21.03.2007 aus der praxis des sachverständigen

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Aus der PraxisAus der Praxisdes des

SachverständigenSachverständigen

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• Fall 1

- Pensionszusage aus dem Jahre 1989

Unternehmen baut älteren Mitarbeiter ab und möchte seine Zusage abfinden.

Problem: Höhe des Abfindungsbetrages

Nicht der Zinssatz ist das Problem, sondern folgende Formulierung:

Der monatliche Ruhebezug beträgt 40% des letzten regelmäßigen Bruttobezuges.

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Mitarbeiter dachte sein Bonus war auch Teil der Bemessungsgrundlage:

– Dieser Bonus wurde seitens des Unternehmens monatlich gezahlt nicht jährlich.

– Die Höhe des Bonus betrug 20% seines Einkommens.

– In jedem Jahr wurde ein Bonus ausbezahlt.

Was können Rechtsanwälte, Gutachter alles unter Bruttomonatsbezuges verstehen ?

Die Kreativität kennt keine Grenzen !

Der HÖHEPUNKT

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– Sachbezug AutoSachbezug Auto

– ÜberstundenpauschaleÜberstundenpauschale

– Die Krönung im Prozess war folgende Aussage Die Krönung im Prozess war folgende Aussage des des Anwaltes des Arbeitnehmers:Anwaltes des Arbeitnehmers:

„Da die Firma ihren Mitarbeiter eine Dienstwohnung (Dienstvilla) zur Verfügung stellt, zählt dieser Sachbezug zur Bemessungsgrundlage für die Abfindung.“

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• Fall 2 Internationale Firma ist schon in Liquidation kann aber nicht

geschlossen werden, da eine Pensionisten noch nicht in die Pensionskasse übertragen werden kann. Sie will, aber sie hat sich vorher von der Gewerkschaft beraten lassen und die hat ihr einen Anwalt zur Verfügung gestellt.

Die Fragen:

Welcher Zinssatz soll für die Berechnung des Übertragungsbetrages angewendet werden?

Was ist realistisch?

Ist ein Sicherheitsabschlag in der Höhe von 30% gerechtfertigt?

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Auch hier können die Gutachter wirklich sehr

einfallsreich sein:

Bisheriger Rechnungszins seitens des Unternehmens 4%.

Gutachter Nr. 1: Da durch die Übertragung das Ertragsrisiko von ihr selbst zu tragen ist und auch Langlebigkeit (Pensionskasse) daher Rechnungszins maximal 2,75.

Bewirkt Erhöhung des Übertragungsbetrages um 50%

Gutachten Nr. 2: Ging von einem Nettopensionsvergleich aus, Sie soll nicht schlechter gestellt werden als vorher.

Massive Verteuerung

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Die Lösung: Die Lösung:

– Wenn keine Übertragung in die Pensionskasse, dann erhält sieWenn keine Übertragung in die Pensionskasse, dann erhält sie gemäß § 3d Abs. 1 Z IESG ausschließlich 24 Monatsbezüge beigemäß § 3d Abs. 1 Z IESG ausschließlich 24 Monatsbezüge bei

Insolvenz Insolvenz (dies war der Person nicht bewusst)(dies war der Person nicht bewusst)

– Langlebigkeitsrisiko (zu kompliziert zu verstehen)

– Reduktion des Sicherheitsabschlages auf 20%

– Zinssatzproblematik war kein Thema, sondern ganz einfach Darstellung Differenz „sichere“ Bruttopension aus Pensionskasse zu unsichere Pension aus Firma akzeptabel

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• Fall 3

– Bei diesem Fall habe ich sehr viel gelernt: In der Entscheidung des OGH (8 OBA 100-04w-7) steht

folgender Satz:

„„Es wird festgestellt , dass die Leistungsberechtigten Es wird festgestellt , dass die Leistungsberechtigten Anspruch haben, dass der ehemalige Arbeitgeber einen Anspruch haben, dass der ehemalige Arbeitgeber einen Nachschuss leistet, auf Grund dessen die Pensionskassen in Nachschuss leistet, auf Grund dessen die Pensionskassen in die Lage versetzt werden, eine Pensionskassenleistung in die Lage versetzt werden, eine Pensionskassenleistung in zumindest jener Höhe auszuschütten, wie sie auf Grund des zumindest jener Höhe auszuschütten, wie sie auf Grund des Pensionsstatuts für die Leistungsberechtigten wirksamen Pensionsstatuts für die Leistungsberechtigten wirksamen Übertragungszeitpunkt zustünde.“Übertragungszeitpunkt zustünde.“

Kurz zusammengefasst : Der Pensionist soll zumindest die Pension erhalten, die er im Übertragungszeitpunkt hatte.

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Wozu benötigt man dazu eigentlich einen Gutachter?

– Unternehmen leistet Nachschuss alles o.k.Unternehmen leistet Nachschuss alles o.k.

– Wirklich?Wirklich?

– Kann es nicht durch den einmaligen Nachschuss Kann es nicht durch den einmaligen Nachschuss trotzdem zu Pensionskürzungen kommen?trotzdem zu Pensionskürzungen kommen?

– Ist es nicht besser einen laufenden Nachschuss zu Ist es nicht besser einen laufenden Nachschuss zu leisten? (die Differenz einfach zu zahlen)leisten? (die Differenz einfach zu zahlen)

– Für den Pensionisten ist es egal?Für den Pensionisten ist es egal?

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– Die Problematik des einmaligen NachschussDie Problematik des einmaligen Nachschuss

• Negatives Veranlagungsergebnis weiterer Nachschuss

• Person stirbt kurz nach dem Nachschuss (versicherungstechnischer Gewinn) (nicht das was ein Unternehmen will)

• Problem negative Schwankungsrückstellung

• Nachschuss /Lebenserwartung

- Person hat Lebenserwartung im Jahr 2005 von 11,5 Jahren im Jahr 2006 aber nunmehr nicht 10,5 Jahre sondern 10,8 Jahre im Jahr 2016 immer noch 5,5 Jahre

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Die Meinung eines unbeteiligten Die Meinung eines unbeteiligten Außenstehenden Außenstehenden

zählt immer mehr als die der zählt immer mehr als die der Beteiligten.Beteiligten.