2016.11.15 energie der alpen italien workshop
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Weltweit engagiert
Svenja Bartels Rechtsanwältin und Avvocato | Garmisch - Partenkirchen | 16.11.2016
Workshop Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in Italien –Kongress Energie der Alpen
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Inhalt:
Erneuerbare Energien: das lange erwartete Dekret is t da!
Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle03
Tarifübersicht und Struktur 04
Sonstige aktuelle Themen: Austausch von Komponenten und Kontrolldekret05
01
Photovoltaik: Zweitmarkt. Chancen und Risiken06
Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen02
Energieeffizienz07
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Inhalt:
Das lange erwartete Dekret ist da!
Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle03
Tarifübersicht und Struktur 04
Sonstige aktuelle Themen: Austausch von Komponenten und Kontrolldekret05
01
Photovoltaik: Zweitmarkt. Chancen und Risiken06
Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen02
Energieeffizienz07
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Das lange erwartete Dekret ist da!�Förderprogramm für die Erzeugung von Strom aus erneuerbarenEnergiequellen, alle außer Photovoltaik.�Gilt vom 30.06.2016 bis 31.12.2016 oder 31.12.2017 für Kleinanlagen (>60-250kW), bzw. Erreichen des CAPS. Für 2017 und die Folgejahre soll es einweiteres Dekret geben.�Das Dekret fördert insgesamt 1370 MW EE, mit 860 MW entfällt fast 2/3 dergesamten Kapazität auf die on-shore Windkraft. (Quelle www.newenergyprojects.de)
�Durchführungsvorschriften wurden im August 2016 vom GSE erlassen� Karte mit Zonen, in denen keine nicht planbaren Anlagen mehr installiert
werden können, ohne dass Netzstabilität gefährdet wird
� Gesamtförderbetrag von 5,8 Mrd Euro (CAP)
Darstellung erfolgt anhand der Windkraft
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Installierte Leistung EE-Anlagen bis 2014
GSE – Rapporto statistico “Energia da Fonti Rinnovabili in Italia 2014
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Definition Anlagenbegriff
NEUI. Neu erbaute Anlage an einem Standort, an welchem seit mind. 5Jahren keine andere Anlage, auch wenn stillgelegt, mit der selbenEnergiequelle betrieben wurde.
WIEDERAUFBAUI. Anlage an einem Standort an welchem schon eine Anlagebestand und deren bauliche Substanz und Infrastruktur inbegrenztem Ausmaß wiederverwendet werden kann.
REAKTIVIERUNG I. Reaktiviert mind. 10 Jahre nach Stilllegung
SANIERUNG I. Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Anlage
LEISTUNGS-STEIGERUNG
I. Maßnahmen zur Leistungssteigerung der Anlage
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Bis wann gilt das neue Dekret?Ende des Förderprogramms : Es können bis zum 31.12.2016/31.12.2017Anträge auf Förderung gestellt werden. Alternativ endet das Förderprogrammbei Erreichens des jährlich gewährten Gesamtförderbetrages von 5,8 Mrd.Euro (Frist: 30 Tage)
Laut Information des Zählers der Website des GSE beträgt derjährliche Gesamtförderbetrag zum 30.09.2016 5,3 Mrd. Im Juni5,5 Mrd. Euro. Zähler sinkt!
Die Berechnung wurde neu geregelt und enthält: • Bereits geförderte Anlagen* • Anlagen welche noch nicht in Betrieb sind, die aber Recht auf Förderung habenDie Fortsetzung des Förderprogramms scheint mindestens fü r das Jahr 2016/2017gesichert.
* Der Betrag ergibt sich aus dem Förderprogramm des Ministerialdekretes D.M. 23.06.2016 und aller vorangegangenen Förderprogramme für Produktionsanlagen erneuerbarer Energien ausgeschlossen Photovoltaik.
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Übergang DM 06.07.2012 bis DM 23.06.2016
Spezialregelung für “Kleinanlagen” u.a. bis 30.06.2017
• Inbetriebnahmen vom 31.05. – 29.06.2016: Direktzugang für Anlagen nach Dekret 2012 �Tarif und Zugangsvoraussetzungen nach Dekret 2012
• Registerplatzinhaber nach DM 2012: Tarif und Zugang nach Dekret 2012 (Inbetriebnahmefristen noch nicht abgelaufen – unkritisch - oder abgelaufen –jetzt nur noch 6% Abzug)
• Direktzugang für WK-Anlagen < 60 KW oder Registerplatz nach DM 2016 und Inbetriebnahme bis 29.06.2017: Tarife und Prämien nach DM 2012, Zugangsvoraussetzungen nach DM 2016
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Inhalt:
Das lange erwartete Dekret ist da!
Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle03
Tarifübersicht und Struktur 04
Sonstige aktuelle Themen: Austausch von Komponenten und Kontrolldekret05
01
Photovoltaik: Zweitmarkt. Chancen und Risiken06
Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen02
Energieeffizienz07
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Die Wege zum Fördertarif
Sehr ähnlich Dekret 2012Das Dekret sieht 3 Möglichkeiten vor, um die Fördermittel zu erhalten
Vergabeverfahren für Windkraftanlagen :
Direkter Zugang Anlagen mit 1 kW bis 60 kW
Eintragung in die Register Anlagen mit 60 kW bis 5 MW
Versteigerungsverfahren Anlagen über 5 MW
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Zugang zu den Förderungen für Windkraftanlagen
DIREKTER Antrag• Neue Anlagen mit Leistung bis zu 60 kW;• Neue Anlagen mit Leistung bis zu 120 kW, wenn diese durch einen öffentlichen
Wettbewerb von der öffentlichen Verwaltung errichtet wurde;• Sanierte Anlagen mit Leistung innerhalb der genannten Leistungsobergrenzen.
