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Multigap-Accounting mit der Oracle E-Business Suite

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EDITION OracleOracle 10g für den DBA – Effizient konfigurieren, optimieren und verwaltenJohannes Ahrends, Dierk Lenz, Patrick Schwanke, Günter UnbescheidISBN 3-8273-2171-9

Oracle 10g Hochverfügbarkeit – Die ausfallsichere Datenbank mit RAC, Data Guard und FlashbackAndrea HeldISBN 3-8273-2163-8

Oracle-Programmierung – Datenbankprogrammierung und -administrationHeinz-Gerd RaymansISBN 3-8273-1733-9

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An imprint of Pearson Education

München • Boston • San Francisco • Harlow, England Don Mills, Ontario • Sydney • Mexico City

Dieter Mandl Jörg Schütze Helmut Riesslegger Maximilian Rumpf

Multigap-Accounting mit der Oracle E-Business Suite

Addison-Wesley Verlag
© Copyright-Hinweis
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09 08 07

ISBN-13: 978-3-8273-2397-2ISBN-10: 3-8273-2397-5

© 2007 by Addison-Wesley Verlag,ein Imprint der Pearson Education Deutschland GmbH,Martin-Kollar-Straße 10–12, D-81829 München/GermanyAlle Rechte vorbehalten

Covergestaltung: Thomas Arlt, [email protected]: Sylvia Hasselbach, [email protected]: Elisabeth Prümm, [email protected]: Michael und Silke Maier, [email protected] und Verarbeitung: Bercker, Kevelaer

Printed in Germany

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1 Einleitender Buchüberblick ............................................................................................... 131.1 Einleitung ................................................................................................................ 131.2 Abstracts Teil 2005 Mandl/Schütze.......................................................................... 141.3 Abstracts Teil 2006 Riesslegger/Rumpf..................................................................... 16

Teil1IFRS(IAS) – Praktische Umsetzung mit der Oracle E-Business Suite 19

2 Basel II und IT.................................................................................................................... 212.1 Einleitung ................................................................................................................ 212.2 Grundlagen Basel II ................................................................................................. 21

2.2.1 Säule I: Mindestkapitalanforderungen ......................................................... 222.2.2 Säule II: Aufsichtsrechtlicher Überprüfungsprozess ...................................... 232.2.3 Säule III: Offenlegung von Risikoinformationen ........................................... 24

2.3 IFRS(IAS).................................................................................................................. 242.3.1 Reportingstandard ...................................................................................... 252.3.2 Synergien und Synchronisierung................................................................. 25

2.4 IT ............................................................................................................................ 252.4.1 Daten und Finanzbehörden......................................................................... 26

2.5 Finanzierung insbesondere kleiner Unternehmen..................................................... 282.5.1 Finanzierung ............................................................................................... 302.5.2 Relevanz Risikogewichte und Basiszinssatz................................................... 32

2.6 Zusammenfassung und Ausblick.............................................................................. 33

3 XBRL und IFRS(IAS)........................................................................................................... 353.1 Anwendung ............................................................................................................ 353.2 XBRL-Umstellung und Synergien ............................................................................. 353.3 XBRL, XML und Taxonomien ................................................................................... 363.4 Oracle XML- und XBRL- Fähigkeiten ........................................................................ 373.5 Bedarfsgeformter und bedarfsgeleiteter Abruf statt Zusendung ............................... 383.6 Zusammenfassung und Ausblick.............................................................................. 38

4 Segmentberichterstattung im Einklang mit IFRS(IAS)..................................................... 394.1 Grundlagen ............................................................................................................. 39

4.1.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung.......................................................... 394.1.2 Management Approach .............................................................................. 394.1.3 Risk and Reward Approach.......................................................................... 394.1.4 Abgrenzung der Segmente ......................................................................... 404.1.5 Geschäftssegment....................................................................................... 404.1.6 Geografisches Segment............................................................................... 404.1.7 Berichtspflichtige Segmente........................................................................ 404.1.8 Angabepflichten zu den Segmenten............................................................ 414.1.9 Sekundäres Berichtsformat .......................................................................... 41

Inhaltsverzeichnis

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6 Inhaltsverzeichnis

4.2 Segmentberichterstattung mit der Oracle EBS ......................................................... 424.2.1 Kontoflexfeld .............................................................................................. 424.2.2 Verbuchung................................................................................................ 424.2.3 Auswertungen............................................................................................. 42

4.3 Ausblick................................................................................................................... 42

5 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS) ................................................................ 435.1 Einzelabschluss nach IFRS(IAS) und HGB.................................................................. 435.2 Ausgangslage .......................................................................................................... 44

5.2.1 Differenzrechnung mit der Oracle E-Business Suite...................................... 455.3 Durchführung Abgrenzungsbuchungen zu IFRS(IAS) ............................................... 475.4 Anlagevermögen ..................................................................................................... 47

5.4.1 Immaterielles Anlagevermögen ................................................................... 475.4.2 Sachanlagevermögen.................................................................................. 505.4.3 Finanzanlagen............................................................................................. 535.4.4 Leasing ....................................................................................................... 565.4.5 Anlagenspiegel............................................................................................ 56

5.5 Vorräte .................................................................................................................... 575.5.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .................................... 595.5.2 Fertigungsaufträge...................................................................................... 605.5.3 Wertpapiere und Anteile ............................................................................. 605.5.4 Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten............................... 61

5.6 Eigenkapital............................................................................................................. 615.7 Rückstellungen ........................................................................................................ 625.8 Verbindlichkeiten..................................................................................................... 645.9 Latente Steuern ....................................................................................................... 645.10 Rechnungsabgrenzungsposten ................................................................................ 655.11 Erstellung von Berichten .......................................................................................... 66

5.11.1 Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB.................................................... 665.11.2 Erstellen einer Bilanz nach HGB .................................................................. 765.11.3 Erstellen einer Bilanz nach IFRS(IAS) ............................................................ 785.11.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung............................................................. 815.11.5 Kapitalflussrechnung ................................................................................... 815.11.6 Anhang....................................................................................................... 82

5.12 Zusammenfassung und Ausblick.............................................................................. 83

6 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB ................................................................ 856.1 Ausgangslage .......................................................................................................... 85

6.1.1 Differenzrechnung mit der Oracle E-Business Suite...................................... 866.2 Durchführung der Abgrenzungsbuchungen nach HGB............................................ 87

6.2.1 Sachanlagevermögen.................................................................................. 926.2.2 Finanzvermögen – Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens .......... 946.2.3 Vorräte........................................................................................................ 966.2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .................................... 99

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Inhaltsverzeichnis 7

6.3 Kapital ..................................................................................................................... 996.4 Rückstellungen ...................................................................................................... 1006.5 Verbindlichkeiten – Liabilities ................................................................................. 1026.6 Latente Steuern ..................................................................................................... 1036.7 Erstellung von Berichten ........................................................................................ 104

6.7.1 Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS(IAS) ........................................... 1046.7.2 Erstellen einer Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB............................ 1126.7.3 Erstellen einer Bilanz nach IFRS(IAS) .......................................................... 1136.7.4 Erstellen einer Bilanz nach HGB ................................................................. 1166.7.5 Eigenkapitalveränderungsrechnung........................................................... 1186.7.6 Kapitalflussrechnung ................................................................................. 1186.7.7 Anhang..................................................................................................... 119

6.8 Zusammenfassung und Ausblick............................................................................ 120

7 Rechnungslegungsumstellung Anlagen von öHGB nach IFRS(IAS)............................... 1217.1 Einleitung .............................................................................................................. 1217.2 Umstellung nach IFRS............................................................................................ 1217.3 Bewertung und Bilanzansatz nach IFRS(IAS)........................................................... 123

7.3.1 Sachanlagevermögen................................................................................ 1237.3.2 Oracle Financials ....................................................................................... 124

7.4 Zusammenfassung und Ausblick............................................................................ 128

8 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS).......................................................................... 1298.1 Einleitung .............................................................................................................. 129

8.1.1 Aufbau...................................................................................................... 1298.1.2 Definition des Begriffes Konzern................................................................ 1298.1.3 Aufstellungspflicht für den Konzernabschluss nach IFRS(IAS) ..................... 1308.1.4 Konzeption des Beispiels ........................................................................... 131

8.2 Einrichtung Buchungsstruktur / Verbuchung zwischenbetrieblicher Transaktionen. 1328.2.1 Überblick .................................................................................................. 1328.2.2 Definition der Buchungsstruktur................................................................ 1338.2.3 Verbuchung zwischenbetrieblicher Transaktionen ..................................... 134

8.3 Konsolidierung ...................................................................................................... 1358.3.1 Verwaltung der Konsolidierung in den Oracle Financials............................ 1358.3.2 Definition der Zuordnungen ..................................................................... 1358.3.3 Übertragung der Daten............................................................................. 1378.3.4 Kapitalkonsolidierung................................................................................ 1378.3.5 Schuldenkonsolidierung............................................................................ 1418.3.6 Aufwands- und Ertragskonsolidierung ....................................................... 1448.3.7 Zwischenergebniseliminierung.................................................................. 145

8.4 Erstellung von Berichten ........................................................................................ 1488.5 Zusammenfassung................................................................................................. 150

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8 Inhaltsverzeichnis

9 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS) ................................................ 1519.1 Einleitung .............................................................................................................. 151

9.1.1 Aufbau...................................................................................................... 1519.1.2 Gründe für die Erstellung von Abschlüssen nach IFRS(IAS)......................... 1519.1.3 Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach HGB ............................ 1529.1.4 Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach IFRS(IAS) ..................... 1529.1.5 Konzeption des Beispiels ........................................................................... 152

9.2 Definition der Buchungsstruktur ............................................................................ 1559.2.1 Vorgehensweise ........................................................................................ 1559.2.2 Gestaltung der Buchungsstruktur .............................................................. 156

9.3 Erfassung auf Einzelabschlussebene ....................................................................... 1569.3.1 Erfassung von zwischenbetrieblichen Transaktionen.................................. 1569.3.2 Erfassung von Unterschieden zwischen HGB und IFRS(IAS)........................ 157

9.4 Konsolidierung ...................................................................................................... 1589.4.1 Überblick .................................................................................................. 1589.4.2 Übertragung der Daten............................................................................. 1589.4.3 Kapitalkonsolidierung................................................................................ 1599.4.4 Schuldenkonsolidierung............................................................................ 1619.4.5 Quotenkonsolidierung und Equity-Konsolidierung .................................... 1639.4.6 Zwischenergebniskonsolidierung .............................................................. 163

9.5 Erstellung von Berichten ........................................................................................ 1639.5.1 Definieren von Zeilensets .......................................................................... 1649.5.2 Definieren von Spaltensets ........................................................................ 1649.5.3 Zusammenfügen von Zeilen- und Spaltensets zu einem Bericht ................ 165

9.6 Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Anhang ...................................................................................... 168

9.7 Zusammenfassung................................................................................................. 168

Teil 2Oracle E-Business Suite: IFRS(IAS) und deutsches HGB sowie weitere ERP-spezifische Betrachtungen 169

10 Überleitung IFRS <> (d) HGB.......................................................................................... 17110.1 Einleitung .............................................................................................................. 17110.2 Grundsatzentscheidung......................................................................................... 171

10.2.1 Möglichkeiten der Umstellung .................................................................. 17110.2.2 Durchführung der Differenzrechnung ....................................................... 173

10.3 Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS).................................................... 17410.3.1 Durchführung der Abgrenzungsbuchungen zu IFRS (IAS).......................... 17410.3.2 Anlagevermögen....................................................................................... 17510.3.3 Vorräte...................................................................................................... 18210.3.4 Eigenkapital .............................................................................................. 185

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Inhaltsverzeichnis 9

10.3.5 Verbindlichkeiten...................................................................................... 18810.3.6 Regelung nach IFRS (IAS).......................................................................... 18910.3.7 Rechnungsabgrenzungsposten ................................................................. 19010.3.8 Erstellung von Berichten ........................................................................... 19010.3.9 Erstellen einer Bilanz nach IFRS (IAS)......................................................... 20210.3.10 Zusammenfassung und Ausblick............................................................... 20710.3.11 Einzelabschluss – Überleitung IFRS(IAS) – (D)HGB..................................... 20710.3.12 Umlaufvermögen...................................................................................... 21510.3.13 Kapital ...................................................................................................... 21810.3.14 Rückstellungen ......................................................................................... 21910.3.15 Verbindlichkeiten...................................................................................... 22210.3.16 Latente Steuern ........................................................................................ 22210.3.17 Erstellung von Berichten ........................................................................... 223

10.4 Zusammenfassung und Ausblick............................................................................ 238

11 ERP-Innovationsgenerierung .......................................................................................... 24111.1 Einleitung .............................................................................................................. 24111.2 Von isolierten Softwareanwendungen hin zum Unternehmensportal ..................... 24111.3 Der Innovationsprozess als atypischer Geschäftsprozess ......................................... 241

11.3.1 ERP-Systeme im Innovationsprozess .......................................................... 24211.3.2 Portale und Portlets im Innovationsprozess................................................ 24211.3.3 Innovationsspezifische Anforderungen an Portale und Portlets .................. 24411.3.4 Grenzen moderner Softwareunterstützung im Innovationsprozess ............ 246

11.4 Ausblick................................................................................................................. 246

12 Innovation und Beschaffung........................................................................................... 24712.1 Einleitung .............................................................................................................. 24712.2 Unterstützung und Förderung ............................................................................... 247

12.2.1 Informationsbeschaffung........................................................................... 24712.2.2 Steuerliche Vorteile ................................................................................... 24712.2.3 Förderung durch Kredite ........................................................................... 24712.2.4 Förderung durch Barmittelzuschüsse......................................................... 24712.2.5 Aktivierung in der Bilanz ........................................................................... 24812.2.6 Überregionale Förderungen ...................................................................... 248

12.3 Innovationsprojektvorarbeiten ............................................................................... 24812.4 Projektkostenerfassung .......................................................................................... 248

12.4.1 IAS 38 ....................................................................................................... 24812.4.2 Forschungsfreibetrag öEStG 1988 §4 Abs.4 Z4a............................................ 249

12.5 Beschaffung im ERP ............................................................................................... 25012.5.1 Vergleich und Auswahl der benötigten Produkte....................................... 25012.5.2 Checkout .................................................................................................. 25112.5.3 Abschluss der Bestellung ........................................................................... 25212.5.4 Warenannahme ........................................................................................ 253

12.6 Zusammenfassung................................................................................................. 253

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10 Inhaltsverzeichnis

13 Hochschulbildungsintegration von ERP ......................................................................... 25513.1 Einleitung .............................................................................................................. 25513.2 Inhalte.................................................................................................................. 255

13.2.1 Studierendenvorkenntnisse ....................................................................... 25513.2.2 Zielsetzung der Grundkurse ...................................................................... 25613.2.3 Zielsetzung der Aufbaukurse ..................................................................... 256

13.3 Organisation.......................................................................................................... 25613.3.1 Zeitliche Abhaltung................................................................................... 25613.3.2 Lernplattform............................................................................................ 25713.3.3 Release-Aktualität und Wissenstransfer ...................................................... 257

13.4 Technische Rahmenbedingungen.......................................................................... 25713.4.1 Windows................................................................................................... 25813.4.2 Linux......................................................................................................... 258

13.5 Servernutzung und Lizenzen.................................................................................. 25813.5.1 Hosting oder Installation ........................................................................... 25813.5.2 Serverinstallation und Fremdnutzung........................................................ 259

13.6 Zusammenfassung und Ausblick............................................................................ 259

14 ERP-Crashkurs für Führungskräfte .................................................................................. 26114.1 Einleitung .............................................................................................................. 26114.2 ERP-Inhaltsmodule................................................................................................. 261

14.2.1 Englisch: IT und Wirtschaft........................................................................ 26114.2.2 Datenbanken und SQL.............................................................................. 26114.2.3 Systemarchitektur ..................................................................................... 26114.2.4 Business Intelligence und EDI .................................................................... 26214.2.5 Workflows und Responsibilities.................................................................. 26214.2.6 Financials .................................................................................................. 26214.2.7 Customer Relationship Management ........................................................ 26214.2.8 Beschaffungslogistik .................................................................................. 26214.2.9 Qualitätsmanagement............................................................................... 26214.2.10Systemwartung und Knowledge Database ................................................ 262

14.3 Zusammenfassung und Ausblick............................................................................ 263

15 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan ......................................................... 26515.1 Einleitung .............................................................................................................. 26515.2 Von Qualität zu Qualitätsmanagement .................................................................. 265

15.2.1 Erläuterung des Begriffes »Qualität« .......................................................... 26515.2.2 Definition von Produkt, Dienstleistung und Prozess ................................... 26715.2.3 Qualitätsziele ............................................................................................ 267

15.3 Rechtsfolgen durch mangelhafte Qualität .............................................................. 26815.3.1 Qualitätsbegriff in den Rechtstexten.......................................................... 26815.3.2 Mangel ..................................................................................................... 26915.3.3 Rechtsfolgen von Mängeln........................................................................ 26915.3.4 Gewährleistung......................................................................................... 269

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Inhaltsverzeichnis 11

15.3.5 Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung ........................... 27015.3.6 Schadensersatz.......................................................................................... 27015.3.7 Produkthaftung......................................................................................... 27115.3.8 Fehler-, Möglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) ..................................... 273

15.4 Qualitätsmanagementsystem................................................................................. 27315.4.1 Definition von Qualitätsmanagement........................................................ 27415.4.2 Dokumentation eines Qualitätsmanagementsystems................................. 274

15.5 Das Oracle-Qualitätsmodul.................................................................................... 27615.5.1 Prüfelemente festlegen.............................................................................. 27715.5.2 Spezifikationen festlegen........................................................................... 27815.5.3 Prüfpläne erstellen..................................................................................... 27915.5.4 Erfassen der Qualitätsergebnisse................................................................ 28215.5.5 Auswertungen vornehmen........................................................................ 282

15.6 Zusammenfassung................................................................................................. 283

16 Keyuserqualität mittels ePeerReview.............................................................................. 28516.1 Einleitung .............................................................................................................. 28516.2 Keyuser-Konzept.................................................................................................... 285

16.2.1 Begriffsverständnis .................................................................................... 28516.2.2 Implikationen für die Beteiligten................................................................ 286

16.3 Peer Review Konzept ............................................................................................. 28716.4 Beispiele aus der Unterrichtspraxis ......................................................................... 288

16.4.1 Beispielablauf – Oracle Contact-Center als Unterrichtsform ....................... 28816.4.2 Beispiel Strukturaufriss: Aufgabenstellung Informationsbeschaffung

für Keyuser................................................................................................ 28816.4.3 Peer-Review Formularbeispiel .................................................................... 28916.4.4 Weitere Peer-Review Formularbeispiele...................................................... 29016.4.5 Ergebnisse eines Peer Reviews ................................................................... 292

16.5 Schlussbetrachtung ............................................................................................... 295

17 Literaturverzeichnis......................................................................................................... 297

Stichwortverzeichnis ....................................................................................................... 307

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Einleitender Buchüberblickvon Dieter Mandl, Sepehr Mohajermoghadam und Jörg Schütze1

1.1 EinleitungDie aktuellen Entwicklungen in der internationalen Rechnungslegung, aktuelle Änderungen der Gesetzgebungen inEuropa, insbesondere die gesetzliche Verankerung der IFRS und die veränderten Rahmenbedingungen für dieUnternehmensfinanzierung im Zuge von Basel II, führen zu Handlungsbedarf beim Business Reporting insbeson-dere beim Financial Reporting. Eine Umstellung des Rechnungswesens z.B. von HGB auf IFRS verlangt i.d.R. weit-reichende Anpassungen der IT-Struktur und u.U. auch der Arbeitsorganisation eines Unternehmens.

Die Vorteile einer Standardisierung des Business- insbesondere Financial Reporting für Stakeholder z.B. im XBRL-Standard macht die Anschaffung einer ERP-Softwarelösung auch für mittelständische und u.U. kleine Unterneh-mungen gerade in Bezug auf Basel II attraktiv.

Ein Anbieter, das amerikanische Unternehmen Oracle Corporation, bietet als ERP-Lösung die E-Business Suite an.Die Oracle E-Business Suite ist ein Komplettpaket von Geschäftsanwendungen zur Interaktion mit Kunden, zur Ver-waltung von Fertigungsprozessen, Bestellungen / Lieferungen, Rechnungen u.Ä. mit einem einheitlichen Techno-logiefundament.2

Die Oracle Corporation ist weltweit mit der bedeutendste Anbieter für Unternehmenssoftware. Schon lange ist dasim Jahr 1977 gegründete Unternehmen Oracle kein reiner Datenbankanbieter mehr: Neben ERP-Standardsoftwareund Applikationsserver kommen nun auch die Collaboration-Suite sowie Infrastruktursoftware für Cluster- undGrid-Umgebungen hinzu. Oracle bietet neben Datenbanken, Tools und Anwendungssoftware auch Beratung, Aus-bildung und Support-Services an.

Nach der Übernahme von Peoplesoft mit J.D.Edwards kann sich Oracle nach SAP als zweitgrößten ERP-Anbieterweltweit betrachten. In diesem Zusammenhang dürfte die Bedeutung von Oracle mit den Produkten Oracle E-Busi-ness Suite und der Peoplesoft ERP-Lösung auch im deutschsprachigen Umfeld weiter an Bedeutung gewinnen. Diesesdurch eine Vergrößerung des angebotenen Kanons an erfolgreich implementierten branchenspezifischen Lösungen.

Bei den Oracle Applications Version 11i handelt es sich um ein flexibles und anpassungsfähiges Finanzsystem, dasdie Möglichkeit bietet, Daten gemäß den Vorschriften des HGB3 bzw. der IFRS (IAS)4 ordnungsgemäß zu verwalten.

Mit den Oracle Finanzanwendungen (Financials) können Daten zu beliebigen Kontenplänen, Gliederungen undWährungen flexibel konsolidiert und individuell analysiert werden.

Im Mittelpunkt der Oracle Finanzanwendungen steht das Modul Rechnungswesen, welches auch Hauptbuch oderGeneral Ledger genannt wird. In diesem werden alle Transaktionen aufgezeichnet, die aus den Nebenbüchern stam-men oder direkt im Rechnungswesen-Modul selbst eingetragen werden (z.B. manuelle Buchungen). Die Neben-bücher bestehen aus Oracle Kreditoren, Oracle Debitoren und Oracle Anlagen. Diese Module arbeiten voneinanderunabhängig, sind aber alle mit dem General Ledger verbunden.

In den vorliegenden Artikeln im Themenschwerpunkt ERP-Oracle werden – aufbauend auf dem Ist-Stand der in derWirtschaft verbreiteten aktuellen Oracle-Releases – die wirtschaftlichen und politischen Rahmensetzungen disku-tiert und konkrete Umsetzungen anhand von Beispielen aufgezeigt. Weitere Werke mit der Dokumentation der For-schungsarbeiten sind geplant.

1 Kontakt: Univ.-Ass. Mag. Dr. Jörg Schütze, Institut für Wirtschaftspädagogik der Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsstr. 15 RESOWI G1, A-8010 Graz, [email protected]

2 Vgl. Oracle Deutschland GmbH (Hrsg.) (2004), S.1.3 Vgl. Jung et al. (2003), S.1ff.4 Vgl. Oracle France(Hrsg.) (2003), S.1.

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14 Einleitender Buchüberblick

Der erste Band 2005 öHGB Mandl/Schütze besteht aus denjenigen Beiträgen, welche die Grundlagen der oben ein-geführten wirtschaftlichen Sachverhalte darstellen und die Umsetzung anhand ausgewählter Beispiel für die EU undÖsterreich umfassen. Dabei handelt es sich um die Behandlung wichtiger theoretischer Grundlagen und um derenpraktische Umsetzung in der Oracle E-Business Suite mit umfangreichen Praxisbeispielen zu Rechnungslegungs-überleitung und Konsolidierung. Des Weiteren gehen in diesem Sammelband die Darstellung der aktuellen Ent-wicklung zu Basel II und XBRL mit ihren wesentlichen Grundlagen sowie Grundlagen zum Aufbau der Financialsund der Segmentberichterstattung in den Financials ein. Dieser Band wurde von Dieter Mandl und Jörg Schütze alsHerausgeber betreut.

Der zweite Band 2006 dHGB Riesslegger/Rumpf besteht aus denjenigen Beiträgen, welche für Deutschland und dieEU relevante Grundlagen der oben eingeführten wirtschaftlichen Sachverhalte darstellen und die Umsetzunganhand ausgewählter Beispiele umfassen. Dabei handelt es sich um die Betrachtung wichtiger Grundlagen und umderen praktische Umsetzung anhand von Praxisbeispielen mit der Oracle E-Business Suite, Schwerpunkt Rech-nungslegungsüberleitung. Des Weiteren besteht dieser Sammelband aus einer Betrachtung der aktuellen Entwick-lung im ERP-Bereich aus wirtschaftspädagogischer Sicht (Vermittlungskomponente), ERP-Innovation, Beschaffungund Qualität. Dieser Band wurde von Helmut Riesslegger und Maximilian Rumpf als Herausgeber betreut.

1.2 Abstracts Teil 2005 Mandl/Schütze

1.2.1 Abstract Basel II und IT von Jörg Schütze

Die Vorschriften nach Basel II beinhalten die Vorgabe für Banken einer risikoadäquaten Eigenmittelunterlegung vonKrediten, welche die Zahlungsfähigkeit von Banken unter Einbeziehung kundenspezifischer Risiken gewährleistensoll. Die Vorbereitungshandlungen der Banken führen zu einer Veränderung der Kreditgewährungslandschaft. DieAnpassung an die neuen Rahmenbedingungen durch Basel II bietet gewisse Synergien in Bezug auf eine Umstellungder Rechnungslegung nach IFRS. Die Unternehmensstruktur im deutschsprachigen Raum berücksichtigend werdendie Klein- und mittelständischen Unternehmen in das Zentrum der Betrachtung gestellt.

1.2.2 Abstract XBRL und IFRS (IAS) von Dieter Mandl, Norbert Paßler und Jörg Schütze

Die digitale Schnittstelle mit der Bezeichnung XBRL (eXtensible Business Reporting Language) steht für einen neuenStandard des Austausches wirtschaftlicher insbesondere finanzieller Kennzahlen, welcher auf XML basiert. SpezielleTaxonomien berücksichtigen die Bedürfnisse entsprechender unternehmensinterner Prozesse bzw. die Bedürfnisseder Share- und Stakeholder. Die Implementierung erfolgt in Oracle über den Financial Statement Generator.

1.2.3 Abstract Segmentberichterstattung im Einklang mit IFRS (IAS) von Norbert Paßler, Maximilian Rumpf und Wolfgang Pecka

Einen wichtigen Teil von IFRS (IAS)-Abschlüssen stellt die Segmentberichterstattung dar.

Zielsetzung ist, Grundsätze zur Darstellung von Finanzinformationen nach Segmenten beizulegen. Durch Dis-aggregation von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sollen Adressaten Zusatzinformationen zugänglich gemachtwerden.

IFRS (IAS) wendet dabei den Risk and Reward Approach an, der sich an Ursprung und Art der Risiken und Erträgeeines Unternehmens orientiert. Die Untergliederung erfolgt dabei nach Geschäftsfeldern und geographischen Be-reichen.

Zusätzlich zur theoretischen Aufarbeitung der Segmentberichterstattung soll ein möglicher praktischer Lösungs-ansatz unter Verwendung der Oracle E-Business Suite aufgezeigt werden.

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Abstracts Teil 2005 Mandl/Schütze 15

1.2.4 Abstract Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS (IAS) von Dieter Mandl und Maximilian Rumpf

Entsprechend den geänderten Bestimmungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU im Hinblick aufdie Veröffentlichung von Konzernabschlüssen nach IFRS(IAS) werden zu Beginn die Unterschiede zwischen denentsprechenden Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Handelsgesetzbuches und den InternationalFinancial Reporting Standards (IFRS) anhand von ausgewählten Kapiteln und mit Hilfe von Beispielen aufgezeigt.

Anschließend werden diese Unterschiede anhand eines Fallbeispiels veranschaulicht. Dabei wird ein Abschluss ent-sprechend den Regeln des österreichischen HGB erstellt. Dieser Abschluss wird danach in einen Abschluss IFRS(IAS) entsprechend transformiert.

1.2.5 Abstract Einzelabschluss Überleitung IFRS (IAS) – öHGB von Maximilian Rumpf und Jörg Schütze

Entsprechend den geänderten Bestimmungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU im Hinblick aufdie Veröffentlichung von Konzernabschlüssen nach IFRS(IAS) werden zu Beginn die Unterschiede zwischen denentsprechenden Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) und desösterreichischen Handelsgesetzbuches anhand von ausgewählten Kapiteln und mit Hilfe von Beispielen aufgezeigt.

Anschließend diese Unterschiede anhand eines Fallbeispiels veranschaulicht. Dabei wird ein Abschluss entspre-chend den Regeln der IFRS(IAS) erstellt. Dieser Abschluss wird danach in einen Abschluss nach österreichischemHandelsgesetzbuches transformiert.

1.2.6 Abstract Rechnungslegungsumstellung Anlagen von öHGB nach IFRS (IAS) in der Oracle EBS von Elisabeth Riebenbauer

Börsennotierende Unternehmen in der Europäischen Union brauchen geeignete Softwarelösungen um einen ord-nungsgemäßen Jahresabschluss aufzustellen, der den International Financial Reporting Standards (IFRS) entsprichtund um einen fließenden Übergang von nationalem Bilanzrecht auf IFRS (IAS) zu ermöglichen. Bei der OracleApplications Version 11i.10 handelt es sich um ein flexibles und anpassungsfähiges Finanzsystem. Es bietet die Mög-lichkeit, Daten nach den Vorschriften des HGB bzw. der IFRS (IAS) zu verwalten, was hier am Beispiel des ModulsOracle Anlagen diskutiert wird.

1.2.7 Abstract Konzernkonsolidierung nach IFRS (IAS) von Dieter Mandl und Norbert Paßler

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards. Hauptaugenmerkliegt auf der Darstellung des Konsolidierungsvorgangs mit Hilfe der Oracle E-Business Suite anhand eines konkretenBeispiels. Darüber hinaus werden Fragen zur Absteckung des Konsolidierungskreises, der Durchführung der Kapi-talkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung sowie Aufwands- und Ertrags-konsoli-dierung diskutiert. Zu Überlegungen zur Anwendung der IFRS (IAS) im Rahmen der Konzernrechnungslegung flie-ßen zu den einzelnen Themenkomplexen jeweils die notwendigen Schritte zur Umsetzung im EDV-System ein.

1.2.8 Abstract Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS (IAS) von Norbert Paßler und Jörg Schütze

Die Arbeit zeigt eine mögliche parallele Abbildung von Konzernrechnungslegungen nach HGB und IFRS (IAS) mitHilfe der Oracle E-Business Suite anhand eines konkreten Beispiels. Ausgangspunkt dafür ist die bestehende Rech-nungslegung des Unternehmens nach HGB. Darauf aufbauend wird gezeigt, wie eine Rechnungslegung nach IFRS(IAS) implementiert werden kann.

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16 Einleitender Buchüberblick

1.3 Abstracts Teil 2006 Riesslegger/Rumpf

1.3.1 Abstract Überleitung (d) HGB <> IFRS von Christian Leitgeb und Maximilian Rumpf

Entsprechend den geänderten Bestimmungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU im Hinblick aufdie Veröffentlichung von Konzernabschlüssen nach IFRS(IAS) werden zu Beginn die Unterschiede zwischen denentsprechenden Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und den International Finan-cial Reporting Standards (IFRS) anhand von ausgewählten Kapiteln und mit Hilfe von Beispielen aufgezeigt.

Anschließend werden diese Unterschiede anhand eines Fallbeispiels veranschaulicht:

Dabei wird ein Abschluss entsprechend den Regeln des deutschen HGB erstellt. Dieser Abschluss wird danach ineinen Abschluss IFRS (IAS) entsprechend transformiert.

Anschließend wird ein Abschluss entsprechend den Regeln der IFRS(IAS) erstellt. Dieser Abschluss wird danach ineinen Abschluss nach deutschen Handesgesetzbuches transformiert.

1.3.2 Abstract ERP-Innovationsgenerierung von Gerald Steiner

Im Rahmen dieser Ausführungen werden ERP-Systeme mit besonderer Berücksichtigung der Unternehmensportaleim Hinblick auf ihre Implikationen auf das betriebliche Innovationsvermögen untersucht. Der Innovationsprozesssowie im Speziellen auch kreative Individual- und Gruppenleistungen dienen dabei als Referenzsysteme. Dabei wirdauch diskutiert, welche Anforderungen sich hieraus für derartige Systeme ergeben bzw. inwieweit diese positive Wir-kung auf die betriebliche Innovationsleistung haben können. Ebenso wird auch auf Grenzen und potenzielleHemmnisse derartiger System eingegangen werden. Abschließend wird eine visionäre Perspektive für die Verwen-dung von webbasierten Systemen bei der Innovationsgenerierung in Unternehmen aufgezeigt.

1.3.3 Abstract Innovation und Beschaffung von Helmut Riesslegger

Innovation ist in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil der Unternehmenstätigkeit. Dies kann sich von kleinenProjekten zur kontinuierlichen Produktverbesserung über Wertanalyseprojekte bis zu Innovationsgroßprojektenerstrecken. Es existieren viele Möglichkeiten der öffentlichen und privaten Unterstützung von Innovationsprojektendenen allen gemeinsam ist, dass eine Kostenrechnung im Unternehmen existiert aus der sich die Innovationspro-jektkosten genau ablesen lassen. Als Beispiele sind der österreichische Forschungsfreibetrag EStG 1988 §4 Abs.4 Z4aund IAS 38 angeführt.

Zur Unterstützung der Beschaffung von projektnotwendigen Materialien und Dienstleistungen wird das iProcure-ment Modul der Oracle eBusiness Suite herangezogen und an Hand von Beispielen ein Beschaffungsprozess, vonKatalogartikeln und einem individuell angelegten Artikel, exemplarisch gezeigt.

1.3.4 Abstract Hochschulbildungsintegration von ERP Jörg Schütze

Im Mittelpunkt des vorliegenden Papieres stehen strategische Positionierungsmöglichkeiten von universitären Lehr-veranstaltungen rund um Businesssoftware insbesondere ERP.

Die strategischen Positionierungsmöglichkeiten in Studiengängen werden focussiert auf Inhalte und Formen derAbläufe in Abhängigkeit des Umfanges und der jeweiligen Bedeutung der Lehrveranstaltung vom freien Wahlfachbis hin zu einer umfangreichen ERP-Pflichtfächersäule i.S.e. integralen Bestandteiles einer Fächerkombination.

Im Ergebnis stehen zentrale Wahlmöglichkeiten bei der Integration von Lehrveranstaltungen rund um ERP-Inhalteunter entsprechender Berücksichtigung der Studierendenattraktivität zur Verfügung.

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Abstracts Teil 2006 Riesslegger/Rumpf 17

1.3.5 Abstract ERP-Crashkurs für Führungskräfte von Helmut Riesslegger und Jörg Schütze

Bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters und bei der Implementierung von ERP-Systemen werden von Unterneh-mensseite vielfältige Entscheidungen mit weitreichenden kaum revidierbaren Konsequenzen im Grenzbereich zwi-schen IT und Wirtschaft getroffen. Zur Erreichung einer gewissen Unabhängigkeit von Consultingunternehmenund Softwareanbietern sollten zumindest in Ansätzen die nötigen Kenntnisse auch bei den EntscheiderInnen bzw.Führungskräften auf oberer und mittlerer Ebene des betroffenen Unternehmens vorhanden sein. Die Vermittlung –und Vermittlungskonzeptionen – entsprechender Kenntnisse im Verschränkungsbereich IT und Wirtschaft gewin-nen daher zunehmend an Bedeutung.

Es wird diskutiert, welche Inhalte und Bausteine für einen handlungsorientierten ERP-Grundlagenunterricht geeig-net sind, eine Informationsbasis mit Erfahrungs- und Assoziationsknoten für informierte Entscheidungen bereitzu-stellen, welche i.d.R. vorhandenes Wissen berücksichtigt.

1.3.6 Abstract Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan von Florian Buchmayr und Helmut Riesslegger

Der vorherrschende Käufermarkt macht es notwendig, dass sich Unternehmen immer stärker mit der Frage ausein-andersetzen, wie sie ihre Produkte für die KonsumentInnen attraktiver machen könnten. In dieser Frage spielt dieQualität der Produkte eine besondere Rolle. Mangelnde Qualität kann neben dem Verlust von Marktanteilen nochviel weitreichendere und gravierendere Folgen haben. Produkthaftungs- und Schadensersatzklagen können Unter-nehmen beinahe oder sogar gänzlich ruinieren, Rückrufaktionen aufgrund mangelhafter Produkte ziehen immenseImageverluste nach sich. Auch unnotwendigerweise hohe Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen tragennicht gerade viel zum Unternehmenserfolg bei.

Aufgrund dieser Tatsachen stellt sich die Frage, wie die Qualität der Produkte zufrieden stellend verbessert werdenkann. Dies geschieht vor allem in der Planung und der Produktion selbst, Prüfpläne sind in diesem Zusammenhangunerlässlich.

Nachfolgend werden neben einer Übersicht über den Begriff »Qualität« und den Rechtsfolgen mangelhafter Quali-tät vor allem die Erstellung und Einrichtung eines Fertigungsprüfplanes in der Oracle E-Business Suite näherbeleuchtet.

1.3.7 Abstract Keyuserqualität mittels ePeerReview von Jörg Schütze, Stefan Pickl und Helmut Riesslegger

Unternehmen stehen vor hohen Kosten für Mitarbeiterschulungen gerade im Softwarebereich durch regelmäßigeSoftwareproduktupdates und damit verbundene Handhabungsveränderungen. Daher gehen die Unternehmen dazuüber, nur noch wenige bzw. nur noch eine Person an einer Schulung teilnehmen zu lassen. Diese geschulten Mit-arbeiterInnen sollen anschließend im Unternehmen diese Kenntnisse weiter vermitteln. Hierfür wird ein Konzeptaufgezeigt.

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Teil 1

IFRS(IAS) – Praktische Umsetzung mit der Oracle

E-Business Suite

herausgegeben von

Dieter Mandl und Jörg Schütze

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Basel II und ITvon Jörg Schütze

2.1 EinleitungDie Einführung des Euro im Jahre 1999 hat eine erhebliche Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungenim Euroland bewirkt. Im Finanzsektor zeichnet sich in der Folge eine stärker kapitalmarktorientierte Struktur mitBetonung der Wertpapiermärkte ab.

»Endziel der 2002 von der EU getroffenen Entscheidung ist die einheitliche Anwendung der IAS in der EU als Basisfür den gemeinsamen Markt.«5 Neben den Bestrebungen zur Harmonisierung der Rechnungslegung als Antwortauf Marktbedürfnisse und -anforderungen werden neue Vorschriften für den Bankensektor für die Eigenmittel-unterlegung (Basel II) eingeführt.

Unter Basel II werden die neuen Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute verstanden, deren Einführung fürEnde 2006 vorgesehen ist.6

Im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung gewährt die Rechnungslegung nach IFRS(IAS) u.U. gewisse Vorteiledurch die geänderte Bewertungsansätze insbesondere der Aktivierbarkeit gewisser immaterieller Anlagegüter.7

Dabei sind die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.

Mit einem Abschluss nach IFRS(IAS) über einen international vergleichbaren Jahresabschluss können Unterneh-men sich leichter der Kapitalmärkte außerhalb des Sitzlandes bedienen. Dementsprechend richten die Banken sol-cher Kunden ihre Software zunehmend auf diese Rechnungslegungsform aus. Banken werden im Zuge von Basel IIinsbesondere für das interne Rating verstärkt Daten sammeln und verarbeiten.8

Diese rahmenrechtliche Änderungen in Folge von IFRS und Basel II führen im Rahmen der Vorbereitungshandlun-gen bereits jetzt bei Banken und bei Kredite nachfragenden Unternehmen zu vielfältigen Rahmenveränderungen.

Es stehen für kapitalmarktorientierte Unternehmen insbesondere aus dem Finanzdienstleistungssektor wichtigeEntscheidungen an, den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen und den geänderten Informations-bedürfnissen der Stake- und Shareholder entsprechende IT-Strukturen bereitzustellen.

Nachfolgend werden die Vorschriften der neuen Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute zusammenfassendvorgestellt, die Zusammenhänge zwischen Basel II und IFRS zusammengefasst und Implikationen auf die IT vonBanken wie Unternehmen aufgezeigt.

Nach der Vorstellung der im Nahverhältnis zu Basel II stehenden Produkte der Oracle GmbH für Finanzinter-mediäre wie Unternehmen werden die Implikationen von Basel II auf potentielle Neukunden – den KMU – unter-sucht. Dabei werden die kleinen Unternehmen in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt.

2.2 Grundlagen Basel IIDie Kreditinstitute spielen in modernen Volkswirtschaften eine besondere Rolle über reine Finanzintermediäre hin-aus indem sie u.a. vielfältige nicht bilanzwirksame Finanzdienstleistungen zur Verfügung stellen. Sicherheit undSolidarität im Finanzsystem hängt vom Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken inklusive lei-stungsfähiger interner Kontrollsysteme, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht ab.9

5 Mandl (2004),S.442 und vgl. Meister and Hillen (2004), S.349.6 Vgl. Groh (2004), S.1 iVm Wanner (2002), S.1.7 Vgl. Riebenbauer (2006) in diesem Band.8 Vgl. Schaefer (2003), S.12.9 Vgl. Groh (2004), S.1.

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22 Basel II und IT

Die Vertreter der Notenbanken und der nationalen Aufsichtsbehörden der G10-Länder haben im Juni 2004 die vomBaseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgelegte Rahmenvereinbarung über die neue Eigenkapitalempfehlung fürKreditinstitute (Basel II) angenommen.10

Die Mindestkapitalanforderung stellt die erste Säule von Basel II dar, das aufsichtsbehördlichen Liquiditätsprü-fungsverfahren die zweite Säule und die Marktdisziplin die Dritte. Letztere enthält die Vorschriften zur Eigenmittel-unterlegung von Adressausfall- bzw. Kreditausfall-, Marktpreis- und operationellen Risiken zur Erhöhung derTransparenz durch verstärkte Offenlegungspflichten der kreditgewährenden Institute.

2.2.1 Säule I: Mindestkapitalanforderungen

Basel II wird vor allem auf die Risikokosten Einfluss nehmen, d.h. die Kalkulation der Risikokosten wird künftigwesentlich von der Bonität des jeweiligen Schuldners abhängen. Schuldner mit schlechter Bonität werden mitschlechteren Kreditkonditionen zu rechnen haben.

Dabei werden in Anlehnung an den Baseler Ausschuss für die Berechnungen zwei Risikoarten unterschieden: Kre-ditrisiko und Operationelles Risiko.11

� Kreditrisiko: Das Kreditrisiko umfasst das Risiko, dass ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen unvoll-ständig oder verspätet erfüllt.12

� Operationelles Risiko: Darunter sind mögliche Verluste zu verstehen, die auf Grund unangemessener oder aus-fallender interner Verfahren, Mitarbeiter oder Systeme oder infolge bankexterner Ereignisse (z.B. Naturkatas-trophen) eintreten können.13

Umgang mit dem Kreditrisiko

Für die verschiedenen Ansätze werden externe Ratings herangezogen bzw. interne durchgeführt.

Beim Rating von Unternehmen werden quantitative und qualitative Faktoren berücksichtigt:14

Ein typisches Rating umfasst zunächst die sogenannten Hard Facts mit Eigenkapitalquote, Kapitalrentabilität, Schul-dentilgungsdauer, Geschäftsergebnis und Cash Flow. Daraus wird eine Ersteinschätzung abgeleitet.

Anschließend werden die sogenannten Soft Facts zum Rating zusätzlich herangezogen. Dazu zählen Eigentümer,Management, Wirtschaftliches Umfeld und Plandaten. Auf diese Weise ergibt sich das Gesamtrating.

Der steigende Informationsbedarf lässt beispielsweise erwarten, dass Steuerbescheide und Vermögensaufstellungenpersönlich haftender Gesellschafter zusätzlich zu den üblicherweise von den Banken erwarteten Bilanzen, betriebs-wirtschaftlichen Auswertungen und gegebenenfalls Planzahlen und/oder Liquiditätspläne angefordert werden.15

Beim Standardansatz für die angemessene Unterlegung des Risikos mit Eigenkapital beruht die Bonitätsbeurteilungder Kreditnehmer auf externen Ratings.16

Das externe Rating wird i.d.R. von einer externen unabhängigen Rating-Agentur erstellt. Diese muss von den natio-nalen Aufsichtsbehörden anerkannt sein.17 Solche Ratings führen zu entsprechenden Kosten.

Im Rahmen des IRB-Ansatz (Internal Rating Based) besteht für die Banken erstmals die Möglichkeit, die Basel-IIEigenmittelunterlegung für Kreditrisiken mittels bankinterner Verfahren zu bestimmen.18

Hierbei wird je nach dem angewandten Verfahren zwischen einem einfachen Basisansatz und einem Fortgeschritte-nem IRB-Ansatz unterschieden.19 Bei Anwendung des Standardansatzes liegt keine Änderung der Eigenmitteldefi-

10 Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.7511 Die alternative Einteilung in drei Riskioarten lautet: Marktkursrisiko, Adressenausfallrisiko und Operationelles Risiko.

Vgl. Hartmann-Wendels (2003), S.277.12 Vgl. Gancz and Grünbichler (2003), S.12.13 Vgl. Definition Basel Committee on Banking Supervision(Hrsg.) (2003), S.10f.14 Vgl. Grünbichler (2004), S.13.15 Vgl. Prümer (2003), S.16.16 Vgl. Hartmann-Wendels (2003), S.9717 Vgl. Übelhör and Warns (2004), S.24.18 Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.78.19 Vgl. Hartmann-Wendels (2003), S.97 und vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.78ff.

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Grundlagen Basel II 23

nition (§23 BWG) vor, sondern eine Veränderung der Eigenmittelquote:20 Die Anwendung des FortgeschrittenenAnsatzes ist ab Ende 2007 zulässig.21

Für die Wahl zwischen den Ansätzen gilt: »Basel II gibt einen flexiblen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Bank denfür ihre Möglichkeiten geeigneten Ansatz verwenden kann, ob Standardansatz oder Etablierung eines bankinternenRatingverfahrens nach dem IRB-Ansatz Kernpunkt ist immer die möglichst genaue Schätzung des mit der Kredit-vergabe verbundenen Risikos«22

Die Entscheidung bzw. Wahl zwischen den Ansätzen (Standardansatz oder IRB-Ansätzen) muss für alle Risikoposi-tionen einheitlich sein, d.h. es darf nicht sein, dass für einen Teil der Kredite externe Ratings und für einen anderenTeil interne Ratings verwendet werden.

In Abhängigkeit der Wahl des Ansatzes können gewisse Sicherheiten als kreditrisikomindernd einbezogen werden.23

Umgang mit dem Operationellen Risiko

Beim Operationellen Risiko gibt es folgende drei Ansätze zur risikoadäquaten Eigenkapitalunterlegung:24

� Basisindikatoransatz: Es wird die Kapitalerfordernis als fixer Prozentsatz von 15% auf die Betriebserträge derBank berechnet,

� Standardansatz: Es werden die Bruttobetriebserträge der Standardbankgeschäftsfelder mit einem fixen Faktorzwischen 12% und 18% multipliziert,

� Fortgeschrittene Bewertungsansätze: Ausgehend von historischen Erfahrungen wie Verlustdatenbanken werdenhier die angemessenen Multiplikatoren errechnet.25

2.2.2 Säule II: Aufsichtsrechtlicher Überprüfungsprozess

Die Bankenaufsicht bildet die zweite Säule von Basel II. Hier geht es nicht allein um die Überprüfung der Einhaltungder Vorschriften durch die Kreditinstitute, sondern vor allem um die Überprüfung ihrer Kontrollinstrumente, ihresRisikomanagements, ihrer Organisation, etc.

Für eine moderne Volkswirtschaft ist ein stabiles Finanzsystem von entscheidender Bedeutung.26 Ohne stabileFinanzmärkte und ein funktionstüchtiges Bankwesen ist ein moderner, industrieller Leistungsstaat nicht möglich.27

Diese erfolgt nach den Regelungen nach Basel II grenzüberschreitend koordiniert von der Aufsichtsbehörde, in wel-che die konsolidierte Aufsicht der Gruppe als Ganzes fällt.28

Der Prüfungsprozess der Bankaufsichtsbehörde beruht nach Basel II auf vier Grundprinzipien:29

� Angemessenes Risikoprofil einer Bank in Bezug auf das gehaltenes Kapital (Capital Adequacy Assessment Process,kurz CAAP),

� Evaluierung durch die Aufsicht,

� Aufsichtsbehördliche Maßnahmen und erhöhte regulatorische Kapitalerfordernis,

� Frühzeitiges Agieren durch die Aufsicht.

Die vier Grundprinzipien haben in der letzten Überarbeitung von Basel II keine wesentliche Änderung erfahren.30

Im Hinblick auf die IT-Struktur eines Unternehmens steigt die Herausforderung an die Bankenaufsicht, sie »bestehtdarin, dass die Finanzmärkte aus quantitativen und qualitativen (fortschreitende Informationstechnologie ) Grün-den immer verletzbarer werden .«31

20 Vgl. Grünbichler (2004), S.3.21 Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.92.22 Haunerdinger (2003), S.18.23 Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.83f. und vgl. Gancz and Grünbichler (2003), S.7f.24 Vgl. Gancz and Grünbichler (2003), S.19f.25 Diese dürfen erst Ende 2007 verwendet werden. Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.92.26 Vgl. FMA (Hrsg.) (2003), S.10.27 Vgl. Grünbichler (2004), S.3.28 Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.88.29 Vgl. Gancz and Grünbichler (2003), S.3.30 Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.88.31 Gancz and Grünbichler (2003), S.3f.

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24 Basel II und IT

In Österreich nimmt die Finanzmarktaufsicht (FMA, §69 BWG) die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften vonBasel II wahr. Die FMA gibt es seit April 2002 das vereinigte Kontrollorgan, welches die Kontrollfunktionen desBundesministerium für Finanzen und der Bundeswertpapieraufsicht aufnahm.32

2.2.3 Säule III: Offenlegung von Risikoinformationen

Die Marktdisziplin als dritte Säule von Basel II betrifft vor allem die Offenlegungspflichten (wie z.B. Eigenkapital-struktur, Eigenmittelausstattung, Risikostruktur etc.) der Kreditinstitute. Die erweiterten und präzisierten Offen-legungsvorschriften betreffen Informationen über Geschäfte und Risikostrategien der Bank, typische Adressatensind Investoren, Gläubiger und Kunden.33

Als Folge einer verstärkten Offenlegung der Risikoinformationen sollen die Marktkräfte durch zukünftig zusätzlicheverfügbare Informationen in Folge ausgedehnter Veröffentlichungspflichten nach Basel II eine disziplinierende Wir-kung für die Banken bewirken,34 d.h. die Disziplinierungskräfte der Finanzmärkte können durch eine Erweiterungder Offenlegungspflichten für Banken in größerem Ausmaß als bisher genutzt werden.35

Auf diesen Detailinformationen aufbauend darf zukünftig ein gewisser Erklärungsdruck der Veröffentlichendenerwartet werden bei auffälligen Veränderungen einzelner Positionen um Fehlinterpretationen zu vermeiden.36

»Aus der Säule 3 soll jedoch kein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis erwachsen.«37

2.3 IFRS(IAS)Entsprechend den Entscheidungen des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union besteht dieVerpflichtung für Unternehmungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, ab dem 1. Januar 2005 Konzernabschlüsseauf Basis der IFRS(IAS) zu erstellen, sofern diese Unternehmen den Kapitalmarkt für die Emission von verbrieftenEigen- und Fremdkapitaltiteln in Anspruch nehmen.38

Parallel zu dieser Entwicklung kommen die gestiegenen Anforderungen an die Eigenkapitalhinterlegung bei Bankendurch Basel II. Die Vorbereitungsmaßnahmen der Banken wirken sich auf die Kreditvergabepraxis aus, insbeson-dere in der verstärkten Differenzierung der Kreditmargen nach Bonitätsklassen.

Die Nationalstaaten haben das Wahlrecht, auch für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen der Einzel- undKonzernabschluss nach IFRS(IAS) zu ermöglichen. Daraus ergeben sich entsprechend den nationalen gesetzlichenRahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen Wahlrechte, wie z.B. das gewährte Wahlrecht für mittel-ständische Unternehmen in Deutschland. Dementsprechend erlangen die IFRS(IAS) eine steigende Bedeutung auchfür Klein- und mittelständische Unternehmen.

Es ist zu erwarten, dass sich Unternehmen gründlicher mit den Möglichkeiten alternativer bzw. innovativer Finan-zierungen auseinandersetzen.

Mit der abzusehenden Einführung vereinfachter Patentanmeldungen39 ergeben sich verbesserte Möglichkeiten fürdie Anspruchssicherung auf geistiges Eigentum. Diese können im Rahmen eines Abschlusses nach IFRS(IAS) akti-viert werden, soweit diese gewissen Kriterien nach IFRS(IAS) 38 genügen, sich insbesondere nachhaltig wirtschaft-lich verwerten lassen.

In Bezug auf die Unternehmensfinanzierung haben die Diskussionen über IFRS(IAS) 32, Genossenschaftsanteilekünftig als Fremdkapital und nicht mehr, wie bislang, als Eigenkapital zu bilanzieren, Auswirkungen nicht nur aufdie Rechtsformwahl, sondern u.U. auch auf einen wichtigen Finanzierungspartner des Mittelstands, die Genossen-schaftsbanken.40

32 Vgl. FMA (Hrsg.) (2003), S.23ff.33 Vgl. Gancz and Grünbichler (2003), S.25.34 Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.90f.35 Vgl. Groh (2004), S.1.36 Vgl. Deutsche Bundesbank(Hrsg.) (2004), S.90f.37 Gancz and Grünbichler (2003), S.25.38 Vgl. Dietrich et al. (2002), S.1.39 Vgl. BMWA(Hrsg.) (2003), S.1.

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IT 25

Für die Ausrichtung der Unternehmensfinanzierung gilt es dementsprechend, das unternehmenseigene Risiko-management für Banken, idealerweise mit IFRS(IAS) 32/39 verbindend, neu zu gestalten. Diese beiden Rechnungs-legungsstandards beziehen sich auf die Bewertung von Finanzinstrumenten.

IFRS(IAS) 32 behandelt die Finanzinstrumente in Bezug auf Angaben und Darstellung.41 IFRS(IAS) 39 regelt denAnsatz und die Bewertung.42

2.3.1 Reportingstandard

Für Banken kann der IFRS(IAS) Abschluss eines Kreditnehmers im Sinne einer Standardisierung zunächst eineerleichterte Kennzahlenerstellung ermöglichen, im Weiteren steht die Integration der Unternehmensdaten in dieBankensoftware und damit verringerte individuelle Datenaufbereitungskosten mit entsprechender Verkürzung derInformationsbereitstellung an.

Finanzintermediäre werden verstärkt Volumen, Losgrößen und den Aufwand zur Datenerhebung und -verarbei-tung berücksichtigen. Gerade für Klein- und mittelständische Unternehmen liegt hier eine Chance durch einenhohen Standardisierungsgrad z.B. durch die Verwendung von XBRL als Reportinggrundlage die Transaktionskostenbei den Finanzintermediären zu senken,43 wie sie Standard-IT Lösungen bieten.44

Dieses kann zu einer Kreditpreisverbesserung für das Unternehmen führen. Nicht nur die Banken, sondern weitereShare- bzw. Stakeholder werden in Zukunft verstärktes Interesse an standardisierten Geschäfts- und insbesondereFinanzinformationen zeigen.

2.3.2 Synergien und Synchronisierung

Synergien zwischen Basel II und IFRS(IAS) 39 scheinen in vielen Fällen realisierbar, insbesondere bei dem Aufbauund der Pflege des Datenbestandes und bei der Datenaufbereitung und Auswertung.45

Die Synchronisierung der unternehmensinternen mit der -externen Sicht nach IFRS kann als Signalling gegenüberden Kapitalgebern zu Verbesserungen der Bonitätsbewertung eingesetzt werden (»Biltrolling«):

Die Generierung interner Steuerungskennzahlen auf der Basis der IFRS(IAS) parallel zu Analysen externer Stake-holder synchronisiert in einem gewissen Ausmaß die interne und externe Sicht auf die Unternehmenssituation imSinne einer Harmonisierung bzw. Angleichung internem und externem Rechnungswesens.46

»Insgesamt ist nicht zu verkennen, dass die IAS/IFRS einen wichtigen Beitrag zur risikoadjustierten Kapitalalloka-tion nach Basel II leisten und neue Maßstäbe hinsichtlich Transparenz und Vergleichbarkeit setzen, die qualitativund quantitativ über das nach dem HGB und den EU-Bilanzrichtlinien Geforderte hinausgehen. Das wird die Effi-zienz des Kapitalmarktes steigern.«47

2.4 ITBei KMU steht bei der Entscheidung für eine bedarfsentsprechende (Finanz-)Software Basel II mit im Focus deraktuellen Herausforderungen:

Risikosteuerungsmechanismen rücken über die risikoadäquate Eigenkapitalausstattung in den Focus der Betrach-tung des Unternehmens.48 Diese Mechanismen beruhen i.d.R. neben anderen Faktoren auf einer leistungsfähigenIT-Struktur.

»Basel II wird den gesamten Markt für Business-Software durcheinander wirbeln. Es ist abzusehen, dass nur die füh-renden Anbieter überleben werden. Das Zusammenführen komplexer Technologien ist ein kostenintensives undarbeitsintensives Unterfangen.«49

40 Vgl. Pleister (2004), S.1.41 Details dazu bei Mandl (2004), S.450.42 Details dazu bei Mandl (2004), S.452.43 Vgl. Thießen (2003), S.368.44 Vgl. Mandl et al. (2005), S.1ff.45 Vgl. Financial World(Hrsg.) (2003), S.1.46 Vgl. Nohe and Zirkler (2003), S.222ff.47 Krumnow (2003), S.1.48 Vgl. Groh (2004), S.1.

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26 Basel II und IT

»Die zunehmende Automatisierung der Prozesse transferiert das Risiko von manuellen Fehlern zu Systemfehlern.Die gleichzeitig steigende Komplexität und die Abhängigkeiten der Systeme untereinander erhöhen das Risikounzulänglicher Kontrollen und das Versagen vieler Prozesse durch den Ausfall eines einzigen Schlüsselsystems.«50

»Die Nutzung von intelligenten und hoch komplexen Finanzprodukten ohne adäquate Kontrollprogramme kann zueinem Verlust an Transparenz Risikobewertung führen.«51

Neben klassischen Qualitätsansprüchen – Zuverlässigkeit, Qualität und Leistung52 – bedeutet für UnternehmenBasel II ein Review der vorhandenen IT-Infrastruktur. Eine lediglich vorgenommenen Momentaufnahme derFinanzlage reicht nicht mehr aus. Neben den Ex-post-Analysen sind entsprechende zukunftsorientierte Entschei-dungshilfen bereitzustellen.

Des Weiteren sind gewisse, häufig nicht ausgeschöpfte Handlungsräume hinsichtlich der Softwarepartnerwahl undOptionen im Hinblick auf Outsourcing zu beachten, welche einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Risiko-senkung und damit Bonitätsverbesserung nach sich ziehen können.

2.4.1 Daten und Finanzbehörden

Angesichts der neueren Vorschriften in Bezug auf die Archivierung von und den Zugriff auf Daten durch die Finanz-verwaltung haben die Entscheidungen über die Ausgestaltung der IT-Struktur erheblich an Bedeutung gewonnen.53

Beispielsweise erfolgen Unternehmensprüfungen im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer undLohnnebenkosten in Österreich koordiniert nur durch jeweils eine Person.54 Finanzonline.at bietet für Unternehmenbzw. deren VertreterInnen eine einheitliche Plattform für Telebanking, Finanzamtsangelegenheiten und Sozialver-sicherungsangelegenheiten.55 Als »Finanzamt im Internet« bietet FINANZOnline die Kommunikationsschnittstellezwischen Steuerzahler und Finanzamt via Internet zur Übermittlung von Steuererklärungen bzw. Steuerbescheiden.56

»Grundsätzlich kann bei Betriebsprüfungen und bei sonstigen Verpflichtungen zur Einsichtgewährung verlangtwerden, dass Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Mit Datenträger sind dabei elektronische Datenträger jenach Stand der Technik gemeint, wie beispielsweise Compactdiscs (CD).«57

In Regelfall wird sich die allgemein bestehende Herausgabeverpflichtung vorhandener Unterlagen, welche für dieAbgabenerhebung58 von Bedeutung sind und elektronisch erfasst wurden, auf Journal, Kontoblätter und Salden-listen konzentrieren.

Die Behörden haben allerdings keinen direkten Zugriff auf das Buchhaltungssystem des Unternehmens und könnendie im System vorhandenen Daten somit inhaltlich nicht verändern. Sie greifen auf die vom Unternehmen bereit-gestellten Export-bzw. Druckdateien zu.59

Eine große Herausforderung dabei ist die Trennung steuerlicher verpflichtend bereitzustellender Daten vongeschäftlich sensiblen Daten.60

Entsprechend dieser Zugriffsmöglichkeiten können die Finanzverwaltungen z.B. bei einer steuerlichen Außen-prüfung auf die gespeicherten Daten des Unternehmens bzw. des Steuerpflichtigen auf verschiedene Weise elektro-nisch zugreifen und Prüfungen z.B. automatisch mit Prüfroutinen durchführen. Die rechtlichen Grundlagen desDatenzugriffs durch die Finanzverwaltung im Sinne der Datenübermittlung bzw. Datenträgerüberlassung sowie derAufbewahrungs- und Archivierungsanforderungen an Unternehmen unterliegen dabei im Rahmen des hard- wiesoftwareseitig erfolgenden Weiterentwicklungen entsprechenden Anpassungen.

49 Schmidt (2003), S.5.50 Lenzmann (2004), S.503.51 Lenzmann (2004), S.503.52 Vgl. Nagel (2004), S.241.53 Vgl. Kampffmeyer (2003), S.1ff.54 Vgl. Wirtschaftskammer(Hrsg.) (2003), S.12.55 Domany (2004), S.18.56 Vgl. Finz (2004), S.10.57 Wirtschaftskammer(Hrsg.) (2003), S.12.58 Druckdateien i.S. Einer elektronischen Buchführungsprüfung $131 und $132 BAO Vgl. Wirtschaftskammer(Hrsg.) (2003), S.11f.59 Vgl.Wirtschaftskammer(Hrsg.) (2003), S.12.60 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.25

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IT 27

Die Finanzbehörden verwenden zur Prüfung ein Prüfprogramm, wie es auch von WirtschaftsprüferInnen verwen-det wird namens ACL (Audit Command Language). Diese bietet den Behörden neben der Verwaltungsvereinfa-chung auch einen verbesserten Überblick über die Buchhaltung eines Unternehmens inklusive verbesserter Daten-auswertungsmöglichkeiten. So können statistische Auswertungen mit geringem Zeitaufwand erstellt werden.61

»Die von der Finanz verwendete Prüfsoftware ACL verarbeitet das zu prüfende Material, bereitet es auf und machtes »durchsichtig«. Es schafft die Voraussetzungen für eine zeitgemäße, schnelle und dennoch vollständige Prü-fung.«62

Für die Übermittlung elektronischer Rechnungen z.B. mit Hilfe einer XML-basierten Standardschnittstelle ist aufeine »fortgeschrittene elektronische Signatur« zu achten, die von einer offiziellen Zertifizierungsstelle ausgestelltwurde, damit die Rechnung z.B. im Hinblick auf die Umsatzsteuer behördlicherseits anerkannt wird.63

In diesem Zusammenhang spielt die Verwendung von XBRL eine wichtige Rolle,64 ebenso wie freiwilliges Reportingvon Geschäfts- und insbesondere Finanzinformationen. Dem entsprechend werden mit Hilfe einer bedarfsorien-tierten XBRL-Taxonomie die Informationsbedürfnisse der Adressaten transaktionskostensenkend durchgeführt.

Bei der Implementierung ist darauf zu achten, dass die Anlage und Archivierung revisionssicher erfolgt im Sinneeiner Zugriffssicherung mit funktionierender Konsolidierungsmöglichkeit unabhängig von eingespielten Patches,Updates o.ä.65

Oracle bietet mit der Oracle E-Business Suite als Softwarepartner eine Softwarelösung an, welche entsprechend derin Frankreich erfolgten Zertifizierung für den Einsatz für die Rechnungslegung und Erstellung des Rechnungsab-schlusses nach IFRS (IAS) zertifiziert 66 und zudem XBRL-fähig ist.

Im Rahmen eines ganzheitlichen Firmenmanagements bietet Oracle die Möglichkeit, die Unternehmensleistung aufder Basis kundenbasierter Kenngrößen zu überwachen und zu analysieren. Über materielle Güter hinaus ist dieBewertung immaterieller Güter wie Markenstärke, Kunden, Forschung und Entwicklung vorgesehen.67

Auf der Grundlage internationaler Bilanzierungsstandards ermöglicht Oracle mit den Financials das Zusammen-wachsen des externen wie internen Rechnungswesens. Mit Hilfe des Oracle General Ledger können gesetzliche Vor-gaben erfüllt werden, die periodischen Abschlusszyklen verkürzt werden und ein umfassendes Finanz-Reportingerstellt werden.68

»Die integrierte Hauptbucharchitektur von Oracle garantiert optimale Datenintegrität sowie Prüf- und Steuerbar-keit«.69 Der Oracle Financial Statement Generator kann für individuelle Bedarfe verwendet werden, so können sichLeiter Rechnungswesen konsolidierte Informationen aus der Perspektive des Gesamtunternehmens heraus betrach-ten, während Controller sich einzelne Unternehmenseinheiten betrachten können.70

Mit dem Rechnungs- und Forderungsmanagementwerkzeug Oracle Receivables können Unternehmen die rechtzei-tige Bezahlung von Rechnungen und die Überwachung von Außenständen effizient handhaben.71 »Zur Über-wachung gehören ausgefeilte Überwachungs- und Kontrollmechanismen sowie die Erzeugung strategisch wichtigerFinanzinformationen«72

Mit dem richtigen Einsatz der E-Business Suite können Routinevorgänge rund um die Debitorenbuchhaltung auto-matisiert werden,73 ein wichtiger Faktor in Bezug auf die Solvenzerhaltungswahrscheinlichkeit eines Unternehmensinsbesondere im Hinblick auf die Kreditkosten im Rahmen vor Basel II.

Im Rahmen von Oracle Cash Management lässt sich die Eigenkapitalquote durch optimierte Kapitalbedarfsplanungverbessern.74

61 Vgl. Minarik (2003), S.1.62 Wirtschaftskammer(Hrsg.) (2003), S.12.63 Vgl. BGBl. OO Nr. 583/2003.64 Vgl. Mandl et al. (2005), S.1ff.65 Vgl. Kampffmeyer (2003), S.30.66 Vgl. Oracle France(Hrsg.) (2003), S.1.67 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.4.68 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.6.69 Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.6.70 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.9.71 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.10.72 Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.10.73 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.10.74 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.12.

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28 Basel II und IT

Die neue Version der Oracle E-Business Suite 11i.10 enthält besondere Funktionalitäten für Basel II,75 sodass eineschneller Implementierung insbesondere für Finanzdienstleistungsunternehmen in Aussicht steht. Dabei handelt essich um Oracle Financial Services Applications (OFSA), Oracle Financial Data Manager, Oracle Balanced Scorecardsowie Oracle9i Application Server.

Bei der automatisierten Kreditentscheidung mittels spezieller Scoringverfahren, welche mittels erweiterter Befra-gungen auch bei Privatkunden verstärkt Einzug hält, rückt die Risiko-Abschätzung und damit das verwendete Soft-warewerkzeug stärker ins Zentrum von Kreditvergabe-Prozessen.

Oracle Financial Services Applications (OFSA) ist ein »umfassendes Toolset, das Banken nachhaltig dabei unter-stützt, die Kriterien von Basel II zu erfüllen. OFSA ermöglicht ein risikogerechtes Performance Management undunterstützt damit die Geschäftsfeld- und Gesamtbanksteuerung.«76

Beim Oracle Financial Data Manager handelt es sich um ein »Finanzdatenmodell, das alle relevanten Geschäfts-informationen aus den Risikosystemen konsolidiert. Gleichzeitig ist das Modell die Grundlage für OFSA, da dieLösung die Datenbankstrukturen liefert, die für die Unterstützung der einzelnen Module der OFSA Suite nötig sind.Damit können Banken ihre Ergebnisse detailliert überprüfen und mit anderen analytischen Anwendungen verbin-den. Dadurch sind auch die Investitionen der Banken in Basel II besser geschützt.«77

»Oracle Balanced Scorecard übersetzt die Strategie eines Unternehmens in ein verständliches KPI-Set. Die KPIsmessen die Leistungsfähigkeit und damit die Erfüllung der Unternehmensziele.«78

Oracle9i Application Server, »beinhaltet integrierte Portal-Software, mobilen und sprachgesteuerten Zugriff,Caching für Webseiten, leistungsfähige Business-Intelligence- und Integrationswerkzeuge und viele weitere Funk-tionen. Oracle9i Application Server unterstützt alle wichtigen J2EE, Web-Services und XML-Standards. Seine offeneArchitektur stellt eine Integration der Web-Anwendungen in die jeweilige IT-Umgebung sicher.«79

Mit der Basel II Lösung für Banken bietet Oracle zentrales Datenmanagement mit Transparenz und Steuerungs-möglichkeit.80 »Detaillierte, fein abgestimmte Daten vieler Jahre können abgeglichen und die Betriebsrisiken mini-miert werden.«81

Das Gesamtrisiko ist damit laufend verfügbar mit einem Überblick über alle Geschäftsbereiche, der laufenden Ana-lyse der Risikoverteilung im Kundenportfolio.82

Unternehmen benötigen ein IT-System, welches mit Hilfe von Standards einen reibungslosen, zeitnahen und gehalt-vollen, allerdings redundanzfreien Informationsaustausch zwischen Banken und Unternehmen gewährleistet. Dasgeht über die Datenträgerüberlassung und die Erstellung von Druckdateien hinaus: Die regulatorische Anforderungan Unternehmen besteht darin, für die gesamte Aufbewahrungsfrist Listen und Auswertungen jederzeit ohneGefährdung von Unternehmensgeheimnissen oder Datenschutzbestimmungen im Allgemeinen zur Verfügung stel-len zu können. In diesem Zusammenhang kann mit der Oracle E-Business Suite ein wichtiger Schritt in RichtungZukunftsfähigkeit gesetzt werden.

2.5 Finanzierung insbesondere kleiner UnternehmenDer Markt an Unternehmenssoftware ist zwischen den großen Anbietern, in Bezug auf große Unternehmen, weit-gehend aufgeteilt. In den letzten Jahren konzentriert sich die Branche daher vermehrt auf kleinere und mittelstän-dische Unternehmungen als potentielle Kunden. Dabei werden vereinfachte Produkte z.B. von SAP und Oracleangeboten und gleichzeitig der Vertriebsweg inkl. Anpassung und Betreuung auf Partnerunternehmen ausgelagert.Daher sollten nachfolgend die KMU im Mittelpunkt der Betrachtung im Zusammenhang mit Basel II stehen.

75 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.1.76 Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.2.77 Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.2.78 Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.2.79 Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.2.80 Vgl. Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.2.81 Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.2.82 Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.2.

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Finanzierung insbesondere kleiner Unternehmen 29

Die Rolle der Fremdfinanzierung spielt bei den KMU traditionell eine bedeutende Rolle:

� »Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit nur durch hohes Bankenengagement möglich

� Jahrzehntelange Bankenpolitik, die hohen Fremdkapitaleinsatz förderte

� Überhöhte Gewinnentnahmen für Konsum und Finanzanlagen (Gewinnverwendung)

� Aufbau von Eigenkapital wird vielen Mittelständlern durch schwieriges wirtschaftliches Umfeld erschwert oderunmöglich gemacht (Gewinnentstehung)«83

»Durch Basel II werden die Voraussetzungen für eine risikosensitivere Preispolitik geschaffen.«84 Einige für dasRating u.U. ausschlaggebende Faktoren sind für große Unternehmen günstiger als bei kleinen und mittelständi-schen, wie Umsatzhöhe, Führungsstrukturen, Regelung der Unternehmensnachfolge, Mitarbeiterzahl und Kapital-struktur.85

Die Relevanz der Finanzierung zeigt sich anhand der Gründe für Unternehmenskonkurse: »ein Viertel aller Kon-kurse von europäischen Unternehmen durch Zahlungsverzug .«86 KMU leiden auf Grund ihrer Finanzierungsstruk-tur besonders unter exzessiven Zahlungszielen und Zahlungsverzug. Die tatsächliche Zahlung erfolgte nach demletzten Creditreformbericht im Durchschnitt nach 39 (Österreich), 40 (Deutschland) und 38 (Schweiz) Tagen.87

Vorteilhaft für Banken und damit für die KMU sind die niedrigeren zu hinterlegenden Reserven bei den KMU. Sieliegen in Abhängigkeit bestimmter Grenzen (Unternehmensstammdaten, Kredit, Besicherungslage) bis zur Hälfteunter den Standards für Großunternehmen.88

Nach einer Statistik der Creditreform liegt bei den KMUs im Vergleich zu den anderen EU-Staaten in Österreich undDeutschland ein relativ geringer Einsatz des Factoring und ein vergleichsweise hoher Einsatz von Bankkrediten zurUnternehmensfinanzierung vor.89

Charakteristisch für KMUs ist, dass der Eigentümer-Unternehmer die Alleinverantwortung und gesamte Unterneh-merrisiko trägt, Entscheidungen chancenbezogen aus der Situation heraus, nicht immer auf definierten Strategienbasierend, erfolgen, bei größeren Investitionen Kapazitätsprobleme auftreten, Potentiale in Bezug auf Marktinfor-mationen und Entscheidungsdeterminanten vorliegen und Abweichungen bzw. Fehler die Substanz bedrohen.90

Nachfolgend die Definition für Klein- und Mittelständische Unternehmen in Abhängigkeit von Betriebsgröße:91

83 Goldmann and Otto (2002), S.15.84 Nippel (2002), S.21.85 Nippel (2002), S.21.86 Creditreform(Hrsg.) (2004), S.10.87 Vgl. Creditreform(Hrsg.) (2004), S.10.88 Vgl. Moravec (2004), S.1.89 Vgl. Creditreform(Hrsg.) (2004), S.12.90 Vgl. Kerber (2003), S.5.91 In Anlehnung an Kerber nach der Kammer der WirtschaftstreuhänderKerber (2003), S.5.

Betriebsform Beschäftigte Anzahl der Betriebe

% Beschäftigte % Umsatz Bilanzsumme

Kleinstbetriebe 1-9 173.207 83,4 494.392 21,3 < 7 Mio. < 5 Mio.

Kleinbetriebe 10-49 28.848 13,9 544.345 23,5 < 7 Mio. < 5 Mio.

Mittelbetriebe 50-249 4.559 2,2 469.411 20,2 < 40 Mio. < 27 Mio.

Summe KMUs 1-249 206.614 99,5 1.508.148 65,0 < 40 Mio. < 27 Mio.

Tabelle 2.1: KMUs Österreich

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30 Basel II und IT

Nachfolgend werden die KMU-Finanzierung, Bankenbeziehung, Relevanz des Referenzzinssatzes und Handlungs-optionen für KMU betrachtet:

2.5.1 Finanzierung

»KMU finanzieren sich in der Regel durch ihre Bank, und zwar durch Kredite und Überziehungen.«92 Dementspre-chend wichtig und sensibel ist für KMU die Beziehung zu den Banken.93

Die Hauptfinanzierungsschwierigkeiten von KMUs liegen in der unzureichenden Größe für die Mittelbeschaffungam Kapitalmarkt, der/n unzureichenden Eigenkapitaldecke/Sicherheiten, unzureichenden Mitteln/Sicherheiten derInhaberInnen, der fehlenden Historie, unzureichender Managementerfahrung, ungenügender Ausbildung fürWachstumsschritte, ungenügender Business-Plan sowie fehlende Absatzstrategien und Fokussierung auf einzelneSchlüsselpersonen.94

»Die Herausforderungen für KMU bestehen im Umdenken von einer ausschließlich steuerschonenden hin zu einerauch rating- bzw. bonitätsorientierten Bilanzierung.«95 Due Diligence, die Bewertung des Wertes eines Unterneh-mens abseits der Bilanz, stand bei Fusion, Börsengang o. a. auf dem Programm für KMUs. Durch Basel II werdenbei einem Großteil der KMUs diese Einschätzungen jährlich stattfinden.96 Und diese Überprüfungen führen even-tuell auch zu Einschränkungen bei der Kreditlinie: »Erstmals führt eine zu niedrige Eigenkapitalquote die Liste derAblehnungsgründe an.«97

»Da vor Basel II keine regulierungsbedingte Notwendigkeit zu einer genaueren Messung des Ausfallrisikos von Kre-diten an Unternehmen bestand, konnte eine Bank evtl. auf eine Quersubventionierung der riskanten durch dieweniger riskanten Kredite vertrauen.«98

Durch Basel II stellt sich die Frage nicht in erster Linie ob, sondern zu welchen Konditionen ein Unternehmen künf-tig Kredite bekommen kann.99

Bei Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB-Ansatz) wird jeder einzelne Kreditnehmeranhand von qualitativen und quantitativen Faktoren bankintern einer passenden Ratinggruppe zugeteilt. DieseRatinggruppen haben jeweils eine stabile mittelfristige Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (probababilites ofdefault PD) entsprechend den validen historischen Erfahrungswerten.100

So werden beim Rating der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland Hard Facts mit 60% und Soft Factsmit 40% bei der Bewertung von mittelständischen Unternehmen herangezogen. Liegen Informationen zu den pri-vaten Vermögensverhältnissen persönlich haftender Gesellschafter vor, wird deren private Vermögenslage mit 15%einbezogen, während die Hard Facts dann nur noch zu 45% berücksichtigt werden.101

Für Informationen, die bei der EDV-gestützten Auswertung keine Berücksichtigung gefunden haben, gibt es dieMöglichkeit der Ablehnung und Abänderung des automatisch erstellten Rating durch so genanntes Override desKreditberaters.102

Bei den Unternehmen steht die Unternehmensgröße im Zusammenhang mit dem Grad der Informations-bereitschaft:103

»Ein Drittel der Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten stellt überhaupt keine Informationen für die Bank zurVerfügung.« »Zumindest die Übermittlung der Bilanz an die Kredit gebende Bank wird in wenigen Jahren ein Stan-darderfordernis sein, um überhaupt Geldmittel zu erhalten.«

92 Creditreform(Hrsg.) (2004), S.11.93 Vgl. Creditreform(Hrsg.) (2004), S.9.94 Früh (2003), S.931.95 Kerber (2003), S.10.96 Vgl. Koch and Wegmann (2002), S.1ff.97 Lob (2003), S.4.98 Nippel (2002), S.21.99 Braun and Gstach (2002), S.127.

100 Vgl. Keppler (2003), S.21.101 Vgl. Hanker (2003), S.83.102 Vgl. Hanker (2003), S.77.103 Creditreform(Hrsg.) (2004), S.11.

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Finanzierung insbesondere kleiner Unternehmen 31

In diesem Zusammenhang ist der Begriff De-leveraging von Bedeutung: »Die Rentabilität der Unternehmen stei-gern, um Eigenkapital aufbauen zu können. Viele Unternehmungen müssen zukünftig mit viel weniger Fremdkapi-tal arbeiten. Sie müssen Schulden zurückzahlen und neues Eigenkapital aus Gewinnen.«104

»Einbehaltene Gewinne bieten die beste Möglichkeit zur Finanzierung von Wachstum und Investitionen. Quellenvon zusätzlichem Eigenkapital sind informelle Risikokapitalgeber, Risikokapitalfonds und Institute, die eigenkapital-ähnliche Mittel, etwa nachrangige Darlehen, bereitstellen.«105

Eine weitere Handlungsmöglichkeit für Unternehmen liegt in einer verhaltensorientierten Bonitätspolitik durcheine ausführlich dokumentierte wirtschaftliche Lage inkl. Planungskonzepten und Planbilanzen, regelmäßigeGespräche zur Bonitätslage mit den Kreditinstituten und generell Information nicht nur als Holschuld der Banksondern auch als Bringschuld zu verstehen.106

Es stellt sich die Frage, in wie weit kleine Unternehmen die Kosten für ein Rating aufzubringen bereit und fähig sind:Angesichts der Preise für externe Ratings mit i.d.R. nur einjähriger Gültigkeit z.B. 2001 zwischen 5 000 und 60 000Euro stellen sie kaum eine Alternative für KMUs dar.107

In diesem Zusammenhang ist auch die Suche nach alternativen Finanzierungen interessant, wie z.B. nachrangigeDarlehen der Austria Wirtschaftsservice GmbH, »die Eingriffe in Geschäftsentscheidungen von außen einschrän-ken, bieten ein interessantes Konzept, um Unternehmen öffentliches Risikokapital zur Verfügung zu stellen«108 unddamit für Banken weiterhin als Finanzierungsadressat in Frage zu kommen.

»Wo Kundenberater oder ganze Frontabteilungen als Profit Centers behandelt werden, werden die Kreditsachbear-beiter immer versuchen, im Kundengespräch den kundenseitigen Verhandlungsspielraum auszuloten und den Kre-ditpreis möglichst an dessen oberem Ende festzusetzen.«109

Basel II belastet das Verhältnis zwischen Banken und KMU: » Kreditinstitute bereinigen ihre Kreditbücher undbauen Risiken ab, um ihre Ertragslage zu verbessern.«110

Die Vergangenheitsorientierung vormals gängiger bankinterner Ratingverfahren weicht einer zukunftsorientiertenmit besonderem Augenmerk auf der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. In diesem Zusam-menhang werden z.B. Insolvenzprognosen durchgeführt.111

Es stellt sich vor der Betrachtung der Handlungsoptionen und der Basiszinsabhängigkeit der KMU die Frage, wieBanken den Kreditzins berechnen:

Typische Bestandteile der Kalkulationsmodelle der Banken für die Produktkosten enthalten die Komponenten Refi-nanzierung, Risiko, Eigenmittelunterlegung, Transaktionsabwicklung und Marge.112

»Vor allem kleinere Banken orientieren sich an Preisvorgaben der größeren Konkurrenten und versuchen in einerRückwärtskalkulation festzustellen, ob sie mit den entsprechenden Konditionen mithalten können oder nicht.«113

Diese Festlegung des Kundenpreises wird zunehmend durch markt- und kundenspezifische Faktoren beeinflusst:

»Je nach Stand der Kostenträgerrechnung der Bank werden die daraus resultierenden Gesamtkosten durch einen ausCross-Selling-Aktivitäten oder Profitabilitätsüberlegungen resultierenden kundenspezifischen Bonusfaktor redu-ziert,«114 »hinzu kommen noch die Parameter wie die Strategie der Bank, das Verhalten des Marktes sowie die Kon-kurrenz.«115

»Zusätzlich sind primär die Großbanken in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, bei Kontrakten mit gerin-gem Ausfallrisiko den kalkulatorischen Kreditzins systematisch durch einen Cross-Selling-Bonus zu reduzieren.«116

104 Müller (2003), S.455.105 EU-Kommission (2004), S.27.106 Vgl. Lob (2003), S.35.107 Vgl. Wambach and Rödl (2001), S.1ff.108 EU-Kommission (2004), S.27.109 Bernet (2003), S.949.110 Creditreform(Hrsg.) (2004), S.10.111 Vgl. Braun and Gstach (2002), S.123.112 Vgl. Bernet (2003), S.947.113 Bernet (2003), S.948.114 Vgl. Bernet (2003), S.948.115 Müller (2003), S.460.116 Vgl. Bernet (2003), S.948f.

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32 Basel II und IT

2.5.2 Relevanz Risikogewichte und Basiszinssatz

Das Kreditgeschäft der Banken steht unter hohem Erfolgsdruck mit dem Versuch der Institute, steigender Margeninsbesondere im Mittelstandsgeschäft durchzusetzen.117 »Dass dabei schlechtere Risiken im Vergleich zum früherenEinheitszinssatz mit höheren Risikozuschlägen »bestraft« und gute Risiken entsprechend belohnt werden, ist öko-nomisch nachvollziehbar .«118

Die Bonität des Mittelstands liegt durchschnittlich eher im BB Bereich.119 Daher werden die Risikogewichte nachRating und Eigenkapitalansatz für Forderungen an Unternehmen, die durch eine Verlusthöhe bei Ausfall/LDG von45% und eine Laufzeit/M von 2,5 Jahre gekennzeichnet sind, nur für die Ratingklassen BB und in Anbetracht derRelevanz für kleine Unternehmen auch die Klasse B betrachtet:120

Oben stehende Tabelle macht in Bezug auf die Risikogewichte ersichtlich, dass kleine Unternehmen (5 MillionenUmsatz) durch die Regelungen gegenüber den Unternehmen mit einem Umsatz von 50 Millionen bevorzugt wer-den.

Nach Berechnungen der IG Metall 2002 ergeben sich für Kleine und Mittlere Unternehmen bei vergleichbarenKostenstrukturen für die Banken über 200% Unterschiede bei den Volumina für die Kreditvergabe:121

Abbildung 2.1: Kreditvergabevolumen nach Basel II

117 Vgl. Suhlrie (2004), S.9.118 Müller (2003),S.455.119 Vgl. Suhlrie (2004), S.18.120 Tabelleninformationen gekürzt, nach Hirt (2004), S.48.

BB B

Bankwesengesetz (BWG) 100 100

Basel Standard 100 100

IRB (Umsatz 50 Mio), gerundet 97 162

IRB (Umsatz 5 Mio), gerundet 78 128

Tabelle 2.2: Risikogewichte nach Rating

121 Zahlen und Grafik in Anlehnung an Goldmann and Otto (2002), S.10.

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Zusammenfassung und Ausblick 33

Der Anstieg der Finanzierungskosten für »Unternehmen mit einem schlechten Risiko 3-4 Prozentpunkte Zuschlagauf die heutigen Zinsen. Bei einem Zinsniveau von 7-9 Prozent entspricht dies einem Anstieg der Finanzierungs-kosten um rund 40 Prozent. Margenverlust von 0,6 – 1,0 Prozent. Dies bedeutet für viele Unternehmen eine akuteInsolvenzgefahr!«122

Es werden für den deutschen Mittelstand Veränderungen bei der Ergebnisstruktur in Folge von Basel II erwartet.Dies auch mit Folgen für die Eigenkapitalrendite:123 »Entsprechend den Berechnungen der Deutschen Bundesbankverringert sich die Eigenkapitalrendite im Mittelstand in Folge einer Erhöhung des Zinsaufwandes von 1,4 auf 1,6Prozent der Erlöse und dem damit fallenden Gewinn von 1,5 auf 1,3 Prozent von 14% auf 12%.«

2.6 Zusammenfassung und AusblickFür Banken und Unternehmen führen die bankintern zu implementierenden Basel II Umsetzungsmaßnahmen zueinem Review der Kreditgewährung bzw. zu einer Verstärkung des Monitorings vorhandener Kredite.

Die größere Berücksichtigung der individuellen Risiken führt zu einem tendenziell neutraleren Verhältnis zwischenUnternehmen und Bank.124

Die Herausforderung einer Bonitätsbeurteilung sollte jedes Unternehmen bis zur endgültigen Einführung von BaselII nutzen, um eine Optimierung von Unternehmensprozessen zur Erzielung eines optimierten Ratings zu errei-chen.125

Synergien zwischen Basel II und IFRS scheinen in vielen Fällen realisierbar, insbesondere bei Aufbau und Pflege desDatenbestandes und Datenaufbereitung und Auswertung.126

Dabei können lösungsorientierte Produkte, die IFRS-zertifiziert127 sind und darüber hinaus spezielle Basel-II Funk-tionalitäten aufweisen, wie die Oracle E-Business Suite, die IT-Anforderungen durch entsprechendes ERP-Produktabdecken.

In diesem Zusammenhang zählt auch die Reportingfähigkeit mit Standards, wie XBRL, die es Finanzintermediärenermöglicht, ihre Transaktionskosten zu senken und damit günstigere Finanzierungen bieten zu können.128

»Insgesamt ist nicht zu verkennen, dass die IAS/IFRS einen wichtigen Beitrag zur risikoadjustierten Kapitalalloka-tion nach Basel II leisten und neue Maßstäbe hinsichtlich Transparenz und Vergleichbarkeit setzen, die qualitativund quantitativ über das nach dem HGB und den EU-Bilanzrichtlinien Geforderte hinausgehen. Das wird die Effi-zienz des Kapitalmarktes steigern.«129

122 Goldmann and Otto (2002), S.17.123 Vgl. Deutsche Bundesbank and McKinsey (2003), S.6.124 Vgl. Schaefer (2003), S.12.125 Vgl. Braun and Gstach (2002), S.11.126 Financial World(Hrsg.) (2003), S.1.127 Vgl. Oracle France(Hrsg.) (2003), S.1.128 Vgl. Thießen (2003), S.368.129 Krumnow (2003), S.1.

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XBRL und IFRS(IAS)von Dieter Mandl, Norbert Paßler und Jörg Schütze

Die digitale Schnittstelle mit der Bezeichnung XBRL steht für einen neuen Standard des Austausches wirtschaftli-cher Kennzahlen. Die Abkürzung steht für eXtensible Business Reporting Language, ein semantischer Standard aufder Grundlage von XML.

3.1 AnwendungDie Vereinheitlichung der betriebswirtschaftlich-technischen Kommunikationsstruktur führt i.d.R. zu einer nach-haltigen Verringerung der Aufbereitungskosten von Informationen. Bisher unterschieden sich die von Unternehmenveröffentlichten Informationen wie z.B. Jahresabschlüsse von an der Börse notierten Unternehmungen auf Grundunterschiedlicher Formatierung und Verwendung von Wahlrechten z.T. erheblich. Für nationale / internationale Ver-gleiche, für Vergleiche über mehrere Perioden hinweg, Vergleiche zwischen Branchen und Unternehmensbereichenführten diese Unterschiede bezüglich verwendeter Normen, Detailtiefe und Strukturierung zu entsprechendenFehlerpotentialen neben allgemeinen Fehlern bei der Datensammlung und -aufbereitung insbesondere durch vor-handene Interpretationsspielräume.

Neben des Abrufes tendenziell aktuellerer Daten entsprechend der Aktualisierung durch die Unternehmen bietet dieStandardisierung der Formatierung, des Abstraktionsniveaus und der Bezugsgrundlagen durch den Einsatz vonXBRL ein erhebliches Kosteneinsparungspotential für die beteiligten Informationsnachfrager wie -anbieter.

Die Erstellung von Dokumenten für spezifische Zwecke wie die Erstellung eines Jahresabschlusses kann überInstance Documents vereinheitlicht erfolgen.

Aus den Informationen im XBRL-Standard können gleichsam automatisch (Datenaufbereitungs- und Formatie-rungsmakros) unterschiedliche Dokumente z.B. eine Steuererklärung entsprechend den relevanten nationalen Vor-schriften erstellt werden.

Unternehmen können ihre Veröffentlichungsbedarfe dem entsprechend parallel über das Angebot von XBRL-formatierten Informationen für interessierte Share- und Stakeholder mit den entsprechenden Aufbereitungswerk-zeugen sowie parallel dazu erstellten Standarddokumenten für die direkte Verwendung durch Standardbrowsererzeugen. Mit der Verbreitung von XBRL darf erwartet werden, dass die Ausgabe der gewünschten Informationenjeweils entsprechend den persönlichen Präferenzen der Nachfrager erfolgen kann. Statt dass serverseitig, z.B. beimUnternehmen, die Informationen in ein gewisses Design gebracht werden, können die Nachfrager entscheiden: Sielegen das Ausgabemedium und die Ausgabeform wie z.B. Hierarchie, Detailtiefe fest. Die Datenaufmachung kannentsprechend clientseitig erfolgen. Mögliche Anwendungen sind z.B. die Aufbereitung als WAP-Seite, als HTML-Seite, als PDF-Dokument, als Tabellenkalkulationsdokument oder als Audiodokument.

In diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung von Seiten zu nennen, die sich mit so genannten RSS-Feed-Readern lesen lassen. RSS steht für Rich Site Summary und bietet auch eine strukturierte Aufbereitung von Infor-mationen an. Dabei gibt es keine Beschränkung auf wirtschaftliche Bereiche wie bei XBRL. Entsprechend derPräferenzen der Informationsnachfrager werden nur bestimmte Themenbereiche abgerufen.

3.2 XBRL-Umstellung und SynergienDie Umstellung im Unternehmen auf die Verwendung von XBRL bedeutet u.U. für Unternehmen eine Anpassungbzw. Optimierung interner Unternehmensprozesse. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen bieten sich Syner-gien durch die gleichzeitige Anpassung an IFRS und Basel II unter Verwendung von Software, die XBRL-fähig ist,an, wie im Weiteren erläutert wird:

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36 XBRL und IFRS(IAS)

3.3 XBRL, XML und TaxonomienXBRL gehört zur Familie der Auszeichnungssprachen wie HTML und WML. Im Gegensatz zu anderen Auszeich-nungssprachen gibt es keine Formatierungsinformationen. XBRL beruht auf XML, der eXtensible Markup Lan-guage. Bei XML wird jede Zahl bzw. Informationseinheit durch eine Metainformation erläutert. Inhalte werdendurch Setzung von Anfangs- und Endhinweisen klar abgegrenzt, wie im folgenden Beispiel aufgezeigt:

Hier stellt »<startDate>« den Anfangspunkt dar, der Endpunkt der Inhaltsabgrenzung wird durch »</startDate>«gekennzeichnet. Die zu übermittelnde Information lautet »2004-01-01« für den 1. Januar 2004.

XBRL besteht aus einer Vielzahl von Taxonomien. Diese Taxonomien bestehen aus einem W3C XML konformenSchema.130

Bei Informationen im XBRL-Standard lässt sich die Einhaltung der XML-Strukturvorgabe mit XML-Werkzeugenvalidieren. Zur Validität gehört des Weiteren die Einhaltung der spezifischen XBRL-Taxonomie:

In XBRL sind die Bezeichnungen für die Metainformation/Tags im Gegensatz zu XML entsprechend so genannterTaxonomien standardisiert. Die Verwendung von z.B. »<Anfangsdatum>« statt »<startDate>« ist nicht zulässig.

Informationen werden kaskadenförmig aufbereitet. Im obigen Beispiel könnte es sich um den Beginn eines (Wirt-schafts)-Jahres handeln, die nächsthöhere Auszeichnungsebene wäre dann:

<period> … </period>, z.B.:

Ausgeschrieben mit dem Start- und Endpunkt der Periode ergibt sich dann für das Kalenderjahr 2004:

Eine Taxonomie dient bei XBRL der Strukturierung von Geschäftsinformationen. Die XBRL IFRS Taxonomie defi-niert beispielsweise über 3.000 einzigartige Elemente, die für bestimmte in der Rechnungslegung relevante Konzeptestehen.131

Eine Taxonomie kann als ein Datenlexikon/Vokabular semantischer Beschreibungen spezialisiert auf Geschäftsin-formationen betrachtet werden. Durch eine Taxonomie werden die wirtschaftlichen i.d.R. insbesondere finanziellenInformationen einzeln aufgezählt, welche mit XBRL abgebildet werden. Für jede Vokabel / jeden Begriff wird fest-gelegt, welche Bedeutung dieser hat und wie die Notierung zu erfolgen hat.

