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Aktionsprogramm 2012 Aktionsprogramm 2012 - - Kurzfassung der Kurzfassung der Neuerungen Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

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Page 1: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

Aktionsprogramm 2012Aktionsprogramm 2012- - Kurzfassung der Neuerungen Kurzfassung der Neuerungen

DI Franz Xaver HölzlBodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

Page 2: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

Sperrfristen – Verbotszeiträume für die Ausbringung von N-hältigen Düngemitteln

11.04.23 /Folie 2

Verbots-zeitraum

N-DüngerartenBetroffenen Flächen bzw.

Kulturen

15. Oktober -15. Februar

Stickstoffhältige Mineraldünger, Gülle, Jauche, nicht entwässerter Klärschlamm

Gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche ohne Gründeckung

15. November - 15. Februar

Stickstoffhältige Mineraldünger, Gülle, Jauche, nicht entwässerter Klärschlamm

Gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche mit Gründeckung

Achtung: max. 60 kg N ab 1. Oktober bis zum Ausbringungsverbot

CC

ALT – AP 2008

Page 3: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

§ 2 Sperrfristen

Zeiträume, mit Ausbringungsverbot von N-hältigen Düngemitteln auf LN

11.04.23 /Folie 3

Verbotszeitraum N-DüngerartenBetroffene Flächen bzw.

Kulturen

ab 15. Oktober bis15. Februar

• Stickstoffhältige Handelsdünger, Gülle, Biogasgülle, Gärrückstände, Jauche, nicht entwässerter Klärschlamm

Ackerflächen (LN) ohne angebauter Frucht vor

dem 15. Oktober

ab 15. November bis15. Februar

Ackerflächen (LN )mit Anbau einer Kultur vor

dem 15. Oktober

ab 30. November bis 28. Februar

Dauergrünland und Wechselwiese

CCneu

Page 4: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

§ 3 Hanglagendüngung

Ø Neigung > 10 % zu einem Gewässer im Ø Neigung > 10 % zu einem Gewässer im 20 m-Bereich Böschungsoberkante und Schlag20 m-Bereich Böschungsoberkante und Schlag

Schutzmaßnahmen bei Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln Vermeidung einer Düngerabschwemmung durch

Querstreifeneinsaat, Quergräben mit bodenbedeckendem Bewuchs oder sonst. gleichwertige Maßnahme (Schlagteilung) oder

Anlage eines mind. 20 m gut bestockten Streifens zwischen Gewässer und der zur Düngung vorgesehenen Ackerfläche oder

Anbau quer zum Hang oder abschwemmungshemmende Anbauverfahren (zB Schlitzsaat,

Mulchsaat, Direktsaat) oder Bestockung über den Winter

Ausgenommen sind Schläge < 1 ha in alpinen Berggebieten

11.04.23 /Folie 4

CC

neu

neu

Page 5: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

§ 4 Ausbringungsverbote

Keine N-hältigen Düngemittel auf Schneebedeckte Böden

< 50 % des Bodens eines Schlages schneefrei

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CC

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Page 6: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

11.04.23 /Folie 6

Düngung entlang von Gewässern - Randzonen

Mindestabstände beim Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landw. Nutzflächen in der Nähe von Wasserläufen:

stehendes Ge-wässer

Fließgewässer

allgemein

20 m 5 m (3 m*) Neigung bis zu 10%

exakte Aus-bringungsbreite

10 m 2,5 m (1,5 m*)

allgemein

20 m 5 m (3 m*)

Grünland

Neigung mehr

als 10% exakte Aus-

bringungsbreite 10 m 5 m (3 m*)

allgemein

20 m 5 m (3 m*) Neigung bis zu 10%

exakte Aus-bringungsbreite

10 m 2,5 m (1,5 m*)

allgemein

20 m 10 m

Acker

Neigung mehr

als 10% exakte Aus-

bringungsbreite 10 m 5 m

Grafik: DI Karl Bauer, LK Ö

* Kleine Schläge (< 1 ha und < 50 m Breite), Entwässerungsgräben)

ALT – AP 2008

Page 7: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

§ 5 Düngung entlang von Gewässern - Randzonen

* Kleine Schläge (< 1 ha und < 50 m Breite), Entwässerungsgräben)

CC

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Page 8: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

