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>arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH
arfGmbH • Emmericher Straße 17 • 90411 Nürnberfi
An den
Präsidenten des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Herrn Andre Kuper MdL
Platz des Landtags l
40221 Düsseldorf
Emmericher Straße 17 | hlansaring 61
90411 Nürnberg | 50670 Köln
Tel.:(0911)230878-3Fax: (09 11) 23^08 78-4E-Mail: arf@arf^ fchicteiic)ent
i.de . D^s
Ihre Nachricht
zurUnterstützungsleis-tungvom 17.01.2019
Vergabenr.19019LO
Unser Zeichen
LT NRWAnsprechpartner/inHelgeC. Brixner
Nürnberg 24.05.2019
Produkthaushalt - Gestaltung, Parlamentarische Prozesse und Einführung
Sehr geehrter Herr Präsident,
in den Monaten Januar bis April 2019 wurde mit Abgeordneten des Unterausschusses „Modernisie-
rung des Budgetrechts und Finanzcontrolling" des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag dasin der Anlage dokumentierte Projekt zum Thema Produkthaushalt durchgeführt. Anliegend möchtenwir den Abschlussbericht zu dem Vorhaben übermitteln.
Der Abschlussbericht zeigt die Ergebnisse, welche in einem abschließenden Workshop mit den Abge-ordneten weitgehend einvernehmlich diskutiert wurden. Darüber hinaus enthält der Abschlussbe-rieht Empfehlungen des Autorenteams, die auf Basis der Ergebnisse aus den Workshops und Vertie-
fungsgesprächen Hinweise zum weiteren Vorgehen und zur Ausgestaltung eines künftigen Produkt-haushalts und des zugehörigen Haushaltsverfahrens enthalten.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit des Mitwirkens in der Ausschussarbeit und stehen Ihnen auch
bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlföhen Grüßen
iV/\
HelgeC.Brixpel-,arfGmbHGeschäftsfüljirender Gesellschafter
Anlagen
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Handelsregister: AG Nürnberg, HRB 13446
Geschäftsführer: Helge C. Brixner
Sparkasse NürnbergBLZ 760 501 01, Kto.-Nr. 138 72 58IBAN: DE47 7605 01010001 3872 58BIG: SSKNDE77XXX
USt-ldNr.: DE173847651
17
STELLUNGNAHME
17/1570A07/3
~ ort
arf GmbH' Emmericher Straße 17 • 90411 Nürnberg
An den
Präsidenten des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Herrn Andre Kuper MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Ihre Nachricht zur U nterstützu ngsleistung vom 17.01.2019
Vergabenr.
19019LO
LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN
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Unser Zeichen LT NRW
Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH
Emmericher Straße 17 I Hansaring 61
90411 Nürnberg I 50670 Köln
Tel. : (09 11) 23 08 78-3
Fax: (09 11) 23r':0~8 ..;..78;:.,--4 _ _ _
E-Mail : arf@ ar ~frfbh .de l(.( nt www.arf-gmb~ . de
Ansprechpartner/i n Helge C. Brixner
Nürn ber~, 24.05.2019
Produkthaushalt - Gestaltung, Parlamentarische Prozesse und Einführung
Sehr geehrter Herr Präsident,
in den Monaten Januar bis April 2019 wurde mit Abgeordneten des Unterausschusses IIModernisie
rung des Budgetrechts und Finanzcontrolling" des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag das
in der Anlage dokumentierte Projekt zum Thema Produkthaushalt durchgeführt. Anliegend möchten
wir den Abschlussbericht zu dem Vorhaben übermitteln.
Der Abschlussbericht zeigt die Ergebnisse, welche in einem abschließenden Workshop mit den Abge
ordneten weitgehend einvernehmlich diskutiert wurden . Darüber hinaus enthält der Abschlussbe
richt Empfehlungen des Autorenteams, die auf Basis der Ergebnisse aus den Workshops und Vertie
fungsgesprächen Hinweise zum weiteren Vorgehen und zur Ausgestaltung eines künftigen Produkt
haushalts und des zugehörigen Haushaltsverfahrens enthalten.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit des Mitwirkens in der Ausschussarbeit und stehen Ihnen auch
bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freund!"
Helge C. Bri
Geschäftsfü
Anlagen Handelsregister: AG Nürnberg, HRB 13446
Geschäftsführer: Helge C. Brixner
Sparkasse Nürnberg . BLZ 760 501 01, Kto. -Nr. 13872 58 IBAN: DE47 7605010100013872 58 BIC: SSKNDE77XXX
USt-ldNr.: DE173847651
Abschlussbericht:
Produkthaushalt
Gestaltung, Parlamentarische Prozesse und Einführung
Ein Projekt des Unterausschusses
„Modernisierung des Budgetrechts und Finanzcontrolling“
des Haushalts- und Finanzausschusses
des Landtags von
Seite 2 von 34
Hinweis: Auf Grund der Anlage (Modelltabelle zur Gestaltung des Haushalts lt. Punkt 3.6) ist
beim Druck dieses Dokuments auf die Seitenposition (links / rechts) zu achten. In der Anlage
wurden die Seiten entsprechend gekennzeichnet.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für
beiderlei Geschlecht.
© arf GmbH 2019
arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung GmbH
Emmericher Str. 17
90411 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRB 13446
Geschäftsführender Gesellschafter: Helge C. Brixner
Seite 3 von 34
Ansprechpartner:
Thomas Kürschner
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Referat II.A. 1 – Finanzen | Budgetbüro des Landtags
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Tel: + 49 211 884-2974
Fax: + 49 211 884-3015
thomas.kuerschner@landtag.nrw.de
Georg Kößler
arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH
Emmericher Str. 17 | Hansaring 61
90411 Nürnberg | 50670 Köln
Tel: + 49 911 230 87 83
Fax: + 49 911 230 87 84
georg.koessler@arf-gmbh.de
Helge C. Brixner
Geschäftsführender Gesellschafter
arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH
Emmericher Str. 17 | Hansaring 61
90411 Nürnberg | 50670 Köln
Tel: +49 911 230 87 83
Fax: +49 911 230 87 84
helge.brixner@arf-gmbh.de
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................ 4
Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................... 6
1 Management Summary ......................................................................................... 7
2 Erwartungen an die Einführung eines Produkthaushalts ......................................... 9
2.1 Transparenz im Sinne „sichtbarer Ziele und Erfolge“ ............................................... 9
2.2 Handhabbarkeit bzw. Beherrschbarkeit und Übersichtlichkeit ................................ 9
2.3 „Lernendes System“ ............................................................................................ 10
2.4 Rolle des Parlaments ........................................................................................... 10
2.5 Parlamentarische Arbeit ...................................................................................... 11
2.6 Mittelfristiger Planungs- und Gestaltungshorizont ................................................ 12
2.7 Einbeziehung von ‚ausgelagerten Einrichtungen (und Risiken)‘ ............................. 12
3 Gestaltung des Produkthaushalts (Haushaltsplan) ................................................ 13
3.1 Haushaltsstruktur ................................................................................................ 13
3.2 Veranschlagung von Kosten und Budgets ............................................................. 14
3.3 Veranschlagung von Leistungszwecken ................................................................ 15
3.4 Zeitliche Perspektive bei der Veranschlagung ....................................................... 16
3.5 Veranschlagung von Investitionen und Fördermitteln ........................................... 16
3.6 Modell zur Gestaltung des Produkthaushalts (vgl. auch die Anlage) ...................... 17
4 Parlamentarische Prozesse im leistungsorientierten Haushaltswesen ................... 21
4.1 Aufstellung des Haushaltsplans............................................................................ 21
4.2 Ausführung des Haushaltsplans ........................................................................... 21
4.3 Haushaltsrechnung .............................................................................................. 22
4.4 Haushaltsverfahren und Berichtswesen ............................................................... 22
5 Weiteres Vorgehen.............................................................................................. 25
5.1 Ziele in der laufenden Legislaturperiode .............................................................. 25
5.1.1 Pilothaushalte .............................................................................................................. 25
5.1.2 Haushalt 2021 als Pilotphase ....................................................................................... 25
5.1.3 Erfahrungen in aktueller Legislaturperiode bündeln ................................................... 25
5.1.4 Fraktionsübergreifender Antrag .................................................................................. 26
5.2 Ausblick auf die folgende Legislaturperiode ......................................................... 28
5.3 Unterstützung im Transformationsprozess ........................................................... 29
6 Themenspeicher .................................................................................................. 30
6.1 Konzerninformationen (Landesbilanz), Landesbetriebe und Beteiligungen ............ 30
6.2 Haushaltsausgleich, Steuerschätzung und mittelfristige Finanzperspektive ........... 31
Seite 5 von 34
6.3 Datenbank / Parlaments-Informationssystem ...................................................... 31
6.4 Das Budgetbüro – Bedeutung für parlamentarische Prozesse und Aufgaben ......... 32
6.5 Doppische Rechnungslegung < > IPSAS / EPSAS .................................................... 32
6.6 Anpassungsbedarfe an der LHO ........................................................................... 32
7 Der Projektrahmen .............................................................................................. 33
8 Anlagen............................................................................................................... 34
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gliederung des Haushaltsmodells ......................................................................... 17
Abbildung 2: Haushaltsverfahren ................................................................................................ 23
Abbildung 3: Berichtswesen ........................................................................................................ 24
Abbildung 4: Schritte in der kommenden Legislatur .................................................................. 28
Abbildung 5: Unterstützung im Transformationsprozess ........................................................... 29
Abbildung 6: Überblick über weitere Themen ............................................................................ 30
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1 Management Summary
In den Monaten Januar bis April 2019 wurden mit Abgeordneten des Unterausschusses „Mo-
dernisierung des Budgetrechts und Finanzcontrolling“ des Haushalts- und Finanzausschusses
im Landtag NRW zwei Workshops und ein Vertiefungsgespräch je Fraktion zur künftigen Ge-
staltung von Produkthaushalten durchgeführt. Der vorliegende Abschlussbericht dokumen-
tiert die Ergebnisse, welche im zweiten Workshop weitgehend einvernehmlich diskutiert wur-
den. Der Abschlussbericht enthält darüber hinaus Empfehlungen des Autorenteams, die auf
Basis der Ergebnisse aus den Workshops und Vertiefungsgesprächen Hinweise zum weiteren
Vorgehen und zur Ausgestaltung eines künftigen Produkthaushalts und des zugehörigen Haus-
haltsverfahrens enthalten.
Die Abgeordneten erwarten von der Einführung von Produkthaushalten eine nachhaltige Stär-
kung des parlamentarischen Budgetrechts, indem nicht mehr allein über die Bereitstellung
von Mitteln für Haushaltszwecke gesprochen wird, sondern Ziele und Kennzahlen zu den we-
sentlichen Haushaltszwecken auch die politisch-inhaltliche Auseinandersetzung stärken. Der
Produkthaushalt unterstützt daher die Funktion des Haushalts, als Regierungsprogramm in
Zahlen die politischen Ziele der Landesregierung zu beschreiben und durch mit den Zielen ver-
knüpfte Kennzahlen auch die Ergebnisse und Wirkungen des Verwaltungshandels transparent
und messbar zu machen. Die Transparenz hinsichtlich der Ziele, Ergebnisse und Wirkungen des
Verwaltungshandelns von Landesregierung und Landesverwaltung eröffnet den Abgeordneten
wichtige Möglichkeiten zur Mitgestaltung bei der Zielsetzung und Diskussion der richtigen
Maßnahmen zur Zielerreichung im Rahmen eines künftigen Haushaltsverfahrens.
