08004 g35z b-planlusthaus beschlossenrat · 2020. 3. 5. · 28,66 12,00 10,00 10,00 7,00 7,00 23,00...
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3 GartenhäuserStandorte für Gartenhäuser sind nicht im Bereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und den ihr am nächsten liegenden Baugrenzen (Vorgartenzone) zulässig. Es sind nur Gartenhäuser aus Holz zulässig, die nicht größer als 6 m² und nicht höher als 3 m über dem natürlichen Gelände sind.
4 DachüberständeDachüberstände aller Art dürfen nicht mehr als 40 cm betragen. Vordächer und reine Überdachungen ohne umgehende Außenwände sind hiervon ausgenommen.
5 DacheindeckungAls Dacheindeckung sind nur unglasierte Dachsteine, Dachpfannen oder Dachziegel sowie Eindeckungen aus nicht glänzendem Metall in einheitlicher Färbung zulässig
Die Eindeckung von Nebendächern ist hinsichtlich Material und Farbe identisch mit dem Hauptdach auszuführen.
6 Befestigung von Zufahrten und StellplätzenBei Zufahrten und Stellplätzen sind Rasenfugenpflaster und nicht befestigte, wasserdurchlässige Materialen ausgeschlossen.
7 AbgrabungenIn der Vorgartenzone (Bereich zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den vorderen Baugrenzen) sind Abgrabungen (einschließlich z.B. Kellertreppen und offene Lichtschächte) nicht zulässig.
8 Fassadengestaltung
Im Plangebiet sind bei der Fassadengestaltung nur mineralische Materialien zu verwenden.
Im Plangebiet sind bei der Farbgestaltung von Putzfassaden in Anlehnung an die RAL-Farbtafeln nur folgende Farbtöne zu verwenden:Gelb- und Beige-Töne (1000-1037)Orange-Töne (2000-2012) mit Ausnahme von Leuchtorange (2005)Rot-Töne (3000-3031) mit Ausnahme von Leuchtrot und Leuchthellrot (3024+3026)Grau-Töne (7000-7047)Braun-Töne (8000-8028)Weiß- und Schwarztöne (9001-9018)
C KENNZEICHNUNGEN UND HINWEISE
BodenDie Bestimmungen insbesondere des § 12 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG, NW) sind zu beachten.
NiederschlagswasserGemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Eine Versickerungsfähige Schicht liegt nach Bodengutachten in einer Tiefe zwischen -1 und -2 m unter GOK. Bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt Köln einzuschalten.
LärmDas Plangebiet ist durch überhöhte Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr vorbelastet.
StraßenprofilDas Straßenprofil innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen ist nur zur Information dargestellt.
BodenfundeBei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die archäologische Bodendenkmalpflege bei der Stadt Köln (Römisch-Germanisches Museum) unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung der archäologischen Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
KampfmittelbeseitigungInnerhalb des Plangebietes sind Bombenblindgänger bzw. Kampfmittel nicht auszuschließen. Beim Auffinden von Kampfmitteln oder festgestellten außergewöhnlichen Verfärbungen sind die Bauarbeiten sofort einzustellen. Sollten Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefendetektion empfohlen. Die zuständige Ordnungsstelle oder die nächstgelegene Polizeidienststelle ist unverzüglich zu verständigen.
Baumschutz Gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung - BSchS) vom 01.08.2011 sind Ersatzpflanzungen beziehungsweise Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällende Bäume zu leisten, soweit diese Bäume nicht bei der Bewertung und Bilanzierung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) berücksichtigt wurden. Es handelt sich bei den Bäumen, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen, in der Regelum solche, die sich auf den im Bebauungsplan dargestellten Eingriffsflächen befinden.
Nachrichtliche ÜbernahmenGemäß § 9 (6) BauGB wird auf
die Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes Erker Mühle, die auf der Grundlage des § 19 WHG durch Verordnung festgesetzt ist,
den Schutzbereich Köln/Bonn-Radar,
den Bauschutzbereich Flughafen Köln/Bonn,
das Landschaftsschutzgebiet (L 22) für Flurstück 236/133
nachrichtlich hingewiesen.
RechtsgrundlagenFür den Bebauungsplan sind nachfolgende Hinweise zu beachten:- Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung.- Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)
in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung.- Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung. - Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund
des Preußischen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW,des Bundesbaugesetzes oder des Baugesetzbuches treten mit derRechtsverbindlichkeit dieses Planes außer Kraft.
Quellen der Normen, Richtlinien und RegelwerkeDIN4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe November 1989, Berichtigung 1 vom August 1992 und Änderung A1 vom Januar 2001, Beuth Verlag GmbH, Berlin.