Der Rang einer Taxonomie hinsichtlich der Anerkennung durch die XBRL-Organisation kann an der Bezeichnungabgelesen werden:132

� Recommended: Empfohlene offiziell verabschiedete XBRL Spezifikation

� Approved: genehmigte Taxonomie durch Entwicklung entsprechend den XBRL- oder gleichwertigen Richtlinien

� Acknowledged: XBRL-konforme Taxonomie durch Entwicklung entsprechend anderer Richtlinien

Start-Tag Inhalt End-Tag

<startDate> 2004-01-01 </startDate>

Ergebnis: <startDate>2004-01-01</startDate>

Tabelle 3.1: Beispiel XML/XBRL

130 Waldt (2004), S.1.

Start-Tag Start-Tag Inhalt End-Tag ... End-Tag

<period> <startDate> 2004-01-01 </startDate> ... </period>

Ergebnis: <period><startDate>2004-01-01</startDate>...</period>

Tabelle 3.2: Beispiel XBRL Struktur

Start-Tag Start-Tag Datum End-Tag Start-Tag Datum End-Tag End-Tag

<period> <startDate> 2004-01-01 </startDate> <endDate> 2004-12-31 </endDate> </period>

<period><startDate>2004-01-01</startDate><endDate>2004-12-31</endDate></period>

Tabelle 3.3: Beispiel XBRL komplett

131 Ramin et al. (2003), S.1.132 Vgl. XBRL.de (Hrsg.) (2004?), S.1 und Waldt (2004), S.1.

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Oracle XML- und XBRL- Fähigkeiten 37

� Working Draft: Taxonomie im Entwicklungsprozess

� Final complete: verabschiedete Taxonomie zum Download bereitgestellt

Für die Vorschriften der Ausgestaltung der Information werden spezifische Taxonomien erstellt. Diese richten sichnach dem Verwendungszweck. Neben der unternehmensexternen Verwendung von XBRL kann diese auch unter-nehmensintern verwendet werden. Handelskammern benötigen andere Informationen von ihren Mitgliedsunter-nehmen als z.B. die Steuerbehörden. Dementsprechend entstehen vielfältige Taxonomien entsprechend den landes-bzw. branchenspezifischen Informationsbedürfnissen. In einigen Ländern stehen bereits Taxonomien zur Verfügung.

Taxonomiebeispiel deutsches Bilanzrecht »Taxonomie GermanAP Version 1.0«133

Die Gliederung nach Taxonomie GermanAP erfolgt folgendermaßen:

� Informationen allgemeiner Natur,

� Bilanz,

� GuV nach dem Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren,

� Gewinnverwendung – Eigenkapital-Spiegel,

� Kapitalflussrechnung,

� Anhang, Lagebericht usw.

3.4 Oracle XML- und XBRL- FähigkeitenOracle bietet mit der Datenbank XML DB (als Teil von Oracle 9iR2) »Native XML data-type for storing and mana-ging« sowie automatisierten Im- und Export von XML-Inhalt.134

Bei der Oracle E-Business Suite erfolgt die Verwendung von XBRL als Finanzberichtsfunktion (financial reportingfunctionality) im Oracle Financial Statement Generator (FSG).

Der FSG ermöglicht die Erstellung von Finanzberichten, welche den Bedürfnissen hinsichtlich Abstraktionsebeneund Formatierung individuell angepasst werden können, in den Grundfunktionen vergleichbar einer Pivottabelle.Dabei können die XBRL-Taxonomien durch Verlinkung des Kontenrahmens mit den entsprechenden Elementender XBRL-Taxonomie135 als Grundlage für den Input und Output verwendet werden.

Die Reports werden einmalig angelegt und können als Text, Tabellenkalkulationsblatt und oder als XBRL instancedocuments ausgegeben werden: (Am Beispiel von Rob Zwiebach), zunächst im Detail dann in der Gesamtmaske:136

133 XBRL.de (Hrsg.) (2004?), S.1 134 Zwiebach (2003), S.11.135 Shanahan (2003), S.1.

Abbildung 3.1: Define Financial Report – Detail XBRL

136 Zwiebach (2003), S.18.

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38 XBRL und IFRS(IAS)

3.5 Bedarfsgeformter und bedarfsgeleiteter Abruf statt ZusendungIm Gegensatz zur regelmäßigen Zusendung z.B. des Jahresabschlusses kann das Angebot der Informationen bzw.deren Austausch über Webdienste nach Bedarf des Nutzers erfolgen. Diese bedarfsgeleitete Nachfrage (Pull stattPush) entspricht nicht nur der Möglichkeit, entsprechend der Aktualisierungshäufigkeit des Anbieters aktualisierteInformationen zu erhalten, sondern zeigt auch einen Ausweg in Bezug auf unerwünschtes Mailaufkommen auf.

Durch Instance Documents erhalten die Nutzer die Möglichkeit, das ihrem Zweck entsprechende Dokument ausXBRL zu erzeugen.

Die Zulassung zur Nutzung der XBRL Informationen lediglich für begrenzte Nutzerkreise kann z.B. über eineAuthentifizierung durch Nutzer-Kennwort-Kombination oder durch die Beschränkung auf bestimmte IP-Adress-bereiche erfolgen.

3.6 Zusammenfassung und AusblickDie digitale Schnittstelle namens XBRL (eXtensible Business Reporting Language) steht für einen neuen Standarddes Austausches wirtschaftlicher, insbesondere finanzieller Kennzahlen, welcher auf XML basiert. Spezielle Taxo-nomien berücksichtigen die Bedarfe entsprechend unternehmensinterner Prozesse bzw. die Bedarfe der Share- undStakeholder. Die Implementierung erfolgt in Oracle z.B. über den Financial Statement Generator.

Die Kosten für den Informationsaustausch, insbesondere für die Datenaufarbeitung, dürften bei Durchsetzungeines digitalen Standards erheblich sinken. Die Suche nach Informationen kann durch beigegebene Metainforma-tionen und zusätzliche Standardisierung wesentlich effizienter und schneller als bisher durchgeführt werden. BeiDurchsetzung dieser Standards sind entsprechende Veränderungen in den betroffenen Unternehmen zu erwarten.

Abbildung 3.2: Define Financial Report – XBRL

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Segmentberichterstattung im Einklang mit IFRS(IAS)von Norbert Paßler, Maximilian Rumpf und Wolfgang Pecka

4.1 Grundlagen

4.1.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Die Zielsetzung des Standards »Segmentberichterstattung (IAS 14)« liegt darin, Grundsätze zur Darstellung vonFinanzinformationen nach Segmenten bereitzustellen.137 Segmentberichterstattung ist von Unternehmen, derenAktien oder schuld rechtliche Wertpapiere an einer Wertpapierbörse gehandelt werden oder deren Handel beantragtwurde, durchzuführen. Ein vollständiger Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, dieEigenkapitalverhältnis und den Anhang. Da Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung hoch aggregierte Abbil-dungen der Vermögens- und Ertragslage darstellen, versucht die Segmentberichterstattung mittels Disaggregationdem Adressaten Zusatzinformationen zu bieten.138

Im Einzelnen soll es dem Adressaten ermöglicht werden:139

� Die Ertragslage besser zu verstehen,

� Risiken und Erträge besser einschätzen zu können,

� künftige Cashflows besser prognostizieren zu können,

� das Unternehmen als Ganzes sachgerechter prognostizieren zu können.

Grundsätzlich gibt es zwei theoretische Ansätze zur Segmentberichterstattung, Management Approach und Riskand Reward Approach, wie nachfolgend weiter ausgeführt:

4.1.2 Management Approach

Der Management Approach140 stellt externen Adressaten Informationen zur Verfügung, die auch für die interneUnternehmenssteuerung verwendet werden. Die Information wird somit aus der Sicht des Managements für denexternen Adressaten dargestellt. Dabei können für die Segmentberichterstattung auch andere Bilanzierungs- undBewertungsregeln als im Einzel- bzw. Konzernabschluss angewandt werden.

4.1.3 Risk and Reward Approach

Der Risk and Reward Approach, oder auch Return and Reward Approach141 genannt, orientiert sich an Ursprungund Art der Risiken und Erträge eines Unternehmens.142

Diese Untergliederung erfolgt dabei unter Berücksichtigung von Geschäftsfeldern und geografischen Bereichen.143

137 Vgl. Mandl (2004), S.446.138 Vgl. Heuser and Theile (2003), S.392 vgl. dazu auch IAS 14.3.139 Vgl. Wagenhofer (2003), S.487 iVm IAS 14.140 Vgl. Baetge et al. (2000), S.577f.141 Vgl. Baetge et al. (2000), S.577f.142 Vgl. Heuser and Theile (2003), S.393.143 Vgl. Wagenhofer (2003), S.489.

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40 Segmentberichterstattung im Einklang mit IFRS(IAS)

4.1.4 Abgrenzung der Segmente

Grundsätzlich ist zwischen Geschäftssegmenten und geografischen Segmenten zu unterscheiden. IAS 14 behandeltdie unterschiedlichen Kriterien zur Abgrenzung der Segmente, die sich jedoch beide am Risk and Return Approachorientieren:144

4.1.5 Geschäftssegment

Bei einem Geschäftssegment (Business Segment)145 handelt es sich um einen unterscheidbaren Teilbereich einesUnternehmens, der ein individuelles Produkt oder eine Dienstleistung oder eine Gruppe ähnlicher Produkte oderDienstleistungen erstellt und sich hinsichtlich der Risiko- / Ertragsstruktur von anderen Tätigkeitsbereichen unter-scheidet. Mögliche Kriterien sind:

� Art der Produkte,

� Art der Produktionsprozesse,

� ähnliche Kundengruppen,

� ähnliche Distributionsgruppen,

� Art des regulatorischen Umfelds.

4.1.6 Geografisches Segment

Beim Geografisches Segment146 handelt es sich um unterscheidbare Teilbereiche eines Unternehmens, deren Bereit-stellung von Produkten und Dienstleistungen in einem bestimmten wirtschaftlichen Umfeld geschieht und dessenRisiko- / Ertragsstruktur sich von denen in anderen wirtschaftlichen Umfeldern unterscheidet. Kriterien, die bei derBildung von geografischen Bereichen berücksichtigt werden sollen, sind:

� Gleichartigkeit von wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen,

� Beziehungen zwischen Tätigkeiten in unterschiedlichen geografischen Regionen,

� räumliche Nähe der Tätigkeiten,

� spezielle Risiken im geografischen Tätigkeitsbereich,

� Devisenverkehrsbestimmungen,

� Kursänderungsrisiken.

Zuerst wird festgestellt, welches Kriterium den Hauptursprung der Risiken und Erträge eines Unternehmens dar-stellt. Für dieses Kriterium wird die primäre Segmentberichterstattung angewandt. Für das zweite Kriterium wirddie sekundäre Segmentberichterstattung angewandt.147

4.1.7 Berichtspflichtige Segmente

Intern dargestellte Segmente können nur dann zusammengefasst werden, wenn sie im Wesentlichen ähnlich sind(z.B. wenn sie ein ähnliches Wesen an den Tag legen). Dies ist dann der Fall, wenn sie eine ähnliche langfristigeErtragsentwicklung aufweisen und alle oben angesprochenen Kriterien erfüllt (ähnlich) sind.148

Ein Geschäftssegment oder ein geografisches Segment (Region) ist dann berichtspflichtig,149 wenn es den Großteilseiner Erlöse aus den Verkäufen an externe Kunden, d.h. aus dem Umsatz mit fremden Dritten realisiert und

� die Segmenterträge und Umsätze mindestens 10% aller Segmenterträge und Umsätze ausmachen, oder

� das Segmentergebnis (Gewinn oder Verlust) größer als 10% des zusammengefassten Ergebnisses aller Segmenteist, oder

� sich die Vermögenswerte des Segments auf mehr als 10% der Vermögenswerte aller Segmente belaufen.

144 Vgl. IAS 14.9.145 Vgl. Born (2002), S.222.146 Vgl. Pellens (2001), S.478f.147 Vgl. Wagenhofer (2003), S.491f. Vgl. Dazu auch IAS 14.26.148 Vgl. IAS 14.34.149 Vgl. Born (2002), S.224f.

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Grundlagen 41

Sind dadurch weniger als 75% aller Umsatzerlöse segmentiert worden, sind zusätzliche Segmente zu identifizierenund anzugeben.150

Segmenterlöse sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Unternehmens dargestellten Erlöse.Erlös ist grundsätzlich der aus der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens resultierende Bruttozufluss wirt-schaftlichen Nutzens.151

4.1.8 Angabepflichten zu den Segmenten

Segmentinformationen sind in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für dieAufstellung und Darstellung der Abschlüsse eines Konzerns oder Unternehmens angewendet werden, aufzustellen.Vermögenswerte, die gemeinsam von zwei oder mehr Segmenten verwendet werden, sind nur, und nur dann, aufdas Segment zu verteilen, wenn die darauf bezogenen Erträge und Aufwendungen auch auf dieses Segment verteiltworden sind.152

IAS 14.50-67 beschäftigen sich mit dem umfangreichen primären Berichtsformat.153 Dabei sind folgende Punkteanzugeben:

� Segmenterlöse, getrennt nach Erlösen aus Verkäufen an externe Kunden und andere Segmente,

� Segmentergebnis,

� Gesamtvermögen,

� SegmentschuldenSegmentschulden,

� Gesamtsumme der erworbenen langfristigen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten (Sachanlagevermögenund immaterielle Vermögenswerte),

� planmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen,

� sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen oder Cashflow,

� wird nach equity bewertet: Equity-Ergebnis und Equity-Buchwert,

� Empfehlung: Angabe wesentlicher Aufwendungen und Erträge.

4.1.9 Sekundäres Berichtsformat

In den IAS 14.68-72 wird das sekundäre Berichtsformat definiert. Welche Informationen angegeben werden müs-sen, unterscheidet sich je nachdem, welches Kriterium für das primäre Berichtsformat festgelegt wurde.154 FolgendeAngaben sind zu machen, wenn als primäres Format »Tätigkeitsbereich« gewählt wurde:155

� Segmenterlöse von externen Kunden nach geografischen Regionen, wenn deren Umsätze mit diesen 10% odermehr des Unternehmens mit fremden Dritten betragen,

� Buchwerte der Segmentvermögenswerte nach dem Standort der Vermögenswerte für jede Region, wenn diesemehr als 10% der Gesamtvermögenswerte betragen,

� Anschaffungskosten aller in der Periode erworbenen langfristigen Vermögenswerte (Sachanlagen und immate-rielle Vermögensgegenstände) für jene Regionen, deren Vermögenswerte mehr als 10% der Gesamtvermögens-werte aller Regionen betragen.

Wurde als primäres Kriterium »Geografischer Bereich« gewählt, so sind für die Geschäftsfelder, deren Erlöse ausUmsätzen mit externen Kunden oder deren Vermögenswerte (Buchwerte) zumindest 10% des entsprechenden Ver-mögens des Gesamtunternehmens betragen, folgende Angaben zu machen:156

� Segmenterlöse von externen Kunden nach Geschäftsbereich,

� Buchwert der Segmentvermögenswerte nach Geschäftsbereich,

� Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte nach Geschäftsfeldern.

150 Vgl. IAS 14.37.151 Vgl. Mandl (2004), S.723.152 Vgl. Wagenhofer (2003), S.495ff.153 Vgl. Heuser and Theile (2003), S.401.154 Vgl. IAS 14.68.155 Vgl. Born (2002), S.226.156 Vgl. Wagenhofer (2003), S.497f.

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42 Segmentberichterstattung im Einklang mit IFRS(IAS)

4.2 Segmentberichterstattung mit der Oracle EBSSegmentberichterstattung wird mit der Oracle E-Business Suite mittels flexiblen Kontoflexfeldern verwirklicht, diefirmenspezifisch festgelegt werden.

4.2.1 Kontoflexfeld

Ein Kontoflexfeld ist eine Kombination von mehreren Kontoflexfeldsegmenten, in die firmenspezifische Daten ein-gegeben werden können. Ein Kontoflexfeld kann aus bis zu 30 verschiedenen Segmenten bestehen. Jedes dieser Seg-mente beinhaltet normalerweise ein typisches Element der Unternehmensstruktur. Beispiele hierfür wären:

� Filialen (für verschiedene geografische Regionen),

� Operative Einheiten,

� Produkte,

� Konten,

� Kostenstellen ...

Durch die Kombination der Segmente in den Kontoflexfeldern kann die spezifische Firmenstruktur festgelegt werden.

Ein typisches Beispiel für ein Kontoflexfeld, in dem sich Segmentreporting verwirklichen ließe, wäre:

4.2.2 Verbuchung

Es können alle auftretenden Geschäftsfälle entsprechend dem Anfall verbucht werden. Durch konsequente Einhal-tung der laufenden Verbuchung entsprechend der Zugehörigkeit können daraus bei Bedarf alle erforderlichenDaten, die für die Segmentberichterstattung notwendig sind, abgefragt werden. Der Anforderung der Trennung inTätigkeitsbereich und geografischen Bereich wird somit voll Genüge getan.

4.2.3 Auswertungen

Auswertungen werden in der Oracle E-Business Suite mittels Reports (Berichten) durchgeführt. Es können dazuentweder die bereits eingebauten Reports verwendet werden oder man erstellt weitere, die den spezifischen Bedürf-nissen entsprechen. Dazu wird das Tool Financial Statement Generator (FSG) angeboten. Berichte, die mittels FSGerstellt werden, nutzen das Zeilen/Spalten Prinzip. Dazu wird in einem Zeilen Set (row set) der Inhalt der Zeilen undin einem Spalten Set (column set) der Inhalt der Spalten festgelegt. Der Inhalt der Sets lässt sich mittels mannigfal-tiger Optionen genau trimmen. So können z.B. in Reports:

� Berechnungen durchgeführt,

� auf Kontengruppen verwiesen oder

� der Zahlentyp (Ist- oder Budgetzahlen) festgelegt werden.

Schlussendlich werden diese Sets in Reports kombiniert.

Der Segmentberichterstattung wird entsprochen, indem somit Abfragen entweder nach der Firma (geografischerBereich) oder nach dem Produkt (Tätigkeitsbereich) erstellt werden. Dadurch wird die parallele Darstellung unter-schiedlicher Rechnungslegungsvorschriften in Form von Bilanzen und GuV sehr vereinfacht.

4.3 AusblickDurch die Flexibilität der Oracle E-Business Suite (bis zu 30 Segmentwerte können in einem Kontoflexfeld kombi-niert werden) bleibt auch zukünftig gewährleistet, dass die individuelle Firmenstruktur im System abgebildet unddabei allen verpflichtenden Bestimmungen Folge geleistet wird.

Kontoflexfeldsegmente Mit den Werten

Firma (geografischer Bereich) 1 Österreich 2 Deutschland 3 ...

Konten 0600 Geschäftsausstattung 1600 HW-Vorrat XXXX ...

Produkte 1 Videorecorder 2 Videokameras 3 ...

Tabelle 4.1: Beispiel Kontoflexfeld Segmentreporting

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Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)von Dieter Mandl und Maximilian Rumpf157

1995 hat die Europäische Kommission ihre ursprünglich abwartende Haltung einer Anerkennung internationalerRechnungslegungsstandards durch die EU im Sinne einer Strategie zur Erreichung einer internationalen Rech-nungslegungsharmonisierung aufgegeben. Im Juli 2002 erhielt das europäische Parlament die EU-Verordnung,welche die Anwendung der IFRS(IAS)-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne prinzipiell ver-pflichtend vorsieht. Nach derzeitigen Schätzungen sind von der IFRS(IAS)-Konzernrechnungslegungspflicht ab2005 etwa 7.000 Unternehmen EU-weit betroffen.

Unabhängig von der EU-Verordnung von Juli 2002 interessieren sich auch Unternehmen für eine IFRS(IAS) Rech-nungslegung, die nicht die Pflicht zur Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS(IAS) für das Geschäftsjahrunterliegen, die ab oder nach dem 1.1.2005 beginnen.

Unternehmen die nicht unter die Bestimmungen der EU-Verordnung vom Juli 2002 fallen, interessieren sich oft des-halb für die Aufstellung von IFRS(IAS)-Abschlüssen, weil sie sich davon einen bestimmten Informationsnutzenerwarten (z.B. was die Aktivierung von immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens anbelangt, die nicht ent-geltlich erworben wurden).

Ziel dieser Arbeit ist es, Leserinnen und Lesern einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen denentsprechenden Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Handelsgesetzbuches (kurz HGB) und denInternational Financial Reporting Standards (kurz IFRS) anhand von ausgewählten Kapiteln und mit Hilfe von Bei-spielen zu vermitteln, soweit es sich organisatorisch relevante Aspekte einer Überleitung von einer Buchführungnach HGB zu einem IFRS(IAS)-Einzelabschluss handelt. Zusätzlich soll ein möglicher Lösungsansatz der Umstel-lung auf internationale Rechnungslegung, unter Verwendung der Oracle E-Business Suite, aufgezeigt werden.158

5.1 Einzelabschluss nach IFRS(IAS) und HGBIm Folgenden wird dargestellt, wie mit Hilfe der Oracle E-Business Suite ein HGB-Abschluss in einen Abschlussnach IFRS(IAS) transformiert wird.159 Es geht hierbei um die Darstellungen anhand von Einzelabschlüssen.160 AufKonzernabschlüsse wird hier nicht eingegangen.

Ein Abschluss ist gem. IAS 1.49 mindestens jährlich aufzustellen. Nach IAS 1.7 besteht ein vollständiger IFRS(IAS)-Abschluss aus

� Bilanz,

� Gewinn- und Verlustrechnung,

� Kapitalflussrechnung,

� Eigenkapitalveränderungsrechnung und

� Anhang.

157 Dieser Beitrag stellt eine zusammengefaßte und in einzelnen Punkten stark ergänzte und erweiterte Version der von Mag. Maximilian Rumpf unter Betreuung von o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl und Univ. Ass. Mag. Dr. Jörg Schütze erstellten und am Institut für Wirtschafts-pädagogik der KFU Graz eingereichten Diplomarbeit dar.

158 Zur Überleitung von IFRS(IAS) zur HGB-Buchführung bzw. zum HGB Abschluss siehe den Beitrag von Rumpf und Schütze (2006) in diesem Band.

159 Die folgenden Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen sind angelehnt an Egger et al. (2002), S. 617ff. Für Erläuterungen der Vorge-hensweisen wurde die Hilfe der E-Business Suite (http://oraweb.uni-graz.at) verwendet.

160 Definitionen und Begrifferläuterungen in. Mandl (2004), S.1ff.

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44 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

5.2 AusgangslageWenn von einem Unternehmen regelmäßig nach HGB der Jahresabschluss aufgestellt wird und der Jahresabschlussnach IFRS(IAS) nur bestimmten Informationszwecken dient, hat es sich in der Praxis bewährt, die laufende Buch-führung nach HGB zu führen und erst wenn ein IFRS(IAS)-Abschluss benötigt wird, die Überleitung durch Abgren-zungsbuchungen durchzuführen.

Wenn die originäre Finanzbuchführung nach HGB die Basis bzw. den Ausgangspunkt für einen IFRS(IAS)-Einzel-abschluss bildet, dann erfolgt die Primärdatenerhebung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung(GoB) – nach den Detailvorschriften des HGB. In einem zweiten Bericht erfolgt dann die Überleitung zumIFRS(IAS)-konformen Einzelabschluss. Es geht hier um entsprechende Abgrenzungen HGB und IFRS(IAS) bzw.IFRS(IAS) und HGB, wobei sich praktisch am besten das System der Differenzrechnungen bzw. -berücksichtigun-gen eignet. Die andere bzw. zweite Grundform der Überleitung besteht in der Berücksichtigung von Originalwertenfür HGB-IFRS(IAS) – abweichend zu behandelte Sachverhalte.

Kommt die Methode der Differenzrechnung bzw. der Differenzberücksichtigungen von einem Unternehmen zurAufstellung eines IFRS(IAS)-Einzelabschlusses zur Anwendung, so wird im ersten Bereich die Buchführung nachden Vorschriften des HGB durchgeführt und es erfolgt in einem zweiten Bereich die Buchung der Differenzen zwi-schen HGB und IFRS(IAS). Ein Bericht über den ersten (Bewertungs-)Bereich ergibt den HGB-Einzelabschluss. Einweiterer Bericht über die Bilanz- und Erfolgskonten beider (Bewertungs-)Bereiche ergibt den IFRS(IAS)-Einzel-abschluss.

Für die Überleitung von der HGB-Rechnungslegung zur IFRS(IAS) ist es notwendig, die Bilanzierungs- und Bewer-tungsunterschiede herauszuarbeiten und festzustellen. Insbesondere geht es um das Identifizieren von Sachverhal-ten bzw. Geschäftsfällen, die nach HGB nicht bilanzierungsfähig, die aber für den IFRS(IAS)-Abschluss relevant undin diesem zu berücksichtigen sind.

Auf der Basis eines vorliegenden Einzelabschlusses nach HGB ist dann eine IFRS(IAS)-Eröffnungsbilanz zu erstel-len. Hierzu hat die Berechnung latenter Steuern zu erfolgen. Es ist zweckmäßig, den handelsrechtlichen Einzeljah-resabschluss zur IFRS(IAS) Eröffnungsbilanz durch Differenzberücksichtigungen überzuleiten und in Form vonKürzungen und Hinzurechnungen darzustellen.

Die Erstellung einer Steuerbilanz ist eine eigene Aufgabenstellung.

Die Abgrenzungen finden oft in Form von Differenzrechnung bzw. Differenzberücksichtigungen statt.

Vorteile der Differenzrechnung sind:

� Die Finanzbuchführung und die Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften bleiben weitgehend in un-veränderter Form bestehen,

� einfache Realisierbarkeit,

� die Überleitung auf den IFRS(IAS)-Abschluss ist mit relativ wenig Aufwand zu bewerkstelligen,

� die Akzeptanz der MitarbeiterInnen in der Buchhaltung gegenüber der IFRS(IAS)-Anwendung ist höher, Ein-schulungen sind kaum notwendig.

Kontenrahmen Bestands- und Erfolgskonten Differenzrechnung

HGB Abschluss HGB Unterschied HGB/IFRS(IAS)

Abschluss IFRS

Bewertungsbereich 1

(Filiale 1)

Bewertungsbereich 2

(Filiale 2)

Summe Bewertungs-bereich 1 und 2

z.B. Gebäude 80 80 +20 100

... ... ... ... ...

Bericht 1 = Bericht 2 =

HGB-Abschluss IFRS(IAS)-Abschluss

Tabelle 5.1: Prinzip der Abgrenzung von IFRS(IAS) auf HGB

Page 46: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Ausgangslage 45

5.2.1 Differenzrechnung mit der Oracle E-Business Suite

Das Prinzip der Differenzrechnung wird in der Oracle E-Business Suite erreicht, indem ein zusätzlicher Wert »Graz –IAS – Abgrenzung« im Werteset (Value Set) Filiale angelegt wird. Alle Unterschiede (nur die Differenzen), die sich imFolgenden auf Grund der unterschiedlichen Vorschriften nach IFRS(IAS) ergeben, werden in diese Filiale gebucht.Damit wird erreicht, dass entweder mittels Berichten (Reports) nur die Filiale »Graz – HGB« abgefragt wird, umeinen Abschluss nach HGB zu erhalten oder beide Filialen für einen IFRS(IAS)-Abschluss abgefragt werden.

Nachfolgend die Veranschauung des Prinzips der Differenzrechnung:

Abbildung 5.1: IFRS(IAS) – HGB Abgrenzungsfiliale festlegen

Abbildung 5.2: Prinzip der Differenzrechnung

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46 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Anlegen der Konten

Nun werden alle Konten, die sowohl nach HGB als auch nach IFRS(IAS) benötigt werden, angelegt.

Festlegen des Buchungskreises

Im Buchungskreis (Set of Books) wird festgelegt:161

� zu verwendender Kontenplan,

� Währung,

� Kalender,

� Konto, auf welches der Bilanzgewinn verbucht wird (Retained Earnings).

Der Name des Buchungskreises (Set of Books) ist »KF_DA_1«.

Der Kontenplan enthält alle Konten und Filialen, die weiter oben festgelegt wurden und hat den Namen»KF_DA_1«.

Im Feld »Functional Currency« wird die Währung, in der bilanziert wird (Euro), festgelegt.

Als Kalender wird der eingebaute Kalender »Accounting13« verwendet.

Im Feld »Retained Earnings« wird festgelegt, auf welches Konto der Bilanzgewinn verbucht wird. Hier »1.9390«.Dabei steht 1 für die Filiale »Graz – HGB« und »9390« für das Konto Bilanzgewinn. Nachfolgend zunächst dieDetailansicht:

Nachfolgend die gesamte Maske in der Übersicht:

161 Vgl. James and Seibert (1999), S.32.

Abbildung 5.3: Detailansicht Definition des Buchungskreises

Abbildung 5.4: Definition des Buchungskreises

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Durchführung Abgrenzungsbuchungen zu IFRS(IAS) 47

5.3 Durchführung Abgrenzungsbuchungen zu IFRS(IAS)Alle Salden und laufende Buchungen des HGB-Abschlusses wurden bereits in das System eingegeben.

Für die Abgrenzung nach IFRS(IAS) werden folgende Unterschiede für den Abschluss 2003 berücksichtigt:

� Immaterielles Anlagevermögen,

� Sachanlagevermögen,

� Finanzanlagevermögen,

� Rückstellungen.

Weitere Unterschiede werden in dieser Arbeit erläutert, aber nicht praktisch mit der Oracle E-Business Suiteumgesetzt.

5.4 Anlagevermögen

5.4.1 Immaterielles Anlagevermögen

Regelung nach IFRS(IAS)

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (Intangible Assets) ist geregelt wie folgt:

� für immaterielles Anlagevermögen gilt im allgemeinen IAS 38,

� für den Firmenwert (Goodwill) gilt IAS 22,

� für immaterielles Umlaufvermögen IAS 2 und IAS 11.

Während nach §197 Abs. 2 HGB für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erwor-ben wurden, ein Aktivposten nicht angesetzt werden darf, sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswertegrundsätzlich in der IFRS(IAS)-Bilanz zu aktivieren.

Definition Immaterieller Vermögenswert

Ein immaterieller Vermögenswert ist nach IAS 38.7 ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne phy-sische Substanz, der für die Herstellung von Erzeugnissen oder die Erbringung von Dienstleistungen, die Vermie-tung an Dritte oder zum Zwecke der eigenen Verwaltung voraussichtlich länger als ein Jahr genutzt wird.162

Für den Bilanzansatz eines immateriellen Vermögenswertes sind als Kriterien zu erfüllen:163

� Identifizierbarkeit,

� Verfügungsrecht über eine Ressource,

� Bestehen eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens,

� Anschaffungs- oder Herstellungskosten können verlässlich berechnet werden.

Für die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte im IFRS(IAS)-Abschluss müssen die beson-deren Ansatzkriterien des IAS 38.45 kumulativ erfüllt sein.

Zu aktivierende immaterielle Vermögenswerte sind bei erstmaliger Bilanzierung mit den Anschaffungskosten undim Falle der Selbsterstellung mit den Herstellungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus demKaufpreis und aus den direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderun-gen. Die Herstellungskosten sind nach IAS 38.54 zu berechnen; die Forschungskosten bilden keinen Bestandteil derHerstellungskosten.

Das Abschreibungsvolumen eines immateriellen Vermögenswertes ist nach IAS 38.79 auf planmäßiger Grundlageüber die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verteilen.

162 Europäische Kommission (2003), IAS 38.7.163 Vgl. Wagenhofer (2003), S. 203ff.

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48 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Firmenwert – Regelung nach IFRS(IAS)

Ein originärer Geschäfts- oder Firmenwert darf sowohl nach IAS 38.36 als auch nach HGB §197 Abs. 2 nie angesetztwerden.164

Übersteigt der Kaufpreis eines Unternehmens die Summe der beizulegenden Werte des Vermögens und der Schul-den (Fair Values), dann ergibt sich ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill), der im Gegensatz zumHGB zwingend zu aktivieren ist.165

Für die Nutzungsdauer besteht eine widerlegbare Obergrenze von 20 Jahren. Soll die Nutzungsdauer über dieseObergrenze von 20 Jahren hinausgehen, ist dies zu begründen.166

Als Methode wird normalerweise die lineare Abschreibung gewählt. Andere Abschreibungsmethoden sind zwarnicht ausgeschlossen, werden aber meistens für nicht anwendbar gehalten.167

Eine Besonderheit im Falle des Firmenwerts ergibt sich beim Ansatz von latenten Steuern. Latente Steuern dürfennämlich nur dann bilanziert werden, wenn auch die Abschreibung steuerlich absetzbar ist.168

Firmenwert – Regelung nach HGB

Als Geschäfts(Firmen)wert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die Gegenleistung für die Über-nahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt derÜbernahme übersteigt (§203 Abs. 5 HGB).169

Handelsrechtlich ist keine Begrenzung der Nutzungsdauer festgeschrieben. Die Abschreibung des Geschäfts (Fir-men) werts ist gem. §203 Abs. 5 längstens auf die Geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird, zu ver-teilen.170 Steuerlich besteht eine Pflicht zur Aktivierung des Firmenwerts und die Nutzungsdauer wird durch §8Abs. 3 EStG auf 15 Jahren beschränkt.171

Beispiel Firmenwert

Im Rahmen eines Unternehmenskaufs im Jahr 1999 wurde ein Firmenwert in der Höhe von 39.000 aufgedeckt. Die-ser wird auch auf Grund steuerrechtlicher Bestimmungen (vgl. §8 Abs. 3 EStG) in der HGB-Bilanz auf 15 Jahreabgeschrieben. Da er aber wahrscheinlich für 20 Jahre genutzt werden kann, beträgt auch die Nutzungsdauer lautIFRS(IAS) 20 Jahre. Zum 31.12.2003 wurde der Firmenwert bereits 5 Jahre abgeschrieben.

In diesem Beispiel werden im IFRS(IAS)-Abschluss latente Steuern angesetzt, da die Firmenwertabschreibung steu-erlich als Betriebsausgabe anerkannt wird (vgl. IAS 12.15 und 12.66).

164 Vgl. Mandl (2004), S.453.165 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 22.41, vgl. dazu auch Mandl und Paßler (2006) in diesem Band.166 Vgl. Maukner and Rohatschek (2002), S.55f.167 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 38.89.168 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 12.15 und 12.66.169 Vgl. Mandl (2004), S.335.170 Vgl. auch Mandl (2004), S.335.171 Vgl. Auer (1999), S.72.

Anschaffungswert 39.000

bisherige Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuersatz 34%

IFRS(IAS) HGB

Nutzungsdauer 20 Jahre 15Jahre

jährliche Abschreibung 1.950 2.600

Differenz IFRS(IAS)/HGB 650

Nach IFRS(IAS) wurde somit der Firmenwert um 650 zu wenig abgeschrieben

Tabelle 5.2: Verbuchung Firmenwert

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Anlagevermögen 49

Nachfolgend die Verbuchung des Firmenwerts in Oracle:

Durch klicken auf »More Actions« kann die Buchung auch gleich definitiv verbucht (»gepostet«) werden. Nach demVerbuchen erhält man eine ID-Nummer als Bestätigung.

Forschungs- und Entwicklungskosten – Selbsterstellte Software Regelung nach IFRS(IAS)

Abbildung 5.6: Endgültiges Verbuchen von Geschäftsfällen

IFRS(IAS) unterscheidet prinzipiell zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten. »Forschung ist die eigenstän-dige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zugelangen«.172 Forschungskosten sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen. Sie sind nichtBestandteil der Herstellungskosten und dürfen nicht aktiviert werden.173

Daraus ergeben sich latente Steuern von 221

Dieser Sachverhalt wird mit folgender Buchung erfasst:

0150 Firmenwert 650

7000 Abschreibungen auf immat. u. SAV

650

8590 Latente Steuern 221

3030 Latente Steuerrückstellung 221

Abbildung 5.5: Verbuchung Firmenwert

172 Europäische Kommission (2003), IAS 38.7 vgl. dazu auch KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.299.173 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 38.42 vgl. dazu auch Jebens (2003), S.299.

Tabelle 5.2: Verbuchung Firmenwert (Forts.)

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50 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

»Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Ent-wurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfah-ren, Systemen oder Dienstleistungen. Die Entwicklung findet dabei vor Aufnahme der kommerziellen Produktionoder Nutzung statt.« Entwicklungskosten sind zu aktivieren, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:174

� Nachweis über die technische Realisierbarkeit unter Berücksichtigung von Verkauf oder eigener Nutzung,

� Nachweis der Absicht, den Vermögensgegenstand fertig zu stellen und zu vermarkten oder selbst zu nutzen,

� Nachweis der Fähigkeit des Unternehmens, den Vermögensgegenstand fertig zu stellen oder selbst zu nutzen,

� Nachweis über den künftigen wirtschaftlichen z.B. durch den Nachweis eines Marktes für den Vermögens-gegenstand oder durch Nachweis den Nutzen für das eigene Unternehmen,

� Nachweis ausreichender technischer, finanzieller und anderer Unternehmensressourcen, um das Projekt abzu-schließen und anschließend zu vermarkten bzw. im im Unternehmen zu verwenden,

� Nachweis einer verlässlichen Schätzung der Kosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallen werden.

IAS 38.45 stellt somit kein Wahlrecht dar. Entwicklungsausgaben sind ab dem Zeitpunkt zu aktivieren, wenn sie daserste Mal alle Aktivierungskriterien erfüllen.175

Forschungs- und Entwicklungskosten – Selbsterstellte Software Regelung nach HGBNach §197 Abs. 2 HGB besteht hingegen für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlicherworben wurden, ein Aktivierungsverbot.176

Beispiel selbsterstellte SoftwareIm Jahr 2003 sind Aufwendungen für selbsterstellte Software in der Höhe von 20.000 angefallen und wurden imHGB-Abschluss auf dem Konto 7990 »Übrige betriebliche Aufwendungen« verbucht. Die Software erfüllt jedoch dieAktivierungskriterien nach IAS 38.45 und kann daher als immaterielles Anlagevermögen aktiviert werden. Die Soft-ware kann ab dem nächsten Jahr genutzt (abgeschrieben) werden.

Die Buchung ist nun zur Verarbeitung vorgemerkt und muss noch definitiv verbucht (»gepostet«) werden (sieheoben).

5.4.2 Sachanlagevermögen

Sachanlagevermögen wird in IAS 16 und IAS 40 behandelt. Im HGB ist durch §198 Abs. 2 das Anlagevermögen defi-niert. §224 Abs. 2 HGB verlangt eine differenzierte Darstellung des Anlagevermögens in immaterielle Vermögens-gegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

Definition

Sachanlagen umfassen nach IAS 16.6 materielle Vermögenswerte,

� die ein Unternehmen zum Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern sowie Erstellung von Dienstleis-tungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt,

� die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden.177

174 Europäische Kommission (2003), IAS 38.7.175 Vgl. Coenenberg et al. (2003), S. 143 und vlg. auch Selchert and Erhardt (2003), S.79f.176 Vgl. Mandl (2004), S.453.

0120 Datenverarbeitungsprogramme 20.000

7990 Übrige betriebliche Aufwendungen 20.000

8590 Latente Steuern 6.800

3030 Latente Steuerrückstellung 6.800

Tabelle 5.3: Verbuchung Software

177 Europäische Kommission (2003), IAS 16.6 und vgl. dazu auch Dangerfield and Lampert (2003), S.33.

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Anlagevermögen 51

Bewertung

Im Jahr des Sachanlagenzuganges ist der Vermögensgegenstand mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zubewerten. Für die Folgebewertung ergibt sich ein explizites Wahlrecht zwischen:

� Benchmark-Methode: Ansatz mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich allfälli-ger kumulierter Abschreibungen und Abschreibungen bei Wertminderungen.178

� Alternativ zulässige Methode: Ansatz mit dem Neubewertungsbetrag (der dem beizulegenden Zeitwert – FairValue – entspricht) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen.179

Die Anschaffungskosten bestehen aus dem Kauf- bzw. Anschaffungspreis und den Anschaffungsnebenkostenabzüglich Anschaffungsminderungen. Hier besteht zwischen HGB und IFRS(IAS) kein Unterschied. Die Herstel-lungskosten sind durch §203 Abs. 3 und 4 sowie §206 Abs. 3 HGB explizit definiert. Die IFRS(IAS) enthalten keineexplizite Definition der Herstellungskosten. Sie sind in verschiedenen IAS umschrieben. Die Hauptunterschiedenach HGB und IFRS(IAS) bestehen bezüglich der HGB-Wahlrechte. Die Herstellungskosten nach IFRS(IAS) habenauch die fixen Produktionsgemeinkosten zu enthalten.

Eine Halbjahresabschreibung, die nach §7 Abs. 2 EStG vorzunehmen ist (und handelsrechtlich meist übernommenwird), wird nach IFRS(IAS) nur dann zulässig sein, wenn sich der ergebende Unterschiedsbetrag zu einer »norma-len« nach IFRS(IAS) zulässigen Abschreibungsmethode als unwesentlich darstellt. Dies ist für jeden Einzelfall zuprüfen.180 Eine Voll- bzw. Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände ist nach IAS 16 zwar explizitnicht gestattet, kann aber gem. IAS-Framework 29f. vorgenommen werden (gleiche Regelung nach HGB).

Des weiteren ist zu beobachten, dass in IFRS(IAS)-Abschlüssen die Nutzungsdauer im Vergleich zu HGB-Abschlüssenoft länger dauert, da sie sich mehr an die international übliche Nutzungsdauer anpasst. Das Motiv, Abschreibungen alsbilanzpolitisches Instrumentarium zu nutzen, fällt in IFRS(IAS)-Abschlüssen weg, da sie keine Auswirkungen auf dieSteuerbemessung entfalten. Durch diese Verlängerung der Nutzungsdauer, steigt das Anlagevermögen und die perio-dischen Abschreibungen werden in IFRS(IAS)-Abschlüssen geringer.181

Nachfolgend eine Zusammenfassung der Unterschiede HGB – IFRS(IAS) in Bezug auf das Sachanlagevermögen:182

Abbildung 5.7: Verbuchung Software

178 Vgl. Coenenberg et al. (2003), S.157 und vgl. dazu auch Keitz (2003), S.48f.179 Vgl. Mujkanovic (2002), S.143 und vlg. dazu auch Casey et al. (2002), S.84f.180 Vgl. Auer (1999), S.54f. vgl. dazu auch Riebenbauer (2006) in diesem Band.181 Vgl. Wagenhofer (2003), S.190.182 Vgl. Wagenhofer (2003), S.197 vgl. dazu auch Auer (2003), S.101.

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52 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Beispiel SachanlagevermögenDie Betriebs- und Geschäftsgebäude werden in der HGB-Bilanz beispielhaft auf 33 Jahre abgeschrieben. Die Nut-zungsdauer für den IFRS(IAS)-Abschluss liegt beispielhaft bei 50 Jahren. Der Anschaffungswert betrug 326.700.Diese Nutzungsdauer wird daher auch für die IFRS(IAS)-Bilanz verwendet. Zum 1.1.2003 wurden die Gebäudebereits 23 Jahre genutzt. Im Jahr 2003 wurden keine Gebäude zugebaut oder gekauft. Die Abschreibung erfolgtlinear.

Die sich ergebenden Wertdifferenzen, auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsdauer, könnten auch mit den indie Oracle E-Business Suite automatisch abgebildet werden.183

HGB IFRS(IAS)

Strenges Niederstwertprinzip nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung

Strenges Niederstwertprinzip bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung

Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Ertrag

Wertaufholungswahlrecht Wertaufholungspflicht

Bestimmung der Nutzungsdauer kann durch steuerliche Überlegungen / Vorschriften beeinflusst sein.

Nutzungsdauer auf Basis betriebswirtschaftlicher Kriterien determiniert

Tabelle 5.4: Unterschiede HGB – IFRS(IAS) Sachanlagevermögen

183 Vgl. dazu auch Riebenbauer (2006) in diesem Band.

Anschaffungswert 326.700

bisherige Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuersatz 34%

IFRS(IAS) HGB

Nutzungsdauer 50 33

jährliche Abschreibung 6.534 9.900

Differenz IFRS(IAS)/HGB 3.366

Tabelle 5.5: Verbuchung Gebäude Teil 1

Nach IFRS(IAS) wurde bzw. wird somit das jährlich Gebäude um 3.366 zu wenig abgeschrieben

Daraus ergeben sich latente Steuern von 1.144

Dieser Sachverhalt wird mit folgender Buchung erfasst:

0300 Betriebs- und Geschäftsgebäude 3.366

7000 Abschreibung immaterielles Verm. u. SAV 3.366

8590 Latente Steuern 1.144

3030 Latente Steuerrückstellung 1.144

Tabelle 5.6: Verbuchung Gebäude Teil 2

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Anlagevermögen 53

Nachfolgend die Verbuchung in Oracle:

Abbildung 5.8: Verbuchung Gebäude

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Durch IAS 40 wird die Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien geregelt. Dazu gehören vorallem Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Erreichung von Wertsteigerungenim Sachanlagevermögen gehalten werden. Keine Finanzinvestition liegt vor, wenn die Grundstücke und Gebäudebetrieblich genutzt werden.

Zur Überleitung der handelsrechtlichen Rechnungslegung in einen IFRS(IAS)-Einzeljahresabschluss ist für entspre-chende organisatorische Maßnahmen zu sorgen (z.B. das Anlegen geeigneter Kriterien).

5.4.3 Finanzanlagen

Regelung nach IFRS(IAS)

In IAS 31, 32 und 39 wird unter anderem folgendes geregelt:

� Finanzielle Vermögenswerte, Schulden- und Eigenkapitalinstrumente,

� originäre und derivative Finanzinstrumente,

� Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens.

Haltung der EU zu IAS 32 und IAS 39

In Bezug auf IAS 32 und IAS 39 nehmen die derzeit erörterten Änderungen u.U. ein Ausmaß an, dass es nichtzweckmäßig ist, diese Standards zum jetzigen Zeitpunkt zu übernehmen«184 IAS 32 und IAS 39 brauchen für dieAufstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS(IAS), um der IAS Verordnung der EG Genüge zu tun, nicht berück-sichtigt werden. Es wird aber voraussichtlich 2005 ein neuer Standard IAS 39 verabschiedet werden, den auch dieeuropäische Union übernehmen wird.

184 Vgl. Europäische Kommission (2003), Vorwort(4).

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54 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Grundsätzlich werden aktive Finanzinstrumente in 4 Kategorien eingeteilt:185

1. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held To Maturity Investments) sind Vermögenswerte, de-ren Zahlungen fest oder bestimmbar sind, deren Laufzeit fest ist und das Unternehmen den Vermögenswert biszur Endfälligkeit halten will und kann,

2. vom Unternehmen selbst ausgereichte (selbst begründete) Kredite (Ausleihungen) und Forderungen (Loans AndReceivables Originated By The Enterprise) sind die direkte Bereitstellung von Bargeld, Waren oder Dienst-leistungen an einen Schuldner, die nicht kurzfristig veräußert werden sollen,

3. zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente (Financial Asset Or Liability Held For Trading) sind Vermö-genswerte und Schulden, die erworben wurden, um aus kurzfristigen Preisänderungen Gewinne zu erzielen. Zudieser Kategorie zählen auch alle Derivative, die nicht zu Sicherungszwecken (Hedging) gehalten werden. Hed-ges werden je nach Zweck (Marktwertänderungsrisiko, Cash Flows und Fremdwährungsrisiko) der Sicherungweiter unterteilt und auch unterschiedlich bilanziert,186

4. zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available For Sale Financial Instruments) sind alleVermögenswerte, die nicht in die ersten drei Kategorien fallen.187

Nachfolgend eine Übersicht über die Bewertung von Finanzinstrumenten:188

Es ist zweckmäßig, für die Überleitung HGB zu IFRS(IAS) entsprechende Buchhaltungskriterien einzurichten, diedie Klassifizierung der Finanzinstrumente nach HGB und nach IFRS(IAS) berücksichtigen.

Unterschiede HGB – IFRS(IAS)Im HGB ist eine Trennung zwischen Finanzvermögen des Anlagevermögens und Finanzvermögen des Umlaufvermö-gens vorgesehen (siehe §224 Abs. 2 A.III. und B III. HGB). Für die Bewertung von Finanzvermögen des Anlagevermö-gens gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Das heißt, dass nur bei dauernder Wertminderung zwingend abgewertetwerden muss. Ist die Wertminderung nicht von Dauer, bietet sich dem Unternehmen ein Abwertungswahlrecht.189

Dazu führt §204 Abs. 2 HGB an, dass bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auch vorgenommen wer-den dürfen, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.

185 Vgl. Wagenhofer (2003), S.230ff. und vgl. dazu auch Keitz (2003), S.70f.186 Vgl. Pellens (2001), S 465f. und vgl auch Lüdenbach (2003), S.802.187 Vgl. Buchholz (2002), S.162 und vgl. dazu auch Heyd (2003), S.793.188 In Anlehnung an. Wagenhofer (2003), S.236.

Aktive Finanzinstrumente

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (held to maturity investments

Ausgereichte Kredite und Forderungen (loans and receivables originated by

the enterprise

Handelsbestand und Derivate (financial asset or liability

held for trading)

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale financials

instruments)

Fortgeschriebene Anschaffungskosten

Beizulegender Zeitwert

(Ausnahme: Wenn nicht bestimmbar, dann:)

(fortgeschriebene Anschaffungskosten)

Wertänderungen Wertänderungen

erfolgswirksam Erfolgswirksam oder im Eigenkapital

Tabelle 5.7: Übersicht über die Bewertung von aktiven Finanzinstrumenten

189 Vgl. Auer (1999), S.76ff.

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Anlagevermögen 55

Beispiel WertpapiereDer Marktwert (entspricht auch Anschaffungskosten) der Wertpapiere beträgt am 31.12.2002 17.900. Die Wert-papiere werden in der Kategorie zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte gehalten. Am 1.1.2003werden weitere Wertpapiere um 2.100 gekauft. Am 31.12.2003 beträgt der Marktwert der Wertpapiere, die nachIFRS(IAS) als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert wurden, 25.000. Wertänderungen werdenerfolgswirksam verbucht.

Da eine Zuschreibung der Wertpapiere nach HGB nicht erlaubt ist (Bewertung über die Anschaffungskosten), musssie für den IFRS(IAS)-Abschluss durchgeführt werden.

Nachfolgend die Detailansicht in der Oracle E-Business Suite:

Abbildung 5.9: Detail Verbuchung Wertpapiere

Im Folgenden die gesamte Maske:

0920 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.000

8050 Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens 5.000

8590 Latente Steuern 1.700

3030 Latente Steuerrückstellung 1.700

Tabelle 5.8: Verbuchung Wertpapiere

Abbildung 5.10: Verbuchung Wertpapiere

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56 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Die Buchung ist nun zur Verarbeitung vorgemerkt und muss noch definitiv verbucht (»gepostet«) werden (sieheoben).

5.4.4 Leasing

IFRS(IAS) regelt die Klassifizierung von Leasingverhältnissen und unterscheidet zwischen Finanzierungs- und Ope-rating-Leasing mit der Besonderheit, dass den IAS andere Abgrenzungskriterien der Leasingverhältnisse zu Grundeliegen als sie dem österreichischen Steuerrecht entsprechen.

Liegen die IFRS(IAS)-Kriterien für eine Finanzierungsleasing nicht vor, ist das jeweilige Leasingverhältnis als Ope-rating-Leasing zu klassifizieren.190

Beim Finanzierungsleasing ist der jeweilige Leasinggegenstand vom Leasingnehmer zu aktivieren. Der Leasingneh-mer hat am Beginn des Leasingverhältnisses den Vermögenswert und eine Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhein der Bilanz anzusetzen.

Operating-Leasing ist buchhalterisch prinzipiell wie ein Mietverhältnis zu behandeln. Hierbei gilt, dass die währendder Leasinglaufzeit zu entstehenden Leasingraten linear oder auf einer anderen systematischen Basis als Mietauf-wand beim Leasingnehmer (Ertrag beim Leasinggeber) zu verteilen sind.

Sale-And-Lease-Back-Geschäften wird wegen der wirtschaftlichen Bedeutung in IAS 17 große Bedeutung einge-räumt. Es ist genau zu prüfen, ob und inwieweit neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum auf denLeasinggeber übertragen ist.

Umsetzung in der Oracle E-Business Suite191

Finanzierungs-LeasingVom Leasingnehmer wird im Modul Assets ein neuer Vermögensgegenstand aktiviert und gleichzeitig eine entspre-chende Leasingverbindlichkeit passiviert. Abhängig ob es sich dabei um einen abnutzbaren Vermögensgegenstandhandelt oder nicht, wird in einem Abschreibungsbuch die Form der Abschreibung festgelegt. Der Leasinggeber hatdie Finanzierungserlöse planmäßig auf die Laufzeit zu verteilen.

Operating-LeasingDa der Vermögensgegenstand im Eigentum des Leasinggebers bleibt, wird er auch dort im Asset Modul aktiviertund mittels Abschreibungsbüchern abgeschrieben. Der Leasingnehmer hingegen verbucht die Leasingzahlungenerfolgswirksam.

5.4.5 Anlagenspiegel

§226 Abs.1 HGB schreibt vor, dass in der Bilanz oder im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlage-vermögens und der Posten Aufwendungen für Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes darzustellen sind. Dabeisind ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten die Zukäufe, Abgänge, Umbuchungenund Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert auszuweisen.Daraus ergibt sich der so genannte Anlagenspiegel (Anlagegitter).192

Im Hinblick auf den nach IFRS(IAS) vorzunehmenden getrennten Ausweis von planmäßigen und außerplanmäßi-gen Abschreibungen für Anlagevermögensgegenstände, ist es zweckmäßig, eine kontenmäßige Trennung der plan-und außerplanmäßigen Abschreibungen vorzunehmen. Es ist auch dafür zu sorgen, dass im Falle der Anwendungder Neubewertungsmethode nach IFRS(IAS), die bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten undSachanlagen ermittelten Neuwerte in der Buchführung Berücksichtigung finden können.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDie E-Business Suite biete im Modul Assets die Möglichkeit einen Anlagenspiegel automatisch über alle Anlagen, dieim System vorhanden sind, zu erstellen. Dazu werden entweder die Abschreibungsbücher nach HGB oder nachIFRS(IAS) ausgewählt, um den entsprechenden Anlagenspiegel zu erhalten.193

190 Europäische Kommission (2003), IAS 17.3.191 Vgl. dazu auch Riebenbauer (2006) in diesem Band.192 Vgl. Mandl (2004), S.75.193 Vgl. dazu auch Riebenbauer (2006) in diesem Band.

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Vorräte 57

5.5 VorräteNach IAS 2.4 sind Vorräte Vermögenswerte,

� die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden,

� die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden, oder

� die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dazu bestimmt sind, bei der Herstellung oder Erbringung von Dienstleis-tungen verbraucht zu werden.

Bewertung

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zubewerten.194

»Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich dergeschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.«195

»Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind alle Kosten des Erwerbes und der Be- und Verarbei-tung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in denderzeitigen Zustand zu versetzen.«196

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind in IAS 2.8 und IAS 2.9 geregelt. Die Standards verfolgen das Ziel, den Zugang eines Ver-mögenswerts, unabhängig ob dieser angeschafft oder hergestellt wurde, zu regeln. Dabei sollen die Entscheidungenüber Selbsterstellung oder Fremdbezug sollen möglichst transparent gemacht werden.197 Zu den Anschaffungsko-sten zählen neben dem Kaufpreis alle Kosten, die direkt zurechenbar sind und dazu dienen, den Gegenstand in einenbetriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören etwa Transportkosten, Gebühren aber auch zukünftig zuerwartende Abbruchkosten. Zu den Anschaffungspreisminderungen gehören Mengenrabatte und Preisnachlässe.Eine Besonderheit stellen die Fremdkapitalkosten dar. Sie bieten ein Aktivierungswahlrecht, wenn sie direkt demErwerb eines Vermögensgegenstandes zugerechnet werden können und ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist,um den Vermögensgegenstand in einen gebrauchs- oder verkaufsfertigen Zustand zu versetzen. Die Benchmark-Methode ist aber die direkte Verbuchung als Aufwand.198

Unterschiede IFRS(IAS) – HGB

Nach HGB sind alle Vermögensgegenstände, egal ob sie zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehören, höchstens zuihren Anschaffungskosten zu bewerten, um ein unrealistisches Ausweisen von Gewinnen zu unterbinden. Nach IASist aber auch eine Neubewertung der Vermögensgegenstände zum fair value möglich.199

Nachfolgend die Unterschiede bei den Anschaffungskosten IFRS(IAS) – HGB:200

194 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 2.6.195 Europäische Kommission (2003), IAS 2.4.196 Europäische Kommission (2003), IAS 2.7.197 Vgl. Mujkanovic (2002), S.109f.198 Vgl.Coenenberg et al. (2003), S.151f. und vgl. dazu KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.36f.199 Vgl. Kremin-Buch (2002), S.42ff.200 Vgl. Auer (1999), S.44f.

IFRS(IAS) HGB

In den Anschaffungskosten sind auch zukünftige verpflichtende Abbruchs- und Wiederherstellungskosten enthalten

Keine Abbruchs- und Wiederherstellungskosten enthalten

Aktivierungswahlrecht bei Fremdkapitalkosten Aktivierungsverbot von Fremdkapitalkosten

Tabelle 5.9: Unterschiede IFRS(IAS) – HGB Anschaffungskosten

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58 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Herstellungskosten (cost)

Zu den Herstellungskosten gehören lt. IAS 2:

� Materialkosten,

� Fertigungskosten,

� sonstige Kosten.

Fertigungskosten201

Sie enthalten alle Einzelkosten und alle fixen und variablen Fertigungsgemeinkosten. Dabei muss die Verteilung derfixen Kosten auf Basis der Normalbeschäftigung ermittelt werden.

Sonstige Kosten202

Das sind Kosten, die anfallen, um einen Gegenstand zum Zeitpunkt der Bewertung an den richtigen Ort und in denrichtigen Zustand zu bringen (Sonderkosten der Fertigung).

Keine Herstellungskosten sind:203

� Kosten auf Grund von Ausschuss

� Produktionsanlaufkosten, Anlaufverluste und Lagerkosten

� Verwaltungsgemeinkosten, soweit sie nicht der Fertigung zurechenbar sind

� Vertriebskosten

Fremdkapitalkosten

Benchmark-Methode ist die sofortige Verrechnung als Aufwand. Wahlweise können diese jedoch auch unter folgen-den Bedingungen aktiviert werden:

� Die Fremdkapitalkosten müssen der Anschaffung oder Herstellung eines Vermögenswertes direkt zuordenbarsein und es muss eines beträchtlichen Zeitraumes bedürfen, um ihn in einen verkaufs- oder gebrauchsfertigenZustand zu versetzen.204

� Für eine etwaige Aktivierung kommen nur Fremdkapitalkosten (etwa ein Disagio) infrage, die für den Zeitraumder Herstellung ansonsten nicht angefallen wären.205

Nachfolgend die Unterschiede IFRS(IAS) – HGB bei den Herstellungskosten:206

201 Vgl.Coenenberg et al. (2003), S.99202 Europäische Kommission (2003), IAS 2.13.203 Europäische Kommission (2003), IAS 2.14 und vgl. dazu auch PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2002), S.33.204 Europäische Kommission (2003), IAS 23.6.205 Europäische Kommission (2003), IAS 23.13.206 In Anlehnung an Wagenhofer (2003), S.236.

IFRS(IAS) HGB

Materialeinzelkosten • •

Fertigungseinzelkosten • •

Sondereinzelkosten der Fertigung • •

Materialgemeinkosten • o

Fertigungsgemeinkosten • o

Sondergemeinkosten der Fertigung • o

Anteilige Entwicklungs-, Konstruktions- und Versuchskosten • o

Fertigungsbezogene Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwil-lige Spenden

• o

Herstellungsbezogene Zinsaufwendungen • o

Allgemeine Verwaltungskosten - -

Vertriebskosten - -

Legende: • Pflicht o Wahlrecht – Verbot

Tabelle 5.10: Unterschiede IFRS(IAS) – HGB Herstellungskosten

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Vorräte 59

IFRS(IAS) verpflichtet Unternehmen, die Herstellungskosten zum Höchstansatz (Vollkosten) anzusetzen. Das HGBsieht hingegen ein Wahlrecht zwischen Höchst-, Mindestansatz und dazwischen liegenden Beträgen vor. DieserUnterschied wirkt sich besonders bei der Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus.207

Nach IAS 2.19 sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die normalerweise nicht austausch-bar sind, und solcher Erzeugnisse, Waren oder Leistungen, die für spezielle Projekte hergestellt und ausgesondertwerden, durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellkosten zu bestimmen.208

Methoden:

� Benchmark-Methode:

Fallen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten nicht unter IAS 2.19 (siehe oben), »so sind sie nachdem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) oder der Durchschnittsmethode zu ermitteln.«209

� Alternativ zulässige Methode:

Für Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten, die nicht unter IAS 2.19 fallen, ist alternativ auch dasLast-in-First-out-Verfahren (LIFO) zulässig.210

Ein Unternehmen muss für Vorräte von ähnlicher Beschaffenheit oder Verwendung das gleiche Bewertungsverfah-ren anwenden. Für Vorräte unterschiedlicher Beschaffenheit oder Verwendung (z.B. bestimmte Rohstoffe, die inunterschiedlichen Geschäftssegmenten eingesetzt werden) dürfen unterschiedliche Zuordnungsverfahren verwen-det werden. Unterschiede allein aus geografisch verschiedenen Lagern bilden hingegen keinen ausreichendenGrund, um unterschiedliche Zuordnungsverfahren zu rechtfertigen.211

In der Folgebewertung sind außerplanmäßige Abschreibungen strikt absatzmarktorientiert und erfolgen somit aufdem Nettoveräußerungswert. Fallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung jedoch weg, ist wiederzuzuschreiben (Zuschreibungspflicht).212

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDie Umsetzung der möglichen unterschiedlichen Wertansätze für Vorräte bzw. Halb- und Fertigerzeugnisse kannebenfalls mittels Differenzrechnung durchgeführt werden. Dazu werden die Unterschiede in den Bewertungsberei-chen erfasst. Für die automatisierte unterschiedliche Bewertung nach HGB und IFRS(IAS) bietet die E-BusinessSuite auch zahlreiche integrierte Tools an.

5.5.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen213 entstehen im Rahmen von Schuldverhältnissen. Sie ergeben sichaus dem für das Unternehmen typischen Lieferungen und Leistungen und beruhen auf Liefer-, Werk-, und Dienst-leistungsverträgen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehören zu den Geschäftsvorfällen, die in derGuV als Umsatzerlöse ausgewiesen werden. Erlösschmälerungen sind abzusetzen (z.B. Rabatte, Umsatzprämien),nicht aber Skonti. Ebenso sind die vor der Forderungsentstehung erhalten Anzahlungen abzuziehen. Die Aktivie-rung einer Forderung ist handelsrechtlich erst zulässig, wenn der zu Grunde liegende Vertrag so weit erfüllt ist, dassdie Forderung als so gut wie sicher gelten kann.

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-hältnis besteht, sind i.d.R. als solche jeweils gesondert auszuweisen (§225 Abs. 2 HGB).

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist nach §225 Abs. 3 HGB bei jedemgesondert ausgewiesenen Posten in der Bilanz anzugeben oder im Anhang auszuweisen (Forderungsspiegel). DieRestlaufzeit bestimmt sich aus dem Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und dem Tag des erwarteten Forderungsein-gangs. Nach IFRS(IAS) entfällt eine Angabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, da solcheForderungen als Long-Term-Receivables auszuweisen sind. Nur wenn alle Forderungen aus Lieferungen und Lei-

207 Vgl. Kremin-Buch (2002), S.54ff.208 Europäische Kommission (2003), IAS 2.19.209 Europäische Kommission (2003), IAS 2.21.210 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 2.23.211 Vgl. SIC 1.1ff.212 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 2.30.213 Vgl. Mandl (2004), S.340.

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60 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

stungen im Umlaufvermögen unter einem Posten ausgewiesen werden, ist der Betrag der Forderungen mit einerRestlaufzeit von über einem Jahr nach IAS 13.13 gesondert auszuweisen.

Sonstige Forderungen sind Vermögensgegenstände umfassende Forderungen, die nicht Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen und nicht Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht, sowie Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlagevermögen oder zu den Vorräten gehö-ren.

Auf weitere Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS(IAS) bzw. HGB ergeben, wirdhier nicht eingegangen. Als weiterführende Literatur siehe dazu z.B. Wagenhofer (2003) , Pellens (2001) oder Born(2002).

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDank umfangreicher Funktionen im Modul Receivables bzw. unterschiedlichen Bewertungsbereichen können dieAnforderungen des Ausweises leicht umgesetzt werden. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmenund gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden bereits über die Unterneh-mensstruktur determiniert. Diese können somit später auch, sollte ein Konzernabschluss gemacht werden, auto-matisch konsolidiert werden.214 Sollte ein Forderungsspiegel benötigt werden, kann dies über die Option »AgingBuckets« im Modul Receivables festgelegt und über Berichte ausgewertet werden.

5.5.2 Fertigungsaufträge

IFRS(IAS) regelt die Bilanzierung so genannter Fertigungsaufträge in einer Form, die dem HGB völlig fremd ist. IAS11.3 definiert einen Fertigungsauftrag als einen Vertrag über die kundenspezifische Fertigung einzelner Gegen-stände oder einer Anzahl von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie und Funktion oder hinsichtlichihrer Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind. IAS 11.22 legt fest, dass die mit demFertigungsauftrag zusammenhängenden Erlöse und Auftragskosten nach dem jeweiligen Leistungsfortschritt amBilanzstichtag als Erträge und Aufwendungen in der GuV zu erfassen sind, wenn das Ergebnis des Fertigungsauftra-ges verlässlich bestimmt werden kann. Wenn alle Anforderungen von IAS 11.22 und IAS 11.23 erfüllt sind, ist derFertigungsauftrag am Bilanzstichtag mit dem anteiligen Umsatzwert zu bilanzieren.

Auf weitere Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS(IAS) bzw. HGB ergeben, wirdhier nicht eingegangen. Als weiterführende Literatur siehe dazu z.B. Wagenhofer (2003) , Pellens (2001) oder Born(2002).

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDas Modul Projects bietet die Möglichkeit, Fertigungsaufträge im System voll integriert zu verwalten und zu bilan-zieren. Da im Modul alle aufgelaufenen Kosten bzw. Budgets verwaltet werden, kann am Bilanzstichtag der Fertig-stellungsgrad als Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesam-ten Auftragskosten ermittelt werden. Durch die volle Integration des Moduls in die E-Business Suite können somitdirekt über die Oracle Projects Engine Status Berichte, Rechnungen für Kunden und sämtliche andere notwendigenBuchungen durchgeführt werden.

5.5.3 Wertpapiere und Anteile

Regelung nach IFRS

Siehe dazu auch weiter oben den Punkt »Finanzanlagen« Seite 50.

Unterschiede IFRS(IAS) – HGB

Im HGB wird eine Trennung zwischen Finanzvermögen des Anlagevermögens und Finanzvermögen des Umlauf-vermögens durchgeführt. Für die Bewertung von Finanzvermögen des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederst-wertprinzip. Abwertungen sind bei dauernder und nicht dauernder Wertminderung vorzunehmen.215

214 Vgl. dazu auch Mandl und Paßler (2005) in diesem Band.215 Vgl. Auer (1999), S.76ff.

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Eigenkapital 61

5.5.4 Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten

Es handelt sich hierbei um die liquiden Mittel des Unternehmens am Bilanzstichtag.

Nach IFRS(IAS) gehören Bank- und Sichteinlagen wie auch Ausleihungen und insbesondere Forderungen ausLieferungen und Leistungen zu den finanziellen Vermögenswerten.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteZur Verwaltung der liquiden Mittel eines Unternehmens greifen insbesondere die Module Reiceivables, Payablesund Cash Management ineinander. Dadurch können Ist-Bestand, Prognosen und Auswertungen über das gesamteUnternehmen hinweg durchgeführt werden.

5.6 EigenkapitalBei Kapitalgesellschaften setzt sich das Eigenkapital gem. §224 Abs. 3 A. HGB aus folgenden Teilen zusammen:

Framework 49c definiert das Eigenkapital als Überschuss der Vermögenswerte über die Schulden des Unternehmenszum Bilanzstichtag. Das »negative Eigenkapital« kommt in den IFRS(IAS) explizit nicht vor, kann sich aber als Dif-ferenz zwischen Vermögen und Schulden in einer IFRS(IAS)-Bilanz ergeben.

Nach IFRS(IAS) bestehen keine speziellen Gliederungsvorschriften für das Eigenkapital. Gem. IAS 1.66 sind alsbilanzieller Mindestausweis die Posten Gezeichnetes Kapital und Rücklagen anzugeben. Orientiert sich die Gliede-rung des Eigenkapitals an der Struktur der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.7 und 1.86), so gilt folgendeUnterteilung des Eigenkapitals im Einzeljahresabschluss:

� Gezeichnetes Kapital,

� Kapitalrücklagen,

� Gewinnrücklagen,

� Neubewertungsrücklagen,

� Bewertungsergebnisse für Available For Sale Investements,

� Bewertungsergebnisse für Cash Flow Hedges.

Im Zusammenhang mit der Überleitung zwischen Rechnungslegung nach HGB und IFRS(IAS) müssen entspre-chende Abstimmungen des Eigenkapitals bzw. Überleitungsrechnungen vorgenommen werden.

Auf weitere Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS(IAS) bzw. HGB ergeben, wirdhier nicht eingegangen. Als weiterführende Literatur siehe dazu z.B. Wagenhofer (2003) , Pellens (2001) oder Born(2002).

I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital)

II. Kapitalrücklagen:

1. gebundene,

2. nicht gebundene,

III. Gewinnrücklagen:

1. gesetzliche Rücklage,

2. satzungsbedingte Rücklagen,

3. andere Rücklagen (freie Rücklagen)

IV Bilanzgewinn (Bilanzverlust)

davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Tabelle 5.11: Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft

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62 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

5.7 RückstellungenRückstellungen216 sind ein Teil der Schulden. Handelsrechtlich gilt gem. §198 Abs. 8 HGB, dass für Rückstellungenfür ungewisse Verbindlichkeiten (Verbindlichkeitenrückstellungen) und für drohende Verluste aus schwebendenGeschäften (Drohverlustrückstellungen) zu bilden sind, die am Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hin-sichtlich ihrer Höhe oder hinsichtlich ihres Eintrittzeitpunkts unbestimmt sind. Rückstellungen dürfen handels-rechtlich außerdem für ihre Eigenart nach genau umschriebene, dem oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuord-nende Aufwendungen gebildet werden (Aufwandsrückstellungen), die am Bilanzstichtag wahrscheinlich odersicher, aber ihrer Höhe oder hinsichtlich ihres Eintrittszeitpunktes unbestimmt sind.

Nach §224 Abs. 3 HGB sind in der Bilanz gesondert auszuweisen:

� Rückstellungen für Abfertigungen,

� Rückstellungen für Pensionen,

� Steuerrückstellungen,

� sonstige Rückstellungen.

Regelung nach IFRSIAS 37 regelt »Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen« und ist seit

30. Juni 1999 in Kraft. IAS 37 gilt nicht für Passivposten und andere Rückstellungen, die in eigenen IFRS(IAS)geregelt sind.

IAS 37.84 verlangt die Offenlegung der Rückstellungsentwicklung in Form eines Rückstellungsspiegels für jedeGruppe von Rückstellungen. Der Rückstellungsspiegel für jede Gruppe hat zu enthalten:

� Stand am Periodenanfang

� Zuführungen

� Verbrauch

� Auflösung

� Zinseffekt

� Stand am Periodenende

Definition RückstellungenEine Rückstellung ist nach IAS 37.14 anzusetzen, wenn alle drei folgenden Bedingungen erfüllt werden:

� Wenn »Ein Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlichoder faktisch) hat (siehe auch SIC-6, Kosten der Anpassung vorhandener Software),

� Wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrschein-lich ist.

� Wenn eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.«217

Bestimmend für den Rückstellungsbegriff nach IAS ist das Vorliegen einer Verpflichtung an einen Geschäftsfall bzw.Ereignis der Vergangenheit. Nach dieser Definition dürfen Aufwandsrückstellungen grundsätzlich nicht in derIFRS(IAS)-Bilanz passiviert werden.

Bewertung»Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung dergegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist.«218 Dabei dürfen keine stillen Reserven gebildetwerden.219

Gem. IAS 37.11 erfolgt der Ausweis weitgehend sicherer Verpflichtungen unter den Verbindlichkeiten als abge-grenzte Verbindlichkeiten. Nach HGB müssen für solche Geschäftsfälle Rückstellungen angesetzt werden (Verbind-lichkeitsrückstellungen).

216 Vgl. Mandl (2004), S.708f.217 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 37.14.218 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 37.36.219 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 37.43.

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Rückstellungen 63

Nachfolgend eine Zusammenfassung der Unterschiede HGB – IFRS(IAS) bei Rückstellungen:220

Beispiel – Aufwandsrückstellungen2003 wurde eine Aufwandsrückstellung in Höhe von 11.300 in den HGB-Abschluss eingestellt. Diese ist in den son-stigen Rückstellungen enthalten. Da Aufwandsrückstellungen nach IFRS(IAS) nicht gebildet werden dürfen, werdensie über eine Abgrenzungsbuchung im IFRS(IAS)-Abschluss berücksichtigt.

Die Buchung ist nun zur Verarbeitung vorgemerkt und muss noch definitiv verbucht (»gepostet«) werden (sieheoben).

Abbildung 5.11: Verbuchung Aufwandsrückstellungen

220 In Anlehnung an Wagenhofer (2003), S.268.

HGB IFRS(IAS)

Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen, wenn die Inanspruchnahme mit hin-reichender (eher weniger als 50%) Wahrscheinlichkeit eintritt

Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen, wenn die Inanspruchnahme mit mehr als 50% Wahrscheinlichkeit eintritt

Teilweise Pflicht, teilweise Wahlrecht für das Ansetzen von Aufwands-rückstellungen

Verbot des Ansatzes von Aufwandsrückstellungen

Bewertung mit dem Erwartungswert, bei hoher Unsicherheit aber ten-denziell höher

Bewertung mit dem Erwartungswert

Verbot der Abzinsung Abzinsungspflicht, wenn wesentlich

Tabelle 5.12: Unterschiede HGB – IFRS(IAS)Rückstellungen

3040 Sonstige Rückstellungen 11.300

7990 Übrige betriebliche Aufwendungen 11.300

8599 Latente Steuern 3.842

3030 Latente Steuerrückstellung 3.842

Tabelle 5.13: Verbuchung Aufwandsrückstellungen

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64 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

5.8 VerbindlichkeitenKapitalgesellschaften haben die Verbindlichkeiten221 zum Bilanzstichtag in den in §224 Abs. 3 C. HGB bezeichnetenPosten für Verbindlichkeiten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge in der Bilanz auszuweisen:

� Anleihen sind langfristige, am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommene Verbindlichkeiten (z.B. Wandelschuld-anleihen).

� Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber inländischen und ausländi-schen Kreditinstituten (z.B. Banken, Sparkassen).

� Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, die Vorleistungen auf eine dem anderen Vertragspartner zu erbrin-gende Lieferung oder Leistung darstellen.

� Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verpflichtungen an den vom Vertragspartner bereits er-füllten Umsatzgeschäften darstellen.

� Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

� Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen Beteiligungsverhältnis besteht.

� Sonstige Verbindlichkeiten, die jene Verbindlichkeiten umfassen, die nicht unter einen vorherigen Posten fürVerbindlichkeiten auszuweisen sind.

Nach IFRS(IAS) gehören die Verbindlichkeiten zu den »Liabilities«, die begrifflich weiter gefasst sind als die han-delsrechtlichen Verbindlichkeiten. Eine Verbindlichkeit ist nach IAS 32.5 und 39.8 jede vertragliche Verpflichtung,

� finanzielle Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben oder

� Finanzinstrumente unter potentiell nachteiligen Bedingungen austauschen zu müssen.

Auf die weiteren Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS(IAS) bzw. HGB ergeben,wird hier nicht eingegangen. Als weiterführende Literatur siehe dazu z.B. Wagenhofer (2003) , Pellens (2001) oderBorn (2002).

5.9 Latente Steuern

Regelung nach IFRS

Latente Steuern werden in IFRS(IAS) 12 geregelt. Während latente Steuern nach dem HGB nur aktiviert werdendürfen, besteht nach IAS 12 bei Vorliegen der Aktivierungskriterien eine Aktivierungspflicht.

Definition

Latente Steuern sind auf temporäre Unterschiede (Temporary Differences) zwischen dem handelsrechtlichen undsteuerlichen Bilanzansatz von Vermögenswerten und Schulden, die sich später umkehren, zurückzuführen.222

Latente Steuerschulden (passive latente Steuern oder Deferred Tax Liabilities) sind Ertragssteuern, die in künftigenPerioden auf Grund von zu versteuernden temporären Unterschieden zu versteuern sind.223

Latente Steueransprüche (aktive latente Steuern oder Deferred Tax Assets) sind Ertrags-steuern, die in künftigenPerioden erstattungsfähig sind.224

Temporäre Differenzen (Temporary Differences) sind Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtli-chen Wertansätzen von Vermögen oder Schulden. Temporäre Differenzen können entweder zu versteuernde oderabzugsfähige Unterschiede sein.225

221 Vgl. Mandl (2004), S.811f.222 Vgl. Born (2002), S.53. Vgl.Dangerfield and Lampert (2003), S.66. Vgl dazu auch Mandl und Paßler (2005) in diesem Band.223 Vgl. Buchholz (2002), S.88 und dazu auch Tanski (2002), S.109.224 Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.270.225 Vgl. Born (2002), S.144. Vgl. dazu auch Lüdenbach (2003), S.721.

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Rechnungsabgrenzungsposten 65

Bei den Unterschieden zwischen Buchwert und Steuerwert gibt es bei den permanenten Unterschieden keine Steu-erabgrenzung während bei den temporären folgende Fälle zu unterscheiden sind:226

� Passive Unterschiedsbeträge:

Aktiva Buchwert > Steuerwert

Passiva Buchwert<Steuerwert

� Aktive Unterschiedsbeträge:

Aktiva Buchwert <Steuerwert

Passiva Buchwert >Steuerwert

Ansatz

Passive latente Steuern sind für alle temporären Unterschiede, die steuerpflichtig sind, anzusetzen.227 Ausnahmedavon ist, wenn sie aus einem Geschäfts- oder Firmenwert entstehen, der steuerlich nicht absetzbar ist.228

Aktive latente Steuern sind für alle steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschiede in der Höhe anzusetzen, inder wahrscheinlich steuerpflichtige Gewinne in Zukunft anfallen werden.229

Bewertung

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden für laufende und frühere Perioden sind mit jenen Steuersätzenzu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig sind oder angekündigt werden.230

Ausweis

Aktive und passive latente Steuern sind getrennt von anderen Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanzanzusetzen. Ebenso sind aktive und passive latente Steuern von tatsächlichen Steueransprüchen und Steuerschuldenzu trennen.231

Saldierungen sind nur möglich, wenn einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuerschulden undSteueransprüche besteht oder sich auf Steueransprüche beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde eingehobenwerden.232

Nachfolgende eine Zusammenfassung Unterschiede IFRS(IAS) – HGB in Bezug auf latente Steuern:233

5.10 RechnungsabgrenzungspostenIm Gegensatz zum HGB sind (aktive und passive) Rechnungsabgrenzungsposten keine Posten des IFRS(IAS)-Abschlusses.

226 Vgl. Wagenhofer (2003), S.325.227 Vgl. Born (2002), S.145 und vgl. Heno (2003), S.386.228 Vgl. Kirsch (2003), S.190.229 Vgl. Casey et al. (2002), S.119 und vgl. Born (2002), S.145.230 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 12.47 und dazu vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2002), S.65.231 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 12.69.232 Vgl. Born (2002), S.54.233 Vgl. Wagenhofer (2003), S. 341.

IFRS(IAS) HGB

Bilanzorientiertes Konzept der temporären Unterschiede der Bilanzposten

GuV-orientiertes Konzept der timing differences vom handels-rechtlichen Ergebnis und zu versteuerndem Gewinn

Vollständige Abgrenzung Abgrenzungswahlrecht oder -verbot für quasi permanente Unter-schiede

Ansatzpflicht aller aktiven latenten Steuern Ansatzwahlrecht aktiver latenter Steuern

Grundsätzlich Ansatzpflicht latenter Steuern auf Grund eines Verlustvortrages

Grundsätzlich Ansatzverbot latenter Steuern auf Grund eines Verlustvortrages

Saldierungsmöglichkeiten stark eingeschränkt Saldierung grundsätzlich erforderlich

Tabelle 5.14: Unterschiede IFRS(IAS) – HGB Latente Steuern

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66 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

5.11 Erstellung von BerichtenFür die Erstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Berichte (Reports) verwendet.234

Im Folgenden wird die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB gezeigt, in der obige Geschäftsfällebereits berücksichtigt sind.

Während das HGB für die Kapitalgesellschaften ein vollständiges Gliederungsschema, sowohl für das Gesamt-, alsauch für das Umsatzkostenverfahren vorsieht (§231 HGB), schreibt IAS 1 nur einen Mindestausweis von Posten vor.Innerhalb des Mindestausweisrahmens ist jede Darstellung grundsätzlich erlaubt, sofern den allgemeinen Informa-tionsgrundsätzen der Informationsvermittlung, speziell der Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen, ent-sprochen wird.

Auch für die Bilanz enthält das HGB genaue Vorschriften über die auszuweisenden Posten und deren Reihenfolge(§224 HGB). Vergleichbares findet sich bei den IFRS(IAS) nicht.

5.11.1 Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB

Ein Bericht besteht in der Oracle E-Business Suite aus Zeilensets (Row Sets) und Spaltensets (Column Sets). Die Zei-lensets legen den Inhalt der Zeilen, die Spaltensets den Inhalt der Spalten fest.

Definieren von Zeilensets Obligatorische Schritte:

� Auswählen des Zeilenset (Row Set) Fensters,

� Festlegen des Namens (»KF_ DA_GuV«) und der Beschreibung (»Gewinn- und Verlustrechnung lfd. und Vor-jahr«) des Zeilensets,

� Auswählen von »Define Rows«,

Abbildung 5.12: Festlegen von Namen für ein Zeilenset

234 Vgl. Paßler und Schütze (2006) in diesem Band.

Spaltensets

Jahr X1 Jahr X2

Zeilensets Konto HW-Vorrat Werte Werte

Konto HW-Verbrauch Werte Werte

... ... ...

Tabelle 5.15: Funktionsweise von Berichten

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Erstellung von Berichten 67

� Festlegen einer Nummer (Line) für jede Zeile des Zeilensets.

Die Liniennummer legt die Reihenfolge fest, in der sie im Bericht erscheinen wird. Sie wird auch für Berechnun-gen in Berichten verwendet.

� Optionale Felder:

Obige Abbildung fügt eine Zeile (Line 30) in ein Zeilenset ein, die die Beschriftung »Umsatzerlöse« hat.

Verweis auf Konten in einer Zeile

Soll in einer Zeile auf ein oder mehrere Konten verwiesen werden, wird die Option »Account Assignments« gewählt.Hier wird der Kontenbereich 4000 – 4390 in der Filiale 1 ausgewählt. Da hier nur die Salden der Filiale 1 summiertwerden, bleiben alle IFRS(IAS)-Abgrenzungen unberücksichtigt.

� Weitere Zeilen werden durch Wiederholung obiger Schritte eingefügt,

� Speichern der Arbeit.

Line Item Titel der Zeile, der im Bericht zu sehen sein soll

Formatoptionen (Format Options)

Indent Anzahl der Leerschritte von links (Einrückung)

Zeilen Überspringen (Lines to Skip)

Before Leerzeile oberhalb

After Leerzeile unterhalb

Unterstreichungen (Underline Character)

Before Zeile wird oberhalb unterstrichen

After Zeile wird unterhalb unterstrichen

Tabelle 5.16: Optionale Felder Zeilensets Teil 2

Seitenumbruch (Page Break)

Before Seitenumbruch wird vor der Zeile durchgeführt

After Seitenumbruch wird nach der Zeile durchgeführt

Tabelle 5.17: Optionale Felder Zeilensets Teil 2

Abbildung 5.13: Festlegen des Bereichs, der in der Zeile aufscheinen soll

Page 69: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

68 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Definieren Spaltensets

� Auswählen des Spaltenset (Column Set) Fensters,

� Festlegen des Namens (»KF_ DA_GuV«) und der Beschreibung (»Bilanz lfd. und Vorjahr«) des Spaltensets,

� Auswählen von »Define Columns«,

� Im Feld »Position« wird die Startposition jeder Spalte festgelegt. Die Startposition wird eingegeben als Anzahlder Leerschritte vom linken Seitenrand des Berichtes.

Abbildung 5.14: Spaltenset auswählen

� Im Feld »Sequence« wird eine eindeutige Nummer für jede Spalte vergeben. Diese Nummer kann auch für Be-rechnungen mit Spalten herangezogen werden. Sie legt aber nicht die Reihenfolge der Spalten fest. Die Reihen-folge wird durch die Werte des Feldes Position determiniert.

� Optionale Felder:

Um Konten Spalten zuzuweisen siehe »Definieren von Zeilensets«.

� Um weitere Spalten einzufügen, sind obige Schritte erneut auszuführen.

� Speichern der Arbeit.

Berichtsüberschrift festlegen

1. Den gewünschten Bericht auswählen (»KF_DA_Bilanz«),

2. Auswählen des Feldes »Create Heading«,

3. Text eingeben,

4. mit »Apply« bestätigen und mit »OK« das Menü verlassen.

Zusammenfügen von Zeilen- und Spaltensets235

1. Auswählen des Fensters Berichte definieren (Define Financial Report),

2. Festlegen des Namens (»KF_ DA_GuV«) und der Beschreibung (»Bilanz lfd. und Vorjahr«) des Berichts,

3. Auswählen von »Define Report« (siehe oben),

4. Festlegen des Titels des Berichts. Dieser wird am Beginn des Berichts ausgegeben.

Format Mask Dieses Feld legt die Formatierung der Zahlen im Bericht fest.

Zahlenoptionen (Balance Control)

Amount Type Hier wird festgelegt, welche Daten (Werte) übernommen werden. JdD-Ist sind z.B. alle Ist-Daten des laufenden Jahres.

Offset In diesem Feld wird die Anzahl der Perioden nach hinten festgelegt, aus der die Daten übernommen werden. »-1« bedeutet, dass die Daten aus der Vorperiode des Berichtsdatums übernommen werden.

Darstellungsoptionen (Display Options)

Display Column Dieses Feld legt fest, ob die Spalte im Bericht angezeigt wird.

Display Zero Gibt es keine Daten für ein Feld, wird Null im Bericht angezeigt.

Tabelle 5.18: Optionale Felder Spaltenset

235 Vgl. auch Paßler und Schütze (2006) in diesem Band.

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Erstellung von Berichten 69

5. In den Feldern »Row Set« und »Column Set« können nun beliebig erstellte und eingebaute Sets miteinanderkombiniert werden. Hier ein Zeilen- und Spaltenset mit dem Namen »KF_DA_GuV«.

6. Im Feld »Rounding Option« wird festgelegt, wie gerundet werden soll.

7. Hier kann entweder die Option »Calculate Then Round« oder »Round Then Calculate« ausgewählt werden.Diese Option legt fest, ob zuerst gerundet oder berechnet wird.

8. Die Ausgabeoptionen (Output Option) legen das Ausgabeformat fest. Es kann zwischen normalem Text, Textmit Tabulatorschritten (»Tab-Delimited«) und Tabellenkalkulationsausgabe gewählt werden.

9. Speichern der Arbeit.

Abbildung 5.16: Verbindung von Zeilen- und Spaltensets – Berichte definieren

Abbildung 5.15: Berichtsüberschrift festlegen

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70 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Ausgabe von Berichten1. Auswählen der Option »Run Report« (siehe oben),

2. im Feld »Report« wird der auszuführende Bericht, hier »KF_DA_GuV«, ausgewählt,

3. im Feld »Period« wird die Periode (13-03), über die der Bericht laufen soll, festgelegt,

4. im Feld »Date« kann die Periode weiter unterteilt werden,

5. das Feld »Currency« legt die Währung fest,

6. mit »Submit« wird der Bericht abgeschickt.

Bericht ansehent

Schritte, um einen Bericht anzusehen:

Auswählen von »View«, dann »Request«,

Auswählen von »Find«, um die eigenen Abfragen (Requests) zu sehen, nachfolgend die Detailansicht:

Abbildung 5.17: Ausführen von Berichten

Abbildung 5.18: Detail Abfrage-Abrufen

Abbildung 5.19: Abfragewahl

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Erstellung von Berichten 71

Und die gesamte Maske:

Abbildung 5.20: Festlegen, welche Abfragen angezeigt werden sollen

Nachfolgend die Darstellung aller Anfragen, die den ausgewählten Kriterien entsprechen:

Abbildung 5.21: Anzeigen aller selbst erstellten Anfragen

Mit »View Output« wird – unter Einbeziehung dargestellter und weiterer HGB-relevanter Sachverhalte – die ebendefinierte Gewinn- und Verlustrechnung in einem neuen Fenster ausgegeben:236

236 Diese und folgende Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzen sind angelehnt an Egger et al. (2002), S.617ff.

Gewinn- und Verlustrechnung 2005 D(HGB) Currency EUR

Gesamtkostenverfahren – No specific Filiale requested 2003 2002

1. Umsatzerloese 1174300 1002200

2. Bestandsveränderungen fertige u. unfertige Erzeugnisse 20700 2700

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10100 15200

Tabelle 5.19: Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB Teil 1

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72 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

4. Sonstige betriebliche Erträge

a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 4096 1100

b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2200 1000

c) Übrige 8800 9300

1220196 1031500

5. Aufwendungen für Material u. Sonst. Bzw. Herstellungsleistungen

a) Materialaufwand 554700 449100

b) Aufwendungen für bez. Leistungen 7900 7100

6. Personalaufwand

a) Löhne 193000 172400

b) Gehälter 60300 54700

c) Aufwendungen für Abfertigungen 7700 7200

d) Aufwendungen für Altersversorgung 1900 1700

e) Aufwendungen für gesetzl. Vorgesch. Sozialabgaben 72900 63900

f) Sonstige Sozialaufwendungen 10700 6200

7. Abschreibungen auf immat. Anlagevermögen und Sachanlagevermögen 71616 70000

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z. 18 fallen 1400 1100

b) Übrige 183600 180185

9. Zwischensumme aus Z. 1 bis 8 54480 17915

Tabelle 5.20: und Verlustrechnung nach HGB Teil 2

10. Erträge aus anderen Wertpapieren 1300 1100

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22900 1700

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33700 4200

13. Zwischensumme aus Z. 10 bis 12 9500 1400

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 44980 16515

15. Außerordentliche Erträge 0 0

16. Außerordentliche Aufwendungen 0 0

17. Steuern vom Einkommen und Ertrag 15300 5615

19. Jahresüberschuss 28680 10900

20. Auflösung unversteuerter Rücklagen 0 0

21. Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen 0 0

22. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0 0

23. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0 0

Bilanzgewinn 29680 10900

Tabelle 5.21: Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB Teil 3

Tabelle 5.19: Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB Teil 1 (Forts.)

Page 74: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 73

Erstellen einer Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS(IAS)In der Gewinn- und Verlustrechnung sind nach IAS 1.75 zumindest nachfolgende Posten darzustellen:

� Erlöse,

� Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit,

� Finanzierungsaufwendungen,

� Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methodebilanziert werden,

� Steueraufwendungen,

� Ergebnis aus der gewöhnlichen Tätigkeit,

� außerordentliche Posten,

� Minderheitenanteile,

� Periodengewinn.

Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in der GuV darzustellen, wenn es von einem IASgefordert wird, um die Ertragslage des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen.

Es ist nach IAS 1.77 in der GuV oder in den Anfangsangaben zur GuV eine Analyse der Aufwendungen, die entwederauf der Art der Aufwendungen oder auf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht. Es wird empfohlen,die Aufwandsanalyse in der GuV darzustellen.

Die Analyse der Aufwendungen, die auf den Aufwandsarten beruht, ist das Gesamtkostenverfahren (oder auch Auf-wandsartenmethode).237 Die Analyse der Aufwendungen, bei der die Aufwendungen nach ihrer funktionellenZugehörigkeit als Teil der Umsatzkosten, der Vertriebs- und Verwaltungstätigkeiten dargestellt werden, ist das eben-falls mögliche Umsatzkostenverfahren. Kommt das Umsatzkostenverfahren zur Anwendung, sind zusätzliche An-gaben über die Art der Aufwendungen, einschließlich des Aufwandes für planmäßige Abschreibungen sowie desPersonalaufwandes auszuweisen.238

Da IFRS(IAS) weder Reihenfolge noch Struktur vorschreibt, in welcher die GuV aufgestellt werden muss, kann derHGB-Abschluss mit der GuV nach §231 HGB auch als Basis für die IFRS(IAS)-GuV dienen.239 Dazu wird die Funk-tion Kopieren (AutoCopy) genutzt.

Kopieren eines Spaltensets

Im Spaltenset muss jetzt nur mehr die Überschrift angepasst werden.

237 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 1.80.238 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 1.82f.239 Vgl. Pellens (2001), S.427.

Abbildung 5.22: Kopieren eines Spaltensets

Page 75: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

74 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Nun wird mit der gleichen Funktion auch das Zeilenset der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB kopiert.

Anpassen des Zeilensets auf IFRS(IAS)Alle Zeilen, die auf ein Konto verweisen, müssen nun angepasst werden. Dazu die anzupassende Zeile auswählen(z.B. 1. Umsatzerlöse) und »Account Assignment« drücken.

Nun wird im Feld »Accounts – High« der Wert von 1 auf 2 verändert. Dadurch werden im Bericht alle Abgrenzungs-buchungen nach IFRS(IAS) miteinbezogen. Somit wird der HGB-Bericht in einen IFRS(IAS)-Bericht umgewandelt.

Abbildung 5.24: Anpassen der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS(IAS)

Nach dem Speichern der Arbeit wird ein neuer Bericht erstellt. Dieser beinhaltet die auf IFRS(IAS) angepassten Zei-len- und Spaltensets. Unter Einbeziehung dargestellter und weiterer IFRS-relevanter Sachverhalte ergibt sich fol-gende Gewinn- und Verlustrechnung:

Abbildung 5.23: Detailansicht Anpassen der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS(IAS)

Gewinn- und Verlustrechnung IFRS 2005 Gesamtkostenverfahren (EUR) 2003 2002

1. Umsatzerloese 1174300 1002200

2. Bestandsveraenderungen fertige u. unfertige Erzeugnisse 20700 2700

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10100 15200

4. Sonstige betriebliche Erträge

a) Ertraege aus dem Abgang von Anlagevermoegen 4096 1100

b) Ertraege aus der Aufloesung von Rueckstellungen 2200 1000

c) Uebrige 8800 9300

1220196 1031500

Tabelle 5.22: GuV IFRS Teil 1

Page 76: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 75

5. Aufwendungen fuer Material u. sonst. bzw. Herstellungsleistungen

a) Materialaufwand 554700 449100

b) Aufwendungen für bez. Leistungen 7900 7100

6. Personalaufwand

a) Loehne 193000 172400

b) Gehaelter 60300 54700

c) Aufwendungen für Abfertigungen 7700 7200

d) Aufwendungen fuer Altersversorgung 1900 1700

e) Aufwendungen fuer gesetzl. Vorgesch. Sozialabgaben 72900 59904

f) Sonstige Sozialaufwendungen 10700 6200

7. Abschreibungen auf immat. Anlagevermoegen und Sachanlagevermoegen 67600 70000

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z. 18 fallen 1400 1100

b) Uebrige 152300 180185

9. Zwischensumme aus Z. 1 bis 8 89796 21911

10. Ertraege aus anderen Wertpapieren 6300 1100

11. Sonstige Zinsen und aehnliche Ertraege 22900 1700

12. Zinsen und aehnliche Aufwendungen 33700 4200

13. Zwischensumme aus Z. 10 bis 12 4500 1400

14. Ergebnis der gewoehnlichen Geschaeftstaetigkeit 85296 20511

15. Ausserordentliche Ertraege 0 0

16. Ausserordentliche Aufwendungen 0 0

17. Ausserordentliches Ergebnis 0 0

18. Steuern vom Einkommen und Ertrag 15300 5615

18a.

