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1 Weiterentwicklung und Ausweitung von Ganztagsangeboten an allgemein bildenden Schulen im Land Brandenburg Ganztagsangebote im Primarbereich Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I 1

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Page 1: 1 Weiterentwicklung und Ausweitung von Ganztagsangeboten an allgemein bildenden Schulen im Land Brandenburg Ganztagsangebote im Primarbereich Ganztagsangebote

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Weiterentwicklung und Ausweitung von Ganztagsangeboten an allgemein bildenden Schulen im Land Brandenburg

Ganztagsangebote im Primarbereich

Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I

1

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1) Ganztagsangebote in der Primarstufe

Grundschulen

Grundschulteilen der Gesamtschulen Förderschulen, die nach dem Rahmenlehrplan der

Grundschule unterrichten

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Angebotsformen

Ganztagsangebote in der teilweise gebundenen Form werden durch die verlässliche Halbtagsgrundschule+ Hort + ergänzende Angebote realisiert

Ganztagsangebote in der offenen Form werden durch Horte+ andere Träger realisiert

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verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) -Rahmenbedingungen-

verlässliche Öffnungszeiten, kostenfrei und pflichtig für alle Schülerinnen und Schüler

Personelle Ausstattung je Zug von 0,475 VZE + 0,125 kapitali-sierte VZE = 0,6 VZE

feste Anwesenheitszeiten von vollbeschäftigten Lehrkräften von 30 Stunden a 60 Minuten, davon 28 Unterrichtstunden a 45 Minuten

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verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG)-pädagogische Merkmale:

rhythmisierter Tagesablauf und Fünf-Tage-Woche Unterrichtsblöcke in der Regel zu je 90 Minuten individuelle Lernzeiten als unterrichtsergänzende Angebote offener Beginn aktive Spielpause / täglich gemeinsames Frühstück täglich pädagogisch betreutes Mittagsband gemeinsames pädagogisches Konzept

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Kooperation von verlässlicher Halbtagsgrundschule (VHG) + Hort + ergänzende Angebote

Integratives pädagogisches Konzept von Unterricht und ergänzenden Angeboten in verbindlicher Kooperation von Schule, Hort und anderen Anbietern

Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots ( für mind. 60 % der Schülerinnen und Schüler )

für ergänzende Angebote ab 13.30 Uhr ist ein Elternbeitrag möglich wechselseitiger Einsatz von Personal- und Sachmitteln möglich

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Verwendungsmöglichkeiten von freien Kapazitäten durch Einführung

der verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG)

in der VHG Angebote unterbreitet werden; als Ausgleich unterbreiten Lehrer Angebote am Nachmittag (also neben dem Hort) für Nicht-Hortkinder

in Ferienzeiten Angebote für Nicht-Hortkinder unterbreitet werden

Angebote für Nicht-Hortkinder neben dem Hort unterbreitet werden

daneben auch Angebote in der VHG und in den Ferienzeiten möglich sein.

Zeitliche Entlastung des Hortes durch teilweise Erfüllung von Rechtsansprüchen durch VHG(vor Einführung VHG berechenbar)

Finanzielle Entlastung durch Abmeldungen von Kindern aus dem Hort, denen Angebot VHG reicht(wird sich schrittweise entwickeln)

hierdurch können:

hierdurch können:

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Verlässliche Halbtagsschule + Hort + ergänzende Angebote

Hort

Schule

Ein Teil der Kinder (35% über alle Jahrgänge) hat einen Anspruch auf einen Hortplatz.Dieser Anteil der Kinder ist in den ersten Jahrgängen relativ hoch und nimmt dann ab. Für die ersten Schuljahrgangsstufen besteht eine kürzere Unterrichtsverpflichtung, die bis zur sechsten Schuljahrgangsstufe steigt.

Ein verlässliche Halbtagsschule sichert die Betreuung ALLER Kinder von 7.30 bis 13.30 Uhr ab.Hierdurch entsteht eine Entlastung des Hortes

- für einige Kinder im Frühhort,-für relativ viele jüngere Kinder über relativ viele Stunden,-für relativ wenige ältere Kinder über wenige bis keine Betreuungsstunden.

Der konkrete Umfang der Entlastung ergibt sich durch die konkreten Versorgungsgrade und Betreuungszeiten. Diese Entlastung soll durch den Einsatz des Hortpersonals oder durch Einsatz der freigewordenen Mittel für ein ergänzendes, freiwilliges Angebot genutzt werden.

Der Betrieb von 7.30 bis 13.30 Uhr erfolgt unter Verantwortung der Schule – die Einbeziehung der anderen Pädagogen ist grundsätzlich in dem Umfang möglich, wie die Schule sich am Nachmittagsbetrieb beteiligt. Durch die gleichberechtigte Kooperation entsteht ein Lebens- und Lernort am Standort der Schule oder im unmittelbaren Schulumfeld.

