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6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DES VERWALTUNGSVERBANDES „AM KLOSTERWASSER“ mit den Verbandsgemeinden Crostwitz, Nebelschütz, Panschwitz-Kuckau, Ralbitz-Rosenthal und Räckelwitz Umweltbezogene Stellungnahmen Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“ Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau Fassung vom 15.05.2020 Landschaftsarchitektur Panse Martin-Hoop-Straße 12 02625 Bautzen

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Page 1: 6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DES … · Fassung vom 31.08.2018 Hier: Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen Sehr geehrte Damen und Herren, der oben genannte Planentwurf

6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

DES VERWALTUNGSVERBANDES

„AM KLOSTERWASSER“

mit den Verbandsgemeinden Crostwitz, Nebelschütz,

Panschwitz-Kuckau, Ralbitz-Rosenthal und Räckelwitz

Umweltbezogene Stellungnahmen

Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“

Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau

Fassung vom 15.05.2020

Landschaftsarchitektur Panse

Martin-Hoop-Straße 12

02625 Bautzen

Page 2: 6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DES … · Fassung vom 31.08.2018 Hier: Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen Sehr geehrte Damen und Herren, der oben genannte Planentwurf

LANDRATSAMT BAUTZEN • Macherstraße 55 • 01917 Kamenz • Telefon: 03591 5251-0 • www.landkreis-bautzen.de Kreissparkasse Bautzen • IBAN: DE84 8555 0000 1000 0033 33 • BIC: SOLADES1BAT Ostsächsische Sparkasse Dresden • IBAN: DE68 8505 0300 3000 0335 04 • BIC: OSDDDE81XXX Öffnungszeiten: Di./Do. 08:30 – 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung • telefonische Servicezeit: Mo.-Fr. 08:30 – 13:00 Uhr sowie Di./Do. bis 18:00 Uhr Bürgeramt: Mo.-Fr. 08:30 – 13:00 Uhr sowie Di./Do. bis 18:00 Uhr Die Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation.

6. Änderung Flächennutzungsplan Verwaltungsverband "Am Klosterwasser" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Fassung vom 31.08.2018 Hier: Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen Sehr geehrte Damen und Herren, der oben genannte Planentwurf wurde von den Ämtern des Landratsamtes Bautzen, deren Be-lange durch die Planung berührt werden, geprüft. Folgende Stellungnahmen erhalten Sie zur Vorbereitung der sachgerechten Abwägung: 1. Untere Forstbehörde

Von folgenden Planänderungen werden waldrechtliche Belange betroffen: Ne 6Ä: Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Osten der beabsichtigten Wohnbaufläche Wald befindet, nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG dürfen in einem Mindestabstand von 30 Metern zum Wald keine Gebäude und keine baulichen Anlagen mit Feuerstätten errichtet werden. Ne 2Ä a: Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Süden der beabsichtigten gemischten Bau-fläche Wald befindet, nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG dürfen in einem Mindestabstand von 30 Metern zum Wald keine Gebäude und keine baulichen Anlagen mit Feuerstätten errichtet wer-den. Ne 2Ä b: Die ehemalige Weihnachtsbaumplantage auf dem Flurstück 561/3, Gmkg. Piskowitz, hat sich zu Wald nach § 2 Abs. 1 BWaldG i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 SächsWaldG entwickelt. Die beabsichtigte Inanspruchnahme als gemischte Baufläche innerhalb des FNP-Verfahrens bedarf nach § 9 SächsWaldG einer vorherigen Waldumwandlungserklärung bevor der FNP genehmigt werden kann.

LANDRATSAMT BAUTZEN BAUAUFSICHTSAMT

Bearbeiterin: Doreen Fritzsche

Dienstsitz: Macherstraße 57

01917 Kamenz

Telefon: 03591 5251-63010

Fax: 03591 5250-63010

E-Mail: [email protected]

Ihr Zeichen:

Unser Zeichen: 63-621.39:pnk-06

Datum: 12.11.2018

Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück.