Latente Steuern 13701 1359

19. Jahresueberschuss 56295 13537

Tabelle 5.23: GuV IFRS Teil 2

20. Aufloesung unversteuerter Ruecklagen 0 0

21. Zuweisung zu unversteuerten Ruecklagen 0 0

22. Zuweisung zu Gewinnruecklagen 0 0

23. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0 0

24. Bilanzgewinn 56295 13537

Tabelle 5.24: GuV IFRS Teil 3

Page 77: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

76 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

5.11.2 Erstellen einer Bilanz nach HGB

Die Bilanz wird gleich erstellt wie die Gewinn- und Verlustrechnung. Das heißt, es wird wieder ein Bericht mit Zei-len- und Spaltensets erstellt. Diese Sets greifen nun aber auf die Bilanzkonten zu. Folgender Bericht für eine Bilanznach HGB wurde definiert:

Abbildung 5.25: Bericht definieren Bilanz – HGB

Unter Einbeziehung dargestellter und weiterer HGB-relevanter Sachverhalte ergibt sich folgende Bilanz:

Bilanz zum 13.12.2003 Currency EUR

OE HGB – No specific Filiale requested 2003 2002

Aktiva

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermoegensgegenstaende

Firmenwert 26000 28600

Tabelle 5.25: HGB-Bilanz Teil 1

II. Sachanlagevermoegen

1. Grundstuecke und Bauten 169080 178400

2. Technische Anlagen und Maschinen 122300 121400

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschaeftsausstattung 10900 9900

4. Geleistete Anzahlungen 11800 11400

314080 349700

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0

3. Beteiligungen 0 0

4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 20000 17900

20000 17900

B Umlaufvermögen

Tabelle 5.26: HGB-Bilanz Teil 2

Page 78: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 77

I. Vorraete

1. Roh- Hilf- und Betriefsstoffe 68900 53500

2. Unfertige Erzeugnisse 35700 30500

3. Fertige Erzeugnisse und Waren 53500 38300

4. Geleistete Anzahlungen 200 900

II. Forderungen und sonstige Vermoegensgegenstaende

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87700 108500

2. Forderungen gegenueber verbundenen Unternehmen 0 0

3. Forderungen gegenueber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. be-steht

0 0

4. Sonstige Forderungen und Vermoegensgegenstaende 17200 15000

III. Wertpapiere und Anteile

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Sonstige Wertpapiere und Anteile 0 0

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und Sch. 127200 53400

724480 667700

C Rechnungsabgrenzungsposten 100 400

724580 668100

Passiva

A Eigenkapital

I. Grundkapital 80000 80000

II. Kapitalruecklagen

Gebundene 32600 32600

III. Gewinnruecklagen

Freie Ruecklage 67500 56900

IV. Bilanzgewinn 29680 10900

Davon Gewinn-/Verlustvortrag 0 0

209780 180400

B Unversteuerte Ruecklagen

1. Bewertungsreserve gemäß § 12 EStG 1988 0 0

2. Sonstige unversteuerte Ruecklagen gem. $ 10 EStG 0 0

C Rueckstellungen

1. Rueckstellungen fuer Abfertigungen 41900 36600

2. Rueckstellungen fuer Pensionen 4200 3500

3. Steuerrueckstellungen 15200 0

4. Sonstige Rueckstellungen 66400 62400

127700 102500

D Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenueber Kreditinstituten 286800 286400

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61500 64700

3. Sonstige Verbindlichkeiten 38800 34100

387100 385200

724580 668100

Tabelle 5.27: HGB-Bilanz Teil 3

Tabelle 5.26: HGB-Bilanz Teil 2 (Forts.)

Page 79: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

78 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

5.11.3 Erstellen einer Bilanz nach IFRS(IAS)

In der IFRS(IAS)-Bilanz sind nach IAS 1.66 folgende Posten darzustellen:

� Sachanlagen,� immaterielle Vermögenswerte,� finanzielle Vermögenswerte (ausschließlich der Beträge, die als Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen, For-

derungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente ausgewiesen wurden),

� nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen,� Vorräte,� Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen,� Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente,� Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten� Steuerschulden und -erstattungsansprüche, wie von IAS 12, Ertragsteuern, gefordert,� Rückstellungen,� langfristige verzinsliche Schulden,� Minderheitsanteile,� gezeichnetes Kapital und Rücklagen.

Dabei legt IAS 1.66 weder Reihenfolgen oder Struktur fest, in der die Posten darzustellen sind.

Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in der Bilanz darzustellen, wenn ein IAS dies verlangtoder wenn eine solche Darstellung notwendig ist, um die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen.

Jedes Unternehmen hat laut IAS 1.53 entsprechend die Art seiner Geschäftstätigkeit zu bestimmen, ob es kurzfristigeund langfristige sowie kurzfristige und langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgruppen in der Bilanz dar-stellt oder nicht.

Die Zeilen- und Spaltensets der HGB-Bilanz werden kopiert und den Erfordernissen von IFRS(IAS) angepasst. DerWert des Feldes »Filiale – High« wird dabei von 1 auf 2 gesetzt und die Überschriften werden angepasst. Damit sindauch die IFRS(IAS)-Abgrenzungsbuchungen in der Bilanz enthalten.

Nachfolgend die Detailansicht:

Abbildung 5.26: Detail Anpassen der Bilanz an IFRS(IAS)

Page 80: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 79

Und die gesamte Maske dazu:

Abbildung 5.27: Anpassen der Bilanz an IFRS(IAS)

Dieser Bericht ergibt folgende Bilanz:

Bilanz zum 13.12.2003 IFRS Currency EUR

No specific Filiale requested IFRS IFRS

2003 2002

Aktiva

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermoegensgegenstaende

Firmenwert 29250 31200

Datenverarbeitungsprogramme 20000 0

49250 31200

Tabelle 5.28: IFRS-Bilanz Teil 1

II. Sachanlagevermoegen

1. Grundstuecke und Bauten 249404 255358

2. Technische Anlagen und Maschinen 122300 121400

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschaeftsausstattung 10900 9900

4. Geleistete Anzahlungen 11800 11400

394404 398058

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0

3. Beteiligungen 0 0

4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

Tabelle 5.29: IFRS-Bilanz Teil 2

Page 81: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

80 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 25000 17900

25000 17900

B Umlaufvermögen

I. Vorraete

1. Roh- Hilf- und Betriefsstoffe 68900 53500

2. Unfertige Erzeugnisse 35700 30500

3. Fertige Erzeugnisse und Waren 53500 38300

4. Geleistete Anzahlungen 200 900

II. Forderungen und sonstige Vermoegensgegenstaende

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87700 108500

2. Forderungen gegenueber verbundenen Unternehmen 0 0

3. Forderungen gegenueber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

4. Sonstige Forderungen und Vermoegensgegenstaende 17200 15000

III. Wertpapiere und Anteile

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Sonstige Wertpapiere und Anteile 0 0

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und Sch. 101200 53400

1197554 1047758

C Rechnungsabgrenzungsposten 100 400

833154 747658

Tabelle 5.30: IFRS-Bilanz Teil 3

Passiva

A Eigenkapital

I. Grundkapital 80000 80000

II. Kapitalruecklagen

Gebundene 32600 32600

III. Gewinnruecklagen

Freie Ruecklage 120008 106771

IV. Bilanzgewinn 56295 13537

Davon Gewinn-/Verlustvortrag 0 0

288903 232908

B Unversteuerte Ruecklagen

1. Bewertungsreserve gemäß § 12 EStG 1988 0 0

2. Sonstige unversteuerte Ruecklagen gem. $ 10 EStG 0 0

C Rueckstellungen

1. Rueckstellungen fuer Abfertigungen 41900 36600

2. Rueckstellungen fuer Pensionen 4200 3500

3. Steuerrueckstellungen 15200 0

4. Sonstige Rueckstellungen 55100 62400

116400 102500

Tabelle 5.31: IFRS-Bilanz Teil 4

Tabelle 5.29: IFRS-Bilanz Teil 2 (Forts.)

Page 82: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 81

5.11.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Ein Abschluss ist gem. IAS 1.49 mindestens jährlich aufzustellen. Nach IAS 1.7 besteht ein vollständiger IFRS(IAS)-Abschluss aus

� Bilanz,

� Gewinn- und Verlustrechnung,

� Eigenkapitalveränderungsrechnung,

� Kapitalflussrechnung,

� Anhang (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Anhangangaben).

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist eine Aufstellung, die entweder sämtliche Veränderungen des Eigenkapi-tals oder die Veränderungen des Eigenkapitals, die nicht durch Kapitaltransaktionen mit Eigentümern und Aus-schüttungen an Eigentümer entstehen, darstellt.

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung in der von IAS 1.7 geforderten Art und mit den von IAS 1.86 verlangtenPostenangaben kann das HGB hingegen nicht. Damit die Eigenkapitalveränderungsrechnung alle Anforderungennach IAS 1.86 erfüllt, sind folgende Posten der Bilanz vom Anfangs- bis zum Endbestand eines Geschäftsjahres über-zuleiten, wenn die Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz den Ausgangszeitpunkt bildet:

� Gezeichnetes Kapital,

� Kapitalrücklagen,

� Gewinnrücklagen,

� Neubewertungsrücklage,

� Bewertungsergebnis für Available-For-Sale-Instruments,

� Bewertungsergebnis für Cash-Flow-Hedges,

� eigene Aktien (nur Cost Method).

Applications Desktop Integrator

Für die Umsetzung mit der Oracle E-Business Suite bietet sich Applications Desktop Integrator (kurz ADI) an. DerOracle ADI ist eine Tabellenkalkulationserweiterung der Oracle E-Business Suite. Dieses Tool wird in ein beliebigesTabellenkalkulationsprogramm integriert. Nun können beliebige Daten aus der E-Business Suite in der Tabellenkal-kulation dargestellt und / oder manipuliert werden.

5.11.5 Kapitalflussrechnung

Nach IAS 1.7 stellt die Kapitalflussrechnung einen eigenständigen Teil des IFRS(IAS)-Abschlusses dar. Hauptziel derKapitalflussrechnung ist die Ausweitung von Informationen über die Finanzlage.

Die Zielsetzung von IAS 7 besteht darin, durch eine Kapitalflussrechnung Informationen über die Bewegungen derZahlungsmittel und der Zahlungsmitteläquivalente des Unternehmens bereitzustellen.

D Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenueber Kreditinstituten 286800 286400

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61500 64700

3. Sonstige Verbindlichkeiten 38800 34100

387100 385200

E Latente Steuern 40751 27050

833154 747658

Tabelle 5.31: IFRS-Bilanz Teil 4 (Forts.)

Page 83: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

82 Einzelabschluss Überleitung öHGB – IFRS(IAS)

Hinsichtlich der Fonds der Kapitalflussrechnung bestimmt IAS 7.10, dass die im Rahmen des IFRS(IAS)-Abschlus-ses zu erstellende Kapitalflussrechnung die Cash Flows während der Berichtsperiode zu enthalten hat, die nach

� betrieblichen Tätigkeiten,

� Investitionstätigkeiten,

� Finanztätigkeiten

zu klassifizieren sind.

Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung eines einzelnen Unternehmens sind folgende Methoden möglich:

� Originäre Entstehung, die auf dem Konzept des Finanzplans bzw. auf der Finanzplanung beruht.

� Derivative Entstehung in der Form der direkten oder indirekten Ermittlung. Die derivative Ableitung einerIFRS(IAS)-Kapitalflussrechnung geht von einer IFRS(IAS)-Bilanz und IFRS(IAS)-GuV aus.

� Bei der indirekten Methode der Kapitalflussrechnung werden die Daten aus der Bilanz abgeleitet.

� Bei der direkten Methode werden die Veränderungen der Bilanzposten (Differenzen zwischen Anfangs- undEndbeständen) unter Verwendung der Daten der GuV in derivativ abgeleitete Zahlungsströme transformiert.

In der Praxis dominiert die derivative Entstehung der Kapitalflussrechnung, da sie relativ einfach und kostengünstigist und sich das externe Rechnungswesen gut dafür eignet. Zweckmäßiger Weise vollzieht sich die derivative Erstel-lung der IFRS(IAS)-Kapitalflussrechnung in mehreren Schritten. Am Beginn steht die Überleitung der HGB-Bilanzund der HGB-GuV in eine IFRS(IAS)-Bilanz bzw. IFRS(IAS)-GuV (siehe oben). Dann erfolgt die Aufstellung derKapitalflussrechnung durch die entsprechenden Schritte bzw. Aktivitäten aus der IFRS(IAS)-Bilanz in Verbindungmit der IFRS(IAS)-GuV.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteAuch hier bietet sich der ADI (Applications Desktop Integrator) durch seine enorme Flexibilität an. Dazu ausführ-licher oben.

5.11.6 Anhang

Bei den Anhangsangaben zählen folgende Angaben zu den Schwerpunkten der Berichtspflichten des IFRS(IAS)-Abschlusses:

� Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (IAS 38.107 e, IAS 16.60 e),

� Leasing (IAS 17.23, IAS 17.27, IAS 17.39, IAS 17.48),

� Angaben über Bilanzierungsmethoden für Tochterunternehmen (IAS 27.32 c),

� Angaben für Joint Ventures, soweit kein Konzernabschluss erstellt wird (IAS 31.48),

� Angaben für assoziierte Unternehmen, soweit kein Konzernabschluss erstellt wird (IAS 28.15),

� Vorräte und Fertigungsaufträge (IAS 2.14, IAS 2.34 a, IAS 2.34 b, IAS 2.34 c, IAS 2.34 d, IAS 2.34 e, IAS 2.34 f,IAS 2.35, IAS 2.36, IAS 2.37 a, IAS 2.39),

� Finanzinstrumente (IAS 32, IAS 39),

� Pensionsverpflichtungen (IAS 19.120 a – h, IAS 19.131),

� Sonstige Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen (IAS 37.84, IAS 37.85, IAS 37.86, IAS37.89, IAS 37.92),

� Steuerliche Berichterstattung (IAS 12),

� Segmentberichterstattung (IAS 14),

� Aufgabe von Geschäftsbereichen (IAS 35),

� Ergebnis je Aktie (IAS 33).

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteHierzu bietet sich der ADI (Applications Desktop Integrator) durch seine enorme Flexibilität an. Dazu ausführlicheroben.

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Zusammenfassung und Ausblick 83

5.12 Zusammenfassung und AusblickDie so genannte IAS-Verordnung vom 19. Juli 2002 verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, das sind ineinem EU-Mitgliedsstaat ansässige Unternehmen, deren Wertpapiere in einem beliebigen Mitgliedsstaat zum Han-del in einem geregelten Markt zugelassen sind, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den IFRS(IAS) zu erstellen.

Im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung stellt sich den betroffenen Unternehmen die wichtige Frage der orga-nisatorischen Durchführung der Finanzberichterstattung zur Generierung IFRS(IAS)-relevanter Informationen fürden IFRS(IAS)-Abschluss. In Frage kommen grundsätzlich:

� Originäre Buchführung nach HGB zur Primärdatenerfassung gemäß HGB-Vorschriften. Die Überleitung zuIFRS(IAS) erfolgt in einem eigenen Bewertungsbereich.

� Originäre Buchführung nach IFRS(IAS) zur Primärdatenerfassung gemäß IFRS(IAS)-Vorschriften. Die Über-leitung zur Buchführung gemäß HGB-Vorschriften erfolgt in einem eigenen Bewertungsbereich.

� Überleitung zwischen HGB und IFRS(IAS) bzw. umgekehrt durch Buchung von Originalwerten für abwei-chend zu behandelnde Sachverhalte oder durch Differenzbuchungen (Differenzrechnung).

� Überleitung mittels einer separaten Kontenklasse oder mittels eines eigenen Buchführungskreises.

In dem vorliegenden Beitrag wurde die Differenzrechnung mit der Oracle E-Business Suite gezeigt. Dabei wurde dieEntwicklung bzw. Ableitung der IFRS(IAS)-Bilanz und der IFRS(IAS)-GuV aus der HGB-Buchführung bzw. aus derHGB-Bilanz und der HGB-GuV beispielhaft gezeigt. Diese Darstellung richtet sich nicht nur an so genannte kapital-marktorientierte Unternehmen, sondern auch an nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen, die freiwilligIFRS(IAS)-Abschlüsse erstellen wollen.

Durch die IAS-Verordnung soll Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse gesteigert und damit eine effizi-ente Funktionsweise der Kapitalmärkte in der Gemeinschaft sichergestellt werden. 240 Durch diese Verordnung unddie Akzeptanz der International Financial Reporting Standards an den internationalen Kapitalmärkten werden dieIFRS(IAS) künftig zunehmende Bedeutung haben.

Das Ziel der Vereinheitlichung von Jahresabschlüssen wird weiterhin im Vordergrund der Bemühungen des IASB(International Accounting Standards Board) stehen und Wahlrechte werden auch gegen den Druck von diversenMitgliedsländern und Interessengruppen immer mehr verschwinden.241 Durch stetige Weiterentwicklung der Stan-dards, insbesondere auch im Bereich der Finanzinstrumente, wird sichergestellt werden, dass sie dem Ziel,entscheidungsnützliche Informationen für alle Stakeholders zur Verfügung zu stellen, auch weiterhin gerecht blei-ben. So plant etwa die Europäische Union ca. 600 amerikanische Firmen, die im Wertpapiergeschäft tätig sind undan europäischen Börsen gehandelt werden, zu Jahresabschlüssen nach IFRS(IAS) ab 2005 zu verpflichten.242

240 Vgl. Europäische Kommission (2002), Art. 1.241 Vgl. Wagenhofer (2003), S.14ff. Vgl. dazu auch Born (2002), S.23ff.242 Vgl. Asset Securitization Report (ASR) (Hrsg.) (2004), S.23.

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Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGBvon Maximilian Rumpf und Jörg Schütze243

1995 hat die Europäische Kommission ihre ursprünglich abwartende Haltung einer Anerkennung internationalerRechnungslegungsstandards durch die EU im Sinne einer Strategie zur Erreichung einer internationalen Rech-nungslegungsharmonisierung aufgegeben. Im Juli 2002 erhielt das europäische Parlament die EU-Verordnung, wel-che die Anwendung der IFRS(IAS)-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne prinzipiell verpflich-tend vorsieht. Nach derzeitigen Schätzungen sind von der IFRS(IAS)-Konzernrechnungslegungspflicht ab 2005 etwa7.000 Unternehmen EU-weit betroffen.

Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Unterschiede zwischen den entsprechenden Rechnungslegungs-vorschriften des österreichischen Handelsgesetzbuches (kurz HGB) und den International Financial ReportingStandards (kurz IFRS) anhand von ausgewählten Kapiteln und mit Hilfe von Beispielen zu vermitteln. Zusätzlichsoll ein möglicher Lösungsansatz der Umstellung auf internationale Rechnungslegung, unter Verwendung derOracle E-Business Suite, aufgezeigt werden.244

Im Folgenden wird dargestellt, wie mit Hilfe der Oracle E-Business Suite ein HGB-Abschluss in einen Abschlussnach IFRS(IAS) transformiert wird.1 Es geht hierbei um die Darstellungen anhand von Einzelabschlüssen.245

Ein Abschluss ist gem. IAS 1.49 mindestens jährlich aufzustellen. Nach IAS 1.7 besteht ein vollständiger IFRS(IAS)-Abschluss aus

� Bilanz,

� Gewinn- und Verlustrechnung,

� Kapitalflussrechnung,

� Eigenkapitalveränderungsrechnung und

� Anhang.

6.1 AusgangslageWenn von einem Unternehmen regelmäßig nach IFRS(IAS) berichtet wird, hat es sich in der Praxis bewährt, die lau-fende Buchführung nach IFRS(IAS) zu führen und erst, wenn ein HGB-Abschluss benötigt wird, Abgrenzungs-buchungen durchzuführen.

Wenn die originäre Finanzbuchführung nach IFRS(IAS) die Basis bzw. den Ausgangspunkt für einen HGB-Einzel-abschluss bildet, dann erfolgt die Primärdatenerhebung nach den Grundsätzen von IFRS(IAS). In einem zweitenBericht erfolgt dann die Überleitung zum HGB-konformen Einzelabschluss. Es geht hier um entsprechendeAbgrenzungen HGB und IFRS(IAS) bzw. IFRS(IAS) und HGB. Dabei können grundsätzlich folgende Systeme zumEinsatz kommen:

� das System der Differenzrechnungen bzw. -berücksichtigungen oder

� das System der Berücksichtigung von Originalwerten für HGB-IFRS(IAS)-abweichend zu behandelte Sachver-halte.

243 Dieser Beitrag stellt eine zusammengefaßte und in einzelnen Punkten stark ergänzte und erweiterte Version der von Mag. Maximilian Rumpf unter Betreuung von o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl und Univ. Ass. Mag. Dr. Jörg Schütze erstellten und am Institut für Wirtschafts-pädagogik der KFU Graz eingereichten Diplomarbeit dar.

244 Zur Überleitung von HGB zur IFRS(IAS) -Buchführung bzw. zum HGB siehe den Beitrag von Mandl und Rumpf (2006) in diesem Band.245 Definitionen und Begrifferläuterungen zum Einzelabschluss in. Mandl (2004), S.1ff.

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86 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Hier kommt die Methode der Differenzrechnung bzw. der Differenzberücksichtigungen zur Anwendung. Dabei wirdim ersten Bereich die Buchführung nach den Vorschriften von IFRS(IAS) geführt und es erfolgt in einem zweitenBereich die Buchung der Differenzen zwischen IFRS(IAS) und HGB. Ein Bericht über den ersten (Bewertungs-)Bereich ergibt den IFRS(IAS)-Einzelabschluss. Ein weiterer Bericht über die Bilanz- und Erfolgskonten beider(Bewertungs-)Bereiche ergibt den HGB-Einzelabschluss.

Für die die Überleitung von der IFRS(IAS)-Rechnungslegung zum HGB ist es notwendig, die Bilanzierungs- undBewertungsunterschiede herauszuarbeiten und festzustellen. Insbesondere geht es um das Identifizieren von Sach-verhalten bzw. Geschäftsfällen, die nach IFRS(IAS) nicht bilanzierungsfähig, die aber für den HGB-Abschluss rele-vant und in diesem zu berücksichtigen sind und umgekehrt.

Auf der Basis eines vorliegenden Einzelabschlusses nach IFRS(IAS) ist eine HGB-Bilanz zu erstellen. Dabei wird derIFRS(IAS) Einzeljahresabschluss in einen HGB Einzel-jahresabschluss durch Differenzberücksichtigungen überge-leitet und in Form von Kürzungen und Hinzurechnungen angepasst.

Die Erstellung einer Steuerbilanz ist eine eigene Aufgabenstellung.

Vorteile der Differenzrechnung sind:

� eine einfache Realisierbarkeit,

� die Überleitung auf den HGB-Abschluss ist mit relativ wenig Aufwand zu bewerkstelligen,

� Internationales Reporting kann beträchtlich beschleunigt werden.

6.1.1 Differenzrechnung mit der Oracle E-Business Suite

Das Prinzip der Differenzrechnung wird in der Oracle E-Business Suite erreicht, indem ein zusätzlicher Wert »Graz– HGB – Abgrenzung« im Werteset (Value Set) Filiale angelegt wird. Alle Unterschiede (nur die Differenzen), diesich im Folgenden auf Grund der unterschiedlichen Vorschriften zum HGB ergeben, werden in diese Filiale gebucht.Damit wird erreicht, dass entweder mittels Berichten (Reports) nur der Bereich »Graz – IAS« abgefragt wird, umeinen Abschluss nach IFRS(IAS) zu erhalten oder beide Bereiche für einen HGB-Abschluss abgefragt werden.

Nachfolgend die Festlegung der Abgrenzungsfiliale und anschließend die Veranschauung des Prinzips der Differenz-rechnung:

Nun werden alle Konten, die sowohl nach HGB als auch nach IFRS(IAS) benötigt werden, angelegt.

Festlegen des Buchungskreises

Im Buchungskreis (Set of Books) wird festgelegt:246

� zu verwendender Kontenplan,

� Währung,

� Kalender,

� Konto, auf welches der Bilanzgewinn verbucht wird (Retained Earnings).

Der Name des Buchungskreises (Set of Books) ist »KF_DA_1«.

Kontenrahmen Bestands- und Erfolgskonten Differenzrechnung

IFRS(IAS) Abschluss IFRS(IAS) Unterschied IFRS(IAS)/HGB

Abschluss HGB

Bewertungsbereich 1

(Filiale 1)

Bewertungsbereich 2

(Filiale 2)

Summe Bewertungs-bereich 1 und 2

z.B. Gebäude 100 100 -20 80

... ... ... ... ...

Bericht 1 = Bericht 2 =

HGB-Abschluss IFRS(IAS)-Abschluss

Tabelle 6.1: Prinzip der Abgrenzung von IFRS(IAS) auf HGB

246 Vgl. James and Seibert (1999), S. 32.

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Durchführung der Abgrenzungsbuchungen nach HGB 87

Der Kontenplan enthält alle Konten und Filialen, die weiter oben festgelegt wurden und hat den Namen»KF_DA_1«.

Im Feld »Functional Currency« wird die Währung, in der bilanziert wird (Euro), festgelegt.

Als Kalender wird der eingebaute Kalender »Accounting13« verwendet.

Im Feld »Retained Earnings« wird festgelegt, auf welches Konto der Bilanzgewinn verbucht wird. Hier »1.9390«.Dabei steht 1 für die Filiale »Graz – IAS« und »9390« für das Konto Bilanzgewinn.

6.2 Durchführung der Abgrenzungsbuchungen nach HGBAlle Salden und Buchungen des IFRS(IAS)-Abschlusses wurden bereits in das System eingegeben.

Für die Abgrenzung nach HGB werden folgende Unterschiede für den Abschluss 2003 berücksichtigt:

� Immaterielles Anlagevermögen,

� Sachanlagevermögen,

� Finanzanlagevermögen,

� Rückstellungen.

Abbildung 6.1: IFRS(IAS) – HGB Abgrenzungsfiliale festlegen

Abbildung 6.2: Prinzip der Differenzrechnung

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88 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Weitere Unterschiede werden in dieser Arbeit erläutert aber nicht praktisch mit der Oracle E-Business Suiteumgesetzt.247

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (Intangible Assets) ist geregelt wie folgt:

� für immaterielles Anlagevermögen gilt im allgemeinen IAS 38,

� für den Firmenwert (Goodwill) gilt IAS 22,

� für immaterielles Umlaufvermögen IAS 2 und IAS 11.

Nach IFRS(IAS) sind nicht entgeltlich erworbene selbst erstellte Vermögenswerte zu aktivieren, während nach §197Abs. 2 HGB kein Aktivposten angesetzt werden darf.

Definition»Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Sub-stanz, der für die Herstellung von Erzeugnissen oder Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritteoder zum Zwecke der eigenen Verwaltung genutzt wird.«248

Firmenwert – Regelung nach IFRS(IAS)Ein originärer Geschäfts- oder Firmenwert darf sowohl nach IAS 38.36 als auch nach HGB §197 Abs. 2 nie angesetztwerden.249

Übersteigt der Kaufpreis eines Unternehmens die Summe der beizulegenden Werte des Vermögens und der Schul-den (Fair Values), dann ergibt sich ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill), der im Gegensatz zumHGB zwingend zu aktivieren ist.250

Für die Nutzungsdauer besteht eine widerlegbare Obergrenze von 20 Jahren. Soll die Nutzungsdauer über dieseObergrenze von 20 Jahren hinausgehen, ist dies zu begründen.251

Als Methode wird normalerweise die lineare Abschreibung gewählt. Andere Abschreibungsmethoden sind zwarnicht ausgeschlossen, werden aber meistens für nicht anwendbar gehalten.252

Eine Besonderheit im Falle des Firmenwerts ergibt sich beim Ansatz von latenten Steuern. Latente Steuern dürfennämlich nur dann bilanziert werden, wenn auch die Abschreibung steuerlich absetzbar ist.253

Abbildung 6.3: Definition des Buchungskreises

247 Als weiterführende Literatur siehe dazu z.B. Wagenhofer (2003) , Pellens (2001) oder Born (2002).248 Europäische Kommission (2003), IAS 38.7.249 Vgl. Mandl (2004), S.453.250 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 22.41, vgl. dazu auch Mandl und Paßler (2006) in diesem Band.251 Vgl. Maukner and Rohatschek (2002), S.55f.252 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 38.89.253 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 12.15 und 12.66.

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Durchführung der Abgrenzungsbuchungen nach HGB 89

Firmenwert – Regelung nach HGBAls Geschäfts(Firmen)wert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die Gegenleistung für die Über-nahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt derÜbernahme übersteigt (§203 Abs. 5 HGB).254

Handelsrechtlich ist keine Begrenzung der Nutzungsdauer festgeschrieben. Die Abschreibung des Geschäfts(Fir-men)werts ist gem. §203 Abs. 5 längstens auf die Geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird, zu vertei-len.255 Steuerlich besteht eine Pflicht zur Aktivierung des Firmenwerts und die Nutzungsdauer wird durch §8 Abs.3 EStG auf 15 Jahren beschränkt.256

Beispiel FirmenwertIm Rahmen eines Unternehmenskaufs im Jahr 1999 wurde ein Firmenwert in der Höhe von 39.000 aufgedeckt. Die-ser wird auch auf Grund steuerrechtlicher Bestimmungen (vgl. §8 Abs. 3 EStG) in der HGB-Bilanz auf 15 Jahreabgeschrieben.

Da er aber wahrscheinlich für 20 Jahre genutzt werden kann, beträgt auch die Nutzungsdauer laut IFRS(IAS)20 Jahre. Zum 31.12.2003 wurde der Firmenwert bereits 5 Jahre abgeschrieben.

In diesem Beispiel werden im IFRS(IAS)-Abschluss latente Steuern angesetzt, da die Firmenwertabschreibung steu-erlich als Betriebsausgabe anerkannt wird (vgl. IAS 12.15 und 12.66).

254 Vgl. Mandl (2004), S.335.255 Vgl. auch Mandl (2004), S.335.256 Vgl. Auer (1999), S.72.

Anschaffungswert 39.000

bisherige Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuersatz 34%

IFRS(IAS) HGB

Nutzungsdauer 20 Jahre 15Jahre

jährliche Abschreibung 1.950 2.600

Differenz IFRS(IAS)/HGB 650

Nach IFRS(IAS) wurde somit der Firmenwert um 650 zu wenig abgeschrieben

Daraus ergeben sich latente Steuern von 221

Tabelle 6.2: Firmenwertverbuchung Teil 1

Dieser Sachverhalt wird mit folgender Buchung erfasst:

7000 Abschreibungen auf immat. u. SAV

650

0150 Firmenwert 650

3030 Latente Steuerrückstellung 221

8590 Latente Steuern 221

Tabelle 6.3: Firmenwertverbuchung Teil 2

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90 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Nachfolgend die Verbuchung des Firmenwerts in Oracle:

Durch klicken auf »More Actions« kann die Buchung auch gleich definitiv verbucht (»gepostet«) werden. Nach demVerbuchen erhält man eine ID-Nummer als Bestätigung.

Abbildung 6.5: Endgültiges Verbuchen von Geschäftsfällen

Forschungs- und Entwicklungskosten – Selbsterstellte Software Regelung nach IFRS(IAS)IFRS(IAS) unterscheidet prinzipiell zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten. »Forschung ist die eigenstän-dige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zugelangen«.257 Forschungskosten sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen. Sie sind nichtBestandteil der Herstellungskosten und dürfen nicht aktiviert werden.258

»Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Ent-wurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfah-ren, Systemen oder Dienstleistungen. Die Entwicklung findet dabei vor Aufnahme der kommerziellen Produktionoder Nutzung statt.« Entwicklungskosten sind zu aktivieren, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:259

� Nachweis über die technische Realisierbarkeit unter Berücksichtigung von Verkauf oder eigener Nutzung,

� Nachweis der Absicht, den Vermögensgegenstand fertig zu stellen und zu vermarkten oder selbst zu nutzen,

� Nachweis der Fähigkeit des Unternehmens, den Vermögensgegenstand fertig zu stellen oder selbst zu nutzen,

� Nachweis über den künftigen wirtschaftlichen z.B. durch den Nachweis eines Marktes für den Vermögensge-genstand oder durch Nachweis den Nutzen für das eigene Unternehmen,

� Nachweis ausreichender technischer, finanzieller und anderer Unternehmensressourcen, um das Projekt abzu-schließen und anschließend zu vermarkten bzw. im im Unternehmen zu verwenden,

� Nachweis einer verlässlichen Schätzung der Kosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallen werden.

Abbildung 6.4: Verbuchung Firmenwert

257 Europäische Kommission (2003), IAS 38.7 vgl. dazu auch KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.299.258 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 38.42 vgl. dazu auch Jebens (2003), S.299.259 Europäische Kommission (2003), IAS 38.7.

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Durchführung der Abgrenzungsbuchungen nach HGB 91

IAS 38.45 stellt somit kein Wahlrecht dar. Entwicklungsausgaben sind ab dem Zeitpunkt zu aktivieren, wenn sie daserste Mal alle Aktivierungskriterien erfüllen.260

Forschungs- und Entwicklungskosten – Selbsterstellte Software Regelung nach HGBNach §197 Abs. 2 HGB besteht hingegen für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlicherworben wurden, ein Aktivierungsverbot.261

Beispiel selbsterstellte SoftwareIm Jahr 2003 sind Aufwendungen für selbsterstellte Software in der Höhe von 20.000 angefallen und wurden imHGB-Abschluss auf dem Konto 7990 »Übrige betriebliche Aufwendungen« verbucht. Die Software erfüllt jedoch dieAktivierungskriterien nach IAS 38.45 und kann daher als immaterielles Anlagevermögen aktiviert werden. Die Soft-ware kann ab dem nächsten Jahr genutzt (abgeschrieben) werden.

Nachfolgend die Detailansicht:

Abbildung 6.6: Verbuchung Software Detailansicht

Und die gesamte Maske:

Die Buchung ist nun zur Verarbeitung vorgemerkt und muss noch definitiv verbucht (»gepostet«) werden (sieheoben).

260 Vgl.Coenenberg et al. (2003), S 143 und vlg. auch Selchert and Erhardt (2003), S.79f.261 Vgl. Mandl (2004), S.453.

7990 Übrige betriebliche Aufwendungen 20.000

0120 Datenverarbeitungsprogramme 20.000

3030 Latente Steuerrückstellung 6.800

8590 Latente Steuern 6.800

Tabelle 6.4: Verbuchung Software

Abbildung 6.7: Verbuchung Software

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92 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

6.2.1 Sachanlagevermögen

Sachanlagevermögen wird in IAS 16 und IAS 40 behandelt. Im HGB ist durch §198 Abs. 2 das Anlagevermögen defi-niert. §224 Abs. 2 HGB verlangt eine differenzierte Darstellung des Anlagevermögens in immaterielle Vermögensge-genstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

DefinitionSachanlagen umfassen nach IAS 16.6 materielle Vermögenswerte,

� die ein Unternehmen zum Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern sowie Erstellung von Dienstleis-tungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt,

� die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden.262

BewertungIm Jahr des Sachanlagenzuganges ist der Vermögensgegenstand mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zubewerten. Für die Folgebewertung ergibt sich ein explizites Wahlrecht zwischen:

� Benchmark-Methode: Ansatz mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich möglicherkumulierter Abschreibungen und Abschreibungen bei Wertminderungen.263

� Alternativ zulässige Methode: Ansatz mit dem Neubewertungsbetrag (der dem beizulegenden Zeitwert – FairValue – entspricht) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen.264

Die Anschaffungskosten bestehen aus dem Kauf- bzw. Anschaffungspreis und den Anschaffungsnebenkostenabzüglich Anschaffungsminderungen. Hier besteht zwischen HGB und IFRS(IAS) kein Unterschied. Die Herstel-lungskosten sind durch §203 Abs. 3 und 4 sowie §206 Abs. 3 HGB explizit definiert. Die IFRS(IAS) enthalten keineexplizite Definition der Herstellungskosten. Sie sind in verschiedenen IAS umschrieben. Die Hauptunterschiedenach HGB und IFRS(IAS) bestehen bezüglich der HGB-Wahlrechte. Die Herstellungskosten nach IFRS(IAS) habenauch die fixen Produktionsgemeinkosten zu enthalten.

Eine Halbjahresabschreibung, die nach §7 Abs. 2 EStG vorzunehmen ist (und handelsrechtlich meist übernommenwird), wird nach IFRS(IAS) nur dann zulässig sein, wenn sich der ergebende Unterschiedsbetrag zu einer »norma-len« nach IFRS(IAS) zulässigen Abschreibungsmethode als unwesentlich darstellt. Dies ist für jeden Einzelfall zuprüfen.265 Eine Voll- bzw. Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände ist nach IAS 16 zwar explizitnicht gestattet, kann aber gem. IAS-Framework 29f. vorgenommen werden (gleiche Regelung nach HGB).

Weiters ist zu beobachten, dass in IFRS(IAS)-Abschlüssen die Nutzungsdauern im Vergleich zu HGB-Abschlüssenoft länger sind, da sie sich mehr an die international üblichen Nutzungsdauern anpassen. Das Motiv, Abschreibun-gen als bilanzpolitisches Instrumentarium zu nutzen, fällt in IFRS(IAS)-Abschlüssen weg, da sie keine Auswirkun-gen auf die Steuerbemessung entfalten. Durch diese Verlängerung der Nutzungsdauern steigt das Anlagevermögenund die periodischen Abschreibungen werden in IFRS(IAS)-Abschlüssen geringer.266

Nachfolgend eine Zusammenfassung der Unterschiede HGB – IFRS(IAS) in Bezug auf das Sachanlagevermögen:267

262 Europäische Kommission (2003), IAS 16.6 und vgl. dazu auch Dangerfield and Lampert (2003), S.33.263 Vgl. Coenenberg et al. (2003), S.157 und vgl. dazu auch Keitz (2003), S.48f.264 Vgl. Mujkanovic (2002), S.143 und vlg. dazu auch Casey et al. (2002), S.84f.265 Vgl. Auer (1999), S54f. vgl. dazu auch Riebenbauer (2006) in diesem Band.266 Vgl. Wagenhofer (2003), S.190.267 Vgl. Wagenhofer (2003), S.197 vgl. dazu auch Auer (2003), S.101.

HGB IFRS(IAS)

Strenges Niederstwertprinzip nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung

Strenges Niederstwertprinzip bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung

Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Ertrag

Wertaufholungswahlrecht Wertaufholungspflicht

Bestimmung der Nutzungsdauer kann durch steuerliche Überlegungen / Vorschriften beeinflusst sein.

Nutzungsdauer auf Basis betriebswirtschaftlicher Kriterien determiniert

Tabelle 6.5: Unterschiede HGB – IFRS(IAS) Sachanlagevermögen

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Durchführung der Abgrenzungsbuchungen nach HGB 93

Beispiel SachanlagevermögenDie Betriebs- und Geschäftsgebäude werden in der HGB-Bilanz beispielhaft auf 33 Jahre abgeschrieben. Die Nut-zungsdauer für den IFRS(IAS)-Abschluss liegt beispielhaft bei 50 Jahren. Der Anschaffungswert betrug 326.700.Diese Nutzungsdauer wird daher auch für die IFRS(IAS)-Bilanz verwendet. Zum 1.1.2003 wurden die Gebäudebereits 23 Jahre genutzt. Im Jahr 2003 wurden keine Gebäude zugebaut oder gekauft. Die Abschreibung erfolgt linear.

Die sich ergebenden Wertdifferenzen, auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsdauern, könnten auch mit den indie Oracle E-Business Suite automatisch abgebildet werden.268

Nachfolgend die Verbuchung in Oracle:

268 Vgl. dazu auch Riebenbauer (2006) in diesem Band.

Anschaffungswert 326.700

bisherige Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuersatz 34%

IFRS(IAS) HGB

Nutzungsdauer 50 33

jährliche Abschreibung 6.534 9.900

Differenz IFRS(IAS)/HGB 3.366

Tabelle 6.6: Verbuchung Gebäude Teil 1

Nach IFRS(IAS) wurde bzw. wird somit das jährlich Gebäude um 3.366 zu wenig abgeschrieben

Daraus ergeben sich latente Steuern von 1.144

Dieser Sachverhalt wird mit folgender Buchung erfasst:

7000 Abschreibung immaterielles Verm. u. SAV 3.366

0300 Betriebs- und Geschäftsgebäude 3.366

3030 Latente Steuerrückstellung 1.144

8590 Latente Steuern 1.144

Tabelle 6.7: Verbuchung Gebäude Teil 2

Abbildung 6.8: Verbuchung Gebäude

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94 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Als Finanzinvestitionen gehaltene ImmobilienDurch IAS 40 wird die Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien geregelt. Dazu gehören vorallem Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Erreichung von Wertsteigerungenim Sachanlagevermögen gehalten werden. Keine Finanzinvestition liegt vor, wenn die Grundstücke und Gebäudebetrieblich genutzt werden.

Zur Überleitung der handelsrechtlichen Rechnungslegung in einen IFRS(IAS)-Einzeljahresabschluss ist für entspre-chende organisatorische Maßnahmen zu sorgen (z.B. das Anlegen geeigneter Kriterien).

6.2.2 Finanzvermögen – Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens

Regelung nach IFRS(IAS)In IAS 31, 32 und 39 wird unter anderem folgendes geregelt:

� Finanzielle Vermögenswerte, Schulden- und Eigenkapitalinstrumente,

� originäre und derivative Finanzinstrumente,

� Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens.

Haltung der EU zu IAS 32 und IAS 39» In Bezug auf IAS 32 und IAS 39 nehmen die derzeit erörterten Änderungen u.U. ein Ausmaß an, dass es nichtzweckmäßig ist, diese Standards zum jetzigen Zeitpunkt zu übernehmen«269 IAS 32 und IAS 39 brauchen für dieAufstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS(IAS), um der IAS Verordnung der EG Genüge zu tun, nicht berück-sichtigt werden. Es wird aber voraussichtlich 2005 ein neuer Standard IAS 39 verabschiedet werden, den auch dieeuropäische Union übernehmen wird.

Klassifizierung von FinanzinstrumentenGrundsätzlich werden aktive Finanzinstrumente in 4 Kategorien eingeteilt:270

1. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held To Maturity Investments) sind Vermögenswerte, de-ren Zahlungen fest oder bestimmbar sind, deren Laufzeit fest ist und das Unternehmen den Vermögenswert biszur Endfälligkeit halten will und kann,

2. vom Unternehmen selbst ausgereichte (selbstbegründete) Kredite (Ausleihungen) und Forderungen (Loans AndReceivables Originated By The Enterprise) sind die direkte Bereitstellung von Bargeld, Waren oder Dienstlei-stungen an einen Schuldner, die nicht kurzfristig veräußert werden sollen,

3. zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente (Financial Asset Or Liability Held For Trading) sind Vermö-genswerte und Schulden, die erworben wurden, um aus kurzfristigen Preisänderungen Gewinne zu erzielen. Zudieser Kategorie zählen auch alle Derivative, die nicht zu Sicherungszwecken (Hedging) gehalten werden. Hed-ges werden je nach Zweck (Marktwertänderungsrisiko, Cash Flows und Fremdwährungsrisiko) der Sicherungweiter unterteilt und auch unterschiedlich bilanziert,271

4. zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available For Sale Financial Instruments) sind alleVermögenswerte, die nicht in die ersten drei Kategorien fallen.272

Nachfolgend eine Übersicht über Finanzinstrumenten:273

269 Vgl. Europäische Kommission (2003), Vorwort(4).270 Vgl. Wagenhofer (2003), S.230ff. und vgl. dazu auch Keitz (2003), S.70f.271 Vgl. Pellens (2001), S.465f. und vgl auch Lüdenbach (2003), S.802.272 Vgl. Buchholz (2002), S.162 und vgl. dazu auch Heyd (2003), S.793.273 In Anlehnung an Wagenhofer (2003), S.236.

Aktive Finanzinstrumente

Bis zur Endfälligkeit zu hal-tende Finanzinvestitionen

(held to maturity investments

Ausgereichte Kredite und Forderungen (loans and re-ceivables originated by the

enterprise

Handelsbestand und Derivate (financial asset or liability held

for trading)

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

(available for sale financials in-struments)

Tabelle 6.8: Übersicht aktive Finanzinstrumente

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Durchführung der Abgrenzungsbuchungen nach HGB 95

Nachfolgend eine Übersicht über die Bewertung von Finanzinstrumenten:274

Unterschiede HGB – IFRS(IAS)Im HGB ist eine Trennung zwischen Finanzvermögen des Anlagevermögens und Finanzvermögen des Umlaufver-mögens vorgesehen (siehe §224 Abs. 2 A.III. und B III. HGB). Für die Bewertung von Finanzvermögen des Anlage-vermögens gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Das heißt, dass nur bei dauernder Wertminderung zwingendabgewertet werden muss. Ist die Wertminderung nicht von Dauer, bietet sich dem Unternehmen ein Abwertungs-wahlrecht. Für die Bewertung von Finanzvermögen des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip.Abwertungen sind bei dauernder und nicht dauernder Wertminderung vorzunehmen.275

Beispiel WertpapiereDer Marktwert (entspricht auch Anschaffungskosten) der Wertpapiere beträgt am 31.12.2002 17.900. Die Wert-papiere werden in der Kategorie zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte gehalten. Am 1.1.2003werden weitere Wertpapiere um 2.100 gekauft . Am 31.12.2003 beträgt der Marktwert der Wertpapiere, die nachIFRS(IAS) als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert wurden, 25.000. Wertänderungen werdenerfolgswirksam verbucht.

Da eine Zuschreibung der Wertpapiere nach HGB nicht erlaubt ist muss sie wieder rückgängig gemacht werden.

274 In Anlehnung an Wagenhofer (2003), S.236.

Aktive Finanzinstrumente

Bis zur Endfälligkeit zu hal-tende Finanzinvestitionen

(held to maturity investments

Ausgereichte Kredite und Forderungen (loans and re-ceivables originated by the

enterprise

Handelsbestand und Derivate (financial asset or liability held

for trading)

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

(available for sale financials in-struments)

Fortgeschriebene Anschaffungskosten

Beizulegender Zeitwert

(Ausnahme: Wenn nicht bestimmbar, dann:)

(fortgeschriebene Anschaffungskosten)

Wertänderungen Wertänderungen

erfolgswirksam Erfolgswirksam oder im Eigenkapital

Tabelle 6.9: Übersicht über die Bewertung von aktiven Finanzinstrumenten

275 Vgl. Vgl. Auer (1999), S.76ff.

8050 Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens 5.000

0920 Wertpapieren des Umlaufvermögens 5.000

3030 Latente Steuerrückstellung 1.700

8590 Latente Steuern 1.700

Tabelle 6.10: Verbuchung Wertpapiere

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96 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Abbildung 6.9: Verbuchung Wertpapiere

Die Buchung ist nun zur Verarbeitung vorgemerkt und muss noch definitiv verbucht (»gepostet«) werden (sieheoben).

6.2.3 Vorräte

Nach IAS 2.4 sind Vorräte Vermögenswerte:

� die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden,

� die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden, oder

� die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dazu bestimmt sind, bei der Herstellung oder Erbringung von Dienstleis-tungen verbraucht zu werden.

BewertungVorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zubewerten.276

»Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich dergeschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.«277

»Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind alle Kosten des Erwerbes und der Be- und Verarbei-tung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in denderzeitigen Zustand zu versetzen.«278

AnschaffungskostenAnschaffungskosten sind in IAS 2.8 und IAS 2.9 geregelt. Die Standards verfolgen das Ziel, den Zugang einesVermögenswerts, unabhängig ob dieser angeschafft oder hergestellt wurde, zu regeln. Die Entscheidungen überSelbsterstellung oder Fremdbezug sollen möglichst transparent gemacht werden.279 Zu den Anschaffungskostenzählen neben dem Kaufpreis alle Kosten, die direkt zurechenbar sind und dazu dienen, den Gegenstand in einenbetriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören etwa Transportkosten, Gebühren aber auch zukünftig zuerwartende Abbruchkosten. Zu den Anschaffungspreisminderungen gehören Mengenrabatte und Preisnachlässe.Eine Besonderheit stellen die Fremdkapitalkosten dar. Sie bieten ein Aktivierungswahlrecht, wenn sie direkt dem

276 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 2.6.277 Europäische Kommission (2003), IAS 2.4.278 Europäische Kommission (2003), IAS 2.7.279 Vgl. Mujkanovic (2002), S.109f.

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Durchführung der Abgrenzungsbuchungen nach HGB 97

Erwerb eines Vermögensgegenstandes zugerechnet werden können und ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist,um den Vermögensgegenstand in einen gebrauchs- oder verkaufsfertigen Zustand zu versetzen. Die Benchmark-Methode ist aber die direkte Verbuchung als Aufwand.280

Unterschiede IFRS(IAS) – HGBNach HGB sind alle Vermögensgegenstände, egal ob sie zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehören, höchstens zuihren Anschaffungskosten zu bewerten, um ein unrealistisches Ausweisen von Gewinnen zu unterbinden. Nach IASist aber auch eine Neubewertung der Vermögensgegenstände zum fair value möglich.281

Nachfolgend die Unterschiede bei den Anschaffungskosten IFRS(IAS) – HGB:282

Herstellungskosten (cost)

Zu den Herstellungskosten gehören lt. IAS 2:

� Materialkosten,

� Fertigungskosten,

� sonstige Kosten.

Fertigungskosten283

Sie enthalten alle Einzelkosten und alle fixen und variablen Fertigungsgemeinkosten. Dabei muss die Verteilung derfixen Kosten auf Basis der Normalbeschäftigung ermittelt werden.

Sonstige Kosten284

Das sind Kosten, die anfallen, um einen Gegenstand zum Zeitpunkt der Bewertung an den richtigen Ort und in denrichtigen Zustand zu bringen (Sonderkosten der Fertigung).

Keine Herstellungskosten sind:285

� Kosten auf Grund von Ausschuss

� Produktionsanlaufkosten, Anlaufverluste und Lagerkosten

� Verwaltungsgemeinkosten, soweit sie nicht der Fertigung zurechenbar sind

� Vertriebskosten

Fremdkapitalkosten

Benchmark-Methode ist die sofortige Verrechnung als Aufwand. Wahlweise können diese jedoch auch unter folgen-den Bedingungen aktiviert werden:

� Die Fremdkapitalkosten müssen der Anschaffung oder Herstellung eines Vermögenswertes direkt zuordenbarsein und es muss eines beträchtlichen Zeitraumes bedürfen, um ihn in einen verkaufs- oder gebrauchsfertigenZustand zu versetzen.286

� Für eine etwaige Aktivierung kommen nur Fremdkapitalkosten (etwa ein Disagio) infrage, die für den Zeitraumder Herstellung ansonsten nicht angefallen wären.287

280 Vgl.Coenenberg et al. (2003), S.151f. und vgl. dazu KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.36f.281 Vgl. Kremin-Buch (2002), S.42ff.282 Vgl. Auer (1999), S.44f.

IFRS(IAS) HGB

In den Anschaffungskosten sind auch zukünftige verpflichtende Abbruchs- und Wiederherstellungskosten enthalten

Keine Abbruchs- und Wiederherstellungskosten enthalten

Aktivierungswahlrecht bei Fremdkapitalkosten Aktivierungsverbot von Fremdkapitalkosten

Tabelle 6.11: Unterschiede IFRS(IAS) – HGB Anschaffungskosten

283 Vgl.Coenenberg et al. (2003), S.99.284 Europäische Kommission (2003), IAS 2.13.285 Europäische Kommission (2003), IAS 2.14 und vgl. dazu auch PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2002), S.33.286 Europäische Kommission (2003), IAS 23.6.287 Europäische Kommission (2003), IAS 23.13

Page 99: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

98 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Nachfolgend die Unterschiede IFRS(IAS) – HGB bei den Herstellungskosten:288

IFRS(IAS) verpflichtet Unternehmen, die Herstellungskosten zum Höchstansatz (Vollkosten) anzusetzen. Das HGBsieht hingegen ein Wahlrecht zwischen Höchst-, Mindestansatz und dazwischen liegenden Beträgen vor. DieserUnterschied wirkt sich besonders bei der Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus.289

Nach IAS 2.19 sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die normalerweise nicht austausch-bar sind, und solcher Erzeugnisse, Waren oder Leistungen, die für spezielle Projekte hergestellt und ausgesondertwerden, durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellkosten zu bestimmen.290

Methoden� Benchmark-Methode:

Fallen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten nicht unter IAS 2.19 (siehe oben), »so sind sie nachdem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) oder der Durchschnittsmethode zu ermitteln.«291

� Alternativ zulässige Methode:

Für Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten, die nicht unter IAS 2.19 fallen, ist alternativ auch dasLast-in-First-out-Verfahren (LIFO) zulässig.292

Ein Unternehmen muss für Vorräte von ähnlicher Beschaffenheit oder Verwendung das gleiche Bewertungsver-fahren anwenden. Für Vorräte unterschiedlicher Beschaffenheit oder Verwendung (z.B. bestimmte Rohstoffe, die inunterschiedlichen Geschäftssegmenten eingesetzt werden) dürfen unterschiedliche Zuordnungsverfahren verwen-det werden. Unterschiede allein aus geografisch verschiedenen Lagern bilden hingegen keinen ausreichendenGrund, um unterschiedliche Zuordnungsverfahren zu rechtfertigen.293

In der Folgebewertung sind außerplanmäßige Abschreibungen strikt absatzmarktorientiert und erfolgen somit aufdem Nettoveräußerungswert. Fallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung jedoch weg, ist wiederzuzuschreiben (Zuschreibungspflicht).294

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDie Umsetzung der möglichen unterschiedlichen Wertansätze für Vorräte bzw. Halb- und Fertigerzeugnisse kannebenfalls mittels Differenzrechnung durchgeführt werden. Dazu werden die Unterschiede in den Bewertungsberei-

288 In Anlehnung an Wagenhofer (2003), S.236.

IFRS(IAS) HGB

Materialeinzelkosten • •

Fertigungseinzelkosten • •

Sondereinzelkosten der Fertigung • •

Materialgemeinkosten • o

Fertigungsgemeinkosten • o

Sondergemeinkosten der Fertigung • o

Anteilige Entwicklungs-, Konstruktions- und Versuchskosten • o

Fertigungsbezogene Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige Spenden • o

Herstellungsbezogene Zinsaufwendungen • o

Allgemeine Verwaltungskosten - -

Vertriebskosten - -

Legende: • Pflicht o Wahlrecht – Verbot

Tabelle 6.12: Unterschiede IFRS(IAS) – HGB Herstellungskosten

289 Vgl. Kremin-Buch (2002), S.54ff.290 Europäische Kommission (2003), IAS 2.19.291 Europäische Kommission (2003), IAS 2.21.292 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 2.23.293 Vgl. SIC 1.1ff.294 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 2.30.

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Kapital 99

chen erfasst. Für die automatisierte unterschiedliche Bewertung nach HGB und IFRS(IAS) bietet die E-BusinessSuite auch zahlreiche integrierte Tools an.

6.2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen295 entstehen im Rahmen von Schuldverhältnissen. Sie ergeben sichaus dem für das Unternehmen typischen Lieferungen und Leistungen und beruhen auf Liefer-, Werk-, und Dienst-leistungsverträgen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehören zu den Geschäftsvorfällen, die in der GuV als Umsatzer-löse ausgewiesen werden. Erlösschmälerungen sind abzusetzen (z.B. Rabatte, Umsatzprämien), nicht aber Skonti.Ebenso sind die vor der Forderungsentstehung erhalten Anzahlungen abzuziehen. Die Aktivierung einer Forderungist handelsrechtlich erst zulässig, wenn der zu Grunde liegende Vertrag so weit erfüllt ist, dass die Forderung als sogut wie sicher gelten kann.

Nach IFRS(IAS) sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr als Long-Term-Receivables auszuwei-sen. Nur wenn alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Umlaufvermögen unter einem Posten ausge-wiesen werden, ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr nach IAS 13.13 gesondertauszuweisen.

Regelung nach HGBForderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-hältnis besteht, sind i.d.R. als solche jeweils gesondert auszuweisen (§225 Abs. 2 HGB).

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist nach §225 Abs. 3 HGB bei jedemgesondert ausgewiesenen Posten in der Bilanz anzugeben oder im Anhang auszuweisen (Forderungsspiegel). DieRestlaufzeit bestimmt sich aus dem Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und dem Tag des erwarteten Forderungsein-gangs. Nach IFRS(IAS) entfällt eine Angabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, da solcheForderungen als Long-Term-Receivables auszuweisen sind. Nur wenn alle Forderungen aus Lieferungen und Lei-stungen im Umlaufvermögen unter einem Posten ausgewiesen werden, ist der Betrag der Forderungen mit einerRestlaufzeit von über einem Jahr nach IAS 13.13 gesondert auszuweisen.

Sonstige Forderungen sind Vermögensgegenstände umfassende Forderungen, die nicht Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen und nicht Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht, sowie Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlagevermögen oder zu den Vorräten gehören.

Auf weitere Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS(IAS) bzw. HGB ergeben, wirdhier nicht eingegangen. Als weiterführende Literatur siehe dazu z.B. Wagenhofer (2003), Pellens (2001) oder Born(2002).

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDank umfangreicher Funktionen im Modul Receivables bzw. unterschiedlichen Bewertungsbereichen können dieAnforderungen des Ausweises leicht umgesetzt werden. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmenund gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden bereits über die Unterneh-mensstruktur determiniert. Diese können somit später auch, sollte ein Konzernabschluss gemacht werden, auto-matisch konsolidiert werden.296 Sollte ein Forderungsspiegel benötigt werden, kann dies über die Option »AgingBuckets« im Modul Receivables festgelegt und über Berichte ausgewertet werden.

6.3 KapitalFramework 49c definiert das Eigenkapital als Überschuss der Vermögenswerte über die Schulden des Unternehmenszum Bilanzstichtag. Das »negative Eigenkapital« kommt in den IFRS(IAS) explizit nicht vor, kann sich aber als Dif-ferenz zwischen Vermögen und Schulden in einer IFRS(IAS)-Bilanz ergeben.

Nach IFRS(IAS) bestehen keine speziellen Gliederungsvorschriften für das Eigenkapital. Gem. IAS 1.66 sind alsbilanzieller Mindestausweis die Posten Gezeichnetes Kapital und Rücklagen anzugeben. Orientiert sich die Gliede-

295 Vgl. Mandl (2004), S.340.296 Vgl. dazu auch Mandl und Paßler (2006) in diesem Band.

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100 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

rung des Eigenkapitals an der Struktur der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.7 und 1.86), so gilt folgendeUnterteilung des Eigenkapitals im Einzeljahresabschluss:

� Gezeichnetes Kapital,

� Kapitalrücklagen,

� Gewinnrücklagen,

� Neubewertungsrücklagen,

� Bewertungsergebnisse für Available For Sale Investements,

� Bewertungsergebnisse für Cash Flow Hedges.

Regelung nach HGBBei Kapitalgesellschaften setzt sich das Eigenkapital gem. §224 Abs. 3 A. HGB aus folgenden Teilen zusammen:

Im Zusammenhang mit der Überleitung zwischen Rechnungslegung nach IFRS(IAS) und HGB müssen entspre-chende Abstimmungen des Eigenkapitals bzw. Überleitungsrechnungen vorgenommen werden.

Auf weitere Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS(IAS) bzw. HGB ergeben, wirdhier nicht eingegangen. Als weiterführende Literatur siehe dazu z.B. Wagenhofer (2003) , Pellens (2001) oder Born(2002).

6.4 RückstellungenIAS 37 regelt »Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen« und ist seit 30. Juni 1999 in Kraft.IAS 37 gilt nicht für Passivposten und andere Rückstellungen, die in eigenen IFRS(IAS) geregelt sind.

Definition RückstellungenEine Rückstellung ist nach IAS 37.14 anzusetzen, wenn alle drei folgenden Bedingungen erfüllt werden:

� wenn »Ein Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlichoder faktisch) hat (siehe auch SIC-6, Kosten der Anpassung vorhandener Software),

� der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich istund

� eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.«297

I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital)

II. Kapitalrücklagen:

1. gebundene,

2. nicht gebundene,

III. Gewinnrücklagen:

1. gesetzliche Rücklage,

2. satzungsbedingte Rücklagen,

3. andere Rücklagen (freie Rücklagen)

IV Bilanzgewinn (Bilanzverlust)

davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Tabelle 6.13: Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft

297 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 37.14.

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Rückstellungen 101

Bewertung»Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung dergegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist.«298 Dabei dürfen keine stillen Reserven gebildetwerden.299

Regelung nach HGBRückstellungen300 sind ein Teil der Schulden. Handelsrechtlich gilt gem. §198 Abs. 8 HGB, dass für Rückstellungenfür ungewisse Verbindlichkeiten (Verbindlichkeitenrückstellungen) und für drohende Verluste aus schwebendenGeschäften (Drohverlustrückstellungen) zu bilden sind, die am Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hin-sichtlich ihrer Höhe oder hinsichtlich ihres Eintrittzeitpunkts unbestimmt sind. Rückstellungen dürfen handels-rechtlich außerdem für ihre Eigenart nach genau umschriebene, dem oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuord-nende Aufwendungen gebildet werden (Aufwandsrückstellungen), die am Bilanzstichtag wahrscheinlich odersicher, aber ihrer Höhe oder hinsichtlich ihres Eintrittszeitpunktes unbestimmt sind.

Nach §224 Abs. 3 HGB sind in der Bilanz gesondert auszuweisen:

� Rückstellungen für Abfertigungen,

� Rückstellungen für Pensionen,

� Steuerrückstellungen,

� sonstige Rückstellungen.

Nachfolgend eine Zusammenfassung der Unterschiede HGB – IFRS(IAS) bei Rückstellungen:301

Beispiel – Aufwandsrückstellungen2003 wurde eine Aufwandsrückstellung in Höhe von 11.300 in den HGB-Abschluss eingestellt. Diese ist in den son-stigen Rückstellungen enthalten. Da Aufwandsrückstellungen nach IFRS(IAS) nicht gebildet werden dürfen, werdensie über eine Abgrenzungsbuchung im HGB-Abschluss berücksichtigt.

Die Buchung ist nun zur Verarbeitung vorgemerkt und muss noch definitiv verbucht (»gepostet«) werden (sieheoben).

298 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 37.36.299 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 37.43.300 Vgl. Mandl (2004), S.708f.301 In Anlehnung an. Wagenhofer (2003), S.268.

IFRS(IAS) HGB

Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Droh-verlustrückstellungen, wenn die Inanspruchnahme mit mehr als 50% Wahrscheinlichkeit eintritt

Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen, wenn die Inanspruchnahme mit hin-reichender (eher weniger als 50%) Wahrscheinlichkeit eintritt

Verbot des Ansatzes von Aufwandsrückstellungen Teilweise Pflicht, teilweise Wahlrecht für das Ansetzen von Auf-wandsrückstellungen

Bewertung mit dem Erwartungswert Bewertung mit dem Erwartungswert, bei hoher Unsicherheit aber tendenziell höher

Abzinsungspflicht, wenn wesentlich Verbot der Abzinsung

Tabelle 6.14: Unterschiede HGB – IFRS(IAS)Rückstellungen

7990 Übrige betriebliche Aufwendungen 11.300

3040 Sonstige Rückstellungen 11.300

3030 Latente Steuerrückstellung 3.842

8599 Latente Steuern 3.842

Tabelle 6.15: Verbuchung Aufwandsrückstellungen

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102 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

6.5 Verbindlichkeiten – LiabilitiesNach IFRS(IAS) gehören die Verbindlichkeiten zu den »Liabilities«, die begrifflich weiter gefasst sind als die han-delsrechtlichen Verbindlichkeiten. Eine Verbindlichkeit ist nach IAS 32.5 und 39.8 jede vertragliche Verpflichtung,

� finanzielle Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben oder

� Finanzinstrumente unter potentiell nachteiligen Bedingungen austauschen zu müssen.

Auf die weiteren Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS(IAS) bzw. HGB ergeben,wird hier nicht eingegangen. Als weiterführende Literatur siehe dazu z.B. Wagenhofer (2003) , Pellens (2001) oderBorn (2002).

Regelung nach HGBKapitalgesellschaften haben die Verbindlichkeiten302 zum Bilanzstichtag in den in §224 Abs. 3 C. HGB bezeichnetenVerbindlichkeitenposten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge in der Bilanz auszuweisen:

� Anleihen sind langfristige, am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommene Verbindlichkeiten (z.B. Wandelschuld-anleihen).

� Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber inländischen und ausländi-schen Kreditinstituten (z.B. Banken, Sparkassen).

� Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, die Vorleistungen auf eine dem anderen Vertragspartner zu erbrin-gende Lieferung oder Leistung darstellen.

� Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verpflichtungen an den vom Vertragspartner bereitserfüllten Umsatzgeschäften darstellen.

� Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

� Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen Beteiligungsverhältnis besteht.

� Sonstige Verbindlichkeiten, die jene Verbindlichkeiten umfassen, die nicht unter einen vorherigen Verbindlich-keitenposten auszuweisen sind.

Abbildung 6.10: Verbuchung Aufwandsrückstellungen

302 Vgl. Mandl (2004), S.811f.

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Latente Steuern 103

6.6 Latente SteuernLatente Steuern werden in IFRS(IAS) 12 geregelt. Während latente Steuern nach dem HGB nur aktiviert werdendürfen, besteht nach IAS 12 bei Vorliegen der Aktivierungskriterien eine Aktivierungspflicht.

DefinitionLatente Steuern sind auf temporäre Unterschiede (Temporary Differences) zwischen dem handelsrechtlichen undsteuerlichen Bilanzansatz von Vermögenswerten und Schulden, die sich später umkehren, zurückzuführen.303

Latente Steuerschulden (passive latente Steuern oder Deferred Tax Liabilities) sind Ertragssteuern, die in künftigenPerioden auf Grund von zu versteuernden temporären Unterschieden zu versteuern sind.304

Latente Steueransprüche (aktive latente Steuern oder Deferred Tax Assets) sind Ertrags-steuern, die in künftigenPerioden erstattungsfähig sind.305

Temporäre Differenzen (Temporary Differences) sind Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtli-chen Wertansätzen von Vermögen oder Schulden. Temporäre Differenzen können entweder zu versteuernde oderabzugsfähige Unterschiede sein.306

Bei den Unterschieden zwischen Buchwert und Steuerwert gibt es bei den permanenten Unterschieden keineSteuerabgrenzung während bei den temporären folgende Fälle zu unterscheiden sind:307

� Passive Unterschiedsbeträge:

Aktiva Buchwert > Steuerwert

Passiva Buchwert<Steuerwert

� Aktive Unterschiedsbeträge:

Aktiva Buchwert <Steuerwert

Passiva Buchwert >Steuerwert

AnsatzPassive latente Steuern sind für alle temporären Unterschiede, die steuerpflichtig sind, anzusetzen.308 Ausnahmedavon ist, wenn sie aus einem Geschäfts- oder Firmenwert entstehen, der steuerlich nicht absetzbar ist.309

Aktive latente Steuern sind für alle steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschiede in der Höhe anzusetzen, inder wahrscheinlich steuerpflichtige Gewinne in Zukunft anfallen werden.310

BewertungLatente Steueransprüche und latente Steuerschulden für laufende und frühere Perioden sind mit jenen Steuersätzenzu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig sind oder angekündigt werden.311

AusweisAktive und passive latente Steuern sind getrennt von anderen Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanzanzusetzen. Ebenso sind aktive und passive latente Steuern von tatsächlichen Steueransprüchen und Steuerschuldenzu trennen.312

Saldierungen sind nur möglich, wenn einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuerschulden undSteueransprüche besteht oder sich auf Steueransprüche beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde eingehobenwerden.313

303 Vgl. Born (2002), S.53. Vgl.Dangerfield and Lampert (2003), S.66. Vgl dazu auch Mandl und Paßler (2006) in diesem Band.304 Vgl. Buchholz (2002), S.88 und dazu auch Tanski (2002), S.109.305 Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.270.306 Vgl. Born (2002), S.144. Vgl. dazu auch Lüdenbach (2003), S.721.307 Vgl. Wagenhofer (2003), S.325.308 Vgl. Born (2002), S.145 und vgl. Heno (2003), S.386.309 Vgl. Kirsch (2003), S.190.310 Vgl. Casey et al. (2002), S.119 und vgl. Born (2002), S.145.311 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 12.47 und dazu vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2002), S.65.312 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 12.69.313 Vgl. Born (2002), S.54.

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104 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Nachfolgende eine Zusammenfassung Unterschiede IFRS(IAS) – HGB in Bezug auf latente Steuern:314

6.7 Erstellung von BerichtenFür die Erstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Berichte (Reports) verwendet.315

Im Folgenden wird die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS(IAS)HGB gezeigt, in der obigeGeschäftsfälle bereits berücksichtigt sind.

IAS 1 schreibt nur einen Mindestausweis von bestimmten Posten vor. Innerhalb des Mindestausweisrahmens ist jedeDarstellung grundsätzlich erlaubt, sofern den allgemeinen Informationsgrundsätzen der Informationsvermittlung,speziell der Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen, entsprochen wird.

Auch für die Bilanz enthält IFRS(IAS) keine genauen Vorschriften über die auszuweisenden Posten und derenReihenfolge im Gegensatz zum HGB (§224 HGB).

Ein Bericht besteht in der Oracle E-Business Suite aus Zeilensets (Row Sets) und Spaltensets (Column Sets). DieZeilensets legen den Inhalt der Zeilen, die Spaltensets den Inhalt der Spalten fest.

6.7.1 Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS(IAS)

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind nach IAS 1.75 zumindest nachfolgende Posten darzustellen:

� Erlöse,

� Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit,

� Finanzierungsaufwendungen,

� Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methodebilanziert werden,

� Steueraufwendungen,

� Ergebnis aus der gewöhnlichen Tätigkeit,

� außerordentliche Posten,

� Minderheitenanteile,

� Periodengewinn.

314 Vgl. Wagenhofer (2003), S.341.

HGB IFRS(IAS)

GuV-orientiertes Konzept der timing differences vom handelsrechtlichen Ergebnis und zu versteuerndem Gewinn

Bilanzorientiertes Konzept der temporären Unterschiede der Bilanzposten

Abgrenzungswahlrecht oder -verbot für quasi perma-nente Unterschiede

Vollständige Abgrenzung

Ansatzwahlrecht aktiver latenter Steuern Ansatzpflicht aller aktiven latenten Steuern

Grundsätzlich Ansatzverbot latenter Steuern auf Grund eines Verlustvortrages

Grundsätzlich Ansatzpflicht latenter Steuern auf Grund eines Verlustvortrages

Saldierung grundsätzlich erforderlich Saldierungsmöglichkeiten stark eingeschränkt

Tabelle 6.16: Unterschiede IFRS(IAS) – HGB Latente Steuern

315 Vgl. Paßler und Schütze (2006) in diesem Band.

Spaltensets

Jahr X1 Jahr X2

Zeilensets Konto HW-Vorrat Werte Werte

Konto HW-Verbrauch Werte Werte

... ... ...

Tabelle 6.17: Funktionsweise von Berichten

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Erstellung von Berichten 105

Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in der GuV darzustellen, wenn es von einem IASgefordert wird, um die Ertragslage des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen.

Es ist nach IAS 1.77 in der GuV oder in den Anhangsangaben zur GuV eine Analyse der Aufwendungen, die entwe-der auf der Art der Aufwendungen oder auf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht, zu erstellen. Eswird empfohlen die Aufwandsanalyse in der GuV darzustellen.

Die Analyse der Aufwendungen, die auf den Aufwandsarten beruht, ist das Gesamtkostenverfahren (oder auch Auf-wandsartenmethode).316 Die Analyse der Aufwendungen, bei der die Aufwendungen nach ihrer funktionellenZugehörigkeit als Teil der Umsatzkosten, der Vertriebs- und Verwaltungstätigkeiten dargestellt werden, ist das eben-falls mögliche Umsatzkostenverfahren. Kommt das Umsatzkostenverfahren zur Anwendung, sind zusätzliche Anga-ben über die Art der Aufwendungen, einschließlich des Aufwandes für planmäßige Abschreibungen sowie desPersonalaufwandes auszuweisen.317

Ein Bericht besteht in der Oracle E-Business Suite aus Zeilensets (Row Sets) und Spaltensets (Column Sets). Die Zei-lensets legen den Inhalt der Zeilen, die Spaltensets den Inhalt der Spalten fest.

Definieren von ZeilensetsObligatorische Schritte:

� Auswählen des Zeilenset (Row Set) Fensters,

� Festlegen des Namens (»KF_ DA_GuV«) und der Beschreibung (»Gewinn- und Verlustrechnung lfd. und Vor-jahr«) des Zeilensets,

� Auswählen von »Define Rows«,

Abbildung 6.11: Festlegen von Namen für ein Zeilenset

� Festlegen einer Nummer (Line) für jede Zeile des Zeilensets.

Die Liniennummer legt die Reihenfolge fest, in der sie im Bericht erscheinen wird. Sie wird auch für Berechnun-gen in Berichten verwendet.

� Optionale Felder:

316 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 1.80.317 Vgl. Europäische Kommission (2003), IAS 182f.

Line Item Titel der Zeile, der im Bericht zu sehen sein soll

Formatoptionen (Format Options)

Indent Anzahl der Leerschritte von links (Einrückung)

Tabelle 6.18: Optionale Felder Zeilensets

Page 107: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

106 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Obige Abbildung fügt eine Zeile (Line 10) in ein Zeilenset ein, die die Beschriftung »Gewinn- und VerlustrechnungIFRS« hat. Darunter wird eine Leerzeile eingefügt.

Verweis auf Konten in einer ZeileSoll in einer Zeile auf ein oder mehrere Konten verwiesen werden, wird die Option »Account Assignments« gewählt.In der Abbildung wird der Kontenbereich 4000 – 4390 in der Filiale 1 ausgewählt.

Da hier nur die Salden der Filiale 1 summiert werden, bleiben alle HGB-Abgrenzungen unberücksichtigt. DieAbgrenzungen wurden ja ausschließlich in der Filiale 2 gebucht.

� Weitere Zeilen werden durch Wiederholung obiger Schritte eingefügt,

� Speichern der Arbeit.

Definieren Spaltensets � Auswählen des Spaltenset (Column Set) Fensters,

� Festlegen des Namens (»KF_ DA_GuV_IFRS«) und der Beschreibung (»Bilanz lfd. und Vorjahr«) des Spalten-sets,

� Auswählen von »Define Columns«,

Zeilen Überspringen (Lines to Skip)

Before Leerzeile oberhalb

After Leerzeile unterhalb

Unterstreichungen (Underline Character)

Before Zeile wird oberhalb unterstrichen

After Zeile wird unterhalb unterstrichen

Seitenumbruch (Page Break)

Before Seitenumbruch wird vor der Zeile durchgeführt

After Seitenumbruch wird nach der Zeile durchgeführt

Abbildung 6.12: Zeile in ein Zeilenset einfügen

Tabelle 6.18: Optionale Felder Zeilensets (Forts.)

Page 108: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 107

Abbildung 6.14: Spaltenset auswählen

� Im Feld »Position« wird die Startposition jeder Spalte festgelegt. Die Startposition wird eingegeben als Anzahlder Leerschritte vom linken Seitenrand des Berichtes.

� Im Feld »Sequence« wird eine eindeutige Nummer für jede Spalte vergeben. Diese Nummer kann auch für Be-rechnungen mit Spalten herangezogen werden. Sie legt aber nicht die Reihenfolge der Spalten fest. Die Reihen-folge wird durch die Werte des Feldes Position determiniert.

� Optionale Felder

Abbildung 6.13: Festlegen des Bereichs, der in der Zeile aufscheinen soll

Format Mask Dieses Feld legt die Formatierung der Zahlen im Bericht fest.

Zahlenoptionen (Balance Control)

Amount Type Hier wird festgelegt, welche Daten (Werte) übernommen werden. JdD-Ist sind z .B. alle Ist-Daten des laufenden Jahres.

Offset In diesem Feld wird die Anzahl der Perioden nach hinten festgelegt, aus der die Daten übernommen werden. »-1« bedeutet, dass die Daten aus der Vorperiode des Berichtsdatums übernommen werden.

Darstellungsoptionen (Display Options)

Display Column Dieses Feld legt fest, ob die Spalte im Bericht angezeigt wird.

Display Zero Gibt es keine Daten für ein Feld, wird Null im Bericht angezeigt.

Tabelle 6.19: Optionale Felder Spaltenset

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108 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Um Konten Spalten zuzuweisen siehe »Definieren von Zeilensets«.

� Um weitere Spalten einzufügen, sind obige Schritte erneut auszuführen.

� Speichern der Arbeit.

Berichtsüberschrift festlegen1. Den gewünschten Bericht auswählen (»KF_DA_Bilanz«),

2. Auswählen des Feldes »Create Heading«,

3. Text eingeben,

4. mit »Apply« bestätigen und mit »OK« das Menü verlassen.

Zusammenfügen von Zeilen- und Spaltensets318

1. Auswählen des Fensters Berichte definieren (Define Financial Report),

2. Festlegen des Namens (»KF_ DA_GuV_IFRS«) und der Beschreibung (»Bilanz lfd. und Vorjahr«) des Berichts,

3. Auswählen von »Define Report«,

4. Festlegen des Titels des Berichts.

Dieser wird am Beginn des Berichts ausgegeben.

Abbildung 6.15: Spaltendefinition

Abbildung 6.16: Berichtsüberschrift festlegen

318 Vgl. auch Paßler und Schütze (2006) in diesem Band.

Abbildung 6.17: Bericht definieren

Page 110: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 109

5. In den Feldern »Row Set« und »Column Set« können nun beliebig erstellte und eingebaute Sets miteinanderkombiniert werden. – Hier ein Zeilen- und Spaltenset mit dem Namen »KF_DA_GuV«.

6. Im Feld »Rounding Option« wird festgelegt, wie gerundet werden soll.

Hier kann entweder die Option »Calculate Then Round« oder »Round Then Calculate« ausgewählt werden.Diese Option legt fest, ob zuerst gerundet oder berechnet wird.

7. Die Ausgabeoptionen (Output Option) legen das Ausgabeformat fest. – Es kann zwischen normalem Text, Textmit Tabulatorschritten (»Tab-Delimited«) und Tabellenkalkulationsausgabe gewählt werden.

8. Speichern der Arbeit.

Ausgabe von Berichten

1. Auswählen der Option »Run Report« (siehe oben),

2. im Feld »Report« wird der auszuführende Bericht, hier »KF_DA_GuV_IFRS«, ausgewählt,

3. im Feld »Period« wird die Periode (13-03), über die der Bericht laufen soll, festgelegt,

4. im Feld »Date« kann die Periode weiter unterteilt werden,

5. das Feld »Currency« legt die Währung fest,

6. mit »Submit« wird der Bericht abgeschickt.

Abbildung 6.18: Verbindung von Zeilen- und Spaltensets – Berichte definieren

Abbildung 6.19: Ausführen von Berichten

Page 111: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

110 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Bericht ansehenSchritte, um einen Bericht anzusehen:

Auswählen von »View«, dann »Request«,

Die gewünschten Requests, hier »All My Requests« auswählen:

Auswählen von »Find«, um die eigenen Abfragen (Requests) zu sehen,

Abbildung 6.22: Anforderung der Requests

Nachfolgend die Darstellung aller Anfragen, die den ausgewählten Kriterien entsprechen:

Abbildung 6.23: Requests

Abbildung 6.20: Abfragen-Abrufen

Abbildung 6.21: Requestoption

Page 112: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 111

Und Einbeziehung dargestellter und weiterer IFRS-relevanter Sachverhalte ergibt sich mit »View Output« die ebendefinierte Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS in einem neuen Fenster:319

319 Diese und folgende Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzen sind angelehnt an Egger et al. (2002), S.617ff.

Gewinn- und Verlustrechnung IFRS 2005 Gesamtkostenverfahren (EUR) 2003 2002

1. Umsatzerloese 1174300 1002200

2. Bestandsveränderungen fertige u. unfertige Erzeugnisse 20700 2700

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10100 15200

4. Sonstige betriebliche Erträge

a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 4096 1100

b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2200 1000

c) Übrige 8800 9300

1220196 1031500

5. Aufwendungen für Material u. Sonst. Bzw. Herstellungsleistungen

a) Materialaufwand 554700 449100

b) Aufwendungen für bez. Leistungen 7900 7100

6. Personalaufwand

a) Löhne 193000 172400

b) Gehälter 60300 54700

c) Aufwendungen für Abfertigungen 7700 7200

d) Aufwendungen für Altersversorgung 1900 1700

e) Aufwendungen für gesetzl. Vorgesch. Sozialabgaben 72900 59904

f) Sonstige Sozialaufwendungen 10700 6200

7. Abschreibungen auf immat. Anlagevermögen und Sachanlagevermögen 67600 70000

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z. 18 fallen 1400 1100

b) Übrige 152300 180185

9. Zwischensumme aus Z. 1 bis 8 89796 21911

10. Erträge aus anderen Wertpapieren 6300 1100

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22900 1700

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33700 4200

13. Zwischensumme aus Z. 10 bis 12 4500 1400

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 85296 20511

15. Außerordentliche Erträge 0 0

16. Außerordentliche Aufwendungen 0 0

17. Außerordentliches Ergebnis 0 0

18. Steuern vom Einkommen und Ertrag 15300 5615

18a. Latente Steuern 13701 1359

19. Jahresüberschuss 56295 13537

Tabelle 6.20: GuV IFRS Teil 1

20. Auflösung unversteuerter Rücklagen 0 0

21. Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen 0 0

22. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0 0

23. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0 0

24. Bilanzgewinn 56295 13537

Tabelle 6.21: GuV IFRS Teil 2

Page 113: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

112 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

6.7.2 Erstellen einer Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB

Da IFRS(IAS) und HGB-Vorschriften divergent sind (siehe oben), können die Zeilen- und Spaltensets zwar kopiertwerden, doch müssen sie danach den Erfordernissen des HGB angepasst werden. Dazu wird die Funktion Kopieren(AutoCopy) genutzt.

Abbildung 6.24: Kopieren eines Spaltensets

Im Spaltenset muss jetzt nur mehr die Überschrift angepasst werden.

Nun wird mit der gleichen Funktion auch das Zeilenset der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS(IAS) kopiert.

Anpassen des Zeilensets auf HGBIm Zeilenset müssen nun jedoch die einzelnen Posten der IFRS(IAS)-GuV dahingehend geprüft werden, ob sie imEinklang mit den entsprechenden Vorschriften des HGB stehen. Ist dies nicht der Fall, muss die Position angepasst,gelöscht oder eine neue Position hinzugefügt werden. Zeilen, die auf einen Bewertungsbereich verweisen, müssennun angepasst werden. Dazu die anzupassende Zeile auswählen (z.B. 1. Umsatzerlöse) und »Account Assignment«drücken. Nun wird im Feld »Accounts – High« der Wert von 1 auf 2 verändert. Dadurch werden in den Bericht alleAbgrenzungsbuchungen auf HGB miteinbezogen. Somit wird der IFRS(IAS)-Bericht in einen HGB-Bericht umge-wandelt.

Nach dem Speichern der Arbeit wird ein neuer Bericht erstellt. Dieser beinhaltet die auf HGB angepassten Zeilen-und Spaltensets. Daraus ergibt – unter Einbeziehung dargestellter und weiterer HGB-relevanter Sachverhalte – sichfolgender Bericht:

Gewinn- und Verlustrechnung 2005 D(HGB) Currency EUR

Gesamtkostenverfahren – No specific Filiale requested 2003 2002

1. Umsatzerloese 1174300 1002200

2. Bestandsveränderungen fertige u. unfertige Erzeugnisse 20700 2700

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10100 15200

4. Sonstige betriebliche Erträge

a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 4096 1100

b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2200 1000

c) Übrige 8800 9300

1220196 1031500

5. Aufwendungen für Material u. Sonst. Bzw. Herstellungsleistungen

a) Materialaufwand 554700 449100

b) Aufwendungen für bez. Leistungen 7900 7100

6. Personalaufwand

a) Löhne 193000 172400

b) Gehälter 60300 54700

c) Aufwendungen für Abfertigungen 7700 7200

Tabelle 6.22: Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB Teil 1

Page 114: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 113

6.7.3 Erstellen einer Bilanz nach IFRS(IAS)

In der IFRS(IAS)-Bilanz sind nach IAS 1.66 folgende Posten darzustellen:

� Sachanlagen,

� immaterielle Vermögenswerte,

� finanzielle Vermögenswerte (ausschließlich der Beträge, die als Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen, For-derungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Zahlungsmittel sowie Zahlungsmit-teläquivalente ausgewiesen wurden),

� nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen,

� Vorräte,

� Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen,

� Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente,

� Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten,

� Steuerschulden und -erstattungsansprüche, wie von IAS 12, Ertragsteuern, gefordert,

� Rückstellungen,

� langfristige verzinsliche Schulden,

� Minderheitsanteile,

� gezeichnetes Kapital und Rücklagen.

Dabei legt IAS 1.66 weder Reihenfolgen oder Struktur fest, in der die Posten darzustellen sind.

d) Aufwendungen für Altersversorgung 1900 1700

e) Aufwendungen für gesetzl. Vorgesch. Sozialabgaben 72900 63900

f) Sonstige Sozialaufwendungen 10700 6200

7. Abschreibungen auf immat. Anlagevermögen und Sachanlagevermögen 71616 70000

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z. 18 fallen 1400 1100

b) Übrige 183600 180185

9. Zwischensumme aus Z. 1 bis 8 54480 17915

10. Erträge aus anderen Wertpapieren 1300 1100

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22900 1700

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33700 4200

13. Zwischensumme aus Z. 10 bis 12 9500 1400

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 44980 16515

15. Außerordentliche Erträge 0 0

16. Außerordentliche Aufwendungen 0 0

17. Steuern vom Einkommen und Ertrag 15300 5615

19. Jahresüberschuss 28680 10900

20. Auflösung unversteuerter Rücklagen 0 0

21. Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen 0 0

22. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0 0

23. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0 0

Bilanzgewinn 29680 10900

Tabelle 6.23: Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB Teil 2

Tabelle 6.22: Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB Teil 1 (Forts.)

Page 115: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

114 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in der Bilanz darzustellen, wenn ein IAS dies verlangtoder wenn eine solche Darstellung notwendig ist, um die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen.

Jedes Unternehmen hat laut IAS 1.53 entsprechend die Art seiner Geschäftstätigkeit zu bestimmen, ob es kurzfristigeund langfristige sowie kurzfristige und langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgruppen in der Bilanz dar-stellt oder nicht.

Die Bilanz wird gleich erstellt wie die Gewinn- und Verlustrechnung. Es wird wieder ein Bericht mit Zeilen- undSpaltensets erstellt. Diese Sets greifen nun aber auf die Bilanzkonten zu. Folgender Bericht für eine Bilanz nachIFRS(IAS) wurde definiert:

Abbildung 6.25: Bericht definieren Bilanz – IFRS(IAS)

Dieser Bericht ergibt folgende Bilanz:

Bilanz zum 13.12.2003 IFRS Currency EUR

No specific Filiale requested IFRS IFRS

2003 2002

Aktiva

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Firmenwert 29250 31200

Datenverarbeitungsprogramme 20000 0

49250 31200

Tabelle 6.24: IFRS Bilanz Teil 1

II. Sachanlagevermögen

1. Grundstücke und Bauten 249404 255358

2. Technische Anlagen und Maschinen 122300 121400

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10900 9900

4. Geleistete Anzahlungen 11800 11400

394404 398058

Tabelle 6.25: IFRS Bilanz Teil 2

Page 116: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 115

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0

3. Beteiligungen 0 0

4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 25000 17900

25000 17900

B Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh- Hilf- und Betriebsstoffe 68900 53500

2. Unfertige Erzeugnisse 35700 30500

3. Fertige Erzeugnisse und Waren 53500 38300

4. Geleistete Anzahlungen 200 900

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87700 108500

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 17200 15000

III. Wertpapiere und Anteile

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Sonstige Wertpapiere und Anteile 0 0

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und Sch. 101200 53400

1197554 1047758

C Rechnungsabgrenzungsposten

100 400

833154 747658

Tabelle 6.26: IFRS Bilanz Teil 3

Passiva

A Eigenkapital

I. Grundkapital 80000 80000

II. Kapitalrücklagen

Gebundene 32600 32600

III. Gewinnrücklagen

Freie Rücklage 120008 106771

IV. Bilanzgewinn 56295 13537

Davon Gewinn-/Verlustvortrag 0 0

288903 232908

B Unversteuerte Rücklagen

1. Bewertungsreserve gemäß § 12 EStG 1988 0 0

2. Sonstige unversteuerte Rücklagen gem. $ 10 EStG 0 0

Tabelle 6.27: IFRS Bilanz Teil 4

Tabelle 6.25: IFRS Bilanz Teil 2 (Forts.)

Page 117: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

116 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

6.7.4 Erstellen einer Bilanz nach HGB

Die Zeilen- und Spaltensets der IFRS(IAS) Bilanz werden kopiert und den Erfordernissen des HGB angepasst. Dazumüssen im Zeilenset nun jedoch die einzelnen Posten der IFRS(IAS)-Bilanz dahingehend geprüft werden, ob sie imEinklang mit den entsprechenden Vorschriften des HGB (§224 HGB) stehen. Ist dies nicht der Fall, muss die Posi-tion angepasst, gelöscht oder eine neue Position hinzugefügt werden. Zeilen, die auf einen Bewertungsbereich ver-weisen, müssen nun angepasst werden. Der Wert des Feldes »Filiale – High« wird dabei von 1 auf 2 gesetzt und dieÜberschriften werden angepasst. Damit sind auch die HGB-Abgrenzungsbuchungen in der Bilanz enthalten, dabeide Bewertungsbereiche berücksichtigt werden.

Abbildung 6.26: Anpassen der Bilanz an das HGB

Dieser Bericht ergibt folgende Bilanz:

C Rückstellungen

1. Rückstellungen für Abfertigungen 41900 36600

2. Rückstellungen für Pensionen 4200 3500

3. Steuerrückstellungen 15200 0

4. Sonstige Rückstellungen 55100 62400

116400 102500

D Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 286800 286400

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61500 64700

3. Sonstige Verbindlichkeiten 38800 34100

387100 385200

E Latente Steuern 40751 27050

833154 747658

Bilanz zum 13.12.2003 OE HGB – No specific Filiale requested Currency EUR

Aktiva 2003 2002

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Firmenwert 26000 28600

II. Sachanlagevermögen

Tabelle 6.28: HGB-Bilanz Teil 1

Tabelle 6.27: IFRS Bilanz Teil 4 (Forts.)

Page 118: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 117

1. Grundstücke und Bauten 169080 178400

2. Technische Anlagen und Maschinen 122300 121400

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10900 9900

4. Geleistete Anzahlungen 11800 11400

314080 349700

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0

3. Beteiligungen 0 0

4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 20000 17900

20000 17900

B Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh- Hilf- und Betriebsstoffe 68900 53500

2. Unfertige Erzeugnisse 35700 30500

3. Fertige Erzeugnisse und Waren 53500 38300

4. Geleistete Anzahlungen 200 900

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87700 108500

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht

0 0

4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 17200 15000

III. Wertpapiere und Anteile

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Sonstige Wertpapiere und Anteile 0 0

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und Sch. 127200 53400

724480 667700

C Rechnungsabgrenzungsposten

100 400

724580 668100

Tabelle 6.29: HGB-Bilanz Teil 2

Passiva

A Eigenkapital

I. Grundkapital 80000 80000

II. Kapitalrücklagen

Gebundene 32600 32600

III. Gewinnrücklagen

Freie Rücklage 67500 56900

IV. Bilanzgewinn 29680 10900

Davon Gewinn-/Verlustvortrag 0 0

209780 180400

Tabelle 6.30: HGB-Bilanz Teil 3

Tabelle 6.28: HGB-Bilanz Teil 1 (Forts.)

Page 119: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

118 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

6.7.5 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist eine Aufstellung, die entweder sämtliche Veränderungen des Eigenkapi-tals oder die Veränderungen des Eigenkapitals, die nicht durch Kapitaltransaktionen mit Eigentümern und Aus-schüttungen an Eigentümer entstehen.

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung in der von IAS 1.7 geforderten Art und mit den von IAS 1.86 verlangtenPostenangaben kann das HGB hingegen nicht. Damit die Eigenkapitalveränderungsrechnung alle Anforderungennach IAS 1.86 erfüllt, sind folgende Posten der Bilanz vom Anfangs- bis zum Endbestand eines Geschäftsjahres über-zuleiten, wenn die Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz den Ausgangszeitpunkt bildet:

� Gezeichnetes Kapital,

� Kapitalrücklagen,

� Gewinnrücklagen,

� Neubewertungsrücklage,

� Bewertungsergebnis für Available-For-Sale-Instruments,

� Bewertungsergebnis für Cash-Flow-Hedges,

� eigene Aktien (nur Cost Method).

Applications Desktop IntegratorFür die Umsetzung mit der Oracle E-Business Suite bietet sich Applications Desktop Integrator (kurz ADI) an. DerOracle ADI ist eine Tabellenkalkulationserweiterung der Oracle E-Business Suite. Dieses Tool wird in ein beliebigesTabellenkalkulationsprogramm integriert. Nun können beliebige Daten aus der E-Business Suite in der Tabellenkal-kulation dargestellt und/oder manipuliert werden. Für den HGB-Abschluss wird jedoch keine Eigenkapitalverän-derungsrechnung benötigt.

6.7.6 Kapitalflussrechnung

Nach IAS 1.7 stellt die Kapitalflussrechnung einen eigenständigen Teil des IFRS(IAS)-Abschlusses dar. Hauptziel derKapitalflussrechnung ist die Ausweitung von Informationen über die Finanzlage.

Die Zielsetzung von IAS 7 besteht darin, durch eine Kapitalflussrechnung Informationen über die Bewegungen derZahlungsmittel und der Zahlungsmitteläquivalente des Unternehmens bereitzustellen.

B Unversteuerte Rücklagen

1. Bewertungsreserve gemäß § 12 EStG 1988 0 0

2. Sonstige unversteuerte Rücklagen gem. $ 10 EStG 0 0

C Rückstellungen

1. Rückstellungen für Abfertigungen 41900 36600

2. Rückstellungen für Pensionen 4200 3500

3. Steuerrückstellungen 15200 0

4. Sonstige Rückstellungen 66400 62400

127700 102500

D Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 286800 286400

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61500 64700

3. Sonstige Verbindlichkeiten 38800 34100

387100 385200

724580 668100

Tabelle 6.31: HGB-Bilanz Teil 4

Tabelle 6.30: HGB-Bilanz Teil 3 (Forts.)

Page 120: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 119

Hinsichtlich der Fonds der Kapitalflussrechnung bestimmt IAS 7.10, dass die im Rahmen des IFRS(IAS)-Abschlus-ses zu erstellende Kapitalflussrechnung die Cash Flows während der Berichtsperiode zu enthalten hat, die nach

� betrieblichen Tätigkeiten,

� Investitionstätigkeiten,

� Finanztätigkeiten

zu klassifizieren sind.

Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung eines einzelnen Unternehmens sind folgende Methoden möglich:

� Originäre Entstehung, die auf dem Konzept des Finanzplans bzw. auf der Finanzplanung beruht.

� Derivative Entstehung in der Form der direkten oder indirekten Ermittlung. Die derivative Ableitung einer IFRS(IAS)-Kapitalflussrechnung geht von einer IFRS(IAS)-Bilanz undIFRS(IAS)-GuV aus.

� Bei der indirekten Methode der Kapitalflussrechnung werden die Daten aus der Bilanz abgeleitet. Bei der direkten Methode werden die Veränderungen der Bilanzposten (Differenzen zwischen Anfangs- undEndbeständen) unter Verwendung der Daten der GuV in derivativ abgeleitete Zahlungsströme transformiert.

In der Praxis dominiert die derivative Entstehung der Kapitalflussrechnung, da sie relativ einfach und kostengünstigist und sich das externe Rechnungswesen gut dafür eignet.

Für den HGB-Abschluss wird keine Kapitalflussrechnung benötigt.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteHierzu biete sich der ADI (Applications Desktop Integrator) durch seine enorme Flexibilität an. Dazu ausführlicheroben.

6.7.7 Anhang

Bei den Anhangsangaben zählen folgende Angaben zu den Schwerpunkten der Berichtspflichten des IFRS(IAS)-Abschlusses:

� Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (IAS 38.107 e, IAS 16.60 e),

� Leasing (IAS 17.23, IAS 17.27, IAS 17.39, IAS 17.48),

� Angaben über Bilanzierungsmethoden für Tochterunternehmen (IAS 27.32 c),

� Angaben für Joint Ventures, soweit kein Konzernabschluss erstellt wird (IAS 31.48),

� Angaben für assoziierte Unternehmen, soweit kein Konzernabschluss erstellt wird (IAS 28.15),

� Vorräte und Fertigungsaufträge (IAS 2.14, IAS 2.34 a, IAS 2.34 b, IAS 2.34 c, IAS 2.35, IAS 2.36, IAS 2.37 a,IAS 2.39),

� Finanzinstrumente (IAS 32, IAS 39),

� Pensionsverpflichtungen (IAS 19.120 a – h, IAS 19.131),

� Sonstige Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen (IAS 37.84, IAS 37.85, IAS 37.86,IAS 37.89, IAS 37.92),

� Steuerliche Berichterstattung (IAS 12),

� Segmentberichterstattung (IAS 14),

� Aufgabe von Geschäftsbereichen (IAS 35),

� Ergebnis je Aktie (IAS 33).

