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www.boeckler.de

Betriebsräte im Spannungsfeld hoher Arbeitsbelastungen in den Betrieben

und fehlenden Möglichkeiten der

Regulierung?Elke Ahlers

Referat „Qualität der Arbeit“

WSI-Herbstforum Berlin, den 27./28. Nov. 2013

Inhalt

1. Warum sollten Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?

2. Wer kann regulieren?3. Die besondere Rolle der Betriebsräte4. Wo liegen für Betriebsräte die Schwierigkeiten der

Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit

5. Was ist zu tun?

Warum müssen Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?

(Quelle: Bleib locker, Deutschland! – TK-Studie zur Stresslage der Nation 2013, S.18)

Warum müssen Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?

Inhalt

1. Warum sollten Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?

2. Wer kann regulieren?3. Die besondere Rolle der Betriebsräte4. Wo liegen für Betriebsräte die Schwierigkeiten der

Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit

5. Was ist zu tun?

Wer kann regulieren?

• ArbeitsschutzgesetzeGesetzgeber

• Demografie-Tarifvertrag, etc.Tarifverträge

• Unternehmenskultur, etc.Unternehmen

• BetriebsverfassungsgesetzBetriebsräte

Inhalt

1. Warum sollten Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?

2. Wer kann regulieren?3. Die besondere Rolle der Betriebsräte4. Wo liegen für Betriebsräte die Schwierigkeiten der

Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit

5. Was ist zu tun?

Die besondere Rolle der Betriebsräte I

Vermittler zwischen AG und AN / Sprachrohr Starke Verhandlungsposition Fest verankerte Position im Betrieb Selbstbewusste Einheit, die soziale und politische Positionen

im Betrieb vertritt Impulsgeber für Gestaltungsfelder und –ansätze Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes (…)

Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit BR

Quelle: IAB Betriebspanel

Die besondere Rolle der Betriebsräte II

65% aller vom WSI befragten Betriebsräte haben sich z. T. intensiv mit dem zunehmendem Leistungsdruck in den Betrieben beschäftigt

82% halten tarifpolitische Regelungen zur Begrenzung des betrieblichen Leistungsdrucks für notwendig

(Quelle: WSI-Betriebsrätebefragungen 2010)

Handlungsfelder BR/PR (§ 87 BetrVG)

Arbeitszeit, -dauer: Rufbereitschaft, Arbeitszeitkonten, work-life-balance, Reisezeiten, Zeitausgleiche

Arbeitsorganisation: Abwesenheiten regeln, Arbeitsort, Arbeitsabläufe

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, Überlastanzeige, Ergonomie

Kompetenzentwicklung, Weiterbildung Beteiligung von Beschäftigten

Inhalt

1. Warum müssen Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?

2. Wer kann regulieren?3. Die Stärke der Betriebsräte4. Wo liegen für Betriebsräte die Schwierigkeiten der

Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit

5. Was ist zu tun?

Betriebsräte im Spannungsfeld von Gestaltungsmöglichkeiten und betrieblichen Realitäten

Betriebliche Mitbestimmung

NormalarbeitsverhältnisAtypische Beschäftigungsverhältnisse

Unternehmensfragmentierung, Crowdsourcing, Werkverträge, Entsendung

FlexibilisierungSelbstorganisationMobilität, Digitalisierung

Betriebliche Mitbestimmung wird durch neue, finanzmarktgetriebene Unternehmenssteuerung ausgehöhlt

Anteil der nicht-regulären Beschäftigungsformen nimmt zu

Gewinnvorgaben, Kennziffernorientierungen (Leistungszentren, Profitcenter) beeinflussen die Arbeitsbedingungen und Regulierbarkeit

Risiken werden an Vertragspartner bzw. Beschäftigte externalisiert; Mitbestimmungsvorgaben werden umgangen

Personalpolitik der „unteren Linie“ (Haipeter 2012)

Die Rolle der Betriebsräte bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen

fehlende Transparenz im Unternehmen viele BR fühlen sich eher der Stammbelegschaft verpflichtet

Die Rolle der Betriebsräte und schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit

Individualisierung von Arbeits- und Leistungsdruck das Phänomen der „interessierten Selbstgefährdung“ die Verpflichtung zu Gefährdungsbeurteilung psychischer