Aus Sicht der Abgeordneten können die bisherigen Rollen und Abläufe im Haushaltsverfahren
grundsätzlich beibehalten werden. Das Haushaltsinitiativrecht soll auch künftig bei der Lan-
desregierung liegen. Im künftigen Haushaltsverfahren müssen aber die Gestaltungsrechte der
Abgeordneten gewahrt werden, indem sie frühzeitig bei strukturellen Fragen wie der Definiti-
on von Budgetbereichen und Produktgruppen sowie Kennzahlen einbezogen werden und auch
im konkreten Haushaltsverfahren an der Zieldefinition durch Änderungs- und Prüfanträge
mitwirken können. Diese Ziele werden unterstützt durch einen Halbjahresbericht zu Budgets,
Zielen, Ergebnissen und Wirkungen, der zeitgleich mit dem Haushaltsplan des nächsten Jahres
im Landtag debattiert werden kann.
Der künftige Produkthaushalt kann die skizzierte Zielsetzung nur erfüllen, wenn bei seiner Ge-
staltung bestimmte Eckpunkte beachtet werden. Der künftige Produkthaushalt sollte sich in
Budgetbereiche gliedern, die in Anlehnung an die heutigen Haushaltskapitel definiert werden.
Innerhalb der Budgetbereiche sollten vor allem die konsumtiven Globalbudgets für Produkt-
gruppen auf der Basis von Zielen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung (Ergebnisse
und Wirkungen) veranschlagt werden. Investitions- und Fördermittel der Budgetbereiche be-
dürfen dagegen nach Einschätzung der Abgeordneten einer differenzierteren Veranschlagung,
um die parlamentarischen Gestaltungsrechte zu wahren, ihre Verausgabung sollte aber gleich-
falls durch Ergebnis- und Wirkungskennzahlen auf Basis der politischen Ziele mess- und kon-
trollierbar gemacht werden. Die parlamentarischen Gestaltungsrechte können darüber hinaus
bei allen Ermächtigungen durch verbindliche Vermerke gewahrt werden, die sich auch auf
bestimmte Vollzugsmaßnahmen beziehen können. Darüber hinaus schien die Aufnahme von
Entwicklungsschwerpunkten nach einem schweizerischen Vorbild hilfreich, um wichtige Vor-
haben etatisieren und genauer definieren zu können, die für einen zeitlich begrenzten Zeit-
raum mehr Mittel erfordern als die Regelaufgaben.
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Der Produkthaushalt sollte einerseits wie skizziert die parlamentarischen Gestaltungsrechte
stärken, andererseits nicht zu kleinteilig werden, um das Haushaltsverfahren nicht zu überlas-
ten. Aus diesem Grund sollten parallel zur Veranschlagung im Haushaltsplan weitere Informa-
tionen in einem Parlaments-Informationssystem zur Verfügung gestellt werden, um die Ver-
anschlagung auf die wirklich relevanten Kennzahlen und Informationen zu beschränken. Im
Parlaments-Informationssystem können dann alle Kennzahlen und Informationen bereitge-
stellt werden, die für den Landtag neben dem Haushaltsplan erforderlich sind, um die parla-
mentarischen Gestaltungsrechte im Haushaltsverfahren zu wahren (z.B. zusätzliche Fachkenn-
zahlen, überjährige Vergleiche, Benchmark-Vergleiche, wissenschaftliche Datenanalysen etwa
aus Evaluationen). Das Parlaments-Informationssystem kann gleichzeitig das Berichtswesen
entlasten, indem dort z.B. Daten zu Quartals- und Jahresabschlüssen bereitgestellt werden.
Das formale Berichtswesen könnte sich dann auf den Halbjahresbericht und den Jahresab-
schluss mit Haushaltsrechnung fokussieren.
In den Workshops und Vertiefungsgesprächen bestand Einigkeit, dass eine technische Unter-
stützung des Landtags zur Wahrung der parlamentarischen Gestaltungsrechte allein nicht aus-
reicht. Die Abgeordneten haben betont, dass das Budgetbüro im Landtag künftig eine zentrale
Rolle bei der Informationsbeschaffung und –bewertung an der Schnittstelle zwischen Landes-
regierung und Parlament übernehmen muss. Gleichzeitig sollte das Budgetbüro die Abgeord-
neten und Fraktionen bei Recherchen, Analysen und der Vorbereitung von Änderungs- und
Prüfanträgen unterstützen.
Das Budgetbüro sollte auch eine wichtige Rolle im Einführungsprozess des Produkthaushalts
übernehmen und diesen Prozess aus Sicht des Landtags in enger Abstimmung mit der Landes-
regierung, insbesondere dem Finanzministerium koordinieren. Gleichzeitig sehen die Abge-
ordneten im Einführungsprozess sowohl für Abgeordnete als auch für Fraktionsbeschäftigte
einen wichtigen Qualifizierungsbedarf, der wohl nicht allein durch Qualifizierungsmaßnahmen
abgedeckt werden kann. Aus heutiger Sicht sollte daher geprüft werden, ob im Einführungs-
prozess und im ersten Haushaltsverfahren für einen flächendeckenden Produkthaushalt für die
Abgeordneten und Fraktionen entsprechende Unterstützungsressourcen über das Budgetbüro
bereitgestellt werden können.
Der Einführungsprozess für den Produkthaushalt sollte nach Auffassung der Abgeordneten
noch in der laufenden Legislaturperiode im Sinne eines lernenden Systems durch eine weiter-
gehende Pilotierung von Produkthaushalten in ausgewählten Einzelplänen substantiell vo-
rangetrieben werden, damit bis zur Landtagswahl die Eckpunkte aus diesem Abschlussbericht
für die künftige Haushaltsgestaltung, das künftige Haushaltsverfahren und eine künftige Lan-
deshaushaltsordnung auch praktisch überprüft werden können. Auf diese Weise könnten die
Voraussetzungen geschaffen werden, um in der folgenden Legislaturperiode die Umstellung
des Landeshaushalts auf einen doppischen Produkthaushalt zu realisieren.
Der vorliegende Abschlussbericht beschreibt die in den Workshops und Vertiefungsgesprächen
zusammengetragenen Erwartungen der Abgeordneten an einen Produkthaushalt, an die Ge-
staltung des künftigen Haushaltsplans, Eckpunkte für ein künftiges Haushaltsverfahren und die
Rahmenbedingungen für die Einführung und die Arbeit mit doppischen Produkthaushalten.
Die Anlagen, ein Modellhaushalt sowie ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Modell-
haushalte, gründen auf den Ergebnissen des Projektes.
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2 Erwartungen an die Einführung eines Produkthaushalts
Die dargelegten Positionen zu den nachfolgenden Punkten des zweiten Kapitels wurden in
Workshops und Vertiefungsgesprächen mit den Mitgliedern des Unterausschusses „Moderni-
sierung des Budgetrechts und Finanzcontrolling“ entwickelt. Dabei dienten die bisherigen Mo-
dellhaushalte des Landes NRW und Beispiele aus anderen Gebietskörperschaften einer praxis-
nahen und detailorientierten Auseinandersetzung, wie in Kapitel 7 genauer beschrieben wird.
Die jeweiligen Empfehlungen des Autorenteams basieren auf den Ergebnissen der Workshops
und Vertiefungsgespräche.
2.1 Transparenz im Sinne „sichtbarer Ziele und Erfolge“
Die Einführung eines Produkthaushalts soll das parlamentarische Budgetrecht stärken.
In allen Fraktionen gibt es die gemeinsame Erwartung, dass mit der Einführung eines Produkt-
haushalts nicht mehr nur sichtbar ist, wie viel Geld in welchen Bereichen ausgegeben wird,
sondern dass durch die Abbildung von Zielen und Kennzahlen gezeigt wird, was politisch er-
reicht werden soll und erreicht worden ist.
Das parlamentarische Budgetrecht kann durch die größere Transparenz nachhaltig gestärkt
werden, wenn es gelingt, einen politisch wirksamen Dialog zwischen Regierung und Parlament
über die politischen Ziele und die tatsächlichen Ergebnisse zu etablieren.
Zielsetzung: Ein Produkthaushalt darf nicht nur zu einer Budgetierung der Verwaltung füh-
ren, sondern muss das parlamentarische Budgetrecht nachhaltig stärken.
2.2 Handhabbarkeit bzw. Beherrschbarkeit und Übersichtlichkeit
Die Arbeit mit einem Produkthaushalt setzt eine Balance zwischen notwendigen Informationen
sowie handhabbaren Abläufen und Übersichtlichkeit voraus. Die parlamentarische Arbeit muss
sich aus Sicht aller Fraktionen auch künftig auf relevante Zielsetzungen und Anträge beschrän-
ken und darf nicht in einem ‚Datenfriedhof‘ ersticken.
Aus diesem Grund sollte ein Produkthaushalt auf haushaltsrelevante Informationen beschränkt
werden und nicht als Informationsinstrument zu den Fachaufgaben der Verwaltung missver-
standen werden. Informationen von fachlichem Interesse und zur Interpretation der haus-
haltsrelevanten Daten können durch andere Informationsmedien als den Haushalt (z.B. Berich-
te der Regierung, Datenbanken) bereitgestellt werden.
Das Parlament soll in diesem Kontext durch das Budgetbüro nachhaltig unterstützt werden.
Das Budgetbüro wäre nicht nur die Schnittstelle zur Regierung, insbesondere zum Finanzminis-
terium, sondern würde vor allem die Abgeordneten und Fraktionen bei Anträgen und Recher-
chen unterstützen.
Seite 10 von 34
Empfehlung 1: Die Gestaltung spielt bei einem neuen Instrument wie dem Produkthaushalt
eine wesentliche Rolle (vgl. den entwickelten Musterhaushalt im Anhang). Bei der Gestaltung
des Musterhaushalts wurden gewohnte Elemente wie die Abgrenzung zwischen Festlegung
(linke Seite) und Erläuterung (rechte Seite) erhalten und durch neue Gestaltungselemente
ergänzt, um in möglichst knapper Form eine geeignete Balance zwischen parlamentarischer
Mitgestaltung und Übersichtlichkeit zu finden.
Empfehlung 2: Kontextinformationen, die nicht unmittelbar die politische Zielsetzung be-
schreiben oder unmittelbar bestimmte Haushaltsansätze erläutern (haushaltsrelevante Infor-
mationen), sollten dem Landtag in einem digitalen, datenbankgestützten Parlaments-
Informationssystem zur Verfügung gestellt werden, um den rechtsverbindlichen Haushalt zu
entlasten. Infrage kommen vor allem zusätzliche Kennzahlen, Finanzinformationen oder auch
Zeitreihenvergleiche über die im Haushalt abgebildeten Zeitreihen hinaus sowie Informationen
aus den heutigen Erläuterungsbänden zum Haushalt.
2.3 „Lernendes System“
Ein funktionsfähiger Produkthaushalt kann nicht am ‚grünen Tisch‘ theoretisch konzipiert wer-
den. Die Beispiele aus anderen Ländern haben gezeigt, dass praktische Erfahrungen im Dialog
zwischen Regierung und Parlament erforderlich sind.
In den Vertiefungsgesprächen wurde überwiegend betont, dass praktische Erfahrungen und
der Wille zur Weiterentwicklung von entscheidender Bedeutung sind; „anfangen und üben ist
besser als noch jahrelang theoretisch zu konzipieren“.
Empfehlung: Auf der Basis eines fraktionsübergreifenden Antrags zur konkreten Ausgestal-
tung von Pilothaushalten, vergleichbar dem Antrag aus Hamburg (Drucksache 20/2363 vom
23.11.11), sollten noch in der laufenden Legislaturperiode Pilothaushalte zu ausgewählten
Einzelplänen gestaltet werden. Die Erfahrungen mit der Entwicklung und Verabschiedung der
Pilothaushalte sollten in einer LHO-Novelle gebündelt werden, um die Einführung des Pro-
dukthaushalts in der nächsten Legislaturperiode vorzubereiten. Der künftige Produkthaushalt
und die LHO-Novelle sollten dann nach einigen Jahren praktischer Erfahrung evaluiert wer-
den, wie das auch in Hamburg nach einer fünfjährigen Erfahrungsperiode vorgesehen ist.
