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Kiessandtagebau Ahlendorf

Antragsunterlage zum Raumordnungsverfahren

Luftbild vom Vorhabensgebiet bei Ahlendorf mit Grenze des Bergwerksfeldes, 2018

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Kiessandtagebau Ahlendorf

Antragsunterlage zum Raumordnungsverfahren

Gliederung der Antragsunterlage

Teil I Allgemeine Beschreibung des Vorhabens

Teil II UVP-Bericht

Teil III Anlagenteil

Teil IV Allgemeinverständliche Zusammenfassung

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Kiessandtagebau Ahlendorf

Antragsunterlage zum Raumordnungsverfahren

Teil I - Allgemeine Beschreibung des Vorhabens

TEIL I

Allgemeine Beschreibung des Vorhabens

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Fugro Germany Land GmbH

Fugro Germany Land GmbH, AG Berlin-Charlottenburg HRB 51551 B / USt.-IdNr.: DE 170 294 693 Deutsche Bank AG, IBAN: DE83 1007 0000 0960 3002 00, BIC: DEUTDEBBXXX

With operating companies throughout the world

Auftraggeber: LZR-Baur-Beton GmbH & Co. KG Mühlenstraße 50 06712 Gutenborn OT Schellbach Auftragnehmer: Fugro Germany Land GmbH Abteilung Bergbau/ Umwelt Bertolt-Brecht-Allee 9 01309 Dresden Bearbeiter: Dipl.-Geoök. Raphael Scheffler Auftrags-Nr.: 340-17-139

Bestätigt: Raphael Scheffler Projektleiter Bergbau/ Umwelt Datum: Dresden, 05.02.2019

Antragsunterlage zum Raumordnungsverfahren

Kiessandtagebau Ahlendorf

TEIL I

Allgemeine Beschreibung des Vorhabens

Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 12681 Berlin

Geschäftsführer: Dr. Martin Bernhard

Tel.: 030 93651-0 Fax: 030 93651-250 [email protected] www.fugro.de

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Antragsunterlage zum Raumordnungsverfahren

Teil I - Allgemeine Beschreibung des Vorhabens

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................. 3

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................... 4

Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................................... 4

0 Vorbemerkungen ............................................................................................................... 5

1 Ausgangssituation ............................................................................................................ 6

1.1 Antragstellerin ..................................................................................................................... 6

1.2 Begründung des Bedarfs .................................................................................................... 6

2 Übersicht über das Vorhaben .......................................................................................... 8

2.1 Standortsituation ................................................................................................................. 8

2.1.1 Lage des Vorhabens und Flächennutzung .................................................................... 8

2.1.2 Schutzgebiete im Vorhabensgebiet ............................................................................... 9

2.1.3 Raumordnerische Situation – Regionalplan ................................................................ 10

2.1.4 Geologische Verhältnisse ............................................................................................ 11

2.1.5 Hydrogeologische Verhältnisse ................................................................................... 13

2.2 Gesamtkonzept und seine Zielsetzung ............................................................................. 14

3 Vorhabenspezifische Angaben ...................................................................................... 16

3.1 Rechts- und Eigentumsverhältnisse ................................................................................. 16

3.2 Rohstoffcharakterisierung/ Rohstoffqualität ...................................................................... 16

3.3 Technische Bau- und Betriebsmerkmale – Abbaubetrieb ................................................ 17

3.3.1 Betriebsregime und Belegschaft .................................................................................. 17

3.3.2 Geräte .......................................................................................................................... 18

3.3.3 Vorhabensablauf .......................................................................................................... 18

3.4 Emissionen und Emissionsquellen ................................................................................... 19

3.4.1 Luft/ Staub .................................................................................................................... 19

3.4.2 Geräusche .................................................................................................................... 20

3.5 Abbau- und Abraumkonzept ............................................................................................. 21

3.5.1 Restriktionen ................................................................................................................ 21

3.5.2 Abraumkonzept ............................................................................................................ 21

3.5.3 Abbaukonzept .............................................................................................................. 22

3.5.4 Vorratsabschätzung ..................................................................................................... 23

3.5.5 Standsicherheitsbetrachtungen ................................................................................... 25

3.5.6 Flächeninanspruchnahme ............................................................................................ 25

3.5.7 Abbauentwicklung ........................................................................................................ 25

3.6 Technische Anlagen und Einrichtungen nebst verwendeten Verfahren ........................... 26

3.6.1 Aufbereitung ................................................................................................................. 26

3.6.2 Grundwassermonitoring ............................................................................................... 27

3.6.3 Tagesanlagen .............................................................................................................. 27

3.6.4 Ver- und Entsorgung .................................................................................................... 27

3.7 Transportkonzept .............................................................................................................. 28

3.8 Wiedernutzbarmachungskonzept...................................................................................... 29

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Teil I - Allgemeine Beschreibung des Vorhabens

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4 Literatur- und Quellenverzeichnis ................................................................................. 30

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Feldeseckpunkte des Bergwerksfeldes Ahlendorf ....................................................... 16

Tabelle 2: Sand-/ Kies-Verhältnis ................................................................................................. 17

Tabelle 3: Feldeseckpunkte der Abbaufläche............................................................................... 22

Tabelle 4: Vorratsberechnung für geologische und gewinnbare Vorräte ..................................... 24

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Vorhabens ...................................................................................................... 8

Abbildung 2: Geplantes Abbaugebiet (Oktober 2016) ........................................................................ 9

Abbildung 3: Überschwemmungsgebiet bei Ahlendorf (rot: Vorhabensgebiet) [6] ........................... 10

Abbildung 4: Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Regionalplanes [2] ................................ 11

Abbildung 5: Abraum-Mächtigkeit im Feld Ahlendorf ........................................................................ 12

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0 Vorbemerkungen

Die LZR-Baur-Beton GmbH & Co. KG beabsichtigt den Neuaufschluss eines Kiessandtagebaus in der Elster-

aue bei Ahlendorf entsprechend der Tischvorlage zum Vorhaben vom 05.04.2017. Die Lagerstätte Ahlendorf

befindet sich überwiegend im Bereich des Grundwassers; die Auskiesung soll daher im Nassschnitt erfolgen.

Als Resultat des Vorhabens wird ein bleibendes Gewässer (Kiessee) entstehen. Für das Vorhaben wurde am

25.07.2017 ein Scoping-Termin unter Leitung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA), Referat 440

- Wasserwirtschaft, durchgeführt. Im Rahmen dieses Termins forderte die Obere Landesplanungsbehörde

Thüringens (Referat 350 am TLVwA) entsprechend ihrer Stellungnahme vom 20.07.2017 die Durchführung

eines Raumordnungsverfahrens (ROV) mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß UVPG [1].

Die Entscheidung zur Notwendigkeit eines ROV ergibt sich aus der Tatsache, dass die beantragte Abbauflä-

che im Regionalplan Ostthüringen [2] bisher nicht als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Roh-

stoffe, sondern nur als Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-13 „Ahlendorf“ ausgewiesen ist. In Rohstoffvorbehalts-

gebieten soll der Sicherung der langfristigen Rohstoffversorgung und dem Rohstoffabbau bei der Abwägung

mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Eine abschlie-

ßende regionalplanerische Abwägung hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf andere Raumnut-

zungen und Schutzgüter hat bisher nicht stattgefunden.

Am 31.08.2017 fand in Weimar eine Abstimmung mit der Oberen Landesplanungsbehörde Thüringens (Refe-

rat 350 am TLVwA) zu Verfahrensart und Antragsinhalten statt. Zur Festlegung der für das ROV incl. der

raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) benötigten Unterlagen wurde eine Inhaltüber-

sicht als Arbeitshilfe übergeben. In den vier Teilen der Antragsunterlage sind u.a. enthalten:

• Abbaukonzept mit Darstellung der geplanten Abbauentwicklung und Abraumkonzept

• Anlagenkonzept, Transportkonzept und Wiedernutzbarmachungskonzept

• Umweltverträglichkeitsuntersuchung

• Artenschutzrechtliche Einschätzung auf Grundlage einer Biotoptypenkartierung und vorliegender Da-

ten gemäß Abstimmung am 13.10.2017 mit Oberer Landesplanungsbehörde und Naturschutzbehörde

• SPA-Vorprüfung für das SPA „Zeitzer Forst“

• Hydrogeologische Studie zum Vorhaben

• Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Das Raumordnungsverfahren soll als eigenständiges Verfahren dem wasserrechtlichen Planfeststellungs-

verfahren (PFV) gemäß § 68 WHG [3] vorgeschaltet sein, dem die Genehmigung des angestrebten Gewäs-

serausbaus infolge einer Nassauskiesung vorbehalten bleibt.

Entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise wird hiermit die Antragsunterlage für das Raumordnungs-

verfahren mit raumordnerischer Umweltverträglichkeitsuntersuchung für den Neuaufschluss eines Kiessand-

tagebaus bei Ahlendorf vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Unterlage soll die Raum- und Umweltverträglich-

keit des Vorhabens geprüft werden.

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1 Ausgangssituation

1.1 Antragstellerin

Das Unternehmen LZR-BAUR-BETON GmbH & Co. KG mit Sitz in

06712 Gutenborn OT Schellbach

Mühlenstraße 50

ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer 30489 eingetragen. Die Geschäftsführung

wird von Hermann Reifenscheid und Christian Reifenscheid übernommen. Das Unternehmen ist Mitglied der

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie.

1.2 Begründung des Bedarfs

Das Unternehmen LZR-BAUR-BETON GmbH & Co. KG plant am Standort Ahlendorf den Neuaufschluss eines

Kiessandtagebaus. Die gewonnenen Kiessande sollen nach Aufbereitung als Zuschlagstoffe in den eigenen

Betonwerken in Gutenborn OT Schellbach, in Porstendorf (nordöstlich von Triptis) und bei Eisenberg einge-

setzt werden.

Derzeit werden die Kiese und Sande zur Versorgung der drei Betonwerke noch aus der Aufbereitungsanlage

in Profen/ Sachsen bezogen. Dort betreibt die LZR-BAUR-BETON GmbH & Co. KG ein Kieswerk, das die im

Braunkohletagebau der MIBRAG als Abraum anfallenden Rohkiessande aufbereitet. Der zugrundeliegende

Vertrag wurde jedoch von der MIBRAG gekündigt, da zukünftig die Abraummassen zur Wiedernutzbarma-

chung im eigenen Braunkohletagebau zum Einsatz kommen sollen. Zwischenzeitlich können die Werke noch

von Lagerbeständen beliefert werden, jedoch sind die Vorräte bald erschöpft. Da mit einem ausschließlichen

Trockenabbau in Gutenborn die entsprechenden Lieferkörnungen nicht in dem Umfang produziert werden

können, in dem sie wirtschaftlich erforderlich sind, ist für die mittelfristige Standortsicherung der Betonwerke

der LZR-Baur-Beton GmbH & Co. KG der Aufschluss eines weiteren Tagebaus notwendig. Der geplante Kies-

abbau am Standort Ahlendorf dient somit durch kurz- und mittelfristige Sicherung der Rohstoffversorgung der

Aufrechterhaltung der Produktionssicherheit der Betonwerke der Antragstellerin.

Die Betonwerke der LZR-Baur-Beton beliefern in Ostthüringen und Sachsen-Anhalt die Regionen um Gera,

Jena, Zeitz und Weißenfels. Im Versorgungsgebiet leben etwa 455.000 Einwohner (Stand 2011). Die Roh-

stoffversorgung mit Steine-Erden-Rohstoffen lag 2011 in Thüringen bei etwa 12,25 t pro Einwohner [4]. Bezo-

gen auf den o. g. Versorgungsraum leitet sich ein Rohstoffbedarf von ca. 5,6 Mio. t ab. Unter Zugrundelegung

einer jährlichen Fördermenge von ca. 150 kt Kiessande ergibt sich für den Standort Ahlendorf eine Bedarfs-

deckung im Versorgungsraum in Höhe von ca. 2,5 %.

Neben der Sicherung der Rohstoffversorgung hat ein Aufschluss der Lagerstätte Ahlendorf zudem den Vorteil,

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dass die Transportentfernung zu den Betonwerken erheblich verkürzt und damit auch die Umwelt entlastet

würde. Der Markt könnte in einer an größeren Kiessandlagerstätten unterrepräsentierten, bezüglich der Nach-

frage an Endprodukten jedoch geforderten Region (Städte Gera, Jena) transportkostengünstiger versorgt wer-

den. Die Thüringer Landesanstalt für Geologie hat daher bereits 1997 den Aufschluss der Kiessandlagerstätte

Ahlendorf aus lagerstättenwirtschaftlicher Sicht dringend empfohlen (Anlage 6).

Die Flächeninanspruchnahme des geplanten Abbaufeldes im Tagebau von 6,45 ha bezieht sich auf eine Lauf-

zeit von ca. 3,5 Jahren. Für den Betreiber LZR-Baur-Beton ergibt sich daraus ein Planungshorizont, der sinn-

volle und notwendige Investitionsvorhaben möglich macht sowie eine mittelfristige Versorgung der Betonwerke

mit hochwertigen Zuschlagstoffen garantiert.

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2 Übersicht über das Vorhaben

2.1 Standortsituation

2.1.1 Lage des Vorhabens und Flächennutzung

Die administrative Zuordnung gestaltet sich folgendermaßen:

Bundesland: Freistaat Thüringen

Planungsregion: Ostthüringen

Landkreis: Saale-Holzland-Kreis

Gemeinde: Crossen an der Elster

Gemarkung: Ahlendorf

Die Kiessandlagerstätte Ahlendorf befindet sich circa 1,5 km nordöstlich der Gemeinde Crossen an der Wei-

ßen Elster; von Gera ist es ca. 12 km entfernt. Das Feld Ahlendorf liegt unmittelbar östlich bis nordöstlich der

Ortslage von Ahlendorf, jedoch jenseits der Bahntrasse Gera – Zeitz (Abbildung 1). Unmittelbar östlich und

nördlich des Bergwerksfeldes liegt die Weiße Elster. Anlage 1 zeigt die Lage des Bergwerksfeldes in der

Übersicht.

Abbildung 1: Lage des Vorhabens

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Das Bergwerksfeld erstreckt sich in seiner Nord-Süd-Ausdehnung auf knapp 500 m und in Ost-West-Richtung

auf maximal 200 m. Es umfasst eine Fläche von 7,41 ha. Das Geländeniveau im Bereich der Kiessandlager-

stätte ist morphologisch nur wenig gegliedert. Die unverritzte Geländeoberfläche kann mit Werten zwischen

168 und 169 m NHN als fast eben eingestuft werden.

Das geplante Abbaufeld und dessen Umfeld, auch über einen Umkreis von 500 m hinaus, werden derzeit

intensiv landwirtschaftlich (Ackerbau) genutzt, teilweise auch bis an die Ufer der Weißen Elster heran. Im

nördlichen Randbereich ist Wirtschaftsgrünland angelegt. Einen Eindruck bezüglich der Flächennutzung ver-

mitteln die nachstehenden Fotos (Abbildung 2), die den Zustand vom Oktober 2016 dokumentieren.

Abbildung 2: Geplantes Abbaugebiet (Oktober 2016)

2.1.2 Schutzgebiete im Vorhabensgebiet

Geschützte Landschaftsbestandteile nach dem Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG, [5])

bestehen innerhalb des Bergwerksfeldes und in der näheren Umgebung nicht und sind daher in keiner Weise

betroffen. Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, [6]) bestehen innerhalb des

Bergwerksfeldes nicht.

Das Vorhaben befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten Thüringens und Sachsen-Anhalts.

Der Bereich des Abbaufeldes ist Teil des ausgewiesenen Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster

(Abbildung 3). Eine Wasserrechtliche Genehmigung für die Ausführung bergbaulicher, wasserbaulicher und

naturschutzfachlicher Arbeiten und Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen im festgesetzten Überschwem-

mungsgebiet wird im Rahmen des PFV beantragt.

Detaillierte Ausführungen und die Lage zu Schutzgebieten in der näheren Umgebung sind dem Teil II – Um-

weltverträglichkeitsuntersuchung zu entnehmen.

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Abbildung 3: Überschwemmungsgebiet bei Ahlendorf (rot: Vorhabensgebiet) [6]

2.1.3 Raumordnerische Situation – Regionalplan

Im Regionalplan sind die Grundsätze der Raumordnung Region-spezifisch räumlich und sachlich formuliert.

Im Regionalplan Ostthüringen (Stand 1. Fortschreibung 2012, [4]) ist die Lagerstätte als Vorbehaltsgebiet für

Rohstoffe kis-13 ausgezeichnet. Abbildung 4 zeigt den relevanten Ausschnitt aus der entsprechenden Karte

des Regionalplans. Die Fläche kis-13 verortet die Abbaufläche als Vorbehaltsgebiet Rohstoffe zum Abbau von

Kiessand.

In Rohstoffvorbehaltsgebieten soll der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung und dem Rohstoffab-

bau bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen

werden.

Unmittelbar benachbart liegt im Osten und Norden des Feldes die Weiße Elster als Hauptvorfluter der Region.

