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Agentur deutscher Arztnetze e.V. Dr. med. Veit Wambach Vorsitzender des Vorstandes Berlin, 09.11.2018 1

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Agentur deutscher Arztnetze e.V.

Dr. med. Veit Wambach

Vorsitzender des Vorstandes

Berlin, 09.11.2018

1

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Barmer-Forum (Nürnberg, November 2017)

APS Tagung (Berlin, November 2017)

Nationaler Qualitätskongress(Berlin, November 2017)

Arena Pressekonferenz (Nürnberg, Januar 2018)

CIRS Forte (Berlin, Januar 2018)

Ausgezeichnete Gesundheit 2018(Berlin, Februar 2018)

13. Kongress für Gesundheitsnetzwerker(Berlin, April 2018)

QuaTRo-Siegel - Konferenz(Berlin, Juni 2018)

NWW – Symposion (Erlangen, Oktober 2018)

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Gespräch mit Bundesgesundheits-

minister Jens Spahn (April 2018)

Gespräche mit Abgeordneten

des Deutschen Bundestages

Gespräche mit Gesundheitsministern

auf Landesebene

Gespräche mit den Vorsitzenden des

Sachverständigenausschuss zur

Begutachtung der Entwicklung im

Gesundheitswesen

Teilnahme Erörterung BMG TSVG (August 2018)

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121. Deutscher Ärztetag Erfurt,Mai 2018

Bayerischer Ärztetag Nürnberg, Okt. 2018

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Zehn Pressemitteilungen

aktuelle Meldungen auf der

Internetseite

Presseniederschläge in renommierten

Fachmedien

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Arbeitsgruppen zu den Themen:

Digitalisierung

Multiprofessionalität

Beiträge:

Seit 1.1.2018 neue Beitragsordnung

Ermöglicht Verbundmitgliedschaft

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o Podiumsdiskussion „Professionelle Arztnetzein der neuen Legislatur – Chancen undHerausforderungen für die Versorgung derZukunft“ am 29.11.2018 mit derKassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

➢ Es diskutierten die BundestagsabgeordnetenDr. Georg Kippels (CDU), Dr. KirstenKappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),Kathrin Vogler (DIE LINKE),Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) undDr. Veit Wambach

o ADA/KBV-Netzkonferenz „Digitalisierung inArztnetzen – Praxisbeispiele und Lösungenfür die Versorgung der Zukunft“am 4. Mai 2018 in Berlin

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KV Richtlinie Förderung

Anzahl

anerkannte

Netze

Anzahl

geförderte

NetzeBaden-Württemberg Übernahme der KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung 1

Bayern Richtlinie (nur für Basis-Stufe) keine Förderung 1

Berlin Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung 1

Brandenburg keine Richtlinie keine Förderung

Bremen keine Richtlinie keine Förderung

Hamburg Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung

Hessen keine Richtlinie keine Förderung (aber: Förderrichtlinie des Hessischen

Sozialministeriums; Fördersumme: 1 Mio. Euro für neun

Regionen; max. 150.000 Euro auf 2 Jahre)

2 (mittelbar)

Mecklenburg-

Vorpommern

keine Richtlinie keine Förderung

Niedersachsen keine Richtlinie erlassen, aber Förderung nach

Kriterien der KBV-Rahmenvorgabe

1 Mio. Euro Netzförderung aus dem

Sicherstellungsfonds begrenzt auf maximal 50.000 Euro

pro Netz. Die Voraussetzungen für eine Förderung

orientieren sich an den Rahmenvorgaben der KBV

2

Nordrhein keine Richtlinie keine Förderung

Rheinland-Pfalz keine Richtlinie keine Förderung

Saarland keine Richtlinie keine Förderung

Sachsen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Projektförderung von insgesamt 500.000 Euro jährlich

aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, anteilig

(20% der förderfähigen Kosten) und nach Einreichung

entsprechende Belege.

1 (Stufe I)

Sachsen-Anhalt Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Förderung im beantragten Einzelfall von 1.000 Euro pro

Netz zur Unterstützung beim Erreichen der

Rahmenvorgaben.

