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25. Juni 2015 Reutlingen, Matthäus-Alber- Haus, Lederstraße 81, 72764 Reutlingen Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung

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25. Juni 2015 Reutlingen, Matthäus-Alber-Haus,

Lederstraße 81, 72764 Reutlingen

Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen

Verwaltung

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 2

Einführung

„Die Kirche – unser Arbeitgeber“

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 3

Übersicht über die Evangelische Landeskirche in Württemberg

• Prälaturen: 4• Kirchenbezirke (-kreise): 46 (1)• Kirchengemeinden: 1.316• Gemeindeglieder: 2,17 Mio.• Anteil an der Gesamtbevölkerung: 37,3 %

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 4

Übersicht über die Evangelische Landeskirche in Württemberg

• Ø 1.680 Gemeindeglieder pro Gemeinde • Ø 47.070 Gemeindeglieder pro

Kirchenbezirk bzw. Kirchenkreis• Ø 530.050 Gemeindeglieder pro

Prälatursprengel Ca. 26.000 Beschäftigte im Bereich der

verfassten Kirche

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 5

Grobstruktur der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und deren Untergliederungen

Kirchengemeinden (Kirchengemeinderat/Vorsitzende KGR)

Kirchenbezirke (Bezirkssynode/ Vors. Kirchenbezirksausschuss)

Landeskirche(Landessynode/Oberkirchenrat, dort Direktorin)

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 6

Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche

Evangelische Landeskirche in Württemberg

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 7

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG, 137 Absatz 5 WRV, 17 EvKiVBW, § 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen)

Verfassungsorgane: Landessynode, Oberkirchenrat, Landesbischof, Landeskirchenausschuss und Geschäftsführender Ausschuss, Kirchliches Verwaltungsgericht

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 8

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Rechtliche Vertretung: Evangelischer Oberkirchenrat in vermögens-rechtlichen Angelegenheiten sowie in Rechtsstreitigkeiten (§ 36 Kirchenverfassungs- gesetz). In Person ist das derzeit Frau Direktorin Margit Rupp.

Sitz: Evangelische Landeskirche in Württemberg, Evangelischer Oberkirchenrat Stuttgart, Gänsheidestr. 2-4, 70184 Stuttgart

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 9

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Evangelisches Jugendwerk Württemberg (ejw) Akademie Bad Boll Stift Urach Evangelische Hochschule Ludwigsburg Pfarrseminar Pädagogisch-theologische Zentrum (PTZ)

Teile der Landeskirche, die als selbstständig wahrgenommen werden aber nur unselbstständiger Teil der Körperschaft Landeskirche sind

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 10

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Amt für missionarische Dienste Kirchenmusikhochschule Tübingen Kirchliche Verwaltungsstellen/Verwaltung Innenstadt Frauenwerk/Männernetzwerk/Schulwerk Besondere Pfarrämter (z. B. Polizeipfarramt)

Teile der Landeskirche, die als selbstständig wahrgenommen werden aber nur unselbstständiger Teil der Körperschaft Landeskirche sind

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 11

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Evangelische Medienhaus GmbH Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in

Württemberg e.V. Landesverband Diakonie- und Sozialstationen e. V.

Kirchliche Einrichtungen die der Landeskirche zugeordnet sind, die aber rechtlich selbstständig sind

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 12

Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche

Landesverband Kindertageseinrichtungen e.V. Träger der sog. Freie Diakonie (z. B. Heimstiftung e.V.

Diakonie Stetten e. V.) KSE GmbH (Gesellschaft zur Energieversorgung der

kirchlichen und sozialen Einrichtungen)

Kirchliche Einrichtungen die der Landeskirche zugeordnet sind, die aber rechtlich selbstständig sind

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 13

Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche

Evangelische Kirchenbezirke

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 14

Evangelische Kirchenbezirke

§ 1 Kirchenbezirksordnung( 1 ) Der Kirchenbezirk ist der aus den Kirchengemeinden des Dekanatsbezirks gebildete kirchliche Gemeindeverband. Gesamtkirchengemeinden sind keine Kirchengemeinden im Sinne dieses Gesetzes.( 2 ) Der Kirchenbezirk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 15

Evangelische Kirchenbezirke

Rechtsform:ausnahmslos alles anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen; § 24 KirchensteuergesetzBW)

