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Schülerticket Hessen 2017
Gemeinsam mehr bewegen.
1 Jahr 1 € pro Tag 1 TicketDas neue Schülerticket Hessen
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Das neue Schülerticket Hessen 2017
Informieren Sie sich rund um das neue Schülerticket Hessen:
» Ein Jahr voller Vorteile S. 4
» Wer darf das Schülerticket nutzen? S. 5
» Wo gilt das Ticket? S. 6
» Übersichtskarte Gültigkeit Schülerticket Hessen 2017 S. 8
» Die Kosten S. 10
» Zeitliche Gültigkeit, Verlängerung und Kündigung S. 12
» Bestellung – so einfach geht’s S. 14
» Chipkarte und eTicket S. 16
» Was ist mit den anderen Angeboten? S. 16
» Was Sie sonst noch wissen sollten S. 17
3
Die Flatrate für Bus und Bahn
Das Schülerticket Hessen ist die neue persönliche Jahreskarte
für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die in Hessen
wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen.
Es startet pünktlich zum neuen Schuljahr am 1. August 2017.
Der Vorverkauf beginnt am 1. Juni an vielen Vertriebsstellen
von NVV, RMV und VRN.
4
Ein Jahr voller Vorteile
1 Jahr. 1 Euro pro Tag. 1 Ticket.
Das Schülerticket Hessen ist für alle, die einfach einsteigen
und losfahren wollen – egal wann, egal wo. Denn mit diesem
Ticket können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende für
nur einen Euro am Tag rund ums Jahr Bus und Bahn fahren – in
ganz Hessen und sogar in den Ferien. Bezahlt wird das Ticket
bequem in einem Betrag von 365 Euro oder in 12 Monatsraten
à 31 Euro.
5
Preisstufen
Wer darf das Schülerticket nutzen?
Dieses Angebot gilt ab 1. August 2017 für alle
» Schülerinnen und Schüler – von der Grundschule bis zum
Abitur
» Auszubildenden
» Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstlei-
stende
» Beamtenanwärterinnen und -anwärter
des einfachen und mittleren Dienstes
» Jugendlichen und jungen Erwachsenen im
Freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
Einzige Voraussetzung: Der Wohnsitz, die Schule oder der
Ausbildungsplatz befindet sich in Hessen.
Hinweis: Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket
Hessen ebenfalls nutzen, Studierende nicht. Die vollständige
Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbe-
stimmungen für das Schülerticket Hessen unter www.nvv.de
Die Nachweise
Jugendliche bis 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen
weisen einfach ihr Alter und ihren Wohnort nach.
Eine erziehungsberechtigte Person muss das Bestellformular
unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Hessen, ist
eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des
ausbildenden Betriebs notwendig.
Junge Erwachsene ab 18 Jahre lassen sich den Nachweis von
der besuchten Schule bzw. durch das ausbildende Unterneh-
men direkt auf dem Bestellschein ausstellen.
Den Bestellschein finden Sie auf der Rückseite des Flyers oder
unter www.nvv.de und www.kvg.de
6
Wo gilt das Ticket?
Ein Ticket für ganz Hessen
Das Schülerticket Hessen gilt für alle Busse, Trams, Regio-
Trams, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzüge
in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Schnellbusli-
nien dürfen benutzt werden.
Wichtige Knotenbahnhöfe in angrenzenden Bundes ländern
wie zum Beispiel Worms, Weinheim oder Warburg können mit
dem Ticket bequem angefahren werden – so wird das Umstei-
gen in andere Verkehrsverbünde einfacher. Details dazu finden
Sie auf der Übersichtskarte auf den Seiten 8-9.
Die Ausnahmen
Die 1. Klasse darf mit dem Schülerticket Hessen nicht genutzt
werden – auch nicht mit Zuschlagkarten.
Fernverkehrszüge dürfen ebenfalls nicht genutzt werden.
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Übersichtskarte Gültigkeit Schülerticket Hessen 2017
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rg/EKZ
Neckarhausen
Groß Gerau-Dornberg
Wiesbaden Ost
WI -Bieb
rich
Edingen
Korbach
RE11
RE2, RE3
RB7RB8
RE17
RE11, RE17
RB85
RB81
RE2, RB8, RE9
RB4
RE30RB38RB39RE98
RB6
RB7
Diez Ost
Hohensachsen
Viernheim
Lützelsachsen
HemsbachLaudenbach
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10
Die Kosten
Wie wird bezahlt?
Monat für Monat oder einmal im Jahr
Das Schülerticket Hessen ist immer 12 aufeinanderfolgende
Monate gültig. Der Preis wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen
jeweils in der Monatsmitte vom Konto abgebucht.