Schleswig-Holstein Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe 100.000 Euro Netzförderung pro anerkanntem Netz aus

dem Sicherstellungsfonds. Nachweis über die

Verwendung der Fördergelder nach einem Jahr.

4 4

Thüringen keine Richtlinie keine Förderung

Westfalen-Lippe Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung 8

Ergebnis Bund: 8 KVen mit Richtlinie (47%) 3 KVen mit Förderung (18%) 16

anerkannte Netze

8

geförderte Netze

Erläuterung: Richtlinie gem. § 87 b Förderung

keine Richtlinie aber Anlehnung an § 87 b teilweise Förderung oder abweichende Förderpraxis

keine Richtlinie gem. § 87 b keine FörderungStand: 01/2015

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KV Richtlinie FörderungAnerkannte

NetzeGeförderte Netze

Baden-Württemberg Übernahme der KBV-Rahmenvorgabe Teilnehmende Ärzte, deren vertragsärztliche Tätigkeit einer

Mengenbegrenzung durch RLV und QZV unterliegt, erhalten

einen Aufschlag auf das RLV-/QZVGesamtvolumen in Höhe von

€ 100,00 je Quartal.

4 (3 Basisstufe und

1 Stufe II)

4

Bayern Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Förderung anerkannter Netze wird im jeweiligen HVM festgelegt,

einmalige Förderung über Strukturfonds möglich15 (2 mit Stufe I) 15

Berlin Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung 1

Brandenburg Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung

Bremen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung

Hamburg Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Anerkannte Praxisnetze erhalten finanzielle Förderungen für

Projekte, die die Erfüllung von

Versorgungszielen nach § 4 der Richtlinie bzw. die

Aufrechterhaltung und/oder Weiterentwicklung erreichter

Versorgungsziele zum Gegenstand haben

Hessen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Ein anerkanntes Praxisnetz erhält eine jährliche

Verwaltungskostenpauschale je Netzarzt. Zusätzlich zur

Verwaltungskostenpauschale kann eine Förderung von

innovativen und strukturverbessernden Projekten von Netzen

erfolgen.

5 (2 mit Stufe I) 5

Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Förderung anerkannter Netze über den HVM mit Zuschlag auf

das RLV von 2%1 1

Niedersachsen keine Richtlinie erlassen, aber Förderung nach Kriterien der

KBV-Rahmenvorgabe

1 Mio. Euro Netzförderung aus dem Sicherstellungsfonds

begrenzt auf maximal 50.000 Euro pro Netz. Die

Voraussetzungen für eine Förderung orientieren sich an den

Rahmenvorgaben der KBV

2 2

Nordrhein Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Strukturfördersumme für Basisanerkennung 40.000 Euro, für

Stufen 1 und 2 je 10.000 Euro7 (2 mit Stufe I) 7

Rheinland-Pfalz Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Modalitäten und Höhe der Förderung richten sich nach der Zahl

der Vertragsärzte im jeweiligen Praxisnetz.2 2

Saarland Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Bis zu 100 Euro/Arzt für Teilnahme an bis zu zwei

Qualitätszirkel/Quartal, Gesamtvolumen: 70.000 Euro/Quartal

Sachsen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Projektförderung von insgesamt 200.000 Euro jährlich aus der

morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, Erstattung von 20% der

förderfähigen Kosten, außerdem Vergütung aus dem HVM mit

einem Fallwertzuschlag pro Behandlungsfall des

Vorjahresquartals für alle Ärzte anerkannter Praxisnetze

1 (Stufe I) 1

Sachsen-Anhalt Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe KVSA unterstützt Praxisnetze mit Fördermitteln i. H. v.

insgesamt 1.000 €. Zudem ist im HVM geregelt, dass

Ärzte/Praxen, die in von der KVSA anerkannten Praxisnetzen

zusammenarbeiten, einen Betrag i. h. v. 10 Cent je

Behandlungsfall, in denen der Arzt/die Ärzte des Praxisnetzes

Leistungen erbracht hat erhalten

2 2

Schleswig-Holstein Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe 20.000 Euro für Maßnahmen zu Aufbau und Unterhalt effizienter

