6. kapitel: allgemeine geschäftsbedingungen i. einführung ii. leistungs- störungen iii....

33
6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährun g IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrec ht Prof. Dr. J. Lehmann Kleingedruck tes 1. ....

Upload: berthold-wolff

Post on 06-Apr-2016

215 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. Allgemeine

Geschäfts-

bedingungen

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Kleingedrucktes

1. ....

Page 2: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Ziele der AGBs• Rationalisierung in der Wirtschaft -

Rationalisierung des Vertragsrechts;• Lückenausfüllung für nicht geregelte

Vertragstypen (z.B Leasing)• Rechtsfortbildung • Risikoabwälzung

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. Allgemeine

Geschäfts-

Bedingungen

(AGBs)

1. Ziele

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 3: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Inhalte von AGBs• Voraussetzung für das Zustande-

kommen des Vertrags (z. B. Schriftform) und Erfordernisse zur Abänderung (z.B. Krisenfall)

• Vereinbarung über Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes (z. B. Schnittstellen beim PC) sowie über Ort und Zeit der Leistung (z.B. Wohnsitz des Käufers mit Termin)

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 4: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Inhalte von AGBs• Abänderung der gesetzlichen Regeln

über Nichterfüllung, insbesondere der Gewährleistungsvorschriften (z.B. kürzere Verjährungsfristen) und der Haftung für grobes Verschulden (z.B. Haftung bei Sachschaden nur für grobe Fahrlässigkeit)

• Begrenzung der Höhe eines Schadensersatzanspruchs (z.B. Pauschalierung)

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 5: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Prüfungsschema• 1. Anwendungsbereich nach §§ 305a, 308

Nr. 5 , 309 Nr. 7 bis 9 und 310 Abs. 2 und 4 BGB (sachlich) sowie § 310 Abs. 1 BGB (persönlich)

• 2. Vertragsbestandteil (§§ 305 ff BGB)

• 3. Auslegung (§ 305 c Abs. 2 BGB)• 4. Inhaltskontrolle (§§ 307 bis 309

BGB)• 5. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit (§

306 BGB)

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 6: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Vertragsbestandteil• AGBs = für Vielzahl von Verträgen

vorformuliert (3- bis 5 x mindestens); § 305 Abs. 1 BGB

• gestellt - vom Vertragspartner einseitig auferlegt (keine reale Möglichkeit zur Veränderung der Bestimmungen)

• unerheblich - Bezeichnung, Standort, Form

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 7: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Keine AGBs • = Aushandeln §§ 305 Abs. 1 Satz 3,

305 b BGB • tatsächliche Änderung• ohne Änderung, wenn Vertragspartner

tatsächlich Einfluss genommen hat und ihm für die Anerkennung anderweitig Vorteile eingeräumt sind, z. B. für Preisnachlass oder nach Erörterung von Alternativen, die AGBs als sachgerecht anerkannt werden

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 8: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 7 Lösung

• Kein Aushandeln iSd § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB

• Bestimmungen nicht abgeändert• B keine anderweitigen Vorteile für

Verzicht auf Abänderung eingeräumt • Bedeutung einzelner Vertragspunkte

für diesen Vertragsschluss nicht erörtert und als sachgerecht anerkannt

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 9: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 8 Lösung

• Mehrfach verwendbare notarielle Verträge sind AGBs

• kein Aushandeln, auch wenn Prüfungsmöglichkeit des Käufers und mögliche Änderung durch den Notar

• keine tatsächliche Änderung - keine anderweitigen Vorteile, keine Erörterung und als sachgerecht befundene Zustimmung

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 10: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Anwendungsbereich• Sachlich: • nicht im Erb- und Familien- und

Gesellschaftsrecht, § 310 Abs. 4• nicht oder eingeschränkt :

Telekommunikation der Deutschen Post, Elektrizitäts- und Gasversorgung, Personenbeförderung und für die Verdingungsordnung VOB, vgl. § § 305 a, 308 Nr. 5, 309 Nr. 7 und 9 BGB

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 11: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

• Persönlich:• §§ 305 Abs. 2 und 3 , 308, 309 BGB

gelten nicht (allerdings indirekt über § 307) für AGBs gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, § 310 Abs. 1 BGB