Belastungen (§ 5 ArbSchG) wird nach wie vor nicht umgesetzt

Beschäftigte und der Umgang mit Stress

Individualisierung von Arbeits- und Leistungsdruck

1. zu viel Arbeit,Terminhetze,

Informationsflut

Anerkennung/Spaß an der Arbeit

2. Erholungsunfähig-

keit

3. Stressempfinden/Schlafstörungen/

Anfälligkeit für gesundheitliche Beschwerden

4. Sachzwanglogik / Individualisierung

5. „Augen zu und durch“

Das Phänomen der „interessierten Selbstgefährdung“

22

34

37

25

47***

47***Beschäftigte arbeiten

überlang

Beschäftigte unterlaufenRegelungen zum Schutz

der Gesundheit

Beschäftigte bleiben beiKrankheit nicht zu Hause

gesamt Betriebe, die mit Zielvereinbarungen arbeiten

...bei 49% kommt es deswegen zu Konflikten zwischen Betriebsrat und Belegschaft!

bei 41% kommt es zu Konflikten!

WSI/PARGEMA-Betriebsrätebefragung 2008/09

Interessierte Selbstgefährdung - Warum machen die Beschäftigten mit?

Selbstorganisation Diskurs statt Hierarchie: wir haben unsere Arbeitsziele ja

so ausgehandelt… Wandel gesellschaftlicher Orientierungsmuster („Primat

des Marktes“) Wenn Druck Spaß macht – Das Subjekt als

unbekanntes Wesen

(Quelle: in Anlehnung an Kratzer, ISF München)

Gestaltungsansatz:Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (§ 5 ArbSchG)

Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Arbeitsplatz durch eine Beurteilung auf seine krankmachenden körperlichen und psychischen Arbeitsbedingungen zu untersuchen.

Werden in Ihrem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt?

ja; 46 %

nein; 26 %

teilweise; 10 %

ist mir nicht bekannt; 18 %

In nur 29% der Betriebe werden auch psychische Belastungen berücksichtigt !(von den 46% und 10% Antworten)

WSI/PARGEMA-Betriebsrätebefragung 2008/09

Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen – ein Umsetzungsdilemma

nur 9% aller Beschäftigten werden im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen nach psychischen Stressfaktoren gefragt (DGB-Index Gute Arbeit)

Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach §87 BetrVG

Warum werden keine Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchgeführt?

32

34

40

40

43

54

64

69

89

Arbeitsüberlastung des Betriebsrats

Das Instrument ist nicht bekannt.

Das Instrument ist zu aufwendig.

Kostenargumente des Arbeitgebers

Der Nutzen wird als fraglich angesehen.

Unklare Verantwortlichkeiten beim Arbeitgeber

Das Thema "Gesundheit" fällt hinter anderen betrieblichenErfordernissen immer wieder zurück

Kaum einer weiß, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführenist.

Das Thema "Psychische Arbeitsbelastungen" ist schwierig zuhandhaben

WSI/PARGEMA-Betriebsrätebefragung 2008/09

Inhalt

1. Warum müssen Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?

2. Wer kann regulieren?3. Die besondere Rolle der Betriebsräte

4. Wo liegen die Schwierigkeiten der Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?

• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung?

• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit

5. Was ist zu tun?

Handlungsfelder BR/PR

Arbeitszeit, -dauer: Rufbereitschaft (im Sinne einer Email-Bereitschaft), Langzeit-Arbeitszeitkonten, work-life-balance, Reisezeiten, Zeitausgleiche

Arbeitsorganisation: Abwesenheiten regeln, Arbeitsort, Arbeitsabläufe

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsbeurteilungpsychischer Belastungen, Überlastanzeige, Ergonomie

Kompetenzentwicklung, Weiterbildung („Grenzmanagement“ erlernen)

Beteiligung von Beschäftigten an der Leistungssteuerung und an der Arbeitsorganisation

Politische Forderungen

Stärkung der Mitbestimmungsrechte Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung des ArbSchG

durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften Personalbemessungen am tatsächlichen Arbeitsprozess

ausrichten, statt an Idealzuständen Regelungen zum gesundheitsgerechten Umgang mit

Leistungsdaten

Vielen Dank!

Elke Ahlers

Referat „Qualität der Arbeit“WSI in der Hans-Böckler-StiftungTel. 0211 – 77 78 344Elke-Ahlers@boeckler.dehttp://www.boeckler.de/index_wsi.htm

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