Strukturen in Praxisnetzen sowie 20.000 Euro, wenn mittels

Mitgliederliste nachgewiesen ist, dass sowohl Fachärzte

(einschließlich Psychotherapeuten) als auch Hausärzte im Netz

vertreten sind, wobei der Anteil der jeweiligen Gruppe nicht unter

1/3 betragen soll. Nachweis über die Verwendung der

Fördergelder nach einem Jahr. Zusätzlich HVM-Zuschlag von 10

Prozent auf Restpunktwert

10 (1 mit Stufe II) 10

Thüringen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung

Westfalen-Lippe Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Anerkannte Netze erhalten 100.000 Euro (Basisstufe, Stufe I),

Ideenwettbewerb für innovative Projekte zur zusätzlichen

Förderung

21 (5 mit Stufe I) 21

Ergebnis Bund: 16 KVen mit Richtlinie 13 KVen mit Förderung 71

anerkannte Netze

70

geförderte Netze

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- MVZ-Gründereigenschaft für anerkannte Arztnetze

- Gleichmäßigere Förderung durch die KVen

- Versorgungsauftrag in der Regelversorgung

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MVZ-Gründereigenschaft für anerkannte Arztnetze

Am 23.07.2018 hat das BMG den Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) vorgelegt

Darin ein Punkt zu Praxisnetzen, wonach zur Sicherstellung der Versorgung das Potential anerkannter Praxisnetze weitergehend genutzt und diesen die Möglichkeit gegeben werden soll, in unterversorgten Regionen MVZ zu gründen

ADA hat sich mit einer Stellungnahme zum Entwurf geäußert und am Erörterungstermin teilgenommen

Am 26.09.2018 passierte der Entwurf das Bundeskabinett

danach sollen Arztnetze nicht nur in unterversorgten Gebieten die Möglichkeit erhalten MVZ zu gründen, sondern auch in drohend unterversorgten Gebieten

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Ziel: Resistenzentwicklung begegnen durch rationalen Antibiotikaeinsatzbei im ambulanten Bereich häufigen Indexerkrankungen (z.B. Erkältung, Bronchitis, Sinusitis) durch Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung und Information von Patienten und Öffentlichkeit

Förderdauer: 36 Monate, Start: 1.1.2017, Fördersumme: 5,1 Mio. Euro

Konsortialführer: AQUA-Institut, Göttingen

Konsortialpartner: AOK BY, AOK RH, AdA, KVB

Kooperationspartner: AOK Bundesverband, 14 Arztnetze

Evaluation: Institut für Med. Biometrie u. Informatik (IMBI), HD

Beteiligte Einrichtungen:

• Abt. Allgemeinmedizin &Versorgungsforschung,UK Heidelberg

• Institut für Allgemeinmedizin,UM Rostock

• Gesundheit VersorgungKommunikation (gevko GmbH)

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Teilnahme an bundesweit einzigartigem durch den Innovationsfonds

geförderten Arztnetzprojekt

Stärkung der Praxisnetze

Mehraufwand für das Projekt wird

vergütet

Möglichkeit die Leistungskraft von

Arztnetzen zu demonstrieren

Ergebnisse von ARena relevant für

potenzielle Übertragung in die Regelversorgung nach Projektende

wichtiger Beitrag im Kampf gegen zunehmende Entwicklung von

Resistenzen gegen Antibiotika

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ADA-Kernaufgaben:

• Projektbegleitung als Konsortialpartner

• Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung

mit den Konsortialpartnern

• Regionale Presse- und Öffentlichkeits-

arbeit für die teilnehmenden Ärztenetze

• Kommunikation mit den Netzärzten

• Entwicklung Kampagne, Informations-

materialien

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www.arena-info.de

• Login-Bereich für Projektbeteiligte

• Für Patienten/Öffentlichkeit:

• Infos zu Antibiotika

• Infos zum Umgang mit Symptomen

• Erklärfilme

• Experteninterviews

Plakate/Infozepte zur Information

der Öffentlichkeit in

- Deutsch

- Englisch

- Türkisch

- Russisch

- Arabisch

- Französisch

- Vietnamesisch

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www.antibiotika-alternativen.de