Zugang mittels EINTRAGUNG INS REGISTER• Neue, wieder erbaute oder reaktivierte Anlagen mit Leistung bis zu 5 MW;• Sanierte Anlagen mit Leistung innerhalb der festgelegten Höchstzahl förderbarer Anlagen;• Anlagen mit Leistungssteigerung, sofern die Steigerung 5 MW nicht überschreitet.
Zugang durch Beteiligung an AUSSCHREIBUNGEN/VERSTEIGERUNG• Neue, wieder erbaute oder reaktivierte Anlagen mit Leistung über 5MW;• Anlagen mit Leistungssteigerung, sofern die Steigerung 5 MW überschreitet.
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Direkter Zugang für Anlagen < 60 KW
Für kleinere Anlagen besteht (wie bisher) ein direkter Zugr iff auf die Tarife. EineFörderung kann formlos beantragt werden.
Der Betreiber muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme den Antrag mittels Webportal “PortalFER-E” stellen. Dafür notwendig:• Die Kennnummer CENSIMP und die Kennnummer UP , ausgestellt von Terna;• Informationen zu den wichtigsten Kenndaten der Anlage;• Aufnahme des Geschäftsbetriebes (Welcher innerhalb 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage
erfolgen muss);• Auswahl der Art des Fördertarifs (Generaltarif oder Förderung).
Anlagen mit Direktzugang oder Registerplatz nach dem DM 2016, welche bis spätestens zum 29.06.2017 in Betrieb gehen, erhalten den Fördertarif des DM 2012 unter sonstiger Anwendung der Zugangsvoraussetzung des neuen Dekrets.
Die Anlagen dürfen bei Inkrafttreten des DM 23.06.2016 bereits im Bau sein!
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Verfahren für mittelgroße Anlagen (Register)
Kapazität: Windkraft On-shore 60 MW
Fertigstellungsfrist bei Zuschlag: 19 Monate Nichteinhaltung der Frist: 0,5% Tarifreduktion pro Monat Verspätung, nach 6 Monaten Aberkennung Tarife
Frist GSE Veröffentlichung Register: 28.10.2016 + 30 Tage
Achtung: Das Registrierplatzverfahren ist bereits am 28.10.2016 um 21:00 Uhr beendet.
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Verfahren für mittelgroße Anlagen (Register)
Verfahren für mittelgroße Anlagen: Es muss ein Eintrag in das Register beantragt werden. Die Zuteilung erfolgt durch die Regulierungsbehörde GSE (Gestore di Servici Energetici) nach Prioritätskriterien.
Prioritätskriterien für Windkraftanlagen • Erfolglose Teilnahme am Register des Dekret 2012• Verzicht auf 10% des Tarifs• Datum der Baugenehmigung• Niedrigste Leistung• Datum des Antrags auf Registerplatz
Anlagen die im Bau sind und für die vergeblich ein Registerplatz nach DM 2012 beantragt wurde, dürfen wieder teilnehmen (Grenze Inbetriebnahme vor 1.1.2013).
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Verfahren für große Anlagen (Versteigerung)
Kapazität: Windkraft On-shore 800 MW, Windkraft Offshore 30 MW
Fertigstellungsfrist: Windkraft On-shore 31 Monate, Windkraft Offshore 43 MonateNichteinhaltung der Frist: Aberkennung Tarife
Frist GSE Veröffentlichung Register: 28.10.2016 + 30 Tage
Achtung: Das Verfahren läuft bereits seit dem 20.08.2016 und endet am 28.11.2016 um 21:00 Uhr.
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Verfahren für große Anlagen (Versteigerung)
• Ausgeschlossen sind Angebote unter 2 % und über 40 % - Abzug• Um sich an der Versteigerung zu Beteiligen ist eine Erklärung der Bank zur Finanzkraft des
Unternehmens notwendig sowie ein Nachweis, dass das Projekt entsprechend kapitalisiert ist
• Es muss eine Bürgschaft gestellt werden, die die Qualität der Projekte sicher stellen soll (provisorisch und definitiv)
• Bürgschaft provisorisch bei Antragstellung (5% Investitionssumme), definitiv bei Zuschlag (10% Investitionssumme)
• Verzicht auf Projekt nach Zuschlag (provisorische Bürgschaft wird verwertet) • Verzicht auf Projekt bis 6 Monate nach Zuschlag (30% Einzug der definitiven Bürgschaft)• Verzicht auf Projekt bis 12 Monate nach Zuschlag (50% Einzug der definitiven Bürgschaft)• Inbetriebnahme nicht innerhalb Frist: 100% Einzug der definitiven Bürgschaft
Listen werden einmalig nach 6 Monaten um ausgeschiedene Anlagen bereinigt, danach kein Nachrücken mehr möglich.
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Inhalt:
Das lange erwartete Dekret ist da!
Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle03
Tarifübersicht und Struktur 04
Sonstige aktuelle Themen: Austausch von Komponenten und Kontrolldekret05
01
Photovoltaik: Zweitmarkt. Chancen und Risiken06
Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen 02
Energieeffizienz07
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Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle
Anlagen über 5 MW (Ausschreibungs-verfahren)
Anlagen bis 5 MW (Register)
Anlagen mit direktemAnspruch auf Vergütung
•Windkraft on-shore 800 MW
•Windkraft off-shore 30 MW
•Geothermie 20 MW
•Thermosolar 100 MW
•Biomasse 50 MW
•Windkraft on- shore 60 MW
•Wasserkraft 80 MW
•Geothermie 30 MW
•Thermosolar 20 MW
•Biomasse, Biogas, Deponiegas etc. 90 MW
•Windkraft bis 60 kW
•Wasserkraft bis 250 kW (sofern bestimmte
Bedingungen erfüllt sind)
•Biomasse bis 200 kW
•Biogas bis 100 kW
•Thermodynamische Anlagen bis 100 kW
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DM 23.06.2016 nach Arten erneuerbarer Energiequellen
DekretoFER 2016
Förderung in Mio E p.a. geförderte Leistung MW
Mio E p.a. % MW %
Wind on-shore
85 20 % 860 63%
Wind off-shore
10 2 % 30 2%
Wasserkraft 61 14% 80 6%
Geothermie 37 9% 50 4%
Biomasse 105 24% 90 7%
Müll 10 2% 50 4%
Thermosolar 98 23% 120 9%
ErneuerungbestehenerAnlagen
29 7% 90 7%
Summe 435 100% 1.370 100%
C Andreas Lutz – New Energy Projects/ Quelle MISE (Ministero di Sviluppo Economico und eigeneBerechungen, www.newenergyprojects.de)
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Inhalt:
Das lange erwartete Dekret ist da!
Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle03
Tarifübersicht und Struktur 04
Sonstige aktuelle Themen: Austausch von Komponenten und Kontrolldekret05
01
Photovoltaik: Zweitmarkt. Chancen und Risiken06
Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen 02
Energieeffizienz07
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Tarifübersicht und Struktur
Anlagen bis 500 kW: Der Strom kann an den GSE abgegeben werden. Es wird dann ein allumfassender Fördertarif (TO) auf die ins Elektrizitätsnetz eingespeiste Nettomenge bezahlt.
Verringerung der Leistungsschwelle für die Anerkennung des gennannten Tarifs (bei FER 2012 lag diese Schwelle noch bei 1 MW).
Anlagen mit höherer Leistung: Diese Betreiber müssen den Strom selbst vermarkten underhalten lediglich eine feed-in-Prämie.
Die Betreiber von Anlagen bis zu 500 kW können jedoch freiwillig die feed-in-Prämie erhalten.
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Tarifübersicht (1)
Die Fördertarife unterscheiden sich je nach Leistung der Anlage und werden für eine festgelegte Nutzungsdauer zugesprochen: Windkraftanlagen
Leistungsklasse Nutzungsdauer BasisfördertarifFER 2016 FER 2012
On-shore 1<LK≤20 kW 20 € 250/MWh € 291/MWh
20<LK≤200 kW 20 € 268/MWh
20<LK≤60 kW 20 €190/MWh
60<LK≤200 kW 20 € 160/MWh
200<LK≤1000 kW 20 € 140/MWh € 149/MWh
1000<LK≤5000 kW 20 € 130/MWh € 135/MWh
LK>5000 kW 20 € 110/MWh € 127/MWh
Off-shore 1<LK≤5000 kW 25 - € 176/MWh
LK>5000 kW 25 € 165/MWh € 165/MWh
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Tarifübersicht (2)
Die Fördertarife unterscheiden sich je nach Leistung der Anlage und werden für eine festgelegte Nutzungsdauer zugesprochen: Geothermie und Wasserkraft
Leistungsklasse Nutzungsdauer BasisfördertarifFER 2016 FER 2012
Geothermie 1<LK≤1000 kW 25 € 134/MWh € 135/MWh
1000<LK≤5000 kW 25 € 98/MWh € 99/MWh 1000LK≤20000
LK>5000 kW 25 € 84/MWh € 85/MWh LK>20000
Wasser (Durchlauf) 1<LK≤250 kW 20 € 210/MWh € 257/MWh 1LK≤20
250<LK≤500 kW 20 € 195/MWh € 219/MWh 20LK≤500
500<LK≤1000 kW 20 € 150/MWh € 155/MWh 500LK≤1000
1000LK≤5000 kW 25 € 125/MWh € 129/MWh 1000LK≤10000
LK>5000 30 € 90/MWh € 119/MWh LK>10000
Wasser (Becken) kW1<LK≤5000 kWLK>5 000 kW
2530
€ 101/MWh € 90/MWh
€ 101/MWh kW1<LK≤10000 kW € 96/MWh LK>10000 kW
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Tarifübersicht (3)
Die Fördertarife unterscheiden sich je nach Leistung der Anlage und werden für eine festgelegte Nutzungsdauer zugesprochen: Biogas
Produkte Leistungsklasse Nutzungsdauer BasisfördertarifFER 2016 FER 2012
Biologische pflanzliche Produkte
1<LK≤300 kW 20 € 170/MWh € 180/MWh
300<LK≤600 kW 20 € 140/MWh € 160/MWh
600<LK≤1000 kW 20 €120/MWh € 140/MWh
1000<LK≤5000 kW 20 € 97/MWh € 104/MWh
LK>5000 kW 20 € 85/MWh € 91/MWh
Tierprodukte – nichtgetrennte Müllprodukte
1<LK≤300 kW 20 € 233/MWh € 236/MWh
300<LK≤600 kW 20 € 180/MWh € 206/MWh
600<LK≤1000 kW 20 € 160/MWh € 178/MWh
1000<LK≤5000 kW 20 € 112/MWh € 125/MWh
LK>5000 kW 20 - € 101/MWh