2.4 Rolle des Parlaments
Der Produkthaushalt wird ganz überwiegend als ‚Regierungsprogramm in Zahlen‘ gesehen.
Die Regierung sollte daher das Recht, aber auch die Pflicht haben, substanzielle Ziele zu defi-
nieren und Kennzahlen zur Erfolgsmessung vorzuschlagen. Der Landtag sollte aber jederzeit ein
Mitgestaltungsrecht besitzen, sowohl im Einführungsprozess als auch durch Anträge im künfti-
gen Haushaltsverfahren.
Empfehlung 1: Der Produkthaushalt sollte auf Vorschlag der Regierung im Dialog zwischen
Regierung und Parlament entwickelt werden.
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In einem ersten Schritt sollte die Regierung Pilothaushalte zu ausgewählten Einzelplänen un-
ter Einbeziehung der bisherigen Modellhaushalte vorlegen, die auf Basis der in diesem Ab-
schlussbericht dokumentierten Empfehlungen im Dialog mit dem Landtag weiterentwickelt
werden. Hierzu könnten die Fraktionen (fraktionsübergreifende) Anträge formulieren, um die
Rahmenbedingungen, Inhalte und Gestaltungsvorgaben sowie Prüfaufträge für die Landesre-
gierung zu formulieren.
Parallel dazu sollte in einem zweiten Schritt die Haushaltsstruktur (Budgeteinheiten und Pro-
duktgruppen) für den gesamten Haushalt auf Vorschlag der Regierung zwischen Regierung und
Parlament abgestimmt werden.
In einem dritten Schritt wären dann für alle im zweiten Schritt definierten Budgeteinheiten
und Produktgruppen die Ziele und Kennzahlen auf Vorschlag der Regierung zwischen Regie-
rung und Parlament abzustimmen.
Empfehlung 2: Die Mitgestaltung des Landtags im Haushaltsverfahren sollte durch Antrags-
rechte gewahrt werden. Das Parlament wird bei Anträgen und Recherchen vom Budgetbüro
unterstützt.
Die parlamentarischen Anträge sollten sich (wie bisher) auf den konkret eingebrachten Haus-
halt beziehen, falls die Antragsinhalte im zu beratenden Haushalt umgesetzt werden können.
Bei der Arbeit mit Produkthaushalten kann es Anträge geben, die im konkret eingebrachten
Haushalt nicht mehr umgesetzt werden können (z.B. weil die politische Ergebniswirkung kom-
plex ist oder die finanziellen Auswirkungen genauer untersucht werden müssen oder es sich
um grundsätzliche Strukturfragen handelt wie etwa andere Produktgruppen). In solchen Fällen
sollte das Parlament Prüfaufträge beschließen können, über deren Umsetzung die Regierung
dann im nächsten Haushaltsverfahren berichten muss.
2.5 Parlamentarische Arbeit
In Einzelfällen wurde betont, dass sich die parlamentarische Arbeit, vor allem mit Blick auf den
Wahlkreis, nicht in der Mitgestaltung von relativ abstrakten politischen Zielen erschöpft. Der
Landtag benötigt aus dieser Sicht daher konkrete Gestaltungsrechte.
Empfehlung: Im Produkthaushalt sollten neben den konsumtiven Globalbudgets auch eine
differenzierte Veranschlagung von Fördermitteln und Investitionen vorgesehen werden. Zur
Veranschlagung von Fördermitteln und Investitionen sowie von Zielen und Kennzahlen zu den
konsumtiven Globalbudgets sollten auch Vermerke mit Bindungswirkung für den Haushalts-
vollzug zugelassen werden (vgl. Musterhaushalt im Anhang).
Seite 12 von 34
2.6 Mittelfristiger Planungs- und Gestaltungshorizont
Nach einhelliger Einschätzung sollte ein Produkthaushalt – unter Wahrung des Jährlichkeits-
prinzips – eine mittelfristige Perspektive bei Budgets, Zielen und Kennzahlen erhalten.
In Einzelfällen wurde in diesem Kontext darauf hingewiesen und begrüßt, dass ein derartiger
Produkthaushalt die Bedeutung der mittelfristigen Finanzplanung stärkt und deren Festlegun-
gen mit Blick auf die Entwicklung der fachlichen politischen Ziele von großer Bedeutung seien.
Empfehlung 1: Im Musterhaushalt (vgl. Anhang) sollten in allen Bereichen bzw. Teilen des
Haushalts immer die Ist-Zahlen des Vor-Vorjahres, die Soll-Zahlen des Vorjahres, der zu be-
schließende Anschlag für das zu planende Jahr und die unverbindliche Planung für drei darauf
folgende Jahre dargestellt werden.
Empfehlung 2: Zur Vorbereitung einer LHO-Novelle sollte geprüft werden, wie jenseits der
etablierten Verfahren von Steuerschätzung und Verschuldungsbremse eine nachhaltige mit-
telfristige Finanzperspektive für einen ausgeglichenen Haushalt als Rahmenbedingung für die
mittelfristige Perspektive bei den Ergebnis-, Wirkungs- und Budgetzielen etabliert werden
kann.
Hinweis: Die LHO in Hamburg enthält derartige Vorschriften.
2.7 Einbeziehung von ‚ausgelagerten Einrichtungen (und Risiken)‘
Die Zielorientierung eines Produkthaushalts kann sich nicht mit der Kernverwaltung ‚erschöp-
fen‘. Ziele und Ergebniswirkungen müssen auch für Landesbetriebe und Beteiligungen in den
Blick genommen werden.
Empfehlung 1: Die Definition von Zielen und Ergebniskennzahlen für Landesbetriebe und
Beteiligungen sollte im Rahmen der Einführung eines Produkthaushaltes geprüft werden.
Empfehlung 2: In diesem Kontext sollte auch geklärt werden, ob und ggf. wie die Finanzsteue-
rung und das Risikomanagement für Landesbetriebe und Beteiligungen weiterentwickelt
werden kann (z.B. Haushaltswirksamkeit von Verlusten).
Seite 13 von 34
3 Gestaltung des Produkthaushalts (Haushaltsplan)
3.1 Haushaltsstruktur
Die Zusammenführung von Zielen sowie Informationen zu Leistungen, Ergebnissen und Wir-
kungen mit damit zusammenhängenden Kosten soll bei der Veranschlagung in Produkthaus-
halten durch die Darstellung im Haushaltsplan erfolgen. Dies kann auf unterschiedlichen Ebe-
nen (z.B. Produkt- oder Budgetbereiche, Produktgruppen, Produkte) geschehen, woraus sich
die Haushaltsstruktur ableitet, welche die Gliederung des Produkthaushalts im Haushaltsplan
bestimmt.
Diskutiert wurden vor allem zwei Ebenen für die Zusammenführung von Zielen sowie Informa-
tionen zu Leistungen, Ergebnissen und Wirkungen mit damit zusammenhängenden Kosten:
· Darstellung auf der Ebene von heutigen Haushaltskapiteln bzw. Budgeteinheiten (z.B.
Justizvollzug, Polizei)
· Darstellung unterhalb der Ebene von heutigen Haushaltskapiteln (Produktgruppen),
z.B. Vollzug Männer
Im Sinne der Handhabbarkeit eines Produkthaushalts ist eine möglichst hohe Ebene für die
Haushaltsdarstellung angestrebt (Haushaltskapitel, Budgeteinheiten), um auf dieser Ebene
Investitionen, Fördermittel und Stellen darstellen zu können; insbesondere Investitionen las-
sen sich nicht immer der Ebene der Produktgruppen eindeutig zuordnen. Andererseits wird
aus haushaltsrechtlichen Gründen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) eine Gliede-
rung nach Produkten oder Produktgruppen für erforderlich gehalten, weshalb die Kosten, Ziele
und Kennzahlen in der Regel einer Produktgruppe und deren Produkten zugeordnet werden
sollen.
In den Vertiefungsgesprächen wurde erörtert, dass die Haushaltsstruktur zwischen Landesre-
gierung und Landtag abgestimmt werden sollte, weil es nicht immer eindeutig ist, ob die heu-
tige Definition von Produktgruppen eine eindeutige Zuordnung von Zielen und Kennzahlen
erlaubt. Im Bereich Justizvollzug schienen die Ziele und Kennzahlen sowie die Produkte unter-
schiedlicher Produktgruppen ähnlich zu sein. Andererseits wurde betont, dass die Budgetein-
heit Polizei wahrscheinlich gut in Produktgruppen mit klar fokussierten Zielen und Kennzahlen
zu strukturieren sei (z.B. Schutz- und Kriminalpolizei). So kann es sein, dass je nach Kapitel des
Haushalts die Budgeteinheit für die Vereinbarung der Ziele und Kennzahlen geeignet ist, in
jeweils unterschiedlicher Verbindung mit Budgets sowie zugehörigen Zielen und Kennzahlen
auf Produktgruppenebene. Insofern geht es um Adressatengerechtigkeit und Gestaltbarkeit
des Produkthaushaltes einerseits, andererseits aber auch um die Wahrung der Transparenz,
der Informations- und Gestaltungsrechte des Landtags.
Empfehlung 1: In den Pilothaushalten sollte eine Gliederung auf Ebene der Produktgruppen
erprobt werden, wobei auf die klare Fokussierung der Ziele und Kennzahlen geachtet werden
sollte. Im Zweifelsfall ist vorstellbar, Budgeteinheiten mit nur einer Produktgruppe zu bilden.
Die Struktur der Pilothaushalte sollte zwischen Landesregierung und Landtag abgestimmt
werden und sich nach dem Informations- und Gestaltungsbedarf des Landtags richten.
Seite 14 von 34
Empfehlung 2: Es sollte haushaltsrechtlich geprüft werden, welche Spielräume bei der Haus-
haltsstruktur nach bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich der Haushaltsdarstellung bestehen.
Empfehlung 3: Die Haushaltsstruktur nach Budgeteinheiten und Produktgruppen sollte mit
Blick auf die spätere Einführung eines Produkthaushalts zeitnah zu den Pilothaushalten zwi-
schen Landesregierung und Landtag abgestimmt werden, damit bei der möglichen Einführung
des Produkthaushalts entsprechend strukturierte historische Daten vorliegen.
Hinweis: Bei der Umstellung sollte auf politisch besonders gestaltungsrelevante „Titel“ in den
bisherigen Haushalten geachtet werden, um diese dann im späteren Produkthaushalt mit ei-
nem der in diesem Abschlussbericht skizzierten Instrumente (Ziele und Kennzahlen, differen-
zierte Veranschlagung von Investitionen und Fördermitteln, Vermerke zu den einzelnen Er-
mächtigungen) abzubilden. Es empfiehlt sich die sehr unterschiedlichen Einzelpläne bei der
Umstellung auf den Produkthaushalt vorab daraufhin zu untersuchen, ob bestimmte Inhalte
der kameralen Ermächtigungen sich in irgendeiner Form auch im Produkthaushalt wiederfin-
den sollten.
3.2 Veranschlagung von Kosten und Budgets
Die Differenzierung bei der Veranschlagung ist eng verbunden mit dem Punkt 3.1 Haushalts-
struktur zu betrachten. Bei der Frage, wie differenziert Ausgaben-/Kostenzwecke im kon-
sumtiven Bereich veranschlagt werden sollen, wenn Leistungszwecke neben die Budgets tre-
ten, steht für die meisten Abgeordneten die Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs bei gleich-
zeitiger Stärkung des parlamentarischen Budgetrechts im Vordergrund. Demnach sollten sich
politische Debatten und Anträge nicht vornehmlich um (kleinere) Abweichungen bei der finan-
ziellen Zweckbestimmung drehen, sondern deutlich auf die Ziele und Ergebnisse des Verwal-
tungshandelns (Leistungszwecke) fokussieren. Überwiegend wird daher eine globale Budgetie-
rung der Kosten bevorzugt. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass mit der Veranschla-
gung von Budgets und Leistungszwecken noch keine Erfahrungen bestehen, weshalb eine
schrittweise Einführung der Globalbudgetierung erwogen wurde.
