17. rhöner weihnachtsmarkt in...
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der Gemeinde RhönblickBettenhausen, Gerthausen, Helmershausen/Geba,
Hermannsfeld/Gleimershausen/Haselbach, Seeba, Stedtlingen, Wohlmuthausen
Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
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Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
Am 1. Advent findet nun schon unser
17. Rhöner Weihnachtsmarkt in Helmershausen
statt.
Freitag, 30. November:
• Ab18.00UhrspieltderTheaterverein„Rhue- jäzze“ausWohlmuthausenimKulturhausdas Märchen„DieWunderblume“. FürdieVersorgungistbestensgesorgt– esgibtBratwürsteundGetränke. Samstag, 01. Dezember:
AuchdiesmalgibteswiedereinEinkaufenbeiKerzen-schein-Beginn:18.00Uhr
• Um18.00UhrbeginntderLampionumzugfür alleKleinenundGroßendurchsDorf.• Gegen20.00UhrspieltdiePartyband „Hiton“imKulturhausHelmershausenauf. HiersollennichtnurdiejüngerenBesucheran gesprochenwerden,sondernauchdie Besucherab40,50oder60sichzuamüsieren.
ZumallgemeinenVergnügenfindetamAbendeinSchrott-wichtelnstatt.HierwerdenDingeschönverpackt,fürdiemanselbstkeineVerwendunghat,dieabervielleichtAn-derenguteDiensteundvielSpaßbringenkönnen.
ImHofdesVereinsheimessindzurVersorgungderBe-sucherebenfallsdieStändegeöffnet-Glühwein,Zwiebelkuchen,Bratwurst,Steaksusw.
Sonntag, 02. Dezember:
Gegen 11.00 Uhr ist die Eröffnung des Weihnachts-marktes. Ab11.30UhrgibtesMittagessenimDRKVereinsheim(Klöße,gemischterBratenundRotkohl).
- 13.30UhrfindeteineAdventsandachtim„Dom derRhön“mitmehrerenChörenstatt- Männerchor„Vorderrhön“Helmers- hausen–LeitungFrauAnitaBahn- KirchenchorWohlmuthausen– Leitung:HerrMatthiasStein- ChorderLandfrauenStedtlingen– Leitung:HerrWolfgangSemleit- SingkreisBettenhausen– Leitung:FrauMarianneKöhler- PosaunenchorBettenhausen– Leitung:HerrAlexanderBenndorf.
• 14.00UhrbeginntdieBastel-undSpielstundefürdie KinderimKulturhaus.• Ab14.00UhröffnetimKulturhauseinWeihnachtspostamtseinePforten. DiesesbetreibtderMeiningerBriefmarkenverein. EswurdeeinePostkartevonHelmershausen/Gebaentwickelt,diean diesemTagkäuflicherworbenundauchverschicktwerdenkann.• Gegen 15.00 Uhr wird dann auch eine historische Postkutsche in Helmershausen eintreffen! • Gegen16.00UhrtrittderMännerchor„Vorderrhön“Helmershausenund dasDRKJugendblasorchesterauf• Gegenca.17.00UhrtrifftdannderWeihnachtsmannmitseinemChrist- kindein–mitvielenGeschenkenfürunsereKinder.InteressierteEltern könnenauchGeschenkpäckchen(mitNamensschildundeinpaar InformationenüberdasKind)abgeben.DiePäckchennimmtder WeihnachtsmannamWeihnachtspostamtentgegen.
AmSonntagkannmanaucheineKrippenausstellungimKulturhaus– Barbewundern.
FürSpeisenundGetränkeistanallenTagenbestensgesorgt.Bratwürste,SteaksundwieimmergibtesauchZwiebelkuchen,nassenPlootzundBrot–allesfrischausdemBackhaus.
AmSonntaggibtesfrischgebackeneWaffeln.
Zu allen Veranstaltungen laden der Geba-Wirt und der DRK Ortsverein Helmers-hausen, die Bevölkerung recht herzlich ein.
2 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
Adventszeit ist MärchenzeitAm12.Dezember1993erlebtedas1.Märchender„Rhuejäzze“e.V.seinePremiere.Mit„FrauHolle“begannendieMitgliederdesTheatervereinsWohlmuthausen,ihreTraditiondesTheaterspielswiederauflebenzulassen.
BereitsindenJahren1972bis1987spielteneinigeFrauenfürdieKinderdesDorfeszurWeihnachtszeitMärchen.DochdieseTraditionistnochälterundgreiftaufdieJahreum1920zurück,dennausdieserZeitstammendieerstenKulissen,dieineinerKisteaufderEmporedesaltenSaalesgefundenwurden.LeideristunbekanntwannundwielangedamalsTheatergespieltwurde.
Seit1993wurdeinjedemJahreinanderesMärcheneinstudiert.MärchenvonHansChristianAndersen„DieSchneekönigin,russischeVolksmärchen„DerJägerundseineFreunde“ jedochvorwiegendMärchenderBrüderGrimm„Rotkäppchen“, „Schneewittchen“, Dornröschen“, „Der gestiefelte Kater“,„HänselundGretel“,Aschenputtel“,umnureinigezunennen.ZweiMärchenerdachteGiselaRuck.Premierehatte2004„DieWichtelimgroßenStein“undzum20. Jubiläum in diesem Jahr hofft einweiteresMärchenspiel auf denErfolgbeidenZuschauern.
Für das 20. Märchen wird sich am 30. November im Kulturhaus Helmers-hausen um 18.00 Uhr der Vorhang öffnen. „Die Wunderblume“ eine Urauf-führung können alle Märchenfreunde zur Eröffnung des Weihnachts-marktes erleben.
Mitdem20.MärchenspielwirddasJubiläumsjahrderRhuejäzze“e.V. ausWohlmuthauseneröffnet.Am21.Januar1994wurdederTheatervereingegründetundfeiertmiteinerPremierezumSommerfestmitallenZuschauerndasJahrseines20jährigesBestehens.
GiselaRuck
weitere Theatervorstellungen des Märchens„Die Wunderblume“vonGiselaRuck
Samstag, 15. Dezember im Gemeindesaal WohlmuthausenKindervorstellung Beginn: 15.00 UhrAbendvorstellung Beginn: 20.00 Uhr
DergestiefelteKater-2002
DiegoldeneGans-2008
DasWaldhaus-2010
Die7Geißlein-2009
20 Jahre Märchentheater der „Rhuejäzze“ e.V.Premiere zur Weihnachtsmarkteröffnung am 30. November 2012 in Helmershausen
3Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
Beschlüsse des Gemeinderates derGemeinde Rhönblick in der Sitzung vom 06.11.2012
Beschluss Nr. 72/S/2012
Der Gemeinderat der Gemeinde RhönblickstimmtderNiederschriftzumöffentlichenTeilderSitzungdesGemeinderatesRhönblickam15.10.2012invollemUmfangzu.
Beschluss Nr. 73/S/2012
Der Gemeinderat der Gemeinde RhönblickbeschließtdiefrühzeitigeBehördenbeteiligunggemäߧ4Abs.1BauGBfürdenBBP„Fasanerie“.DerGemeinderatderGemeindeRhönblickhatam 26.03.2012 den Aufstellungsbeschlussgefasst.Gemäߧ4Abs.1BauGBsollenbeiderAufstellungundÄnderungvonBauleitplä-nendieBehördenundStellen,dieTrägeröf-fentlicherBelangesindundvondenPlanungenberührt werden können, möglichst frühzeitigbeteiligtwerden.DieBehörden(sieheAnlage)werden daher um Stellungnahme und Anre-gungzuobengenannterAufstellunggebeten.Die Stellungnahmen sind bis Montag, den17.12.2012andieGemeindeeinzureichen.