Umgeben ist die vorgesehene Abbaufläche daher von dem Vorranggebiet für Hochwasserschutz HW-10 –

Weiße Elster/ Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt. Der geplante Rohstoffabbau im Feld Ahlendorf ist bei

entsprechender Vorhabensplanung mit der vorrangigen Funktion dieses Vorranggebietes – dem Hochwasser-

schutz – vereinbar.

Bezüglich der in Planung befindlichen Hochwasserschutz- und Gewässerstrukturmaßnahmen an der Weißen

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Elster sind zwischen der Antragstellerin und der Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) Abstimmungen er-

folgt.

Bei extremen Hochwasserereignissen kann die ganze Umgebung überflutet werden und das Wasser der Wei-

ßen Elster direkt in den Kiessee fließen.

Abbildung 4: Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Regionalplanes [2]

2.1.4 Geologische Verhältnisse

Regionalgeologisch betrachtet liegt die Lagerstätte nordöstlich des Paläozoikumvorsprungs von Gera am Süd-

ostrand des Thüringer Beckens und wird dem Bereich der weichselkaltzeitlichen Niederterrasse der Weißen

Elster zugeordnet. Am Aufbau des Gebietes sind Gesteine des Zechsteins und des Unteren Bundsandsteins

beteiligt. Die Überdeckung besteht aus quartären Auesedimenten. Diese wiederum gliedern sich in Holozän,

bestehend aus Auelehm und –sand, und Pleistozän, hier Niederterrassenschotter der Weißen Elster. Tertiäre

Ablagerungen sind in diesem Gebiet nicht nachgewiesen worden.

Im Jahre 2016 wurde eine Nacherkundungskampagne durchgeführt. Dafür wurden auf der Fläche von ca. 7,4

ha östlich von Ahlendorf vier Erkundungsbohrungen abgeteuft, drei davon wurden zur Grundwassermessstelle

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ausgebaut. Die Erkundungsergebnisse und abgeleitete Erkenntnisse wurden in einem geologischen Ergeb-

nisbericht zusammengefasst.

Im Feld Ahlendorf wird das geologische Normalprofil nach bisherigem Kenntnisstand wie folgt angenommen:

• Hangendes: 0,7 – 1,9 m Auesedimente (Holozän)

• Nutzschicht: 5,1 – 10,5 m Kies, Schotter (Pleistozän)

• Liegendes: > 1 m Sand- oder Tonstein, Letten (Bundsandstein/ Zechstein)

Hangendes

Die Deckschicht über der Kiessand-Lagerstätte bilden Mutterboden und Auelehm. Der landwirtschaftlich ge-

nutzte Mutterboden weist eine durchschnittliche Mächtigkeit von ca. 0,3 m auf. Der Auelehm als rezentes

holozänes Sediment entsteht unter Hochwasserabfluss bei Überflutung der Flussaue. Dementsprechend setzt

er sich vorwiegend aus Schluff mit stark wechselnden Sand- und Tongehalten zusammen. Der Auelehm ist

im Lagerstättenbereich flächendeckend verbreitet.

Die Mächtigkeit der Deckschichten insgesamt schwankt gemäß dem Erkundungsbericht 2016 [7] zwischen

0,7 m und 1,9 m und beträgt durchschnittlich 1,27 m (Abbildung 5).

Abbildung 5: Abraum-Mächtigkeit im Feld Ahlendorf

Nutzschicht/ Lagerstätte

Infolge von Auslaugungsvorgängen in Sulfatgesteinen des unterlagernden Zechsteins kam es zur Absenkung

des präquartären Untergrundes, die im Pleistozän die Sedimentation von Kiessanden größerer Mächtigkeiten

zuließ. Sie werden als Niederterrassenschotter der Weißen Elster bezeichnet.

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Die Mächtigkeit des Schotterkörpers insgesamt ist stärkeren Schwankungen unterworfen und reicht von etwa

5,1 m bis zu 10,5 m [7]. Basierend auf der Auswertung der sechs Erkundungsbohrungen (1995, 2016) im

Gebiet wird von einer durchschnittlichen Kiesmächtigkeit von 6,80 m ausgegangen. Die Kiessandmächtigkei-

ten nehmen nach Osten hin zu und erreichen am Nordostrand des Feldes Werte von mehr als 10 m.

Die lagerstättenbildenden Schotter der Weißen Elster bestehen aus einer sandigen Kiesfraktion, enthalten

auch Gerölle und sind teilweise schwach schluffig. Die Kiessande haben einen Quarzgehalt von durchschnitt-

lich ca. 60 %. Die im Grundwasserbereich anstehenden Kiese und Sande zeichnen sich durch einen geringen

Anteil an bindigem Material aus, während oberhalb des Grundwasserspiegels ein hoher Gehalt an ab-

schlämmbaren Bestandteilen zu erwarten ist.

Bindige Zwischenmittel (schluffige Feinsande bzw. feinsandige Schluffe) treten im Bereich der Kiessandlager-

stätte nur lokal begrenzt und mit geringer Mächtigkeit auf. Eine dadurch bedingte Einschränkung der Kiessand-

gewinnung am Standort ist nicht zu erwarten. Bei der Ermittlung der nutzbaren Kiessandmächtigkeiten wurden

die quartären Kiessandablagerungen berücksichtigt und die geringen Anteile an vorhandenen bindigen Zwi-

schenmitteln ausgeschlossen.

Liegendes

Der Untere Buntsandstein bzw. die obersten Zechsteinfolgen (Bröckelschiefer) als Liegendes der Kiessande

sind flächendeckend im Bereich des Feldes Ahlendorf vorhanden und werden von bindigen Ablagerungen

gebildet. Diese Sedimente bestehen aus Tonen, Schluffen und sandigen Partien. Diese Schicht besitzt die

Funktion eines Grundwasserstauers. Über den näheren Schichtenaufbau und deren Mächtigkeit wurden durch

die Erkundung keine neuen Erkenntnisse gewonnen, da eine Nicht-Durchteufung dieser Schicht gewährleistet

werden sollte und somit die weitere Erkundung nach Erreichen der Schicht ausgeschlossen wurde.

2.1.5 Hydrogeologische Verhältnisse

Die regionale Hydrogeologie ist gekennzeichnet von einem heterogenen Aufbau. Prinzipiell lässt sich jedoch

ein känozoisches Grundwasserstockwerk von einem oder mehreren mesozoisch-oberpermischen Stockwer-

ken unterscheiden.

Die lagerstättenbildenden Niederterrassenschotter sind grundwasserführend und besitzen eine gute bis mä-

ßige Durchlässigkeit, sind jedoch für die Grundwassernutzung unbedeutend. Bindige Schichten des prätertiä-

ren Grundgebirges bilden beim Grundwasserleiter Niederterrassenschotter den natürlichen, liegenden Grund-

wasserstauer. Weil eine Abdeckung des Grundwasserleiters durch bindige Schichten nicht bzw. nicht flächen-

deckend in ausreichendem Maße gegeben ist, handelt es sich bei diesem Grundwasserkörper – insbesondere

im Überflutungsgebiet der Weißen Elster – um nicht geschütztes Grundwasser.

Im Feld Ahlendorf herrscht ein oberflächennaher Grundwasserstand von 2,1 bis 2,7 m u. Gel. vor. Der Grund-

wasserspiegel liegt somit im Westen in einem Niveau von ca. 165,9 m ü. NHN und sinkt in Richtung Ost auf

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Teil I - Allgemeine Beschreibung des Vorhabens

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ca. 165,7 m ü. NHN im Bereich der Weißen Elster ab. Der Grundwasserflurabstand ist jahreszeitlich bedingt

und abhängig vom Wasserstand der Elster und speziell in Flussnähe stärkeren Schwankungen unterworfen.

Die Lagerstätte befindet sich aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes größtenteils im Grundwasser-

bereich.

Die Kiessande der Lagerstätte besitzen eine gute bis mäßige Durchlässigkeit. Der Durchlässigkeitsbeiwert kf

des Grundwasserleiters schwankt zwischen 3 x 10-5 m/s und 9 x 10-3 m/s [7].

Unmittelbar benachbart liegt im Osten und Norden des Feldes die Weiße Elster. Die quartären Kiese und

Sande der Elsteraue sind als ein einheitlicher Grundwasserleiter aufzufassen, der mit der Weißen Elster in

direkter hydraulischer Verbindung steht. Obwohl die regionale Grundwasserfließrichtung im Feld Ahlendorf

klar nach Nord gerichtet ist, zeigt sich hinsichtlich der lokalen Grundwasserfließrichtung ein heterogenes Bild,

welches durch die jeweilige Nähe zur Weißen Elster bestimmt wird.