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde des Bebauungsplanes verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln, Plankammer, Zimmer 06.E 05, Stadthaus, Willy-Brandt Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
GA
Planstrasse
private Grünflächeca.190m²
private Grünfläche
GA
GA
GA
GA
GA
GA
GA
GA
GA
GA
GA
GA
GA
Einfahrt für
Landwirtschaft
9,00
9,00 10,00
7,00
14,00
30,20
7,00
7,00
6,00
12,00
7,00
12,00
6,00
r=6,00
Fuss + Radweg
28,66 12,00
10,00
10,00
7,00
7,00
23,00
12,00
12,00
7,0032,50
16,00
LPB III
3,00
NHN=51.90
NHN=50.30
NHN=50.20
NHN=50.90
NHN=50.10
3,00
4,50
ED
WA IIGRZ 0,4
SD 35° GFZ 0,8
o
Fuss + Radweg
ED
WA IIGRZ 0,4
SD 35° GFZ 0,8
o
M1
P
3,50
3,00T
PP
P
P
P
P
P3,00
3,00
6
653185
303185
SI
77
345
WII79aKWII
SI
1373
900185
I
I
2
SI
4
1837S79
I
SI
SI
FI
SSI
1836
81
1837
718
1845
IIS
121
1591
1372
974183
1740P-I
6a
IIS
II
8 1741
1836
S
FII
897185
FISI
SII10
SII12
213
1496 1495
1834
1833
16
-I
SI
KWI
F
SII
14
1822
978182
1292
979182
1592
83
347
M1861
PI
912
913
914
237133
1821
MI
SII
143
1335
FI
1334
1564
1333
PISI
143a
319131
320131
316131
321131
brach
brach
317
322130
Landw. Betriebsfläche
SII
911121
SII
93
II
II
Landw. Betriebsfläche
II
107
W
951288
S SII109
14071153
F1207
I
1245
SII
1148172
113cSII
113d
SII
115
12461247
1249
1250
1252
1251
SI
911
SI
SI 1406
I
1159
1119FI
1405
1154
1413 113b1155
1420
99
14121419
97F FI
113a
1112
1358
1253
1357SI
SI
WI
1418
WI1248
14081417
101 103 IFI
F651
1363
FIFI
113
FI
652SII
119
FI
117
FI
1001
FI
SI
127
1237
SII
137
1068
1067
1065
SII
139
FI
FI
653
SHalleSI
1002
PI
S
SI
137a
1867
FI
1322
1318
SI
FI
1866
1319
1320
SI
139a
1006
236133
1416
WI WIWI
276132
FI
FI
WII1655
FI
135a1656
I
IS
139b
1657
SI
135
1321
277132
278132
439
PI141
1563
PI
PI
PIPI
PI141a
Lützerathstraße
Rather Kirchweg
358129
3x Nadelbaumnur nachrichtlich
Nadel2,0/12,0
Nadel1,1/10,0
Nadel0,9/8,0
VERFAHRENSVERMERKE
Bebauungsplan Nr. 76441/02
Maßstab 1:500
Es wird bescheinigt, dass diese Planungsunterlage den Bestimmungen des § 1 Abs.2 Planz V 90 entspricht.
(Stand....24.02.2008.....)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
gez. R. Ruhmhard______________________________________
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom 22.11.2012 bis 21.12.2012nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung öffentlich ausgelegen.
Der OberbürgermeisterStadtplanungsamt
im Auftrag
Köln, den
gez. Ralf Becker
08.01.2013
Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt
Dipl.-Ing. Arch.Amtsleiterin
gez. Anne L. MüllerKöln, den 19.11.2012Dezernat VIStadtentwicklung, Planen und Bauen
Beigeordneter
Köln, den
gez. F. - J. Höing
20.11.2012
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durch Beschluss des Rates amgeändert worden.
Oberbürgermeister
Köln, den
Die Planaufstellung ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 09.12.2010 nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und am 22.12.2010 ortsüblich bekanntgemacht worden.
Vorsitzender
Köln, den
gez. K. - J. Klipper
27.11.2012
Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in seiner Sitzungam 18.06.2013 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen worden.
Oberbürgermeister
Köln, den
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeitvom 02.05.2011 bis 09.05.2011nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.
Bezirksbürgermeister / -in
Köln, den 19.11.2012
gez. M. Thiele
Dieser Bebauungsplan ist nach § 10 Abs. 2 BauGB mit Verfügung vom genehmigt worden.
Az.:
Bezirksregierung Kölnim Auftrag
Köln, den
Die Planaufstellung und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist vom Stadtentwicklungsausschuss ambeschlossen worden.
Vorsitzender
Köln, den
gez. K. - J. Klipper
27.11.2012
Die ortsübliche Bekanntmachung über die Genehmigung / den Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat einschließlich des Hinweises nach § 10 Abs. 3 BauGB ist am erfolgt.
