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2019

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DETIA GARDA GMBH

WWW.DETIA-GARDA.DE

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PRODUKTVERZEICHNIS GROSSPACKUNGEN

Hinweis: Aufgrund von produktionstechnischen Notwendigkeiten oder rechtlicher Vorgabe behalten wir uns kurzfristige Änderungen der Produktzusammensetzung vor.Irrtümer bei Angaben zu Produkten, Preisen, Abbildungen behalten wir uns vor.

Stand: 09/2018

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Pflanzenschutzmittel sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Gestaltung:: © creative republic // Thomas Maxeiner Kommunikationsdesign, Frankfurt am Main, 2018Bildnachweis: alle Produktbilder von © creative republic / Portraits von © Bernd Siebold / alle Tierbilder von © shutterstock

NAGERBEKÄMPFUNG

Monitoring-Block ..................................................................................................................................................15

Festköder Difenacoum .......................................................................................................................................15

Festköder Difenacoum extrudiert ................................................................................................................15

Festköder Brodifacoum (10 g) ........................................................................................................................16

Festköder Brodifacoum (20 g) ........................................................................................................................16

Blockköder Brodifacoum ...................................................................................................................................16

Block-Aufhänger ....................................................................................................................................................16

Frischköder Difenacoum ...................................................................................................................................17

Fertigköder Brodifacoum ..................................................................................................................................17

Haferflockenköder Brodifacoum...................................................................................................................17

NEU: Pastenköder Difenacoum 50 ..............................................................................................................18

Pastenköder Brodifacoum ................................................................................................................................18

NEU: Pastenköder Brodifacoum 25 .............................................................................................................18

Weizenköder Brodifacoum ..............................................................................................................................18

Pelletköder Brodifacoum...................................................................................................................................19

Detia Mäuse Giftkörner (Giftweizen) ........................................................................................................19

Wühlmaus-Köder ..................................................................................................................................................19

Rattenköderstation Stahl ..................................................................................................................................20

Schlagfallen für Ratten und Mäuse .............................................................................................................20

Trap-Box Ratte ........................................................................................................................................................20

Trap-Box Maus ........................................................................................................................................................20

Trap-Box Zubehör .................................................................................................................................................21

Tunnelbox ................................................................................................................................................................21

Mäuseköderbox Petit ..........................................................................................................................................21

Rattenköderbox ›A‹ ............................................................................................................................................21

MONITORING (LOCKSTOFF-FALLEN)Trimo Trichtermottenfalle ..............................................................................................................................23

Phero-Control Stick ›Motte‹ ..........................................................................................................................23

Pheromondispenser .............................................................................................................................................23

Klebefänger transparent ....................................................................................................................................23

Pherostrip LM ..........................................................................................................................................................25

Lebensmittel-Mottenfalle .................................................................................................................................25

Phero-Control Käferfalle ....................................................................................................................................25

Phero-Control ›Refill‹ für Käferfalle ...........................................................................................................25

INSEKTENBEKÄMPFUNGNEU: Talisma EC .....................................................................................................................................................27

microsol®pyrho-fluid ............................................................................................................................................28

microsol®pyrho sp-autofog ..............................................................................................................................28

microsol®bio-autofog ...........................................................................................................................................28

Silicid .............................................................................................................................................................................29

Nebelautomat Duo...............................................................................................................................................30

Insektenspray Naturpyrethrum .....................................................................................................................30

Device SC15 ..............................................................................................................................................................30

Fliegenköder-Granulat ........................................................................................................................................31

Insekt-Ex Etox ..........................................................................................................................................................31

Insekt-Ex Etox Plus ................................................................................................................................................31

Universal-Spray .......................................................................................................................................................33

Wespenschaum .....................................................................................................................................................33

Ameisen-Ex................................................................................................................................................................33

NÜTZLINGEInsect-Control – Lagererzwespe (Lariophagus distinguendus) ...................................................34

Insect-Control – Mehlmottenschlupfwespe (Habrobracon hebetor) ....................................34

Insect-Control – Schlupfwespe TE (Trichogramma evanescens) .............................................34

Insect-Control – Güllefliege (Ophyra aenescens) ...............................................................................35

Insect-Control – Schlupfwespe NV (Nasonia vitripennis) .............................................................35

SCHNECKENBEKÄMPFUNGSchneckenkorn Flex ............................................................................................................................................37

Schneckenkorn Express .....................................................................................................................................38

GERÄTE & ZUBEHÖRNEU: Filter Dräger 1140 A2B2P3RD ............................................................................................................40

NEU: Vollmaske Dräger X-Plore 6300 ........................................................................................................40

NEU: Box für Vollmaske Dräger .....................................................................................................................40

Begasungsplanen ....................................................................................................................................................41

Prüfröhrchen ............................................................................................................................................................41

Gasspürset Accuro ................................................................................................................................................41

Pellet- & Tabletten-Dosiergerät IGLW 80–40 .......................................................................................41

Kontakt.......................................................................................................................................................................... 4

Service ............................................................................................................................................................................ 6

Versand ......................................................................................................................................................................... 7

Wissenswertes über Rodentizide .................................................................................................................... 8

Merkblatt für Rodentizide mit dem Wirkstoff

Difenacoum oder Brodifacoum .....................................................................................................................10

Gefahrstoffverordnung .......................................................................................................................................13

Bestimmungsservice .............................................................................................................................................42

Allgemeine Geschäftsbedingungen .............................................................................................................43

2

Besuchen Sie uns auf unserer neuen Website:

WWW.DETIA-GARDA.DE

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wir freuen uns sehr, Ihnen unseren Katalog für die Saison 2019

vorzustellen. Wie gewohnt handelt es sich um ein praktisches

Wende-Exemplar. Das heißt: Sie halten nicht nur unser Sortiment

an Großverpackungen, sondern auch unser Portfolio für

Kleinverpackungen in den Händen.

PRODUKTE AUF EINEN BLICK.

Wir präsentieren Ihnen auf den folgenden Seiten übersichtlich

unser Gesamtangebot an Großverpackungen. Ob Vorratsschutz,

Nager-, Insekten- bzw. Schneckenbekämpfung oder Zubehör –

Sie finden unser Sortiment inklusive ansprechender POS-Displays

auf einen Blick.

LIEBE KUNDINNEN UND KUNDEN,

3

PERSÖNLICHE BERATUNG FÜR PROFIS.

Auch in dieser Saison erwartet Sie ein vielseitiges Beratungsangebot.

Wir bieten Ihnen professionelle Schulungen, unseren indivi duellen

Bestimmungsservice sowie umfassendes, kostenloses Informa tions-

material. Wenden Sie sich bei Interesse einfach direkt an uns.

IHR DIREKTER DRAHT ZU UNS.

In diesem Jahr präsentieren wir Ihnen erstmals einen kompletten

Katalog für Deutschland und Österreich.

Zudem finden Sie unser Gesamtsortiment jetzt auch auf unse-

rer neuen Website www.detia-garda.de, die wir Ihnen pünktlich

zur aktuellen Saison im neuen Look vorstellen.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison.

Ihr Detia Garda-Team

4

HAUSANSCHRIFT:

DETIA GARDA GMBHDr.-Werner-Freyberg-Str. 11D-69514 LaudenbachTel.: +49 (0) 6201 708-0Fax: +49 (0) 6201 708-487E-Mail: [email protected]

UNSERE GESCHÄFTSZEITEN: Montag – Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 16.00 UhrFreitag: 8.00 – 12.00 Uhr

PRODUKTION, FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG IN UNSERER ZENTRALE: DETIA FREYBERG GMBHDr.-Werner-Freyberg-Str. 11D-69514 Laudenbach

UNSERE ZWEITE PRODUKTIONSSTÄTTE:

DELICIA FREYBERG GMBHDübener Str. 147D-04509 Delitzsch

VERTRIEBSLEITUNG:

Rainer HeiligenthalTel.: +49 (0) 6201 708-488E-Mail: rainer_heiligenthal @ detia-degesch.de

IM INNENDIENST:Tel.: +49 (0) 6201 708-480

Nathalie WalzLeiterin VertriebsinnendienstE-Mail: nathalie_walz @ detia-degesch.de

Marion Schmeer E-Mail: marion_schmeer @ detia-degesch.de

Sieglinde StegmaierE-Mail: sieglinde_stegmaier @ detia-degesch.de

Nicole WeberE-Mail: nicole_weber @ detia-degesch.de

GROSSKUNDENBETREUUNG:

Sören JungTel.: +49 (0) 6201 708-484E-Mail: soeren_jung @ detia-degesch.de

IM AUSSENDIENST:

Uwe KlockmannMobil: +49 (0) 160 94406748E-Mail: uwe.klockmann @ t-online.de

Peter KostenbaderMobil: +49 (0) 151 41877328E-Mail: handelsvertretung.kostenbader @ web.de

Volkmar Plass Tel.: +49 (0) 6201 708-485Mobil: +49 (0) 174 3444181E-Mail: volkmar_plass @ detia-degesch.de

Mirko OpitzMobil: +49 (0) 173 3682311E-Mail: opitzmirko @ web.de

Sören JungMobil: +49 (0) 174 3444183 E-Mail: soeren_jung @ detia-degesch.de

VERTRIEB ÖSTERREICH:

Wolfgang MayerTel.: +43 (0) 664 32 58151E-Mail: [email protected]

KONTAKTDATEN AUF EINEN BLICK

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• Innsbruck

• Linz

Wien •

Klagenfurt

Graz •

SÖREN JUNGTel.: +49 (0) 6201 708-484Mobil: +49 (0) 174 3444183

• Bremerhaven

• HamburgSchwerin

Göttingen•

Hannover•

Berlin

Dresden•Erfurt

Nürnberg•

München

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Essen• • Dortmund

Osnabrück•

Passau

Regensburg•

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•Würzburg

Ulm•

Kaiserslautern •

Trier•

Mainz • • Wiesbaden

Fulda•

Aachen•

Köln•

Düsseldorf•

Münster •

Emden •

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•Potsdam

Cottbus•

•Leipzig

Chemnitz•

Lüneburg•

Magdeburg•

• Freiburg

• Saarbrücken

•Kassel

•Gießen

Frankfurt•

• Konstanz

• Bonn

VOLKMAR PLASSTel.: +49 (0) 6201 708-485Mobil: +49 (0) 174 3444181

PETER KOSTENBADERMobil: +49 (0)151 41877328

WOLFGANG MAYERTel.: +43 (0) 664 32 58151

DETIA FREYBERG GMBHD-69514 Laudenbach

DELICIA FREYBERG GMBHD-04509 Delitzsch

UWE KLOCKMANNMobil: +49 (0)160 94406748

Mannheim

IMMER PERSÖNLICH FÜR SIE DA

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MIRKO OPITZMobil: +49 (0) 173 3682311

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SERVICE

WANDPOSTER Dieses kostenlose Wandposter zeigt die wichtigsten tierischen Schädlinge in naturgetreuen Aquarellen. Die Abbildungen werden durch Darstellungen von Fraßschäden ergänzt.

BROSCHÜRE ›VORRATS-, HAUS- UND HYGIENESCHÄDLINGE‹In dieser Broschüre sind Vorratsschädlinge in ähnlicher Form wie auf dem Wandposter dargestellt. Zusätzlich finden Sie Abbildungen von den am häufigsten vorkommenden Haus- und Hygieneschädlingen inklusive Tipps zur Bekämpfung.

Wir senden Ihnen diese Broschüre gern zu.

Ab 10 Stück erheben wir eine Schutzgebühr in Höhe von 2,00 € (zzgl. MwSt.) pro Broschüre.

BESTIMMUNGSSERVICE Pro Bestimmung berechnen wir eine Pauschale von 25 € zzgl. MwSt. Sie verpacken Ihre Schädlinge in einer bruchsicheren Verpackung (z.B. Plastikbehälter; nicht aufkleben!), legen das aus-gefüllte Formular (dies finden Sie am Ende des Kataloges) dem Probenmaterial bei, schicken dieses an uns und wir bestimmen die Schädlinge.

Das Ergebnis der Untersuchung und entsprechende Be kämpfungs-hinweise gehen Ihnen per Fax, Telefon oder E-Mail zu.

SCHULUNGEN / VORTRÄGE Informationen zu Schulungen oder Vorträgen erhalten Sie von Ihrem Asnprechpartner im Außendienst oder direkt von Dr. Gerhard Jakob (Leiter Anwendungstechnik). Dr. Gerhard Jakob Tel.: +49 (0) 6201 708-250 E-Mail: gerhard_jakob @ detia-degesch.de

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VERSAND

Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Groß-packungs-Preisliste Ihres Großhändlers/Hauptgenossenschaft. Bei Preiserhöhungen über 5 % (Rohstoffe etc.) während des Jahres behalten wir uns vor, diese weiterzugeben.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Irrtümer bei An gaben zu Produkten, Preisen, Abbildungen behalten wir uns vor.

