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Post on 18-Sep-2018
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Grundwissen Wirtschaft und Recht – 9. Jahrgangsstufe
9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte
Wirtschaftliches Handeln nach dem ökonomischen Prinzip besteht darin, das Verhältnis von Input
und Output zu optimieren, indem man entweder den Output bei gegebenem Input maximiert
(Maximalprinzip) oder den Input bei gegebenem Output minimiert (Minimalprinzip).
Nachhaltigkeitsprinzip:
Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen so befriedigt werden, dass die Möglichkeiten künftiger
Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse nicht beeinträchtigt werden.
Kriterien einer nachhaltigen Konsumentscheidung:
Inflation:
Bei einer Zunahme der Geldmenge (oder einer Abnahme der Gütermenge) kommt es zu einem
Kaufkraftverlust des Geldes, das Preisniveau steigt.
Zahlungsarten:
Barzahlung:
Darunter versteht man die sofortige Übergabe von Bargeld, d.h. Münzen und Banknoten.
Bargeldlose Zahlung:
z.B. Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Electronic-Cash-Verfahren, Kreditkartenzahlung
soziale ökologische
ökonomische
Warum müssen wir wirtschaften?
Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber. Diese
Knappheitssituation verlangt von uns, Entscheidungen zu treffen. Damit diese
wirtschaftlich zweckmäßig (rational) sind, ist es notwendig, sinnvolle Kriterien für die
Entscheidung heranzuziehen.
Wozu brauchen wir Geld?
Da Menschen nicht alle Güter des täglichen Bedarfs selbst produzieren, müssen sie Güter
und Dienstleistungen untereinander tauschen. Deshalb wurde Geld als allgemein
anerkanntes Tauschmittel entwickelt.
Nachhaltigkeit
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Auswahl geeigneter Zahlungsarten mit Hilfe folgender Kriterien:
Kriterien einer rationalen Anlageentscheidung („magisches Dreieck“):
Phasen der Berufswahl:
Informationsphase
(Informationsbereiche, Informationsquellen)
Entscheidungsphase
(Informationen auswerten, didaktischer Bleistift/Entscheidungsmatrix als Hilfe)
Verwirklichungsphase
(Stellensuche, vollständige Bewerbung, evtl. Einstellungstests, Assessmentcenter und
Vorstellungsgespräch)
Bequemlichkeit Kosten
Sicherheit
Liquidität Rentabilität
Sicherheit
Warum gibt es verschiedene Berufe?
Durch Arbeitsteilung und Spezialisierung können Menschen ihre unterschiedlichen
Fähigkeiten und Begabungen so einsetzen, dass der gesellschaftliche Wohlstand maximiert
wird (� Wirtschaftlichkeitsprinzip). Durch Berufsbildung und Berufsspaltung entwickeln
sich ständig neue Berufe.
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9.2 Rechtliches Handeln der privaten Haushalte
Rechtliche Regelungen erlauben dem Einzelnen, seine Umwelt in unterschiedlicher Weise zu
gestalten, z.B. im Rahmen der Kaufhandlung:
Wozu brauchen wir rechtliche Regelungen?
Indem der Mensch seine eigenen Interessen verfolgt, kommt er unvermeidbar mit den
Interessen und Bedürfnissen anderer Menschen in Konflikt.
Das Recht erfüllt hierbei folgende Funktionen:
• Ordnungsfunktion: Rechte und Pflichten des Einzelnen werden möglichst klar geregelt
und schaffen so Regeln für ein geordnetes Zusammenleben.
• Schutzfunktion: Die Rechtsordnung schützt besonders die Rechte Schwächerer, z.B. der
Minderjährigen.
• Friedensfunktion: Das Gewaltmonopol des Staates schafft Frieden, da keine Selbstjustiz
erlaubt ist.
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Eigentum und Besitz:
Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen
Pflichtverletzungen im Überblick
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Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Sachmangels
Rechtliche Fähigkeiten:
• Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein;
• Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben zu
können;
• Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, für sich für unerlaubte Handlungen schadensersatzpflichtig
zu machen;
• Strafmündigkeit: Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung strafrechtlich verantwortlich
gemacht zu werden.
Rechtsfähigkeit (mit Vollendung der Geburt) § 1 BGB
Geschäftsunfähigkeit
(0-6 Jahre)
beschränkte Geschäftsfähigkeit
(7-17 Jahre)
Geschäftsfähigkeit
(ab 18 Jahren)
§§ 104, 105 BGB
� WE nichtig
grundsätzlich Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters nötig:
entweder Einwilligung vorab § 107 BGB oder
Genehmigung nachträglich § 108 BGB
Ausnahmen:
- lediglich rechtlicher Vorteil durch das
RG § 107 BGB
- Taschengeldparagraph § 110 BGB
� WE wirksam
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Methode: Das Arbeiten mit Paragraphen (Die Subsumtion)
Um richtig subsumieren zu können, ist es zunächst wichtig, Textstellen in Paragraphen eindeutig
benennen zu können. Dies ist die sogenannte Zitierweise.
Der Aufbau von einer Rechtsnorm (dies kann ein Paragraph sein, z.B. im BGB, oder ein Artikel, z.B.
Grundgesetz) ist immer ähnlich. Auch wenn nicht in jeder Rechtsnorm alle Elemente vorkommen,
so ist die Hierarchie:
- der Paragraph / der Artikel
- der Absatz (wenn es nur einen Absatz gibt, entfällt diese Kategorie)
- der Satz (hier werden die Sätze einfach durchnummeriert – s. z.B. § 312b, Abs. 4, Satz 2
(kursiv gedruckt!) – wenn es nur einen Satz in dem Absatz / dem Paragraphen gibt, wird
nicht nummeriert)
- die Nummer (untergliedert die Sätze!)