Landschaftsarchitektur Panse GbR 02625 Bautzen nur per Email

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Rä 2Ä: Das Flurstück 12/2, Gemarkung Höflein, ist teilweise mit Wald nach § 2 Abs. 1 BWaldG i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 SächsWaldG bestockt. Die beabsichtigte Inanspruchnahme als gemischte Baufläche innerhalb des FNP-Verfahrens bedarf nach § 9 SächsWaldG einer vorherigen Wald-umwandlungserklärung bevor der FNP genehmigt werden kann. Bei Erhalt dieser Waldfläche dürfen nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG in einem Mindestabstand von 30 Metern zum Wald keine Gebäude und keine baulichen Anlagen mit Feuerstätten errichtet werden. Ne 5Ä: Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Norden, Nordosten und Südwesten der beab-sichtigten gewerblichen Baufläche Wald befindet, nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG dürfen in einem Mindestabstand von 30 Metern zum Wald keine Gebäude und keine baulichen Anlagen mit Feu-erstätten errichtet werden. Es wird allgemein darauf hingewiesen, dass auf der verwandten topographischen Grundkarte der FNP-Änderungen nicht alle Waldflächen, welche infolge Erstaufforstung oder natürlicher Sukzes-sion entstanden sind, dargestellt sind. Auf eine ausdrückliche Korrektur wurde in dieser Stellung-nahme verzichtet, soweit dies nicht für die beabsichtigten Planänderungen relevant war. Sofern eine entsprechende vollständige Walderfassung beabsichtigt ist, ist die untere Forstbe-hörde gern bereit, die neu entstanden Waldflächen zuzuarbeiten. 2. Kreisentwicklungsamt Mit dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes „Am Klosterwasser“ vom 31.08.2018 wird überwiegend der tatsächliche Baubestand korrigiert und nur wenige neue Bauflächen entsprechend dem zu erwartenden Bedarf ausgewiesen. Die Bauflä-chen dienen der Eigenentwicklung der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes und der Erhöhung der Wohnattraktivität der Bewohner. Die Betrachtung der geplanten Neuausweisungen hinsichtlich der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Region Oberlausitz-Niederschlesien führt jedoch an einigen Standorten zu Differenzen. Es wird bspw. die geplante Baufläche „Crostwitz – Friedensstraße“ (Cro 2Ä) in o. g. Gesamtfortschreibung des Regionalplans als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesen. Die „Gemischte Baufläche Piskowitz“ (Ne 2Ä b) befindet sich teilweise im Vorbehaltsgebiet Oberflä-chennahe Rohstoffe. Es wird empfohlen diesbezüglich den Regionalen Planungsverband der Region Oberlausitz-Niederschlesien anzuhören. Des Weiteren werden Bauflächen ausgewiesen, die gegenwärtig als landwirtschaftliche Nutzflä-chen bewirtschaftet werden. Das betrifft Wohn- und Mischbauflächen sowie die geplante Grünfläche „Njebjasa“. Es handelt sich um Flächen mit hohen Bodenwerten, die der Landwirtschaft als Produktionsmittel dauerhaft und endgültig verloren gehen, wenn die Vorhaben umgesetzt werden, ohne dass heu-tigen und künftigen Landwirten dafür gleichwertige Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung 2002 gegen die Neu-Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche als Siedlungs- und Verkehrsflächen aus-gesprochen (beispielsweise auch im Agrarpolitischen Bericht vom 11. Mai 2011). Gemäß § 1 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in Nr. 2 genannten schutzwürdigen Wohnbedürfnisse und die in Nr. 8 b genannten schutzwürdigen Belange der Land- und Forstwirt-schaft gleichrangig, weshalb im vorliegenden Fall eine besondere Abwägung vorzunehmen ist.