Organe:Bezirkssynode und Kirchenbezirksausschuss

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 16

Evangelische Kirchenbezirke

Rechtliche Vertretung:Einzelvertretung durch den Vorsitzenden des Kirchenbezirksausschusses (Dekan/Dekanin) und dessen Stellvertreter (Laie)

Sitz des Kirchenbezirks: Beim Geschäftsführenden Dekanatamt des Kirchenbezirks

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 17

Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche

Evangelische Kirchengemeindenund Gesamtkirchengemeinden

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 18

Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden

§ 2 Kirchengemeindeordnung

Die Kirchengemeinde wird von den Gemeindegliedern ihres Bezirks gebildet.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 19

Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden

Rechtsform: ausnahmslos alles anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen; § 24 KirchensteuergesetzBW)

Organe:(Gesamt-/Verbund-) Kirchengemeinderat (Vorsitzende und Beschließende Ausschüsse)

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 20

Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden

Rechtliche Vertretung:Einzelvertretung durch die beiden Vorsitzenden des Kirchengemeinderats (in der Regel der geschäftsführende Pfarrer oder die geschäftsführende Pfarrerin und der oder die gewählte Vorsitzende)

Sitz der Kirchengemeinde: Beim Geschäftsführenden Pfarramt der Kirchengemeinde

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Die Kirche – unser Arbeitgeber

Das Arbeitsrecht

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 22

Kirchliches Arbeitsrecht

1. Das Grundsätzliche2. Das Verbindende3. Das Unterschiedliche4. Das Korrektiv

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 23

Kirchliches Arbeitsrecht

1. Das Grundsätzliche

„Die Kirche“ beschreitet mit einem eigenen Arbeitsrecht, dem sogenannten „Dritten Weg“, auch andere Rechtspfade als „die übrige Welt“.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 24

Kirchliches Arbeitsrecht

Der Dritte Weg

Was ist das ?

Kurzer Überblick

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 25

Kirchliches Arbeitsrecht

Der erste Weg

Einseitige Definition der Arbeitsbedingungen und Löhne durch den Arbeitgeber

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 26

Kirchliches Arbeitsrecht

Der zweite Weg

Aushandeln von Arbeitsbedingungen und tariflicher Entlohnung im Wege von Tarifverhandlungen.Dazu gehören arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Streikrecht auf der einen Seite sowie Ausschlussrecht auf der anderen Seite.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 27

Kirchliches Arbeitsrecht

Der dritte Weg

Tarifregelungen werden im Konsens in „Arbeitsrechtlichen Kommissionen“ festgeschrieben.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 28

Kirchliches Arbeitsrecht

Dies bedeutet konkret

Die Arbeitsbedingungen der privatrechtlich Beschäftigten der Landeskirche werden im Verfahren des Dritten Weges von der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg (AK) beschlossen.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 29

Kirchliches Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtliche Kommission

Die AK hat die Aufgabe, im Rahmen der Ordnung der Landeskirche arbeitsrechtliche Regelungen zu beschließen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen betreffen.

Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der AK ist im sog. Arbeitsrechtsregelungsgesetz festgelegt.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 30

Kirchliches Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtliche Kommission

Der AK gehören an:je sechs Vertreter

a) der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

b) der Mitarbeiter im diakonischen Dienst

c) von Leitungsorganen kirchlicher Körperschaften der Evang. Landeskirche

in Württemberg und

d) von Leitungsorganen aus dem Bereich des Diakonischen Werkes

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 31

Kirchliches Arbeitsrecht

2. Das Verbindende

Die Kirchliche Anstellungsordnung, die KAO

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 32

Kirchliches Arbeitsrecht

3. Das Unterschiedliche

Aufgrund der Vielzahl von rechtlich selbständigen Arbeitgebern in der Landeskirche, ist die Handhabung des kirchlichen Anstellungsrechts in der endgültigen Ausgestaltung doch sehr unterschiedlich.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 33

Kirchliches Arbeitsrecht

4. Das Korrektiv

Die Mitarbeitervertretungen.

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 34

Die Kirche – unser Arbeitgeber

Der Verband

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 35

Die Kirche – unser Arbeitgeber

Zusammenfassung

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Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 36

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!