94000 spritschwarz · 2020. 1. 24. · 94000 spritschwarz version: 7.0 1. bezeichnung des stoffs...

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26.03.2018 Druckdatum: Seite 1 Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 94000 Spritschwarz Version: 7.0 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1. Produktidentifikator 1. 1. Handelsname: Spritschwarz Artikelnummer: 94000 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1. 2. Verwendung: Farbmittel für Farben- und Lackindustrie Farbmittel für industrielle Zwecke Empfohlene Einschränkungen der Anwendung: Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt (Hersteller/Importeur) 1. 3. Firma: Kremer Pigmente GmbH & Co. KG Adresse: Hauptstr. 41-47, 88317 Aichstetten, Germany Tel./Fax.: Tel +49 7565 914480, Fax +49 7565 1606 Internet: www.kremer-pigmente.de EMail: [email protected] Importeur: -- Notrufnummern 1. 4. Notrufnummern: +49 7565 914480 (Mo-Fr 8:00 - 17:00) Mögliche Gefahren 2. Einstufung des Stoffs/Gemischs 2. 1. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H317 Cat.: 1 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360D Cat.: 1B Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H373 Cat.: 2 Einstufung gemäß EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG S-Sätze: Mögliche Wirkungen auf die Umwelt: Kennzeichnungselemente 2. 2. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrensymbole: 2 Folgeseite

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  • 26.03.2018Druckdatum:

    Seite 1

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018

    SicherheitsdatenblattGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    94000 Spritschwarz

    Version: 7.0

    Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Un ternehmens 1.

    Produktidentifikator 1. 1.

    Handelsname: Spritschwarz

    Artikelnummer: 94000

    Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1. 2.

    Verwendung:Farbmittel für Farben- und LackindustrieFarbmittel für industrielle Zwecke

    Empfohlene Einschränkungen der Anwendung:

    Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt (Hersteller/Importeur) 1. 3.

    Firma: Kremer Pigmente GmbH & Co. KG

    Adresse: Hauptstr. 41-47, 88317 Aichstetten, Germany

    Tel./Fax.: Tel +49 7565 914480, Fax +49 7565 1606

    Internet: www.kremer-pigmente.de

    EMail: [email protected]

    Importeur: --

    Notrufnummern 1. 4.

    Notrufnummern: +49 7565 914480 (Mo-Fr 8:00 - 17:00)

    Mögliche Gefahren 2.

    Einstufung des Stoffs/Gemischs 2. 1.

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1Reproduktionstoxizität, Kategorie 1BSpezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H317

    Cat.: 1Kann das Kind im Mutterleib schädigen.H360D

    Cat.: 1BKann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

    H373Cat.: 2

    Einstufung gemäß EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG

    S-Sätze:

    Mögliche Wirkungen auf die Umwelt:

    Kennzeichnungselemente 2. 2.

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Gefahrensymbole:2 Folgeseite

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    Seite 2

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    GHS07

    GHS08-2

    Signalwort:Gefahr

    Gefahrenhinweise:H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter

    Exposition.

    Sicherheitshinweise:P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen.P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes

    tragen.P280 Schutzhandschuhe/ -kleidung/ Augen- / Gesichtsschutz tragen.P303+P361+P353 Bei Kontakt mit der Haut: Alle beschmutzten, getränkten

    Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.P308+P310 Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort Giftinformationszentrum

    oder Arzt anrufen.P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen

    waschen.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Entsorgung des Inhalts/Behälters gemäß den örtlichen,

    regionalen, nationalen u. internat. Vorschriften.

    Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

    Sonstige Gefahren 2. 3.Das Produkt ist unter bestimmten Bedingungen staubexplosionsfähig.

    Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen 3.

    Stoffe 3. 1.

    Gemische 3. 2.