» Günstige Einmalzahlung: 365 Euro pro Jahr
» Praktische Ratenzahlung: 31 Euro pro Monat = 372 Euro
pro Jahr
Bei Verlust der Chipkarte wird eine Gebühr in Höhe von
10 Euro für die Ausstellung einer Ersatzkarte inklusive eTicket
erhoben.
Gut zu wissen:
Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrt-
kosten voll erstattet werden, nutzen auch das neue Schüler-
ticket Hessen kostenfrei.
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12
Zeitliche Gültigkeit,Verlängerung und Kündigung
12 Monate gültig
Das Schülerticket Hessen gilt ab dem ersten Tag eines belie-
bigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfol-
gende Monate.
Das Abonnement verlängert sich bis zum 18. Geburtstag
automatisch um weitere 12 Monate – ganz gleich, ob die 1x
jährliche Abbuchung oder die 12x (monatliche) Abbuchung
gewählt wurde.
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Der 18. Geburtstag
Werden Karten-Nutzerinnen oder -Nutzer während des
Gültigkeitszeitraums des Schülertickets Hessen volljährig,
verlängert sich das eTicket nicht automatisch. In diesem Fall
muss spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats
der nötige Schul- oder Ausbildungsnachweis vorgelegt wer-
den, um das Ticket zu verlängern.
Die Kündigung
Wird das Schülerticket Hessen nicht mehr benötigt, muss das
Abo spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats
des Tickets gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung
wird für jeden angefangenen Monat der doppelte Mo-
natspreis berechnet. Ein direkter Wechsel auf ein anderes
Jahreskarten-Produkt (JobTicket oder Semesterticket) ist
jederzeit und ohne Kostennachteile möglich.
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Bestellung – so einfach geht´s
» Bestellschein auf der Rückseite des Flyers ausfüllen
oder unter www.nvv.de bzw. www.kvg.de downloaden.
» Formular vollständig ausfüllen.
» Spätestens zum 10. des Monats bei einer beliebigen
Vertriebsstelle vorlegen, wenn das Ticket ab dem 1.
des Folgemonats gelten soll.
» Unter 18 Jahre: Unterschrift einer erziehungs-
berechtigten Person notwendig.
» Ab 18 Jahre: Bestätigung der Schule oder des Ausbil-
dungsbetriebs nicht vergessen.
Das Schülerticket Hessen gibt es ab 1. August 2017 im Abo,
wenn der ausgefüllte Bestellschein bei der Vertriebsstelle
bis zum 10. Juli vorliegt*. Wenn Sie den Bestellschein früher
abgeben möchten, können Sie das gerne tun – es erspart
Ihnen das Schlangestehen zu Beginn des Schuljahres.
Der Kauf eines Schülertickets Hessen ist aber auch
unabhängig vom Beginn des Schuljahres und damit zu jedem
Monatsbeginn möglich.
* Die Zustellung per Post erfolgt am Monatsende rechtzeitig vor dem
Gültigkeitsbeginn.
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Wechsel von der Ausbildungsjahreskarte zum Schülerticket Hessen
Wer eine Schüler- oder Ausbildungsjahreskarte des NVV-
Tarifs abonniert hat, wird in den meisten Fällen gar nichts
tun müssen, um zum Schülerticket Hessen zu wechseln.
Die bestehenden Abos werden automatisch zum Ende Juli
abgerechnet und diese Kunden erhalten im Juli 2017 die
Chipkarte mit dem Schülerticket Hessen per Post. Falls das
bestehende Abo nicht automatisch umgestellt werden kann,
erhalten Kunden darüber eine Nachricht vom NVV-Abocenter.
Für Fragen zu Ihrem Abo stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Abo-Hotline unter 0561 780563 gerne
zur Verfügung.
Montag–Donnerstag: 8.00–16.00 Uhr
Freitag: 8.00–14.00 Uhr
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Chipkarte und eTicket
Die zeitgemäße Art, mobil zu sein
Das Schülerticket Hessen gibt es ausschließlich als elektro-
nische Fahrkarte, die auf einer personalisierten Chipkarte
gespeichert wird. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Ticket-
daten wie Fahrkartenart und Gültigkeit hinterlegt. Außer-
dem können auf der Karte mehrere Fahrkarten gleichzeitig
oder auch nacheinander gespeichert werden.
Wissen, was draufsteht
Auf dem eTicket werden neben den Ticketdaten auch noch
Vor- und Nachname (maskiert), der Geburtsmonat und das
-jahr sowie das Geschlecht der Inhaberin bzw. des Inhabers
gespeichert. So kann in einer Kontrolle leicht festgestellt
werden, ob der Nutzende und die Karte zusammengehören.
Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten können im NVV-
Netz in den Kundenzentren Kassel Kurfürstengalerie, Bauna-
tal, Bad Hersfeld und in der Mobilitätszentrale in Eschwege
eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz beim eTicket Hessen finden Sie
im Internet unter www.nvv.de
Was ist mit den anderen Angeboten? Wochen- und Monatskarten des NVV-Tarifs
Im NVV-Gebiet gibt es weiterhin die streckenbezogenen Aus-
bildungswochenkarten und -monatskarten.
Informationen zu den Angeboten im NVV-Tarif finden Sie im
Internet unter www.nvv.de
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xx-xx.123.356
Was Sie sonst noch wissen sollten
Darf ein Schülerticket Hessen auch von anderen Personen
genutzt werden?
Nein, dieses Ticket ist personengebunden und daher nicht
übertragbar.
Wann muss das Ticket gekündigt oder ein
Änderungs-/Verlängerungsantrag gestellt werden?
» Bei einem Wegzug aus Hessen ist eine Kündigung
notwendig.
» Bei einem Umzug in Hessen oder einem Schulwechsel
in Hessen muss ein Änderungsantrag gestellt werden.
» Wurde das Schülerticket durch den Schulwegkosten-
träger zur Verfügung gestellt, muss bei einem Umzug
innerhalb Hessens sowie bei einem Wegzug aus Hessen
die Schule oder der Schulwegkostenträger unterrichtet
werden.
Darf die Nutzerin bzw. der Nutzer mit der Fahr karte jemanden
mitnehmen – zum Beispiel am Abend oder an den Wochenen-
den?
Nein, beim Schülerticket Hessen dürfen keine zusätzlichen
Personen mitfahren.
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Darf die 1. Klasse gegen Aufpreis genutzt werden?
Nein, die Benutzung der 1. Klasse ist mit dem Schülerticket
Hessen generell nicht möglich.
Dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?
» Ja, im NVV und im RMV dürfen Fahrräder rund um die
Uhr kostenlos mitgenommen werden.
» Im VRN dürfen Fahrräder in den morgendlichen Spit-
zenzeiten teilweise nicht transportiert werden. Kinder
unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitnehmen,
wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
Nähere Informationen finden Sie auf den Websites der drei
Verkehrsverbünde.
Wie funktioniert eine Fahrt in andere Bundesländer?
Der Geltungsbereich des Schülertickets Hessen entspricht
weitgehend dem des Hessentickets. Für weiterführende
Fahrten über die Landesgrenze Hessens hinaus brauchen Sie
eine zusätzliche Fahrkarte ab der letzten Station im Gel-
tungsbereich des Schülertickets Hessen.
Was ist mit Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden, die
in Hessen wohnen, aber in einem anderen Bundesland zur
Schule gehen oder ihre Ausbildung machen?
Auch sie können das Schülerticket Hessen nutzen –
bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestati-
onen zu den anderen Verkehrsverbünden.
Und was ist mit Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden,
die in einem angrenzenden Bundesland leben und in Hessen
zur Schule gehen oder ihre Ausbildung machen?
Für sie gilt das Schülerticket Hessen ab der hessischen Lan-
desgrenze oder den Umsteigestationen.
Gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder?
Nein, es gibt keinen „Geschwisterbonus“, da das Schüler-
ticket Hessen fast immer günstiger ist als die Mehrzahl der
bisherigen Zeitkarten.
So werden Sie Abonnent
Füllen Sie den Bestellschein aus und senden Sie ihn per Post an:
NVV-Abocenterder Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AGPostfach 10200234020 Kassel
oder geben ihn in der NVV-Mobilitätszentrale, einem NVV-Kundenzentrum oder NVV-InfoPoint ab.
Bestellschein für das Schülerticket Hessen
Neuantrag Änderung Verlängerung
ab dem 0 1 2 0
Hiermit bestelle ich die nachfolgend markierte Jahreskarte. Die geltenden Tarifbestim-mungen erkenne ich an. Ich willige gemäß § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein, dass die anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend den geltenden Vorschrif-ten des BDSG zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung von berechtigten Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung sowie die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
HinweisDie Gültigkeit des Abonnements verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine Kündigung bis spätestens zum 10. des Vormonats erfolgt. Ist ein/-e Nut-zer/-in zu Beginn der neuen 12-Monats-Periode bereits 18 Jahre oder älter, erfolgtdie Verlängerung nur, wenn bis zum 10. des Vormonats ein Verlängerungsantrag mit Berechtigungsnachweis einem NVV-Kundenzentrum, NVV-InfoPoint oder dem NVV-Abocenter der KVG vorliegt.