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Tarifübersicht (4)
Die Fördertarife unterscheiden sich je nach Leistung der Anlage und werden für eine festgelegte Nutzungsdauer zugesprochen: Biomasse
Produkte Leistungsklasse Nutzungsdauer BasisfördertarifFER 2016 FER 2012
Biologische pflanzliche Produkte
1<LK≤300 kW 20 € 210/MWh € 229/MWh
300<LK≤1000 kW 20 € 150/MWh € 180/MWh
1000<LK≤5000 kW 20 €115/MWh € 133/MWh
LK>5000 kW 20 - € 122/MWh
Tierprodukte – nichtgetrennte Müllprodukte
1<LK≤300 kW 20 € 246/MWh € 257/MWh
300<LK≤1000 kW 20 € 185/MWh € 209/MWh
1000<LK≤5000 kW 20 € 140/MWh € 161/MWh
LK>5000 kW 20 - € 145/MWh
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Mechanismus FIT (TO)Anlagen mit Leistung von bis zu 500 kW können zwischen zwei Arten der Förderung wählen:
sog. allumfassender Tarif
Förderung
• Sieht die Lieferung der gesamten Energie an den GSE vor
• Der Tarif wird auf der Basis der gesamten ins Stromnetz eingespeisten Energie ausbezahlt
• Der Tarif beinhaltet sowohl die Förderung der Anlage als auch den Verkaufspreis
• Ist nicht kumulierbar mit dem sog. Ritiro Dedicato
• Die Förderung umfasst die Energieerzeugung und die Einspeisung ins Stromnetz
• Die Energie bleibt in der Verfügbarkeit des Betreibers
• Der Tarif umfasst ausschließlich die Förderung der Anlage
• Ist kumulierbar mit dem sog. RitiroDedicato
Anlagen mit Leistung von über 500 kW können nur die Förderung beantragenAnlagen mit Leistung von über 500 kW können nur die Förderung beantragen
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Spotlight: Förderung
Definition Ertragszuschuss aus Stromeinspeisung
Berechnung F = Gt+Ft-Pr wobei:• Gt = der sog. „allumfassende Tarif“ laut Ministerialdekret• Ft = die Höhe des Prämienfördertarifs• Pr = Preis/h der jeweiligen Standortzone
Energiepreis welcher auf dem Markt des Standorts erzielt wird, an dem die Anlage an das Stromnetz angeschlossen ist.
Hierdurch wird die Komponente “VerkaufEnergie”, pauschal als Pr bezeichnet,neutralisiert .
Neu: Regelung für „Nullpreise“ und in die Zukunft auf negative Strompreise
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Inhalt:
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Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle03
Tarifübersicht und Struktur 04
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01
Photovoltaik: Zweitmarkt. Chancen und Risiken06
Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen 02
Energieeffizienz07
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Sonstige aktuelle Themen
Künstliche Aufspaltung der Leistung einer Anlage st ellt laut MISE einen Verstoß gegen das Prinzip der angemessenen Förderung dar.
Konsequenzen: Ein Verstoß führt dazu, dass die Förderung sich verringert oder sogar bereits erhaltene Förderung zurückbezahlt werden muss
Einzelanlagen werden als eine Gesamtanlage zusammen gerechnet:• Selbe Energiequelle• Ein Anschlusspunkt (Stromleitung/Kabine)• Ein Rechtssubjekt Betreiber oder wirtschaftlich begünstigt UND• Angrenzende Parzellen oder eine Parzelle
Hintergrund: Die Höhe der Förderung sinkt mit der zunehmenden Größe der Anlagen. Bei künstlicher Aufteilung wird unberechtigt höhere Förderung erlangt.
Problem: Die Regelung gilt rückwirkend für alle bis herigen Dekrete
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Austausch von Komponenten
lBezüglich des Austauschs von Komponenten wird ein ne uer Leitfaden veröffentlich werden, der sowohl von Anlagenbetreib ern, als auch von Interessenten des Zweitmarktes beachte t werden muss.
Hinweis: In Artikel 30 des Dekrets sieht der GSE die Veröffentlichung und Aktualisierung der Verfahren bezüglich der Ausführung der Wartung und Modernisierung der Anlagen vor.
Wann : Innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des Dekrets.
Ziel: �die Sicherung der Effizienz der Kraftwerke.�Verhaltensweisen sollen vermeiden werden, die eine übermäßige Erhöhung der Förderungskosten verursachen können.
Wichtig : Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen müssen die Wartungsarbeiten, die den Austausch der Hauptbestandteile der Anlage zur Folge haben, innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Vorgangs an die GSE mitgeteilt werden
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Kontrolldekret – Decreto Controlli DM 31.1.2014
l
Kontrollen 2015: 3.464, davon 2.290 vor Ort und 1.174 nach Aktenlage, 2.883Prüfungen wurden in dem Jahr insgesamt abgeschlossen. 82,5% mit positivemErgebnis, 17,5% negativ (643 Verletzungen festgestellt). €106 MillionenFörderung wurden zurück gefordert, eingespart werden €1.249 Millionen.