Nehmen wir an, dass wir auf einer Kaffeefahrt ein deutlich überteuertes Topfset erworben haben
und uns dies nun Leid tut. Wenn es sich bei der Kaffeefahrt um einen „außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag“ handelt, haben wir möglicherweise ein Rücktrittsrecht.
§ 312b BGB Abs. 1 Nr. 4 legt fest, ob so ein Vertrag vorliegt. Um das zu überprüfen, müssen alle
Kriterien am Fallbeispiel überprüft werden. Sie heißen „Tatbestandsmerkmale“. Im Text des
Paragraphen sind sie unterstrichen:
§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene V erträge (1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,
1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werde n, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 ge nannten Umständen ein Angebot abgegeben hat, 3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei de nen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräu me des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Ver brauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesproche n wurde, oder 4. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der vo n dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Ve rbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstlei stungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen.
Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in sein em Namen oder Auftrag handeln. (2) Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unb ewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigk eit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehm er seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen ode r Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit da uerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers g leich .
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- Es muss ein geschlossener Vertrag vorliegen.
- Der Vertrag muss auf einem Ausflug geschlossen worden sein.
- Der Ausflug muss von dem Unternehmer (oder mit seiner Hilfe) organisiert worden sein.
- Der Zweck des Ausflugs muss aus Sicht des Unternehmers die Werbung für den Verkauf
von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung gewesen sein.
- Die Absicht des Unternehmers muss auch der Abschluss von Verträgen gewesen sein.
Wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, tritt eine „Rechtsfolge“ ein, nämlich die Einstufung
des Vertrags als „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen“. Wenn das der Fall ist (bei
Kaffeefahrten ist das regelmäßig so), dürfen wir nach § 312g und § 355 BGB binnen zwei Wochen
nach Vertragsschluss den Vertrag widerrufen, ganz ohne die Angabe von Gründen. Es kann also
wichtig sein, festzustellen, ob ein solcher Vertrag vorliegt, weil Verträge sonst grundsätzlich
bindend sind und man es sich nicht einfach anders überlegen kann.
Häufiger Fehler: Beim Prüfen aller Tatbestandsmerkmale wird nicht jeweils anhand des
Fallbeispiels erklärt, inwiefern ein Merkmal erfüllt ist. Also z.B.: „Außerdem muss der Ausflug von
dem Unternehmer organisiert worden sein – das ist erfüllt“. Hier fehlt die Hälfte der Subsumtion,
weil die Anwendung auf den spezifischen Beispielfall nicht gegeben ist.
Besser wäre: Der Ausflug wurde von einem Unternehmer gemäß § 14 BGB, also von einer Person,
die in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit organisiert, was dem Werbeprospekt, in
dem zu der Fahrt eingeladen wurde, zu entnehmen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass das
Fallbeispiel genügend Informationen hergibt.
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9.3 Wirtschaftliches und rechtliches Handeln im Unternehmen
Entscheidungen bei der Gründung von Unternehmen:
• Kriterien bei der Gründung eines Unternehmens: z.B. Marktchancen, Finanzierung,
persönliche Voraussetzungen, Standortwahl
• Wahl der Rechtsform: Die Rechtsform ist u.a. ein Gestaltungsmittel, um die persönliche
Haftung der Eigentümer zu begrenzen:
Entscheidungen bei der Produktion:
• Kombination der knappen Produnktionsfaktoren: Arbeit/Wissen, Boden, Kapital sollen so
miteinander kombiniert werden, das dass optimale Produktionsergebnis entsteht
(Wirtschaftlichkeitsprinzip).
• Arbeitsteilung und Spezialisierung als Grundlage für die effiziente Nutzung von
Ressourcen. Um die einzelnen Schritte, die sich aus der Arbeitsteilung ergeben,
koordinieren zu können, muss man sie in der logisch und zeitlich richtigen Abfolge
darstellen. Derartige Ereignisketten bezeichnet man als Geschäftsprozesse.
Warum müssen Unternehmen wirtschaften?
Unternehmen stehen vor einer ähnlichen Problematik wie private Personen. Es stehen
ihnen nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Um diese optimal ausnutzen zu können,
müssen rationale Entscheidungen getroffen werden. Diese zielen darauf ab, den Input
(Aufwand) bei gegebenem Output zu minimieren oder den Output (Ertrag) bei gegebenem
Input zu maximieren (Wirtschaftlichkeitsprinzip).
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Das Rechnungswesen als Grundlage wirtschaftlichen Handelns im Unternehmen:
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu
einem bestimmten Zeitpunkt.
Aufbau einer Bilanz:
Die Erfolgsrechnung zeigt durch Gegenüberstellen von Aufwand und Ertrag den Erfolg eines
Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum (z.B. einem Geschäftsjahr). Ein Gewinn erhöht
das Eigenkapital, ein Verlust verringert es. Aus der Erfolgsrechnung kann man erkennen, ob
das Unternehmen wirtschaftlich gehandelt hat; sie ist damit Informationsbasis für weitere
Entscheidungen.
Die Kennzahl der Rentabilität überprüft, ob die unternehmerischen Entscheidungen nach dem
Wirtschaftlichkeitsprinzip erfolgt sind. Dabei wird der Erfolg ins Verhältnis zum Eigenkapital
gesetzt.
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