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8. November 2018 1 Aktuelle Entwicklungen in der Landeskirche Oberkirchenrat Michael Martin Leiter der Abteilung C im Landeskirchenamt „Ökumene und Kirchliches Leben“

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8. November 2018

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Aktuelle Entwicklungen

in der Landeskirche

Oberkirchenrat Michael Martin

Leiter der Abteilung C im Landeskirchenamt „Ökumene und Kirchliches Leben“

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8. November 2018

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1. Rückblick: Jugendbericht 2019

2. „Profil und Konzentration“: aktueller Stand und Schwerpunkte

3. Schwerpunkt „Weitergabe des christlichen Glaubens an die junge Generation“

4. Landesstellenplanung 2020 Schwerpunkt: Dekanatsbezirke

Themen und Entwicklungen

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Rückblick:

Jugendbericht

des Amtes für Jugendarbeit

für die Landessynode

März 2020, Landeskonferenz Pappenheim 3

1. Jugendbericht 2019

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Der Jugendbericht:

• 4. Bericht seit dem Jahr 1999

• Der Bericht beinhaltet o Bestandsaufnahme

o Schwerpunkte

o Herausforderungen

März 2020, Landeskonferenz Pappenheim

1. Jugendbericht 2019

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Prozedere:

1. Erstellt im Amt für Jugendarbeit

2. Behandelt in der LJKa Stellungnahme

3. Behandelt im LKR Beratung und Beschlussvorschlag für die Landessynode

4. In Landessynode eingebracht (Lindau, 2019)

1. Jugendbericht 2019

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Wichtige Erkenntnisse:

1. Jugend als Lebensphase (nicht als Zielgruppe)

2. Weitergabe des christlichen Glaubens an die nächste Generation (in freiwilligen Bezügen)

3. Integrale Identität Evangelischer Jugendarbeit

1. Jugendbericht 2019

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1. Schwerpunkt: Jugend als Lebensphase

• Jugend als Lebensphase, die bis in das dritte Lebensjahrzehnt hineinreicht

• „Verjugendlichung“ der Gesellschaft

• Von der Zielgruppe zum Arbeitsfeld

• Kinder- und Jugendarbeit abgestimmte und vernetzte Aufgabe (u.a. mit KiGo, Schule, Konfi)

• dazu auch nötig: handlungsfeld- und abteilungs-übergreifende Zusammenarbeit auf Landesebene

1. Jugendbericht 2019

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2. Schwerpunkt: Weitergabe des christlichen Glaubens

an die nächste Generation (in freiwilligen Bezügen)

• Ziel der EJB, als „mündige und tätige Gemeinde

Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus

den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit

zu bezeugen“ (Ordnung evang. Jugend, OEJ)

• EJ „schon immer“ politisch & fromm: Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung + spirituell-transzendente Erfahrbarkeit des Glaubens

• Chance der (Pluralität) Evangelischer Jugendarbeit: authentischen Weitergabe des christlichen Glaubens

1. Jugendbericht 2019

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3. Schwerpunkt:

Integrale Identität evangelischer Jugendarbeit

• Evangelische Jugendarbeit ist zugleich „Kirche“ und Ausdruck jugendverbandlichen Handelns

• Grundprinzipien der Jugendverbandsarbeit: Ehrenamtlichkeit, Freiwilligkeit, Beteiligung, Werteorientierung

• Finanzielle Ausstattung im Rahmen staatlicher Jugendhilfe

• Chance im Miteinander nutzen!

1. Jugendbericht 2019

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Fazit des LKR

zum Jugendbericht des Amtes für Jugendarbeit

im Februar 2019

1. Jugendbericht 2019

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Beschlussvorschlag des LKR

für die Landessynode 1/2019:

Die Landessynode beschließt, dass die

„Weitergabe des christlichen Glaubens an die

nächste Generation“ ein Schwerpunkt kirchlichen

Handelns ist, im PuK-Prozess entsprechend

beschrieben und weiterhin mit angemessenen

Ressourcen ausgestattet wird.