Regelung im HGBDas HGB regelt die im Anhang zu machenden Angaben in §236ff. Dabei sind die Angabepflichten abhängig von derGröße (§242 HGB) und der Rechtsform (§240 HGB) unterschiedlich. Eine solche Unterscheidung gibt es hingegennach IFRS(IAS) nicht.

Page 121: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

120 Einzelabschluss Überleitung IFRS(IAS) – öHGB

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteHierzu bietet sich der ADI (Applications Desktop Integrator) durch seine enorme Flexibilität an. Dazu ausführlicheroben.

6.8 Zusammenfassung und AusblickDurch die IAS-Verordnung der Europäischen Union werden kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Jahr2005 (mit wenigen Ausnahmen) zur Veröffentlichung von Konzernabschlüssen nach den internationalen Rech-nungslegungsstandards bzw. nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet.320 Dadurchsollen Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse gesteigert und damit eine effiziente Funktionsweise derKapitalmärkte in der Gemeinschaft sichergestellt werden.321 Durch die IAS-Verordnung und die Akzeptanz derIFRS(IAS) an den internationalen Kapitalmärkten werden die IFRS künftig zunehmende Bedeutung haben.

Das Ziel der Vereinheitlichung von Jahresabschlüssen wird weiterhin im Vordergrund der Bemühungen des IASB(International Accounting Standards Board) stehen und Wahlrechte werden auch gegen den Druck von diversenMitgliedsländern und Lobbys immer mehr verschwinden.325 Durch stetige Weiterentwicklung der Standards, ins-besondere auch im Bereich der Finanzinstrumente, wird sichergestellt werden, dass sie dem Ziel, entscheidungs-nützliche Informationen für alle Stakeholders zur Verfügung zu stellen, auch weiterhin gerecht bleiben.

So plant etwa die Europäische Union ca. 600 amerikanische Firmen, die im Wertpapiergeschäft tätig sind und aneuropäischen Börsen gehandelt werden, zu Jahresabschlüssen nach IFRS(IAS) ab 2005 zu verpflichten.322 Mit Span-nung kann verfolgt werden, wie sich die International Financial Reporting Standards ein »Rennen« mit US-GAAPund den zahlreichen anderen nationalen Rechnungslegungsstandards liefern werden. Die Frage, ob es irgendwanneinmal nur mehr einen globalen Rechnungslegungsstandard geben wird, kann wohl nur die Zeit beantworten.

In dem vorliegenden Beitrag wurde die Differenzrechnung mit der Oracle E-Business Suite gezeigt. Dabei wurde dieEntwicklung bzw. Ableitung der HGB-Bilanz und der HGB-GuV aus der IFRS(IAS)-Buchführung bzw. aus derIFRS(IAS)-Bilanz und der HGB-GuV beispielhaft gezeigt. Diese Darstellung richtet sich insbesondere an kapital-marktorientierte Unternehmen, die zu Abschlüssen nach IFRS(IAS) verpflichtet sind und an Unternehmen, derenReporting zu einem großen Teil mittels IFRS(IAS)-Daten durchgeführt wird.

320 Vgl. Europäische Kommission (2002), Art 4.321 Vgl. Europäische Kommission (2002), Art 1.322 Vgl. Asset Securitization Report (ASR) (Hrsg.) (2004), S.23.

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Rechnungslegungsumstellung Anlagen von öHGB nach IFRS(IAS)von Elisabeth Riebenbauer323

7.1 EinleitungEin wesentlicher Grund für die verstärkte Anwendung internationaler Rechnungslegung ist die Internationalisie-rung von Unternehmen. Durch die Ausweitung des internationalen Handels und grenzüberschreitender Koopera-tionen wächst auch der Bedarf nach Internationalisierung der Rechnungslegung. Kunden, Lieferanten und Märktewollen sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage dieser Unternehmen machen.

Durch eine Verordnung des EU-Ministerrats sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) fürGeschäftsjahre ab 1. Januar 2005 für alle börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtendanzuwenden. Eine frühere Einführung wird empfohlen. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, braucheninternational tätige Unternehmen geeignete Softwarelösungen, um eine ordnungsmäßige Buchführung und Bilan-zierung aufstellen zu können.

Die Einführung von IFRS(IAS) betrifft neben dem Rechnungswesen auch andere Bereiche, wie beispielsweise dasControlling oder die Informationstechnologie. Die Umstellung sollte daher sorgfältig organisiert und Zeit und Res-sourcen sollten ausreichend geplant werden. Der Aufwand darf keinesfalls unterschätzt werden.

7.2 Umstellung nach IFRSDas International Accounting Standard Board (IASB) hat am 19. Juni 2003 mit dem Standard IFRS1 »ErstmaligerÜbergang auf IFRS« Regelungen für die Umstellung verabschiedet. Dieser IFRS 1 erleichtert den Unternehmen denÜbergang von nationalem Bilanzrecht auf IFRS(IAS) und hilft den Bilanzadressaten die Folgen der neuen Rech-nungslegung zu verstehen.

IFRS 1 beschreibt, wie der Jahres- bzw. Konzernabschluss auf IFRS(IAS) umgestellt werden muss. Der Grundge-danke von IFRS 1 ist ein möglichst fließender Übergang der Rechnungslegung des betreffenden Unternehmens. Füreinige Sachverhalte, wie z.B. Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Übergangszeitpunkt oder Ansatz von Ver-mögenswerten und Schulden aus einer früheren Neubewertung, sieht der Standard nun Erleichterungswahlrechtebzw. Ausnahmeregeln vor. Dieser Standard ist für den ersten IFRS(IAS)-Abschluss anzuwenden, dessen Geschäfts-jahr am oder nach dem 1. Januar 2004 beginnt. Startpunkt ist das Aufstellen einer IFRS(IAS)-Eröffnungsbilanz fürdie früheste Vergleichsperiode, die im ersten IFRS(IAS)-Abschluss präsentiert wird.324

Die grundsätzliche Vorgangsweise wird in der folgenden Grafik am Beispiel eines erstmaligen IFRS(IAS)-Abschlus-ses per 31. Dezember 2005 dargestellt:

Nachfolgend eine Übersicht Umstellungszeitraum HGB-IFRS:325

323 Kontakt: Wiss.Mitarbeiterin Mag. Elisabeth Riebenbauer, Institut für Wirtschaftspädagogik der Karl-Franzens-Universität Graz, Universitäts-str. 15 RESOWI G1, A-8010 Graz, [email protected].

324 Vgl. KPMG (Hrsg.), (2003), S.3.325 In Anlehnung an Wagenhofer (2003), S.524.

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122 Rechnungslegungsumstellung Anlagen von öHGB nach IFRS(IAS)

IFRS(IAS) definiert mit dem Berichtszeitpunkt jenen Bilanzstichtag, zu dem erstmals ein vollständiger IFRS(IAS)-Abschluss veröffentlicht wird. Dieser Berichtszeitpunkt bestimmt das Berichtsjahr und das Umstellungsjahr, das fürdie Bereitstellung von Vergleichsinformationen auch nach IFRS(IAS) aufgestellt werden muss. Vergleichszahlen vonmindestens einer Vorperiode müssen ermittelt werden. Der Beginn des Vergleichsjahres wird Umstellungszeitpunktgenannt. In diesem Beispiel wird der Abschluss zum 31. Dezember 2005 erstmals nach IFRS(IAS) veröffentlicht. Erenthält eine Erklärung über eine uneingeschränkte Übereinstimmung mit IFRS(IAS).

Zum Umstellungszeitpunkt ist eine IFRS(IAS)-Eröffnungsbilanz aufzustellen, die alle Vermögenswerte und Schul-den mit den IFRS(IAS)-Buchwerten enthält. Diese Buchwerte sind retrospektiv zu errechnen, d.h. es müssen alleanzusetzenden Vermögenswerte und Schulden bis zur erstmaligen Erfassung in der Bilanz zurückverfolgt werden.Differenzen zu den Buchwerten nach HGB sind erfolgsneutral anzusetzen und mit den Rücklagen in der Eröff-nungsbilanz zu verrechnen.326 Die Umstellung ist anhand von Überleitungsrechnungen des Eigenkapitals sowie desPeriodenerfolgs zum Umstellungszeitpunkt im Anhang zu dokumentieren. Die Überleitungen müssen die wesent-lichen Anpassungen enthalten und die Auswirkungen der Umstellungen von HGB auf IFRS(IAS) auf die Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erläutern.327

Nach IFRS 1 sind ausschließlich Standards, die zum Berichtszeitpunkt gültig sind, anzuwenden. In dem hier ange-führten Beispiel muss die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2004 alle IFRS(IAS), die per 31. Dezember 2005 in Kraftsind, berücksichtigen. Die Eröffnungsbilanz zum Umstellungszeitpunkt (hier 1. Januar 2004) muss nicht veröffent-licht werden.

Ein vollständiger IFRS(IAS)-Abschluss umfasst eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Eigenkapital-veränderungsrechnung, eine Kapitalflussrechnung, einen Anhang sowie ergänzende Übersichten und Informati-onen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. erläuternde Anhangsangaben. Es sind alle Informationen,die für die Entscheidungen der Abschlussadressaten, v.a. der Investoren, von Bedeutung sind, offen zu legen. DieStandards sind durch eine starke Transparenz- und Offenlegungsorientierung gekennzeichnet, das Vorsichtsprinzipist jedoch im Vergleich zu den HGB-Vorschriften schwächer ausgeprägt.328

Abbildung 7.1: Umstellungszeitraum HGB-IFRS

326 Vgl. Wagenhofer (2003), S.525.327 Vgl. Wagenhofer (2003), S.530.328 Vgl. Mandl (2004), S.442f.

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Bewertung und Bilanzansatz nach IFRS(IAS) 123

7.3 Bewertung und Bilanzansatz nach IFRS(IAS)Nahezu alle Positionen des Jahresabschlusses können von den Anpassungen beeinflusst werden. Die Regelungenunterscheiden sich v.a. hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung und haben direkte Konsequenzen aufden Jahresabschluss. Bewertungs- und Bilanzierungsregeln für Vermögenswerte und Schulden werden in mehrerenIFRS(IAS) erläutert.

Die nachfolgende Abbildung enthält eine Aufstellung der wichtigsten Bilanzpositionen und ordnet ihnen die wich-tigsten betreffenden IFRS(IAS) zu:329

Im Rahmen dieses Beitrags konzentriert sich die Autorin auf die Bewertung und den Ausweis der Sachanlagen sowieauf deren Umsetzung mit der Oracle E-Business Suite im Modul Oracle Anlagen. Auf die Verwaltung von Finanz-anlagevermögen mit Oracle wird kurz eingegangen.

7.3.1 Sachanlagevermögen

Im Wesentlichen regelt der Standard IAS 16 »Property, Plant And Equipment« die Bilanzierung und Bewertung vonSachanlagen. IAS 16 beschreibt den Zeitpunkt des Ansatzes der Vermögenswerte, die Bestimmung der Buchwerteund der planmäßigen Abschreibung.

Sachanlagen umfassen materielle Vermögenswerte, die für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Güternund Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke und erwartungsgemäß länger als einePeriode genutzt werden. Ein Gegenstand ist als Vermögenswert anzusetzen, wenn

� ein mit ihm verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen wahrscheinlich zufließen wirdund wenn

� sich seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bestimmen lassen.330

Eine Sachanlage ist bei einer erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewertenund ist grundsätzlich planmäßig abzuschreiben.

Die Bewertung in den Folgejahren erfolgt nach der Benchmark-Methode, d.h. grundsätzlich zu den fortgeschriebe-nen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Alternativ dazu ist eine Neubewertung auf den Fair Value zulässig, wennsie für komplette Gruppen von Vermögenswerten zusammen erfolgt.331 Beispiele für eigenständige Gruppen desSachanlagevermögens sind nach IAS 16 Grundstücke und Gebäude, Maschinen, Kraftfahrzeuge oder Betriebs- undGeschäftsausstattung.

Ergeben sich bei der Neubewertung auf den Fair Value Aufwertungsbeträge, so sind sie innerhalb des Eigenkapitalserfolgsneutral in einer Neubewertungsrücklage auszuweisen. Als Fair Value ist der beizulegende Zeitwert abzüglichkumulierter planmäßiger Abschreibungen anzusetzen. Der Fair Value entspricht dem Marktwert, der durch Gut-achten oder Schätzung ermittelt wird.332 IFRS(IAS) sieht für die Folgebewertung von Sachanlagevermögen explizitein Wahlrecht vor. Nach HGB sind Neubewertungen nicht zulässig.

Zulässige Abschreibungsmethoden für Sachanlagen sind die lineare, die degressive und die leistungsabhängigeAbschreibung. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen muss dem Nutzenverschleiß entsprechen und ergibt sich daheraus der voraussichtlichen Nutzung im Unternehmen. Sie wird von der Investitionspolitik und Erfahrungswerten

329 In Anlehnung an Wagenhofer (2003), S.186.

Abbildung 7.2: Bilanzpositionen und dafür relevante IFRS(IAS)

330 Vgl. Maukner and Rohatschek (2002), S.33.331 Vgl. dazu auch Rumpf und Schütze (2006) in diesem Band.332 Vgl. Mandl (2004), S.444.

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124 Rechnungslegungsumstellung Anlagen von öHGB nach IFRS(IAS)

bestimmt und kann folglich von der technischen oder wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeit abweichen. Die Nut-zungsdauer ist regelmäßig zu überprüfen. Bei wesentlichen Verlängerungen oder Verkürzungen der Nutzungsdauersind die Abschreibungsbeträge der laufenden und der künftigen Perioden entsprechend anzupassen.333 Änderun-gen der Nutzungsdauer bzw. der Abschreibungsmethode sind im Anhang zu erläutern.

Die IFRS(IAS)-Regelung der planmäßigen Abschreibung entspricht im Wesentlichen der dem HGB. Einschrän-kende Bestimmungen enthält das österreichische Steuerrecht beispielsweise der §8 EStG, der u. a. für Gebäude undPersonenkraftwagen die Nutzungsdauer gesetzlich bestimmt. Diese Nutzungsdauern widersprechen großteils denindividuellen Nutzungsdauern der Unternehmungen. §7 EStG schränkt außerdem die Abschreibungsmethoden aufdie lineare Abschreibung ein. Eine Regel für die in Österreich häufig angewandte Halbjahresabschreibung ist in denIAS nicht vorgesehen.334 Sie kann angesetzt werden, wenn sich die Auswirkungen als unwesentlich darstellen. Durchden Umstieg auf IFRS(IAS) kommt es bei vielen Unternehmen zu einer Verlängerung der Nutzungsdauern. Für vieleVermögensgegenstände wird im HGB-Abschluss häufig die kürzeste, steuerlich gerade noch akzeptierte Regelunggewählt. Im IFRS(IAS)-Abschluss stellen Unternehmen meist auf die »international übliche« längere Nutzung um.Durch den Ansatz einer längeren Nutzungsdauer steigt das Anlagevermögen und die jährlichen Abschreibungensinken.335

Im Falle des Auftretens von Indikatoren für die Wertminderung eines Gegenstands ist eine außerplanmäßigeAbschreibung anzusetzen. Formal gilt nach IFRS(IAS) ein strenges Niederstwertprinzip. Da nur deutliche, signifi-kante Ereignisse als Indikatoren für einen Wertverlust gelten, kommt es nur bei einer wesentlichen Wertminderungzu einer außerplanmäßigen Abschreibung und so ergibt sich de facto ein gemildertes Niederstwertprinzip.336 NachWegfall des Grundes ist eine Wertaufholung vorzunehmen. Die planmäßige Abschreibung ist in diesen Fällen anzu-passen.

Der Standard IAS 40 »Investment Property« regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobi-lien. Es handelt sich dabei um Grundstücke und Bauten, die vom Eigentümer zur Erlangung von Mieteinnahmenoder wegen der langfristigen Wertsteigerung gehalten und nicht für die Produktion oder sonstige Leistungserstel-lung genutzt werden. Es handelt sich folglich um nicht betriebsnotwendiges Vermögen, das der Kapitalanlage dient.Diese Immobilien sind nach den allgemeinen Ansatzkriterien nur dann zu aktivieren, wenn dem Unternehmen derzukünftige wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich zufließen wird und sich die Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten zuverlässig bestimmen lassen.337

Zusammenfassend kann die Bewertung der Sachanlagen in folgender Grafik dargestellt werden:338

7.3.2 Oracle Financials

Die Umstellung des Rechnungswesens auf IFRS(IAS) stellt für jedes Unternehmen eine Herausforderung dar.Unternehmen brauchen flexible Softwarelösungen, um den Anforderungen der IFRS(IAS) zu entsprechen und umeinen ordnungsgemäßen Jahresabschluss zu erstellen. Vor allem das Umstellungsjahr bedarf einer besonderen Orga-nisation, weil es einerseits schon Vergleichsinformationen für den ersten IFRS(IAS)-Abschluss des Berichtsjahresliefern soll, andererseits aber noch nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt und ein HGB-Abschluss veröffent-licht wird. Eine anpassungsfähige, ausgereifte und zukunftsweisende Technologie ist dabei für das Rechnungswesenunabdingbar.

333 Vgl. Mandl (2004), S.447.334 Vgl. Maukner and Rohatschek (2002), S.40.335 Vgl. Wagenhofer (2003), S.190f. Und dazu auch Rumpf und Schütze (2006) in diesem Band.336 Vgl. Wagenhofer (2003), S.192.337 Europäische Kommission (2003), Definition Immobilien.als Finanzinvestitiom, Abs. 15.338 Vgl. Wagenhofer (2003), S.197.

IFRS(IAS) HGB

Strenges Niederstwertprinzip bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung

Strenges Niederstwertprinzip nur bei Vorliegen einer dauernder Wertminderung

Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag, dessen Ermittlung genau bestimmt ist

Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert

Wertaufholungspflicht Grundsätzlich Wertaufholungspflicht

Tabelle 7.1: Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagevermögen

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Bewertung und Bilanzansatz nach IFRS(IAS) 125

Oracle bietet sowohl für große als auch für mittelständische Unternehmen eine maßgeschneiderte Software-Lösungdieser Probleme. Die Oracle E-Business Suite (EBS) ist ein Komplettpaket von Geschäftsanwendungen, mit denenInteraktionen mit Kunden, Fertigungsprozesse für Produkte, Bestellungen / Lieferungen, Rechnungen u. v. a. ver-waltet werden können.339 Unternehmen erwarten integrierte Informationsplattformen für den internen und exter-nen Datenfluss. Die Oracle E-Business Suite ist eine webbasierte Plattform für die Berichterstattung gemäßIFRS(IAS) ausgehend von einem System mit einheitlichem Technologiefundament.

Das für das Rechnungswesen zuständige Paket in der Oracle E-Business Suite ist Oracle Financials. Es verwaltetFinanzinformationen in Echtzeit und erstellt Berichte auf Abruf. Oracle Financials besteht aus verschiedenenModulen für betriebswirtschaftliche Anforderungen.

Relevante Finanzanwendungen sind die folgenden Module:

� Oracle Kreditoren,

� Oracle Debitoren,

� Oracle Rechnungswesen,

� Oracle Cash Management,

� Oracle Anlagen.

Zentral ist das Modul Oracle Rechnungswesen, auch Hauptbuch oder General Ledger genannt. Hier werden alleTransaktionen aufgezeichnet. Sie stammen entweder aus den Nebenbüchern oder werden direkt im Modul Rech-nungswesen manuell gebucht. Oracle Financials nutzt das Prinzip der Stapelverarbeitung. Die Übernahme der inden Nebenbüchern verarbeiteten Geschäftsfälle erfolgt über Stapel, die automatisch oder durch Benutzer ausgelöstübermittelt werden. Das System gewährleistet Datenintegrität, Prüfungsfähigkeit und Kontrolle der Daten.340

Oracle AnlagenDie Bewertung und Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt mit dem Modul Oracle Anlagen. Dieses Modul erfüllt allein Österreich gültigen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen.341 Die Anlagenbuchhaltung istvollständig integriert, sodass Anlagenzukäufe und Anlagenverkäufe über die Module Kreditoren und Debitorenabgewickelt werden können.

StammdatenIm Rahmen der Prüfung von Oracle Anlagen durch das Zertifizierungsteam wurde die Verwaltung von Anlagen-stammdaten untersucht. Es wurden Plausibilitätsprüfungen vorgenommen, verfügbare Eingabehilfen geprüft unddie richtige Ausgabe an Oracle Rechnungswesen sowie die Fähigkeit der Verfassung diverser Berichte überprüft.342

Folgende Funktionalitäten wurden anhand von Testfällen untersucht:343

� Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten,

� Wechsel von Abschreibungsregeln,

� Änderung der Nutzungsdauer,

� Wechsel von Abschreibungsbüchern,

� Umgruppierung von Anlagen,

� Verwaltung von Anlagen mit Untergruppen,

� Verwaltung von Anlagen mit Investitionszuschüssen,

� Verwaltung von Finanzanlagevermögen.

Bereits bei der Aktivierung bzw. beim Zugang eines Wirtschaftsguts müssen die Abschreibungsregeln auf Grund derAbschreibungsplanung definiert werden (z.B. Behandlung der geringwertigen Vermögensgegenstände, Vornahmevon Ganzjahres- und Halbjahresabschreibungen). Bei Änderungen an einem bestehenden Anlagegut ist sicherzu-

339 Vgl. Oracle Deutschland GmbH.(Hrsg.) (2004), S.1.340 Vgl. Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.3.341 Die Module Oracle Debitoren, Oracle Kreditoren, Oracle Rechnungswesen, Oracle Cash Management und Oracle Anlagen wurden von einem

Zertifizierungsteam von Prof. Dieter Mandl an der Karl-Franzens-Universität Graz gemeinsam mit Deloitte & Touche im Juni 2003 begut-achtet, vgl.Jung et al. (2003), S.1ff.

342 Vgl. Jung et al. (2003), S.21.343 Vgl. Jung et al. (2003), S.21ff.

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126 Rechnungslegungsumstellung Anlagen von öHGB nach IFRS(IAS)

stellen, dass der Flag »Berichtigungen aktivieren« in der Maske »Afa-Bücher« gesetzt ist. Erst dann werden Änderun-gen berücksichtigt, d.h. die Abschreibung neu berechnet und auf die Restlaufzeit verteilt.

Oracle Anlagen bietet die Möglichkeit für einen Vermögensgegenstand mehrere Abschreibungsbücher zu führen,d.h. es wird eine Art »Schattenbuch« angelegt. Dies war schon besonders hilfreich bei abweichender steuerlicherAbschreibungsregel, anderen Konzernabschreibungsmodalitäten bzw. abweichender kalkulatorischer Abschreibungfür Kostenrechnungszwecke. In Hinblick auf die IFRS(IAS)-Umstellung wird diese Funktion noch attraktiver. Damit Oracle Anlagen mehrere Anlagenbücher erstellt werden können, ist es auch möglich, darin verschiedeneAbschreibungsmethoden anzuwenden bzw. abweichende Nutzungsdauern festzusetzen. Außerdem kann der voll-ständige Lebenslauf eines Vermögensgegenstandes in einem Bildschirmdokument dargestellt werden.344

Am nachfolgenden Beispiel wird gezeigt, wie ein Bürogebäude in Oracle Anlagen erfasst und in zwei unterschiedl-ichen Abschreibungsbüchern verwaltet werden kann. In nachfolgender Abbildung wird die Auswahlmöglichkeitverschiedener Abschreibungsbücher in Oracle Anlagen aufgezeigt.345

Die unten folgende Abbildung zeigt die Erfassung des Bürogebäudes mit der Anlagen-Nr. 100072 im Abschreibungs-buch »OPERATIONS ADJ CURRENT EARN«. Abbildung stellt hingegen dieses Bürogebäude Nr. 100072 imAbschreibungsbuch »OPERATIONS CORPORATE BOOK« dar. Unterschiedliche Anlagenbewertungen bzw. abwei-chende Abschreibungsregeln sind in den Grafiken zu beobachten.

Verwaltung mit Afa-Buch OPS ACEOracle erstellt alle Buchungen für Abschreibungen grundsätzlich automatisch. Voraussetzung dafür ist die vorherigeDefinition und Zuordnung der betreffenden Abschreibungskonten in der Anlagenverwaltung.346

Oracle Anlagen wird damit der Notwendigkeit, die Vermögenswerte im Umstellungsjahr sowohl nach handelsrecht-lichen Vorschriften als auch nach IFRS(IAS) zu bewerten, gerecht. Die in den einzelnen Abschreibungsbüchernerzeugten Daten können über verschiedene Abfragen und Berichte individuell ausgewertet werden.

Die Erfassung des Finanzanlagevermögens kann sowohl in Oracle Anlagen als auch über das Hauptbuch erfolgen.Oracle bietet weiters ein »Treasury-Modul«. Dabei handelt es sich um ein Anlagennebenbuch zur besseren Verwal-tung von beispielsweise Derivaten und anderen Wertpapiergeschäften. Die dort generierten Daten werden direkt ansHauptbuch weitergegeben. Mit »Oracle Treasury« können Finanzanlagen gem. IAS 39 verwaltet werden.

344 Vgl. Oracle Deutschland GmbH(Hrsg.) (2003), S.4.

Abbildung 7.3: Oracle-Afa Bücher

345 Alle Oracle-Abbildungen wurden mit der Oracle E-Business-Suite 11i erstellt.346 Vgl. Jung et al. (2003), S.22.

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Bewertung und Bilanzansatz nach IFRS(IAS) 127

AbschreibungsläufeMit Oracle Anlagen ist es möglich verschiedene Abschreibungsmodelle (lineare, degressive, leistungsabhängigeAbschreibungen etc.) zu definieren um landes- und branchenspezifische Abschreibungsmethoden zu realisieren.Die Richtigkeit der Abschreibungsmethode ist somit wesentlich von der korrekten Implementierung beim Anwen-der abhängig.

Die im Rahmen der Zertifizierung durchgeführten Testfälle bezogen sich auf folgende Abschreibungsmethoden:347

� planmäßige lineare Abschreibung,

� außerplanmäßige Abschreibung,

� Zuschreibung.

Die dabei vorgenommenen Abschreibungsläufe führten zu einer richtigen Berechnung der Abschreibungsbeträge.Bei Zugängen während des Jahres wurde aus handelsrechtlicher Sicht korrekt zeitanteilig abgeschrieben und die ein-kommenssteuerrechtliche Halbjahresregel richtig angewandt.

Abbildung 7.4: Verwaltung mit Afa-Buch OPS CORP

Abbildung 7.5: Verwaltung mit Afa-Buch OPS ACE

347 Vgl. Jung et al. (2003), S.24.

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128 Rechnungslegungsumstellung Anlagen von öHGB nach IFRS(IAS)

Im Modul Oracle Anlagen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Abschreibungslauf durchzuführen. Danachkönnen noch Änderungen vorgenommen werden. Erst wenn man einen Abschreibungslauf endgültig durchführt,wird die Periode abgeschlossen. Danach sind keine Änderungen mehr möglich und man befindet sich automatischin der neuen Periode.

AnlagenspiegelIm Rahmen der Zertifizierung zeigte sich, dass Oracle Anlagen die Darstellung der Entwicklung der einzelnenPosten des Anlagevermögens und des Postens »Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes«durch einen Anlagenspiegel ermöglicht, der den Anforderungen des §226 (1) HGB entspricht. Es besteht außerdemdie Möglichkeit, die in Oracle Anlagen generierten Daten nach Microsoft Excel zu exportieren und die Darstellungformal zu verfeinern. Auf diese Weise könnten auch Finanzanlagen, deren Abschreibungsdaten über das Anlagen-nebenbuch »Treasury« ermittelt wurden, im Anlagenspiegel dargestellt werden. Über den Berichtsgenerator könnenrelativ schnell weitere individuelle Abfragen und Berichte erzeugt werden, wie beispielsweise ein Anlagenspiegel, derdem IAS 16 bzw. IAS 40 entspricht.

7.4 Zusammenfassung und AusblickBei den Oracle Applications Version 11i.10 handelt es sich um ein flexibles und anpassungsfähiges Finanzsystem,das die Möglichkeit bietet, Daten gem. den Vorschriften des HGB bzw. der IFRS(IAS) ordnungsgemäß zu verwalten.Mit Oracle Financials können Daten zu beliebigen Kontenplänen, Gliederungen und Währungen flexibel konsoli-diert und individuell analysiert werden, was hier am Beispiel des Moduls Oracle Anlagen diskutiert wurde.

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Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)von Dieter Mandl und Norbert Paßler348

8.1 Einleitung

8.1.1 Aufbau

Dieser Beitrag zeigt die Umsetzung der Konzernkonsolidierung mit Hilfe der Oracle E-Business Suite. Dabei werdenbasierend auf einem Beispiel349 die notwendigen Schritte der Umsetzung erläutert. Hauptaugenmerk liegt dabei inder Übernahme der Daten der einzelnen Unternehmen in die Konzernbilanz, sowie in der Eliminierung konzernin-terner Vorgänge. Auf die Konzeption geeigneter Buchungsstrukturen soll zu Beginn überblicksmäßig eingegangenwerden.

Ziel dieses Beitrages ist die Demonstration der Konzernrechnungslegung sowie der Möglichkeiten der Oracle Finan-cials. Im Vordergrund steht eine möglichst transparente Gestaltung der Konsolidierungsvorgänge. Die Darstellungfindet anhand eines Beispiels statt. Es wurde bewusst eine Beispielauswahl getroffen, die es ermöglicht, die einzelnenSchritte gut mitverfolgen zu können. Es wurden sowohl bezüglich der Konzeption des Beispiels als auch für dessenUmsetzung im EDV-System Kompromisse zu Gunsten einer möglichst guten Verständlichkeit eingegangen.

8.1.2 Definition des Begriffes Konzern

Konzerne bestehen aus rechtlich selbständigen Unternehmen, die zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden sindund unter einheitlicher Leitung stehen.353 Ein Konzern kann grundsätzlich durch Unternehmensteilung oderdurch Unternehmenszusammenschluss entstehen.

IAS 27.6 definiert einen Konzern wie folgt:350

� Beherrschung (im Sinne dieses Standards) ist die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unterneh-mens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeiten Nutzen zu ziehen.

� Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen (als Mutterunternehmenbezeichnet) beherrscht wird.

� Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen mit einem oder mehreren Tochterunternehmen.

� Ein Konzern ist ein Mutterunternehmen sowie alle seine Tochterunternehmen.

Durch die Beherrschung verlieren die rechtlich immer noch selbstständigen Unternehmen ihre wirtschaftlicheSelbstständigkeit. Der Konzern als Ganzes stellt das eigentliche Unternehmen dar. Rechtlich existent ist diesesGebilde jedoch nicht – es bestellt keine Organe, hat keine Anteilseigner und nimmt keine Gewinnausschüttungenvor. Darüber hinaus ist der Konzern als solches kein Steuersubjekt. Es besteht also eine Diskrepanz zwischen derwirtschaftlichen Einheit und der rechtlichen Selbstständigkeit. Dies kommt beispielsweise dadurch zum Ausdruck,dass innerhalb eines Konzerns zwei Arten von Abschlüssen existieren: der Einzelabschluss der jeweiligen, rechtlichselbstständigen Einheit sowie der Konzernabschluss der wirtschaftlichen Einheit.351

348 Dieser Beitrag stellt eine zusammengefaßte und in einzelnen Punkten stark ergänzte und erweiterte Version der von Mag. Norbert Paßlerunter Betreuung von o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl und Univ. Ass. Mag. Dr. Jörg Schütze erstellten und am Institut für Wirtschafts-pädagogik der KFU Graz eingereichten Diplomarbeit dar.

349 Das Beispiel lehnt sich an Küting and Weber (2000) , S. 549ff. an. Die Umsetzung im System orientiert sich an dem von Oracle Corporationzu Präsentationszwecken erstellten Beispielkonzern »Vision Corporation«. Alle technischen Beschreibungen, die Darstellung von Abläufenetc. beziehen sich auf die Oracle Applications Help Library. Diese ist unter anderem von einem Server der KFU Graz unter http://oraweb.uni-graz.at:8002/ (Februar 2004) abrufbar.

350 IAS 27.6, in der Verordnung (EG) 1725/2003 (auch) in deutscher Sprache wiedergegeben, vgl. Europäische Kommission (2003), S.1f.

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130 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

8.1.3 Aufstellungspflicht für den Konzernabschluss nach IFRS(IAS)

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen istdurch IAS 27, der zuletzt im Jahr 2000 überarbeitet wurde, geregelt. Die SIC Interpretationen SIC-12 und SIC-32beziehen sich auf diesen Standard. Die Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen ist durch IAS 28 gere-gelt. Auch dieser Standard wurde im Jahr 2000 überarbeitet. Die SIC Interpretationen SIC-3, SIC-20 sowie SIC-33beziehen sich auf IAS 28. Seit Mai 2002 liegt ein Exposure Draft vor, der den bisherigen IAS 27 ersetzen soll.352

Nach IFRS(IAS) besteht eine Konzernrechnungslegungspflicht, unabhängig von der Rechtsform des Mutterunter-nehmens oder der Größe des Konzerns. Verpflichtet zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist entsprechend derIAS 27.1 und IAS 27.6 jedes Unter-nehmen, das einen beherrschenden Einfluss auf andere Unternehmen ausübenkann.353 Als Beherrschung354 wird die Möglichkeit verstanden, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unterneh-mens in einer Art zu beeinflussen, durch die das beherrschende Unternehmen einen Nutzen daraus ziehen kann.Auf einzelne Control-Verhältnisse ist diese Regelung, anders als das HGB, nicht abgestellt.

Nicht zu dieser Gruppe und somit zum Konsolidierungskreis im engeren Sinne zählen Gemeinschafts- und / oderassoziierte Unternehmen. Die Tatsache, dass das Merkmal der einheitlichen Leitung, wie es im HGB definiert ist,nicht zur Anwendung kommt, wird nur in Ausnahmefällen praxisrelevant sein.355

In welchen Fällen von einer Beherrschung gesprochen werden kann, wird im IAS 27.12 näher spezifiziert. Demnachliegt eine Beherrschung widerlegbar vor, wenn dem Mutterunternehmen direkt oder indirekt die Mehrheit derStimmrechte zukommt. Diese Annahme gilt als widerlegt, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass dieMehrheit der Stimmrechte keine Beherrschung begründet.

Darüber hinaus werden vier Tatbestände angeführt, die unwiderlegbar eine Beherrschung begründen, sofern dieMutter höchstens die Hälfte der Stimmrechte an einem Unternehmen hält:356

� Das Mutterunternehmen kann auf Grund eines Vertrages über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügen.

� Das Mutterunternehmen kann die Finanz- und Geschäftspolitik auf Grund der Satzung oder einer Vereinba-rung bestimmen.

� Das Mutterunternehmen kann die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- und / oder Aufsichtsorgansoder eines gleichwertigen Leitungsgremiums ernennen oder absetzen.

� Das Mutterunternehmen kann die Mehrheit der Stimmen bei Sitzungen der oben genannten Gremien be-stimmen.

Nicht von Bedeutung ist, ob das Unternehmen von der Möglichkeit der Einflussnahme Gebrauch macht. Die bloßeMöglichkeit ist hinreichend. Darüber hinaus ist die Aufzählung des IAS 27.12 nicht vollständig. Es handelt sichlediglich um mögliche Ausprägungen einer Beherrschung. Sollten die Tatbestände des IAS 27.12 nicht greifen, dieDefinition des IAS 27.6 aber dennoch erfüllt sein, so ist das Mutterunternehmen trotzdem zur Aufstellung verpflich-tet.357 Man spricht von einer faktischen Einflussmöglichkeit. Hier liegt auch ein Unterschied zur Normierung desControl-Konzepts im HGB. Interpretationen des HGB verlangen eine rechtliche Sicherstellung der Beherrschung.Dieser Unterschied ist aber nicht von praktischer Relevanz, da die Fälle einer faktischen Einflussmöglichkeit imHGB durch das Konzept der einheitlichen Leitung abgedeckt werden.358

Nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind nach IAS 27.13a Tochterunternehmen unter nur vorübergehen-der Beherrschung (wenn bzw. weil die Tochterunternehmen ausschließlich zur Weiterveräußerung in naherZukunft erworben wurden). Weiters sind nach IAS 27.13b Tochterunternehmen unter erheblichen und langfristigenBeschränkungen, die die Fähigkeit zum Finanzmitteltransfer in das Mutterunternehmen erheblich einschränken,nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen.

351 Zu den Ausführungen bezüglich des Konzernbegriffes vgl. Küting and Weber (2000) , S.53ff. Ivm Mandl (2004) , S.529f.352 Vgl. IAS 28 iVm SIC-3, SIC-20 sowie SIC-33.353 Vgl. IAS 27.1 iVm IAS 27.6.354 Die englische Bezeichnung lautet control. Die Verordnung (EG) 1725/2003 übersetzt diesen Begriff mit »Beherrschung«. In der Literatur fin-

det sich auch »Einflussmöglichkeit«, »kontrollierender Einfluss« oder »Kontrollmöglichkeit«. Vgl. dazu Küting and Weber (2000), S.493. 355 Vgl. Baetge et al. (2000) , S.96 iVm Lüdenbach (2003), S.263f.356 Vgl. IAS 27.12.357 Vgl. IAS 27.6 iVm IAS 27.12.358 Vgl. Baetge et al. (2000), S.97.

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Einleitung 131

Einbeziehungswahlrechte lassen sich aus dem Framework ableiten. Solche bestehen im Falle untergeordneterBedeutung und im Falle unverhältnismäßig hoher Kosten bzw. bei erheblichen zeitlichen Verzögerungen.

Sofern Tochterunternehmen nicht vollkonsolidiert werden, sind diese gemäß IAS 39 als Finanzinvestitionen zubilanzieren.

Befreiung von der Aufstellungspflicht

TannenbaumprinzipGrundsätzlich haben nach IFRS(IAS) sämtliche Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen. IAS 27.7knüpft vorerst an die Existenz eines Mutter-Tochter-Verhältnisses an.359 Daher wäre auf jeder Konzernstufe einKonzernabschluss zu erstellen. Ausnahmen sind im Paragraph 8 definiert.360 Mutterunternehmen, die zu 100%oder nahezu vollständig einem übergeordneten Mutterunternehmen gehören, müssen keinen Konzernabschlussaufstellen, falls das Mutterunternehmen auf der höheren Stufe einen befreienden Konzernabschluss aufstellt. Beinahezu vollständig im Besitz eines Mutterunternehmens befindlichen Unternehmen ist die Zustimmung der Min-derheitsgesellschafter (d.h. jene Teile, die nicht im Besitz der übergeordneten Mutter sind) erforderlich. Gemäß IAS27.10 ist ein nahezu vollständig im Besitz eines Mutterunternehmens stehendes Unternehmen ein solches, bei demdie Mutter 90% der Stimmrechte hält. Es gilt in der Regel also das Tannenbaumprinzip.361

Sollte eine Befreiung in Anspruch genommen werden, sind im Einzelabschluss verpflichtend folgende Angaben zumachen:362

� Gründe für die Befreiung von der Pflicht, einen Teilkonzernabschluss aufzustellen,

� Name und Sitz des Mutterunternehmens, das den befreienden Konzernabschluss veröffentlicht,

� Bilanzierungsmethode von Anteilen an Tochterunternehmen im Einzelabschluss des befreiten Teilkonzern-mutterunternehmens.

Sonstige Befreiungengrößenabhängige Befreiungen, wie sie im HGB normiert sind, kennen die IFRS(IAS) nicht. Generell gilt zwar dieMateriality-Klausel, welche Ausnahmen auf Grund untergeordneter Bedeutung vorsieht, allerdings deutet die Kon-zeption der IFRS(IAS) darauf hin, dass der Konzernabschluss als ein ganz wesentlicher Abschluss gesehen wird.Dem Einzelabschluss kommt nur eine Nebenrolle bedingt durch einzelstaatliche Regelungen zu.363 Größenabhän-gige Befreiungen auf Grund der Materiality-Klausel werden daher nur schwer zu begründen sein.364

8.1.4 Konzeption des Beispiels

Der Konzernverbund besteht aus der Mutter M-AG sowie zwei Töchtern, der A-GmbH und der B-GmbH. Es gilt,den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2003 aufzustellen. Die Bilanzen können den Abbildungen und entnom-men werden, die Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Unternehmen der Abbildung .

Allgemeines

� Die M-AG erwarb am 30. Dezember 2002 60% der A-GmbH für 10.000.000 Euro sowie 100% der B-GmbH für9.000.000 Euro.

� Die M-AG hat am 31. Dezember 2002 erstmalig einen Konzernabschluss aufgestellt.

� Alle Unternehmen stellen einen Einzelabschluss nach IFRS(IAS) als Handelsbilanz II auf.

� In den Einzelabschlüssen sind keine stillen Reserven enthalten.

� Ein allfälliger Firmenwert soll über 20 Jahre abgeschrieben werden.

� Der Ertragsteuersatz beträgt beispielhaft vereinfacht 50%.

359 Vgl. IAS 27.7.360 Zu den Befreiungen vgl. Baetge et al. (2000), S.115f. sowie Küting and Weber (2000), S.495f. iVm IAS 27.7.361 Vgl. IAS 27.10 iVm Dawo (2003), S.70.362 Vgl. IAS 27.32.363 Vgl. IAS 27.31.364 Vgl. dazu Baetge et al. (2000), 1ff.

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132 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

Konzerninterne Vorgänge im Jahr 2003

Folgende konzerninterne Geschäftsvorfälle sind im Jahr 2003 angefallen:

1. Die M-AG hat Verbindlichkeiten gegenüber der A-GmbH in Höhe von 70.000,00 Euro. Diese stammen aus Lie-ferungen und Leistungen des Jahres 2002. Die A-GmbH hat diese Forderung ebenfalls in Höhe von 70.000,00Euro in ihren Büchern stehen.

2. Die B-GmbH leistet eine Anzahlung an die M-AG für die Lieferung von Rohstoffen in Höhe von 18.000,00 Euro.

3. Die M-AG verkaufte an die A-GmbH eine von der M-AG selbst erstellte Fertigungsmaschine, welche dieA-GmbH im Anlagevermögen aktivierte. Als Kaufpreis wurden 21.000,00 Euro vereinbart. Zwischengewinnefielen keine an.

4. Die B-GmbH verkaufte Vorräte an die M-AG, der Verkaufspreis betrug 22.000,00 Euro. Die aktivierungspflich-tigen Kosten seitens der B-GmbH betrugen 34.000,00 Euro.

8.2 Einrichtung Buchungsstruktur / Verbuchung zwischenbetrieblicher Transaktionen

8.2.1 Überblick

Grundsätzlich bestehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten einen Unternehmensverbund abzubilden:

� Jedes Unternehmen erhält seine eigene Buchungsstruktur (Multiple-Organizations Using Multiple Sets of Books).Die Datenübertragung von den Töchtern zur Konzernmutter erfolgt hierbei über das »Global ConsolidationSystem (GCS)«.

� Mehrere Unternehmen teilen sich eine gemeinsame Buchungsstruktur (Multiple-Organizations Using a SingleSet of Books). Die Konsolidierung erfolgt hierbei mit Hilfe des Financial Statement Generators (FSG).

Haben die Unternehmen im Konzernverbund unterschiedliche Kontenstrukturen, Kalender oder funktionale Wäh-rungen, so ist es zwingend erforderlich, mehrere Buchungsstrukturen anzulegen. Dieser Weg soll auch im Rahmendieser Arbeit beschritten werden.

Notwendige Schritte zur KonsolidierungUnter der Prämisse, dass jedes Unternehmen eine eigene Buchungsstruktur erhält, aber alle Unternehmen dieselbeInstallationsinstanz nutzen, stellt sich der Ablauf der Konsolidierung wie folgt dar:365

� Definition der Buchungsstruktur: Jede Tochter, sowie die Mutter, erhalten eine eigene Buchungsstruktur.

� Vorbereitung der Übertragung der Daten: Die Daten der Unternehmen im Konzernverbund werden auf einezum Zweck der Konsolidierung angelegte Buchungsstruktur übertragen. In einem ersten Schritt erfolgt dieDefinition wie die einzelnen Daten zu übertragen sind, d.h. es werden die Konten der jeweiligen Tochter denKonten für den Konzernabschluss zugeordnet.

� Aufbereiten der Daten der Töchter: Sollten eine oder mehrere Töchter in fremder Währung bilanzieren, so wer-den die Salden der Konten auf die Währung der Mutter umgerechnet.

� Übertragung der Daten: Die Daten werden von den Konzernunternehmen auf die Buchungsstruktur des Kon-zernabschlusses übertragen, wobei vorerst nur ein Journal mit den notwendigen Buchungen erstellt wird. EineÜbertragung von Daten einer Tochter, die nicht mit einem System von Oracle arbeitet, ist möglich.

� Verbuchen der übertragenen Daten: Die während des Übertragungsprozesses erstellten Journale werden ver-bucht.

� Eliminierungsbuchungen: Konzerninterne Vorgänge können automatisch eliminiert werden.

� Auswertungen: Mit Hilfe des FSG werden die gewünschten Auswertungen erstellt. Diese Daten können unterVerwendung des »Applications Desktop Integrators (ADI)« in Tabellenkalkulationsprogramme von Dritther-stellern zur weiteren Auswertung übernommen werden.

365 Zur Erstellung von Buchungsstrukturen sowie zu den verwendeten Begriffen vgl. den Beitrag Pertl and Schütze (2005) in diesem Buch.

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Einrichtung Buchungsstruktur / Verbuchung zwischenbetrieblicher Transaktionen 133

8.2.2 Definition der Buchungsstruktur

WertesetsIn einem ersten Schritt werden die benötigten Wertesets definiert. Im vorliegenden Fall werden zwei Sets benötigt,eines, das die Information »Firma« enthalten soll sowie eines für die Information »Konto«.

KontoflexfelderDer Beispielkonzern besteht aus insgesamt drei Unternehmen. Für jedes dieser Unternehmen wird eine eigeneBuchungsstruktur angelegt. Zusätzlich wird eine vierte Struktur für den konsolidierten Abschluss der Mutter ange-legt. Die im Beispiel verwendeten Kontoflexfelder bestehen dabei jeweils aus den Segmenten »Firma« (Flexfeld-Ken-nung »Buchungskreis«) und »Konto« (Flexfeld-Kennung »Natürliches Konto«). Da die einzelnen Unternehmendenselben Kontenrahmen verwenden, kann dasselbe Kontoflexfeld, d.h. auch mit denselben Wertesets, für alleUnternehmen verwendet werden. Somit kann jedes einzelne Unternehmen auf bereits angelegte Segmentwertezugreifen und es müssen nicht für jedes Unternehmen Konten definiert werden.

SegmentwerteFür die Umsetzung des Beispiels wurden vier »Firmen« angelegt:

� M-AG: Segmentwert »1«

� A-GmbH: Segmentwert »2«

� B-GmbH: Segmentwert »3«

� Konsolidierung M-AG: Segmentwert »9«; hier werden später die Konsolidierungsbuchungen eingebucht.

� Zusätzlich wird als Vater-Sohn-Hierarchie ein Segmentwert »E« angelegt. Die Werte »1« bis »9« werden diesem»Vater« als »Söhne« zugeordnet. Nachfolgende Abbildung zeigt die entsprechenden Masken.

Die Kontonummern sind vierstellig und lehnen sich an die Vorgaben des österreichischen Einheitskontenrahmensan.

KalenderAls Kalender wird der bereits definierte Jahreskalender »Accounting13« verwendet.

Zusammenführung des Kontoflexfeldes, des Kalenders sowie der WährungAls letzter Schritt zur Definition der Buchungsstruktur wird nun für jedes Unternehmen die eigentliche Buchungs-struktur als Verbindung zwischen den eben angelegten Kontoflexfeldern, dem Kalender und der Währung (hierwird jeweils »Euro« als Währung definiert) hergestellt. Abschließend muss diese Buchungsstruktur noch einem Ver-antwortungsbereich zugewiesen werden.

Abbildung 8.1: Segmentwerte Firma

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134 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

8.2.3 Verbuchung zwischenbetrieblicher Transaktionen

Global Intercompany System (GIS)

Das Global Intercompany System (GIS) verwaltet Transaktionen, die zwischen unterschiedlichen Buchungsstruktu-ren auftreten. Zwischenbetriebliche Transaktionen werden von einem Unternehmen eingegeben. Dem anderenbeteiligten Unternehmen wird dies mitgeteilt und es erhält die Möglichkeit, die Transaktion zu bestätigen. Sobalddiese Bestätigung eingelangt ist, wird die Transaktion in den Büchern beider Unternehmen verbucht. NachfolgendeAbbildung zeigt den Ablauf zwischenbetrieblicher Transaktionen mit Hilfe des GIS nach Oracle.366

Verbuchung zwischenbetrieblicher Transaktionen ohne das GIS

Wird das GIS nicht verwendet, so muss jedes an der Transaktion beteiligte Unternehmen den auf das Unternehmenentfallenden Teil der Transaktion selbst verbuchen.

Nachfolgend Abbildung zeigt die Maske für das Anlegen eines exemplarischen Buchungsjournals seitens der Mutter.Dieses wird über den Menüpunkt »Journals – Enter« aufgerufen.

Nachdem das Buchungsjournal eingegeben wurde, kann es über den Menüpunkt »Journals – Post« verbucht werden.

Abbildung 8.2: Zwischenbetriebliche Transaktionen mit Hilfe des GIS

366 Die Abbildung ist der Online-Hilfe der Oracle Applications adaptiert entnommen.

Abbildung 8.3: Verbuchung Forderung M-AG gegenüber verbundenem Unternehmen

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Konsolidierung 135

8.3 Konsolidierung

8.3.1 Verwaltung der Konsolidierung in den Oracle Financials

Die »Consolidation Workbench«, aufzurufen über den Menüpunkt »Consolidation – Workbench«, unterstützt denAnwender bei der Konsolidierung. Sie bietet einen ständigen Überblick über den aktuellen Stand der Konsolidie-rung. Darüber hinaus gibt sie auch Auskunft darüber, ob sich innerhalb einer Tochter nach Übertragung der Saldenan die Mutter, Daten geändert haben. Über eine Schaltfläche erhält man Zugriff auf den »State Controller«. Dieserführt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Konsolidierung. Auf folgende Punkte kann zugegriffen werden:

� Mapping / Mapping Set: Definition der zu übertragenden Daten, wobei für jede Buchungsstruktur eine solcheDefinition angelegt wird; mehrere dieser Definitionen können zu einem Set zusammengefasst werden.

� Translation Status: Gibt Auskunft über die Vorbereitung der Daten der einzelnen Töchter.� Transfer / Transfer Set: Übertragung der Daten.� Review Journal: Nach der Übertragung kann das automatisch generierte Buchungsjournal eingesehen werden.� Post: Verbuchung des automatisch generierten Journals.� Elimination Set: Definition, welche konzerninternen Konten eliminiert werden sollen.� Elimination: Durchführung der Eliminierung konzerninterner Konten.� Report: Auswertungen.

Unten stehende Abbildung zeigt die Consolidation Workbench sowie den State Controller.

8.3.2 Definition der Zuordnungen

Der erste Schritt ist die Definition der Zuordnung der Konten der Tochter zu den Konten des Konzernabschlusses.Dies geschieht über den Menüpunkt »Mapping« des »State Controllers«. Für jeden einzubeziehenden Buchungs-kreis wird eine solche Zuordnung definiert.

Angaben, die in der Maske »Mapping« erfasst werden müssen (nachfolgende Abbildung zeigt die entsprechendeMaske):

� Mapping: Bezeichnung.� Method: Zur Auswahl stehen »Balances« und »Transactions«. Während mit »Balances« nur Salden importiert

werden, werden bei der Auswahl von »Transactions« Details der einzelnen Journaleinträge im Buch der Tochtermit übernommen.

� Subsidiary: Auswahl der Buchungsstruktur der Tochter.� Parent: Auswahl der Buchungsstruktur, in welche die Daten übertragen werden sollen.� Currency: Auswahl der Währung der Mutter.� Usage: Diese Auswahl betrifft die Verarbeitung von Durchschnittsbilanzen. Wird diese Funktionalität verwen-

det, so wird hier entschieden, ob Standardwerte (»Standard«), Durchschnittswerte (»Average«) oder beide(»Standard & Average«) übernommen werden sollen.

Abbildung 8.4: Consolidation Workbench und State Controller

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136 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

Run Options:

� Run Journal Import: Ist dies aktiviert, wird nach dem Transfer der Daten sofort ein Journal mit den importiertenDaten erstellt. Dieses wird jedoch nur dann automatisch verbucht, wenn die Option »AutoPost« aktiviert ist.

� Create Summary Journals: Journaleinträge, die dasselbe Konto betreffen, werden summiert.� Audit Mode: Erlaubt die Protokollierung des Transfers; dem Benutzer stehen anschließend eine Reihe von Aus-

wertungen (etwa zur Fehleranalyse) zur Verfügung.

Die eigentliche Zuordnung kann entweder segmentweise (»Segment Rules«), d.h. es werden ganze Segmente derTochter zugewiesen, oder für Konten bzw. Kontenbereiche (»Account Rules«) getroffen werden.

Es wird empfohlen, die segmentweise Zuordnung anzuwenden, da der Aufwand hierfür erheblich geringer ist undder Konsolidierungsvorgang darüber hinaus schneller abgewickelt wird.

Nachfolgende Abbildung zeigt die Maske zur Definition der Segmentregeln. Im ersten Block wird definiert, mit wel-chen Daten das jeweilige Segment der Mutter gefüllt werden soll:

Im vorliegenden Beispiel können sowohl für das Segment »Firma« als auch für das Segment »Konto« die äquivalen-ten Segmente der Töchter übernommen werden. Daher wird die Funktion »Copy Value From« ausgewählt. Es istauch möglich, einen festen Wert zuzuweisen (»Assign Single Value«).

Dies wird sinnvoll sein, wenn das Kontoflexfeld der Mutter mehr Segmente enthält als jenes der Tochter. Als dritteMöglichkeit können bestimmte, im zweiten Block der Maske zu definierende Regeln verwendet werden (»Use Roll-up Rules«).

Abbildung 8.5: Definition der Zuordnungen Tochter – Konzern

Abbildung 8.6: Regeln für die segmentweise Zuweisung

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Konsolidierung 137

Nachfolgend eine Übersicht über das Consolidation Mapping Set:

Zu beachten ist, dass auch für die Mutter eine Regelung zum Datentransfer getroffen werden muss, da die eigentli-che Konsolidierung (zumindest in diesem Beispiel) in einem eigenen Buchungskreis stattfindet. Die einzelnenRegeln für die jeweiligen Töchter können zu »Mapping Sets« zusammengefasst werden. So kann die Übertragungder Daten mehrerer Töchter gleichzeitig angestoßen werden. Obige Abbildung zeigt dieses Mapping Set.

8.3.3 Übertragung der Daten

Die Übertragung der Daten wird über den Menüpunkt »Transfer Set« des »State Controllers« durchgeführt. Als»Mapping Set« wird das eben erst Definierte ausgewählt. Des Weiteren muss die Art der zu übernehmenden Saldenbestimmt werden; zur Auswahl stehen »year-to-date« (Werte von Jahresbeginn bis zum Ende der jeweiligen Periode)sowie »period-to-date« (Werte vom Beginn bis zum Ende der gewählten Periode). Notwendig ist auch die Angabeder Periode, in welche die Daten der Töchter einfließen sollen, sowie die Angabe der Periode, in der die gewünschtenDaten in den Büchern der Töchter enthalten sind. Für das Beispiel wird jeweils die Periode »2003« ausgewählt.Durch Klick auf »Query Mappings« werden die diesem Set zugeordneten Definitionen geladen. Die eigentlicheÜbertragung wird durch Klick auf die Schaltfläche »Transfer« eingeleitet.

Wurden die Einstellungen für den Transfer, so wie in Abbildung oben stehender gezeigt, vorgenommen, so wirdautomatisch ein Buchungsjournal für die Einbuchung der Salden erstellt. Da dieses noch nicht verbucht ist, kann esüber den Menüpunkt »Review Journal« nochmals begutachtet werden. Ist alles zur Zufriedenheit verlaufen, kanndas Journal über den Menüpunkt »Post« verbucht werden. Die Salden der Töchter sowie der Mutter sind jetzt imBuchungskreis für den Konzernabschluss eingebucht.

8.3.4 Kapitalkonsolidierung

Kapitalkonsolidierung nach IFRS(IAS)

IAS 22 unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Kapitalkonsolidierungsmethoden:367

� Erwerbsmethode (Purchase Method) – als Benchmark Treatment ist hier die beteiligungsproportionale Neubewer-tung vorgesehen, die vollständige Neubewertung kann gemäß IAS 22.34 als alternativ zulässige Methode ange-wandt werden.368 Für die Erwerbsmethode ist kennzeichnend, dass es in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einenErwerber gibt, d.h. dass es im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses einem Unternehmen gelingt, dieVerfügungsrechte (control) über die Gesamtheit zu erlagen, so dass sich ein »Erwerber« identifizieren lässt.

� Die Interessenzusammenführungsmethode (Pooling of Interests Method)369 ist anzuwenden, wenn sich kein»Erwerber« identifizieren lässt.

Abbildung 8.7: Consolidation Mapping Set

367 Vgl. Busse von Colbe et al. (2003), S.201f., iVm IAS 22.32 und IAS 22.34.368 Vgl. IAS 22.34.369 Zur Interessenzusammenführungsmethode vgl. IAS 22.27ff.

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138 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

Die Kapitalkonsolidierung nach IFRS(IAS) hat entweder nach der Erwerbsmethode oder nach der Methode derUnternehmenszusammenführung zu erfolgen. Welche der beiden Methoden angewandt wird, richtet sich nach demzu Grunde liegenden Unternehmenszusammenschluss. Liegt ein Unternehmenserwerb vor, so ist die Erwerbsme-thode anzuwenden.373 Bei Unternehmenszusammenschlüssen kommt zurzeit noch die Interessenzusammenfüh-rungsmethode zur Anwendung.370

Die Standardsetter geht davon aus, dass in den überwiegenden Fällen von Unternehmenszusammenschlüssen einesder Unternehmen die Beherrschung über das andere erwirbt. Vermutet wird die Beherrschung, wenn ein Unterneh-men mehr als die Hälfte der Stimmrechte übernimmt. Diese Vermutung ist widerlegbar.371

Aber auch falls ein Unternehmen weniger als die Hälfte an den Stimmrechten eines anderen Unternehmens erwirbt,kann es als Erwerber qualifiziert werden.372

Der Erwerbsmethode liegt die Fiktion des Einzelerwerbes zugrunde. IAS 22.18 bestimmt, dass der Erwerb einesUnternehmens ähnlich abzubilden ist, wie die Anschaffung anderer Vermögenswerte.373 Dies bedeutet, dass für denZweck des Konzernabschlusses ein Asset Deal fingiert wird, obwohl es sich aus Sicht des Mutterunternehmens beimErwerb einer Kapitalgesellschaft um einen Share Deal handelt. Dies ist sachgerecht, da beim UnternehmenserwerbVermögenswerte übertragen und Schulden übernommen werden bzw. Kapital emittiert wird, um im Gegenzug dasReinvermögen und die Tätigkeiten des erworbenen Unternehmens zu beherrschen.374

Stichtag der ErstkonsolidierungAls Stichtag für die Erstkonsolidierung ist der Tag des Erwerbs heranzuziehen. Dies ist jenes Datum, an dem dieKontrolle über das Reinvermögen und die Handlungen des übernommenen Unternehmens an den Erwerber über-gehen. Erleichternde Bestimmungen wie sie das HGB kennt, gibt es nach IFRS(IAS) nicht. Grundsätzlich ist also beiBedarf ein Zwischenabschluss aufzustellen.375

AnschaffungskostenZu bilanzieren ist der Unternehmenserwerb zu seinen Anschaffungskosten. Dies ist der Betrag aus Zahlungsmitteln,Zahlungsmitteläquivalenten oder dem beizulegenden Wert anderer Gegenleistungen, der zum Erwerb getauschtwurde. Dem Erwerb direkt zurechenbare Kosten werden zusätzlich zu den Anschaffungskosten gezählt. Bei spätererBezahlung ist entsprechend abzuzinsen. Wertpapiere sind mit ihrem beizulegenden Wert zu berücksichtigen, bör-sennotierte Wertpapiere daher grundsätzlich zum Börsenkurs.376

Umfasst der Unternehmenserwerb mehrere Tauschvorgänge, etwa wenn sukzessive Anteile an einer Börse erworbenwerden, so ist nach IAS 22.36 jede einzelne bedeutende Transaktion einzeln zu behandeln. Sollte für einen Anteilzuvor die Equity-Methode angewandt worden sein, so werden die beizulegenden Zeitwerte unter Zugrundelegungdes Tages bestimmt, an dem die Equity-Methode angewandt wurde. Ansonsten sind die beizulegenden Werte abdem Tag des Unternehmenserwerbes anzusetzen.377

Häufig werden bedingte Kaufpreiszahlungen vereinbart. Hierbei wird zunächst eine bestimmte Summe an denVerkäufer übergeben. Abhängig von der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens wird dann zu einem späterenZeitpunkt eine weitere Zahlung geleistet. In seltenen Fällen wird auch ein Abschlag vereinbart, so sich das Unterneh-men negativ entwickelt. Ist eine solche Nachzahlung bereits beim Erwerb vorhersehbar und lässt sie sich auch ver-lässlich abschätzen, so wird der Barwert dieses Betrages i.d.R. bereits zum Anschaffungszeitpunkt in die Anschaf-fungskosten miteinbezogen. Sollte die zukünftige Entwicklung nicht der erwarteten entsprechen, so muss dieserSchätzwert im Nachhinein angepasst werden. Auswirkungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert oder den negati-ven Unterschiedsbetrag sind entsprechend zu berücksichtigen. Ist eine solche Schätzung nicht möglich, so erfolgteine nachträgliche Anpassung.378

370 Vgl. IAS 22.77.371 Vgl. IAS 22.10.372 Vgl. IAS 22.10 iVm PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2002), S.152.373 Vgl. IAS 22.18.374 Vgl. Heuser and Theile (2003), S.345 iVm IAS 22.18.375 Vgl. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.197 iVm IAS 22.19, IAS 22.20 sowie IAS 22.36.376 Vgl. Baetge et al. (2000), S.283.377 Vgl. IAS 22.36 iVm PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2002), S.156.378 Heuser and Theile (2003), S.346 f. iVm IAS 22.23 und 22.65ff.

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Konsolidierung 139

FirmenwertWeichen die Anschaffungskosten vom Wert der neu bewerteten Vermögens- und Schuldposten ab, so entsteht einpositiver oder negativer Firmenwert. Der Ansatz eines Firmenwertes für Minderheitsanteile ist nicht zulässig.379

Positiver FirmenwertEin positiver Firmenwert entsteht, wenn die Anschaffungskosten den Wert der Vermögens- und Schuldposten über-steigen. Dieser ist als immaterieller Vermögensgegenstand zu behandeln und folglich auch zu aktivieren und überdie Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten erfolgt analog zurAbschreibung von Sachanlagevermögen.380 IAS 22.44 vermutet widerlegbar, dass die Nutzungsdauer des Firmen-wertes maximal 20 Jahre beträgt. Zur Abschätzung der Nutzungsdauer nennt IAS 22.48 eine Reihe von Kriterien,welche zu berücksichtigen sind. 381

Darüber hinaus ist in regelmäßigen Abständen die Abschreibungsmethode zu überprüfen. Wesentliche Änderungensind zu berücksichtigen. Sollte die ursprüngliche Abschreibungsperiode 20 Jahre übersteigen, so ist die Wertminde-rung jedes Jahr zu überprüfen, d.h. ein Impairment-Test durchzuführen.382

Der Exposure Draft 3 sieht vor, dass ein Firmenwert nicht mehr regelmäßig abgeschrieben werden soll. Stattdessensoll der Erwerber die Wertminderung zumindest jährlich prüfen.383

Negativer FirmenwertIn einem Abschluss nach IFRS(IAS) kann ein negativer Firmenwert entstehen. Dies ist möglich, da die Bewertungder übernommenen Aktiva und Passiva nicht durch die Anschaffungskosten begrenzt ist.384 IAS 22.61 unterscheidetzwei Szenarien:385

� Der Unterschiedsbetrag ist auf messbare zukünftige Verluste zurückzuführen, welche vom Erwerber berück-sichtigt wurden, aber zum Erwerbszeitpunkt im Tochter-unternehmen keine Schulden darstellen. Solche Ver-luste können etwa aus Umweltschutzauflagen, Reparaturen oder Reorganisationen resultieren, welche denErwerber treffen und die dieser im Kaufpreis berücksichtigt hat. Diese dürfen im Allgemeinen nicht gesondertangesetzt werden und müssen daher im Firmenwert enthalten sein. Erfolgs wirksam werden diese Teile des Fir-menwertes in jener Periode aufgelöst, in der die Belastung anfällt. Voraussetzung ist allerdings, dass diesezukünftigen Belastungen bereits zum Erwerbszeitpunkt zuverlässig ermittelbar sind. Daher besteht hier einweitgehender Ermessensspielraum für das erwerbende Unternehmen.

� Der Unterschiedsbetrag ist nicht auf messbare zukünftige Verluste zurückzuführen. Ursache hierfür könnteetwa ein besonders günstiger Kaufpreis (»Lucky Buy« oder »Bargain Purchase«) sein. Dieser Teil des Firmen-wertes wird erfolgswirksam aufgelöst.

Auch bezüglich eines negativen Firmenwertes werden im Exposure Draft 3 Änderungen vorgeschlagen. Im Falle derIdentifizierung eines negativen Firmenwertes soll der Erwerber den Ansatz des Vermögens und der Schulden desübernommenen Unternehmens sowie die Kosten der Übernahme nochmals prüfen. Auf die Möglichkeit einer Fehl-einschätzung der Fair Values wird explizit hingewiesen. Aber auch bei korrekter Ermittlung der Fair Values kanndurch einen besonders günstigen Kaufpreis oder durch bestimmte Rechnungslegungsstandards ein negativer Fir-menwert bestehen bleiben. Ein nach dieser Prüfung noch bestehender Unterschiedsbetrag soll sodann, in Einklangmit den bisher geltenden Regelungen, erfolgswirksam behandelt werden.386

Anteile anderer GesellschafterDer Minderheitsanteil setzt sich wie folgt zusammen:387

� Anteil zum Zeitpunkt des ursprünglichen Zusammenschlusses (d.h. zum Zeitpunkt der Erstkonsoldierung)und

� dem Anteil an den Eigenkapitalbewegungen seit dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses.

379 Vgl. Lüdenbach (2003), S.289.380 Zu den Möglichkeiten der Verwaltung von Anlagevermögen innerhalb der Oracle E-Business Suite vgl. Riebenbauer (2006) in diesem Band.381 Vgl. Küting and Dawo (2001), S.179f. iVm IAS 22.44 sowie IAS 22.48.382 Vgl. Küting and Weber (2000), S.514f. iVm Selchert and Erhardt (2003), S.72f. und vgl. den Beitrag Mandl und Rumpf (2006) in diesem Band.383 Vgl. IASCF (2002), S.26f.384 Vgl. Dawo (2003), S. 209ff. iVm Born (2002), S.200.385 Vgl. Wagenhofer (2003), S.400f. iVm IAS 22.61.386 Vgl. IASCF (2002), S. 27f. iVm KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.18.387 Vgl. IAS 27.15c iVm Born (2002), S.203.

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140 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

Die IFRS(IAS) legen nicht dezidiert fest, wie ein Minderheitsanteil auszuweisen ist. Es wird lediglich bestimmt, dasssolche Anteile getrennt vom auf den Mehrheitseigentümer entfallenden Eigen- und Fremdkapital auszuweisen sind.Auch Minderheitsanteile am Konzernergebnis sind getrennt auszuweisen.388

Auf Minderheitsanteile entfallende Verluste mindern den entsprechenden Posten in der Bilanz. Dies allerdings nursolange, bis dieser Ausgleichsposten einen Wert von Null erreicht. Weitere Verluste gehen zu Lasten des Mehrheitsan-teils. Eine weitere Minderung des Postens der Minderheitsanteile ist jedoch dann möglich, wenn die Minderheitenei-gentümer einer über deren Eigenkapitalanteil hinausgehenden Übernahmeverpflichtung nachkommen müssen.389

Bei einer vollständigen Neubewertung wird der Minderheitsanteil am Periodenergebnis anhand der HandelsbilanzIII bestimmt. Dieses Ergebnis basiert auf einer konzerneinheitlichen Bewertung und enthält alle Folgen einer Auf-deckung stiller Reserven. Darüber hinaus sind Minderheitsgesellschafter auch an allen übrigen ergebniswirksamenKonsolidierungsmaßnahmen beteiligt. Auf eine Beteiligung kann jedoch bei unwesentlichen Korrekturen gemäßWesentlichkeitsgrundsatz verzichtet werden.390

Bei der beteiligungsproportionalen Neubewertung wird der Minderheitsgewinnanteil durch spätere Aufdeckungvon stillen Reserven und Lasten nicht aufgedeckt. Die Minderheitsanteile werden im Regelfall zu den bisherigenBuchwerten fortgeführt. Für die übrigen Konsolidierungseffekte gelten die zur vollständigen Neubewertunggemachten Aussagen entsprechend.391

Konsolidierung der A-GmbHDas Eigenkapital der A-GmbH zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entspricht dem Eigenkapital zum 31. Dezem-ber 2003 und setzt sich aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von 3,3 Mio. Euro, der Kapitalrücklage in Höhe von1,5 Mio. Euro sowie der Gewinnrücklage in Höhe von 1,5 Mio. Euro zusammen.

Der Firmenwert ermittelt sich wie folgt:

In einem ersten Schritt erfolgt die Verbuchung des anteiligen Eigenkapitals sowie des Firmenwerts gegen den Betei-ligungsbuchwert. Die Verbuchung erfolgt auf der für die Konsolidierung eingerichteten »Firma« mit dem Segment-wert »9«.

Der Firmenwert soll über 20 Jahre abgeschrieben werden. Dies entspricht einer jährlichen Abschreibung in Höhevon 6,22 Mio. Euro: 20 Jahre = 311.000,00 Euro und wird wie folgt verbucht:

Abschließend werden noch die Minderheitsanteile, 40% des Kapitals inkl. des Gewinns der laufenden Periode,verrechnet:

388 Vgl. IAS 27.26.389 Vgl. Küting and Weber (2000), S.519.390 Vgl. Heuser and Theile (2003), S.360.391 Vgl. dazu Heuser and Theile (2003), S. 361 iVm Küting and Weber (2000), S.518.

Anschaffungskosten 10.000.000,00 Euro

proportionales Kapital (6,3 Mio. X 60%) - 3.780.000,00 Euro

Firmenwert *6.220.000,00 Euro

Tabelle 8.1: Firmenwertermittlung A-GmbH

9.0150 Firmenwert 6.220.000,00

9.9000 Gezeichnetes Kapital 1.980.000,00

9.9200 Kapitalrücklage 900.000,00

9.9300 Gewinnrücklage 900.000,00

an 9.0800 Anteile an verb. Unternehmen 10.000.000,00

Tabelle 8.2: Verbuchung anteiliges EK und Firmenwert gegen Beteiligungsbuchwert

9.7000 Abschreibung immat. Verm. 311.000,00

an 9.0150 Firmenwert 311.000,00

Tabelle 8.3: Firmenwertabschreibung A-GmbH

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Konsolidierung 141

Für die oben erwähnten Buchungen werden über den Menüpunkt »Journals – Enter« neue Buchungsjournale ange-legt, welche anschließend über »Journals – Post« verbucht werden können.

Konsolidierung der B-GmbHDie M-AG hält 100% der Anteile an der B-GmbH. Das Eigenkapital zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ent-spricht auch hier dem Eigenkapital zum 31. Dezember 2003 und besteht aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von2,5 Mio. Euro sowie den Kapital- und Gewinnrücklagen in Höhe von je 1,4 Mio. Euro.

Der Firmenwert ermittelt sich wie folgt:

In einem ersten Schritt wird wieder das übernommene Kapital und der Firmenwert gegen den Beteiligungsbuchwertverrechnet:

Auch der Firmenwert der B-GmbH soll über 20 Jahre, d.h. um 3,7 Mio. Euro: 20 Jahre = 185.000,00 Euro pro Jahr,abgeschrieben werden:

8.3.5 Schuldenkonsolidierung

IAS 27.17 enthält eine sehr allgemein gehaltene Regelung, nach welcher Ansprüche und Verpflichtungen zwischenin den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu eliminieren sind.392 Dies hat unabhängig von der Beteili-gungshöhe möglicher Minderheitsgesellschafter in voller Höhe zu erfolgen.393

Bei unwesentlichen Beträgen, oder wenn die Kosten aus einer Konsolidierung höher sind als der Nutzen für dieAdressaten, kann die Schuldenkonsolidierung unterbleiben.394

Aufgabe der Schuldenkonsolidierung Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung, die in IAS 27.17 iVm IAS 27.18 geregelt ist, werden konzerninterneSchuldbeziehungen, sowie die Konsequenzen dieser Beziehungen eliminiert. Schuldverhältnisse zwischen in den

9.9000 Gezeichnetes Kapital 1.320.000,00

9.9200 Kapitalrücklage 600.000,00

9.9300 Gewinnrücklagen 600.000,00

9.9399 auf andere Ges. entf. Gewinn 40.000,00

an 9.9790 Anteile anderer Gesellschafter 2.560.000,00

Tabelle 8.4: Verrechnung Anteile anderer Gesellschafter

Anschaffungskosten 9.000.000,00 Euro

Eigenkapital - 5.300.000,00 Euro

Firmenwert 3.700.000,00 Euro

Tabelle 8.5: Firmenwertermittlung

9.0150 Firmenwert 3.700.000,00

9.9000 Gezeichnetes Kapital 2.500.000,00

9.9200 Kapitalrücklage 1.400.000,00

9.9300 Gewinnrücklage 1.400.000,00

an 9.0800 Anteile an verb. Unternehmen 9.000.000,00

Tabelle 8.6: Beteiligungsbuchwertverrechnung

9.7000 Abschreibung immat. Verm. 185.000,00

an 9.0150 Firmenwert 185.000,00

Tabelle 8.7: Firmenwertabschreibung B-GmbH

392 Vgl. IAS 27.17.393 Vgl. Baetge et al. (2000), S.314.394 Vgl. Heuser and Theile (2003), S.377.

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142 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen würden Verpflichtungen des Konzerns gegen sich selbst darstellen.Die Fähigkeit des Konzerns, seine Verbindlichkeiten zu decken, wird nach erfolgter Schuldenkonsolidierung besserdargestellt, als dies bei einer bloßen Addition von Bilanzpositionen der einzelnen Unternehmen der Fall ist, da Sach-verhalte doppelt erfasst werden würden.395

Bei der Schuldenkonsolidierung ist eine erfolgsneutrale Aufrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten einbe-zogener Konzernunternehmen durchzuführen, sofern sich diese betragsmäßig in gleicher Höher gegenüberstehen.

AufrechnungsdifferenzenWenn die zu konsolidierenden Ansprüche in der Höhe nicht den zu konsolidierenden Verpflichtungen entsprechen,ist eine glatte bzw. einfache Aufrechnung nicht möglich; es entstehen Aufrechnungsdifferenzen. Diese Differenzenkönnen auf Grund unterschiedlichster Umstände entstehen:

Die Literatur unterscheidet zwischen unechten, echten sowie stichtagsbedingten Aufrechnungsdifferenzen.396 UnechteAufrechnungsdifferenzen können etwa durch zeitliche Buchungsdifferenzen oder Banküberweisungen, die vor demBilanzstichtag durchgeführt wurden, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag gutgeschrieben werden, entstehen.397

Diese Differenzen sind entsprechend zu korrigieren. Da es sich bei unechten Aufrechnungsdifferenzen eher umbuchhalterische Unzulänglichkeiten handelt, stellt die Korrektur dieser kein spezifisches Problem der Schuldenkon-solidierung dar.398

Stichtagsbezogene Aufrechnungsdifferenzen ergeben sich auf Grund abweichender Bilanzstichtage der einbezoge-nen Unternehmen. Diese entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zum Bilanzstichtag des einen Unternehmens nochBestand hatte, zum späteren Bilanzstichtag des anderen Unternehmens jedoch erloschen ist. Andererseits ist es auchmöglich, dass ein neues Schuldverhältnis zwischen den beiden Stichtagen entstanden ist.399

Echte Aufrechnungsdifferenzen können durch verschieden hohe Bewertungen in den Einzelabschlüssen entstehen.Sie werden als echt bezeichnet, da sie sich selbst bei durchgängiger Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungs-methoden nicht verhindern lassen.400

Schuldenkonsolidierung im BeispielDie Oracle Applications bieten die Möglichkeit, innerkonzernliche Beziehungen automatisch zu eliminieren. Überden Punkt »Elimination Set« des »State Controllers« können so genannte »Elimination Sets« angelegt werden.Unten stehende Abbildung zeigt die Maske zur Anlage neuer Sets.

Für das dargestellte Beispiel genügt es, ein Set anzulegen. Folgende Angaben werden gemacht:

� Elimination Set: Bezeichnung.

� Elimination Company: Hier kann angegeben werden, in welche »Firma« die Eliminierungen gebucht werdensollen. Sollte die Benutzung einer eigenen »Firma« für die Eliminierung nicht gewünscht sein, kann das Feld freibleiben. Wie im Abschnitt beschrieben, ist dieses Beispiel (analog zu dem von Oracle Corporation zur Ver-fügung gestellten Demonstrationskonzern) so aufgebaut, dass Konsolidierungen in eine eigene »Firma« gebuchtwerden.

� Track Elimination Status: Wird diese Option ausgewählt, ist das jeweilige Elimination Set Teil einer Checkliste,anhand derer später festgestellt werden kann, ob eine bestimmte Eliminierung durchgeführt wurde oder nicht.

� Period Last Run: Zeigt die Periode, in der dieses Set das letzte Mal ausgeführt wurde.

Durch Klick auf die Schaltfläche »Accounts« können die einzelnen Eliminierungsschritte definiert werden. Untenstehende Abbildung zeigt die entsprechende Maske.

Für jedes Set können mehrere solcher Definitionen angegeben werden. Folgende Punkte werden für jede dieserDefinitionen nachfolgend angegeben:

Elimination Entry: Bezeichnung der jeweiligen Definition; diese wird automatisch in die durch den Eliminierungs-prozess erstellten Journale eingetragen. Als Category wird automatisch »Elimination« gewählt.

395 Vgl. Meyer (2003), S.527.396 Vgl. Baetge et al. (2000), S.300.397 Vgl. Egger and Samer (2000), S. 128 iVm Buchholz (2002), S.199.398 Vgl. Gross et al. (1986), S.169.399 Vgl. Baetge et al. (2000), S.303.400 Vgl. Gross et al. (1986), S.161 iVm Fröhlich (2002), S.310f.

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Konsolidierung 143

� Currency: Auswahl der Währung.

� Amount Type: Hier wird die Art der Salden ausgewählt, von denen die Eliminierungen abgeleitet werden sollen.Für das Beispiel wird »PTD« (also Salden vom Anfang bis zum Ende der jeweiligen Periode) verwendet.

� Accounts – Source: Die Auswahl in diesem Feld gibt an, aus welchem Konto die zu eliminierenden Salden stam-men (Quellkonto).

� Accounts – Target: Gibt an, in welches Konto die Salden eliminiert werden sollen (Zielkonto).

Der Saldo des Quellkontos wird vollständig gegen den Saldo des Zielkontos eliminiert. In diesem Zusammenhangzeigt sich auch die Sinnhaftigkeit der Verwendung von Vater-Sohn-Hierarchien. Anstatt für alle »Söhne« eine eigeneZeile anzulegen, muss nur für den »Vater«, hier durch den Segmentwert »E« repräsentiert, eine Zeile angelegt wer-den. Alle »Söhne« werden durch den Eliminierungsprozess automatisch mitverarbeitet.

Für das Beispiel sind die Konten »2200 – Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen« sowie »3400 – Ver-bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen« von Bedeutung. Als Quellkonto wird das jeweilige Kontosowie der »Vater« »E« des Firmensegments angegeben. Als Zielkonto wird lediglich das Firmensegment des Kontos,in welches die zu eliminierenden Salden gebucht werden sollen, angegeben. Somit werden die Salden des natürlichenKontos »2200« aller Firmen gegen dasselbe natürliche Konto, allerdings in der Firma »9 – Konsolidierung M-AG«,gebucht. Dasselbe trifft auf das Konto »3400« zu. Weitere Einträge müssen für das Beispiel nicht definiert werden.

Abbildung 8.8: Anlage von Elimination Sets

Abbildung 8.9: Definition der zu eliminierenden Konten

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144 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

Eine Eliminierung aller konzerninternen Forderungs- bzw. Verbindlichkeitskonten muss nicht unbedingt einenSaldo von Null ergeben. Wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, kann für jedes Eliminierungsset in den »Balan-cing Options« bestimmt werden.

Folgende Möglichkeiten bieten sich dem Anwender:

� Allow Out of Balance Journal: Es wird ein Journal ohne Soll-Haben-Gleichheit erstellt, welches später geprüftwerden kann.

� Balance with Net Difference Accounts: Soll-Haben-Gleichheit wird automatisch hergestellt. Der offene Betragwird dabei auf ein unter Net Difference Accounts zu definierendes Konto gebucht.

� Use Threshold Rules: Wurde die Option des automatischen Ausgleichs gewählt, so können zusätzlich Schwellen-werte definiert werden. Wird der definierte Schwellenwert nicht überschritten, so wird automatisch ein Journalerstellt, bei dem die Soll-Haben-Gleichheit mit Hilfe der zum Ausgleich angegebenen Konten hergestellt wird.

Ist das Eliminierungsset fertig definiert, kann über die Schaltfläche »Generate« die Eliminierung vorgenommenwerden. In dem sich öffnenden Fenster sind die gewünschte Periode, in diesem Fall »2003«, sowie das eben erstellteSet auszuwählen. Auch in diesem Fenster wird wieder die Schaltfläche »Generate« gedrückt. Durch einen Hinter-grundprozess wird anschließend das Eliminierungsjournal erstellt. Dieses kann, bevor es verbucht wird, noch kon-trolliert werden. Nachfolgende Abbildung zeigt die Maske zur Eingabe von Buchungsjournalen mit den durch denEliminierungsprozess erstellten Einträgen.

Über den Reiter »Elimination« der »Consolidation Workbench« können Eliminierungsvorgänge gezielt kontrolliertwerden. Der Benutzer wird hier über den aktuellen Stand der Eliminierungsvorgänge informiert. Die Richtigkeiteiner abgeschlossenen Konsolidierung kann durch Klick der Schaltfläche »Confirm« bestätigt werden. Der rechtsoben angezeigte Status ändert sich dadurch von »In Process« auf »Confirmed«. Diese Bestätigung kann durch erneu-tes Betätigen derselben Schaltfläche, die jetzt allerdings die Bezeichnung »Cancel Confirmation« trägt, wieder auf-gehoben werden.

Durch die beschriebene Vorgehensweise kann die Schuldenkonsolidierung automatisiert erfolgen. Die Punkte 1 und 2der im Abschnitt 8.2.1 angeführten konzerninternen Vorgänge sind somit in die Konzernkonsolidierung eingeflossen.

8.3.6 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Aufgabe der Aufwands- und ErtragskonsolidierungIm Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Aufwendungen und Erträge aus konsolidiertenKapitalverhältnissen, Kreditbeziehungen oder Lieferungs- und Leistungsverflechtungen aus der Summen-GuV eli-miniert bzw. umgegliedert. Aufwendungen und Erträge stellen sich nach der Aufwands- und Ertragskonsolidierungso dar, als ob es sich nicht um die Summe eigenständiger, sondern um ein einziges Unternehmen handle.401

Abbildung 8.10: Journal Schuldenkonsolidierung

401 Vgl. Busse von Colbe et al. (2003), S.434 iVm Meyer (2003), S.540f.

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Konsolidierung 145

Eine Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen wird für jene internen Geschäfte vorgenommen, deren bi-lanzielle Auswirkungen ebenfalls eliminiert wurden. Manche Erträge und Aufwendungen, die nur auf Grund derrechtlichen Selbstständigkeit der zu konsolidierenden Unternehmen entstanden sind, werden sinnvollerweise nichtkonsolidiert. Es handelt sich hierbei insbesondere um Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, die infolge vonRechtsgeschäften zwischen den zu konsolidierenden Unternehmen entstanden sind (etwa Grunderwerbsteuernoder Gerichts- und Notariatskosten).402

Aufwands- und Ertragskonsolidierung im BeispielDie A-GmbH hat im Abschlussjahr von der M-AG eine Anlage gekauft und diese in ihren Büchern aktiviert. Die M-AG hat den Erlös aus dem Verkauf als Umsatzerlös verbucht. Aus Konzernsicht ist jedoch kein Umsatzerlös angefal-len, vielmehr handelt es sich um die Aktivierung einer selbsterstellten Anlage. Der erzielte Erlös ist daher auf dasKonto »aktivierte Eigenleistungen« umzubuchen. Dies geschieht mit folgender Buchung, welche über den Menü-punkt »Journals – Enter« eingetragen und anschließend über den Punkt »Journals – Post« verbucht wird:

Da keine Zwischengewinne angefallen sind, ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben.

8.3.7 Zwischenergebniseliminierung

Die Eliminierung von Zwischenergebnissen ist nur sehr allgemein geregelt. IAS 27.17 bestimmt, dass nicht reali-sierte Gewinne aus konzerninternen Salden und Transaktionen in voller Höhe zu eliminieren sind. Aus Konzern-sicht nicht realisierte Verluste müssen auch eliminiert werden, es sei denn, die den Verlust verursachenden Kostenkönnen nicht zurückgewonnen werden. Jedenfalls müssen für alle zu versteuernden Unterschiede aus der Eliminie-rung von Zwischenerfolgen latente Steuern bilanziert werden.403

Im Gegensatz zum HGB stellen die IFRS(IAS) keine Bewertungsregel für konzernintern gelieferte Vermögensgegen-stände auf. Die Zwischenergebniseliminierung nach IFRS(IAS) entspricht weitgehend jener nach HGB.404 Analogzur Schuldenkonsolidierung kann auch die Eliminierung der Zwischenergebnisse unterbleiben, falls es sich nur umunwesentliche Beträge handelt oder die Kosten für die Eliminierung den Nutzen der Adressaten übersteigen.405

Aufgabe der ZwischenergebniseliminierungDie Zwischenergebniseliminierung stellt sicher, dass einzelgesellschaftliche Erfolge aus konzerninternen Lieferungs-und Leistungsbeziehungen eliminiert werden.406 Überblicksmäßig lässt sich die Entstehung so darstellen: ein höhe-rer Verkaufspreis des einen Unternehmens führt zu höheren Anschaffungskosten für den Käufer bzw. Abnehmer.Sofern der Vermögensgegenstand zum Bilanzstichtag noch im Unternehmen ist, ist auch der entsprechende Postenin der Summenbilanz höher. Darüber hinaus wirkt sich der höhere Verkaufspreis auch auf den Jahresüberschuss inder Summe der Gewinn- und Verlustrechnungen aus, da ein höherer Verkaufspreis (bei konstanten Kosten) zueinem höheren Gewinn im Einzelabschluss des Verkäufers führt. Dieser Sachverhalt ist – solange der Vermögensge-genstand bis zum Bilanzstichtag an ein Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises weiter veräußert wird –unproblematisch, da ein allfälliger, zu hoch angesetzter ursprünglicher Verkaufspreis durch einen Verlust bzw. einzu niedrig angesetzter Preis durch einen Gewinn bei der Weiterveräußerung kompensiert wird. Verbleibt der Ver-mögensgegenstand allerdings im Konzern, ist Handlungsbedarf gegeben.407

Vorgehensweise bei der ZwischenergebniseliminierungMaßgeblich für die Ermittlung der Zwischenergebnisse sind die Konzernherstellungs- bzw. Konzernanschaffungs-kosten. Ein Zwischengewinn liegt bei einer positiven Differenz zwischen dem Einzelabschlusswert und dem Höchst-wert der Konzernherstellungskosten vor. Zwischenverluste liegen vor, wenn der Einzelabschlusswert unter dem Wert

402 Vgl. Busse von Colbe et al. (2003), S.391 iVm Küting and Dawo (2001), S.362f.

9.4000 Umsatzerlöse 21.000,00

an 9.4580 aktivierte Eigenleistungen 21.000,00

Tabelle 8.8: Umsatzerlöse an aktivierte Eigenleistungen – A-GmbH

403 Vgl. Auer (1999), S.149f. sowie KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2003), S.207 iVm IAS 27.17.404 Vgl. Schildbach (2001), S.318.405 Vgl. Heuser and Theile (2003), S. 377 iVm Fröhlich (2002), S.356.406 Vgl. Küting and Weber (2000), S.521f.407 Vgl. Busse von Colbe et al. (2003), S.381ff. iVm Meyer (2003), S.528ff.

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146 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

der Konzernherstellungskosten liegt. Entsprechend der Einheitsfiktion müssen die Einzelabschlusswerte des Anlage-und Umlaufvermögens um den Zwischengewinn verringert bzw. um den Zwischenverlust erhöht werden. Wie beider Schuldenkonsolidierung dürfen nur in der Abschlussperiode neu entstandene Zwischenergebnisse erfolgswirk-sam berücksichtigt werden.408

Latente SteuernDas im deutschen Sprachraum übliche Maßgeblichkeitsprinzip kennt das IFRS(IAS) nicht. Dies führt dazu, dasszwischen dem Abschluss nach IFRS(IAS) und der steuerlichen Bilanz gravierende Unterschiede auftreten können.Daher kommt der Bilanzierung der latenten Steuern eine besondere Bedeutung zu.409 In der Literatur wird eine Bei-behaltung der Maßgeblichkeit bei Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards für die steuerlicheGewinnermittlung diskutiert.410

IAS 12 regelt die Behandlung von Ertragssteuern411 im Einzel- und Konzernabschluss, wobei auf latente Steuern einbesonderes Augenmerk gelegt wird. Gemäß der Definition von IAS 12.5 sind latente Steuerschulden »Beträge anErtragssteuern, die in zukünftigen Perioden, resultierend aus zu versteuernden temporären Differenzen, zahlbarsind.«412 Latente Steueransprüche werden als »Beträge an Ertragssteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfä-hig sind« definiert. Als temporäre Differenz wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert eines Bilanzwertesund seinem Steuerwert verstanden. Voraussetzung ist, dass sich diese Beträge im Laufe der Zeit wieder ausgleichen,ansonsten wird von permanenten Differenzen gesprochen.413 Zeitliche Differenzen, welche Steuerabgrenzungennotwendig machen, können aus der erfolgswirksamen Eliminierung von Zwischenergebnissen, der Schuldenkonsoli-dierung und aus der Konsolidierung konzerninterner Gewinnausschüttungen entstehen.414

Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zum Ansatz latenter Steuern.415 Dies gilt jedenfalls immer für passivelatente Steuern, da eine Verpflichtung zur späteren Steuerzahlung einen Schuldposten entstehen lässt.

Hinsichtlich aktiver latenter Steuern gilt es aber zu beachten, dass deren Vorliegen nicht unbedingt eine Forderunggegenüber der Finanzbehörde entstehen lässt. Meist ist nur eine Gegenverrechnung mit zukünftigen Steuerzahlun-gen möglich. Daher dürfen aktive latente Steuern nur in jenem Umfang aktiviert werden, in dem es wahrscheinlichist, dass diese auch genutzt werden können. Ist es allerdings wahrscheinlich, dass ein zukünftig zu versteuerndes Ein-kommen eine Gegenverrechnung ermöglicht, so ist die Aktivierung verpflichtend.

Der Ansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge und noch nicht genutzter Steuergutschriften erfolgt in glei-cher Weise. Allerdings ist zu prüfen, ob in Zukunft hinreichend hohe Einkünfte zur Gegenverrechnung zur Verfü-gung stehen.416

Ausnahme von der grundsätzlichen BilanzierungspflichtSowohl für positive als auch für negative Firmenwerte dürfen keine latenten Steuern gebildet werden, obwohl es zueiner temporären Differenz kommt. Der Grund liegt darin, dass der Ansatz latenter Steuern den Firmenwert noch-mals erhöhen würde. Übersteigt der Kaufpreis die anteiligen Zeitwerte der Vermögenswerte abzüglich der Zeitwerteder Schulden des erworbenen Unternehmens, so ergibt sich ein Firmenwert. Dieser muss aktiviert werden und (der-zeit noch) planmäßig abgeschrieben werden. In der Steuerbilanz der Mutter werden die Anteile jedoch zu fortge-schriebenen Anschaffungskosten bilanziert – es ergibt sich also eine temporäre Differenz. IAS 12 verbietet dieBerücksichtigung dieser Differenz, da es sich um eine Residualgröße handelt.417 Würden latente Steuern auf Grunddes Firmenwertes erfasst werden, so würden diese den Firmenwert erhöhen, was wiederum eine weitere Erhöhungder latenten Steuern nachziehen würde usw.418

408 Vgl. Gräfer and Scheld (2000), S.175ff. iVm Schildbach (2001), S.318.409 Vgl. Baetge et al. (2000), S.521 iVm Hayn and Waldersee (2002), S.13.410 Für einen kritischen Überblick vgl. Broer (2001), S.353ff.411 Vgl. IAS 12.1.412 IAS 12.5.413 IAS 12.5 ivM Küting and Weber (2000), S.346ff und vgl. den Beitrag von Mandl und Rumpf (2006) in diesem Band.414 Vgl. Bellavite-Hövermann and Prahl (1997), S.94f. iVm Lüdenbach (2003), S.222 und Busse von Colbe et al. (2003), S.299f.415 Vgl. IAS 12.58.416 Zum Ansatz latenter Steuern vgl. Wagenhofer (2003), S. 322ff. iVm Heuser and Theile (2003), S.298f.417 Vgl. IAS 12.66.418 Vgl. Baetge et al. (2000), S. 526f. iVm Heuser and Theile (2003), S.301f.

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Konsolidierung 147

Auch für temporäre Unterschiede bei der Bilanzierung von Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziiertenUnternehmen gelten besondere Regelungen. Passive latente Steuern sind nach IAS 12.39 nicht anzusetzen, falls beideder folgenden Bedingungen zutreffen:419

� dass die Mutter, der Anteilseigner oder das Partnerunternehmen sind in der Lage, den zeitlichen Verlauf derAuflösung der Unterschiede zu steuern und

� dass es wahrscheinlich ist, dass sich die Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird.

Sollten die beiden folgenden Bedingungen nach IAS 12.44 nicht zutreffen, so sind aktive latente Steuern nicht anzu-setzen:420

� die temporäre Differenz wird sich in absehbarer Zeit umkehren und

� es steht ein steuerpflichtiges Ergebnis zur Verfügung, gegen welches die Differenz aufgerechnet werden kann.

Passive latente Steuern aus Beteiligungen, die Tochterunternehmen betreffen, dürfen auf Grund dieser Reglungenmeist nicht angesetzt werden. Wohl aber ist eine Angabe im Anhang notwendig. Beteiligungen unter 50% führendagegen regelmäßig zu latenten Steuern, da das Unternehmen dann nur in seltenen Fällen die Dividendenpolitikund andere Entscheidungen bestimmen kann. Diese Regelung wurde kontrovers diskutiert, ist aber auf Grundmehrheitlicher Stellungnahmen in diese Richtung schlussendlich doch angenommen worden.421

Erfolgswirksame und erfolgsneutrale ErfassungGrundsätzlich sind latente Steuern erfolgswirksam zu bilden und aufzulösen. In zwei Fällen ist jedoch eine erfolgs-neutrale Erfassung vorgeschrieben:422

� Latente Steuern müssen erfolgsneutral gebildet und aufgelöst werden, falls der Vorgang, welcher zur Entstehungeiner temporären Differenz geführt hat, auch erfolgsneutral erfasst wurde.

� Die temporären Differenzen ergeben sich auf Grund eines Unternehmenszusammenschlusses in Form einesUnternehmenserwerbs. Latente Steuern sind dann gegen den Firmenwert erfolgsneutral anzusetzen.

Eliminierung der Zwischenergebnisse im BeispielDie B-GmbH hat an die M-AG Vorräte für 22.000,00 Euro verkauft. Die seitens der B-GmbH aktivierungspflichti-gen Kosten betrugen 34.000,00 Euro. Es ist ein Zwischenverlust in Höhe von 12.000,00 Euro entstanden. Aus Kon-zernsicht sind daher die Vorräte um diesen Betrag zu niedrig bewertet. Darüber hinaus ist auch kein Außenumsatzangefallen. Die notwendige Konsolidierungsbuchung, welche in gleicher Weise wie oben beschrieben erfasst wird,lautet daher:

Aus Einzelabschlusssicht hat die B-GmbH einen Verlust realisiert, welcher auch die Basis zur Ertragssteuerberech-nung minderte. Daher ist eine Rückstellung für latente Steuern in Höhe von 12.000,00 Euro x 50% = 6.000,00 Eurozu bilden:

419 Vgl. IAS 12.39 iVm Rumpf und Schütze (2006) in diesem Band.420 Vgl. IAS 12.44.421 Vgl. Wagenhofer (2003), S.332f.422 Vgl. Wagenhofer (2003), S.334 iVm Heuser and Theile (2003), S.302f.

