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2. Tag der freien Berufe
Die Zukunft der zahnärztlichen liberalen Berufsausübung im Kreuzfeuer der föderalen Strukturen
Dr. med. dent. Beat Wäckerle, SSO-Präsident
8. Juni 2015
Die Freiheit ist bedroht.
Im Kanton Waadt wurde vergangenen Sommer eine Initiative für eine obligatorische Zahnpflege-versicherung eingereicht. Sie gefährdet zwei Prinzipien, welche die SSO für Mitglieder und Patienten verteidigt:
Die Eigenverantwortung des Patienten und die freie Therapiewahl im Einvernehmen zwischen Zahnarzt und Patient.
Waadtländer Initiative Artikel 65 B. Zahnbehandlungen
1 Der Staat sorgt für eine obligatorische Versicherung für die zahnmedizinische Grundversorgung und für Prophylaxemassnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit.
2 Er sorgt für ein Netz von regionalen Zahn-Polikliniken.3 Die Finanzierung dieser Zahnpflegeversicherung wird
für AHV-pflichtige Personen durch Lohnabgaben gemäss AHV-Modell sichergestellt, für alle anderen Personen durch die kantonale Gesundheitspolitik.
– Aufweichung und Schwächung des von der SSO propagierten Modells Zahnmedizin Schweiz.
– Staatliche Eingriffe in die zahnmedizinische Versorgung gewinnen an Plausibilität.
Gefahren
Die meisten Zahnschäden sind vermeidbar
Gute Mundhygiene vermeidet Schäden an Zähnen und Zahnfleisch.
Dank fluoridierten Zahn-pasten, fluoridiertem Speisesalz und Schulzahn-pflege ist Karies in den letzten 50 Jahren um 90% zurückgegangen.
Rückgang der Karies
Folgen der Initiative
Signalwirkung der Initiative auf andere Kantone:
Wird sie angenommen, entfacht sie einen gesundheitspolitischen Flächenbrand.Schwächung der Prophylaxe: Es werden auch vermeidbare Zahnschäden vergütet.Staatliche Kliniken, die ineffizient arbeiten.Kostenexplosion: Es drohen Kosten von 300 bis 350 Millionen Franken allein für den Kanton Waadt.
Der Flächenbrand.
Der Flächenbrand.
Der Flächenbrand.
Der Flächenbrand.
Der Flächenbrand.
Der Flächenbrand.
Beispiel staatliches System: Deutschland
Die Therapiefreiheit ist in Deutschland massiv eingeschränkt. Der Gesetzgeber diktiert, welche Behandlungen zu Lasten der Krankenkasse finanziert werden.
Dabei ist der „einheitlicher Bewertungs-maßstab für zahnärztliche Leistungen“ (BEMA) die Basis für die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Ausgaben der Krankenkassen sind begrenzt:
Bei Überschreitung bestimmter Budgetgrenzen werden die Honorare von Ärzten und Zahnärzten gekürzt.
Der individuelle Aufwand, den der Zahnarzt für die Behandlung eines Patienten betreibt, wird vom BEMA nicht berücksichtigt: Er basiert auf dem Durchschnitt aus leichten und schweren Fällen, aus materialauf-wändigen und geräteintensiven Diagnose- und Therapieverfahren.
Fazit I
– Die Waadtländer Initiative ist unnötig und volks-wirtschaftlich schädlich
– Sie führt zu Ineffizienz und höheren Gesundheitskosten
– Sie führt zu einer Verstaatlichung der Zahnmedizin und gefährdet die freie Therapiewahl der Patientinnen und Patienten
Fazit II
– Die SSO engagiert sich in der Abstimmungs-kampagne und zeigt auf, dass Working Poor und einkommensschwachen Familien bereits heute geholfen wird: durch UVG und KVG bei nicht vermeidbaren Zahnschäden, durch Sozialdienste und AHV/IV-Stellen, durch Stiftungen und soziale Institutionen. Die Behandlungen erfolgen nach WZW-Kriterien, d.h. sie müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.
"Alterius non sit, qui suus esse potest"
(„Keines anderen Knecht sei, wer sein eigener Herr sein kann“)
Theophrastus Bombastus Philipus Aureolus von Hohenheim
Paracelsus