Unsere Frachtpreise lauten: Preise zuzüglich MwSt. a) Postpaket–Versand: je Postpaket: 7,00 € b) Speditions–Versand: 0 – 20 kg: 25,00 € 21 – 30 kg: 32,00 € 31 – 40 kg: 34,00 € 41 – 60 kg: 39,00 € 61 – 80 kg: 42,00 € 81 – 100 kg: 48,00 € 101 – 150 kg: 61,00 € 151 – 200 kg: 71,00 € 201 – 250 kg: 87,00 € 251 – 300 kg: 103,00 € c) Wünschen Sie eine Garantie-Fracht, dann sprechen Sie uns an. Reklamationshinweis bei Transportschäden: Beschädigte Ware muss beim Abladen direkt auf den Versand-papieren vermerkt werden, da ansonsten keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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WISSENSWERTES ÜBER RODENTIZIDE

RODENTIZIDE (RODENTIA CAEDERE = NAGETIERE TÖTEN): Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft und ab dem 01.03.2018 nur noch von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

SCHÄDLINGSBEKÄMPFER UND SACHKUNDIGE ANWENDER Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3 Gefahrstoffverordnung

- ausgebildete oder geprüfte Schädlingsbekämpfer- als gleichwertig anerkannte Prüfung/Ausbildung nach GefStoffV- im Rahmen des Erwerbs dieser Sachkunde wird. u.a. auch der sachgerechte Umgang mit Rodentiziden,

die Antikoagulanzien enthalten, vermittelt.

ANWENDER AUS BERUFLICHEN GRÜNDEN MIT SACHKUNDE Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

- u.a. ausgebildete Land- u. Forstwirte, Gärtner, Winzer, Pflanzenschutzlaboranten- Personen mit abgelegter Sachkundeprüfung (z.B. bei der DEULA)- weitere anerkannte Aus-, Fort- u. Weiterbildungen nach PflSchSachkV.

GESCHULTE ANWENDER MIT BESONDEREN SACHKENNTNISSEN Verwender mit Zertifikat über Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lern inhalten

- Verhalten und Biologie von Nagern- Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen- Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierter Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement)- Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)- Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken

zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT-/vPvB-Stoffen)

- Anwendungstechnik/Vorgehensweise u. Dokumentation- Verhalten von Ratten in der Kanalisation.

Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und werden deshalb als Antikoagulanzien bezeichnet. Die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst 3 bis 8 Tage nach Aufnahme ein, so dass die Nagetiere die einsetzende Wirkung nicht mit dem Gift in Verbindung bringen können. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der ersten und der zweiten Generation.

Antikoagulanzien der ersten Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGAR) sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. In der Regel muss der Schadnager den Köder mit diesen Wirkstoffen mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird. Wirkstoffe der zweiten Generation (second-generation anticoagulant rodenticides, SGAR) sind giftiger. Oft reicht hier eine einmalige Köderaufnahme aus, um eine tödliche Wirkung zu erzielen. Diese Wirkstoffe sind jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Zu den SGAR zählen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Umweltbundesamt 2012).

Trotz der höheren Giftigkeit und schlechteren Abbaubarkeit sowie den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, besonders für andere Tiere (Nichtzielorganismen), wurden diese Stoffe in den Anhang 1oder a der Biozid-Richtlinie aufgenommen und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) zugelassen. Die Gründe liegen vor allem im Mangel an wirksamen Alternativen, um eine effektive Bekämpfung von Nagetieren im Rahmen des lnfektions- und Vorratsschutzes zu ermöglichen. Allerdings wird für die Anwendung dieser Rodentizide die Einhaltung von bestimmten Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben (siehe ›BAuA- Strategie für eine Umwelt und Resistenzmanagement‹). Eine davon ist die Anforderung der Sachkunde, die seit 01.01.2013 wirksam ist.

ACHTUNG: Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Permanentbeköderung im Innenbereich zulässig.

Alle weiteren wichtigen Informationen zum Einsatz von Rodentiziden (RMM) entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des Umweltbundesamtes: www.umweltbundesamt.de

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WISSENSWERTES ÜBER RODENTIZIDE

RODENTIZIDE (RODENTIA CAEDERE = NAGETIERE TÖTEN): Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU) 2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft.

BERUFSMÄSSIGE VERWENDER MIT KONZESSIONAuf Grund des § 23 Abs. 2 bis 4 der Gewerbeordnung in der Fassung des Art. I der Gewerberechtsnovelle 1965, BGBl. Nr. 59, wird verordnet:

§ 1. Bewerber um eine Konzession für das Gewerbe der Vertilgung von Ratten und Mäusen, schädlichen Insekten und dergleichen außer mit Zyangasen oder anderen hochgiftigen Gasen und mit Ausschluß der Schädlingsbekämpfung im Pflanzenbau (§ 15 Abs. 1 Z 21 der Gewerbeordnung) haben den Nachweis der Befähigung zu erbringen a) durch Zeugnisse über die schulmäßige Ausbildung und die praktische Verwendung im Gewerbe selbst oder in dem im § 15 Abs. 1 Z

21a der Gewerbeordnung angeführten Gewerbe (§ 2) oder

b) durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Konzessionsprüfung (§§ 3 bis 8).

§ 41b ChemG 1996 Sachkunde - Chemikaliengesetz 1996 (1) Eine Person ist als sachkundig anzusehen, wenn sie nachweislich 1. die im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften erforderlichen Kenntnisse besitzt und 2. über die Kenntnisse von Maßnahmen der Ersten Hilfe verfügt. (2) Über die erforderlichen Kenntnisse gemäß Abs. 1 Z 1 verfügt eine Person, wenn sie 1. eine geeignete schulische, universitäre oder qualifiziert berufsspezifische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder 2. diese Kenntnisse durch Absolvierung eines Kurses erworben hat.

Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und werden deshalb als Antikoagulanzien bezeichnet. Die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst 3 bis 8 Tage nach Aufnahme ein, so dass die Nagetiere die einsetzende Wirkung nicht mit dem Gift in Verbindung bringen können. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der ersten und der zweiten Generation.

Antikoagulanzien der ersten Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGAR) sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. In der Regel muss der Schadnager den Köder mit diesen Wirkstoffen mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird. Wirkstoffe der zweiten Generation (second-generation anticoagulant rodenticides, SGAR) sind giftiger. Oft reicht hier eine einmalige Köderaufnahme aus, um eine tödliche Wirkung zu erzielen. Diese Wirkstoffe sind jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Zu den SGAR zählen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Umweltbundesamt 2012).

Trotz der höheren Giftigkeit und schlechteren Abbaubarkeit sowie den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, besonders für andere Tiere (Nichtzielorganismen), wurden diese Stoffe in den Anhang 1oder a der Biozid-Richtlinie aufgenommen und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) zugelassen. Die Gründe liegen vor allem im Mangel an wirksamen Alternativen, um eine effektive Bekämpfung von Nagetieren im Rahmen des lnfektions- und Vorratsschutzes zu ermöglichen. Allerdings wird für die Anwendung dieser Rodentizide die Einhaltung von bestimmten Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben (siehe ›BAuA- Strategie für eine Umwelt und Resistenzmanagement‹).

Alle weiteren wichtigen Informationen zum Einsatz von Rodentiziden (RMM) entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des Umweltbundesamtes: www.umweltbundesamt.at

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Anwendung nur für sachkundige Verwender und/oder geschulte berufsmäßige Verwender:1. Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3

Gefahrstoffverordnung2. Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung3. Verwender mit anerkanntem Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz 4. Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die

Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen können:

• Verhalten und Biologie von Nagern • Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen • Bekämpfung von Nagetieren (gute fachliche Anwendung von Fraßködern

bei der Nagetierbekämpfung gemäß Anhang 2, inkl. Integrierter Schädlings-bekämpfung und Resistenzmanagement)

• Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien) • Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen

und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT-/vPvB-Stoffen)

• Anwendungstechnik/Vorgehensweise u. Dokumentation • Verhalten von Ratten in der Kanalisation5. Bei Verwendung dieser Rodentizide sind die dafür geltenden gesetzlichen

Bestimmungen einzuhalten. Produkte niemals wahllos auslegen.

Folgende Strategie zum Resistenz Management sind umzusetzen:1. Nicht in Bereichen einsetzen, in denen von einer Resistenz gegen den

Wirkstoff ausgegangen werden kann.2. Zusätzlich zur chemischen Kontrolle sind vorbeugende Maßnahmen zum

Management des Lebensraumes in der Strategie enthalten.3. Der Zugang für Nagetiere sollte durch mechanische Barrieren beschränkt sein

und für die Nagetiere sollte keine Nahrung verfügbar sein.4. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Antikoagulantien ist keine sichere Mög-

lichkeit des Resistenzmanagements, da alle Antikoagulantien über eine identi-sche Wirkungsweise verfügen und die Art der Resistenz ebenfalls ähnlich ist.

5. Die Bekämpfungsmaßnahme ist gemäß den Anweisungen auf dem Etikett durchzuführen, bis der Befall vollständig beseitigt wurde.

6. Alle nicht angenommenen Köder sind nach der Bekämpfung fachgerecht zu entfernen.

7. Antikoagulantien Produkte nicht für Pulsebeköderung verwenden. Zum Nagetier Monitoring sind giftfreie Köder, Überwachungsgeräte oder Fallen zu verwenden.

8. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind zu protokollieren.9. Während der Bekämpfungsmaßnahme sind geeignete, effektive Maßnahmen

zum integrierten Schädlingsmanagement durchzuführen (alternative Fut-terquellen sowie Wasser sind zu entfernen; anfällige Gebiete sind gegen den Zugang von Nagetieren abzusichern).

10. Nager sterben erst wenige Tage nach dem Verzehr des Köders, in der Regel 4 -10 Tage später.

Allgemeinen Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraß ködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien 1. Vor der Verwendung von bioziden Wirkstoffen sollten in Abhängigkeit vom

Ausmaß des Nagerbefalls und der Nagerart zunächst mögliche biozidfreie Alternativen der Bekämpfung in Betracht gezogen werden. Vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Mäusen im Innenbereich sind Fallen dem Einsatz von Biozid-Produkten vorzuziehen.

2. Übersteigt die Befallsgröße wenige Tiere, sollte der Einsatz eines Biozids in Betracht gezogen werden. Für die Bekämpfung von Ratten (darunter Rattus norvegicus und Rattus rattus) entspricht zurzeit der Einsatz von Antikoagu-lantien unter strenger Einhaltung der nachfolgenden Maßnahmen der hier dargelegten guten fachlichen Anwendung der Nagetierbekämpfung.

Planung und Dokumentation1. Die Nagerart, die Größe des betroffenen Gebietes und die Befallsursache

ermitteln.2. Die Befallsstärke der Nager abschätzen.3. Die bevorzugten Aufenthaltsorte (Laufwege, Nistplätze, Fressplätze, Löcher/

Gänge) der Nager feststellen.4. Den Wirkstoff, die Art des Köders, die Anzahl der Köderstellen und die

Ködermenge in Abhängigkeit vom Zielorganismus und seiner Biologie, dem Grad des Befalls und der direkten Umgebung wählen.

5. In Absprache mit dem Auftraggeber das Ausmaß der Dokumentation festle-gen. Dabei stellt in lebensmittelherstellenden, -vertreibenden, -lagernden oder -verkaufenden Betrieben und Gemeinschaftseinrichtungen ein Köderplan und besuchsspezifische Kontrollberichte das Minimum dar. Die Dokumen-tation muss in jedem Fall den Ort, das Ziel, die eingesetzten Biozidprodukte (Produkt und Menge) und die Durchführenden der Schädlingsbekämpfung ausweisen. Die Dokumentationen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

6. Die Befallsstellen nicht zu Beginn der Maßnahme aufräumen, da dies die Nager stört und die Köderannahme erschwert, es sei denn, das Aufräumen ist aufgrund der konkreten Anwendungssituation erforderlich. Für Nager leicht erreichbare Nahrungsquellen und Tränken (wie z.B. verschüttetes Getreide, offene Müllbehälter mit Nahrungsabfällen etc.) möglichst entfernen.

7. Jede Köderstelle oder -station ist mit geeigneten Warnhinweisen zu versehen. Der Auftraggeber ist über laufende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu informieren. Dieser muss seine Mitarbeiter und externen Dienstleister informieren und, soweit erforderlich, zusätzliche Warnhinweise anbringen. Der Durchführende muss dem Auftraggeber ausreichendes Informations-material und allgemein verständliche Warnhinweise über die Risiken einer Primär- oder Sekundärvergiftung zur Verfügung stellen. Die Verantwortung für das Anbringen von eventuellen Warnhinweisen ist zwischen dem Durch-führenden der Schädlingsbekämpfung und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Dieses Informationsmaterial bzw. Hinweise müssen mindestens die nach-folgenden Angaben enthalten:

• Erste Maßnahmen, die im Falle einer Vergiftung ergriffen werden müssen • Maßnahmen, die im Falle des Verschüttens des Köders und des Auffindens

von toten Nagern ergriffen werden müssen • Produkt- und Wirkstoffnamen inkl. Zulassungsnummer • Kontaktdaten des verantwortlichen Verwenders • Rufnummer eines Giftinformationszentrums1 und Gegengift angeben • Datum, wann Köder ausgelegt wurden.8. Ziel einer Bekämpfung ist die Tilgung der Nagerpopulation im

Befallsgebiet/-objekt.

Durchführung und begleitende Maßnahmen1. Köder mit Antikoagulanzien nicht als Permanentköder2, zur Vorbeugung gegen

Nagerbefall oder zum Monitoring von Nageraktivitäten einsetzen. Zum Nage-tiermonitoring giftfreie Köder, Überwachungsgeräte oder Fallen verwenden.