    Chemische Charakterisierung: Farbstoff für Lacke und Holzbeizen, Chrom(III)Metallkomplex-Farbstoff. C.I. Solvent Black 27

    Angaben zu Bestandteilen / Gefährliche Inhaltsstoffe:

    Reaktionsmasse von Amine, C10-14-verzweigt und linear alkyl, [1-[(2-hydroxy-4-nitrophenyl)azo]2-naphthalenolato(2)][1-[(2-hydroxy-5-nitrophenyl)azo)-2-naphthalenolato(2)]chromat(1-), Amine, C10-14-verzweigt und linear alkyl, bis[1-[(2-hydroxy-4-nitrophenyl)azo]-

    3 Folgeseite

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    Seite 3

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    2-naphthalenolato(2)-]chromat(1-) und Amine, C10-14-verzweigt und linear alkyl, bis[1-[(2-hydroxy-5-nitrophenyl)azo]-2-naphthalenolato(2-)]chromat(1-) (Skin Sens. 1B, Repr. 1B, STOT RE 2, H317-H360D-373): 75 - 100 %

    Zusätzliche Angaben:

    Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.

    Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 4. 1.

    Allgemeine Hinweise:Beschmutzte oder getränkte Kleidung ausziehen.Arzt konsultieren.Ersthelfer muss sich selbst schützen.

    Nach Einatmen:Frischluftzufuhr.Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.

    Nach Hautkontakt:Mit Seife und unter fließendem Wasser abwaschen.Verunreinigte Kleidung ausziehen.

    Nach Augenkontakt:Augen sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.

    Nach Verschlucken:Mund mit viel Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

    Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4. 2.

    Symptome:Keine weiteren Informationen verfügbar.

    Effekte:Keine weiteren Informationen verfügbar.

    Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 4. 3.

    Behandlung:Symptomatische Behandlung.

    Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.

    Löschmittel 5. 1.

    Geeignete Löschmittel:Schaum, Trockenlöschmittel.

    Ungeeignete Löschmittel:Kohlendioxid (CO2)

    Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5. 2.

    Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung:

    Bei Brand kann freigesetzt werden: Gesundheitsschädliche Dämpfe. Entwicklung von Rauch/Nebel.

    4 Folgeseite

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    Seite 4

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    Hinweise zur Brandbekämpfung 5. 3.

    Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung:

    Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

    Weitere Informationen:Aufwirbelung des Stoffes/Produktes vermeiden wegen Staubexplosionsgefahr.Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Kontaminiertes Löschwasser muß entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

    Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.

    Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6. 1.

    Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

    Staubbildung vermeiden. Schutzausrüstung tragen.

    Umweltschutzmaßnahmen 6. 2.

    Umweltschutzmaßnahmen:Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.

    Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6. 3.

    Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

    Kleine Mengen:Mit geeignetem Gerät aufnehmen und entsorgen.Große Mengen:Mechanisch aufnehmen. Staubentwicklung vermeiden.

    Verweis auf andere Abschnitte 6. 4.

    Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.

    Handhabung und Lagerung 7.

    Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7. 1.

    Hinweise zum sicheren Umgang:Beim Umfüllen größerer Mengen ohne Absauganlage: Atemschutz.

    Hygienemaßnahmen:Bei der Arbeit nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen.

    Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 7. 2.

    Lagerbedingungen:Behälter dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren.Produkt nicht bei Temperaturen über 70°C aufbewahren.

    Anforderungen an Lagerräume und Behälter:

    Produkt im Originalbehälter aufbewahren.

    Hinweise zum Brand- und 5 Folgeseite

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    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    Explosionsschutz:Staubaufwirbelung vermeiden. Schutz vor elektrostatischer Aufladung.

    Lagerklasse (VCI):11; Brennbare Feststoffe (TRGS 510); Gebinde bis zu einem Fassungsvermögen von 3 m3

    Weitere Angaben:

    Spezifische Endanwendung 7. 3.

    Weitere Angaben:Keine Information verfügbar.

    Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönl iche Schutzausrüstung 8.

    Zu überwachende Parameter 8. 1.