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Auf Grünland trifft das jedoch nicht zu, so dass gegen die Planung zur Grünlandfläche „Njebjasa“ in der Größe von 4 ha im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft aus agrarstruktureller Sicht ebenfalls Bedenken geäußert werden. Diese Stellungnahme bezieht sich auf die vorgelegten Unterlagen und verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen in der Planung vorgenommen werden. 3. Untere Immissionsschutzbehörde Zur vorgelegten Flächennutzungsplanänderung (6. Änderung) bestehen aus der Sicht des Im-missionsschutzes zu folgendem Punkt Bedenken. Nebelschütz: Ne5Ä: Es bestehen Bedenken bezüglich der östlich gelegenen Gewerbefläche aufgrund der ho-hen Geruchsimmissionswerte. Die Klärung des Problems wird im Rahmen des Bebauungsplans vorgenommen. Die folgenden Punkte sind als Hinweise zu werten. Es wird darum gebeten diese zu überprüfen und gegebenenfalls den Vorschlägen zu folgen. - Rä4Ä: Der B-Plan, auf den sich die Änderung im F-Plan bezieht, heißt „Gewerbegebiet Neudör-fel – West II“. Dies sollte korrigiert werden. - Ne2Äb: Südwestlich neben der neuen Mischbaufläche befindet sich im F-Plan eine kleine Grün-fläche, die im Luftbild als bebaute Fläche zu erkennen ist. Dies sollte geprüft und angepasst wer-den. - Cro2Ä: Die geplante Mischbaufläche befindet sich im Einwirkungsbereich der Staatsstraße S101. Im Nahbereich zur Straße könnten Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden, um die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1 einhalten zu können. Ein entsprechender Hinweis sollte in den Erläuterungsbericht bzw. Umweltbericht aufgenommen werden. 4. Untere Wasserbehörde Nach Prüfung der wasserrechtlichen Belange sind nachfolgende Forderungen und Hinweise zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beachten und in den Planteilen zu ergänzen. Cro2ÄForderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG) aufgrund der

Lage von Gewässern mit Gewässerkennzahl: 5381268 sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, unter und über Oberflächengewässern.

Cro3Ä Forderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG)

aufgrund der Lage von Gewässern mit Gewässerkennzahl: 53812682

sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, un-ter und über Oberflächengewässern.

Ne1Ä Forderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG)

aufgrund der Lage von Gewässern, hier der Jauer mit Gewässerkennzahl: 38114 sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, unter und über Oberflächengewässern.

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Ne2Äa Forderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG) aufgrund der Lage von Gewässern, hier des Piskowitzer Hauptgraben mit Gewässer-kennzahl: 53812746 sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, unter und über Oberflächen-gewässern. Weiterhin Einschränkungen durch Meliorationsanlagengesetz (MeAnlG) aufgrund der Lage von Meliorationsanlagen in Ge-biet sind im B-Plan aufzunehmen.

Ne2Äb Forderung: Einschränkungen durch Meliorationsanlagengesetz (MeAnlG)

aufgrund der Lage von Meliorationsanlagen in Gebiet sind im B-Plan aufzunehmen. Ne5Ä Forderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG)

aufgrund der Lage von Gewässern, hier Verrohrter Bereich mit Gewässerkennzahl: 53811438 sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, unter und über Oberflächengewässern.

Ne7Ä Forderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG)

aufgrund der Lage von Gewässern, hier des Piskowitzer Hauptgraben mit Gewässer-kennzahl: 53811436 sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, unter und über Oberflächen-gewässern. Weiterhin Einschränkungen durch Meliorationsanlagengesetz (MeAnlG) aufgrund der Lage von Meliorationsanlagen in Ge-biet sind im B-Plan aufzunehmen.

PaKu2Ä Forderung: Einschränkungen durch Meliorationsanlagengesetz (MeAnlG) auf-

grund der Lage von Meliorationsanlagen in Gebiet sind im B-Plan aufzunehmen. PaKu3Ä Forderung: Einschränkungen durch Meliorationsanlagengesetz (MeAnlG) auf-

grund der Lage von Meliorationsanlagen in Gebiet sind im B-Plan aufzunehmen. PaKu4Äb Forderung: Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet für das Klosterwasser ist

im FNP darzustellen und die daraus resultierenden Einschränkungen durch Was-sergesetze (WHG und SächsWG) sind im B-Plan aufzunehmen. Die LTV Betrieb Spree/Neiße ist im Verfahren für die Änderung des FNP im Hinblick auf zukünftige Änderungen bei der Darstellung der Überschwemmungsflächen im Rahmen der Erstellung von Gefahren- und Risikokarten für das Klosterwasser zu beteiligen.

PaKu6Ä Forderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG) auf-

grund der Lage von Gewässern/Gewässerverrohrungen mit Gewässerkennzahl: 5381242 sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, unter und über Oberflächengewässern und entsprechend der histo-rischen Karten der Gewässerverlauf aktuell darzustellen.

