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15.03.2016
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen
Arbeitsmedizinische Aspekte
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Themen
� Arbeitsmedizinische Vorsorge
� Betriebsärztliche Betreuung
� Wunschvorsorge
� Gefährdungen
� Eignung
Hier könnten Sie Ihrem Betriebsarzt begegnen,
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Arbeitsmed. Vorsorge(ArbMedVV) ArbSchG
Angebots-Pflicht-Wunsch-NachgehendeVorsorge
Eignungs-untersuchung nachdiv. Rechtsvorschriften
RöVStrlSchVGesBergVJArbSchGDruckLVFeVSeeDTauglV
LuftVZOGefStoffV(Schädlingsbekämpfung, Begasungen)
ArbZV offshore
AnlassbezogeneEignungsunter-suchung
DGUV Vorscrhift 1DGUV Regel 1„Grundsätze der Prävention“
§ 7 „Befähigung“
Wiederein-gliederung
SGB IX § 84Angebot durch den Unternehmer;Freiwilligkeit desMitarbeiters
Allg.Gesundheits-vorsorge
Präventionsgesetz07/2015Angebote desUnternehmensunter Mitwirkungdes Betriebsarztes
Eignung – besonderegesundheitlicheVoraussetzungen
AWMF LL Offshore,Gefährdung Dritter,AuSFarbensehenphysisch-/psychischeAnforderungen
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Betriebsgröße(Anzahl der
Beschäftigten)Betreuungsmodelle
≤ 10
11 – 50
> 50
Unternehmer-modell
nicht möglich
Regelbetreuungmit festgelegten
Betreuungs-fristen
Regelbetreuung mit
Grundbetreuung
und
betriebsspezifischer
Betreuung
Betreuungsmodelle der DGUV Vorschrift 2
Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge
� 10.10.2008 Bundesrat:� Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung
der arbeitsmedizinischen Vorsorge
� Zusammenführung von Vorschriften zur arbeitsmedizinischenVorsorge aus div. Verordnungen(z.B. LärmVibrationsArbSchV, BiostoffV, GefStoffVB)
� 31.10.2013:1. Novellierung derVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
ArbMedVV – Eignung
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Umwelt
IndividuelleKonstitution
Arbeit
Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen erfordern besondere
persönliche Eignung(Gefährdungsbeurteilung)
Eignungsuntersuchung(ggf. div. Rechtsvorschriften)
Adressat: Arbeitgeber
Verordnung zu arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV)Adressat: Mitarbeiter
Früherkennung besonderer gesundheitliche Gefährdung
durch die Arbeit(Gefährdungsbeurteilung)
LärmGefahrstoffeBiostoffeHitze, Kälte,
ErkrankungenLeistungsfähigkeitRisiken,
15.03.2016
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Neuer Aspekt:
�Individuelle Vorsorge!
• Individuelle Anamnese, Aufklärung, Beratungstehen im Vordergrund
• Recht auf informationelle Selbstbestimmung(� Beachtung des Datenschutzes)
• Recht auf körperliche Unversehrtheit
• Untersuchung nur nach Zustimmung
• � Trennung zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignung
• Bescheinigung über Teilnahme
� Mehr Rechtssicherheit!
Novellierung der ArbmedVVAnlass, Gründe und Ziele
15.03.2016
„Arbeitsmedizinischer Vorsorge“
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
� Untersuchungen!
Vorsorge
15.03.2016
DGUV Grundsätze 2014
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
6. überarbeitete Auflage
• „DGUV Grundsätze für die arbeitsmedizinische Vorsorge“:
� ohne Rechtsbezüge (insbes. ArbMedVV)� Orientierung an ASiG, SGB VII� Anwendbar für verschiedene Anlässe:
Arbeitsmedizinisch Vorsorge und Eignung� Empfehlungen
� keine Rechtsverbindlichkeit
15.03.2016
Normenhierarchie im Dualen System
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Staatliche Normen DGUV Normen
Gesetze Arbeitsschutz-gesetz
Arbeitsschutz-gesetz
Arbeitsschutz-gesetz, Chemikalien-gesetz
Ermächtigung zu Unfallverhütungs-vorschriften nach§ 15 Abs.1 SGB VII
Verordnungen ArbMedVV Biostoff-verordnung
Gefahrstoff-verordnung
DGUV Vorschriften
Regeln Arbeits-medizinische Regeln (AMR)
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
DGUV Regeln
Empfehlungen Arbeits-medizinische Empfehlungen (AME)
DGUV GrundsätzeDGUV Informationen
modifiziert nach G. Enderle, SAMA
22.03.201615.03.2016
Regelwerk Arbeitsmedizin
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische Regeln – Ausschuss f. Arbeitsmedizin BMAS„Vermutungswirkung“
� www.baua.de
15.03.2016
Wunschvorsorge
„Wunschvorsorge ist kein Wunschkonzert�!“
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische Empfehlung 2016
- Informationspflicht des Arbeitgebers (AG)
- Initiative geht vom Mitarbeiter aus
- AG muss Wunschvorsorge ermöglichen
- Betriebsarzt entscheidet, ob Beschwerdenarbeitsbedingt sind, gibt Orientierung
- Unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht
Gefährdungen
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Haut, Gehör, BewegungsapparatB
Klima,Absturzgefahr, SteigenB
Körperdurchströmung,Lichtbogen
Augen, BewegungsapparatAufmerksamkeitB
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Besondere Gefährdungen
Farbensehen…???
15.03.2016
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Besondere Gefährdungen
15.03.2016
Rotorblattreparatur� Kleben, LaminierenBKleber, LösemittelBGefährdung für Haut und Atemwege!
