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Steuer-Training Steuer-Rechtsprechung
2016/1
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Inhaltsverzeichnis Betriebsaufspaltung Mitunternehmerschaft Realteilung Ausscheiden von Mitunternehmern Teilentgeltliche Übertragung Einbringung von Privatvermögen Vermögensverwaltende Personengesellschaft Beispiel Entschädigung Grenzpendler
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Betriebsaufspaltung
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Betriebsaufspaltung
Der beherrschende Gesellschafterbeherrschende Gesellschafter (51 %) überläßt seiner GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage1 wesentliche Betriebsgrundlage.
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Betriebsaufspaltung setzt voraus
Einheitlicher geschäftlicher Einheitlicher geschäftlicher BetätigungswilleBetätigungswilleund
Überlassung 1 wesentlichen 1 wesentlichen BetriebsgrundlageBetriebsgrundlage
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Betriebsaufspaltung setzt voraus
Einheitlicher geschäftlicher Einheitlicher geschäftlicher BetätigungswilleBetätigungswillein Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH
Der beherrschende Gesellschafter überläßt der GmbH1 wesentliche Betriebsgrundlage1 wesentliche Betriebsgrundlage
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Folgen der Betriebsaufspaltung
Besitzunternehmen ist einVerpachtungs-GewerbebetriebVerpachtungs-Gewerbebetrieb
Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens sind - GrundstückGrundstück- GmbH-AnteilGmbH-Anteil und- DarlehensforderungDarlehensforderung
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Einheitlicher Betätigungswille
Wer ist DoppelgesellschafterDoppelgesellschafter?Der Doppelgesellschafter ist beteiligtan Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH.
Beherrschen die DoppelgesellschafterBeherrschen die DoppelgesellschafterBesitzunternehmen und Betriebs-GmbH?
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Wer beherrscht die Betriebs-GmbH?
mit 51 %51 %
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Wer beherrscht das Besitzunternehmen? Wer bestimmt die täglichen Geschäftetäglichen Geschäfte? Bruchteilsgemeinschaft mitBruchteilsgemeinschaft mit 51 %51 %
Mehrheitsprinzip GbR mitGbR mit 100 %100 %
Einstimmigkeitsprinzip
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Besitz-Bruchteilsgemeinschaft
Gesellschaftsähnliche Gesellschaftsähnliche MitunternehmerschaftMitunternehmerschaftohne Gesellschaftsvertragohne Sogwirkungohne Sogwirkung
Die Bruchteilsgemeinschaft kann willkürenwillküren
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Besitz-Personengesellschaft
Das Gesamthandsvermögen ist notwendiges Betriebsvermögennotwendiges Betriebsvermögen SogwirkungSogwirkung
Die Personengesellschaft kann nicht willkürennicht willküren
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Betriebsaufspaltung endet
BetriebsaufgabeBetriebsaufgabe des Besitzunternehmens
Gewinnrealisierung- im GrundstückGrundstück und- in der GmbH-Beteiligung
Organschaft endet Pflichtige oder befreite
GrundstücksvermietungGrundstücksvermietung
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Einlage und Entnahme der Beteiligung
Einlage der wesentlichen Beteiligungmit den AnschaffungskostenAnschaffungskosten
Entnahme mit dem gemeinen Wertgemeinen Wert Hinein mit den AnschaffungskostenAnschaffungskosten Heraus mit dem gemeinen Wertgemeinen Wert
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Besitz-GmbH & Co KG
Besitz-GmbH & Co KGvermeidet die GewinnrealisierungGewinnrealisierung
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Mitunternehmerschaft
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Mitunternehmer
Der Mitunternehmer ist ein GesellschafterGesellschaftermit MitunternehmerinitiativeMitunternehmerinitiative und MitunternehmerrisikoMitunternehmerrisiko
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2 Mitunternehmerschaften
PersonengesellschaftPersonengesellschaft mit Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsähnliche Gesellschaftsähnliche MitunternehmerschaftMitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag
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3 gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaften ErbengemeinschaftErbengemeinschaft GütergemeinschaftGütergemeinschaft BruchteilsgemeinschaftBruchteilsgemeinschaft
z. B. Besitzunternehmen mit Grundstück im Miteigentum.
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Gewerbliche Einkünfte färben ab
bei der PersonengesellschaftPersonengesellschaft, nicht bei der gesellschaftsähnlichen Mitunternehmerschaft
PersonengesellschaftPersonengesellschaft mit Sogwirkung Gesellschaftsähnliche Gesellschaftsähnliche
MitunternehmerschaftMitunternehmerschaft ohne Sogwirkung
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Wer kann willküren?
PersonengesellschaftPersonengesellschaft kann nicht willkürenim Gesamthandsvermögen.
GesellschafterGesellschafter kann willkürenim Sonderbetriebsvermögen.
Gesellschaftsähnliche Gesellschaftsähnliche MitunternehmerschaftMitunternehmerschaft kann willküren
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Realteilung
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Realteilung
Die Personengesellschaft wird liquidiertliquidiert
Die Gesellschafter teilen das GesamthandsvermögenGesamthandsvermögen
Das zugeteilte Wirtschaftsgut bleibt BetriebsvermögenBetriebsvermögen beim Realteiler
Der Realteiler führt die BuchwerteBuchwerte fort
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Behaltefrist bei der Realteilung
Zuteilung von TeilbetriebenTeilbetriebenohne Behaltefrist
Zuteilung von Einzel-WirtschaftsgüternEinzel-Wirtschaftsgüternmit 3 Jahren3 Jahren Behaltefrist
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Realteilung oder Sachabfindung
RealteilungRealteilungDie Personengesellschaft wird liquidiertliquidiert
SachabfindungSachabfindungDie Personengesellschaft wird fortgeführtfortgeführt
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Ausscheiden von Mitunternehmern
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Ausscheiden von Mitunternehmern
Der ausscheidende Mitunternehmerversteuert den Veräußerungsgewinn:
Abfindung / KaufpreisAbfindung / Kaufpreis./. BuchkapitalBuchkapital = VeräußerungsgewinnVeräußerungsgewinn
Der Erwerber stockt die Buchwerte aufstockt die Buchwerte aufauf die Abfindung / den Kaufpreis.