Bei Mittel- bzw. Niedrigwasserführung der Weißen Elster erfolgt ein Abstrom von Grundwasser in nordöstliche

Richtung zur Weißen Elster, d. h. die Weiße Elster wird vom Grundwasserleiter gespeist. Bei Hochwasserfüh-

rung der Elster dagegen erfolgt ein Rückstau des zur Elster strömenden Grundwassers. Durch diesen Aufstau

des Grundwassers infolge Abflussbehinderung erfolgt im Feld Ahlendorf ein zeitversetztes Ansteigen des

Grundwasserspiegels. Darüber hinaus ist in begrenztem Umfang eine Infiltration von Elsterwasser in den

Grundwasserleiter möglich, was temporär zu einer lokalen Veränderung der Fließrichtung führen kann.

Im Bereich des geplanten Abbaugebietes existieren keine öffentlichen Wasserversorgungen, die sich auf den

Isohypsenverlauf innerhalb der Kiessand-Nutzschicht auswirken könnten oder andererseits durch ein potenti-

elles Abbaugeschehen beeinflusst werden könnten. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das

Grundwasser ungestört und natürlich bewegt.

2.2 Gesamtkonzept und seine Zielsetzung

Wesentliche Vorhabensbestandteile sind:

• Abbau von Kiessanden auf einer Abbaufläche von 6,45 ha

• Gewinnungstechnologie: Nassschnitt mit einem Saugbagger (Hauptgewinnungsgerät) und einem

Raupenbagger als Gewinnungsgeräte

• Aufbereitungskonzept: Nutzung einer semimobilen Nassklassieranlage

• Schaffung eines Straßenanschlusses

• Verbringung der bei der Aufbereitung der Rohkiessande anfallenden Feinkorn- und abschlämmbaren

Bestandteile durch Verspülung

• Zwischenlagerung und Verbringung des anfallenden Abraums durch Verfüllung

• Verkauf/ Nutzungsüberlassung des Mutterbodens an landwirtschaftliche Betriebe der näheren Umge-

bung oder Nutzung zu Rekultivierungszwecken

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• Grobkonzept der Wiedernutzbarmachung: Schaffung eines bleibenden Gewässers mit einer Größe

von ca. 5,8 ha und Biotopgestaltung für Nachnutzung im Sinne des Natur- und Artenschutzes

Das geplante Vorhaben umfasst folgende Zeiträume:

• Vorbereitende Maßnahmen für den Aufschluss (Abraumberäumung, Errichtung der Aufbereitungsan-

lage, Schaffung Straßenanschluss) – 1 Jahr

• Rohstoffabbau: in einem Zeitraum von ca. 3,5 Jahren

• Abschluss- und Rekultivierungsmaßnahmen – 4 Jahre

Für die Realisierung des Vorhabens wird somit ein Zeitraum von 8,5 Jahren geplant.

Die ausschließlich durch landwirtschaftliche Nutzung geprägte Abbaufläche für das Vorhaben Ahlendorf liegt

im unverritzten Zustand vor und nimmt eine Größe von 6,45 ha ein. Es erfolgte bisher keine bergbauliche

Beanspruchung. Der initiale Aufschluss der Lagerstätte ist im Süden der Abbaufläche geplant.

Bei einer durchschnittlichen nutzbaren Mächtigkeit von 6,8 m ergibt sich für die Abbaufläche ein geologischer

Vorrat von rund 436.000 m³. Bei Berücksichtigung von erfahrungsgemäß etwa 30 % Abbauverlusten an Bö-

schungen und Tagebausohle und unter Zugrundlegung einer Lagerungsdichte von 1,7 g/cm³ beträgt der ge-

winnbare Vorrat rd. 519.000 t. Dies entspricht bei einer jährlichen Förderung von 150.000 t einem Abbauzeit-

raum von 3,5 Jahren. Das Endprodukt des Tagebaus dient als Zuschlagsstoff in den Betonwerken der Firma

LZR-BAUR Beton GmbH & Co. KG. Je nach Marktlage sind jedoch Schwankungen der Fördermenge möglich.

Der Regelbetrieb erfolgt einschichtig von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 18.00 Uhr, sowie in Ausnah-

menfällen am Samstag zwischen 7.00 und 12.00 Uhr. Es sollen drei Arbeitnehmer im Tagebau beschäftigt

werden.

Der Aufschluss ist von Süden aus in nördliche Richtung vorgesehen. Die Flächeninanspruchnahme erfolgt

schrittweise und in dem Umfang, dass die Aufrechterhaltung der Produktionssicherheit gewährleistet werden

kann. Die Beräumung erfolgt in 1-Jahresscheiben mit einer Flächeninanspruchnahme von ca. 1,9 ha. Die

bestehenden Feldwege entlang der W-Seite und der N-Seite des Abbaufeldes werden nicht beansprucht. So-

mit wird auch während des Tagebaubetriebs die Erreichbarkeit der unverritzten angrenzenden Flächen jeder-

zeit gewährleistet.

Die Vorhabensplanung ist in Anlage 1-4 ersichtlich.

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3 Vorhabenspezifische Angaben

3.1 Rechts- und Eigentumsverhältnisse

Für die Lagerstätte Ahlendorf wurde am 02.10.1998 durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen

die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet für Rohstoffe kis-13 beschlossen.

Eine Bergbauberechtigung für das Feld Ahlendorf wurde nicht ausgegeben. Der Rohstoff in dieser Lagerstätte

gehört auch nicht zu den im Bundesberggesetz [1] genannten grundeigenen Bodenschätzen. Somit handelt

es sich hier um einen Grundeigentümerbodenschatz.

Das Bergwerksfeld mit einer Flächengröße von ca. 7,4 ha wird durch die in Tabelle 1 gelisteten Feldeseck-

punkte (Gauß-Krüger-Koordinaten, Streifen 4, Bessel-Ellipsoid, RD 83 bzw. UTM-Koordinaten, Zone 32N,

ETRS89) definiert.

Tabelle 1: Feldeseckpunkte des Bergwerksfeldes Ahlendorf

Eckpunkt Rechtswert (GK) Hochwert (GK) Rechtswert (UTM) Hochwert (UTM)

1 4499645 5650405 710079 5652854

2 4499660 5650280 710099 5652728

3 4499630 5650205 710071 5652654

4 4499580 5650160 710024 5652604

5 4499555 5649885 710009 5652328

6 4499440 5649915 709901 5652355

7 4499475 5650405 709911 5652845

Alle betroffenen Grundstücke werden über Kauf- und Pachtverträge gesichert. Das Bergwerksfeld befindet

sich innerhalb von Flur 1 der Gemarkung Ahlendorf auf den Flurstücken 87, 88, 121 (Weg), 122, 123, 130 und

131. Die Flurstücke 87, 122 und 123 sind bereits im Besitz des Unternehmens. Darüber hinaus beanspruchte

Flurstücke sollen käuflich erworben werden. Dazu werden derzeit Verhandlungen mit den Eigentümern ge-

führt.

3.2 Rohstoffcharakterisierung/ Rohstoffqualität

Die den Nutzhorizont bildenden Sande, Kiessande und Kiese sind nach entsprechender Aufbereitung unein-

geschränkt als Betonzuschlagstoffe nach DIN 4226 geeignet.

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Die im Rahmen der Nacherkundungskampagne im Jahr 2016 durchgeführten Rohstoffuntersuchungen an ins-

gesamt 6 Proben der 4 Erkundungsbohrungen, erbrachten die in Tabelle 2 gelisteten Ergebnisse.

Tabelle 2: Sand-/ Kies-Verhältnis

Bohrpunkt Probe Sand und feiner

(< 2 mm) [%]

Kies und gröber

(> 2 mm) [%]

Schicht-

dicke [m]

Kies und gröber

im Bohrkern [%]

BK1/16

BK 1/16 MP 1 61 39 1,1

74

BK 1/16 MP 2 22 78 9,1

BK2/16 BK 2/16 MP 1 27 73 5,2 73

BK3/16

BK 3/16 MP 1 29 71 5,3

70

BK 3/16 MP 2 36 64 1,1

BK4/16 BK 4/16 MP 1 31 69 8,8 69

Auf der Grundlage der in Tabelle 2 gelisteten Ergebnisse wurde für die Lagerstätte Ahlendorf das folgende

Sand-/ Kiesverhältnis (gewichtetes Mittel) ermittelt:

• Sand und feiner: 28 %

• Kies und gröber: 72 %.

Der Anteil an Schlämmkorn (Korngrößen <0,063 mm) in den Proben beläuft sich auf durchschnittlich 5 %. Die

Anteile schwanken zwischen 1 % und max. 9 %.

