gesetz zur Änderung der bauordnung für berlin und des berliner denkmalschutzgesetzes
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Ingeborg Junge-ReyerSenatorin für Stadtentwicklung
Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin
und des Berliner Denkmalschutzgesetzes
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Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner DenkmalschutzgesetzesIngeborg Junge-ReyerSenatorin für Stadtentwicklung
Geltende Bauordnunga) verfahrensfrei, b) gilt als nicht verunstaltend, wenn gebaut wird, c) Sondernutzung Straßenland
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Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner DenkmalschutzgesetzesIngeborg Junge-ReyerSenatorin für Stadtentwicklung
Finanzierung durch Werbung – Charlottenburger TorMittelteil nicht genehmigungsfähig nach geltender und künftiger BauO
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Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner DenkmalschutzgesetzesIngeborg Junge-ReyerSenatorin für Stadtentwicklung
• Werbeanlagen sollen einem bauaufsichtlichen Verfahren zugeführt werden, in dem die von Werbeanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen geprüft werden.
• Werbeanlagen, die in den Stadtraum hineinwirken, werden dem Verunstaltungsgebot wieder zugänglich gemacht.
• Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Bauaufsichtsbehörden keiner Vorgangsflut ausgesetzt werden, die einerseits personell nicht zu bewältigen ist und andererseits dem liberalen Ansatz der Bauordnung konterkariert.
Neuer Rechtsrahmen
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Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner DenkmalschutzgesetzesIngeborg Junge-ReyerSenatorin für Stadtentwicklung
Geltende Regelung Bauordnung Berlin (BauO Bln.)
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Ingeborg Junge-ReyerSenatorin für Stadtentwicklung
Bestehendes Gebäude Baugerüst
Bauzaun
verfahrensfrei
neues vereinf. BG-Verfahrenfür Werbeanlagen
Verunstaltungsverbot gilt,Gründe des Denkmalschutzes können entgegen stehen(§ 11 (3) DSchG Bln)
max.6 Mon.
VV
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SonderfallWerbeanlage• Werbeinhalt verfolgt vorrangig im öffentlichen Interesse liegende Ziele• für höchstens 6 Monate angebrachtentgegenstehende Gründe desDenkmalschutzes sind nichtanzunehmen(§ 11 (3) DSchG Bln)max.
6 Mon.max.6 Mon.
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Änderung der Bauordnung Berlin (BauO Bln)
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in Denkmal-nähe
in Denkmal-nähe
VV
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