1. Jugendbericht 2019

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2. Profil und Konzentration

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2. Profil und Konzentration

PuK ist vielschichtig:

• Haltung

• Arbeitslogik

• Strategieprozess

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2. Profil und Konzentration

1. Vom Menschen her denken (statt von traditionellen Angeboten her) 2. Vom biblischen Auftrag & konkreten Aufgaben her denken (statt von bestehenden Strukturen & Finanzen her) 3. Inhaltliche Schwerpunkte dezentral vor Ort vereinbaren (statt Umsetzung zentraler Vorgaben) 4. Gemeinschaftsgeist berufsgruppenübergreifend und im Zusammenwirken mit Haupt- und Ehrenamtlichen (statt Erschöpfung durch Einzelkämpfertum und Standesdenken) 4. Kirche im gemeinsamen Lebens- und Sozialraum gestalten (statt Fixierung auf den eigenen Kirchturm)

PuK-Haltung:

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2. Profil und Konzentration

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2. Profil und Konzentration

PuK als strategischer Prozess:

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2. Profil und Konzentration

Zukunftsvision:

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2. Profil und Konzentration

Grundaufgaben, aus denen sich strategische Ziele ergeben (so von der Landessynode beschlossen)

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2. Profil und Konzentration

Strategischer Hauptleitsatz (beschlossen)

„Die ELKB gibt Zeugnis von der Liebe des menschgewordenen Gottes.

Sie orientiert sich am Auftrag der Heiligen Schrift und organisiert ihre Arbeitsformen und ihren Ressourceneinsatz konsequent auf das Ziel hin, dass Menschen mit ihren heutigen Lebensfragen einen einfachen Zugang zu dieser Liebe finden.“

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2. Profil und Konzentration

Umsetzungsmaßnahmen (nicht beschlossen) – Auswahl:

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2. Profil und Konzentration

Nach der Synode in Lindau (Beschluss Hauptleitsatz, Grundaufgaben, Ziele):

Orientierung für alle Ebenen und alle Einrichtungen der ELKB Unterschiedliche Umsetzungslogiken:

Vor Ort: • Offenheit zur Ausgestaltung

je nach Schwerpunkten im Sozialraum • Profilbildung vor Ort • Bezug zur LStPl 2020

Landesebene: • Schwerpunkte setzen • Maßnahmen zur Umsetzung (weiter-)entwickeln, priorisieren:

Was verstärken? Was beibehalten? Was lassen? • Schaffung organisatorischer Voraussetzungen

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3. PuK-Schwerpunkt „Weitergabe …“

PuK-Schwerpunkt:

„Weitergabe des christlichen Glaubens an die junge Generation“

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3. PuK-Schwerpunkt „Weitergabe …“

Aufgabe für den landesweiten Dienst, Impuls für alle anderen:

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3. PuK-Schwerpunkt „Weitergabe …“

Vorentscheidungen:

• Evangelische Jugendbildungsstätte Neukirchen

• Fachstelle Konfi-Arbeit

• Zusätzliche Fördermittel seit 2020, z.B. für Teamer_innen, Bandprojekte und geistliche Stärkung der Gremien Evangelischer Jugendarbeit

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3. PuK-Schwerpunkt „Weitergabe …“

• Tandem Kirchenleitung: OKR Martin, OKR Piper • Operatives Leitungs-Tandem: Fr. Heußner, Fr. Petry • Steuerungsgruppe: Susanne Haessler, Andrea Heußner,

Christiane Münderlein, Gudrun-Scheiner Petry, Ilona Schuhmacher • Netzwerk der Akteure auf Landesebene:

• KiTa-Verband • RPZ: Elementarpädagogik und Konfi-Arbeit • afg: Familienarbeit, Kirche mit Kindern, KiBiWo • Amt für Jugendarbeit (Tobias Fritsche) • ejb (Ilona Schuhmacher) • Studienzentrum Josefstal (Roger Schmidt) • Hochschulseelsorge • Landeskirchenamt • (im Rückspiegel: Schule)

Arbeitsebene im landesweiten Dienst:

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3. PuK-Schwerpunkt „Weitergabe …“

Ziele

• Gezielte Wahrnehmung der Altersgruppe 0-30 • Wahrnehmung: Wo unterstützt der landesweite Dienst

den Kontakt / die Arbeit mit dieser Altersgruppe? Wo agiert er selbst als Ort des Evangeliums?