Räumliche Gültigkeit des Schülerticket HessenDas Schülerticket Hessen ist in allen Verbundverkehrsmitteln im gesamten Bundesand Hessen sowie in einzelnen Gemeinden in angrenzenden Bundesländern gültig. Weitere Einzelheiten zur räumlichen Gültigkeit sind in den Gemeinsamen Tarifbestimmungender Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen zu entnehmen.
Die gewünschte Jahreskarte im Abo soll vom angegebenen Konto
einmal jährlich 12 x monatlich abgebucht werden.
Bitte informieren Sie mich in Zukunft telefonisch oder per Mail über aktuelle Änderungen und Vorteile. Die Einwilligung zur Information kann jederzeit unter Tel. 0561 780563 oder unter der E-Mail [email protected] widerrufen werden und ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Aboverfahren.
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Vorname und Name Geburtsdatum
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Berechtigungsnachweis Schülerticket Hessen
Gültig ab Monat Chipkarten- oder Abo-Nr. falls vorhanden
Nachfolgende Bestätigung muss für Schülerinnen/Schüler bzw. Auszubil-dende ab 18 Jahren sowie unter 18 Jahren mit Wohnort außerhalb Hessens erbracht werden. Bei schulpfl ichtigen Personen unter 18 Jahren mit Wohn-ort in Hessen genügt einmalig ein Altersnachweis (z. B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde).
Schülerticket-Hessen-Nutzer/-Nutzerin
Vorname und Name Geburtsdatum
Bestätigung der Schule/des Ausbildungsbetriebes/ der Lehranstalt
Es wird bestätigt, dass
a) sich der/die Schülerticket-Hessen-Nutzer/-in für mindestens sechs Monate ab dem ersten Gültigkeitstag des Schülertickets Hessen in der Ausbildung befi ndet
PLZ Schul-/Ausbildungsort
Schulform (ggf. G8 0der G9)/Ausbildungsgang
b) wir hierfür die zur Ausbildung befugte Schule/ausbildende Stelle sind.
Zur Nutzung des Schülertickets Hessen berechtigter Personenkreis
Zutreffenden Buchstaben a) bis h) bitte ankreuzen
a) Schüler/-innen (auch Gast-/Austauschschüler/-innen) öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Schulen
allgemeinbildender Schulen berufsbildender Schulen
Einrichtungen des zweiten Bildungsweges
Mit Ausnahme der Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen sowie nur angezeigte private Bildungsgänge
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpfl icht befreit sind.
21
oder sofern der Besuch von Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nach diesem Gesetz förderungsfähig ist.
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrich-tung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis (Lehre) im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertrags-verhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen,*
sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieb-lichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbil-dungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden.*
*Bestätigung durch die zuständige Arbeitsagentur
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungs-lehrgang besuchen.
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Prakti-kums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung, soweit dies nach den in der Bun-desrepublik Deutschland für Ausbildung geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. Bestätigung durch die Lehranstalt.
g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungs-lehrgangs die Qualifi kation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.
h) Freiwillige Wehrdienstleistende und Teilnehmer an einem Freiwilligen sozialen Jahr, Freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst).
Unterschrift der Schule/des Ausbildungsbetriebes/der Lehranstalt
Zum Zeitpunkt der Bestätigung ist der/die Schülerticket-Hessen-Nutzer/-in gemäß dem angekreuzten Buchstaben zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigt oder wird voraussichtlich zu Beginn des Gültigkeitszeitraums berechtigt sein.
Datum, Unterschrift
Stempel der Schule/ des Ausbildungsbetriebes/ der Lehranstalt
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oder sofern der Besuch von Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nach diesem Gesetz förderungsfähig ist.
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrich-tung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis (Lehre) im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertrags-verhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen,*
sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieb-lichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbil-dungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden.*
*Bestätigung durch die zuständige Arbeitsagentur
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungs-lehrgang besuchen.
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Prakti-kums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung, soweit dies nach den in der Bun-desrepublik Deutschland für Ausbildung geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. Bestätigung durch die Lehranstalt.
g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungs-lehrgangs die Qualifi kation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.
h) Freiwillige Wehrdienstleistende und Teilnehmer an einem Freiwilligen sozialen Jahr, Freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst).
Unterschrift der Schule/des Ausbildungsbetriebes/der Lehranstalt
Zum Zeitpunkt der Bestätigung ist der/die Schülerticket-Hessen-Nutzer/-in gemäß dem angekreuzten Buchstaben zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigt oder wird voraussichtlich zu Beginn des Gültigkeitszeitraums berechtigt sein.
Datum, Unterschrift
Stempel der Schule/ des Ausbildungsbetriebes/ der Lehranstalt
Stand: 15.05.2017
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