• Verbrauchervertrag, § 310 Abs. 3• AGBs gelten als gestellt, Nr. 1• für vorformulierte Einzelvertragsklauseln, §§ 305 c

Abs. 2, §§ 306 bis 309 BGB anwendbar, Nr. 2• Berücksichtigung, der den Vertragschluss

begleitenden Umstände, Nr. 3

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 12: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Einbeziehen• bei Vertragschluss, § 305 Abs. 2 BGB• Privatpersonen• tatsächlicher Hinweis Ausnahme:

deutlich sichtbarer Aushang• Möglichkeit zumutbarer

Kenntnisnahme - Verständlichkeit• generelles Einverständnis• Kaufleute/ jur. Person des öff.

Rechts• Stillschweigen genügt

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 13: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 9 Lösung

• AGBs nicht Vertragsbestandteil • nachträglich zugeschickt (also nicht “

bei Vertragsschluss”, § 305 Abs.2 BGB)

• kein ausdrückliches Einverständnis • ebenso fehlt deutlicher Hinweis auf

der Vorderseite• Kein Verzug

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 14: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 10 Lösung

• Für durchschnittlichen Leser nicht verständlich – nicht einbezogen, da nicht zumutbare Inhaltsverschaffung, § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 15: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Irrelevanz von AGBs• Kein Vertragsbestandteil nach § 305 c

Abs. 1 BGB , wenn überraschende Klauseln, es genügt nicht eine unübliche oder unangemessene Klausel, sondern eine Art Übertölpelung

• Individualabreden haben Vorrang nach § 305 b BGB

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 16: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 11 Lösung

• Ziff 15: nach § 305 c Abs. 1 BGB (überraschende Klausel = Art Übertölpelung - unübliche oder unangemessene Klausel genügt nicht) kein Vertragsbestandteil

• Beim Kauf einer Kaffeemaschine wird nicht mit Bezugspflicht für Kaffee gerechnet

• Regelung an versteckter Stelle

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 17: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 12Lösung

• Die Abrede in der AGB bezüglich der Gewährleistung steht im Widerspruch zur Individualabrede, wonach für eine bestimmte Leistungsfähigkeit gehaftet werden soll. Die Klausel ist daher gemäß § 305 b BGB unwirksam.

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 18: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 13 Lösung

• Wird als kundenfreundlich dahingehend ausgelegt (§ 305 c Abs. 2 BGB), dass es sich um eine Zusicherung handelt

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 19: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Inhaltskontrolle• nach §§ 307 bis 309 BGB nur für

Vertragsbestimmung die dispositive Gesetze regeln oder abändern oder ergänzen, nicht für deklaratorische Erklärungen (vgl. § 307 Abs. 3 BGB)

• Klauselverbote – nach § 309 ohne Wertungsmöglichkeit – nach § 308 mit Wertungsmöglichkeit – für Kaufleute u. ä. Personen gilt § 307 BGB

allerdings sind die Inhalte der §§ 308 und 309 BGB Indizien

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 20: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Inhaltskontrolle• Wichtige Klauselverbote:• § 309 Nr. 8: Einschränkung der

Gewährleistung• § 309 Nr. 7: Ausschluss der Haftung

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 21: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Generalklausel§ 307

• Unangemessene Regelung § 307 Abs. 1 BGB = Interessensausgleich nicht iSd der gesetzlichen Wertung (nur eigene Interessen, ohne genügende Rücksicht auf den Vertragspartner)

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 22: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

• Konkretisierung in § 307 Abs. 2 BGB– mit wesentlichen Grundgedanken der

gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren (Nr. 1)

– wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so eingeschränkt, dass der Vertragszweck gefährdet ist (Nr. 2)

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 23: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 14Lösung

• Klausel nach § 307 BGB unzulässig, da solche Klauseln die Rechtsfolgen des § 306 BGB abbedingen ( d.h. geltungserhaltende Reduktion belastet Kunden einseitig ) und ihre Tragweite für den durchschnittlichen Kunden nicht erkennbar sind

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 24: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Rechtsfolge (Teil-)Nichtigkeit