2. Im Regelfall hat eine Bekämpfungsmaßnahme einen Zeitraum von einem Monat nicht zu überschreiten. Bei einem andauernden Nagerbefall z.B. durch ständige Einwanderung von außen in eine Einrichtung oder einen Betrieb (z.B. Lebensmittelbetrieb) ist eine Bekämpfung aber auch über diesen Zeitraum hin-aus möglich. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob es geeignete Maßnahmen gibt, die dem immer wieder neu auftretenden Nagerbefall entgegenwirken können.

3. Den Köder für Kinder unzugänglich auslegen, den Zugang für Haus- und Wildtiere so weit wie möglich verhindern. Köderstationen zur Ausbringung von Ködern verwenden. Wenn die Beschaffenheit der Köder und Köder-stationen dies zulässt, die Köder in den Köderstationen sichern, dass ein Verschleppen durch Nagetiere nicht möglich ist. Nur in der Kanalisation und in Bereichen3, die für Kinder und Nicht-Zieltiere nicht zugänglich sind, ist eine Köderauslegung ohne Köderstation zulässig.

4. Köderstationen verwenden, die mechanisch ausreichend stabil und mani-pulationssicher sind.

MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM

1 http://www.bfr.bund.de/de/vergiftungen-7467.html 2 Befallsunabhängige Dauerbeköderung; siehe auch: „Ausnahmeregelung zum Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien der 2. Generation“3 z.B. geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Unterbauten von z.B. Elektroschaltschränken oder Hochspannungsschränken, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen

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5. Köderstationen müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nicht-Zieltiere sind und dass ein Verschleppen durch Nagetiere nicht möglich ist

6. Die Köderstationen müssen, sofern möglich, am Boden oder an anderen Strukturen befestigt werden.

7. Köderstationen deutlich kennzeichnen4, damit zu erkennen ist, dass sie Ro-dentizide enthalten und nicht berührt werden dürfen.

8. Köderstationen gezielt an den zuvor erkundeten Aufenthaltsorten der Nager platzieren.

9. Bei der Auslegung der Köder Anwendungsbestimmungen des Herstellers z.B. zur Aufwandsmenge und zum Anwendungsbereich befolgen.

Anweisung zur Vermeidung des Kontaktes mit Wasser1. Wenn Köder in der Nähe von Gewässern (z. B. Flüsse, Teiche, Kanäle, Deiche,

Bewässerungsgräben) oder Wasserableitungssystemen platziert werden, sicherstellen, dass ein Kontakt des Köders mit dem Wasser verhindert wird. Köder vor Witterung (z.B. Regen, Schnee etc.) schützen. Die Köder in Berei-chen platzieren, die nicht überschwemmt werden.

2. Köder ersetzen, wenn der Köder verschmutzt oder durch Wasser beschädigt ist. 3. Hinweise zur Anwendung in Kanalisation: Die Köder müssen so angewendet

werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült werden. Köderstellen in der Kanalisation müssen erstmalig nach 14 Tagen und anschließend alle 2 ‐3 Wochen kontrolliert werden.

Ausnahmeregelung zum Verbot der Anwendung in Nagetierbauen mit Difenacoum enthaltenden Produkte Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 2. Generation direkt in die Erde (z.B. in Nagetierbauen oder –löcher) ist grundsätzlich verboten. Wenn explizit auf dem Etikett eine Ausnahmeregelung gibt, folgenden Auflage beachten: 1. Die Köder so platzieren, dass die Exposition von Nicht-Zieltieren und Kindern

minimiert wird.2. Die Eingänge zu Nagetierbauen und –löchern nach Einbringung der Köder

abdecken oder verschließen, um zu verhindern, dass Köder an die Oberfläche gelangen.

3. Die Köder müssen tief in die Erde eingebracht und die ausgehobene Stelle wieder mit derselben Erde abgedeckt werden (ggf. z.B. Steine, Gras, Stroh oder Pappe zur Stabilisierung verwenden), um eine Exposition von Kindern und Nicht-Zielorganismen zu verhindern.

4. Keine Anwendung bei Regen.

Ausnahmeregelung zum Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bei der Nagetierbekämpfung mit Difenacoum enthaltenden Produkte Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 2. Generation zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung ist grundsätzlich verboten. Eine befallsun-abhängigen Dauerbeköderung5 mit Difenacoum ausschließlich durch sachkundige Verwender (Schädlingsbekämpfer)6 ist in Ausnahmefällen zulässig, wenn:1. sie ausschließlich als Prophylaxe-System eingesetzt wird, das aus regelmäßig

kontrollierten dauerhaften Köderstellen und nur an bevorzugten Eindring- und Einniststellen von Schadnagern in und direkt am Gebäude nach einer vom Schädlingsbekämpfer erstellten Analyse installiert wird, wobei zugriffsge-schützte Köderboxen verwendet werden7 und

2. im Rahmen einer objektbezogenen Gefahrenanalyse eine erhöhte Befalls-gefahr mit Nagetieren durch den sachkundigen Verwender (Schädlingsbe-kämpfer) festgestellt wird, die eine besondere Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Mensch oder Tier darstellt und

3. sie nicht durch verhältnismäßige Maßnahmen8, beispielsweise organisato-rische oder bauliche Maßnahmen oder den Einsatz geeigneter biozidfreier Alternativen (z.B. Fallen) zur Nagetierbekämpfung, verhindert werden kann.

Eine besondere Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier liegt unter anderem vor bei der Gefahr der Übertragung von Krankheiten. Eine besondere Gefahr für die Sicherheit von Menschen oder Tieren liegt vor, wenn durch einen potenziellen Schädlingsbefall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Anlagen, Vorrichtungen oder Materialien beschädigt werden können und sich hieraus zumindest mittelbar eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ergibt. In diesem Zusammenhang ist mit potenziellem Schädlingsbefall der Befall ge-meint, der entstehen würde, wenn keine Bekämpfung erfolgen würde.

Ausnahmsweise ist in diesen Fällen eine befallsunabhängige Dauerbeköderung mit diesen Rodentiziden auch ohne die Feststellung eines tatsächlichen Nagetierbe-falls in Betrieben und Einrichtungen zulässig. Das Vorliegen der Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes ist in jedem Einzelfall vom sachkundigen Verwender (Schädlingsbekämpfer) zu prüfen, festzustellen und zu dokumentieren. Eine befall-sunabhängige Dauerbeköderung kann in diesen Ausnahmefällen z.B. in Betrieben, die Lebensmittel oder Futtermittel herstellen, verarbeiten, vertreiben oder lagern; Betrieben, die pharmazeutische oder medizinische Produkte herstellen, verarbei-ten oder lagern, Entsorgungsbetrieben oder in Warenlagerbetrieben oder -Stätten durchgeführt werden.

Die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Rodentiziden ist nur durch einen oder unter der Aufsicht eines sachkundigen Verwenders (Schädlingsbekämpfers) in und direkt an Gebäuden zulässig. Die Prüfungen der Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes, die Planung und die Durchführung der notwendigen Maßnahmen sind durch den Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb durchzuführen. Während der befallsunabhängigen Dauerbeköderung liegt es im Ermessen des Schädlingsbekämpfers, das Intervall seiner Systembetreuung im Zeitraum von 1 - 4 Wochen zu definieren. Wenn bei Befall9 nach Ermessen des Schädlingsbe-kämpfers eine zusätzliche akute Bekämpfungsmaßnahme erforderlich ist, sind wöchentliche Maßnahmen notwendig.

Eine zusätzliche Überwachung der Köderstellen im Rahmen der befallsunab-hängigen Dauerbeköderung kann auch von berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde durchgeführt werden. Sie sind mit dem verantwortlichen Schädlings-bekämpfungsfachbetrieb abzusprechen. Die für die Sachkundeschulung erforderlichen Inhalte sind wie folgt festgelegt und durch Beleg (Zertifikat) nach-zuweisen – Sachkundeanforderungen siehe oben.

4 Die Kennzeichnung von Köderstationen sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten: „nicht bewegen oder öffnen“; „enthält ein Ratten- bzw. Mäusegift“;

„Bezeichnung des Produkts“; „Wirkstoff(e)“ und „bei einem Zwischenfall die Giftnotrufzentrale anrufen. Medizinische Notfallauskunft bei Vergiftungen: Giftinformationszentrum Mainz -

Tel.: +49 (0) 6131 19240 (Beratung 24/7 in deutscher oder englischer Sprache) allgemeiner Notruf: 112.5 Die strategisch eingesetzte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist methodisch abzugrenzen von einer großräumigen befallsunabhängigen Dauerbeköderung eines Bekämpfungsareals im

Sinne einer Permanent¬oder Perimeterbeköderung (vgl. DIN 10523).6 Ausgebildeter oder geprüfter Schädlingsbekämpfer mit einer Sachkunde nach Anhang I, Nr. 3 GefStoffV.7 Eine Ausnahme bilden, wie bei der Bekämpfung eines Akutbefalls, Situationen in denen der Köder anderweitig zugriffsgeschützt ist (z.B. Kabeltrassen, Unterbauten von Elektrogeräten)8 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beinhaltet u.a. auch die Abwägung wirtschaftlicher Aspekte. Alternativmaßnahmen müssen verhältnismäßig, d.h. zum Schutze eines von der Verfassung

anerkannten Rechtsguts notwendig sein.9 Befall: Nicht länger als vier Wochen zurückliegende Anzeichen von Schädlingen im Schutzareal. Anzeichen können sein: Lebende und tote Tiere, Fraßspuren an Nahrungs- und Futtermitteln,

Materialien oder Ködern, Kot- und Urinspuren, Trittsiegel und Schmierspuren.

MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM

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Kontrollen1. Grundsätzlich müssen zu Beginn der Bekämpfung die Köderstellen möglichst

alle 2 - 3 Tage, mindestens aber nach dem 5. Tag und anschließend wöchent-lich kontrolliert werden. Dies gilt auch für Bekämpfungsmaßnahmen, die länger als einen Monat andauern.

2. Abweichend davon müssen die Köderstellen in der Kanalisation erstmalig nach 14 Tagen und anschließend alle 2 - 3 Wochen kontrolliert werden.

3. Bei jeder Kontrolle gefressene Köder ersetzen und die qualitative Annahme (Vorhandensein/Nichtvorhandensein) der Köder bei jeder Kontrolle doku-mentieren.

4. Bei jedem Kontrollbesuch das betroffene Gebiet nach toten Nagern absuchen und diese über den Hausabfall oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt ent-sorgen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen. Wird der ausgelegte Köder nach einer Dauer von etwa einem Monat immer noch unvermindert stark an-genommen, ohne dass die Aktivität der Nagetiere abnimmt, so ist die Ursache hierfür zu ermitteln. Es besteht in solchen Fällen der Verdacht auf Resistenz gegen den eingesetzten Wirkstoff und der Einsatz eines anderen, potenteren Wirkstoffs ist zu prüfen. Weiterführende Informationen zu Resistenzen und zum Resistenzmanagement finden sich auf den Internetseite : http://rrac.info/

5. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Antikoagulanzien vergleichbarer oder geringerer Potenz ist keine sichere Möglichkeit des Resistenzmanagements, da alle Antikoagulanzien über eine identische Wirkungsweise verfügen und die Art der Resistenz ebenfalls ähnlich ist. Bei Feststellen einer Resistenz sind bei fehlender Einsetzbarkeit von Wirkstoffen mit anderen Wirkmechanismen potentere Antikoagulanzien zu verwenden. Die Verwendung von Fallen ist als weitere Bekämpfungsmaßnahme zu prüfen.

6. Bei einer im Verhältnis zu der abgeschätzten Befallsstärke geringen Köder-annahme ist die Änderung des Orts der Auslegung oder die Art des Köders zu prüfen.

Beendigung der Bekämpfungsmaßnahme1. Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme alle Köder, beschädigte Köder-

stationen und tote Nager fachgerecht entsorgen, um Primär- und Sekundär-vergiftungen vorzubeugen.

2. Unbeschädigte Köderstationen und von Nagern unberührte Köder können nach Entstaubung über den Hausabfall mit Handschuhen wiederverwendet werden.

3. Den Bekämpfungserfolg dokumentieren und belegen.

Nachkontrolle und Prävention1. Um nach der erfolgten Bekämpfungsmaßnahme einen Neubefall zu

vermeiden, folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen:• Nahrungsquellen und Tränken (Lebensmittel, Müll, Tierfutter, Kompost etc.)

möglichst entfernen oder für Nager unzugänglich machen.• Beseitigung von Unrat und Abfall, der als Unterschlupf dienen könnte. Vege-

tation in unmittelbarer Nähe von Gebäuden möglichst entfernen.• Wenn möglich, Zugänge (Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc.)

zum Innenbereich für Nagetiere unzugänglich machen oder verschließen.2. Den Auftraggeber über mögliche Präventionsmaßnahmen gegen künftigen

Nagerbefall informieren.3. Alle relevanten Aufzeichnungen zu den Bekämpfungsmaßnahmen dem Auf-

traggeber und zuständigen Überwachungsbehörden auf Nachfrage vorlegen.