In den Gesprächen wurden folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen:
· Veranschlagung der Kosten als Globalbudget auf Ebene der heutigen Haushaltskapitel
(Budgeteinheiten), z.B. Justizvollzug, Polizei
· Veranschlagung als Globalbudget unterhalb der Ebene der heutigen Haushaltskapitel
(Produktgruppen), z.B. Justizvollzug Männer, Kriminalpolizei
· Veranschlagung auf Ebene der Produktgruppen, aber in Kontenbereichen (vgl. Ham-
burg), um die Budgets nach Kostenzwecken (z.B. Personal- und Sachkosten) zu struktu-
rieren und so zumindest vorübergehend eine Zweckbindung der Kosten zu erreichen
Empfehlung: In den Pilothaushalten sollte eine Globalbudgetierung auf Ebene der Produkt-
gruppen erprobt werden. Damit können auch Erkenntnisse gewonnen werden, ob bei der
(späteren) Verabschiedung eines (ganzen) Produkthaushalts auf Kontenbereiche zurückgegrif-
fen werden sollte.
Hinweis: Es sollten Darstellungsspielräume genutzt werden, indem die Globalbudgets durch
den Zuschnitt der Produktgruppen an die Informations- und Gestaltungsanforderungen des
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Landtags angepasst werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Ziele und Kennzahlen den Pro-
duktgruppen eindeutig zuordenbar sind, so dass bestimmte Ziele und Kennzahlen nicht in un-
terschiedlichen Produktgruppen Gegenstand der Ermächtigung sind. Die Produktgruppen soll-
ten auch einer organisatorischen Verantwortung zuordenbar sein, um die Haushaltsverant-
wortlichen für Budgets, Ziele und Ergebnisse eindeutig zu benennen.
3.3 Veranschlagung von Leistungszwecken
Hinsichtlich der Verbindlichkeit bei der Veranschlagung der Leistungszwecke herrscht Einigkeit.
Die einzelnen Kennzahlenwerte sind verbindlich und sollten im Kontext der im Haushalt verbal
formulierten Ziele das Regierungsprogramm und die politischen Ziele der Landesregierung
beschreiben. Im Falle von Abweichungen vom Planwert soll nach einhelliger Ansicht berichtet
werden. Sanktionen (bspw. budgetrechtlicher Natur) werden dagegen als nicht praktikabel
eingeschätzt.
In den Gesprächen wurde mit diesem Hintergrund ein enger Zusammenhang zwischen der
Veranschlagung im Haushalt und dem Berichtswesen gesehen (vgl. Kapitel 4). Die parlamenta-
rische Arbeit mit einem Produkthaushalt wird als ein ganzheitlicher Prozess verstanden, in
welchem die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf ihr Regierungsprogramm vorstellt,
der Landtag in den Haushaltsberatungen das Recht zur Mitgestaltung hat und die Regierung im
Vollzug und bei der Haushaltsrechnung über die Ergebnisse des Regierungs- und Verwaltungs-
handelns berichtet. Bei Abweichungen von den veranschlagten Zielen und Kennzahlenwerten
muss berichtet werden, um eine politische Debatte über die Abweichungen und Korrektur-
maßnahmen, vor allem mit Blick auf den Folgehaushalt zu ermöglichen (vgl. hierzu im Einzel-
nen im Kapitel 4).
Bei der Veranschlagung von Leistungszwecken soll zwischen Kennzahlen zur Messung der Zie-
lerreichung (Ergebnis- und Wirkungskennzahlen) und Kennzahlen zur Budgetbemessung und
Wirtschaftlichkeit unterschieden werden. Die Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung
sollen im Leistungszweck veranschlagt und direkt den Zielen zugeordnet werden, wie das im
Beispiel des Kantons Aargau der Fall ist. Kennzahlen zur Budgetbemessung (z.B. Anzahl der
Haftplätze und Auslastung) sollen dagegen, gemeinsam mit Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit
(z.B. Stückkosten) in den Erläuterungen zu den Budgets abgebildet werden.
Der Haushalt sollte durch eine Vielzahl von Kennzahlen nicht überlastet werden. Die Kennzah-
len zur Messung der Zielerreichung sollten daher nicht nur den Zielen direkt zugeordnet wer-
den, sondern auch auf die Kennzahlen beschränkt werden, welche unmittelbar im politischen
Fokus von Landesregierung und Landtag stehen (Was soll tatsächlich erreicht werden?).
Darüber hinaus sind auch weitere Informationen, Daten und Kennzahlen wünschenswert, um
die Arbeit der Fachpolitik zu unterstützen. Es wurde erörtert, dass Kennzahlen, die wichtig,
aber nicht im engeren Sinn haushaltsrelevant sind, durch Berichte der Landesregierung zu be-
stimmten Themen oder Politikbereichen sowie in einem Parlaments-Informationssystem zur
Verfügung gestellt werden könnten.
Wie am Vorbild Kanton Aargau genauer betrachtet wurde, ist die Möglichkeit der Abbildung
von Entwicklungsschwerpunkten mit Maßnahmen, Meilensteinen und Finanzaufwand eine
allseits für geeignet befundene Möglichkeit zur Abbildung zeitlich begrenzter, besonders be-
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deutsamer und finanziell aufwändiger Maßnahmen bzw. Großprojekte. Gleichzeitig wird durch
die separate Abbildung nicht nur der Abgrenzung auf Grund der finanziellen Bedeutung Genü-
ge getan, sondern die laufenden Leistungen bzw. Leistungszwecke (Ziele und Kennzahlen) blei-
ben davon unberührt. Sehen Sie auch: Kapitel 2 Punkt 5.
Empfehlung 1: Im Leistungszweck sollten die einzelnen Kennzahlen zur Messung der Zielerrei-
chung den verbal formulierten Zielen wie im Beispiel des Kantons Aargau direkt zugeordnet
werden.
Empfehlung 2: Dem Landtag, insbesondere der Fachpolitik, sollten weitere, nicht unmittelbar
haushaltsrelevante Informationen über ein Parlaments-Informationssystem zugänglich ge-
macht werden, um den Haushalt übersichtlich zu halten und auf das Wesentliche zu beschrän-
ken.
Empfehlung 3: Für die Nutzung von Entwicklungsschwerpunkten sollten landeseinheitliche
konzeptionelle Rahmenvorgaben erarbeitet werden. Die haushaltspolitische Bedeutung von
wichtigen regierungspolitischen Schwerpunkten sollte dabei ausschlaggebend sein. Auch an
dieser Stelle soll der Haushalt nicht durch zu viele Einzelmaßnahmen überfrachtet werden.
3.4 Zeitliche Perspektive bei der Veranschlagung
Politische Ziele lassen sich nach einhelliger Ansicht in einem Jahr selten erreichen. Die geplante
Entwicklung der Kennzahlenwerte sollte daher den Zeitraum der mittelfristigen Planung um-
fassen.
Empfehlung: Im Produkthaushalt sollte durchgängig für alle Veranschlagungen eine mittelfris-
tige Perspektive gewählt werden.
3.5 Veranschlagung von Investitionen und Fördermitteln
Politische Ziele lassen sich nach den Gesprächsergebnissen nicht auf verbale Zielbeschreibun-
gen und Ergebniskennzahlen reduzieren. Im Einzelfall muss, insbesondere bei Investitionen
und Fördermitteln, eine spezifische Zweckbestimmung möglich sein, um auch parlamentari-
sche Vorgaben für den Haushaltsvollzug machen zu können. Darüber hinaus sollten neben
einer Zweckbindung für den finanziellen Vollzug über Vermerke auch spezifische Vollzugsvor-
gaben für die Umsetzung von Ergebniszielen im Leistungszweck durch Vermerke möglich sein.
Empfehlung: Die differenzierten Gestaltungsrechte des Landtags sollten in Pilothaushalten
erprobt werden.
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3.6 Modell zur Gestaltung des Produkthaushalts (vgl. auch die Anlage)
Im Folgenden werden zuerst die grundsätzliche Gliederung und danach die wesentlichen Ele-
mente des im Rahmen des Projekts entwickelten Modells für einen Produkthaushalt erläutert.
Das gesamte Modell findet sich als Anlage zum Abschlussbericht.
Abbildung 1: Gliederung des Haushaltsmodells
Die Zweckbindung (spezifische Veranschlagung im Dispositiv) findet sich auch im Modell auf
der linken Seite einer Doppelseite, die Erläuterungen zu den Veranschlagungen auf der rechten
Seite.
Für die Abbildung des Gesamtmodells als Anlage wurde das Dokument für einen beidseitigen
Druck konzipiert, um diese Aufteilung bei Druckexemplaren ersichtlich zu machen.
Die Gliederung des Haushalts wurde im abschließenden Workshop gemeinsam mit dem Fi-
nanzministerium thematisiert. Nach dem Workshop wurde noch ergänzt, dass aus Sicht des
Finanzministeriums eine Umstellung der Gliederung denkbar wäre, indem man Entwicklungs-
schwerpunkte und Leistungszwecke (Ziele und Kennzahlen) vor dem Budget (und den Erläute-
rungen) abbildet.
Seite 18 von 34
Die wesentlichen Elemente im Überblick:
§ Globalbudget (Kosten) auf Ebene der Produktgruppen, wobei im Einzelfall eine Bud-
geteinheit auch aus einer Produktgruppe bestehen kann, siehe Haushaltsmodell S. 2
§ Mittelfristige Perspektive (2 Jahre Vergangenheit, 3 Jahre Zukunft)
§ Aufnahme von Entwicklungsschwerpunkten im Dispositiv, siehe Haushaltsmodell S. 2
§ Leistungszweck aus Zielen & Kennzahlen (vgl. Bsp. Aargau), siehe Haushaltsmodell S. 4
§ Mittelfristige Perspektive (2 Jahre Vergangenheit, 3 Jahre Zukunft)
Seite 19 von 34
§ Differenzierte Veranschlagung von Investitionen, siehe Haushaltsmodell S. 5
§ Differenzierte Veranschlagung von Transfermitteln mit Kennzahlen zur Wirtschaftlich-
keit, siehe Haushaltsmodell S. 6 (unten)
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§ Veranschlagung des Stellenplans, siehe Haushaltsmodell S. 10
Hinweis: Die Veranschlagung des Stellenplans wurde in den Gesprächen nicht spezifisch erörtert und sollte
vor den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten nochmals überprüft werden, um ggf. eine Entlastung im Umfang
des Haushalts und eine Vereinfachung des Vollzugs zu erreichen.
Seite 21 von 34
4 Parlamentarische Prozesse im leistungsorientierten
Haushaltswesen
4.1 Aufstellung des Haushaltsplans
Der Haushalt ist das Regierungsprogramm in Zahlen. Nach einhelliger Auffassung sollte sich
daher am Haushaltsinitiativrecht der Regierung nichts ändern. Die Gestaltungsrechte des Land-
tags sollten aber durch spezifische Antragsrechte gewahrt werden. Dabei ist sicherzustellen,
dass von der Regierung auch Gestaltungsinitiativen aus dem Parlament aufgenommen werden,
die nicht in der zeitlichen Enge der konkreten Haushaltsberatungen umgesetzt werden kön-
nen.
Die Abgeordneten und Fraktionen sehen bei der Vorbereitung und Formulierung von Anträgen
sowie bei notwendigen Recherchen und der Klärung von Fragen mit der Verwaltung, insbeson-
dere dem Finanzministerium, Unterstützungsbedarf durch das Budgetbüro des Landtags.