    Zu überwachende Parameter (DE):keine bekanntAluminiumhydroxid (CAS 21645-51-2): AGW (TRGS 900): 1,25 mg/m3 (Alveolengängiger Staub), 10 mg/m3 (Einatembarer Staub); 2(II)

    Zu überwachende Parameter:

    Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL):

    0,12 mg/kg (Arbeitnehmer, Einatmen, Langfristige Exposition -Systemische Effekte)0,02 mg/kg (Arbeitnehmer, Hautkontakt, Langfristige Exposition -Systemische Effekte)0,01 mg/kg (Verbraucher, Verschlucken/Hautkontakt, Langfristige Exposition - Systemische Effekte)

    Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC):

    Süßwasser: 0,1 mg/lMeerwasser: 0,01 mg/lSüßwassersediment: 70,5 mg/kg Meerwassersediment: 7,05 mg/kg Sporadische Freisetzung: 1 mg/lAbwasserreinigungsanlage (STP): 100 mg/lBoden: 14 mg/kg

    Zusätzliche Hinweise:

    Begrenzung und Überwachung der Exposition 8. 2.

    Technische Schutzmaßnahmen:Für gute Raumlüftung sorgen.

    Persönliche Schutzausrüstung

    Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

    Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Bei der Arbeit

    6 Folgeseite

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    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Atemschutz:Bei niedrigen Konzentrationen oder kurzfristiger Einwirkung: Partikelfilter mit mittlerem Rückhaltevermögen für feste und flüssige Partikel (z.B. EN 143 oder 149, Typ P3 oder FFP3).

    Handschutz:Schutzhandschuhe, chemikalienbeständig (EN 374 (Europe), F739 (US)).Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Handschuhhersteller zu beachten.

    Handschuhmaterial: Empfohlen: Schutzindex 6, entspr. > 480 Min. Permeationszeit nach EN 374.Nitrilkautschuk (0,4 mm), Chloroprenkautschuk (0,5 mm), Polyvinylchlorid (0,7 mm) u.a..

    Augenschutz:Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (EN 166).

    Körperschutz:

    Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:

    Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden.

    Physikalische und chemische Eigenschaften 9.

    Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 9. 1.

    Form: Pulver

    Farbe: schwarz

    Geruch: geruchlos

    Geruchsschwelle:Keine Daten verfügbar.

    pH-Wert: 4 - 8 (10 g/l, 20°C)

    Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:Der Stoff / das Produkt zersetzt sich.

    Siedepunkt/Siedebereich:nicht anwendbar

    Flammpunkt:nicht anwendbar

    Verdampfungsgeschwindigkeit:Das Produkt ist ein nichtflüchtiger Feststoff.

    Entzündbarkeit (fest, gasförmig):nicht leicht entzündlich

    Obere Explosionsgrenze:Keine Information verfügbar

    7 Folgeseite

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    94000 Spritschwarz

    26.03.2018Druckdatum:

    Seite 7

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    Untere Explosionsgrenze:Keine Information verfügbar.

    Dampfdruck:nicht anwendbar

    Relative Dampfdichte:Das Produkt ist ein nichtflüchtiger Feststoff.

    Dichte: ca. 1.332 g/cm3 (20°C)

    Löslichkeit in Wasser: unlöslich

    Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/Wasser:

    3 - 4 logKOW (20°C)

    Selbstentzündungstemperatur:Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

    Zersetzungstemperatur: 155°C, 930 kJ/kg(DDK (DIN 51007))> 75°C (SADT, Test H.4, 28.4.4)

    Viskosität, dynamisch:nicht anwendbar

    Explosive Eigenschaften:Staubexplosionsgefahr.

    Oxidierende Eigenschaften:nicht brandfördernd

    Schüttdichte: 300 - 500 kg/m3

    Sonstige Angaben 9. 2.

    Löslichkeit in Lösemittel:Löslich in Organischen Lösemitteln.