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Übersicht Verstöße laut KontrolldekretVerstöße rechtlicher Art Gemischte Verstöße Technische Verstöße
Falschangaben in Anträgen oder Einreichunggefälschter Unterlagen
Nichteinhaltung von Auflagennach Kontrolle;
Stromzähler manipuliert;
Verletzung von Fristen zur Antragstellung oderInbetriebnahme;
Anlage erfülltVoraussetzungen zum Erhaltder Förderung nicht;
Anlage verändert, ohne dass esvom GSE genehmigt wurde, mitdem Ziel der Steigerung dergeförderten Leistung der Anlage;
Bei Anlage bereit zu haltende Unterlagen nichtvorhanden (wurden in vorheriger Kontrollefestgestellt)
Biomasse: 2% mehr fossileBrennstoffe als vom GSEgenehmigt;
Nutzung von nicht genehmigtenBrennstoffen (auch, wennerneuerbare, gilt für Biomasse);
Verweigerung des Zutritts oder sonstigeBehinderung der Kontrolle;
Gestohlene oder gefälschteKomponenten der Anlage.
Nicht genehmigte Restrukturierung der Anlageoder Leistungssteigerung der Anlage;
Unwirksamkeit der Baugenehmigung für Bau undBetrieb der Anlage
Erklärung zum Ende der Bauarbeiten nicht beiGSE eingereicht, obwohl gesetzlich vorgesehen;
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Inhalt:
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Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle03
Tarifübersicht und Struktur 04
Sonstige aktuelle Themen: Austausch von Komponenten und Kontrolldekret05
01
Photovoltaik: Zweitmarkt. Chancen und Risiken06
Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen 02
Energieeffizienz07
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Photovoltaik Zweitmarkt: CHANCEN
� „Spalma Incentivi“, Änderungen bei den Abschreibungen, Erhöhung der IMU,usw., haben die erwarteten Renditen stark beeinträchtigt, so dass immer mehrPV-Anlagen auf den Markt kommen.
� Preise fangen langsam an interessant zu werden und gewährleisten doch nochbeachtliche Renditen. Geforderte Preise sind mehr und mehr verhandelbar(nicht wie früher).
� Interessant sind Anlagen im Eigenverbrauch – Kauf und Verpachtung anVerkäufer durch Pachtmodell.
� Weitere Einschnitte in den Tarifen sind relativ unwahrscheinlich.
� „Schnäppchen“ können auch bei „distressed“ Anlagen gemacht werden:Anlagen mit einigen technischen Problemen, die die Leistung beeinträchtigen.
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Zweitmarkt Photovoltaik: worauf muss geachtet werden
� Due diligences sind nötig über Genehmigungen, Grundstücksrechte,Anschlussrechte, Bau („as built“), technische Eigenschaften, vertragsrechtliche(O&M), Finanzierung, Steuern und Belastungen der Projektgesellschaften,Produktgarantien und Dauer, GSE, usw.
� Wichtig ist die technische Due Diligence über den möglichen Austauschvon Komponenten: Mitteilungspflichten gegenüber dem GSE m üssenbeachtet werden. GSE kontrolliert alle Anlagen.
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Zweitmarkt Photovoltaik: worauf muss geachtet werden (2)
� Achtung bei sog. „Tremonti Ambientale“ (TA): Tremonti Ambientale ist einGesetz von 2000, welches Steuerersparnisse bei Investitionen imUmweltbereich gewährleistete. TA wäre auch mit Investitionen in den EEBereich anwendbar. TA ist aber nicht kompatibel mit den Förderungstarifen derConti Energia 3, 4 und 5, sondern nur des Conto Energia 2, und auch nur biszu 20% des Investitionsvolumens.
� Anlagen mit TA bei Conti Energia 3, 4, und 5 müssen die Steuerersparnissezurückbezahlen. Sonst:
�TARIFRISIKO
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Fazit Erneuerbare Energien
l
� FOKUS auf Anlagen, die bereits Baureif sind oder ku rzfristig errichtet werden können
� GUTE MÖGLICHKEITEN für Biomasse, Wind und Kleinwind
� NEUES DEKRET ab 2017 in Aussicht
� Es muss mit Kontrollen des GSE gerechnet werden
� Zweitmarkt: Erhebliche Chancen (z.B. Kauf von Anlag en im Eigenverbrauch durch Pachtmodell) aber auch Risiken. AUGENMERK auf den A ustausch von Komponenten und Tremonti Ambientale: Due Diligence!!.