Hinweise zum Biozid-Produkt1. Die Vorgaben der TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung-,

Beurteilung-Maßnahmen) und der TRGS 523 (Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitun-gen) sind zu beachten.

2. Hinweise auf die TRBA 230 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe; Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten), die TRBA 500 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe; Allgemeine Hygienemaßnah-men: Mindestanforderungen), sowie zur Berufskrankheit Nr. 3102 (Von Tieren auf Menschen übertragene Krankheiten) sind zu beachten.

3. Hinweis auf den Hautschutzplan für Schädlingsbekämpfer der Berufsgenos-senschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (bzw.): Chemikalienschutz-handschuhe dürfen nur in Ausnahmefällen länger als 4 Stunden getragen werden. Bereits regelmäßiges Schutzhandschuh tragen > 2 Stunden (sog. Feuchtarbeit) verpflichtet den Arbeitgeber ein Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen an den Arbeitnehmer zu richten10.

4. Hinweis auf Richtlinie 2000/54/EG (Schutz der Arbeitnehmer vor biologischen Arbeitsstoffen).

Informationen zur guten fachlichen Praxis und zu Resistenzen1. EPPO, 1995, Guideline on good plant protection practice, Rodent control for

crop protection and on farms, EPPO Bulletin 25, 709-736.2. Anonymous, 2001, Guidelines for the safe use of anticoagulant rodenticides

by professional users. British Pest Control Association.3. DIN 10523 Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittel-

bereich; Food hygiene – Pest control in the food area. https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nal/normen/wdc-beuth:din21:257021334.

4. Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung (TRNS) für den Bereich Gesundheits- und Vorratsschutz. Zu beziehen vom DSV (Deutscher Schädlingsbekämpferverband: http://www.dsvonline.de/

5. Global Strategy on Rodenticide Resistance 09.2015 „ RRAC guidelines on Anticoagulant Rodenticide Resistance Management“. CropLife International: https://croplife-r9qnrxt3qxgjra4.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2015/10/Rodenticide-Resistance-Strategy_Sept2015v3.pdf

6. Webseite des Julius-Kühn-Instituts (Bundesforschungs-institut für Kultur-pflanzen; Federal-Research Centre for Cultivated Plants): https://www.julius-kuehn.de/

7. Webseite von Rodenticide Resistance Action Committee (RRAC). http://rrac.info/

Hier befindet sich zum Thema „Proper Use of Rodenticides“ der Hinweis auf ein Merkblatt „Checklist for Rodenticides Users Experiencing Difficulties“ (verfügbar in Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch)

Allgemeine SicherheitsbestimmungenJeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge-sundheitsschäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Den Köder für Kinder unzugänglich auslegen, den Zugang für Haus- und Wildtiere so weit wie möglich verhindern.

Persönliche SchutzausrüstungDas Produkt darf nur verwendet werden, wenn geeignete Chemikalienschutz-handschuhe getragen werden, sofern sie nicht durch technische Maßnahmen ersetzt werden können. Bei der Handhabung des Produktes und Entsorgen der Kadaver geeignete Schutzhandschuhe tragen z.B. HYGOSTAR® NITRIL PRO-FESSIONAL 0,4 mm stark, aus Nitril, AQL 1,5.

Merkblatt_Artikel-Nr.: 208092

MERKBLATT FÜR RODENTIZIDE MIT DEM WIRKSTOFF DIFENACOUM ODER BRODIFACOUM

10 http://www.bgw-online.de/internet/ generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/TP-HSP-15-Hautschutzplan-Schaedlingsbekaempfung.property=pdf

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GEFAHRSTOFFVERORDNUNG

KENNZEICHNUNG DER IM KATALOG AUFGEFÜHRTEN PRODUKTE NACH GEFAHRSTOFFVERORDNUNG (GefStoffV)Gefahrsymbole betreffen das Produkt im gelieferten Zustand. Sie erlauben keine Rückschlüsse auf Verdünnung oder auf Risiken nach der Anwendung. Seit dem 01.06.2015 gilt ein weltweit einheitliches System zur Einstufung & Kennzeichnung von Chemikalien. GHS (Global Harmonised System)Produkte aus unserem Katalog mit Gefahrstoffen mit neuen Kennzeichnungssymbolen:

Festköder Difenacoum Gefahr

Festköder Brodifacoum Gefahr

Blockköder Brodifacoum Achtung

Frischköder Difenacoum Gefahr

Fertigköder Brodifacoum Gefahr

Haferflockenköder Brodifacoum Gefahr

Pastenköder Difenacoum Gefahr

Pastenköder Brodifacoum Gefahr

Weizenköder Brodifacoum Gefahr

Pastenköder Brodifacoum 25 Achtung

Pelletköder Brodifacoum Gefahr

Detia Mäuse Giftkörner

Achtung

Wühlmaus-Köder

Achtung

Talisma EC

Achtung

microsol®pyrho-fluid

Gefahr

microsol®pyrho SP-autofog

Achtung

microsol®bio-autofog

Achtung

Nebelautomat Duo

Gefahr

Insektenspray Naturpyrethrum

Gefahr

Device SC15

Achtung

Insekt-Ex Etox + Insekt-Ex Etox Plus

Achtung

Universal-Spray

Gefahr

Wespenschaum

Gefahr

Ameisen-Ex Achtung

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NAGERBEKÄMPFUNG

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Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.

Monitoring-BlockDer Monitoring Block kann als Permanent-Köder zur Befallsfeststellung eingesetzt werden.

• Extrudierter Getreideblock, für Ratten und Mäuse• passt in jede gängige Köderbox• geeignet für Raum, Tierhaltung, um Gebäude.

Dosierung: 20–60 g/Köderstelle.

Wirkstoff: wirkstofffrei

Artikel-Nr. 917000Verpackung 5 kg Eimer (250x20g) Artikel-Nr. 917005Verpackung 10 kg Karton (100x100g)

Festköder Difenacoum extrudiert• Gegen Wanderratten im Außenbereich (in und um Gebäude, offenes Gelände,

auf Mülldeponien), sowie im Innenbereich und in der Kanalisation• einfach zu befestigen durch eingearbeitetes Aufhängeloch• anerkannt nach § 18 lfSG (B-0230-00-01) gegen Wanderratten in der Kanalisation• witterungsbeständig. Dosierung: Wanderratten: max. 200 g im Abstand von ca. 5–10 m.

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden..

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Difenacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff

Artikel-Nr. 917197Verpackung 5 kg Eimer (250 x 20 g)

Artikel-Nr. 917074Verpackung 10 kg Karton (100 x 100 g)

Artikel-Nr. 917075Verpackung 10 kg Karton (50 x 200 g)

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0001442-14AT-0001433-0000

Festköder Difenacoum

• Gegen Wanderratten im Außenbereich (in und um Gebäude, offenes Gelände, auf Mülldeponien), sowie im Innenbereich und in der Kanalisation

• einfach zu befestigen durch eingearbeitete Aufhängeöse• anerkannt nach § 18 lfSG (B-0230-00-01) gegen Wanderratten in der Kanalisation• witterungsbeständig. Dosierung: Wanderratten: max. 200 g im Abstand von ca. 5–10 m.

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden..

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Difenacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff

Artikel-Nr. 917104Verpackung 10 kg Karton (100 x 100 g)

Artikel-Nr. 917112Verpackung 10 kg Karton (50 x 200 g)

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0001442-14AT-0001433-0000

15

NAGERBEKÄMPFUNG

: Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU)

2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft und – nach Ablauf der Übergangsfrist –

ab dem 01.03.2018 nur noch von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Produkte, die Antikoagulanzien ab einer Konzentration von 0,03 g/kg (0,003%) enthalten sind aufgrund der EU-Verordnung (EU)

2016/1179 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „reproduktionstoxisch“ eingestuft.

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 16

NAGERBEKÄMPFUNG

Festköder Brodifacoum (10 g)• Zur Hausmausbekämpfung in und um Gebäude• einfach zu befestigen durch eingearbeitetes Aufhängeloch• witterungsbeständig.

Dosierung: Hausmäuse: 20–50 g im Abstand von ca. 2–3 m.

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff

Artikel-Nr. 917109Verpackung 10 kg Eimer (1000 x 10 g)

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0007024-14AT-0012513-0000

Festköder Brodifacoum (20 g)• Zur Hausmausbekämpfung in und um Gebäude• einfach zu befestigen durch eingearbeitetes Aufhängeloch• witterungsbeständig.

Dosierung: Hausmäuse: 20–50 g im Abstand von ca. 2–3 m.

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff

Artikel-Nr. 917082Verpackung 5 kg Eimer (250 x 20 g)

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0007024-14AT-0012513-0000

Blockköder Brodifacoum 29Von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

• Gegen Wanderratten in der Kanalisation• einfach zu befestigen durch eingearbeitetes Aufhängeloch

(Block-Aufhänger)• witterungsbeständig.

Dosierung: • Wanderratte/Kanal: 20–200 g

Wirkstoff: 0,029 g/kg Brodifacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff

Artikel-Nr. 917097Verpackung 10 kg Karton (100 x 100 g)

Artikel-Nr. 917098Verpackung 10 kg Karton (50 x 200 g)

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

Biozid Zul.Nr.: DE-0005218-14

Block-AufhängerWiederverwendbares Aufhängeelement für extrudierte Blöcke.

Artikel-Nr. 916070Verpackung 1 Beutel (100 Stück)

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 17

NAGERBEKÄMPFUNG

Frischköder Difenacoum• Gegen Wanderratten in der Innenraumanwendung und im Außenbereich

(in und um Gebäude, offenes Gelände, Mülldeponien), sowie Hausmäuse im Innenraum und im Außenbereich (in und um Gebäude)

• anerkannt nach § 18 lfSG (B-0149-00-00) gegen Wanderratten im Raum, Tierhaltung und Freiland, sowie Hausratten im Raum und Tierhaltung

• gebrauchsfertiger Getreideköder in Bruch- und Flockenform.

Dosierung:• Wanderratten: max. 200 g im Abstand von ca. 5–10 m• Hausmäuse: 20–50 g im Abstand von ca. 2–3 m.

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Difenacoum mit Bitterstoff

Artikel-Nr. 917120Verpackung 10 kg Karton

(100 x100 g Beutel)

Artikel-Nr. 917121Verpackung 10 kg Karton

(50 x 200 g Beutel)

Artikel-Nr. 917126Verpackung 2,5 kg Eimer

Artikel-Nr. 917128Verpackung 10 kg Eimer

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0001526-14AT-0013471-0002

Fertigköder Brodifacoum• Zugelassen zur Bekämpfung von Wanderratten und Hausmäusen in und um

Gebäude; sowie Wanderratten in der Kanalisation• anerkannt nach § 18 lfSG (B-0257-00-00) gegen Wanderratten in Räumen,

Tierhaltung, Freiland• anerkannt nach § 18 lfSG (B-0257-00-01) gegen Wanderratten in der Kanalisation• Köder wahlweise portioniert oder lose• Fraßköder in Bruch- und Flockenform.

Dosierung:• Wanderratten: 200 g pro Köderstation im Abstand von 5–10 m• Hausmaus: 20–50 g pro Köderstation im Abstand von 2–3 m.

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Bitterstoff

Artikel-Nr. 917160Verpackung 10 kg Karton

(100 x100 g Beutel)

Artikel-Nr. 917165Verpackung 10 kg Karton

(50 x 200 g Beutel)

Artikel-Nr. 917182Verpackung 2,6 kg Eimer

(13 x 200 g Beutel)

Artikel-Nr. 917179Verpackung 10 kg Eimer

Artikel-Nr. 917183Verpackung 10 kg Eimer

(50 x 200 g Beutel)

500 g Packung s. Abschnitt Kleinpackung.

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0003381-14AT-0008658-0000

Haferflockenköder BrodifacoumGebrauchsfertiger Getreideköder (aus Haferflocken) zur sicheren Bekämpfung von Wanderratten in der Innenraumanwendung und im Außenbereich (in und um Gebäude), sowie Hausmäusen im Innenraum und im Außenbereich (in und um Gebäude).

• Schmackhafte Ködergrundlage aus Haferflocken• schon in geringen Mengen wirksam.

Dosierung:• Wanderratten: 200 g pro Köderstation

im Abstand von 5–10 m• Hausmaus: 20–50 g pro Köderstation

im Abstand von 2–3 m.

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Bitterstoff

Artikel-Nr. 917115Verpackung 10 kg Eimer

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0008346-14AT-0012525-0000

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 18

Pastenköder Brodifacoum• Zur Bekämpfung von Wanderratten, Hausratten und Hausmäusen in und

um Gebäude• anerkannt nach § 18 lfSG (B-0245-00-00) gegen Wanderratten im Raum, Freiland,

Tierhaltung, um Gebäude sowie Hausmäuse in Räumen und Tierhaltung• speziell für Orte mit alternativen Nahrungsmöglichkeiten• in handlichen Sachets.

Dosierung:• Wanderratten/Hausratte: 60-100 g/100 m²• Hausmäuse: 40 g/100 m².