Eine Bestimmung der Trockenrohdichte ergab eine einheitliche Korndichte von 2,65 t/m3.

Eine Prüfung der Gesteinskörnungen auf Konformität mit den Anforderungen nach DIN EN 12620 und DIN

1045-2 (Verwendung in Beton) erfolgte anhand der Proben nicht.

3.3 Technische Bau- und Betriebsmerkmale – Abbaubetrieb

3.3.1 Betriebsregime und Belegschaft

Als Betriebsregime soll ein Ein-Schicht-Betrieb zum Einsatz kommen.

Mo bis Fr: 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sa: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Ausnahme)

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Der Abbau findet je nach Bedarfssituation (abhängig von der Marktlage) ganzjährig mit eventuellen Unterbre-

chungen in den Wintermonaten statt.

Im Tagebau Ahlendorf werden im Regelbetrieb voraussichtlich 1 Baggerführer auf dem Gewinnungsgerät und

ein Fahrzeugführer auf dem Verladegerät sowie ein Maschinist arbeiten.

3.3.2 Geräte

Für die Freilegung des Rohstoffkörpers durch Mutterboden- und Abraumbeseitigung werden eingesetzt:

- Radlader und Bagger

- Planierraupe

- SLKW

Der für den Nassschnitt verwendete Gerätepark gestaltet sich folgendermaßen:

Die Gewinnung des Rohstoffes erfolgt durch einen Saugbagger und einen Kettenbagger. Über diese Geräte

läuft im Regelbetrieb die gesamte Gewinnung. Von dort erfolgt der Materialtransport zur Rohkieshalde neben

der Aufbereitungsanlage über eine kombinierte Schwimmband- und Landbandanlage. Der Transport des Roh-

stoffes von der Halde zur Aufbereitungsanlage erfolgt mittels Radlader.

Der Einsatz aller Gewinnungs- und Hilfsgeräte erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (si-

cherheitstechnisches Regelwerk).

3.3.3 Vorhabensablauf

Zu Beginn des Vorhabens wird die Straßenanbindung geschaffen. Die Lage, Ausführung und Dimension die-

ser Straßenanbindung wird im PFV detailliert geplant.

Der Aufschluss des Abbaufeldes erfolgt vom Südende des Bergwerksfeldes aus. Für die Aufschlussarbeiten

des Feldes wurde eine Fläche gewählt, die frei von grundsätzlichen Restriktionen ist. Der Saugbagger wird an

der SW-Ecke des Bergwerksfeldes (nahe dem Feldeseckpunkt 6) eingesetzt. Dazu ist im Niveau des Grund-

wasserspiegels eine Plateaufläche anzulegen, auf der die Baggeranlage installiert werden kann. Aus diesem

Aufschlussgraben (Einschwimmgrube) heraus wird der Abbau gestartet.

Aufgrund der ausschließlich landwirtschaftlichen Nutzung der Abbaufläche ist keine Gehölzrodung (Vorfeld-

beräumung) erforderlich. Nach dem separaten Kulturbodenabtrag wird der Abraumschnitt vorangetrieben. Die

Abraumbeseitigung erfolgt in Etappen entsprechend des für die Rohstoffgewinnung zu gewährleistenden Vor-

laufs. Das Abraummaterial wird entweder randlich gelagert oder bei ausreichendem Abbaufortschritt in aus-

gekieste Bereiche des Aufschlusses zur Bildung von Flachwasserzonen verfüllt.

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Beim unvermuteten Auffinden von Bodendenkmalen bei der Oberbodenbeseitigung werden die Arbeiten sofort

eingestellt, die zuständigen Behörden informiert sowie der Fundort bis zum Ablauf einer Woche unverändert

erhalten.

Die Gewinnung in der Abbaufläche Ahlendorf erfolgt ausschließlich im Nassschnitt. Als Gewinnungsgeräte

kommen ein Kettenbagger und ein Saugbagger zum Einsatz. Die Lagerstätte soll bis zum Liegenden der

Nutzschicht ausgekiest werden. Im Durchschnitt beträgt die nutzbare Rohstoffmächtigkeit 6,8 m.

Die Entfernung zwischen dem Gewinnungsgerät und der Aufbereitung wird durch mindestens zweimaliges

Versetzen der semimobilen Aufbereitungsanlage möglichst gering gehalten. Der geplante Standort der semi-

mobilen Aufbereitungsanlage zu Abbauende ist der Anlage 1-4 zu entnehmen.

Die Beladung der Auslieferungsfahrzeuge erfolgt mit einem Radlader nahe der Aufbereitungsanlage i.d.R.

unmittelbar nach Durchlaufen des Aufbereitungsprozesses. Untergeordnet kommt es zur Lagerung grober und

feiner Gesteinskörnungen auf Freihalde.

Mit der in Kapitel 3.5.7 beschriebenen räumlich-zeitlichen Abbauentwicklung strebt der Tagebaubetreiber eine

abbaubegleitende Rekultivierung an. Für den ausgekiesten Bereich ist eine randliche Teilverfüllung zur Bil-

dung von Flachwasserzonen vorgesehen. Nach der Auskiesung und Rückverfüllung ist zeitnah die Rekultivie-

rung der ausgekiesten und verfüllten Teilbereiche vorgesehen.

Bei der Aufbereitung und Klassierung des Rohmaterials anfallende unverwertbare bzw. nicht absetzbare Fein-

sande werden in das geplante Absetzbecken bzw. bei ausreichendem Abbauvorlauf in den Kiessee verspült.

Die Teilverfüllung ausgekiester Bereiche erfolgt abbaubegleitend insbesondere während der Abraumkampag-

nen. Zum Einsatz kommt ausschließlich standorteigenes Material.

Zur Kontrolle der Wasserstände und der Wasserbeschaffenheit in der Umgebung des Kiessandtagebaus

Ahlendorf wird begleitend ein Grundwassermonitoring etabliert.

3.4 Emissionen und Emissionsquellen

3.4.1 Luft/ Staub

Grundsätzlich können durch das Umschlagen und Aufbereiten von unterschiedlichen Stoffen Staubemissio-

nen freigesetzt werden. Relevante Vorgänge, aus denen diffuse staubförmige Emissionen resultieren können,

sind:

• Abraumberäumung

• Abbau

• Aufbereitung

• Fahrbewegungen im und vom/ zum Tagebau

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• Lagerung

• Umschlag

• Verkippung.

Die Rohstoffgewinnung in Ahlendorf erfolgt ausschließlich im Nassschnitt mittels Saugbagger oder Kettenbag-

ger aus dem Grundwasser heraus. Dadurch werden Staubemissionen unterbunden. Diese treten bei den vor-

bereitenden Maßnahmen – der Freilegung durch Mutterboden- und Abraumbeseitigung – auf. Da diese im

Herbst und Winter erfolgen sollen, werden hier ebenfalls Emissionen auf ein Minimum reduziert. Der abzutra-

gende Mutterboden und der Abraum besitzen eine natürliche Bergfeuchte, die Staubentwicklungen beim Mas-

senumschlag verhindert.

Das Gewinnungsgerät übergibt das gewonnene Rohmaterial den Muldenkippern, welche das Material zum

Aufbereitungsstandort transportieren. Der Transport des feuchten Rohstoffes per Muldenkipper, sowie die

Zwischenaufhaldung vor der Aufgabe zur Aufbereitung verursachen aufgrund des enthaltenen Haftwassers

keine Luftverunreinigungen seitens des Rohstoffes. Die Transportwege innerhalb des Tagebaus werden tem-

porär befestigt aber nicht versiegelt. Dadurch werden Staubemmissionen verringert.

Nach der Zwischenaufhaldung schließen sich die Prozesse der Aufbereitung an. Im Abbaufeld wird eine se-

mimobile Siebanlage zur Vorklassierung stationiert. Hier werden Staubfreisetzungen aufgrund der Technolo-

gie (Nassklassieranlage) unterbunden.

Die mit Dieselkraftstoff gemäß DIN 51603 betriebenen Geräte besitzen eine allgemeine Betriebserlaubnis für

die Bundesrepublik Deutschland und entsprechen damit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.

Das bedarfsweise Reinigen befestigter Betriebs- und Verkehrsflächen im Bereich der Standortzufahrt und

Verladung erfolgt durch den Betreiber.

Generell kann festgehalten werden, dass die Vorgaben der TA Luft [8] durch Implementierung entsprechender

Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden.

3.4.2 Geräusche

Potentielle Geräuschquellen können sich aus den gleichen Vorgängen ergeben, die im Kapitel 3.4.1 als po-

tentielle Staubquellen gelistet wurden.