Rä3Ä Forderung: Einschränkungen durch Meliorationsanlagengesetz (MeAnlG) auf-

grund der Lage von Meliorationsanlagen in Gebiet sind im B-Plan aufzunehmen. RaRo1Ä Hinweis: Die LTV Betrieb Spree/Neiße ist im Verfahren für die Änderung des FNP

im Hinblick auf zukünftige Änderungen bei der Darstellung der Überschwem-mungsflächen im Rahmen der Erstellung von Gefahren- und Risikokarten für das Klosterwasser zu beteiligen.

RaRo2Ä Forderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG) auf-

grund der Lage von Gewässern/Gewässerverrohrungen mit Gewässerkennzahl: 538127396 sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, unter und über Oberflächengewässern und entsprechend der Ge-wässerverlauf darzustellen.

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RaRo3Ä Forderung: Einschränkungen durch Wassergesetze (WHG und SächsWG) auf-grund der Lage von Gewässern/Gewässerverrohrungen, hier Schönauer Flutgra-ben mit Gewässerkennzahl: 5381274 sind im B-Plan aufzunehmen, wie z. B. für Gewässerrandstreifen und Bauen am, im, unter und über Oberflächengewässern und entsprechend der Gewässerverlauf darzustellen.

5. Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde In Anbetracht der im südlichen Planungsgebiet bestehenden potenziellen Erosionsgefährdung wird dringend empfohlen bei der Planung Vorkehrungen gegen Schäden der Bebauung durch Eintrag von Erosionsmaterial in Folge von Wassererosion vorzusehen. (Neubauflächen westlich und südlich Panschwitz-Kuckau, Ortsmitte Lehndorf und Säuritz, Ortsrand Miltitz). Vorsorge kann beispielsweise durch die Begrünung von Abflussbahnen oder die Eingrünung von Ortsrandlagen sowie extensive Bewirtschaftung getroffen werden. 6. Untere Naturschutzbehörde

Wird nachgereicht

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Doreen Fritzsche Sachgebiet Bauaufsicht

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LANDRATSAMT BAUTZEN • Macherstraße 55 • 01917 Kamenz • Telefon: 03591 5251-0 • www.landkreis-bautzen.de Kreissparkasse Bautzen • IBAN: DE84 8555 0000 1000 0033 33 • BIC: SOLADES1BAT Ostsächsische Sparkasse Dresden • IBAN: DE68 8505 0300 3000 0335 04 • BIC: OSDDDE81XXX Öffnungszeiten: Di./Do. 08:30 – 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung • telefonische Servicezeit: Mo.-Fr. 08:30 – 13:00 Uhr sowie Di./Do. bis 18:00 Uhr Bürgeramt: Mo.-Fr. 08:30 – 13:00 Uhr sowie Di./Do. bis 18:00 Uhr Die Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation.

6. Änderung Flächennutzungsplan Verwaltungsverband "Am Klosterwasser" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Fassung vom 31.08.2018 Hier: Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen Sehr geehrte Damen und Herren, der oben genannte Planentwurf wurde von den Ämtern des Landratsamtes Bautzen, deren Be-lange durch die Planung berührt werden, geprüft. Folgende Stellungnahme erhalten Sie zur Vorbereitung der sachgerechten Abwägung:

Untere Naturschutzbehörde

Bei den meisten Flächen der 6. Änderung des FNP handelt es sich um nachrichtliche Übernah-me bereits rechtskräftig gewordener Satzungen und Bebauungspläne. Leider ist die UNB bei verschiedenen Satzungen, trotz Einwände im Beteiligungsverfahren, nicht über das Abwägungs-ergebnis bzw. Änderungen der Satzungen informiert worden. Dies ist insbesondere von Bedeu-tung, wenn es sich um pot. Biotopflächen o.ä. handelt. Wir bitten darum, zukünftig die Abwägun-gen, Planungsänderungen u.ä. vor Rechtskraft der Satzungen zur Kenntnis zu erhalten. Zu folgenden Planungen wird aus naturschutzrechtlicher Sicht wie folgt Stellung genommen: PaKu 2.Ä.: Hier ist ein neues Wohnbaugebiet auf 2,26 ha landwirtschaftlicher Fläche geplant. Im Rahmen der Umweltprüfung sollte als funktionaler Ausgleich vorrangig Entsiegelungen im baurechtlichen Außenbereich sowie Kompensationsmaßnahmen gemäß der Darstellungen im FNP (Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft geplant werden. PaKu 4Äb: Der Darstellung der Fläche südlich des bestehenden Ortsrandes als gemischte Baufläche wird nicht zugestimmt. Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen erhebliche Beden-ken gegenüber der Ausweitung der Bebauung über den bestehenden Ortsrand hinaus (südlich der Talstr.), insbesondere aufgrund des unmittelbar angrenzenden FFH- Gebietes und LSG „Neustädtel“.