Empfehlung 1: Der Produkthaushalt sollte als Regierungsprogramm in Zahlen in seiner Struktur
und mit allen konkreten Inhalten von der Landesregierung eingebracht werden. Der Landtag
kann in den Haushaltsberatungen Änderungsanträge formulieren.
Empfehlung 2: Änderungsanträge, die in der zeitlichen Enge der laufenden Haushaltsberatun-
gen nicht umgesetzt werden können, sollten als Prüfaufträge auf das nächste Aufstellungsver-
fahren vorgetragen werden. Die Landesregierung kann dann eine Umsetzung in der Haushalts-
planung prüfen und mit ihrem (nächsten) Planentwurf zum Prüfauftrag Stellung nehmen.
4.2 Ausführung des Haushaltsplans
Der Haushaltsvollzug soll nach einhelliger Ansicht durch ein schlankes Berichtswesen begleitet
werden. Nach ganz überwiegender Meinung reicht ein Halbjahresbericht aus, der gleichzeitig
mit dem Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr im Landtag vorliegen sollte. Im Halbjahresbe-
richt sollte die Regierung über alle Haushaltsansätze, Ziele und Kennzahlen in Form eines Plan-
Ist-Vergleichs berichten und auch einen Forecast für das ganze Haushaltsjahr geben; etwaige
Abweichungen von den veranschlagten Budgets, Zielen oder Planwerten sind zu erläutern.
Gestaltungselemente, wie z.B. ein Ampelsystem, können getestet werden. Im Ergebnis sollte
die Landesregierung im Halbjahresbericht den Haushaltsvollzug aus ihrer Sicht politisch bewer-
ten und erläutern.
Der Halbjahresbericht sollte bei ‚eklatanten‘ oder ‚signifikanten‘ Abweichungen von geplanten
Kennzahlenwerten durch eine in der LHO verankerte Ad-Hoc-Berichtspflicht der Landesregie-
rung ergänzt werden. Über die Definition von ‚signifikanten‘ Abweichungen wurde diskutiert.
Im Ergebnis bestand eine Tendenz, die Definition in jedem Einzelfall dem politischen Prozess
und der politischen Bewertung durch Landesregierung und Landtag zu überlassen.
Die Notwendigkeit von Quartalsberichten wurde diskutiert. Im Ergebnis wurde vor allem über
einen, ggf. auf den finanziellen Budgetvollzug beschränkten, dritten Quartalsbericht (per
30.09.) nachgedacht. Es wurde auch erörtert, ob die Quartalsberichte, mit Ausnahmen des
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Halbjahresberichts, durch Quartalsdaten im Parlaments-Informationssystem, insbesondere
zum finanziellen Vollzug, ersetzt werden können.
Empfehlung 1: Der Halbjahresbericht sollte mit den Pilothaushalten erprobt werden.
Empfehlung 2: Quartalsberichte sollten, zumindest zum Teil, durch ein Parlaments-
Informationssystem ersetzt werden.
Empfehlung 3: Über die Notwendigkeit eines dritten Quartalsberichts (per 30.09.) sollte nach
Erprobung des Parlaments-Informationssystems entschieden werden.
4.3 Haushaltsrechnung
Es bestand Einvernehmen, dass die Haushaltsrechnung alle Positionen des Haushaltsplans voll-
ständig abrechnen und daher wie der Haushaltsplan strukturiert sein sollte. In der Diskussion
wurde angesprochen, ob die Haushaltsrechnung über Jahresabschlussdaten zu den einzelnen
Budgeteinheiten und Einzelplänen ergänzt werden sollte.
Empfehlung: Ein Muster für die Haushaltsrechnung und einen möglichen Jahresabschluss der
Budgeteinheiten sollte mit den Pilothaushalten entwickelt werden.
4.4 Haushaltsverfahren und Berichtswesen
Es bestand Einvernehmen, dass das Haushaltsverfahren im jährlichen Haushaltszyklus bei der
Einführung von Produkthaushalten nicht grundsätzlich verändert, sondern zielgerichtet ergänzt
werden muss.
Kern der Überlegungen ist der Halbjahresbericht mit seinen Ist-Werten zum Vorjahr, Plan-Ist-
Vergleich sowie Forecast zum laufenden Haushalt. Aus diesen Informationen erwarten sich die
Abgeordneten eine erhebliche Qualitätsverbesserung für die Haushaltsberatungen. Die Vorla-
ge des Halbjahresberichts mit dem Haushaltsplanentwurf ist daher von entscheidender Bedeu-
tung für eine Stärkung des parlamentarischen Budgetrechts, weil die wesentlichen Gestal-
tungsrechte des Landtags in den Anträgen zum Haushaltsplanentwurf liegen. Im Gegensatz
dazu werden politische Debatten zu unterjährigen Zielabweichungen nur im Fall von ‚eklatan-
ten‘ oder ‚signifikanten‘ Abweichungen für wesentlich gehalten.
Mit Blick auf die Bedeutung von Anträgen zum Haushaltsplanentwurf wurde es überwiegend
auch für sinnvoll erachtet, die Haushaltsrechnung und einen etwaigen Jahresabschluss eben-
falls mit dem Haushaltsplanentwurf vorzulegen.
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Abbildung 3 fasst nochmals die genannten Anforderungen an das Berichtswesen zusammen.
Abbildung 3: Berichtswesen
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5 Weiteres Vorgehen
Die Abgeordneten und Fraktionen waren sich einig, dass noch in der laufenden Legislaturperi-
ode konkrete Ergebnisse mit Blick auf die Einführung eines Produkthaushalts erzielt werden
sollten. Als geeigneter Weg erschien in der Diskussion die Entwicklung mehrerer Pilothaushalte
durch Landesregierung und Landtag, um auf diese Weise konkrete Erfahrungen mit dem in
diesem Bericht skizzierten Haushaltsmodell zu erhalten. Die konkreten Erfahrungen können
dann in eine Novelle zur LHO einfließen, um die Einführung eines Produkthaushalts vorzuberei-
ten.
Alle weiteren Schritte sollen grundsätzlich in enger Zusammenarbeit zwischen Landesregie-
rung, Landtag und unter Beratung des Landesrechnungshofs erarbeitet werden, weil auf diese
Weise die verfassungsmäßigen Rollen, insbesondere aus dem Haushaltsinitiativrecht der Lan-
desregierung und aus dem Budgetrecht des Landtags, angemessen gewahrt werden können.
In der Diskussion zeichnete sich nachstehendes Vorgehen als möglich ab.
5.1 Ziele in der laufenden Legislaturperiode
5.1.1 Pilothaushalte
Die Abgeordneten waren sich einig, dass eine weiterführende praktische Auseinandersetzung
mit Pilothaushalten grundsätzlich und zur Erprobung der Vorschläge und Empfehlungen des
Unterausschusses notwendig ist. Dafür sollen Budgeteinheiten herangezogen werden, in wel-
chen hohe Personalkosten vorliegen (z.B. Bildung, Innere Sicherheit,…) oder ein hohes Volu-
men von Investitions- und Transfermitteln gegeben ist. Auswahl und Anzahl sollen vom Bud-
getbüro in möglichst breiter Abstimmung vorgeschlagen werden.
5.1.2 Haushalt 2021 als Pilotphase
Auswahl, Abstimmung und Vorbereitung nehmen Zeit in Anspruch, insbesondere ist durch das
Finanzministerium noch eine Abstimmung innerhalb der Landesregierung herzustellen. Als
realistisch wurde eine Vorbereitung der Pilothaushalte für das Haushaltsverfahren zum Haus-
haltsjahr 2021 eingeschätzt. Dies würde eine Erprobung noch in dieser Legislaturperiode si-
cherstellen.
5.1.3 Erfahrungen in aktueller Legislaturperiode bündeln
Die Abgeordneten haben auch die Vorstellung diskutiert, dass eine etwaige Umsetzung für die
kommende Legislaturperiode auf Basis der Erfahrungen mit den Pilothaushalten noch in dieser
Legislaturperiode vorbereitet werden sollte, damit der neu besetzte Landtag nicht erneut neu
beginnen muss.
Ziel könnte daher sein, die Erfahrungen mit den Pilothaushalten in der aktuellen Legislaturpe-
riode zu bündeln, indem zwischen Landesregierung und Landtag die Struktur eines Produkt-
haushalts (Budgeteinheiten und Produktgruppen) abgestimmt wird. Dies würde auch ermögli-
chen, die notwendigen historischen Daten für eine Umsetzung des Produkthaushalts (Vorjah-
resvergleiche) zu sammeln. Gleichzeitig könnten die Eckpunkte einer LHO-Novelle erarbeitet
werden.
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5.1.4 Fraktionsübergreifender Antrag
Es bestand Einvernehmen, dass die Entwicklung von Pilothaushalten durch einen fraktions-
übergreifenden Antrag vorbereitet werden könnte. Mit diesem Ziel sollten die Fraktionen noch
im Sommer informiert und in die in diesem Bericht skizzierten Gestaltungsüberlegungen ein-
bezogen werden. Das Budgetbüro wurde gebeten, einen entsprechenden Antragstext zu ent-
werfen, der dann weiter beraten werden kann. Das Positionspapier in der Anlage fasst die
Ergebnisse des Projektes in Form eines Antragsentwurfes zusammen.
Neben den Fraktionen sollten auch der Landesrechnungshof und die Landesregierung (über
das Finanzministerium) in die Vorbereitung eines fraktionsübergreifenden Antrags einbezogen
werden.
Es bestand Einigkeit, dass sich ein fraktionsübergreifender Antrag am vergleichbaren Antrag
der Bürgerschaft aus Hamburg orientieren könnte (Drucksache 20/2363 vom 23.11.11), wie er
in nachstehender Tabelle skizziert wird. Dabei können alle Inhalte in einem Antrag oder ggf. in
einem weiteren Antrag nach Vorlage der ersten Pilothaushalte behandelt werden.
Mögliche Punkte eines Antrags nach Themenbereichen siehe
Vorschlag zu weiteren Pilotierung, Erwartungen an die Arbeit mit einem Produkt-
haushalt (Zielformulierung, eventuelle Einleitung) Kap. 2
I. Haushaltsstruktur
Gliederungsebenen; Orientierung an Organisationsstrukturen; ESP (Entwicklungs-
schwerpunkte), Investitionen, Transfermittel
II. Ermächtigung
Festlegungen zu Ermächtigungen im Rahmen der neuen Struktur
III. Darstellung und Erläuterung
Leistungszwecke (Ziele und Kennzahlen), Ergebnis-/Wirkungs-/Leistungskennzahlen
und Effizienzkriterien; Kosten und Erlöse zu Ebenen (Kontengruppen); Ergebnis- und
Finanzpläne
IV. Personal und Stellen
Details zur dahingehenden Abbildung und Veranschlagung sowie Erläuterung
Kap. 2-
3
V. Berichtswesen
Berichte, Berichtszeitpunkte und deren Verwendung; Gestaltung / Umfang der Be-
richte
VI. Parlamentarische Prozesse
Haushaltsverfahren, Anträge, Beteiligung des LT
VII. Haushaltsrechnung
Gestaltung der Haushaltsrechnung, ev. Themen der Rechnungslegung
Kap. 4
VIII. Einführungsprozess
Erprobungsphase, Umstellung, Vermeidung parallele Verwendung (nach der Erpro-
bungsphase),
Unterstützungs- und Qualifizierungsbedarfe im Transformationsprozess
Kap. 5
Seite 27 von 34
IX. Budgetbüro
Laufend: Bisherige und weitere Einbindung in den Entwicklungsprozess, Einbindung
in den Einführungsprozess; Aufgaben und Verantwortlichkeiten nach der Einführung
Anm.: Das Budgetbüro spielt entsprechend der Angaben aller Fraktionen in jedem der
genannten Prozesse eine Rolle. Hier ist eine Definition in Bezugnahme auf die anderen
Punkte des Antrags erforderlich.
diverse
Für die Entwicklung eines Textes für einen fraktionsübergreifenden Antrag wurden nachste-
hende Schritte diskutiert:
Ø Erstentwurf durch Budgetbüro
Ø Befassung durch die Obleute im Unterausschuss
Ø Abstimmung unter den Fraktionsreferenten
Ø Befassung im Unterausschuss
Ø Information und Abstimmung in den Fraktionen auf Basis gemeinsamer Vorstellungen,
die im Unterausschuss verabredet wurden
Ø Befassung im Unterausschuss
Anm.: Zu geeigneten Zeiten bzw. an entsprechenden Schwellen ist ebenso die Abstimmung mit
dem Landesrechnungshof vorgesehen, die im Sinne des Unterausschusses durch den Vorsit-
zenden vorgenommen werden kann.