Als Schallquellen kommen in Ahlendorf folgende Maschinen bzw. Tätigkeiten in Betracht:

- Kampagneartige Abraumbeseitigung durch Einsatz von Planierraupe, Bagger und SLKW

- Saugbagger oder Kettenbagger als Gewinnungsgeräte

- Radlader als Transportmittel für Rohkiessande von der Halde zur Aufbereitung

Generell kann festgehalten werden, dass die Vorgaben der TA Lärm [9] durch Implementierung entsprechen-

der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen eingehalten werden.

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3.5 Abbau- und Abraumkonzept

3.5.1 Restriktionen

Folgende Restriktionen sind in dem bzw. um das Bergwerksfeld vorhanden:

• Geschütztes Biotop im NE des Bergwerksfeldes im Uferbereich der Weißen Elster

• Weiße Elster im Osten und Norden vom Bergwerksfeld

• Tangierung am westlichen Feldesrand durch einen Feldweg

• Kreuzung im Norden des Vorhabensgebietes durch einen Feldweg von West nach Ost

Zur Sicherung des Biotop- und Artenschutzes wird die Einbeziehung des geschützten Biotopes vermieden.

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Standsicherheit werden entsprechende Schutzstreifen

(Sicherheitsstreifen/ Mindestabstände) von den zu schützenden Objekten eingehalten. Zu Feldwegen beträgt

die Breite des Schutzstreifens üblicherweise 10 m. Der Mindestabstand zwischen der Abbaufläche und der

Weißen Elster beträgt ca. 40 m.

Nach jetzigem Kenntnisstand existieren weder oberirdische noch erdverlegte Leitungen. Dies wird im Zuge

des PFV erneut evaluiert. Bei Vorhandensein von Drainageleitungen müssen diese – abhängig von deren

Weiternutzung – ggf. verlegt werden.

Unmittelbar westlich des Feldweges verläuft die Bahnlinie Gera – Zeitz. Der erforderliche Abstand zum Gleis-

körper wird gewahrt.

Durch entsprechende Vermessung (Echolotmessung / topographische Vermessung) wird die ständige Kon-

trolle und Einhaltung der Standsicherheitsparameter beim Rohstoffabbau gewährleistet.

In der Tischvorlage zum Scopingtermin wurde davon ausgegangen, dass es an der Nord- und der Ostflanke

des Bergwerksfeldes eine Überschneidung mit Altlastenverdachtsflächen (ALVF) gibt. Beide Flächen wurden

in dieser Lage nicht bestätigt. Die nördliche ALVF (06550) wurde 2005 nach Relevanzprüfung gelöscht. Die

östliche ALVF (06548) befindet sich gemäß Datenerfassungsbogen zur Altablagerung übereinstimmend mit

der Auskunft aus dem Thüringer Altlasten-Informationssystem (THALIS) etwa 50 m südlich vom Feldeseck-

punkt 6 in Verlängerung der westlichen Feldesgrenze. Das erklärt auch, warum bei der 2016 durchgeführten

Erkundungsbohrung (BK4/16) inmitten der vermuteten Altlastenverdachtsfläche an der Ostflanke keine Anzei-

chen auf Altlasten gefunden wurden.

3.5.2 Abraumkonzept

Die Rohstofffreilegung erfolgt in einem Mutterboden- und Abraumschnitt im entsprechenden Vorlauf zum Kie-

sabbau. Diese Arbeiten können im Trockenschnitt realisiert werden.

Die mittlere Mächtigkeit des Oberbodens ist mit 0,3 m anzusetzen. Innerhalb des Abbaufeldes beträgt die

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mittlere Abraumüberdeckung 1,27 m. Damit ergeben sich folgende Volumina bei einer Flächengröße von ca.

6,45 ha:

• Humoser Oberboden: ca. 19.350 m3

• Abraum (ohne Oberboden): ca. 62.565 m3

Bei der Abraumberäumung im Vorfeld der Nassgewinnung wird die übliche Ladetechnik (Planierraupe, Rad-

lader/ Bagger) eingesetzt. Der Oberboden mit einer durchschnittlichen Stärke von ca. 0,3 m wird separat ab-

getragen, einer Nutzung im Rahmen der Rekultivierung oder dem Verkauf/ der Nutzungsüberlassung an land-

wirtschaftliche Betriebe der näheren Umgebung übergeben.

Wie bereits beschrieben, wird der Abraum auch beim Aufschluss des Feldes als Sicht- und Lärmschutzwall

an der westlichen Feldesgrenze genutzt. Anfallender Abraum wird von Beginn der Gewinnungsarbeiten an der

Rekultivierung zugeführt. In jedem Fall wird dabei dem Einsatz des Abraumes als Nutzkomponente für land-

schaftspflegerische Maßnahmen Vorrang vor einer Verkippung eingeräumt.

Die Abraumarbeiten werden bedarfsweise entsprechend dem nötigen Abbauvorlauf organisiert und beanspru-

chen ca. 2 Wochen pro Jahr. Zum Schutz des Bodens vor Verdichtung werden Bodenarbeiten bei mäßigem

Bodenfeuchtegehalt und relativ trockener Witterung durchgeführt.

3.5.3 Abbaukonzept

Die Abbaufläche ist unverritzt und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der geplante Abbau wird im

Nassschnitt erfolgen. Durch die Sicherheitsabstände zu schützenswerten Objekten und durch den Feldweg

im Norden verringert sich die Abbaufläche von ca. 74.100 m² auf rund 64.500 m² (Anlage 1-4).

Die Eckpunkte der Abbaufläche sind in Tabelle 3 gelistet.

Tabelle 3: Feldeseckpunkte der Abbaufläche

Gauß-Krüger-Koordinaten, Streifen 4, RD 83 UTM-Koordinaten, Zone 32N, ETRS89

Eckpunkt Rechtswert Hochwert Rechtswert Hochwert

1 4499460 5650143 709906 5652583

2 4499463 5650159 709908 5652600

3 4499474 5650180 709918 5652620

4 4499475 5650188 709919 5652629

5 4499474 5650199 709917 5652639

6 4499469 5650207 709912 5652648

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Gauß-Krüger-Koordinaten, Streifen 4, RD 83 UTM-Koordinaten, Zone 32N, ETRS89

Eckpunkt Rechtswert Hochwert Rechtswert Hochwert

7 4499461 5650215 709904 5652655

8 4499470 5650331 709907 5652772

9 4499480 5650335 709917 5652776

10 4499543 5650351 709980 5652794

11 4499649 5650375 710084 5652822

12 4499660 5650280 710100 5652728

13 4499630 5650205 710073 5652652

14 4499580 5650160 710025 5652605

15 4499555 5649885 710011 5652329

16 4499440 5649915 709895 5652355

17 4499455 5650124 709901 5652564

Die Lage der Abbaufläche, des Straßenanschlusses und des finalen Standortes der Aufbereitung sind aus der

Anlage 1-4 zu ersehen.

3.5.4 Vorratsabschätzung

Die Vorratsberechnung erfolgte ausgehend von den festgelegten Feldesgrenzen des Bergwerksfeldes (An-

lage 1). Die Gesamtfläche des Bergwerksfeldes beträgt rund 74.100 m². Bei der Abschätzung der Vorrats-

mengen an Kiessand in der Lagerstätte Ahlendorf wurden folgende Randbedingungen zugrunde gelegt:

• maximal mögliche Auskiesung bis zum Liegenden der Lagerstätte

• Lagerungsdichte des Rohstoffs beträgt 1,7 t/m³

• durchschnittliche Rohstoffmächtigkeit von 6,80 m

• Verluste: pauschal 30 % (Abbauverluste an Böschungen und Sohle)

• Sicherheitsabstand zu angrenzenden Feldwegen: 10 m

Das Volumen des geologischen Rohvorrats (Volumen vor Verlusten) berechnet sich aus:

𝑉 = 𝐴 ∙ 𝑀

mit: V…Volumen

A…Fläche

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M…durchschnittliche Rohstoffmächtigkeit

Die gewinnbaren Vorräte (Volumen nach Verlusten) berechnen sich aus den geologischen Vorräten abzgl. der

Abbauverluste. Die Masse berechnet sich aus:

𝑚 = 𝑉 ∙ 𝜌

mit: m…Masse

V…Volumen

ρ…Dichte (1,7 t/m³)

Die Ergebnisse der Vorratsberechnung sind in Tabelle 4 dokumentiert. Die Vorratsberechnung für die Lager-

stätte Ahlendorf ergibt einen nutzbaren Lagerstättenvorrat (Bergwerksfeld) an Kiessand von ca. 600.000 t bzw.