Servicetechniker WEA� Arbeiten in engen Räumen� chemische Gefährdungen
(Öle, Fette, Schmierstoffe, LösemittelB)
Gefährdung für Kopf und Körper, Haut, Atemwege
� Arbeitsmedizinische Vorsorge
1. Gefährdungsbeurteilung2. Maßnahmen zum Arbeitsschutz:
� Arbeitsmedizinische VorsorgePflicht- oder AngebotsvorsorgeWunschvorsorgebei Exposition mit hautsensibilisierenden Stoffen (ArbMedVV)
,sonstige Gefährdungen,?
Klettern und Steigen
Absturzgefahr
„Arbeiten unter Spannung“
� Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
� sonstige „Rechtsvorschriften“ (s.o.)
� Rechtsgrundlage schaffen
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Besonderheit: „G 41“ und „G 25“
� Arbeiten unter Absturzgefahr (G 41)� Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit (G 25)� außerhalb Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge!„Höhenangst“, Epilepsie, Sucht
„Volkskrankheiten“: Hoher Blutdruck, Diabetes mellitus,
Grundlage (Arbeitsschutz):tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung� Ableitung von Maßnahmen (Vorsorge, bes. Eignung)
� Betriebsarzt + SiFa + UnternehmerEignung für besondere Gefährdungen u. Anforderungenüberdenken!
Verankerung (Arbeitsrecht):Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung (Arbeitsrecht)
G41
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Arbeiten mit und an WEA:
- Konstruieren, Akquise, AusbildungB- Anfahrt (Fahr-, Steuer-, Überwachung)- Prüfen (Arbeitsmittel, elektr. Anlagen)- körperliche Arbeit (Steigen, Lasten)- physikalische-, chemische-, biologischeGefährdungen(Schweißen, Gefahrstoffe, KlimaB)
- Schichtarbeit, Auslandsarbeit,Kommunikation
- ArbeitsverantwortlichB!
Nicht alle Gefährdungen undRisiken werdenin Vorschriften oder„G-Grundsätzen“abgebildet!
Verordnung zur Eignung undzu Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchung und Gefährdung
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Die Tätigkeit muß so gefährlich sein, daß eineEignungsuntersuchung als Voraussetzung der Tätigkeit möglich ist.
Eine allgemeine, verbindliche Formulierung kann von der Berufsgenossenschaft nicht gegeben werden.
22.03.201615.03.2016
Exkurs: DGUV Vorschrift 1/Regel 1
§ 7 „Befähigung“
� fachliche UND gesundheitliche Aspekte!
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Was sind Eignungsuntersuchungen?
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
gutachtliche Untersuchungen eines Arztes im Auftrag des Arbeitgebers, bei denen beurteilt wird, ob in der Person des Beschäftigten für bestimmte berufliche Tätigkeiten, die mit Gefährdungen verbunden sind, die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung erfüllt sind.
Wird das Ergebnis dem Arbeitgeber mitgeteilt, können sich daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben!= arbeitsrechtliches Thema (www.bmas.de Thema Eignung)
Eignungsuntersuchungen sind
15.03.2016
Information für den Betriebsarzt- Beispiel -
„Pflichtvorsorge/Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (s. ArbMedVV)“
oder
„Eignungsuntersuchung nach Rechtsgrundlage „xy“
Tätigkeitsbeschreibung:
z.B. Überprüfen, Warten, Instanthalten elektrischer AnlagenGefahr von Körperdurchströmung, Lichtbogen�
oder:
z.B. Steigen und Klettern, ggf. Abseiten, ggf. Retten und Bergen;Arbeiten (Inspektion u. Wartungsarbeiten) innen und Außen WEAHöhe: 80 – 120 m ; Häufigkeit, Angabe zur Arbeitszeit (Schicht),Region, Arbeitszeit�
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Betriebsarzt:- informiert Mitarbeiter über Anlass und Ablauf der Vorsorge oder Eignung- erhebt Krankengeschichte, Tätigkeitsprofil- untersucht falls erforderlich- informiert Mitarbeiter über Ergebnis u. weite Maßnahmen(Nachuntersuchung, individuelle u/o arbeitsbedingte (Schutz-)maßnahmen,Schweigepflicht), berät sozialmedizinisch!
Besonderes gefährdende Tätigkeit:z.B. Arbeiten unter Spannung
DGUV Regel 103-011 (vorm. BGR A3) und VDE 0105 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen undBetriebsmitteln“ (1.1. Wartungsarbeiten an Anlagen):
Voraussetzungen für Tätigkeiten i.S. DGUV R 103-011:- Qualifikation zur Elektrofachkraft- Erste Hilfe Ausbildung� gesundheitliche Eignung z.B. in Anlehnung an den
DGUV-Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten“
� BG ETEM-Information 2015:„Empfehlung zur gesundheitlichen Eignung bei
Arbeiten unter Spannung“für Unternehmer, Fachkräfte f. Arbeitssicherheit,
Betriebsärzte, Aufsichtspersonenwww.bgetem.de Themen A-Z, Elektrische Gefährdungen
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
15.03.2016Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
• Anlass der Eignungsuntersuchung AuS• Pflichten des Arbeitgebers• Gesundheitliche Eignung• Durchführung von Eignungsuntersuchung bei AuS• Besondere gesundheitliche Anforderungen• Untersuchungsempfehlungen für den
fachkundigen Arzt
Link Eignungsuntesuchungen
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung:DGUV-Information 250-010:www.dguv.de � Publikationen
BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):Themen: Arbeitsschutz –Arbeitsmedizinische Vorsorgehttp://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Arbeitsmedizinische-Vorsorge/inhalt.html� Weitere Informationen:
„Zum Thema Eignungsuntersuchungen“„Fragen und Antworten zur ArbMedVV“
15.03.2016