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5.2 Ausblick auf die folgende Legislaturperiode
In den Gesprächen wurden auch Vorstellungen formuliert, wie ein Einführungsprozess für ei-
nen Produkthaushalt zwischen Landesregierung und Landtag gestaltet werden könnte.
Es bestand Einigkeit, dass Grundlage für einen Produkthaushalt wie in Hamburg eine LHO-
Novelle sein müsste; die Nutzung von Experimentierklauseln wurde nicht als ausreichend er-
achtet.
Angesichts des Haushaltsinitiativrechts der Landesregierung sollten auf Basis einer LHO-
Novelle drei Verfahrensschritte die Gestaltungsrechte des Landtags sichern, jeweils auf Grund-
lage eines Vorschlags der Landesregierung:
1. Die Landesregierung sollte eine Haushaltsstruktur (Budgeteinheiten und Produktgrup-
pen) vorschlagen und mit dem Landtag abstimmen; dieser Schritt kann unter Nutzung
der Erfahrungen aus denm Pilothaushalt auch schon in der laufenden Legislaturperio-
de erfolgen.
2. Die Landesregierung sollte für alle Budgeteinheiten und Produktgruppen Musterhaus-
halte entwerfen, um insbesondere die Ziele und Ergebniskennzahlen, aber auch die
notwendigen Differenzierung bei der Veranschlagung von Investitionen und Förder-
mitteln mit dem Landtag abzustimmen.
3. Auf Basis der Schritte 1 und 2 kann dann ein Planentwurf zu einem Produkthaushalt in
das in diesem Bericht skizzierte Haushaltsverfahren eingebracht werden.
Abbildung 4: Schritte in der kommenden Legislatur
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5.3 Unterstützung im Transformationsprozess
In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Abgeordneten erhebliche Unterstützungsbedarfe
bei der Einführung eines Produkthaushalts sehen, die in der Einführungsphase nicht allein
durch die Regelbesetzung des Budgetbüros abgedeckt werden können. Abbildung 5 gibt einen
Überblick.
Abbildung 5: Unterstützung im Transformationsprozess
Empfehlung: Unterstützungsbedarfe im Landtag (für die Abgeordneten, Fraktionen und Fach-
ausschüsse) sowie innerhalb der Landesregierung müssen noch an geeigneter Stelle themati-
siert werden und mögliche Synergien sollten dabei beachtet werden.
Seite 30 von 34
6 Themenspeicher
In den Gesprächen wurden weitere Themen identifiziert, die im Kontext der Einführung von
Produkthaushalten geklärt werden sollten, aber auftragsgemäß nicht unmittelbar Gegenstand
der Befassung in den Vertiefungsgesprächen und Workshops waren. Abbildung 6 gibt einen
Überblick.
Empfehlung: Die nachfolgend skizzierten Fragestellungen sollten bei den weiteren Vorberei-
tungsarbeiten für einen Produkthaushalt geklärt werden.
Abbildung 6: Überblick über weitere Themen
6.1 Konzerninformationen (Landesbilanz), Landesbetriebe und Beteili-
gungen
Wie soll der Jahresabschluss des Landes Nordrhein-Westfalen aufbereitet werden? Welche
Berichte (z.B. Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung) und Informationen (z.B. im Anhang)
sind notwendig? Reichen die Festlegungen in den Standards staatlicher Doppik aus? Soll ein
Abschluss allein für die Kernverwaltung oder auch ein Konzernabschluss (Gesamtabschluss)
erstellt werden? Ist eine vergleichende Auswertung erforderlich, wie sie etwa der IMF Fiscal
Monitor 10/2018 bietet?
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Hinweis: In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Abgeordneten angesichts der Einführung
eines doppischen Rechnungswesens auch entsprechende Abschlussinformationen erwarten.
Insbesondere wurde betont, dass die Einführung eines Produkthaushalts nicht dazu führen
dürfe, dass Aufgaben in Landesbetrieben oder Beteiligungen der Steuerung mithilfe der Leis-
tungszwecke (Ziele und Kennzahlen zu den Produktgruppen) entzogen werden. In einigen Fäl-
len wurde darauf verwiesen, dass nur ein Konzernabschluss (Gesamtabschluss) einen hinrei-
chenden Überblick über die Finanzsituation des Landes vermittle.
Hinweis: Bei der Konzeption des künftigen Jahresabschlusses könnte geprüft werden, ob ne-
ben Einzelabschlüssen der Budgeteinheiten mittelfristig auch eine konsolidierte Finanzper-
spektive im Sinne eines nach Geschäftsbereichen der Landesregierung (Ressorts) segmentier-
ten Gesamtabschlusses mit Geschäftsbericht erforderlich ist.
6.2 Haushaltsausgleich, Steuerschätzung und mittelfristige Finanzper-
spektive
Welche Regeln gelten für den Haushaltsausgleich bei doppischen Haushaltsansätzen und leis-
tungsorientierten Budgets? Ist z.B. ein mittelfristiger Finanzrahmen wie in Hamburg erforder-
lich? Soll die Schuldenbremse in diesem Kontext z.B. zu einer doppischen Schuldenbremse wie
in Hamburg weiterentwickelt werden?
Hinweis: In den Gesprächen wurde darauf hingewiesen, dass die Erweiterung des Planungsho-
rizonts auf die mittelfristige Perspektive eine größere Verbindlichkeit der mittelfristigen Fi-
nanzplanung bewirke und dass daher auch der Finanzrahmen verlässlicher als bisher festgelegt
werden müsse, um häufige Korrekturen an politischen Zielen und angestrebten Kennzahlen-
werten zu vermeiden.
6.3 Datenbank / Parlaments-Informationssystem
In welcher Form (Papier, elektronisch, Datenbank) sollen Berichte und Informationen über den
Halbjahresbericht hinaus dem Landtag zur Verfügung gestellt werden? Welche Daten und In-
formationen sollen, ggf. über formale Berichte hinaus, dem Landtag zur Verfügung gestellt
werden (z.B. elektronisches Kennzahlenbuch, Datenbank mit langjährigen Zeitreihen)?
Hinweise:
In den Gesprächen wurden einige Einsatzpotenziale für ein Parlaments-Informationssystem
skizziert, die in diesem Bericht wiedergegeben sind. Der Aufbau eines entsprechenden daten-
bankgestützten Systems wurde als notwendig erachtet, um die ‚Informationsflut‘ für den Land-
tag zu fokussieren, welche mit einem deutlich ausgeweiteten Berichtswesen die Beratungska-
pazität des Landtags überfordern könnten. Im Zusammenwirken mit dem Budgetbüro ermög-
licht ein Parlaments-Informationssystem den zielgerichteten Zugriff auf Informationen ‚on
demand‘.
Seite 32 von 34
6.4 Das Budgetbüro – Bedeutung für parlamentarische Prozesse und
Aufgaben
Das Budgetbüro war in den Vertiefungsgesprächen in verschiedenen Rollen und in verschiede-
nen genannten Prozessen ein wichtiges Thema, die im Rahmen dieses Berichts wiedergegeben
sind.
Hinweis: Mit der Zusammenarbeit sollten im Rahmen der Pilothaushalte weitere Erfahrungen
gewonnen werden.
6.5 Doppische Rechnungslegung < > IPSAS / EPSAS
Welche Regeln gelten für die doppische Rechnungslegung (allein Standards staatlicher Doppik
oder ergänzend IPSAS/EPSAS)? Wie positioniert sich der Landtag Nordrhein-Westfalen zur
Entwicklung der EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) durch Eurostat und die
EU-Kommission?
Hinweis: Der Sachstand sollte im Kontext der Beratungen über die Zweckmäßigkeit eines dop-
pischen Jahresabschlusses wieder aufgegriffen werden.
6.6 Anpassungsbedarfe an der LHO
Welche Anpassungsbedarfe ergeben sich an der LHO für ein leistungsorientiertes und doppi-
sches Haushaltswesen? Wie soll der Gesetzgebungsprozess gestaltet werden?
Hinweis: Die Erfahrungen aus den Pilothaushalten sollten zu Eckpunkten für eine LHO-Novelle
verdichtet werden.
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7 Der Projektrahmen
Der Unterausschuss „Modernisierung des Budgetrechts und Finanzcontrolling“ des Haushalts-
und Finanzausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen hat sich im Zeitraum Januar bis
April 2019 mit Unterstützung durch das Budgetbüro und die arf GmbH intensiv mit der Einfüh-
rung eines Produkthaushalts auseinandergesetzt. Ergänzend zu den laufenden Ausschussarbei-
ten war die Arbeit in zwei Workshops und in einem Vertiefungsgespräch je Fraktion organi-
siert, um vor allem auch eine möglichst praxisnahe und, im Sinne der Betrachtung beispielhaf-
ter Gebietskörperschaften, erfahrungsorientierte und konkretisierende Auseinandersetzung zu
erreichen. Übergeordnetes Ziel war eine fraktionsübergreifende Formulierung der politischen
Anforderungen an einen Produkthaushalt.
Der erste Workshop am 29. Januar 2019 diente der Gegenüberstellung beispielhafter Produkt-
haushalte anderer Gebietskörperschaften. Neben einem Vortrag über die Wirkungsorientierte
Verwaltungssteuerung im Kanton Aargau (CH) wurden die wesentlichen Elemente aus dem
Aargau, dem Kanton Zürich, der Länder Hamburg und Hessen und des Bundesstaates Texas
vorgestellt, um eine Bandbreite an beispielhaften Umsetzungen zeigen zu können. Den Mit-
gliedern des Unterausschusses waren im Vorfeld schon beispielhafte Dokumente zu allen Ge-
bietskörperschaften zur Verfügung gestellt worden.
Die Vertiefungsgespräche je Fraktion wurden angelehnt an die „Critical Incident Technique“
geführt und ausgewertet, boten aber gleichzeitig den notwendigen Raum für die Themen und
Anliegen der jeweiligen Gesprächspartner.
Im zweiten und abschießenden Workshop am 26. März 2019 wurden die in diesem Bericht
skizzierten Ergebnisse diskutiert und weitgehend einvernehmlich befürwortet. Alle Fraktionen
haben im zweiten Workshop angegeben, sich in den in diesem Bericht dargestellten Ergebnis-
sen wiederzufinden. Ebenso wurden die Ergebnisse als vollständig bezeichnet.
Seite 34 von 34
8 Anlagen
Die Anlagen enthalten einen Modellhaushalt aufgrund der Ergebnisse des Projektes und deren
Zusammenfassung in Form eines Positionspapiers zur Weiterentwicklung der Modellhaushalte.
Das Positionspapier wurde in der Form eines Antrages strukturiert, der für die weitere Befas-
sung im Ausschuss verwendet werden kann.
Anlage 1 – Modellhaushalt (11 Seiten)
Anlage 2 – Positionspapier (3 Seiten)
Seite 1 (rechte Seite)
Anlage 1
Beschreibung der Budgeteinheit
Budgeteinheit: 04760 - Justizvollzugseinrichtungen
Die Texte wurden aus der Vorlage 'Modellhaushalt Justizvollzug NRW' entnommen, teilweise auch frei erdacht.