9.1600 Vorräte 12.000,00

9.4000 Umsatzerlöse 22.000,00

an 9.5000 Aufw. für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 22.000,00

an 9.4500 Bestandsveränderungen 12.000,00

Tabelle 8.9: Konsolidierungsbuchung Vorratsverkauf B-GmbH an M-AG

9.8550 latente Steueraufwendungen 6.000,00

an 9.3020 Rst. für latente Steuern 6.000,00

Tabelle 8.10: Rückstellung latente Steuern B-GmbH

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148 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

8.4 Erstellung von BerichtenSind die Daten der Töchter übernommen und alle notwendigen Konsolidierungsschritte durchgeführt, können dieDaten ausgewertet werden. Zur Erstellung von Berichten wird der »Financial Statement Generator (FSG)«423 zurVerfügung gestellt. Der Konzernabschluss ergibt sich aus der Summe der Werte der einzelnen Unternehmen (Seg-mentwerte »1« bis »3« des Firmensegmentes), korrigiert um die Konsolidierungsbuchungen (Segmentwert »9« desFirmensegmentes). Die nachfolgenden Abbildungen stellen die Aktiva und die Passiva der so erstellten Konzernbi-lanz dar, anschließend findet sich die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, – jeweils unter Einbeziehung darge-stellter und weiterer IFRS-relevanter Sachverhalte:

423 Zur Erstellung von Berichten mit Hilfe des FSG vgl. den Beitrag von Rumpf und Schütze (2006) in diesem Band.

Bilanz in Tsd. Euro M-AG A-GmbH B-GmbH Korrektur Konzern

AKTIVA

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Firmenwert 0 0 0 9424 9424

II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten 12900 1000 2000 0 15900

2. technische Anlagen 600 5000 4000 0 9600

3. andere Anlagen 150 0 1000 0 1150

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verb. Unternehmen 19000 0 0 <19000> 0

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 7374 4416 4285 12 16087

II. Forderungen und sonst. Verm.

1. Forderungen geg. verb. Unternehmen 0 70 18 <88> 0

III. Kassabestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5000 1000 1000 0 7000

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1. latente Steuern 14 30 20 0 64

2. übrige 100 35 130 0 265

SUMME AKTIVA 45138 11551 12453 <9652> 59490

Tabelle 8.11: Konzernbilanz Teil 1

Page 150: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Erstellung von Berichten 149

Nachfolgend die Passiva der Konzernbilanz:

Den Abschluss bildet die Gewinn-und Verlustrechnung des Konzern:

In 1000 Euro M-AG A-GmbH B-GmbH Korrektur Konzern

PASSIVA

A. Eigenkapital

1. Nennkapital 16000 3300 2500 <5800> 16000

2. Kapitalrücklagen 6000 1500 1400 <2900> 6000

3. Gewinnrücklagen 20000 1500 1400 <2900> 20000

4. Bilanzgewinn / Verlust 100 100 500 <530> 170

B. Anteile anderer Gesellschafter 0 0 0 2560 2560

C. Rückstellungen

1. Rst. für latente Steuern 250 125 100 6 481

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten geg. Verb. Unternehmen 88 0 0 <88> 0

2. Sonstige Verbindlichkeiten 2580 4914 6503 0 13997

E. Rechnungsabgrenzungsposten 120 112 50 0 282

SUMME PASSIVA 45138 11551 12453 <9652> 59490

Tabelle 8.12: Konzernbilanz Teil 2

Gewinn- und Verlustrechnung in Tsd. Euro M-AG A-GmbH B-GmbH Korrektur Konzern

1. Umsatzerlöse 49700 16500 8500 <43> 74657

2. Bestandsveränderung 3000 4000 2000 12 9012

3. aktivierte Eigenleistungen 1500 1000 500 21 3021

4. Aufwendungen für Material <23000> <7000> <3500> 22 <33478>

5. Personalaufwand <24000> <6000> <1500> 0 <31500>

6. Abschreibungen <4000> <5000> <4000> <496> <13496>

7. Sonstige betr. Aufwendungen <1900> <800> <200> 0 <2900>

8. Zwischensumme Z1 – Z7 1300 2700 1800 <484> 5316

9. Zinsen und ähnliche Erträge 100 150 200 0 450

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen <400> <1550> <650> 0 <2600>

11. Zwischensumme Z9 – Z10 <300> <1400> <450> 0 <2150>

Tabelle 8.13: Gewinn- und Verlustrechnung Konzern Teil 1

12. EGT 1000 1300 1350 <484> 3166

13. außerordentliche Erträge 750 100 20 0 870

14. außerordentliche Aufwendungen <20> <520> <110> 0 <650>

15. außerordentliches Ergebnis 730 <420> <90> 0 220

16. Steuern vom Einkommen und Ertrag <1200> <500> <600> 0 <2300>

17. latente Steueraufwendungen <250> 0 0 <6> <256>

18. sonstige Steuern <180> <280> <160> 0 <620>

19. Jahresüberschuss / Fehlbetrag 100 100 500 <490> 210

20. Auflösung unversteuerter RL

21. Auflösung Kapitalrücklagen

Tabelle 8.14: Gewinn- und Verlustrechnung Konzern Teil 2

Page 151: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

150 Konzernkonsolidierung nach IFRS(IAS)

Erstellung von HGB-Konzernabschlüssen mit der Oracle E-Business SuiteDie Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB gestaltet sich analog zur oben gezeigten Vorgehensweise. Aus-gangspunkt sind nicht die Einzelabschlüsse nach IFRS(IAS), sondern die Abschlüsse nach HGB. Mit Hilfe der Ora-cle E-Business Suite lassen sich Abschlüsse nach IFRS(IAS) sowie nach HGB parallel darstellen. Alle zur Konsolidie-rung notwendigen Daten sind so innerhalb des EDV-Systems vorhanden.

8.5 ZusammenfassungDer vorliegende Beitrag beschäftigte sich mit der Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards. Haupt-augenmerk lag auf der Darstellung des Konsolidierungsvorgangs mit Hilfe der Oracle E-Business Suite anhand eineskonkreten Beispiels. Darüber hinaus wurden Fragen zur Absteckung des Konsolidierungskreises, der Durchführungder Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung sowie Aufwands- und Ertrags-konsolidierung dargestellt. Zu den Überlegungen zur Anwendung der IFRS(IAS) im Rahmen der Konzernrech-nungslegung wurden zu den einzelnen Themenkomplexen jeweils die notwendigen Schritte zur Umsetzung imEDV-System dargestellt. Erörtert wurden Möglichkeiten zur Abbildung von Konzernstrukturen, die Übertragungder Daten von Tochterunternehmen zur Konzernmutter sowie die Umsetzung der notwendigen Konsolidierungs-schritte. Es zeigte sich, dass die Oracle E-Business Suite ein sinnvolles und effektives Werkzeug zur Konzernkonsoli-dierung ist.

22. Auflösung Gewinnrücklagen

23. Zuweisung unversteuerte Rücklagen

24. Zuweisung Gewinnrücklagen

25. Gewinnvortrag / Verlustvortrag

26. Bilanzgewinn / Verlust 100 100 500 <490> 210

27. auf andere Gesellschafter entf. Gewinn 0 0 0 <40> <40>

28. Konzerngewinn 100 100 500 <530> 170

Tabelle 8.14: Gewinn- und Verlustrechnung Konzern Teil 2 (Forts.)

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Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)von Norbert Paßler und Jörg Schütze424

9.1 Einleitung

9.1.1 Aufbau

Dieser Beitrag zeigt Möglichkeiten für ein Unternehmen, aufbauend auf einer bestehenden Rechnungslegung,Abschlüsse nach IFRS(IAS) parallel innerhalb eines EDV-Systems am Beispiel der Oracle E-Business Suite darstellenkann. Ausgangspunkt ist eine bestehende Rechnungslegung nach HGB. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellungvon Konzernabschlüssen, die Einzelabschlussebene soll nur im Überblick betrachtet werden.425

Gemäß IAS 27.7 ist grundsätzlich jedes Mutterunternehmen zur Vorlage eines Konzernabschlusses verpflichtet (zuAusnahmen davon siehe IAS 27.8). Nach IAS 27.11 sind alle in- und ausländischen Tochterunternehmen in denKonzernabschluss einzubeziehen (zu Einbeziehungsverboten siehe IAS 27.13 a und b).

Die Umsetzung wird anhand eines Beispieles demonstriert. Das Hauptaugenmerk liegt in der Darstellung innerhalbdes EDV-Systems. Eine ausführliche Darstellung und Diskussion des Themenkomplexes »Konzernrechnungsle-gung« sind nicht Ziel dieses Beitrages. Für das Beispiel wurde bewusst ein Komplexitätsgrad gewählt, der es ermög-licht, die einzelnen Schritte gut mitverfolgen zu können. Es liegt in der Natur der Sache, dass daher sowohl bezüglichder Konzeption des Beispiels als auch für dessen Umsetzung im EDV-System Kompromisse zu Gunsten einer besse-ren Verständlichkeit eingegangen werden müssen.

9.1.2 Gründe für die Erstellung von Abschlüssen nach IFRS(IAS)

Im Juli 2002 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend dieAnwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.426 Ziel dieser Verordnung ist es, von Unternehmen veröf-fentlichte Finanzinformationen zu harmonisieren. Dadurch soll eine Verbesserung der Funktionsweise des Kapital-marktes und des Binnenmarktes erreicht werden. Als internationaler Rechnungslegungsstandard im Sinne dieserVerordnung werden die IFRS(IAS)427 sowie deren Auslegungen verstanden.

Auf Grund dieser Verordnung haben Gesellschaften, die dem Gemeinschaftsrecht unterliegen, für Geschäftsjahre abdem 1. Januar 2005 konsolidierte Abschlüsse nach internationalen Standards aufzustellen. Dies gilt für alle Gesell-schaften, die Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt innerhalb eines Mitgliedsstaates zugelassen haben.Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten den Unternehmen gestatten oder vorschreiben, auch deren Einzelab-schlüsse nach internationalen Regeln aufzustellen. Selbiges gilt auch für konsolidierte Abschlüsse nicht kapital-marktorientierter Unternehmen.428

Für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2007 enden, gibt es eine Übergangsregelung nach welcher Unternehmen,von denen lediglich Schuldtitel zum geregelten Handel in einem Mitgliedsstaat zugelassen sind, keine Abschlüsseentsprechend dieser Verordnung erstellen müssen. Dasselbe gilt für Unternehmen, deren Wertpapiere zum öffentli-chen Handel in einem Nicht-Mitgliedsland zugelassen sind und die zu diesem Zweck Abschlüsse nach anderen

424 Dieser Beitrag stellt eine zusammengefaßte und in einzelnen Punkten stark ergänzte und erweiterte Version der von Mag. Norbert Paßler un-ter Betreuung von o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl und Univ. Ass. Mag. Dr. Jörg Schütze erstellten und am Institut für Wirtschafts-pädagogik der KFU Graz eingereichten Diplomarbeit dar.

425 Zur parallelen Darstellung von Einzelabschlüssen nach HGB bzw. IFRS(IAS) vgl. den Beitrag von Mandl und Rumpf (2006) in diesem Band.426 Vgl. dazu .Europäische Kommission (2002), S.1ff.427 Die »International Accounting Standards« (IAS) wurden in »International Financial Reporting Standards« umbenannt. Neu erscheinende

Standards werden dementsprechend »IFRS« genannt.428 Vgl. Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 Europäische Kommission (2002) iVm Meyer (2003), S.508.

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152 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

international anerkannten Standards (etwa US-GAAP) erstellen. Voraussetzung für beide Übergangsregelungen istjedoch, dass der jeweilige Mitgliedsstaat eine entsprechende Regelung erlässt.429

Eine Verpflichtung besteht also nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Dennoch können auch solche Unter-nehmen, die nicht als kapitalmarktorientiert zu qualifizieren sind daran interessiert sein, Abschlüsse nach interna-tionalen Standards freiwillig aufzustellen. Mögliche Gründe können sein:

� Das Unternehmen plant in absehbarer Zeit Wertpapiere zum geregelten Handel zuzulassen.

� Das Unternehmen möchte Informationen zur Verfügung haben, die mit (öffentlichen) Informationen andererUnternehmen vergleichbar sind, die ihre Abschlüsse nach IFRS(IAS) erstellen und veröffentlichen.

9.1.3 Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach HGB

Rechtliche Grundlage in Österreich stellen die §§244 bis 267 des HGB dar. Welche Unternehmen einen Konzernab-schluss aufzustellen haben, legt §244 HGB fest. Die gesetzliche Regelung folgt dabei zwei Konzepten: dem Konzeptder einheitlichen Leitung, normiert im §244 Abs. 1 HGB, sowie dem Control-Konzept, normiert im §244 Abs. 2HGB. Obwohl beide Konzepte unabhängig voneinander sind, werden dennoch in den meisten Fällen beide Voraus-setzungen erfüllt.430

Nach dem Konzept der einheitlichen Leitung ist ein Konzernabschluss aufzustellen, sobald Unternehmen unter ein-heitlicher Leitung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland stehen und eine Beteiligung im Sinne des §228 HGBvorliegt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder einerGenossenschaft widerlegbar als Beteiligung gelten, wenn diese 20% des Nennkapitals der jeweiligen Gesellschaftüberschreiten.431

§244 Abs. 2 HGB verlangt die Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn dem Mutterunternehmen einer Tochter

� die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (Z 1),

� das Recht die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen und abzu-berufen zusteht und es gleichzeitig auch Gesellschafter ist (Z 2),

� das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auszuüben (Z 3) oder

� auf Grund eines Vertrages das Recht zur Entscheidung zusteht (Z 4).

9.1.4 Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach IFRS(IAS)

Unter Konzern wird ein Verbund wirtschaftlich selbständiger Unternehmen verstanden, die von einem Mutterun-ternehmen beherrscht werden. Ein Konzern besteht also aus einem Mutter- und mindestens einem Tochterunter-nehmen. Der Konzernabschluss ist der Jahresabschluss, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aller Konzern-unternehmen so darstellt, als würde es sich um ein einziges Unternehmen handeln (IAS 27.6).

Das heißt, dem Konzernabschluss liegt die Fiktion der wirtschaftlichen Einheit der einbezogenen rechtlich selbstän-digen Unternehmen zu Grunde.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen istim IAS 27, welcher zuletzt im Jahr 2000 überarbeitet wurde, geregelt. Die SIC Interpretationen SIC-12 und SIC-32beziehen sich auf diesen Standard. Die Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen ist im IAS 28 gere-gelt. Auch dieser Standard wurde im Jahr 2000 zuletzt überarbeitet. Die SIC Interpretationen SIC-3, SIC-20 sowieSIC-33 beziehen sich auf IAS 28. Seit Mai 2002 liegt ein Exposure Draft vor, der den bisherigen IAS 27 ersetzensoll.432

9.1.5 Konzeption des Beispiels

Folgende Prämissen gelten für die Erstellung des Konzernabschlusses:433

� Der Konzernverbund besteht aus der Mutter M-AG sowie einer Tochter A-GmbH.

� Die M-AG erwarb am 30. Dezember 2003 100% der A-GmbH für 10.000.000,00 Euro.

429 Vgl. Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 Europäische Kommission (2002) iVm Buchholz (2002), S.13.430 Zur Aufstellungspflicht nach HGB vgl. Baetge et al. (2000), S.84ff. iVm Meyer (2003), S.504f.431 Vgl. Egger and Samer (2000), S. 11f.432 Vgl. IAS 28 iVm SIC-3, SIC-20 sowie SIC-33.

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Einleitung 153

� Es ist die Konzernbilanz434 (Erstkonsolidierung) nach HGB sowie IFRS(IAS) für das Jahr 2003 aufzustellen.

� Die Bilanzen können den Abbildungen entnommen werden.

� Im Anlagevermögen (bewertet nach den Grundsätzen des HGB) sind stille Reserven in Höhe von 150.000,00Euro (Grundstücke und Bauten) enthalten.

� Aus früherer Geschäftsbeziehung hat die A-GmbH eine Forderung gegenüber der M-AG in Höhe von100.000,00 Euro. Beide Unternehmen haben den Betrag in selber Höhe erfasst.

� Alle Positionen in den Einzelabschlüssen nach IFRS(IAS) entsprechen den Zeitwerten.

� Die Unternehmen wenden einheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln an.

� Der Ertragsteuersatz beträgt zur beispielhaften Vereinfachung 50%.

Nachfolgend die Einzelabschlüsse der M-AG, – unter Einbeziehung dargestellter und weiterer IFRS-relevanter bzw.HBF-relevanter Sachverhalte:

und die Passiva:

433 Das Beispiel lehnt sich an Küting and Weber (2000), S. 549ff., sowie am Beitrag von Mandl und Paßler (2006) in diesem Band an. Die Um-setzung im System orientiert sich an dem von der Oracle Corporation zu Präsentationszwecken erstellten Beispielkonzern »Vision Corpora-tion«. Alle technischen Beschreibungen, die Darstellung von Abläufen etc. beziehen sich auf die Oracle Applications Help Library. Diese ist unter anderem von einem Server der KFU Graz unter http://oraweb.uni-graz.at:8002 (April 2004) abrufbar.

434 Auf die Erstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird in diesem Beitrag nicht eingegangen.

Aktiva M-AG(HGB) M-AG(IFRS)

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Datenverarbeitungsprogramme 0 500

2. Firmenwert 0 0

II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten 12650 15650

2. Technische Anlagen 600 600

3. andere Anlagen 150 150

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10000 10000

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 7400 7400

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5000 5000

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1. latente Steuern 0 150

2. übrige 100 100

SUMME AKTIVA 35900 39550

Tabelle 9.1: Einzelabschlüsse der M-AG Aktiva

PASSIVA

A. Eigenkapital

1. Nennkapital 16000 16000

2. Kapitalrücklagen 6000 6000

3. Gewinnrücklagen 11000 12500

4. Bilanzgewinn / Verlust 100 250

Tabelle 9.2: Einzelabschlüsse der M-AG Passiva

Page 155: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

154 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

Die Einzelabschlüsse der A-GmbH, Aktiva:

Die Einzelabschlüsse der A-GmbH, Passiva:

B. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0 2000

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten geg. verb. Unternehmen 100 100

2. Sonst. Verbindlichkeiten 2580 2580

D. Rechnungsabgrenzungsposten 120 120

Summe Passiva 35900 39550

AKTIVA A-GmbH(HGB) A-GmbH(IFRS)

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Datenverarbeitungsprogramme 0 50

2. Firmenwert 0 0

II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten 1000 1150

2. Technische Anlagen 5000 5000

3. andere Anlagen 150 150

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 4291 4291

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 100 100

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1000 1000

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1. latente Steuern 0 30

2. übrige 35 35

SUMME AKTIVA 11426 11656

Tabelle 9.3: Einzelabschlüsse der A-GmbH Aktiva

PASSIVA

A. Eigenkapital

1. Nennkapital 3300 3300

2. Kapitalrücklagen 1500 1500

3. Gewinnrücklagen 1500 1690

4. Bilanzgewinn / Verlust 100 110

B. Rückstellungen

1. Rückstellungen für latente Steuern 0 30

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten geg. verb. Unternehmen 0 0

2. Sonst. Verbindlichkeiten 4914 4914

D. Rechnungsabgrenzungsposten 112 112

Summe Passiva 11426 11656

Tabelle 9.4: Einzelabschlüsse der A-GmbH Passiva

Tabelle 9.2: Einzelabschlüsse der M-AG Passiva (Forts.)

Page 156: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Definition der Buchungsstruktur 155

9.2 Definition der Buchungsstruktur

9.2.1 Vorgehensweise

Die Abbildung mehrerer Rechnungslegungssysteme innerhalb der Oracle E-Business Suite kann durch eine Diffe-renzrechnung erreicht werden. Dabei werden im Falle der Überleitung von der HGB-Buchführung zu IFRS(IAS)alle Vorgänge gemäß den Vorschriften des HGB erfasst. Entsprechen die Ansatz- und Bewertungskriterien nachHGB für einen Abschlussposten jenen nach IFRS(IAS), ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Sollte dies nichtder Fall sein, wird der Differenzbetrag, der sich aus den unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungskriterien ergibt,erfasst. Es ist also nur dann ein Eingriff vorzunehmen, wenn die Vorschriften des HGB nicht mit jenen nachIFRS(IAS) übereinstimmen. Die vorhandene HGB-Buchführung bleibt weitestgehend bestehen, die Überleitungnach IFRS(IAS) ist mit relativ wenig Aufwand möglich.435

Um dies umzusetzen, werden, wie oben dargestellt, die laufenden Buchungen nach HGB sowie die Differenzbu-chungen in einem eigenen Bewertungsbereich bzw. Segmentwert vorgenommen. Für Auswertungen nach HGB wer-den die Werte aus den laufenden Buchungen entnommen, für Auswertungen nach IFRS(IAS) werden die Werte ausdem Bewertungsbereich bzw. Segmentwert für HGB-Werte und jene aus dem Bewertungsbereich bzw. Segmentwertfür die Differenzbuchungen summiert.

Die Vorgehensweise auf Konzernabschlussebene ist äquivalent. Alle Konsolidierungsbuchungen werden vorerstnach den Vorschriften des HGB vorgenommen. Sofern Unterschiede zwischen HGB und IFRS(IAS) bestehen, wer-den die entsprechenden Differenzen in einem eigenen Bewertungsbereich bzw. Segmentwert eingebucht. DerKonzernabschluss nach HGB ergibt sich somit aus der Summe der Einzelabschlüsse nach HGB, korrigiert um dieKonsolidierungsbuchungen. Für einen Konzernabschluss nach IFRS(IAS) wird die Summe der Einzelabschluss-werte korrigiert und die Differenzbuchungen auf Einzelabschlussebene gebildet. Die notwendigen Konsolidierungs-buchungen ergeben sich aus der Summe der Konsolidierungsbuchungen nach HGB und der Differenzbuchungenauf Konzernabschlussebene. Oben stehende Abbildung zeigt diese Vorgehensweise im Überblick.

Abbildung 9.1: Konzeption einer parallelen Darstellung von HGB und IFRS(IAS)

435 Vgl. den Beitrag von Mandl und Rumpf (2006) in diesem Band.

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156 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

9.2.2 Gestaltung der Buchungsstruktur

In einem ersten Schritt werden die benötigten Wertesets definiert. Im vorliegenden Fall werden zwei Sets benötigt,eines, das die Information »Firma« enthalten soll, sowie eines für die Information »Konto«.

Der Beispielkonzern besteht aus insgesamt zwei Unternehmen. Für jedes dieser Unternehmen wird eine eigeneBuchungsstruktur angelegt, zusätzlich wird eine dritte Struktur für den konsolidierten Abschluss der Mutter ange-legt. Die im Beispiel verwendeten Kontoflexfelder bestehen dabei jeweils aus den Segmenten »Firma« (Flexfeld-Ken-nung »Buchungskreis«) und »Konto« (Flexfeld-Kennung »Natürliches Konto«). Das Kontoflexfeld wird in der FormFirma.Konto angelegt. Die Kontonummern und -bezeichnungen entsprechen dem österreichischen Einheitskon-tenrahmen.436 Das Firmensegment enthält folgende Werte:

Als Kalender wird der bereits definierte Jahreskalender »Accounting13« verwendet.

Als letzter Schritt zur Definition der Buchungsstruktur wird nun für jedes Unternehmen die eigentliche Buchungs-struktur als Verbindung zwischen den eben angelegten Kontoflexfeldern, dem Kalender und der Währung (hierwird jeweils »Euro« als Währung definiert) hergestellt. Abschließend muss diese Buchungsstruktur noch einem Ver-antwortungsbereich zugewiesen werden.

9.3 Erfassung auf Einzelabschlussebene

9.3.1 Erfassung von zwischenbetrieblichen Transaktionen

Zur Erfassung zwischenbetrieblicher Transaktionen stellt die Oracle E-Business Suite das Global IntercompanySystem (GIS) zur Verfügung. Mit Hilfe des GIS lässt sich die Abwicklung von zwischenbetrieblichen Transaktionenvereinfachen. Nur ein Unternehmen muss den zwischenbetrieblichen Geschäftsvorfall im System anlegen. Daszweite an der Transaktion beteiligte Unternehmen wird darüber informiert, dass ein anderes Unternehmen einezwischenbetriebliche Transaktion gestartet hat. Eine Erfassung der Transaktion in beiden Büchern erfolgt automa-tisch, sobald die notwendigen Bestätigungen der beteiligten Unternehmen vorliegen.

Wird das GIS nicht verwendet, so muss ein jedes an der Transaktion beteiligte Unternehmen den Geschäftsvorfallselbst erfassen. Wichtig ist, dass die Erfassung von zwischenbetrieblichen Transaktionen auf eigens dafür vorgesehenKonten erfolgt. Nur so kann später eine automatische Elimination dieser Transaktionen durchgeführt werden.437

436 Vgl. Bundesministerium für Finanzen(Hrsg.) (2005), S.1/1.

Wert Bezeichnung

11 M-AG: Erfassung nach HGB

12 M-AG: Erfassung von Differenzen HGB / IFRS(IAS)

21 A-GmbH: Erfassung nach HGB

22 A-GmbH: Erfassung von Differenzen HGB / IFRS(IAS)

91 Konsolidierungsbuchungen nach HGB

92 Erfassung von sich im Rahmen der Konsolidierung ergebenden Differenzen zwischen HGB und IFRS(IAS)

Tabelle 9.5: Segmentwerte »Firma« Teil 1

Wert Bezeichnung

E1 Vater-Sohn-Hierarchie: Die Werte »11« und »21«, also die Werte für die Abschlüsse nach HGB, werden diesem »Vater« als »Söhne« zugeordnet.

E1 Vater-Sohn-Hierarchie: Die Werte »12« und »22«, also die Werte für die Überleitung der HGB-Werte zu IFRS(IAS)-Werten, werden diesem »Vater« als »Söhne« zugeordnet.

Tabelle 9.6: Segmentwerte »Firma« Teil 2

437 Zur Erfassung zwischenbetrieblicher Transaktionen vgl. den Beitrag von Mandl und Paßler (2006) in diesem Band.

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Erfassung auf Einzelabschlussebene 157

9.3.2 Erfassung von Unterschieden zwischen HGB und IFRS(IAS)

Wie bereits erwähnt, werden grundsätzlich HGB-Werte erfasst. Nur wenn die Ansatz- und Bewertungskriteriennach IRFS (IAS) abweichen, wird eine Korrekturbuchung vorgenommen. Das folgende Beispiel veranschaulicht dieVorgehensweise:438

� Am 2. Januar 2003 wurde von der M-AG ein Geschäftsgebäude für 500.000,00 Euro erworben.

Die Nutzungsdauer beträgt 50 Jahre, in der HGB Bilanz soll das Gebäude auf 33 Jahre verteilt abgeschriebenwerden. Die Abschreibung erfolgt linear und wird direkt auf dem Anlagekonto verbucht.439

� Von Steuern wird zur Vereinfachung generell abgesehen.

Der Erwerb wird wie folgt erfasst:

Die Erfassung des Erwerbs stellt sich nach IFRS(IAS) gleich dar. Somit ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben.

Zum Bilanzstichtag wird die Abschreibung, in einem ersten Schritt nach HGB, erfasst:

500.000,00 Euro / 33 Jahre = 15.151,52 Euro jährlicher Abschreibungsbetrag:

Auf Grund der unterschiedlichen Abschreibungsdauer muss die Abschreibung um folgenden Betrag korrigiert wer-den:

Dies wird wie folgt erfasst:

In der Bilanz zum 31.12.2003 stellt sich dieser Sachverhalt so dar:

Die Auswertung erfolgt mit Hilfe des »Financial Statement Generators« (FSG).440 Für Bilanzen bzw. Gewinn- undVerlustrechnungen werden die Werte aus der Filiale »11 – HGB« herangezogen. Werden Werte nach IFRS(IAS)

438 Das Beispiel lehnt sich an den Beitrag von Mandl und Rumpf (2006) in diesem Buch an.439 Zur Möglichkeit der Verwendung mehrerer Abschreibungsbücher für einen Vermögensgegenstand vgl. den Beitrag von Riebenbauer (2006)

in diesem Band.

11.0300 Gebäude 500.000,00

an 11.2800 Guthaben bei Kreditinstituten 500.000,00

Tabelle 9.7: Buchung Erwerb

11.7010 Abschreibung 15.151,52

an 11.0300 Gebäude 15.151,52

Tabelle 9.8: Buchung Abschreibung Gebäude

Abschreibung nach HGB 15.151,52 Euro

Abschreibung nach IFRS(IAS):

500.000,00 Euro / 50 Jahre =

10.000,00 Euro

Korrekturbedarf 5.151,52 Euro

Tabelle 9.9: Korrekturbetragberechnung

12.0300 Gebäude 5.151,52

an 12.7010 Abschreibung 5.151,52

Tabelle 9.10: Korrekturverbuchung

Bilanzposition Abschluss HGB + Korrektur = Abschluss IFRS(IAS)

... ... ... ...

A.II.1 Gebäude 484.848,48 Euro

(Konto 11.0300)

+ 5.151,52 Euro

(Konto 12.0300)

= 490.000,00 Euro

... ... ... ...

Tabelle 9.11: Vorgehensweise bei der Definition von Berichten für den Einzelabschluss

440 Zur Anwendung des FSG vgl. den Beitrag von Rumpf und Schütze (2006) in diesem Buch.

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158 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

gewünscht, so wird aus den Werten der Filiale »11 – HGB« und »12 – IRFS (IAS)« die Summe gebildet. Wie in obigerTabelle angedeutet, bezieht sich die Summenbildung jeweils auf Spalten. Innerhalb der Oracle E-Business Suite wirddiese Rechenoperation daher in einem Spaltenset (Column Set) durchgeführt. Nachfolgende Abbildung zeigt dieMaske zur Definition dieser Rechenoperation.

Abbildung 9.2: Bilden von Summen innerhalb eines Spaltensets

9.4 Konsolidierung

9.4.1 Überblick

Folgende Schritte sind notwendig, um das Beispiel innerhalb der Oracle E-Business Suite abzubilden:441

� Übertragung der Daten in den für die Konsolidierung angelegten Buchungskreis.

� Durchführung der Kapitalkonsolidierung:

Kapitalkonsolidierung nach HGB

Erfassung der Unterschiedsbeträge zwischen HGB und IFRS(IAS)

� Weitere Konsolidierungsmaßnahmen:

Für das Beispiel ist lediglich eine Schuldenkonsolidierung notwendig.

� Erstellung von Berichten:

Im Rahmen dieser Arbeit sollen lediglich die Konzernbilanzen nach HGB bzw. IFRS(IAS) erstellt werden.

Sind auch ausländische Unternehmen gegeben, so sind sie mit dem inländischen Unternehmen in den Konzernab-schluss einzubeziehen, woraus sich je nach Währungen das Problem der Währungsumrechnung von Abschlüssenausländischer Konzernunternehmen ergeben kann. Die Vermögens- und Schuldposten der ausländischen Konzern-unternehmen sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Ertrags- und Aufwandsposten der Gewinn- und Verlust-rechnung sind mit dem Wechselkursen am Tag der Geschäftsvorfälle bzw. aus praktischen wirtschaftlichen Gründenmit Durchschnittskursen umzurechnen. Hierbei können Umrechnungsdifferenzen auftreten, die dann erfolgsneu-tral im Eigenkapital zu erfassen sind.

9.4.2 Übertragung der Daten

Über den Menüpunkt »Consolidation – Define – Mappings« werden die Zuordnungen der Posten aus den Büchernder Einzelabschlüsse zu den Posten im Konzernabschluss festgelegt. Für jeden Einzelabschluss wird eine solcheZuordnung getroffen, wobei die Definition so erfolgt, dass aus jedem Buch der Einzelabschlüsse (Subsidiary:A-GmbH bzw. M-AG) die Salden der Konten (Method: Balances) in das Buch für den Konzernabschluss (Parent:M-AG (Konzern)) importiert wird.

Die eigentliche Zuordnung kann entweder segmentweise (»Segment Rules«), d.h. es werden ganze Segmente derTochter zugewiesen, oder für Konten bzw. Kontenbereiche (»Account Rules«) getroffen werden. Es wird empfohlen,die segmentweise Zuordnung anzuwenden, da der Aufwand hierfür erheblich geringer ist und der Konsolidierungs-vorgang darüber hinaus schneller abgewickelt wird. Unten stehende Abbildung zeigt die Maske zur Definition derZuordnung der Segmente der A-GmbH zu den Segmenten der M-AG (Mutter). Im ersten Block wird definiert mitwelchen Daten das jeweilige Segment der Mutter gefüllt werden soll. Im vorliegenden Beispiel können sowohl für

441 Die Oracle E-Business Suite stellt die so genannte »Consolidation Workbench« zur Verwaltung der einzelnen Konsolidierungsschritte zur Verfügung. Vgl. dazu den Beitrag von Mandl und Paßler (2006) in diesem Buch.

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Konsolidierung 159

das Segment »Firma« als auch für das Segment »Konto« die äquivalenten Segmente der Töchter übernommen wer-den. Daher wird die Funktion »Copy Value From« ausgewählt. Es ist auch möglich, einen festen Wert zuzuweisen(»Assign Single Value«). Dies wird sinnvoll sein, wenn das Kontoflexfeld der Mutter mehr Segmente enthält als jenesder Tochter. Als dritte Möglichkeit können bestimmte, im zweiten Block der Maske zu definierende, Regeln verwen-det werden (»Use Rollup Rules«).442

Die eigentliche Übertragung wird über die Schaltfläche »Transfer« eingeleitet. In der sich öffnenden Maske mussnoch die Periode, für die die Übertragung durchgeführt werden soll, (hier 2003) angegeben werden. Nach erfolgterÜbertragung wird automatisch ein Buchungsjournal mit allen Salden erstellt. Dieses kann über den Menüpunkt»Journals – Post« verbucht werden.

Abbildung 9.3: Definition der Zuordnungen

9.4.3 Kapitalkonsolidierung

Kapitalkonsolidierung nach HGB

Bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses wird das Vermögen bzw. werden die Schulden und die Erträge bzw.Aufwendungen der Mutter und der Tochterunternehmen zusammengefasst. Um Doppelläufigkeiten zu vermeiden,müssen konzerninterne Verflechtungen herausgerechnet werden. Dies erfolgt im Rahmen der eigentlichen Konsoli-dierung. Entsprechend der zu konsolidierenden Posten spricht man von der Aufwands-, Kapital-, Schulden- undErtragskonsolidierung bzw. der Zwischenergebniseliminierung.443

§253 Abs. 1 HGB normiert, dass im Konzernabschluss an die Stelle der Anteile der Mutter an der Tochter die Ver-mögensgegenstände, unversteuerte Rücklagen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungspos-ten der Tochterunternehmen in den Abschluss aufgenommen werden. Der Abschluss soll den Konzernverbund sodarstellen, als ob es sich um ein einziges wirtschaftlich und rechtlich selbständiges Unternehmen handeln würde.444

Die Konsolidierung soll in diesem Beispiel mit der auch in der Praxis bevorzugten Buchwertmethode durchgeführtwerden. Dabei werden stille Reserven entsprechend dem Anteil am erworbenen Unternehmen aufgedeckt.445

442 Für eine detaillierte Darstellung vgl. den Beitrag von Mandl und Paßler (2006) in diesem Band.443 Vgl. Mandl (2004), S.522 iVm Achleitner and Behr (2003), S.286.444 Vgl. Küting and Weber (2000), S.176 iVm Egger and Samer (2000), S.54.445 Vgl. Egger and Samer (2000), S.54f.

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160 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

Der Firmenwert ermittelt sich wie folgt:

Die Anlage des Buchungsjournals für die Kapitalkonsolidierung erfolgt über den Menüpunkt »Journals – Enter«.Verbucht wird das Journal über den Menüpunkt »Journals – Post«. Der Buchungssatz lautet wie folgt:

Kapitalkonsolidierung nach IFRS(IAS)IAS 22 unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Kapitalkonsolidierungsmethoden:446

� Erwerbsmethode (Purchase Method) – als Benchmark Treatment ist hier die beteiligungsproportionale Neube-wertung vorgesehen, die vollständige Neubewertung kann gemäß IAS 22.34 als alternativ zulässige Methode ange-wandt werden.447 Falls im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses ein Unternehmen die herrschendeStellung besitzt, ist das beherrschende Unternehmen als »Erwerber« zu qualifizieren.

� Interessenzusammenführungsmethode (Pooling of Interests Method), die nur dann zur Anwendung kommt,wenn sich kein »Erwerber« eindeutig identifizieren lässt.448

Welche der beiden Methoden angewandt wird, richtet sich nach dem zu Grunde liegenden Unternehmenszusam-menschluss. Liegt ein Unternehmenserwerb vor, so ist die Erwerbsmethode anzuwenden.449 Bei Unternehmenszu-sammenschlüssen kommt zurzeit noch die Interessenzusammenführungsmethode zur Anwendung.450

Der Standardsetter geht davon aus, dass in den überwiegenden Fällen von Unternehmenszusammenschlüssen einesder Unternehmen die Beherrschung über das andere erwirbt. Vermutet wird die Beherrschung, wenn ein Unterneh-men mehr als die Hälfte der Stimmrechte übernimmt. Diese Vermutung ist widerlegbar.451

Aber auch falls ein Unternehmen weniger als die Hälfte an den Stimmrechten eines anderen Unternehmens erwirbt,kann es als Erwerber qualifiziert werden.452

Kaufpreis 10.000.000,00 Euro

- Anteil am gezeichneten Kapital - 3.300.000,00 Euro

- Anteil an den Kapitalrücklagen - 1.500.000,00 Euro

- Anteil an den Gewinnrücklagen - 1.500.000,00 Euro

- Anteil am Gewinn - 100.000,00 Euro

Unterschiedsbetrag 3.600.000,00 Euro

- Aufdeckung stiller Reserven Grundstücke und Bauten - 150.000,00 Euro

Firmenwert 3.450.000,00 Euro

Tabelle 9.12: Ermittlung des Firmenwertes nach HGB

91.0150 Firmenwert 3.450.000,00

91.0210 Grundstücke und Bauten 150.000,00

91.9000 Gezeichnetes Kapital 3.300.000,00

91.9200 Kapitalrücklagen 1.500.000,00

91.9300 Gewinnrücklagen 1.500.000,00

91.9390 Bilanzgewinn (-verlust) 100.000,00

an 91.0800 Anteile an verb. Unternehmen 10.000.000,00

Tabelle 9.13: Buchungssatz Kapitalkonsolidierung

446 Vgl. Busse von Colbe et al. (2003), S.201f. iVm IAS 22.32 und IAS 22.34.447 Vgl. IAS 22.34.448 Zur Interessenszusammenführungsmethode vgl. IAS 22.27ff.449 Vgl. IAS 22.17.450 Vgl. IAS 22.77.451 Vgl. IAS 22.10.452 Vgl. IAS 22.10 iVm PricewaterhouseCoopers (2002), S.152.

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Konsolidierung 161

Auch im Rahmen der Konsolidierung werden nur die Differenzen zwischen HGB und IFRS(IAS) eingebucht. Dieseermitteln sich wie folgt:

Auch für diesen Sachverhalt wird ein Buchungsjournal über den Menüpunkt »Journals – Enter« angelegt, welchesanschließend über den Menüpunkt »Journals – Post« verbucht wird. Der Buchungssatz lautet:

9.4.4 Schuldenkonsolidierung

Bestimmungen des HGBIm Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Schuldbeziehungen sowie die Konsequenzen die-ser Beziehungen eliminiert. Schuldverhältnisse zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmenwürden Verpflichtungen des Konzerns gegen sich selbst darstellen. Die Fähigkeit des Konzerns, seine Verbindlich-keiten zu decken, wird nach erfolgter Schuldenkonsolidierung besser dargestellt, als dies bei einer bloßen Additionvon Bilanzpositionen der einzelnen Unternehmen der Fall ist, da Sachverhalte doppelt erfasst werden würden.453

Auf Grund der Einheitstheorie ist klar, dass Schuldverhältnisse innerhalb der einbezogenen Unternehmen zu elimi-nieren sind. §255 Abs. 1 HGB normiert die Schuldenkonsolidierung.454 §255 Abs. 2 HGB räumt ein Wahlrecht ein,wonach die Schuldenkonsolidierung unterbleiben kann, wenn diese nur von untergeordneter Bedeutung für einegetreue Darstellung der Lage des Konzerns ist.

Nicht jeder Verbindlichkeit steht auch eine Forderung in gleicher Höhe gegenüber. Die Literatur unterscheidet zwi-schen unechten und echten Aufrechnungsdifferenzen.455 Unechte Aufrechnungsdifferenzen können etwa durch zeitli-che Buchungsdifferenzen oder Banküberweisungen, die vor dem Bilanzstichtag durchgeführt wurden, jedoch erstnach dem Bilanzstichtag gutgeschrieben werden, entstehen. Diese Differenzen sind entsprechend zu korrigieren.456

Echte Aufrechnungsdifferenzen können durch verschieden hohe Bewertung in den Einzelabschlüssen entstehen. Siewerden als echt bezeichnet, da sie sich selbst bei durchgängiger Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungs-methoden nicht verhindern lassen.457 Im Rahmen der Erstkonsolidierung sind diese erfolgsneutral mit dem Eigen-kapital zu verrechnen. Änderungen in den Folgejahren sind erfolgswirksam zu verrechnen.458

in Euro Ansatz nach IFRS(IAS) Ansatz nach HGB Zu erfassende Differenz

Kaufpreis 10.000.000,00 10.000.000,00 0,00

- Gezeichnetes Kapital -.3.300.000,00 - 3.300.000,00 0,00

- Kapitalrücklagen - 1.500.000,00 - 1.500.000,00 0,00

- Gewinnrücklagen - 1.690.000,00 - 1.500.000,00 - 190.000,00

- Gewinn - 110.000,00 - 100.000,00 - 10.000,00

Unterschiedsbetrag 3.400.000,00 3.600.000,00 - 200.000,00

Aufdeckung stiller Reserven

Grundstücke und Bauten

0,00 - 150.000,00 150.000,00

Firmenwert 3.400.000,00 3.450.000,00 50.000,00

Tabelle 9.14: Ermittlung des Firmenwertes nach IFRS(IAS)

92.9300 Gewinnrücklagen 190.000,00

92.9390 Bilanzgewinn (-verlust) 10.000,00

an 92.0150 Firmenwert 50.000,00

an 92.0210 Grundstücke und Bauten 150.000,00

Tabelle 9.15: Verbuchung Differenzen zwischen HGB und IFRS(IAS)

453 Vgl. Meyer (2003), S. 527.454 Vgl. Egger and Samer (2000), S. 127.455 Vgl. Baetge et al. (2000), S.300.456 Vgl. Egger and Samer (2000), S.128 iVm Buchholz (2002), S.199.457 Vgl. Gross et al. (1986), S.161 iVm Fröhlich (2002), S.310f.458 Vgl. Egger and Samer (2000), S.129f.

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162 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

Bestimmungen des IFRS(IAS)IAS 27.17 verlangt im konsolidierten Abschluss die vollständige Eliminierung aller konzerninternen Salden und ent-hält eine sehr allgemein gehaltene Regelung, nach welcher Ansprüche und Verpflichtungen zwischen einbezogenenUnternehmen zu eliminieren sind.459 Dies hat unabhängig von der Beteiligungshöhe möglicher Minderheitsgesell-schafter in voller Höhe zu erfolgen.460

In der Regel stehen sich Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen Konzernunternehmen in gleicher Höhegegenüber, Forderungen und Verbindlichkeiten sind dann gegeneinander aufzurechnen. Stimmen Verbindlichkei-ten und Forderungen betragsmäßig nicht überein, dann ergeben sich Aufrechnungsdifferenzen. Unechte Aufrech-nungsdifferenzen sind durch Korrekturbuchungen zu bereinigen, echte Aufrechnungsdifferenzen sind im Zuge derSchuldenkonsolidierung zu eliminieren.

Bei unwesentlichen Beträgen oder wenn die Kosten aus einer Konsolidierung höher sind als der Nutzen für dieAdressaten, kann die Schuldenkonsolidierung unterbleiben.461

Schuldenkonsolidierung mit Hilfe der Oracle E-Business SuiteUnter den Voraussetzungen, dass konzerninterne Transaktionen auf eigenen Konten verbucht wurden, könnendiese mit Hilfe der Oracle E-Business Suite automatisch eliminiert werden. Da eventuelle Unterschiede zwischenHGB und IFRS(IAS) hinsichtlich der Ansatz- und Bewertungsregeln bereits im Einzelabschluss erfasst werden, mussbei der automatischen Eliminierung lediglich sichergestellt werden, dass auch die Differenzbuchungen im Segment-wert für die Korrekturbuchungen nach IFRS(IAS) mit einbezogen werden.

Zur automatischen Eliminierung werden so genannte »Elimination Sets« über den Menüpunkt »Consolidation –Elimination – Define« erzeugt. In einem ersten Schritt wird ein Name für das zu erstellende Set vergeben. DurchKlick auf die Schaltfläche »Accounts« können die einzelnen Eliminierungsschritte definiert werden. Abbildung 6zeigt die entsprechende Maske.462

Für jedes Set können mehrere solcher Definitionen angegeben werden. Folgende Punkte werden für jede dieserDefinitionen hier angegeben:

� Elimination Entry: Bezeichnung der jeweiligen Definition; diese wird automatisch in die durch den Eliminie-rungsprozess erstellten Journale eingetragen. Als Category wird automatisch »Elimination« gewählt.

� Currency: Auswahl der Währung

� Amount Type: Hier wird die Art der Salden ausgewählt, von denen die Eliminierungen abgeleitet werden sollen.Für das Beispiel wird »PTD« (also Salden vom Anfang bis zum Ende der jeweiligen Periode) verwendet.

459 Vgl. IAS 27.17.460 Vgl. Baetge et al. (2000), S.314.461 Vgl. Heuser and Theile (2003), S.377.462 Für eine detaillierte Darstellung vgl. den Beitrag von Mandl and Paßler (2006) in diesem Band.

Abbildung 9.4: Automatische Eliminierung konzerninternen Vorgänge

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Erstellung von Berichten 163

� Accounts – Source: Die Auswahl in diesem Feld gibt an, aus welchem Konto die zu eliminierenden Salden stam-men (Quellkonto).

� Accounts – Target: Gibt an, in welches Konto die Salden eliminiert werden sollen (Zielkonto).

Der Saldo des Quellkontos wird vollständig gegen den Saldo des Zielkontos eliminiert. In diesem Zusammenhangzeigt sich auch die Sinnhaftigkeit der Verwendung von Vater-Sohn-Hierarchien. Anstatt für alle »Söhne« eine eigeneZeile anzulegen, muss nur für den »Vater«, hier durch den Segmentwert »E1« bzw. »E2« repräsentiert, eine Zeileangelegt werden. Alle »Söhne« werden durch den Eliminierungsprozess automatisch mitverarbeitet.

Im Beispiel wird für alle Werte nach HGB der Konten »2200 – Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen«sowie »3400 – Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen« eine entsprechende Gegenbuchung mitdem Segmentwert »91 – Konsolidierung HGB« erstellt. Der selbe Schritt wird auch für die Korrekturwerte durchge-führt. Für diese wird eine Gegenbuchung mit dem Segmentwert »92 – Korrektur IFRS(IAS)« durchgeführt.

Eine Eliminierung aller konzerninternen Forderungs- bzw. Verbindlichkeitskonten muss nicht unbedingt einenSaldo von Null ergeben. Wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, kann für jedes Eliminierungsset in den »Balan-cing Options« bestimmt werden.463

Über die Schaltfläche »Generate« wird ein Buchungsjournal mit den notwendigen Konsolidierungsbuchungenerstellt. Dieses kann anschließend über den Menüpunkt »Journals – Post« verbucht werden.

9.4.5 Quotenkonsolidierung und Equity-Konsolidierung

Die Quotenkonsolidierung stellt die Benchmark-Methode für die Einbeziehung von gemeinschaftlich geführtenUnternehmen in den Konzernabschluss dar (siehe IAS 31.25). Die Equity-Konsolidierung bzw. –Bilanzierung bildetdie alternativ zulässige Methode. Nach der Quotenkonsolidierung aufzustellende Abschlüsse lassen sich mit Hilfedes Financial Statement Generators (FSG) auf einfache Art und Weise erstellen. Die einzelnen Konsolidierungs-schritte werden dabei wie oben beschrieben durchgeführt. In die einzelnen Berichte fließen anschließend jedoch nurWerte in Höhe der Beteiligungsquote ein.

9.4.6 Zwischenergebniskonsolidierung

Gemäß IAS 27.17 sind neben den konzerninternen Lieferungen und Leistungen auch die daraus resultierendenGewinne oder Verluste zu eliminieren. Die Zwischenergebniskonsolidierung bezieht sich auf alle im Konzern vor-handenen und von anderen Konzernunternehmen gelieferten Vermögenswerte.464

Gemäß IAS 27.17 iVm IAS 27.18 sind Aufwendungen (z.B. konzerninterner Dienstleistungsaufwand, konzern-interne Zinsaufwendungen, konzerninterner Mietaufwand etc.) und Erträge (z.B. konzerninterner Umsatzerlöse,d.h. Innenumsatzerlöse oder konzerninterne Mieterträge, Zinserträge etc.) aus den Geschäften zwischen Konzern-unternehmen sowie konzerninterne Dividenden auf Grund des Einheitsgrundsatzes zu eliminieren.465

9.5 Erstellung von BerichtenFolgende Schritte sind zur Erstellung eines Berichts notwendig:466

� Bevor ein Bericht mit Hilfe des FSG erstellt wird, ist es nützlich, einen Entwurf auf Papier zu erstellen. Für dasBeispiel sollen eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden. Das Layout hierfür orien-tiert sich an der dem Beispiel zu Grunde liegenden Literatur.467

� Erstellung eines »Row Sets« über den Menüpunkt »Reports – Define – Row Set«. Dieses definiert die Zeilen in-nerhalb des Berichts.

� Erstellung eines »Column Sets« über den Menüpunkt »Reports – Define – Column Set«. Dieses definiert dieSpalten des Berichts.

463 Vgl. dazu den Beitrag von Mandl und Paßler (2005) in diesem Band.464 Zur Zwischenergebniskonsolidierung vgl. den Beitrag von Mandl und Paßler (2006) in diesem Band.465 Zur Aufwands- und Ertragskonsolidierung vgl. den Beitrag von Mandl und Paßler (2006) in diesem Band.466 Für Details zur Erstellung von Berichten vgl. den Beitrag von Mandl und Rumpf (2006) in diesem Buch.467 Vgl. Küting and Weber (2000), S.586ff.

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164 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

� Über den Menüpunkt »Reports – Define – Report« werden die Definitionen der Spalten und Zeilen zu einemBericht zusammengefasst.

� Ausführen der Berichte über den Menüpunkt »Reports – Request – Financial«.

� Ausdruck der durch einen Hintergrundprozess erstellten Berichte.

9.5.1 Definieren von Zeilensets

Für das Definieren von Zeilensets468 werden in einem ersten Schritt alle Positionen der Bilanz im so genannten»Row Set« definiert. Diese Definition muss nur ein Mal vorgenommen werden und kann sodann für alle benötigtenBilanzen verwendet werden. Abbildung 7 zeigt die Definition der Zeile »2. Firmenwert« der Bilanz. Über die Schalt-fläche »Account Assignments« werden die Konten zugewiesen, die in dieser Zeile erscheinen sollen. Im Beispiel istes das Konto »0150 – Firmenwert«. Für alle anderen Zeilen wird analog vorgegangen. Sollte einer Zeile kein Kontozugewiesen werden, so kann diese Definition unterbleiben. Es ist auch möglich, Berechnungen über Zeilen durch-zuführen, um so etwa die Bilanzsumme zu errechnen.

Auf die Erstellung der Konzern-GuV wird nicht näher eingegangen. Die Vorgehensweise entspricht jedoch der obenbeschriebenen. Anstatt der einzelnen Bilanzpositionen werden im Zeilenset die Positionen der Gewinn- und Ver-lustrechnung definiert.

9.5.2 Definieren von Spaltensets

Nachfolgend die Definition von Spaltensets:469 Es wird für den Konzernabschluss nach HGB sowie für denAbschluss nach IFRS(IAS) ein eigenes Spaltenset angelegt. Innerhalb eines jeden Sets wird eine Spalte für die Sum-menbilanz, die Konsolidierungsbuchungen und die Konzernbilanz erstellt.

Nachfolgende Abbildung zeigt die Definition am Beispiel der Spalte »Konsolidierung« für die Konzernbilanz nachIFRS(IAS). Für die Konzern-GuV kann das selbe Spaltenset, das auch für die Bilanz verwendet wurde, herangezogenwerden:

Abbildung 9.5: Definition der Berichtszeilen

Nachfolgende Tabelle zeigt, welche Daten in die einzelnen Spalten eingehen.

468 Vgl. auch den Beitrag von Rumpf und Schütze (2006) in diesem Buch.469 Vgl. auch den Beitrag von Rumpf und Schütze (2006) in diesem Buch.

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Erstellung von Berichten 165

9.5.3 Zusammenfügen von Zeilen- und Spaltensets zu einem Bericht

Die oben definierten Zeilen- und Spaltensets werden in einem letzten Schritt über den Menüpunkt »Reports –Define – Report« zu Berichten zusammengefasst.470 Nachfolgend finden sich zuerst die – unter Einbeziehung dar-gestellter und weiterer HGB-relevanter Sachverhalte – erstellte Konzernbilanz nach HGB. Anschließend – unter Ein-beziehung dargestellter und weiterer IFRS-relevanter Sachverhalte – die Konzernbilanz nach IFRS(IAS).

Abbildung 9.6: Definition der Berichtsspalten

Konzernabschluss nach HGB:

Summenbilanz Konsolidierungsbuchungen Konzernbilanz

Summe der HGB-Einzelabschlusswerte der A-GmbH sowie der M-AG

Summe der HGB-Konsoli-dierungsbuchungen

Summe der beiden ersten Spalten

Firmensegmentwerte:

11 und 21

Firmensegmentwerte:

91

Konzernabschluss nach IFRS(IAS):

Summenbilanz Konsolidierungsbuchungen Konzernbilanz

Summe der HGB-Einzelabschlusswerte sowie der Korrekturbuchungen

Summe der HGB-Konso-lidierungsbuchungen sowie der Korrektur-buchungen der Konsolidierung

Summe der beiden ersten Spalten

Firmensegmentwerte:

11, 21 und 12, 22

Firmensegmentwerte:

91 und 92

Tabelle 9.16: Vorgehensweise bei der Erstellung von Berichten für den Konzernabschluss

470 Vgl. auch den Beitrag von Rumpf und Schütze (2006) in diesem Band.

In 1000 Euro HGB HGB HGB

Summenabschl. Konsolidierung Konzern

AKTIVA

A.

Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Datenverarbeitungsprogramme 0 0 0

2. Firmenwert 0 3450 3450

Tabelle 9.17: Konzernbilanz nach HGB: Aktiva Teil 1

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166 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

Nachfolgend die Passiva:

II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten 13650 0 13650

2. technische Anlagen 5600 0 5600

3. andere Anlagen 150 0 150

III.

Finanzanlagen

1. Anteile an verb. Unternehmen 10000 <10000> 0

B.

Umlaufvermögen

I. Vorräte 11691 0 11691

II. Forderungen und sonst. Verm.

1. Forderungen geg. verb. Unternehmen 100 <100> 0

III.

Kassabestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6000 0 6000

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

1. latente Steuern 0 0 0

2. übrige 135 0 135

SUMME AKTIVA 47326 <6500> 40826

Tabelle 9.18: Konzernbilanz nach HGB: Aktiva Teil 2

In 1000 Euro HGB HGB HGB

Summenabschl. Konsolidierung Konzern

PASSIVA

A. Eigenkapital

1. Nennkapital 19300 <3300> 16000

2. Kapitalrücklagen 7500 <1500> 6000

3. Gewinnrücklagen 12500 <1500> 11000

4. Bilanzgewinn / Verlust 200 <100> 100

B. Rückstellungen

1. Rst. Für latente Steuern 0 0 0

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten geg. Verb. Unternehmen 100 <110> 0

2. Sonstige Verbindlichkeiten 7494 0 7494

E. Rechnungsabgrenzungsposten 232 0 232

SUMME PASSIVA 47326 <6500> 40826

Tabelle 9.19: Konzernbilanz nach HGB: Passiva

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Erstellung von Berichten 167

Dazu die Konzernbilanz nach IFRS(IAS):

und nachfolgend die Passiva:

In 1000 Euro IFRS(IAS) IFRS(IAS) IFRS(IAS)

AKTIVA Summenabschl. Konsolidierung Konzern

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Datenverarbeitungsprogramme 550 0 550

2. Firmenwert 0 3400 3400

II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauten 16800 0 16800

2. technische Anlagen 5600 0 5600

3. andere Anlagen 150 0 150

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verb. Unternehmen 10000 <10000> 0

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 11691 0 11691

II. Forderungen und sonst. Verm.

1. Forderungen geg. verb. Unternehmen 100 <100> 0

III. Kassabestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6000 0 6000

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1. latente Steuern 180 0 180

2. übrige 135 0 135

SUMME AKTIVA 51206 <6700> 44506

Tabelle 9.20: Konzernbilanz nach IFRS(IAS): Aktiva

In 1000 Euro IFRS(IAS) IFRS(IAS) IFRS(IAS)

PASSIVA Summenabschl. Konsolidierung Konzern

A. Eigenkapital

1. Nennkapital 19300 <3300> 16000

2. Kapitalrücklagen 7500 <1500> 6000

3. Gewinnrücklagen 14190 <1690> 12500

4. Bilanzgewinn / Verlust 360 <110> 250

B. Rückstellungen

1. Rst. Für latente Steuern 2030 0 2030

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten geg. Verb. Unternehmen 100 <110> 0

2. Sonstige Verbindlichkeiten 7494 0 7494

E. Rechnungsabgrenzungsposten 232 0 232

SUMME PASSIVA 51206 <6700> 44506

Tabelle 9.21: Konzernbilanz nach IFRS(IAS): Passiva

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168 Parallele Konzernabschlüsse nach öHGB und IFRS(IAS)

9.6 Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Anhang

Alle für die Kapitalflussrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und den Anhang benötigten Daten sindinnerhalb der Oracle Financials erfasst. Der Anwender kann diese Daten in eigene Berichte einfließen lassen. Oraclestellt hierfür den »Application Desktop Integrator (ADI)« zur Verfügung, mit dessen Hilfe innerhalb von Software-produkten von Drittherstellern (etwa Microsoft Office) auf den Datenbestand des Oracle-Systems zugegriffen wer-den kann. Dadurch eröffnen sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für weitere Auswertungen innerhalb einerdem Anwender vertrauten Programmumgebung.

9.7 ZusammenfassungDer vorliegende Beitrag beschäftigte sich mit der Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards. DasHauptaugenmerk lag auf einer parallelen Darstellung des Konsolidierungsvorgangs nach HGB und IFRS(IAS) mitHilfe der Oracle E-Business Suite anhand eines konkreten Beispiels. Ausgangspunkt dafür ist die bestehende Rech-nungslegung des Unternehmens nach HGB. Darauf aufbauend wird gezeigt, wie eine Rechnungslegung nachIFRS(IAS) implementiert werden kann. Dabei werden Möglichkeiten zur Abbildung von Konzernstrukturen, dieÜbertragung der Daten von Tochterunternehmen zur Konzernmutter sowie die Umsetzung der notwendigen Kon-solidierungsschritte dargestellt. Es zeigt sich, dass die Oracle E-Business Suite ein sinnvolles und effektives Werkzeugzur parallelen Darstellung von Rechnungslegungsinformation basierend auf unterschiedlichen Standards bildet.

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Teil 2

Oracle E-Business Suite: IFRS(IAS) und deutsches HGB sowie weitere ERP-spezifische

Betrachtungen

herausgegeben von

Maximilian Rumpf und Helmut Riesslegger

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Überleitung IFRS <> (d) HGBvon Christian Leitgeb und Maximilian Rumpf 471

10.1 EinleitungIm Sommer 2002 haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union eine Verordnungverabschiedet. Diese sieht vor, dass alle mit Aktien oder sonstigen Wertpapieren an europäischen Börsen notiertenGesellschaften ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), vor-mals International Accounting Standards (IAS) aufstellen müssen.

Diese Verordnung zwingt die Unternehmen das gesamte System der Berichterstattung zu ändern. IFRS (IAS) sindnicht zur Bestimmungen die zu einer bloßen Änderung des Zahlenwerks durch neue Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden führen. Sie forcieren auch den Ausweis von Abschlussinformationen in einem ungewöhnlichenUmfang.

Trotzdem bleiben die nationalen Bestimmungen, wie das Handelsgesetzbuch und das Einkommenssteuergesetz wei-terhin für alle Unternehmen gültig. Das bedeutet für die meisten Unternehmen, dass sie die Bücher sowohl nach denneuen IFRS Regeln als auch nach den nationalen Bestimmungen zu führen haben.

Da IFRS (IAS) und die nationalen Bestimmungen oft nicht übereinstimmende Bestimmungen beinhalten, kann eszu Problemen kommen. In dieser Arbeit werden die Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Bestim-mungen der IFRS (IAS) und dem deutschen Handelsgesetzbuch, aus Sicht der Umsetzung mit der Oracle E-BusinessSuite, beispielhaft herausgearbeitet.

Die meisten börsennotierten Unternehmen in der EU sind mittlere bis große Konzerne und diese Konzerne arbeitengrößtenteils mit ERP-Systemen wie beispielsweise SAP oder der ORACLE E-BUSINESS-SUITE. Für diese, oft mul-tinationalen, Unternehmen bringt die Umstellung von oft mehreren nationalen Bestimmungen auf eine zentrale,vereinheitlichte Bestimmung große Vorteile. Trotzdem müssen auch weiterhin sämtliche Abschlüsse den nationalenBestimmungen entsprechen. Deshalb müssen in den jeweiligen ERP-Systemen Umbuchungen durchgeführt werdenund auch die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen müssen sowohl national als auch international ausge-führt werden.

Zielsetzung dieser Arbeit ist es, im ERP-System Oracle E-Business Suite zu zeigen, wie eine Bilanz bzw. eine GuV-Rechnung nach deutschem Recht (dt. HGB) in eine Bilanz bzw. GuV-Rechnung nach IFRS(IAS) transformiertwerden kann.

10.2 Grundsatzentscheidung

10.2.1 Möglichkeiten der Umstellung

Wenn von einem Unternehmen regelmäßig nach HGB der Jahresabschluss aufgestellt wird und der Jahresabschlussnach IFRS (IAS) nur bestimmten Informationszwecken dient, hat es sich in der Praxis bewährt, die laufende Buch-führung nach HGB zu führen und erst wenn ein IFRS (IAS)-Abschluss benötigt wird, die Überleitung durchAbgrenzungsbuchungen durchzuführen.

Wenn die originäre Finanzbuchführung nach HGB die Basis bzw. den Ausgangspunkt für einen IFRS (IAS)-Einzel-abschluss bildet, dann erfolgt die Primärdatenerhebung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung(GoB) – nach den Detailvorschriften des HGB.

471 Dieser Beitrag stellt eine zusammengefaßte und in einzelnen Punkten stark ergänzte und erweiterte Version der von Mag. Christian Leitgeb unter Betreuung von o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl und Univ. Ass. Mag. Dr. Jörg Schütze erstellten und am Institut für Wirtschafts-pädagogik der KFU Graz eingereichten Diplomarbeit dar.

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172 Überleitung IFRS <> (d) HGB

In einem zweiten Bericht erfolgt dann die Überleitung zum IFRS (IAS)-konformen Einzelabschluss. Es geht hier umentsprechende Abgrenzungen HGB und IFRS (IAS) bzw. IFRS (IAS) und HGB, wobei sich praktisch am Besten dasSystem der Differenzrechnungen bzw. -berücksichtigungen eignet. Die andere bzw. zweite Grundform der Überlei-tung besteht in der Berücksichtigung von Originalwerten für HGB-IFRS (IAS) – abweichend zu behandelte Sachver-halte.

Kommt die Methode der Differenzrechnung bzw. der Differenzberücksichtigungen von einem Unternehmen zurAufstellung eines IFRS (IAS)-Einzelabschlusses zur Anwendung, so wird im ersten Bereich die Buchführung nachden Vorschriften des HGB durchgeführt und es erfolgt in einem zweiten Bereich die Buchung der Differenzen zwi-schen HGB und IFRS (IAS). Ein Bericht über den ersten (Bewertungs-)Bereich ergibt den HGB-Einzelabschluss. Einweiterer Bericht über die Bilanz- und Erfolgskonten beider (Bewertungs-)Bereiche ergibt den IFRS (IAS)-Einzelab-schluss.

Für die Überleitung von der HGB-Rechnungslegung zur IFRS (IAS) ist es notwendig, die Bilanzierungs- und Bewer-tungsunterschiede herauszuarbeiten und festzustellen. Insbesondere geht es um das Identifizieren von Sachverhal-ten bzw. Geschäftsfällen, die nach HGB nicht bilanzierungsfähig, die aber für den IFRS (IAS)-Abschluss relevantund in diesem zu berücksichtigen sind.

Auf der Basis eines vorliegenden Einzelabschlusses nach HGB ist dann eine IFRS (IAS)- Eröffnungsbilanz zu erstel-len. Hierzu hat die Berechnung latenter Steuern zu erfolgen. Es ist zweckmäßig, den handelsrechtlichen Einzeljah-resabschluss zur IFRS (IAS) Eröffnungsbilanz durch Differenzberücksichtigungen überzuleiten und in Form vonKürzungen und Hinzurechnungen darzustellen.

Die Erstellung einer Steuerbilanz ist eine eigene Aufgabenstellung.

Folgende Tabelle zeigt das Prinzip der Abgrenzung zwischen IFRS auf (D)HGB:472

Die Abgrenzungen finden oft in Form von Differenzrechnung bzw. Differenzberücksichtigungen statt.

Vorteile der Differenzrechnung sind:

� Die Finanzbuchführung und die Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften bleiben weitgehend in un-veränderter Form bestehen,

� einfache Realisierbarkeit,

� die Überleitung auf den IFRS (IAS)-Abschluss ist mit relativ wenig Aufwand zu bewerkstelligen,

� die Akzeptanz der MitarbeiterInnen in der Buchhaltung gegenüber der IFRS (IAS)- Anwendung ist höher,Schulungen sind kaum notwendig.

Abbildung 10.1: Prinzip der Abgrenzung von IFRS (IAS) auf (D)HGB

472 Mandl/Schütze (2005), S. 52.

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Grundsatzentscheidung 173

10.2.2 Durchführung der Differenzrechnung

Das Prinzip der Differenzrechnung wird in der Oracle E-Business Suite erreicht, indem ein zusätzlicher Wert »Graz– IAS – Abgrenzung« im Werteset (Value Set)473 Filiale angelegt wird. Alle Unterschiede (nur die Differenzen), diesich im Folgenden auf Grund der unterschiedlichen Vorschriften nach IFRS (IAS) ergeben, werden in diese Filialegebucht. Damit wird erreicht, dass entweder mittels Berichten (Reports) nur die Filiale »Graz – HGB« abgefragtwird, um einen Abschluss nach HGB zu erhalten oder beide Filialen für einen IFRS (IAS)-Abschluss abgefragtwerden.

Hier nun die Eingabemaske für die Berichtssegmente:

Nachfolgend die Veranschaulichung des Prinzips der Differenzrechnung:474

Prinzip der Differenzrechnung

473 Zur Einführung in die Oracle E-Business Suite Vgl. Mandl/Schütze (2005), S. 33ff.

Abbildung 10.2: Eingabe der Berichtssegmente

474 Mandl/Schütze (2005), S. 54.

Abbildung 10.3: Prinzip der Differenzrechnung

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174 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Anlegen der KontenNun werden alle Konten, die sowohl nach HGB als auch nach IFRS (IAS) benötigt werden, angelegt.475

Festlegen des Buchungskreises476

Im Buchungskreis (Set of Books) wird festgelegt:

� zu verwendender Kontenplan,

� Währung,

� Kalender,

� Konto, auf welches der Bilanzgewinn verbucht wird (Retained Earnings).

Der Name des Buchungskreises (Set of Books) ist »Buchungskreis_Diplomarbeit«. Der Kontenplan enthält alle Kon-ten und Filialen, die weiter oben festgelegt wurden und hat den Namen »Buchungskreis_Diplomarbeit«. Im Feld»Bilanzwährung« wird die Währung, in der bilanziert wird (Euro), festgelegt.

Als Kalender wird der eingebaute Kalender »Accounting13« verwendet. Im Feld »Gewinnvortrag« wird festgelegt,auf welches Konto die latente Steuerrückstellung verbucht wird. Hier »01.0969«. Dabei steht »01« für die Filiale»Frankfurt – HGB« und »0969« für das Konto Latente Steuerrückstellung, wie in folgender Abbildung dargestellt:

10.3 Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS)

10.3.1 Durchführung der Abgrenzungsbuchungen zu IFRS (IAS)

Alle Salden und laufenden Buchungen des HGB-Abschlusses wurden bereits in das System eingegeben.477 Für dieAbgrenzung nach IFRS (IAS) werden folgende Unterschiede für den Abschluss 2005 berücksichtigt:

� Immaterielles Anlagevermögen,

� Sachanlagevermögen,

� Finanzanlagevermögen,

� Rückstellungen.

475 Vgl. Mandl/Schütze (2005), S. 33ff.476 Vgl. James and Seibert (1999), S. 32.

Abbildung 10.4: Anlegen des Buchungskreises

477 Vgl. Mandl/Schütze (2005), S. 25ff.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 175

10.3.2 Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Regelung nach IFRS (IAS)Als anwendbare Rechnungslegungsnormen sind IAS 36 (Wertminderungen)478 und IAS 38 anzuführen. In IAS 38sind immaterielle Vermögenswerte, die zum Verkauf bestimmt sind (Umlaufvermögen) nicht erfasst. Diese werdennach IAS 2 oder IAS 11 behandelt.

Der Firmenwert, der aus einem Unternehmenszusammenschluss entstehen kann, wird nach IFRS 3 behandelt.479

Nach §248 Abs. 2 (D)HGB darf für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlicherworben wurden, ein Aktivposten nicht angesetzt werden.480

Nach IAS 38.18 ist ein selbst geschaffener (originärer) oder erworbener (derivativer) immaterieller Vermögenswertdann anzusetzen, wenn nach IAS 38 bestimmte Kriterien erfüllt sind:

� Identifizierbarkeit (IAS 38.11 f),

� Kontrolle (IAS 38.13 ff.),

� Vorhandensein eines künftigen ökonomischen Nutzens (IAS 38.17, 38.21a),

� Zuverlässige Ermittelbarkeit der Kosten (IAS 38.21b).481

Definition immaterieller VermögenswertIn IAS 38.8 wird ein immaterieller Vermögenswert als ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögensposten ohnephysische Substanz definiert. Beispiele hierfür sind Software, Patente, Copyrights, Filme, usw.482

Zu aktivierende immaterielle Vermögensgegenstände sind bei erstmaliger Bilanzierung mit den Anschaffungskostenund im Falle der Selbsterstellung mit den Herstellungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten ergeben sich ausdem Kaufpreis und aus den direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminder-ungen. Die Herstellungskosten sind nach IAS 38.54 zu berechnen. Für Forschungskosten besteht jedoch ein Aktivie-rungsverbot. Für Entwicklungsausgaben besteht jedoch, nach den unter IAS 38.57 genannten Voraussetzungen, eineAktivierungspflicht.483

Firmenwert – Regelung nach IFRS (IAS)Ein originärer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) darf nach IAS 38.48 nicht aktiviert werden. Hier geht IAS imEinklang mit §248 Abs. 2 (D)HGB.

Im Gegensatz zum (D)HGB ist ein derivativer Firmenwert nach IAS zwingend zu aktivieren.

Nach IFRS 3.54 ist eine planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes verboten. Stattdessen muss derGeschäfts- oder Firmenwert jährlich auf eine Wertminderung gemäß IAS 36 Wertänderung von Vermögenswertengeprüft werden.484

Firmenwert – Regelung nach (D)HGBLaut §255 Abs. 4 Satz 1 (D)HGB darf als Geschäfts- oder Firmenwert der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, umden die für die Übernahme einer Unternehmung bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegen-stände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt.485

Im §255 Abs. 4 (D)HGB wird von der Übernahme eines Unternehmens gesprochen ist diese Vorschrift jedoch nichtauf jede Unternehmensübernahme anwendbar. Unter §255 Abs. 4 fallen nur so genannte asset deals, bei denen dieeinzelnen Vermögensgegenstände und Schulden auf einen neuen Rechtsträger übertragen werden.486

478 Vgl. Eichinger (2004), S. 12ff.479 Vgl. Ruhnke (2005), S. 458f.480 Vgl. §248 (D)HGB.481 Vgl. Federmann/IASCF (2004), S. 357ff.482 Vgl. Europäische Kommission (2004), IAS 38.483 Vgl. Ruhnke (2005), S. 460.484 Vgl. IASPlus.de (2005) IFRS 3.485 Vgl. §255 (D)HGB.486 Vgl. Buchholz (2004), S. 58f.

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176 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Laut §255 Abs. 4 Satz 2 (D)HGB ist eine Begrenzung der Nutzungsdauer festgeschrieben, da der Betrag in jedem fol-genden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen ist. Es besteht jedoch laut §255Abs. 4 Satz 3 (D)HGB ein Wahlrecht, den Firmenwert auch auf die geplante Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben.Steuerrechtlich ist der Geschäfts- oder Firmenwert linear über 15 Jahre abzuschreiben (§7 Abs. 1 (D)EStG).

Beispiel FirmenwertIm Rahmen eines Unternehmenskaufs im Jahr 2001 wurde ein Firmenwert in der Höhe von 39.000 aufgedeckt. Die-ser wird auch auf Grund steuerrechtlicher Bestimmungen (vgl. §7 Abs. 1 (D)EStG) in der (D)HGB-Bilanz auf15 Jahre abgeschrieben. Da nach IFRS 3.54 die planmäßige Abschreibung eines Firmenwertes verboten ist, muss derAbschreibungsbetrag der handelsrechtlichen Abschreibung im IFRS (IAS)-Abschluss ausgebucht werden.

In diesem Beispiel werden im IFRS (IAS)-Abschluss latente Steuern angesetzt, da die Firmenwertabschreibung steu-erlich als Betriebsausgabe anerkannt wird (vgl. IAS 12.15 und 12.66).

Nachfolgend die Verbuchung des Firmenwerts in Oracle, erst die Detailansicht, anschließend die gesamte Maske:

Abbildung 10.5: Detail Verbuchung Firmenwert

Durch klicken auf »Mehr Vorgänge« kann die Buchung definitiv verbucht werden. Danach erhält man eine ID-Nummer als Bestätigung.

Anschaffungswert 39.000

bisherige Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuersatz 25%

IFRS(IAS) HGB

Nutzungsdauer keine 15 Jahre

jährliche Abschreibung 0 2.600

Differenz IFRS(IAS)/HGB 2.600

Nach IFRS(IAS) wurde bzw. wird somit das jährlich Gebäude um 2.600 zu wenig abgeschrieben

Daraus ergeben sich latente Steuern von 650

Dieser Sachverhalt wird mit folgender Buchung erfasst:

0035 Firmenwert 2.600

9916 Abschreibung immaterielles Verm. u. SAV 2.600

4345 Latente Steuern 650

0969 Latente Steuerrückstellung 650

Tabelle 10.1: Verbuchung Firmenwert

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 177

Abbildung 10.6: Endgültiges Verbuchen von Geschäftsfällen

Abbildung 10.7: Anzeige der Prozessnummer

SachanlagenBesonders bedeutsame internationalen Rechnungslegungsnormen sind IAS 16, 36 sowie IFRS 5. Die wichtigennationalen Gesetze sind die §§247 Abs. 2, 253, 255, 266 Abs. 2 A., 268 Abs. 2 (D)HGB.487

DefinitionIn IAS 16.6 werden Sachanlagen als Vermögenswerte, die ein Unternehmen zur Herstellung oder Lieferung vonGütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die voraussichtlichlänger als eine Berichtsperiode genutzt werden.488

BewertungGegenstände des Anlagevermögens sind im Jahr der Anschaffung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskostendes Gegenstandes anzusetzen. In den folgenden Jahren ist dieser Wert dann um planmäßige Abschreibungen zu ver-mindern bzw. bei einer dauernden Wertminderung darf auch eine außerplanmäßige Abschreibung durchgeführtwerden.

Im §255 Abs. 1 (D)HGB werden Anschaffungskosten als Aufwendungen bezeichnet, die geleistet werden, um einenVermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Ebenfalls sind Neben-kosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.Hier gibt es keinen Unterschied zwischen (D)HGB und IFRS(IAS). Die Herstellungskosten werden im §255 Abs. 2(D)HGB genau definiert. Im (D)HGB gibt es Wahlrechte zur Aktivierung der fixen Gemeinkosten, laut IFRS(IAS)müssen diese Kosten jedoch aktiviert werden.489

Weiters ist zu beobachten, dass in IFRS (IAS)-Abschlüssen die Nutzungsdauern im Vergleich zu (D)HGB-Abschlüs-sen oft länger sind, da sie sich mehr an die international üblichen Nutzungsdauern anpassen. Das Motiv, Abschrei-bungen als bilanzpolitisches Instrumentarium zu nutzen, fällt in IFRS (IAS)-Abschlüssen weg, da sie keine Aus-wirkungen auf die Steuerbemessung entfalten. Durch diese Verlängerung der Nutzungsdauern steigt das Anlage-vermögen und die periodischen Abschreibungen werden in IFRS (IAS)-Abschlüssen geringer.490

Beispiel Sachanlagevermögen

487 Vgl. Ruhnke (2005), S. 418.488 Vgl. Federmann/IASCF (2004), S. 149.489 Vgl. §255 (D)HGB.490 Vgl. Mandl/Schütze (2005), S. 47ff.

Anschaffungswert 326.700

bisherige Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuersatz 25%

IFRS(IAS) HGB

Nutzungsdauer 50 33

Tabelle 10.2: Verbuchung Gebäude

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178 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Jetzt sind die Buchungen zur Verbuchung vorgemerkt und können wie vorher verbucht werden.

Abbildung 10.8: Verbuchung der Gebäudeabgrenzung

Finanzanlagen – Regelung nach IFRS (IAS)In IAS 32 sind vor allem die Abgabepflichten zu Finanzinstrumenten und in IAS 39 der Ansatz und die Bewertunggeregelt.491 IAS 39 wurde im Jahr 2005 komplett von der Europäischen Union übernommen.492 Diese Vorschriftenstehen seit langem im öffentlichen Interesse und die Europäische Zentralbank gelangte zu dem Schluss, dass dieBewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegendem Zeitwert aufgrund der hohen Volatilität der auszuweisen-den Ergebnisse sowie der begrenzten Zuverlässigkeit von Zeitwertschätzungen möglicherweise »negative Auswir-kungen auf die Stabilität des Finanzsystems« haben.493

jährliche Abschreibung 6.534 9.900

Differenz IFRS(IAS)/HGB 3.366

Nach IFRS(IAS) wurde bzw. wird somit das jährlich Gebäude um 3.366 zu wenig abgeschrieben

Daraus ergeben sich latente Steuern von 841,50

Dieser Sachverhalt wird mit folgender Buchung erfasst:

0090 Betriebs- und Geschäftsgebäude 3.366

9916 Abschreibung immaterielles Verm. u. SAV 3.366

4345 Latente Steuern 841,5

0969 Latente Steuerrückstellung 841,5

491 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S. 482 ff.492 Vgl. IASPlus.de (2005) IAS 39.493 Vgl. Europäische Zentralbank (2004) ), S. 89.

Tabelle 10.2: Verbuchung Gebäude (Forts.)

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 179

FinanzinstrumenteIn IAS 32.5 bzw. IAS 39.8 wird ein Finanzinstrument als ein Vertrag bezeichnet, der gleichzeitig zu einem finanziel-len Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenka-pitalinstrument führt.494

Aktive FinanzinstrumenteNach IAS 39.10 werden die aktiven Finanzinstrumente in die folgenden vier Kategorien eingeteilt:

1. Ein zu Handelszwecken gehaltener finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit ist ein Fi-nanzinstrument, das hauptsächlich mit der Absicht erworben oder eingegangen wurde, einen Gewinn aus kurz-fristigen Schwankungen des Preises oder der Händlermarge zu erzielen (IAS 39.18 beinhaltet Beispiele für zuHandelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten).

2. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen sind Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zah-lungen sowie einer festen Laufzeit, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann (sieheIAS 39.80-92).

3. Von Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen sind finanzielle Vermögenswerte, die vom Unterneh-men durch die direkte Bereitstellung von Bargeld, Waren oder Dienstleistungen an einen Schuldner geschaffenwurden (siehe IAS 39.19-20).

4. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind finanzielle Vermögenswerte, ausgenommenPunkt 1-3 (siehe IAS 39.21).495

Bewertung von aktiven FinanzinstrumentenDie Bewertung von aktiven Finanzinstrumenten ist in IAS 39.66-92 geregelt.

Übersicht über die Bewertung von Finanzinstrumenten496

Abbildung 10.9: Bewertung von aktiven Finanzinstrumenten

Unterschiede (D)HGB – IFRS (IAS)Im (D)HGB ist eine Trennung zwischen Finanzvermögen des Anlagevermögens und Finanzvermögen des Umlauf-vermögens laut §266 Abs. 2 A.III. und B III. (D)HGB vorgesehen. Für Finanzvermögen des Anlagevermögens giltdas gemilderte Niederstwertprinzip. Das heißt, dass nur bei dauernder Wertminderung zwingend abgewertet wer-den muss (siehe §253 Abs. 2 letzter Satz (D)HGB). Ist die Wertminderung nicht von Dauer kann laut §253 Abs.2 Satz 3 (D)HGB abgewertet werden (Abwertungswahlrecht).497

494 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 292/S 376.495 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 377ff bzw. Ruhnke (2005) S 499ff.496 In Anlehnung an Wagenhofer (2005) S. 237.497 Vgl. §253 (D)HGB.

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180 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Beispiel WertpapiereDer Marktwert (entspricht auch Anschaffungskosten) der Wertpapiere beträgt am 31.12.2004

17.900. Die Wertpapiere werden in der Kategorie zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte gehalten.Am 1.1.2005 werden weitere Wertpapiere um 2.100 gekauft . Am 31.12.2005 beträgt der Marktwert der Wertpapiere,die nach IFRS (IAS) als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert wurden, 25.000. Wertänderungenwerden erfolgswirksam verbucht.

Da eine Zuschreibung der Wertpapiere nach (D)HGB nicht erlaubt ist (Bewertung über die Anschaffungskosten),muss sie für den IFRS (IAS)-Abschluss durchgeführt werden.

Nachfolgende die Verbuchung in Oracle, Detailansicht, nachfolgend komplette Maske:

LeasingLeasingverhältnisse sind in IAS 17 geregelt. Nach IAS 17.3 ist ein Leasingverhältnis eine Vereinbarung, bei der derLeasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung einesVermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum überträgt.498

1380 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.000

8630 Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens 5.000

4345 Latente Steuern 1.250

0969 Latente Steuerrückstellung 1.250

Tabelle 10.3: Verbuchung Wertpapiere

Abbildung 10.10: Detailansicht Verbuchung Wertpapierabgrenzung

Abbildung 10.11: Verbuchung von Wertpapierabgrenzung

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 181

IAS 17 unterscheidet zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing. Unter Finanzierungsleasing wird nachIAS 17.4 als eine Form des Leasings definiert, wo »im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken undChancen eines Vermögenswertes übertragen werden«. Operating Leasing sind alle anderen Leasingverhältnisse.499

Von Finanzierungsleasing wird gesprochen, wenn alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen einesVermögenswertes übertragen werden. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob letztendlich das Eigentumsrechtübertragen wird, oder nicht.500

Sale-and-leaseback Transaktionen werden in IAS 17.49-57 behandelt. Aufgrund der immer größer werdenden wirt-schaftlichen Bedeutung dieser Transaktionen wird diesen große Bedeutung eingeräumt.

Umsetzung in der Oracle E-Business Suite501

Finanzierungs-LeasingVom Leasingnehmer wird im Modul Assets ein neuer Vermögensgegenstand aktiviert und gleichzeitig eine entspre-chende Leasingverbindlichkeit passiviert. Abhängig ob es sich dabei um einen abnutzbaren Vermögensgegenstandhandelt oder nicht, wird in einem Abschreibungsbuch die Form der Abschreibung festgelegt. Der Leasinggeber hatdie Finanzierungserlöse planmäßig auf die Laufzeit zu verteilen.

Operating-LeasingDa der Vermögensgegenstand im Eigentum des Leasinggebers bleibt, wird er auch dort im Asset Modul aktiviertund mittels Abschreibungsbüchern abgeschrieben. Der Leasingnehmer hingegen verbucht die Leasingzahlungenerfolgswirksam.

Anlagenspiegel

Regelung nach (D)HGB§268 Abs. 2 (D)HGB schreibt vor, dass in der Bilanz oder im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten desAnlagevermögens und der Posten Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebsdarzustellen sind. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge,Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen in ihrer gesamtenHöhe gesondert aufzuführen. Daraus ergibt sich der so genannten Anlagenspiegel.502

Regelung nach IFRS (IAS)Im Konzernanlagenspiegel ist nach IAS 16.73 die Entwicklung jedes gesondert auszuweisenden Bilanzpostens desimmateriellen Anlagevermögens, des Sachanlagevermögens und auch des Finanzanlagevermögens darzustellen.503

Im Hinblick auf den nach IFRS (IAS) vorzunehmenden getrennten Ausweis von planmäßigen und außerplanmäßi-gen Abschreibungen für Anlagevermögensgegenstände, ist es zweckmäßig, eine kontenmäßige Trennung der plan-und außerplanmäßigen Abschreibungen vorzunehmen. Es ist auch dafür zu sorgen, dass im Falle der Anwendungder Neubewertungsmethode nach IFRS (IAS) die bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten undSachanlagen ermittelten Neuwerte in der Buchführung Berücksichtigung finden können.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDie E-Business Suite biete im Modul Assets die Möglichkeit, einen Anlagenspiegel automatisch über alle Anlagen,die im System vorhanden sind, zu erstellen. Dazu werden entweder die Abschreibungsbücher nach HGB oder nachIFRS (IAS) ausgewählt, um den entsprechenden Anlagenspiegel zu erhalten.504

498 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 160.499 Vgl. Wagenhofer (2005) S. 282.500 Vgl. Brösel/Kasperzak (2004) S. 57.501 Vgl. dazu auch Riebenbauer (2006) in diesem Werk.502 Vgl. Ruhnke (2005) S. 415f.503 Vgl. Petersen/Bansbach/Dornbach (2005) S. 333.504 Vgl. Mandl/Schütze (2005), S. 153ff.

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182 Überleitung IFRS <> (d) HGB

10.3.3 Vorräte

Vorräte werden in IAS 2 behandelt. IAS 2.4 definiert Vorräte als Vermögenswerte

a) die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden,

b) die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden oder

c) die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dazu bestimmt sind, bei der Herstellung oder der Erbringung von Dienst-

leistungen verbraucht zu werden.505

BewertungVorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zubewerten.506

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich dergeschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.507

In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind alle Kosten des Erwerbes und der Be- und Verar-beitung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und inihren derzeitigen Zustand zu versetzen.508

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten werden in IAS 2.8 und 2.9 behandelt. Zu den Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis,Einfuhrzölle, Transport- und Verbringungskosten sowie sonstige Kosten, die der Beschaffung von Fertigerzeugnis-sen, Materialien und Leistungen unmittelbar zugerechnet werden können. Anschaffungspreisminderungen werdenbei der Ermittlung der Anschaffungskosten abgezogen.509

Unterschiede IFRS (IAS) – (D)HGBNach §253 (D)HGB sind alle Vermögensgegenstände, egal ob sie zum Anlage- oder Umlaufvermögen zählen, höch-stens mit den Anschaffungskosten zu bewerten.510 Nach IAS ist aber auch eine Neubewertung der Vermögensgegen-stände zum fair value möglich.

Herstellungskosten

Die Herstellungskosten sind in IAS 2.10-12 geregelt. Die Herstellungskosten umfassen die Kosten, die den Produk-tionseinheiten direkt zuzurechnen sind, wie beispielsweise Fertigungslöhne. Ebenso zu den Herstellungskostengehören zugerechnete fixe und variable Produktionsgemeinkosten, die bei der Verarbeitung der Ausgangsstoffe zuFertigerzeugnissen anfallen.511

Sonstige Kosten

Sonstige Kosten sind in IAS 2.13-15 geregelt. Sonstige Kosten werden nur insoweit in die Anschaffungs- oder Her-stellungskosten der Vorräte einbezogen, als sie angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihrenderzeitigen Zustand zu versetzen.512

Keine Herstellungskosten sind:

a) anormale Beträge für Materialabfälle, Fertigungslöhne oder andere Produktionskosten,

b) Lagerkosten, soweit diese nicht im Produktionsprozess vor einer weiteren Produktionsstufe erforderlich sind,

c) Verwaltungsgemeinkosten, die nicht dazu beitragen, die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeiti-gen Zustand zu versetzen, und

d) Vertriebskosten.513

505 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.4.506 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.6.507 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.4.508 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.7.509 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 77.510 Vgl. §253 (D)HGB.511 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 78.512 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.13.513 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.14.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 183

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in IAS 23 behandelt. In IAS 23.7 wird die Benchmark-Methode behandelt. Diese siehtvor, dass die Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand zu erfassen sind, in der die angefallen sind. IAS 23.13legt fest, welche Fremdkapitalkosten aktiviert werden dürfen. Es dürfen nur jene Fremdkapitalkosten aktiviert wer-den, die direkt, dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet wer-den können, und die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert nichtgetätigt worden wären.514

Nachfolgend die Unterschiede IFRS (IAS) – HGB bei den Herstellungskosten515

Aus der oben stehenden Tabelle ist ersichtlich, dass nach IFRS (IAS) die Unternehmen verpflichtet sind, die Herstel-lungskosten zum Höchstansatz (Vollkosten) anzusetzen. Nach (D)HGB gibt es jedoch ein Wahlrecht zwischenHöchst-, Mindestansatz und dazwischen liegenden Beträgen. Dieser Unterschied wirkt sich besonders bei derBewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus.

Die Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden in IAS 2.19-23 behandelt. NachIAS 2.19 sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die normalerweise nicht austauschbarsind, und solcher Erzeugnisse, Waren oder Leistungen, die für spezielle Projekte hergestellt und ausgesondert wer-den, durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bestimmen.516

Zulässige Verfahren nach IAS (IFRS)First-in-First-out-Verfahren:

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten, die nicht in IAS 2.19 behandelt sind, sind nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) zu ermitteln.517

Alternativ zulässige Methode

Für Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten, die nicht unter IAS 2.19 fallen, ist alternativ auch dieDurchschnittsmethode zulässig.518

Die Anwendung des LIFO (Last In First Out) Verfahrens ist nach IAS 2 verboten.

Zulässige Verfahren nach (D)HGBLaut §256 Satz 1 (D)HGB sind sowohl das FIFO als auch das LIFO Verfahren als Bewertungsvereinfachungsverfahrenzulässig.519 Steuerrechtlich ist das FIFO-Verfahren jedoch nicht zulässig. Das LIFO-Verfahren ist steuerrechtlich nach

514 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 243.515 In Anlehnung an Wagenhofer (2005), S. 159.

IAS 2.10-12 §255 Abs. 1-3 (D)HGB

Materialeinzelkosten • •

Fertigungseinzelkosten • •

Sondereinzelkosten der Fertigung • •

Materialgemeinkosten • o

Fertigungsgemeinkosten • o

Sondergemeinkosten der Fertigung • o

Anteilige Entwicklungs-, Konstruktions- und Versuchskosten • o

Fertigungsbezogene Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Ein-richtungen

• o

Herstellungsbezogene Zinsaufwendungen • o

Allgemeine Verwaltungskosten - -

Vertriebskosten - -

Legende: • Pflicht o Wahlrecht – Verbot

Tabelle 10.4: Unterschiede IFRS (IAS) – (D)HGB Herstellungskosten

516 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.19.517 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.21.518 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.21.

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184 Überleitung IFRS <> (d) HGB

§6 Abs. 1 Nr. 2a (D)EStG zulässig. Die Durchschnittsmethode ist nach §256 Satz 2 (D)HGB zulässig, der wiederum auf§240 Abs. 4 (D)HGB (Durchschnittsbewertung der Inventurbestände) verweist.520 Das Durchschnittsverfahren istebenfalls steuerrechtlich nach der R 36 Abs. 4 (D)EStR zulässig.521

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDie Umsetzung der möglichen unterschiedlichen Wertansätze für Vorräte bzw. Halb- und Fertigerzeugnisse kannebenfalls mittels Differenzenrechnung durchgeführt werden, z.B. im Modul Inventory. Dazu werden die Unter-schiede in den Bewertungsbereichen erfasst. Für die automatisierte unterschiedliche Bewertung nach HGB undIFRS (IAS) bietet die E-Business-Suite auch zahlreiche integrierte Tools an.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen im Rahmen von Schuldverhältnissen. Sie ergeben sich ausfür Unternehmen typischen Lieferungen und Leistungen und beruhen auf Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträ-gen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der GuV als Umsatzerlöse ausgewiesen. Erlösvermin-derungen, wie beispielsweise Rabatte sind abzuziehen, nicht jedoch Skonti, die separat ausgewiesen werden.

Regelung nach IFRS (IAS)Die relevanten Bestimmungen für Forderungen sind in IAS 1 enthalten. Vormals waren die Bestimmungen in IAS13 enthalten, dieser wurde aber außer Kraft gesetzt. Nach IAS 1.52 sind die Beträge von Forderungen (Vermögens-gegenständen) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert auszuweisen.522

Regelung nach (D)HGBForderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht sind als solche, gesondert auszuweisen, gemäß §266 Abs. 2 A. II. (D)HGB.523

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist bei jedem gesondert ausgewiesenenPosten zu vermerken, gemäß §268 Abs. 4 Satz 1 (D)HGB. Unter Restlaufzeit wird jener Zeitraum verstanden, derzwischen Bilanzstichtag und dem Tag des erwarteten Forderungseingangs liegt.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDank umfangreicher Funktionen im Modul Receivables bzw. unterschiedlichen Bewertungsbereichen können dieAnforderungen des Ausweises leicht umgesetzt werden. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmenund gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden bereits über die Unternehmens-struktur determiniert. Diese können somit später auch, sollte ein Konzernabschluss gemacht werden, automatischkonsolidiert werden.

Fertigungsaufträge

Regelung nach IFRS (IAS)Fertigungsaufträge werden in IAS 11 behandelt. Nach IAS 11.3 ist ein Fertigungsauftrag ein Vertrag über die kun-denspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer Anzahl von Gegenständen, die hinsichtlich Design,Technologie und Funktion oder hinsichtlich ihrer Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängigsind.524

IAS 11.22 legt fest, falls das Ergebnis eines Fertigungsauftrages verlässlich zu schätzen ist, so sind die Auftragserlöseund Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt (Fertigstel-lungsgrad) am Bilanzstichtag jeweils als Erträge und Aufwendungen zu erfassen. Ein erwarteter Verlust durch denFertigungsauftrag ist gemäß IAS 11.36 sofort als Aufwand zu erfassen.525

519 Vgl. §256 Satz 1(D)HGB.520 Vgl. §256 Satz 2 (D)HGB.521 Vgl. Ruhnke (2005) S. 488f.522 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 1.52.523 Vgl. §266 (D)HGB.524 Vgl. Maukner/Rohatschek (2002) S. 74ff.525 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 110.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 185

Regelung nach (D)HGBIm (D)HGB sind keine spezifischen Normen zur langfristigen Auftragsfertigung enthalten. Langfristige Fertigungs-aufträge beruhen entweder auf Werkverträgen (§631 (D)BGB) oder Werklieferverträgen (§651 (D)BGB). DerVerkauf von Produkten für den anonymen Markt ist demnach nicht als Fertigungsauftrag einzustufen.526

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDas Modul Projects bietet die Möglichkeit, Fertigungsaufträge im System voll integriert zu verwalten und zubilanzieren. Da im Modul alle aufgelaufenen Kosten bzw. Budgets verwaltet werden, kann am Bilanzstichtag derFertigstellungsgrad als Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätztengesamten Auftragskosten ermittelt werden. Durch die volle Integration des Moduls in die E-Business Suite könnensomit über die Oracle Projects Engine direkt Status Berichte, Rechnungen für Kunden und sämtliche andere not-wendigen Buchungen durchgeführt werden.