• Verständigung: Wovon braucht es mehr, wovon weniger? • Verständigung: Synergien? Kommunikations-, Koordinations- und ggf.

Kooperationsbedarfe bzw. –möglichkeiten? • Abstimmung bei gemeinsamen Aufgaben, z.B. in der Beratung

• ggf. Einigung auf 2-5 besonders wichtige Maßnahmen oder auf Kriterien zur Entscheidung über Maßnahmenvorschläge

Offen ist, inwiefern Schwerpunkte mit Ressourcen verbunden sind.

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4. Landesstellenplanung 2020

Landesstellenplanung 2020

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4. Landesstellenplanung 2020

Vorgaben aus dem Projektplan

Die Pastorationsdichte der Landesstellenplanung 2010 bleibt konstant.

D. h.: Das Verhältnis von theol. Stellen und Kirchenmitgliedern bleibt ELKB-weit konstant. Dieses Verhältnis variiert jedoch je nach Struktur stark.

Gemeinden/Dekanatsbezirke

1.545 Gemeindeglieder ≙ 1 theol. Stelle

1.674,25 t-Stellen (LStPl 2010)

(ohne tp- und KiMu-Stellen)

ELKB insgesamt

1.222 Gemeindeglieder ≙ 1 theol. Stelle

2.116,75 t- Stellen (LStPl 2010)

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4. Landesstellenplanung 2020

Die Formel für die Berechnung der Stellenkapazitäten

Drei zentrale Faktoren:

Zahl der Gemeinden im Dekanat/in der Region

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4. Landesstellenplanung 2020

Die Formel für die Berechnung der Stellenkapazitäten in Pool A

80 % der Stellen berücksichtigen die Gemeindeglieder in der Fläche

Der Faktor ist abhängig von der Anzahl der Gemeindeglieder und der Fläche:

• wenig Gemeindeglieder und große Fläche = größerer Faktor

• viele Gemeindeglieder und kleine Fläche = kleinerer Faktor

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4. Landesstellenplanung 2020

Die Formel für die Berechnung der Stellenkapazitäten in Pool B

20 % der Stellen berücksichtigen jede einzelne Kirchengemeinde in ihrer jeweiligen Größe.

Faktor B ist dabei abhängig von der Anzahl der Gemeindeglieder.

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4. Landesstellenplanung 2020

Ste

llen

A (

80 %

) Ste

llen

B (

20 %

)

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4. Landesstellenplanung 2020

Regelwerk zur Verteilung der Stellen

• Ausgangslage ist die Gemeindegliederzahl vom 31.07.2019 analog zum Innerkirchlichen Finanzausgleich.

• Gebietsveränderungen werden bis zum 31.03.2020 berücksichtigt und sind erst wieder ab 01.01.2021 möglich.

• Um eine Benachteiligung bei der Stellenberechnung durch Gemeindefusionen zu vermeiden, werden KG-Fusionen ab 2021 bei der nächsten LStPl (evtl. 2025) nicht berücksichtigt, d.h. weiterhin als einzel-Kirchengemeinde berechnet.

• Alle Stellen (außer Leitungsanteile in den Dekanatsbezirken, 10 fremdfinanzierte VZÄ der Krankenhausseelsorge und 1,5 VZÄ der KSA) werden entsprechend der vorgegebenen Pastorationsdichte gekürzt.

