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Einführung eines Einbahnstraßensystems im innenstadtnahen Bereich zwischen der Nibelungenstraße im Norden bis zur Luisenstraße im Süden von der Lorscher Straße / Kirschenstraße im Osten bis zur Kettelerstraße im Westen Basis: Verkehrsentwicklungsplan-Konzept 2010.

Stand: 01.10.2016 (Mag. 31.10.16)

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Grund: • Sicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer • beengte Straßenverhältnisse • Reduzierter Verkehrsfluss • Parkraumnot • Phänomen „Park-Claiming“ Vorschlag • „Leitersystem“ mit Einbahnstraßenpärchen • Rahmenbedingungen für eine Straßenseite

• VZ 1000-33 „Radverkehr in Gegenrichtung frei“ • Beibehaltung der „gewohnten“ Parkseite

ein Gehweg sollte eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen, Bei breiteren Gehwegen >1,50 m kann durch Beschilderung / Markierung aufgeschultert geparkt werden, und auf der gegenüberliegenden Seite: Ein Gehweg sollte eine Mindestbreite von 1,00 m aufweisen, Bei breiteren Gehwegen >1,00 m kann durch Beschilderung / Markierung aufgeschultert geparkt werden

© 1. Stadtrat Jens Bolze

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Luisenstraße: - Fahrtrichtung von Ost nach West - Parken in Fahrtrichtung links auf der Fahrbahn

Planung Luisenstraße wird von der Wasserstraße durchgehend in Richtung Lampertheimer Straße als Einbahn- und Vorfahrtsstraße beschildert. Ausschlaggebend für diese Fahrtrichtung ist der Knotenpunkt Wasserstraße / Luisenstraße. Die Einfahrt von der Wasserstraße in die Luisen-straße kann von dem Bemessungsfahrzeug 3-Achser LKW (Müllfahrzeug) ohne Probleme befahren werden, während bei einer Ausfahrt aus der Luisen-straße das Bemessungs-fahrzeug beide Verkehrs-ströme der Wasserstraße immer beeinträchtigen würde Polizei hat bei engen Straßen keine Bedenken zum Parken auch auf der in Fahrtrichtung linken Seite.

Luisenstraße Zusätzlich wird die Fahrtrichtung des Einbahnstraßenabschnittes der Karl-Marx-Straße, von der Lampertheimer Straße bis zur Rathausstraße, geändert

Die Durchfahrt zwischen dem Parkplatz Am Neuen Markt und der Kettelerstraße wird in beide (?) Fahrtrichtungen ermöglicht werden

Schleppkurven für LKW / FFW bedingen einen linksdrehenden Innenstadtring

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Aus dem Verkehrs- entwicklungs- konzept

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Schleppkurven für LKW / FFW bedingen einen linksdrehenden Innenstadtring

Ludwigsstraße: - Fahrtrichtung von West nach Ost - Beidseitig aufgeschultertes Parken

Alicenstraße: - Fahrtrichtung von Süd nach Nord - Aufgeschultertes Parken in Fahrtrichtung links - Parken in Fahrtrichtung rechts auf der Fahrbahn

Keine Veränderung im Parkraum zu vorher, verbesserter Verkehrsfluss

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Kühnerstraße: - Fahrtrichtung von Ost nach West - Parken in Fahrtrichtung links auf der Fahrbahn

Alexanderstraße: - Fahrtrichtung von West nach Ost - Parken in Fahrtrichtung links auf der Fahrbahn

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Illertstraße: - Fahrtrichtung von West nach Ost - Beidseitig aufgeschultertes Parken Schultheißenstraße: - Fahrtrichtung von Nord nach Süd - Aufgeschultertes Parken in Fahrtrichtung links – nur Bereich Illert - Parken in Fahrtrichtung rechts auf der Fahrbahn

Bertholdus-Pfenningh-Straße: - Fahrtrichtung von Ost nach West - Parken in Fahrtrichtung rechts aufgeschultert Bürgermeister-Kempf-Straße: - Fahrtrichtung von Süd nach Nord - Aufgeschultertes Parken in Fahrtrichtung rechts

Keine Veränderung der Parkraumsituation

© 1. Stadtrat Jens Bolze

© 1. Stadtrat Jens Bolze

WARUM Luisenstr von Ost nach West ? - Variationen Fahrtrichtung Luisenstr -

Stand: 01.10.2016 (Bauausschuss 01.11.16)

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Stand: 01.10.2016 (Bauausschuss 01.11.16)

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Status Quo

Stand: 01.10.2016 (Bauausschuss 01.11.16)

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Vorschlag West-Ost

Stand: 01.10.2016 (Bauausschuss 01.11.16)

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Problem SchleppkurveWasserstr bei West -Ost

Stand: 01.10.2016 (Bauausschuss 01.11.16)

© 1. Stadtrat Jens Bolze

KEIN Problem SchleppkurveWasserstr bei Ost - West

Stand: 01.10.2016 (Bauausschuss 01.11.16)

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deshalb

Vorschlag Ost - West

Geplantes Vorgehen 31.10.2016 Information des Magistrates 01.11.2016 Information des Bau- /Umweltausschusses 09.11.2016 um 18.30 h Bürger-/ Anliegerinformationsabend danach Bewertung und Abwägung der eingegangenen / vorgetragenen Bedenken, Änderungswünsche und Vorschläge danach evtl. Zwischeninformation/ 2. Informationsabend - alternativ Vor-Ort-Gespräche danach straßenverkehrsrechtliche Entscheidung und ggfs. Anordnung der erforderlichen Maßnahmen

© 1. Stadtrat Jens Bolze

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Stand: 01.10.2016 (Bauausschuss 01.11.16)

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