• § 306 Abs. 1 BGB soweit Klausel nichtig - Vertrag grundsätzlich nicht nichtig

• Keine geltungserhaltende Reduktion der Klausel - Verwender soll das Risiko tragen, dass die gesamte Klausel unwirksam ist

• ausnahmsweise gesamter Vertrag nach § 306 Abs. 3 BGB unwirksam

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

7. Rechtsfolge

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 25: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 15Lösung

• § 309 Nr. 7 BGB nicht unmittelbar anwendbar, da juristische Person des öffentlichen Rechts (FS Bayern)

• Unwirksamkeit der Klauseln nach § 307 Abs. 1 BGB ?

• Verletzung einer Kardinalpflicht ? • Schadensersatzpflicht setzt grund-

sätzlich schuldhaftes Verhalten voraus

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 26: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 15Lösung

• Ziff 12- Allein deshalb unwirksam, weil keine

Differenzierung zwischen Personen- und Sachschaden vorgenommen wird

- Benachteiligung, weil die Verschuldensregelung der §§ 276, 278 BGB eingeschränkt werden

• Unangemessen - kein anderweitiger Vorteil dafür eingeräumt, es sei denn, dafür gäbe es sachliche Gründe

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 27: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

- Rechtsgedanke des § 309 Nr. 7 a und b - Ausschluss der Haftung für grobe Fahrlässigkeit unzulässig

• Schadensersatzanspruch besteht• Ziff 13• Beschränkung des Schadensersatzes der Höhe

unangemessen• Sinn und Zweck der §§ 249 ff. BGB:

uneingeschränkter Ausgleich entstandener Nachteile

• Verstoß gegen Kardinalpflicht i. S. v. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 28: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 16 Lösung

• Da es sich um neue Sachen handelt (allerdings nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, dann wäre die Klausel schon nach § 475 Abs. 2 BGB unwirksam), verstößt die Klausel gegen § 309 Ziffer 8 b ff BGB, weil die Mindestverjährung von einem Jahr nicht eingehalten wird; das gilt auch im Rahmen des § 307 BGB

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 29: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

VarianteLösung

• gebrauchte Sachen• Verwender Überprüfung bei

gebrauchten Wagen, Häusern usw., nicht zumutbar

• Kein Verstoß gegen § 309 Nr. 8 oder gegen § 307 BGB

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 30: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

Fall 17 Lösung

• Grundsatz: mündliche Erklärungen des Verwender haben als Individualabreden Vorrang;

• abweichende Regelungen im AGB sind nach § 305 b BGB unwirksam

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 31: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

• ... des vertretungsberechtigter Vertreter

• soweit gesetzlich bestimmt, wie z. B. Prokura oder Geschäftsführer der GmbH

• Vorrang der Individualabrede bleibt• Gegensätzliche Abrede verstößt gegen §

307 Abs. 2 Nr. 1 BGB• wesentlicher Grundgedanke der

gesetzlich festgelegten Vertretungs-macht sind Rechtssicherheit und Rechtsklarheit

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 32: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

• Bei den übrigen bevollmächtigten Vertretern

• Verstoß gegen § 307 Abs. 2 BGB, es sei denn, der Vertragspartner kannte die Beschränkung oder sie war für ihn ohne Weiteres erkennbar;

• (hinsichtlich einer Beschränkung der Vollmacht i. S. v. § 54 Abs. 3 HGB wird man das nur dann annehmen können, wenn dies drucktechnisch besonders hervorgehoben wird und in unmittelbarer Nähe zur Unterschrift plaziert wird)

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann

Page 33: 6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- bedingungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht

• Soweit Personen nicht vertretungsberechtigt sind

• Schriftformklausel uneingeschränkt wirksam

• Verwender will sich zulässigerweise damit vor unkontrollierten Zusagen nicht bevollmächtigter Personen schützen

I. Einführung

II. Leistungs-

Störungen

III. Verjährung

IV. AGBs

1. Ziele

2. Inhalte

3. Prüfungsschema

4. Vertrags-

bestandteil

5. Auslegung

6. Inhaltskontrolle

FH-Hof

Wirtschaftsprivatrecht

Prof. Dr. J. Lehmann