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff

Artikel-Nr. 917225Verpackung 5 kg Eimer

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0009566-14 AT/2015/Z/00203/14

NAGERBEKÄMPFUNG

Pastenköder Difenacoum 50Infos und Lieferung nach Zulassungserteilung! Wirkstoff:

0,05 g/kg Difenacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff

Artikel-Nr. 917208Verpackung 5 kg Eimer

Pastenköder Brodifacoum 25Infos und Lieferung nach Zulassungserteilung! Wirkstoff:

0,025 g/kg Brodifacoum mit Konservierungsmittel und Bitterstoff

Artikel-Nr. 917243Verpackung 5 kg Eimer

500 g Packung s. Abschnitt Kleinpackung.

Weizenköder Brodifacoum • Gebrauchsfertiger Fraßköder auf Vollweizenbasis • gegen Hausmäuse in und um Gebäude • leicht zu dosieren und vielfältig einsetzbar.

Dosierung: • Hausmäuse: 20–50 g • Abstand: ca. 2–3 m

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Bitterstoff

Artikel-Nr. 917453Verpackung 2,5 kg Eimer Versandeinheit 6 Eimer

Artikel-Nr. 917456Verpackung 10 kg Eimer

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0008410-14AT-0012401-0000

NEU

NEU

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.Pflanzenschutzmittel stets sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 19

NAGERBEKÄMPFUNG

Pelletköder Brodifacoum • Gegen Wanderratten und Hausmäuse in und um Gebäude • anerkannt nach § 18 lfSG (B-0222-00-00) gegen Wanderratten

in Räumen, Tierhaltung, Freiland sowie Hausmäuse in Räumen und Tierhaltung

• Allround-Köder für Feucht- und Trockenbereiche, wie z.B. Klärwerke.

Dosierung: • Wanderratten: 200 g • Abstand: ca. 5–10 m • Hausmäuse: 20–50 g • Abstand: ca. 2–3 m.

: Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben, sowie von sachkundigen Verbrauchern anzuwenden.

: Für berufsmäßige Verwender und konzessionierte Schädlingsbekämpfer.

Wirkstoff: 0,05 g/kg Brodifacoum mit Bitterstoff

Artikel-Nr. 917149Verpackung 2,5 kg Eimer Versandeinheit 6 Eimer

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Zul.Nr.: DE-0003394-14AT-0009033-0000

Detia Mäuse Giftkörner (Giftweizen)• Speziell präparierter Weizen zur Bekämpfung von Feldmäusen• zugelassen in Ackerbau-, Gemüse- und Obstkulturen, Wiesen, Weiden,

Zierpflanzenbau, Nadel- und Laubholz• schnelle und effektive Wirkung.

Der Fraßköder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden; es darf kein Köder an der Oberfläche zurückbleiben.

Dosierung:5 Körner pro Loch. Hinweis: SB-Verbot.

Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben.

Ab Frühjahr 2019 Nachfolgeprodukt ARVALIN!

Wirkstoff: 30,4 g/kg Zinkphosphid

Artikel-Nr. 905112Verpackung 1 kg Eimer Versandeinheit 12 Eimer

Artikel-Nr. 905115Verpackung 5 kg Eimer

Artikel-Nr. 905117Verpackung 25 kg Sack

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

BVL-Zul.Nr.: 040902-00 Pfl.Reg.Nr.: 3579

Zulassung bis 31.01.2019

Rattenköderbox ›A‹• Kann mit beiliegendem Schlüssel verschlossen werden• zwei Futterdepots, eines davon mit Pin zur leichteren Köderbefestigung• Bodenfixierung möglich.

Artikel-Nr. 917463Maße 32 x 22 x 12 cm Verpackung 1 StückVersandeinheit 20 Boxen

Wühlmaus-Köder• Schmackhafter Fraßköder auf Basis von Karottenstücken• anwendbar in Ackerbau, Gemüse- und Obstkulturen, Wiesen u. Weiden,

Weinbau, Forst und im Zierpflanzenbau.

Der Fraßköder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden; es darf kein Köder an der Oberfläche zurückbleiben.

Dosierung:5 g je 8–10 m Ganglänge. Hinweis: SB-Verbot.

Von Sachkundigen nach ChemVerbotsV abzugeben..

Wirkstoff: 24 g/kg Zinkphosphid

Artikel-Nr. 905809Verpackung 2 kg Eimer

90 g Packung s. Abschnitt Kleinpackung

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

BVL-Zul.Nr.: 033366-62Pfl.Reg.Nr.: 2703-903

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NAGERBEKÄMPFUNG

Trap-Box Maus• Köderstation aus wetterfestem, stabilem Kunststoff • mit Schlüssel und Deckelscharnier sowie Sichtfenster• mit Schlagfalle bestückbar, sowie mit allen gängigen

Köderarten aufgeteilt in 2 Futterdepots.

Maße: 15 x 12 x 6 cm

Artikel-Nr. 917486 transparentVerpackung 1 BoxVersandeinheit 15 Boxen

Rattenköderstation Stahl• Aus verzinktem Stahl; rutschfester, urinbeständiger Bodenbelag aus Gummi• Wand- oder Bodenbefestigung möglich, lnbusverschluss (5er)• besonders stabil und wetterfest• 40 cm: abnehmbarer Deckel; Eingriffschutz an den Seiten lnbusverschluss (5er)• 60 cm: aufklappbarer Deckel; herausnehmbare Köderschale; lnbusverschluss (5er);

besonders stabile Ausführung.

Artikel-Nr. 917466Maße 40 x 7,0 x 8,5 cmVerpackung 1 Station à 40 cm

Artikel-Nr. 917469Maße 60 x 7,5 x 8,0 cmVerpackung 1 Station à 60 cm

Artikel-Nr. 917459Maße 65 x 7,5 x 8,0 cm Verpackung 1 Station à 65 cm

Schlagfallen für Ratten und Mäuse• Entsprechen einer guten fachlichen Anwendung/giftfreie Alternative• aus Kunststoff, einfach zu reinigen, wiederverwendbar• einfache Anwendung.

Schlagfalle Ratte

Artikel-Nr. 917471Maße 7 x 8 x 14 cmVerpackung 1 StückVersandeinheit 12 Packungen

Schlagfalle Maus

Artikel-Nr. 917483Maße 5,5 x 5 x 9,8 cmVerpackung 1 StückVersandeinheit 40 Packungen

917483

917471

Trap-Box Ratte• Wetterfeste Köderbox aus Kunststoff; mit Deckelscharnier und Schlüssel• angeraute Lauffläche, Fixierbar mit Wanderhalterung (Zubehör)• mit Schlagfalle bestückbar, sowie mit allen gängigen Köderarten, aufgeteilt

in 2 Futterdepots.

Maße: 25 x 17 x 11,5 cm

Artikel-Nr. 917475 schwarz Verpackung 1 BoxVersandeinheit 10 Boxen

40 cm

60 cm65 cm

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NAGERBEKÄMPFUNG

Trap-Box Zubehör• Für Ratten- und Mäuseboxen • Wandhalterung benötigt einen 3,5 mm Bohrer.

Universalschlüssel

Artikel-Nr. 917480Verpackung 10 er Packung

Wandhalterung

Artikel-Nr. 917479 Verpackung 10 er Packung

Tunnelbox • Seitlich abschließbare Kunststoffbox• mit integrierter Köderschale und Befestigungsstab• zugriffsgeschützt.

Für Ratten und Mäuse.

Artikel-Nr. 917467Maße 32 x 9,5 x 10 cmVerpackung 1 BoxVersandeinheit 20 Boxen

Mäuseköderbox Petit• Köderstation aus wetterfestem, stabilem Kunststoff• kann mit beiliegendem Schlüssel verschlossen werden• mit zwei Futterdepots ausgestattet.

Artikel-Nr. 917642Maße 12,5 x 10 x 4,2 cmVerpackung 1 BoxVersandeinheit 72 Boxen

Bei allen hier im Katalog aufgeführten Ratten- und Mäuseködern gilt: Nicht offen auslegen! Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung/Merkblatt einzuhalten.

Rattenköderbox ›A‹• Kann mit beiliegendem Schlüssel verschlossen werden• zwei Futterdepots, eines davon mit Pin zur leichteren Köderbefestigung• Bodenfixierung möglich.

Artikel-Nr. 917463Maße 32 x 22 x 12 cm Verpackung 1 StückVersandeinheit 20 Boxen

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MONITORING (LOCKSTOFF-FALLEN)

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MONITORING (LOCKSTOFF-FALLEN)

TRIMO Trichtermottenfalle • Monitoring bei Mottenbefall in Kombination mit Pheromondispensern • auch in staubigen und großen Räumen anwendbar• hoher Fangerfolg.

Dosierung:1 TRIMO je 70–100 m2.

Wirkstoff: Pheromondispenser sind nicht im Lieferumfang enthalten

Artikel-Nr. 917760Verpackung 1 FalleVersandeinheit 50 Fallen

Dispenserkörbchen kann bei Verlust separat nachbestellt werden

Artikel-Nr. 916260Verpackung 1 Dispenserkörbchen

Phero-Control Stick ›Motte‹• Pheromondispenser ›Motte‹ zum Monitoring lockt folgende Arten an:

Dörrobstmotte, Kakao-/Tabakmotte, Tropische Speichermotte, Mehlmotte• Wirksamkeit: bis zu 12 Wochen.

Dosierung:1 Dispenser/Falle.

Wirkstoff: Pheromone

Artikel-Nr. 917602Verpackung 1 Dispenser

Pheromondispenser• Pheromondispenser zum Monitoring für Plodia, Ephestia ssp. (Lebensmittel-

motten) bieten wir in verschiedenen Versionen (Kork- und Kunststoffkapseln) an• weiblicher Sexuallockstoff wirkt auf Mottenmännchen anziehend.

›Mini‹: Die Kapseln sind für die Anwendung im Körbchen der Trichtermotten-falle oder für Klebefallen konzipiert. Sie erhalten die Kapseln im Glas zu je 8 Stück. Wirksamkeit: 6–8 Wochen.

›Kork‹: Bei dieser Form ist das Pheromon auf Korkscheiben aufgebracht. Sehr gut geeignet zum Einsatz auf Klebeflächen. Jede Packung enthält 2 Korkscheiben. Wirksamkeit: 6 Wochen.

Dosierung: 1 Pheromondispenser/Falle.

Wirkstoff: Pheromone

Artikel-Nr. 918600Verpackung 8 Kapseln/Glas (Mini)

Artikel-Nr. 909547Verpackung 2 Korkscheiben/Beutel

Klebefänger transparent• Leimfalle zur Kontrolle von lästigem Fliegenbefall in Wohnräumen,

Gastronomie, usw.• Fliegen bleiben auf dem Leim kleben; Klebefänger rückstandslos entfernbar• auch als Klebefalle zur Bestückung mit Pheromondispensern geeignet.

Dosierung:1 Falle je Fenster.

Wirkstoff: natürliche Klebestoffe

Artikel-Nr. 917745Maße 22,5 x 5 cm Verpackung 1 Klebestreifen

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Pherostrip LM• Gebrauchsfertige Falle zur Kontrolle des Befalls von Lebensmittelmotten• Lockstoff ist bereits in den Leim eingearbeitet• Wirksamkeit: ca. 8 Wochen.

Dosierung:1 Falle/10 m2 Bodenfläche.

Wirkstoff: Pheromone

Artikel-Nr. 918620 Maße 20 x 6,5 cm Verpackung 1 Packung à 2 Fallen

Lebensmittel-Mottenfalle• Klebefalle zur Kontrolle von Mehl-, Dörrobst-, Speicher- u. andere

Lebensmittelmotten• männliche Motten werden angelockt und bleiben auf der Klebefläche haften• Set mit 2 Klebestreifen und 2 Korkdispensern• Wirksamkeit: ca. 6 Wochen/Falle.

Dosierung:1 Falle je 10 m2 Bodenfläche.

Wirkstoff: natürliche Klebestoffe Pheromone

Artikel-Nr. 917759Verpackung 2 Fallen und 2 Dispenser

Phero-Control Käferfalle• Speziell für den Monitoring-Einsatz in sensiblen Bereichen der

Vorratshaltung und Lebensmittelindustrie entwickelt• Pheromone und Lockstoff befinden sich in einem speziellen,

luftdicht versiegelten Depot• vor Einsatz das Siegel abziehen und in der Falle deponieren• Öl getränktes Vlies verhindert das Entkommen der Käfer.

Dosierung:1 Falle/5 m2.

Wirkstoff: Pheromone und Lockstoffe

Artikel-Nr. 917810Maße Ø ca. 13 cm,

Höhe 3 cm Verpackung 1 Falle inkl. DispenserVersandeinheit 5 Fallen

Phero-Control ›Refill‹ für KäferfalleLockstoff-Dispenser für Käferfalle zum Monitoring für: • Kornkäfer (Sitophilus granarius)• Reiskäfer (Sitophilus oryzae)• Maiskäfer (Sitophilus zeamais)• Getreidekapuziner (Rhizopertha dominica)• Trop. Schimmelkäfer (Ahasversus advena)• Getreideplattkäfer (Oryzaephilus surinamensis)• Erdnussplattkäfer (Oryzaephilus mercator) • Amerik. Reismehlkäfer (Tribolium confusum) • Brotkäfer (Stegobium panecium).

Dosierung:1 Dispenser/Falle.

