2. novemberkongress: was lernen wir für das schweizer gesundheitswesen

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Folie 1 Novemberkongress Gesundheit 2020 + 15. November 2016 2. Novemberkongress Gesundheit 2020 +

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Folie 1Novemberkongress Gesundheit 2020+ 15. November 2016

2. NovemberkongressGesundheit 2020+

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2. NovemberkongressGesundheit 2020+

LösungsansätzeWas lernen wir für das Schweizer Gesundheitswesen?

Verena NoldDirektorin santésuisse

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Heutige Lage:Selbstbedienungsladen für die einen –unnötige Kosten für die anderen

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden jedes Jahr unnötige, ineffiziente oder schädliche Behandlungen im Umfang von fünf bis sechs Milliarden Franken abgerechnet.

Das sind zwischen15 und 20 Prozentder Prämien,die eingespartwerden können.

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Milliardenkosten zu Lasten der Prämien- und Steuerzahler

Gesundheit 2020 des Bundesrates:

«Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass die heutigen Leistungen ohne Qualitätseinbussen rund 20 Prozent günstiger erbracht werden könnten (dies entsprach 2011 5,2 Milliarden Franken, die durch Prämien bezahlt worden sind)»

«Umso wichtiger ist es, die (…)Effizienzreserven auszuschöpfen (…).Nur so bleibt das System für dieeinkommensschwachen Schichtenund den unteren Mittelstand finanzierbar»

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Laissez-faire gegenüber den Leistungserbringern –Vertragszwang für die Krankenversicherer

Die Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, mit jedem zugelassenen Leistungserbringer einen Tarifvertrag abzuschliessen.

Das bedeutet, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Leistungserbringung bezahlen muss, unabhängig davon, ob die Behandlung gut, schlecht, unnötig, schädlich oder nicht wirksam gewesen ist.

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Im stationären Bereich sind wir einen Schritt weiter

Qualitätsmessung im spitalstationären Bereich wird schweizweit durchgeführt

nationaler Qualitätsvertrag liegt vor und wird durch ANQ umgesetzt spitalscharfe Publikation der Qualitätsmessungen www.spitalfinder.ch

Allerdings… Ist die Wirkung der Qualitätsmessung durch ANQ eingeschränkt

− Der Versicherer muss mit jedem Listenspital einen Vertrag abschliessen− Keine Vorzugsbehandlung für Spitäler, die eine qualitativ gute Leistung zu sehr

attraktiven Konditionen erbringen − Die Überarztung ist nicht Gegenstand der Messungen− Keine Sanktionsmöglichkeit bei schlechter Qualität

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Im ambulanten Bereich verzeichnen wirkeine Fortschritte

Spitalambulanter Bereich− Kein Qualitätsvertrag− Keine Qualitätsmessungen und keine Ergebnisqualität, die tarifrelevant sind− Keine Sanktionsmöglichkeiten− Vertragszwang der Versicherer, mit jedem Listenspital einen Vertrag abzuschliessen

Ärzte mit eigener Praxis− Kein nationaler Qualitätsvertrag− Keine Qualitätsmessungen und keine Ergebnisqualität, die tarifrelevant sind− Keine Sanktionsmöglichkeiten− Vertragszwang der Versicherer. Jeder niedergelassene Arzt, der über eine

kantonale Zulassung verfügt, darf ohne jede Ausweisung der Ergebnisqualität zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen

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Der LösungsansatzNationale Koordinationsplattform für Qualität

Die SGK-N beschloss am 14. Oktober 2016 Eintreten auf die Vorlage «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit»

Die entscheidende Rolle für die Qualitätskontrolle soll eine neu geschaffene, paritätisch zusammengesetzte, nationale Qualitäts-Kommission bilden

Qualitäts-Kommission: Empfehlungen z.H. EDI/BAG- nationale Qualitäts-Programme- neue Standards und qualitative Vorgaben

Sie ist paritätisch zusammengesetzt

EDI: Verbindlichkeitserklärungvon neuen Vorgaben

Bisherige Qualitäts-Organisationensind eingebunden

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Hauptziel Nummer 1:Qualitätsarbeit fördern, Ergebnisqualität verbessern

Die Leistungserbringer messen künftig die Qualität ihrer Behandlungen

Die Ergebnisse werden publiziert, Einbettung in national oder international anerkannte Indikatoren

Die Qualitätskommission prüft, ob Messung und Offenlegung regelkonform sind

Die nationale Qualitätskommission kann zuhanden des EDI neue Standards und Massnahmen empfehlen

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Hauptziel Nummer 2:unnötige und schädliche Behandlungen vermeiden, überflüssige Ausgaben sparen

Erhobene und publizierte Qualitätsdaten sind die Voraussetzung für qualitätsorientierte Tarifverhandlungen und -verträge, die das Gesetz vorsieht (Art. 77 KVV)

Die Patienten verfügen über eine echte Wahlfreiheit und «stimmen mit den Füssen» ab

Die Lockerung des Vertragszwangs aufgrund von klaren Kriterien führt zu einem echten Qualitätswettbewerb

Das schweizerischeGesundheitssystementwickelt sich qualitativweiter und wird effizienter

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Umsetzung: Netzwerk-Lösung

Die Hauptverantwortung über die Qualitätsarbeit liegt bei den Tarifpartnern

Eine paritätisch zusammengesetzte Qualitätskommission verfolgt die Entwicklung der Qualitätssicherung und Qualitätsarbeit der Leistungserbringer

Zuhanden des EDI gibt die QualitätskommissionEmpfehlungen ab über neue Standardsund Vorgaben sowie über Massnahmen,wenn Auflagen nicht befolgt werden

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Best Practice-Beispiele

SchweizIm stationären Bereich ist es gelungen, schweizweite, flächendeckende und einheitliche Messungen einzuführen und diese der Öffentlichkeit zur Verfügungzu stellen.

Aber: die Versicherermüssen weiterhin alleListenspitäler alsVertragspartner akzeptieren.

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Forderungen

Tarifpartner sind hauptzuständig für die Qualitätssicherung

Zügige KVG-Reform für Durchsetzung der Qualitätssicherung und -messung

Etablierung einer kontinuierlichen, einheitlichen Messung der medizinischen Qualität und neuen Standards

Sanktionsmöglichkeiten

Lockerung des Vertragszwangs aufgrund von klaren, insbesondere Qualitätskriterien

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Möglicher Zeitplan für die Umsetzung der Qualitätsplattform

2017: Verabschiedung der verbesserten Qualitätsvorlage durch die Räte

2018: Aufbau der nationalen Qualitätsplattform

2019: Erste nationale Programme werden ausgeschrieben

2021: Erste Resultate sind evaluiert und Qualitätsprogramme verabschiedet

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Schlussfolgerungen

Krankenversicherer müssen von der Pflicht zur Finanzierung unnötiger oder gar schädlicher Leistungen zwingend entbunden werden

Hierfür muss die medizinische Qualität pro Leistungserbringer regelmässig gemessen und vergleichend ausgewiesen werden

Der nationalen Qualitäts-Kommission kommt eine Schlüsselrolle zu

Das EDI entscheidet über die Verbindlichkeit der Empfehlungen

Insgesamt kann mit solchen Massnahmen eine Kostendämpfung im Umfang von fünf bis sieben Milliarden Franken pro Jahr realisiert werden – Tendenz steigend

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Fazit

Was lernen wir für das Schweizer Gesundheitswesen?

Medizinische Qualität verbessernund Kosten sparen