§ 6 Lagerung von Wirtschaftsdüngern - Feldmieten

die Verbringung des Stallmistes vom Hof frühestens nach drei Monaten erfolgt

eine landwirtschaftliche Verwertung zumindest jährlicher Räumung und anschließendem Wechsel des Standortes

generell nach 8 Monaten

Pferdemist nach 12 Monaten

die Feldmietengröße (N-Gehalt im zwischengelagerten Stallmist) übersteigt nicht die gesetzlichen Düngungs-Vorgaben auf der Fläche, auf der sich die Feldmiete befindet bzw. inkl. jener Flächen, die an die Feldmiete unmittelbar angrenzen

Keine Feldmietenanlage für Mist aus der Küken-, Junghennen-, und Legehennenhaltung

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CC

neu

neu

Page 9: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

§ 7 Sachgemäße Düngung

Düngebegrenzung im Herbst:Düngebegrenzung im Herbst:

Acker: Max. 60 kg N feldfallend nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Beginn der jeweiligen Sperrfrist (15. November bei Anbau einer Kultur bis 15. Oktober)

Grünland und Wechselwiese: Max. 60 kg N feldfallend ab 1. Oktober bis zum Beginn der jeweiligen Sperrfrist (30. November)

neu

Page 10: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

§ 7 Sachgemäße Düngung

Düngezeitpunkt Düngezeitpunkt rasch wirksamer stickstoffhältiger Düngemittel wie Handelsdünger, Gülle, Jauche und Klärschlamm etc.

nur bei Bodenbedeckung oder

unmittelbar vor der Feldbestellung oder

zur Förderung der Getreide-Strohrotte max.30 kg Stickstoff je Hektar keine Düngung zum

Maisstroh ab 31.12.2016!

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Page 11: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

§ 7 Sachgemäße Düngung

Aufzeichnungsverpflichtung ab 1.1.2015Aufzeichnungsverpflichtung ab 1.1.2015Betriebsbezogene Dokumentation (siehe O4-Schema-Anahng E)

LN, düngungswürdige LN Ausgebrachte N-hältige Düngemittel

ab Lager, feldfallend, jahreswirksam Wirtschaftsdüngertransfer N-Bedarf der Kulturen

Ausgenommen sind Betriebe < 5 ha LN < 2 ha Gemüse (Gemüsebau) oder Wein (Weinbau) < 15 LN bei > 90 % Dauergrünland

Dokumentation spätestens bis 31. März des Folgejahres7 Jahre Aufbewahrungspflicht

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Page 12: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

Verhandlungsverlauf AP 2012

Nitrat-RL – Überprüfung alle 4 JahreNationale Herausforderungen:

Wasserversorger und NGO‘s: Kritik an zu geringer Wirksamkeit (vor allem zu Herbstdüngung/Ausnahmen und Düngerobergrenzen in Anlage 3)

LK: keine Verschärfungen bzw. Erleichterungen WR-Behörde/AMA: Fragen der Kontrollierbarkeit

Europ. Kommission – „Empfehlungen“ für aktuelle Überarbeitung zu: Verbotszeiträume / Ausnahmen Hanglagen Schneebedeckte Böden Randstreifen Lagerraum - Feldmieten

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Page 13: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

Verhandlungsverlauf AP 2012

Diskutiert und nicht gekommen:Diskutiert und nicht gekommen: Direkte Verwertung der AMA-Kontrollen für Sanktionierung Strengere Sperrfristen 25 m Düngeabstand zu Brunnen (Wasserentnahmestellen) Hanglagen – direkt-Eintrag – genereller Eintrag Lagerraumerhöhung:

Fast jährlicher Ausnahmeantrag11 Monate für Betriebe > 50 % Mais an der LN

Feldmieten: 25 m Abstand zu Brunnen (Wasserentnahmestellen)nur für eigenen Betrieb - Verbot für die Lagerung von

betriebsfremdem Mist keine Lagerung von Geflügelmist

Schlagbezogene Aufzeichnungen

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Page 14: Aktionsprogramm 2012 - Kurzfassung der Neuerungen DI Franz Xaver Hölzl Bodenschutzberatung Abteilung Pflanzenproduktion

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Gültigkeit

Seit 5. Mai 2012 in Kraft