� CHANCEN IM MARKT DER ENERGIEEFFIZIENZ UND DIREKTVER MARKTUNG
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Inhalt:
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Vorgesehene Kapazitäten nach Quelle03
Tarifübersicht und Struktur 04
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Photovoltaik: Zweitmarkt. Chancen und Risiken06
Die Wege zur Förderung für die einzelnen Anlagen 02
Energieeffizienz07
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Energieeffizienz – Ausgangslage Italien
Veröffentlicht in 2013
Erste umfassende Regelung zur Reduktion des Primärenergieverbrauchs
Key player: Energieeffizienz
Strategie: Investition von 50-60 Mrd. Euro bis 2020 in der Branche der Energieeffizienzca. 40% dieses Betrags wird aus öffentlichen Förder mitteln bestehen
Fonte: GSE
Nationale Energiestrategie (SEN)
Zielsetzung Europas
Zielsetzung SEN
EnergieeffizienzEnergieverbrauch
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Die Nationale Energiestrategie (SEN) und Energieeffizienz
Erstellung eines Plans zur Energetischen Sanierung von öffentlichen und privaten Gebäuden
Sanierung von mindestens 3% der Immobilien der zentralen Verwaltung pro Jahr
Förderung des Green Procurement und der besten Energieeffizienzklasse für jedes Gut, Dienst und Immobilie der öffentlichen Hand
Festsetzung von Mindestinhalt eines Energy-Performance-Vertrags für Projekte der öffentlichen Hand
Förderung von ESCos, der Finanzierung durch Dritte und des Contractings
Verpflichtung zum Energieaudit alle 4 Jahre / SGE ISO 50001 für große Firmen
Förderung des Smart Metering, Einführung der Pflicht zu Individuellen Zählern
Einrichtung eines Revolving-Fonds für EE Maßnahmen
Einführung von Ausbildungsstandards für die Operatoren (z.B. EGE - Energieexperte)
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Energieeffizienz: Marktdriver
Energiebedarf pro Sektor Italien, 2013
Industrie
Transport
Ziviler Sektor
Landwirtschaft
Nicht energetische Nutzung
Storage
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Energieeffizienz: Marktdriver
KWK/Fernwärme
Energieeffizienz Wärmeenergie der EE
Zuschüsse (ContoTermico)
Steuerliche Vergünstigungen (Detrazioni fiscali)
WZ –HeKWK
(CB-CAR)
Weiße Zertifikate (Certificati bianchi)
Andere Möglichkeiten (Kyoto Fonds, EEEF Fonds, strukturelle oder lokale Fonds)
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Übersicht Förderungen
SteuerlicheVergüstigungen
Heat Account
WeißeZertifikate
Summe
Zusammenfassende Tabelle zu den verschiedenen Förder ungen
Quelle: MISE
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Weiße Zertifikate (WZ)
Zertifikate für Energieeffizienz-
maßnahmen
Verpflichtete Unternehmen Nachfrage
Zertifikate können gehandelt werden
Lieferung
Freiwillige(ESCos -> 70% WZ, Unternehmen mit
Energy manager -> 30% WZ)
Alle Projekte sind machbar, wenn sie zu Einsparungen führen
• Projekte mit geschätzter Einsparung (progetti standard)• Projekte mit analytischer Einsparung (progetti analitici)• Projekte mit gemessener Einsparung (progetti a consuntivo)
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Ausgestellte WZ 2006 - 2015
Vergebene Zertifikate (WZx1000)Erlangte Einsparung (TEPx1000)
Quelle: GSE
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Ausgestellte WZ in 2015
Ziv. Sektor: 32%
Beleuchtung: 4%
Industrie: 64%
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WZ in der Industrie 2015
Zeichenerklärung
IND - T Industrielle Prozesse: Erzeugung und Rückgewinnung von Wärme zum Kühlen, Trocknen, Kochen, Schmelzen, etc.
IND - GEN Industrieller Prozess: Erschaffung von Strom durch Rückgewinnungen, erneuerbare Quellen oder Kopplung
IND - E Industrieller Prozess: effiziente Antriebssysteme (Motoren, Inverter, etc.), Automatisierung und Eingriff zur Kraftfaktorkorrektur
IND - FF Industrieller Prozess: Sonstige Eingriffe zur Energieoptimierung von Produktionsprozessen und Ausstellungsplan zur Erlangung einer objektiven und dauerhaften Energiereduktion bei gleicher Produktionsquantität und -qualität.
Kategorie Ausgestellte WZ % Einsparungen [tep]
IND-T 1.604.891 31,9 % 506.227
IND-E 325.896 6,5 % 126.458
IND-FF 1.029.566 20,5 % 313.098
IND-GEN 165.748 3,3 % 50.293
Industrie 3.126.101 62,2% 996.075
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Anmeldungen für RVC 2006-2015
RVC-S: Geschätzte Einsparung (grün dargestellt)
RVC-A: Analytische Einsparung (hellblau dargestellt)
RVC-C: Gemessene Einsparung (dunkelblau dargestellt)
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Preise der WZ 2006 - 2015
2016 bisher relativ konstant bei circa 107€/WZQuelle FIRE
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Conto Termico 2.0
• Öffentliche Hand (ihr stehen alle möglichen Förderungen zur Verfügung)
• Privatleute (nicht alle möglichen Förderungen)• ESCo, zertifiziert nach UNI CEI 11352, sofern sie mit dem Eigentümer
einen EPC-Vertrag geschlossen haben. Sie haben dann lediglich die Rolle, die Mittel an Stelle des Eigentümers einzuholen.
Wer kann die Förderung
beantragen?
In Kraft getreten am 31. Mai 2016:• Verbesserung des bereits zuvor eingeführten Systems zur
Förderung der Energieeffizienz und die Erzeugung von Wärmeaus EE , insbesondere für Sanierung von Bauten mit dem Ziel denEnergieverbrauch zu reduzieren.
• Jährlich verfügbare Mittel: Privatleute € 700 Mio., Öffent licheHand: € 200 Mio.
.
Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung einer ESCo ist der EPC-Vertrag ein zentrales Element, da er Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist.
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Conto Termico 2.0 Förderfähige Vorhaben
NUR ÖFFENTLICHE HAND ÖFFENTLICHE HAND UND PRIVATE
Thermische Isolierung von lichtundurchlässigenAußenflächen
Austausch von Anlagen zur winterlichen Klimatisierung durch Einbauvon Systemen, die u.a. Wärmepumpen verwenden, (auch kombiniert mitSystemen zur Brauchwassererzeugung)
Austausch Fenstern und Rahmen von Außenflächen Austausch von Anlagen zur winterlichen Klimatisierung undHeizungsanlagen von Gewächshäusern und landwirtschaftlichenGebäuden mit Anlagen zur winterlichen Klimatisierung, die einenBiomassegenerator haben
Austausch von Anlagen zur winterlichen Klimatisierungdurch Einbau von Kondensationsgeneratoren
Einbau von Solarthermieanlagen zur Brauchwassererzeugung oder alsErgänzung der winterlichen Klimatisierung, zum Solarcooling , für dieErzeugung von Prozesswärme oder zur Einspeisung in Fernheiz – oderFernkühlnetzwerke
Installation von Verschattungssystemen mit bestimmtenEigenschaften und Ausrichtung
Ersatz von elektrischen Wassererhitzern durch Systeme mit Wärmepumpe
Umbau von Bestandsgebäuden in «Quasi 0»-Gebäude
Ersatz von Innen- und Außenbeleuchtung
Einbau von building automation und Zählern für Stromund Wärme
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Conto Termico 2.0 - Ablauf
Welche Kosten werden geltend gemacht?• Für jede Art von Vorhaben sind die zulässigen Kosten präzise festgelegt; sie beinhalten auch die Ust.