    Viskosität, kinematisch

    Brennzahl:

    Lösemittelgehalt:

    Festkörpergehalt:

    Korngröße:

    Sonstige Angaben:Selbsterhitzungsfähigkeit: Es ist ein selbsterhitzungsfähiger Stoff (UN Test N.4)Auf Grund der Testergebnisse sind Gebinde mit einem Fassungsvermögen < 3 m3 von dieser Einstufung ausgenommen. Mindestzündenergie: > 10 - < 30 mJ (1013 hPa, 20°C)Deflagration: Nicht deflagrationsfähig in Sinne der UN-Transporteinstufung.Hygroskopie: nicht hygroskopischKorngrößenverteilung: 814 µm (D50, Volumetric Distribution, ISO 13320-1; particle size by laser distribution)

    8 Folgeseite

  • SicherheitsdatenblattGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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    26.03.2018Druckdatum:

    Seite 8

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    Stabilität und Reaktivität10.

    Reaktivität10.1.Keine thermische Zersetzung bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung.

    Chemische Stabilität10.2.

    Stabil bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung.

    Möglichkeit gefährlicher Reaktionen10.3.Staubexplosionsgefahr.

    Zu vermeidende Bedingungen10.4.

    Zu vermeidende Bedingungen:Staubbildung vermeiden.Zündquellen vermeiden.

    Thermische Zersetzung:

    Unverträgliche Materialien10.5.

    Starke Säuren, starke Basen und starke Oxidationsmittel.

    Gefährliche Zersetzungprodukte10.6.Keine bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

    Weitere Angaben10.7.

    Toxikologische Angaben11.

    Angaben zu toxikologischen Wirkungen11. 1.

    Akute Toxizität

    LD50, oral: > 10000 mg/kg (rat; BASF)Nach einmaliger oraler Aufnahme praktisch nicht toxisch.

    LD50, dermal: > 2000 mg/kg (OECD 402)

    LC50, inhalativ:nicht bestimmt

    Primäre Reizwirkung

    An der Haut:Reizwirkung: Nicht reizend (Kaninchen).

    Am Auge:Reizwirkung: Nicht reizend (Kaninchen)

    Einatmen:Keine Daten vorhanden.

    Verschlucken:Keine Daten vorhanden

    Sensibilisierung:Sensibilisierend (OECD 429, Mouse Local Lymph Node Assay (LLNA))

    Mutagenität:In vitro Mammalian Cell Gene Mutation Test (OECD 476): negativIn vitro Bacterial Reverse Mutation Test (OECD 471): positive

    9 Folgeseite

  • SicherheitsdatenblattGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    94000 Spritschwarz

    26.03.2018Druckdatum:

    Seite 9

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    Reproduktionstoxizität:Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit.

    Cancerogenität:Keine Daten vorhanden.

    Teratogenität:Zeigte fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch (OECD 421/422).

    Spezifische Zielorgantoxizität (STOT):Einmalige Exposition: keine Daten vorhanden.Wiederholte Exposition: verursacht Mortalität durch längere oder wiederholte Exposition.

    Zusätzliche toxikologische Hinweise:Aspirationsgefahr: nicht anwendbar

    Umweltbezogene Angaben12.

    Toxizität12. 1.

    Mit hoher Wahrscheinlichkeit akut nicht schädlich für Wasserorganismen.

    Fischtoxizität:LL50: > 100 mg/l (96h, Danio rerio; OECD 203)

    Daphnientoxizität:EL50: > 100 mg/l (48h, Daphnia magna; OECD 202)

    Bakterientoxizität:EC10: 100 mg/l (3h, Belebtschlamm; OECD 209)

    Algentoxizität:EL50: > 100 mg/l (7d, Lemna gibba; OECD 221)

    Persistenz und Abbaubarkeit12. 2.

    0 - 10 % (28d); biologisch nicht leicht abbaubar (OECD 301B)Schwer wasserlösliches Produkt. Kann in Kläranlagen weitgehend mechanisch abgeschieden werden.Das Produkt ist aus dem Wasser gut eliminierbar durch Adsorption an Belebtschlamm.

    Bioakkumulationspotential12. 3.