Wertpapiere

Regelung nach IFRS (IAS)Siehe dazu weiter oben den Punkt »Finanzanlagen«

Regelung nach (D)HGBGemäß §266 Abs. 2 A.III. und B III. (D)HGB wird eine Trennung zwischen Finanzvermögen des Anlagevermögensund des Umlaufvermögens durchgeführt.527 Für Gegenstände des Umlaufvermögens gilt gemäß §253 Abs. 3(D)HGB das strenge Niederstwertprinzip.528

Kassenbestand und Guthaben

Darunter werden die liquiden Mittel des Unternehmens am Bilanzstichtag verstanden. Nach IFRS (IAS) gehörendiese zu den finanziellen Vermögenswerten.

Umsetzung in der Oracle E-Business SuiteZur Verwaltung der liquiden Mittel eines Unternehmens greifen insbesondere die Module Receivables, Payables undCash Management ineinander. Dadurch können Ist-Bestand, Prognosen und Auswertungen über das gesamteUnternehmen hinweg durchgeführt werden.

10.3.4 Eigenkapital

Regelung nach IFRS (IAS)

Für den Ansatz und die Bewertung von Eigenkapital existiert kein eigener IFRS. In den IAS sind die Einzelheiten zurAbgrenzung zwischen einer finanziellen Schuld und einem Eigenkapitalinstrument in IAS 32 geregelt.529

Unter einer finanziellen Schuld wird jede vertragliche Verpflichtung verstanden, flüssige Mittel oder einen anderenfinanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben oder Finanzinstrumente mit einem anderenUnternehmen unter potenziell nachteiligen Bedingungen austauschen zu müssen (IAS 32.11 financial liability)

Unter einem Eigenkapitalinstrument wird ein Vertrag verstanden, der einen Residualanspruch an den Vermögens-werten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründet (IAS 32.11 equity instrument).

Gemäß IAS 1.66 gilt der bilanzielle Mindestausweis der Posten Gezeichnetes Kapital und Rücklagen.530

526 Vgl. Ruhnke (2005) S. 589.527 Vgl. §266 (D)HGB.528 Vgl. §253 (D)HGB.529 Vgl. Ruhnke (2005) S. 513.530 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 65.

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186 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Regelung nach (D)HGB

Der Ausweis des Eigenkapitals bei großen und mittleren Kapitalgesellschaften (§267 (D)HGB) muss in der Bilanzgemäß §266 Abs. 3 (D)HGB wie folgt gegliedert werden:531

Von großer Bedeutung für die Posten Gewinnvortrag/Verlustvortrag bzw. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ist§268 Abs. 1 (D)HGB aufgrund der Regelung bei Verwendung nur eines Teiles des Jahresergebnisses zur Bilanzerstel-lung. Wird nur ein Teil des Jahresergebnisses zur Bilanzerstellung verwendet, so werden die Posten Gewinnvortrag/Verlustvortrag bzw. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust zusammengefasst.532

Ebenso von Bedeutung für den Posten Kapitalrücklage sind die §§270 und 272(D)HGB. In §270 (D)HGB Satz 1wird die Bildung von Kapitalrücklagen behandelt und in §272 (D)HGB Abs. 2 wird festgelegt, welche Beträge alsKapitalrücklagen auszuweisen sind.533

Rückstellungen sind Passivposten für künftige oder gegenwärtige Verpflichtungen eines Unternehmens, die zu Aus-gaben führen können.534

Regelung nach IFRS (IAS)

Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen sind in IAS 37 geregelt. Nach IAS 37.14 sind Rückstel-lungen dann anzusetzen, wenn

a) ein Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder fak-tisch) hat (siehe auch SIC 6),

b) der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichen Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist,und

c) eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.535

Bei der Bewertung von Rückstellungen nach IFRS (IAS) sind die Bestimmungen IAS 37.36 – .41 relevant. In IAS37.36 wird festgelegt, dass der als Rückstellung angesetzte Betrag die bestmögliche Schätzung der Ausgabe darstellt,die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist.536

In IAS 37.43 wird festgelegt, dass eine Rückstellung nicht übermäßig hoch sein darf. Daraus geht hervor, dass keinestillen Reserven gebildet werden dürfen.

Nach IAS 37.84 hat ein Unternehmen für jede Gruppe von Rückstellungen die folgenden Angaben zu machen:

a) den Buchwert zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode,

b) zusätzliche, in der Berichtsperiode gebildete Rückstellungen, einschließlich der Erhöhung von bestehendenRückstellungen,

c) während der Berichtsperiode verwendete (d.h. entstandene und gegen die Rückstellung verrechnete) Beträge

531 Vgl. §266 (D)HGB.

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

1. Gesetzliche Rücklage

2. Rücklage für eigene Anteile

3. Satzungsmäßige Rücklagen

4. Andere Gewinnrücklagen

IV Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Tabelle 10.5: Eigenkapitalausweis nach (D)HGB

532 Vgl. §268 (D)HGB.533 Vgl. §270/272 (D)HGB.534 Vgl. Ruhnke (2005) S. 547.535 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 37.14.536 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 37.36.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 187

d) nicht verwendete Beträge, die während der Berichtsperiode aufgelöste wurden, und

e) die Erhöhung des während der Berichtsperiode auf Grund des Zeitablaufs abgezinsten Betrages und die Auswir-

kung von Änderungen des Abzinsungssatzes.537

Regelung nach (D)HGB

Die zentrale Bestimmung für die Bildung von Rückstellungen ist §249 (D)HGB. Nach §249 Abs. 1 (D)HGB sindRückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bil-den.538 Ferner sind Rückstellungen zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung,die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgendenGeschäftsjahr nachgeholt werden, Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.539

Gemäß §249 Abs. 2 (D)HGB dürfen Rückstellungen außerdem für ihrer Eigenart nach genau umschriebene, demGeschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen gebildet werden, die amAbschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbe-stimmt sind.

Im Abs. 3 ist festgelegt, dass Rückstellungen für andere Gründe, als jene in den Absätzen 1 und 2 genannten, nichtgebildet werden dürfen und Rückstellungen nur aufgelöst werden dürfen, sofern der Grund für deren Bildung ent-fallen ist.

Nach §253 Abs. 1 Satz 2 (D)HGB sind Rückstellungen nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach vernünftigerkaufmännischer Beurteilung notwendig ist.540

Hier die Hauptunterschiede zwischen IFRS (IAS) und (D)HGB541

Beispiel – Aufwandsrückstellungen2003 wurde eine Aufwandsrückstellung in Höhe von 11.300 in den HGB-Abschluss eingestellt. Diese ist in den son-stigen Rückstellungen enthalten. Da Aufwandsrückstellungen nach IFRS (IAS) nicht gebildet werden dürfen, wer-den sie über eine Abgrenzungsbuchung im IFRS (IAS)-Abschluss berücksichtigt.

Nachfolgend die Verbuchung in Oracle:

537 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 351.538 Vgl. §249 (D)HGB.539 Vgl. Kremin-Buch (2002) S. 187.540 Vgl. §253 (D)HGB.541 Vgl. Wagenhofer (2005) S. 267.

(D)HGB IFRS(IAS)

Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und dro-hende Verluste, wenn die Inanspruchnahme mit hinreichender Wahr-scheinlichkeit eintritt.

Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen, wenn die Inanspruchnahme mit mehr als 50% Wahrscheinlichkeit erfolgt.

Bildung von Aufwandsrückstellungen für bestimmte Aufwende, wie beispielsweise Instandhaltungsaufwende.

Verbot des Ansatzes von Aufwandsrückstellungen.

Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Bewertung mit dem Erwartungswert.

Abzinsung nur bei Vorhandensein eines Zinsanteils. Abzinsungspflicht, wenn wesentlich.

Tabelle 10.6: Unterschied IFRS (IAS) und (D)HGB bei Rückstellungen

0970 Sonstige Rückstellungen 11.300

2000 Übrige betriebliche Aufwendungen 11.300

4345 Latente Steuern 2.825

0969 Latente Steuerrückstellung 2.825

Tabelle 10.7: Verbuchung der Rückstellungsabgrenzung

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188 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Abbildung 10.12: Verbuchung der Rückstellungsabgrenzung in ORACLE

10.3.5 Verbindlichkeiten

Regelung nach IFRS (IAS)

Die relevanten Bestimmungen sind IAS 32 und IAS 39

Eine finanzielle Verbindlichkeit ist nach IAS 32.5 bzw. IAS 39.8 jede vertragliche Verpflichtung,

a) flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben oder

b) Finanzinstrumente mit einem anderen Unternehmen unter potenziell nachteiligen Bedingungen austauschen

zu müssen.542

Verbindlichkeiten sind nach IAS 39.66 mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten, die dem beizulegenden Wert derGegenleistung entsprechen.543

Regelung nach (D)HGB

Gemäß §266 Abs. 3 C (D)HGB sind Verbindlichkeiten in der Bilanz wie folgt zu gliedern:544

� Anleihen;

� Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;

� Erhaltene Anzahlungen;

� Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

� Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;

� Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;

� Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

� Sonstige Verbindlichkeiten,davon aus Steuern,davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten nach (D)HGB ist in §253 Abs. 1 Satz 2 (D)HGB geregelt. Die Verbindlichkei-ten sind demnach mit ihrem Rückzahlungsbetrag zu bewerten.545

542 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S 292 bzw. S. 376.543 Vgl. Buchholz (2004) S. 245.544 §266 Abs. 3 C (D)HGB.545 Vgl. §253 (D)HGB.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 189

10.3.6 Regelung nach IFRS (IAS)

Latente Steuern werden in IFRS (IAS) 12 geregelt. Latente (versteckte bzw. nicht in Erscheinung tretende) Steuernergeben sich aus der Differenz zwischen der fiktiven Steuerbelastung aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Ver-lustrechnung bzw. der Handelsbilanz und dem tatsächlichen Steueraufwand aus der steuerrechtlichen Gewinn-ermittlung.546

Es wird noch zwischen latenten Steuerschulden und latenten Steueransprüchen unterschieden.

Latente Steuerschulden sind Ertragssteuerbeträge, die zukünftig aus den Differenzen zwischen IFRS- und Steuer-bilanz zu zahlen sind.

AnsatzFür den IFRS-Abschluss ist das temporary-Konzept relevant. Dieses Konzept ist bilanzorientiert. Demnach sindgrundsätzlich alle temporären Differenzen zwischen dem Ansatz in der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz, die künf-tig zu einer steuerlichen Be- oder Entlastung führen, in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen.547

Für latente Steuerschulden besteht nach IAS 12.15 die Verpflichtung, einen Posten für passive latente Steuern zu bil-den. Kein Posten ist zu bilden, wenn die latenten Steuern aus einem Geschäfts- oder Firmenwert entstehen und die-ser nicht absetzbar ist. IAS 12.17f enthalten Beispiele für latente Steuern.548

Für latente Steueransprüche besteht nach IAS 12.24 die Verpflichtung, einen Posten für aktive latente Steuern zu bil-den. IAS 12.26 enthält Beispiele für latente Steuern.549

Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden hat nach IAS 12.47 mit jenen Steuersät-zen zu erfolgen, die zum Bilanzstichtag gültig sind oder angekündigt werden.550

AusweisNach IAS 12.69 sind Steueransprüche und Steuerschulden getrennt von anderen Vermögenswerten und Schulden inder Bilanz darzustellen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind von tatsächlichen Steuererstat-tungsansprüchen und tatsächlichen Steuerschulden zu unterscheiden.551

Regelung nach (D)HGB

Als relevante Bestimmungen im (D)HGB für latente Steuern sind die §§274, 284 Abs. 1, 285 Nr. 6 (D)HGB zu nen-nen.

AnsatzIm Unterschied zum IFRS-Abschluss ist im HGB-Abschluss das sog. Timing-Konzept anzuwenden. Dieses Konzeptist GuV orientiert. Demnach sind nur die Ergebnisunterschiede zwischen HGB-Abschluss und Steuerbilanz zuberücksichtigen, die sich in den folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren, bzw. ausgleichen.552

Für aktive latente Steuern (effektive Steuerzahlung zu niedrig) besteht nach §274 Abs. 2 Satz 1 (D)HGB ein Ansatz-wahlrecht. Dies stellt keinen Vermögensgegenstand dar, sondern ist eine Bilanzierungshilfe. Ebenso gilt bei Ansatzdieser Bilanzierungshilfe eine Ausschüttungssperre nach §274 Abs. 2 Satz 3 (D)HGB.553

Für passive latente Steuern (effektive Steuerzahlung zu hoch) gilt nach §274 Abs. 1 (D)HGB eine Aktivierungs-pflicht. Nach §274 Abs. 1 (D)HGB ist eine Rückstellung gem. §249 Abs. 1 Satz 1 (D)HGB zu bilden (Rückstellungfür ungewisse Verbindlichkeiten).554

In den §§284 Abs. 1 und 285 Nr. 6 (D)HGB wird der Ausweis im Anhang der Bilanz und der GuV behandelt.

Unterschiede IFRS (IAS) – (D)HGB im Bezug auf latente Steuern:555

546 Vgl. Haunerdinger/Probst (2004) S. 90.547 Vgl. Ruhnke (2005) S. 400.548 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 117.549 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 120.550 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 12.47.551 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 12.69.552 Vgl. Ruhnke (2005) S. 397.553 Vgl. Adrian (2005) S. 81f.554 Vgl. Buchholz (2004) S. 128.555 in Anlehnung an Wagenhofer (2005) S. 339.

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190 Überleitung IFRS <> (d) HGB

10.3.7 Rechnungsabgrenzungsposten

Zum Unterschied zum (D)HGB sind (aktive und passive) Rechnungsabgrenzungsposten keine Posten des IFRS(IAS)-Abschlusses.

10.3.8 Erstellung von Berichten

Um eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung in der Oracle EBS erstellen zu können, wird die Funktionder Berichterstellung (FSG) benötigt.556 Im Folgenden wird die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach(D)HGB gezeigt, in der obige Geschäftsfälle bereits berücksichtigt sind.

Das Deutsche HGB schreibt nach §275 (D)HGB eine vollständige Gliederung, sowohl nach dem Gesamtkosten- alsauch nach dem Umsatzkostenverfahren vor.557 Während IAS 1 nur einen Mindestausweis von Posten vorschreibt.Innerhalb dieses Mindestausweisrahmens ist jede Darstellung grundsätzlich erlaubt, sofern sie den allgemeinenInformationsgrundsätzen der Informationsvermittlung, speziell der Relevanz und Verlässlichkeit der Informati-onen entspricht.

Das Deutsche HGB beinhaltet ebenfalls genaue Vorschriften über die auszuweisenden Posten für die Bilanz. DieseGliederung ist in §266 (D)HGB festgeschrieben. In den IFRS (IAS) gibt es nichts Vergleichbares.

Gewinn- und Verlustrechnung nach (D)HGB

Ein Bericht besteht in der Oracle E-Business Suite aus Zeilensets (Row Sets) und Spaltensets (Column Sets). Die Zei-lensets legen den Inhalt der Zeilen, die Spaltensets den Inhalt der Spalten fest.

Funktionsweise von Berichten in der Oracle E-Business Suite:

Definieren von Zeilensets

� Auswählen des Zeilenset (Row Set) Fensters,

� Festlegen des Namens (»DABK_GuV«) und der Beschreibung (»GuV-Rechnung lfd. Und Vorjahr«) des Zeilen-sets

� Auswählen von »Define Rows«

IFRS(IAS) (D)HGB

Bilanzorientierter Ansatz für temporäre Unterschiede von Bilanz-posten

GuV-orientierter Ansatz für temporäre Differenzen von handelsrecht-lichem Ergebnis und zu versteuerndem Gewinn

Vollständige Abgrenzung Abgrenzung nur bei zeitlich begrenzten Differenzen

Ansatzpflicht aller aktiven latenten Steuern Ansatzwahlrecht aktiver latenter Steuern

Grundsätzlich Ansatzpflicht latenter Steuern auf Grund eines Verlust-vortrages

Ansatzverbot latenter Steuern aufgrund eines Verlustvortrags

Saldierungsmöglichkeiten stark eingeschränkt Saldierung grundsätzlich erforderlich

Tabelle 10.8: Unterschiede IFRS (IAS) – (D)HGB im Bezug auf latente Steuern

556 Vgl. Mandl/Schütze (2005), S. 25 ff.557 Vgl. §275 (D)HGB.

Spaltensets

Jahr X1 Jahr X2

Zeilensets Konto HW-Vorrat Werte Werte

Konto HW-Verbrauch Werte Werte

... ... ...

Tabelle 10.9: Übersicht Zeilensets und Spaltensets

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 191

Anlegen eines Zeilensets in der ORACLE E-Business Suite

Abbildung 10.13: Anlegen eines Zeilensets in ORACLE

� Festlegen einer Nummer (Line) für jede Zeile des Zeilensets.

Die Liniennummer legt die Reihenfolge fest, in der sie im Bericht erscheinen wird. Sie wird auch für Berechnungenin Berichten verwendet.

� Optionale Felder

Mit der folgenden Eingabe wird eine Zeile (Line 30) in ein Zeilenset eingefügt, die die Beschriftung »Umsatzerlöse«hat.

Line Item Titel der Zeile, der im Bericht zu sehen sein soll

Formatoptionen (Format Options)

Indent Anzahl der Leerschritte von links (Einrückung)

Zeilen Überspringen (Lines to Skip)

Before Leerzeile oberhalb

After Leerzeile unterhalb

Unterstreichungen (Underline Character)

Before Zeile wird oberhalb unterstrichen

After Zeile wird unterhalb unterstrichen

Tabelle 10.10: Optionale Felder – Reihenset Teil 1

Seitenumbruch (Page Break)

Before Seitenumbruch wird vor der Zeile durchgeführt

After Seitenumbruch wird nach der Zeile durchgeführt

Tabelle 10.11: Optionale Felder – Reihenset Teil 2

Page 193: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

192 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Anlegen von Zeilen

Abbildung 10.14: Account Assignments

Soll in einer Zeile auf eines oder mehrere Konten verwiesen werden, ist die Option »Account Assignments« zu wäh-len. Hier wird der Kontenbereich 6000 – 6100 in der Filiale 1 ausgewählt. Da hier nur die Salden der Filiale 1 sum-miert werden, bleiben alle IFRS (IAS)-Abgrenzungen unberücksichtigt.

Weitere Zeilen werden durch Wiederholung obiger Schritte eingefügt.

Nachfolgend die »Account Assignments« für den Bereich Umsatzerlöse:

Speichern der Arbeit

Für die Definition von Spaltensets:

� Auswählen des Spaltensets (Column Set) Fensters,

� Festlegen des Namens DABK_GuV und der Beschreibung Bilanz lfd. und Vorjahr

� Auswählen von »Define Columns«

Abbildung 10.15: Verweis auf Konten

Page 194: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 193

Definieren von Spaltensets in ORACLE� Im Feld »Position« wird die Startposition jeder Spalte festgelegt. Die Startposition wird eingegeben als Anzahl

der Leerschritte vom linken Seitenrad des Berichtes

� Im Feld »Sequence« wird eine eindeutige Nummer für jede Spalte vergeben. Diese Nummer kann auch für Be-rechnungen mit Spalten herangezogen werden. Sie legt aber nicht die Reihenfolge der Spalten fest. Die Reihen-folge wird durch die Werte des Feldes Position determiniert.

� Optionale Felder:

Hier nun die Definition von Spalten in der ORACLE E-Business Suite

Abbildung 10.17: Spaltendefinition

� Um weitere Spalten einzufügen, sind obige Schritte zu wiederholen.

� Speichern der Arbeit

Berichtsüberschrift festlegen1. Den gewünschten Bericht auswählen,

2. Auswählen des Feldes »Create Heading«,

3. Text eingeben,

4. mit »Apply« bestätigen und mit »OK« das Menü verlassen.

Festlegen einer Berichtsüberschrift in der ORACLE E-Business Suite

Abbildung 10.16: Definieren von Spaltensets in ORACLE

Format Mask Dieses Feld legt die Formatierung der Zahlen im Bericht fest.

Zahlenoptionen (Balance Control)

Amount Type Hier wird festgelegt, welche Daten (Werte) übernommen werden. JdD-Ist sind z .B. alle Ist-Daten des laufenden Jahres.

Offset In diesem Feld wird die Anzahl der Perioden nach hinten festgelegt, aus der die Daten übernommen werden. »-1« bedeutet, dass die Daten aus der Vorperiode des Berichtsdatums übernommen werden.

Darstellungsoptionen (Display Options)

Display Column Dieses Feld legt fest, ob die Spalte im Bericht angezeigt wird.

Display Zero Gibt es keine Daten für ein Feld, wird Null im Bericht angezeigt.

Tabelle 10.12: Spaltendefinition

Page 195: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

194 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Zusammenfügen von Zeilen- und Spaltensets558

1. Auswählen des Fensters Berichte definieren »Define Financial Report«,

2. Festlegen des Namens (»DABK_GuV« und der Beschreibung »Bilanz lfd. und Vorjahr«) des Berichts,

3. Auswählen von »Define Report«,

4. Festlegen des Titels des Berichts. Dieser wird am Beginn des Berichts ausgegeben,

5. in den Feldern »Row Set« und »Column Set« können nun beliebig erstellte und eingebaute Sets miteinanderkombiniert werden. Hier ein Zeilen- und Spaltenset mit dem Namen »DABK_GuV«,

6. im Feld »Rounding Option« wird festgelegt, wie gerundet werden soll,

7. hier kann entweder die Option »Calculate Then Round« oder »Round Then Calculate« ausgewählt werden.Diese Option legt fest, ob zuerst gerundet oder berechnet wird,

8. die Ausgabeoptionen (Output Option) legen das Ausgabeformat fest. Es kann zwischen normalem Text, Textmit Tabulatorschritten (»Tab-Delimited«) und Tabellenkalkulationsausgabe ausgewählt werden,

9. Speichern der Arbeit.

Hier werden nun die Reihen- und Spaltensets in der ORACLE E-Business Suite zusammengefasst:

Abbildung 10.18: Berichtsüberschrift festlegen

558 Vgl. Mandl/Schütze (2005) S. 28ff.

Abbildung 10.19: Zusammenfügen von Reihen- und Spaltensets

Page 196: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 195

Ausgabe von Berichten1. Auswählen der Option »Run Report«,

2. im Feld »Report« wird der auszuführende Bericht, hier »DABK_GuV«, ausgewählt,

3. im Feld »Period« wird die Periode (13-05), über die der Bericht laufen soll, festgelegt,

4. im Feld »Date« kann die Periode weiter unterteilt werden,

5. das Feld »Currency« legt die Währung fest,

6. mit »Submit« wird der Bericht abgeschickt.

Mit folgender Maske wird in der ORACLE E-Business Suite ein Bericht erstellt:

Bericht ansehen1. Auswählen von »View«, dann »Request«

2. Auswählen von »All My Requests« und »Find«, um die eigenen »Requests« zu sehen.

Nachfolgend die Darstellung aller Anfragen, die den ausgewählten Kriterien entsprechen:

Abbildung 10.20: Bericht erstellen

Abbildung 10.21: Requestwahl

Page 197: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

196 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Abbildung 10.22: Anzeigen aller selbst erstellten Anfragen

3. Mit »View Output« wird die vorher definierte Gewinn- und Verlustrechnung – unter Einbeziehung dargestellterund weiterer HGB-relevanter Sachverhalte – in einem neuen Fenster ausgegeben, wie nachfolgend zu sehen ist:559

559 Diese und folgende Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzen sind angelehnt an Egger et al. (2002) S. 617ff.

No specific Filiale requested Currency EUR

Gewinn- und Verlustrechnung (D)HGB 2005

Gesamtkostenverfahren 2005 2004

1. Umsatzerloese 1174300 1002200

2. Bestandsveränderungen fertige u. unfertige Erzeugnisse 20700 2700

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10100 15200

4. Sonstige betriebliche Erträge 15096 11400

1220196 1031500

Tabelle 10.13: GuV-DHGB 1. Teil

5. Materialaufwand 554700 449100

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bez. Waren 7900 7100

b) Aufwendungen für bez. Leistungen

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 253300 227100

Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung 91300 77300

Davon Altersversorgung 1900 1700

7. Abschreibungen

a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des AV und SA sowie auf ak. Aufw. 71616 70000

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z. 18 fallen 1400 1100

b) Übrige 183600 180185

Zwischensumme aus Z. 1 bis 8 54480 17915

Tabelle 10.14: GuV-DHGB 2. Teil

Page 198: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 197

Erstellen einer Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS (IAS)

Nach IAS 1.81 hat eine Gewinn- und Verlustrechnung mindestens folgenden Posten zu enthalten:560

� Erlöse,

� Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit,

� Finanzierungsaufwendungen,

� Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methodebilanziert werden,

� Steueraufwendungen,

� Ergebnis aus der gewöhnlichen Tätigkeit,

� außerordentliche Posten,

� Minderheitenanteile,

� Periodengewinn.

Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in der GuV darzustellen, wenn es von einem IASgefordert wird, um die Ertragslage des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen.

Nach IAS 1.77 hat ein Unternehmen entweder in der Gewinn- oder Verlustrechnung oder in den Anhangsangabenzur Gewinn- und Verlustrechnung eine Analyse der Aufwendungen zu geben, die entweder auf der Art der Aufwen-dungen oder auf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht.561

Die erste Analyse wird, nach IAS 1.80, als Gesamtkostenverfahren (Aufwandsartenmethode) bezeichnet. Aufwen-dungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nach ihrer Art zusammengefasst (beispielsweise Abschreibun-gen, Materialeinkauf, Transportaufwand,…) und nicht nach ihrer Zugehörigkeit zu einzelnen Funktionsbereichendes Unternehmens gruppiert.562

In IAS 1.92 wird die zweite Analyse, das Umsatzkostenverfahren, behandelt. Dieses unterteilt Aufwendungen nachihrer funktionellen Zugehörigkeit als Teile der Umsatzkosten, der Vertriebs- oder Verwaltungsaktivitäten. DieseDarstellungsform liefert den Adressaten oft wichtigere Informationen als die Aufteilung nach den Aufwandsarten,allerdings die Zuordnung von Aufwendungen zu Funktionen kann willkürlich sein und enthält erhebliche Ermes-sensentscheidungen.

Da IFRS (IAS) weder Reihenfolge noch Struktur vorschreibt, in welcher die GuV aufgestellt werden muss, kann der(D)HGB-Abschluss mit der GuV nach §275 (D)HGB auch als Basis für die IFRS (IAS)-GuV dienen.563

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FAV 1300 1100

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22900 1700

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33700 4200

Zwischensumme aus Z. 9 bis 11 9500 1400

12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 44980 16515

13. Außerordentliche Erträge 0 0

14. Außerordentliche Aufwendungen 0 0

15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 11245 4129

16. Jahresüberschuss 33735 12386

17. Auflösung von Kapital- und Gewinnrücklagen 0 0

18. Zuweisung zu Kapital- und Gewinnrücklagen 0 0

Bilanzgewinn 33735 12386

Tabelle 10.15: GuV-DHGB 3. Teil

560 Vgl. Europäische Kommission IAS 1.81.561 Vgl. Europäische Kommission IAS 1.88.562 Vgl. Europäische Kommission IAS 1.91.

Page 199: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

198 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Dazu wird die Funktion Kopieren »AutoCopy« genutzt (nachfolgende Abbildung):

Im Spaltenset muss jetzt nur mehr die Überschrift angepasst werden.

Nun wird mit der gleichen Funktion auch das Zeilenset der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB kopiert.

Anpassen des Zeilensets auf IFRS (IAS)Alle Zeilen, die auf ein Konto verweisen, müssen nun angepasst werden. Dazu wird als erster Schritt die anzupas-sende Zeile ausgewählt (z.B. 1. Umsatzerlöse) und »Account Assignment« gedrückt:

Nun wird im Feld »Accounts – High« der Wert von 1 auf 2 verändert. Dadurch werden im Bericht alle Abgrenzungs-buchungen nach IFRS (IAS) miteinbezogen. Somit wird der (D)HGB-Bericht in einen IFRS (IAS)-Bericht umge-wandelt.

Nachfolgende die Maske in der ORACLE E-Business Suite zur Anpassung der Zeilensets:

Abbildung 10.25: Anpassen des Zeilensets

563 Vgl. Buchholz (2004) S. 250.

Abbildung 10.23: Kopieren

Abbildung 10.24: Detail Anpassung Zeilen

Page 200: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 199

Nach dem Speichern der Arbeit wird ein neuer Bericht erstellt. Dieser beinhaltet die auf IFRS (IAS) angepassten Zei-len- und Spaltensets.

Daraus ergibt sich folgender Bericht unter Einbeziehung dargestellter und weiterer IFRS-relevanter Sachverhalte:

No specific Filiale requested Currency EUR

Gewinn- und Verlustrechnung IFRS Jahr 2005 2005 2004

Gesamtkostenverfahren

1. Umsatzerloese 1174300 1002200

2. Bestandsveränderungen fertige u. unfertige Erzeugnisse 20700 2700

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10100 15200

4. Sonstige betriebliche Erträge 15096 15396

Tabelle 10.16: GuV-DHGB 1. Teil

1220196 1035496

5. Materialaufwand 554700 449100

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bez. Waren 7900 7100

b) Aufwendungen für bez. Leistungen

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 253300 227100

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung da-von Altersversorgung

91300 77300

Davon Altersversorgung 1900 1700

7. Abschreibungen

a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des AV und SA sowie auf ak. Aufw. 67600 70000

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z. 18 fallen 1400 1100

b) Übrige 152300 180185

Zwischensumme aus Z. 1 bis 8 89796 21911

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FAV 6300 1100

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22900 1700

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33700 4200

Zwischensumme aus Z. 9 bis 11 4500 1400

12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 94296 23311

Tabelle 10.17: GuV IFRS 2. Teil

13. Außerordentliche Erträge 0 0

14. Außerordentliche Aufwendungen 0 0

15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 11245 4129

15a. Latente Steuern 10075 1000

16. Jahresüberschuss 63976 15382

17. Auflösung von Kapital- und Gewinnrücklagen 0 0

18. Zuweisung zu Kapital- und Gewinnrücklagen 0 0

Bilanzgewinn 63976 15382

Tabelle 10.18: GuV IFRS 3. Teil

Page 201: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

200 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Erstellen einer Bilanz nach (D)HGB

Die Erstellung einer Bilanz erfolgt gleich, wie die Erstellung einer GuV-Rechnung. Das heißt, es ist wieder einBericht mit Zeilen- und Spaltensets zu erstellen. Diese Sets greifen jetzt jedoch auf die Bilanzkonten zu.

Folgender Bericht für eine Bilanz nach (D)HGB wurde definiert:

Abbildung 10.26: Berichtsdefinition für Bilanz

Dieser Bericht ergibt folgende – unter Einbeziehung dargestellter und weiterer HGB-relevanter Sachverhalte –Bilanz:

Bilanz für das Jahr 2005 CURRENCY EUR

No specific Filiale requested D HGB D HGB

Aktiva 2005 2004

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Firmenwert 26000 28600

II. Sachanlagevermögen

1. Grundstücke und Bauten 169080 178400

2. Technische Anlagen und Maschinen 122300 121400

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10900 9900

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 11800 11400

340080 349700

Tabelle 10.19: Bilanz (D)HGB 1. Teil

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0

3. Beteiligungen 0 0

4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 20000 17900

6. Sonstige Ausleihungen 0 0

20000 17900

Tabelle 10.20: Bilanz (D)HGB 2. Teil

Page 202: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 201

B Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 68900 53500

2. Unfertige Erzeugnisse 35700 30500

3. Fertige Erzeugnisse und Waren 53500 38300

4. Geleistete Anzahlungen 200 900

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87700 108500

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht

0 0

4. Sonstige Vermögensgegenstände 17200 15000

III. Wertpapiere

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Eigene Anteile 0 0

3. Sonstige Wertpapiere 0 0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Sch. 101200 53400

364400 300100

724480 667700

C Rechnungsabgrenzungsposten 100 400

724580 668100

Tabelle 10.21: Bilanz (D)HGB 3. Teil

Passiva

A Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 140265 132222

II. Kapitalrücklage 15786 15792

III. Gewinnrücklagen

1. Gesetzliche Rücklage 20000 20000

2. Rücklage für eigene Anteile 0 0

3. Satzungsmäßige Rücklagen 0 0

4. Andere Gewinnrücklagen 0 0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0 0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 33735 12386

209786 180400

B Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 46100 46100

2. Steuerrückstellungen 15200 15200

3. Sonstige Rückstellungen 66400 66400

127700 127700

C Verbindlichkeiten

1. Anleihen, davon konvertibel 0 0

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 286794 261200

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61500 64700

4. Sonstige Verbindlichkeiten 38800 34100

Tabelle 10.22: Bilanz (D)HGB 3. Teil

Page 203: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

202 Überleitung IFRS <> (d) HGB

10.3.9 Erstellen einer Bilanz nach IFRS (IAS)

In einer IFRS (IAS)-Bilanz sind nach IAS 1.68 folgende Posten darzustellen:564

a) Sachanlagen,

b) Immaterielle Vermögenswerte,

c) finanzielle Vermögenswerte (ausschließlich der Beträge die unter d), f) und g) ausgewiesen werden),

d) nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen,

e) Vorräte,

f) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Leistungen,

g) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente,

h) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten,

i) Steuerschulden und -erstattungsansprüche, wie von IAS 12 gefordert,

j) Rückstellungen,

k) Langfristige verzinsliche Schulden,

l) Minderheitenanteile,

m) Gezeichnetes Kapital und Rücklagen.

IAS 1.68 legt weder Reihenfolgen noch Struktur fest, in der die Posten darzustellen sind. Zusätzliche Posten, Über-schriften und Zwischensummen sind in der Bilanz darzustellen, wenn ein IAS dies verlangt oder wenn eine solcheDarstellung notwendig ist, um die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissenentsprechend darzustellen.

Nach IAS 1.53 hat jedes Unternehmen entsprechend der Art seiner Geschäftstätigkeit zu bestimmen, ob es kurzfri-stige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgrup-pen in der Bilanz darstellt oder nicht.

Die Zeilen und Spaltensets, der (D)HGB-Bilanz werden kopiert und den Erfordernissen von IFRS (IAS) angepasst.Der Wert des Feldes »Filiale – High« wird dabei von 1 auf 2 gesetzt und die Überschriften werden angepasst. Damitsind auch die IFRS (IAS)-Abgrenzungsbuchungen in der Bilanz erfasst.

Alle Zeilen, die auf ein Konto verweisen, müssen nun angepasst werden. Dazu wird als erster Schritt die anzupas-sende Zeile ausgewählt (z.B. 50 Firmenwert) und »Account Assignment« gedrückt:

Abbildung 10.27: Detail Anpassen der Zeilensets

Anschließend können durch Klicken der Account Assignments die Einstellungen vorgenommen werden.

387094 360000

724580 668100

564 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 1.68.

Tabelle 10.22: Bilanz (D)HGB 3. Teil (Forts.)

Page 204: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 203

Abbildung 10.28: Anpassen der Zeilensets

Dieser Bericht ergibt folgende Bilanz, unter Einbeziehung dargestellter und weiterer IFRS-relevanter Sachverhalte:

Bilanz für das Jahr 2005 Currency EUR

No specific Filiale requested IFRS IFRS

Aktiva 2005 2004

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Firmenwert 29250 31200

Datenverarbeitungsprogramme 20000 0

49250 31200

Tabelle 10.23: Bilanz IFRS Teil 1

II. Sachanlagevermögen

1. Grundstücke und Bauten 249404 255358

2. Technische Anlagen und Maschinen 122300 121400

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10900 9900

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 11800 11400

394404 398058

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0

3. Beteiligungen 0 0

4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 25000 17900

6. Sonstige Ausleihungen 0 0

25000 17900

Tabelle 10.24: Bilanz IFRS Teil 2

Page 205: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

204 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Bilanz für das Jahr 2005 Currency EUR

B Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh- Hilf- und Betriebsstoffe 68900 53500

2. Unfertige Erzeugnisse 35700 30500

3. Fertige Erzeugnisse und Waren 53500 38300

4. Geleistete Anzahlungen 200 900

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87700 108500

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

4. Sonstige Vermögensgegenstände 17200 15000

Tabelle 10.25: Bilanz IFRS Teil 3

III. Wertpapiere

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Eigene Anteile 0 0

3. Sonstige Wertpapiere 0 0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Sch. 101200 53400

364400 300100

833054 747258

C Rechnungsabgrenzungsposten 100 400

833154 747658

Tabelle 10.26: Bilanz IFRS Teil 4

Bilanz für das Jahr 2005 Currency EUR

Passiva

A Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 140265 132222

II. Kapitalrücklage 15786 15792

III. Gewinnrücklagen

1. Gesetzliche Rücklage 20000 20000

2. Rücklage für eigene Anteile 0 0

3. Satzungsmäßige Rücklagen 0 0

4. Andere Gewinnrücklagen 0 0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0 0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 63976 15382

240027 183396

B Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 46100 46100

2. Steuerrückstellungen 15200 15200

3. Sonstige Rückstellungen 55100 62400

116400 123700

C Verbindlichkeiten

1. Anleihen, davon konvertibel 0 0

Tabelle 10.27: Bilanz IFRS Teil 5

Page 206: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 205

EigenkapitalveränderungsrechnungEin Abschluss ist gem. IAS 1.49 mindestens jährlich aufzustellen. Nach IAS 1.8 besteht ein

vollständiger IFRS (IAS)-Abschluss aus:

� Bilanz,

� Gewinn- und Verlustrechnung,

� Eigenkapitalveränderungsrechnung,

� Kapitalflussrechnung,

� Anhang (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Anhangangaben).565

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist eine Aufstellung, die entweder sämtliche Veränderungen des Eigenkapi-tals oder die Veränderungen des Eigenkapitals, die nicht durch Kapitaltransaktionen mit Eigentümern und Aus-schüttungen an Eigentümer entstehen, darstellt.

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung in der von IAS 1.8 geforderten Art und mit den von IAS 1.86 gefordertenAngaben ist im (D)HGB nicht gesetzlich vorgeschrieben.566 Damit die Eigenkapitalveränderungsrechnung alleAnforderungen nach IAS 1.96 erfüllt, sind folgende Posten der Bilanz vom Anfangs- bis zum Endbestand einesGeschäftsjahres überzuleiten, wenn die Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz den Ausgangszeitpunkt bildet:

� Gezeichnetes Kapital,

� Kapitalrücklagen,

� Gewinnrücklagen,

� Neubewertungsrücklage,

� Bewertungsergebnis für Available-For-Sale-Instruments,

� Bewertungsergebnis für Cash-Flow-Hedges,

� eigene Aktien (nur Cost Method).

Applications Desktop IntegratorFür die Umsetzung mit der Oracle E-Business Suite bietet sich der Applications Desktop Integrator (kurz ADI) an.Der Oracle ADI ist eine Tabellenkalkulationserweiterung der Oracle E-Business Suite. Dieses Tool wird in ein belie-biges Tabellenkalkulationsprogramm integriert. Nun können beliebige Daten aus der E-Business Suite in derTabellenkalkulation dargestellt und / oder manipuliert werden.

KapitalflussrechnungNach IAS 1.8 stellt die Kapitalflussrechnung einen eigenständigen Teil des IFRS (IAS)-Abschlusses dar. Der Haupt-nutzen der Kapitalflussrechnung ist, dass sie gemeinsam mit den anderen Bestandteilen des Abschlusses Informati-onen liefert, anhand derer die Abschlussadressaten die Änderungen im Reinvermögen eines Unternehmens undseine Vermögens- und Finanzstruktur (einschließlich Liquidität und Solvenz) bewerten können.567

Hinsichtlich der Fonds der Kapitalflussrechnung bestimmt IAS 7.10, dass die im Rahmen des IFRS (IAS)-Abschlus-ses zu erstellende Kapitalflussrechnung die Cash Flows während der Berichtsperiode zu enthalten hat, die nach

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 346457 321872

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61500 64700

4. Sonstige Verbindlichkeiten 38800 34100

446757 420672

E Latente Steuern 29970 19890

833154 747658

565 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 1.8.566 Vgl. Buchholz (2004) S. 251.567 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 7.4.

Tabelle 10.27: Bilanz IFRS Teil 5 (Forts.)

Page 207: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

206 Überleitung IFRS <> (d) HGB

� betrieblichen Tätigkeiten,

� Investitionstätigkeiten,

� Finanztätigkeiten

zu klassifizieren sind.568

Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung eines einzelnen Unternehmens sind folgende Methoden möglich:

Originäre Entstehung, die auf dem Konzept des Finanzplans bzw. auf der Finanzplanung beruht.

Derivative Entstehung in der Form der direkten oder indirekten Ermittlung. Die derivative Ableitung einer IFRS(IAS)-Kapitalflussrechnung geht von einer IFRS (IAS)-Bilanz und IFRS (IAS)-GuV aus.

Bei der indirekten Methode der Kapitalflussrechnung werden die Daten aus der Bilanz abgeleitet.

Bei der direkten Methode werden die Veränderungen der Bilanzposten (Differenzen zwischen Anfangs- und Endbe-ständen) unter Verwendung der Daten der GuV in derivativ abgeleitete Zahlungsströme transformiert.569

In der Praxis dominiert die derivative Entstehung der Kapitalflussrechnung, da sie relativ einfach und kostengünstigist und sich das externe Rechnungswesen gut dafür eignet. Zweckmäßiger Weise vollzieht sich die derivative Erstel-lung der IFRS (IAS)-Kapitalflussrechnung in mehreren Schritten.

Am Beginn steht die Überleitung der (D)HGB-Bilanz und der (D)HGB-GuV in eine IFRS (IAS)-Bilanz bzw. IFRS(IAS)-GuV (siehe oben). Dann erfolgt die Aufstellung der Kapitalflussrechnung durch die entsprechenden Schrittebzw. Aktivitäten aus der IFRS (IAS)-Bilanz in Verbindung mit der IFRS (IAS)-GuV.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteHierzu bietet sich der ADI (Applications Desktop Integrator) durch seine enorme Flexibilität an.

Anhang

Wie der gesamte Abschluss unterliegt die Erstellung des Anhangs zahlreichen inhaltlichen und formalen Anfor-derungen. Obwohl das Rahmenkonzept eine bestimmte Reihenfolge wählt, lässt sich daraus kein absoluter oderfester Rang ableiten, insbesondere bei widerstreitenden Beziehungen keine Konfliktlösungsregel festlegen. Das Rah-menkonzept nennt vier wichtige qualitative Anforderungen, die allerdings noch aufgespalten und ergänzt werden:Relevanz, Verlässlichkeit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit.570

Bei den Anhangsangaben zählen folgende Angaben zu den Schwerpunkten der Berichtspflichten des IFRS (IAS)-Abschlusses:

� Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (IAS 38.107 e, IAS 16.60 e),

� Leasing (IAS 17.23, IAS 17.27, IAS 17.39, IAS 17.48),

� Angaben über Bilanzierungsmethoden für Tochterunternehmen (IAS 27.32 c),

� Angaben für Joint Ventures, soweit kein Konzernabschluss erstellt wird (IAS 31.48),

� Angaben für assoziierte Unternehmen, soweit kein Konzernabschluss erstellt wird (IAS 28.15),

� Vorräte und Fertigungsaufträge (IAS 2.14, IAS 2.34 a, IAS 2.34 b, IAS 2.34 c, IAS 2.34 d, IAS 2.34 e, IAS 2.34 f,IAS 2.35, IAS 2.36, IAS 2.37 a, IAS 2.39),

� Finanzinstrumente (IFRS 7),

� Pensionsverpflichtungen (IAS 19.120 a – h, IAS 19.131),

� Sonstige Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen (IAS 37.84, IAS 37.85, IAS 37.86,IAS 37.89, IAS 37.92),

� Steuerliche Berichterstattung (IAS 12),

� Segmentberichterstattung (IAS 14),

� Aufgabe von Geschäftsbereichen (IAS 35),

� Ergebnis je Aktie (IAS 33).

568 Vgl. Hayn/Waldersee (2002) S. 273.569 Vgl. Buchholz (2004) S. 255ff.570 Vgl. Krawitz (2005) S. 19.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 207

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteHierzu bietet sich der ADI (Applications Desktop Integrator) durch seine enorme Flexibilität an. Dazu ausführlicheroben.

10.3.10 Zusammenfassung und Ausblick

Im Sommer 2002 haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union eine Verordnungverabschiedet. Diese sieht vor, dass alle mit Aktien oder sonstigen Wertpapieren an europäischen Börsen notiertenGesellschaften ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), vor-mals International Accounting Standards (IAS) aufstellen müssen.

In der Folge ergeben sich für Unternehmen Fragen der organisatorischen Durchführung der Finanzberichterstat-tung. In Frage kommen grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

� Originäre Buchführung nach (D)HGB zur Primärdatenerfassung gemäß (D)HGB-Vorschriften.

� Die Überleitung zu IFRS (IAS) erfolgt in einem eigenen Bewertungsbereich.

� Originäre Buchführung nach IFRS (IAS) zur Primärdatenerfassung gemäß IFRS (IAS)- Vorschriften. Die Über-leitung zur Buchführung gemäß (D)HGB-Vorschriften erfolgt in einem eigenen Bewertungsbereich.

� Überleitung zwischen (D)HGB und IFRS (IAS) bzw. umgekehrt durch Buchung von Originalwerten für abwei-chend zu behandelnde Sachverhalte oder durch Differenzbuchungen (Differenzrechnung).

� Überleitung mittels einer separaten Kontenklasse oder mittels eines eigenen Buchführungskreises

In diesem Beitrag wurde die Differenzrechnung am Beispiel der Oracle E-Business Suite gezeigt. Dabei wurde dieAbleitung einer IFRS-Bilanz bzw. IFRS-GuV aus einer (D)HGB-Bilanz bzw. (D)HGB-GuV beispielhaft gezeigt.

Die EU-Verordnung zwingt kapitalmarktorientierte Unternehmen sämtliche finanzielle Berichterstattung nebennationalen Vorschriften auch nach IFRS-Vorschriften durchzuführen. Trotzdem betreffen die Änderungen auchjene nicht börsennotierten Unternehmen, die ihre Buchhaltung freiwillig nach IFRS führen.

Noch 1999 war der Stand der Diskussion, dass eine Übernahme der US-GAAP für Deutschland zwingend seinwürde. Heute erübrigt sich jedoch eine Diskussion über die zukünftige Bedeutung der IFRS in Deutschland, dennsie darf aufgrund der Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Rechnungslegung alsentschieden gelten.571

10.3.11 Einzelabschluss – Überleitung IFRS(IAS) – (D)HGB

Anlagevermögen

Immaterielle VermögensgegenständeDie Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (Intangible Assets) ist wie folgt geregelt:

� für immaterielles Anlagevermögen gilt im allgemeinen IAS 38,

� für den Firmenwert (Goodwill) gilt IAS 22,

� für immaterielles Umlaufvermögen IAS 2 und IAS 11.

Nach IFRS (IAS) sind nicht entgeltlich erworbene selbst erstellte Vermögenswerte zu aktivieren, während nach §248Abs. 2 (D) HGB kein Aktivposten angesetzt werden darf.572

Definition»Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Sub-stanz, der für die Herstellung von Erzeugnissen oder Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritteoder zum Zwecke der eigenen Verwaltung genutzt wird.«573

571 Vgl. Gubelt (2004) S. 3.572 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004) S. 274.573 Wagenhofer (2005) S. 203.

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208 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Firmenwert – Regelung nach IFRS (IAS)Ein originärer Geschäfts- oder Firmenwert darf sowohl nach IAS 38.40 als auch nach §248 Abs. 2 (D)HGB in keinemFall angesetzt werden.574

Übersteigt der Kaufpreis eines Unternehmens die Summe der beizulegenden Werte des Vermögens und der Schul-den (Fair Values), dann ergibt sich ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill), der im Gegensatz zum(D)HGB , gem. IFRS 3, zwingend zu aktivieren ist.575

Nach IFRS 3.54 ist eine planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes verboten. Stattdessen muss derGeschäfts- oder Firmenwert jährlich auf eine Wertminderung gemäß IAS 36 Wertänderung von Vermögenswertengeprüft werden.576

Firmenwert – Regelung nach (D)HGBAls Geschäfts(Firmen)wert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die Gegenleistung für die Über-nahme eines Unternehmens bewirke Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unterneh-mens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (§255 Abs. 4 Satz 1 (D)HGB). Handelsrecht-lich ist eine Begrenzung der Nutzungsdauer festgeschrieben und zwar nach §255 Abs. 4 Satz 2 (D)HGB ist der Betragin jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen. Nach §255 Abs. 4Satz 3 (D)HGB gibt es ein Wahlrecht, wonach die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes auch planmäßigauf die Geschäftsjahre verteilt werden kann.577 Steuerlich besteht eine Pflicht zur Aktivierung des Firmenwerts unddie Nutzungsdauer wird durch §7 Abs. 1 (D)EStG auf 15 Jahre beschränkt.

Beispiel FirmenwertIm Rahmen eines Unternehmenskaufs im Jahr 2001 wurde ein Firmenwert in der Höhe von 39.000 aufgedeckt. Die-ser wird auch auf Grund steuerrechtlicher Bestimmungen (vgl. §7 Abs. 1 (D)EStG) in der HGB-Bilanz auf 15 Jahreabgeschrieben. Da er aber wahrscheinlich für 20 Jahre genutzt werden kann, beträgt auch die Nutzungsdauer lautIFRS (IAS) 20 Jahre. Zum 31.12.2005 wurde der Firmenwert bereits 5 Jahre abgeschrieben.

In diesem Beispiel werden im IFRS (IAS)-Abschluss latente Steuern angesetzt, da die Firmenwertabschreibungsteuerlich als Betriebsausgabe anerkannt wird (vgl. IAS 12.15 und 12.66).

574 Vgl. Buchholz (2004) S. 224.575 Vgl. Ruhnke (2005) S. 475f.576 Vgl. IASPlus.de (2005) IFRS 3.577 Vgl. §255 (D)HGB.

Anschaffungswert 39.000

bisherige Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuersatz 25%

IFRS(IAS) HGB

Nutzungsdauer keine 15 Jahre

jährliche Abschreibung 0 2.600

Differenz IFRS(IAS)/HGB 2.600

Tabelle 10.28: Verbuchung Firmenwert Teil 1

Nach IFRS(IAS) wurde bzw. wird somit das jährlich Gebäude um 2.600 zu wenig abgeschrieben

Daraus ergeben sich latente Steuern von 650

Dieser Sachverhalt wird mit folgender Buchung erfasst:

9916 Abschreibung immaterielles Verm. u. SAV 2.600

Tabelle 10.29: Verbuchung Firmenwert Teil 2

Page 210: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 209

Hier nun die Verbuchung in Oracle:

Forschungs- und Entwicklungskosten – Regelung nach IFRS (IAS)IFRS (IAS) unterscheidet prinzipiell zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten. »Forschung ist die eigenstän-dige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zugelangen«.578

Forschungskosten sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen. Sie sind nicht Bestandteil der Her-stellungskosten und dürfen nicht aktiviert werden.579

»Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Ent-wurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfah-ren, Systemen oder Dienstleistungen. Die Entwicklung findet dabei vor Aufnahme der kommerziellen Produktionoder Nutzung statt.«580

Entwicklungskosten sind zu aktivieren, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:581

� Nachweis über die technische Realisierbarkeit unter Berücksichtigung von Verkauf oder eigener Nutzung,

� Nachweis der Absicht, den Vermögensgegenstand fertig zu stellen und zu vermarkten oder selbst zu nutzen,

� Nachweis der Fähigkeit des Unternehmens, den Vermögensgegenstand fertig zu stellen oder selbst zu nutzen,

� Nachweis über den künftigen wirtschaftlichen z.B. durch den Nachweis eines Marktes für den Vermögensge-genstand oder durch Nachweis den Nutzen für das eigene Unternehmen,

� Nachweis ausreichender technischer, finanzieller und anderer Unternehmensressourcen, um das Projekt abzu-schließen und anschließend zu vermarkten bzw. im Unternehmen zu verwenden,

� Nachweis einer verlässlichen Schätzung der Kosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallen werden.

0035 Firmenwert 2.600

0969 Latente Steuerrückstellung 650

4345 Latente Steuern 650

Abbildung 10.29: Abgrenzung Firmenwert

578 Europäische Kommission (2004) IAS 38.7.579 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 38.42.580 Europäische Kommission (2004) IAS 38.7.581 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 38.45.

Tabelle 10.29: Verbuchung Firmenwert Teil 2 (Forts.)

Page 211: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

210 Überleitung IFRS <> (d) HGB

IAS 38.45 stellt somit kein Wahlrecht dar. Entwicklungsausgaben sind ab dem Zeitpunkt zu aktivieren, wenn sie daserste Mal alle Aktivierungskriterien erfüllen.

Forschungs- und Entwicklungskosten – Regelung nach (D)HGBNach §248 Abs. 2 (D)HGB besteht hingegen für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgelt-lich erworben wurden, ein Aktivierungsverbot.582

Beispiel Forschungs- und Entwicklungskosten

Im Jahr 2003 sind Aufwendungen für selbsterstellte Software in der Höhe von 20.000 angefallen und wurden im(D)HGB-Abschluss auf dem Konto 2000 »Übrige betriebliche Aufwendungen« verbucht. Die Software erfüllt jedochdie Aktivierungskriterien nach IAS 38.45 und kann daher als immaterielles Anlagevermögen aktiviert werden. DieSoftware kann ab dem nächsten Jahr genutzt (abgeschrieben) werden.

Nachfolgend die Verbuchung in Oracle:

Abbildung 10.30: Abgrenzung Datenverarbeitungsprogramme

Sachanlagevermögen

Sachanlagevermögen wird in IAS 16 und IAS 36 behandelt. Im (D)HGB ist durch §247 Abs. 2 das Anlagevermögendefiniert. §266 Abs. 2 (D)HGB verlangt eine differenzierte Darstellung des Anlagevermögens in immaterielle Ver-mögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

DefinitionSachanlagen umfassen nach IAS 16.6 materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen zum Zwecke der Herstel-lung oder Lieferung von Gütern sowie zur Erstellung von Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Ver-waltungszwecke besitzt, die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden.583

582 Vgl. §248 (D)HGB.

2000 Datenverarbeitungsprogramme 20.000

0470 Übrige betriebliche Aufwendungen 20.000

0969 Latente Steuern 5.000

4345 Latente Steuerrückstellung 5.000

583 Vgl. Hayn/Waldersee (2002) S. 99.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 211

BewertungIm Jahr des Sachanlagenzuganges ist der Vermögensgegenstand mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zubewerten.584 Für die Folgebewertung ergibt sich ein explizites Wahlrecht zwischen:

� Amortised cost-Modell (IAS 16.30): Ansatz mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab-züglich allfälliger kumulierter Abschreibungen und Abschreibungen bei Wertminderungen.585

� Revaluation-Modell (IAS 16.31): Ansatz mit dem Neubewertungsbetrag (der dem beizulegenden Zeitwert – FairValue – entspricht) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen. Die Anschaffungskosten bestehen ausdem Kauf- bzw. Anschaffungspreis und den Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungsminderungen.Hier besteht zwischen (D)HGB und IFRS (IAS) kein Unterschied. Die Herstellungskosten sind durch §255 Abs.3 und 4 explizit definiert.586 Die IFRS (IAS) enthalten keine explizite Definition der Herstellungskosten. Sie sindin verschiedenen IAS umschrieben. Die Hauptunterschiede nach (D)HGB und IFRS (IAS) bestehen bezüglichder HGB-Wahlrechte. Die Herstellungskosten nach IFRS (IAS) haben auch die fixen Produktionsgemeinkostenzu enthalten.587

Eine Monatsabschreibung, die nach §7 (D)EStG vorzunehmen ist (und handelsrechtlich meist übernommen wird),wird nach IFRS (IAS) nur dann zulässig sein, wenn sich der ergebende Unterschiedsbetrag zu einer »normalen«nach IFRS (IAS) zulässigen Abschreibungsmethode als unwesentlich darstellt.588 Die sog. »Vereinfachungsregel«nach R 44 II (D)EStR (Halbjahresabschreibung) ist seit dem Jahr 2004 entfallen.589 Dies ist für jeden Einzelfall zuprüfen. Eine Voll- bzw. Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände ist nach IAS 16 zwar explizitnicht gestattet, kann aber gem. IAS-Framework 29f. vorgenommen werden (gleiche Regelung nach (D)HGB).

Weiters ist zu beobachten, dass in IFRS (IAS)-Abschlüssen die Nutzungsdauern im Vergleich zu (D)HGB-Abschlüs-sen oft länger sind, da sie sich mehr an die international üblichen Nutzungsdauern anpassen. Das Motiv, Abschrei-bungen als bilanzpolitisches Instrumentarium zu nutzen, fällt in IFRS (IAS)-Abschlüssen weg, da sie keineAuswirkungen auf die Steuerbemessung entfalten. Durch diese Verlängerung der Nutzungsdauern steigt das Anlage-vermögen und die periodischen Abschreibungen werden in IFRS (IAS)-Abschlüssen geringer.590

Zusammenfassung der Unterschiede (D)HGB – IFRS (IAS)

Beispiel

Die Betriebs- und Geschäftsgebäude werden in der HGB-Bilanz beispielhaft auf 33 Jahre abgeschrieben. Die Nut-zungsdauer für den IFRS (IAS)-Abschluss liegt beispielhaft bei 50 Jahren. Der Anschaffungswert betrug 326.700.Diese Nutzungsdauer wird daher auch für die IFRS (IAS)- Bilanz verwendet. Zum 1.1.2005 wurden die Gebäudebereits 23 Jahre genutzt.

Im Jahr 2005 wurden keine Gebäude zugebaut oder gekauft. Die Abschreibung erfolgt linear. Die sich ergebendenWertdifferenzen, auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsdauern, könnten in Oracle Anlagen auch automatischabgebildet werden.

584 Vgl. Ruhnke (2005) S. 425.585 Vgl. Ruhnke (2005) S. 426 ff.586 Vgl. §255 (D)HGB.587 Vgl. Ruhnke (2005) S. 443 ff.588 Vgl. Riebenbauer (2006) in diesem Werk.589 Vgl. Rockstroh (2004) S. 15.590 Vgl. Mandl/Schütze (2005), S. 62.

(D)HGB IFRS(IAS)

Strenges Niederstwertprinzip nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung

Strenges Niederstwertprinzip bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung

Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Ertrag

Wertaufholungswahlrecht Wertaufholungspflicht

Bestimmung der Nutzungsdauer kann durch steuerliche Überlegun-gen / Vorschriften beeinflusst sein.

Nutzungsdauer auf Basis betriebswirtschaftlicher Kriterien determi-niert

Tabelle 10.30: Unterschiede (D)HGB – IFRS (IAS)

Page 213: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

212 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Nachfolgend die Verbuchung in Oracle:

Anschaffungswert 326.700

bisherige Nutzungsdauer 5 Jahre

Steuersatz 25%

IFRS(IAS) (D)HGB

Nutzungsdauer 50 33

jährliche Abschreibung 6.534 9.900

Differenz IFRS(IAS)/HGB 3.366

Tabelle 10.31: Verbuchung Gebäude Teil 1

Nach IFRS(IAS) wurde bzw. wird somit das jährlich Gebäude um 3.366 zu wenig abgeschrieben

Daraus ergeben sich latente Steuern von 841,50

Dieser Sachverhalt wird mit folgender Buchung erfasst:

9916 Betriebs- und Geschäftsgebäude 3.366

0090 Abschreibung immaterielles Verm. u. SAV 3.366

0969 Latente Steuern 841,50

4345 Latente Steuerrückstellung 841,50

Tabelle 10.32: Verbuchung Gebäude Teil 2

Abbildung 10.31: Abgrenzung Gebäude

Page 214: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 213

Als Finanzinvestitionen gehaltene ImmobilienIAS 40.4 definiert als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien als »Immobilien (Grundstücke oder Gebäude –oder Teile von Gebäuden – oder beides) die (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzie-rungsleasingverhältnisses) zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehaltenwerden und nicht nicht gehalten werden:

a) zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungs-zwecke, oder

b) zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens.«591

Finanzvermögen – Wertpapiere des Anlage- bzw. Umlaufvermögens

Regelung nach IFRS (IAS)In IAS 32 und 39 wird unter anderem folgendes geregelt:

� Finanzielle Vermögenswerte, Schulden- und Eigenkapitalinstrumente,

� originäre und derivative Finanzinstrumente,

� Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens.

Haltung der EU zu IAS 32 und IAS 39:

In seiner Sitzung vom 8. Juli 2005 einigte sich der EU-Regelungsausschuss für Rechnungslegung (»AccountingRegulatory Committee« ARC), der die Europäische Kommission hinsichtlich der Übernahme einzelner »Internatio-nal Financial Reporting Standards« (IFRS) zwecks Verwendung in der Europäischen Union berät, einstimmigdarauf, die Übernahme einer geänderten Fassung von IAS 39 zu empfehlen, der die »Fair Value-Option« (FVO)betrifft und zuvor ausgeklammert wurde. Da das Europäische Parlament keinerlei Bedenken erhoben hat, hat dieKommission diesen geänderten Standard deshalb so übernehmen. Diese Übernahme erfolgte rückwirkend zum 1.Januar 2005, so dass die Gesellschaften den geänderten Standard bereits auf ihre Abschlüsse für 2005 anwendenmussten.

Klassifizierung von FinanzinstrumentenGrundsätzlich werden aktive Finanzinstrumente in 4 Kategorien eingeteilt:592

1. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held To Maturity Investments) sind Vermögenswerte,deren Zahlungen fest oder bestimmbar sind, deren Laufzeit fest ist und das Unternehmen den Vermögenswertbis zur Endfälligkeit halten will und kann (IAS 39.18 beinhaltet Beispiele für zu Handelszwecken gehaltene Ver-bindlichkeiten),

2. Kredite und Forderungen (Loans And Receivables) sind die direkte Bereitstellung von Bargeld, Waren oderDienstleistungen an einen Schuldner, die nicht kurzfristig veräußert werden sollen (siehe IAS 39.80-92),

3. zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente (Financial Asset Or Liability Held For Trading) sind Vermö-genswerte und Schulden, die erworben wurden, um aus kurzfristigen Preisänderungen Gewinne zu erzielen. Zudieser Kategorie zählen auch alle Derivative, die nicht zu Sicherungszwecken (Hedging) gehalten werden. Hed-ges werden je nach Zweck (Marktwertänderungsrisiko, Cash Flows und Fremdwährungsrisiko) der Sicherungweiter unterteilt und auch unterschiedlich bilanziert (siehe IAS 39.19-20),

4. zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available For Sale Financial Instruments) sind alleVermögenswerte, die nicht in die ersten drei Kategorien fallen (siehe IAS 39.21).

591 Europäische Kommission (2003) IAS 40.4.592 Vgl. Europäische Kommission (2005) IAS 39.

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214 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Nachfolgend eine Übersicht über die Bewertung von Finanzinstrumenten:593

Unterschiede (D)HGB – IFRS (IAS)Im (D)HGB ist eine Trennung zwischen Finanzvermögen des Anlagevermögens und Finanzvermögen des Umlauf-vermögens vorgesehen (siehe §266 Abs. 2 A.III. und B III. (D)HGB). Für die Bewertung von Finanzvermögen desAnlagevermögens gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Das heißt, dass nur bei dauernder Wertminderung zwin-gend abgewertet werden muss. Ist die Wertminderung nicht von Dauer, bietet sich dem Unternehmen einAbwertungswahlrecht. Für die Bewertung von Finanzvermögen des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederst-wertprinzip. Abwertungen sind bei dauernder und nicht dauernder Wertminderung vorzunehmen.594

Beispiel Wertpapiere

Der Marktwert (entspricht auch Anschaffungskosten) der Wertpapiere beträgt am 31.12.2004 17.900. Die Wert-papiere werden in der Kategorie zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte gehalten. Am 1.1.2005werden weitere Wertpapiere um 2.100 gekauft. Am 31.12.2005 beträgt der Marktwert der Wertpapiere, die nachIFRS (IAS) als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert wurden, 25.000. Wertänderungen werdenerfolgswirksam verbucht. Da eine Zuschreibung der Wertpapiere nach HGB nicht erlaubt ist muss sie wieder rück-gängig gemacht werden.

Abbildung 10.32: Übersicht – Aktive Finanzinstrumente

593 In Anlehnung an Wagenhofer (2005) S. 237.594 Vgl. §266 (D)HGB.

8630 Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens 5.000

1380 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.000

0969 Latente Steuerrückstellung 1.250

4345 Latente Steuern 1.250

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 215

Nachfolgend die Verbuchung der Wertpapierabgrenzung in Oracle:

Abbildung 10.33: Abgrenzung Wertpapiere

10.3.12 Umlaufvermögen

VorräteNach IAS 2.4 sind Vorräte Vermögenswerte:595

� die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden,

� die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden, oder

� die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dazu bestimmt sind, bei der Herstellung oder Erbringung von Dienstleis-tungen verbraucht zu werden.

BewertungVorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zubewerten.596

»Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich dergeschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.«597

»Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind alle Kosten des Erwerbes und der Be- und Verarbei-tung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in denderzeitigen Zustand zu versetzen.«598

AnschaffungskostenAnschaffungskosten sind in IAS 2.8 und IAS 2.9 geregelt. Die Bestandteile der Anschaffungskosten sind in IAS 2.11,2.15 und 2.17 geregelt. Die Standards verfolgen das Ziel, den Zugang eines Vermögenswerts, unabhängig ob dieserangeschafft oder hergestellt wurde, zu regeln. Die Entscheidungen über Selbsterstellung oder Fremdbezug sollenmöglichst transparent gemacht werden. Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem Kaufpreis alle Kosten, diedirekt zurechenbar sind und dazu dienen, den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazugehören etwa Transportkosten, Gebühren aber auch zukünftig zu erwartende Abbruchkosten. Zu den Anschaf-fungspreisminderungen gehören Mengenrabatte und Preisnachlässe. Eine Besonderheit stellen die Fremdkapital-kosten dar. Sie bieten ein Aktivierungswahlrecht, wenn sie direkt dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes zuge-

595 Vgl. Federmann/IASCF S. 77.596 Vgl. Casey/Kunz/Prachner (2002) S. 101ff.597 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.4.598 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.7.

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216 Überleitung IFRS <> (d) HGB

rechnet werden können und ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um den Vermögensgegenstand in einengebrauchs- oder verkaufsfertigen Zustand zu versetzen.599

Unterschiede IFRS (IAS) – (D)HGBGemäß §253 Abs. 1 (D)HGB sind alle Vermögensgegenstände, egal ob sie zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehö-ren, höchstens zu ihren Anschaffungskosten zu bewerten, um ein unrealistisches Ausweisen von Gewinnen zuunterbinden.600 Nach IAS ist aber auch eine Neubewertung der Vermögensgegenstände zum fair value möglich.

Nachfolgend die Unterschiede bei den Anschaffungskosten IFRS(IAS) – (D)HGB:

Herstellungskosten (cost)

Zu den Herstellungskosten gehören lt. IAS 2:

� Materialkosten,

� Fertigungskosten,

� sonstige Kosten.

Fertigungskosten

Sie enthalten alle Einzelkosten und alle fixen und variablen Fertigungsgemeinkosten. Dabei muss die Verteilung derfixen Kosten auf Basis der Normalbeschäftigung ermittelt werden.

Sonstige Kosten

Das sind Kosten, die anfallen, um einen Gegenstand zum Zeitpunkt der Bewertung an den richtigen Ort und in denrichtigen Zustand zu bringen (Sonderkosten der Fertigung).601

Keine Herstellungskosten sind:602

� Kosten auf Grund von Ausschuss,

� Produktionsanlaufkosten, Anlaufverluste und Lagerkosten,

� Verwaltungsgemeinkosten, soweit sie nicht der Fertigung zurechenbar sind,

� Vertriebskosten.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in IAS 23 behandelt. In IAS 23.7 wird die Benchmark-Methode behandelt. Diese siehtvor, dass die Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand zu erfassen sind, in der die angefallen sind.

IAS 23.13 legt fest, welche Fremdkapitalkosten aktiviert werden dürfen. Es dürfen nur jene Fremdkapitalkosten akti-viert werden, die direkt, dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeord-net werden können, und die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswertnicht getätigt worden wären.603

599 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004) S. 333ff.600 Vgl. §253 (D)HGB.

IFRS(IAS) (D)HGB

In den Anschaffungskosten sind auch zu-künftige verpflichtende Ab-bruchs- und Wiederherstellungskosten enthalten

Keine Abbruchs- und Wiederherstellungskosten enthalten

Aktivierungswahlrecht bei Fremdkapitalkosten Aktivierungsverbot von Fremdkapitalkosten

Tabelle 10.33: Unterschiede Anschaffungskosten IFRS (IAS) – (D)HGB

601 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.13.602 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.14.603 Vgl. Federmann/IASCF S. 243.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 217

Nachfolgend die Unterschiede IFRS (IAS) – (D)HGB bei den Herstellungskosten:604

IFRS (IAS) verpflichtet Unternehmen, die Herstellungskosten zum Höchstansatz (Vollkosten) anzusetzen. Das(D)HGB sieht hingegen ein Wahlrecht zwischen Höchst-, Mindestansatz und dazwischen liegenden Beträgen vor.Dieser Unterschied wirkt sich besonders bei der Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen aus.

Nach IAS 2.19 sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die normalerweise nicht austausch-bar sind, und solcher Erzeugnisse, Waren oder Leistungen, die für spezielle Projekte hergestellt und ausgesondertwerden, durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaffungs- oder Herstellkosten zu bestimmen.605

Methoden� Benchmark-Methode:

Fallen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten nicht unter IAS 2.19 (siehe oben), »so sind sie nachdem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) oder der Durchschnittsmethode zu ermitteln«.606

� Alternativ zulässige Methode:

Für Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten, die nicht unter IAS 2.19 fallen, war alternativ auchdas Last-in-First-out-Verfahren (LIFO) zulässig, dessen Anwendung jedoch inzwischen verboten wurde.607

Ein Unternehmen muss für Vorräte von ähnlicher Beschaffenheit oder Verwendung das gleiche Bewertungsverfah-ren anwenden. Für Vorräte unterschiedlicher Beschaffenheit oder Verwendung (z.B. bestimmte Rohstoffe, die inunterschiedlichen Geschäftssegmenten eingesetzt werden) dürfen unterschiedliche Zuordnungsverfahren verwen-det werden. Unterschiede allein aus geografisch verschiedenen Lagern bilden hingegen keinen ausreichendenGrund, um unterschiedliche Zuordnungsverfahren zu rechtfertigen.608

In der Folgebewertung sind außerplanmäßige Abschreibungen strikt absatzmarktorientiert und erfolgen somit aufdem Nettoveräußerungswert. Fallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung jedoch weg, ist wiederzuzuschreiben (Zuschreibungspflicht).609

604 In Anlehnung an Wagenhofer (2005), S. 159.

IAS 2.10-12 §255 Abs. 1-3 (D)HGB

Materialeinzelkosten • •

Fertigungseinzelkosten • •

Sondereinzelkosten der Fertigung • •

Materialgemeinkosten • o

Fertigungsgemeinkosten • o

Sondergemeinkosten der Fertigung • o

Anteilige Entwicklungs-, Konstruktions- und Versuchskosten • o

Fertigungsbezogene Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen

• o

Herstellungsbezogene Zinsaufwendungen • o

Allgemeine Verwaltungskosten - -

Vertriebskosten - -

Legende: • Pflicht o Wahlrecht – Verbot

Tabelle 10.34: Unterschiede Herstellungskosten IFRS (IAS) – (D)HGB

605 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.19.606 Europäische Kommission (2004) IAS 2.21.607 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.23.608 Vgl. Federmann/IASCF (2004) S. 427.609 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 2.30.

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218 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDie Umsetzung der möglichen unterschiedlichen Wertansätze für Vorräte bzw. Halb- und Fertigerzeugnisse kannebenfalls mittels Differenzrechnung durchgeführt werden. Dazu werden die Unterschiede in den Bewertungsberei-chen erfasst. Für die automatisierte unterschiedliche Bewertung nach (D)HGB und IFRS (IAS) bietet die E-BusinessSuite auch zahlreiche integrierte Tools an.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Regelung nach IFRS (IAS)Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen im Rahmen von Schuldverhältnissen. Sie ergeben sich ausdem für das Unternehmen typischen Lieferungen und Leistungen und beruhen auf Liefer-, Werk-, und Dienstleis-tungsverträgen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehören zu den Geschäftsvorfällen, die in derGuV als Umsatzerlöse ausgewiesen werden. Erlösschmälerungen sind abzusetzen (z.B. Rabatte, Umsatzprämien),nicht aber Skonti. Ebenso sind die vor der Forderungsentstehung erhalten Anzahlungen abzuziehen. Die Aktivie-rung einer Forderung ist handelsrechtlich erst zulässig, wenn der zu Grunde liegende Vertrag so weit erfüllt ist, dassdie Forderung als so gut wie sicher gelten kann.

Die relevanten Bestimmungen für Forderungen sind in IAS 1 enthalten. Vormals waren die Bestimmungen in IAS13 enthalten, dieser wurde aber außer Kraft gesetzt. Nach IAS 1.52 sind die Beträge von Forderungen (Vermögens-gegenständen) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert auszuweisen.610

Regelung nach (D)HGBForderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-hältnis besteht, sind i.d.R. als solche jeweils gesondert auszuweisen (§266 Abs. 2 A. II. (D)HGB).

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist nach §268 Abs. 4 (D) HGB bei jedemgesondert ausgewiesenen Posten in der Bilanz anzugeben oder im Anhang auszuweisen (Forderungsspiegel).611 DieRestlaufzeit bestimmt sich aus dem Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und dem Tag des erwarteten Forderungsein-gangs. Nach IFRS (IAS) entfällt eine Angabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, da solcheForderungen als Long-Term-Receivables auszuweisen sind. Nur wenn alle Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen im Umlaufvermögen unter einem Posten ausgewiesen werden, ist der Betrag der Forderungen mit einerRestlaufzeit von über einem Jahr nach IAS 13.13 gesondert auszuweisen.

Sonstige Forderungen sind Vermögensgegenstände umfassende Forderungen, die nicht Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen und nicht Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht, sowie Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlagevermögen oder zu den Vorräten gehö-ren. Auf weitere Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS (IAS) bzw. (D)HGBergeben, wird hier nicht eingegangen.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteDank umfangreicher Funktionen im Modul Receivables bzw. unterschiedlichen Bewertungsbereichen können dieAnforderungen des Ausweises leicht umgesetzt werden. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmenund gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden bereits über die Unterneh-mensstruktur determiniert. Diese können somit später auch, sollte ein Konzernabschluss gemacht werden, auto-matisch konsolidiert werden. Sollte ein Forderungsspiegel benötigt werden, kann dies über die Option »Aging Buk-kets« im Modul Receivables festgelegt und über Berichte ausgewertet werden.

10.3.13 Kapital

Regelung nach IFRS (IAS)

Framework 49c definiert das Eigenkapital als Überschuss der Vermögenswerte über die Schulden des Unternehmenszum Bilanzstichtag. Die Eigenkapitaldefinition findet sich in IAS 32. IAS 32.11 beinhaltet klare Abgrenzungskrite-rien zwischen Eigenkapital und Schulden. Nur dann und genau dann wenn die folgenden zwei Bedingungen erfüllt

610 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 1.52.611 Vgl. §268 (D)HGB.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 219

sind, handelt es sich bei dem betrachteten Finanzinstrument, das keinen Vermögenswert darstellt, um einEigenkapitalinstrument:

Das Finanzinstrument darf keine Verpflichtung bedingen, einen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unter-nehmen bzw. an eine andere Person zu liefern oder finanzielle Vermögenswerte oder Schulden mit anderen zuungünstigen Bedingungen zu tauschen.

Falls das Instrument durch Eigenkapitaltitel des ausgebenden Unternehmens bedient wird bzw. bedient werdenkann ist es entweder

� ein nicht derivatives Instrument, dass keine Verpflichtung des Ausgebers verbrieft, eine variable Anzahl eigenerEigenkapitaltitel zu liefern oder

� ein Derivat, das vom ausgebenden Unternehmen durch die Lieferung einer fixen Anzahl von Eigenkapitaltitelnfür einen fixen Betrag oder für einen finanziellen Vermögenswert bedient wird.612

Regelung nach (D)HGB

Bei Kapitalgesellschaften setzt sich das Eigenkapital gem. §266 Abs. 3 A. (D)HGB aus folgenden Teilen zusammen:

Nachfolgende Tabelle zeigt den Eigenkapitalausweis nach §266 Abs. 3 (D)HGB:613

Im Zusammenhang mit der Überleitung zwischen Rechnungslegung nach IFRS (IAS) und (D)HGB müssen ent-sprechende Abstimmungen des Eigenkapitals bzw. Überleitungsrechnungen vorgenommen werden. Auf weitereUnterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS (IAS) bzw. (D)HGB ergeben, wird hiernicht eingegangen.

10.3.14 Rückstellungen

IAS 37 regelt »Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen« und ist seit 30. Juni 1999 in Kraft.IAS 37 gilt nicht für Passivposten und andere Rückstellungen, die in eigenen IFRS (IAS) geregelt sind.

Definition Rückstellungen

Eine Rückstellung ist nach IAS 37.14 anzusetzen, wenn alle drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:

� Wenn »Ein Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlichoder faktisch) hat (siehe auch SIC-6, Kosten der Anpassung vorhandener Software),

� der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich istund

� eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.«614

612 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004) S. 429.613 In Anlehnung an Hayn/Waldersee (2002) S. 157.

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen:

1. gesetzliche Rücklage,

2. Rücklagen für eigene Anteil,

3. satzungsmäßige Rücklagen,

4. andere Gewinnrücklagen.

IV Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Tabelle 10.35: Eigenkapitalausweis nach (D)HGB

614 Wagenhofer (2005) S. 253f.

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220 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Bewertung

»Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung dergegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist.« Dabei dürfen keine stillen Reserven gebildet wer-den.615

Regelung nach (D)HGB

Die zentrale Bestimmung für die Bildung von Rückstellungen ist §249 (D)HGB. Nachfolgende Abbildung zeigt dieUnterteilung von Rückstellungen nach §249 (D)HGB:616

Abbildung 10.34: Unterteilung Rückstellungen nach (D)HGB

In §249 Abs. 3 (D)HGB ist festgelegt, dass Rückstellungen für andere Gründe, als jene in den Absätzen 1 und 2genannten, nicht gebildet werden dürfen und Rückstellungen nur aufgelöst werden dürfen, sofern der Grund fürderen Bildung entfallen ist.617

Nach §253 Abs. 1 Satz 2 (D)HGB sind Rückstellungen nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach vernünftigerkaufmännischer Beurteilung notwendig ist.618

Nach §266 Abs. 3 (D)HGB sind in der Bilanz gesondert auszuweisen:619

� Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen,

� Steuerrückstellungen,

� sonstige Rückstellungen.

615 Vgl. Ruhnke (2005) S. 559ff.616 In Anlehnung an Buchholz (2004) S. 53.617 Vgl. §249 (D)HGB.618 Vgl. §253 (D)HGB.619 Vgl. §266 (D)HGB.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 221

Nachfolgend eine Zusammenfassung der Unterschiede (D)HGB – IFRS (IAS) bei Rückstellungen:

Beispiel – Aufwandsrückstellungen2003 wurde eine Aufwandsrückstellung in Höhe von 11.300 in den HGB-Abschluss eingestellt. Diese ist in den son-stigen Rückstellungen enthalten. Da Aufwandsrückstellungen nach IFRS (IAS) nicht gebildet werden dürfen, wer-den sie über eine Abgrenzungsbuchung im HGB-Abschluss berücksichtigt.

Abbildung 10.35: Verbuchung Rückstellung

IFRS(IAS) (D)HGB

Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen, wenn die Inanspruchnahme mit mehr als 50% Wahrscheinlichkeit eintritt

Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und dro-hende Verluste, wenn die Inanspruchnahme mit hinreichender Wahr-scheinlichkeit eintritt

Verbot des Ansatzes von Aufwandsrückstellungen Bildung von Aufwandsrückstellungen für bestimmte Aufwende, wie beispielsweise Instandhaltungsaufwende

Bewertung mit dem Erwartungswert Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Abzinsungspflicht, wenn wesentlich Abzinsung nur bei Vorhandensein eines Zinsanteils

Tabelle 10.36: Unterschiede (D)HGB – IFRS (IAS) bei Rückstellungen

2000 Übrige betriebliche Aufwendungen 11.300

0970 Sonstige Rückstellungen 11.300

0969 Latente Steuerrückstellung 2.825

4345 Latente Steuern 2.825

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222 Überleitung IFRS <> (d) HGB

10.3.15 Verbindlichkeiten

Regelung nach IFRS (IAS)

Nach IFRS (IAS) gehören die Verbindlichkeiten zu den »Liabilities«, die begrifflich weiter gefasst sind als die han-delsrechtlichen Verbindlichkeiten. Eine Verbindlichkeit ist nach IAS 32.5 und 39.8 jede vertragliche Verpflichtung,

� finanzielle Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben oder

� Finanzinstrumente unter potentiell nachteiligen Bedingungen austauschen zu müssen.

Auf die weiteren Unterschiede, die sich auf Grund unterschiedlicher Regelungen von IFRS (IAS) bzw. (D)HGB erge-ben, wird hier nicht eingegangen.

Regelung nach (D)HGB

Kapitalgesellschaften haben die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag in den in §266 Abs. 3 C. (D)HGB bezeichne-ten Verbindlichkeitenposten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge in der Bilanz auszuweisen:620

� Anleihen, davon konvertibel;

� Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;

� Erhaltene Anzahlungen;

� Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

� Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;

� Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;

� Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

� Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

10.3.16 Latente Steuern

Regelung nach IFRS (IAS)

Latente Steuern werden in IFRS (IAS) 12 geregelt. Latente (versteckte bzw. nicht in Erscheinung tretende) Steuernergeben sich aus der Differenz zwischen der fiktiven Steuerbelastung aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Ver-lustrechnung bzw. der Handelsbilanz und dem tatsächlichen Steueraufwand aus der steuerrechtlichen Gewinn-ermittlung.621

Es wird noch zwischen aktivischen und passivischen latenten Steuern unterschieden.

AnsatzIm IFRS-Abschluss ist das sog. Temporary-Konzept relevant. Dieses Konzept ist bilanzorientiert. Demnach sindgrundsätzlich alle temporären Differenzen zwischen dem Ansatz in der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz, die künf-tig zu einer steuerlichen Be- oder Entlastung führen, in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen.622

IAS 12.15 beinhaltet sowohl für den Einzelabschluss als auch für den Konzernabschluss eine grundsätzliche Pflichtzur Bilanzierung passivischer latenter Steuern. Dem bilanzorientierten Temporary-Konzept folgend, sind passivi-scher Steuerlatenzen nicht als Rechnungsabgrenzungsposten, sondern als Verbindlichkeiten gegenüber dem Fiskuszu interpretieren.623

Gemäß IAS 12.24 besteht sowohl für den Einzel- als auch für den Konzernabschluss eine grundsätzliche Aktivie-rungspflicht sämtlicher nach dem Temporary-Konzept abgrenzungsfähiger Differenzen. Aktivische latente Steuernsind nicht als Rechnungsabgrenzungsposten sondern vielmehr als Forderung bzw. forderungsähnliche Position zuqualifizieren.624

620 Vgl. §266 (D)HGB.621 Vgl. Haunerdinger/Probst (2004) S. 90.622 Vgl. Ruhnke (2005), S.400.623 Vgl. Adrian (2005), S. 86.624 Vgl. Preißler (2005), S. 215.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 223

Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden hat nach IAS 12.47 mit jenen Steuersät-zen zu erfolgen, die zum Bilanzstichtag gültig sind oder angekündigt werden.625

AusweisNach IAS 12.69 sind Steueransprüche und Steuerschulden getrennt von anderen Vermögenswerten und Schulden inder Bilanz darzustellen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind von tatsächlichen Steuererstat-tungsansprüchen und tatsächlichen Steuerschulden zu unterscheiden.626

Regelung nach (D)HGB

Die relevanten Bestimmungen im (D)HGB für latente Steuern sind die §§274, 284 Abs. 1, 285 Nr. 6 (D)HGB.

AnsatzIm Unterschied zum IFRS-Abschluss ist im HGB-Abschluss das sog. Timing-Konzept anzuwenden. Dieses Konzeptist GuV orientiert. Demnach sind nur die Ergebnisunterschiede zwischen HGB-Abschluss und Steuerbilanz zuberücksichtigen, die sich in den folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren, bzw. ausgleichen.627

Sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen des Timing-Konzepts erfüllt sind, gewährt §274 Abs. 2 (D)HGB imRahmen des handelsrechtlichen Einzelabschlusses ein Ansatzwahlrecht für aktivische latente Steuern.628 Diese sindnicht als Vermögensgegenstand zu qualifizieren, sondern stellen eine Bilanzierungshilfe dar.629

Nach §274 Abs. (D)HGB sind passivischer latente Steuern zwingend zu passivieren, sofern das steuerrechtlicheErgebnis des Geschäftsjahres aufgrund von zeitlich begrenzten Differenzen niedriger als das handelsrechtlicheErgebnis ist.630 Ebenfalls in §274 Abs. 1 (D)HGB ist festgelegt, dass in solchen Fällen eine Rückstellung gem. §249Abs. 1 Satz 1 (D)HGB zu bilden ist (Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten).631

Unterschiede IFRS (IAS) – (D)HGB im Bezug auf latente Steuern632

10.3.17 Erstellung von Berichten

Um eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung in der Oracle EBS erstellen zu können, wird die Funktionder Berichterstellung benötigt.633 Im Folgenden wird die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach(D)HGB gezeigt, in der obige Geschäftsfälle bereits berücksichtigt sind.

Das Deutsche HGB schreib nach §275 (D)HGB eine vollständige Gliederung, sowohl nach dem Gesamtkosten- alsauch nach dem Umsatzkostenverfahren vor.634 Während IAS 1 nur einen Mindestausweis von Posten vorschreibt.Innerhalb dieses Mindestausweisrahmens ist jede Darstellung grundsätzlich erlaubt, sofern sie den allgemeinenInformationsgrundsätzen der Informationsvermittlung, speziell der Relevanz und Verlässlichkeit der Informa-tionen entspricht.

625 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 12.47.626 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 12.69.627 Vgl. Ruhnke (2005) S. 397.628 Vgl. §274 (D)HGB.629 Vgl. Adrian (2005) S. 81.630 Vgl. Adrian (2005) S. 85.631 Vgl. Buchholz (2004) S. 128.632 In Anlehnung an Wagenhofer (2005) S. 339.

IFRS(IAS) (D)HGB

Bilanzorientierter Ansatz für temporäre Unterschiede von Bilanzposten GuV-orientierter Ansatz für temporäre Differenzen von han-delsrechtlichem Ergebnis und zu versteuerndem Gewinn

Vollständige Abgrenzung Abgrenzung nur bei zeitlich begrenzten Differenzen

Ansatzpflicht aller aktiven latenten Steuern Ansatzwahlrecht aktiver latenter Steuern

Grundsätzlich Ansatzpflicht latenter Steuern auf Grund eines Verlustvortrages

Grundsätzlich Ansatzverbot latenter Steuern auf Grund eines Verlustvortrages

Saldierungsmöglichkeiten stark eingeschränkt Saldierung grundsätzlich erforderlich

633 Vgl. Mandl/Schütze (2005), S. 25 ff.634 Vgl. §275 (D)HGB.

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224 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Das Deutsche HGB beinhaltet ebenfalls genaue Vorschriften über die auszuweisenden Posten für die Bilanz. DieseGliederung ist in §266 (D)HGB festgeschrieben.635 In den IFRS (IAS) gibt es nichts Vergleichbares.

Ein Bericht besteht in der Oracle E-Business Suite aus Zeilensets (Row Sets) und Spaltensets (Column Sets). Die Zei-lensets legen den Inhalt der Zeilen, die Spaltensets den Inhalt der Spalten fest.

Nachfolgende Abbildung zeigt die Funktionsweise von Berichten in der ORACLE E-Business Suite:

Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS (IAS)Nach IAS 1.75 hat eine Gewinn- und Verlustrechnung mindestens folgenden Posten zu enthalten:636

� Erlöse,

� Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit,

� Finanzierungsaufwendungen,

� Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methodebilanziert werden,

� Steueraufwendungen,

� Ergebnis aus der gewöhnlichen Tätigkeit,

� außerordentliche Posten,

� Minderheitenanteile,

� Periodengewinn.

Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen sind in der GuV darzustellen, wenn es von einem IASgefordert wird, um die Ertragslage des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen.

Nach IAS 1.77 hat ein Unternehmen entweder in der Gewinn- oder Verlustrechnung oder in den Anhangsangabenzur Gewinn- und Verlustrechnung eine Analyse der Aufwendungen zu geben, die entweder auf der Art der Aufwen-dungen oder auf deren Funktion innerhalb des Unternehmens beruht.637

Die erste Analyse wird, nach IAS 1.80, als Gesamtkostenverfahren (Aufwandsartenmethode) bezeichnet. Aufwen-dungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nach ihrer Art zusammengefasst (beispielsweise Abschreibun-gen, Materialeinkauf, Transportaufwand,…) und nicht nach ihrer Zugehörigkeit zu einzelnen Funktionsbereichendes Unternehmens gruppiert.638

In IAS 1.82 wird die zweite Analyse, das Umsatzkostenverfahren, behandelt. Dieses unterteilt Aufwendungen nachihrer funktionellen Zugehörigkeit als Teile der Umsatzkosten, der Vertriebs- oder Verwaltungsaktivitäten. DieseDarstellungsform liefert den Adressaten oft wichtigere Informationen als die Aufteilung nach den Aufwandsarten,aber die Zuordnung von Aufwendungen zu Funktionen kann willkürlich sein und enthält erhebliche Ermessensent-scheidungen.639

635 Vgl. §266 (D)HGB.

Spaltensets

Jahr X1 Jahr X2

Zeilensets Konto HW-Vorrat Werte Werte

Konto HW-Verbrauch Werte Werte

... ... ...

Tabelle 10.37: Übersicht Zeilensets und Spaltensets

636 Vgl. Europäische Kommission IAS 1.75.637 Vgl. Europäische Kommission IAS 1.77.638 Vgl. Europäische Kommission IAS 1.80.639 Vgl. Europäische Kommission IAS 1.82.

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 225

Definieren von Zeilensets� Auswählen des Zeilenset (Row Set) Fensters,

� Festlegen des Namens (»DABK_GuV«) und der Beschreibung (»GuV-Rechnung lfd. Und Vorjahr«) des Zeilen-sets,

� Auswählen von »Define Rows«,

Hier nun die Definition von Zeilensets in der ORACLE E-Business Suite:

� Anlegen eines Zeilensets

� Festlegen einer Nummer (Line) für jede Zeile des Zeilensets.

Die Liniennummer legt die Reihenfolge fest, in der sie im Bericht erscheinen wird. Sie wird auch für Berechnungenin Berichten verwendet.

� Optionale Felder

Folgende Abbildung zeigt die Definition von Zeilen in der ORACLE E-Business Suite:

Line Item Titel der Zeile, der im Bericht zu sehen sein soll

Formatoptionen (Format Options)

Indent Anzahl der Leerschritte von links (Einrückung)

Zeilen Überspringen (Lines to Skip)

Before Leerzeile oberhalb

After Leerzeile unterhalb

Unterstreichungen (Underline Character)

Before Zeile wird oberhalb unterstrichen

After Zeile wird unterhalb unterstrichen

Seitenumbruch (Page Break)

Before Seitenumbruch wird vor der Zeile durchgeführt

After Seitenumbruch wird nach der Zeile durchgeführt

Tabelle 10.38: Optionale Felder

Abbildung 10.36: Zeilen definieren

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226 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Mit dieser Eingabe wird eine Zeile (Line 40) in ein Zeilenset eingefügt, die die Beschriftung »Aufwendungen fürRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe…« hat.

Soll in einer Zeile auf eines oder mehrere Konten verwiesen werden, ist die Option »Account Assignments« zu wäh-len. Hier wird der Kontenbereich 6000 – 6100 in der Filiale 1 ausgewählt. Da hier nur die Salden der Filiale 1 sum-miert werden, bleiben alle IFRS (IAS)-Abgrenzungen unberücksichtigt.

Weitere Zeilen werden durch Wiederholung obiger Schritte eingefügt.

Folgende Abbildung zeigt die »Account Assignments« in der ORACLE E-Business Suite:

� Speichern der Arbeit

Definieren der Spaltensets� Auswählen des Spaltensets (Column Set) Fensters;

� Festlegen des Namens (»DABK_GuV«) und der Beschreibung (»Bilanz lfd. und Vorjahr«);

� Auswählen von »Define Columns«;

Hier nun das Anlegen eines Spaltensets in der ORACLE E-Business Suite:

Spaltenset anlegen� Im Feld »Position« wird die Startposition jeder Spalte festgelegt. Die Startposition wird eingegeben als Anzahl

der Leerschritte vom linken Seitenrad des Berichtes;

� Im Feld »Sequence« wird eine eindeutige Nummer für jede Spalte vergeben. Diese Nummer kann auch für Be-rechnungen mit Spalten herangezogen werden. Sie legt aber nicht die Reihenfolge der Spalten fest. Die Reihen-folge wird durch die Werte des Feldes Position determiniert;

� Optionale Felder:

Abbildung 10.37: Account Assignments

Format Mask Dieses Feld legt die Formatierung der Zahlen im Bericht fest.

Zahlenoptionen (Balance Control)

Amount Type Hier wird festgelegt, welche Daten (Werte) übernommen werden. JdD-Ist sind z.B. alle Ist-Daten des laufenden Jahres.

Offset In diesem Feld wird die Anzahl der Perioden nach hinten festgelegt, aus der die Daten übernommen werden. »-1« bedeutet, dass die Daten aus der Vorperiode des Berichtsdatums übernommen werden.

Darstellungsoptionen (Display Options)

Display Column Dieses Feld legt fest, ob die Spalte im Bericht angezeigt wird.

Display Zero Gibt es keine Daten für ein Feld, wird Null im Bericht angezeigt.

Tabelle 10.39: Optionale Felder – Spaltensets

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 227

Folgende Abbildung zeigt die Definition eines Spaltensets in der ORACLE E-Business Suite:

� Um weitere Spalten einzufügen, sind obige Schritte zu wiederholen;

� Speichern der Arbeit.

Berichtsüberschrift festlegen1. Den gewünschten Bericht auswählen;

2. Auswählen des Feldes »Create Heading«;

3. Text eingeben;

4. mit »Apply« bestätigen und mit »OK« das Menü verlassen.

Mit der folgenden Eingabemaske wird eine Überschrift für einen Bericht in der ORACLE E-Business Suite festgelegt:

Zusammenfügen von Zeilen- und Spaltensets640

1. Auswählen des Fensters Berichte definieren »Define Financial Report«);

2. Festlegen des Namens (»DABK_GuV« und der Beschreibung »Bilanz lfd. und Vorjahr«) des Berichts;

3. Auswählen von »Define Report«;

4. Festlegen des Titels des Berichts. Dieser wird am Beginn des Berichts ausgegeben;

5. In den Feldern »Row Set« und »Column Set« können nun beliebig erstellte und eingebaute Sets miteinanderkombiniert werden. Hier ein Zeilen- und Spaltenset mit dem Namen »DABK_GuV«;

6. Im Feld »Rounding Option« wird festgelegt, wie gerundet werden soll;

Abbildung 10.38: Definition Spaltenset

Abbildung 10.39: Betitelung des Berichts

640 Vgl. Mandl/Schütze (2005) S. 28ff.

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228 Überleitung IFRS <> (d) HGB

7. Hier kann entweder die Option »Calculate Then Round« oder »Round Then Calculate« ausgewählt werden.Diese Option legt fest, ob zuerst gerundet oder berechnet wird;

8. Die Ausgabeoptionen (Output Option) legen das Ausgabeformat fest. Es kann zwischen normalem Text, Textmit Tabulatorschritten (»Tab-Delimited«) und Tabellenkalkulationsausgabe ausgewählt werden;

9. Speichern der Arbeit.

Mit Hilfe der folgenden Eingabemaske werden Zeilen- und Spaltensets in der ORACLE E-Business Suite zusammen-gefasst:

Ausgabe von Berichten1. Auswählen der Option »Run Report«,

2. im Feld »Report« wird der auszuführende Bericht, hier »DABK_GuV«, ausgewählt,

3. im Feld »Period« wird die Periode (13-05), über die der Bericht laufen soll, festgelegt,

4. im Feld »Date« kann die Periode weiter unterteilt werden,

5. das Feld »Currency« legt die Währung fest,

6. mit »Submit« wird der Bericht abgeschickt.