7.30

13.30

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Ganztagsangebote im Primarbereich in der offenen Form

stundentafelbezogener Unterricht + Betreuungsangebote durch Schule und außerschulische Träger

Kapazität muss für mind. 60 % der Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden

freiwillig, Anmeldung für 1 Jahr verbindlich Finanzierung : max. 5000.- Euro pro Zug + 3 LWS/

Planung und Koordination Zeitrahmen: 3 Wochentage mit mind. 8 Stunden oder 4 Wochentage mit mind. 7 Stunden

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Beispiel für den Tagesablauf in der Jahrgangsstufe 1/2 (20 SWS + bis zu 2 SWS Religion)

Tagesablauf

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

07.30 – 08.00 offener Beginn

8.00 – 09.35 Block I Block I Block I Block I Block I

09.35 – 10.05 aktive Spielpause / gemeinsames Frühstück

10.05 – 11.40 Block II  

Block II Block II 

Block II Block II

11.40 – 12.30 Mittagsband Mittagsband Mittagsband Mittagsband Mittagsband

 12.30 – 13.30

 individuelle Lernzeit

 individuelle Lernzeit

 individuelle Lernzeit

 individuelle Lernzeit

 individuelle Lernzeit

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2) Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I

Gesamtschulen = 68 Ganztagsschulen

Realschulen = 3 Ganztagsschulen Gymnasien: bisher keine Ganztagsschule

Im Schuljahr 2003/04 arbeiten von den insgesamt 389 Schulen der Sekundarstufe I 71 Schulen (18,2 %) als Ganztagsschule in der voll oder teilweise gebundenen Form.

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Angebotsformen

Ganztagsschulen in der voll oder teilweise gebundenen Form bilden durch den Unterricht und das Ganztagsangebot eine pädagogische Einheit. (integratives Modell)

Ganztagsschulen in der offenen Form erteilen Pflichtunterricht gemäß Stundentafel am Vormittag. Im Anschluss werden zusätzliche außerunterrichtliche Angebote bereit gehalten. (additives Modell)

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A) Integratives Modell Schulen sind zur Erstellung eines Schulprogramms verpflichtet, in dem u.a.

pädagogische und ganztagsspezifische Ziele und Arbeitsschwer-punkte festgelegt werden

Verpflichtung der Schule zur regelmäßigen Evaluation des Erreichens der ganztagsspezifischen Ziele und Umsetzung der jährlichen Arbeitsschwer-punkte

Teilnahme am Ganztagsangebot der Schule ist mit Ausnahme des Mittagessens kostenfrei

zusätzliche kostenlose oder kostenpflichtige Ganztagsangebote aus Jugend, Kultur, Sport, Religionsgemeinschaften, Arbeit, Umwelt, Soziales über Kooperationsvereinbarungen

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Ganztagsschulen in der voll gebundenen Form- integratives Modell -

über den Vor- und Nachmittag erstreckende jugend- und lerngerechte Rhythmisierung, die sich an physio- und psychologischen Belastungen und am Lerntempo der Schülerinnen und Schüler orientiert

Pflicht-, Wahlpflicht- oder wahlfreie Angebote mit grundsätzlich verbindlicher Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler

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Ganztagsangebote in teilweise gebundener Form- integratives Modell -

über den Vor- und Nachmittag erstreckende jugend- und lerngerechte Rhythmisierung, die sich an physio- und psychologischen Belastungen und am Lerntempo der Schülerinnen und Schüler orientiert

Ganztagsangebote sind für einen Teil von Schülerinnen und Schüler ausgewählter Klassen oder Jahrgangsstufen grundsätzlich verbindlich

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B) Additives Modell

Ganztagskonzeption orientiert sich an Mindestanforderungen der „Qualitätsmerkmale für Ganztagsschulen im Land Brandenburg“

regelmäßige Evaluation und Überprüfung der erreichten Ziele Teilnahme am ganztägigen Angebot der Schule ist mit Ausnahme

des Mittagessens kostenfrei pädagogische Ziele, Arbeitsformen und Schwerpunkte sind in einer

Ganztagskonzeption darzustellen, die gemeinsam mit außerschulischen Kooperationspartnern erarbeitet wird

Möglichkeit des durchgehenden Aufenthaltes von 8 Stunden verbunden mit Bildungs- und Betreuungsangebot an mindestens 3 Wochentagen bzw. eines mindestens 7 Zeitstunden umfassenden Ganztagsangebots an 4 Wochentagen

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Grundlage für Antragstellung: Mindestteilnehmerzahl von 40 % der Gesamtschülerschaft (vorliegende Elternanmeldung, die für 1 Schuljahr als verbindlich vereinbart gilt)

regulärer Pflichtunterricht gemäß Stundentafel am Vormittag zusätzlich zu Ganztagsangebot der Schule: weitere kostenlose

oder kostenpflichtige Angebote aus den Bereichen Jugend, Kultur, Sport, Religionsgemeinschaften, Arbeit, Umwelt oder Soziales über Kooperationsvereinbarungen

mit mindestens 3 unterschiedliche Vertragspartner durch Kooperationsvereinbarungen zusätzliche Angebote schaffen