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4. Landesstellenplanung 2020

Regelwerk zur Verteilung der Stellen

• Die Stellen für Hochschul- und Studierendenarbeit, Krankenhausseelsorge und Tourismusseelsorge werden eigens gekürzt, berechnet und dann den einschlägigen Dekanaten zusätzlich zugewiesen.

• Ebenso werden die Leitungsanteile in den Dekanatsbezirken zugewiesen.

• Alle anderen Stellen (z. B. Dekanatsjugendarbeit, Stellenanteile für Altenheimseelsorge) werden in der Formel ELKB-weit mitberechnet und verteilt.

• Entsprechend dieser Berechnungen wird den Dekanaten mitgeteilt, mit wie vielen theologischen (t), theologisch-pädagogischen (tp) und Kirchenmusiker-Stellen (KiMu) sie planen können.

• Der Dekanatsausschuss ist frei, die im Gesamtkontingent zur Verfügung stehenden Stellen (außer den Leitungsanteil) im Raum zu verteilen.

• Bei der Verteilung des Stellenkontingents sollen in der Regel 0,5- und 1,0-Stellen gebildet werden.

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4. Landesstellenplanung 2020

Regelwerk zur Verteilung der Stellen

• Die Berechnung des Anteils der t-Stellen, tp-Stellen und KiMu-Stellen wird transparent mitgeteilt.

• 20 % der Stellen können berufsgruppenübergreifend ausgeschrieben und mit den kirchlichen Berufsgruppen (Pfarrer/-innen, Religionspädagogen/-innen, Diakone/-innen, Sozialpädagogen/-innen, Absolvent/-innen biblisch-theologischer Ausbildungsstätten, Kirchenmusiker/-innen) besetzt werden. Bei anderen Berufsgruppen ist ein konkreter Antrag auf dem Dienstweg nötig.

• Arbeitsfelder, die in die Berechnung des Gesamtkontingents eingeflossen sind (Dekanatsjugendarbeit, Stellenanteile für Altenheimseelsorge), sollen bei der Verteilung berücksichtigt werden: „Landeskirchenweit zu sichernde Arbeitsbereiche in allen Dekanatsbezirken durch verbindliche Konzeptentwicklung“.

• Die t-, tp- und KiMu-Stellen werden mathematisch gerundet (0,5 / 1,0).

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4. Landesstellenplanung 2020

Landeskirchenweit zu sichernde Arbeitsbereiche in betroffenen Dekanatsbezirken mit eigener Berechnung durch verbindliche Konzeptentwicklung

• Für alle Arbeitsbereiche, deren Stellenenteile zusätzlich zum Stellenkontingent hinzugefügt werden, muss ein Konzept erstellt werden:

Tourismus-, Krankenhausseelsorge, Hochschul- und Studierendenarbeit

• Die zusätzlich zugewiesenen Stellen sollen zu 100 % für die einschlägige Aufgabe verwendet werden.

• Zusätzliche damit verbundene Aufgaben, z.B. Vernetzungsarbeit im Dekanatsbezirk, sollen per Dienstordnung geregelt werden.

• Für die Konzeptentwicklung wird den Dekanaten eine Handreichung mit Impulsfragen zur Verfügung gestellt.

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4. Landesstellenplanung 2020

Eckpunkte zum „Beschluss Rahmenbedingungen LStPl 2020

Herbstsynode 2019“Rahmenbedingungen LStPl 2020

Herbstsynode 2019“ (21.-23.10. LKR, 8.11.