LANDRATSAMT BAUTZEN BAUAUFSICHTSAMT

Bearbeiterin: Doreen Fritzsche

Dienstsitz: Macherstraße 57

01917 Kamenz

Telefon: 03591 5251-63010

Fax: 03591 5250-63010

E-Mail: [email protected]

Ihr Zeichen:

Unser Zeichen: 63-621.39:pnk-06

Datum: 14.11.2018

Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück.

Landschaftsarchitektur Panse GbR 02625 Bautzen nur per Email

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In der Begründung wurde das Vorhandensein bestehender Bauten angeführt. Vor Ort sind je-doch nur Holzstapel und ein Unterstand für Pferde vorhanden, deren Baugenehmigung uns nicht bekannt ist. Eine naturschutzrechtliche Gestattung liegt nicht vor. Insofern sollte im Interesse des Umgehungsschutzes der o.g. Schutzgebiete sowie zum Erhalt des Landschaftsbildes als auch entgegen einer weiteren Zersiedelung der Landschaft eine Bebauung verhindert werden. Cro 2Ä: Die geplante Baufläche grenzt unmittelbar an eine Maßnahmefläche des Naturschutzes und stellt eine weitere einseitige Ausweitung der Bebauung in den unbeplanten Außenbereich dar. Die Fläche ist im Regionalplan als Vorranggebiet LW dargestellt. Aufgrund der Angrenzung an den Graben und die Maßnahmefläche kann aus naturschutzrechtli-cher Sicht der Ausweisung als gem. Baufläche nicht zugestimmt werden. Dieser von Bebauung freie Korridor entlang des Grabens – mit Fortsetzung westlich der Friedensstraße - ist von Be-deutung für den Biotopverbund. Hier sollte vorrangig darauf geachtet werden, dass die Bepflan-zung des östlich der Straße fortlaufenden Grabens erfolgt (gem. Darstellung als Maßnahmeflä-che), damit dieser Biotopverbund gem. § 21 BNatSchG weitergeführt wird. Außerdem hätte die geplante Bebauung jenseits des letzten Wohngrundstücks mit großzügigem Garten und Obstbaumbestand nahezu keine Verbindung mehr zur bestehenden Bebauung. Au-ßerdem hat Crostwitz weitere Baugrundstücke ausgewiesen, bei denen die Bauleitplanung be-reits erfolgt ist, so dass ein ausreichendes Angebot an Bauflächen im Ort besteht. NE 7Ä: Aus naturschutzrechtlicher Sicht wurden im Rahmen der Beteiligung zur Klarstellungssatzung des Ortsteils Dürrwicknitz erhebliche Bedenken gegenüber der Einbeziehung der Flächen 7Ä in den Innenbereich im Rahmen der Klarstellung erhoben. Aus unserer Sicht handelte es sich dabei nicht um das geeignete Planungsinstrument. Mit einer Ergänzungssatzung wäre im Interesse des Ortes eine angemessene naturschutzrechtliche Kompensation und die Neugestaltung der regio-naltypischen Ortsrandeingrünung zu erreichen gewesen. Ne 1Ä: Projekt Njebjesa Die Fläche wird als Grünfläche mit Erholungsfunktion dargestellt. Nach unserer Information ist eine gärtnerische Nutzung der Flächen geplant. Die naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen sollten als solche Schutzflächen dargestellt werden, ebenso das Wäldchen nördlich des „Frosches“. Die besonders geschützten Biotope sind in den Darstellungen nicht enthalten. Im Rahmen der Anpassung des FNP sollte auch die Auflistung und/ oder Darstellung der besonders geschützten Biotope als „Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutz-rechts“ überarbeitet werden. Aufgrund der Neuanlage und Neuerfassung von Biotopen gab es in den letzten Jahren Änderung. Generell sollte bei den weiteren Baumaßnahmen und Planungen verstärkt Kompensationsmaß-nahmen aus den Planungen des FNP generiert werden um so zumindest teilweise die Planun-gen des FNP/Landschaftsplanes umzusetzen. Dies wäre insbesondere für den Biotopverbund von großer Bedeutung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Doreen Fritzsche Sachgebiet Bauaufsicht

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~50hertz

50 Hertz Tranamisalon GmbH - Heideatraße 2 - 10557 Berlln

Landschaftsarchitektur Panse Martin-Hoop-Straße 12 02625 Bautzen

Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans Verwaltungsverband "Am Klosterwasser" mit den Verbandsgemeinden Crostwitz, Nebelschütz, Panschwitz-Kuckau, Ralbitz-Rosenthal und Räckelwitz

Sehr geehrte Frau Sowa,

Ihr Schreiben haben wir dankend erhalten.

Folgende Unterlagen lagen uns zur Einsichtnahme vor:

• Planzeichnung, • Begründung.

Im Planungsgebiet befindet sich unsere

380-kV-Leitung Bärwalde - Schmölln 551/552 von Mast-Nr. 67 - 78

sowie unsere dazugehörigen Kompensationsmaßnahmen (auch AlE-Maßnahmen}

A 3 - Montage von Nistkästen an den Masten der 380-kV-Leitung E 2 - Wegbepflanzung bei Ostro E 3 - Baumpflanzungen an der Parkanlage Nebelschütz E 4- Baumpflanzungen im Bereich des Sportplatzes Crostwitz E 10- Anlage einer Streuobstwiese bei Miltiz E 12- Wegbepflanzung östlich von Nucknitz E 14- Wegbepflanzung nördlich von Nucknitz E 15 - Baumbepflanzungen im Bereich des Sportplatzes Horka.

Unser Anlagenbestand ist in den eingereichten Unterlagen nicht enthalten.

Den Leitungsverlauf und die Lage der AlE-Maßnahmen entnehmen Sie bitte den mitgelieferten Anlagen. Wir bitten darum den Leitungsverlauf sowie die AlE­Maßnahmen nachrichtlich in die Planunterlagen zu übernehmen.

50Hertz Transmission GmbH

TG Netzbetrieb

Heidestraße 2 10557 Bertin

Datum 15.10.2018

Unser Zeichen 2018-005702-01-TG

Ansprechpartner/in Frau Froeb

Telefon-Durchwahl 030/5150-3495

Fax-Durchwahl

E-Mail [email protected]

Ihre Zeichen

Ihre Nachricht vom 09.10.2018

Vorsitzender des Aufsichtsrates Christiaan Peeters

Geschäftsführer Boris Schucht, Vorsitz Dr. Dirk Biermann Dr. Frank Goiletz Marco Nix

Sitz der Gesellschaft Bertin

Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB84446

Bankverbindung BNP Paribas, Nl FFM BLZ 512 106 00 Konto-Nr. 9223 7410 19 I BAN: DE75 5121 0600 9223 7410 19 BIC: BNPADEFF

USt.-ld.-Nr. DE813473551

www.SOhertz.com

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~50hertz

Hierfür können digitale Daten unter [email protected] abgefordert werden. Bitte geben Sie dazu unsere Registriernummer (2018-005702-01-TG), das gewünschte Dateiformat und Koordinatenreferenzsystem an.

Allgemein zur Hochspannungsfreileitung:

Es ist ein Freileitungsbereich von 50 m (Anhaltswert) beidseitig der Trassenachse zu beachten und im Plan zu kennzeichnen.

Innerhalb des Freileitungsbereiches befindet sich der Freileitungsschutzstreifen von ca. 35 m beidseitig der Trassenachse.

Für den Freileitungsschutzstreifen ist in den Grundbüchern eine beschränkte persön­liche Dienstbarkeit (leitungsrecht in Abt. II, Lasten und Beschränkungen) eingetra­gen. Nach dem Inhalt dieser Dienstbarkeit dürfen u. a. keine baulichen oder sonsti­gen Anlagen im Freileitungsschutzstreifen errichtet werden, die den ordnungsgemä­ßen Bestand und Betrieb der Hochspannungsfreileitung beeinträchtigen oder gefähr­den. Außerdem sind je nach Nutzungsart besondere Auflagen einzuhalten.

Einer Errichtung von Gebäuden und der Nutzung von Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, wird grundsätzlich nicht zugestimmt.

Zu den Kompensationsmaßnahmen (AlE-Maßnahmen):

Die genannten AlE-Maßnahmen wurden im Zuge der Errichtung der 380-kV-Leitung Bärwalde- Schmölln 551/552 im Jahr 2013-2015 realisiert und befinden sich derzeit in Unterhaltungspflege durch 50Hertz bzw. Dritte. Die Unterhaltungspflege ist für mindestens 25 Jahre durch 50Hertz zu gewährleisten.

An den AlE-Maßnahmen existiert ein20m breiter Schutzbereich (in alle Richtungen), in dem der 50Hertz alle geplanten Vorhaben anzuzeigen sind.

Hinweis:

Sobald im Zuge von geplanten Vorhaben AlE-Maßnahmen der 50Hertz weggenom­men oder verändert werden müssen, ist dies bei der zuständigen Genehmigungsbe­hörde zu beantragen und dementsprechend auszugleichen.

50Hertz kann dem Vorhaben nur zustimmen, sofern die zuständige Untere Natur­schutzbehörde die Verringerung des Maßnahmenumfanges bzw. den Wegfall der AlE-Maßnahme infolge der Überbauung/Überplanung durch das Vorhaben geneh­migt.

Die Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde ist vom Vorhaben­träger einzuholen und 50Hertz zur Dokumentation zu übersenden. Die Verringerung des Maßnahmenumfanges ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ist rechtlich nicht zulässig (vgl. §15 Abs. 4 BNatSchG).

Datum 15.10.2018

SEITE/UMFANG 2/3

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Speziell zum Flächennutzungsplan:

Von den aktuellen Änderungsflächen der 6. Änderung zum FNP sind weder unsere Leitung noch unsere AlE-Maßnahmen betroffen.

Alle Bauvorhaben und Pflanzmaßnahmen, die im Freileitungsbereich der o. g. Hochspannungsfreileitung, im Schutzbereich unserer Kompensationsmaßnah­men geplant oder durchgeführt werden sollen, sind zur Prüfung und Stellung­nahme bei 50Hartz Transmission GmbH, Regionalzentrum Ost, Sigmund­Bergmann-Straße 1, 03222 Lübbenau/Spreewald einzureichen.

Wir bitten vorgenannte Sachverhalte in die Begründung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

Wir bitten um weitere Beteiligung am Planungsverfahren.

Freundliche Grüße

50Hertz Transmission GmbH

~~..::::-.....:;/. Zre;iftt{tvz.d Kretschmer

Anlage

Übersicht zum Anlagenbestand der 50Hertz Transmission GmbH Übersicht zur Lage der AlE-Maßnahmen der 50Hertz Transmission GmbH

Datum 15.10.2018

SEITElUMFANG 3/3

Page 20: 6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DES … · Fassung vom 31.08.2018 Hier: Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen Sehr geehrte Damen und Herren, der oben genannte Planentwurf

Anlage zum Schreiben der 50Hertz Transmission GmbH vom 15.10.2018- Reg.-Nr. 2018-005702-01 -TG Dient nur zur Information und darf nicht veröffentlicht werden.

Anlagenbestand der 50Hertz

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Anlage zum Schreiben der 50Hertz Transmission GmbH vom 15.10.2018- Reg.-Nr. 2018-005702-01-TG Dient nur zur Information und darf nicht veröffentlicht werden.

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Bearbeiter: Andrea Schmid

Telefon: 0341 – 3090814

Email: [email protected]

Datum: 12.11.2018

Ihr Zeichen: Unser Zeichen: SDW-LAG-2018- 397_FNP

Klosterwasser

Absender: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e. V. Geschäftsstelle Städtelner Straße 54 04416 Markkleeberg

Weitere Mitglieder der Landes-arbeitsgemeinschaft (LAG) der anerkannten Naturschutz- vereinigungen Sachsens:

GRÜNE LIGA Sachsen e. V. BUND für Umwelt- und Naturschutz Landesverband Sachsen e. V. Landesjagdverband Sachsen e. V. Landesverband Sächsischer Angler (LVSA) e. V.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz (LSH) e. V.

