dr. kersten wolfers ministerium für arbeit und sozialordnung, familie, frauen und senioren
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Schuluntersuchungsverordnung VwV ESU und Jugendzahnpflege
(bzgl. Einschulungsuntersuchung)
Was hat sich geändert?
Dr. Kersten WolfersMinisterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg
Überblick
• Ziele der Überarbeitung
• Schuluntersuchungsverordnung
• Verwaltungsvorschrift ESU und Jugendzahnpflege
Überblick
Ziele
VO
VwV
Ziele
• Berücksichtigung seit 2008/2009 geäußerter Änderungswünsche und Kritikpunkte soweit sachlich geboten
• Einheitliche Basis für Schritt 2
mit genügend Flexibilität zur Berücksichtigung unterschiedlicher Kooperationsmodelle
Überblick
Ziele
VO
VwV
Ziele
• Zusammenlegung VwV Jugendzahnpflege mit VwV ESU
• Anpassung der Form an EDV-Nutzung bei Dokumentation und Weitergabe von Daten
Überblick
Ziele
VO
VwV
Ziele
• Gebrauch einheitlicher und korrekter Begriffe Einverständnis Einwilligungweitergehende Nachuntersuchung ergänzende ärztliche UntersuchungEltern, Sorgeberechtigte,… sorgeberechtigte PersonenKindergarten, Kindertagesstätte KindertageseinrichtungKinder- und Jugendärztlicher Dienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Überblick
Ziele
VO
VwV
Schuluntersuchungsverordnung
§ 1 (Örtliche Zuständigkeiten)
Neu:• Berücksichtigung
zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen
Überblick
Ziele
VO
VwV
Schuluntersuchungsverordnung
§ 2 (Zweck, Umfang, Häufigkeit und Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen)
§ 2, Abs. 2• ESU ist Pflicht für alle zur Schule angemeldeten
Kinder und für Kinder, die nach Schuljahresbeginn bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben nach Beginn des Schuljahres für die Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Schuljahres das vierte Lebensjahr vollendet haben.
Überblick
Ziele
VO
VwV
Schuluntersuchungsverordnung
§ 2, Abs. 3
Neu (bisher nur in VwV):
• Die Vorlage dieser Dokumente (Untersuchungsheft und Impfausweis) ist Pflicht.
• In Schritt 2 werden alle Kinder untersucht, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.
Überblick
Ziele
VO
VwV
Schuluntersuchungsverordnung
§ 4 Mitwirkung der Tageseinrichtungen für Kinder und der Schulen§ 4 Zusammenwirken der Gesundheitsämter mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen
Überblick
Ziele
VO
VwV
Schuluntersuchungsverordnung
§ 4, Abs. 3
Neu:• Trennung zwischen Angaben für
ESU bzw.zielgruppenspezifische Untersuchungen und Maßnahmen
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.1 (Gesetzl. Grundlagen und Zweck der ESU), Abs. 2Neu:
• Kinderschutzgesetz BW:… sollen Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheits-dienstes unter anderem i. R. der ESU die Gesundheit von Kindern schützen und fördern. Sie arbeiten hierbei eng mit anderen Stellen zusammen.
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.3 (Durchführung der ESU)2.3.4 (Einladung), Abs. 3 Neu:
• Kind nicht auffindbar:Rückmeldung an Meldebehörde.
• Teilnahme ist Pflicht, bußgeldbewehrt.Nicht-Teilnahme ist Ordnungswidrigkeit
• konkreter Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Jugendamt hinzuziehen.
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.3.5 (Räumlichkeiten), Abs. 2Neu:
• Die Untersuchungsräume sollten von außen nicht einsehbar sein und die dort stattfindenden Gespräche dürfen von außen nicht gehört werden können.
Überblick
Ziele
VO
VwV
ARL
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.3.7 (Anwesenheit Dritter)• Die Anwesenheit Dritter ist nur
zulässig, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Untersuchung erforderlich ist und … die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchung nicht behindert wird und …
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.3.8 (Datenschutz)Die Bestimmungen zum Datenschutz wurden hier zusammengeführt
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
Nr. 2.4 (Erhebung von Anamnese und Befunden2.4.3 (Untersuchungsumfang), Abs. 2
• Bei Kindern, die eine Kita besuchen,gehört mit Einverständnis… die Beobachtung des Entwicklungsstandes… zur Basisuntersuchung erfolgt die Beobachtung des Entwicklungsstandes.Mit Einwilligung…wird Anl. 5 zum Bestandteil der Untersuchung.
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.4.3 (Untersuchungsumfang), Abs. 3• Im Fall von auffälligen Befunden
erfolgt nach ärztlichem Ermessen eine weitergehende Nachuntersuchung ggf. einschließlich der Sprachstandsdiagnose …ggf. eine ergänzende ärztliche Untersuchung, eine Sprachstandsdiagnostik …
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.4.3 (Untersuchungsumfang)Abs. 4-10: Schritt 2
weiterhin gilt:• Es werden alle Kinder untersucht, die
keine Kita besuchen.• Berücksichtigung von Schritt 1
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege2.4.3 (Untersuchungsumfang)Abs. 4-10: Schritt 2
• ärztl. Bewertung:- von Schritt 1- der Entwicklungsbeobachtung mit Einverst.- der Beurteilung der f. Kooperation zuständigen Lehrkraft mit Einverständnis
zur Entscheidung über Untersuchung werden herangezogen: - Ärztl. Bewertung von Schritt 1- Entwicklungsbeobachtung mit Einwilligung- Beurteilung der für die Kooperation zuständigen Lehrkraft mit Einwilligung
Überblick
Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege2.4.3 (Untersuchungsumfang)Abs. 4-10: Schritt 2
Neu:
• Die Organisation soll vor Ort bestehende Kooperationsmodelle berücksichtigen.
• Bei medizinischen Fragestellungen zur Schulfähigkeit können ErzieherInnen oder zust. Schule schulärztliche Beurteilung beantragen.
• Untersuchung, wenn nach ärztl. Ermessen erforderlich.
• Liegt für die Weitergabe des Beobachtungsbogens keine Einwilligung vor, wird dies dem GA gemeldet.
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.4.3 (Untersuchungsumfang)Abs. 11
• Keine vorherige ESU: Kinder werden in der Regel in Schritt 2 untersucht →Es wird die Basisuntersuchung nach Schritt 1 nachgeholt, Befundung mit altersangepassten Normwerten, ggf. ärztl. Nachuntersuchung.
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.6.5 (Aufbewahrungszeit)
• Aufbewahrungszeit der Dokumentationsunterlagen bei den GÄ:bis zum Ende der Grundschulzeit. Über Ausnahmen entscheidet der Amtsleiter →Vier Jahre nach der termingerechten Einschulung. (ohne Ausnahmen)(da das „Ende der Grundschulzeit“ im Einzelfall nicht bekannt ist.)
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
Anlagen
• Keine „vorauseilende Einwilligung“ mehr (Datenschutz)
• Befundbogen zur Weitergabe an fördernde Stelle →an Kita, ggf. Weitergabe mit Einwilligung
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
AnlagenFragebogen für sorgeberechtigte Personen, z.B.
• SDQ nicht mehr enthalten• Frage nach soziodemographischen
Daten:- abgesetzt, Freiwilligkeit nochmals betont- enthält nun Fragen zur Feststellung des Migrationshintergrundes
Überblick
Ziele
VO
VwV
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