Teilweise wurden auch Darstellungselemente und Texte aus den Beispielen Aaargau und Hamburg verwendet.
Gliederung des Modellvorschlags
Die Budgeteinheit (BE) Justizvollzug umfasst 36 selbständige Justizvollzugsanstalten - darunter ein Justizvollzugskrankenhaus und
eine Sozialtherapeutische Anstalt - sowie fünf Jugendarrestanstalten. Von den 19.404 Haftplätzen entfallen 1.223 Haftplätze auf
weibliche Gefangene (davon 1.173 in der Produktgruppe "Frauenvollzug", 1 in der Produktgruppe "Sicherungsverwahrung", 27 in
der Produktgruppe "Jugendarrest", 20 in der Produktgruppe "Behandlung Justzivollzugskrankenhaus" und 2 in der Produktgruppe
"Sonstige Freiheitsentziehung").
Justizvollzug für das Land Nordrhein-Westfalen
Kapitel: 04 410
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019
EUR / Wert
Differenz 2019-
18 EUR /
Wert
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021
EUR / Wert
Plan 2022
EUR / Wert
- 2021
- 2023
- 2024
- 2021
- 2022
- 2026
Seite 2 (linke Seite)
Anlage 1
Produktabgeltung Ergebnisbudget
2022 Entwicklung und Planung der Maßnahmen
2023 Umsetzung der Maßnahmen in allen Anstalten
Gesamtkosten
Investitionsausgaben
0470-ESP02 Prävention u. Bekämpfung von Drogenkonsum im Vollzug
Zielsetzung
In der Evaluierung werden Prävention im Sinne der laufenden Sensibilisierung und Behandlung der
Gefangenen, die dazu notwendigen Räumlichkeiten und personellen Bedingungen betrachtet.
Ebenso werden physische Barrieren für die Einbringung in den und den Handel im Vollzug sowie
Ermittlungsmaßnahmen und Kontrollmuster in allen Anstalten untersucht. Hier steht eine weitere
Beschreibung des ESP...
2019 Evaluierung
Zielsetzung
Durch die bauliche Optimierung der Justizanstalten xyz sollen die Bestandsgebäude für den
aktuellen Raumbedarf optimiert werden. Je Anstalt ist die Schaffung bedarfsgerechter
Räumlichkeiten für Therapieleistungen vorgesehen. Zudem werden Räumlichkeiten durch die
Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben in einzelnen ausgewählten Anstalten frei für diesen und
weitere Zwecke. Hier steht eine weitere Beschreibung de ESP...
2019 Planung Umbauten
2021 Durchführung der Umbauten
2023 Umsetzung der Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben
0470-ESP01 Bauliche Optimierung der Justizanstalten xyz
Entwicklungsschwerpunkte
Zweckbestimmung
Gesamtkosten
Inestitionsausgaben
Kapitel: 04 410
Budgeteinheit: 0470 - Justizvollzugseinrichtungen
Ergebnisbudget
Gesamtkosten
Erlöse in eig. Verantwortung
Kosten neutrales Budget
neutrale Erlöse
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019
EUR / Wert
Differenz 2019-
2018
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021
EUR / Wert
Plan 2022
EUR / Wert
K01
K02
K03
E01
E02
E03
B01 Anzahl Haftplätze
B02
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019
EUR / Wert
Differenz 2019-
2018
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021
EUR / Wert
Plan 2022
EUR / Wert
Seite 3 (rechte Seite)
Anlage 1
Prod.: Offener Vollzug - Haftplätze
Kapitel: 04 410
Budgeteinheit: 0470 - Justizvollzugseinrichtungen
Jugendvollzug Männer [Haftplätze]
…. (weitere Produktgruppen und Produkte)
Erwachsenenvollzug Männer [Kosten]
Jugendvollzug Männer [Kosten]
Prod.: Geschl. Vollzug - Gesamtkosten
Prod.: Offener Vollzug - Gesamtkosten
Prod.: Geschl. Vollzug - Gesamtkosten
Prod.: Geschl. Vollzug - Haftplätze
Prod.: Offener Vollzug - Gesamtkosten
Kosten- u. Erlössummen je
Produktgrupppe (Anz. Haftpl.)
Haushaltsbemessung
Kostenplan
Erläuterungen
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kennzahlen zur Effizienz
Kennzahlen zur Haushaltsbemessung
Personalkostenanteil vH
Stückkosten
Belegung Jahresdurchschnitt
Personalkosten/Haftplatz
Erwachsenenvollzug Männer [Erlöse]
Jugendvollzug Männer [Erlöse]
Erwachsenenvollzug Männer [Haftplätze]
Prod.: Geschl. Vollzug - Haftplätze
Prod.: Offener Vollzug - Haftplätze
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019
EUR / Wert
Differenz
2019-18
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021
EUR / Wert
Plan 2022
EUR / Wert
R01
R02
R03R04
S01
S02
S03
S04
S05
S06
B01
B02
B03
B04
B05
B06
X01
X02
X03
X04
Anlage 1
● Die Resozialisierung wird mi�els Bewährungshilfe (BewH) unterstützt.Anzahl BewH-Aufträge nach StGB
Durch BewH geführte KlientengesprächeAnteil erfolgreich durchgef. BewH-Aufträge
Strafvollzugsgesetz NRW, Jugendstrafvollzugsgesetz NRW,…
Raum für verbindliche Vermerke
Folgende Ziele sind im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen (Anm.: Beispiele aus dem Kanton Aargau):
Seite 4 (linke Seite)
Anteil bestandener Abschlussprüfungen
Abschlussprüfungen von
Berufsvorbereitungsklasse-Schülern
Anteil Erstgespräche mit Klienten binnen
vier Wochen seit Auftrag durch
Vollzugsbehörde / Gerichte
Anträge auf Anordnung Sicherheitshaft
Anteil innerhalb Jahresfrist absolvierter
Abschlussprüfungen von
Berufsvorbereitungsklasse-Schülern
Gewährung bedingte Entlassung
Maßnahmenvollzug
Durch die Vollzugsbehörde intern
vorgenommene Prüfungen betr.
Gemeingefährlichkeit
● Die erfolgreiche Resozialisierung wird durch Schul und Berufsabschlüsse gefördert.
● Entscheide der Vollzugsbehörde zielen auf die größtmögliche öffentliche Sicherheit ab.
Gewährung bedingte Entlassung aus
Strafvollzug
Verweigerung bedingte Entlassung aus
Strafvollzug
Gewährung bedingte Entlassung
Maßnahmenvollzug
Anträge an StA auf Rückversetzung in Straf-
und Maßnahmenvolzug
Anträge an StA auf Rückversetzung in Straf-
und Maßnahmenvolzug
Leistungszweck
Rechtsgrundlagen:
Kapitel: 04 410
Budgeteinheit: Justizvollzugseinrichtungen
Anträge auf Anordnung Sicherheitshaft
Durch die Vollzugsbehörde intern
vorgenommene Prüfungen betr.
Gemeingefährlichkeit
● Hier können weitere Ziele stehen
Hier steht nur Bindtext
Hier steht nur Bindtext
Hier steht nur Bindtext
Hier steht nur Bindtext
Budgeteinheit: 0470 Justizvollzugseinrichtungen
Seite 5 (rechte Seite)
Anlage 1
Kapitel: 04 410
Erläuterungen zum Leistungszweck
Hier können Erklärungen zu Zielen und Kennzahlen stehen, eventuell auch mit Ergänzungen zu Messbarkeit und
Beeinflussbarkeit oder Datenquellen u.ä.
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019
EUR / Wert
Differenz 2019-
2018
EUR / Wert
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021
EUR / Wert
Plan 2022
EUR / Wert
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019
EUR / Wert
Differenz 2019-
2018
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021
EUR / Wert
Plan 2022
EUR / Wert
Seite 6 (linke Seite)
Anlage 1
Transfermittelbudget (gesamt)
Transfermittel gesamt
Erlöse aus Kofinanzierung
Anzahl der bearbeiteten Fälle
Kosten neutrales Budget
neutrale Erlöse
Zuwendungen an freie Träger für Maßnahmen des Übergangsmanagements im Jugendarrest
Kosten neutrales Budget
neutrale Erlöse
Zuwendungen zur Haftverkürzung an freie Träger
Transfermittel gesamt
Erlöse aus Kofinanzierung
reduzierte Hafttage
Kosten neutrales Budget
neutrale Erlöse
Transfermittelbudget
Raum für verbindliche Vermerke
Zuwendungen an freie Träger zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei Inhaftierten
Transfermittel gesamt
Erlöse aus Kofinanzierung
Teilnehmer
Kapitel: 04 410
Budgeteinheit: 0470 - Justizvollzugseinrichtungen
Zweckbestimmung
Summe Investitionsmittel
Bau der neuen JVA xyz [A]
Saldo Sonst. Investitionen
Investitionen
Raum für verbindliche Vermerke
Weitere Investitionen
0470-ESP01 [A]
Bau der neuen JVA xyz [E]
Sonstige Einzelinvestitionen
0470-ESP01 [E]
Saldo Einzelinvestitionen
Einzahlungen [E] nund
Auszahlungen [A] zu
Investitionen
Einzelinvestitionen (auf Grund Entwicklungsschwerpunkten)
Kat.
Einzel-
investitionen
Weitere Einzel-
investitionen
-
Tra.Nr. IPR-Nr.
2 231
3 231
4 231
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019
EUR / Wert
Differenz
2019-18
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021
EUR / Wert
Plan 2022
EUR / Wert
Anlage 1
Kapitel: 04 410
Erläuterungen
Budgeteinheit: 0470 Justizvollzugseinrichtungen
Seite 7 (rechte Seite)
Programmziele
ZuwendungenBeschreibung
Transfermittel
Beschreibung
Die "Bauliche Optimierung der Justizvollzugsanstalten xyz" sieht Investitionen in den Bereichen
… vor. Hier stehen weitere Ausführungen.
Das Neubauprojekt… Hier stehen weitere Ausführungen.
Investitionen
0470-ESP01
Bau der neuen JVA xyz
Sonstige InvestitionenIn den Sonstigen Investitionen werden Beschaffungen, wie z.B. Geräte und Kraftfahrzeuge,
sowie ähnliche "laufend" notwendige Investitionen zusammengefasst.
Freie Träger zur
Förderung des Täter-
Opfer-Ausgleichs bei
Inhaftierten
Das Förderprojekt soll Opferbelange durch das Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafvollzug stärken.
Sofern Justizvollzugsanstalten ein von einem freien Träger angebotenes Projekt zum Täter-Opfer-Ausgleich bei
Inhaftierten für förderungswürdig halten, kann dem freien Träger - nach Zustimmung durch das
Justizministerium - eine Zuwendung gewährt werden. Gefördert werden u.a. die Durchführung von Fällen des
Täter-Opfer-Ausgleichs sowie Vorschläge zur Fortschreibung des landesweiten Konzeptes zur opferbezogenen
Vollzugsgestaltung anhand der Auswertung der Ergebnisse des Pilotprojektes zum Täter-Opfer-Ausgleich
innerhalb des Strafvollzuges in der JVA Schwerte.
Freie Träger zur
Haftverkürzung
Um eine bessere und längere Planungssicherheit für die seit Jahren etablierten Maßnahmen der
Haftreduzierung für alle Beteiligten zu gewährleisten, soll von der jährlichen Projektförderung Abstand
genommen und die Haftreduzierung in einen Regelbetrieb mit Dienstleistungscharakter im Rahmen von
Dienstleistungsverträgen von bis zu 3 Jahren überführt werden. Mit dem Haushalt 2018 sind die Mittel aus dem
Transfermittelbudget in das Ergebnisbudget verlagert worden.
Freie
Träger für Maßnahmen
des Übergangs-
managements im
Jugendarrest
Durch das Übergangsmanagement wird die Überleitung in das heimische Betreuungssystem gesteuert, es
werden Kontakte etwa zur Jugendhilfe, zur Schuldnerberatung, zum Jobcenter und zu Bildungsstätten
aufgebaut, die nach der Entlassung der Arrestanten und Arrestantinnen weitere Hilfemaßnahmen durchführen
können. Mit ihrer Tätigkeit in den Jugendarrestanstalten vermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Caritas, der Diakonie und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die jungen Menschen in Einrichtungen und
Hilfeorganisationen am Entlassungswohnort, da dieser in der Regel nicht mit dem Ort der Jugendarrestanstalt
identisch ist.
Bewirtschaftungskosten v.H. bezogen auf
Transfermittel
Zuwendungen
1/231
2/231
3/231
4/231
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019 EUR
/ Wert
Differenz 2019-
2018
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021 EUR
/ Wert
Plan 2022 EUR
/ Wert
2020 EUR 2021 EUR 2022 EUR
Anlage 1
Seite 8 (linke Seite)
Summe Verpflichtungsermächtigungen
für Maßnahmen des Ergebnisbudgets
für Transfermittelprogramme
für den Erwerb von Grundstücken / Gebäuden
für Baumaßnahmen
für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen
für den Erwerb von Finanzanlagen
für sonstige Investitionsauszahlungen
Summe (zahlungswirksame
Veränderungen des
Finanzmittelfonds)
VerpflichtungsermächtigungenVE Ansatz 2019
EUR
davon zahlungswirksam in
A - Transfermittelbudget
aus Investitionstätigkeit
E
A
aus laufender Finanzierungstätigkeit
E - Ergebnisbudget
A - Ergebnisbudget
E - Transfermittelbudget
A - Transfermittelbudget
E - Transfermittelbudget
Kapitel: 04 410
Budgeteinheit: 0470 - Justizvollzugseinrichtungen
Zweckbestimmung
Finanzmittelbudget
Einzahlungen (E) &
Auszahlungen (A)
aus laufender Verwaltungstätigkeit
E - Ergebnisbudget
A - Ergebnisbudget
IST 2017
EUR / Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019
EUR / Wert
Differenz
2019-18
EUR / Wert
Plan 2020
EUR / Wert
Plan 2021
EUR / Wert
Plan 2022
EUR / Wert
1
2 -
3 =
4
5 +
6 +
7 +
8 -
9 -
10 -
11 -
12 -
13 -
14 =
15
16 -
17 +
18 -
19 =
20
Anlage 1
Seite 9 (rechte Seite)
Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds (Summe Pos. 3, 14, u. 19)
Ausz. f. d. Erwerb von Grundstücken/Gebäuden
Ausz. f. Baumaßnahmen
Ausz. f. d. Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen
Ausz. f. d. Erwerb von Finanzanlagen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Zahlungsmittel aus lfd. Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus gegebenen Darlehen
Auszahlungen für gegebene Darlehen
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
Zahlungsmittel aus lfd. Finanzierungstätigkeit
Ausz. f. geleistete Investitionszuschüsse
Einz. aus empf. Investitionszuschüssen
Einz. aus d. Veräußerung von Sachanlagen
Einz. aus d. Veräußerung von Finanzanlagen
sonstige Investitionseinzahlungen
Finanzplan
Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Zahlungsmittel aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Kapitel: 04 410
Erläuterungen
Budgeteinheit: 0470 Justizvollzugseinrichtungen
Planstellen 2017 2018 2019 Diff. '19-'18 2020 2021 2022
Anlage 1
Seite 10 (linke Seite)
hiervon 1 (1) Stelle für Soziadienst
hiervon 2 (1) Stellen ohne Besoldungsaufwand
Regierungsdirektor/in
Schulräte/innen als Leitung des Fachber.
Pädagogik im Justizvollzug NRW
Oberregierungsrätin/-rat
Bes. Gr. A 14
Oberstudienrätin/-rat
Pfarrer/in
Rektor/in als Leitung der Abteilung Pädagogisches
Zentrum bei der JVA Münster
Bes. Gr. A 13
6 Dienstwohnungen - diese Anzahl bezieht sich
auf die Bes. Gr. A 13 (EA) bis A 16 in der Laufb.gr. 2.2
hiervon 79 (73) Stellen f. Psychologen/Soziologen
Verwendung bei einer Justizvollzugsanstalt
Schulrätin/-rat
Stellen - Summe
hiervon 2 (-) Stellen ohne Besoldungsaufwand
Stellen - Summe
Pfarrer/in
Regierungsmedizinaldirektor/in (EA)
Regierungsrätin/-rat (EA)
Auf diesen Stellen können Richter/innen oder
Staatsanwälte/innen der Bes. Gr. R 1 geführt werden.
hiervon 72 (72) Stellen f. Psychologen/Soziologen
davon 5 (3) Stellen ohne Besoldungsaufwand
hiervon 38 (37) Stellen für Psychologen/Soziologen
Auf diesen Stellen können Richter/innen oder
Staatsanwälte/innen der Bes. Gr. R 1 oder R 2 geführt
werden.
Regierungsmedizinaldirektor/in
Stellen - Summe
Dekan/in
Bes. Gr. A 15
Oberregierungsmedizinalrätin/-rat
davon 1 (1) Stelle ohne Besoldungsaufwand
7 (7) erhalten eine Amtszulage gem. §46 LBesG
Bes. Gr. A 16
Leitende/r Regierungsmedizinaldirektor/in
Stellen - Summe
Zweckbestimmung
Leitende/r Regierungsdirektor/in
hiervon 1 (1) Stellen für Psychologen/Soziologen
Kapitel: 04 410
Budgeteinheit: 0470 - Justizvollzugseinrichtungen
Kapitel: 04 410
Budgeteinheit: 0470 Justizvollzugseinrichtungen
IST 2017 EUR
/ Wert
SOLL 2018
EUR / Wert
Ansatz 2019 EUR /
Wert
Differenz 2019-
2018
Plan 2020 EUR /
Wert
Plan 2021 EUR /
Wert
Plan 2022 EUR /
Wert
P01
P02
P03
Anlage 1
Seite 11 (rechte Seite)
Erläuterungen zu Personalkosten / Stellenplan
Personalkosten
Entgelte ArbeitnehmerInnen
Bezüge u. Nebenleistungen BeamtInnen,
RichterInnen
Anwärterbezüge, gesetzl. Zulagen, Zuw. und Sonstige
Hier können Erklärungen stehen…
Anlage 2
1
Positionspapier zur Weiterentwicklung der Modellhaushalte Modellhaushalte für ein modernes Haushaltsrecht in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln I. Ausgangslage Das Haushaltsrecht ist in der Verfassung geregelt und das Königsrecht des Parlaments. Nicht die Regierung, sondern das Parlament legt fest, wie das Geld der Steuerzahler verwendet wird. Landtag und Landesregierung haben seit 2003 schrittweise die Umstel-lung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die kaufmännische dop-pelte Buchführung in den Behörden und Einrichtungen des Landes beglei-tet und vorangetrieben. Da das Projekt EPOS.NRW im Laufe der Legislaturperiode in eine neue, insbesondere auch die parlamentarischen Anforderungen betreffende Phase eintritt, wurde der Unterausschuss des Haushalts- und Finanzaus-schuss „Modernisierung des Budgetrechts und Finanzcontrolling“ einge-richtet. In diesem Unterausschuss wurden bisher die beiden Modellversuche Pro-dukthaushalt (Justizvollzug, Aus- und Fortbildung der Steuerverwaltung) den Erwartungen der Mitglieder des Ausschusses in zwei Workshops ge-genübergestellt. Mit Unterstützung eines Expertenteams sind die prakti-schen Erfahrungen aus Hessen, Hamburg und den seit 2001 mit Produkt-haushalten arbeitenden Schweizer Kantonen Aargau und Zürich einbezo-gen. Die Beratungen im Unterausschuss führten zu Eckpunkten für die Weiterentwicklung der Modellhaushalte. Im Sinne eines lernenden Systems sind praktische Erfahrungen unter Ein-beziehung dieser Empfehlungen mit weiteren Modellhaushalten notwen-dig. Ziel ist es, auf der Basis eines breiten parlamentarischen Konsenses, einen sicheren und allen politischen Anforderungen genügenden Über-gang zu einem modernen und transparenten Haushaltsrecht zu gestalten und in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.
Anlage 2
2
II. Der Landtag soll folgende Beschlüsse fassen Der Landtag stellt fest: 1. Um ein modernes und transparentes Haushaltsrecht zu gestalten, sind weitere praktische Erfahrungen mit zusätzlichen Modellhaushalten not-wendig. Dabei sollen künftig auch ein Förderhaushalt und ein Haushalt mit investivem Schwerpunkt miteinbezogen werden. 2. In den Modellhaushalten sind die einzurichtenden Budgets stärker an Leistungen, Ergebnissen und Wirkungen auszurichten. Die Beurteilung der Aufgabenerfüllung und Zielerreichung erfolgt über definierte Kennzah-len und verbindliche Kennzahlenwerte für das jeweilige Haushaltsjahr. 3. Die Abgeordneten müssen sich in angemessener Zeit wesentliche Ver-änderungen im Haushalt erschließen und dem Bürger erklären können. Ein modernes Haushalts- und Rechnungswesen kann diese Daten in ei-nem Informationssystem so aufbereiten, dass die parlamentarischen Be-ratungen der Modellhaushalte sinnvoll vorbereitet werden können. 4. Das Parlament wird bei der Beratung der Modellhaushalte durch das Budgetbüro unterstützt. Es berät die Mitglieder des Landtags bei der Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Rechte ebenso wie die Fraktionen und ist Schnittstelle zu den Ressorts der Landesregierung, insbesondere dem Finanzministerium. Bei der Vorbereitung der Modellhaushalte wird das Budgetbüro einbezogen. Der Landtag beauftragt die Landesregierung: 1. auf Grundlage der Feststellungen des Landtages die bisherigen Mo-
dellhaushalte unter Berücksichtigung der nachfolgenden Eckpunkte weiterzuentwickeln.
2. weitere Modellhaushalte vorzubereiten, um mehr parlamentarische Er-fahrungen in der Haushaltsberatung zu sammeln. Der Landtag bittet daher die Landesregierung in folgenden Bereichen weitere Modell-haushalte neben den bereits bestehenden zu prüfen:
a. Budgeteinheit OFD und Finanzämter, b. Budgeteinheit Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisie-
rung und Energie,
Anlage 2
3
c. Budgeteinheit Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung,
d. Budgeteinheit Ministerium für Kultur und Wissenschaft,
3. verschiedene Varianten der Budgetermächtigung bei den Modellhaus-halten darzustellen.
4. künftig eine mittelfristige Finanz- und Ergebnisperspektive (2 Vorjahre, 3 Planjahre) in allen Teilen des Modellhaushaltes auszuweisen.
5. die Modellhaushalte dahingehend zu ergänzen, dass politische Schwerpunkte sowie Ziele und diesen Zielen direkt zugeordnete Ergeb-niskennzahlen dargestellt werden.
6. ein Berichtswesen zu den Modellhaushalten zu entwickeln, welches für die Haushaltsberatungen
a. regelmäßige Berichte, darunter o einen Halbjahresbericht mit Prognosen sowie o einen Jahresabschlussbericht über das Vorjahr und
b. Ad hoc-Berichte bei politisch relevanten Abweichungen vorsieht.
7. die Voraussetzung zu schaffen, die Daten für die Modellhaushalte den Mitgliedern des Landtages in einem Informationssystem zur Verfügung zu stellen.
8. in enger Abstimmung mit dem zuständigen Unterausschuss und dem Budgetbüro die Ermöglichung weiterer Modellhaushalte für die Haus-haltsberatungen 2021 vorzubereiten.
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