Öffentliche Haupt- und Finanzausschusssitzung
Am Montag, dem 03.12.2012, findet um 18.00 Uhr im Nebengebäude des Kulturhau-ses Helmershausen(EingangvomInnenhof)die nächste Sitzung des Haupt- und Finanz-ausschussesstatt.
Hierzu sind alle Bürger recht herzlich einge-laden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung2. ProtokollkontrollederHaupt-und Finanzausschusssitzungvom 08.10.20123. Informationen
Nicht öffentlicher Teil
DellfriedSteppaBürgermeister
(Die vollständige Tagesordnung lag bis zumRedaktionsschlussnochnichtvor.BitteentnehmenSiediesedenAnschlagtafeln.)
Öffentliche Gemeinderatssitzug
Am Montag, dem 10.12.2012, findet um 19.30 Uhrdie7.öffentlicheSitzungdesGe-meinderates Rhönblick im Feuerwehrgerä-tehausBettenhausenstatt.
Hierzu sind alleBürger recht herzlich einge-laden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. BegrüßungundEröffnungderSitzung2. FeststellenderBeschlussfähigkeitdes GemeinderatesundBestätigungder Tagesordnung3. Bürgerfragestunde
Nicht öffentlicher Teil
DellfriedSteppaBürgermeister
(Die vollständige Tagesordnung lag bis zumRedaktionsschluss noch nicht vor. Bitte ent-nehmenSiediesedenAnschlagtafeln.)
Informationen des Ordnungsamtes der Gemeinde Rhönblick
Räum- und Streupflicht der Grund-stückseigentümer
BezugnehmendaufdieStraßenreinigungssat-zungderGemeindeRhönblickweisenwir,wie in jedem Jahr, alle Grund-stückseigentümerdaraufhin,dasssieindenWintermonatenderRäum-undStreu-pflichtnachzukommenhaben.
BeiSchneefallsinddieGehwegevorunddieZugängezudenGrundstückenzuräumen,beiSchnee-undEisglättesinddiesemitStreumaterialabzustumpfen.DasStreumaterialistvondenGrundstücksei-gentümernselbstzustellen.
Der geräumte Schnee darf nicht auf der Straße entsorgt werden, dies führtzu Beeinträchtigungen für die Kraftfahrer.
Ordnungswidrighandelt,wervorsätzlichoderfahrlässigentgegenden§8und§9der Straßenreinigungssatzung, der Beseiti-gungvonSchnee,Schnee-undEisglättenicht rechtzeitigodernichtvollständignach-kommt.
An alle Fahrzeughalter
Da es in den zurückliegenden Jahren öfterszuerheblichenBehinderungenbeiderDurch-führungdesWinterdiensteskam,fordernwirhiermit noch einmal alle Fahrzeughalter auf,das Abstellen von Fahrzeugen auf denGeh-wegenundStraßenvordenGrundstückenzuunterlassen.
Tierhaltung
InletzterZeiterhieltdasOrdnungsamtwiederverstärktBeschwerdenbezüglichderTierhal-tung(besondersHunde)indenOrtsteilenderGemeindeRhönblick.
Obwohl im § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung geschrieben steht, dass Hundeauch innerhalb der Ortschaften nur an der Leine zu führen sind und Verunreinigungen durch Hundekot durch den Halter sofort zu beseitigen sind, kommt es immer wieder zu Verstößen gegen diese Verordnung.
Die meisten Beschwerden kommen zur Zeitaus der Bevölkerung der Ortschaft Betten-hausen (Neuer Weg) und Helmershausen (Manggasse, Marktgasse).
EsistunzumutbarfürGrundstückseigentümer,dienachdennächtlichenSpaziergängenderHundehaltermitihrenTieren,vorihrenGrund-stückendenHundekotwegmachenmüssen.Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe!Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie einen Hun-dehalter sehen, der seinen Pflichten nicht nachkommt!Wir sind für jeden Hinweis dankbar, nur so können wir als Ordnungsamt reagieren und die Halter zur Verantwortung heranziehen.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzungder Einheitsgemeinde Rhönblick
(BGS-EWS)
Aufgrundder§§2,7,7b,12,14und21aAbs.4desThüringerKommunalabgabengesetzes(ThürKAG)erlässtdieEinheitsgemeindeRhönblickfolgendeSatzung:
§ 1 Abgabenerhebung
DieGemeindeerhebtnachMaßgabedieserSatzung:
1. BeiträgezurDeckungdesAufwandesfürdieHerstellung/Anschaffungderöffentlichen Entwässerungseinrichtung(Herstellungsbeiträge/Anschaffungsbeiträge),2. BenutzungsgebührenfürdieBenutzungderöffentlichenEntwässerungseinrichtung (Grundgebühren,EinleitungsgebührenundBeseitigungsgebühren),3. Kosten für Grundstücksanschlüsse,soweitsienichtTeilderöffentlichen Entwässerungseinrichtungsind.
§ 2 Beitragstatbestand
DerBeitragwird fürbebaute,bebaubareodergewerblichgenutzteodergewerblichnutzbaresowie fürsolcheGrundstückeerhoben,aufdenenAbwasseranfällt,wenn fürsienach§4EWSeinRecht zumAnschlussandieEntwässerungseinrichtungbesteht.EinBeitragwirdauchfürGrundstückeerhoben,dieandieEntwässerungs-einrichtungtatsächlichangeschlossensindoderdieaufgrundeinerSonderverein-barungnach§7EWSandieEntwässerungseinrichtungangeschlossenwerden.
§ 3 Entstehen der Beitragspflicht
DieBeitragspflichtentsteht,sobalddasGrundstückandieTeileinrichtungangeschlossenist.
BeimAnschlussandieTeileinrichtungKanalnetz(innerörtlich),jedocherstdann,wenninderjeweiligenOrtschaft,inwelcherdasKanalnetzbelegenist,nachdem31.12.1991Kanäleneuhergestellt,saniertodererneuertwurden.
AbweichendvonSatz1und2entstehtdiesachlicheBeitragspflicht
1. fürunbebauteGrundstücke,sobaldundsoweitdasGrundstückbebautundtatsächlich angeschlossenwird,
2. fürbebauteGrundstückeinHöhederDifferenz,diesichaustatsächlicherund zulässigerBebauungergibt,erstsoweitundsobalddietatsächlicheBebauung erweitertwird,
3. fürbebauteGrundstückenicht,soweitundsolangedasGrundstückdiedurchschnitt- licheGrundstücksflächeimEntsorgungsgebietderGemeindeRhönblickummehrals 30vonHundertübersteigt.
a) DiedurchschnittlicheGrundstücksflächefürGrundstücke,die vorwiegendWohnzweckendienen,undsonstigeGrundstückebeträgtimEntsor gungsgebietderEinheitsgemeindeRhönblick793m².Hierausergibtsichein Grenzwertvon1.031m².
b) DiedurchschnittlicheGrundstücksflächefürGewerbegrundstücke imEntsorgungsgebietderEinheitsgemeindeRhönblickbeträgt2.494m².HierausergibtsicheinGrenzwertvon3.243m².
Satz3giltnichtfürdietatsächlichbebauteFläche.