Hier nun die Maske zum Erstellen eines Berichts:

Abbildung 10.40: Bericht definieren

Abbildung 10.41: Bericht erstellen

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Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 229

Bericht ansehen1. Auswählen von »View«, dann »Request«;

2. Auswählen von »Find«, um die eigenen Abfragen »Requests« zu sehen;

Folgende Abbildung zeigt alle selbsterstellten Abfragen in der ORACLE E-Business Suite:

Abbildung 10.43: Anfragen

3. Mit »View Output« wird die eben definierte Gewinn- und Verlustrechnung – unter Einbeziehung dargestellterund weiterer IFRS-relevanter Sachverhalte – in einem neuen Fenster ausgegeben;641

Abbildung 10.42: Requestanforderung

641 Diese und folgende Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzen sind angelehnt an Egger et al. (2002) S. 617ff.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2005 IFRS Currency EUR

No specific Filiale requested 2005 2004

Gesamtkostenverfahren

1. Umsatzerloese 1174300 1002200

2. Bestandsveränderungen fertige u. unfertige Erzeugnisse 20700 2700

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10100 15200

4. Sonstige betriebliche Erträge 15096 15396

1220196 1035496

Tabelle 10.40: Gewinn- und Verlustrechnung IFRS Teil 1

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230 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Gewinn- und Verlustrechnung nach (D)HGB

Da IFRS (IAS) und HGB-Vorschriften divergent sind (siehe oben), können die Zeilen- und Spaltensets zwar kopiertwerden, doch müssen sie danach den Erfordernissen des HGB angepasst werden. Dazu wird die Funktion Kopieren(AutoCopy) genutzt.

Nachfolgend nun die Eingabemaske der AutoCopy-Funktion in der ORACLE E-Business Suite:

Abbildung 10.44: Kopieren

5. Materialaufwand 554700 449100

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bez. Wa-ren

7900 7100

b) Aufwendungen für bez. Leistungen

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 253300 227100

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung davon Altersversorgung

91300 77300

Davon Altersversorgung 1900 1700

7. Abschreibungen

a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des AV und SA sowie auf ak. Aufw.

67600 70000

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z. 18 fallen 1400 1100

b) Übrige 152300 180185

Tabelle 10.41: Gewinn- und Verlustrechnung IFRS Teil 2

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2005 IFRS

Zwischensumme aus Z. 1 bis 8 89796 21911

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FAV 6300 1100

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22900 1700

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33700 4200

Zwischensumme aus Z. 9 bis 11 4500 1400

12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 94296 23311

13. Außerordentliche Erträge 0 0

14. Außerordentliche Aufwendungen 0 0

15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 11245 4129

15a.

Latente Steuern 10075 1000

16. Jahresüberschuss 63976 15382

17. Auflösung von Kapital- und Gewinnrücklagen 0 0

18. Zuweisung zu Kapital- und Gewinnrücklagen 0 0

Bilanzgewinn 63976 15382

Tabelle 10.42: Gewinn- und Verlustrechnung IFRS Teil 3

Page 232: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 231

Im Spaltenset muss jetzt nur mehr die Überschrift angepasst werden. Nun wird mit der gleichen Funktion auch dasZeilenset der Gewinn- und Verlustrechnung nach (D)HGB kopiert.

Anpassen des Zeilensets auf (D)HGB:

Im Zeilenset müssen nun jedoch die einzelnen Posten der IFRS (IAS)-GuV dahingehend geprüft werden, ob sie imEinklang mit den entsprechenden Vorschriften des (D)HGB stehen. Ist dies nicht der Fall, muss die Position ange-passt, gelöscht oder eine neue Position hinzugefügt werden. Zeilen, die auf einen Bewertungsbereich verweisen, müs-sen nun angepasst werden. Dazu die anzupassende Zeile auswählen (z.B. 1. Umsatzerlöse) und »Account Assign-ment« drücken.

Nun wird im Feld »Accounts – High« der Wert von 1 auf 2 verändert. Dadurch werden in den Bericht alle Abgren-zungsbuchungen auf HGB miteinbezogen. Somit wird der IFRS (IAS)-Bericht in einen (D)HGB-Bericht umgewan-delt.

Nach dem Speichern der Arbeit wird ein neuer Bericht erstellt. Dieser beinhaltet die auf HGB angepassten Zeilen-und Spaltensets.

Daraus ergibt sich – unter Einbeziehung dargestellter und weiterer HGB-relevanter Sachverhalte – folgenderBericht:

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2005 Currency EUR

No specific Filiale requested 2005 2004

Gesamtkostenverfahren

1. Umsatzerloese 1174300 1002200

2. Bestandsveränderungen fertige u. unfertige Erzeugnisse 20700 2700

3. Andere aktivierte Eigenleistungen 10100 15200

4. Sonstige betriebliche Erträge 15096 11400

1220196 1031500

5. Materialaufwand 554700 449100

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bez. Wa-ren

7900 7100

b) Aufwendungen für bez. Leistungen

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 253300 227100

Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung davon Altersversorgung

91300 77300

Davon Altersversorgung 1900 1700

7. Abschreibungen

a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des AV und SA sowie auf ak. Aufw.

71616 70000

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z. 18 fallen 1400 1100

b) Übrige 183600 180185

Zwischensumme aus Z. 1 bis 8 54480 17915

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des FAV 1300 1100

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22900 1700

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33700 4200

Zwischensumme aus Z. 9 bis 11 9500 1400

12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 44980 16515

13. Außerordentliche Erträge 0 0

14. Außerordentliche Aufwendungen 0 0

Tabelle 10.43: Gewinn- und Verlustrechnung HGB

Page 233: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

232 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Erstellen einer Bilanz nach IFRS (IAS)

In einer IFRS (IAS)-Bilanz sind nach IAS 1.68 folgende Posten darzustellen:642

a) Sachanlagen,

b) Immaterielle Vermögenswerte,

c) finanzielle Vermögenswerte (ausschließlich der Beträge die unter d), f) und g) ausgewiesen werden),

d) nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen,

e) Vorräte,

f) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Leistungen,

g) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente,

h) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten,

i) Steuerschulden und -erstattungsansprüche, wie von IAS 12 gefordert,

j) Rückstellungen,

k) Langfristige verzinsliche Schulden,

l) Minderheitenanteile,

m) Gezeichnetes Kapital und Rücklagen.

IAS 1.68 legt weder Reihenfolgen noch Struktur fest, in der die Posten darzustellen sind. Zusätzliche Posten, Über-schriften und Zwischensummen sind in der Bilanz darzustellen, wenn ein IAS dies verlangt oder wenn eine solcheDarstellung notwendig ist, um die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissenentsprechend darzustellen.

Nach IAS 1.53 hat jedes Unternehmen entsprechend der Art seiner Geschäftstätigkeit zu bestimmen, ob es kurzfri-stige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgrup-pen in der Bilanz darstellt oder nicht.

Die Zeilen und Spaltensets, der (D)HGB-Bilanz werden kopiert und den Erfordernissen von IFRS (IAS) angepasst.Der Wert des Feldes »Filiale – High« wird dabei von 1 auf 2 gesetzt und die Überschriften werden angepasst. Damitsind auch die IFRS (IAS)-Abgrenzungsbuchungen in der Bilanz erfasst.

Es ergibt sich – unter Einbeziehung dargestellter und weiterer IFRS-relevanter Sachverhalte – folgende Bilanz:

15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 11245 4129

16. Jahresüberschuss 33735 12386

17. Auflösung von Kapital- und Gewinnrücklagen 0 0

18. Zuweisung zu Kapital- und Gewinnrücklagen 0 0

Bilanzgewinn 33735 12386

642 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 1.68.

Bilanz für das Jahr 2005 Currency EUR

No specific Filiale requested IFRS IFRS

Aktiva 2005 2004

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Firmenwert 29250 31200

Datenverarbeitungsprogramme 20000 0

49250 31200

II. Sachanlagevermögen

1. Grundstücke und Bauten 249404 255358

Tabelle 10.44: Bilanz IFRS Teil 1

Tabelle 10.43: Gewinn- und Verlustrechnung HGB (Forts.)

Page 234: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 233

2. Technische Anlagen und Maschinen 122300 121400

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10900 9900

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 11800 11400

394404 398058

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0

3. Beteiligungen 0 0

4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 25000 17900

6. Sonstige Ausleihungen 0 0

25000 17900

Bilanz für das Jahr 2005 Currency EUR

B Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 68900 53500

2. Unfertige Erzeugnisse 35700 30500

3. Fertige Erzeugnisse und Waren 53500 38300

4. Geleistete Anzahlungen 200 900

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87700 108500

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

4. Sonstige Vermögensgegenstände 17200 15000

III. Wertpapiere

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Eigene Anteile 0 0

3. Sonstige Wertpapiere 0 0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Sch. 101200 53400

364400 300100

833054 747258

C Rechnungsabgrenzungsposten 100 400

833154 747658

Tabelle 10.45: Bilanz IFRS Teil 2

Bilanz für das Jahr 2005 Currency EUR

Passiva

A Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 140265 132222

II. Kapitalrücklage 15786 15792

III. Gewinnrücklagen

1. Gesetzliche Rücklage 20000 20000

2. Rücklage für eigene Anteile 0 0

Tabelle 10.46: Bilanz IFRS Teil 3

Tabelle 10.44: Bilanz IFRS Teil 1 (Forts.)

Page 235: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

234 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Erstellen einer Bilanz nach (D)HGBDie Zeilen- und Spaltensets der IFRS (IAS) Bilanz werden kopiert und den Erfordernissen des HGB angepasst. Dazumüssen im Zeilenset nun jedoch die einzelnen Posten der IFRS (IAS)-Bilanz dahingehend geprüft werden, ob sie imEinklang mit den entsprechenden Vorschriften des HGB (§266 (D)HGB) stehen. Ist dies nicht der Fall, muss diePosition angepasst, gelöscht oder eine neue Position hinzugefügt werden.

Hier nun die Abbildung zum Ändern der Account Assignments zum Erstellen einer (D)HGB-Bilanz in der ORACLEE-Business Suite:

Abbildung 10.45: Account Assignments Teil 1

Zeilen, die auf einen Bewertungsbereich verweisen, müssen nun angepasst werden. Der Wert des Feldes »Filiale –High« wird dabei von 1 auf 2 gesetzt und die Überschriften werden angepasst (siehe nachstehende Abbildung).

Abbildung 10.46: Zeilenanpassung

Damit sind auch die HGB-Abgrenzungsbuchungen in der Bilanz berücksichtigt werden.

3. Satzungsmäßige Rücklagen 0 0

4. Andere Gewinnrücklagen 0 0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0 0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 63976 15382

240027 183396

B Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 46100 46100

2. Steuerrückstellungen 15200 15200

3. Sonstige Rückstellungen 55100 62400

116400 123700

C Verbindlichkeiten

1. Anleihen, davon konvertibel 0 0

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 346457 321872

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61500 64700

4. Sonstige Verbindlichkeiten 38800 34100

446757 420672

E Latente Steuern 29970 19890

833154 747658

Tabelle 10.47: Bilanz IFRS Teil 4

Tabelle 10.46: Bilanz IFRS Teil 3 (Forts.)

Page 236: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 235

Dieser Bericht ergibt – unter Einbeziehung dargestellter und weiterer HGB-relevanter Sachverhalte – folgendeBilanz:

Bilanz für das Jahr 2005 CURRENCY EUR

No specific Filiale requested D HGB D HGB

Aktiva 2005 2004

A Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Firmenwert 26000 28600

II. Sachanlagevermögen

1. Grundstücke und Bauten 169080 178400

2. Technische Anlagen und Maschinen 122300 121400

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10900 9900

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 11800 11400

340080 349700

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0

3. Beteiligungen 0 0

4. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. besteht 0 0

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 20000 17900

6. Sonstige Ausleihungen 0 0

20000 17900

Tabelle 10.48: Bilanz (D)HGB 1. Teil

B Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 68900 53500

2. Unfertige Erzeugnisse 35700 30500

3. Fertige Erzeugnisse und Waren 53500 38300

4. Geleistete Anzahlungen 200 900

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87700 108500

2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0

3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverh. be-steht

0 0

4. Sonstige Vermögensgegenstände 17200 15000

III. Wertpapiere

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0

2. Eigene Anteile 0 0

3. Sonstige Wertpapiere 0 0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Sch. 101200 53400

364400 300100

724480 667700

C Rechnungsabgrenzungsposten 100 400

724580 668100

Tabelle 10.49: Bilanz (D)HGB 2. Teil

Page 237: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

236 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Ein Abschluss ist gem. IAS 1.49 mindestens jährlich aufzustellen. Nach IAS 1.8 besteht ein

vollständiger IFRS (IAS)-Abschluss aus:

� Bilanz,

� Gewinn- und Verlustrechnung,

� Eigenkapitalveränderungsrechnung,

� Kapitalflussrechnung,

� Anhang (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Anhangangaben).643

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist eine Aufstellung, die entweder sämtliche Veränderungen des Eigenkapi-tals oder die Veränderungen des Eigenkapitals, die nicht durch Kapitaltransaktionen mit Eigentümern und Aus-schüttungen an Eigentümer entstehen, darstellt.

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung in der von IAS 1.8 geforderten Art und mit den von IAS 1.96 gefordertenAngaben ist im (D)HGB nicht gesetzlich vorgeschrieben.644 Damit die Eigenkapitalveränderungsrechnung alle

Passiva

A Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 140265 132222

II. Kapitalrücklage 15786 15792

III.

Gewinnrücklagen

1. Gesetzliche Rücklage 20000 20000

2. Rücklage für eigene Anteile 0 0

3. Satzungsmäßige Rücklagen 0 0

4. Andere Gewinnrücklagen 0 0

IV.

Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0 0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 33735 12386

Tabelle 10.50: Bilanz (D)HGB 3. Teil

209786 180400

B Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 46100 46100

2. Steuerrückstellungen 15200 15200

3. Sonstige Rückstellungen 66400 66400

127700 127700

C Verbindlichkeiten

1. Anleihen, davon konvertibel 0 0

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 286794 261200

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61500 64700

4. Sonstige Verbindlichkeiten 38800 34100

387094 360000

724580 668100

724580 668100

Tabelle 10.51: Bilanz (D)HGB 4. Teil

643 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 1.8.644 Vgl. Buchholz (2004) S. 251.

Page 238: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

Einzelabschluss Überleitung (D)HGB – IFRS (IAS) 237

Anforderungen nach IAS 1.96 erfüllt, sind folgende Posten der Bilanz vom Anfangs- bis zum Endbestand einesGeschäftsjahres überzuleiten, wenn die Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz den Ausgangszeitpunkt bildet:

� Gezeichnetes Kapital,

� Kapitalrücklagen,

� Gewinnrücklagen,

� Neubewertungsrücklage,

� Bewertungsergebnis für Available-For-Sale-Instruments,

� Bewertungsergebnis für Cash-Flow-Hedges,

� eigene Aktien (nur Cost Method).

Applications Desktop IntegratorFür die Umsetzung mit der Oracle E-Business Suite bietet sich der Applications Desktop Integrator (kurz ADI) an.Der Oracle ADI ist eine Tabellenkalkulationserweiterung der Oracle E-Business Suite. Dieses Tool wird in ein belie-biges Tabellenkalkulationsprogramm integriert. Nun können beliebige Daten aus der E-Business Suite in der Tabel-lenkalkulation dargestellt und / oder manipuliert werden.

Kapitalflussrechnung

Nach IAS 1.8 stellt die Kapitalflussrechnung einen eigenständigen Teil des IFRS (IAS)-Abschlusses dar. Der Haupt-nutzen der Kapitalflussrechnung ist, dass sie gemeinsam mit den anderen Bestandteilen des Abschlusses Informa-tionen liefert, anhand derer die Abschlussadressaten die Änderungen im Reinvermögen eines Unternehmens undseine Vermögens- und Finanzstruktur (einschließlich Liquidität und Solvenz) bewerten können.645

Hinsichtlich der Fonds der Kapitalflussrechnung bestimmt IAS 7.10, dass die im Rahmen des IFRS (IAS)-Abschlus-ses zu erstellende Kapitalflussrechnung die Cash Flows während der Berichtsperiode zu enthalten hat, die nach

� betrieblichen Tätigkeiten,

� Investitionstätigkeiten,

� Finanztätigkeiten

zu klassifizieren sind.646

Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung eines einzelnen Unternehmens sind folgende Methoden möglich:

� Originäre Entstehung, die auf dem Konzept des Finanzplans bzw. auf der Finanzplanung beruht.

� Derivative Entstehung in der Form der direkten oder indirekten Ermittlung. Die derivative Ableitung einerIFRS (IAS)-Kapitalflussrechnung geht von einer IFRS (IAS)-Bilanz und IFRS (IAS)-GuV aus.

Bei der indirekten Methode der Kapitalflussrechnung werden die Daten aus der Bilanz abgeleitet.

Bei der direkten Methode werden die Veränderungen der Bilanzposten (Differenzen zwischen Anfangs- und End-beständen) unter Verwendung der Daten der GuV in derivativ abgeleitete Zahlungsströme transformiert.647

In der Praxis dominiert die derivative Entstehung der Kapitalflussrechnung, da sie relativ einfach und kostengünstigist und sich das externe Rechnungswesen gut dafür eignet. Zweckmäßiger Weise vollzieht sich die derivative Erstel-lung der IFRS (IAS)-Kapitalflussrechnung in mehreren Schritten.

Am Beginn steht die Überleitung der (D)HGB-Bilanz und der (D)HGB-GuV in eine IFRS (IAS)-Bilanz bzw. IFRS(IAS)-GuV (siehe oben). Dann erfolgt die Aufstellung der Kapitalflussrechnung durch die entsprechenden Schrittebzw. Aktivitäten aus der IFRS (IAS)-Bilanz in Verbindung mit der IFRS (IAS)-GuV.

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteHierzu bietet sich der ADI (Applications Desktop Integrator) durch seine enorme Flexibilität an. Dazu ausführlicheroben.

645 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 7.4.646 Vgl. Europäische Kommission (2004) IAS 7.10.647 Vgl. Buchholz (2004) S. 255ff.

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238 Überleitung IFRS <> (d) HGB

Anhang

Wie der gesamte Abschluss unterliegt der Anhang zahlreichen inhaltlichen und formalen Anforderungen. Obwohldas Rahmenkonzept eine bestimmte Reihenfolge wählt, lässt sich daraus kein absoluter oder fester Rang ableiten,insbesondere bei widerstreitenden Beziehungen keine Konfliktlösungsregel festlegen. Das Rahmenkonzept nenntvier wichtige qualitative Anforderungen, die allerdings noch aufgespalten und ergänzt werden: Relevanz, Verläss-lichkeit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit.648

Bei den Anhangsangaben zählen folgende Angaben zu den Schwerpunkten der Berichtspflichten des IFRS (IAS)-Abschlusses:

� Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (IAS 38.107 e, IAS 16.60 e),

� Leasing (IAS 17.23, IAS 17.27, IAS 17.39, IAS 17.48),

� Angaben über Bilanzierungsmethoden für Tochterunternehmen (IAS 27.32 c),

� Angaben für Joint Ventures, soweit kein Konzernabschluss erstellt wird (IAS 31.48),

� Angaben für assoziierte Unternehmen, soweit kein Konzernabschluss erstellt wird (IAS 28.15),

� Vorräte und Fertigungsaufträge (IAS 2.14, IAS 2.34 a, IAS 2.34 b, IAS 2.34 c, IAS 2.34 d, IAS 2.34 e, IAS 2.34 f,IAS 2.35, IAS 2.36, IAS 2.37 a, IAS 2.39),

� Finanzinstrumente (IFRS 7),

� Pensionsverpflichtungen (IAS 19.120 a – h, IAS 19.131),

� Sonstige Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen (IAS 37.84, IAS 37.85, IAS 37.86,IAS 37.89, IAS 37.92),

� Steuerliche Berichterstattung (IAS 12),

� Segmentberichterstattung (IAS 14),

� Aufgabe von Geschäftsbereichen (IAS 35),

� Ergebnis je Aktie (IAS 33).

Umsetzung mit der Oracle E-Business SuiteHierzu bietet sich der ADI (Applications Desktop Integrator) durch seine enorme Flexibilität an. Dazu ausführlicheroben.

10.4 Zusammenfassung und AusblickDas Europäische Parlament und der Ministerrat haben entschieden, dass ab 2005 börsennotierte Unternehmen, ihreKonzernabschlüsse grundsätzlich gemäß den International Financial Reporting Standards zu erstellen haben.Dadurch sollen Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse gesteigert und damit eine effiziente Funktions-weise der Kapitalmärkte in der Gemeinschaft sichergestellt werden.649

Durch die IAS-Verordnung und die Akzeptanz der IFRS (IAS) an den internationalen Kapitalmärkten werden dieIFRS künftig zunehmende Bedeutung haben. Das Ziel der Vereinheitlichung von Jahresabschlüssen wird weiterhinim Vordergrund der Bemühungen des IASB (International Accounting Standards Board) stehen und Wahlrechtewerden auch gegen den Druck von diversen Mitgliedsländern und Lobbys immer mehr verschwinden.650

Noch 1999 war der Stand der Diskussion, dass eine Übernahme der US-GAAP für Deutschland zwingend seinwürde. Heute erübrigt sich jedoch eine Diskussion über die zukünftige Bedeutung der IFRS in Deutschland, dennsie darf aufgrund der Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Rechnungslegung alsentschieden gelten.651

In dem vorliegenden Beitrag wurde die Differenzrechnung mit der Oracle E-Business Suite gezeigt. Dabei wurde dieEntwicklung bzw. Ableitung der (D)HGB-Bilanz und der (D)HGB-GuV aus der IFRS(IAS)-Buchführung bzw. ausder IFRS (IAS)-Bilanz und der (D)HGB-GuV beispielhaft gezeigt. Diese Darstellung richtet sich insbesondere an

648 Vgl. Krawitz (2005) S. 19.649 Vgl. Europäische Kommission (2002) Art. 1.650 Vgl. Wagenhofer (2005) S. 595.651 Vgl. Gubelt (2004) S. 3.

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Zusammenfassung und Ausblick 239

kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zu Abschlüssen nach IFRS (IAS) verpflichtet sind und an Unternehmen,deren Reporting zu einem großen Teil mittels IFRS (IAS)-Daten durchgeführt wird.

Im Sommer 2002 haben das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union eine Verordnungverabschiedet. Diese sieht vor, dass alle mit Aktien oder sonstigen Wertpapieren an europäischen Börsen notiertenGesellschaften ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), vor-mals International Accounting Standards (IAS) aufstellen müssen.

Diese Verordnung zwingt die Unternehmen das gesamte System der Berichterstattung zu ändern. IFRS (IAS) sindnicht zur Bestimmungen die zu einer bloßen Änderung des Zahlenwerks durch neue Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden führen. Sie forcieren auch den Ausweis von Abschlussinformationen in einem ungewöhnlichenUmfang.

Dabei bleiben die nationalen Bestimmungen, wie das Handelsgesetzbuch und das Einkommensteuergesetz weiter-hin für alle Unternehmen gültig. Das bedeutet für die meisten Unternehmen, dass sie die Bücher sowohl nach denneuen IFRS Regeln als auch nach den nationalen Bestimmungen zu führen haben.

In der Folge ergeben sich für Unternehmen Fragen der organisatorischen Durchführung der Finanzberichterstat-tung. In Frage kommen grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

Originäre Buchführung nach (D)HGB zur Primärdatenerfassung gemäß (D)HGB-Vorschriften. Die Überleitung zuIFRS (IAS) erfolgt in einem eigenen Bewertungsbereich.

Originäre Buchführung nach IFRS (IAS) zur Primärdatenerfassung gemäß IFRS (IAS)- Vorschriften. Die Überlei-tung zur Buchführung gemäß (D)HGB-Vorschriften erfolgt in einem eigenen Bewertungsbereich.

Überleitung zwischen (D)HGB und IFRS (IAS) bzw. umgekehrt durch Buchung von Originalwerten für abwei-chend zu behandelnde Sachverhalte oder durch Differenzbuchungen (Differenzrechnung).

Überleitung mittels einer separaten Kontenklasse oder mittels eines eigenen Buchführungskreises.

In diesem Beitrag wurde die Differenzrechnung am Beispiel der Oracle E-Business Suite gezeigt. Dabei wurde dieAbleitung einer IFRS-Bilanz bzw. IFRS-GuV aus einer (D)HGB-Bilanz bzw. (D)HGB-GuV beispielhaft gezeigt.Ebenso wurde die Entwicklung bzw. Ableitung der (D)HGB-Bilanz und der (D)HGB-GuV aus der IFRS(IAS)-Buchführung bzw. aus der IFRS (IAS)-Bilanz und der (D)HGB-GuV beispielhaft gezeigt. Diese Darstellung richtetsich insbesondere an kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zu Abschlüssen nach IFRS (IAS) verpflichtet sindund an Unternehmen, deren Reporting zu einem großen Teil mittels IFRS (IAS)-Daten durchgeführt wird.

Durch die IAS-Verordnung und die Akzeptanz der IFRS (IAS) an den internationalen Kapitalmärkten werden dieIFRS künftig zunehmende Bedeutung haben. Das Ziel der Vereinheitlichung von Jahresabschlüssen wird weiterhinim Vordergrund der Bemühungen des IASB (International Accounting Standards Board) stehen und Wahlrechtewerden auch gegen den Druck von diversen Mitgliedsländern und Lobbys immer mehr verschwinden.652

Die EU-Verordnung zwingt kapitalmarktorientierte Unternehmen sämtliche finanzielle Berichterstattung nebennationalen Vorschriften auch nach IFRS-Vorschriften durchzuführen. Trotzdem betreffen die Änderungen auchnicht börsennotierte Unternehmen, die ihre Buchhaltung freiwillig nach IFRS führen.

Noch 1999 war der Stand der Diskussion, dass eine Übernahme der US-GAAP für Deutschland zwingend seinwürde. Heute erübrigt sich jedoch eine Diskussion über die zukünftige Bedeutung der IFRS in Deutschland, dennsie darf aufgrund der Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Rechnungslegung alsentschieden gelten.653

652 Vgl. Wagenhofer (2005) S. 595.653 Vgl. Gubelt (2004) S. 3.

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ERP-Innovationsgenerierungvon Gerald Steiner654

11.1 EinleitungIm Rahmen dieser Ausführungen werden ERP-Systeme mit besonderer Berücksichtigung der Unternehmensportaleim Hinblick auf ihre Implikationen auf das betriebliche Innovationsvermögen untersucht. Der Innovationsprozesssowie im Speziellen auch kreative Individual- und Gruppenleistungen dienen dabei als Referenzsysteme. Dabei wirdauch diskutiert, welche Anforderungen sich hieraus für derartige Systeme ergeben bzw. inwieweit diese positive Wir-kung auf die betriebliche Innovationsleistung haben können. Ebenso wird auch auf Grenzen und potenzielleHemmnisse derartiger System eingegangen werden. Abschließend wird eine visionäre Perspektive für die Verwen-dung von webbasierten Systemen bei der Innovationsgenerierung in Unternehmen aufgezeigt.

11.2 Von isolierten Softwareanwendungen hin zum Unternehmensportal

Seit Beginn der ersten Ansätze einer Computerunterstützung in Unternehmen Anfang der 60er Jahre hat sich derenProzess- und Systembezug kontinuierlich verändert:655 In den 70er- und 80er-Jahren lag der Fokus vor allem aufeinem abgegrenzten internen Unternehmenssystem ohne umfassende Berücksichtigung innerbetrieblicher Inter-aktionen, das heißt es erfolgten isolierte EDV-Anwendungen mit Schwerpunkt auf den Bereich des Finanzwesens.Im Anschluss daran kamen in den 90er-Jahren Client-Server Technologien zum Einsatz, wodurch eine Vernetzungder verschiedenen internen Unternehmensbereiche erfolgen konnte. Erst durch die Etablierung des Internets wurdedas »Collaborative Business«656 mit der Möglichkeit einer organisationsübergreifenden Integration von Informa-tionen wie auch Prozessen innerhalb gesamter »Communities« ermöglicht. Dabei stellt eine Community dasgesamte unternehmens- bzw. systemrelevante Stakeholdernetzwerk dar. In Zusammenhang mit dem »CollaborativeBusiness« kommt Unternehmensportalen vor allem auch im Hinblick auf die Generierung von Innovationenzunehmende Bedeutung bei.

11.3 Der Innovationsprozess als atypischer GeschäftsprozessIm Sinne einer wettbewerbsorientierten Unternehmensorientierung und weiter forciert durch zunehmende Wirt-schaftsdynamik, kommt der unternehmerischen Fähigkeit inkrementelle wie auch radikale Innovationen zu gene-rieren eine tragende Funktion bei. Dabei soll unter einer Innovation eine wirtschaftlich relevante Neuerung bzw.eine systemspezifische neuartige Problemlösung verstanden werden, welche je nach Ausmaß entweder inkrementel-ler oder radikaler Natur ist und sich auf ein Produkt, einen Prozess oder eine organisationale oder soziale Strukturbezieht. Oder in den Worten von West und Richards: »Innovation is the introduction of new and improved ways ofdoing things at work.«657

Inwieweit kann ein softwaregestütztes Geschäftsprozessmanagement – etwa in Form eines ERP-Systems – die Inno-vationsfähigkeit eines Unternehmens unterstützen bzw. inwieweit kann es dieser auch abträglich sein? Um dieseFrage beantworten zu können ist es vorab notwendig, auf die Eigenheiten des Innovationsprozesses als besondereForm eines Geschäftsprozesses einzugehen.

654 Univ.-Ass. Mag. Dr. Gerald Steiner, Institut für Innovations- und Umweltmanagement der Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsstr.15 RESOWI G2, A-8010 Graz, [email protected].

655 Vgl. Pérez u. Karch (2002), S. 33.656 Norris et al. (2002), S. 33.657 West und Rickards (1999), S. 45.

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242 ERP-Innovationsgenerierung

Geschäftsprozesse wie Produktionsprozesse weisen deterministische Systemeigenschaften auf. Damit lässt sich ihrAusgangszustand so wie ihr Zielzustand und der dazwischen liegende Entwicklungspfad relativ klar hinsichtlich derinvolvierten Elemente (beeinflusste und beeinflussende) sowie auch der gegebenen Interaktionsmuster beschreiben.Auch für den Großteil möglicher Störfallszenarien wie etwa Maschinen- oder gar Produktionsstraßenausfälle kön-nen Alternativpfade vorab geplant und festgelegt werden. Ebenso lässt sich hier feststellen, zu welchen Änderungendes Zielsystems es aufgrund von Änderungen im Ausgangssystem kommt, etwa in Bezug auf den Ressourceneinsatzwenn die Produktionszahlen pro Zeiteinheit z.B. um 20% gesteigert werden.

Von derartigen eindeutig determinierbaren Systemen und Prozessen unterscheidet sich der überwiegende Teil vonInnovationsaufgaben und -prozessen. Diese zeigen überwiegend komplexe Systemeigenschaften und sind eherdurch deterministisch-chaotische Charaktereigenschaften geprägt.658 Eine Softwareunterstützung macht demnachdann Sinn, wenn es gelingt, die strukturellen Elemente des Innovationsprozesses zu erfassen und phasenspezifischdie notwendigen Features und Informationen bereit zu stellen, ohne damit der Kreativität der Beteiligten hinderlichzu sein.

11.3.1 ERP-Systeme im Innovationsprozess

Im Laufe der 90er Jahre erfolgte eine Weiterentwicklung der stark isolierten betriebswirtschaftlichen Einzelanwen-dungen, indem integrierte Softwarepakete modularen Aufbaus, so genannte »Enterprise resource planning« (ERP)Systeme, entwickelt wurden. ERP-Systeme verfolgen dabei die Zielsetzung einer Optimierung der unternehmensin-ternen Wertschöpfungskette.659 Diese Client-Server Standardsoftwarepakete ermöglichen eine Integration inner-betrieblicher Prozesse und umfassen auch die Integration von Prozessen multinationaler Unternehmen mit vielenStandorten.

Folglich handelt es sich bei ERP-Systemen um eine adaptive Technologie bzw. eine inkrementellen Innovation, dabestehende Technologien in Form von segmentierten Einzelsoftwarelösungen weiterentwickelt wurden und zu wei-teren Erleichterungen in der Anwendung durch die NutzerInnen führten, ohne aber dramatische Änderungen derArbeits- und Anwendungsprozesse zufolge zu haben.660

Traditionelle Anwendungsfelder von ERP-Systemen wie etwa die betriebswirtschaftlichen Bereiche Personalwirt-schaft, Finanzwesen, Investitionsmanagement, Controlling, Vertrieb, Materialwirtschaft, Produktionsplanung, Qua-litätsmanagement, Instandhaltung und Projektmanagement eignen sich nur marginal zur Anwendung im Rahmender Innovationsgenerierung wie etwa im Rahmen von Produktentwicklungsprozessen, da sie nicht auf komplexeInformations- und Kommunikationsbeziehungen zwischen den verschiedensten Stakeholdern ausgerichtet sind.

ERP-Systeme können innerhalb von Innovationsprozessen im Rahmen von Controlling Aufgaben sinnvoll einge-setzt werden, vor allem wenn es darum geht Ressourcen effizient und prozessorientiert einzusetzen, um damit ent-sprechende prozessbezogene Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen im Unternehmen zu realisieren. Damiteigenen sich ERP-Systeme sehr gut dafür, unternehmerische Geschäftsprozesse und Daten zu organisieren, kodifi-zieren und standardisieren.661 Daraus resultieren aber auch die Grenzen einer ERP-Unterstützung im Rahmen derGenerierung von Innovationen, da für diese vor allem eine flexible stakeholderverbindende Kommunikation undInteraktion sowie eine zielgerichtete Nutzung und Umsetzung kreativer Potenziale im Unternehmen notwendigsind. Innovationen und der Prozess der Generierung von Innovationen lassen sich höchstens marginal standardisie-ren, erfordern aber sehr wohl Struktur, um eine zielgerichtete Bündelung der unternehmerischen Kreativität undInnovationskraft zu ermöglichen. Im Folgenden wird gezeigt, dass für derartige Aufgabenbereiche Unternehmens-portale eine wesentlich Unterstützung liefern können.

11.3.2 Portale und Portlets im Innovationsprozess

Während zu Beginn des 21. Jahrhunderts mehr als 42 Softwareunternehmen versuchten im Marktsegment derUnternehmensportale Fuß zu fassen, sind es heute, im Jahr 2006, nur mehr fünf Unternehmen, welche sich tatsäch-lich etablieren konnten: Oracle, Microsoft, SAP, IBM und BEA.662

658 Vgl. Steiner (2005a).659 Vgl. Norris et al. (2002), S. 12.660 Ein weiteres Beispiel für eine adaptive Technologie war etwa die Entwicklung Web-Konferenz-fähiger Notebooks. Demgegenüber war die

Entwicklung des Notebooks selbst eine disruptive Technologie bzw. eine radikale Innovation.661 Vgl. Norris et al. (2002), S.a3.662 Vgl. Tilli (2005).

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Der Innovationsprozess als atypischer Geschäftsprozess 243

Bei einem Unternehmensportal handelt es sich um eine internetgestützte Plattform, wodurch vernetzte interne undexterne Beziehungen zwischen den verschiedenen Stakeholdern ermöglicht werden sollen (siehe auch nächsteAbbildung).663 Unternehmensportale sind wesentlicher Bestandteil eines E-Business Ansatzes und stellen einedisruptive Technologie bzw. eine radikale Innovation dar, da es durch sie zu grundlegenden Änderungen in denunternehmerischen Prozessen sowie im gesamten Kommunikations- und Interaktionsverhalten der beteiligten Sta-keholder kommt.

Unternehmensportale unterscheiden sich dabei wesentlich von Internetportalen wie etwa Yahoo, welche zwar einenZugriff auf verschiedenste Informationsquellen zulassen, ohne dabei allerdings stakeholderspezifische Zugriffsmög-lichkeiten zu ermöglichen. Das Unternehmensportal setzt sich wiederum aus verschiedenen Segmenten, so genann-ten Portlets zusammen (siehe nächste Abbildung). Diese stellen spezifische Anwendungen innerhalb des Portals zurVerfügung und stellen nicht nur abrufbare Informationen dar, sondern ermöglichen je nach definierten Rechten derStakeholder eine wechselseitige Interaktion bzw. eine Verknüpfung verschiedener Anwendungen und Datensätze.Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein/e BenutzerIn aus dem Bereich F&E einerseits Patentinformationen zu einembestimmten Problembereich abruft, aber auch selbst gewonnene Erkenntnisse im Hinblick auf bestimmte Patenteanderen NutzerInnen über diese Plattform zur Verfügung stellen kann.

Unternehmensportale sind allerdings nicht als Ablöse für bewährte ERP-Systeme zu sehen,664 vielmehr liefern Por-tale u.a. Unterstützung für den unternehmerischen Aktionsbereich der Innovationsgenerierung, für den es bislangaußer Projektmanagementsoftware nur geringe Softwareunterstützung gab. Diese wiederum nur in Form vonisolierten Einzelbereichen wie etwa Patentdatenbanken, aber ohne ein umfassende integratives Instrument für kom-plexe Innovationsprozesse verfügbar zu haben. Um Innovationsvorhaben möglichst effizient durchführen zu kön-nen, ist es zukünftig notwendig, existierende ERP-Infrastrukturen und ERP-Einsatzmöglichkeiten mit neuen E-Business Innovationen wie Unternehmensportalen synergetisch zu verknüpfen. Nachfolgend ein Portal mit Portletsam Beispiel von Oracle:665

Welche Einsatzmöglichkeiten ergeben sich für webbasierte Portallösungen wie etwa die in der übernächsten Abbil-dung dargestellte Oracle Portallösung im Rahmen des Innovationsprozesses?666 Um feststellen zu können welchephasenspezifischen Anforderungen an das Portal bestehen, wird im Folgenden der gesamte Innovationsprozess alsgrobe Arbeitsabfolge von System-Analyse, Konzeptionalisierung, Spezifikation sowie Selektion und Imple-mentierung verstanden.667

663 Vgl. Hansen u. Neumann (2005), S. 537.664 Primäre Zielsetzung einer prozessorientierten Softwareunterstützung – wie etwa durch ein ERP-System – ist es, durch den Einsatz computer-

unterstützter Informationssysteme (CIS) eine Geschäftsprozessoptimierung und damit eine Steigerung der operativen Effizienz sowie derWirtschaftlichkeit des Unternehmens zu erzielen. Damit steht eine Orientierung der Prozessgestaltung entlang seiner Wertschöpfungsketteim Mittelpunkt des Interesses. Vgl. hierzu etwa Rebstock (2000), S. 15 ff.

Abbildung 11.1: Portal mit Portlets am Beispiel von Oracle

665 Abbildung Tilli (2005) unter http://www.oracle.com/technology/products/ias/portal/pdf/PS_S746_273746_106-1_FIN_v1.pdf666 Das hier zur Anwendung kommende Phasenschema wurde vor allem aufgrund seiner Praxisrelevanz sowie auch seiner Kompatibilität zu an-

deren Modellen des Innovations- und Kreativitätsmanagements gewählt. Neben dem hier zur Anwendung kommenden Modell sei auf eineVielzahl weiterer Phasenmodelle verwiesen, wie sie etwa bei Vahs u. Burmester 1999, S. 82 ff. zu finden sind.

667 Vgl. Steiner (2005b), S. 221, 224.

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244 ERP-Innovationsgenerierung

Zweck der System-Analyse ist es das zugrunde liegende Ausgangssystem mit seinen Elementen, Strukturen, Inter-aktionen und Verhalten sowie seinem Verhältnis zur Systemumwelt zu verstehen. Im Rahmen der Konzeptionalisie-rung sollen eine Vision bzw. stakeholderspezifische Zielvorstellungen für das zu entwickelnde System entwickelt wer-den. Darauf basierend werden potenzielle Lösungsmöglichkeiten sowie Entwicklungsszenarien erarbeitet, indem esvor allem auch gilt, die zur Verfügung stehenden Kreativitätspotenziale zu nutzen und mit logisch-analytischenLösungselementen zu synthetisieren. Während der Spezifikationsphase werden die verfügbaren Lösungsvariantenweiter entsprechend ihres möglichen Zielbeitrags reduziert und diese dann unter noch größerer Detailbezogenheitweiterentwickelt. Aufgrund einer umfassenden Bewertung wird dann die zu realisierende Entwicklungsvariante aus-gewählt und dafür ein Umsetzungs- sowie ein Implementierungsplan erarbeitet. Der Innovationsprozess findetdurch die Marktimplementierung seinen Abschluss.

11.3.3 Innovationsspezifische Anforderungen an Portale und Portlets

Für das Design eines effektiven Portals ist es notwendig, den Informations- und Kommunikationsbedarf für jedeeinzelne Innovationsphase differenziert zu berücksichtigen:

� Wie erfolgte die Prozessgestaltung inklusive damit in Verbindung stehender Maßnahmen vor der Implementie-rung einer Portallösung?

� Wer sind die NutzerInnen des Portals?

� Welchen Informationsbedarf haben die einzelnen NutzerInnengruppen?

� Welcher Informationsbedarf ergibt sich aus den mit den einzelnen Phasen des Innovationsprozesses verbunde-nen Aufgaben (siehe untere Abbildung)?

� Welche Anforderungen hinsichtlich einer zielgerichteten Kommunikation bestehen?

� Wie kann das Zusammenspiel zwischen webbasierter Kommunikation und face-to-face Kommunikationsynergetisch gestaltet werden?

� Über welche Rechte sollen die einzelnen NutzerInnen verfügen?

� Wie können softwarebasierte Varianten von Mind-Mapping, Brainstorming & Brainwriting, Collective Note-book, Delphi-Methode, Szenarioanalyse wie auch von multikriteriellen und mehrstufigen Bewertungsverfahrenu.a. in eine Unternehmensportallösung integriert werden?

Abbildung 11.2: Möglicher Einsatz eines Oracle Portals im Innovationsprozess

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Der Innovationsprozess als atypischer Geschäftsprozess 245

Möglicher Einsatz eines Oracle Portals im Innovationsprozess

Kreativität stellt die Basis von erfolgreichen Innovationen dar,668 weshalb die kreativitätsspezifischen Anforderun-gen der einzelnen Phasen und AkteurInnen an das Unternehmensportal besondere Berücksichtigung erfordern.Gerade bei kreativen Problemlösungsprozessen als Teil des Innovationsprozesses werden aber eine Vielzahl vonIdeen und Lösungsansätzen generiert und auch umfassende Sekundärdaten aus dem unternehmensexternenUmfeld herangezogen. Hier ergeben sich besondere Anwendungsmöglichkeiten für eine Softwareunterstützung.Dabei gilt es Portlets und Portale so zu gestalten, dass sowohl die individuelle, organisationale und auch inter-orga-nisationale Kreativität durch erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten sowie durch entsprechende Informationenunterstützt wird (siehe unten stehende Abbildung).

Bei entsprechender Gestaltung kann durch Unternehmensportale jener strukturelle Rahmen bereitgestellt werden,der benötigt wird, um die Kreativität im Unternehmen zielgerichtet zu bündeln und damit zu erfolgreichen Innova-tionen zu gelangen. Beispiele für derartige Maßnahmen bzw. Verbesserungspotenziale sind:

� Verbesserte Systemkenntnisse und -sensibilität der am Innovationsprozess Beteiligten (durch grafisches Pro-zessdesign sowie durch Sensibilisierung für kritische Prozessparameter wie etwa Ressourcenverfügbarkeit, Zeit-restriktionen etc.).

� Bessere Koordination durch Zeitplanung und Terminabstimmung zwischen den am Innovationsprozess betei-ligten Personen.

� Bessere Ressourcenplanung für Tätigkeitsbereiche und AkteurInnen durch Koppelung des Unternehmensportalsmit ERP-Systemen.

� Ideenförderung und schnellerer problemspezifischer Wissensaufbau durch individuelle Informationsbereit-stellung entsprechend den Informationsbedürfnissen der einzelnen Personenprofile (etwa entsprechend ihresFach- und Tätigkeitsbereichs im Rahmen des Innovationsprozesses).

� Effizientere Teamarbeit durch webbasierte kollektive Problemlösungsprozesse in Ergänzung bzw. teilweise sub-stituierend zu face-to-face Arbeitstreffen etwa durch Diskussionsforen, Collective Notebook und andere web-basierte (kreative) Problemlösungsinstrumente (etwa wenn im Innovationsprozess involvierte Personen aufunterschiedliche betriebliche Standorte verteilt sind).

668 Vgl. Utterback 1994, S. 167 ff. sowie auch Ford u. Gioia 1996, S. 878.

Abbildung 11.3: Potenzielle kreativitätsförderliche Beiträge von Portalen

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246 ERP-Innovationsgenerierung

11.3.4 Grenzen moderner Softwareunterstützung im Innovationsprozess

Während es zweifelsohne zahlreiche Einsatzbereiche für eine Softwareunterstützung im Bereich der Innovationsge-nerierung gibt, so ist es ebenso notwendig sich ihrer Grenzen bewusst zu sein. So etwa können beispielsweise imRahmen der Collective Notebook Methode669 standort- und zeitunabhängig potenzielle kreative Lösungsalternati-ven gesammelt bzw. erarbeitet werden. Die Grenzen dabei liegen aber in der nur marginalen Eignung zur Förderunggruppendynamischer sowie auch informeller Effekte, für welche physische Treffen immer noch eine herausragendeRolle spielen. Dies sei überwiegend darin begründet, dass umfassende Kommunikation und Interaktion sich nichtnur verbalisierbarer Wortbausteine bedienen, sondern den ganzen Menschen mit all seinen sinnlichen Wahrneh-mungsebenen mit einbeziehen.

11.4 AusblickEbenso wie aus isolierten betriebswirtschaftlichen Softwarelösungen prozessintegrierte ERP-Systeme hervorgingenund ebenso wie das Fehlen von Vernetzungsmöglichkeiten bei unternehmerischen Prozessen zur Entwicklung vonUnternehmensportalen führte, bahnt sich eine weitere Entwicklung im Innovationsbereich an: In nächster Zukunftwird es verstärkt darum gehen, wie Möglichkeiten des E-Business so wie etwa Unternehmensportale unterstützendim Innovationsprozess zu integrieren sind. Die Notwendigkeit die verschiedenen unternehmensinternen wie auchexternen Stakeholder verstärkt in innovationsrelevante Problemlösungsprozesse zu integrieren, exponentiell wach-sende Datenmengen sowie immer komplexere Problemstellungen erfordern eine Neuorientierung von Innovations-prozessen. Eine besondere Herausforderung wird dabei die Fähigkeit darstellen, portal- bzw. webbasierte Kommu-nikationsmöglichkeiten derart mit Formen der face-to-face Kommunikation synergetisch zu verbinden, dass damitdie Innovationspotenziale in Organisationen und Netzwerkverbünden bestmöglich genutzt werden können.

669 Im Rahmen der Collective Notebook Methode wird unter Verwendung eines gemeinsamen Internetportals die Möglichkeit geboten, dass Ak-teurInnen zu einer gemeinsamen Problemstellung Lösungsvorschläge, allgemeine Bemerkungen, unterschiedliche Problemsichten sowie auchProzessvorschläge in Bezug auf die Problembearbeitung unterbreiten können. In diesem »gemeinsamen« elektronischen Notizbuch werdensämtliche Einträge gesammelt und allen AkteurInnen im Sinne einer Assoziationskette für eigene Ideen und Lösungsansätze zur Verfügunggestellt.

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Innovation und Beschaffungvon Florian Buchmayr und Helmut Riesslegger670

12.1 EinleitungKontinuierliche Wertverbesserung und neue Erfindungen sind in einer Zeit immer kürzer werdender Produktle-benszyklen von immenser Bedeutung für die meisten Unternehmen. Interdisziplinäre Projektteams entwickeln ziel-gerichtet unter massivem Einsatz von Informationstechnologie neue Technologien und Produkte. Die dadurch ent-stehenden Entwicklungskosten müssen in schnellstmöglich amortisiert werden. Eines der dabei verfolgten Ziele istInnovation unter optimalem Einsatz vorhandener Mittel. Dazu zählt unter anderem Unternehmenskooperationauch außerhalb der eigenen Branche, Kooperationen mit öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen, dieInanspruchnahme von allen verfügbaren Informationsquellen unter Umgehung von Sprachbarrieren. Eine Projekt-finanzierung bei der alle potenziellen Geldquellen evaluiert werden und der optimale Mix aus Eigen- und Fremd-mitteln sowie die Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Zuschüssen, soweit dies den Bedürfnissen vonVertraulichkeit nicht entgegensteht.

12.2 Unterstützung und Förderung

12.2.1 Informationsbeschaffung

Die Patentämter stehen mit Rat zur Seite und verhindern, dass ein Erfinder das Rad neu erfinden muss. Allein imJahr 2004 wurden alleine von Deutschen 23.044, von Österreichern 1.000 Patente beim Europäischen Patentamtangemeldet. Weltweit sind derzeit mehr als 4 Millionen Patente in Kraft, jedes Jahr werden ca. 800 000 Erfindungenneu zum Patent angemeldet.671 Untersuchungen zufolge werden zwischen15 und 30 Prozent aller Forschungsaus-gaben in Entwicklungen gesteckt, von denen sich später herausstellt, dass sie bereits patentiert waren. Europaweitwerden demnach rund 60 Milliarden Euro, davon in Österreich etwa eine Milliarde Euro, verschwendet.

12.2.2 Steuerliche Vorteile

Ein Steuerfreibetrag von zumindest 25 Prozent kann in Österreich für Forschung und experimentelle Entwicklungnach EStG 1988 §4 Abs.4 Z4a672 geltend gemacht werden.

12.2.3 Förderung durch Kredite

Ein Beispiel für die Förderung durch Kredite ist das ERP Technologieprogramm bei dem ein Kredit von € 0,1 Mio.bis maximal € 7,5 Mio. pro Projekt gegeben werden kann. Der Barwert des ERP-Kredites kann, bezogen auf die för-derungsfähigen Projektkosten, maximal 25% betragen. Dieser Kredit mit einer Laufzeit von 6 Jahren ist 3 bis 5 Jahretilgungsfrei.

12.2.4 Förderung durch Barmittelzuschüsse

Ähnlich dem Steuerfreibetrag existiert in Österreich eine Forschungsprämie EStG 1988 §108c. Diese Forschungs-prämie in der Höhe von 8% kann nur von jenen Aufwendungen geltend gemacht werden, die nicht Grundlage eines

670 Dieser Beitrag stellt eine zusammengefaßte und in einzelnen Punkten stark ergänzte und erweiterte Version der von Mag. Florian Buchmayr unter Betreuung von o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl und Univ. Ass. Mag. Dr. Jörg Schütze erstellten und am Institut für Wirtschafts-pädagogik der KFU Graz eingereichten Diplomarbeit dar.

671 Europäisches Patentamt Zahlen und Fakten 2005.672 öBGBl.Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch öBGBl. I Nr. 161/2005.

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248 Innovation und Beschaffung

Forschungsfreibetrages sind, dies ist vor allem dann interessant, wenn das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahrkeinen Gewinn erzielte.

Regionale und Überregionale Förderstellen wie die Steirische Wirtschaftsförderung und die Österreichische For-schungsförderungsgesellschaft stellen bis zu 100.000 € an Zuschüssen für förderungswürdige Projekte zur Verfü-gung.

12.2.5 Aktivierung in der Bilanz

IAS 38 erlaubt die Aktivierung eines immateriellen Vermögenswertes (zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten).Nach Abschluss der Entwicklung des immateriellen Vermögenswertes ist dieser planmäßig über die Nutzungszeitabzuschreiben. Dabei soll ohne substanzielle Gründe die Zeit von 20 Jahren nicht überschritten werden,673 dies ent-spricht der Höchstdauer eines Patentes, die 20 Jahre ab dem Anmeldetag beträgt.674 Soll ein immaterielles Vermö-gensgut über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden, ist nach Ablauf der 20 Jahre eine verpflichtende jähr-liche Überprüfung auf Wertminderung durchzuführen.675 Die Aktivierung von immateriellen Vermögensgütern ermöglicht viel Spielraum in der Bilanzpolitik eines Unter-nehmens, denn es können die Höhe der aktivierbaren Kosten, ebenso wie der Zeitpunkt der Aktivierung und dieDauer der Abschreibung innerhalb eines großen Ermessensspielraumes festgesetzt werden.676

12.2.6 Überregionale Förderungen

Neben den angeführten Maßnahmen eine Vielzahl von weiteren Fördermaßnahmen auf EU oder regionaler Ebene,wie zum Beispiel das EU Rahmenprogramm, oder die in 31 europäischen Staaten agierenden Innovation RelayCentres zu deren Hauptaufgaben das Suchen und Finden geeigneter Kooperationspartner im europäischen Raum,für gemeinsame Produktions-, Vertriebs- und Lizenzabkommen, Joint Ventures oder Forschungskooperationen ist.

12.3 InnovationsprojektvorarbeitenJedes Förderprogramm hat eigene individuelle Voraussetzungen, so dass es nicht die Innovationsförderung gibt.Jedes Innovationsprojekt bedarf einer eingehenden Evaluierung, bei der vorhandene Ressourcen überprüft undfehlende beschafft werden müssen. Im Zuge der Informationsbeschaffung können sich patentrechtliche Schwierig-keiten abzeichnen oder offensichtliche Kooperationspartner ergeben, welche bereits Patente im Gebiet der eigenenForschung besitzen, jedoch in anderen Regionen oder Marktsegmenten tätig sind.

Abhängig von Innovationsprojekt und Partnern muss ein neues Unternehmen gegründet werden. Bei der Standort-wahl zählen neben den klassischen Kriterien wie Geographie, Infrastruktur, Wirtschaft, Steuern, Ausbildung,Qualität der Arbeitskräfte, und Lebensqualität auch der Zugang zu neuen Technologien und Clustern, die Nähe zuForschungseinrichtungen und die Chance regionale Förderungen für das beabsichtigte Innovationsprojekt zubekommen. Nach diesen Vorarbeiten kann der optimale Förderungsmix ausgewählt und soweit nötig beantragtwerden.

12.4 ProjektkostenerfassungZusätzlich zu den normalen Betriebswirtschaftlichen Gründen für die Kostenerfassung ist das genaue Erfassen derProjektkosten ein gemeinsames Kriterium aller Förderrichtlinien und auch zum Geltendmachen von Steuervortei-len notwendig.

12.4.1 IAS 38

Dieser verlangt von einem Unternehmen den Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes (zu Anschaffungs- oderHerstellungskosten), aber nur dann, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes verläss-lich bewertet werden können. 677

673 Vgl. IAS 38.79.674

Vgl. Bundesgesetzblatt Nr. 181/1996 Patentgesetz 1970 §28 Abs. 1.

675 Vgl. IAS 38.102.676 Vgl. Wagenhofer (2003), S. 599.677 IAS 38.3.

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Projektkostenerfassung 249

12.4.2 Forschungsfreibetrag öEStG 1988 §4 Abs.4 Z4a678

Ein Forschungsfreibetrag in der Höhe von zumindest 25% kann auf die folgenden Aufwendungen bzw. Ausgabengewährt werden. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlichArbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen(z.B. freiwillige Sozialleistungen). Bei Beschäftigten, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Ent-wicklung tätig sind, werden die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung entsprechendenAnteile an diesen Aufwendungen (Ausgaben) herangezogen. Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmit-telbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig Forschung undexperimenteller Entwicklung dienen. Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und expe-rimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwick-lung zuzuordnen sind.679

Innovation wird meist in Projektform von hochqualifizierten Teams durchgeführt. Das primäre Ziel dieser Teams istes Projekte möglichst gut abzuschließen. Im Allgemeinen sind kreative Forscher und ihre Mitarbeiter nicht beson-ders kooperationsbereit wenn es darum geht einen großen Teil ihrer Zeit für Verwaltungstätigkeiten aufzuwenden.

Viele aktuelle Arbeitszeiterfassungssysteme unterstützen die Zuweisung von Arbeitsstunden auf Projekte oder aufeinzelne Arbeitspakete, so dass Gehaltskosten jedem Projekt richtig zugeordnet werden können. Schwieriger wird eswenn zusätzliche Ressourcen oder Anlagen für ein Projekt benötigt werden. Oft kennt nur die anfordernde Personden tatsächliche Zweck und die Intensität der Nutzung für ein oder mehrere Projekte. Für jede außenstehende Per-son ist es nahezu unmöglich, ohne störende Rückfragen, eine ordnungsgemäße Projektzuweisung durchzuführen.

Die genaue Zuweisung zu einzelnen Projektphasen wird zum Beispiel in IAS 38 gefordert. IAS 38 unterscheidet beider Schaffung von immateriellen Vermögensgütern zwei Phasen.

Die Forschungsphase deren Kosten sofort als Aufwand zu verrechnen und nicht aktivierbar sind.680

Beispiele für Forschungsaktivitäten sind:681

(a) Aktivitäten, die auf die Erlangung neuer Erkenntnisse ausgerichtet sind;(b) die Suche nach sowie die Abschätzung und endgültige Auswahl von Anwendungen für Forschungsergebnisse

und anderem Wissen;(c) die Suche nach Alternativen für Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Systeme oder Dienstleistun-

gen; und(d) die Formulierung, der Entwurf sowie die Abschätzung und endgültige Auswahl von möglichen Alternativen für

neue oder verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Systeme oder Dienstleistungen.

Die Kosten der Entwicklungsphase sind zu aktivieren, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:682

(a) die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur internenNutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird;

(b) seine Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen;(c) seine Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;(d) wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird.

Nachgewiesen werden muss von dem Unternehmen u. a. die Existenz eines Marktes für die Produkte des imma-teriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werdensoll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes;

(e) die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschlie-ßen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können; und

(f) seine Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgabenverlässlich zu bewerten.

Diese Zweiteilung bei IAS 38 welche streng zwischen Forschungs- und Entwicklungsphase trennt erfordert einegenaue Trennung bei Kosten und Ausgaben zwischen den beiden Phasen. Dies kann einerseits auf Grund eines Zeit-plans, der ein Projekt in einzelne Phasen aufteilt oder durch direkte Zuweisung benutzter Ressourcen auf Projekt-

678 öBGBl.Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch öBGBl. I Nr. 161/2005.679 öBGBl. II Nr. 506/2002.680 Vgl. IAS 38.42.681 IAS 38.44.682 IAS 38.45.

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250 Innovation und Beschaffung

phasen oder Arbeitspakete erfolgen. Zusätzlich ist über den gesamten Projektablauf eine laufende Kommunikationzwischen Forschungsabteilung und Planungsstellen notwendig, so dass benötigte Ressourcen einerseits und dieunternehmensnotwendige Projektdokumentation andererseits zeitgerecht zur Verfügung stehen.

In IAS 38.39 wird darauf hingewiesen, dass es oft schwierig ist die Kosten für die Herstellung eines immateriellenVermögensgutes von der übrigen Geschäftstätigkeit zu unterscheiden.683 Kann ein Unternehmen nicht zwischenForschungs- und Entwicklungsphase unterscheiden, sind alle anfallenden Kosten der Forschungsphase zuzurech-nen.684 Die Trennung der Entwicklungskosten von den Aufwendungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und derbeiden Phasen kann mit Hilfe geeigneter Kostenrechnungssysteme685 und ERP-Software nachvollziehbar dokumen-tiert werden.

12.5 Beschaffung im ERPBei der Beschaffung und der Verwaltung von Ausgaben für Materialien und Dienstleistungen, die bei der Erzeugungdes immateriellen Vermögenswertes genutzt oder verbraucht werden ist das iProcurement Modul der Oracle eBusi-ness Suite ein geeignetes Hilfsmittel. Die Bedienung dieser Software ist dem Einkauf in einem Standard-Webshopsehr ähnlich und bedarf keiner umfassenden Einschulung. Nebenbei kann eine deutliche Kostensenkung kanndurch die Automatisierung des Beschaffungsprozesses erreicht werden.

12.5.1 Vergleich und Auswahl der benötigten Produkte

Katalogartikel

Hier können die in verschiedenen Katalogen zur Verfügung stehenden Produkte verglichen und die gewünschteAnzahl in den Einkaufskorb gelegt werden. Die Katalogverwaltung kann von den internen oder externen Anbieternvon Waren und Dienstleistern einfach mittels einer Tabelle oder einer XML Datei vorgenommen werden.

Individuelle ArtikelNicht immer stehen alle Produkte bereits im Webshop zur Verfügung. Mit wenigen einfachen Schritten lässt sich einindividuelles Produkt erstellen und anfordern.

683 Vgl. IAS 38.39.684 Vgl. IAS 38.41.685 Vgl. IAS 38.50.

Abbildung 12.1: Produktauswahl

Abbildung 12.2: Anlegen eines individuellen Artikels

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Beschaffung im ERP 251

Wie in Webshops üblich werden die ausgewählten Produkte in einen Einkaufskorb verwaltet. Der Einkaufskorbkann jederzeit gespeichert werden, um an einem späteren Zeitpunkt mit der Bestellung fortfahren zu können.

12.5.2 Checkout

Express Checkout

Express-Checkout ermöglicht es den Einkauf innerhalb kürzester Zeit zu beenden, da alle für die Weiterbearbeitungder Bestellung notwendigen Informationen dem Benutzerprofil entnommen werden.

Beim Checkout ist es möglich Notizen an die Personen die für die Genehmigung der Bestellung und den Einkaufzuständig zu übermitteln. Dies kann nötig sein, da Geräte oder Dienstleistungen oft in mehreren Varianten zur Ver-fügung stehen, die entweder nicht im Katalog berücksichtigt wurden oder bei der Beschaffung besonders berück-sichtigt werden müssen.

Schrittweiser Checkout

Hier kann die Lieferanschrift für die gewählten Produkte oder Dienstleistungen geändert und die Aufwände auf dieentsprechenden Konten verteilt werden. Diese Verteilung kann entweder in Stück oder in Prozenten erfolgen. EineVerteilung Projekte, Projektphasen oder Arbeitspakete kann der Realität entsprechend vorgenommen werden.

Abbildung 12.3: Einkaufskorb

Abbildung 12.4: Express Checkout

Abbildung 12.5: Verbuchung der Bestellung auf ein Projekt/Teilprojekt

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252 Innovation und Beschaffung

Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung für unterschiedliche Projekte oder Teilprojekte benötigt wird kann eineVerteilung entweder stück- oder prozentweise erfolgen.

Für häufig benötigte Konten können im eigenen Profil beliebig viele Favoriten angelegt werden, um den Bestellpro-zess zu vereinfachen.

12.5.3 Abschluss der Bestellung

Die Bestellung kann um elektronische Dokumente und Notizen ergänzt werden, bevor Sie zur Genehmigung wei-tergereicht werden. Die Entscheidung ob eine Genehmigung für eine bestimmte Bestellung notwendig ist kanninnerhalb eines Unternehmens flexibel gelöst werden. Zu den möglichen Kriterien können unter anderem die Posi-tion des Bestellers, der Warenwert oder die Produktklasse zählen.

Auf einem Schirm werden alle Informationen der Bestellung zusammengefasst, dies ermöglicht eine letzte Kontrollevor Weiterleitung der Bestellung and eine Person die für die Genehmigung dieser Bestellung zuständig ist oder aninterne oder externe Lieferanten.

Abbildung 12.6: Verteilung einer Bestellposition auf mehrere Konten

Abbildung 12.7: Belastungskontofavoriten

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Zusammenfassung 253

12.5.4 Warenannahme

Der Beschaffungsprozess wird durch die Annahme der gelieferten Produkte, oder die Bestätigung der erbrachtenDienstleistung durch die bestellende Person abgeschlossen. Dieser bleibt es überlassen die gelieferten Waren oderDienstleistungen, entweder ganz oder teilweise, anzunehmen oder komplett abzulehnen. Im ERP System werdendaraufhin entsprechende Maßnahmen die Lieferantenrechnung betreffend vorgenommen.

12.6 ZusammenfassungDurch den Einsatz des iProcurement Moduls der Oracle eBusiness Suite können Beschaffungskosten für Produkteund Dienstleistungen gesenkt werden. Durch die Projekt bzw. Teilprojekt oder Kontenzuweisung während desBestellprozesses wird eine korrekte und nachvollziehbare Erfassung der aktivierbaren Material- und Dienstlei-stungskosten,686 wie in IAS 38.45 gefordert687, die bei der Erstellung eines immateriellen Vermögensgutes anfallengewährleistet.

Abbildung 12.8: Überprüfen und weiterleiten der Anfrage

Abbildung 12.9: Bestätigung der Leistungserbringung

686 IAS 38.54.687 IAS 38.45.

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Hochschulbildungsintegration von ERPvon Jörg Schütze

13.1 EinleitungUniversitäre Lehrveranstaltungen umfassen mehr als den Erwerb einer soliden Wissensbasis i.S. von intellektuellemund emotionalem Wissen: Es geht vermehrt um die Aneignung von Kompetenzen. Dabei gewinnen fachübergrei-fende Kompetenzen, die im Zuge der OECD-Schulleistungsstudien (PISA) unter der Bezeichnung »cross-curricu-lum competencies« (CCC) über die Fachbereiche bekannt wurden, an Bedeutung.

Die vorliegende Arbeit zeigt die konzeptionellen Grundlagen für die Integration von ERP-Lehrveranstaltungen alsERP-Module für wirtschaftswissenschaftliche, technische und/oder pädagogische Hochschulen.

Megatrends in Verbindung mit dem wirtschaftswachstumsbedingten schwierigen Umfeld für Berufseinsteiger erhö-hen den Druck auf Bildungseinrichtungen, Wissensvermittlung möglichst eng mit dem Erwerb weitgehend direktumsetzbarer berufsrelevanter Qualifikationen zu verknüpfen.

Gleichzeitig findet eine zunehmende Annäherung der akademischen und beruflichen Ausbildung durch die gesell-schaftliche Neubewertung berufspraktischer Erfahrungen zumindest in den technischen Disziplinen statt.688

Auf den Wandel der Studierenden in Bezug auf Alter, Vorbildung und insbesondere auf deren Erwartungen undAnsprüche sollten die Hochschulen flexibel reagieren, wie z.B. Szabo fordert.689

Die Studierenden prüfen in Zeiten von Studiengebühren und Ressourcenknappheit verbunden mit einem schwieri-ger werdenden Umfeld für Erstarbeitssuchende vermehrt Studieninhalt und Ausbildungsablauf auf die damit ver-bundenen Arbeitsmarktchancen. In diesem Zusammenhang bietet die Vermittlung von Theorie verschränkt mitPraxis im universitären Umfeld einen interessanten Ansatzpunkt zur Qualifikation von Studierenden.

13.2 InhalteMit dem Begriff ERP-Programme, insbesondere Oracle, verbinden Firmen vermutlich zunächst Kenntnisse imDatenbankenbereich. Daher erscheint es bei ERP-Kursen wichtig, Datenbankgrundlagen inkl. SQL als integralenBestandteil einzubeziehen.

Fachlich können die unterschiedlichen Module der E-Business Suite als Bezugsrahmen der Veranstaltung eingesetztwerden. Zum Verständnis der zugrundeliegenden Installations- und Aufsetzungsprozesse erscheint es sinnvoll,gewisse Workflows und Rechte und Pflichten der einzelnen MitarbeiterInnen auch aus Administratorensicht bei-spielhaft anzuschauen. Dafür bieten sich Prozesse an, die in sich weitgehend geschlossen sind, damit tendenziellweniger Stoffumfang bieten und eine kürzere Einarbeitungsphase erfordern.

13.2.1 Studierendenvorkenntnisse

Bei der Wahl der Inhalte sollten die Vorkenntnisse der Studierenden für die Entscheidung herangezogen werden. Indiesem Zusammenhang können die Lehrveranstaltungen zur praktischen Umsetzung theoretisch erworbenerKenntnisse der Vorsemester wirkungsvoll eingesetzt werden. Es wird vermieden, Studierende ohne profundeGrundkenntnisse bzw. ohne ausreichenden Studienerfolg und daher mit entsprechend höherer Abbrecherwahr-scheinlichkeit einzubeziehen.

688 Vgl. Rauner, F. (2000), Gliederungspunkt 3: »Berufsbildungsplanung« ff.689 Vgl. Szabo, M. (2001), S. 563 ff.

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256 Hochschulbildungsintegration von ERP

Es ist zu prüfen, welche Software im Verlauf des jeweiligen Studiums zum Einsatz kommt und welche Vorkenntnissevorhanden sind. Allgemein kann dabei auf Office-Produkte und den Umgang mit Kommunikations- und Informa-tionsbeschaffungsprogrammen mit und ohne Internetbezug abgestellt werden. Typische Vertiefungen stellenbeispielsweise statistische Auswertungsprogramme dar, die bei technischen, mathematischen, sozial- undwirtschaftswissenschaftlichen sowie psychologischen Studienrichtungen eingesetzt werden. Desktop-Publishingsowie Präsentationsprogramme werden verstärkt bei Studienrichtungen zum Einsatz gebracht, in denen die Studie-renden vermehrt Leistungen in Form von schriftlichen Ausarbeitungen und Präsentationen zu erbringen haben,typischerweise in höheren Semestern (Kleingruppenarbeit; Seminar- und Abschlussarbeiten) und bei bestimmtenStudienrichtungen wie z.B. Pädagogik.

Spezialprogramme mit Schwerpunkten wie Groupware, Marketing, Buchhaltung, Bildbearbeitung, Design, Pro-grammierung, Produktionssteuerung, Projektmanangement, Formelerstellung etc. werden hier nicht weiterbetrachtet, da diese einerseits nur wenige Studienrichtungen betreffen und andererseits als Teil bzw. Ergänzung derERP-Programmgruppen bei der universitätsbezogenen ERP-Kurskonzeptionierung entsprechend der bei den Stu-dierenden in Folge der Arbeit mit solchen Spezialprogrammen vorliegenden Qualifikationen einbezogen werdenkönnen.

13.2.2 Zielsetzung der Grundkurse

Die Grundkurse bieten die Möglichkeit, sich einen Überblick über eine gängige ERP-Softwaresuite zu verschaffen,die Marktführer im ERP-Softwaremarkt entweder in Europa (SAP) oder im nordamerikanischen Raum (Oracle) ist.Systemarchitektur und beispielhafte Verwendung bestimmter Module bei den ersten Bedienschritten im Grundkurssowie weitergehender Kompetenzerwerb im Hauptkurs stellen nachgefragte Qualifikationen dar. Für Studierendeergibt sich dabei die Chance, wichtige Entscheidungen für Ihre berufliche Grundsatzausrichtung zu treffen. Diesegrundsätzlichen Ausrichtungen liegen in administrativen, in modulspezifischen und in allgemein anwenderbezoge-nen Bereichen.

Im Grundkurs werden die theoretischen Grundlagen für den Umgang mit der als Unterrichtsgrundlage gewähltenERP-Programmgruppe, hier die die Oracle E-BusinessSuite, vermittelt. Zum Inhalt gehört die Behandlung des theo-retischen Rahmens einer ERP-Software und die Behandlung der betriebswirtschaftlichen Prozesse der BereicheBusiness Intelligence, CRM, Financials, Logistik/SCM, Qualitätsmanagement inkl. Statistik, Human Resources undBeschaffung. Die Oracle E-Business Suite als Schwerpunkt wird hierbei um Themenkreise ergänzt, die in unmittel-barem Zusammenhang für Verständnis und Anwendbarkeit stehen, wie z.B. Datenbanken und SQL, Systemarchi-tektur, Benutzerrechte (Responsibilities) sowie Systemwartung und Knowledge Database. Im Rahmen eines Grund-kurses können die genannten Bereiche nur im Überblick erfolgen, mit dem Einschluss weniger beispielhafterpraktischer Abläufe pro Modul. Die Aneignung weiterer vertiefender Kenntnisse kann in darauf aufbauendenModullehrveranstaltungen erfolgen.

13.2.3 Zielsetzung der Aufbaukurse

Die Studierenden sollen im Rahmen der Aufbaukurse eigene Erfahrung im Rahmen anspruchsvoller Projekte erwer-ben. Diese Projekte können typischerweise in Zusammenarbeit mit Unternehmen durchgeführt werden. Es wirdvon den Studierenden erwartet, dass sie sich in einem Projektteam bewähren. Bei den Projekten reichen die Inhaltevon Feasabilitystudien über konkrete Planungen bis hin zur Implementierung von Teilen bzw. der gesamten ERP-Programmgruppe für ein Unternehmen. Die Zertifizierung der erfolgreichen Teilnahme kann beispielsweise überBezeichnungen wie »Certified Oracle Master User« bzw. »Certified SAP Master User« erfolgen.

13.3 Organisation

13.3.1 Zeitliche Abhaltung

Lehrveranstaltungen an Universitäten findet über das Semester i.d.R. wöchentlich zweistündig statt. Für SAP undOracle kommt eine Abhaltung in 90 Minuten-Blöcken einmal pro Woche nur bedingt in Frage, wie nachfolgendausgeführt:

Während es beim Anfängerkurs relativ problemlos möglich ist, die unterschiedlichen Module in 90 Minutenblöckeaufzuteilen, ist dieses bei den nachfolgenden Kursen nicht so leicht möglich.

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Technische Rahmenbedingungen 257

Fortgeschrittenen- und Spezialisierungskurse weisen tendenziell hohe Rüstkosten in Form von Einloggprozessenund Vorbereitungsarbeiten am Computer auf. Diese können nur bedingt als Aufgabe/Hausübung aus dem Unter-richt verlagert werden. Infolge einer geringeren Terminanzahl mit entsprechenden Anreisen wird die Gewinnungvon Fachlehrbeauftragten durch eine Teilblockung erleichtert.

Auf Grund der geforderten durchgängigen Anwesenheit der Teilnehmer erscheint es in Anbetracht der unterschied-lichen Voraussetzungen der Teilnehmer und der differierenden Studienrichtungen schwierig, einen zeitlich gut gele-genen Platz für die Abhaltung während des Semesters zu finden. Dabei sind die Schwierigkeiten, attraktive Abhalte-zeiten in den Computerräumen zu gewinnen, noch gar nicht berücksichtigt.

Nach vielen Anfragen der Grazer Studierenden und in Anbetracht der genannten Gründe werden die Fortgeschritte-nen- und Spezialisierungskurse üblicherweise in der sonst vorlesungsfreien Zeit auf eine Woche geblockt abgehalten.

13.3.2 Lernplattform

Grundsätzlich kann die Vermittlung der Bedienung einer Software mit Hilfe der Software selbst oder über eine voneiner Softwareinstallation unabhängigen Lernumgebung (CBTs, eLearning) erfolgen. Während die Vermittlungüber die Software selbst im Rahmen der Installation und der Betreuung nicht unerhebliche Risiken und Kostenbirgt, kann über CBTs bzw. eLearning ein tendenziell kostengünstiger Rahmen geboten werden, der im Ablauf ehergut kontrollierbar ist.

Die Trennung von Lernumgebung und System erschwert es, die aktuellen Entwicklungen bzgl. der Software und derUmgebungsfaktoren ausreichend zu berücksichtigen. Umgekehrt stellt die Verwendung des letzten Releases einesSystems eine zeitnahe Vorbereitung der Studierenden auf ihren Einsatz im Unternehmen dar. Die Verwendung undUnterhaltung eines Systems mit aktuellem Release stellt neben der technischen Realisierung insbesondere bei derdidaktischen Umsetzung hoher Ansprüche an die Lehrenden. Die Veränderungen eines Systems beim Upgrade,i.d.R. Erweiterungen und Anpassungen, erfordern die Durchsicht der vorhandenen Unterlagen und entsprechendeAnpassungen.

13.3.3 Release-Aktualität und Wissenstransfer

Die Programmdurchsicht und Anpassungen können wie folgt geschehen: Die bewährten Abläufe im alten Systemwerden gemeinsam mit Experten des Softwareanbieters im neuen Release durchgegangen. So kann z.B. die Anlageeines Buchungskreises in Zusammenarbeit mit Firmenexperten erfolgen.

Zum optimalen Einsatz der Firmenressource »Experte/Mitarbeiter« sollten diese Durchgänge am System auf Videoaufgezeichnet werden, so dass Fragen und Antworten im Kontext mit erfasst werden können und Rückfragen bzw.ein zweiter Durchlauf weitgehend entfallen können. In diesem Zusammenhang bietet sich der Einsatz einer Auf-zeichnungssoftware für das Geschehen am Computerbildschirm inkl. der Aufzeichnung der mündlichen Kommen-tare der Experten während der Bedienung an. Hierzu kann beispielsweise die Software »camstudio 2.0« des Herstel-lers Rendersoft verwendet werden.

13.4 Technische RahmenbedingungenFür die Abhaltung der Lehrveranstaltung werden Computer mit zeitgemäßem Betriebssystem und Programmenbenötigt.

Eine inzwischen mögliche Alternative bzw. Kapazitätserweiterungsoption zu Rechnerräumen stellt die Verwendungvon drahtlosem Netzwerk bzw. von Netzwerkverteilern (Hubs bzw. Routern) dar, welche es Studierenden mit eige-nen mobilen Computern ermöglicht, ihre Rechner im jeweiligen Unterrichtsraum mit dem Internet zu verbindenund damit an einer ERP-Veranstaltung teilzunehmen. – Es bleibt zu evaluieren, in wie weit die erwartungsgemäßdifferierenden Aufsetzungen in Bezug auf die unterschiedlichen Betriebssystemversionen und auf die installiertenProgrammen inklusive der Einstellungen, auf privaten mobilen PCs zu höherem Koordinations- bzw. sonstigemMehraufwand bei ihrer Verwendung in einer ERP-Lehrveranstaltung führen.

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258 Hochschulbildungsintegration von ERP

13.4.1 Windows

Für die Verwendung der ERP-Programmgruppe SAP wird auf jedem Client die Installation eines Programms benö-tigt.

Für den Zugriff auf die Oracle EBS selbst genügt ein zeitgemäßer Standardinternetbrowser. Für Java-basierteModule wird ein Hilfsprogramm namens J-Initiator benötigt. Der J-Initiator installiert sich im Allgemeinen beimErstaufruf im Internet Explorer nach Benutzereinverständnis, soweit die Sicherheitseinstellungen die Internetseitedes Oracle-ERP-Servers als vertrauenswürdig einstufen, Cookies zugelassen sind und die Ausführung von Active-X-Programmen nicht gesperrt wurde, welches unter Extras-Optionen-Sicherheitseinstellungen eingestellt werdenkann.

Der erfolgende Abbau der Module, die den J-Initiator benötigen, vergrößert laufend die Einsatzmöglichkeiten fürThin-Clients.

Für Rechner, bei denen AnwenderInnen keine Administratorenrechte haben, der Regelfall für Studierende in Com-puterausbildungszentren, ist für die rechtzeitige Installation des SAP-Clientprogrammes bzw. für das Vorhanden-sein des für das verwendete Oracle EBS-Release passenden Jinitiators auf allen Rechner bzw. Inklusion auf demImage zu achten.

Bei der Oracle EBS ist zu beachten, dass zwischen dem Client und dem Server eine direkte Verbindung bestehenmuss (kein Proxyserver) und die gewählten Ports für die aufzurufende Instanz bzw. Instanzen der Oracle EBS beiVerwendung einer Firewall freigeschaltet sind.

An weiteren Programmen sollte eine Officeprogrammgruppe (z.B. Openoffice (Freeware)) für Textverarbeitung,Tabellenkalkulation und Präsentation, ein Videodokumentationsprogramm (z.B. Camstudio 2.0 (Freeware)), einProgramm für die intelligente Erstellung von Bildschirmkopien (z.B. Irfanview (Edufreeware)) sowie eine Daten-bank wie z.B. Microsoft Access, die Datenbank- und Tabellenerstellung und Abfragen über ein Userinterface wieauch über SQL-Anfragen ermöglicht, vorhanden sein. Für die Zukunft erscheint die Inklusion eines XML-Editorswünschenswert.

13.4.2 Linux

Zur Zeit stehen an der Karl-Franzens-Universität noch ausreichend Freikapazitäten an Räumen des ZID und desABRZ mit Computern mit Windowsinstallation zur Verfügung, so dass ein Linuxclienttest für die Studierendenaus-bildung bisher unterblieb.

Eine Evaluation der Möglichkeiten kann mit Knoppix, eine debian-basierte Autostart-CD-Rom, welche dasBetriebssystem im Arbeitsspeicher in einem RAM-Drive installiert, auch auf Windowsrechnern mit aktiviertemBoot-von-CD vorgenommen werden kann, sofern im Netzwerk DHCP aktiviert ist und die nötige Software fürLinux bereitgestellt wird (von Oracle zertifizierter Browser).

13.5 Servernutzung und Lizenzen

13.5.1 Hosting oder Installation

Bei ausreichender Bandbreite der Internetanbindung der Hochschuleinrichtung bietet sich die Hosting-Lösung an,bei der der Softwarehersteller die Software zentral anbietet und wartet.

Ist dieses nicht möglich, so ist eine Installation vor Ort nötig. Die Kosten für Installation und Service müssen bis zueiner gewissen Grenze vom Hersteller getragen werden, so dass hier eine enge Zusammenarbeit auch im Interesse desAnbieters der ERP-Programmgruppe ist, um die Kosten gering und das fachliche Wissen um Installation und Betreu-ung hoch zu halten. Dabei sollte auf Komplettsicherungen des jeweils funktionierenden Systems zurückgegriffenwerden, so dass zu Semesterbeginn bzw. bei Problemen mit der Software jederzeit mindestens eine funktionierendeInstanz wiederhergestellt werden kann. Eine höhere Absicherung des Systems gegen Angriffe besteht beispielsweise inder Begrenzung des Systemzugriffes auf diejenigen Lehrräume, in denen die Veranstaltung stattfindet.

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Zusammenfassung und Ausblick 259

Mittelfristig dürfen sich die Anbieter von ERP-Programmgruppen von den Lehrveranstaltungen das Gewinnen bzw.das Kennenlernen von potentiellen Mitarbeitern erhoffen. Für den Absatz ihrer ERP-Produkte ist es des Weiterenein entscheidender Vorteil, wenn ausgebildete Experten am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

13.5.2 Serverinstallation und Fremdnutzung

Als Alternative zur Hosted Instanz bietet sich die Installation und Betreuung eines Servers bei einer Bildungsinstitu-tion an, welche dann Instanzen anderen Bildungseinrichtungen zur Verfügung stellen kann, so das es Alternativenzur Hosting-Lösung in den USA bei Oracle gibt. Insbesondere bei Unsicherheiten in Bezug auf die zur Verfügungstehende Bandbreite und besondere Softwareanpassungen kann diese Vorgehen von Vorteil sein.

Es ist fraglich, ob die Nutzung einer Software, die an einer Bildungseinrichtung lizensiert und installiert ist, zur Nut-zung an anderen Bildungseinrichtungen freigegeben ist, ohne dass zuvor eine Einzelvereinbarung der betroffenenEinrichtung mit Oracle bzw. SAP zu erfolgen hat. – Ein gangbarer Weg wäre, dass sich Studierende anderer Univer-sitäten für den Besuch der ERP-Kurse zusätzlich an der hostenden Institution als Studierende einschreiben.

13.6 Zusammenfassung und AusblickDer Erwerb eines theoretische Fundaments und dessen Umsetzung und Ausbau im Rahmen unternehmensbezoge-ner Projekte sollte die Chancen für die Studienabsolventen auf dem Arbeitsmarkt deutlich gegenüber Mitbewerbernohne solche Kenntnisse erhöhen.

Integrationskonzepte für ERP-Inhalte reichen dabei von Wahl- über Wahlpflichtlehrveranstaltungen bis hin zurKonstruktion einer ERP-Säule im Rahmen eines Fächerkombinationsstudiums.

Mögliche Inhalte und wichtige Rahmenbedingungen wurden dabei mit dem Ziel behandelt, vorhandene Konzepteund deren Erweiterungsmöglichkeiten darzulegen und so Determinanten für eine erfolgreiche Umsetzung undZukunftsfähigkeit der ERP-Lehrveranstaltungen – hier insbesondere der Unterricht der Oracle E-Business Suite – zuschaffen.

Für den dargelegten Weg in Richtung des Aufbaues und der Unterhaltung eines Kompetenzzentrums für ERP-Pro-gramme bedarf es vielfältiger Ressourcen. Neben entsprechenden Softwarelizenzen und der Nutzung der Universi-tätsressourcen bedarf es einer guten Vermarktung des Studienangebotes zur Gewinnung einer ausreichendenAnzahl an Studierenden, so dass hier eine adäquate Auswahl geeigneter Studierender getroffen werden kann. Dahersind wirtschaftlich ausgerichtete Schulen mit Abitur-/Maturaabschluss der Hauptansprechpartner für die Werbungum Studierende für ein ERP-Studium.

Zur Gewinnung von Studierenden für dieses Studium könnten einige der Lehrveranstaltungen in vereinfachterForm an den Schulen abgehalten werden.

Für die Zukunft bleibt abzuwarten, welche Rahmenbedingungen, insbesondere Zugriffs-/Lizenzbedingungen,unterrichtsunterstützendes Material und Fortbildungsveranstaltungen von den ERP-Anbietern geschaffen werden.Dabei sind insbesondere geeignete Zeiträume für Verträge, Software-Versionen und weitere Rahmenbedingungenzu beachten, die den Lehrenden, den Studierenden wie auch den ERP-Anbietern Entscheidungen insbesondereRessourcenzuordnungen über Semester- bzw. Jahresgrenzen hinaus ermöglichen.

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ERP-Crashkurs für Führungskräftevon Helmut Riesslegger und Jörg Schütze

14.1 EinleitungBei der Systementscheidung für und bei der Implementierung von ERP-Systemen werden vielfältige Entscheidun-gen mit weitreichenden kaum revidierbaren Konsequenzen im Grenzbereich zwischen IT und Wirtschaft getroffen.Zur Erreichung einer gewissen Unabhängigkeit von Consultingunternehmen und Softwareanbietern sollten zumin-dest in Ansätzen die nötigen Kenntnisse auch bei den EntscheiderInnen bzw. Führungskräfte auf oberer und mittle-rer Ebene des betroffenen Unternehmens vorhanden sein. Die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Ver-schränkungsbereich IT und Wirtschaft gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Es stellt sich die Frage, welche Inhalte, Vertiefungen und Vermittlungsarten geeignet sind, eine Informationsbasismit Erfahrungs- und Assoziationsknoten für informierte Entscheidungen bereitzustellen.

Nachfolgend werden die einzelnen Komponenten diskutiert, die entsprechend der Lehrerfahrung der Autorengeeignete Bausteine für einen handlungsorientierten ERP-Grundlagenunterricht darstellen.

14.2 ERP-Inhaltsmodule

14.2.1 Englisch: IT und Wirtschaft

Die Notwendigkeit, über ein gewisses Fachvokabular zu verfügen ergibt sich aus zwei Gründen: Die TeilnehmerIn-nen sollen sich der zahlreichen und fast ausschließlich in englischer Sprache verfügbaren Dokumentationen bedie-nen können. Des Weiteren wird die Hilfe bzw. der Support und Newsgroups weitgehend in Englisch angeboten.Darüber hinaus verlangen international tätige Unternehmen auch in nicht-englischsprachigen Ländern vermehrtdie Bedienung der ERP-Software mit englischsprachiger grafischer Benutzeroberfläche.

14.2.2 Datenbanken und SQL

ERP-Programmgruppen basieren im Allgemeinen auf einer Datenbank. Daher sollten gewisse Grundlagen vonDatenbanken und deren Bedienung Teil der Kurse sein. Daher erhalten die TeilnehmerInnen im Grundkurs eineEinführung zur Datenbankentheorie, anschließend wird der Umgang mit SQL als Praxisaufriß betrachtet.

Im Mittelpunkt der praktischen Vermittlung steht dabei zunächst die Erstellung einer Datenbank in MicrosoftAccess mit Hilfe des im Programm integrierten Assistenten. Anschließend werden diese Schritte auf SQL-Basis inMS Access wiederholt. Daran schließt sich der Vergleich verschiedener SQL-Dialekte an. Dieses wird mit Hilfe desInternetangebotes www.sqlzoo.net umgesetzt. Dort wird die Möglichkeit geboten, neben weiteren SQL-Dialekten dieSQL-Sprachversionen von Oracle und Microsoft Access auszuprobieren und zu vergleichen.

Die Verwendung von MS Access und www.sqlzoo.net bietet den Vorteil, dass die TeilnehmerInnen alle Schritte leichtan den IT-Arbeitsplätzen bzw. mit Standardinstallationen auch von zu Hause aus vor- und nachbereiten können.

14.2.3 Systemarchitektur

Zum Bereich Systemarchitektur werden in der Veranstaltung die Bereiche Systemvoraussetzungen, Systeminstalla-tion, Fernwartung, Netzwerke, Datensicherung und Systemsicherheit (bei der Clientaufsetzung und bei Netzwerkenallgemein mit dem Schwerpunkt Firewalls) mit ihren entsprechenden Grundlagen behandelt und dann am Compu-tersystem anhand von Fallbeispielen umgesetzt.

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262 ERP-Crashkurs für Führungskräfte

14.2.4 Business Intelligence und EDI

Im Datenmodul werden die Bereiche Business Intelligence und EDI behandelt.

Der Bereich Business Intelligence umfasst die theoretische Grundlagenlegung und den Umgang mit Daten, welcherzunächst anhand von Excel mit Hilfe der Funktionen Autofilter und Pivottabellen exemplarisch aufgezeigt wird. InGrund- und Fortgeschrittenenkursus wird dann immer wieder auf diese Grundlagen zurückgegriffen, entweder ineinem Spezialkurs 'Oracle Discoverer' bzw. in den betriebswirtschaftlichen Module der Oracle E-Business Suite.Diese bieten in Abhängigkeit von den dem Benutzer zugewiesenen Rechten und Responsibilities Möglichkeiten zuAnalysen und Auswertungen gegebener Daten. Der Bereich EDI umfasst neben dem Electronic Data Interchangeselbst den Umgang mit der Auszeichnungssprache eXtensible Markup Language (XML) und die Erörterung vonSchnittstellen allgemein. Dabei kann anhand von Oracle Katalogdaten und Openofficedateien (in unkomprimierterForm) der Aufbau von XML und deren Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt werden.

14.2.5 Workflows und Responsibilities

Dieses Modul behandelt die Aufgaben eines Administrators. Im Kursus werden die grundsätzlichen Möglichkeiten,Rechte und Responsibilities an BenutzerInnen für die verschiedenen Prozesse zu vergeben, erörtert und anhand derAnlage von BenutzerInnen für die EBS praktisch erprobt. In der Veranstaltung werden dafür das Anlegen eines Usersund ein Bestellvorgang im Rahmen des iProcurement vorgeführt und von den TeilnehmerInnen selbständig anhandvon Anleitungsunterlagen ausgeführt.

14.2.6 Financials

Im Modul Financials wird ein Buchungskreis mit mehreren Filialen angelegt. Dabei stehen zunächst die notwendi-gen Schritte und Entscheidungen für die Anlage eines Buchungskreises im Vordergrund. Nach Abschluss der Anlagewerden verschiedene Buchungen mit anschließender Jahrsabschlusserstellung nach HGB vorgenommen. Es schließtsich die Überleitung des HGB-Abschlusses zum IAS-Abschluss mit einer Analyse der Unterschiede an.

14.2.7 Customer Relationship Management

Im Modul CRM wird die Verfahrensweise bei einer Kundenserviceanfrage in den Mittelpunkt gestellt. Zunächstwird im System gezeigt, wie Kunden anhand ihrer Telefonnummer erkannt bzw. in der Datenbank identifiziert wer-den können. Ausgehend von der gegebenen Kundenbeziehung werden die wichtige Kundendaten betrachtet und dasrelevante Servicelevel bestimmt. Hieraus ergeben sich die Handlungsmöglichkeiten für das Handling derKundenanfrage bis hin zur Lösung z.B. zum Dispatch eines Servicemitarbeiters.

14.2.8 Beschaffungslogistik

Die Bestellung von Vorprodukten zeitgenau für den Produktionsprozess ist der Unterrichtsgegenstand im ModulSCM. Dabei werden die Bestimmungsgrößen für Bestellvorgänge abhängig von den Produktions- und Lagervorga-ben sowie von den Vorgaben aus den Financials analysiert.

14.2.9 Qualitätsmanagement

Im Fokus stehen in diesem Modul die Rechtsfolgen mangelnder Qualität und entsprechende Unternehmensmaß-nahmen. Daher werden die Begriffe Audits, Qualitätsnormen, Quality Funktion Deployment und Fehlermöglich-keits- und Einflussanalyse sowie TQM betrachtet und an Fallbeispielen im Oracle-System betrachtet.

14.2.10Systemwartung und Knowledge Database

In diesem Modul steht im Mittelpunkt, auf welche Weise das Softwaresystem gewartet wird. Dabei stehen System-einstellungen und Upgrades im Vordergrund. Des Weiteren wird der Umgang mit aufkommenden Fehlern behan-delt. Im Einzelnen sind das: Korrekte Dokumentation, Verwendung der Systemhilfen, Verwendung der softwarespe-zifischen Knowledge Database sowie Serviceanforderungen.

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Zusammenfassung und Ausblick 263

14.3 Zusammenfassung und AusblickDie Zusammenstellung der Inhalte von Trainingseinheiten für EntscheiderInnen im Prozess einer ERP-Einführunghängt vom aktuellen Vorwissensstand der zu schulenden Führungskräfte wie von den aktuellen Entwicklungen imIT-Bereich ab. Dabei sind die vielfältige Anforderungen zu beachten. Stellvertretend ist hier auf gesetzliche undquasi-gesetzliche sowie Anforderungen an zeitnahe Zurverfügungstellung relevanter Daten an den Schnittstellen zuShare- und Stakeholdern (aktuell Basel II) verwiesen.

Mögliche thematische Schwerpunkte für diese Bereitstellung von Wissen, das der Entscheidungsfindung dient,wurden wie folgt bezeichnet:

� Englisch: IT und Wirtschaft

� Datenbanken und SQL

� Systemarchitektur

� Business Intelligence und EDI

� Workflows und Responsibilities

� Financials

� Customer Relationship Management

� Beschaffungslogistik

� Qualitätsmanagement

� Systemwartung und Knowledge Database

Ausgangspunkt bei der Behandlung der einzelnen Module stellt jeweils das vorhandene Wissen dar, wie z.B. ExcelPivottabellen bei der Betrachtung des Oracle Discoverers.

Bei der Zusammenstellung von Trainingseinheiten für EntscheiderInnen im Prozess der Auswahl eines ERP-Anbie-ters und der Begleitung einer ERP-Einführung geht es um die Bereitstellung von Hintergrundinformationen,Erlernen von Grundbegriffen und die Schaffung handlungsorientierten Erfahrungsmöglichkeiten. Ziel dabei ist es,die EntscheidungsträgerInnen mit ausreichenden wirtschaftlichen wie technischen Grundkenntnissen zu versorgen,um Vorschläge und Angebote von Consultancy-Unternehmen und Software-Anbietern, Möglichkeiten und Gren-zen technischer Machbarkeit vor dem Hintergrund sich beschleunigender Produkt-Lebenszyklen kritisch-infor-miert prüfen zu können. Diese wurde in diesem Beitrag beispielhaft aufgezeigt.

