baukosten netto:3.000.000 euro 19% mwst.: 570.000 euro gesamt:3.570.000 euro
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FINANZIERUNG
BAUKOSTEN
Baukosten netto: 3.000.000 Euro
19% MwSt.: 570.000 Euro
Gesamt: 3.570.000 Euro
FINANZIERUNG Eigenmittel: 565.000 Euro Erstattung Mehrwertsteuer: 285.000 Euro Zuschuss ELR: 720.000 Euro Zuschuss Ausgleichstock: 450.000 Euro Bürger und Vereine: 50.000 Euro Kredite: 1.500.000 Euro Zusammen: 3.570.000 Euro
EIGENMITTEL Sonderrücklage Halle aus
Grundstücksverkäufen in den Neuen Äckern
Stand zur Zeit: 259.000 Euro
Weitere Rücklagen: 306.000 Euro
Zusammen: 565.000 Euro
MEHRWERTSTEUER-ERSTATTUNG
Bau der Halle durch die Touristik Vorsteuerabzug eigentlich zu 100 % möglich NICHT für hoheitliche Aufgaben
Schule, Kindergarten, Bürgerversammlungen
Sondern nur für Sport, Musik, Gewerbliches, Touristik
Steuerberater: nur 50 bis 60 % Erstattung möglich
570.000 Euro Steuern = 285.000 Euro Erstattung
ENTWICKLUNGSPROGRAMMLÄNDLICHER RAUM Max. Zuschuss: 750.000 Euro Regelzuschuss bei Mehrzweckhallen 40 % aus 60 % der Netto-Kosten
3 Mio. Euro mal 60 % = 1,8 Mio. Euro 1,8 Mio. Euro mal 40 % = 720.000 Euro
Bürgerbeteiligung erhöht Chancen aber: Finanzkraft vermindert Chancen
AUSGLEICHSTOCK Hilfe in Notlagen
Hilfe bei Investitionen, die die Finanzkraft der Gemeinde übersteigen
kein fester Fördersatz, individuell festgelegt Dobel 16 %, Enzklösterle 50 bis 90 %
AUSGLEICHSTOCK - VORAUSSETZUNGEN
Verschuldung
Ausschöpfen der eigenen Möglichkeiten
Belastung bis an die Grenzen
Verschuldung schon bei Antragstellung erforderlich
also: für andere Investitionen!
AUSSCHÖPFEN DER EIGENEN MÖGLICHKEITEN
Grundsteuer A: 320 % - Höfen 1.750 % Grundsteuer B: 300 % - Höfen 400 % Gewerbesteuer: 340 % - Höfen 335 %
Gebühren und andere Steuern Wasser 100%, Abwasser 100 % Kindergarten, Friedhof, Freibad Bürgeranteil an Erschließungsbeiträgen 95 %
= bei Unterschreiten direkter Abzug von der Fördersumme
BELASTUNGSGRENZE Verschieben oder Streichen von anderen
Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen
Überprüfung der freiwilligen Aufgaben
Rücklagen bis auf das Minimum reduzieren
Aufnahme von Krediten bis zur Höchstgrenze
= Nur ein Zuschuss, wenn dies nicht reicht
AUSGLEICHSTOCK - ZUSCHUSS
Verhandlungen erforderlich
Annahme jetzt (entsprechend Dobel)
15 % aus 3 Mio. Euro
= 450.000 Euro
BÜRGER UND VEREINE 50.000 Euro anvisiert Entlastung der Gemeinde Besonderes und vielleicht Wünsche für den
sportlichen Bereich werden möglich Ein Teil der Summe steht schon beim
Turnverein parat
Großsponsor willkommen – Name der Halle
KREDITE
KfW – Kredit
30 Jahre Laufzeit Unter 1 Prozent Zins Zinsbindung 10 Jahre Sondertilgungen möglich
KONSEQUENZEN Ziel der Schuldenfreiheit aufgeben
Überdurchschnittliche Pro Kopf-Verschuldung
Zins und Tilgung belasten die Gemeinde
Auflösung der Rücklagen
KONSEQUENZEN Gebühren und Steuern steigen
Kindergarten, Friedhof, Freibad teurer Genehmigung der Haushalte und
Ausgaben der Gemeinde durch das LRA erforderlich
Eingriffe in die Finanzhoheit möglich Freiwillige Leistungen Hallengebühren kommen zwingend
VORTEILE Rund 1,2 Mio. Euro Zuschuss für die Halle
Zinsen für die Kredite damit quasi abgedeckt
Verschuldung kann danach wieder zurückgeführt werden, Sondertilgungen möglich
VORTEILE Auch für andere Vorhaben
Ausgleichstockmittel möglich, anders als jetzt
Einnahmen aus Vermietung und kleinen Messen möglich
Gemeinde wird im Sport- und Freizeitbereich zukunftsfähig
VORTEILE
Höfen hat eine neue Halle!
ZEIT- UND MAẞNAHMENPLAN WANN – WAS – WER
13.11. 2014 Bürgerversammlung Bürgerinnen und Standort Bürger
Frühjahr 2015 Grundsatzentscheidung zum Bau Gemeinderat
Frühjahr 2015 Besprechung Ausstattungsbedarf Vereine Vorbereitung Raumplan Gemeinderat
Sommer 2015 Vergabe an Architekten GemeinderatBeginn Planung
2015/2016 Andere Sanierungsprojekte Gemeinde Höfen
Sommer 2016 Planung und Bauantrag Gemeinde HöfenVorstellung in Bürgerversammlung Arbeitsgruppen
Gemeinderat
ZEIT- UND MAẞNAHMENPLAN WANN – WAS – WER
Sept. 2016 ELR-Antrag Gemeinde HöfenAntrag Sporthallenförderung
Frühjahr 2017 Antrag Ausgleichsstock Gemeinde Höfen
Sommer 2017 Beginn Bau Halle Gemeinde Höfen
Alternativ: Falls keine Fördergelder für die Halle 2017 fließen, wird die Realisierung des Projektes verschoben, erneute Förderantragstellung für 2018.