    Infolge seiner geringen Wasserlöslichkeit wird das Produkt in biologischen Kläranlagen weitgehend mechanisch abgetrennt.

    Mobilität im Boden12. 4.Von der Wasseroberfläche verdampf der Stoff nicht in die Atmosphäre. Adsorption am Boden ist zu erwarten.

    Ergebnisse der PBT- und vPvP-Beurteilung12. 5.Gemäß Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewerbung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): Das Produkt enthält keinen Stoff, der die PBT-Kriterien (persistent/bioakkumulativ/toxisch) oder die vPvB-Kriterien (sehr persistent/sehr bioakkumulativ) erfüllt.

    Andere schädliche Wirkungen12. 6.

    10Folgeseite

  • SicherheitsdatenblattGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    94000 Spritschwarz

    26.03.2018Druckdatum:

    Seite 10

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    Wassergefährdungsklasse:WGK 2 (Listeneinstufung): wassergefährdend.

    Verhalten in Kläranlagen:Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentration in biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.

    Weitere Hinweise zur Ökologie:Das Produkt enthält Chrom in Komplex gebundener Form als Bestandteil des Farbmittels.Das Produkt enthält keine Stoffe, die im Anhang I der Verordnung (EG) 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, aufgeführt sind.

    AOX-Hinweis:

    Hinweise zur Entsorgung13.

    Verfahren der Abfallbehandlung13. 1.

    Produkt:Muss unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften z.B. einer geeigneten Deponie oder einer geeigneten Verbrennungsanlage zugeführt werden.

    Abfallschlüsselnr.:

    Ungereinigte Verpackung:Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

    Abfallschlüsselnr.:

    Angaben zum Transport14.

    UN Nummer14. 1.

    ADR, IMDG, IATAUN 3313

    UN-Ordnungsgemäße Versandbezeichnung14. 2.

    ADR/RID:SELBSTERHITZUNGSFÄHIGE ORGANISCHE PIGMENTE

    IMDG/IATA:ORGANIC PIGMENTS, SELF-HEATING

    Transport Gefahrenklassen14. 3.

    ADR-Klasse:4.2

    Gefahrzettel: 4.2

    Klassifizierungscode:S2

    Tunnelbeschränkungscode:E

    11Folgeseite

  • SicherheitsdatenblattGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    94000 Spritschwarz

    26.03.2018Druckdatum:

    Seite 11

    Überarbeitete Ausgabe: 16.03.2018 Version: 7.0

    IMDG-Klasse: 4.2

    Gefahrzettel: 4.2

    EmS-Nr.: F-A, S-J

    IATA-Klasse: 4.2

    Gefahrzettel: 4.2

    Verpackungsgruppe14. 4.

    ADR/RID: III

    IMDG:III

    IATA: III

    Umweltgefahren14. 5.nein

    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender14. 6.

    keine bekannt

    Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 78/78 und gemäß IBC-Code14. 7.nicht anwendbar

    Sonstige Angaben14. 8.Kein Gefahrgut der Klasse 4.2 in Behältern bis zu 3000 Liter Fassungsvermögen.

    Rechtsvorschriften15.

    Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch15. 1.

    Wassergefährdungsklasse:WGK 2; wassergefährdend (VwVwS Anh. 3)

    Störfallverordnung:

    Hinweise zu Beschäftigungsbeschränkung:

    Verwendungsbeschränkung/-verbote:Nicht anwendbar.

    Technische Anleitung Luft:

    Stoffsicherheitsbeurteilung15. 2.Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde noch nicht durchgeführt.

    Sonstige Vorschriften15. 3.

    Sonstige Angaben16.Mit den vorstehenden Angaben, die dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen entsprechen, wird unser Produkt im Hinblick auf etwaige Sicherheitserfordernisse und zur kennzeichnung im Sinne der gültigen Gesetzgebung beschrieben, verbinden jedoch keine Eigenschaftszusicherungen und Qualitätsbeschreibungen.