0,6 Mio t. Nach den Angaben im Erkundungsbericht zur Nacherkundung 2016 setzt sich die Kiessandlager-

stätte Ahlendorf im Mittel wie folgt zusammen:

• Sand und feiner zu 28 %: 99.000 m³

• Kies und gröber zu 72 %: 254.000 m³.

Innerhalb der geplanten Abbaufläche ergibt sich bei der gegebenen Rohstoffmächtigkeit und gleichen

Verlusten ein Rohstoffvolumen von 305.116 m³ bzw. eine Rohstoffmasse von 518.697 t. Dies entspricht bei

kontinuierlichem Abbau und einer angestrebten Produktion von 150.000 t/a (200 Arbeitstagen mit 750 t/d)

einer Laufzeit von 3,5 Jahren.

Tabelle 4: Vorratsberechnung für geologische und gewinnbare Vorräte

Parameter Bergwerksfeld Abbaufläche

Fläche 74.100 m² 64.500 m²

Durchschnittliche Mächtigkeit 6,8 m 6,8 m

Volumen vor Verlusten 503.880 m³ 438.600 m³

Abbauverluste 30 % 30 % 30 %

Volumen nach Verlusten 352.716 m³ 307.020 m³

Dichte 1,7 t/m³ 1,7 t/m³

Masse nach Verlusten 599.617 t 521.934 t

Laufzeit (bei 150 kt/a) 4,0 Jahre 3,5 Jahre

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3.5.5 Standsicherheitsbetrachtungen

Die Standsicherheit von Abraum-, Rohstoff- sowie Erdwallböschungen wird gemäß den Forderungen des §

14 Abs. 2-4 ABBergV [10] und in Anlehnung an die Richtlinien Geotechnik und Setzungsfließen des SOBA

verwirklicht.

Entstehende Abraumböschungen befinden sich im Trockenbereich und werden sofort standsicher hergestellt.

Der Sicht- und Lärmschutzwall wird i.d.R. 2 m hoch und mit standsicheren Böschungsneigungen von ± 27°

ausgeführt.

An den Kiessandböschungen stellen sich bei der gemeinsamen Gewinnung des Rohstoffes über und unter

der Wasserlinie zeitnah standsichere Verhältnisse ein.

3.5.6 Flächeninanspruchnahme

Das Abbaufeld hat eine Gesamtfläche von 6,45 ha. Bei einer Gesamtlaufzeit von 3,5 Jahren in der Abbauflä-

che Ahlendorf beträgt die jährliche Flächeninanspruchnahme rd. 1,9 ha Die tatsächliche jährliche Inanspruch-

nahme und damit die Laufzeit des Vorhabens hängt von den konkret vor Ort angetroffenen Verhältnissen

sowie der Nachfrage ab.

Um die jeweilige Abbaufläche wird je nach erforderlicher Lärm- und Sichtschutzwirkung mit einem Sicherheits-

abstand von 1 m zur Endböschungsschulter ein Erdwall vorrangig aus Abraum errichtet. Bei einer Höhe von

2 m ergibt sich eine Aufstandsbreite von ca. 3,5 m. Bei Errichtung entlang der gesamten Westseite des Ab-

baufeldes ergibt sich ein Flächenbedarf von ca. 1.500 m2. Der Erdwall wird zu Abbauende für die Rekultivie-

rung genutzt und in diesem Bereich die ursprüngliche Geländeoberfläche wiederhergestellt. Von einer Zwi-

schenaufhaldung des Mutterbodens vor seiner Nachnutzung wird gegenwärtig nicht ausgegangen.

Der Aufbereitungsstandort nimmt ca. 4.500 m2 in Anspruch. Das beinhaltet sowohl die Klassieranlage, als

auch Lagerflächen und Absetzbecken.

Der neu zu errichtende Teil des Straßenanschlusses hat eine Flächeninanspruchnahme von ca. 500 m2.

Die Gesamteingriffsfläche, die neben Abbau-, Aufbereitungs- und Verkehrsflächen auch sämtliche Rekultivie-

rungsmaßnahmen enthält, wird insgesamt entsprechend größer ausfallen. Wie groß die für Rekultivierungs-

zwecke beanspruchte Fläche sein wird, ergibt sich erst im Rahmen des PFV.

3.5.7 Abbauentwicklung

Begonnen wird mit dem Abbau im Südwesten des Bergwerksfeldes. Der Abbau wird nach Norden vorange-

trieben. Auf der Grundlage der Grenzen des Bergwerksfeldes und der Berücksichtigung der existierenden

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Restriktionen ergibt sich die Möglichkeit der bergbaulichen Gewinnung der Rohstoffe in der in Anlage 1-4

dargestellten Form.

Die sich im unmittelbaren Abbau befindlichen Flächen und Nebenflächen werden zeitlich gestaffelt nur so groß

angelegt, wie dies für die Gewinnungstätigkeit notwendig ist. Bei der konzipierten Laufzeit wird eine jährliche

Flächeninanspruchnahme von ca. 1,9 ha geschehen.

Der entsprechend dem Abbaukonzept gewinnbare Lagerstättenvorrat an Sanden und Kiesen in der Lager-

stätte Ahlendorf beläuft sich auf ca. 520.000 t. Die angestrebte Jahresförderung wird entsprechend der Kapa-

zität der Aufbereitungsanlage mit max. 150.000 t vorgesehen. Die Produktionskapazität ist dabei vom Absatz

der Fertigprodukte abhängig, so dass Schwankungen möglich sind.

Die vorbereitenden Maßnahmen für den Beginn der Rohstoffgewinnung werden etwa 1 Jahr beanspruchen.

Sie umfassen u.a.

• die Schaffung des Straßenanschlusses

• die Errichtung der Aufbereitung

• die Abraumberäumung und Schaffung einer Einschwimmgrube für den Saugbagger

• die Montage des Saugbaggers

Entsprechend der Abbauplanung wird der Abbauendstand nach 3,5 Jahren erreicht. Die Maßnahmen der Re-

kultivierung und Wiedernutzbarmachung werden im Nachgang zur Gewinnung ca. 4 Jahre beanspruchen.

Somit ergibt sich eine Mindestlaufzeit von 8,5 Jahren für das Vorhaben.

3.6 Technische Anlagen und Einrichtungen nebst verwendeten Verfahren

3.6.1 Aufbereitung

Für das Vorhaben ist eine semimobile Aufbereitungsanlage mit Nassklassierung geplant. Der favorisierte

Standort zu Beginn des Aufschlusses befindet sich in der Mitte des Abbaufeldes und wird sukzessive dem

Abbaufortschritt angepasst und nach Norden verlagert. Zu Abbauende wird die Anlage im Norden des Berg-

werksfeldes nördlich des Fahrweges stationiert. Die Anlage wird entsprechend einer gewünschten Leistung

von 750 t/d konzipiert. Mit der geplanten Aufbereitungsanlage sollen entsprechende Körnungsgemische her-

gestellt werden. Es ist vorgesehen, die Körnungen 2 - 8, 8 – 16 und 16 - 32 mm zu fraktionieren. Anfallendes

Überkorn >32 mm wird, wenn erforderlich, gesammelt und zum Brechen vergeben. Da am Standort Ahlendorf

kein Überkornbrecher vorgesehen ist, wird für die Aufbereitungsanlage keine Zulassung nach BImSchG [11]

erforderlich.

Für die geplante Nassaufbereitung ist die Entnahme von Brauchwasser aus dem Kiessee und die Wiederein-

leitung des Produktionswassers über ein Absetzbecken zurück in den Kiessee erforderlich. Durch die Kreis-

laufführung des Wassers kommt es nur zu vernachlässigbar geringen Wasserverlusten (durch Verdunstung).

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Die Entnahme des Wassers wird über eine auf Pontons installierte Pumpe realisiert und für die Einleitung des

Produktionswassers ist ein gekammertes Absetzbecken geplant.

Es werden keine chemischen oder sonstigen Zusatzstoffe eingesetzt. Alle eventuell einzuleitenden Stoffe und

mechanischen Verunreinigungen sind Bestandteile des Rohstoffkörpers.

Die Aufbereitungsanlage inclusive Kieswäsche lässt sich prinzipiell in fünf Funktionsgruppen unterteilen:

− Vorklassierung

− Kiesaufbereitung

− Sandaufbereitung

− Brauchwasserbehandlung/Feinsandablagerung/-verspülung

− Lagerung/ Behaldung/ Verladung

Das geförderte Sand-Kies-Gemisch soll vom Hauptgewinnungsgerät (Saugbagger) aus über angeschlossene

Schwimm- und Landbandanlagen zur geplanten Aufbereitungsanlage transportiert werden.