Wirkstoff: Pheromone und Lockstoffe

Artikel-Nr. 917815Verpackung 1 DispenserVersandeinheit 10 Dispenser

MONITORING (LOCKSTOFF-FALLEN)

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INSEKTENBEKÄMPFUNGINSEKTENBEKÄMPFUNG

27Pflanzenschutzmittel stets sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

INSEKTENBEKÄMPFUNG

Talisma EC

Insektizid zur Behandlung von vorratslagerndem Getreide und leere Lagerräume.

Eigenschaften und Wirkungsweise: Talisma EC ist ein Insektizid mit schnell einsetzender Kontakt- und Fraßwirkung. Der enthaltene Wirkstoff Cypermethrin wird zusätzlich durch den Gehalt an Piperonylbutoxid als Synergist unterstützt. Talisma EC wirkt zuverlässig gegen typische Vor-ratsschädlinge einschließlich kriechender Insekten wie Kornkäfer, Reismehlkäfer, Getreidekapuziner, Getreideplattkäfer, Spei-sebohnenkäfer und fliegender Insekten wie z. B. der Getreidemotte.

Anwendung:1. Indikation: In Getreide bei Befall bei Umlagerung mit dem Förderband auf den Fördergutstrom spritzen. Aufwandmenge gegen Insekten: 1 l/100 t Getreide für eine Schutzdauer bis 6 Monate, bzw. 2 l/100 t Getreide für eine Schutzdauer bis 12 Monate. Wasseraufwandmenge: 10 l – 250 l/100 t Getreide. Max. 1 Anwendung.

2. Indikation: Zum Vorratsschutz in leeren Lagerräumen vor Beginn der Einlagerung, bei Befall spritzen. Aufwandmenge gegen Insekten: 30 ml/100 m² bei glatten Oberflächen, 60 ml/100 m2 bei porösen Oberflächen. Wasseraufwandmenge: 3,3 – 5 l/100 m². Max. 1 Anwendung.

Wirkstoff: Cypermethrin 80 g/l (7.9 %)

Beistoff: Piperonylbutoxid 228 g/l (22.5 %)

Artikel-Nr. 920014Verpackung 1 Liter Flasche Versandeinheit 12 Flaschen

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

BVL Zul. Nr. 008274-00

Artikel-Nr. 920015Verpackung 1 Liter Flasche Versandeinheit 12 Flaschen

Pfl.Reg.Nr.: 3463-0

NEU

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.Pflanzenschutzmittel stets sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

microsol®pyrho-fluid• Zugelassen im Vorratsschutz; auch bei offen gelagerten Vorratsgütern• Kalt- und Heißnebelpräparat zur Schädlingsbekämpfung bei pflanzlichen

Vorratsgütern in Mühlen, Speichern, Nahrungs- u. Genussmittelindustrie• gegen Käfer und Motten in belegten u. leeren Räumen.

Hinweis: bei Anwendung des Produktes wird der Filter A/ST (siehe Rubrik Geräte & Zubehör) benötigt.

SB-Verbot.

Dosierung:• vorratsschädliche Insekten: 600 ml/100 m3

• Schadmotten (Falter): 100 ml / 100 m3 bis zu 14 Anwendungen gegen Motten; pro Jahr (bis zu 10 Jahre) bei offen gelagertem Getreide.

Abgabe/Verwender: Sachkunde Pflanzenschutz

Wirkstoff: 4 g/l Pyrethrine 22 g/l Piperonylbutoxid als Synergist

Artikel-Nr. 918920Verpackung 10 Ltr. Kanister

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

BVL-Zul.Nr.: 033141-61 Biozid Reg.Nr.: N-10880Pfl.Reg.Nr.: 3422-901

microsol®bio-autofog• Zugelassener, gebrauchsfertiger, selbsttätiger Nebelautomat• Synergistenfrei, Anwendung im Biobereich möglich; hohe Wirkstoffmenge• bekämpft zuverlässig Motten, mit High-Tech-Treibgas• auch bei offen gelagerten Vorratsgütern anwendbar.

Hinweis: SB-Verbot.

Dosierung:• 1 Dose / 1000 m3 bei offen gelagertem Getreide bis zu 10 x anwendbar• bei sonstigen Vorratsgütern bis zu 3 x anwendbar. Abgabe/Verwender: Sachkunde Pflanzenschutz

Wirkstoff: 7,3 g/kg Pyrethrine

Artikel-Nr. 918900Verpackung 500 ml DoseVersandeinheit 15 Dosen

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

BVL-Zul.Nr.: 006408-60 Biozid Reg.Nr.: N-41666Pfl.Reg.Nr.: 3423-901

microsol®pyrho sp-autofog• Im Pflanzenschutz zugelassener gebrauchsfertiger, selbsttätiger Nebelautomat

gegen Käfer und Motten• in Mühlen und Speichern mit offen lagernden Vorratsgütern• mit Knock-Down-Effekt.

Hinweis: SB-Verbot.

Dosierung:• Schadmottenfalter: 1 Dose/1000 m3 • offen gelagertes Getreide max. 10 Anwendungen• andere offen gelagerte Vorratsgüter max. 3 Anwendungen• Käfer: 1 Dose/250 m3

• offen gelagertes Getreide max. 3 Anwendungen• andere offen gelagerte Vorratsgüter max.1 Anwendung.

Abgabe/Verwender: Sachkunde Pflanzenschutz

Wirkstoff: 7,27 g/kg Pyrethrine mit Piperonylbutoxid als Synergist

Artikel-Nr. 918915Verpackung 750 ml DoseVersandeinheit 6 Dosen

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

BVL-Zul.Nr.: 006423-60 Biozid Reg.Nr.: N-55665 Pfl.Reg.Nr.: 3525-901

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INSEKTENBEKÄMPFUNG

Siehe auch im Abschnitt Kleinpackung Seite 20:

Natural Ungeziefer Spray Artikel-Nr. 901305 500 ml Sprühdose

Kurzbeschreibung: Insektenspray gegen Käfer, Schaben, rote Vogelmilbe etc. auf Basis von Diatomeenerde (natürliche fossile Ablagerungen). Auch in Innenräu-men einsetzbar. Mit Kanüle auch für die Anwendung in Ritzen und Spalten geeignet. Haftender Sprühbelag (schnell abtrocknend). Laufwege und Versteckplätze gleichmäßig einsprühen. Kein Pflanzenschutzmittel.

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.Pflanzenschutzmittel stets sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 29

INSEKTENBEKÄMPFUNG

SilicidBio-physikalisches Stäubepräparat gegen Vorratsschädlinge im Getreide, in Räumen, Mühlen und Speichern.

• Die starken Adsorptionskräfte des Silikatstaubes führen zu einem raschen Austrocknen der Insekten.

• Silicid ist keinem Wirkstoffabbau unterworfen, behandeltes und trocken gelagertes Erntegut (<14 % rel. Kornfeuchte) bleibt dauerhaft geschützt.

Hinweise: Silicid hinterlässt einen weißlichen Belag auf den behandelten Körnern, führt jedoch weder zu einer farblichen Beeinträchtigung des Mehles noch zu einer quali-tativen Veränderung im Backverhalten. Mit Silicid behandeltes Getreide hat eine verringerte Schüttdichte und kann sich hinsichtlich seiner Fließfähigkeit verändern.

Dosierung:• bei Befallsgefahr prophylaktisch: 1 kg Silicid/Tonne Getreide• bei vorhandenem Befall zur Bekämpfung: 2 kg Silicid/Tonne Getreide.

Hinweis: SB-Verbot.

Abgabe/Verwender: Sachkunde Pflanzenschutz

Wirkstoff: 1000 g/kg Diatomeenerde Naturbelassene, amorphe Kieselgur aus sedimentären Schalen fossiler Kieselalgen ohne synthetische Beistoffe.

Artikel-Nr. 902031Verpackung 2 kg Karton

Artikel-Nr. 902032Verpackung 15 kg Sack

BVL-Zul.Nr. 024375-60

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.30

INSEKTENBEKÄMPFUNG

Device SC15Hochwirksames Flüssigkonzentrat gegen Fliegenmaden in Mist, Gülle oder Einstreu.

• Gieß- und Spritzbehandlung• auch für belegte Stallungen• mehrwöchige Dauerwirkung.

Dosierung:• alle Schlupfwinkel und Brutplätze von Fliegenmaden in Stallungen, Einstreu,

Mist und Gülle sorgfältig behandeln. • Spritzen: 35 ml in 2 Liter Wasser mischen und damit ca. 10 m² gründlich

mit einer Rückenspritze behandeln. • Gießen: 35 ml in 5 Liter Wasser mischen und mit Hilfe einer Gießkanne ausbrin-

gen; Lösung reicht für 10 m². Auch die Laufflächen und Randzonen der Laufflä-chen, die Güllekanäle und Schwimmdecken behandeln.

Wirkstoff: 150 g/l Diflubenzuron

Artikel-Nr. 918112Verpackung 1 Liter FlascheVersandeinheit 12 Flaschen

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung Biozid Reg.Nr.: N-58030

Nebelautomat Duo• Gebrauchsfertiger, selbsttätiger Nebelautomat• für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft (Produkte vorher abdecken)• Austreibungseffekt; Sofort- und Langzeitwirkung; Einwirkzeit mind. 6 Stunden• kein Pflanzenschutzmittel.

Dosierung:fliegende Insekten: 1 Automat/1000 m3 wirkt auch gegen kriechende Insekten.

Wirkstoff: 7 g/l d-trans-Allethrin (Esbiothrin) 6 g/l Permethrin

Artikel-Nr. 918905Verpackung 500 ml DoseVersandeinheit 15 Dosen

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Reg.Nr.: N-52003

Insektenspray Naturpyrethrum• Spray gegen Fliegen, Motten, Mücken und anderes Ungeziefer im Haus• auch für Räume mit Lebensmittel (vorher abdecken)• Sofortwirkung mit Austreibeeffekt; auch als lndikatorspray einsetzbar.

Dosierung:• fliegende Insekten im Abstand von 50 cm ansprühen• gegen kriechende Insekten Laufwege/Schlupfwinkel ansprühen.

Wirkstoff: 2 g/l Pyrethrine10 g/l Piperonylbutoxid

Artikel-Nr. 917763Verpackung 400 ml DoseVersandeinheit 12 Dosen

Artikel-Nr. 299350Verpackung 1 Feststelldüse

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid Reg.Nr.: N-14516

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 31

INSEKTENBEKÄMPFUNG

Fliegenköder-Granulat• Geruchloser Fraßköder• hohe Lockwirkung durch Farbgebung und Lockstoff• in belegten Ställen und im Haus ganzjährig einsetzbar.

Das Produkt muss unerreichbar für Kinder und Haustiere platziert werden!

Dosierung:25 g/10 m2.

Wirkstoff: 5 g/kg Acetamiprid

Artikel-Nr. 917873Verpackung 2 kg EimerVersandeinheit 6 Eimer

Biozid Reg.Nr.: N-31534 350 g Packung s. Abschnitt Kleinpackung.

Insekt-Ex EtoxFür sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender.

Wasserbasiertes Mikroemulsion-Konzentrat gegen fliegende und kriechende Insekten und Spinnentiere.

• Durch besondere Formulierung effektiv und umweltschonend einsetzbar• geruchlos und hinterlässt praktisch keine Spritzflecken• die Mikroemulsion ist auch bei hohen Temperaturen stabil.

Dosierung:• Innenraumbehandlung gegen kriechende Insekten, Zecken und Milben:

Insekt-Ex Etox in einer Konzentration von 2 %.• Innenraumbehandlung gegen fliegende Insekten:

Insekt-Ex Etox in einer Konzentration von 1 %.• Behandlung im Freien gegen kriechende Insekten:

Insekt-Ex Etox in einer Konzentration von 2 %.

Insekt-Ex Etox kann mittels eines ULV (Ultra Low Volume) Zerstäubers in einer Konzentration von 2% eingesetzt werden.

Wirkstoff: 51,9 g/l (5 %) Etofenprox

Artikel-Nr. 918140Verpackung 1 Liter FlascheVersandeinheit 6 Flaschen

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

Biozid Reg.Nr.: N-60628

Insekt-Ex Etox PlusFür sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender.

Emulgierbares insektizides Konzentrat mit sofortiger Knock Down Wirkung, kombiniert mit einer lang anhaltenden Dauerwirkung.

• Durch seine Kombinationsformulierung effektiv und langanhaltend gegen ein breites Spektrum an Insekten

• wirkt schon bei geringer Einsatzkonzentration• geruchlos und hinterlässt praktisch keine Spritzflecken.

Dosierung:• Behandlung gegen kriechende Insekten:

Insekt-Ex Etox Plus in einer Konzentration von 1 %.• Behandlung gegen fliegende Insekten

Insekt-Ex Etox Plus in einer Konzentration von 0,5 %.

Wirkstoff: 226 g/l (20 %) Etofenprox 33,9 g/l (3 %) Tetramethrin 169,5 g/l (15 %) Piperonylbutoxid

Artikel-Nr. 918141Verpackung 1 Liter FlascheVersandeinheit 6 Flaschen

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

Biozid Reg.Nr.: N-60629

SOLANGE

VORRAT

R E I C H T !