LSA)erlegungen zum „Beschluss

Rahmenbedingungen LStPl 2020 Herbstsynode

2019“ (21.-23.10. LKR, 8.11. LSA)ngen zum

„Beschluss Rahmenbedingungen LStPl 2020

Herbstsynode 2019“ (21.-23.10. LKR, 8.11. LSA)

• Formel und Verteilungsregeln

• Kürzung auf 10% ELKB-weit deckeln

• Deckelung der Kürzung bei Verlusten über 15%

• Keine Kürzung bei den Kirchenmusiker-Stellen, Leitungsanteilen DB, KSA

• Kürzung LWD wie vorgeschlagen

• Landeskirchenweit zu sichernde Arbeitsbereiche in allen Dekanatsbezirken durch verbindliche Konzeptentwicklung (Altenheimseelsorge, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kirchenmusik, Öffentlichkeitsarbeit mit eigener Berechnung für Tourismus-, Krankenhausseelsorge, Hochschul- und Studierendenarbeit)

• Erprobungsgesetz (z.B. für Themen: Berufsgruppenübergreifende Besetzungen; Vorsitz KV; Pfarramtsführung; Pfarrdienstwohnung; Verteilung RU; Regelstundenmaß RU für Pfarrer*innen)

• Zeitleiste bis 2025

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8. November 2018 38 Franziska Riemer, Thomas Schöttl, Marco Müller

Erprobungsgesetz Vor allem angeregt durch die Projekte „Miteinander der Berufsgruppen“ und „RU 2026“ ist eine höhere Flexibilität für den „gabenorientierten“ Personaleinsatz notwendig.

In diesem Zusammenhang sind Änderungen von bisherigen Regelungen z.B. im Blick auf folgende Themen nötig:

- Berufsgruppenübergreifende Besetzung

- Vorsitz KV

- Pfarramtsführung

- Pfarrdienstwohnung

- Verteilung RU; Regelstundenmaß RU für Pfarrer*innen

4. Landesstellenplanung 2020

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4. Landesstellenplanung 2020

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4. Landesstellenplanung 202

Vergleich LStPl 2010 – LStPl 2020 (Beispiel-Dekanat)

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4. Landesstellenplanung 2020

Für alle Arbeitsbereiche, deren Stellenenteile auch im zugewiesenen Dekanatskontingent enthalten sind, soll ein Konzept erstellt werden:

Altenheimseelsorge, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kirchenmusik, Öffentlichkeitsarbeit

• Der Inhalt der Konzeption für den Dienst im Dekanatsbezirk ist nicht Gegenstand der Genehmigung im Rahmen der Festsetzungsentscheidung durch das Landeskirchenamt gemäß §3 LstplV (RS 312).

• Sie dient den Fachabteilungen als Erläuterung für die von den Dekanatsbezirken getroffenen Entscheidungen bei der Verteilung des zugewiesenen Stellenkontingents bzw. als Grundlage für die Beratung bei der Umsetzung der Landesstellenplanung.

• Bestehende rechtliche Regelungen werden bei der Erstellung der Konzeption berücksichtigt. Wo eine bestimmte Regelung eine Weiterentwicklung beeinträchtigt, bittet die Fachabteilung um Rückmeldung.

Landeskirchenweit zu sichernde Arbeitsbereiche in allen Dekanatsbezirken durch verbindliche Konzeptentwicklung

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4. Landesstellenplanung 2020

Impulse zur Konzeptbildung (Beispiel Jugendarbeit)

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• Was sagen uns die Menschen in unserem Dekanatsbezirk?

(auch Personen über Gruppe Kirchenmitglieder hinaus z.B. aus Politik, Kultur, Journalismus)

• Was bedeuten die gefundenen Themen für unser Arbeit im Raum?

Was ist unser Auftrag?

Sortieren, priorisieren – es entstehen Schwerpunkte und Entwicklungsaufgaben

• Schwerpunktthema: Was können und wollen wir hier konkret tun?

Insellösung – oder – Gesamtkonzept?

Themen können mehrere Bereiche betreffen:

Z.B. Weitergabe des Evangeliums an die nächste Generation;

(Dekanatsjugend, Gemeindejugendarbeit, KiTas, Kirchenmusik, Altersheime, Bildungswerk, Öffentlichkeitsarbeit…)

Praktische Impulse zur Erstellung des Gesamtkonzepts

4. Landesstellenplanung 2020

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4. Landesstellenplanung 2020

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Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit