amt für finanzen neues kommunales haushalts- und rechnungswesen (nkhr) der doppische haushalt -...
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Amt für Finanzen
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Der doppische Haushalt
- Grundsätze, Anwendung und Kritik
Wismar, 2014-07-12
Herr Daniel Riemer
- Diplom Verwaltungswirt (FH) –
(Verantwortlich für die Eröffnungsbilanz und die Anlagenbuchhaltung;
im Nebenamt Dozent für kommunales Haushaltsrecht an der FH Güstrow)
Amt für Finanzen
Agenda
• Modell der Doppik
• Die Bilanz, der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt
• Jahresabschluss, Gesamtabschluss
• Produkte, wesentliche Produkte, Ziele
Amt für Finanzen
Ziele der Reform
Vermögensdarstellung in einer Bilanz
Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs
Steuerung über Zielvereinbarungen
Darstellung der Leistungen einer Verwaltung als Produkte
= Outputorientierung
Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung
und Controlling
(Ziele des NSM = Neues Steuerungsmodell)
Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens
im „Konzern Kommune“
Zusammenfassung
Amt für Finanzen
FinanzrechnungBilanz
Einzahlungen./. Auszahlungen
Liquiditätssaldo
Ergebnisrechnung
Ergebnissaldo
Vermögen
Liquide Mittel Fremdkapital
Eigenkapital(Saldo
der Bilanz)Erträge./. Aufwendungen
Geschlossenes ressourcenverbrauchsorientiertes Rechnungssystem
Vermögensmehrung oder -minderung
Ermächtigungen für VerwaltungshandelnLiquiditätsplanung
Aktiva Passiva
Anlehnung an kaufmännische Buchführung und Handelsrecht
3-Komponenten-System
Amt für Finanzen
Agenda
Modell der Doppik
• Die Bilanz, der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt
• Jahresabschluss, Gesamtabschluss
• Produkte, wesentliche Produkte, Ziele
Amt für Finanzen
Gliederung der Bilanz (Grobstruktur)
Bilanz (1) Beispiel LHS
A. EigenkapitalI. Kapitalrücklage...IV. Jahresergebnis
B. Sonderposten
- aus Zuwendungen
- aus Beiträgen
C. Rückstellungen
D. VerbindlichkeitenI. InvestitionskrediteII. Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit
E. Passive Rechnungsabgrenzung
A. AnlagevermögenI. GrundstückeII. GebäudeIII. InfrastrukturvermögenIV. Finanzanlagen
...V. Anlagen im Bau
B. Umlaufvermögen...II. ForderungenIII. liquide Mittel
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
PassivseiteAktivseite
Summe Aktivseite = Summe Passivseite
Amt für Finanzen
Beispiel: Grundstücksverkauf vor und nach NKHR
Grundstücksverkauf kameral: Einnahme im Haushalt
Grundstücksverkauf doppisch: - Einzahlung in der Finanzrechnung
(entspricht der kameralen Darstellung)
- Minderung des Anlagevermögens in der
Bilanz
- ggf. außerordentlicher Ertrag oder
Aufwand
Bilanz (2)
Amt für Finanzen
Beispiel: Straßenneubau zum Zweck der Erschließung
Baukosten insgesamt: 3.500.000 €
Zuwendungen: 2.100.000 €
Beiträge: 1.050.000 €
verbleibender Eigenanteil: 350.000 € (Barmittel / Bankguthaben)
Nutzungsdauer: 35 Jahre (entspricht der Afa-Tabelle M-V)
Darstellung im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr:
Zugang bei der Bilanzposition Infrastrukturvermögen (Aktiva der Bilanz)
i. H. v. 3.500.000 €
Reduzierung der Bilanzposition Bank (Aktiva)
Zugänge bei den Bilanzpositionen Sonderposten aus a) Zuwendungen und
b) Beiträgen
Bilanz (3)
Amt für Finanzen
Beispiel: Straßenneubau zum Zweck der Erschließung (2)
Darstellung in der Bilanz im Jahr des Vermögenszugangs:
Bilanz (4)
1 Eigenkapital (unverändert)
2 Sonderposten
2.1.1 aus Zuwendungen+ 2.100.000 €
2.1.2 aus Beiträgen+ 1.050.000 €
...
Bilanzsumme: + 3.150.000 €
...
1.2 Anlagevermögen
1.2.4 Infrastrukturvermögen+ 3.500.000 €
2.4 Bankguthaben - 350.000 €
...
Bilanzsumme: + 3.150.000 €
PassivseiteAktivseite
Amt für Finanzen
Beispiel: Straßenneubau zum Zweck der Erschließung (3)
Darstellung in den Folgejahren in der Ergebnisrechnung:
Erträge Aufwendungen
Ertrag aus SP Zuweisungen 60.000 Abschreibungen 100.000
Ertrag aus SP Beiträge 30.000
Summe 90.000 100.000
Aus dem laufenden Geschäftsbetrieb der Verwaltung sind für die
Musterstraße jährlich 10.000 € zu erwirtschaften, um den
Vermögensverzehr an der Straße – sprich die Abnutzung – darzustellen.
Bilanz (5)
Amt für Finanzen
Beispiel: Straßenneubau zum Zweck der Erschließung (4)
Darstellung in den Folgejahren in der Bilanz:
Bilanz (6)
1 Eigenkapital- 10.000 €
2 Sonderposten
2.1.1 aus Zuwendungen- 60.000 €
2.1.2 aus Beiträgen- 30.000 €
...
Bilanzsumme: - 100.000 €
...
1.2 Anlagevermögen
1.2.4 Infrastrukturvermögen- 100.000 €
Bilanzsumme: - 100.000
PassivseiteAktivseite
transparente und
generationengerechte Darstellung des Vermögensverzehrs
Amt für Finanzen
Was ist ein Teilhaushalt?
§ 4 GemHVO-Doppik
vergleichbar mit einem Budget (ein definiertes Ressourcen- bzw.
Finanzvolumen, das zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht)
gegenseitige Deckungsfähigkeit kraft Gesetz (§14 GemHVO-Doppik)
ECHTE DEZENTRALE RESSOURCENVERANTWORTUNG
Budgetierung – freies manövrieren der Fachbereiche in ihren Teilhaushalten
Erweiterung der Deckungsfähigkeit durch Erklärung im Haushaltsplan
kommt zwischen den Teilhaushalten z. B. für Bauunterhaltung oder Personal
in Betracht
Teilhaushalte (1) Beispiel
Amt für Finanzen
Einschränkungen durch Zweckbindung möglich (Instrument für Vertretung)
Besonderheit des Teilhaushalts zum Hauptproduktbereich
„6 – Zentrale Finanzdienstleistungen“
Teilfinanzhaushalt
verbindliches Muster
gesonderte Darstellung der Investitionen
Teilergebnishaushalt
verbindliches Muster
u. a. Nachweis der Abschreibungen und Ausweis der Personalkosten in den
einzelnen Produkten
Teilhaushalte (2) Beispiel
Amt für Finanzen
Ergebnishaushalt Beispiel
§ 2 GemHVO - Doppik M-V
führende Komponente des neuen Haushaltswesens
Planungskomponente zur Ergebnisrechnung = Ermächtigung für
Verwaltungshandeln
Erträge bilden das Ressourcenaufkommen der Periode ab
Aufwendungen bilden Ressourcenverbrauch der Periode ab
Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens des Ressourcen-
aufkommens und Ressourcenverbrauches ist entscheidend
vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und
Verlustrechnung
Amt für Finanzen
§ 3 GemHVO – Doppik M-V
Finanzhaushalt Beispiel
Darstellung der Zahlungsvorgänge
fehlende Informationen aus Ergebnishaushalt:
geplante Investitionen
tatsächliche Finanzlage
die Finanzierungsquellen insgesamt
die Zahlungsströme und die
daraus resultierende Veränderung des Zahlungsmittelbestandes
Steuerungsinstrument für das Finanzmanagement fehlt
ergänzende Komponente notwendig = Finanzhaushalt
Amt für Finanzen
Haushaltssatzung Beispiel
§ 45 ff. Kommunalverfassung M-V
Ausweis der Erträge und Aufwendungen
Ausweis der Einzahlungen und Auszahlungen
Investitionskredite
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Kassenkredite)
Verpflichtungsermächtigungen
Stellenanzahl aus dem Stellenplan
Hebesätze
neu: Eigenkapitalentwicklung (§ 45 Abs. 4 KV M-V)
Amt für Finanzen
Agenda
Modell der Doppik
Die Bilanz, der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt
• Jahresabschluss, Gesamtabschluss
• Produkte, wesentliche Produkte, Ziele
Amt für Finanzen
Jahresabschluss
Bestandteile (§ 60 Abs. 2 KV M-V)
Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung,
Teilrechnungen,
Bilanz und
dem Anhang (insbes. Erläuterungen zur Bilanz und ER, Abweichungen etc.)
Anlagen (§ 60 Abs. 3 KV M-V)
Rechenschaftsbericht,
Anlagenübersicht,
Forderungsübersicht,
Verbindlichkeitenübersicht und
Übersicht über die über das Ende des HH-Jahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Amt für Finanzen
EXKURS: Gesamtabschluss
Sog. “Konzern“ Kommune
Gesamtfinanzrechnung
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtbilanz
spätestens im dritten Jahr nach der Umstellung auf NKHR zu erstellen*
Einbeziehung der Beteiligungen in die Konsolidierung!!!
Die „Mutter“ wird ihrer Rolle im besten Fall gerecht, wenn
SIE Ihre Rolle als oberstes Beschlussorgan Ihrer Kommune ausfüllen und aus
den Zahlen die richtigen Schlüsse ziehen...
* Neues Deregulierungsgesetz in Arbeit, wonach der Gesamtabschluss
erstmals für 2017 erstellt werden muss
Amt für Finanzen
Agenda
Modell der Doppik
Die Bilanz, der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt
Jahresabschluss, Gesamtabschluss
• Produkte, wesentliche Produkte, Ziele
Amt für Finanzen
Das Produkt ist das Ergebnis (Output) bestimmter Aktivitäten, die für einen
Empfänger erbracht werden sollen.
Aufgaben von Produkten
Herstellung einer Verbindung zwischen Ressourcenverbrauch und
Zielen/Wirkungen
Verbesserung der Steuerung / Darstellung von Entscheidungskriterien für
Vertretung und Verwaltung
Informationen über das Verwaltungshandeln
verbindliches Gliederungsprinzip für den Haushalt
Produkte (1)
Amt für Finanzen
Inhalt von Produktbeschreibungen:
• Produktnummer (Hauptproduktbereich, -bereich und –gruppe),
• Auftragsgrundlage, Art der Aufgabe und Produktverantwortung,
• Beschreibung, Ziele, Leistungen und Kennzahlen
Beispiel Produktbeschreibung
Leitfragen für die Produktdefinition, z.B.:
Was sind die strategischen Ziele und Aufgaben?
Wer ist die Zielgruppe?
Wird die richtige Leistung angeboten?
Stimmen Qualität und Quantität der Leistungen?
Wie hoch sind die Kosten der Leistungserbringung?
Erreichen die Leistungen ihr Ziel/ die gewünschte Wirkung?
Produkte (2)
Amt für Finanzen
Ziele
Darstellung eines in der Zukunft liegenden, gewünschten Zustandes, der durch Maßnahmen und Einsatz von Ressourcen erreicht werden soll.
Produkte (3)
Strategische Ziele:
• mittel- bis langfristige Ausrichtung
• sollten von der Vertretung bestimmt werden
• Beschränkung auf wenige Handlungsfelder
Operationale Ziele:
• kurzfristige Ausrichtung
• Ausrichtung an den strategischen Zielen
• spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert (sog. S.M.A.R.T.e Ziele)
Amt für Finanzen
Produktdefinition (1)
Wesentliche Produkte Beispiele LHS
§ 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik
„Im Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte und deren Auftragsgrund-
lage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und
Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben.“
Indizien für die Wesentlichkeit eines Produktes:
- für die Erreichung strategischer Ziele unverzichtbare Aufagbenstellungen
- hohes Finanzvolumen,
- besondere Brisanz in der Öffentlichkeit,
- besonderes Interesse in der Kommunalpolitik oder
- massive Probleme in der Vergangenheit, etc.
Amt für Finanzen
Produktdefinition (2)
„Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der
Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes
gemacht werden.“ (§ 4 Abs. 7 Satz 2 GemHVO-Doppik)
einfacher Satz in den „Niederungen“ des immerhin 7. Absatzes des § 4
ABER, was verbirgt sich dahinter?
Gestaltung und Planung beziehen sich auf die Zukunft
Steuerung bezieht sich auf die unterjährige Kontrolle, Prognosen,
Reaktionen auf mögliche Fehlentwicklungen, ggf. auch Korrekturen der
gesteckten Ziele
Erfolgskontrolle kann unterjährig erfolgen, meint hier aber die Abrechnung
zum Jahresschluss
Amt für Finanzen
Produktsteuerung (1)
Ziele – „Visionen“
strategisches Ziel 2018 oder 2025
z. B. auch jährliche Eckwertebeschlüsse im Vorfeld der Haushaltsplanung
Konzentration auf wenige Handlungsfelder
Konzentration auf die Handlungsfelder, die dem strategischen Ziel nützen
stringente Beibehaltung der Zielorientierung auch bei der Tätigkeit in den
Fachausschüssen
Berichtspflichten und BerichtsINHALTE
Mitwirkung bei der Definition der für die Vertretung und Gremien bestimmten
Berichte
Definition der Berichtshäufigkeit und -termine (z. B. 30.04. - 31.08. – 31.12.)
Definition von Abweichungskriterien für Anlassberichte
Amt für Finanzen
Produktsteuerung (2)
Produktziele
Kontrolle der Ziele in den wesentlichen Produkten (Abgleich zu den
strategischen Zielen)
Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung verlangen (nur bei
S.M.A.R.T.en Zielen möglich )
Vergleich der Berichte mit der Planung
Abweichungserklärungen und geplante Steuerungsmaßnahmen bei der
Verwaltung abfragen und einfordern (Ausschussaufgabe für die
zugeordneten Teilhaushalte und die entsprechenden wesentlichen Produkte)
Amt für Finanzen
Agenda
Modell der Doppik
Die Bilanz, der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt
Jahresabschluss, Gesamtabschluss
Produkte, wesentliche Produkte, Ziele
Amt für Finanzen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ende
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