Naturschutzbund Deutschland (NABU),Landesverband Sachsen e. V. Naturschutzverband Sachsen e. V. (NaSa)

Landschaftsarchitektur Panse Martin-Hopp-Straße 12 02625 Bautzen

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Städtelner Straße 54, 04416 Markkleeberg

Stellungnahme bzgl. Mail vom 09.10.2018: Frühzeitige Beteiligung 6. Änderung FNP des Verwaltungsverbandes „Am Klosterwasser“

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Als Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LAG) gemäß § 36 Abs. 3 SächsNatSchG der anerkannten Naturschutzvereinigungen und in Vertretung für: - GRÜNE LIGA Sachsen e. V. - Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. - Naturschutzverband Sachsen e. V. nehmen wir nach Prüfung der Unterlagen auf Grundlage des § 36 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG wie folgt zu Ihrem Schreiben Stellung: Die Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. unter Anschluss des Naturschutzverband Sachsen e. V. lehnt das o. a. Vorhaben mit nachfolgender Begründung ab. Die GRÜNE LIGA Sachsen e. V. stimmt dem o. g. Vorhaben unter Vorbehalt zu.

BEGRÜNDUNG zur Ablehnung im Wortlaut seitens des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. unter Anschluss des Naturschutzverband Sachsen e. V.:

Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. bewertet die Planungsziele gemäß seinen Satzungsgrundsätzen danach, ob und wie mit den Maßnahmen der baulichen Entwicklung einem nachweisbaren Bedarf entsprochen wird (bedarfsorientierte Bauleitplanung), wie durch hinreichende Beachtung des Vermeidungs-, Minimierungs-, Kompensationsgebotes bei Natureingriffen Bauvorhaben mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftsgestaltung vereinbar sind und welchen Stellenwert die Schutzziele von Natur und Landschaft einnehmen. Zu beurteilen ist weiterhin, mit welchen Maßnahmen eine an die Eigenart der Region angepasste Siedlungsentwicklung und Baugestaltung gesichert werden können.

L A N D E S A R B E I T S G E M E I N S C H A F T

der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens LLAAGG

Page 25: 6. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DES … · Fassung vom 31.08.2018 Hier: Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen Sehr geehrte Damen und Herren, der oben genannte Planentwurf

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Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens

LL AA GG

Im Planteil 3.1 fehlt ein quantitativer Nachweis an Wohnbedarf auf der Grundlage

der Einwohnerentwicklung (Bevölkerungsprognose)

der Erhöhung des Wohnflächenbedarfes pro Einwohner,

der Modernisierungserfordernisse ,

des Bedarfs an altersgerechten Wohnen,

von Bauanträgen.

Aus der Planung geht nicht hervor, welcher Gesamtbedarf an WE besteht, damit wird einer bedarfsgerechten Bauleitplanung nicht entsprochen. Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. lehnt auf Grund des fehlenden Bedarfsnachweises an Wohnbauflächen den o.g. Flächennutzungsplan ab.

Der Naturschutzverband Sachsen e. V. schließt sich dieser Stellungnahme vollumfänglich

an und lehnt o. g. Vorhaben ebenfalls ab.

ZUSTIMMUNG UNTER VORBEHALT im Wortlaut seitens der GRÜNE LIGA Sachsen e. V:

Wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 63 BNatSchG und äußern uns mit folgender Stellungnahme: Eine qualifizierte Stellungnahme zu dem vorgestellten Flächennutzungsplan ist uns gegenwärtig leider nicht möglich. Nach grober Sichtung sehen wir jedoch keine grundsätzlichen Bedenken. Um künftige Vorhaben im Plangebiet besser bewerten zu können, bitten wir Sie jedoch im Falle von Veränderungen uns ein Exemplar des bestätigten FNP zuzusenden. ----------------------------------------------------------------- Seitens der übrigen Mitglieder der LAG:

- BUND Landesverband Sachsen e. V. - Landesverband Sächsischer Angler e. V. - Landesjagdverband Sachsen e. V. - NABU Landesverband Sachsen e. V. - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, LV Sachsen e. V.

wird keine LAG-Stellungnahme abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

Andrea Schmid Geschäftsstelle Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e. V. stellvertretend als geschäftsführender Verband der LAG Naturschutz