Oberbürgermeister
Köln, den
"Am Lusthaus" in Köln-Rath / Heumar
100500
Übersicht GeltungsbereichM 1:5000
Kölner Stadtkarten, 4. Auflage 24.03.2012
© Software: Tensing GeoInformatik GmbH© Kartengrundlage und Daten: Stadt Köln 100 m
Übersicht über die Lage der externenAusgleichsmaßnahmeM 1:5000
Strassenbegrenzungslinie
Strassenverkehrsflächen
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
öffentliche Parkflächen
Einfahrtsbereich
ZEICHENERKLÄRUNG
WA
Grundflächenzahl
Zahl der Vollgeschosse
GFZ 0,8
Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Satteldach
Baugrenze
ED
SD
Bäume zu pflanzen
II
Allgemeines Wohngebiete1. überbaubar 2. nicht überbaubar
1. 2.
offene Bauweiseo
Firstrichtung
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichsdes Bebauungsplanes
GaragenGA
Grenzen zw. verschiedenen Nutzungenbzw.Maßen baulicher Nutzung
LPB III Abrenzung unterschiedlicherLärmpegelbereiche
Geschossflächenzahl
GRZ 0,4 Grundflächenzahl
P
Verkehrsberuhigter Bereich
M1MA1
private Grünfläche
Spielplatz
Bezeichnung Ausgleichsflächen
Fläche für Versorgungsanlagen (Trafostation)T
MA1
A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1 Art der baulichen Nutzung(§ 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet (WA)(§ 4 BauNVO)
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im allgemeinen Wohngebiet (WA) die allgemein zulässigen für die Versorgung des Gebietes dienende Läden und Schank- und Speisewirtschaften nicht zulässig.
2 Höhe baulicher Anlagen(§ 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB und § 16 Absätze 2, 3 und § 18 BauNVO)
Für eine eingeschossige Bebauung beträgt die maximal zulässige Traufhöhe 4,00 m, für eine zweigeschossige Bebauung beträgt die maximal zulässige Traufhöhe 6,50 m. Für Gebäude mit geneigter Dachform wird eine maximale Gebäudehöhe (Firsthöhe) von 12,00 m festgesetzt. Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhenlage der an das jeweilige Baugrundstück angrenzenden Verkehrsfläche. Grenzt das Baugrundstück an mehr als eine Verkehrsfläche, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der entsprechende Mittelwert zu bilden.
3 BaugrenzenDie Baugrenzen dürfen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO durch überkragende Bauteile, wie z.B. Hauseingangstreppen, Eingangsüberdachungen, Balkone und Erker auf 1/3 der Gesamtlänge des jeweiligen Baukörpers um maximal 1,50 m überschritten werden. Die jeweils zusammenhängenden Bauteile dürfen eine Länge von 5 m nicht überschreiten. Zusätzlich dürfen die Baugrenzen durch nicht unterbaute, Wintergärten um bis zu 2,00 m überschritten werden.
4 Stellplätze und Garagen(§ 9 Absatz 1 Nr. 4 BauGB, § 12 BauNVO)
Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der dafür vorgesehen Flächen oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
5 Nebenanlagen(§ 23 Absatz 5 BauNVO in Verbindung mit § 14 Absatz 1 BauNVO)
In der im Bebauungsplan nach landesrechtlichen Vorschriften als „Vorgartenzone“ (vgl. B 2) bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 Absatz 1 BauNVO unzulässig.
Die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie Ableitung von Abwasser und fernmeldetechnischen Zwecken dienendes Nebenanlagen sind als Ausnahme auch zulässig, soweit im Bebauungsplan hierfür keine Flächen explizit festgesetzt wurden (§ 14 Absatz 2 BauNVO).
6 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen(§ 9 Absatz 1 Nr. 25 a BauGB)
6.1 Allgemein:Die Standorte zu Anpflanzen von Bäumen gemäß Planurkunde werden nur nachrichtlich dargestellt. Von den dargestellten Standorten kann in einem Radius von 5 m abgewichen werden. Gemäß der Grundsätze zur gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen sowie zur Bemessung von Ersatzgeldern in Bebauungsplänen (Stadt Köln, 15.12.2011) werden folgende Biotoptypen gemäß Köln-Code festgesetzt:
6.2 Private Grünfläche (nördlich gelegener Saum zur landwirtschaftlichen Nutzfläche) Die Fläche wird als Saum mit einheimischen und standortgerechten Sträuchern und mindestens vier Obstbäumen angelegt anzulegen BF 51 (GH743) in Verbindung mit BB 1 (GH411).
6.3 Baumstandorte - in der Verkehrsfläche, in der privaten Grünfläche westlicher Teil, in der privaten Grünfläche/Kinderspielplatz Pflanzung von 15 Einzelbäumen - BF 31 (GH 741), die Mindestgröße der Baumscheiben muss 6m² betragen. Für die Baumpflanzung in der Mischverkehrsfläche ist nur eine Baumart zulässig.