• Blog zu Antibiotika,

Resistenzen und Alternativen in

verständlicher Sprache

• Wöchentlich ein neuer Beitrag

Facebook:

www.facebook.com/AntibiotikaAlternativen

Twitter:

https://twitter.com/antibiotikainfo

Youtube

„Blogger“ Dr. Whatson

Pinterest

Neu: Instagram

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Social Media

◦ Seit Ende Januar/Anfang Februar 2018 auf verschiedenen Kanälen aktiv

◦ Reichweite insgesamt: 299.805 (Stand: 30.09.2018)

◦ Kontinuierlicher Ausbau

◦ Mittlerweile auch Reaktionen, Anfragen, Kommentare

Blog: www.antibiotika-alternativen.de

• 49.426 Aufrufe, 17.049 Besucher, 32 Beiträge (Stand: 30.09.2018)

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• 943 Likes, 117.216 Beitragsaufrufe, 27.605 Videoaufrufe (Stand: 30.09.2018)

Twitter

• 68.293 Aufrufe, 68 Beiträge (Stand: 30.09.2018)

Youtube

• 18.912 Aufrufe, 2.177 Likes (Stand: 30.09.2018)

Instagram (seit Juli 2018)

• 6.988 Aufrufe,17 Beiträge (Stand: 30.09.2018)

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Pressegespräch am 17.01.2018

• Beiträge in Zeitungen, Radio, Fernsehen u.a. BR, Focus, Ärzte Zeitung

Patientenbefragung

• Alle 61 Praxen im Modul B in Bayern nahmen an der Patientenbefragung teil

• insgesamt 1.569 Fragebögen zurückgesendet

• Patienten haben am Befragungstag häufiger Antibiotika erhalten als sie erhofft oder erfragt hatten

• Kenntnisstand der Patienten bezüglich Antibiotika war insgesamt bereits gut

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12.-18.11.2018 Informationskampagne zur Weltantibiotikawoche• Bestehende Kampagne wird erweitert

• neue Poster für Praxen und AOK-Servicecenter,Taschentücher als „Give Aways“ für Patienten

• neues Erklärvideo

• Eigener Infostand mit Rollupsund Figurenaufstellern

• Einige Netze bieten Informationsveranstaltungen(Infostand im Einkaufszentrum,im Kundencenter der Krankenkasse,auf Gesundheitsmesse, in Fußgängerzone) an

• Andere mit Patientenschulungen undInfoveranstaltungen in Praxen,Pressekonferenzen und Beiträge in Patientenmagazinen,eigene Imagefilme

• Zusammenarbeit mit zwei weiteren„Youtubern“, um eine jüngere Zielgruppe anzusprechen

o Kanal „JustKetchupAnimations“: nach nicht einmal 24 Stunden 19.000Aufrufe und 2.500 Likes sowie viele positive Kommentare

o Kanal „Mileys Welt“

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Kommentare zum Video von JustKetchupAnimation

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Kommentare zum Video von JustKetchupAnimation

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Arbeitsgemeinschaft Berliner Ärztenetze GbR

Ärztenetz Eutin-Malente e.V.

Ärztenetz Fürth Stadt und Landkreis Fürth e.V.

Ärztenetz Lippe GmbH

Donaumed GmbH & Co KG

Dr. Albrecht Kloepfer – Büro für gesundheitspolitische Kommunikation

Gesundheitsnetz Köln-Süd (GKS) e.V.

Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz eG – QuE Nürnberg

Gesundheits-Netz Unna GmbH

Gesundheitsnetz Franken-Jura

Leipziger Gesundheitsnetz e.V.

MEDIS Ärztenetz medizinischer Versorgung Südbrandenburg

MuM - Medizin und Mehr eG

NAV-Virchow-Bund e.V.

OptiMedis AG

Praxisnetz Herzogtum Lauenburg e.V.

Praxisnetz Nürnberg Süd e.V.

Praxisnetz Vorderpfalz (PRAVO)

Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg (PIBB) GmbH & Co.KG

Regensburger Ärztenetz e.V.

Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG

solimed – Unternehmen Gesundheit GmbH & Co. KG

Unternehmung Gesundheit Franken UGeF GmbH & Co. KG

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Agentur deutscher Arztnetze e.V.c/o NAV-Virchow-BundChausseestraße 119b

10115 Berlin

Fon: (030) 288 774-0Fax: (030) 288 774-115

[email protected]

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