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 32

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 33

INSEKTENBEKÄMPFUNG

Universal-Spray• Spezialspray gegen kriechende und fliegende Schädlinge• mit beigefügter Aufsteckkanüle für Ritzen und Spalten• mit Austreibeeffekt.

Dosierung:je nach Befall.

Wirkstoff: 20 g/kg Permethrin 10 g/kg Chrysanthemum

cinerariaefolium

Artikel-Nr. 917497Verpackung 400 ml DoseVersandeinheit 12 Dosen

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid-Reg.-Nr.: N-77515

Ameisen-Ex• Schnell wirkendes Streu- und Gießmittel• attraktives, gut löslisches Granulat.

Dosierung:• Streumittel: 10 g/m2 • Gießmittel: 10 g/Liter.

Wirkstoff: 5 g/kg Permethrin

Artikel-Nr. 917662 Verpackung 5 kg Eimer

Gefahrensymbol:

Signalwort: Achtung

Biozid-Reg.-Nr.: N-37761

Weitere Packungen s. Abschnitt Kleinpackung.

Wespenschaum- Spezial-Insektizid zur Bekämpfung von Wespen in Nestern am und im Haus.- verbreitet sich in kurzer Zeit und schließt effektiv die Eingänge- kurzfristige Wirkung auf das Nervensystem- der Schaum hat eine Standzeit über mehrere Stunden und zerfällt nach einer

gezielten und gründlichen Bekämpfung

Allgemeiner Hinweis:Wespennester sollten möglichst bei niedrigen Temperaturen (d.h. in den Morgen-stunden oder in der Dämmerung) behandelt werden, da sich in dieser Zeit die meisten Wespen in der Ruhephase befinden und im Nest aufhalten. Bei der Behandlung der Nester sollte darauf geachtet werden, geeignete Schutzkleidung zu tragen (langärmelige geschlossene Oberkleidung, Handschuhe, lange Hose, Gesichtsschutz und festes Schuhwerk).

Gebrauchsanweisung:Aus einer Entfernung von ca. 2-3 m das Nest außen einsprühen, bis es völlig mit Wespenschaum bedeckt ist. Das Nest nicht sofort entfernen, da Wespen, die wäh-rend der Behandlung nicht anwesend waren, das Nest noch anfliegen können. Diese kommen dann ebenfalls mit den Wirkstoffresten in Kontakt.

Wirkstoff: 4 g/kg Permethrin 0,5 g/kg Tetramethrin 2 g/kg Piperonylbutoxid 0,25 g/kg Geraniol

Artikel-Nr. 917601Verpackung 1 Karton (6x 300 ml)Abgabe nur Kartonweise.

Gefahrensymbol:

Signalwort: Gefahr

Biozid-Reg.-Nr.: N-70504

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 34

Gegen Schädlinge im Leerraum und Getreidelager

Bitte beachten: Die lebenden Nützlinge werden nur von Montag bis Mittwoch versendet!

Nützlinge im Vorratsschutz

INSEKTENBEKÄMPFUNG

Insect-Control – Lagererzwespe (Lariophagus distinguendus)Sie legt Ihre Eier in von Schädlingen befallene Getreidekörner. Es werden Larven von Korn- und Reiskäfer (Sitophilus spp.), Brotkäfer (Stegobium paniceum) sowie Getreidekapuziner (Rhyzoperta dominica) abgetötet, auch gegen Getreidemotte (Sitotroga cerealella) einsetzbar.

Anwendung:Leerraum: 1 Einheit / 100 m² ab 15 °C. Wdh. nach 14 Tagen. Getreidelager: 1 Einheit / 15 t ab 15 °C.

Erste Behandlung 2–4 Wochen nach der Getreideeinlagerung. Wdh. nach 14 Tagen. Im Frühjahr darauf erneute Behandlung ab Temp. über 15 °C.

Artikel-Nr. 918720

Liefereinheit: 1 Röhrchen mit ca. 30 Tieren

Insect-Control – Mehlmottenschlupfwespe (Habrobracon hebetor)Die kleine Schlupfwespe tötet freilebende Mottenlarven ab, indem sie ihre Eier auf diesen ablegt und die daraus schlüpfenden Larven die Schädlingslarven parasitieren. Befallen werden Mehlmotte (Ephestia kuehniella), Speichermotte (Ephestia elutella) und Dörrobstmotte (Plodia interpunctuella).

Anwendung:Leerraum: 1 Einheit/100 m² ab 15 °C. Wdh. nach 14 Tagen. Getreidelager: 1 Einheit/10–15 m² und Meter Tiefe ab 15 °C. Wdh. nach 14 Tagen.

Artikel-Nr. 918722

Liefereinheit: 1 Schachtel mit ca. 30 schlupfbereiten Puppen

Insect-Control – Schlupfwespe TE (Trichogramma evanescens) Die Schlupfwespe legt ihre Eier gezielt in die Eier von Lebensmittelmotten, welche außen am Getreidekorn haften. Die Larve der Schlupfwespe entwickelt sich dann im Ei der Motte. Eine Kombination mit der Mehlmottenschlupfwespe ist möglich.

Anwendung:Leerraum: 1–5 Karten/100 m² ab 15 °C. Anwendung alle 14 Tage wiederholen.

Artikel-Nr. 918725

Liefereinheit: Kärtchen mit ca. 3000 schlupfbereiten Puppen

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. 35

Güllefliegen und Schlupfwespen halten Stallfliegen in Schach

Nützlinge zur Fliegenbekämpfung im Stall

Stallfliegen können ein großes Problem darstellen. Nicht nur, dass sie auf Dauer lästig sind, auch können sie sich leistungsmindernd auf die Nutztiere auswirken und bringen gesundheitliche Risiken im Stall – und Wohnbereich mit sich. Die biologische Bekämpfung der Stallfliegen direkt an ihren Brutstätten ist umweltverträglich und ermöglicht mit nur geringem Arbeitsaufwand großen Erfolg.

Die Nützlinge sind spezialisiert auf bestimmte Lebensräume.

Insect-Control – Güllefliege (Ophyra aenescens)Sie lassen sich in Ställen mit Spaltenböden und Güllekeller ansiedeln. Der aus Amerika stammende Nützling ist etwas kleiner und träger als die Stallfliege. Er ist schwarz glänzend. Die Larven der Güllefliege ernähren sich bevorzugt von Stall- fliegenlarven. Die Güllefliege ist lichtscheu, hält sich vornehmlich im Güllekeller auf und fliegt weder Menschen noch Tiere an. Sie ist also kein Lästling und verbrei-tet keine Krankheiten. Einer übermäßigen Vermehrung beugen diese Nützlinge durch eine kannibalistische Verhaltensweise vor. Hat sich die Güllefliege erst einmal erfolgreich angesiedelt, bleibt die fliegenunterdrückende Wirkung bei gleich bleibenden Bedingungen dauerhaft erhalten.

Anwendung: mind. 5 Einzellieferungen in ein- bis zweiwöchigen Intervallen. Dosen im Stall öffnen, im Unterflurbereich unerreichbar für Nutztiere anbringen, nicht in Luftzug hängen.

Ansiedlung ganzjährig, optimal bei ca. 20°C.

Frühjahr und Herbst: 5 Freilassungen im Abstand von jeweils zwei WochenSommer: 5 Freilassungen in wöchentlichen Abstand

Artikel-Nr. 918710

Liefereinheit: 1 Einheit (2 Dosen) für 100 m² Stallfläche

Insect-Control – Schlupfwespe NV (Nasonia vitripennis)Sie brauchen einen relativ trockenen, warmen Lebensraum, wie er in Stallungen mit trockenem Fest- oder Tiefmist vorzufinden ist. Die Schlupfwespen nutzen Stall- fliegen zur eigenen Vermehrung. Sie legen ihre Eier in die Fliegenpuppe ab, und die dort heranwachsende neue Generation tötet im Laufe ihrer Entwicklung die Stallfliegenlarve in der Puppe.

Die wenigen Millimeter großen Nützlinge sind völlig ungefährlich für Mensch und Tier, meiden das Licht und sind für den Anwender kaum wahrnehmbar. Schlupf-wespen sind zu ihrer Vermehrung auf das Vorhandensein von Wirtspuppen angewiesen. Um die Population der Nützlinge aufrecht zu erhalten, sollten diese daher regelmäßig neu eingesetzt werden.

Anwendung: mind. 5 Lieferungen im Abstand von zwei Wochen. Dosen am Bestimmungsort öffnen, aufhängen oder stellen, ab ca. 17°C; keine Zugluft und Nässe.

Artikel-Nr. 918715

Liefereinheit: 1 Dose für 100 m²

INSEKTENBEKÄMPFUNG

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SCHNECKENBEKÄMPFUNG

Pflanzenschutzmittel stets sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 37

Gezielter Schutz vor Fraßschäden und Ertragsminderung.Nacktschnecken sind ein massives Problem in Ackerbau und

Landwirtschaft. Umso unerlässlicher ist daher eine gezielte

Bekämpfung, bevor die Population in den Kulturen

gravierende Fraßschäden anrichten kann oder sogar

einen regelrechten Kahlfraß hinterlässt. Schließlich

vermehren sich Nacktschnecken rapide und können

vor allem bei kühler und feuchter Witterung schnell

überhandnehmen – mit existenziellen Folgen für

Ernteertrag und finanziellen Erlös.

Wir bieten zwei langjährig erprobte Lösungen zur

Schneckenbekämpfung. So können Landwirte je nach

Befallssituation und vorliegenden Bedingungen das für sie

geeignete Produkt auswählen.

Schneckenkorn Flex – die innovative Kombination aus Nass- und Trockenpressung.Die einzigartige 50 : 50 Mischung aus nass- und trockengepressten Körnern. So werden die Vorteile aus beiden Pressungen

kombiniert. Es vereinen sich die gute Lock- und Köderwirkung der Trockenpressung mit einer hohen Regen- und Formstabilität

der Nasspressung. Damit bietet dieser Köder eine schnelle Anfangswirkung dank der durch Wasseraufnahme freigesetzten

Lockstoffe. Die Stabilität der nassgepressten Pellets bietet eine hervorragende Dauerwirkung bei gleichbleibend hoher Lockwirkung.

Schneckenkorn Flex zeichnet sich zudem durch seine hohe Formstabilität sowie seine geringe Staubentwicklung bei der Ausbringung aus.

Vorteile auf einen Blick:

• Hervorragende Lock- und Köderwirkung in Kombination

mit einer guten Form- und Regenstabilität

• Dauerwirkung bei gleichbleibender Lockwirkung

• Gute Ausbringungseigenschaften bei geringer

Staubentwicklung

• Hohe Köderdichte bei 6 kg / ha

Wirkstoff: 60 g/kg Metaldehyd

Artikel-Nr. 918260Verpackung 5 kg Eimer

Artikel-Nr. 918265Verpackung 20 kg Sack

BVL-Zul.Nr.: 033274-90Pfl.Reg.Nr.: 2834-909

Zulassung bis 31.12.2018 Wiederzulassung beantragt.

033274-90

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Kultur Beginn AufwandmengeAnzahl der Behandlungen

Raps Auflaufen bis Rosettenbildung 6 kg / ha max. 2

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Auflaufen bis Rosettenbildung 6 kg / ha max. 2

Kohlgemüse, Salat-Arten Bei Befallsbeginn 0,6 g / m² max. 2

Erdbeere Bei Befallsbeginn 0,6 g / m² max. 2

Weinrebe Bei Befallsbeginn 0,6 g / m² max. 2

Zierpflanzen Bei Befallsbeginn 0,6 g / m² max. 2

Schneckenkorn Express – die bewährte, reine Trockenpressung.Ein sicherer Schutz gegen Nacktschnecken. Die Trockenpressung verfügt über sehr gute Lockeigenschaften und wird daher bevorzugt

von Schnecken aufgenommen. Schneckenkorn Express zeichnet sich durch eine schnelle Anfangswirkung aus. Dank des Pressverfahrens

bieten die Pellets eine hohe Form- und Regenstabilität. Zudem überzeugen sie durch einen geringen Staubanteil bei der Ausbringung.

Dosier-Empfehlung für Schneckenkorn Flex und Schneckenkorn Express:

Schneckenkorn Flex und Schneckenkorn Express sind als nicht bienengefährdend eingestuft (B3). Ebenso gelten die Produkte als

nicht schädigend für Populationen der Pardosa amentata, palustris und agrestis (Wolfsspinnen), Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer),

Poecilus cupreus (Laufkäfer) sowie Pterostichus melanarius (Laufkäfer).

Die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Gemäß Länderrecht ist ein verbindlich vorgegebener Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.

Vorteile auf einen Blick:

• Schnelle Anfangswirkung durch

hochattraktive Lockeigenschaften

• Sehr Form- und Regenstabil

• Hohe Köderdichte durch gleichmäßige Köderverteilung

• Guter Bekämpfungserfolg durch hohen Wirkstoffgehalt

• Auch für Randbehandlungen geeignet

Wirkstoff: 60 g/kg Metaldehyd

Artikel-Nr. 918250Verpackung 5 kg Eimer

Artikel-Nr. 918255Verpackung 20 kg Sack

BVL-Zul.Nr.: 033274-91Pfl.Reg.Nr.: 2834-910

Zulassung bis 31.12.2018 Wiederzulassung beantragt.