6.4 Private Grünanlage/Spielplatz (östliches Plangebiet)Die Fläche ist mit Sträuchern und Scherrasen anzulegen BB 1 (GH411).
6.5 Anpflanzungen von Hecken auf sonstigen FlächenFür Einfriedungen der Grundstücksgrenzen sind Laubgehölzhecken bis 1,20 m zulässig BD 4 (GH422).
Müllsammelbehälter sind mit Laubgehölzhecken abzupflanzen.
6.6 DachbegrünungGaragendächer sind extensiv zu begrünen, außer die Flächen werden für die Ausführung solarenergetischer Anlagen genutzt. Extensive Dachbegrünung mit Sedumgesellschaften - DC1 (NB 6243) -, Substrataufbau mind. 8 cm.
6.7 Ausgleichsfläche MA1 (externe Ausgleichsmaßnahme) entlang FlehbachDie 10.781 m² große städtische Fläche in der Gemarkung Langenbrück, Flur 74, Flurstücke 494 teilweise, 203 teilweise, 278/100 teilweise, 100/2 teilweise, 577 teilweise ist aus der Nutzung zu nehmen. Die externe Ausgleichsfläche (MA1) liegt außerhalb des Plangebiets, südwestlich des Flehbachs zwischen Brück und dem Friedhof am Lembacher Weg (siehe Übersichtsplan).
Auf der 10.781 m² großen Ausgleichsfläche MA1 (Maßnahmenfläche MA1) sind Gebüsche mit überwiegend standorttypischen Gehölzen - BB1 (GH 51 und Krautsäume und Langgraswiesen EA1 (LW 41111)zu entwickeln.
6.8 Zuordnung der AusgleichsmaßnahmenGemäß § 9 Absatz1a BauGB werden die Pflanz- und Ausgleichsflächen den Flächen zugeordnet, auf denen im Bebauungsplan ein Eingriff ermöglicht wird:
Die Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen gemäß 6.2 und 6.7 M1 und MA1werden den Eingriffen durch die allgemeinen Wohngebiete (WA) zugeordnet.Die Pflanzmaßnahmen gemäß 6.3 und 6.4 - Baumpflanzungen und Anlage einer Grünfläche werden den Eingriffen durch die Verkehrsflächen zugeordnet.
7 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen UmwelteinwirkungenIm Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(§ 9 Absatz 1 Nr. 24 BauGB)
Die Außenbauteile der Gebäude sind entsprechend ihrer Raumnutzung mit einem resultierenden Schalldämmmaß (R´w,res) gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau/Ausgabe November 1989) zu errichten. Dabei gelten für die im Bebauungsplan mit Lärmpegelbereich III gekennzeichneten Fassadenabschnitte die entsprechenden Anforderungen für Lärmpegelbereich III. Die vorgenannte Bestimmung der Lärmpegelbereiche gilt für den Fall, dass das Bauvorhaben weder von der Baugrenze abweicht noch die zulässige Geschossigkeit unterschreitet. Sollte das tatsächlich beantragte Bauvorhaben eine davon abweichende Gebäudegeometrie aufweisen, ist für diesen Einzelfall im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachzuweisen. Für alle übrigen Baufelder gelten die Anforderungen gemäß Lärmpegelbereich II (vergleiche jeweils Tabelle 8 der DIN 4109).
Ausnahmen von Festsetzungen können zugelassen werden, soweit durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen als die oben aufgeführten ausreichen.
Hinweis: Eine vom Öffnen der Fenster unabhängige Lüftungseinrichtung für Schlafräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer) muss vorgesehen werden, die für einen ausreichenden Luftwechsel bei geschlossenen Fenstern sorgt.
B BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN(§ 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit § 86 Absatz 1 undAbsatz 4 BauO NRW)
1 DachaufbautenDachaufbauten in Form von Dachgauben sind zulässig auf 1/3 der Gesamtlänge des jeweiligen Baukörpers. Zwerchgiebel oder Zwerchhäuser sind nicht zulässig.
2 VorgartenzoneVorgartenzone ist der Bereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und der ihr am nächsten liegenden Baugrenze.
In der als Vorgartenzone festgesetzten Fläche sind als Einfriedungen nur Hecken aus Laubgehölzen bis 1,20 m Höhe über das angrenzende Straßenniveau zulässig.(siehe A 7.5)
Die Vorgartenzone, die nicht für Zuwegungen und Stellplätze genutzt werden, ist gärtnerisch mit Rasen, Pflanzen, Sträuchern und Bäumen zu gestalten.
01_B-Plan_OriginalAnsichtsbereich-8Ansichtsbereich-12Ansichtsbereich-13Ansichtsbereich-9