Angebote können als Teil des schulischen Ganztagsbetriebs ausgestaltet werden oder eigenständige Veranstaltungen der Vertragspartner sein

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Personelle Ausstattung der Ganztagsangebote an Schulen in der Sekundarstufe I 1 von 2

in voll oder teilweise gebundener Form: Ganztagszuschlag von 20 % der Stellen für den Unterrichtsbedarf entsprechend Stundentafel ohne Zuschläge für Teilungsstunden und Förderstunden sowie Wahlunterricht

teilweise gebundene Ganztagsangebote erhalten entsprechend anteiligen Zuschlag

offene Form: Ganztagszuschlag basiert auf Anzahl der für Angebot namentlich angemeldeten Schülerinnen und Schüler; Sockelausstattung für 2-zügige Sek-I-Schule mit 8 Klassen = 13 LWS (0,5 VZE)

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alle drei Ganztagsschulformen erhalten einen Teilansatz der LWS in Form von Geld, welches im Rahmen eines integrierten Konzeptes für ergänzende Angebote zu verwenden ist

zusätzliche personelle Angebote aus dem Bereich der Jugendhilfe durch Schulträger in Abstimmung mit örtlich zuständigen Jugendamt

Personelle Ausstattung der Ganztagsangebote an Schulen in der Sekundarstufe I 2 von 2

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3 ) Finanzielle Unterstützung und Förderung

durch das Investitionsprogramm der Bundesregierung „Zukunft Bildung und Betreuung“ in Höhe von 130 Mio € in den Jahren 2003 bis 2007 für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Ganztagsangebote an Schulen.

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Wege der Förderung:Weg 1: Förderrichtlinie – Selbsthilfe

soll für kleinere überschaubare Einzelprojekte von Schulen oder außerschulischen Kooperationspartnern eine Förderung von maximal 20.000 € bei einem Fördersatz von 90 Prozent ermöglichen.

Mittel müssen für investive Maßnahmen – also Schulhofprojekte, Sanierung von Räumen, Erwerb von Ausstattung, Aufstockung der Bibliothek etc. – verwendet werden.

Mehrfachanträge sind im Planungszeitraum möglich.

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für Investitionsvorhaben von Schulen oder außerschulischen Trägern eine Förderung auf zwei Wegen möglich

Möglichkeit der Zuweisung mit einem Fördersatz von 80 Prozent

Falls Realisierung größerer Vorhaben (über unmittelbaren Zusatzbedarf hinausgehend) in Verbindung mit diesem Programm, soll Zuweisung durch Schuldendiensthilfe für die Zinslosstellung eines Schulbaudarlehens eingesetzt werden

Wege der Förderung:Weg 2: Förderrichtlinie – Zukunft Bildung und Betreuung

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Förderung: sonstiges

Rechnerisch = rd. 2.100 € pro gefördertem Schülerplatz an einer Schule mit Ganztagsangebot

Antragstellung durch Schulträger Auszahlung der Fördermittel erfolgt an Schulträger Förderung schließt Schulen in freier Trägerschaft ein Zuwendungsvoraussetzung: Erfüllung der Bedingungen der geltenden

Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch zu fördernde Schulen Sekundarstufe I: aufgrund Erreichbarkeit und mittel- bis langfristiger

Perspektive der Schulstandorte = Schulen Priorität in Orten mit höherer Zentralitätsstufe Richtlinie benennt diese Zentren

Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.07.2003 in Kraft treten.

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Förderantragsverfahren: wesentliche Eckpunkte Anträge – auch außerschulischer Träger – werden über den

Schulträger eingereicht; die Zuwendungen werden über den Schulträger ausgezahlt.

Auch bereits genehmigte Ganztagsschulen müssen die Bedingungen der neu geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfüllen.

In der Sekundarstufe I haben bei der Förderung Schulen in den 57 zentralen Orten Vorrang. Schulentwicklungsplanerisch mittel- bis langfristig stabile bereits genehmigte Ganztagsschulen (ca. 7), außerhalb der zentralen Orte werden auch bei der Förderung berücksichtigt. (insgesamt 64 bevorzugte Standorte)

Schulen mit überregionaler Bedeutung und Schulen in freier Trägerschaft werden gesondert bewertet.

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Erarbeitung des Ganztagskonzepts (Konferenz der Lehrkräfte in Abstimmung mit Schulträger, ggf. Hortträger und anderen Kooperationspartnern)

Beschluss zum Ganztagskonzept durch Schulkonferenz (§ 91 Abs. 3 Nr. 6 BbgSchulG) – Elternbefragung –

Einholung Einvernehmen des Schulträgers durch Schulleitung für Antragsstellung auf Genehmigung beim staatlichen Schulamt

Antrag bis zum 15.12. von Schulleitung an Staatliches Schulamt Genehmigung des Antrages durch Staatliches Schulamt auf

Grundlage der Stellungnahme des MBJS Veranlassung aller erforderlichen Maßnahmen durch Schulleitung

nach erfolgter Genehmigung

4) Genehmigungsverfahren