Wie hoch ist die Förderung?• Max 65% der Kosten bei «Quasi 0»-Umbauten• Max 40% der Kosten für Isolierungen und Austausch von Fenstern, Einbau von Verschattungssystemen, interne
Beleuchtung, building automation, Kondensationsboiler;• Max 50% der Kosten für Isolierungen in Klimazone E/F und bis zu 55% der Kosten für Isolierungen und Austausch von
Fenstern, wenn außerdem Wärmepumpen, Kondensationsboiler, Biomasseanlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpen und Solarthermie eingebaut werden
• Max 65% der Kosten von Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Hybridsystemen aus Wärmepumpen und Solarthermie • 100% der Kosten des Energieaudits und für den Energieausweis (APE) für die öffentliche Hand und ESCOs, die für diese
tätig sind, bzw. 50% bei Privatleuten
Wie lange wir die Förderung gezahlt?• je nach Art des Vorhabens: 2 oder 5 Jahre
Wie genau wird die Fördeung gezahlt?• Jährlich Zahlung in gleicher Höhe (GSE)
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Steuerabzugsbeträge 65% für Energetische Sanierung
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
• Personen (Eigentümer und Mieter)• Steuerzahler mit Einkommen aus selbständiger Arbeit (Einzelpersonen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)• Freiberuflerverbindungen• Ämter und Firmen, die keine Handelsgeschäfte ausüben (auch Sozialwohnungsbau)• In Wohnanlagen: Mieter und für die Gemeinschaftsräume alle Hausbewohner
Was wird gefördert?
• Energetische Neuqualifizierung von bestehenden Gebäuden (maximaler Abzugsbetrag €100.000)• Mantelrenovierungsarbeiten (maximaler Abzugsbetrag €60.000)• Installation von Solarpanelen (maximaler Abzugsbetrag €60.000)• Ersatz der Heizungsanlage (maximaler Abzugsbetrag €30.000)• Kauf und Einbau von Sonnenschutz (maximaler Abzugsbetrag €60.000)• Kauf und Aufstellung von einer Heizungsanlage, die mit durch Brennbiomasse versorgte Heizkörpern ausgestattet ist (maximaler Abzugsbetrag €30.000)
• Kauf, Installation und Inbetriebsetzung multimedialer Vorrichtungen zur Fernüberwachung der Heiz-, Warmwasser- und Wohnklimaanlage.
Wie funktioniert die Förderung?
• Abzug von der Bruttosteuer (IRPEF für Einzelpersonen, IRES für Gesellschaften) auf Kosten für Arbeiten, die bis zum 31.12.2016 durchgeführt werden
• Die abzugsfähige Summe beträgt von Fall zu Fall 55% bis 65%• Der Abzug läuft in zehn jährlichen Raten • Diejenigen, die in den Bereich “no tax” fallen, können Ihren Lieferanten eine Forderung i. H. des gebührendes Abzugs gewähren• Die steuerliche Vergünstigung kann nicht mit anderen staatlichen Fördermitteln wie z.B. den Zuschüssen oder den Weißen Zertifikaten kombiniert werden
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Steuerabzugsbeträge 36% für Restrukturierungsarbeiten (Maximalbetrag €48.000;-) ab 1.1.2017
Wer kann die Förderung beantragen?
• Personen (Eigentümer und Mieter)• Steuerzahler mit Einkommen aus selbständiger Arbeit (Einzelpersonen, Personengesellschaften)• Freiberuflerverbindungen
Welche Vorhaben werden gefördert?
• Ordentliche und außerordentliche Instandhaltung, Restaurierung, erhaltende Sanierung, Restrukturierung an Teilen zur Gemeinschaftsnutzung von Wohngebäuden , Wohngebäuden (außer ordentliche Instandhaltung)
• Rekonstruktion nach Naturkatastrophen für die der Notstand ausgerufen worden ist• Bau von Garagen und Stellplätzen• Beseitigung von architektonischen Barrieren• Behindertengerechter Umbau, Einbau von Sicherheitstechnik, Verkabelung und Lärmschutzmaßnahmen,• Energieeffizienzsteigerung, Verbesserung der Erbebensicherheit, Sanierung von Asbest
Änderungen nicht ausgeschlossen: siehe Legge Stabilità 2016 (50 % und Maximalbetrag €9 6.000,-)
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Energieeffizienz in der öffentlichen Verwaltung
Von 2014 bis 2020 sollen die öffentlichen Zentralverwaltungen Effizienzsteigerungsarbeiten zur energetischen Neuqualifizierung der klimatisierten Nutzfläche ihrer Immobilien durchführen (3% pro Jahr) oder insgesamt eine energetische Einsparung von mind. 0,04 Mtep. erreichen.