Weitere Packungen s. Abschnitt Kleinpackung.

033274-91

Pflanzenschutzmittel stets sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

GERÄTE & ZUBEHÖR

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GERÄTE & ZUBEHÖR

Filter Dräger 1140 A2B2P3RD• CE-zertifiziert nach EN 14387 und/oder EN 143• Für Halb- und Vollmasken mit genormten Rundgewinde-Anschluss

gemäß EN 148-1• Schützt vor einer Vielzahl von Gefahrstoffen -

von organischen Dämpfen• Das Aluminiumgehäuse ermöglicht eine gute Erkennbarkeit

möglicher Filterschäden und sorgt so für zusätzliche Sicherheit

Anzuwenden bei: Phosphorwasserstoff, microsol pyrho-fluid, microsol pyrho sp-autofog, microsol bio-autofog

Artikel-Nr. 914807Verpackung 1 Filter

Vor dem Einsatz unten genannter Filter muss folgendes beachtet werden:

1. Art, Eigenschaft und Zusammensetzung des Schadstoffs.

2. Der Sauerstoffgehalt der Einatemluft muss mindestens 17 Vol.-% betragen.

Vollmaske Dräger X-Plore 6300• CE-Kennzeichnung; nach EN 136, Klasse 2 zugelassen• für den Einsatz mit Atemfilter und Gebläsefiltergeräten, arbeitet nach dem

Prinzip der Zweiwegatmung (Ein- u. Ausatemventil)• geringer Atemwiderstand und geringes Gewicht• Gummiteile sind hautverträglich, Sichtscheibe aus schlagfestem Kunststoff.

Artikel-Nr. 914925Verpackung 1 Vollmaske

Box für Vollmaske Dräger• Tragebehälter für die Vollmaske 3 S• stabiler Kunststoff schützt die Maske vor Außeneinflüssen• einfache Handhabung selbst mit Handschuhen.

Artikel-Nr. 916011Verpackung 1 Behälter

NEU

NEU

NEU

PrüfröhrchenMessbereich bei 20°C, 1013 hPa:

• Prüfröhrchen PH3 0,01/a bei 3 Hüben: 0,1 bis1,0 ppm bei 10 Hüben: 0,01 bis 0,3 ppm

• Prüfröhrchen PH3 50/a bei 3 Hüben: 50 bis 1000 ppm

• Prüfröhrchen Ph3 25/a bei 1 Hub: 200 bis 10.000 ppm bei 10 Hüben: 25 bis 900 ppm

Artikel-Nr. 916593Verpackung 10 Stück 0,01/a

Artikel-Nr. 916594Verpackung 10 Stück 50/a

Artikel-Nr. 914962Verpackung 10 Stück 25/a

Gasspürset Accuro• Zur Feststellung von Phosphorwasserstoffkonzentrationen

in der Luft oder einem anderem Medium wie z.B. Getreide• anzuwenden in Kombination mit einem Prüfröhrchen• Gasspürset: Gasspürpumpe accuro, Bereitschaftstasche,

Röhrchenöffner, Ersatzteil-Set.

Artikel-Nr. 914040Verpackung 1 Gasspürset

Begasungsplanen• Sehr stabil- mehrfach verwendbar• zur Abdichtung von z.B. Getreide bei PH3-Begasungen• keine Lagerware – Lieferzeit ca. 3–4 Wochen.

Artikel-Nr. 914901Maße 8 x 26 m (208 m2)Verpackung 1 Folie

Pellet- & Tabletten-Dosiergerät IGLW 80–40Die Dosiergeräte ermöglichen die automatische Dosierung von DETIA-GAS-EX Poder DETIA-GAS-EX T zur Phosphorwasserstoff-Begasung von vorratslagerndem Getreide in gasdichten Silozellen ohne Kreislauf begasung. Mit jedem Dosiergerät werden 3 Dosierscheiben als Blindscheiben mitgeliefert, die mit der Anzahl Boh-rungen versehen werden, die sich aus der Förderleistung des Silos und der für die jeweilige Begasung vorgesehenen Dosierung ergibt. Sobald der Getreidefluss unter-brochen wird, stoppt ein Schalter das Gerät. Sicherheitshinweis: Zur Reinigung des Dosiergerätes darf unter keinen Umständen Wasser verwendet werden!

Für Pellet-Dosiergerät:Die Lochzahl in den Dosierscheiben ergibt sich aus der Berechnung nach folgender Formel:

Förderleistung/Stunde x Dosierung/Tonne = Lochzahl 114 Umdrehungen/h

Pellet-Dosiergerät (IGLW 80–40) Anzuwenden bei: Phostoxin Pellet(DETIA-GAS-EX P)

Artikel-Nr. 916615 Verpackung 1 Gerät mit 3 Scheiben

für Pellets

Tabletten-Dosiergerät (IGLW 80–40)

Anzuwenden bei: DETIA-GAS-EX T

Artikel-Nr. 914363 Verpackung 1 Gerät mit 3 Scheiben

für Tabletten

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GERÄTE & ZUBEHÖR

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BESTIMMUNGSSERVICE

Formular als Vorlage zum Faxen oder Einscannen verwenden!

Untersuchung von Probenmaterialauf SchädlingeDetia F&E Labor

Datum: Unterschrift:

Probennummer:

0001 BIO21.08.01/1

Probe eingereicht durch:

Kunde:

Herkunft der Probe:

Probenart:

ggf. Vorbehandlung der Probe:

Bemerkungen:

Bitt

e au

sfül

len!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER DETIA GARDA GMBH

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die mit unseren Kunden geschlossenen Verträge. Wir haben uns dabei um ein ausgewogenes Verhältnis der beiderseitigen Interessen bemüht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedes Vertragsverhältnis bis in die Einzelheiten individuell aushandeln können. Bestimmte Grundsätze gelten in gleicher Weise für sämtliche Verträge. Nur so ist ein rationelles Arbeiten auch im Interesse des Kunden möglich.

II. Abwehrklausel

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegen stehende, abwei-chende oder ergänzende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen, insbesondere nach-trägliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abwei-chender oder ergänzender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen.

III. Angebot

1. An uns gerichtete Bestellungen sind ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch das Zusenden der bestellten Ware oder durch Übersenden einer Auftragsbestätigung anzunehmen.

2. Im Internet wird der Vertrag durch das Ausfüllen und das Versenden des elektronischen Bestellscheins verbindlich. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird im Bestellschein hingewiesen. Sie können aufgerufen und ausgedruckt werden.

3. Wir behalten uns vor, zur Abwicklung der Aufträge personenbezogene Daten zu speichern.

4. Müssen zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse eingeholt werden, gehört dies zu den Aufgaben des Kunden.

IV. Leistungsumfang und -zeitpunkt

1. Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. das Angebot maßgebend. Wir sind bemüht, die in der Auftragsbestätigung angegebene Zeit für die Leistung exakt einzu-halten. Auf etwaige Verzögerungen werden wir hinweisen. Wird der angegebene Zeitpunkt um mehr als vier Wochen überschritten, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, falls wir nachweisen, dass uns vorsätz-liches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung nicht vorzuwerfen ist. Der Rücktritt ist dem Kunden nicht möglich, wenn wir nachweisen, dass die Verzögerung nicht von uns verschuldet ist. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung oder infolge behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. an der Einhaltung der Frist gehindert sind. Die Vertragserfüllung erfolgt, sobald das Hindernis beseitigt ist.

2. Es ist unser Recht, die Verpackung, die Versandart und den Versandweg nach bestem Ermessen selbst zu bestimmen.

3. Wird die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert, die der Kunde zu vertreten hat, haben wir das Recht, nach einer fruchtlosen Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Ebenso haben wir das Recht zur Leistungsverweigerung, falls ein bestellter Artikel nicht lieferbar ist. Hierüber werden wir unsere Kunden unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen zu rück erstatten.

4. Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit verbundenen Kosten für vergeb-l iche Vorbereitungsarbeit, Anlieferung, Lagerung usw. zu verlangen.

5. Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden Ware, deren Beschädigung u.ä. ist bei Übergabe an den Kunden. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und bei der verzögerten Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten Lieferzeitpunktes über.

V. Leistungsvorbehalt, Schadensersatz

1. Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungs rückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und bei Bekanntwerden von Zwangsvoll strec kungs-maßnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu werden. Wird die Vorauszahlung durch den Kunden verweigert, steht uns das Recht zum Ver tragsrücktritt und der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung zu.

2. Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der Vertragssumme als pauschalisierten Schadensersatz zu verlangen. Uns und dem Kunden ist es unbenommen, einen höheren oder niedrigeren konkreten Schaden nachzuweisen, der dann anstelle des pauschalierten Schadens tritt.

VI. Preise und Zahlung

1. Für den gewerblichen Kunden sind unsere Preise Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Für die übrigen Kunden geben wir Endpreise an.

2. Sollte sich die Leistung oder die Durchführung der Dienstleistung um mehr als vier Monate ver-zögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, können wir den dann gültigen Preis verlangen.

3. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Zugang sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug verlangen wir bankübliche, mindestens gesetzliche Verzugszinsen. Wir behalten uns vor, Leistungen per Nachnahme zu erbringen.

VII. Haftung für Mängel der Leistung

1. Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und Vollständigkeit zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr sind uns Rügen unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen, ansonsten gilt die Ware als einwandfrei abgenommen.

2. Sollte unsere Leistung mangelhaft sein, so werden wir kostenfrei für den Kunden nachliefern bzw. nachbessern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden zunächst nicht zu. Sollte allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- bzw. Nach besserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, falls wir nachweisen, dass uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung nicht vorzuwerfen ist.

VIII. Haftung für mangelhafte Dienstleistungen

1. Unsere Dienstleistungen, insbesondere beim Einsatz von Gefahrstoffen, führen wir mit der größtmöglichen Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen aus.

2. Voraussetzung einer erfolgreichen Tätigkeit ist die umfassende Information durch den Kunden, insbesondere über Besonderheiten des zu behandelnden Objekts. Uns steht das Recht zu, die Durchführung eines übernommenen Auftrags abzulehnen, wenn sich nach-träglich Umstände ergeben, die bei der Auftragserteilung nicht zu erkennen waren und die vereinbarte Tätigkeit infolgedessen nicht verantwortet werden kann. Dies gilt vor allem, wenn die Durchführung mit Gefahren verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig ho hem Aufwand begegnet werden kann. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen aus geschlossen. Die bis zur Beendigung der Arbeiten entstandenen Kosten sind zu erstatten.

3. Beim Tätigwerden hat der Kunde den Anweisungen unseres Personals unbedingt Folge zu leisten. Andernfalls können wir die Tätigkeit ablehnen und Schadens ersatz statt der Leistung verlangen.

4. Bei Kontaktmittelbehandlungen (z.B. Schabenbekämpfung u. ä.) schulden wir das fach-männische Ausbringen des Kontaktmittels in den dafür vorgesehenen Räumen und in der Dosierung, die der Intensität des Befalls Rechnung trägt. Wir sind ohne ausdrücklichen und kostenpflichtigen Auftrag nicht verpflichtet, Ein rich tungsgegenstände ab- oder umzubauen, Wandverkleidungen abzunehmen u.ä.

Nach der Kontaktmittelbehandlung lassen wir uns die Erledigung des Auftrags schriflich bestätigen. Wird ohne eine Bestätigung das Objekt vom Kunden in Benutzung genommen, wird im Streitfall die erfolgreiche Erledigung des Auftrags unterstellt.

5. Objekte, die mit chemischen Mitteln behandelt werden, dürfen erst dann von uns freigege-ben werden, wenn bestimmte Konzentrationswerte unterschritten sind. Dieser Zeitpunkt lässt sich aufgrund verschiedener Faktoren wie Materialien, Witterung usw. nicht exakt bestimmen. Aus diesen Gründen sind etwaige Schadensersatzansprüche infolge einer spä-teren Freigabe als ursprünglich vorgesehen ausgeschlossen.

6. Sollten unsere Dienstleistungen mit einem Mangel behaftet sein, haben wir das Recht auf Nacherfüllung. Erst nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurück-treten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadens ersatzansprüche sind ausge-schlossen, falls wir nachweisen, dass uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung nicht angelastet werden kann.

7. Ein dauerhafter Erfolg für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen kann sich nur einstellen, wenn solche Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Hierfür bieten wir einen Wartungsvertrag an.

8. Gelieferte Begasungsmittel und andere Gefahrstoffe sind vom Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der von uns gegebenen Informationen mit größter Sorgfalt zu verwahren und zu verwenden. Die Mittel sind für den alsbaldigen Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die zu liefernde Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deshalb darf sie vorher nicht weiterveräußert oder sicherungsübereignet werden. Wird die Ware trotz des Verbotes weiterveräußert, so steht uns der Vergütungsanspruch gegenüber dem Dritten zu.

2. Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat uns der Kunde sofort mit-zuteilen.

X. Schlussbestimmung

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon jedoch nicht berührt.

XI. Gerichtsstand

Sollte ein Rechtsstreit aus dem oder über das Vertragsverhältnis notwendig werden, soll, soweit die Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, dieser vor dem Amtsgericht Weinheim oder dem Landgericht Mannheim geführt werden.

(Version: Juni 2014)43

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