3.6.2 Grundwassermonitoring

Im Rahmen des geplanten Grundwassermonitorings sollen zunächst jährlich die drei im Rahmen der Nacher-

kundungskampagne 2016 geschaffenen Grundwassermessstellen im An- und Abstrombereich sowie das See-

wasser erfasst werden. Als wirksamer Anstrompegel wird die westlich der Abbaufläche gelegene Grundwas-

sermessstelle GW2 (BK2/16) vorgesehen. Als wirksame Abstrompegel werden die nordöstlich bzw. östlich der

Abbaufläche gelegenen Grundwassermessstellen GW1 (BK1/16) bzw. GW3 (BK4/16) vorgesehen [7]. Die

letztgenannte Grundwassermessstelle kann bei relativ hohen Grundwasserständen auch als Anstrompegel

wirksam werden (vgl. Anlage 5). An dieser Messstelle wird auch eine jährliche Beprobung zur Kontrolle der

Grundwasserqualität vorgesehen. Im Kiessee wird an geeigneter Stelle ein Lattenpegel eingerichtet.

3.6.3 Tagesanlagen

Als Tagesanlagen kommen nach derzeitigem Planungsstand ein Bauwagen und ein mobiles WC zum Einsatz,

die bei Überschwemmungsgefahr aus dem gefährdeten Gebiet entfernt werden. Der Standort dieser Anlagen

ist in unmittelbarer Nähe zur Aufbereitungsanlage geplant. Die Sanitärabwässer des WC werden in einem

geschlossenen Behälter gesammelt und wie vorgeschrieben entsorgt.

3.6.4 Ver- und Entsorgung

Die Energieversorgung soll aus dem öffentlichen Netz erfolgen.

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Die Betankung der Maschinen und Anlagen erfolgt durch ein autorisiertes Fremdunternehmen.

Eine Trink- und sonstige Brauchwassernutzung sowie eine Abwasserbeseitigung sind im Rahmen des Vorha-

bens nicht vorgesehen.

Bergbauliche Abfälle

Bergbauliche Abfälle fallen mit der beschriebenen Abbautechnologie nicht an.

Der abzutragende Oberboden und Abraum ist ein Verkaufsprodukt oder wird für Wiedernutzbarmachungs-

zwecke eingesetzt, so dass aus dem Lagerstättendeckgebirge keine bergbaulichen Abfälle resultieren.

Der Rohstoffaufbereitung entstammende Feinsedimente ohne kommerzielle Verwendung sowie abschlämm-

bare Bestandteile, welche bei der Aufbereitung des Rohstoffes anfallen, werden in dem Absetzbecken schad-

los verspült.

Sonstige Abfälle

Sonstige Abfälle fallen im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten an der eingesetzten Technik an.

Diese werden Hochwasser-sicher gesammelt und über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe entsprechend

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, [12]) entsorgt.

3.7 Transportkonzept

Die weitestgehende Nutzung bestehender Zufahrtswege dient der Vermeidung bzw. Verminderung der Beein-

trächtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 BNatSchG.

Der Abtransport der Fertigprodukte wird per LKW’s organisiert. Die Zuwegung zur Landstraße L 1374 Crossen

– Zeitz muss als temporäre Behelfsstraße neu errichtet werden. Die Lage der Einmündung der Straßenanbin-

dung in die Landstraße L 1374 wird nördlich des Wassergrabens in der Nähe des Ortsausgangs vorgesehen.

Die Entfernung zwischen geplantem Einmündungsbereich und der ortsseitig folgenden bebauten Straßenbie-

gung (überschaubarer Bereich) beträgt somit ca. 190 m, wodurch erforderliche Sichtbeziehungen gewährleis-

tet werden können. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 1374 wird somit nicht beeinträchtigt.

Bis Hartmannsdorf muss im öffentlichen Verkehrsraum die o.g. Landstraße genutzt werden, ab dort wird dann

die L 3007 genutzt. Das Transportaufkommen verteilt sich auf ca. 65 % nach Eisenberg und ca. 35 % nach

Porstendorf/ Triptis. Entsprechend der Abbaumenge von 750 t/d ist mit einem zusätzlichen täglichen Verkehrs-

aufkommen von durchschnittlich 30 einfachen Fahrten zu rechnen.

Der Abraum des Feldes soll im entstehenden Kiessee verbracht werden. Öffentliche Verkehrsbelastungen

ergeben sich daraus nicht, da es sich um innerbetriebliche Kurzstrecken handelt.

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3.8 Wiedernutzbarmachungskonzept

Die Rohstoffförderung geht mit der Freilegung des Grundwasserleiters und der Schaffung eines bleibenden

Gewässers einher. Die Wiedernutzbarmachung sieht daher die Entstehung und Entwicklung eines naturnahen

Sees vor. Die Größe des verbleibenden Sees wird sich entsprechend der Planung auf ca. 5,8 ha belaufen.

Alle dem Tagebau dienlichen Anlagen werden rückgebaut. Gegebenenfalls noch vorhandene Halden und

Wälle werden rückgebaut; das den See umgebende Gebiet wird landschaftlich angepasst und aufgewertet.

Für die geplante Rohstoffgewinnung und damit auch die Herstellung des Gewässers wird eine Zeitdauer von

ca. 7 Jahren angenommen. Dem liegen die Marktsituation und entsprechende Schwankungen der Nachfrage

verbunden mit einer erfahrungsgemäß zeitweise verringerten Produktionsleistung als auch winterliche oder

situative Stillstandszeiten im Tagebau zugrunde. Die Arbeiten zur Rekultivierung, Renaturierung und Nach-

pflege werden sukzessiv nachlaufend zur Auskiesung des Feldes vonstattengehen und dauern nach Gewin-

nungsende noch weitere ca. 4 Jahre an.

Das übergeordnete Ziel der Renaturierungsmaßnahmen ist die Optimierung der Gestaltung der entstandenen

Kiesgrube für die Belange des Natur- und Artenschutzes. Eine naturbezogene und sensible Erholungsnutzung

kann durchaus zielkonform in das Nachnutzungskonzept integriert werden. Es wird davon ausgegangen, dass

eine an der Optimierung des Biotopwertes ausgerichtete Renaturierung zu einer positiv zu bewertenden Neu-

gestaltung des Landschaftsbildes führt. Die Entwicklung folgender Lebensraumtypen ist vorgesehen:

- Sand-Rohbodenstandorte und Sukzessionsflächen für die freie Entwicklung

- Wechselfeuchte Standorte mit langfristiger Auwaldentwicklung

- Freie Wasserfläche mit Flachwasserzonen incl. Röhrichtentwicklung an den Rändern und einer Tief-

wasserzone im zentralen Teil

Anlage 1-5 visualisiert Lage und Kontur des entstehenden Gewässers und das beschriebene Wiedernutzbar-

machungskonzept. Zwecks Realisierung dieses Konzeptes hinsichtlich der Schaffung von Flachwasserberei-

chen wird der entstehende Kiessee teilweise (randlich) mit tagebaueigenem Material (vorrangig Abraum) ver-

füllt. Alle entstehenden Endböschungen – sowohl im Bereich über als auch unter Wasser – werden unter

Beachtung entsprechender Richtlinien zur Geotechnik standsicher hergestellt.

Die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans mit detaillierter Beschreibung des Maßnahmen-

konzeptes ist dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten.

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4 Literatur- und Quellenverzeichnis

[1] UVPG, „Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.

Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S.

2749) geändert worden ist“.

[2] Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen, „Regionalplan Ostthüringen,“ 18. Juni 2012. [Online].

Available: http://www.regionalplanung.thueringen.de/imperia/md/content/rpg/ost/rpo-2012/rpo-inet-2-3-

rnk-2o.pdf. [Zugriff am 17. August 2016].

[3] WHG, „Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des

Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist“.

[4] Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), „Lagerstättenwirtschaftliche Jahresanalyse

für die Jahre 2010 und 2011“.

[5] ThürNatG, „Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert am 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113)“.

[6] BNatSchG, „Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 19

des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist“.

[7] Fugro Consult GmbH, „Erkundungsbericht Kiessandlagerstätte Ahlendorf,“ 2016.

[8] TA Luft, „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische

Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002“.

[9] TA Lärm, „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische

Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503)“.

[10] ABBergV, „Allgemeine Bundesbergverordnung vom 23. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1466), die zuletzt durch

Artikel 2 derVerordnung vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1957) geändert worden ist“.

[11] BImSchG, „Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013

(BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert

worden ist“.

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AD_ROV_Teil_I_Vorhabensbeschreibung_20190205.docx Seite 31 von 31

[12] KrWG, „Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 4

des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist“.