Die Verwaltungen müssen ein Energiemanagementsystem (energetische Diagnosen, EPC Verträge für die energetischen Neuqualifizierungen, etc.) einführen.
Verschiedene Projekte wurden bis jetzt, sowohl mithilfe von Contracting zwischen Verwaltungen und ESCo, als auch mithilfe gezielter Fonds (EEEF, ELENA) in den Gemeinden Mailand, Chieti und Padua (E3L) realisiert.
Informationen über öffentliche Vergabeverfahren finden Sie unter:
• www.appaltipubblici.it• www.telemat.it• www.infoappalti.com
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EE in der öffentlichen Verwaltung
Das Einsparcontracting ist ein in Italien seit einiger Zeit gebrauchtes Instrument
Il D.Lgs. 102/14 gibt in Anlage 8 vor, dass die von der öffentlichen Hand geschlossenen Contractingverträge den folgenden Mindestinhalt haben müssen:
• Deutliche Hinweise darauf, welche Effizienzmaßnahmen einzusetzen und welche Ergebnisse zu erzielen sind
• Hinweise darauf, welche Einsparungen zu gewährleisten sind• Dauer, Art und Fristen des Vertrags• Bevorstehende Pflichten für die Parteien• Stichtag für die Bestimmung der erlangten Einsparungen• Liste der Ausführungsphasen der geplanten Maßnahmen und entsprechende Kosten• Pflicht, die Maßnahmen komplett auszuführen und Änderungen im Laufe des Projektes zu dokumentieren• Regelungen zur Untervergabe• Hinweise auf die finanziellen Folgen des Projektes und die entsprechenden Kosten für die Parteien, die an
den erlangten Einsparungen teilhaben• Anordnungen zur Quantifizierung und Prüfung, ob die Einsparungen, die zu gewährleisten sind, tatsächlich
erlangt wurden, Qualitätskontrollen und Garantien• Änderungsmöglichkeiten der inhaltlichen Vertragsbedingungen• Rechtsfolgen im Falle von Vertragsbruch
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Fazit Energieeffizienz
l
� GUTE MÖGLICHKEITEN sowohl im Privatsektor, als auch mit öffentlicher Hand
� Markt hat weiteres Wachstumspotenzial, ist aber „in Schwung“
� Laufende Bemühungen der Regierung zu Verbesserungen sorgen dafür, dass Italien Vorreiter ist
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Rödl & Partner Team energy & real estate
Beratung an den Standorten Mailand, Padua, Bozen, Rom durch spezialisierte Rechtsanwälte,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Projektentwicklung Anlagen und Netzinfrastruktur, Erstel lung der zugehörigen Verträge, DueDiligence, Netzzugangs – und Verteilungsfragen Strom und Gas .
Power Generation and Transmission
An- und Verkauf von Projektrechten, Anlagen und Infras truktur
Projektfinanzierung, Leasing und alternative Finanzierung smethoden, Erstellung vonFinanzierungsverträgen, Unterstützung von Fonds, Banken un d Investoren.
Infrastructure and Project Finance
Trading von Strom und Gas über die Strombörse und OTC, Vertra gserstellung für physischen undvirtuellen Stromhandel
Trading and Capital Markets
Mergers and Acquisitions
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Vertretung in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie Schiedsverfahren mitenergierechtlichem Hintergrund
Energy Litigation and Arbitration
Beratung zu Rahmenbedingungen und zum Erhalt von Förderunge n (Italien und EU), Vertretung inVerfahren mit der öffentlichen Hand und zum Compliance Geset z 231.
Investigations and Regulatory Compliance
Beratung zu Finanzierungen (Italien und EU), Strukturierung von PPP und Finanzierungen über EU-Fördermittel und private Banken.
Energy Finance
Beratung von Privaten und öffentlicher Hand, Contracting, Beratung zu Vergabeverfahren undErstellen der Unterlagen
Energy Efficiency
Internationalisierung in Europa und weltweit mit Fokus Afr ika, Süd und Mittelamerika, Golfstaaten
International Projects
Rödl & PartnerTeam energy & real estate
60© Rödl & Partner
Svenja BartelsPartnere-mail: [email protected]
Rödl & Partner PadovaVia Francesco Rismondo, 2/E35131 PadovaTel.: +39 (049) 80 46 911 Fax: +39 (049) 80 46 920
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rechtsanwältin und Avvocato Svenja Bartels, Padova
Tätigkeitsfeld: M&A, Energierecht, Handels- und Gesellschaftsrecht,Projektfinanzierung, Immobilienrecht
Ausbildung und Werdegang: Studium der Rechtswissenschaften anden Universitäten Bonn, in der Schweiz und Hochschule fürVerwaltungswissenschaften Speyer, Mitglied der AnwaltskammerDüsseldorf und Mailand.
Frau Bartels ist nach mehrjähriger Tätigkeit in einer internationalenKanzlei in Mailand seit 2005 in der Niederlassung von R&P in PaduaLeiterin des German Desk und des Energierechtsteams. Sie verfügt überumfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Energieunternehmen,Investoren, Investmentfonds und ausländischen und italienischenBanken bei M&A-Transaktionen und Projektfinanzierungen. Sie hatzahlreiche deutsche und internationale Mandanten bei derProjektentwicklung, Immobilientransaktionen und Unternehmens-übernahmen sowie bei der Realisierung von Energieerzeugungsanlagenund -infrastruktur begleitet und betreut überwiegend Unternehmen ausdem Bereich Immobilien und Energie, traditioneller Art wie GreenEconomy.
www.roedl.com/it