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Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplanvon Florian Buchmayr690 und Helmut Riesslegger691

15.1 EinleitungDer Wettbewerb in der heutigen Wirtschaft ist härter geworden, Globalisierung soll hier nur als ein Stichwortgenannt werden. Um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, müssen Unternehmen ihre Sichtweise ändern undkundenorientierter arbeiten. Nur dadurch kann der Firmenerfolg gewährleistet werden. Konjunktureinbrüche kön-nen sehr schnell Unternehmen, ja sogar ganze Branchen an den Rand des Abgrundes treiben, dadurch ist es wichtig,dass ein Unternehmen seine Produkte von jenen der Mitbewerber abheben kann. Dies kann einerseits durch aktivePreispolitik geschehen, der entscheidende Faktor ist und bleibt jedoch die Qualität. Dadurch ist es für Unternehmenentscheidend, ein gut funktionierendes Qualitätsmanagement zu implementieren, denn schlechte Qualität hat nichtnur den Verlust von Kunden zur Folge, sondern kann auch schwerwiegende rechtliche Folgen haben.692

Im 21. Jahrhundert ist die elektronische Datenverarbeitung nicht mehr aus der Betriebswirtschaft wegzudenken,daher wird auch das Qualitätsmanagement als Teilbereich der Betriebswirtschaft in Zukunft nicht mehr ohne Com-puterunterstützung auskommen. Auch die E-Business Suite von Oracle, durch welche alle wesentlichen Abläufe ineinem Unternehmen computerunterstützt durchgeführt werden besitzt ein Qualitätsmanagementmodul. Die sichdurch diese Unterstützung ergebende Vereinfachung im Qualitätsmanagement ist enorm – richtig eingesetzt, bietetes Unternehmen eine große Stütze zur Erreichung aller festgesetzten Qualitätsziele.

Dieses Werk soll allen Anwendern, die sich mit Qualitätsmanagement beschäftigen, einen generellen Überblick überdie Rechtsfolgen mangelhafter Qualität geben und sie im zweiten Teil an die Einrichtung von Fertigungsprüfplänenheranführen. Die Einrichtung von Fertigungsprüfplänen ist deshalb von entscheidender Bedeutung, da in derFertigung der Grundstein zum Firmenerfolg gelegt wird – ein funktionierendes, qualitativ einwandfreies Produkt,welches seinem Erwerber Freude bereitet.

15.2 Von Qualität zu QualitätsmanagementQualität stellt in der Wirtschaft einen Faktor da, der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Das Wort »Qualität« wirdimmer öfter in verschiedensten Zusammenhängen erwähnt, aber wenn man Qualität wirklich definieren will, gibtes häufig Probleme693 – made in Germany, jahrzehntelang der Qualitätsbegriff schlechthin694 wurde zwar häufig alsBeispiel gebracht, jedoch eine genaue, allgemein gültige Definition ließ lange auf sich warten.

15.2.1 Erläuterung des Begriffes »Qualität«

Dieser Begriff lässt sich nicht ohne weiteres definieren, weil sich die Definition für Qualität im Lauf der Zeit immerwieder verändert hat und auch in Zukunft höchst wahrscheinlich weiteren starken Veränderungen unterworfen seinwird. Deswegen existieren verschiedene Zugänge zum Thema »Qualität«. Das Wort »Qualität« hat seinen Ursprung

690 Dieser Beitrag stellt einen in einigen Punkten erweiterten Ausschnitt aus der von Mag. Florian Buchmayr unter der Betreuung von o.Univ.-Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl und Univ.Ass. Mag. Dr. Jörg Schütze und am Institut für Wirtschaftspädagogik der KFU Graz eingereichten Di-plomarbeit »Qualität in der Oracle E-Business Suite – der Prüfplan als prozessorientiertes Qualitätsinstrument am Beispiel einer Unterrichts-einheit für die betriebswirtschaftliche Weiterbildungspraxis« dar.

691 Kontakt: DI Helmut Riesslegger, Institut für Wirtschaftspädagogik der Karl Franzens Universität Graz, Universitätsstraße 15, RESOWI G1, A-8010 Graz, [email protected]

692 Vgl. Wittig (1993) S. 22.693 Vgl. Popp (1992) S. 3.694 Vgl. Zink (1994) S. 8.

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266 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

im 16. Jahrhundert. Es wurde aus dem lateinischen Wort »qualis« abgeleitet. »Qualis« bedeutet »wie beschaffen«695,und wurde erstmals im Zusammenhang mit der englischen Tuchfabrikation verwendet.696 Qualität wurde ab dem16. Jahrhundert mit der Beschaffenheit eines Produktes gleichgesetzt.

Mit zunehmender Industrialisierung stand vor allem die Herstellbarkeit im Vordergrund. Zu dieser Zeit war dasErreichen von Produktions- und Ablieferungserfordernissen das höchste Ziel, wobei das Aussondern von zu verbes-sernden oder untauglichen Teilen im Vordergrund stand. Die Qualitätskontrolle in der Frühphase des Qualitätsma-nagement beschränkte sich auf das Prüfwesen.697 Im Rahmen der Arbeitsteilung nach Taylor wurde so eine eigeneInstanz, die Inspektion, eingeführt. Der Ausdruck »geprüfte Qualität« etablierte sich als Ergebnis für den Wunschnach der Möglichkeit, gute Produkte zu erzeugen. Ebenso bedeutend war es, keine Behinderung des Herstellvorgan-ges zu verursachen.698

Der Markt entwickelte sich im Laufe der Zeit hin zu einem Käufermarkt. Voraussetzung für das Bestehen auf diesemist das Anbieten von attraktiven Produkten. Jedoch wird es für des Produzenten immer schwieriger, festzustellen,welches Produkt attraktiv ist und welches nicht.699

Durch die Vorstellungen des Kunden von Qualität, zu einem gewünschten Preis erwerbbar und zu einem vorgegebe-nen Termin verfügbar, formuliert er seine Ansprüche und Erwartungen an den Hersteller.700 Am Hersteller liegt es zukalkulieren, zu welchen Kosten die gewünschte Qualität zum geforderten Zeitpunkt am Markt angeboten werdenkann, entsprechend der Priorisierung der Unternehmensziele zwischen Kosteneinsparung und Produktqualität.701

Die erste Definition bezüglich Qualität, die international Gültigkeit erlangen konnte, wurde in den frühen neunzi-ger Jahren des vorigen Jahrhunderts im Zuge der Formulierung der ISO-Normen festgelegt: »Qualität ist dieGesamtheit von Merkmalen einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zuerfüllen.«702

Die vorausgesetzten Erfordernisse beziehen sich vorwiegend auf den Kunden, jedoch sind auch andere interessierteParteien berücksichtigt.703

Mit anderen Worten: »Qualität ist die Beschaffenheit, gemessen an den Bedürfnissen und Erwartungen«704, diesbedeutet, dass Qualität neben Ganzheitlichkeit und Funktionalität auch Schönheit umfasst und der Qualitätsmana-ger sich somit auch als Ästhetiker verstehen soll.705 Aus diesem Grund kommt dem Produktdesign in Zukunftimmer mehr Bedeutung zu.706

Die Frage, ob der Kunde mit den aus seinen Anforderungen erstellten Qualitätsmerkmalen einer Sach- oder Dienst-leistung tatsächlich identifiziert, sobald die jeweilige Leistung als Produkt- oder Dienstleistung am Markt angebotenwird führt zu einer weiteren Definition von Qualität:»Qualität ist nicht der Aufwand des Herstellers, sondern derNutzen des Kunden.«707 Das bedeutet, dass auch die subjektive Einstellung des Kunden zum Produkt, die vor allempersönliche Präferenzen und Zufriedenheit beinhaltet ebenso bedeutsam ist. Diese Qualitätswirkung ist zu messenund daraus die Qualität der Leistung zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Messung dienen zur Weiterführung derkundenorientierten Produktqualität und wirken somit wiederum als definierte Anforderungen und Erwartungenseitens der Kunden bei der Erstellung von Qualitätsrichtlinien. Qualität darf somit niemals nur der Aufwand desHerstellers sein, sondern der Nutzen des Kunden.708

695 Wittig, (1993) S.1.696 Vgl. Masing (1994) S. 3 und vgl. Zollondz (2002) S. 54ff.697 Vgl. Wolf (197) S. 109.698 Vgl. Shegezzi (2003) S. 2f und vgl. Verbeck (1998) S. 8 und Zollondz (2002) S. 54ff.699 Vgl. Danzer (1995) S. 1 und vgl. Shegezzi (2003) S. 23 und Wittig (1993) S. 2ff.700 Vgl. Masing (1994) S. 5ff.701 Vgl. Merten (1991) S. 151.702 EN ISO 8402 (1995).703 Vgl. Becker (2001) S. 10.704 Shegezzi (2003) S. 25.705 Vgl. Wessel (2003) S. 4.706 Vgl. Heufler (1987) S. 7ff.707 Wildemann (1996) S. 67.708 Vgl. Rescheneder (1991), S.31 und vgl. Rothlauf (2004) S. 34.

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Von Qualität zu Qualitätsmanagement 267

15.2.2 Definition von Produkt, Dienstleistung und Prozess

Im Sinne des Marketings stellt ein Produkt die am Markt angebotene Leistung dar. Da es sich auch bei Dienstleistun-gen um Leistungen handelt, kann auch bei ihnen im weiteren Sinne von einem Produkt gesprochen werden709.

Rechtlich gesehen ist ein Produkt jede körperliche, bewegliche Sache. Unter Sache wird in diesem Sinne alles außereiner Person verstanden, das im Gebrauch von Menschen steht.710

Für Dienstleistungen hingegen typisch ist die meist kurze Wertschöpfungskette. Grund dafür ist, dass Dienstleistun-gen nicht wie Produkte im engeren Sinne hergestellt, gelagert und transportiert werden müssen. Dienstleistungenwerden direkt beim Kunden erstellt. Dies macht es praktisch unmöglich, auf Fehler in der Leistung nachträglich Ein-fluss nehmen zu können. Für Dienstleistungsunternehmen ist es wichtig, die Leistung von Anfang an fehlerfrei zugestalten. Für sie ist das Null-Fehler-Konzept am besten geeignet.711

Zur Charakterisierung von Dienstleistungen sind sechs Merkmale entscheidend:712

1. Immaterialität (nicht körperlich)

2. Verderblichkeit (nicht lagerfähig)

3. Integration des externen Faktors (der Kunde bringt Informationen ein)

4. Wahrgenommenes Kaufrisiko (Konsequenzen nach dem Kauf)

5. Individualität (Eingehen auf Kundenwunsch)

6. Intangibilität (Resultat ist nicht greifbar)

Der Vorteil des Dienstleistungsunternehmens ist die unmittelbare Rückmeldungsmöglichkeit des Kunden. Aus die-sen Rückmeldungen kann er sofort Konsequenzen ziehen. Produzenten einer langen Wertschöpfungskette genießendiesen Vorteil oft nicht, sie erhalten oftmals keine Rückmeldungen. Geändertes Kundenverhalten wird hier im gün-stigsten Fall durch Marktforschung, im schlechtesten Fall durch den Verlust von Marktanteilen angezeigt.713

Zusammenfassend lässt sich der Begriff Dienstleistung folgend definieren:

Dienstleistung(en) sind »die durch Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen Lieferant und Kunde sowie durch denLieferanten intern erbrachten Ergebnisse zur Erfüllung der Erfordernisse des Kunden.»714

Ein Prozess ist die Voraussetzung, dass ein Endergebnis zustande kommt. Die Qualität eines Prozesses hängt vondessen Effizienz ab. Sie ist eine Schlüsselgröße für die Qualität. Je länger ein Prozess ist, desto mehr Schnittstellen zuPersonen, Abteilungen, Maschinen etc. können sich ergeben. An jeder dieser Schnittstellen taucht die Gefahr vonInformationsverlust und dadurch bedingten Qualitätsverlust auf. Die dadurch entstehenden Fehler machen denProzess ineffizient. Ein gezieltes Prozessmanagement ist deshalb eine der zentralen Forderungen aller Qualitätsan-sätze715.

Der Begriff des Prozesses lässt sich wie folgt definieren:

»Ein Prozess ist die Produktion bei gegebener Technologie durch Realisation einer bestimmten Produktionsmög-lichkeit in technisch effizienter Weise. Sie ist charakterisiert durch den Einsatz von bestimmten Inputfaktoren beieiner gegebenen Produktionsfunktion.«716 Der Prozess selbst sollte eine Umwandlung darstellen, welche Werterzeugt und dabei Menschen und/oder Betriebsmittel miteinbezieht. Mit Hilfe von Analysen sollten Prozesse einerstetigen Verbesserung unterzogen werden.717

15.2.3 Qualitätsziele

Bei jeder Planung ist es entscheidend, sich Ziele zu setzen. In diesem Fall sind es Qualitätsziele, die gesetzt werdenmüssen.718 Im ersten Kapitel wurde bereits erläutert, wie sich Qualität definiert. Der Kunde bestimmt durch seine

709 Bertelsmann Wirtschaftslexikon (1992) S. 518.710 §285 ABGB und vgl. Welser (2004) S. 79.711 Vgl. Crosby (1996) S. 45.712 Vgl. Zollondz (2002) S. 159ff.713 Vgl. Bruhn (2004) S. 4f.714 EN ISO 9004-2 (1994).715 Vgl. Becker (2001) S. 79ff.716 Woll (2000) S. 619.717 Vgl. EN ISO 9000-1 (1994).718 Vgl. Steinbeck (1995) S. 124.

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268 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

Bedürfnisse die Qualität. Dadurch ergibt sich, dass die Ziele auf die Kundenerwartungen sowie auf die Kundenfor-derungen abzustimmen sind. Durch diese Ziele kann die Qualitätspolitik eines Unternehmens errichtet und durchLeitsätze oder ein generelles Qualitätsleitbild ergänzt werden. Durch Ziele und ein Leitbild ergeben sich die Grund-lagen für den Aufbau eines modernen Qualitätsmanagementsystems. 719

Die definierten Ziele müssen eindeutig formuliert, messbar, sowie realistisch sein. Bei der Überlegung, wie dieseZiele umzusetzen sind wird es häufig sinnvoll sein, die Führungstechniken der einzelnen Unternehmen näher unterdie Lupe zu nehmen und bei Bedarf Änderungen der Führungstechniken gleich mit dem Qualitätsmanagement mitzu planen,720 denn die Umsetzung von Qualitätszielen kann am leichtesten durch Management by Objectives unter-stützt werden.721 Das konkrete Definieren von Qualitätszielen gestaltet sich äußerst komplex. Danzer definiert fol-gende Gruppen von Qualitätszielen722:

� Gesetzliche Bestimmungen

� Verwendung und Einsatzbedingungen

� Anmutung

� Produktkonformität

� Herstellbarkeit

� Robustheit

� Zuverlässigkeit, Wartbarkeit, Lebensdauer

� Service

� Wiederverkaufswert, Restwert, Entsorgbarkeit

� Auftragsabwicklung

� Zeitfaktor

15.3 Rechtsfolgen durch mangelhafte QualitätNachdem im letzten Kapitel die Begriffe rund um Qualität erläutert wurden, sollen im folgenden Kapitel die Rechts-folgen mangelhafter Qualität deutlich gemacht werden. Egal, ob es sich um Streitigkeiten um die Anerkennung vonGarantien oder um die Abklärung von Schäden, die durch die Anwendung eines mangelhaften Produktes entstan-den sind, handelt. Qualität und Jurisprudenz sind zwei Begriffe die häufig, genauso wie Zahnräder, ineinander grei-fen.723 Die erstmalige Zusammenführung zwischen Qualität und deren Rechtsfolgen lässt sich bereits vor über 3.500Jahren finden. Im Codex Hammurabi wurde die Qualität der Bauwerke durch drastische Pönalisierung im Sinnevon Auge um Auge – Zahn um Zahn sichergestellt.724

15.3.1 Qualitätsbegriff in den Rechtstexten

Der Begriff »Qualität« hat, obwohl er in den Gesetzen nicht ausdrücklich und wortwörtlich als eigenständigerBegriff genannt wird725, große Bedeutung im österreichischen Privatrecht. Das Privatrecht ist jener Teil des Rechts,in dem die Rechtsverhältnisse zwischen allen gleich geordneten Rechtssubjekten gelenkt werden. Generell sind zweiForderungen des Gesetzgebers in Bezug auf Qualität zu beachten. Eine Forderung richtet sich an die Produktquali-tät, während andere Richtlinien sich auf die Qualität von Herstellungsverfahren beziehen. Diese beiden Aspektemüssen in einem ganzheitlichen Qualitätsmanagementsystem miteinander verknüpft werden.726

Die einzige rechtliche Quelle, in der das Wort Qualität ausdrücklich vorkommt, ist das »Übereinkommen der Ver-einten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf« – kurz: UN-KaufR. Allerdings wird auf dieBedeutung des Wortes nicht näher eingegangen, es findet sich lediglich im Artikel 35 der besagt: »Der Verkäufer hat

719 Vgl. Jäger (1996) S. 21 und vgl. Zollondz (2002) S. 298.720 Vgl. Missethon/Mayer (1991) S. 125ff.721 Vgl. Lürzer (1994) S. 32 und vgl. Scheurer (2002) S. 102f.722 Vgl. Danzer (1995) S. 5.723 Vgl. Popp (1995) S. 113.724 Vgl. Adams (1994) S. 212 und vgl. Zollondz (2002) S. 383.725 Vgl. Thomas (1994) S. 733.726 Vgl. Johannsen/ Krieshammer (1997) S. 11ff.

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Rechtsfolgen durch mangelhafte Qualität 269

Ware zu liefern, die in Menge, Qualität und Art sowie hinsichtlich Verpackung oder Behältnis den Anforderungendes Vertrages entspricht.«727

15.3.2 Mangel

Für die Entstehung von Gewährleistungsansprüchen ist ein Mangel die Voraussetzung. Diese Mängel können ent-weder Rechtsmängel oder Sachmängel sein728. Der Rechtsmangel bedeutet, dass der Käufer nicht diejenige Rechts-position über die Ware erhält, die ihm vertraglich zugesichert wurde. Sofern die Ware nur von der vertraglich ver-einbarten Beschaffenheit abweicht, liegt ein Sachmangel vor. Das ABGB kennt für Sach- und Rechtsmängel imWesentlichen dieselben Regelungen.729

Mängel werden vom Gesetzgeber je nach Beschaffenheit in folgende Kategorien eingeteilt:730

� Wesentliche Mängel

� Unwesentliche Mängel

� Behebbare Mängel

� Nicht behebbare Mängel

Wesentliche Mängel sind von solchem gravierenden Ausmaß, dass der ordnungsgemäße Gebrauch einer Sachedurch Auftreten eines solchen Mangels verhindert wird, alle anderen Mängel fallen unter die Kategorie unwesentli-cher Mängel. In Abhängigkeit von der Behebbarkeit unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit wird von einembehebbaren bzw. nicht behebbaren Mangel gesprochen. Sofern der Mangel mit wirtschaftlich vernünftigen undzumutbaren Mitteln beseitigt werden kann, handelt es sich um einen behebbaren Mangel.731

15.3.3 Rechtsfolgen von Mängeln

Generell stehen einem Käufer bei Vorliegen eines Mangels drei Wege zur Verbesserung seiner Situation offen. Erkann die Behebung durch Verbesserung, also durch die Nachbesserung bzw. durch das Nachtragen von Fehlendemoder überhaupt den Austausch der Ware verlangen. Ferner kann sich der Käufer durch eine Minderung, also einerangemessenen Reduktion des Kaufpreises schadlos halten. Als dritte Möglichkeit steht ihm offen, eine Wandlungvornehmen, das bedeutet, der Vertrag wird aufgehoben.732 Als ersten Schritt darf vom Käufer allerdings nur dasVerlangen nach Verbesserung bzw. Austausch der Ware gesetzt werden, es sei denn, es handelt sich um einen unbe-hebbaren Mangel. Ist der Mangel nicht behebbar und ein Austausch ebenfalls unmöglich, hat der Käufer das Rechtauf eine angemessene Preisminderung bzw. im Falle eines wesentlichen Mangels das Recht auf Wandlung.733

15.3.4 Gewährleistung

Sobald ein Produkt verkauft wird, also einem anderen gegen Entgelt überlassen wird, hat der Verkäufer dafürGewähr zu leisten.734 Die Gewährleistung bezieht sich auf die Erfüllung des Vertrages. Dies bedeutet, dass durch dieGewährleistung sichergestellt ist, dass der Käufer die Ware vertrags- bzw. vereinbarungsgemäß benutzen kann undsie die festgelegten Eigenschaften aufweist.735 Die öffentlichen Äußerungen des Herstellers sind für die berechtigteErwartungshaltung des Käufers entscheidend, in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Werbung. Diegesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung kommen erst dann zum Tragen, wenn das zu liefernde Produktäußerlich die vereinbarten Leistungsstandards aufweist.736 Im Fall, dass eine deutlich erkennbare mangelhafte Lei-stung bereitgestellt wurde, oder etwas gänzlich Falsches geliefert wurde, unterliegt diese Leistung nicht den Regelun-gen der Gewährleistung lt. §922 ABGB, in diesem Fall liegt ein Schuldnerverzug lt. §918 ABGB vor.737

727 UN-KaufR Artikel 35.728 Vgl. Faber (2001) S. 55f.729 Vgl. Jany (1998) S. 20f und vgl. Kathrein (2004) S. 17f.730 Vgl. Faber (2001) S. 55ff.731 Vgl. Ruhs (2000) S. 4.732 Vgl. Faber (2001) S. 55ff.733 Vgl. Bydlinski (1997) S. 143ff.734 Vgl. Popp (1992) S. 138.735 Vgl. Thomas (1994) S. 734.736 Vgl. Faber (2001) S. 101ff.737 Vgl. Grünwald (2001) S. 84 und vgl. Kathrein (2004) S. 17.

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270 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

15.3.5 Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung

Im Volksmund werden die Begriffe »Gewährleistung« und »Garantie« häufig miteinander vermischt. In vielen Fäl-len wird von Garantie gesprochen, obwohl der Hersteller nur die gesetzliche Gewährleistung bietet.738

Garantie

Im juristischen Sinne wird die Garantie folgendermaßen definiert: »Im Garantievertrag übernimmt der Garantgegenüber dem Begünstigten die Haftung für den noch ungewissen Erfolg eines Unternehmens oder für den durchein Unternehmen entstandenen Schaden«739

In der Praxis ist es meist so, dass der Käufer einer fabrikneuen Ware vom Hersteller eine Garantiezusage in Formeiner Modifizierung der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen erhält. Die schriftliche Fixierung der Garantieerfolgt durch die Ausstellung eines Garantiescheines. Wird vom Hersteller eine Garantiezusage getätigt, ist dieseselbständig neben der gesetzlich festgelegten Gewährleistung zu betrachten.740

Rechtsfolgen der Garantie

Der Garant, sprich, der Garantiegeber, hat, sofern der garantierte Erfolg nicht eintritt, die gesetzliche Pflicht, alledadurch erlittenen Schäden und den in diesem Zusammenhang entgangenen Gewinn zu ersetzen. Diese sinnge-mäße Bestimmung des §880a ABGB zielt zwar nur auf die Gewähr für die Leistungen eines Dritten, jedoch gibt esdazu keine weiteren Vorschriften. Aus diesem Grund ist der §880 ABGB auf alle Garantieverträge, auch auf die, dienur zwischen zwei Personen geschlossen wurden, anwendbar.741

Wie bereits erwähnt, sind Garantie und Gewährleistung getrennt zu betrachten. Bei Zusage einer Garantie stehendem Käufer einer Ware theoretisch zwei Ansprüche zur Verfügung, die er dem Verkäufer gegenüber geltend machenkönnte, jedoch ist es dem Kunden nicht möglich, die Rechte der Gewährleistung und darüber hinaus die Garantie-zusage in Anspruch zu nehmen. Es wäre also nicht möglich, gleichzeitig eine garantierte Nachbesserung der Ware inAnspruch zu nehmen und gleichzeitig vom Veräußerer eine Minderung zu verlangen. Der Käufer hat die Pflicht,sich entweder für die Inanspruchnahme des Rechts der Gewährleistung oder für die Garantie zu entscheiden, wobeizu beachten ist, dass die einmal getroffene Wahl bindend ist.742

15.3.6 Schadensersatz

»Ein Schaden ist jener Nachteil, den jemand an seinem Vermögen oder an seiner Person erleidet«743. Schadensersatzist neben Gewährleistungsansprüchen die häufigste Rechtsfolge mangelhafter Qualität.744 Grundsätzlich lassen sichverschiedene Arten von Schäden unterteilen. Der Personenschaden bezieht sich auf den menschlichen Körper, dieFolgen eines Personenschadens sind Körperverletzung oder Tod. Im Gegensatz dazu bezieht sich der Sachschadenauf körperliche Sachen, die Auswirkungen eines Sachschadens sind die Beschädigung oder der Verlust der Sache.745

Sachschäden sind in den meisten Fällen Vermögensschäden. Vermögensschäden beziehen sich auf Sachen, die mitGeld beschafft werden können, allerdings zählt auch entgangener Gewinn zu den Vermögensschäden. Trifft derSchaden direkt den Geschädigten selbst, oder dessen Vermögen, so wird von einem unmittelbaren Schaden gespro-chen, während bei einem Drittschaden andere betroffene Personen involviert sind.746

Eine Person, die einen Schaden erleidet, hat diesen im Allgemeinen selbst zu tragen. Diese Person trifft der bloßeZufall. Sofern allerdings jemand diesen Zufall durch Verschulden herbeiführt oder ein Gesetz, dessen Aufgabe es ist,den erlittenen Schaden zu vermeiden, gebrochen hat, ist diese Person für alle Schäden, die ohne die Herbeiführungbzw. das Übertreten des Gesetzes nicht eingetreten wären, haftbar zu machen.747

738 Vgl. Faber (2001) S. 243.739 Koziol (1981) S. 1.740 Vgl. Grünwald (2001) S. 89.741 Vgl. Koziol (1981) S. 44.742 Vgl. Jany (1998) S. 41.743 §1293 ABGB.744 Vgl. Thomas (1994) S. 743.745 Vgl. Hannak (2000) S. 56.746 Vgl. Grünwald (2001) S. 117.747 Vgl. §1311 ABGB.

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Rechtsfolgen durch mangelhafte Qualität 271

Sofern der Hersteller Mängel an einer Sache verursacht, ist der Käufer berechtigt nicht nur die gesetzliche Gewähr-leistung in Anspruch zu nehmen, sondern darüber hinaus bei Vorliegen eines Mangel- bzw. Mangelfolgeschadensauch Schadensersatz zu verlangen.748 Die Haftung bezieht sich beim Mangelschaden auf jenen Schaden, der durchden Mangel der Sache selbst entstanden ist, während es sich bei einem Mangelfolgeschaden um die Beeinträchtigunganderer Rechtssubjekte handelt. Damit der Geschädigte im Sinne der Verschuldenshaftung zu Schadensersatzkommt, müssen vier Kriterien zur Verschuldenshaftung erfüllt sein. Die ersten zwei Bedingungen sind, dass über-haupt ein Schaden eingetreten ist und dieser Schaden auch durch den Schädiger verursacht wurde.749 Ein weiteresKriterium ist die Rechtswidrigkeit der schädigenden Handlung. Hierbei ist zu bemerken, dass die Rechtswidrigkeitallein noch nicht automatisch zu Schadensersatz führt. Der entscheidende Punkt ist der Rechtswidrigkeitszu-sammenhang zwischen der Rechtsverletzung und dem verursachten Schaden. Ebenso ist zu beachten, dass wenn estrotz rechtmäßigen Verhaltens zum Schaden gekommen wäre, der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann.Das vierte Kriterium ist das Verschulden, wobei hier die gravierendste Form der Vorsatz ist. Das Gesetz kennt dar-über hinaus noch grobe und leichte Fahrlässigkeit. 750

15.3.7 Produkthaftung

Die Produkthaftung ist im engeren Sinn des Schadensersatzes die Verpflichtung, die Haftung für den Schaden, derdurch ein fehlerhaftes Produkt entstanden ist, zu übernehmen.751 In Österreich gilt für die Fälle von Produkthaftungdas Produkthaftungsgesetz PHG. Der §1 des Produkthaftungsgesetze besagt, dass der Unternehmer, der ein Produktin Verkehr gebracht hat, für die Ersetzung des Schadens dann haftbar gemacht werden kann, wenn durch einen Fehlerseines Produktes ein Mensch getötet, er am Körper verletzt wurde, oder dessen Gesundheit Schaden genommen hatbzw. eine andere vom fehlerhaften Produkt unabhängige körperliche Sache Schaden genommen hat.752

Haftung

Die Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes fällt unter die Gefährdungshaftung. Haftungspflichtig im Sinneder Gefährdungshaftung sind all jene Personen, die sich einer gefährlichen Sache zu ihrem Vorteil bedienen.753 Vor-aussetzung der Gefährdungshaftung sind generell wiederum der Eintritt eines Schadens, der Betrieb einer gefährli-chen Sache und der Zusammenhang daraus mit dem eingetretenen Schaden.754 Es ist durchaus möglich, dassGefährdungs- und Verschuldenshaftung getrennt nebeneinander bestehen können. In Deutschland ist dies bei-spielsweise im Kfz-Bereich häufig der Fall. Die Geschädigten können in solchen Fällen zwischen Schadensersatznach Verschuldens- bzw. nach Gefährdungshaftung wählen.755

Im Vergleich zu den vier Kriterien zur Verschuldenshaftung, durch welche der Hersteller nur dann zur Haftung her-angezogen werden kann, wenn ihm ein tatsächliches Verschulden am Fehler vorgeworfen werden kann, gilt bei derGefährdungshaftung nach österreichischem Produkthaftungsgesetz, welches sich an den gesetzlichen Richtliniender Europäischen Union orientiert, die verschuldensunabhängige Haftung. Für die Klärung von Ansprüchen ist esohne Bedeutung, ob dem Hersteller Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann, oder ob ihn keine Schuldtrifft, denn der Schaden könnte auch ohne Verschulden des Produzenten eingetreten sein. 756

Sind für einen Produkthaftungsschaden mehrere Personen schadensersatzpflichtig sind, so kann jeder einzelne vonihnen für die Gesamtschadenshöhe haftbar gemacht werden, es herrscht Solidarhaftung. Dies hat in der Industriegroße Bedeutung, da es auch die Zulieferer des Erzeugers, der für ein mangelhaftes Produkt haftbar gemacht wird,betrifft.757

748 Vgl. Faber (2001) S. 179f.749 Vgl. Thomas (1994) S. 735.750 Vgl. Grünwald (2001) S. 88 und S. 118ff und vgl. Welser (2004) S. 8f.751 Vgl. Schmidt-Salzer (1994) S. 745.752 Vgl. Welser (2004) S. 4.753 Vgl. Fitz/Grau/Reindl (2004) S. 33f.754 Vgl. Popp (1992) S. 162f.755 Vgl. Hannak (2000) S. 55.756 Vgl. Preslmayr (2002) S. 5.757 Vgl. Hollerer (1993) S. 5.

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272 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

Voraussetzungen für Produkthaftung

Der §5 PHG gibt Auskunft über die Ursachen, die zu einer Haftungspflicht im Sinne der Produkthaftung führen.Dieser Paragraph stuft ein Produkt dann als fehlerhaft ein, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unterBerücksichtigung aller Umstände erwarten kann. Im Besonderen ist ein Produkt dann fehlerhaft, wenn die Sicher-heit bei üblichem Gebrauch nicht geboten werden konnte. Eine Produktverbesserung im Zeitablauf lässt allerdingsnicht automatisch auf einen Fehler des alten Produktes schließen.758

Der entscheidende Punkt ist durch die berechtigte Sicherheitserwartung gegeben, die man in ein Produkt ab demZeitpunkt seines Auf-den-Markt-bringens setzt.759 Die Fehlermöglichkeiten von Produkten sind vielfältiger Natur:Einerseits kann ein Fehler schon auf Grund eines Konstruktionsmangels entstehen, andererseits durch eine falscheHandhabung auf Seite des Kunden, wenn eine unzureichende Bedienungsanleitung gegeben ist. Ebenso ist die Wir-kungslosigkeit, beispielsweise ein fiebersenkendes Medikament, welches nicht wirkt und dadurch zum Tod des Pati-enten führt, an und für sich auch als Fehler einzustufen.760

Ausschluss der Haftung, Beweislast und Verjährung

In bestimmten Fällen ist der Hersteller fehlerhafter Produkte von der Haftung befreit. Kann jemand beweisen, dasser das Produkt nicht auf den Markt gebracht hat und es beispielsweise durch Diebstahl in Verkehr gebracht wurde,ist er ebenso wenig haftbar, wie wenn er nicht als Unternehmer tätig war oder der Fehler erst nachträglich entstan-den ist.761 Dies gilt vorrangig für den Gebrauch nach Ablauf der angegebenen Gebrauchsfristen in Zusammenhangmit dem Produkt. Bezüglich der Beweislast gilt die allgemeine Beweislastregel, die besagt, dass es am Kläger liegt,den Schaden, den Fehler sowie die Kausalität zwischen Schaden und Fehler zu beweisen. Sollte Produkthaftung vor-liegen, gilt allerdings die Beweislastumkehr, das heißt, der Inverkehrbringer muss beweisen, dass einer dieserUmstände bestand und er daher nicht haftbar gemacht werden kann.762 Es gilt eine Haftungsbefreiung, wenn dasProdukt dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik entspricht oder ein Fehler aufgrund der Einhaltungeiner zwingenden Rechtsvorschrift entstanden ist. Für Teil- und Komponentenerzeuger bietet sich ein weiterer Aus-schlussgrund: Ist ein Fehler nicht auf den Fertigteil, sondern nur auf das Endprodukt zurückzuführen, unterliegt derZulieferer keiner Haftungspflicht.763

Grundsätzlich verjähren Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz nach drei Jahren ab Kenntnis.Kenntnis liegt dann vor, wenn der Kläger sowohl Schaden als auch Inverkehrbringer so weit kennt, dass er eine Klagemit Erfolgsaussicht einbringen kann. Im Fall der Unterbrechung einer Verjährung, beispielsweise durch Anerken-nung durch den Verpflichteten, beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Sofern ein Geschädigter seinen Anspruchnicht bei Gericht einbringt, unterliegt die Verjährung einer generellen zehnjährigen Frist, die mit dem Datumbeginnt, zu dem der Hersteller das fehlerhafte Produkt in Verkehr gebracht hat.764

Vermeidung von Produkthaftungsfällen

In praktisch allen mit der Herstellung eines Produktes in Verbindung stehenden Bereichen kann es zu Mängelnkommen, die eine Haftung im Sinne des Produkthaftungsgesetz nach sich ziehen. 765

Die Abhilfemöglichkeiten sind oft einfacher Natur. Setzt die Organisation verlässliche Mitarbeiter ein und beauf-sichtigt sie entsprechend, ist eine häufige Fehlerquelle beseitigt. Hierzu ist auch der Geltungsbereich der Gehilfen-haftung relevant. Ebenso können mangelhafte Vorrichtungen oder beschädigte Arbeitsgeräte sehr schnell zu einerKlage auf Produkthaftung führen, deshalb sollte immer auf eine ordnungsgemäße Beschaffenheit der Geräte geach-tet werden.766 In der Entwicklung sollte generell auf Konstruktionen gesetzt werden die nicht gefahrenträchtig sind.Gesetzliche Normen müssen dabei genauso wie Schutzanweisungen beachtet werden.767 In der Fertigung dürfennur geeignete Fertigungsmittel eingesetzt werden, ebenso wichtig ist die Auswahl der Zulieferer für die Fertigung. In

758 Vgl. Welser (2004) S. 15.759 Vgl. Fitz/Grau/Reindl (2004) S. 42.760 Vgl. Grünwald (2001) S. 122.761 Vgl. Fitz/Grau/Reindl (2004) S. 42f.762 Vgl. Welser (2004) S. 140f.763 Vgl. Eustacchio; (2002) S. 131ff.764 Vgl. Preslmayr (2002) S. 95ff und vgl. Walser (2004) S. 178ff.765 Vgl. Bauer (1991) S. 174f.766 Vgl. Danzer (2004) S. 5.767 Vgl. Bauer (1991) S. 179.

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Qualitätsmanagementsystem 273

Bezug auf den Kunden muss darauf geachtet werden, dass alle Gefahrenhinweise korrekt erfolgen und nur sachlicheWerbung für das Produkt gemacht wird. Langfristig muss ein Unternehmen sofort Konsequenzen aus Schadensmel-dungen und Produktuntersuchungen ziehen sowie aufgedeckte Mängel umgehend zu beseitigen.768

Auf Grund der Solidarhaftung ist auch die Rückverfolgbarkeit – Tracebility – bei komplexen Produkten von großerBedeutung. Bei der Tracebility geht es nicht nur darum, dass die Beschaffenheit der Qualität in allen Bereichen derProduktentstehung kontrolliert und zertifiziert wird, sondern hauptsächlich um, eine genaue chronologischeZuordnung dieser Qualitätsaufzeichnungen zum jeweiligen Auftrag, Fertigungslos, Teil etc. Auf Tracebility kannnicht grundsätzlich verzichtet werden. Je besser allerdings ein Qualitätsmanagementsystem funktioniert, desto sel-tener muss ein Unternehmen auf die Daten der Tracebility zurückgreifen.769 In diesem Zusammenhang zeigt sichunter anderem die Wichtigkeit von korrekter Dokumentation in Zusammenhang mit der Qualität von Produktenund Prozessen. Nur bei ausreichender Dokumentation kann ein Unternehmen genügend Entlastungsmaterial füreventuelle Produkthaftungsklagen vorweisen.770

15.3.8 Fehler-, Möglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA)

Fehler, die nicht entstehen, verursachen keine Probleme.771 Aus diesem Grund ist es für gutes Qualitätsmanagementnotwendig, bereits in der Planungsphase darauf zu achten, dass möglichst viele Fehler vermieden werden. Ein gutesInstrument zur Risikominimierung hinsichtlich Fehlerquellen stellt die Fehler-, Möglichkeits- und Einflussanalyse(FMEA) dar.772

Die ursprünglich aus den USA stammende und über die Automobilindustrie nach Europa gelangte FMEA773 hat dieAufgabe möglichst alle denkbaren Fehler zu berücksichtigen und eine Risikoprioritätskennzahl zu ermitteln. Krea-tives Denken ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.774 Die Risikopriorität ermittelt sich aus drei Komponenten: DemRisiko, dass ein Fehler überhaupt auftritt, dem daraus resultierendem Risiko für den Kunden und dem Risiko derWeitergabe.

Jede Fehlermöglichkeit wird mit einer Zahl zwischen 1 und 10 bewertet, wobei 1 bedeutet, dass der Fehler praktischnie auftritt und 10 bedeutet, dass er fast immer auftritt. Im nächsten Schritt wird diese Zahl mit dem nach dem glei-chen Schema bewerteten Risiko für den Kunden, das bedeutet mit der Auswirkung für den Kunden multipliziert. Imletzten Schritt wird das Risiko des Nichterkennens, also der Weitergabe bewertet. Hier wird bewertet, ob der Fehlerdurch Prüfen erkannt wird, oder nicht. Als Richtwert, ob ein hohes Fehlerrisiko für den Kunden vorliegt, ist derWert 100 für die Risikopriorität.775

Bei der Entwicklung eines Produktes wird zwischen System-, Konstruktions-, und Prozess-FMEA unterschieden.776

Bei der System-FMEA wird hauptsächlich die Systemsicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriftenuntersucht, die Konstruktions-FMEA untersucht die Einhaltung des Pflichtenheftes bei der Produktion, währendsich die Prozess-FMEA mit der Funktion der Prozessplanung beschäftigt, die letztendlich dem Kunden ein fehler-freies Endprodukt garantieren soll.777

15.4 QualitätsmanagementsystemIn der Absicht, die Anforderungen von Kunden bestmöglichst zu erfüllen und dadurch Erträge zu erwirtschaftenbringen Unternehmen Produkte bzw. Dienstleistungen auf den Markt. Dieser Markt hat sich in den letzten Jahr-zehnten hin zu einem Käufermarkt entwickelt, dadurch steigt der internationale Konkurrenzdruck.778 Um diesemDruck dauerhaft Stand zu halten müssen sich Unternehmen effizienter und effektiver Methoden zum managen

768 Vgl. Danzer (2004) S. 43.769 Vgl. Danzer (1995) S. 125f.770 Vgl. Missethon/Mayer (1991) S. 127.771 Kersten (1994) S. 469.772 Vgl. Danzer (1995) S. 93.773 Vgl. Kamiske (1992) S. 29 und vgl. Besterfield (2003) S. 384.774 Vgl. Kersten (1994) S. 474.775 Vgl. Kersten (1994) S. 474.776 Vgl. Danzer (1995) S. 41.777 Vgl. Saatweber (1994) S. 474f und vgl. Kamiske/Bauer (1992) 32f.778 Vgl. Danzer (1995) S. 3.

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274 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

ihrer Qualität bedienen. Dies darf kein einmalig definierter Prozess sein, dynamisches, flexibel angewandtesQualitätsmanagement ist Voraussetzung für das Überleben auf diesem globalisierten Käufermarkt.779

Eine erfolgreiche Unternehmensführung muss ständig in klarer und systematischer Weise agieren. Dazu gehört dieEinführung eines Managementsystems, welches auf ständige Leistungsverbesserung ausgerichtet ist und in dem dieAnforderungen aller in der Umfeldanalyse angeführten interessierten Parteien berücksichtigt werden.780 In einerumfassenden Organisation wird Qualitätsmanagement als zentraler Bestandteil betrachtet.781

15.4.1 Definition von Qualitätsmanagement

Auf die Frage, was Qualitätsmanagement eigentlich sei, lässt sich mit folgender Definition eine Antwort geben:

»Ein Qualitätsmanagementsystem ist die systematische Ordnung aller erforderlichen Maßnahmen und erfasst dieOrganisationsstruktur, die Verantwortung, die notwendigen Mittel, die Verfahren und Prozesse.«782

Die Funktion des Qualitätsmanagements besteht in einem Unternehmen hauptsächlich darin, sicherzustellen, dassin den einzelnen Bereichen des Unternehmens geeignete Prozesse und Richtlinien sowie Test- und Prüfungsverfah-ren, welche die Qualität der jeweiligen hergestellten Produkte dauerhaft gewährleisten, richtig implementiert sind.Darüber hinaus ist eine präzise Dokumentation notwendig.783 Um ein Qualitätsmanagement zu installieren müssenAufbau- und Ablauforganisation überprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden.784

Auf der Grundlage der ISO-Definitionen wurde das Modell eines prozessorientierten Qualitätsmanagementsystemsgeschaffen, in welche, die gesamte Planung, Organisation, Führung, Mittelbereitstellung, Kontrolle sowie ständigeVerbesserung integriert sind.785 Wie bereits beschrieben, geht Qualität von der Kundenzufriedenheit aus. Von die-sem Ausgangspunkt entwickelt die ISO 9000:2000 ein Qualitätsmanagementsystem, welches die betrieblichen Pro-zesse fokussiert, die zur Kundenzufriedenheit und zur Erreichung dieser weitgehend beitragen. Dadurch soll eineständige Verbesserung des Qualitätsmanagements erreicht werden.

15.4.2 Dokumentation eines Qualitätsmanagementsystems

Dokumentation stellt in allen betriebswirtschaftlichen Bereichen einen relevanten Faktor zum Erfolg dar. Im Qua-litätswesen jedoch ist Dokumentation quasi unverzichtbar.786 Die ISO-9000:2000-Normen geben Aufschluss dar-über, in welcher Form Dokumentationen geführt werden sollen.787

Die ISO-9000:2000-Normen fordern insbesondere das Festhalten der gesamten Qualitätspolitik und natürlich derQualitätsziele. Ferner sind alle Informationen, welche das Unternehmen zur Sicherstellung der wirksamen Planung,Durchführung sowie Lenkung aller Prozesse benötigt, penibelst zu dokumentieren.788 Dazu ist es notwendig, eindokumentiertes Verfahren zur Festsetzung der erforderlichen Lenkungsmaßnahmen einzuführen. Dies geschieht zudem Zweck, Dokumente vor ihrer Herausgabe erstmalig zu genehmigen, zu bewerten und bei Bedarf zu aktualisie-ren. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle vorgenommenen Änderungen ausreichend gekennzeichnet werden.Ebenso müssen jene Dokumente, die als veraltet gelten und noch aus irgendeinem besonderen Grund aufbewahrtwerden, unbedingt gekennzeichnet werden. Die geänderten und neu genehmigten Dokumente müssen dort, wo siebenötigt werden, also an den jeweiligen Einsatzorten, verfügbar sein. Dies gilt nicht nur für unternehmensinterneDokumente, sondern auch für Dokumente externer Herkunft. Die externe Herkunft muss jedoch gesondertgekennzeichnet werden. 789

Alle relevanten Dokumente werden im so genannten Qualitätshandbuch vereinigt. Qualitätshandbücher, welche diegesamte Ablauforganisation umfassen, werden heute bereits von vielen Auftraggebern vorausgesetzt und gefordert.790

779 Vgl. Jäger (1996) S. 1, und vgl. Zink (1994) S. 8.780 Vgl. Wolf (1994) S. 146.781 EN ISO 9000:2000 (2000) und vgl. Walgenbach (2001) S. 14f.782 EN ISO 8402 (1995).783 Vgl. Lürzer (1994) S. 8.784 Vgl. Faber (1991) S. 127.785 Vgl. Wagner (2003) S. 25.786 Vgl. Petrik (1994) S. 202.787 Wagner (2003) S. 92f.788 Vgl. Missethon/Mayer (1991) S. 129.789 Vgl. EN ISO 9001:2000 (2000).790 Vgl. Zeller (1994) S. 924.

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Qualitätsmanagementsystem 275

Qualitätsmanagementhandbuch

Der wichtigste schriftliche Informationsträger im Qualitätsmanagement ist daher ohne Zweifel das Qualitätshand-buch. Es stellt die Gesamtdokumentation eines Qualitätsmanagementsystems dar. 791

Zweck des Qualitätsmanagementhandbuchs

Es gibt unterschiedliche Verwendungsmöglichkeiten für ein Qualitätsmanagementhandbuch. Einerseits wird einQualitätsmanagementhandbuch dazu verwendet, die Unternehmenspolitik und die Anforderungen der Firma pub-lik zu machen, andererseits dient es der Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Produkte selbst. Anhand desHandbuchs kann ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen eingeführt werden. Ist dieses System im Unter-nehmen etabliert, dient ein Qualitätsmanagementhandbuch dazu, die Kontinuität des Systems und seine Forderun-gen unter allen Umständen zu wahren. 792

Inhalt des Qualitätsmanagementhandbuchs

Das Qualitätshandbuch kann sich auf ein gesamtes Unternehmen beziehen, es ist jedoch auch möglich, dass es sichnur auf einzelne Teilbereiche des Unternehmens erstreckt.793 In jedem Fall ist die generelle Einstellung des Manage-ments in Bezug auf die unterschiedlichen Managementstile ebenso aus dem Qualitätshandbuch abzulesen, wieAbsichten und tatsächlichen Maßnahmen, um die Sicherung und die zusätzliche Verbesserung der Qualität zugewährleisten.794

Laut den ISO-9000:2000-Normen muss ein Qualitätsmanagementhandbuch den Anwendungsbereich des Quali-tätsmanagement beinhalten, einschließlich aller Einzelheiten und Begründungen für die erfolgten Ausschlüsse vonBereichen. Ebenso müssen im Handbuch alle für das Qualitätsmanagement erstellten und dokumentierten Verfah-ren enthalten sein bzw. Verweise darauf. Darüber hinaus fordern die ISO-Normen eine Beschreibung der Wechsel-wirkung der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems795. Die ISO Norm 10013, die von der großen Reform derISO-Normen im Jahr 2000 nicht betroffen war, gibt Aufschluss über den genauen Inhaltsaufbau von Qualitätsma-nagementhandbüchern:796

� Bezeichnung, Zweck- und Anwendungsbereich

� Inhaltsverzeichnis

� einführende Seiten über die betreffende Organisation und das Handbuch selbst (allgemeine Informationen wieName, Standort, Branche etc.)

� Qualitätspolitik und die Qualitätsziele der Organisation

� Beschreibung des Aufbaus der Organisation, der Verantwortlichkeiten (Zuständigkeiten und Befugnisse)

� Beschreibung der Elemente des Qualitätsmanagements und Verweise auf Qualitätsmanagement-Verfahrensan-weisungen

� Begriffsbestimmungen (optional)

� Leitfaden zum Handbuch (optional)

� Anhang für begleitende Daten (optional)

Es empfiehlt sich eine Zweiteilung des Handbuches, eines für den internen Gebrauch und eines für die Öffentlich-keitsarbeit, um dem Bekannt werden von Unternehmensgeheimnissen vorzubeugen. 797 Dagegen ist es meist sinn-los, ein von Unternehmensberatern vorgefertigtes Handbuch zu übernehmen, dessen Standardphrasen niemals fürein konkretes Unternehmen übernommen werden können. Bei einem Audit ist ein Beantworten der Auditierungs-fragen zu unternehmensinternen Vorgängen dadurch häufig nicht möglich. 798

791 Vgl. Petrik (1994) S. 202.792 Vgl. Wolf (1997) S. 146.793 Vgl. Petrik (1994) S. 202.794 Vgl. Kamiske (1992) S. 77.795 Vgl. EN ISO 9001:2000 (2000).796 Vgl. EN ISO 10013 (1995).797 Vgl. Kamiske (1992) S. 77f.798 Vgl. Danzer (1995) S. 117 und vgl. Wolf (1997) S. 146.

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276 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

Qualitätsnormen

Um Qualität langfristig sicherzustellen, ja sogar garantieren zu können, hat ein Unternehmen die Pflicht, ihreBestrebungen in diese Richtung zu systematisieren.799 Diese Systematisierung erfolgt, durch die Installation einesQualitätsmanagementsystems. Ein Qualitätsmanagementsystem muss sich messen lassen können. Zu diesem Zweckwurden Normen geschaffen, die weltweit gängigste Form der Normen sind die ISO-9000ff Normen.800

Am Anfang des Jahres 2000 wurden die überarbeiteten Versionen der ISO-9000-Normen als ISO-9000:2000-Nor-men neu veröffentlicht: Als wichtigste Reform ist die Reduktion auf drei Kernnormen. Dies kommt vor allem Klein-und Mittelbetrieben zu gute. Die Normen ISO 9002 und 9003 entfallen vollkommen, während die ISO 9004 als Fas-sung ISO 9004:2000 erhalten bleibt.

Die neuen Kernnormen und ihre Inhalte lauten:

Die in der Fassung von 1994 gültigen 20 Elemente wurden auf 5 Hauptabschnitte reduziert, da die bisherigen Ele-mente, die von statischer Natur sind, nicht mehr ausreichen, um die dynamischen betrieblichen Abläufe realitätsnahzu beschreiben.

Durch die umfassende Reform wurde die Prozessorientierung in den Vordergrund gestellt. Dadurch wird gewähr-leistet, dass die Bewertung und Optimierung der jeweiligen betrieblichen Prozesse entscheidend erleichtert wird.801

Die bisherigen 20 Elemente verteilen sich auf die Prozesse, in welchen sie anfallen. Dadurch konzentriert sich dasQualitätsmanagement nach der neuen ISO Norm nur auf die tatsächlich anfallenden betrieblichen Prozesse. Die bis-herigen 20 Elemente fanden größtenteils als Unterpunkte der fünf Hauptabschnitte in der ISO 9001:2000 Auf-nahme. Die neuen fünf Hauptabschnitte sind folgende:802

1. Qualitätsmanagementsystem

2. Verantwortung der Leitung

3. Management von Ressourcen

4. Produktrealisierung

5. Messung, Analyse und Verbesserung

15.5 Das Oracle-QualitätsmodulDas Qualitätsmodul Oracle kennt bezüglich der Prüfpläne folgenden Ablauf:803

� Prüfelemente festlegen

� Spezifikationen festlegen

� Prüfplan definieren

� Erfassung der Qualitätsergebnisse

� Ergebnisbezogene Aktionen und statistische Auswertungen

Aus obiger Übersicht lässt sich entnehmen, dass es vor der Erfassung von Prüfdaten aus der Qualitätsprüfung not-wendig ist, einen detaillierten Prüfplan zu erstellen. Um zu diesem Prüfplan zu gelangen ist es jedoch in vorherge-henden Schritten erforderlich die Bausteine des Prüfplanes zu definieren. Diese Bausteine werden Prüfelemente

799 Vgl. Wolf (1997) S. 177.800 Vgl. Schönbach (2002) S. 9 und vgl. Schnauber (1994).

Norm Inhalt Ersetzt

ISO 9000:2000 Qualitätsmanagement; Grundlagen und Begriffe ISO 8402

ISO 9001:2000 Qualitätsmanagement; Anforderungen ISO 9001:1994ISO 9002:1994

ISO 9003:1994

ISO 9004:2000 Qualitätsmanagement; Leitfaden zur Qualitätsverbesserung

ISO 9004:1994

Tabelle 15.1: Übersicht der ISO-9000:2000-Normen (vgl. Körner (2002) und vgl. Schönbach (2002) S. 12ff)

801 Vgl. Birner (2000) S. 111.802 Vgl. Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (2000) S. 2ff und vgl. Körner (2002).803 Vgl. Julie Rose (2000).

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Das Oracle-Qualitätsmodul 277

genannt. Ebenso basiert ein Prüfplan häufig auf einer Spezifikation. Spezifikationen definieren Anforderungen ent-weder an ein Produkt und können auf das Produkt selbst, allerdings auch auf Kunden oder Lieferanten bezogen sein.

Anhand des Prüfplanes werden dann die Prüfdaten und Qualitätsergebnisse erfasst. Durch Erkennen von Abwei-chungen führt das Programm selbständig vorher festgelegte Aktionen durch. Diese Aktionen können vielfältigerNatur sein und reichen von einer einfachen Bildschirmmeldung bis hin zum sofortigen Sperren diverser Zulieferer.Es ist möglich, die erfassten Daten statistisch auszuwerten und grafisch aufzubereiten, beispielsweise in Form vonDiagrammen oder Pivot-Charts.

15.5.1 Prüfelemente festlegen

Beachtet man die vorher gezeigte Checkliste, so ist der erste Punkt zur erfolgreichen Einrichtung die Festlegung derPrüfelemente. Prüfelemente sind die kleinsten Bausteine des Prüfplanes. Für jedes verlangte Kriterium muss einPrüfelement definiert werden.

Die Festlegung der Elemente erfolgt in folgender Eingabemaske:

Abbildung 15.1: Die Eingabemaske zur Bestimmung der Prüfelemente

Bei der Festlegung von Prüfelementen sind verschiedene Parameter zu bestimmen. Als erster Schritt ist es notwen-dig, dem Prüfelement einen Namen zuzuweisen. In weiterer Folge müssen dann folgende Parameter bestimmt undin die Maske eingetragen werden:

� Elementart

� Datentyp

� Ausgabelänge

Elementart

Die Elementart gibt unter anderem an, ob es sich um ein Referenzelement, ein variables Element oder ein attributi-ves Merkmal handelt. Variable Elemente sind nötig, um eine nachfolgende Eingabe zu ermöglichen, während Refe-renzelemente beispielsweise einen Bezug zu einem weiteren Element herstellen.

Datentyp und Ausgabelänge

Anhand des ausgewählten Datentyps wird dem Programm bekannt gegeben, ob es sich bei diesem Element um einZeichen-, ein Zahlenfeld, ein Feld im Datumformat, ein Folgenummernfeld oder eine Bemerkung handelt. Die Aus-gabelänge kann bis zu 150 Zeichen betragen.804 Darüber hinaus ist die Ausgabelänge einzutragen, also jene Feld-

804 Vgl. Gerald/King/Natchek (2002) S. 722.

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278 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

größe, welches das Programm letztendlich anzeigen kann. Zu beachten ist, dass bei Zahlenfeldern in der Gesamt-länge auch die gewünschten Nachkommastellen, sowie das Komma selbst zu beachten sind. So wird beispielsweisefür den Wert »213,75« eine Ausgabelänge von 6 Stellen benötigt, davon 2 Nachkommastellen. Bei negativen Zahlenwird überdies noch eine weitere Stelle für das Vorzeichen benötigt.

Grenzen, Werte und Vorgänge

Sind gewisse Grenzen, Werte und Vorgänge für alle geprüften Produkte identisch, können diese bereits beim Festle-gen des jeweiligen Prüfelements erfasst werden. Sind diese Werte jedoch vom Produkt abhängig, muss für jedes Pro-dukt eine dazugehörige Spezifikation festgelegt werden. Vorgänge hingegen sollen vom Programm selbständig aus-geführt werden und können hier durch Drücken des Buttons erfasst werden. Eine Liste bietet eine breite Auswahlzur Erfassung der Vorgänge.805 Die Vorgänge werden im Zusammenhang mit den Prüfplänen später nochmalserläutert.

Abbildung 15.2: Eingabemaske zur Erfassung der elementspezifischen Werte

15.5.2 Spezifikationen festlegen

Wird nur ein Produkt erzeugt, ist das Festlegen einer Spezifikation oftmals nicht notwendig, da alle notwendigenWerte und Grenzen bereits in den Prüfelementen erfasst werden können. Werden unterschiedliche Typen eines Pro-duktes erzeugt, welche nach denselben Prüfelementen zu prüfen sind, muss für jedes Produkt eine eigene Spezifika-tion festgelegt werden, da Spezifikationen Produktmerkmale darstellen.806 Die Festlegung der Spezifikationenerfolgt in folgender Eingabemaske:

Abbildung 15.3: Eingabemaske zur Beschriftung von Spezifikationen

805 Vgl. Gerald/King/Natchek (2002) S. 724.806 Vgl. Gerald/King/Natchek (2002) S. 732.

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Das Oracle-Qualitätsmodul 279

Jede Spezifikation muss mit einem Namen und einer Geltungsperiode versehen werden. Wird kein gesonderter Gel-tungsbereich definiert, setzt das Programm den Beginn dieser Periode mit dem Erstellungsdatum gleich.

Die Eingabe der Werte erfolgt nach dem Drücken des Buttons »Spezifikationselemente«:

Abbildung 15.4: Eingabemaske für Spezifikationswerte

Da eine Spezifikation immer nur für einen Artikel bestehen kann, es sich also um eine 1:1 Beziehung handelt, kön-nen in obige Maske die artikelspezifischen Werte eingetragen werden, indem das Prüfelement ausgewählt und mitden entsprechenden Werten versehen wird, wobei zu beachten ist, dass die Vorgabe »Groß-« bzw. »Kleinbuchsta-ben« für den oberen bzw. unteren Grenzwert stehen.

Spezifikationen sind für Artikel, Lieferanten bzw. Kunden möglich. Erfasst wird der jeweilige Artikel, Lieferant bzw.Kunde und die dazugehörigen Spezifikationselemente, also jene Grenzen und Werte, die nicht für alle Produkteidentisch sind, und daher nicht in den Prüfelementen erfasst werden konnten.

15.5.3 Prüfpläne erstellen

Sind alle Prüfelemente definiert und eine notwendige Spezifikation eingerichtet, wird auf Basis dieser Bausteine derPrüfplan erstellt.807 Hierzu bedient man sich der Eingabemaske zur Erstellung von Prüfplänen.

807 Vgl. Gerald/King/Natchek (2002) S. 734.

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280 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

Abbildung 15.5: Eingabemaske zur Erstellung von Prüfplänen

Als ersten Schritt wird der Prüfplan benannt und kann danach mit einem Geltungsbereich versehen werden.Zunächst ist die Art des Plans festzulegen, der Benutzer kann anhand einer vorgegebenen Liste, wie in nachfolgendergezeigt, die gewünschte Planart wählen.

Abbildung 15.6: Auswahltabelle für Prüfplanarten

Wurde eine Spezifikation erstellt, ist es notwendig, den Prüfplan mit der Spezifikation zu verknüpfen. Die passendeSpezifikation ist nach dem Drücken des Buttons »Spezifikationen« auszuwählen.

Im nächsten Schritt müssen alle Prüfelemente, anhand derer die Prüfung stattfinden soll, in den Prüfplan aufge-nommen werden. Dabei wird bei jedem Element angezeigt, ob es bei der späteren Eingabe der Qualitätsdaten nurangezeigt wird, oder ob auch eine Eingabe seitens des Benutzers erforderlich ist. Die nötigen Informationen dafürbezieht das Programm aus der jeweils festgelegten Elementart.

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Das Oracle-Qualitätsmodul 281

Da gewünscht wird, dass das Programm anhand der eingegebenen Daten sofort selbständig Aktionen einleitet, müs-sen diese Aktionen und die Bedingungen für deren Auslösung ebenso im Prüfplan definiert werden. Es ist dahermöglich, jedem Element, das in den Prüfplan übernommen wird, einen oder mehrere Vorgänge zuzuweisen. Diesgeschieht durch das Drücken des Buttons »Vorgänge«:

Abbildung 15.7: Eingabemaske zur Festlegung von automatischen Vorgängen

Wie aus obiger Abbildung ersichtlich ist, lassen sich den Elementen verschiedene Bedingungen zuordnen, die auseiner vorgefertigten Liste auszuwählen sind. Anhand der ausgewählten Bedingung und den dazugehörigen Wertenlassen sich durch Klicken in das Feld »Vorgänge bei dieser Regel« die möglichen, automatischen Vorgänge auswählen:

Abbildung 15.8: Auswahlmaske der automatischen Vorgänge

Es ist beispielsweise möglich, bei eventuellen Überschreitungen der Toleranzwerte festzulegen, dass automatischeWarnungen gegeben, automatisch E-Mails versendet oder Lieferanten gesperrt werden.

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282 Prozessorientiertes Qualitätsinstrument Prüfplan

15.5.4 Erfassen der Qualitätsergebnisse

Ist der Prüfplan vollendet, so ist die Vorbereitung zur Erfassung der Qualitätsergebnisse abgeschlossen. Danachkann mit der Eingabe der Qualitätsergebnisse begonnen werden:

Abbildung 15.9: Eingabemaske zur Erfassung von Qualitätsergebnissen

Als ersten Schritt muss jener Prüfplan ausgewählt werden, anhand dessen die Prüfung stattfinden soll. Wurde derPrüfplan mit einer Spezifikation validiert, so fragt das Programm automatisch auch nach der dazugehörigen Spezi-fikation, sie muss vom Benutzer dem Programm bekannt gegeben werden.808

Im nächsten Schritt sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfung in die dazugehörigen Elementfelder einzutragen. Umsich orientieren zu können werden vordefinierte Grenzen in der oben abgebildeten Maske im Fußbereich nochmalsangezeigt.

15.5.5 Auswertungen vornehmen

Anhand der eingegebenen Daten können verschiedenste Auswertungen vorgenommen werden. Die einfachste Formist die Abfrage, bei welcher die Eingabemaske zur Erfassung von Qualitätsergebnissen in druckbarer Form ausgege-ben wird.

Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl von Auswertungsmöglichkeiten, darunter Diagramme, Pareto-Charts,Statistiken oder Berichte, die benutzerdefiniert erstellt werden können. Da das Augenmerk dieses Abschnittesjedoch auf die Vorbereitung zur Eingabe von Qualitätsergebnisse, also auf die Erstellung des Prüfplanes abzielt, wirdhier auf die verschiedensten Auswertungsmöglichkeiten nicht weiter eingegangen.

808 Vgl. Gerald/King/Natchek (2002) S. 738.

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Zusammenfassung 283

15.6 ZusammenfassungQualität stellt, bedingt durch den heute vorherrschenden Käufermarkt einen, wenn nicht gar den wesentlichstenFaktor hinsichtlich des betriebswirtschaftlichen Erfolges dar. Da Qualität vom Kunden ausgeht, ist es besonderswichtig, auf die Kundenbedürfnisse einzugehen und sie bestmöglichst zu befriedigen. Der Weg zur Kundenorientie-rung war vielen Veränderungen, bedingt durch wirtschaftliche Gegebenheiten, unterworfen. Noch heute gibt eszum Begriff »Qualität« mehrere Zugänge, ein Umstand, der durchaus wichtig ist und auch zur ständigen Verbesse-rung führt, wenn die Denkweise dynamisch bleibt.

Da in der heutigen Arbeitswelt die elektronische Datenverwaltung immer mehr an Bedeutung gewinnt bzw. garnicht mehr aus dem betriebswirtschaftlichen Alltag wegzudenken ist, ist es notwendig, Qualitätsmanagement mitHilfe der EDV zu betreiben. Hierbei stellt Oracle mit der E-Business-Suite ein ERP-System zur Verfügung, in wel-chem sich auch ein Qualitätsmanagementmodul befindet. Mit Hilfe dieses Moduls wird es Unternehmen ermög-licht, professionelles, EDV-unterstütztes Qualitätsmanagement zu betreiben.

Das vorliegende Werk zeigt in einfachen Schritten die Erstellung eines Prüfplanes für einen Fertigungsbetrieb ineiner ERP-Software.

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Keyuserqualität mittels ePeerReviewvon Jörg Schütze809, Stefan Pickl und Helmut Riesslegger

16.1 EinleitungUnternehmen stehen vor hohen Kosten für MitarbeiterInnenschulungen gerade im Softwarebereich durch regelmä-ßige Produktupdates und damit verbundene Handhabungsveränderungen. Daher gehen die Unternehmen dazuüber, nur noch wenige bzw. nur noch eine Person an einer Schulung teilnehmen zu lassen. Diese geschulten Mitar-beiterInnen sollen anschließend im Unternehmen diese Kenntnisse weiter vermitteln.

Bei der Einführung neuer Software im Unternehmen, z.B. bei der Implementierung eines ERP-Systems, besteht derBedarf, die Software an das Unternehmen bzw. das Unternehmen mit seinen Geschäftsprozessen an die Softwareanzupassen, je nach vorhandenem Unternehmensbudget bzw. vom Softwarehersteller angebotenen Branchenlösun-gen. Dafür bedarf es der detaillierten Dokumentation als Pflichtenheft, um die benötigten Adaptionen an der Soft-ware vornehmen zu können. Im Spannungsverhältnis zwischen Unternehmensbedarf und Kostenbegrenzung durchBeschränkung der Anzahl zu modifizierender Standardprozesse werden VermittlerInnen benötigt. Bei diesen Ver-mittlerInnen handelt es sich um die so genannten Keyuser. Diese begleiten die Entwicklung der Software durch allePhasen. Bei den Vorbereitungen der MitarbeiterInnen auf das neue System übernehmen die Keyuser die Trainings-funktion.

Bei der Ausbildung zukünftiger UnternehmensmitarbeiterInnen stehen Universitäten und Fachhochschulen vor derHerausforderung, die Studierenden auf oben genannte Keyusertätigkeiten bzw. Schnittstellenfunktionen bei derZusammenarbeit mit den Stakeholdern beim Implementierungsprozess vorzubereiten.

Im Weiteren werden wesentliche Aspekte der Keyuser vorgestellt inkl. Beispielen zur Umsetzung an der UniversitätGraz.

16.2 Keyuser-Konzept

16.2.1 Begriffsverständnis

Ausgehend vom traditionellen Verständnis des Begriffes Key User:

»In any organisation there are always those users who are more expert than others and who may find themselvesbecoming an unofficial first stop for enquiries.«810

werden die Anforderungen erweitert. Nachfolgend wird die Keyuser-Schlüsselkompetenz verstanden als die Fähig-keit,

� sich in Softwaresystemen abgebildete Unternehmensprozesse anzueignen,

� die wesentlichen Implikationen des Einsatzes der Software für die UnternehmensmitarbeiterInnen zuerkennen,

� mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu kommunizieren,

� die Verwendung der Software detailgenau mittels audiovisueller Aufzeichnungen zu dokumentieren,

� eine Auswahl vorhandener Ressourcen entsprechend der verschiedenen Kenntnisstufen der MitarbeiterInnenzu finden. Dazu zählen z.B. Dokumentationen, Newsgroups, Demosysteme etc.,

809 S. Fußnote 1. 810 Bruton (2004) S. 24

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286 Keyuserqualität mittels ePeerReview

� die pädagogische Fähigkeit, den Umgang mit dem System zu vermitteln,

� die pädagogische Fähigkeit, Kleingruppen zur Verwendung der (neuen) Software zu motivieren und zur selb-ständigen Problemlösung im Zusammenhang mit dem Implementierungs- und Produktionsprozess anzuregen,

� die Fähigkeit, eine geeignete didaktische Auswahl an exemplarischen Arbeitshandlungen mit der neuen Soft-ware zur optimalen NutzerInnenvorbereitung zu finden,

� die Fähigkeit, eine kompetente Ansprechperson für Prozesse bereitzustellen respektive auszubilden,

� bei der Weiterentwicklung der Software wesentliche Anregungen geben zu können im Sinne einer organischenImplementierung.

16.2.2 Implikationen für die Beteiligten

Für Softwareunternehmen bedeutet der vermehrte Einsatz von Keyusern höhere Anforderungen an Schulungen z.B.infolge verstärkter Nachfrage von Dokumentationsmöglichkeiten durch die TeilnehmerInnen. Auf der anderen Seitestehen voraussichtlich Einbußen bei der Servicenutzung an, weil Support-Anfragen aus Kostengründen voraus-sichtlich zuerst kundenintern mit Hilfe der Keyuser unter Einbeziehung vorhandener Foren, Online-Dokumenta-tionen etc. begutachtet und im Regelfall gelöst werden können.

Für die Vorbereitung der Keyuser auf ihre Vermittlungstätigkeit bietet es sich an, die Keyuser nach der Vermittlungselbst als Vermittler testweise einzubinden. Ein bewährtes Konzept für solche Einbindung stellt das an der Universi-tät Graz am Institut für Wirtschaftspädagogik im Bereich Oracle E-Business Suite und Wirtschaftsinformatik einge-setzte Stationenmanagement inkl. Peer-Review dar. Dieses sei beispielhaft für andere nachfolgend charakterisiert:

Die Rolle der Vortragenden/Lehrenden lässt sich folgendermaßen beschreiben:

� Rollenveränderung der Lehrenden hin zu einer verstärkten Moderatoren- und Beratungstätigkeit,

� Unterrichtsveränderung mit sinkendem Frontalunterrichtsanteil und verstärktem Kleingruppenunterricht,

� Umfangreiche Vorbereitungen im Sinne einer Dokumentation der Unterrichtsinhalte. Diese sind audiovisuellaufzubereiten, um eine weitgehend selbständige Aneignung in Kleingruppen zu ermöglichen,

� Bildung von Kleingruppen unter Berücksichtigung von Vorwissen, sozialen Komponenten etc.,

� Detailplanerstellung des Unterrichts für die Vermittlung an die Kleingruppen: Organisation und Ablaufpla-nung für die unterschiedlichen Phasen,

� Vernetzung der Kleingruppen als Peer-Training: Jede Kleingruppe vermittelt allen weiteren Kleingruppen dieInhalte des erarbeiteten Themas,

� Sicherstellung der Motivation der Lernenden durch geeignete pädagogische Maßnahmen wie Peer-Review,Prüfungen, etc.

Wichtige Bestandteile der Rolle der Lernenden sind nachfolgend beschrieben:

� alternierende Rollenveränderung zwischen Coach/Keyuser (Stationsverantwortung für die eintreffenden Ler-nenden anderer Stationen) und Standardusern (als Lernende andere Stationen aufsuchend),

� interaktives Lernen,

� Lernen, Erlerntes zu vermitteln,

� umfassendes Feedback durch Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung (durch Peers und LeiterInnen),

� vollständige Einbindung aller in den Lernprozess,

� barrierelose Kommunikation.

Die Vermittlungsinstitution (Universität, Softwarehersteller oder Softwaretrainingsinstitution) hat u. a. folgendeAufgaben zu erfüllen:

� Bereitstellung der personellen Ressourcen,

� Bereitstellung aktueller Software inkl. Lizenzen,

� Bereitstellung ausreichender Räumlichkeiten (Kleingruppen) inkl. adäquater EDV-Arbeitsplätze mit Zugang zubenötigten Softwaresystemen,

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Peer Review Konzept 287

� Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien,

� Einbindung der Bedürfnisse der TeilnehmerInnen,

� Bereitstellung von Zeitstruktur, Testmaterialien und Peer-Review-Infrastruktur,

� Zertifizierung der Schulungen.

Bei den Schulungsmaßnahmen ist u. a. auf folgendes zu achten:

� Einbindung der Wirtschaftspartner,

� erhöhter Zeitbedarf für die Vorbereitung der Stationen,

� erhöhter Bedarf an Schulungspersonal in der Phase der Kleingruppenvorbereitung,

� steigender administrativer Aufwand (Räume, Peer-Review, Durchlauforganisation),

� u.U. Entlastung der Lehrenden durch im Zeitablauf verbesserte Zusammenarbeit in der Kleingruppe bzw. zwi-schen den Kleingruppen (Teambildung),

� erhöhter Bedarf an Unterrichtsmaterial und Inhalten möglich.

16.3 Peer Review Konzept»Intragroup peer evaluations used for performance appraisal [...] are becoming an integral part of today's team-based organizations«.811

Peer Review wird im Weiteren verstanden als Einsatz der TeilnehmerInnen einer Lerngruppe für eine schriftlichenEvaluation der kommunikativen Leistungen anderer Gruppenmitgliedern/Peers anhand vorgegebener Kriterien.Zunächst ist von allen TeilnehmerInnen eine Selbstevaluation durchzuführen. Diese Evaluation der – in den vorlie-genden Fällen – drei Arbeiten anderer (anonymisiert, nur über eine Referenznummer indiziert) erfolgt, nachdemdie verantwortlichen KursleiterInnen alle Arbeiten – u.a. anhand der auch für das Peer Review verwendeten Krite-rien – bewertet haben.

Das Peer Review besteht demnach aus:

� Selbstevaluation

� Evaluation der Arbeiten von drei KursteilnehmerInnen

Diese Bewertung/Note für diese insgesamt vier durchgeführten Reviews stellt einen integralen Bestandteil der füreinen erfolgreichen Abschluss eines Kurses benötigten Leistungen dar. Als Benchmark gelten die Ausarbeitungen derKursleiterInnen: Diese bewerten alle Arbeiten anhand der Peer Review Unterlagen vor der Bewertung durch dieKursteilnehmerInnen. Damit wird gewährleistet, dass die Bewertung der KursteilnehmerInnen nicht von den Lei-tern auf die Teilnehmer verlagert wird mit entsprechenden Gefahren durch gruppendynamischer Effekte. Des Wei-teren ist sichergestellt, dass die Bewertungen der Leistungen der Peers keinen Einfluss mehr auf die Beurteilung dereingereichten Arbeiten/Leistungen eines Gruppenmitglieds haben. Um die Bewertungen so einfach wie möglich zugestalten, werden in erster Linie mechanistische Kriterien verwendet, beispielsweise Anzahl der zitierten Internet-quellen, Nennung der HerausgeberInnen/AutorInnen bei jeder Quelle etc. Somit konzentriert sich die Arbeit auf dasSuchen von Fehlern bzw. Abweichungen von Vorgaben.

Für die Ausbildung von Keyusern bietet Peer Review eine geeignete Basis zur Erkennung der Differenzen zwischenSelbst- und Fremdbild, und eine auf diese Weise eine Grundlage für die Planung geeigneter Fortbildungsmaß-nahmen.

Die Autoren haben festgestellt, dass Peer Review die Akzeptanz für erhaltene Beurteilungen erheblich erhöht, daeinerseits die eigene Arbeit bewertet werden muss und andererseits KollegInnen aus dem Kursus/Peers eine Beurtei-lung vornehmen, welche für eine eventuelle Diskussion jederzeit zur Verfügung stehen.

811 May (2006), abstract

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288 Keyuserqualität mittels ePeerReview

16.4 Beispiele aus der UnterrichtspraxisNachfolgend zur Veranschaulichung einige Beispiele aus der Unterrichtspraxis:

16.4.1 Beispielablauf – Oracle Contact-Center als Unterrichtsform

In der unten stehenden Aufzählung812 findet sich der prinzipielle Ablauf der so genannten Contact Center Stationder Oracle E-Business Suite für die Unterrichtsform Station:813

Beispielablauf -Oracle Contact-Center als Unterrichtsform:

� Schritt 1: Einarbeitungsphase der Gruppe Contact Center (Erstpräsentation, Workflow, Aufgabe, MultipleChoice Test)

� Schritt 2: Theorieaufriß »Call Center, Contact Center« durch Vortrag der Gruppe

� Schritt 3: Ein Testdurchlauf (StationsleiterIn andere Station)

� Schritt 4: Das Contact Center Stationteam wird geteilt, die Hälfte (Gruppe 1) durchläuft die Stationen, die an-dere Betreut die CC-Station

� Schritt 5: Stationendurchlauf der Gruppe(n) 2

� Schritt 6: Übertrag der Bewertungen von Papier in die Internetformulare

� Später: Schritt 7: Multiple Choice Test

16.4.2 Beispiel Strukturaufriss: Aufgabenstellung Informationsbeschaffung für Keyuser

Nachfolgend ein Beispiel für die strukturierte Informationsdokumentation, ein so genannter Strukturaufriss(Verwendung in verschiedenen Lehrveranstaltungen, u.a. Wirtschaftsinformatik unter didaktischen Aspekten,Sommersemester 2001, Jörg Schütze und Helmut Riesslegger). Dieser wird verwendet, um durch Informations-strukturierung die wiederholte Suche nach Informationen für sich und andere zu vereinfachen.

� Themanummer

� Thema (ausgeschrieben)

� Matrikelnummer

� Vorname

� Nachname

� Themenverständnis

� Suchstichwörter Google ENGLISCH

� Exkludestichwörter Google ENGLISCH

� Suchstichwörter Google

� Exkludestichwörter Google

� Fachleute / AutorInnen zum Thema, wenn vorhanden (siehe unten stehendes Abbildungsbeispiel)

� Mögliche handlungsorientierte Umsetzung für Wirtschaftsinformatik-Unterricht

� Relevanz KMU bzw. HAK/Wirtschaftsunterricht

� Link 1 zum Thema (Artikel bei Zeitungen und Fachportalen im Internet, z.B. heise.de)

� Link 2 zum Thema

� Link 3 zum Thema

� Link: Beste Internetpräsenz zum Thema

� Kurzkommentar

812 Work in Progress: Erläuterung des Ablaufes von Stationen, Vortrag beispielsweise für Universitätslehrende, welche den Einsatz der Oracle E-Business Suite für den Unterricht bei einer Veranstaltung der Oracle Academic Initiative in Potsdam 2004 evaluierten.

813 Der Unterricht findet im Rahmen der Oracle Academic Initiative (OAI) statt. Ziel dieser ist es, ausgewählten akademischen Instituten den Zugriff auf Spezialisten, Demonstrationsinstanzen, (Online) Computer Based Training usw. zu ermöglichen.

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Beispiele aus der Unterrichtspraxis 289

� Link: Beste Einführungspräsentation zum Thema PPT

� Kurzkommentar

� Wie oft wird auf diese Seite verlinkt?

� Link Diskussionsgruppe

� Kurzkommentar

� Link 1/10 zum Thema

� Kurzkommentar 1/10

� [...]

� Link 10/10 zum Thema inkl. Online-Demo

� Kurzkommentar 10/10

� Link zum Thema (Englisch)

� Kurzkommentar dazu

� Buch zum Thema im Internet

� ISBN und Preis

Einsatzbeispiel Contact Center in der Oracle E-Business Suite

Für Schritt 1 (Vorbereitung) und Schritt 2 (Theorieaufriß »Call Center, Contact Center« durch Vortrag der Gruppe)nachfolgend ein Teil eines aufgefüllten Strukturaufrisses im Rahmen der Informationsbeschaffung bei der Vorberei-tung einer Arbeitsstation:

16.4.3 Peer-Review Formularbeispiel

Die TeilnehmerInnen an einer Fortbildung für angehende Wirtschaftslehrende werden gebeten, die Leistungen derStationen, die einzelnen Arbeiten und alle TeilnehmerInnen zu bewerten. Im Anschluss findet sich ein Teil einer Prä-sentation zur Feedbackabgabe sowie daran anschließend als Beispiel die Antwortfelder für die Durchführung einesPeer-Reviews:

Die Ausfüllfelder des Peer-Review Formblattes nachfolgend:

� Mein Nachname,

� Meine Matrikelnummer,

� Nachname bewertete Person,

Abbildung 16.1: Beispiel 1 Strukturierte Informationsdokumentation Fachleute/AutorInnen

Abbildung 16.2: Beispiel 2 Strukturierte Informationsdokumentation Fachleute/AutorInnen

Page 291: 3827323975 Multigap Accounting Mit Der Oracle Ebusiness Suite (Std)

290 Keyuserqualität mittels ePeerReview

� Matrikelnummer bewertete Person,

� Themanummer bewertete Person,

� Thema (ausgeschrieben) bewertete Person,

� Präsentation (jeweils von 0 bis max. 3 Pluspunkten, bitte nur die Zahl eintragen),

� Punkte Bereitstellung Kommentare (Vorgabe: Ausformulierung),

� Punkte Bereitstellung Belege für jede Grafik/übernommene Präsentationsfolie (Links, AutorInnen, Datum),

� Punkte für log. Aufbau, Didaktisches Konzept,

� Punkte für Verwendung der vorgegeb. Formatvorlage und Gesamteindruck,

� Videos (jeweils von 0 bis max. 3 Pluspunkten, bitte nur die Zahl eintragen),

� Punkte für Konzept und Handlungsorientierung gewähltes Beispiel,

� Punkte für Einhaltung der Grenze 4 MB gezippt,

� Punkte gelungener Schnitt bzw. Teilvideokonzeption bzw. zügiger fehlerfreier Handlungsstrang,

� Punkte gelungene Besprechung der Videos,

� Strukturaufriss (jeweils von 0 bis max. 3 Pluspunkten, bitte nur die Zahl eintragen),

� Punkte für Funktion der Links,

� Punkte für die Eignung der Begriffsabgrenzung, Such- und Ausschlussstichwörter,

� Punkte für Eignung Beste Internetpräsenz, Einführung, engl. Seite und Buch,

� Punkte für Eignung Grafik, Diskussionsgruppe und alle fünf weiteren Links inkl. Kommentare,

� Kurztest (jeweils von 0 bis max. 3 Pluspunkten, bitte nur die Zahl eintragen),

� Punkte für passendes Fachniveau (Uni),

� Punkte für passende Alternativen (jeweils zwei),

� Punkte für gelungene Fragekonzepte,

� Punkte für Eignung in Bezug auf Formalia, Design und Praxis (1.Seite, Abfragen der TeilnehmerInnen Infos,Lesbarkeit etc.),

� Homepage (jeweils von 0 bis max. 3 Pluspunkten, bitte nur die Zahl eintragen),

� Punkte für optische Aufmachung und technische Funktionalität inkl. Bildeinbindung,

� Punkte für passende Hinweise auf Copyright fremder Materialien und verwendeter Software zur Erstellung derHomepage (Credits).

16.4.4 Weitere Peer-Review Formularbeispiele

Nachfolgend wird anhand von zwei weiteren Beispielen aufgezeigt, welche Kriterien für das Peer-Review eingesetztwerden können. Dabei wurde ein Beispiel für Doktoranden bei der Erstellung einer wissenschaftlichen schriftlichenArbeit und ein Beispiel zur Bewertung mündlicher Präsentationen gewählt, die Weiterbildung rund um wichtigeEntwicklungstendenzen mit Peer-Review begleiten können. Zu diesen Entwicklungen gehören u. a.:

� zunehmender Verwertungsdruck durch Patente auch außerhalb von Unternehmen z.B. an Universitäten,

� verstärkte Förderungen von Wissensdokumentation (MIS und Wissensbilanz, u.U. IFRS Anlage), Publikatio-nen und Lehrbeauftragungen durch Unternehmen und

� steigender Anspruch an Lehrende, Vermittler und in Kommunikationsprozesse eingebundene Personen in Be-zug auf die Kommunikationsqualität

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Beispiele aus der Unterrichtspraxis 291

Einsatz von Peer Review für wissenschaftliche Probe-Publikationen

Im Rahmen der Erstellung von Beispielarbeiten zur Vorbereitung auf die Dissertation wurden folgende Punkte ineinem Formular zur Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen anhand einer ca. 5-seitigen Probearbeit vonanderen TeilnehmerInnen des Kurses (Peers) bewertet:

� Themennummer

� Themennr. der mir vorliegenden/zu evalu. Arbeit

� Titel der mir vorliegenden/zu evalu. Arbeit

� Matrikelnummer der/des VerfasserIn/s

� 1. Einhaltung der Vorgaben I/II (Allgemeine Vorgaben) (FORMAL)

� Titelblatt ähnlich! einer Dissertation an der Universität Graz

� Ehrenwörtliche Erklärung

� Abkürzungsverzeichnis bei Verwendung von Abkürzungen

� Englischer Abstract

� Deutscher Abstract

� Geeignete Schlüsselwörter dt/eng u.U. JEL-Klassifikation

� Inhaltsverzeichnis

� BITTE SCHÄTZEN: Textumfang zwischen 1500 Wörtern und 2000 Wörtern

� Bei Selbstbewertung: Textumfang als Anzahl Wörter der Arbeit insgesamt

� Bei Selbstbewertung: Textumfang als Anzahl Wörter Textteil (Einleitung bis Schlusswort)

� Mindestens zwei Grafiken oder zwei Formeln verwendet

� Literaturverzeichnis vorhanden

� Abbildungsverzeichnis/Formelverzeichnis vorhanden

� Materialienprotokoll für jede verwendete Quelle (Einrichtung, Standort, Bestellnr.)

� Anzahl Fußnoten

� Anzahl verwendeter Quellen

� 2. Einhaltung der Vorgaben II/II (Literaturverzeichnis) (FORMAL)

� mind. fünf Monographien

� mind. ein Artikel eines Sammelbandes

� mind. ein Lexikon

� mind. eine zusätzliche Internetquelle

� mind. ein Zeitungsartikel

� mind. ein Fachartikel (Elektronische Zeitschriften / Electronic Journals)

� Literaturverzeichnis Nennung Autor/Hrsg bei Internet bzw. KEINE INTERNETQUELLE

� Literaturverzeichnis Nennung JAHR bei Internet bzw. keine Internetquelle

� Literaturverzeichnis: Vornamen kurz/lang Kongruenz

� Literaturverzeichnis: Ort/Verlagsnennung Kongruenz

� Literaturverzeichnis ausschließlich verwendete Literatur bzw. in Sonderverzeichnis

� 3. Gliederung (FORMAL)

� Gliederungsumfang/Gesamteindruck

� Satzformkonstanz

� Formulierungskonstanz (mit/ohne Artikel)

� Ausgewogenheit der Kapitel

� Mindestens zwei Unterpunkte pro Oberpunkt

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292 Keyuserqualität mittels ePeerReview

� 4. Allgemeine sprachliche Kompetenz (FORMAL)

� Ausdruck, Klarer und flüssiger Stil, Lesbarkeit

� Vermeidung von Wort- oder Idiomwiederholdungen

� Satzbau, Orthographie und Zeichensetzung

� Geschlechterneutrale Formulierungen

� Vermeidung direkter Fragen

� 5. Optik (FORMAL)

� Gesamteindruck (ohne Titelseite, da vor Bewertung verändert)

� Grafische Darstellungen (Abb., Tabellen etc. inkl. Beschriftung)

� Gestaltung und Layout (Text, Überschriften, Absätze, Seiteneinrichtung)

� 6. Zitierung (FORMAL)

� Zitierung formal richtig und ausreichend

� Trennung wörtliches und inhaltliches Zitat

� Verwendung der Fußnoten für Querverweise/Hinweise auf weiterführende Literatur

� Literaturangaben ausreichend

� Weitgehende Einhaltung: pro Absatz mind. eine Quelle

� Geeignete Kürze der Form der Fußnoten /Verzicht auf unnötige volumenfüllende Angaben

� 7. Inhaltliche Bewertung (INHALTLICH anreißend)

� Thematische Eingrenzung (Schwerpunktbildung, Abgrenzung)

� Begriffsdefinitionen, genaue Aufarbeitung

� Abholen des/der Lesers/in »Stand der Wissenschaft«

� Anzahl Beispiele / Veranschauungen / grafischen Darstellungen

� Kritischer Literaturumgang / Eigene Position

� Nach der Entscheidung für eine Leistungsbewertung wurden bestimmte weitere Entscheidungen abgefragt so-wie Hilfen gestellt:

� Gesamtbeurteilung: Wie die Bewertung der »Evaluation« zählt auch die Hilfe, die die Verfasserin bzw. der Ver-fasser durch die Kommentare/Bemerkungen erhält.

� Beispielkommentar 1: Inhaltliches Zitat in der Fußzeile bei wörtlicher Zitierung

� Beispielkommentar 2: Nur drei Monographien verwendet

� Beispielkommentar 3: (k)ein Beispiel, (k)eine Veranschaulichung

� Beispielkommentar 4: Infinitiv mit zu nicht durch Strichpunkt abgetrennt

� Beispielkommentar 5: Wechsel zwischen alter und neuer Rechtschreibung

16.4.5 Ergebnisse eines Peer Reviews

Auswertung bei 36 beteiligten Doktoranden in Bezug auf wesentliche Konzepte zur Bewertung der Leistung von Dis-sertationswerberInnen bei Beispielarbeiten (Diese kleine Studie bezieht sich auf SOWI-Dissertanten, die im Som-mersemester 2003 an der Lehrveranstaltung Wissenschaftstheorie und Forschungsmethoden von Ulrike Leopoldund Jörg Schütze teilnahmen):

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Beispiele aus der Unterrichtspraxis 293

Brennpunkt Zitierfähigkeit InternetZitierfähigkeit nach AutorInnen/HerausgeberInnenprüfung bedingt auch die Nennung dieser sowie die Nennungdes Erscheinungsjahres/datums (last updated, zuletzt geändert am...).

Nachfolgend eine Kreuztabelle mit Gruppenaufteilung nach Anzahl der zitierten Quellen und Anzahl der Zitate:

Die erreichbaren Punkte (durch Peer-Review vereinfacht erhebbar vor Einzelprüfung) der schriftlichen Arbeit (50%der Gesamtnote) lassen sich tendenziell mechanistisch erlangen über einzelne Posten (siehe Peer Review Punkteunten). Zitiertypen wurden eingeteilt nach der durchschnittlichen Anzahl Wörter pro Fußnote. Der Durchschnittder Anzahl der pro Fußnote abgedeckten Wörter lag bei 72.

Im Rahmen des Peer-Reviews erhalten Punkte (70 war die maximal erreichbare Punktzahl) und Zitierintensität ent-sprechend oben getroffener Einteilung ergibt sich folgende Grafik:

Abbildung 16.3: Statistiken für promovierende Studierende am Peer Review teilnehmend

Abbildung 16.4: Internetquelle mit Hrsg./Autorenbezug

Abbildung 16.5: Zitierung der Autoren/HerausgeberInnen bei Internetquellen und Erscheinungsjahr

Abbildung 16.6: Quellenanzahl und Zitiertypen

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294 Keyuserqualität mittels ePeerReview

Einsatz von Peer Review für wissenschaftliche Vorträge:

Bei verschiedenen Lehrveranstaltungen für WirtschaftspädagogInnen und Dissertanten an der Universität Graz undan der Technischen Universität Graz wurden folgende Fragen für das Peer-Review bei Fachvorträgen eingesetzt:

� Allgemeines

� Zuhöreraktivierung

� Beziehung (rhetorische Fragen/Ansehen/Augenkontakt)

� Inhalt

� Thema klar

� Angemessene Situation/Abholen des Publikums

� Fachvokabeln/-terminologie ausreichend erklärt

� Zusammenfassung

� Organisation

� Übersicht (Beginn)

� Überleitung/Präsentationsfortschritt/Orientierung/Wegweiser

� Logik/Logische Ideenentwicklung

� Aufbau/Struktur

� Sprechweise

� Geschwindigkeit/Tempo

� Lautstärke

� Modulation/Variation

� »Ähs« »Hms«

� Körpersprache

� Stand/Schultern (Sicherheit)

� natürliche Gestik und Mimik(Kongruenz)

� Angemessene Dynamik (Bewegungsreichtum)

Abbildung 16.7: Mechanistische Punkte und Zitierintensität

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Schlussbetrachtung 295

� Medien

� Mehrere Medien/Medienwechsel

� Farbe/Schriftgröße/Lesbarkeit

� Tafel/Flipchart

� Wissenschaftlichkeit

� Forschungsfrage im Mittelpunkt

� Herrschende/Mindermeinung/Stand der Forschung

� Bewertungsmodell, Gewichte

� Unterlagen

� Handout

� Kontakt Vortragende/r (E-Mail/www)

� Downloads/Links/Quellen

� Bemerkungen

� ________________

� ________________

� ________________

16.5 SchlussbetrachtungDer zunehmende Einsatz von ERP-Programmen für mittelständische Betriebe und bei Gebietskörperschaften ver-stärkt den Wandel in der Fortbildungslandschaft durch den Trend zum Outsourcing der Wissensvermittlung. Damitwird der finanzielle Aufwand für Schulungsmaßnahmen bei Softwareproduktupdates und -neueinführungen fürdie Unternehmen einschätzbar. Zur Kontrolle diese Kosten versuchen Unternehmen verstärkt, Keyuser an den Fort-bildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen, welche im Unternehmen dann die nötigen Schulungsmaßnahmenverantwortlich durchführen.

Dieser Wandel in der Fortbildungslandschaft erhöht die Qualifikationsanforderungen an SchulungsteilnehmerIn-nen im Sinne eines erwarteten Einsatzes als Keyuser.

Für die Qualifizierung zur Trainingsperson für Peers im Sinne eines Keyusers sei es in der Abteilung eines Unterneh-mens bei der Implementierung neuer Software, als Vortragender für die Vermittlung von Softwarequalifikationenoder für die Verwertung von Forschungsergebnissen, kann Peer-Review einen wichtigen Beitrag leisten:

Die Abstimmung von Selbst- und Fremdbild, erlebte umgehende positive und negative Kritik ermöglichen eine rea-listische Einschätzung persönlicher Eignung zur Vermittlung der geforderten Inhalte. Beziehen sich die zu vermit-telnden Inhalte auf Software, kann das beschriebene Stationssystem eine geeignete Unterrichtsform darstellen, idea-lerweise verknüpft mit Peer Review.

Für Unternehmen, Schulungsinstitutionen inkl. Universitäten gilt es die oben aufgezeigten Handlungsmöglichkei-ten – unter Beachtung der genannten Restriktionen – proaktiv zu evaluieren.

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307

�AAbgrenzungsbuchungen zu IFRS 174Abstracts 14, 16ACL 27Anlagen 121, 125Anlagevermögen 47, 175, 207Applications Version 11i 13Aufstellungspflicht 152Aufstellungspflicht für den Konzernabschluss 130Aufwands- und Ertragskonsolidierung 144

�BBasel II 14, 21Berichte 66, 163, 190, 223Beschaffung 16, 247, 250Bilanz nach HGB 116Bilanz nach IFRS 78, 113, 202Bilanz öHGB 76Bilanzansatz 123Buchungsstruktur 132, 155

�CCorporation 13

�DDatenbank 261Desktop Integrator 81, 118, 168, 205deutsches HGB 14Differenzrechnung 45, 86, 173

�EEducation 17Eigenkapital 61, 185Eigenkapitalveränderungsrechnung 81, 118, 168Einzelabschluss Überleitung 174ePeerReview 285Equity-Konsolidierung 163

�FFinancials 13, 124Finanzanwendungen 13Finanzierung 28Förderungsmaßnahmen 247Führungskräfteschulung 17, 261

�GGewinn- und Verlustrechnung nach HGB 112Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 104

�HHochschulbildung 16, 255

�IInnovation 16, 241, 247IRB 22, 30

�KKapital 99, 218Kapitalflussrechnung 81, 118, 168Kapitalkonsolidierung 137, 159Keyuser 17, 285Konsolidierung 135, 158Kontoflexfeld 42Konzern-Anhang 168Konzernkonsolidierung 15, 129Kursinhalte 255

�LLatente Steuern 64, 103, 222Lizenzen 258

�MManagement Approach 39Mindestkapitalanforderungen 22

�OOFSA 28öHGB Gewinn- und Verlustrechnung 66Oracle XML 37österreichisches HGB 14

�PParallele Konzernabschlüsse 15, 151Peoplesoft 13Portal 242Portlet 242Prüfplan 17, 265

�QQualität 17, 265Qualitätsmodul 276Quotenkonsolidierung 163

Stichwortverzeichnis

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308

308 Stichwortverzeichnis

�RRechnungsabgrenzungsposten 65, 190Rechnungslegungsumstellung 15Risk and Reward Approach 39Rückstellungen 62, 100, 219

�SSachanlagevermögen 123Schuldenkonsolidierung 141, 161Segmentberichterstattung 14, 39Segmente 40Sekundäres Berichtsformat 41

�UÜberleitung 15–16Überleitung dHGB 171Überleitung IFRS 85, 171, 207

Überleitung öHGB 43Umlaufvermögen 215Unternehmensportal 241

�VVerbindlichkeiten 64, 102, 188, 222

�WWissenstransfer 257

�XXBRL 14, 27, 35XML 14, 36

�ZZwischenergebniseliminierung 145, 163Zwischenergebniskonsolidierung 163

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