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Achtung Rutschgefahr!Suchtprävention im Verein, in der Gemeinde, Familie und Schule
22.3.2010
Gemeinsam für mehr Gesundheit
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Ablauf
§ Sucht - Definition und Phänomenologie§ Jugendliche und Alkohol - Zahlen und Fakten§ Jugendliche und Tabak - Zahlen und Fakten§ Ansatzpunkte der Prävention (Risiko- und Schutzfaktoren,
Früherkennung und -intervention, Rechtliches)§ Fach- und Anlaufstellen
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Genuss – Sucht – Kontinuum
mässig
gelegentlich
freiwillig
Lust, Freude,Wohlgefühl
übermässigregelmässigDosissteigerung
Zwang, DruckKontrollverlustZentrierung
macht „krank“:-körperlich-seelisch/geistig-sozial
Entzugs-erscheinungen
GewöhnungGenuss Missbrauch Sucht
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Zahlen und Fakten
Jugend und Alkohol
Konsummusternach Alter
Quelle: Wicki & Gmel (2005). Rauschtrinken und chronisch risikoreicher Konsum: Konsistente Schätzung der Risikoverteilung in der Schweiz aufgrund verschiedener Umfragen seit 1997.
Trinkmuster in der Schweiz
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Zahlen und Fakten
Jugend und Tabak
Tabakprodukte
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Ansätze der Suchtprävention - Zeitpunkt
gesund krank
SekundärpräventionPrimärprävention
Tertiärprävention
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Das Risiko- Schutzfaktorenmodell
Sucht
Risikofaktoren
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Das Risiko- Schutzfaktorenmodell
Sucht
Risikofaktoren
Ris
ikof
akto
ren
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Das Risiko- Schutzfaktorenmodell
Sucht
Risikofaktoren
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Risiko- und Schutzfaktoren
Risikofaktoren Schutzfaktoren
§Stress1
§Niedriges Selbstwertgefühl1
§Fehlende klare Verhaltensregeln zu Hause und in der Schule2
§Leichter Zugang zu Alkohol, Tabak, Drogen in der Gemeinde2
§Soziale Kompetenzen1
§Selbstvertrauen2
§Gute Beziehungen zur Familie1
§Klare elterliche Erwartungen und Konsequenzen3
1) Suris et al. (2006). Jeunes vulnérables en Suisse: faits et données. Lausanne : IUMSP, Bericht an das BAG im Rahmen des Präventions-und Forschungsprojekts supra-f (untersuchte Risikoverhaltensweisen: Substanzkonsum, ungeschützter Sex, Suizidversuch, Essstörungen, Delinquenz/Gewalt)
2) Meier, C., Coletta, B. & Abel, T (Hrsg.) (1997): Grundlagen zur Suchtprävention im Kanton Bern. ISPM: Bern.3) US Department of Health and Human Services, National Institutes of Health, National Institute on Drug Abuse, (1997) Preventing drug use
among children and adolescents: A research-based guide. NIH Publication No. 97 - 4212.
www.coolandclean.ch
• Eigenverantwortung der Jugendlichen• Vorbildfunktion von Erwachsenen (Spitzensportler, Leitende,
Trainer)• Schulung von Leitenden und Trainern (Primär- und
Sekundärprävention)
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Mögliche Anzeichen einer sich anbahnenden Sucht
Kinder / Jugendliche:
§ fühlen sich einsam§ finden nur schwer neue Freunde§ machen vieles alleine§ wirken oft traurig§ erbringen schlechtere Leistungen in Schule/Lehre/Beruf§ wirken lustlos§ zeigen oppositionelles Verhalten gegen alles und jeden§ brechen langjährige Freundschaften ab§ reagieren auf schwierige Situationen mit Wutausbrüchen
Quelle: Vontobel, Baumann 1986
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Was Angehörige und Nahestehende bei einem vermu-teten oder offensichtlichen Missbrauch tun können
§ Beobachtungen benennen§ Nach Erklärungen fragen§ Ängste aussprechen§ Unterstützung anbieten§ Überreaktionen vermeiden§ Erwartungen formulieren und Regeln vereinbaren§ Verantwortung abgeben statt schützen§ Lernen zu sich selbst Sorge zu tragen ohne den
anderen im Stich zu lassen§ Unterstützung in Anspruch nehmenQuellen: SFA (2005). Alkohol – Mit Jugendlichen darüber sprechen Drogenforum
Innerschweiz (2003). Alkohol – Informationsbroschüre für Eltern und Erziehende BZgA: Über Drogen reden
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Einige gesetzliche Bestimmungen im Kanton Bern
§ Keine gewerbliche u./od. nichtgewerbliche Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
§ Keine gewerbliche u./od. nichtgewerbliche Abgabe von Spirituosen (Schnaps, Aperitifs, Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
§ Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank haben mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge.
§ Keine Abgabe von Alkohol an Betrunkene
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Einige gesetzliche Bestimmungen im Kanton Bern
§ Werbeverbot für Alkohol und Tabak auf öffentlichen Strassen und Plätzen.
§ Die Werbung für alkoholische Getränke mit weniger als 15 Volumenprozenten Alkohol ist verboten, wenn hauptsächlich Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren am Anlass teilnehmen.
§ Für Tabak und alkoholische Getränke mit mehr als 15 Volumenprozenten Alkohol darf an öffentlichen Anlässen nur geworben werden, wenn keine Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen können. Der Zutritt zu diesen Veranstaltungen ist zu kontrollieren.
§ An Sportveranstaltungen darf überhaupt nicht für Spirituosen geworben werden.
§ Ganz allgemein ist Werbung für Tabak und alkoholische Getränke verboten, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet.
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Überall in Ihrer Nähe
Suchtberatung/-therapie
Prävention / Projekte
Sexualpädagogik
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Fach- und Anlaufstellen
§ Berner Gesundheit: www.bernergesundheit.ch§ Contact Netz: www.contactnetz.ch§ Erziehungsberatung: www.erz.be.ch§ Beco: www.vol.be.ch§ SFA: www.sfa-ispa.ch
§ www.tschau.ch§ www.feelok.ch§ www.147.ch
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Kontakt
Berner GesundheitZentrum Emmental-OberaargauBahnhofstrasse 903400 Burgdorfwww.bernergesundheit.ch
Philipp SchmutzPsychologe lic.phil.Mitarbeiter Prä[email protected]. 034 427 70 70