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Sachabfindung ins Betriebsvermögen
mit dem BuchwertBuchwert ohne Veräußerungsgewinn
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Sachabfindung ins Privatvermögen
Die stillen Reserven im Abfindungsgut werden aufgedecktaufgedeckt
VeräußerungsgewinnVeräußerungsgewinnbeim ausscheidenden Mitunternehmer
Laufender GewinnLaufender Gewinnbei den anderen Gesellschaftern
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Teilentgeltliche Übertragung
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Teilentgeltliche Übertragung von Betriebsgrundstücken
mit den GrundstücksschuldenGrundstücksschulden oder gegen DarlehensforderungDarlehensforderung
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Strenge Trennungstheorie
Anteilige Gewinnrealisierungin % der entgeltlichen Übertragungentgeltlichen Übertragung
Stille ReservenStille Reserven in % von Teilentgelt/VerkehrswertTeilentgelt/Verkehrswert= laufender Gewinn
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Milde/modifizierte Trennungstheorie
Gewinnrealisierungwenn das TeilentgeltTeilentgelt den BuchwertBuchwert übersteigt.
TeilentgeltTeilentgelt./. BuchwertBuchwert = laufender Gewinn
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Keine Gewinnrealisierung
Gutschrift auf dem KapitalkontoKapitalkonto Grundstück ins GesamthandsvermögenGesamthandsvermögen
Schulden bleiben SonderbetriebsvermögenSonderbetriebsvermögen
§6b-Modell§6b-ModellDas anteilige Grundstück istVeräußerungsobjektVeräußerungsobjekt und ReinvestitionsgutReinvestitionsgut
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Einbringung von Privatvermögen
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Einbringung von Privatvermögenin die Personengesellschaft
TauschTausch mit dem gemeinen Wert VeräußerungsgewinnVeräußerungsgewinn nach §§ 17, 23
EStG
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Kein Veräußerungsgewinn
Zurückbehaltung im SonderbetriebsvermögenSonderbetriebsvermögen
Verdeckte EinlageVerdeckte Einlagemit Gutschrift auf dem Rücklagenkontofür die Gesamthand
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VermögensverwaltendePersonengesellschaft
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Vermögensverwaltende Personengesellschaft Die vermögensverwaltende
Personengesellschaftist nicht gewerblichnicht gewerblich tätig
Gesamthandsvermögen im PrivatvermögenPrivatvermögen
Der Gesellschafter erzielt MieteinkünfteMieteinkünfte
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Beispiel
Grundstücks-GbR oder KG Nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG Immobilien-Fonds
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Bruchteilsbetrachtung
als ob die vermögensverwaltende Personengesellschaft nicht existiertnicht existiert DurchgriffDurchgriff
Das Grundstück im Gesamthandsvermögen wird dem Gesellschafter zugerechnet mit seiner Kapitalquote/EigentumsquoteKapitalquote/Eigentumsquote
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Grundstück wird übertragen
Das Grundstück wird übertragen durch Änderung der KapitalquoteÄnderung der Kapitalquote
Die Grundstücksübertragung ist – entgeltlichentgeltlich– unentgeltlichunentgeltlich oder– teilentgeltlichteilentgeltlich
Die Grundstücksübertragung mit den Schulden ist teilentgeltlichteilentgeltlich
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Zebragesellschaft Die vermögensverwaltende
Personengesellschaft mit gewerblichengewerblichen und nichtgewerblichennichtgewerblichen Gesellschaftern ist eine ZebragesellschaftZebragesellschaft
Der gewerbliche Gesellschafter erzielt Einkünfte aus GewerbebetriebGewerbebetrieb mit Grundstücksanteil im BetriebsvermögenBetriebsvermögen
Der nichtgewerbliche Gesellschafter erzielt MieteinkünfteMieteinkünfte mit Grundstücksanteil im PrivatvermögenPrivatvermögen
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Nichtgewerblich geprägte GmbH & Co KG Eine natürliche Person
ist zweiter Komplementärzweiter Komplementär oder MitgeschäftsführungMitgeschäftsführung für den
Kommanditist
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Entschädigung
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Entschädigung
Schaden Schaden neuer Rechtsgrundneuer Rechtsgrund ZwangslageZwangslage ZusammenballungZusammenballung
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Grenzpendler
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Grenzpendler
Der Grenzpendler ist beschränktbeschränkt steuerpflichtig
UnbeschränkteUnbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag Der Grenzpendler versteuert
90 % der Welteinkünfte90 % der Welteinkünfte in Deutschland oderausländische Einkünfteausländische Einkünfte bis zum GrundfreibetragGrundfreibetrag mit 8.652/17.304 €
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Grenzpendler wird zusammenveranlagt mit dem Ehegatten in der EUEU Der Ehegatte in der EU
gilt als unbeschränktunbeschränkt steuerpflichtig
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