§ 4 Beitragspflichtiger
(1) Beitragspflichtigerist,werimZeitpunktderBekanntgabedesBeitragsbescheides EigentümerdesGrundstücks,ErbbauberechtigteroderInhabereinesdinglichenNutzungs-
im Roten Schloss, Marktgasse 106:
036943230-0 6036943230-31Montag 9.00-12.00UhrDienstag 9.00-12.00Uhr 14.00-18.00UhrDonnerstag 9.00-12.00Uhr 14.00-16.00UhrFreitag 9.00-13.00Uhr
Während der Öffnungszeiten sind alle Ämter der Gemeinde (Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt, Bauverwaltung, Kämme-rei, Sekretariat/Hauptamt) besetzt.Die Sprechzeiten des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Rhönblick, Herrn Steppa, finden jeweils am Dienstag von 16.00 - 19.00 Uhr in der Marktgasse 106 in Helmershausen, statt.
Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister:
Herr Peter SpießinBettenhausenMontag 18.00-19.00UhrHerr Rolf SchreiberinGerthausenDieSprechzeitenwerdenimSchaukastenbekanntgegebenHerr Helmut Schuchardt inHelmershausen036943230-29Dienstag 17.00-18.00UhrodernachVereinbarung È01723645800DieSprechstundefindetimNebengebäudedesKultur-hausesstatt(EingangüberdenHofdes„RotenSchlosses“).Herr Günter Herpich inHermannsfeldDonnerstag, 17.00-18.00UhrDieSprechstundedesOrtsteilbürgermeistersfindetimBürodesFeuerwehrgerätehausesinHermannsfeld,StraßeimMitteldorf,statt.Herr Siegfried Abt inSeebaDienstag, 18.00-19.00UhrHerr Silvio Diller inStedtlingen03694363251Mittwoch, 17.00-18.00UhrHerr Erhard Schneider inWohlmuthausen03694367500Jeden1.DienstagimMonat 17.00–18.00UhrundzusätzlichwerktagsnachtelefonischerVereinbarung.
Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten
Dienstagsvon16.00–18.00UhrimNebengebäudedesKulturhausesHelmershausen(EingangüberdenHofdes„RotenSchlosses“) 03694324631
Sprechstunde Schiedskommission:
Schiedsmann,HerrH.Greschat,HelmershausenSprechstundennachtelefonischerVereinbarung:privat 03694367502
URAG GmbH als Geschäftsbesorger für den Eigenbetrieb RhöWA
SprechzeitimBüroiminderHerbesengasse35AinBettenhausen:Mittwochsvon 16.00–18.00UhrAnsprechpartner:BeiStörfällenHerrGreif 01743972387Hauptsitz Verwaltung:URAGGmbHWolfensteinstraße23·06114Halle(Saale)0345523776-0· 60345523776-89
der Ämter der Gemeinde Rhönblick
Öffnungszeiten der Gemeindever-waltung während der Weihnachtsfeiertage
Die Verwaltung der Gemeinde Rhönblickbleibt vom 24.12. bis 31.12.2012 ge-schlossen. AbMittwoch, dem02. Januar2013 sind wir wieder zu den gewohntenÖffnungszeitenfürSieda.
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rechtsimSinnedesArtikels233§4desEinführungsgesetzeszum BürgerlichenGesetzbuch(EGBGB)ist.
(2) SoweitderBeitragspflichtigederEigentümeroderErbbauberechtigte einesGrundstücksistunddiesernichtimGrundbucheingetragenist odersonstdieEigentums-oderBerechtigungslageungeklärtist, soistderjenigebeitragspflichtig,derimZeitpunktdesEntstehensder BeitragspflichtderBesitzerdesbetroffenenGrundstücksist.Beieiner MehrheitvonBesitzernistjederentsprechendderHöheseinesAnteils amMitbesitzzurAbgabeverpflichtet.
(3) MehrereBeitragspflichtigesindGesamtschuldner,beiWohnungs-und TeileigentumsinddieeinzelnenWohnungs-undTeileigentümernur entsprechendihremMiteigentumsanteilbeitragspflichtig.
§ 5 Beitragsmaßstab
(1) DerBeitragwirdnachdergewichtetenGrundstücksfläche(Produkt ausGrundstücksflächeunddemNutzungsfaktor)berechnet.
(2) AlsGrundstücksflächegilt:
a) beiGrundstückenimBereicheinesBebauungsplanesdie Fläche,diederErmittlungderzulässigenNutzungzugrunde zulegenist,
b) beiGrundstückenaußerhalbdesGeltungsbereicheseines Bebauungsplanes,
aa)diegänzlichimunbeplantenInnenbereich(§34Baugesetzbuch -BauGB-)liegen,grundsätzlichdiegesamteFlächedes Buchgrundstückes
bb)diesichvomInnenbereichüberdieGrenzendesBebauungs- zusammenhangeshinausindenAußenbereicherstrecken
1. soweitsieaneineErschließungsanlageangrenzen,dieFläche zwischendergemeinsamenGrenzederGrundstückemitder ErschließungsanlageundeinerderortsüblichenBebauung entsprechendenGrundstückstiefe(Tiefenbegrenzung); Grund-stücksteile,dielediglichdiewegemäßigeVerbindung zurErschließungsanlageherstellen,bleibenbeiderBe- stimmungderGrundstückstiefeunberücksichtigt. DiesebeträgtindemEntsorgungsgebietderEinheitsge- meindeRhönblick:0m
2. soweitsienichtaneineErschließungsanlageangrenzen,die FlächezwischenderGrundstücksgrenze,diederErschließ- ungsanlagezu-gewandtistundeinerderortsüblichenBebau ungentsprechendenGrundstückstiefe(Tiefenbegrenzung). DiesebeträgtindemEntsorgungsgebietderEinheitsge- meindeRhönblick:0m
ÜberschreitetdiebeitragsrechtlichrelevantetatsächlicheNutzung dieAbständenachdenZiffern1.und2.,sofälltdieLiniezusammen mitderhinterenGrenzedertatsächlichenNutzung.
c) beibebautenGrundstückenimAußenbereich(§35BauGB) dieGrundflächederandieAbwasseranlageangeschlossenen BaulichkeitengeteiltdurchdieGrundflächenzahl0,2, höchstensjedochdietatsächlicheGrundstücksfläche.Die ermittelteFlächewirddiesenBaulichkeitendergestaltzu- geordnet,dassihreGrenzenjeweilsimgleichenAbstandvon
denAußenwändenderBaulichkeitenverlaufen.BeieinerÜber- schreitungderGrundstücksgrenzedurchdieseZuordnungerfolgt einegleichmäßigeFlächenergänzungaufdemGrundstück.
d) beiGrundstücken,fürdieimBebauungsplandieNutzungalsSport platz,FriedhofoderKleingartenimSinnedesBundeskleingartenge- setzesfestgelegtist,oderdieinnerhalbeinesimZusammen hangbebautenOrtsteils(§34BauGB)tatsächlichsogenutzt werden,dieGrundflächederandieAbwasseranlageangeschloss- enenBaulichkeitengeteiltdurchdieGrundflächenzahl0,2,höchstens jedochdietatsächlicheGrundstücksfläche.DieermittelteFlächewird diesenBaulichkeitendergestaltzugeordnet,dassihreGrenzenjeweils imgleichenAbstandvondenAußenwändenderBaulichkeitenverlau fen.BeieinerÜberschreitungderGrundstücksgrenzedurchdiese ZuordnungerfolgteinegleichmäßigeFlächenergänzungaufdem Grundstück.
(3) DerNutzungsfaktorbeträgt: a) beiGrundstücken,dieineinerderbaulichenodergewerb- lichenNutzungver-gleichbarenWeisegenutztwerdenkönnen (z.B.Friedhöfe,Sportanlagen,Campingplätze,Freibäder, StellplätzeoderDauerkleingärten)oderuntergeordnetbebaut oderuntergeordnetgewerblichgenutztsind,1,0.
b) beiGrundstückenmiteinerBebaubarkeitmiteinemVollge schoss1,0.FürjedesweitereVollgeschosswirdderFaktor um0,5erhöht.
(4) FürdieZahlderVollgeschosseimSinnevonAbsatz3gilt:
a) dieimBebauungsplanfestgesetztehöchstzulässige ZahlderVollgeschosse,
b) soweitderBebauungsplanstattderVollgeschosszahleine Baumassenzahlausweist,dieBaumassenzahlgeteiltdurch 3,5;Bruchzahlenwerdendabeibiseinschließlich0,4aufdie vorausgehendevolleZahlabgerundetundsolcheüber0,4 aufdienächstfolgendevolleZahlaufgerundet,
c) soweitkeinBebauungsplanbestehtoderindemBebaungs- planwederdieZahlderVollgeschossenochdieBaumassen zahlbestimmtsind,dieZahldernachdernäherenUmgebung überwiegendvorhandenenBebauungzulässigenVollge schosse,
d) dieZahldertatsächlichenVollgeschosse,soferndieseZahl höheristalsdienachdemAbsatz4Buchstabea)bisc) ermittelteZahl, e) soweitGrundstückeimAußenbereichliegen(§35BauGB), dieZahlderge-nehmigtenVollgeschosse.WeistdasGrund stückkeinegenehmigteBebauungaufoderüberschreitet dievorhandeneBebauungdiegenehmigteBebauung,istdie ZahlderVollgeschossedervorhandenenBebauung maßgeblich.
(5) VollgeschossesindGeschosse,derenDeckenoberkanteimMittel mehrals1,40müberdieGeländeoberflächehinausragtunddieüber mindestenszweiDrittelihrerGrundflächeeinelichteHöhevonmind- estens2,00mhaben. SoweitfüreinGrundstückkeineBaumassenzahlfestgesetztist,ergibt sichdieGeschosszahlbeiBauwerkenmitVollgeschossen,die höherals3,5MetersindundbeiGebäudenohneVollgeschossauf- teilungdurchTeilungdertatsächlichvorhandenenBaumassemitder
tatsächlichüberbautenGrundstücksflächeundnochmaligerTeilung desErgebnissesdurch3,5.Bruchzahlenwerdenentsprechend Absatz4Buchstabeb)gerundet.
§6 Kostenspaltung
DerBeitragwirdfür
1. dasKanalnetz,inklusiveHausanschlüsseimöffentlichenVerkehrs raum(innerörtlich),
unddie
2. Kläranlage,inklusiveZubringersammler,
gesondertundinbeliebigerReihenfolgeerhoben.
§ 7 Beitragssatz
DerAbwasserbeitragsetztsichwiefolgtzusammen:
1.TeilbeitragfürKanalnetz(innerörtlich): 1,08EURjem²gewichtete Grundstücksfläche2.TeilbeitragfürKläranlage: 0,57EURjem²gewichtete Grundstücksfläche.
§ 8 Fälligkeit
DerBeitragwirddreiMonatenachBekanntgabedesBeitragsbescheidesfällig.SoweitmitderBeitragsfestsetzung(Festsetzungsbescheid)nichtzugleichdieZahlungsaufforderung(Leistungsbescheid)erfolgt,wirdderBeitragdreiMona-tenachBekanntgabederZahlungsaufforderungfällig.
§ 9 Stundung
(1) DerBeitragfürbebaute,gewerblichgenutzteGrundstückewirdauf Antragzinslosgestundet,soweitundsolangederEigentümernach weist,dass
1. dasVerhältnisdergenutztenGrundstücksflächezudernicht genutztenGrundstücksflächedasVerhältnis1:3überschreitet und 2. dienichtgenutztenGrundstücksteilenichtzuwirtschaftlich zumutbarenBedingungenveräußertwerdenkönnen.
DieStundungwirdaufdieGrundstücksflächebegrenzt, dieüberdasinSatz1Nr.1genannteVerhältnishinausgeht.
und
(2) DerBeitragwirdaufAntragsolangezinslosgestundet,wieGrund stückealsKleingärtenimSinnedesBundeskleingartegesetzesvom 28.Februar1983(BGBI.IS.210)inderjeweilsgeltendenFassung genutztwerdenundderBeitragspflichtigenachweist,dassdiedarauf befindlichenGebäudenichtzumdauerhaftenWohnengeeignetsind oderfürgewerblicheZweckegenutztwerden.
und
(3) DerBeitragwirdaufAntragzinslosgestundet,soweitundsolange GrundstückealsFriedhofgenutztwerden. und
(4) DerBeitragwirdaufAntragzinslosgestundet,soweitundsolange GrundstückemitKirchenbebautsind,diezurReligionsausübung genutztwerden,soweitdiesenichttatsächlichandieEntwässerungs einrichtungangeschlossensind.
§ 10 Ablösung, Vorauszahlung
(1) DerBeitragkannvordemEntstehenderBeitragspflichtabglöst werden.DerAblösungsbetragrichtetsichnachdervoraussichtlichen HöhedesBeitrags.EinRechtsanspruchaufAblösungbestehtnicht. DieAblösungerfolgtdurchVereinbarungzwischenderGemeinde unddemBeitragspflichtigen.
(2) VorauszahlungenkönnennachMaßgabederrechtlichenVoraus- setzungenerhobenwerden.§8giltentsprechend.
§ 11 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse
(1) DieAufwendungenfürdieHerstellung,Anschaffung,Verbesserung, Erneuerung,VeränderungundBeseitigungsowiefürdieUnterhaltung desTeilsdesGrundstücksanschlussesimSinnedes§1Abs.3EWS, dersichnichtimöffentlichenStraßengrundbefindet,sindderGe meindeinderjeweilstatsächlichentstandenenHöhezuerstatten.
(2) DerErstattungsanspruchentstehtmitAbschlussderjeweiligen Maßnahme.Schuldnerist,werimZeitpunktdesEntstehensdes ErstattungsanspruchsEigentümerdesGrundstücksoderErbbau- berechtigterist.§8giltentsprechend.
§ 12 Gebührenerhebung
DieGemeindeerhebtfürdieBenutzungderEntwässerungseinrichtungGrund-gebührenundvonanschließbarenGrundstückenEinleitungsgebührenbzw.vonnichtanschließbarenaberentsorgtenGrundstückenBeseitigungsgebüh-rensowievonGrundstücken,dienach§9Abs.2EWSmiteinerGrund-stückskläranlagezuversehensind,Einleitungs-undBeseitigungsgebühren.
§ 13 Grundgebühr
DieGrundgebührwirdbeianschließbarenGrundstückennachdemNenn-durchfluss(Qn)derverwendetenWasserzählerberechnet.BefindensichaufeinemGrundstücknichtnurvorübergehendmehrereWasseranschlüsse,sowirddieGrundgebührnachderSummedesNenndurchflussesdereinzelnenWasserzählerberechnet.SoweitWasserzählernichteingebautsind,wirdderNenndurchflussgeschätzt,dernötigwäre,umdiemöglicheWasserentnahmemessenzukönnen.
SiebeträgtbeiderVerwendungvonWasserzählernmit Nenndurchfluss
bis 2,5m³/h 67,00Euro/Jahr bis 6m³/h 160,80Euro/Jahr bis 10m³/h 268,00Euro/Jahr
§ 14 Einleitungsgebühr
(1) DieEinleitungsgebührwirdnachMaßgabedernachfolgendenAbsätze nachderMengederAbwässerberechnet,diederEntwässerungsein richtungvondenangeschlossenenGrundstückenzugeführtwerden. DieEinleitungsgebührbeträgt2,45Europrom³Abwasser.(2) WirdbeiGrundstückenvorEinleitungderAbwässerindieEnt-
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wässerungsanlageeineVorklärungodersonstigeVorbehandlungder AbwässeraufdemGrundstückdurchgeführt,soermäßigensichdie nach§2Abs.1und2veranlagtenEinleitungsgebührenauf1,40EUR prom³Abwasser.DasgiltnichtfürGrundstückemitgewerblichen odersonstigenBetrieben,beidenendieVorklärungoderVorbehand lunglediglichbewirkt,dassdieAbwässerdemdurchschnittlichen VerschmutzungsgradoderderüblichenVerschmutzungsartder eingeleitetenAbwässerentsprechen.
(3) AlsAbwassermengegeltendiedemGrundstückausderWasserver sorgungsanlagezugeführtenWassermengenabzüglichdermittels geeichtenWasserzählersnachweislichaufdemGrundstück verbrauchtenoderzurückgehaltenenWassermengen.DerNachweis derverbrauchtenundderzurückgehaltenenWassermengenobliegt demGebührenpflichtigen.DieWassermengenwerdendurchWasser zählerermittelt.SiesindvonderGemeindezuschätzen,wenn
1. einWasserzählernichtvorhandenistoder 2. derZutrittzumWasserzähleroderdessenAblesung nichtermöglichtwirdoder 3. sichkonkreteAnhaltspunktedafürergeben,dassder WasserzählerdenwirklichenWasserverbrauchnichtangibt.
§ 15 Beseitigungsgebühr
(1) DieBeseitigungsgebührwirdnachdemRauminhaltderAbwässer berechnet,dievondennichtangeschlossenenGrundstückenundaus denGrundstückskläranlagenangeschlossenerGrundstückeabtrans portiertwerden.DerRauminhaltderAbwässerwirdmiteiner geeignetenMesseinrichtungfestgestellt.
(2) DieGebührbeträgt a) 34,39Europrom³AbwasserauseinerabflusslosenGrube, b) 34,39Europrom³Abwasser(Fäkalschlamm)auseiner Grundstückskläranlage.
§ 16 Entstehen der Gebührenschuld
(1) DieEinleitungsgebührentstehtmitjederEinleitungvonAbwasserin dieEntwäs-serungsanlage.DieBeseitigungsgebührentstehtmitjeder EntnahmedesRäumguts.
(2) DieGrundgebührenschuldfüranschließbareGrundstückeentsteht erstmalsmitdemTag,deraufdenZeitpunktderbetriebsfertigen HerstellungdesAnschlussesfolgt.DieGemeindeteiltdem GebührenschuldnerdiesenTagschriftlichmit.ImÜbrigenentsteht dieGrundgebührenschuldmitdemBeginneinesjedenTagesinHöhe einesTagesbruchteilsderJahresgrundgebührenschuldneu.
(3) DieGrundgebührenschuldfürnichtanschließbareGrundstückeent- stehterstmalsmitdemTag,deraufdenTagderInbetriebnahmedes Nutzraums(Faulraumbzw.Sammelraum)folgt.ImÜbrigenentsteht dieGrundgebührenschuldmitdemBeginneinesjedenTagesinHöhe einesTagesbruchteilsderJahresgrundgebührenschuldneu.
§ 17 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldnerist,werimZeitpunktdesEntstehensderGebüh renschuldEigentümerdesGrundstücksoderähnlichzurNutzungdes Grundstücksdinglichberechtigtist.Gebürenschuldneristauchder InhabereinesaufdemGrundstückbefindlichenBetriebes.Mehrere GebührenschuldnersindGesamtschuldner.
(2) SoweitAbgabepflichtigerderEigentümeroderErbbauberechtigte einesGrundstücksistunddiesernichtimGrundbucheingetragenist odersonstdieEigentums-oderBerechtigungslageungeklärtist,so istderjenigeabgabepflichtig,derimZeitpunktdesEntstehensder AbgabepflichtderBesitzerdesbetroffenenGrundstücksist.Beieiner MehrheitvonBesitzernistjederentsprechendderHöheseinesAnteils amMitbesitzzurAbgabeverpflichtet.
§ 18 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
(1) DieEinleitungbzw.Beseitigungwird–jährlich-abgerechnet.Die Grund-undEinleitungs-bzw.Beseitigungsgebührenwerdeneinen MonatnachBekanntgabedesGebührenbescheidesfällig.
(2) AufdieGebührenschuldsind11monatlicheVorauszahlungen,be- ginnendimFebruarjedenJahresundjeweilszumletztenKalendertag desMonatsinHöheeinesZwölftelsderJahreabrechnungdesVor- jahreszuleisten.FehlteinesolcheVorjahresrechnung,sosetztdie GemeindedieHöhederVorauszahlungunterSchätzungderJahres gesamteinleitungfest.
§ 19 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
DieBeitrags-undGebührenschuldnersindverpflichtet,derGemeindedie fürdieHöhederSchuldmaßgeblichenVeränderungenunverzüglichzumeldenundüberdenUmfangdieserVeränderungen–aufVerlangenauchunterVorlageentsprechenderUnterlagen–Auskunftzuerteilen.
§ 20 In-Kraft-Treten
DieSatzungtrittam01.01.2013inKraft.GleichzeitigtrittdieSatzungvom02.07.2007inderFassungderBekanntma-chung vom12.10.2007sowie die2.Änderungssatzung in der FassungderBekanntmachungvom20.11.2009außerKraft.
Rhönblick,16.11.2012 SteppaBürgermeister
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
Gebaer Straße 9A · 98617 Helmershausen · Tel. 036943 243963Öffnungszeiten: Mo-Do 08.00 - 13.00 und 14.00 - 20.00 · Fr 08.00 - 14.00 Uhr
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8 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
Liebe Theaterfreunde,
am 12. Januar 2013 um 14.30 Uhr und 19.30 Uhr laden die „an Gä-ber“ aus Helmershausen zur Premiere ins Kulturhaus ein. Gespielt wird die Komödie
„Ätsch, jetzt gründen wir eine Bank“ von Hans Schimmel
WerdieTheatergruppekennt,weißschon,dassesdabeisicherwie-derrechtlustigzugehenwird.MalmitGeldnursoumsichwerfen,odergareineeigeneBankzubesitzen,nadaswäredochwas.Oder?WährenddasfürdiemeistenMenschennurUtopiebleibt,kanndasPublikumdaranteilhaben,wieesdochfunktionierenkann.DennaufderTheaterbühneistfastallesmöglich.Einmal eine Bank zu besitzen, anstatt sie auszurauben, hätten sichauch die beiden Berufsganoven Adi und Kurt sicher nicht träumenlassen,dochdankderpfiffigenOmaGrießesindsieaufeinmalmitten-drin,imBankgeschäft.HabensiedochfrüherIhrenLebensunterhaltimmernurdurch„krum-me Dinger“ finanziert, lernen sie schnell als Hobbybanker undmitUnterstützungdurchAdi’sEhefrauAndrea einenHaufen „Kohle“ zuscheffeln.DochschonbaldistdasvieleGeldfürsiemehrFluchalsSegen,dasieansolcheUnsummennichtgewöhntsind.DiestellvertretendeVorsitzendeeineranderenBank,einGroßindustri-ellermitMachocharakter,dieBesitzerineinesBlumenladensinGeld-not,eineKommissarinundihrAssistent,gebensichinderungewöhn-lichenBankdieKlinkeindieHand.Alsdannauchnochjemandauftaucht,umsichbeiKurtundAdiumeinenJobinderBankzubewerben,istdasChaosnahezuperfekt.Wasnurtun???DocheswärekeineKomödie,wennsichbeialldenTurbulenzennichtamEndealleszumGutenwendenwürde.DasBühnenstückorientiert sichanderBankenkriseundbeleuchtetsieaufhumorvolleArt.Was ein Goldfisch, namens Karlchen, in dieser außergewöhnlichenBankfüreinenRollespielt?Daraufdarfmannochgespanntsein.
Eine Theaterkarte als Weihnachtsgeschenk? Kein Problem, die Gelegenheit ist da! Der Kartenvorverkauf wird am Sonntag, 02.12.2012 zum „17. Rhöner Weihnachtsmarkt“ von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr stattfinden. Wo? Im Vereinsheim der Theatergruppe (Nebengebäude am Kulturhaus Helmershausen).
Die „an Gäber“ wünschen allen Lesern, schon jetzt, ein schönesWeihnachtsfestundvielGesundheitfürdasneueJahr.
Ansprechpartner:E.Hamm (036943)63192M.Sobania (036943)67424
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9Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
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Liebe Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität!
DasJahr2012neigtsichdemEndezu.VieleHöhenundTiefenwarenzubewältigen.EinGrundmehrzumAbschlusszusammenzukommenundeinpaarbesinnlicheStundenzuverbringen.UnsereAdventsfeier findetam09.12.2012um14:00 UhrimSaalderGemeindeHermannsfeldstatt.BeivorweihnachtlichemFlairwollenwirgemeinsamschöneStundenverbringen.WirfreuenunsaufEuerkommen.Rückmeldung bitte bis spätestens 03.12.2012.WirwünschenAllendienichtkommenkönneneinenschönenAdvent,besinnlicheFesttageundallesGutefürdasneueJahr2013.
-Der Vorstand-i.A. D. Recknagel
Weihnachtstraum unterm Lindenbaum in Seeba
EsgibteinenTraumdenglaubtmankaum,denWeihnachtszauberuntermSeebarerLindenbaum.Am 8. Dezember um 16:00 Uhr, ist hier in Seeba Weihnachtsstim-mung pur.EinHobbymarktlädtzumStöberneinundauchbeiunshierGastzusein.ZwiebelkuchenundKesselgulaschwerdensehrleckerundWaffelngibt’svomZuckerbäcker.IhrsehtesgibtalleswasdasHerzbegehrtundunsereKinderwerdenvoneinemWeihnachtsmannmitkleinenGeschenkenbeschert.Um17.00UhrgibtesinderMarienkirchezuSeebaeinAdventssin-gen,derSingkreisBettenhausenlässtdieschönstenWeihnachtsliedererklingen.
Wirladenalleeinausfernundnah,wirSeebaersindauchalleda.
Advents-Singen in der Stedtlinger Kirche
Die Kirchgemeinde Stedtlingen lädt zum 3. Advents-Sonntag, dem 16.12.12, um 17.00 Uhr, zu einer weihnachtlichen, musikalischen Feier in die Stedtlinger Kirche ein.DergemischteChorderStedtlingerLandfrauensingtstimmungsvolleLiederzurAdvents-undWeihnachtszeit.ErfreulicherweisekonntenwiedereinigeMädchenundJungenmotiviertwerdenmitzuwirken.SiewerdenalsGruppeoderalsSolistensingenundVerserezitierenund damit das Gesangsprogramm des Landfrauen-Chores berei-chern.DasKirchenkonzertzurAdventszeitistüberdieJahrezueinerbelieb-tenundnachgefragtenVeranstaltunggeworden.DieKirchgemeindehofftdeshalbauchdiesmalwiederaufregenBe-such.DerEintrittistfrei.SpendenzurAbdeckungderdemChorentstehen-denKostenfürdenÜbungsbetriebundfürdieweitereInstandhaltungderKirchealskulturellerTreffpunkt,werdenerbeten.
Randolf Hänisch
Vorweihnachtlicher Kunsthandwerkermarkt
Wir laden Sie zur Einstimmung auf die bevorstehende Adventszeit zu unserem Weihnachtsmarkt am 24.11.2012
von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr in die Schreinerei Licht in Bettenhausen ein.
attraktive Weihnachtsangebote Vorführungen der mitwirkenden Kunsthandwerker, Geschenkideen für Jung und Alt
- die ideale Gelegenheit für DAS besondere Weihnachtsgeschenk! - Weitere mitwirkende Handwerker:
Heißer Suppentopf Selbstgebackener Kuchen
Glühwein Kaffee
Töpferei Filzarbeiten Drechslerei Schnitzerei Herzhafte Wurstwaren Leckeres Weihnachtsgebäck Korbflechter
Für die Kinder:
Kinderbasteln Familienpuzzle basteln
Kräuter, Düfte u.v.m. Holzspielsachen Kunstgewerbe u.v.m.
Wir freuen uns auf einen wunderschönen Tag mit Ihnen! Das Team der Schreinerei Licht Telefon 036943-63160 Meininger Str. 148 www.schreinerei-licht.de 98617 Bettenhausen - Rhönblick [email protected]
10 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
Singen WIR im Schein der Kerzen... –herzliche Einladung in die „Marienkirche“ Seeba
Advent-mitjederWocheleuchteteineKerzemehranunseremAdvents-kranz,bevoramHeiligabendeinganzerLichterbaumzumFestderWeih-nachtleuchtet.
In der Natur ist endgültig Ruhezeit eingekehrt, damit sie sich im Jah-reskreiswieder aufsNeueundWunderbarste entfalten kann.AuchwirMenschenbrauchenabundzusolche„AUS-Zeiten“,damitwirdiewe-sentlichenDingenichtausdenAugenverlieren.Deshalb:NutzenSiedieseGelegenheitauchfürsichundgenießenSiemitunsMomenteinmagischemmildemLichterschein.Undzwar
am Samstag, dem 08. Dezember 2012 um 17:00 Uhr.
MitTexten,LiedernundvorallemdemGEMEINSAMENSINGENalterundneuerWeisenmöchtenwirSieundunseinstimmenaufdieZeitderRuhe,desLichts,derBesinnlichkeit…derZeitdesAdvent.
Es freuen sich auf Ihr Kommen der Singkreis Bettenhausen und der Kinderchor „Sim sala SING“
(mitbekanntenundneuenkleinenundfröhlichenGesichtern).
DiesesAdventskonzertbetrachtenwiralsBenefizveranstaltungzugunstenderKirchturm-SanierunginSeebaundbedankenunsimVorausfürIhreZuwendungen.
Einladung zur Weihnachtsfeier der Landfrauen, Ortsgruppe Stedtlingen
DieLandfrauenund-männerladenam05.12.2012um14.00Uhr,zurdiesjährigenWeihnachtsfeierindenKulturrauminStedtlingenrechtherzlichein.DerKindergartenwirdeinMärchenaufführen.FürSpeisenundGetränkeistbestensgesorgt.
Die Landfrauen der Ortsgruppe Stedtlingen
DRK- Seniorenclub Bettenhausen lädt herzlich ein:
zurAdventsfeieramNikolaustag,den6.Dezember2012,indieGaststätte„GrillstubeMey“.Wirbeginnen,wiebereitsangekündigt,mitdemMittagessenum12.00Uhr.NachdemKaffeetrinkenbeiStollen,PlätzchenundKaffeeundaltbe-wehrterWeise,lassenwirdenTagausklingen.InderZwischenzeiterfreuenwirunsmiteinemProgrammdesKindergartens,auchsingenwirwiedergemeinsamunsereWeihnachtslieder.
BisdahineineschöneAdventzeitundallesGute!
Margot Licht
11Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick ·Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
Seniorenweihnachtsfeier in Seeba
AmFreitag,dem14.12.2012,findetum14.30UhrimLandgasthofinSeeba,diediesjährigeSeniorenweihnachtsfeierstatt.AlleSenioren vonSeebasind recht herzlich zuKaffeeundKucheneingeladen.UmrahmtwirddieFeiervoneinemkleinenProgramm.
Siegfried AbtOrtsteilbürgermeister
Seniorenweihnachtsfeier in Wohlmuthausen
AmMittwoch,dem05.12.2012,um15.00Uhr,findetunserediesjäh-rigeWeihnachtsfeierinderAltenSchuleinWohlmuthausenstatt.AlleSeniorinnenundSeniorensowiealleBackhaushelfersinddazuherzlichsteingeladen.
MatthesVorsitzender
Es heleft kei jommern, kei Weh on Ach –zum 30. lasse mer`s richtig krach!
UnterdiesemMottolädtderBCCherzlichein:
MitseinemselbstgestaltetenProgrammstehtderBCC-NachwuchsamSonntag, dem 27.01.2013, 14:11 Uhr beim KinderkarnevalaufderBühnedesKulturhausesHelmershausen.
WirladenSiealleherzlicheinzumBüttenabend am Samstag, dem 02.02.2013, 20:11 UhrundzumSeniorenkarneval am Sonntag, dem 03.02.2013, 14:00 Uhr ebenfallsimKulturhausHelmershausen.
Bettehause Helau!
Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Bettenhausen
AmFreitag,dem09.11.2012 fandeineMitgliederversammlungderJagdgenossenschaftBettenhausenstatt.
DurchdieMitgliederversammlungwurden folgendeBeschlüssege-fasst:
1. JagdweiterhininEigenregiemiteinheimischenJägern– MarkoEngelmannistJagdaufseher2. ZuwendungandieOrtschaftBettenhauseninHöhevonca. 15.000€fürEigenanteilderGemeinde„Straßenbau NeuerWeg“3. AnschaffungeinerKühlzellefürWildbretca.3.100€
4. AntragaufUnterstützung InstandhaltungBrücke Faschau–abgelehnt
Der Vorstand
Der Kaninchenzuchtverein Helmershauseninformiert:
DienächsteMitgliederver-sammlungfindetamFreitag,07.12.2012inErika´sGrillstubeinBettenhausenstatt.Beginnistum19.00Uhr.
Der Vorstand
Der TSV Blau-Weiß Helmershausen e.V. 1922 informiert:
KreisligaStaffel 1 (Meiningen)
Sonntag, 02.12.201214.00 Uhr TSV05Utendorf– SGHerpf/HelmershausenII
Nachwuchs
Ab sofort jeden MONTAG 17.00UhrBambini-TrainingfüralleJahrgän-geab2006undjünger,in der Sporthalle Bettenhausen!!!
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12 Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 12/2012 vom 30.11.2012
Anzeigenannahme: „Gemeinde Rhönblick“, Marktgasse 106 · 98617 Rhönblick Telefon: 036943 230-20 · Frau Liebscher Telefax: 036943 230-31Redaktionsschluss: 20.11.2012Das Amtsblatt wird monatlich kostenlos allen Haushalten im Verbreitungsgebiet zugestellt. Im Bedarfsfall erhalten Sie Einzelstücke gegen eine Gebühr von 1,- € bei der Gemeindeverwaltung in Helmershausen.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.
Herausgeber/Redaktion/ „Gemeinde Rhönblick“, verantwortlich für amtlichen Marktgasse 106 · 98617 Rhönblickund nicht amtlichen Teil: Telefon: 036943 230-24, Frau Hartmann Telefax: 036943 230-31 e-mail: [email protected] www.gemeinde-rhoenblick.deSatz/Herstellung: DWH Druck und Werbezentrum GmbH
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Gratulation in die Ortsteile der Gemeinde Rhönblick
8
für diesen Monat
Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 03/2012 vom 29.02.2012
Hermannsfeld04.05. Herrn Rudolf Schröder, 83 Jahre14.05. Herrn Helmut Tumma, 76 Jahre25.05. Frau Helga Zschiesche, 65 Jahre
Stedtlingen 13.05. Frau Helene Krüger, 74 Jahre15.05. Frau Brigitte Rücker, 78 Jahre30.05. Frau Christina Dietrich, 68 Jahre31.05. Herrn Otto Erdmann, 94 Jahre
Wohlmuthausen008.05. Herrn Erhard Kuhles, 74 Jahre08.05. Frau Angelika Matthes, 65 Jahre13.05. Herrn Hartmut Vogt, 69 Jahre29.05. Frau Marlene Völker, 68 Jahre
Bettenhausen04.05. Frau Hildegard Fick, 77 Jahre07.05. Herrn Herbert Sawade, 75 Jahre08.05. Herrn Gerhard Fick, 78 Jahre09.05. Frau Leni Burckhardt, 79 Jahre16.05. Herrn Hans-Dieter Döring, 69 Jahre16.05. Herrn Bernd Roeder, 71 Jahre21.05. Frau Ingrid Baumbach, 73 Jahre22.05. Herrn Erich Rinko, 71 Jahre26.05. Frau Lilli Herget, 80 Jahre26.05. Herrn Rolf Baumbach, 72 Jahre27.05. Herrn Rolf Heinze, 66 Jahre
Helmershausen01.05. Frau Sieglinde Nestler, 69 Jahre04.05. Herrn Hermann Zentgraf, 85 Jahre06.05. Herrn Peter Wolf, 74 Jahre12.05. Herrn Kurt Moschkau, 69 Jahre 19.05. Frau Doris Mai, 73 Jahre23.05. Frau Leni Koch, 80 Jahre27.05. Frau Erna Naß, 85 Jahre29.05. Frau Ursula Schmidt, 73 Jahre30.05. Frau Renate Semisch, 70 Jahre
Herausgeber/Redaktion/ „Gemeinde Rhönblick“, verantwortlich für amtlichen Marktgasse 106 · 98617 Rhönblickund nicht amtlichen Teil: Telefon: 036943 230-24, Frau Hartmann Telefax: 036943 230-31 e-mail: [email protected] www.gemeinde-rhoenblick.deSatz/Herstellung: EPM Werbeagentur & Druckerei GmbH Gleimershäuser Str. 7 · 98617 Meiningen/Dr.A. Tel.: 03693 931801 · Fax 03693 931916
Anzeigenannahme: „Gemeinde Rhönblick“, Marktgasse 106 · 98617 Rhönblick Telefon: 036943 230-20 · Frau Liebscher Telefax: 036943 230-31Redaktionsschluss: 20.04.2012Das Amtsblatt wird monatlich kostenlos allen Haushalten im Verbreitungsgebiet zugestellt. Im Bedarfsfall erhalten Sie Einzelstücke gegen eine Gebühr von 1,- € bei der Gemeindeverwaltung in Helmershausen.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.
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Telefon: 03693 508484Telefax: 03693 471340
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Umschuldung Kauf Neubau
Bettenhausen04.12. Frau Hella Schadt, 72 Jahre11.12. Frau Heidrun Marks, 66 Jahre12.12. Frau Anna Blache, 77 Jahre13.12. Herr Karl-Heinz Kirsch, 65 Jahre14.12. Frau Anita Schlöffel, 77 Jahre22.12. Frau Maria Schadt, 84 Jahre23.12. Frau Erika Mey, 68 Jahre24.12. Herr Erwin Dreißigacker, 79 Jahre26.12. Herr Dieter Hack, 65 Jahre26.12. Herr Klaus Kniesa, 71 Jahre
Gertshausen16.12. Frau Anna Sippel, 81 Jahre18.12. Herr Dieter Bauß, 75 Jahre
Haselbach03.12. Herr Herbert Fehringer, 78 Jahre07.12. Frau Waltraud Landgraf, 83 Jahre
Seeba06.12. Herr Walter Uloth, 78 Jahre10.12. Frau Hilde Göpfert, 80 Jahre
Hermannsfeld05.12. Frau Marlene Hoffmann, 71 Jahre23.12. Herr Kurt Kümpel, 72 Jahre
Helmershausen01.12. Herr Helmut Spiegel, 74 Jahre07.12. Frau Helga Wenzel, 84 Jahre
8
für diesen Monat
Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 03/2012 vom 29.02.2012
Hermannsfeld04.05. Herrn Rudolf Schröder, 83 Jahre14.05. Herrn Helmut Tumma, 76 Jahre25.05. Frau Helga Zschiesche, 65 Jahre
Stedtlingen 13.05. Frau Helene Krüger, 74 Jahre15.05. Frau Brigitte Rücker, 78 Jahre30.05. Frau Christina Dietrich, 68 Jahre31.05. Herrn Otto Erdmann, 94 Jahre
Wohlmuthausen008.05. Herrn Erhard Kuhles, 74 Jahre08.05. Frau Angelika Matthes, 65 Jahre13.05. Herrn Hartmut Vogt, 69 Jahre29.05. Frau Marlene Völker, 68 Jahre
Bettenhausen04.05. Frau Hildegard Fick, 77 Jahre07.05. Herrn Herbert Sawade, 75 Jahre08.05. Herrn Gerhard Fick, 78 Jahre09.05. Frau Leni Burckhardt, 79 Jahre16.05. Herrn Hans-Dieter Döring, 69 Jahre16.05. Herrn Bernd Roeder, 71 Jahre21.05. Frau Ingrid Baumbach, 73 Jahre22.05. Herrn Erich Rinko, 71 Jahre26.05. Frau Lilli Herget, 80 Jahre26.05. Herrn Rolf Baumbach, 72 Jahre27.05. Herrn Rolf Heinze, 66 Jahre
Helmershausen01.05. Frau Sieglinde Nestler, 69 Jahre04.05. Herrn Hermann Zentgraf, 85 Jahre06.05. Herrn Peter Wolf, 74 Jahre12.05. Herrn Kurt Moschkau, 69 Jahre 19.05. Frau Doris Mai, 73 Jahre23.05. Frau Leni Koch, 80 Jahre27.05. Frau Erna Naß, 85 Jahre29.05. Frau Ursula Schmidt, 73 Jahre30.05. Frau Renate Semisch, 70 Jahre
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Amtsblatt der Gemeinde Rhönblick · Ausgabe 03/2012 vom 29.02.2012
Hermannsfeld04.05. Herrn Rudolf Schröder, 83 Jahre14.05. Herrn Helmut Tumma, 76 Jahre25.05. Frau Helga Zschiesche, 65 Jahre
Stedtlingen 13.05. Frau Helene Krüger, 74 Jahre15.05. Frau Brigitte Rücker, 78 Jahre30.05. Frau Christina Dietrich, 68 Jahre31.05. Herrn Otto Erdmann, 94 Jahre
Wohlmuthausen008.05. Herrn Erhard Kuhles, 74 Jahre08.05. Frau Angelika Matthes, 65 Jahre13.05. Herrn Hartmut Vogt, 69 Jahre29.05. Frau Marlene Völker, 68 Jahre
Bettenhausen04.05. Frau Hildegard Fick, 77 Jahre07.05. Herrn Herbert Sawade, 75 Jahre08.05. Herrn Gerhard Fick, 78 Jahre09.05. Frau Leni Burckhardt, 79 Jahre16.05. Herrn Hans-Dieter Döring, 69 Jahre16.05. Herrn Bernd Roeder, 71 Jahre21.05. Frau Ingrid Baumbach, 73 Jahre22.05. Herrn Erich Rinko, 71 Jahre26.05. Frau Lilli Herget, 80 Jahre26.05. Herrn Rolf Baumbach, 72 Jahre27.05. Herrn Rolf Heinze, 66 Jahre
Helmershausen01.05. Frau Sieglinde Nestler, 69 Jahre04.05. Herrn Hermann Zentgraf, 85 Jahre06.05. Herrn Peter Wolf, 74 Jahre12.05. Herrn Kurt Moschkau, 69 Jahre 19.05. Frau Doris Mai, 73 Jahre23.05. Frau Leni Koch, 80 Jahre27.05. Frau Erna Naß, 85 Jahre29.05. Frau Ursula Schmidt, 73 Jahre30.05. Frau Renate Semisch, 70 Jahre
Herausgeber/Redaktion/ „Gemeinde Rhönblick“, verantwortlich für amtlichen Marktgasse 106 · 98617 Rhönblickund nicht amtlichen Teil: Telefon: 036943 230-24, Frau Hartmann Telefax: 036943 230-31 e-mail: [email protected] www.gemeinde-rhoenblick.deSatz/Herstellung: EPM Werbeagentur & Druckerei GmbH Gleimershäuser Str. 7 · 98617 Meiningen/Dr.A. Tel.: 03693 931801 · Fax 03693 931916
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12.12. Frau Erika Wilk, 67 Jahre16.12. Herr Gerhard Feyser, 82 Jahre16.12. Frau Christa Brommer, 73 Jahre17.12. Frau Grete Arndt, 84 Jahre18.12. Frau Waltraud Hoffmann, 73 Jahre21.12. Frau Melanie Golle, 75 Jahre22.12. Herr Gisbert Spiegel, 76 Jahre24.12. Frau Beate Hofmann, 65 Jahre28.12. Frau Brigitte Repp, 75 Jahre29.12. Herr Rolf Guthmann, 77 Jahre
Stedtlingen04.12. Frau Renate Krieg, 71 Jahre04.12. Frau Doris Tänzler, 70 Jahre10.12. Herr Günter Göpfert, 80 Jahre13.12. Frau Rosemarie Baum, 74 Jahre13.12. Frau Lissi Huneshagen, 72 Jahre16.12. Frau Maritta Metsch, 65 Jahre28.12. Herr Hans-Erhard Dietrich, 73 Jahre31.12. Frau Sigrid Hänisch, 77 Jahre
Wohlmuthausen20.12. Herr Edwin Schreiber, 78 Jahre23.12. Frau Ilse Gerlach, 88 Jahre27.12. Herr Walter Haritz, 74 Jahre
Redaktionsschluss für die nächste erscheinende Ausgabe ist der 12.12.2012.Später eingereichte Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden!