handbuch zum deutschen qualifikationsrahmen · 2017. 8. 7. · dqr deutscher qualifikationsrahmen...
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Handbuch zumDeutschen Qualifikationsrahmen
Struktur ndash Zuordnungen ndash Verfahren ndashZustaumlndigkeiten
Herausgeber Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle fuumlr den Deutschen Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen wwwdqrde
Stand 01082013
DQR-Handbuch Stand 01082013
Inhalt
Vorwort 3
Abkuumlrzungen 4
1 Einfuumlhrung 5
11 Zielsetzung des Handbuchs 5
12 Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Veroumlffentlichung 5
13 AktualisierungPflege 6
14 Adressaten 6
2 Einordnung in den europaumlischen Zusammenhang 7
21 Implementierung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens (EQR) 7
22 Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) 8
23 Die Entwicklung des DQR 10
24 Spezifika des DQR Struktur und Kompetenzbegriff 12
25 Verhaumlltnis zum Europaumlischen Hochschulraum (EHEA) 23
3 Das Vorgehen bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR 25
31 Der erste Schritt Zuordnung von Ankerqualifikationen 25
32 Technische Hinweise 26
33 Welche Qualifikationen werden dem DQR zugeordnet 30
4 Rechtsstatus 32
41 Der DQR als orientierender Rahmen 32
42 Vermerk auf Qualifikationsnachweisen 32
43 Institutionelle Verankerung 33
1
DQR-Handbuch Stand 01082013
5 Zuordnung von Qualifikationen im formalen Bereich 35
51 Uumlbersicht der zugeordneten Qualifikationen 36
52 Vorgehen bei weiteren Zuordnungen 36
6 Zuordnung von im nicht-formalen und informellen Bereich erworbenen Kompetenzen 42
7 Glossar 43
AnKDQJ
Anhang A - Deutscher Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen
Anhang B - Liste der am Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) beteiligten Institutionen
Anhang C - Empfehlungen des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2008 zur Einrichtung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen
Anhang D - Gemeinsamer Beschluss der Staumlndigen Konferenz der Kultusminister der Laumlnder in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums fuumlr Bildung und Forschung der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen (DQR) einschlieszliglich der Anlage zum Gemeinsamen Beschluss mit der Uumlbersicht der Zuordnungen
2
DQR-Handbuch Stand 01082013
Vorwort
Bund und Laumlnder haben zusammen mit Akteuren aus allen Bildungsbereichen mit den Sozialpartnern
und Wirtschaftsorganisationen sowie weiteren Experten den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
entwickelt Damit wird der Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung
eines Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen (EQR) entsprochen
Mit der nun beginnenden Umsetzung kommen wir den Zielen des EQR und des DQR ein groszliges Stuumlck
naumlher
bull das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen und damit Vertrauen Durchlaumlssig-
keit sowie Qualitaumltssicherung zu unterstuumltzen
bull den Akteuren im Bildungs- und Beschaumlftigungssystem ein Uumlbersetzungsinstrument an die Hand
zu geben um Qualifikationen besser einordnen zu koumlnnen und die Anerkennung von in Deutsch-
land erworbenen Qualifikationen in Europa zu erleichtern und
bull die Mobilitaumlt von Lernenden und Beschaumlftigten zwischen Deutschland und anderen europaumlischen
Laumlndern sowie in Deutschland im Sinne bestmoumlglicher Chancen zu foumlrdern
So leisten der DQR und der EQR ihren Beitrag zu einem europaumlischen Bildungsraum in dem lebensbe-
gleitendes Lernen uumlber bislang noch bestehenden Grenzen hinweg fuumlr alle EU-Buumlrgerinnen und -buumlrger
an Bedeutung gewinnt
Dr Susanna Schmidt Koordination fuumlr die Bundesregierung
Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung
Lothar Herstix Koordination fuumlr die Kultusministerkonferenz
Ministerium fuumlr Schule und Weiterbildung NRW
3
DQR-Handbuch Stand 01082013
Abkuumlrzungen
AK DQR Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen
B-L-KG DQR Bund-Laumlnder-Koordinierungsgruppe Deutscher Qualifikationsrahmen
B-L-KS DQR Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle Deutscher Qualifikationsrahmen
BMBF Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung
BMWi Bundesministerium fuumlr Wirtschaft und Technologie
CQAF Common Quality Assurance Framework
DQR Deutscher Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen
ECTS European Credit Transfer and Accumulation System
EHEA European Higher Education Area
ECVET European Credit System for Vocational Education and Training
EQARF European Quality Assurance Reference Framework
EQR Europaumlischer Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen
HQR Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse
KMK Staumlndige Konferenz der Kultusminister der Laumlnder in der Bundesrepublik Deutschland
WMK Wirtschaftsministerkonferenz
Im Handbuch werden zur sprachlichen Vereinfachung fuumlr die Kennzeichnung von Personengrup-
pen die maskulinen Formen verwendet Gemeint sind immer beide Geschlechter
4
DQR-Handbuch Stand 01082013
1 Einfuumlhrung
11 Zielsetzung des Handbuchs
Das Handbuch des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) beschreibt Kriterien und Verfahren der
DQR-kompatiblen Beschreibung von Qualifikationen und soll sicherstellen dass die Zuordnung neu
entwickelter Qualifikationen stets nach den gleichen Kriterien und Verfahren erfolgt Es fixiert Zuord-
nungen verbindlich indem es die Kompetenzen ausweist die mit einer Qualifikation erworben werden
macht die Zuordnungen auf diese Weise nachvollziehbar und beschreibt Zustaumlndigkeiten und Informati-
onsquellen Ein Glossar erlaumlutert die fuumlr das Verstaumlndnis des DQR wichtigen Termini
12 Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Veroumlffentlichung
Das DQR-Handbuch wird kuumlnftig jeweils den aktuellen Stand der DQR-Entwicklung dokumentieren
Grundlage dafuumlr ist die Unterzeichnung des Gemeinsamen Beschlusses der Staumlndigen Konferenz der
Kultusminister der Laumlnder in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums fuumlr Bildung und
Forschung der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technolo-
gie (vgl Anhang D) der zum 1 Mai 2013 in Kraft getreten ist und die Voraussetzung fuumlr die Umsetzung
des DQR und die Einrichtung einer Nationalen Koordinierungsstelle im Sinne der Empfehlung des Euro-
paumlischen Parlaments und des Rates geschaffen hat In der Anlage zum Gemeinsamen Beschluss1 sind die
im Konsens zugeordneten Qualifikationen in einer tabellarischen Uumlbersicht dargestellt Angefuumlgt ist je-
weils eine lernergebnisorientierte Begruumlndung Meist steht eine bdquoAnkerqualifikationldquo fuumlr einen Qualifi-
kationstyp Ihre Zuordnung wird exemplarisch begruumlndet Eine Liste erfasst alle Qualifikationen die
diesem Typ entsprechen und in gleicher Weise zugeordnet werden Das Dokument ist hier im Kapitel 5
wiedergegeben
1 Identisch mit Kapitel 51 und 52 des Handbuchs
Gemaumlszlig der Vereinbarung vom 31Januar 2012 (vgl Abschnitt 23) werden derzeit die noch ausstehenden
Zuordnungen formaler Qualifikationen beraten Neu getroffene Zuordnungen mit Begruumlndungen werden
jeweils in die naumlchste Version des Handbuchs uumlbernommen (vgl Abschnitt 13)
Im April 2013 hat die Erprobung der Zuordnung von Ergebnissen nicht-formalen Lernens begonnen Die
Ergebnisse der hierfuumlr eingerichteten Expertenarbeitsgruppe werden Ende 2013 im AK DQR beraten
5
DQR-Handbuch Stand 01082013
werden Ziel ist es Verfahren und Kriterien der Zuordnung von Ergebnissen nicht-formalen Lernens zu
entwickeln Von der politischen Entscheidungsfindung auf der Grundlage der Erprobungsergebnisse sind
Erweiterungen und Praumlzisierungen insbesondere zum Abschnitt 33 (bdquoWelche Qualifikationen werden
dem DQR zugeordnetldquo) zu erwarten Daruumlber hinaus wird vom BMBF eine Arbeitsgruppe zur Validie-
rung informell erworbener Kompetenzen eingerichtet deren Ergebnisse bei der weiteren Entwicklung
des DQR Beruumlcksichtigung finden sollen
13 AktualisierungPflege
Das Handbuch wird von der Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle (B-L-KS DQR) weiterentwickelt und
gepflegt werden Auf der Grundlage der in der B-L-KS DQR in Beratung mit dem AK DQR aufgezeig-
ten Aumlnderungserfordernisse erscheint das Handbuch jaumlhrlich ndash zusammen mit dem vom Bundesinstitut
fuumlr Berufsbildung herausgegebenen Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe ndash in aktualisierter
Version
14 Adressaten
Das Handbuch richtet sich an die zustaumlndigen Institutionen in den Bildungsbereichen an die Fachoumlffent-
lichkeit und alle Buumlrgerinnen und Buumlrger als Nutzer des DQR
6
DQR-Handbuch Stand 01082013
2 Einordnung in den europaumlischen Zusammenhang
21 Implementierung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Die auf einem Sondergipfel der europaumlischen Staats- und Regierungschefs im Maumlrz 2000 vereinbarte
Lissabon-Strategie umfasst verschiedene Maszlignahmen zur Steigerung von Innovationsgeschwindigkeit
und sozialer Kohaumlsion Ein wesentlicher Teil des Lissabon-Prozesses bezieht sich auf den Bildungsbe-
reich Durch qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskraumlfte koumlnnen die Beschaumlftigungsquote in der EU
erhoumlht und die Wettbewerbsfaumlhigkeit gestaumlrkt werden Auch ein besseres transnationales Verstaumlndnis von
Lernleistungen und erworbenen Qualifikationen kann wesentlich zur Erreichung dieser Ziele beitragen
Der Europaumlische Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen ndash EQR (European Qualifications
Framework for Lifelong Learning ndash EQF) soll die erforderliche Transparenz schaffen Er dient als euro-
paumlischer Metarahmen der die verschiedenen nationalen Qualifikationsrahmen miteinander verknuumlpft und
so die Bildungssysteme naumlher aneinander heranfuumlhrt als Instrument zur Foumlrderung des lebenslangen
Lernens und der grenzuumlberschreitenden Mobilitaumlt bildet er die Qualifikationen der allgemeinen berufli-
chen und hochschulischen Bildung in einem einheitlichen System von acht Niveaus ab die die jeweili-
gen Lernergebnisse in drei Spalten beschreiben Betrachtet werden bdquoWissenldquo bdquoFertigkeitenldquo und bdquoKom-
petenzldquo wobei bdquoKompetenzldquo im Sinne der Uumlbernahme von Verantwortung und Selbstaumlndigkeit be-
schrieben wird Als bdquoMetarahmenldquo der die in unterschiedlichen Bildungssystemen erzielten Lernergeb-
nisse in Beziehung setzen soll ist der EQR bewusst abstrakt und entsprechend knapp gehalten
Abb 1 Der EQR als Metarahmen
7
DQR-Handbuch Stand 01082013
Zur Weiterentwicklung des europaumlischen Bildungsraumes haben das Europaumlische Parlament und der Rat
auf Vorschlag der Europaumlischen Kommission eine Reihe von Empfehlungen verabschiedet Die wich-
tigsten sind neben dem EQR
bull das Dokumentationssystem Europass
bull die Leistungspunktesysteme ECTS und ECVET2
2 ECTS European Credit Transfer System ECVET European Credit System for Vocational Education and Training
bull die Qualitaumltssicherungssysteme CQAF und EQARF3
3 CQAF Common Quality Assurance Framework EQARF European Quality Assurance Reference Framework
bull die Empfehlung des Rates der Europaumlischen Union zur Validierung nicht-formalen und informel-
len Lernens4
4 Validierung nonformalen und informellen Lernens URL httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=OJC201239800010005DEPDF
Der Europass bildet individuelle Lern- und Qualifikationsverlaumlufe ab und stellt standardisierte Formate
fuumlr die Erlaumluterung von Zertifikaten bereit Eine Niveaueinstufung von Qualifikationen kann die Euro-
pass-Dokumente verstaumlndlicher machen und somit den Nutzen dieses Transparenzinstruments deutlich
erhoumlhen Auch Leistungspunktesysteme beziehen sich auf individuelle Lernergebnisse Die Qualitaumltssi-
cherungssysteme schaffen wichtige Voraussetzungen fuumlr wechselseitiges Vertrauen stellen aber selber
keine Mobilitaumlts- und Transparenzinstrumente dar
Die Empfehlung zur Einrichtung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen laumlsst
die Richtlinie 200536EG des Europaumlischen Parlamentes und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die
Anerkennung von Berufsqualifikationen unberuumlhrt die Vereinbarungen uumlber den Zugang zu reglemen-
tierten Berufen trifft5
5 Richtlinie 200536EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl L 255 vom 30092005 S 22) geaumlndert durch die Richtlinie 2006100EG des Rates (ABl L 363 vom 20122006 S 141)
22 Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)
Im Oktober 2006 haben sich das Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung (BMBF) und die Staumln-
dige Konferenz der Kultusminister der Laumlnder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) darauf ver-
staumlndigt gemeinsam einen DQR zu entwickeln Mit der Durchfuumlhrung dieses Vorhabens wird der Vorla-
ge der Europaumlischen Kommission vom 8 Juli 20056 dem Vorschlag der Europaumlischen Kommission fuumlr
eine Empfehlung des europaumlischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europaumlischen Quali-
6 Kommission der Europaumlischen Gemeinschaften bdquoAuf dem Weg zu einen Europaumlischen Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernenldquo Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SEC (2005) 957 Bruumlssel 872005
8
DQR-Handbuch Stand 01082013
fikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen vom 5 September 20067 und der daraufhin am 23 April 2008
in Kraft getretenen Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates8 entsprochen
7 Kommission der Europaumlischen Gemeinschaften Vorschlag fuumlr eine Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen KOM (2006) 479 Bruumlssel 592006
8 Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2008 zur Einrichtung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen URL httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=OJC200811100010007DEPDF
BMBF und
KMK haben 2007 eine Bund-Laumlnder-Koordinierungsgruppe DQR (B-L-KG DQR) eingesetzt die beauf-
tragt wurde unter Beteiligung des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technologie (BMWi) der
Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) und von Akteuren aus der Allgemeinbildung der Hochschulbil-
dung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen so-
wie anderer Experten aus Wissenschaft und Praxis einen Vorschlag fuumlr einen Deutschen Qualifikations-
rahmen zu erarbeiten Dies ist im Wesentlichen im AK DQR erfolgt dessen Mitglieder eine Ruumlckkopp-
lung der Arbeitsergebnisse an die entsendenden Institutionen und Gremien ermoumlglicht haben Im Prozess
sind auch weitere zustaumlndige Fachminister von Bund und Laumlndern einbezogen worden
Die Akteure und Interessensgruppen zeigten von Anfang an groszliges Interesse am DQR-Prozess und betei-
ligten sich aktiv daran Ihre umfassende Einbindung hat sich als sehr foumlrderlich fuumlr die DQR-
Entwicklung erwiesen Alle Entscheidungen wurden im AK DQR gemeinsam vorbereitet beruhen auf
einem Konsens der dort vertretenen Akteure und werden von den im AK vertretenen Organisationen
getragen
Mit dem DQR werden die Ziele verfolgt
bull das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen
bull Verlaumlsslichkeit Durchlaumlssigkeit im Bildungssystem und Qualitaumltssicherung zu unterstuumltzen
bull die sich dabei ergebenden Gleichwertigkeiten insbesondere von beruflicher und allgemeiner
Bildung einerseits von beruflicher und Hochschulbildung andererseits zu verdeutlichen aber
auch Unterschiede von Qualifikationen sichtbarer zu machen
bull den Akteuren im Bildungs- und Beschaumlftigungssystem ein Uumlbersetzungsinstrument an die Hand
zu geben um Qualifikationen besser einordnen zu koumlnnen und die Anerkennung von in Deutsch-
land erworbenen Qualifikationen in Europa zu erleichtern
bull die Gleichwertigkeit von allgemeiner beruflicher und hochschulischer Bildung ndash jeweils ein-
schlieszliglich der Weiterbildung ndash zu verdeutlichen
bull die Mobilitaumlt von Lernenden und Beschaumlftigten zwischen Deutschland und anderen europaumlischen
Laumlndern sowie in Deutschland im Sinne bestmoumlglicher Chancen zu foumlrdern
9
DQR-Handbuch Stand 01082013
bull die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu foumlrdern
bull die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen (Outcome-Orientierung) zu
foumlrdern und
bull Moumlglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von Ergebnissen nicht-formalen und informel-
len Lernens zu verbessern um lebenslanges Lernen insgesamt zu staumlrken
23 Die Entwicklung des DQR
Im Februar 2009 hat der Arbeitskreis DQR einen DQR-Entwurf (Einfuumlhrungstext Matrix Glossar) als
Diskussionsvorschlag fuumlr die zweite DQR-Erarbeitungsphase vorgelegt Er ist das Ergebnis einer bil-
dungsbereichsuumlbergreifenden Diskussion die zunaumlchst auf begrifflicher Ebene ndash also ohne Bezugnahme
auf zuzuordnende Qualifikationen ndash gefuumlhrt wurde Es ging dabei darum ausgehend von und in Uumlberein-
stimmung mit den Bildungszielen die fuumlr die einzelnen Bereiche definiert wurden und dort die Basis fuumlr
die Gestaltung von Curricula bilden ein gemeinsames Kompetenzverstaumlndnis zu entwickeln und die
identifizierten Kompetenzdimensionen in Uumlbereinstimmung mit den Ergebnissen der Kompetenzfor-
schung und mit bewaumlhrten Bildungstaxonomien zu graduieren
Dieser erste DQR-Entwurf wurde ab Mai 2009 erprobt Die Ergebnisse dieser Phase wurden evaluiert
und Aumlnderungsvorschlaumlge in Matrix und Glossar eingearbeitet Die endguumlltige Fassung wurde am 22
Maumlrz 2011 vom Arbeitskreis DQR verabschiedet und am 31Januar 2012 von Spitzenvertretern der Bun-
desregierung (BMBF und BMWi) der KMK und der WMK der Laumlnder des Zentralverbands des Deut-
schen Handwerks der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbaumlnde des Deutschen Industrie-
und Handelskammertags des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Bundesinstituts fuumlr Berufsbildung
bestaumltigt In dem Spitzengespraumlch wurde auch eine Vereinbarung zum Vorgehen bei der Einfuumlhrung des
DQR und zur Zuordnung erster Qualifikationen getroffen
Von einer Zuordnung allgemeinbildender Schulabschluumlsse wurde zunaumlchst abgesehen Bis Januar 2017
werden auf der Grundlage kompetenzorientierter Bildungsstandards fuumlr die allgemeinbildenden Schulab-
schluumlsse und kompetenzorientierter Ausbildungsordnungen der beruflichen Erstausbildung alle Zuord-
nungen erneut beraten und gemeinsam entschieden Dabei soll die weitere Entwicklung auf der europaumli-
schen Ebene mit beruumlcksichtigt und auch eine Houmlherstufung gepruumlft werden
10
DQR-Handbuch Stand 01082013
Im Dezember 2012 hat Deutschland vertreten durch das BMBF und die KMK den Bericht zur Referen-
zierung9 des DQR zum EQR vor der bdquoEQF Advisory Groupldquo der Europaumlischen Kommission erfolgreich
praumlsentiert und damit zur Herstellung von Transparenz und wechselseitigem Vertrauen beigetragen
9 httpdqrdedeaktuellesder-deutsche-qualifikationsrahmen-fC3BCr-lebenslanges_hgnieuydhtmls=7lKBE6BZsQo8PKB8w
Ziel war es zunaumlchst gewesen im ersten Schritt die Qualifikationen des formalen Bereichs ndash der Allge-
meinbildung der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung jeweils einschlieszliglich der Weiterbil-
dung ndash einzubeziehen Allgemeine berufliche und hochschulische Bildungsabschluumlsse sollten unter der
Maszliggabe der Gleichwertigkeit dem DQR zugeordnet werden Dass diese Intention einen bildungsbe-
reichsuumlbergreifenden Qualifikationsrahmen zu schaffen zum Zeitpunkt der Referenzierung noch nicht
vollstaumlndig eingeloumlst werden konnte ist der konsequenten Beachtung des Konsensprinzips bei der DQR-
Entwicklung geschuldet Ein von allen Beteiligten getragener Konsens zur lernergebnisbasierten Ni-
veauzuordnung der allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife im Verhaumlltnis zu den Abschluumlssen
im beruflichen Bereich (z B duale Berufsausbildung) hat sich bislang nicht erreichen lassen Da jedoch
eine ganzheitliche Betrachtung des allgemeinbildenden Bereichs gewaumlhrleistet werden sollte wurde die-
ser zunaumlchst insgesamt nicht zugeordnet Vom Konzept eines bildungsbereichsuumlbergreifenden Qualifika-
tionsrahmens wird damit nicht abgeruumlckt Eine konsensfaumlhige Zuordnung der Allgemeinbildung soll im
Laufe der geplanten fuumlnfjaumlhrigen DQR-Probephase erarbeitet werden Daruumlber dass der DQR alle Bil-
dungsbereiche einbeziehen soll besteht unter den am Prozess beteiligten Akteuren Konsens Einigkeit
besteht auch daruumlber dass die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung angemessen
zum Ausdruck zu bringen ist10
10 Da die gegenseitige Anerkennung von Schulabschluumlssen im europaumlischen und internationalen Rahmen durch voumllkerrechtliche Staatsvertraumlge geregelt ist entstehen durch die eingetretene Verzoumlgerung fuumlr Schuumller keinerlei Benachteiligungen
Der DQR beschreibt Lernergebnisse ndash unabhaumlngig von dem Ort an dem sie erworben wurden Damit
bietet er die Moumlglichkeit auch Ergebnisse informellen Lernens zuzuordnen Die Einbeziehung des in-
formellen Lernens in den DQR setzt jedoch die Erarbeitung standardisierter Verfahren zur Feststellung
individuell erworbener Kompetenzen (so genannter Validierungsverfahren) voraus Diese erfolgt auszliger-
halb des DQR-Prozesses
11
DQR-Handbuch Stand 01082013
Weitere bereits erfolgte und geplante Arbeitsschritte sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen
Abb 2 Phasen der DQR-Entwicklung
Phase Zeitraum Arbeitsschritte
Phase I Maumlrz 2007 bis Feb-ruar 2009
Konstituierung der Bund-Laumlnder-Koordinierungsgruppe DQR und des Arbeitskreises DQR Auftakttagung Maumlrz 2007 Konsens uumlber Ziele und Leitlinien uumlbergeordnete Kompetenzkategorien Terminologie und Niveaus Erarbeitung eines Modells fuumlr den DQR mit Beschreibung der Lernergebnisse fuumlr die einzelnen Niveaus (Deskriptoren)
Phase II bis Sept 2010
Erprobungsphase Exemplarische Zuordnung formaler Abschluumlsse zu den Niveaus des DQR Erprobung der Matrix Reflexion der Ergebnisse
Phase III bis Dez 2012
Fertigstellung des DQR (Maumlrz 2011) Politische Entscheidung uumlber Art und Weise der Umsetzung Zuordnung formaler Abschluumlsse des deutschen Bildungssystems zu den Niveaus des DQR Empfehlungen zur Einbeziehung nicht-formaler und informell erworbener Kompeten-zen in den DQR Handbuch zur Zuordnung von Qualifikationen zum DQR Entscheidung uumlber Rechtsstatus und institutionelle Verankerung Konstituierung der Nationalen Koordinierungsstelle Referenzierung zum EQR Referenzierungsbericht
Einfuumlhrungsphase bis Jan 2017
Verweis auf die Niveaus des DQREQR in allen neuen Qualifikationsnachweisen Weitere Schritte zur Einbeziehung nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen Evaluation der DQR-Systematik und der Zuordnungen Ggf Anpassungen Zuordnung der Qualifikationen der schulischen Allgemeinbildung
24 Spezifika des DQR Struktur und Kompetenzbegriff
Der DQR weist acht Niveaus auf die denjenigen des EQR zugeordnet werden koumlnnen Die Besonderhei-
ten des deutschen Bildungssystems beruumlcksichtigend sind die DQR-Niveaus anders strukturiert als die
EQR-Niveaus und fuumlr die Charakterisierung wird auf eine groumlszligere Zahl von Kategorien zuruumlckgegriffen
Daher soll hier zunaumlchst gezeigt werden was diese Entscheidung begruumlndet In schematischer Darstel-
lung sieht ein EQR-Niveau folgendermaszligen aus
12
DQR-Handbuch Stand 01082013
Abb 3 Struktur der EQR-Niveaus (Quelle Europaumlische Kommission 2008)
Jedes der acht Niveaus wird durch eine Reihe von Deskriptoren definiert die die Lernergebnisse beschreiben die fuumlr die Erlangung der diesem Niveau entsprechenden Qualifikationen in allen Qualifikationssystemen erforderlich sind
Kenntnisse Fertigkeiten Kompetenz
Das Ergebnis der Verarbeitung von Informationen durch Lernen Kenntnisse bezeichnen die Ge-samtheit der Fakten Grundsaumltze Theorien und Praxis in einem Arbeits- oder Lernbereich Im EQR werden Kenntnisse als Theo-rie- undoder Faktenwissen be-schrieben
Die Faumlhigkeit Kenntnisse anzu-wenden und Know-how einzuset-zen um Aufgaben auszufuumlhren und Probleme zu loumlsen Im EQR wer-den Fertigkeiten als kognitive Fer-tigkeiten (logisches intuitives und kreatives Denken) und praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden Mate-rialien Werkzeugen und Instru-menten) beschrieben
Die nachgewiesene Faumlhigkeit Kenntnisse Fertigkeiten sowie per-soumlnliche soziale und methodische Faumlhigkeiten in Arbeits- oder Lernsi-tuationen und fuumlr die berufliche undoder persoumlnliche Entwicklung zu nutzen Im EQR wird Kompetenz im Sinne der Uumlbernahme von Verant-wortung und Selbststaumlndigkeit be-schrieben
13
DQR-Handbuch Stand 01082013
Demgegenuumlber hat ein DQR-Niveau folgende Struktur
Abb 4 Struktur der DQR-Niveaus (Grundlage DQR-Dokument 2011)
Niveauindikator Der Niveauindikator charakterisiert zusammenfassend die Anforderungsstruktur in einem Lern- oder Arbeitsbe-reich in einem wissenschaftlichen Fach oder beruflichen Taumltigkeitsfeld
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Fachkompetenz umfasst Wissen und Fertigkeiten Sie ist die Faumlhigkeit und Bereitschaft Aufgaben und Prob-lemstellungen eigenstaumlndig fachlich angemessen me-thodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beur-teilen
Personale Kompetenz ndash auch Persona- leHumankompetenz ndash umfasst Sozialkompetenz und
Selbstaumlndigkeit Sie bezeichnet die Faumlhigkeit und Be- reitschaft sich weiterzuentwickeln und das eigene Le-
ben eigenstaumlndig und verantwortlich im jeweiligen sozi- alen kulturellen bzw beruflichen Kontext zu gestalten
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Wissen bezeichnet die Gesamtheit der Fakten Grundsaumltze Theorien und Praxis in einem Lern- oder Arbeitsbereich als Ergeb-nis von Lernen und Ver-stehen Der Begriff Wissenwird synonym zu bdquoKennt-nisseldquo verwendet
Fertigkeiten bezeichnen die Faumlhigkeit Wissen an-zuwenden und Know-how einzusetzen um Aufgaben auszufuumlhren und Probleme zu loumlsen Wie im Europaumli-
schen Qualifikationsrah-men werden Fertigkeiten als kognitive Fertigkeiten (logisches intuitives und kreatives Denken) und als praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Metho-den Materialien Werk-zeugen und Instrumenten) beschrieben
Sozialkompetenz be-zeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft zielorientiert mit anderen zusammenzu-arbeiten ihre Interessen und sozialen Situationen zu erfassen sich mit ihnen rational und verantwor-tungsbewusst auseinander-zusetzen und zu verstaumlndi-gen sowie die Arbeits- und Lebenswelt mitzugestalten
Selbstaumlndigkeit bezeich-net die Faumlhigkeit und Be-reitschaft eigenstaumlndig und verantwortlich zu handeln eigenes und das Handeln anderer zu reflek-tieren und die eigene Handlungsfaumlhigkeit wei-terzuentwickeln
Differenziert nach den Subkategorienhellip
bull Tiefe bull Breite
bull Instrumentelle Fertig-keiten
bull systemische Fertigkei-ten
bull Beurteilungsfaumlhigkeit
bull Team- Fuumlhrungsfaumlhig-keit
bull Mitgestaltung bull Kommunikation
bull Eigenstaumlndigkeit Verantwortung
bull Reflexivitaumlt bull Lernkompetenz
Die Architektur der DQR-Matrix macht gegenuumlber dem EQR-Ansatz deutlich dass im deutschen Bil-
dungssystem ein ganzheitliches Kompetenzverstaumlndnis von zentraler Bedeutung ist
Die zentrale Stellung des Kompetenzbegriffs im DQR ist sowohl mit der Einfuumlhrung des Niveauindika-
tors als auch mit der Vier-Saumlulen-Struktur eng verknuumlpft Im Unterschied zum EQR ist jedem Niveau ein
kurzer Text vorangestellt der die Anforderungsstruktur des jeweiligen Niveaus (bdquoNiveauindikatorldquo) be-
schreibt Die Vier-Saumlulen-Struktur wurde gewaumlhlt um Handlungskompetenz in allen ihren Aspekten
angemessen abzubilden
14
DQR-Handbuch Stand 01082013
Exemplarisch kann dies an der Kategorie bdquoSelbstaumlndigkeitldquo erlaumlutert werden Im EQR ist dies eine der
beiden Kategorien die zur Beschreibung der von einem Lernenden erreichten Kompetenz verwendet
werden Im DQR werden einzelne Aspekte von Selbstaumlndigkeit ndash und damit zugleich aus deutscher Sicht
wichtige und in den Bildungsgaumlngen verankerte Bildungsziele ndash explizit gemacht Eigenstaumlndig-
keitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz Diese sind der Hauptkategorie bdquoSelbstaumlndigkeitldquo
subsumiert Sie erlaumlutern in welchen Dimensionen sich Selbstaumlndigkeit entfaltet In einem dynamischen
Umfeld schlieszligt sie z B die Faumlhigkeit ein die eigenen Kompetenzen zu Umgebungsbedingungen ins
Verhaumlltnis zu setzen Lernbedarf zu erkennen und auf dieser Basis Lernprozesse zu planen und zielorien-
tiert umzusetzen (Lernkompetenz)
Der EQR der als uumlbergreifendes Transparenzinstrument in der Lage sein muss unterschiedliche nationa-
le Bildungsziele zueinander in Beziehung zu setzen stellt die abstrakte Kategorie der Lernergebnisse in
den Mittelpunkt Kompetenz erscheint hier als eine Lernergebniskategorie neben anderen den Kenntnis-
sen und Fertigkeiten Demgegenuumlber bildet der Kompetenzbegriff im DQR die Klammer fuumlr alle be-
trachteten Lernergebnisse Er bezeichnet bdquodie Faumlhigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und
Fertigkeiten sowie persoumlnliche soziale und methodische Faumlhigkeiten zu nutzen und sich durchdacht so-
wie individuell und sozial verantwortlich zu verhaltenldquo (DQR-Dokument Glossar) Wissen und Fertig-
keiten ndash Saumlule 1 und 2 ndash werden als Aspekte von Fachkompetenz dargestellt Sozialkompetenz und Selb-
staumlndigkeit ndash Saumlule 3 und 4 ndash als Aspekte Personaler Kompetenz
Dargestellt werden durchgehend bdquozu Kompetenzen gebuumlndelte Lernergebnisseldquo (DQR-Dokument
Glossar) Diese bdquoBuumlndelungldquo ist eine doppelte Erstens bezieht der DQR die mit einer Qualifikation ver-
bundenen Lernergebnisse auf die berufliche und persoumlnliche Entwicklung des Lernenden (Fachkompe-
tenz ndash Personale Kompetenz) zweitens verdeutlicht er die Ausrichtung aller erzielten Lernergebnisse auf
das kompetente Agieren unter Bedingungen definierter Anforderungsstrukturen (beschrieben im Niveau-
indikator)
Der DQR verlangt zum Erreichen eines bestimmten Niveaus nicht bdquomehrldquo oder bdquowenigerldquo Wissen oder
Fertigkeiten als der EQR Zum Ausdruck gebracht wird vielmehr der Stellenwert von Wissen und Fertig-
keiten im Kontext der jeweiligen Anforderungsstruktur
15
DQR-Handbuch Stand 01082013
Abb 5 Uumlbersicht uumlber die Definitionen der Subkategorien des DQR
Kompetenzbereich Subkategorien Wissen Tiefe Bezeichnet den Grad der Durchdringung eines Bereichs des allgemeinen beruflichen
oder wissenschaftlichen Wissens Breite Bezieht sich auf die Anzahl von Bereichen des allgemeinen beruflichen oder wissen-
schaftlichen Wissens die mit einer Qualifikation verbunden sind
Fertigkeiten Instrumentale Fertigkeiten Sind Fertigkeiten der Anwendung sei es von Ideen Theorien Methoden Hilfsmitteln
Technologien und Geraumlten Systemische Fertigkeiten
Sind auf die Generierung von Neuem gerichtet Sie setzen instrumentale Fertigkeiten voraus und erfordern die Einschaumltzung von und den adaumlquaten Umgang mit komplexen
Zusammenhaumlngen Beurteilungsfaumlhigkeit
Ist die Faumlhigkeit Lern- oder Arbeitsprozesse und ihre Ergebnisse mit relevanten Maszligstauml- ben zu vergleichen und auf dieser Grundlage zu bewerten
Sozialkompetenz Teamfaumlhigkeit Ist die Faumlhigkeit innerhalb einer Gruppe zur Erreichung von Zielen zu kooperieren
Fuumlhrungsfaumlhigkeit Bezeichnet die Faumlhigkeit in einer Gruppe oder einer Organisation auf zielfuumlhrende und
konstruktive Weise steuernd und richtungsweisend auf das Verhalten anderer Menschen einzuwirken
Die Faumlhigkeit zur Mitgestaltung Ermoumlglicht es sich konstruktiv in die Weiterentwicklung der Umfeldbedingungen in
einem Lern- oder Arbeitsbereich einzubringenKommunikation
Bezeichnet den verstaumlndigungsorientierten Austausch von Informationen zwischen Per- sonen in Gruppen und Organisationen
Selbstaumlndigkeit Eigenstaumlndigkeit Bezeichnet die Faumlhigkeit und das Bestreben in unterschiedlichen Situationen angemes-
sene Entscheidungen zu treffen und ohne fremde Hilfe zu handeln Verantwortung
Bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft selbstgesteuert zur Gestaltung von Prozessen unter Einbeziehung der moumlglichen Folgen beizutragen
Reflexivitaumlt Beinhaltet die Faumlhigkeit mit Veraumlnderungen umzugehen aus Erfahrungen zu lernen und
kritisch zu denken und zu handeln Lernkompetenz
Ist die Faumlhigkeit sich ein realistisches Bild vom Stand der eigenen Kompetenzentwick- lung zu machen und diese durch angemessene Schritte weiter voranzutreiben
Der DQR soll Qualifikationen des deutschen Bildungssystems durch Verknuumlpfung mit dem EQR euro-
paweit vergleichbar machen Dem DQR werden auf den einzelnen Niveaus solche Qualifikationen zuge-
ordnet von denen aufgrund der uumlber Qualitaumltsverfahren abgesicherten Regelstandards erwartet werden
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DQR-Handbuch Stand 01082013
kann dass sie mit den beschriebenen Lernergebnissen verbunden sind Der DQR beschreibt auf acht
Niveaus fachliche und personale Kompetenzen an denen sich die Einordnung der Qualifikationen orien-
tiert Da im DQR durchgehend von Kompetenzen die Rede ist wurde auf die Verwendung des Modal-
verbs bdquokoumlnnenldquo in der Matrix durchgehend verzichtet
Abb 6 DQR Matrix
Niveau 1 Uumlber Kompetenzen zur Erfuumlllung einfacher Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern-oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt unter Anleitung
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber elementares allge-meines Wissen verfuumlgen Einen ersten Einblick in einen Lern- oder Arbeits-bereich haben
Uumlber kognitive und prakti-sche Fertigkeiten verfuumlgen um einfache Aufgaben nach vorgegebenen Regeln auszufuumlhren und deren Ergebnisse zu beurteilen Elementare Zusammen-haumlnge herstellen
Mit anderen zusammen lernen oder arbeiten sich muumlndlich und schriftlich informieren und austau-schen
Unter Anleitung lernen oder arbeiten Das eigene und das Han-deln anderer einschaumltzen und Lernberatung anneh-men
Niveau 2 Uumlber Kompetenzen zur fachgerechten Erfuumlllung grundlegender Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anlei-tung
Fachkompetenz
Wissen Fertigkeiten
Personale Kompetenz
Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber elementares allge-meines Wissen verfuumlgen Uumlber grundlegendes all-gemeines Wissen und grundlegendes Fachwissein einem Lern- oder Ar-beitsbereich verfuumlgen
Uumlber grundlegende kogni-tive und praktische Fertig-keiten zur Ausfuumlhrung vonAufgaben in einem Lern-
n oder Arbeitsbereich verfuuml-gen und deren Ergebnisse nach vorgegebenen Maszlig-staumlben Beurteilen sowie Zusammenhaumlnge herstel-len
In einer Gruppe mitwirken Allgemeine Anregungen
und Kritik aufnehmen und aumluszligern In muumlndlicher und schrift-licher Kommunikation situationsgerecht agieren und reagieren
In bekannten und stabilen Kontexten weitgehend unter Anleitung verantwor-tungsbewusst lernen oder arbeiten Das eigene und das Han-deln anderer einschaumltzen Vorgegebene Lernhilfen nutzen und Lernberatung nachfragen
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Niveau 3 Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Erfuumlllung fachlicher Anforderungen in einem noch uumlberschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber erweitertes allgemei-nes Wissen oder uumlber er-weitertes Fachwissen in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Uumlber ein Spektrum von kognitiven und praktischen Fertigkeiten zur Planung und Bearbeitung von fach-lichen Aufgaben in einem Lernbereich oder berufli-chen Taumltigkeitsfeld verfuuml-gen Ergebnisse nach weitge-hend vorgegebenen Maszlig-staumlben beurteilen einfache Transferleistungen erbrin-gen
In einer Gruppe mitwirken und punktuell Unterstuumlt-zung anbieten Die Lern- oder Arbeitsum-gebung mitgestalten Ab-laumlufe gestalten und Ergeb-nisse adressatenbezogen darstellen
Auch in weniger bekann-ten Kontexten eigenstaumlndig und verantwortungsbe-wusst lernen oder arbeiten Das eigene und das Han-deln anderer einschaumltzen Lernberatung nachfragen und verschiedene Lernhil-fen auswaumlhlen
Niveau 4 Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfas-senden sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber vertieftes allgemei-nes Wissen oder uumlber fach-theoretisches Wissen in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Uumlber ein breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfuumlgen die selbstaumlndige Aufgabenbe-arbeitung und Problemlouml-sung sowie die Beurteilung von Arbeitsergebnissen und -prozessen unter Ein-beziehung von Handlungs-alternativen und Wechsel-wirkungen mit benachbar-ten Bereichen ermoumlgli-chen Transferleistungen erbrin-gen
Die Arbeit in einer Gruppe und deren Lern- oder Ar-beitsumgebung mitgestal-ten und kontinuierlich Unterstuumltzung anbieten Ablaumlufe und Ergebnisse begruumlnden Uumlber Sachverhalte umfas-send kommunizieren
Sich Lern- und Arbeitszie-le setzen sie reflektieren realisieren und verantwor-ten
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DQR-Handbuch Stand 01082013
Niveau 5 Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen spezialisierten sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber integriertes Fachwis-sen in einem Lernbereich oder uumlber integriertes berufli-ches Wissen in einem Taumltigkeitsfeldverfuumlgen Das schlieszligt auch vertief-tes fachtheoretisches Wis-sen ein Umfang und Grenzen des Lernbereichs oder berufli-chen Taumltigkeitsfelds ken-nen
Uumlber ein sehr breites Spektrum spezialisierter kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfuumlgen Arbeitsprozesse uumlbergrei-fend planen und sie unter umfassender Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Berei-chen beurteilen Umfassende Transferleis-tungen erbringen
Arbeitsprozesse koopera-tiv auch in heterogenen Gruppen planen und ge-stalten andere anleiten undmit fundierter Lernbera-tung unterstuumltzen Auch fachuumlbergreifend komplexe Sachverhalte strukturiert zielgerichtet und adressatenbezogen darstellen Interessen und Bedarf von Adressaten vorausschau-end beruumlcksichtigen
Eigene und fremd gesetzte Lern- und Arbeitsziele reflektieren bewerten
selbstgesteuert verfolgen und verantworten sowie Konsequenzen fuumlr die Arbeitsprozesse im Team ziehen
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DQR-Handbuch Stand 01082013
Niveau 6 Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Prob-lemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftli-chen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber breites und integriertes Wis-sen einschlieszliglich der wissen-schaftlichen Grundlagen der prak-tischen Anwendung eines wissen-schaftlichen Faches sowie eines kritischen Verstaumlndnisses der wich-tigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Ba-chelor-Ebene] des Qualifikations-rahmens fuumlr Deutsche Hochschul-abschluumlsse) oder uumlber breites und integriertes beruf-liches Wissen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklun-gen verfuumlgen Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wissenschaftlichen Faches oder eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Berei-chen verfuumlgen
Uumlber ein sehr breites Spekt-rum an Methoden zur Bear-beitung komplexer Proble-me in einem wissenschaftli-chen Fach (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikations-rahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen oder einem beruflichen Taumltig-keitsfeld verfuumlgen Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlcksichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beurteilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforde-rungen
In Expertenteams ver-antwortlich arbeiten oder Gruppen oder Organisa-tionen4 verantwortlich leiten Die fachliche Entwick-lung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumentativ vertreten und mit ihnen weiter-entwickeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definieren reflektie-ren und bewerten und Lern- und Ar-beitsprozesse eigen-staumlndig und nachhal-tig gestalten
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Niveau 7 Uumlber Kompetenzen zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenver-antwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten be-ruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch haumlufige und unvorhersehbare Veraumlnderun-gen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber umfassendes detail-liertes und spezialisiertes Wissen auf dem neuesten Erkenntnisstand in einem wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 2 [Master-Ebene] des Quali-fikationsrahmens fuumlr Deut-sche Hochschulabschluumlsse) oder uumlber umfassendes berufli-ches Wissen in einem strategieorientierten beruf-lichen Taumltigkeitsfeld ver-fuumlgen Uumlber erweitertes Wissen in angrenzenden Bereichen verfuumlgen
Uumlber spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkei-ten zur Loumlsung auch strategi-scher Probleme in einem wis-senschaftlichen Fach (entspre-chend der Stufe 2 [Master-Ebene] des Qualifikationsrah-mens fuumlr Deutsche Hochschul-abschluumlsse) oder in einem beruflichen Taumltig-keitsfeld verfuumlgen Auch bei unvollstaumlndiger In-formation Alternativen abwauml-gen Neue Ideen oder Verfahren entwickeln anwenden und unter Beruumlcksichtigung unter-schiedlicher Beurteilungsmaszlig-staumlbe bewerten
Gruppen oder Organisa-tionen im Rahmen kom-plexer Aufgabenstellun-gen verantwortlich leitenund ihre Arbeitsergeb-nisse vertreten Die fachliche Entwick-lung anderer gezielt foumlrdern Bereichsspezifische und -uumlbergreifende Diskussi-onen fuumlhren
Fuumlr neue anwendungs- oder forschungsorientier-te Aufgaben Ziele unter
Reflexion der moumlglichen gesellschaftlichen wirt-schaftlichen und kultu-rellen Auswirkungen definieren geeignete Mittel einsetzen und hierfuumlr Wissen eigen-staumlndig erschlieszligen
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DQR-Handbuch Stand 01082013
Niveau 8 Uumlber Kompetenzen zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Ent-wicklung innovativer Loumlsungen und Verfahren in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungs-struktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber umfassendes spezia-lisiertes und systemati-sches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfuuml-gen und zur Erweiterung des Wissens der Fachdis-ziplin beitragen (entspre-chend der Stufe 3 [Dokto-ratsebene] des Qualifikati-onsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) oder uumlber umfassendes berufli-ches Wissen in einem strategie- und innovations-orientierten beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Uumlber entsprechendes Wis-sen an den Schnittstellen zu angrenzenden Berei-chen verfuumlgen
Uumlber umfassend entwi-ckelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Loumlsungneuartiger Problemstellun-gen in den Bereichen For-schung Entwicklung oder Innovation in einem spezi-alisierten wissenschaftli-chen Fach (entsprechend der Stufe 3 [Doktoratsebe-ne] des Qualifikationsrah-mens fuumlr Deutsche Hoch-schulabschluumlsse) oder in einem beruflichen Tauml-tigkeitsfeld verfuumlgen Innovative Prozesse auch taumltigkeitsfelduumlbergreifend konzipieren durchfuumlhren steuern reflektieren und beurteilen Neue Ideen und Verfahren beurteilen
Organisationen oder Grup-pen mit komplexen bzw
interdisziplinaumlren Aufga-benstellungen verantwort-lich leiten dabei ihre Po-tenziale aktivieren Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt foumlrdern Fachuumlbergreifend Diskus-sionen fuumlhren und in fach-spezifischen Diskussionen innovative Beitraumlge ein-bringen auch in internati-onalen Kontexten
Fuumlr neue komplexe an-wendungs- oder for-schungsorientierte Aufga-ben Ziele unter Reflexion der moumlglichen gesell-schaftlichen wirtschaftli-chen und kulturellen Aus-wirkungen definieren geeignete Mittel waumlhlen und neue Ideen und Pro-zesse entwickeln
Das weite Kompetenzverstaumlndnis des DQR das sowohl kognitive als auch affektive und motivationale
Komponenten beruumlcksichtigt (vgl Abschnitt 23) zielt auf eine umfassende Handlungsfaumlhigkeit und
Muumlndigkeit unter Einschluss von Partizipation und Reflexivitaumlt Es ermoumlglicht so einen Bruumlckenschlag
zwischen beruflicher und allgemeiner bzw akademischer Bildung Kompetenz wird hier im Sinne eines
ganzheitlichen Vermoumlgens zur Problemloumlsung verstanden das sich aus verschiedenen handlungsleiten-
den Wissensbestandteilen zusammensetzt Unter Handlungskompetenz versteht man demzufolge die
Faumlhigkeit selbststaumlndig zu handeln und Entscheidungen zu treffen
Damit ist der Kompetenzbegriff des DQR anschlussfaumlhig an das Konzept der beruflichen Handlungsfauml-
higkeit Als bildungsbereichsuumlbergreifender Rahmen reduziert er Handlungsfaumlhigkeit jedoch nicht auf
berufliche Handlungsfaumlhigkeit sondern fasst sie weiter Die fuumlr die Deskriptoren gewaumlhlten Formulie-
rungen bringen das dadurch zum Ausdruck dass sie Niveauunterschiede von Qualifikationen mit Blick
auf bdquoLern- oder Arbeitsbereicheldquo beschreiben
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DQR-Handbuch Stand 01082013
Dem DQR liegt entsprechend dem deutschen Bildungsverstaumlndnis ein weiter Bildungsbegriff zugrunde
auch wenn sich der DQR wie der EQR ausdruumlcklich nur auf ausgewaumlhlte Merkmale konzentriert
Gleichwohl sind beispielsweise Zuverlaumlssigkeit Genauigkeit Ausdauer und Aufmerksamkeit aber auch
interkulturelle und interreligioumlse Kompetenz gelebte Toleranz und demokratische Verhaltensweisen
sowie normative ethische und religioumlse Reflexivitaumlt konstitutiv fuumlr die Entwicklung von Handlungskom-
petenz Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-
Matrix nicht eigens Erwaumlhnung
25 Verhaumlltnis zum Europaumlischen Hochschulraum (EHEA)
Der DQR stellt einen bildungsbereichsuumlbergreifenden Rahmen dar Schon 2005 hatte Deutschland einen
Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse (HQR) verabschiedet und hat dazu 2008 im
Rahmen der European Higher Education Area (EHEA) die Selbstzertifizierung abgeschlossen Bei der
Entwicklung des DQR wurde auf die Kompatibilitaumlt mit dem HQR geachtet
Der HQR wurde unter Beteiligung der nationalen Akteure im Bologna-Prozess entwickelt und am 21
April 2005 von der KMK beschlossen Er enthaumllt typische Merkmale (Deskriptoren) zur Beschreibung
der aufeinander aufbauenden Zyklen Bachelor Master und Doktorat im Hinblick auf Lernergebnisse und
Kompetenzen und umfasst Kreditpunktbereiche gemaumlszlig ECTS fuumlr den ersten und zweiten Zyklus Der
HQR ist in drei Abschnitte unterteilt In der Einleitung werden die formalen Grundlagen der Studien-
struktur an deutschen Hochschulen beschrieben Im Hauptteil folgen dann die Beschreibungen der drei
Niveaus Bachelor Master und Doktorat nach identischem Muster Die linke Spalte enthaumllt Angaben zu
bdquoWissen und Verstehenldquo unterteilt in Wissensverbreiterung und Wissensvertiefung Sie beschreibt die
erworbenen Kompetenzen mit Blick auf den fachspezifischen Wissenserwerb In der mittleren Spalte
werden die Kompetenzen des bdquoKoumlnnensldquo oder der bdquoWissenserschlieszligungldquo beschrieben unterteilt nach
instrumentalen systemischen und kommunikativen Kompetenzen Diese Kategorie umfasst die Kompe-
tenzen der Wissensanwendung (Methodenkompetenz) sowie kommunikative und soziale Kompetenzen
In der dritten Spalte werden nochmals die wichtigsten bdquoformalen Aspekteldquo wie Workload etc aufgefuumlhrt
Hier sind vor allem die Zugangs- und Anschlussmoumlglichkeiten hervorzuheben die von besonderer Be-
deutung fuumlr die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen aus unterschiedlichen Bildungsbereichen
sind Die Niveaus 6 7 und 8 des DQR entsprechen hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und
Kompetenzen den Stufen 1 (Bachelor-Ebene) 2 (Master-Ebene) und 3 (Doktoratsebene) des HQR
Der HQR beschreibt den Hochschulbereich und schlieszligt die Beschreibung von Schnittstellen zur berufli-
chen Bildung ein Aufgenommen wurde die Option aufbauend auf dieser ersten grundlegenden Systema-
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DQR-Handbuch Stand 01082013
tik den Qualifikationsrahmen fuumlr andere Bereiche des Bildungssystems (vor allem Berufsbildung und
Weiterbildung) in den naumlchsten Jahren weiter zu entwickeln Dem wurde mit der Erarbeitung des DQR
gemeinsam mit Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz und des Wissenschaftsrats gefolgt Dabei
wurde auf die Kompatibilitaumlt der Begrifflichkeiten von DQR und HQR geachtet
Der HQR ist wiederum mit dem von der Bologna Follow-up Group entwickelten uumlbergreifenden Qualifi-
kationsrahmen fuumlr Hochschulabschluumlsse im Europaumlischen Hochschulraum kompatibel Die Selbstzertifi-
zierung wurde im September 2008 abgeschlossen Der Bericht ist auf den Webseiten des BMBF der
KMK und von ENICNARIC11 veroumlffentlicht
11 Alle Laumlnder der Europaumlischen Union (EU) des Europaumlischen Wirtschaftraumes (EWR) die Schweiz sowie die Staaten des Europarats und der UNESCO (Region Europa) unterhalten nationale Informationsstellen fuumlr Anerkennungsfragen In der Regel beschraumlnken sich derenAufgaben auf Fragen der Aumlquivalenzen im Hochschulbereich Die Informationsstellen der EU-EWR-Staaten heiszligen NARIC (National Academic Recognition Information Centre) die Informationsstellen der Staaten des Europarats und der UNESCO Region Europa ENIC (European National Information Centre)Beide Stellen haben sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen Die NARICs sind in der Regel auch die ENICs ihrer jeweiligen Staaten Die Zentralstelle fuumlr auslaumlndisches Bildungswesen (ZAB) ist das deutsche NARIC und ENIC
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DQR-Handbuch Stand 01082013
3 Das Vorgehen bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR
31 Der erste Schritt Zuordnung von Ankerqualifikationen
Die Zuordnung der Qualifikationen zum DQR war ein laumlnger dauernder Prozess unter breiter Beteiligung
von Akteuren aller Bildungsbereiche Nach Vorlage des DQR-Diskussionsvorschlags im Februar 2009
fand von Mai 2009 bis Juli 2010 die zweite DQR-Erarbeitungsphase zur Erprobung der Matrix statt Sie
startete am 25 Mai 2009 mit einer Auftaktveranstaltung und der Konstituierung von vier Arbeitsgrup-
pen Ziel war es zu nachvollziehbaren konsensfaumlhigen exemplarischen Zuordnungen ausgewaumlhlter Qua-
lifikationen des deutschen Bildungssystems (bdquoAnkerqualifikationenldquo) zu kommen die Handhabbarkeit
der Matrix des DQR-Entwurfs zu uumlberpruumlfen und diese noumltigenfalls weiterzuentwickeln Experten aus
Schule Wirtschaft und Gewerkschaften Wissenschaft Bundesinstitut fuumlr Berufsbildung und Bildungs-
praxis pruumlften in vier ausgewaumlhlten Berufs- und Taumltigkeitsfeldern (Gesundheit Handel MetallElektro
und IT-Bereich)
bull auf welchen Niveaus die exemplarisch betrachteten Qualifikationen im Sinne des definierten
Kompetenzbegriffs jeweils anzusiedeln waren und
bull an welchen Stellen des Matrix-Entwurfs Anpassungen erforderlich waren
Die Expertengruppen sollten nach Moumlglichkeit ein Einvernehmen uumlber die Zuordnung der betrachteten
Qualifikationen herstellen Fuumlr den Fall dass sich keine Einigung erreichen lieszlig wurde die Dokumenta-
tion von Mehrheits- und Minderheitsvoten vorgesehen Die entwickelten Empfehlungen bildeten die
Grundlage fuumlr die weitere DQR-Erarbeitung in der B-L-KG DQR und im AK DQR
Das methodische Instrument bdquoExpertenworkshopldquo wurde aus verschiedenen Gruumlnden genutzt
bull Die Einbindung von Fachleuten mit Expertise in den Bereichen Kompetenzbeschreibung und -
feststellung sowie Erstellung und Interpretation von Curricula erlaubte die Uumlberpruumlfung der
Handhabbarkeit des DQR-Entwurfs in einem experimentellen Setting
bull Die Gruppenarbeit konnte durch Bereitstellung von Problemaufrissen und Fragenkatalogen
strukturiert werden ohne die erforderliche Offenheit des Reflexionsprozesses in Frage zu stellen
bull Die Initiierung des erforderlichen bildungsbereichsuumlbergreifenden Diskurses wurde moumlglich
Unterschiedliche Praumlmissen Herangehensweisen und Begriffsverstaumlndnisse konnten transparent
gemacht diskutiert und dokumentiert werden
25
DQR-Handbuch Stand 01082013
Als Grundlage fuumlr die Zuordnung der ausgewaumlhlten Qualifikationen dienten die jeweiligen Ordnungsmit-
tel d h Gesetze Verordnungen Rahmenvereinbarungen und Rahmenlehrplaumlne der Kultusministerkon-
ferenz Studienordnungen Richtlinien und Lehrplaumlne der Laumlnder und Pruumlfungsordnungen
Es zeigte sich dass die Beschreibung der Qualifikationen in den Ordnungsmitteln oft nicht konsequent
lernergebnisorientiert erfolgt Dies fuumlhrte dazu dass bei den Niveauzuordnungen oftmals Unschaumlrfen
festgestellt wurden Um zu transparenten und konsensualen Zuordnungen zu kommen war daher ein
zweiter Auswertungsschritt erforderlich Dieser erfolgte in der Bund-Laumlnder-Koordinierungsgruppe
DQR und im Arbeitskreis DQR Dabei wurden Widerspruumlche in den Expertenvoten auf der Grundlage
von Analysen in weiteren Expertenteams soweit moumlglich bereinigt Auf dieser Grundlage erarbeiteten die
Gremien eine einvernehmliche Entscheidung Parallel zur Auswertung der Ergebnisse wurde mit der
Erstellung des DQR-Handbuchs begonnen das hier in erster Version vorgelegt wird
32 Technische Hinweise
Die Hauptgrundlage fuumlr die Zuordnung von Qualifikationen zum DQR bilden die Niveauindikatoren und
Deskriptoren des DQR Diese orientieren sich an Lernergebnissen dh an dem was Lernende am Ende
einer Lernperiode wissen und tun koumlnnen Da sie unabhaumlngig von Merkmalen wie der Ausbildungsdauer
dem Lernort oder der Lernform formuliert sind koumlnnen sie gleichermaszligen fuumlr die Beschreibung von
Qualifikationen aus dem formalen dem nicht-formalen und dem informellen Bereich verwendet werden
Aus der Logik des DQR und den Erfahrungen bei der Zuordnung der Ankerqualifikationen lassen sich
die folgenden technischen Hinweise ableiten
(a) Bedeutung einer DQR-Zuordnung Die Matrix-Felder des DQR (bdquoDeskriptorenldquo) geben generische
Beschreibungen der Auspraumlgung von Fachkompetenz und personaler Kompetenz uumlber die diejenigen
die eine Qualifikation auf dem betreffenden Niveau erworben haben mindestens verfuumlgen Der DQR
stellt insofern ein deskriptives Instrument dar
Bei der Anwendung der DQR-Matrix ist davon auszugehen dass grundsaumltzlich alle Niveaus auf unter-
schiedlichen Bildungswegen erreicht werden koumlnnen Es werden Aussagen uumlber die Gleichwertigkeit
nicht uumlber die Gleichartigkeit von Qualifikationen getroffen so dass z B uumlber die berufliche Bildung
erreichte Kompetenzen und akademisch erworbene Kompetenzen nebeneinander auf einem Niveau ste-
hen koumlnnen Damit wird auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungsbereiche und zur Durchlaumls-
sigkeit im Bildungssystem geleistet Dies druumlckt sich in vielen Formulierungen des DQR aus z B auf
Niveau 7 (Bereich Fertigkeiten)
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DQR-Handbuch Stand 01082013
Uumlber spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkeiten zur Loumlsung auch strategi-
scher Problem ein einem wissenschaftlichen Fach oder in einem beruflichen Taumltigkeitsshy
feld verfuumlgen
bdquoReservierungenldquo von DQR-Niveaus fuumlr bestimmte Bildungsbereiche sind grundsaumltzlich ausgeschlossen
(b) Outcome-Orientierung Die Deskriptoren des DQR orientieren sich nicht an Input-Faktoren wie
Lernzeit Lernort oder Lernkontext Sie benennen Lernergebnisse uumlber die Lernende am Ende einer
Lernperiode verfuumlgen Eine solche Beschreibung nach bdquolearning outcomesldquo ist unerlaumlsslich wenn Bil-
dungsgaumlnge bildungsbereichsuumlbergreifend vergleichbar gemacht werden sollen Lernergebnisse sind die
bdquogemeinsame Spracheldquo im Bildungsbereich Sie bezeichnen nicht den formalen Abschluss eines Bil-
dungsereignisses (bestandene Pruumlfung Zertifikat Erwerb einer Zugangsberechtigung) sondern seine
nachhaltigen handlungsrelevanten Wirkungen Dies entspricht dem eingefuumlhrten fachsprachlichen Ge-
brauch der englischen Termini bdquoinputldquo bdquooutputldquo und bdquooutcomeldquo
bull Mit bdquoinputldquo wird die Aufwendung von Ressourcen bezeichnet (z B Zeit Lern- und Arbeitsmit-
tel)
bull Der bdquooutputldquo ist das unmittelbare Ergebnis dieser Aufwendungen (z B bestandene Pruumlfungen)
bull Der Terminus bdquooutcomeldquo bezeichnet die weiterwirkenden Effekte von Aktivitaumlten im Falle des
Qualifikationsrahmens von Lernprozessen
Die Deskriptoren des DQR beschreiben bdquozu Kompetenzen gebuumlndelte Lernergebnisseldquo [DQR-Glossar]
bdquoKompetenz wird [hellip] als umfassende Handlungskompetenz verstandenldquo [Einfuumlhrung] Dieser aktive
Charakter kommt auch darin zum Ausdruck dass die Lernergebnisse im DQR durchgehend mit Verben
beschrieben werden (z B bdquoeinfache Transferleistungen erbringenldquo)
Bei der Zuordnungsarbeit sind Curricula Ausbildungs- und Fortbildungsverordnungen Rahmenlehrplauml-
ne Pruumlfungsordnungen und -praxis etc lernergebnisorientiert zu analysieren bzw ndash wo Entwicklung der
Qualifikation und DQR-Zuordnung parallel laufen ndash von vornherein lernergebnisorientiert abzufassen
Auch Zugangsbedingungen oder -berechtigungen die mit Qualifikationen verknuumlpft sind koumlnnen wich-
tige Hinweise fuumlr die Niveau-Zuordnung sein da durch sie ja bereits Qualifikationen zueinander in Be-
ziehung gesetzt werden Dabei sind jedoch bdquoKurzschluumlsseldquo zu vermeiden So fuumlhrt nicht jede Weiterqua-
lifizierung notwendig auf das naumlchsthoumlhere Niveau Maszliggeblich ist immer die Beurteilung der erzielten
Lernergebnisse
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DQR-Handbuch Stand 01082013
(c) Zur Arbeit mit den Kategorien des DQR Die Zielsetzung eines Qualifikationsrahmens macht es
erforderlich Lernergebnisse in einer Sprache zu beschreiben die einerseits hochabstrakt ist dabei ande-
rerseits Trennschaumlrfe und Anwendbarkeit der Kategorien gewaumlhrleistet Abweichungen von der Alltags-
sprache sind dabei unvermeidlich Dem DQR wurde daher ein Glossar beigegeben
Maszliggeblich fuumlr die Zuordnungsarbeit ist das DQR-Glossar Der Umgang mit den abstrakten Kategorien
des DQR wird daruumlber hinaus durch die bereits getroffenen Zuordnungen erleichtert Es sollten daher bei
neuen Zuordnungen stets die bereits im DQR verorteten Qualifikationen mit betrachtet und die Stimmig-
keit des Gesamtgefuumlges im Auge behalten werden
(d) Umgang mit der Saumlulenstruktur des DQR Die DQR-Matrix umfasst die vier Saumlulen bdquoWissenldquo
bdquoFertigkeitenldquo bdquoSozialkompetenzldquo und bdquoSelbstaumlndigkeitldquo Die fuumlr ein Niveau charakteristische Anforde-
rungsstruktur wird jeweils zusammenfassend durch den Niveauindikator beschrieben Bei der Durchfuumlh-
rung von Zuordnungen ist damit zu rechnen dass eine differenzierte Betrachtung von Qualifikationen zu
bdquouneindeutigenldquo Ergebnissen fuumlhrt Bezogen auf verschiedene Subkategorien des DQR und insbesondere
auf die Saumlulen bdquoFachkompetenzldquo und bdquoPersonale Kompetenzldquo werden sich innerhalb einer Qualifikation
immer wieder auch unterschiedliche Zuordnungen ergeben Im Interesse eines begruumlndeten Gesamtur-
teils ist es dann wichtig dass solche Differenzierungen identifiziert und als solche beschrieben werden
Zugleich ist das Ziel festzuhalten Qualifikationen als ganze einem Niveau des DQR zuzuordnen
Es kann erforderlich sein Entscheidungen zu einer sinnvollen Gewichtung der Saumlulen mit Blick auf die
Einstufung der Gesamtqualifikation zu treffen Es ist daher wichtig zunaumlchst die Lernergebnisse nach
Saumlulen getrennt zu betrachten Im zweiten Schritt sollte dann eine Gesamteinordnung im Sinne des Prin-
zips der bdquobesten Passungldquo (bdquoBest Fitldquo) vorgenommen werden Fuumlr die Zuordnung einer Qualifikation zu
einem Niveau ist es auch aus diesem Grund hilfreich diese mit anderen Qualifikationen zu vergleichen
die bereits dem als angemessen betrachteten (bzw dem naumlchst niedrigeren oder houmlheren) Niveau zuge-
ordnet wurden
(e) Inklusionsprinzip Die Formulierungen der DQR-Matrix folgen dem Inklusionsprinzip Das bedeu-
tet dass die houmlheren Niveaus grundsaumltzlich die Kompetenz-Beschreibungen der niedrigeren Niveaus mit
einschlieszligen Merkmale die bereits auf einem unteren Niveau beschrieben wurden werden auf den fol-
genden houmlheren Niveaus nicht erneut erwaumlhnt es sei denn sie erfahren eine Steigerung
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DQR-Handbuch Stand 01082013
Beispiel I (Steigerung)
Niveau 1 Sozialkompetenz
Niveau 2 Sozialkompetenz
hellipsich muumlndlich und schriftlich informie-ren und austauschen
hellipIn muumlndlicher und schriftlicher Kommu-nikation situationsgerecht agieren und reagieren
Die Formulierung auf Niveau 2 druumlckt aus dass von einem Zuwachs an Sicherheit und Selbstaumlndigkeit in der Kommunikation ausgegangen wird
Beispiel II (Inklusion)
Niveau 3 Selbstaumlndigkeit
Niveau 4 Selbstaumlndigkeit
Auch in weniger bekannten Kontexten selbststaumlndig und verantwortungsbewusst lernen oder arbeiten Das eigene und das Handeln anderer einschaumltzen Lernbera-tungen nachfragen und verschiedene Lernhilfen auswaumlhlen
Sich Lern- und Arbeitsziele setzen sie reflektieren bewerten und verantwor-ten
Es wird unterstellt dass auf Niveau 4 ebenfalls Lernberatung nachgefragt und unter verschiedenen Lernhil-fen ausgewaumlhlt wird
Das Inklusionsprinzip gilt fuumlr alle Saumlulen des DQR Fuumlr die Beschreibung der Fachkompetenz schlieszligt
die Anwendung des Inklusionsprinzips jedoch nicht die Behauptung ein dass in jedem Fall das jeweils
houmlhere Niveau im Einzelnen Wissen und Fertigkeiten des vorherigen Niveaus beinhaltet
Um dem Inklusionsprinzip gerecht zu werden sollte bei der Suche nach der optimalen Passung zwischen
den mit einer Qualifikation verbundenen Lernergebnissen und den Niveaubeschreibungen jeweils mit
den unteren Niveaus begonnen werden Der Vergleich sollte so lange durchgefuumlhrt werden bis Uumlber-
einstimmungen nicht mehr (oder nur mehr mit einzelnen Formulierungen) festgestellt werden koumlnnen
Die vier Beschreibungskategorien (Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz und Selbstaumlndigkeit) sind
grundsaumltzlich gleich wichtig Inwieweit Gewichtungen in die eine oder andere Richtung vorzunehmen
sind kann nur auf der Ebene der einzelnen Qualifikationen entschieden werden
(f) Zusammenfassung von Lernergebnissen zu Kompetenzbuumlndeln Bei der lernergebnisorientierten
Analyse von Qualifikationen sind verschiedene methodische Herangehensweisen moumlglich die zu ver-
gleichbaren Ergebnissen fuumlhren
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DQR-Handbuch Stand 01082013
bull Der bdquoinduktive Ansatzldquo geht von der Gliederung der vorliegenden Ordnungsmittel aus und
uumlbernimmt daraus Formulierungen fuumlr die Beschreibung des Lernergebnis-Profils einer Qualifi-
kation Nach der Sichtung der Ordnungsmittel wird im naumlchsten Schritt eine gegliederte Be-
schreibung der Lernergebnisse entsprechend der Strukturierung und den Formulierungen der
Ordnungsmittel erstellt
bull Der bdquodeduktive Ansatzldquo arbeitet die bdquooutcomesldquo entlang an Strukturmerkmalen der erworbenen
Handlungskompetenz ausgehend von der erwarteten (typischen) Anforderungsstruktur heraus
Die Lernergebnisse werden auf der Grundlage der verfuumlgbaren Ordnungsmittel nach bdquoKompe-
tenzbuumlndelnldquo dh nach Handlungs- oder Funktionsfeldern bzw Prozessen im Lern- oder Ar-
beitsbereich beschrieben D h es erfolgt eine Interpretation unter Outcome-Gesichtspunkten
Aus Zweckmaumlszligigkeitsgruumlnden wird in beiden Faumlllen eine Beschraumlnkung auf maximal zehn Kompetenz-
buumlndel (dh eine nicht zu kleinteilige Erfassung) empfohlen Dabei ist damit zu rechnen dass sich nicht
fuumlr jeden Gliederungspunkt Aussagen zu allen vier Saumlulen treffen lassen
Auch bei der Betrachtung der verschiedenen Kompetenzbuumlndel die eine Qualifikation konstituieren ist
mit einer gewissen Bandbreite von Niveauaussagen zu rechnen Es gilt das unter (d) zum bdquoBest-Fitldquo-
Prinzip Gesagte entsprechend
(g) Typenbildung Grundsaumltzlich ist es moumlglich die Zuordnung einer Qualifikation zu einem DQR-
Niveau mit ihrer Zugehoumlrigkeit zu einem Qualifikationstyp zu begruumlnden (Beispiel Ein konkreter Studi-
engang wird dem Niveau 6 zugeordnet weil er dem entsprechend zugeordneten Bildungsformat bdquoBa-
chelor-Studiengangldquo entspricht) Dies setzt jedoch voraus dass die Typisierung und die Niveauzuord-
nung des Typs auf transparente Weise begruumlndet werden (Im Beispiel wird die Zugehoumlrigkeit des Studi-
engangs zum Qualifikationstyp durch die Akkreditierung festgestellt Zur Begruumlndung der Niveauzuord-
nung der Bachelor-Studiengaumlnge vgl die Uumlbersicht der Zuordnungen im Anhang)
33 Welche Qualifikationen werden dem DQR zugeordnet
Eine Qualifikation wird im DQR definiert als das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validie-
rungsprozesses bei dem eine dafuumlr zustaumlndige Stelle festgestellt hat dass die Lernergebnisse einer Per-
son vorgegebenen Standards entsprechen
Dem DQR sollen alle Qualifikationen des formalen Systems d h alle landes- oder bundesrechtlich ge-
regelten Qualifikationen zugeordnet werden
30
DQR-Handbuch Stand 01082013
Daruumlber hinaus sollen das nicht-formale und das informelle Lernen beruumlcksichtigt werden In den kom-
menden Jahren wird gepruumlft werden
bull bei welchen Lernergebnissen dies sinnvoll bzw nicht sinnvoll ist
bull auf welche Weise es geschehen kann und
bull welche Voraussetzungen dabei zu beachten oder zu schaffen sind
Im Jahr 2013 wird in einem ersten Schritt untersucht werden wie Zuordnungen von Bildungsangeboten
im nicht-formalen Bereich aussehen koumlnnen die eine groszlige Naumlhe zum formalen Bereich aufweisen
Parallel wird vom BMBF eine Arbeitsgruppe bdquoValidierung informellen Lernensldquo eingerichtet deren
Ergebnisse bei der Weiterentwicklung des DQR beruumlcksichtigt werden sollen
31
DQR-Handbuch Stand 01082013
4 Rechtsstatus
41 Der DQR als orientierender Rahmen
Generell kann zwischen regulierenden und orientierenden Qualifikationsrahmen unterschieden werden
bull Regulierende Qualifikationsrahmen definieren rechtsverbindlich die innerhalb eines Bildungs-
systems moumlglichen Bildungswege und Anschlussmoumlglichkeiten Niveauzuordnungen sind mit
der Regelung von Zugaumlngen im Bildungssystem unmittelbar verknuumlpft
bull Orientierende Qualifikationsrahmen sind Transparenzinstrumente ohne Rechtswirkung Sie set-
zen auf eine bestehende Systematik von Bildungsformaten und Zugangsregelungen auf und las-
sen diese unberuumlhrt Ziel ist es ausschlieszliglich Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Qualifi-
kationen besser sichtbar zu machen
Der DQR ist ein Qualifikationsrahmen des zweiten Typs Er hat ausschlieszliglich orientierende Funktion
Die Aussagen uumlber die Gleichwertigkeit von Qualifikationen die er trifft betreffen ihr Anspruchsniveau
Es kann gleich sein bei unterschiedlichen Bildungsinhalten und in verschiedenen Bildungsbereichen
Gleichwertigkeit ist insofern zu unterscheiden von Gleichartigkeit Die Zuordnung von Qualifikationen
zum gleichen Niveau schlieszligt nicht die Behauptung ein dass diese mit Blick auf Zugaumlnge im Bildungs-
system oder auf dem Arbeitsmarkt untereinander substituierbar waumlren
Da der DQR ein orientierender Qualifikationsrahmen ist setzt die Zuordnung von Ergebnissen nicht-
formalen und informellen Lernens die (Weiter-)Entwicklung von Validierungsinstrumenten voraus
Europaumlische Vereinbarungen wie die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen bleiben
durch EQR und DQR unberuumlhrt Die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu
den Niveaus des DQR ersetzt nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen Das Erreichen
eines bestimmten Niveaus des DQR berechtigt nicht automatisch zum Zugang zum naumlchsten Niveau
Ebenso ist das Erreichen eines Niveaus entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen
42 Vermerk auf Qualifikationsnachweisen
Die Ausweisung der Zuordnung zum EQRDQR erfolgt verbindlich auf allen neu ausgestellten Qualifi-
kationsbescheinigungen durch die jeweils zustaumlndigen Institutionen (Schulen Kammern etc) Im Hoch-
schulbereich wird das EQR-DQR-Niveau im Diploma Supplement ausgewiesen
32
DQR-Handbuch Stand 01082013
Vermerkt wird die Zuordnung nur auf Bescheinigungen von Qualifikationen die in der Zuordnungsliste
(Anlage zum Gemeinsamen Beschluss) aufgefuumlhrt sind Die 2013 einsetzende Erarbeitung der Rechts-
vorschriften in den unterschiedlichen Zustaumlndigkeitsbereichen wird eine schrittweise Ausweisung der
Zuordnung von Qualifikationen zu einem DQREQR-Niveau auf den Qualifikationsbescheinigungen
ermoumlglichen
43 Institutionelle Verankerung
Die Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2008 zur Errichtung des
Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen (EQR)12 sieht die Einrichtung von nationa-
len Koordinierungsstellen in den Mitgliedstaaten vor bdquodie die Beziehung zwischen den nationalen Quali-
fikationssystemen und dem EQR unterstuumltzen und zusammen mit anderen zustaumlndigen nationalen Behoumlr-
den lenken um die Qualitaumlt und die Transparenz dieser Beziehung zu foumlrdernldquo (Empfehlung Nr 6
Abs1)
12 Abrufbar unter httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=OJC200811100010007DEPDF
Bund und Laumlnder haben der Nationalen Koordinierungsstelle DQR (B-L-KS DQR) reine Koordinie-
rungsaufgaben zugewiesen Gewaumlhlt wurde eine rechtlich niedrigschwellige Umsetzung auf der Grund-
lage des Gemeinsamen Beschlusses der Staumlndigen Konferenz der Kultusminister der Laumlnder in der Bun-
desrepublik des Bundesministeriums fuumlr Bildung und Forschung der Wirtschaftsministerkonferenz und
des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technologie der sich im Anhang dieses Dokuments befindet
bdquoZur Koordination der sich aus diesem Gemeinsamen Beschluss ergebenden Aufgaben treten Beauftragte
der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Bildung und Forschung sowie Beauftragte
der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technologie als Bund-
Laumlnder-Koordinierungsstelle DQR zusammen Bei Bedarf werden Vertreter weiterer Fachministerien
hinzugezogen Der AK DQR wird als Beratungsgremium beteiligt Die Bund-Laumlnder-
Koordinierungsstelle DQR handelt als Nationale Koordinierungsstelle im Sinne der Empfehlungen des
Europaumlischen Parlaments und des Rats der Europaumlischen Union vom 23April 2008 Sie uumlberpruumlft die
Zuordnungen im Hinblick auf die Stimmigkeit des Gesamtgefuumlges und nimmt insbesondere folgende
Aufgaben wahr
33
DQR-Handbuch Stand 01082013
bull Abgabe von Empfehlungen zur Verknuumlpfung der Qualifikationsniveaus des DQR mit denen des
EQR
bull Gewaumlhrleistung einer transparenten Methodik mit deren Hilfe die Qualifikationsniveaus des
DQR mit denen des EQR verknuumlpft werden um die Vergleichbarkeit zwischen diesen zu erleich-
tern (Handbuch)
bull Fuumlhrung eines Verzeichnisses der von den zustaumlndigen Stellen vorgenommenen Zuordnungen zu
einem Niveau des DQR und des EQR und die mindestens einmal jaumlhrlich erfolgende Veroumlffent-
lichung einer aktualisierten Fassung des Verzeichnisses
bull Sicherstellung der Information von Betroffenen wie und nach welchen Leitlinien in Deutschland
erworbene Qualifikationen uumlber den DQR an den EQR gekoppelt werden
bull Einbeziehung der Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen und weiterer betroffener Organi-
sationenldquo13
13 Artikel 3 Absatz 1 des Gemeinsamen Beschlusses (vollstaumlndig im Anhang) Das hier erwaumlhnte Verzeichnis wird im Rahmen dieses Handbuchs publiziert (Kapitel 5)
34
DQR-Handbuch Stand 01082013
5 Zuordnung von Qualifikationen im formalen Bereich
Im ersten Schritt wurden dem DQR Qualifikationen aus allen Bildungsbereichen zugeordnet die sich
durch besondere Arbeitsmarktrelevanz auszeichnen Sie sollen als Anker- bzw Referenzqualifikationen
fuumlr die Zuordnung weiterer Qualifikationen zum DQR dienen Die unten stehende Tabelle enthaumllt eine
Uumlbersicht uumlber die bislang zugeordneten Qualifikationstypen Weitere Qualifikationen insbesondere
solche der beruflichen Weiterbildung sind derzeit noch in der Beratung und werden nach dem im bdquoGe-
meinsamen Beschlussldquo beschriebenen Verfahren konsensual zugeordnet
Die vollstaumlndige Liste der zugeordneten Qualifikationen enthaumllt der Anhang (Anlage zum Gemeinsamen
Beschluss)
Die Zuordnungsliste wird entsprechend der Weiterentwicklung des DQR kontinuierlich erweitert und
jaumlhrlich aktualisiert (vgl 13)
35
DQR-Handbuch Stand 01082013
51 Uumlbersicht der zugeordneten Qualifikationen
Uumlbersicht der zugeordneten Qualifikationen Niveau Qualifikationen 1 Berufsausbildungsvorbereitung
bull Berufsvorbereitende Bildungsmaszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB) bull Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
2 Berufsausbildungsvorbereitung bull Berufsvorbereitende Bildungsmaszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB) bull Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bull Einstiegsqualifizierung (EQ)
Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung) 3 Duale Berufsausbildung (2-jaumlhrige Ausbildungen)
Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss) 4 Duale Berufsausbildung (3- und 3 frac12 jaumlhrige Ausbildungen)
Berufsfachschule (Assistentenberufe) Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung)
5 IT-Spezialist (Zertifizierter) Servicetechniker (Gepruumlfter)
6 Bachelor Fachkaufmann (Gepruumlfter) Fachschule (Staatlich Gepruumlfter hellip) Fachwirt (Gepruumlfter) Meister (Gepruumlfter) Operativer Professional (IT) (Gepruumlfter)
7 Master Strategischer Professional (IT) (Gepruumlfter)
8 Promotion
Weitere Qualifikationen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden nach dem im bdquoGemeinsamen
Beschlussldquo beschriebenen Verfahren konsensual zugeordnet
52 Vorgehen bei weiteren Zuordnungen
Gemaumlszlig der Vereinbarung vom 31Januar 2012 werden derzeit die noch ausstehenden Zuordnungen for-
maler Qualifikationen insbesondere diejenigen der geregelten Aufstiegsfortbildung beraten Auch hier
gilt dass jedes Qualifikationsniveau des DQR grundsaumltzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreich-
bar ist Grundlage der Beratung auf DQR-Zuordnung einer Qualifikation aus dem formalen Bereich ist
eine Reihe von Informationen Zur Darstellung dieser Informationen gibt es eine einheitliche Formatvor-
lage (siehe unten)
36
DQR-Handbuch Stand01082013
Im Bereich der formalen Bildung gibt der Ordnungsmittelgeber die Vorlage der B-L-KS DQR zur
Kenntnis und Dokumentation Er zeichnet fuumlr die Uumlberpruumlfung der Korrektheit der DQR-Zuordnung
verantwortlich Der Vertreter der zustaumlndigen Organisation bestaumltigt durch seine Unterschrift die
Vollstaumlndigkeit und Richtigkeit der in der Vorlage gemachten Angaben
Folgende Angaben sind im Einzelnen erforderlich
Unter 1 wird der Charakter des betreffenden Qualifikationstyps bzw der Einzelqualifikation zushy
sammenfassend beschrieben wobei bereits auf die Hauptkategorien des DQR ndash Wissen Fertigkeiten
Sozialkompetenz und Selbstaumlndigkeit ndash Bezug genommen wird Insbesondere werden Angaben zum
Qualifikationsprofil bzw den beruflichen Taumltigkeitsfeldern von Absolventen und zum Pruumlfungsshy
Feststellungsverfahren gemacht (Zulassungsvoraussetzungen und Form der Pruumlfung)
Sodann erfolgt unter 2 eine Darstellung des Qualifikationstypsder Einzelqualifikation Dabei wershy
den Qualifikationstypen anhand eines Beispiels (bdquoAnkerqualifikationldquo) beschrieben wie im Abshy
schnitt 32 unter (g) erlaumlutert Es wird mit der Angabe folgender Rahmendaten begonnen
bull Bezeichnung des Bildungsgangs
bull einschlaumlgige rechtliche Grundlagen
bull relevante Empfehlungen und Vereinbarungen
bull Art des Abschlussesder vergebenden Institution
bull Qualifikationsbezeichnung und
bull Anschlussmoumlglichkeiten Zugangsberechtigungen die sich aus dem Erwerb der Qualifikation
ergeben
Nachdem unter 3 ndash fuumlr den Fall der Zuordnung eines Qualifikationstyps ndash eine vollstaumlndige Liste der
dem Typ entsprechenden Qualifikationen angefuumlgt wurde wird die ausgewaumlhlte Ankerqualifikation ndash
exemplarisch fuumlr den Typ ndash in der Struktur der DQR-Matrix unter Nutzung der Kategorien des DQR
lernergebnisorientiert beschrieben
Die Beschreibung der Qualifikation wird abgeschlossen durch eine zusammenfassende Begruumlndung
der DQR-Zuordnung
Fuumlr die Arbeit mit der Formatvorlage kann es hilfreich sein sich an der Beschreibung der Ankerquashy
lifikationen in der Anlage ]XPHPHLQVDPHQHVFKOXVV$QKDQJD zu orientieren
37
DQR-Handbuch Stand01082013
Formatvorlage
[Name der Qualifikation]
1 Beschreibung des Qualifikationstyps bzw der Einzelqualifikation
Qualifikationsprofil bzw berufliche Taumltigkeitsfelder
Zulassungsvoraussetzungen fuumlr die Pruumlfungdas Feststellungsverfahren
Form der Pruumlfungdes Feststellungsverfahrens
Die Absolventen verfuumlgen hellip
Wissen hellipuumlberhellip hellipuumlberhellip
Fertigkeiten hellipuumlberhellip hellipuumlberhellip
Sozialkompetenz hellipuumlberhellip hellipuumlberhellip
Selbstaumlndigkeit hellipuumlberhellip hellipuumlberhellip
38
DQR-Handbuch Stand01082013
2 Beispiel
Bildungsgang
Rechtliche Grundlagen
Empfehlungen Vereinbarungen
Abschluss
Qualifikation
Anschluss
3 Liste der Qualifikationen (bei Typisierung)
39
DQR-Handbuch Stand01082013
Name der Qualifikation
bull [Ggf Qualifikationstyp] bull Qualifikation
Beschreibung der Qualifikation
hellip
Verwendete Dokumente und Quellentexte
bull hellip bull hellip bull hellip
Niveau x
[Niveauindikator]
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und
Tiefe
Instrumentelle und systemishysche Fertigkeiten Beurtei-
lungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit
Mitgestaltung und Kommuni -
kation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung
Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
[Deskriptor] [Deskriptor] [Deskriptor] [Deskriptor]
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
40
DQR-Handbuch Stand01082013
Als Anlagen werden dem ausgefuumlllten Zuordnungsformular beigegeben
bull Rechtsgrundlage
bull Lehrplan
bull Pruumlfungsordnung
bull weitere relevante Dokumente z B zu verwendeten Standards Evaluationen etc
Die Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle DQR uumlberpruumlft die Zuordnungen unter Beteiligung des Arshy
beitskreises DQR im Hinblick auf die Stimmigkeit des Gesamtgefuumlges Auftretende Meinungsvershy
schiedenheiten werden durch Konsultationen zwischen jeweils drei vom Bund und den Laumlndern beshy
nannten Beauftragten (Steuerungsgremium DQR) unter Beruumlcksichtigung der Empfehlungen des
Beratungsgremiums AK DQR guumltlich beigelegt
41
DQR-Handbuch Stand 01082013
6 Zuordnung von im nicht-formalen und informellen Bereich
erworbenen Kompetenzen
Ein Verfahren fuumlr Zuordnungen von im nicht-formalen und informellen Bereich erworbenen Kompe-
tenzen gibt es derzeit noch nicht Eine Expertenarbeitsgruppe wurde damit beauftragt Vorschlaumlge fuumlr
Kriterien und Vorgehensweisen im Bereich des nicht-formalen Lernens zu entwickeln Die Ergebnis-
se sollen Ende 2013 vorliegen Die Antragstellung fuumlr die Zuordnung von Qualifikationen aus dem
nicht-formalen Bereich wird dann voraussichtlich 2014 beginnen koumlnnen Daruumlber hinaus sollen die
Ergebnisse der Arbeitsgruppe informellen Lernens in die weitere Entwicklung des DQR einflieszligen
42
DQR-Handbuch Stand 01082013
7 Glossar
Im Folgenden wird die Verwendung zentraler Begriffe im DQR erlaumlutert
bull Die Anforderungsstruktur eines gt Lern- oder Arbeitsbereichs beinhaltet die entscheiden-den Hinweise auf die Niveauzuordnung einer gt Qualifikation Sie wird durch die Merkmale Komplexitaumlt Dynamik erforderliche gt Selbstaumlndigkeit und Innovationsfaumlhigkeit beschrie-ben
bull Ein Arbeitsbereich ist ein Feld praktischer Anwendung von gt Kompetenzen das durch eine charakteristische gt Anforderungsstruktur gekennzeichnet ist
bull Aufgabe Erfuumlllung einer ist die Herbeifuumlhrung eines definierten erwuumlnschten Zielzustands mithilfe bekannter vorgegebener Methoden Sie grenzt sich von der Loumlsung eines gt Problems ab
bull Berufliches Taumltigkeitsfeld bezeichnet einen gt Arbeitsbereich in dem Menschen ihrem Er-werb nachgehen
bull Berufliches Wissen verbindet die Kenntnis von Fakten Grundsaumltzen und Theorien mit Pra-xiswissen insbesondere dem Wissen um Verfahrens- und Vorgehensmoumlglichkeiten in einem arbeitsmarktrelevanten Taumltigkeitsfeld
bull Das Best-fit-Prinzip kommt bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR dann zum Tragen wenn eine differenzierte Betrachtung der Qualifikation nicht zu eindeutigen Ergeb-nissen fuumlhrt (z B unterschiedliche Niveauzuordnungen in den verschiedenen Saumlulen des DQR) Die Zuordnung erfolgt dann auf der Basis einer Abwaumlgung die beruumlcksichtigt wel-cher Kompetenzbereich in der Gesamtbetrachtung der Qualifikation die groumlszligte Relevanz hat
bull Beurteilungsfaumlhigkeit ist die Faumlhigkeit Lern- oder Arbeitsprozesse und ihre Ergebnisse mit relevanten Maszligstaumlben zu vergleichen und auf dieser Grundlage zu bewerten
bull Breite bezieht sich auf die Anzahl von Bereichen des allgemeinen beruflichen oder wissen-schaftlichen Wissens die mit einer gt Qualifikation verbunden sind
bull Die Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle DQR (B-L-KS DQR) ist in Deutschland die gt Nationale Koordinierungsstelle im Sinne der Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2008 Sie hat ausschlieszliglich koordinierende Aufgaben und setzt sich aus Beauftragten der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Bildung und Forschung sowie der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Wirt-schaft und Technologie zusammen
bull Deskriptoren sind die Texte in den einzelnen Matrix-Feldern des DQR die die Auspraumlgung von Kompetenzen auf einem bestimmten Niveau charakterisieren (z B bdquoFertigkeiten auf Niveau 5ldquo) Beschreibungsmerkmale im Deutschen Qualifikationsrahmen werden die gt Ni-veaus durch gt lernergebnisorientierte Deskriptoren beschrieben die Aussagen uumlber die Cha-rakteristika von gt Qualifikationen machen
bull Eigenstaumlndigkeit bezeichnet die Faumlhigkeit und das Bestreben in unterschiedlichen Situatio-nen angemessene Entscheidungen zu treffen und ohne fremde Hilfe zu handeln
43
DQR-Handbuch Stand 01082013
bull Fachkompetenz umfasst gt Wissen und gt Fertigkeiten Sie ist die Faumlhigkeit und Bereitschaft Aufgaben- und Problemstellungen eigenstaumlndig fachlich angemessen methodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurteilen
bull Fachtheoretisches Wissen bezeichnet gt Fachwissen zu dem die Kenntnis der bedeutends-ten Theorien eines Fachs gehoumlrt
bull Fachwissen bezeichnet Fakten- Regel- undoder Begruumlndungswissen
bull Fertigkeiten bezeichnen die Faumlhigkeit gt Wissen anzuwenden und Know-how einzusetzen um Aufgaben auszufuumlhren und Probleme zu loumlsen Wie im Europaumlischen Qualifikationsrah-men werden Fertigkeiten als kognitive Fertigkeiten (logisches intuitives und kreatives Den-ken) und als praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden Ma-terialien Werkzeugen und Instrumenten) beschrieben
bull Formales Lernen bezeichnet einen Lernprozess der in einem organisierten und strukturier-ten speziell dem Lernen dienenden Kontext stattfindet und typischerweise zum Erwerb einer Qualifikation in der Regel in Form eines Zeugnisses oder eines Befaumlhigungsnachweises fuumlhrt hierzu gehoumlren Systeme der allgemeinen Bildung der beruflichen Erstausbildung und der Hochschulbildung14
14 Vgl Empfehlung des Rates vom 20 Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens(2012C 39801) URL httpeur-lexeuropaeuLexUriServLexUriServdouri=OJC201239800010005DEPDF S 5
In Deutschland wird dem Bereich des formalen Lernens daruumlber hinaus auch die staatlich geregelte Aufstiegsfortbildung zugerechnet Sie schlieszligt ndash im Fall der bundesrechtlich geregelten Fortbildungen ndash Qualifikationen ein die uumlber Lernprozesse unterschiedlicher Art (auch durch informelles Lernen) erworben werden koumlnnen deren Pruuml-fungen jedoch verbindlich geregelt sind
bull Fuumlhrungsfaumlhigkeit bezeichnet die Faumlhigkeit in einer Gruppe oder einer Organisation auf zielfuumlhrende und konstruktive Weise steuernd und richtungsweisend auf das Verhalten ande-rer Menschen einzuwirken
bull Gleichwertigkeit bedeutet im DQR dass verschiedene Qualifikationen die einem gemein-samen DQR-Niveau zugeordnet sind vergleichbar hohe Anforderungen stellen auch wenn sich Bildungsformate und -inhalte sowie Taumltigkeitsprofile unterscheiden also keine Gleich-artigkeit besteht Die vom DQR beschriebene Niveaugleichheit z B von Meister- und Ba-che-lorabschluss aumlndert nichts daran dass hinter den Qualifikationen unterschiedliche fach-liche Spezialisierungen und Akzentsetzungen stehen Deshalb wird im DQR-Kontext von der Gleichwertigkeit und nicht von der Gleichartigkeit von Qualifikationen gesprochen
bull Informelles Lernen bezeichnet einen Lernprozess der im Alltag ndash am Arbeitsplatz im Fa-milienkreis oder in der Freizeit ndash stattfindet und in Bezug auf Lernziele Lernzeit oder Lern-foumlrderung nicht organisiert oder strukturiert ist es ist aus Sicht des Lernenden moumlglicher-weise nicht beabsichtigt Beispiele fuumlr durch informelles Lernen erzielte Lernergebnisse sind Faumlhigkeiten die man sich durch Lebens- und Berufserfahrung aneignet wie die am Arbeits-platz erworbene Faumlhigkeit ein Projekt zu leiten oder IKT-Fertigkeiten waumlhrend eines Aus-landsaufenthalts erworbene Sprachkenntnisse oder interkulturelle Faumlhigkeiten auszligerhalb des Arbeitsplatzes erlangte IKT-Fertigkeiten sowie Faumlhigkeiten die durch freiwillige kulturelle oder sportliche Aktivitaumlten Jugendarbeit oder Taumltigkeiten zu Hause (z B Kinderbetreuung) erworben wurden15
15 Ebd
44
DQR-Handbuch Stand 01082013
bull Innovation wird verstanden als die praktische Umsetzung von Ideen in neue Produkte Dienstleistungen Prozesse Systeme und soziale Interaktionen
bull Instrumentale Fertigkeiten sind Fertigkeiten der Anwendung sei es von Ideen Theorien Methoden oder Hilfsmitteln Technologien und Geraumlten
bull Kommunikation bezeichnet den verstaumlndigungsorientierten Austausch von Informationen zwischen Personen in Gruppen und Organisationen
bull Kompetenz bezeichnet im DQR die Faumlhigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und gt Fertigkeiten sowie persoumlnliche soziale und methodische Faumlhigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden
bull Kompetenzdimensionen des DQR Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen gt Fach-kompetenz und gt personale Kompetenz dargestellt gt Methodenkompetenz wird als Quer-schnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwaumlh-nung (Im EQR hingegen wird Kompetenz nur im Sinne der Uumlbernahme von Verantwortung und Selbstaumlndigkeit beschrieben)
bull Kompetenzkategorien im DQR sind gt Fachkompetenz unterteilt in gt Wissen und gt Fertig-keiten und gt personale Kompetenzen unterteilt in gt Sozialkompetenz und gt Selbstaumlndigkeit Fuumlr die Zuordnung zu den Niveaus wird auf verschiedene Subkategorien zuruumlckgegriffen Das sind beim Wissen gt Tiefe und gt Breite bei den Fertigkeiten gt instrumentale Fertigkei-ten gt systemische Fertigkeiten und gt Beurteilungsfaumlhigkeit bei der Sozialkompetenz gt Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit gt Mitgestaltung und gt Kommunikation und bei der Selbstaumlndig-keit gt Eigenstaumlndigkeit gt Verantwortung gt Reflexivitaumlt und gt Lernkompetenz
bull Komplexitaumlt bezeichnet die Eigenschaft einer gt Anforderungsstruktur in der eine Vielzahl in Wechselwirkung stehender Faktoren zu beruumlcksichtigen ist und die Loumlsung von gt Proble-men den Abgleich unterschiedlicher Teilaspekte und des Gesamtzusammenhangs in einem iterativen Prozess verlangt
bull Lernberatung bezeichnet die Unterstuumltzung von Lernprozessen durch das Aufzeigen von Zielen und Hilfsmitteln des Lernens Faumlhigkeit und Bereitschaft einerseits angebotene Lern-beratung zu nutzen andererseits selbst Lernberatung anzubieten sind wichtige Aspekte gt personaler Kompetenz
bull Ein Lernbereich ist ein Feld der Aneignung oder Weiterentwicklung von gt Kompetenzen das durch eine charakteristische gt Anforderungsstruktur z B eines gt wissenschaftlichen Faches gekennzeichnet ist
bull Lernergebnisorientierung bezeichnet die Ausrichtung organisierter Bildungsprozesse auf dasjenige was Lernende wissen verstehen und zu tun in der Lage sein sollen wenn sie sie durchlaufen haben Lernergebnisorientierung druumlckt sich auch in einer entsprechenden For-mulierung von Curricula aus Die Nutzung der Kategorien des DQR kann lernergebnisorien-tierte Beschreibungen unterstuumltzen
bull Lernergebnisse (learning outcomes) bezeichnen das was Lernende wissen verstehen und in der Lage sind zu tun nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben Der DQR be-schreibt zu gt Kompetenzen gebuumlndelte Lernergebnisse
45
DQR-Handbuch Stand 01082013
bull Lernkompetenz ist die Faumlhigkeit sich ein realistisches Bild vom Stand der eigenen Kompe-tenzentwicklung zu machen und diese durch angemessene Schritte weiter voranzutreiben
bull Methodenkompetenz bezeichnet die Faumlhigkeit an Regeln orientiert zu handeln Dazu ge-houmlrt auch die reflektierte Auswahl und Entwicklung von Methoden gt Fachkompetenz und gt personale Kompetenz schlieszligen Methodenkompetenz jeweils mit ein
bull Mitgestaltung ist die Faumlhigkeit sich konstruktiv in die Weiterentwicklung der Umfeldbe-dingungen in einem gt Lern- oder Arbeitsbereich einzubringen
bull Nationale Koordinierungsstellen sind im EQR-Kontext von den Mitgliedstaaten benannte Stellen mit der Aufgabe bdquodie Beziehung zwischen den nationalen Qualifikationssystemen und dem Europaumlischen Qualifikationsrahmen [zu] unterstuumltzen und zusammen mit anderen zustaumlndigen nationalen Behoumlrden [zu] lenken um die Qualitaumlt und die Transparenz dieser Beziehung zu foumlrdernldquo16
16 Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2008 S 3
bull Nicht-formales Lernen bezeichnet einen Lernprozess der im Rahmen planvoller Taumltigkei-ten (in Bezug auf Lernziele und Lernzeit) stattfindet und bei dem das Lernen in einer be-stimmten Form unterstuumltzt wird (z B im Rahmen eines Lehrer-Schuumller-Verhaumlltnisses) es kann Programme zur Vermittlung von im Beruf benoumltigten Faumlhigkeiten fuumlr die Alphabetisie-rung von Erwachsenen und die Grundbildung fuumlr Schulabbrecher umfassen ausgesprochen typische Beispiele fuumlr nicht-formales Lernen sind die innerbetriebliche Weiterbildung mit der Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter verbessern etwa im IKT-Bereich strukturiertes Online-Lernen (z B durch Nutzung offener Bildungsressourcen) und Kurse die Organisationen der Zivilgesellschaft fuumlr ihre Mitglieder ihre Zielgruppe oder die Allge-meinheit organisieren17
17 Empfehlung des Rates vom 20 Dezember 2012zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens S 5
bull Niveau Vertikale Ebene des DQR sie geben die hierarchische Struktur der Zuordnung von gt Qualifikationen vor Mit den Niveaus werden Kompetenzen gemaumlszlig ihrer Komplexitaumlt und der Dynamik der jeweiligen Lern- und Arbeitsbereiche angeordnet Es handelt sich nicht um eine Ordinalskala mit Stufen gleichen Umfangs Rechnerische Operationen wie z B Durch-schnittsbildung verbieten sich
bull Niveauindikator charakterisiert zusammenfassend die gt Anforderungsstruktur in einem Lern- oder Arbeitsbereich in einem wissenschaftlichen Fach oder beruflichen Taumltigkeitsfeld
bull Personale Kompetenz ndash auch PersonaleHumankompetenz ndash umfasst gt Sozialkompetenz und gt Selbstaumlndigkeit Sie bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft sich weiterzuentwi-ckeln und das eigene Leben eigenstaumlndig und verantwortlich im jeweiligen sozialen kulturel-len bzw beruflichen Kontext zu gestalten
bull Problemloumlsung ist die Herbeifuumlhrung eines erwuumlnschten Zielzustands Sie setzt (anders als die Erfuumlllung einer gt Aufgabe) die eigenstaumlndige Spezifizierung des zu uumlberwindenden Aus-gangszustands (Problemdefinition) voraus und verlangt die Identifizierung und ggf auch die Entwicklung von zur Zielerreichung geeigneter Methoden
bull Qualifikation bezeichnet das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozes-ses bei dem eine dafuumlr zustaumlndige Institution festgestellt hat dass die individuellen gt Lern-ergebnisse vorgegebenen Standards entsprechen
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DQR-Handbuch Stand 01082013
bull Qualifikationsnachweis heiszligt ein Dokument das den Erwerb einer Qualifikation bestaumltigt (z B Zeugnis Zertifikat Diplom)
bull Reflexivitaumlt beinhaltet die Faumlhigkeit mit Veraumlnderungen umzugehen aus Erfahrungen zu lernen und kritisch zu denken und zu handeln
bull Selbstaumlndigkeit bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft eigenstaumlndig und verantwortlich zu handeln eigenes und das Handeln anderer zu reflektieren und die eigene Handlungsfaumlhig-keit weiterzuentwickeln
bull Sozialkompetenz bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft zielorientiert mit anderen zu-sammenzuarbeiten ihre Interessen und sozialen Situationen zu erfassen sich mit ihnen ratio-nal und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verstaumlndigen sowie die Arbeits-und Lebenswelt mitzugestalten
bull Spezialisierung bezeichnet die Entwicklung vertiefter Expertise in Teilbereichen eines gt Lern- oder Arbeitsbereichs der bereits in einer gewissen Breite uumlberblickt oder beherrscht wird
bull Strategieorientierung kennzeichnet solche beruflichen Taumltigkeitsfelder in denen die Zielde-finition von Prozessen und Organisationseinheiten eine wesentliche Rolle spielt
bull Systemische Fertigkeiten sind auf die Generierung von Neuem gerichtet Sie setzen gt in-strumentale Fertigkeiten voraus und erfordern die Einschaumltzung von und den adaumlquaten Um-gang mit komplexen Zusammenhaumlngen
bull Teamfaumlhigkeit ist die Faumlhigkeit innerhalb einer Gruppe zur Erreichung von Zielen zu ko-operieren
bull Tiefe von Wissen bezeichnet den Grad der Durchdringung eines Bereichs des allgemeinen beruflichen oder wissenschaftlichen Wissens
bull Validierung von Lernergebnissen ist die Bestaumltigung durch eine zustaumlndige Behoumlrde oder Stelle dass Lernergebnisse (Kenntnisse Faumlhigkeiten undoder Kompetenzen) die eine Per-son in einem formalen nicht formalen oder informellen Kontext erzielt hat gemaumlszlig festgeleg-ten Kriterien bewertet wurden und den Anforderungen eines Validierungsstandards entspre-chen Die Validierung fuumlhrt uumlblicherweise zur Zertifizierung18
18 CEDEFOP Glossar bdquoQualitaumlt in der beruflichen Bildungldquo Luxembourg Publications Office of the European Union 2011 URL wwwcedefopeuropaeuENFiles4106_enpdf S 201
bull Verantwortung bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft selbstgesteuert zur Gestaltung von Prozessen unter Einbeziehung der moumlglichen Folgen beizutragen
bull Wissen bezeichnet die Gesamtheit der Fakten Grundsaumltze Theorien und Praxis in einem gt Lern- oder Arbeitsbereich als Ergebnis von Lernen und Verstehen Der Begriff Wissen wird synonym zu bdquoKenntnisseldquo verwendet
bull Wissenschaftliches Fach verweist auf wissenschaftliche Fachlichkeit nicht auf ein Studien-fach und schlieszligt kreativ-kuumlnstlerische Bereiche ein
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DQR-Handbuch Stand 01082013
bull Zuordnung ist die Eintragung einer gt Qualifikation in die Qualifikationsliste des DQR-Handbuchs auf der Grundlage einer lernergebnisorientierten Beschreibung gemaumlszlig den Kate-gorien der DQR-Matrix
48
Anhang A
Deutscher Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen
Deutscher Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen
verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR)
am 22 Maumlrz 2011
3 Einfuumlhrung
I Einfuumlhrung
Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen fuumlr Lebenslanges Lernen (DQR) wird erstmals ein Rahmen vorgelegt der bildungsbereichsuumlbergreifend alle Qualifikationen des deutschen Bil shydungssystems umfasst Als nationale Umsetzung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens (EQR) beruumlcksichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und traumlgt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei Ziel ist es Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlaumlssigkeit zu unterstuumltzen Dabei gilt es durch Qualitaumltssicherung und -entwicklung Verlaumlsslichkeit zu erreichen und die Orientierung der Qualifizierungspro shyzesse an Lernergebnissen (bdquoOutcome-Orientierungldquo) zu foumlrdern Damit leistet der DQR einen Beitrag zur Foumlrderung der Mobilitaumlt von Lernenden und Beschaumlftigten zwischen Deutschland und anderen europaumlischen Laumlndern im Sinne bestmoumlglicher Chancen Zugang und Teilnahme am lebenslangen Lernen und die Nutzung von Qualifikationen sollen fuumlr alle ndash auch fuumlr von Arbeitslosigkeit und unsicheren Arbeitsverhaumlltnissen betroffene Menschen ndash gefoumlrdert und verbessert werden
Dem DQR geht ein laumlngerer Entwicklungsprozess voraus Im Oktober 2006 haben sich das Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) darauf verstaumlndigt gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Ler shynen zu entwickeln
Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rats
Ausgangspunkt fuumlr diese Entscheidung war die Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens (EQR) die am 23 April 2008 in Kraft trat Sie legt den Mitgliedstaaten nahe bdquo1 den Europaumlischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden um die
Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl das lebenslange Lernen und die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch die weitere Integration des europaumlischen Arbeitsmarkts zu foumlrdern wobei die Vielfalt der nationalen Bildungssysteme zu respektieren ist
2 ihre nationalen Qualifikationssysteme bis 2010 an den Europaumlischen Qualifikationsrahmen zu koppeln insbesondere indem sie ihre Qualifikationsniveaus auf transparente Art und Weise mit den in Anhang II aufgefuumlhrten Niveaus verknuumlpfen und im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis gegebenenfalls nationale Qualifikationsrahmen erar shy
shyshy
shyshy
shyshy
beiten 3gegebenenfalls Maszlignahmen zu erlassen damit bis 2012 alle neuen Qualifikationsbeschei
nigungen Diplome und Europass-Dokumente die von den dafuumlr zustaumlndigen Stellen aus gestellt werden uumlber die nationalen Qualifikationssysteme einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des Europaumlischen Qualifikationsrahmens enthalten
4 bei der Beschreibung und Definition von Qualifikationen einen Ansatz zu verwenden der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemaumlszlig den gemeinsamen europaumlischen Grundsaumltzen die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 28 Mai 2004 vereinbart wurden zu foumlrdern wobei besonderes Augenmerk auf die Buumlrger zu richten ist die sehr wahrscheinlich von Arbeitslosigkeit und unsicheren Ar beitsverhaumlltnissen bedroht sind und in Bezug auf die ein derartiger Ansatz zu einer staumlrke ren Teilnahme am lebenslangen Lernen und zu einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt beitragen koumlnnte
5bei der Koppelung der im Rahmen der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworbenen Qualifikationen innerhalb der nationalen Qualifikationssysteme an den Eu ropaumlischen Qualifikationsrahmen die in Anhang III dargelegten Grundsaumltze fuumlr die Quali taumltssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu foumlrdern und anzuwendenldquo1
1 Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebensshylanges Lernen Straszligburg 23 April 2008
4 Einfuumlhrung
Erarbeitungsprozess Diese Empfehlung haben BMBF und KMK vor allem mit dem Ziel aufgegriffen eine angeshymessene Zuordnung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in der EU zu erreichen und dadurch die Chancen fuumlr unsere Mitbuumlrgerinnen und Mitbuumlrger auf dem europaumlischen Arbeitsmarkt zu verbessern Sie haben eine gemeinsame bdquoBund-Laumlnder-Koordinierungsgrupshype Deutscher Qualifikationsrahmenldquo (B-L-KG DQR) eingesetzt die beauftragt wurde unter Beteiligung von Akteuren aus der Allgemeinbildung der Hochschulbildung und der berufshylichen Aus- und Weiterbildung der Sozialpartner und anderer Experten aus Wissenschaft und Praxis einen Vorschlag zu erarbeiten Dies ist im Wesentlichen im bdquoArbeitskreis Deutshyscher Qualifikationsrahmenldquo (AK DQR) erfolgt dessen Mitglieder eine Ruumlckkoppelung der Arbeitsergebnisse an die entsendenden Institutionen und Gremien ermoumlglicht haben Im Prozess sind auch weitere zustaumlndige Fachministerinnen und -minister von Bund und Laumlnshydern einbezogen worden
Im Februar 2009 hat der AK DQR einen DQR-Entwurf (Einfuumlhrungstext Matrix Glossar) als Diskussionsvorschlag fuumlr die zweite DQR-Erarbeitungsphase vorgelegt2 Dieser Entwurf wurde ab Mai 2009 erprobt Die Ergebnisse dieser Phase wurden evaluiert und Aumlnderungsvorschlaumlge in Matrix und Glossar eingearbeitet
2 Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen ndash Erarbeitet vom bdquoArbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmenldquo Februar 2009
Struktur des DQR Mit dem DQR findet erstmals eine umfassende bildungsbereichsuumlbergreifende Matrix zur Ein shyordnung von Qualifikationen Anwendung die die Orientierung im deutschen Bildungssystem wesentlich erleichtert
Dazu beschreibt der DQR auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen an denen sich die Einordnung der Qualifikationen orientiert die in der allgemeinen der Hochschulbil shydung und der beruflichen Bildung erworben werden
Die acht Niveaus des DQR beschreiben jeweils die Kompetenzen die fuumlr die Erlangung einer Qualifikation erforderlich sind Diese bilden jedoch nicht individuelle Lern- und Berufsbio shygrafien ab Der Kompetenzbegriff der im Zentrum des DQR steht bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persoumlnliche soziale und methodische Faumlhigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verant shywortlich zu verhalten Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden
Zugrundeliegender Bildungsbegriff
Dem DQR liegt entsprechend dem deutschen Bildungsverstaumlndnis ein weiter Bildungsbegriff zugrunde auch wenn sich der DQR wie der EQR ausdruumlcklich nur auf ausgewaumlhlte Merkmale konzentriert Gleichwohl sind beispielsweise Zuverlaumlssigkeit Genauigkeit Ausdauer und Auf shymerksamkeit aber auch interkulturelle und interreligioumlse Kompetenz gelebte Toleranz und demokratische Verhaltensweisen sowie normative ethische und religioumlse Reflexivitaumlt konstitu shytiv fuumlr die Entwicklung von Handlungskompetenz
Zugrundeliegende Kategorien
Der DQR unterscheidet zwei Kompetenzkategorien bdquoFachkompetenzldquo unterteilt in bdquoWissenldquo und bdquoFertigkeitenldquo und bdquoPersonale Kompetenzldquo unterteilt in bdquoSozialkompetenz und Selbstaumln shy
shy
shy
digkeitldquo (bdquoVier-Saumlulen-Strukturldquo) Diese analytischen Unterscheidungen werden im Bewusst sein der Interdependenz der verschiedenen Aspekte von Kompetenz vollzogen Da im DQR durchgehend von Kompetenzen die Rede ist wurde auf die Verwendung des Modalverbs bdquokoumln nenldquo in der DQR-Matrix durchgehend verzichtet
Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwaumlhnung
5 Einfuumlhrung
Fuumlr die Beschreibung der acht Niveaus des DQR ist eine einheitliche Struktur vorgegeben
Niveauindikator
Anforderungsstruktur
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Tiefe und Breite Instrumentale und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
TeamFuumlhrungsfaumlhigshykeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantshywortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Definitionen der verwendeten Schluumlsselbegriffe enthaumllt das beigefuumlgte Glossar
Gleichwertigkeit nicht Gleichartigkeit von Qualifikationen
Bei der Anwendung der DQR-Matrix ist zu beachten dass auf einem Niveau gleichwertige nicht gleichartige Qualifikationen abgebildet werden Die Formulierungen folgen grundsaumltzlich dem Inklusionsprinzip Das bedeutet dass Merkmale die bereits auf einer unteren Stufe beschrieben wurden auf den folgenden houmlheren Stufen nicht erneut erwaumlhnt werden es sei denn sie erfah shyren eine Steigerung Fuumlr die Beschreibung der Fachkompetenz bedeutet dies jedoch nicht dass in jedem Fall das jeweils houmlhere Niveau Wissen und Fertigkeiten der vorherigen Stufe beinhaltet
Bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR sollen alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems der Allgemeinbildung der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung ndash jeweils einschlieszliglich der Weiterbildung ndash einbezogen werden Ebenso sollen Kom shypetenzen die durch nicht-formales oder informelles Lernen erworben wurden gleichberech shytigt Eingang in den DQR finden Bei ihnen handelt es sich um quantitativ und qualitativ au shyszligerordentlich bedeutende Bereiche Es ist aber daruumlber hinaus umso wichtiger als vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkraumlftemangels eine Validierung und Anerkennung der in nicht-formalen und informellen Lern- sowie in Arbeitsprozessen gewonnenen Kompetenzen dringend erforderlich ist Im Rahmen des DQR-Entwicklungsprozesses sind bereits Empfeh shylungen zur Einbeziehung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen in den DQR erarbeitet worden welche die zur Umsetzung noch notwendigen Klaumlrungsprozesse und Arbeitsschritte beschreiben Diese bilden eine Grundlage fuumlr das weitere Vorgehen3
3 Aumlnderung verabschiedet vom Arbeitskreis DQR am 1962012
Keine Wirkung auf Zugangsberechtigungen
Alle beteiligten Akteure und Verantwortlichen halten einvernehmlich fest dass die Zuordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungswesens zu den Niveaus des DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht ersetzt Das Erreichen eines bestimmten Niveaus des DQR berechtigt nicht automatisch zum Zugang zur naumlchsten Stufe Ebenso ist das Erreichen eines Niveaus entkoppelt von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen
Verhaumlltnis zum Hochschulrahmen
Die Zuordnung erfolgt mit der Maszliggabe dass jedes Qualifikationsniveau grundsaumltzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein kann Der DQR und der Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse (HQR) sind kompatibel darauf wurde besonders bei der Ver shy
shywendung der Begrifflichkeiten geachtet Die Niveaus 6 7 und 8 des Deutschen Qualifikations rahmens entsprechen hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen den Stufen 1 (Bachelor-Ebene) 2 (Master-Ebene) und 3 (Doktoratsebene) des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse (vgl Anlage)
Die Umsetzung des DQR bietet die Chance dass man in Deutschland dem Prinzip naumlher kommt Wichtig ist was jemand kann und nicht wo es gelernt wurde Durch den DQR wird damit das lebenslange Lernen insgesamt gestaumlrkt werden
Die Regeln der Zuordnung der in Deutschland zu erwerbenden Qualifikationen zu den Niveaus des DQR werden eigens entwickelt und in einem Handbuch niedergelegt
6 DQR-MatRix
II DQR-Matrix
Niveau 1 Uumlber Kompetenzen zur Erfuumlllung einfacher Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufshygaben erfolgt unter Anleitung
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber elementares allgemeines Wissen verfuumlgen
Einen ersten Einblick in einen Lern- oder Arbeitsbereich haben
Uumlber kognitive und praktische Fertigshykeiten verfuumlgen um einfache Aufgaben nach vorgegebenen Regeln auszufuumlhren und deren Ergebnisse zu beurteilen
Elementare Zusammenhaumlnge herstellen
Mit anderen zusammen lernen oder arbeiten sich muumlndlich und schriftlich informieren und austauschen
Unter Anleitung lernen oder arbeiten
Das eigene und das Handeln anderer ein schaumltzen und Lernberatung annehmen
Niveau 2 Uumlber Kompetenzen zur fachgerechten Erfuumlllung grundlegender Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber elementares allgemeines Wissen verfuumlgen
Uumlber grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen
Uumlber grundlegende kognitive und prak tische Fertigkeiten zur Ausfuumlhrung von Aufgaben in einem Lern- oder Arbeitsshybereich verfuumlgen und deren Ergebnisse nach vorgegebenen Maszligstaumlben beur teishylen sowie Zusammenhaumlng e herstellen
In einer Gruppe mitwirken
Allgemeine Anregungen und Kritik aufnehmen und aumluszligern
In muumlndlicher und schriftlicher Kommushynikation situationsgerecht agieren und reagieren
In bekannten und stabilen Kontexten weitgehend unter Anleitung verantwor tungsbewusst lernen oder arbeiten
Das eigene und das Handeln anderer einschaumltzen
Vorgegebene Lernhilfen nutzen und Lernberatung nachfragen
Niveau 3 Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Erfuumlllung fachlicher Anforderungen in einem noch uumlberschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber erweitertes allgemeines Wissen oder uumlber erweitertes Fachwissen in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Uumlber ein Spektrum von kognitiven und praktischen Fertigkeiten zur Planung und Bearbeitung von fachlichen Aufgaben in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Ergebnisse nach weitgehend vorgegeshybenen Maszligstaumlben beurteilen einfache Transferleistungen erbringen
In einer Gruppe mitwirken und punktuell Unterstuumltzung anbieten
Die Lern- oder Arbeitsumgebung mit-gestalten Ablaumlufe gestalten und Ergebshynisse adressatenbezogen darstellen
Auch in weniger bekannten Kontexten eigenstaumlndig und verantwortungsbeshywusst lernen oder arbeiten
Das eigene und das Handeln anderer einschaumltzen
Lernberatung nachfragen und verschieshydene Lernhilfen auswaumlhlen
Niveau 4 Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber vertieftes allgemeines Wissen oder uumlber fachtheoretisches Wissen in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsshyfeld verfuumlgen
Uumlber ein breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfuumlgen die selbstaumlndige Aufgabenbearbeitung und Problemloumlsung sowie die Beur teilung von Arbeitsergebnissen und -prozessen unter Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselshywirkungen mit benachbarten Bereichen ermoumlglichen
Transferleistungen erbringen
Die Arbeit in einer Gruppe und deren Lern- oder Arbeitsumgebung mitgeshystalten und kontinuierlich Unterstuumltzung anbieten
Ablaumlufe und Ergebnisse begruumlnden
Uumlber Sachverhalte umfassend kommushynizieren
Sich Lern- und Arbeitsziele setzen sie re flektieren realisieren und verantworten
Niveau 5 Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen spezialisierten sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber integriertes Fachwissen in einem Lernbereich oder uumlber integriertes berufliches Wissen in einem Taumltigkeitsfeldverfuumlgen
Das schlieszligt auch vertieftes fachtheoreshytisches Wissen ein
Umfang und Grenzen des Lernbereichs oder beruflichen Taumltigkeitsfelds kennen
Uumlber ein sehr breites Spektrum speziashylisierter kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfuumlgen
Arbeitsprozesse uumlbergreifend planen und sie unter umfassender Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselshywirkungen mit benachbarten Bereichen beurteilen
Umfassende Transferleistungen erbringen
Arbeitsprozesse kooperativ auch in hete rogenen Gruppen planen
und gestalten andere anleiten und mit fundierter Lernberatung unterstuumltzen
Auch fachuumlbergreifend komplexe Sachshyverhalte strukturiert zielgerichtet und adressatenbezogen darstellen
Interessen und Bedarf von Adressaten vorausschauend beruumlcksichtigen
Eigene und fremd gesetzte Lern- und Arbeitsziele reflektieren
bewerten selbstgesteuert verfolgen und verantworten sowie Konsequenzen fuumlr die Arbeitsprozesse im Team ziehen
4
7 DQR-MatRix
Niveau 6 Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steueshyrung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber breites und integriertes Wissen einschlieszliglich der wissenschaftlichen Grundlagen der praktischen Anwendung eines wissenschaftlichen Faches sowie eines kritischen Verstaumlndnisses der wich tigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) oder uumlber breites und integriertes berufliches Wissen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wissenschaftlichen Faches oder eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittshystellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 1 [Bacheshylor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen oder einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlcksichtigung unterschiedlicher Maszligshystaumlbe beurteilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten oder Gruppen oder Organisationen4 verantshywortlich leiten
Die fachliche Entwicklung anderer anleishyten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumentativ vertreten und mit ihnen weiterentwickeln
4 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse deshyfinieren reflektieren und bewerten und Lern- und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
Niveau 7 Uumlber Kompetenzen zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wisshysenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch haumlufige und unvorhersehbare Veraumlndeshyrungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber umfassendes detailliertes und spezialisiertes Wissen auf dem neuesten Erkenntnisstand in einem wissenshyschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 2 [Master-Ebene] des Qualifikashytionsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulshyabschluumlsse) oder uumlber umfassendes berufliches Wissen in einem strategieorientierten beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Uumlber erweitertes Wissen in angrenshyzenden Bereichen verfuumlgen
Uumlber spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkeiten zur Loumlsung auch strategischer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 2 [Master-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Auch bei unvollstaumlndiger Information Alternativen abwaumlgen
Neue Ideen oder Verfahren entwickeln anwenden und unter Beruumlcksichtigung unterschiedlicher Beurteilungsmaszligstaumlbe bewerten
Gruppen oder Organisationen im Rahmen komplexer Aufgabenstellungen verantwortlich leiten
und ihre Arbeitsergebnisse vertreten
Die fachliche Entwicklung anderer gezielt foumlrdern
Bereichsspezifische und -uumlbergreifende Diskussionen fuumlhren
Fuumlr neue anwendungs- oder forschungsshyorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der moumlglichen gesellschaftshylichen wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren geeignete Mittel einsetzen und hierfuumlr Wissen eigenstaumlndig erschlieszligen
Niveau 8 Uumlber Kompetenzen zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Loumlsungen und Verfahren in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Uumlber umfassendes spezialisiertes und sy stematisches Wissen in einer Forschungsshydisziplin verfuumlgen und zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen (entsprechend der Stufe 3 [Doktoratsshyebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) oder uumlber umfassendes berufliches Wissen in einem strategie- und innovationsorienshytierten beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Uumlber entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Beshyreichen verfuumlgen
Uumlber umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Loumlsung neuar tiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung Entshywicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 3 [Doktoratsshyebene] des Qualifikationsr ahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Innovative Prozesse auch taumltigkeitsfeldshyuumlbergreifend konzipieren durchfuumlhren steuern reflektieren und beurteilen
Neue Ideen und Verfahren beurteilen
Organisationen oder Gruppen mit komshyplexen bzw interdisziplinaumlren Aufgabenshystellungen verantwortlich leiten
dabei ihre Potenziale aktivieren
Die fachliche Entwicklung anderer nachshyhaltig gezielt foumlrdern
Fachuumlbergreifend Diskussionen fuumlhren und in fachspezifischen Diskussionen innovative Beitraumlge einbringen auch in internationalen Kontexten
Fuumlr neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der moumlglichen gesellschaftlichen wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren geeignete Mittel waumlhlen und neue Ideen und Prozesse entwickeln
8 DQR-GloSSAR
III DQR-Glossar
Im Folgenden wird die Verwendung zentraler Begriffe im DQR erlaumlutert
Die Anforderungsstruktur eines Y Lern- oder Arbeitsbereichs beinhaltet die entscheidenden Hinweise auf die Niveauzuordnung einer Y Qualifikation Sie wird durch die Merkmale Komplexitaumlt Dynamik erforderliche Y Selbstaumlndigkeit und Innovationsfaumlhigkeit beschrie ben
Ein Arbeitsbereich ist ein Feld praktischer Anwendung von Y Kompetenzen das durch eine charakteristische Y Anforderungsstruktur gekennzeichnet ist
Aufgabe Erfuumlllung einer ist die Herbeifuumlhrung eines definierten erwuumlnschten Zielzu stands mithilfe bekannter vorgegebener Methoden Sie grenzt sich von der Loumlsung eines Y Problems ab
Berufliches Taumltigkeitsfeld bezeichnet einen Y Arbeitsbereich in dem Menschen ihrem Erwerb nachgehen
Berufliches Wissen verbindet die Kenntnis von Fakten Grundsaumltzen und Theorien mit Praxiswissen insbesondere dem Wissen um Verfahrens- und Vorgehensmoumlglichkeiten in einem arbeitsmarktrelevanten Taumltigkeitsfeld
Beurteilungsfaumlhigkeit ist die Faumlhigkeit Lern- oder Arbeitsprozesse und ihre Ergebnisse mit relevanten Maszligstaumlben zu vergleichen und auf dieser Grundlage zu bewerten
Breite bezieht sich auf die Anzahl von Bereichen des allgemeinen beruflichen oder wissen schaftlichen Wissens die mit einer Y Qualifikation verbunden sind
Eigenstaumlndigkeit bezeichnet die Faumlhigkeit und das Bestreben in unterschiedlichen Situati onen angemessene Entscheidungen zu treffen und ohne fremde Hilfe zu handeln
Fachkompetenz umfasst Y Wissen und Y Fertigkeiten Sie ist die Faumlhigkeit und Bereit schaft Aufgaben- und Problemstellungen eigenstaumlndig fachlich angemessen methoden geleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurteilen
Fachtheoretisches Wissen bezeichnet Y Fachwissen zu dem die Kenntnis der bedeutends ten Theorien eines Fachs gehoumlrt
Fachwissen bezeichnet Fakten- Regel- undoder Begruumlndungswissen
Fertigkeiten bezeichnen die Faumlhigkeit Y Wissen anzuwenden und Know-how einzusetzen um Aufgaben auszufuumlhren und Probleme zu loumlsen Wie im Europaumlischen Qualifikations rahmen werden Fertigkeiten als kognitive Fertigkeiten (logisches intuitives und kreatives Denken) und als praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden Materialien Werkzeugen und Instrumenten) beschrieben
Fuumlhrungsfaumlhigkeit bezeichnet die Faumlhigkeit in einer Gruppe oder einer Organisation auf zielfuumlhrende und konstruktive Weise steuernd und richtungsweisend auf das Verhalten anderer Menschen einzuwirken
Unter Innovation wird die praktische Umsetzung von Ideen in neue Produkte Dienstleis tungen Prozesse Systeme und soziale Interaktionen verstanden
Instrumentale Fertigkeiten sind Fertigkeiten der Anwendung sei es von Ideen Theorien Methoden oder Hilfsmitteln Technologien und Geraumlten
Kommunikation bezeichnet den verstaumlndigungsorientierten Austausch von Informatio nen zwischen Personen in Gruppen und Organisationen
Kompetenz bezeichnet im DQR die Faumlhigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Y Fertigkeiten sowie persoumlnliche soziale und methodische Faumlhigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden
9 DQR-GloSSAR
Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Y Fachkompetenz und Y personale Kompetenz dargestellt Y Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwaumlhnung (Im EQR hingegen wird Kompetenz nur im Sinne der Uumlbernahme von Verantwortung und Selbstaumlndigkeit beschrieben)
Komplexitaumlt bezeichnet die Eigenschaft einer Y Anforderungsstruktur in der eine Vielzahl in Wechselwirkung stehender Faktoren zu beruumlcksichtigen ist und die Loumlsung von Y Proble shymen den Abgleich unterschiedlicher Teilaspekte und des Gesamtzusammenhangs in einem iterativen Prozess verlangt
Lernberatung bezeichnet die Unterstuumltzung von Lernprozessen durch das Aufzeigen von Zielen und Hilfsmitteln des Lernens Faumlhigkeit und Bereitschaft einerseits angebotene Lern shyberatung zu nutzen andererseits selbst Lernberatung anzubieten sind wichtige Aspekte Y personaler Kompetenz
Ein Lernbereich ist ein Feld der Aneignung oder Weiterentwicklung von Y Kompetenzen das durch eine charakteristische Y Anforderungsstruktur z B eines Y wissenschaftlichen Faches gekennzeichnet ist
Lernergebnisse (learning outcomes) bezeichnen das was Lernende wissen verstehen und in der Lage sind zu tun nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben Der DQR be shyschreibt zu Y Kompetenzen gebuumlndelte Lernergebnisse
Lernkompetenz ist die Faumlhigkeit sich ein realistisches Bild vom Stand der eigenen Kompe shytenzentwicklung zu machen und diese durch angemessene Schritte weiter voranzutreiben
Methodenkompetenz bezeichnet die Faumlhigkeit an Regeln orientiert zu handeln Dazu ge shyhoumlrt auch die reflektierte Auswahl und Entwicklung von Methoden Y Fachkompetenz und Y personale Kompetenz schlieszligen Methodenkompetenz jeweils mit ein
Die Faumlhigkeit zur Mitgestaltung ermoumlglicht es sich konstruktiv in die Weiterentwicklung der Umfeldbedingungen in einem Y Lern- oder Arbeitsbereich einzubringen
Personale Kompetenz ndash auch PersonaleHumankompetenz ndash umfasst Y Sozialkompetenz und Y Selbstaumlndigkeit Sie bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft sich weiterzuentwi shy
shy
shy
shy
shyshy
shy
ckeln und das eigene Leben eigenstaumlndig und verantwortlich im jeweiligen sozialen kultu rellen bzw beruflichen Kontext zu gestalten
Problemloumlsung ist die Herbeifuumlhrung eines erwuumlnschten Zielzustands Sie setzt (anders als die Erfuumlllung einer Y Aufgabe) die eigenstaumlndige Spezifizierung des zu uumlberwindenden Aus gangszustands (Problemdefinition) voraus und verlangt die Identifizierung und ggf auch die Entwicklung von zur Zielerreichung geeigneter Methoden
Qualifikation bezeichnet das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungspro zesses bei dem eine dafuumlr zustaumlndige Institution festgestellt hat dass die individuellen Y Lernergebnisse vorgegebenen Standards entsprechen
Reflexivitaumlt beinhaltet die Faumlhigkeit mit Veraumlnderungen umzugehen aus Erfahrungen zu lernen und kritisch zu denken und zu handeln
Selbstaumlndigkeit bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft eigenstaumlndig und verantwort lich zu handeln eigenes und das Handeln anderer zu reflektieren und die eigene Hand lungsfaumlhigkeit weiterzuentwickeln
Sozialkompetenz bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft zielorientiert mit anderen zu sammenzuarbeiten ihre Interessen und sozialen Situationen zu erfassen sich mit ihnen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verstaumlndigen sowie die Arbeits- und Lebenswelt mitzugestalten
Spezialisierung bezeichnet die Entwicklung vertiefter Expertise in Teilbereichen eines Y Lern- oder Arbeitsbereichs der bereits in einer gewissen Breite uumlberblickt oder beherrscht wird
Anlage
Qualifikationsrahmen fuumlrDeutsche Hochschulabschluumlsse
(Im Zusammenwirken von HochschulrektorenkonferenzKultusministerkonferenz und Bundesministeriumfuumlr Bildung und Forschung erarbeitet und von der
Kultusministerkonferenz am 21042005 beschlossen)
10 DQR-GloSSAR
Strategieorientierung kennzeichnet solche beruflichen Taumltigkeitsfelder in denen die Zieldefinition von Prozessen und Organisationseinheiten eine wesentliche Rolle spielt
Systemische Fertigkeiten sind auf die Generierung von Neuem gerichtet Sie setzen Y instrumentale Fertigkeiten voraus und erfordern die Einschaumltzung von und den adaumlquaten Umgang mit komplexen Zusammenhaumlngen
Teamfaumlhigkeit ist die Faumlhigkeit innerhalb einer Gruppe zur Erreichung von Zielen zu kooperieren
Tiefe von Wissen bezeichnet den Grad der Durchdringung eines Bereichs des allgemeinen beruflichen oder wissenschaftlichen Wissens
Verant wortung bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft selbstgesteuert zur Gestaltung von Prozessen unter Einbeziehung der moumlglichen Folgen beizutragen
Wissen bezeichnet die Gesamtheit der Fakten Grundsaumltze Theorien und Praxis in einem Y Lern- oder Arbeitsbereich als Ergebnis von Lernen und Verstehen Der Begriff Wissen wird synonym zu bdquoKenntnisseldquo verwendet
Wissenschaftliches Fach verweist auf wissenschaftliche Fachlichkeit nicht auf ein Studien shyfach und schlieszligt kreativ-kuumlnstlerische Bereiche ein
Zur Beschreibung des DQR werden folgende Termini verwendet
Deskriptoren sind die Texte in den einzelnen Matrix-Feldern des DQR die die Auspraumlgung von Kompetenzen auf einem bestimmten Niveau charakterisieren (z B bdquoFertigkeiten auf Niveau 5ldquo)
Die im DQR verwendeten Kompetenzkategorien sind Y Fachkompetenz unterteilt in Y Wissen und Y Fertigkeiten und Y personale Kompetenzen unterteilt in Y Sozialkompetenz und Y Selbstaumlndigkeit Fuumlr die Zuordnung zu den Niveaus wird auf verschiedene Subkate shygorien zuruumlckgegriffen Das sind beim Wissen Y Tiefe und Y Breite bei den Fertigkeiten Y instrumentale Fertigkeiten Y systemische Fertigkeiten und Y Beurteilungsfaumlhigkeit bei der Sozialkompetenz Y TeamFuumlhrungsfaumlhigkeit Y Mitgestaltung und Y Kommunikation und bei der Selbstaumlndigkeit Y Eigenstaumlndigkeit Y Verantwortung Y Reflexivitaumlt und Y Lern shykompetenz
Der Niveauindikator charakterisiert zusammenfassend die Anforderungsstruktur in ei shynem Lern- oder Arbeitsbereich in einem wissenschaftlichen Fach oder beruflichen Taumltig shykeitsfeld
Mit den Niveaus werden Kompetenzen gemaumlszlig ihrer Komplexitaumlt und der Dynamik der je shyweiligen Lern- und Arbeitsbereiche angeordnet Es handelt sich nicht um eine Ordinalskala mit Stufen gleichen Umfangs Rechnerische Operationen wie z B Durchschnittsbildung verbieten sich
Anlage
Qualifikationsrahmen fuumlrDeutsche Hochschulabschluumlsse
(Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz Kultusministerkonferenz und Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung erarbeitet und von der
Kultusministerkonferenz am 21042005 beschlossen)
12 HQR
Vorbemerkung
Die Entwicklung eines nationalen Qualifikationsrahmens
Der Bologna-Prozess zielt auf die Schaffung eines Systems leicht lesbarer und vergleichbarer Abshyschluumlsse Ein wesentliches Instrument ist dabei die Einfuumlhrung einer zweistufigen Studienstrukshytur Weitgehender Konsens besteht unter den Bologna-Laumlndern uumlber die quantitativen Vorgaben fuumlr Bachelor- und Masterabschluumlsse (Bachelor 180ndash240 ECTS Credits Master 60ndash120 ECTS Creshydits) uumlber die Nomenklatur der beiden Studienstufen (Bachelor und Master bzw entsprechenshyde nationale Bezeichnungen) und uumlber einzelne Grundprinzipien (Beschaumlftigungsfaumlhigkeit Inshyternationalisierung etc) Fuumlr die weitere Gestaltung des Europaumlischen Hochschulraums besteht eine Herausforderung in der grundsaumltzliche Einigung uumlber die mit einem Studienabschluss zu erwerbenden Qualifikationsprofile sowie eine allgemein verstaumlndliche Form der Beschreibung (einheitliche Terminologie) derselben
Die europaumlischen Bildungsminister haben sich im Berlin Kommuniqueacute (September 2003) dafuumlr ausgesprochen bdquoeinen Rahmen vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschluumlsse fuumlr ihre Hochschulsysteme zu entwickeln der darauf zielt Qualifikationen im Hinblick auf Arbeitsbelastung Niveau Lernergebnisse Kompetenzen und Profile zu definieren Sie ver shypflichten sich ferner einen uumlbergreifenden Rahmen fuumlr Abschluumlsse im Europaumlischen Hoch shyschulraum zu entwickelnldquo Dieser Europaumlische Rahmen kann nur allgemeine Qualifikationen definieren Seine Akzeptanz wird davon abhaumlngen ob er einen Mehrwert hinsichtlich der zu erreichenden Transparenz bietet Er sollte daher die nationalen Qualifikationsrahmen die das Kernstuumlck bilden zusammenfuumlhren die Transparenz eines sich zunehmend diversifizierenden Hochschulsystems gewaumlhrleisten
und dem Beduumlrfnis nach Verstaumlndlichkeit von Seiten der Studierenden und Arbeitgeber Rechnung tragen
die Vielfalt an Qualifikationen in Europa abbilden koumlnnen
Was ist ein Qualifikationsrahmen
Ein Qualifikationsrahmen ist eine systematische Beschreibung der Qualifikationen die das Bildungssystem eines Landes hervorbringt Diese Beschreibung beinhaltet eine allgemeine Darstellung des Qualifikationsprofils eines Absolventen der den zugeord shy
neten Abschluss besitzt eine Auflistung der angestrebten Lernergebnisse (outcomes) eine Beschreibung der Kompetenzen und Fertigkeiten uumlber die der Absolvent verfuumlgen
sollte eine Beschreibung der formalen Aspekte eines Ausbildungslevels (Arbeitsumfang in ECTS
Credits Zulassungskriterien Bezeichnung der Abschluumlsse formale Berechtigungen)
Bisher wurden deutsche Studienprogramme vor allem durch ihre Studieninhalte Zulassungs shyshy
shy
kriterien Studienlaumlnge beschrieben Ein Qualifikationsrahmen ermoumlglicht dagegen die Be schreibung an Hand der Qualifikationen die der Absolvent nach einem erfolgreich absolvierten Abschluss erworben haben soll Dies spiegelt die Umorientierung von Input- zu Outputorientie rung wieder und soll die Transparenz des Bildungssystems foumlrdern
Folgenden Zielen dient ein Qualifikationsrahmen 1 Erhoumlhte Transparenz Verstaumlndlichkeit und bessere Vergleichbarkeit der angebotenen Aus shy
bildungsgaumlnge ndash national und international Y durch die explizite Darlegung der Qualifikationsprofile Y durch die Definition von Zugangs- und Ausgangspunkten sowie Uumlberlappungen zwi shy
schen Studien- und Ausbildungsverlaumlufen Y durch Verdeutlichung von alternativen Bildungsverlaumlufen der relativen Positionierung
von Qualifikationen zueinander und der Entwicklungsmoumlglichkeiten im Bildungssys shytem
HQR 13
2 Verbesserte Information fuumlr Studieninteressierte und Arbeitgeber 3Unterstuumltzung der Evaluation und Akkreditierung
Y durch Definition von Referenzpunkten 4 Erleichterung der Curriculumentwicklung
Y durch die Bereitstellung eines Referenzrahmens den es fachspezifisch zu fuumlllen gilt 5Houmlhere Vergleichbarkeit der Qualifikationen im europaumlischen und internationalen Kontext
Erlaumluterung des vorliegenden Entwurfs
Der vorliegende Qualifikationsrahmen konzentriert sich zunaumlchst auf den Hochschulbereich und schlieszligt die Beschreibung von Schnittstellen zur beruflichen Bildung ein Aufbauend auf dieser ersten grundlegenden Systematik sollte der QR fuumlr andere Bereiche des Bildungssystems (vor allem Berufsbildung Weiterbildender Bereich) in den naumlchsten Jahren weiter entwickelt werden
leitlinien
Bei der Erarbeitung des Qualifikationsrahmens wurde auf folgende Leitlinien besonderer Wert gelegt a) Kompatibilitaumlt mit einem Europaumlischen Qualifikationsrahmen
Die Diskussion eines nationalen Qualifikationsrahmens wurde in enger Abstimmung mit den Entwicklungen auf europaumlischer Ebene und den Entwicklungen anderer nationaler Qualifikationsrahmen gefuumlhrt Ein wichtiges Ziel ist die Kompatibilitaumlt mit einem Europaumli shyschen Qualifikationsrahmen
b) Fachunspezifische Beschreibungen Die fachspezifische Ausgestaltung des Qualifikationsrahmens liegt bei den Faumlchern und den Hochschulen Der Qualifikationsrahmen ist in diesem Prozess als Referenzrahmen zu verstehen
c) Hochschultypunabhaumlngige Beschreibungen Der Qualifikationsrahmen unterscheidet grundsaumltzlich nicht zwischen Fachhochschulen ei shy
shynerseits und Universitaumlten und gleichgestellten Hochschulen andererseits Die unterschied lichen Bildungsziele dieser Hochschularten sollen jedoch nicht in Frage gestellt sondern fuumlr die Entwicklung der neuen Strukturen nutzbar gemacht werden
d) Einbindung aller relevanten Gruppen Um eine breite Akzeptanz fuumlr den Qualifikationsrahmen herzustellen wurde bereits in der Entwicklungsphase eine Ruumlckkopplung mit allen relevanten Akteuren gesucht (Fakultaumlten- und Fachbereichstage Studierende Sozialpartner Akkreditierungsagenturen)
Erlaumluterung der Kategorien
Die Einteilung in die Kategorien wurde in Anlehnung an das TUNING Project vorgenommen das sich seit mehreren Jahren laumlnderuumlbergreifend mit der Beschreibung fachspezifischer Quashylifikationen auseinandersetzt Daruumlber hinaus wurden die Dublin Descriptors die von der Joint Quality Initiative entwickelt wurden als weiterer Orientierungspunkt heran gezogen Learshyning Outcomes finden sich in beiden hier gewaumlhlten Kategorien wieder (Wissen und Verstehen sowie Koumlnnen) Die Kategorie Wissen und Verstehen beschreibt die erworbenen Kompetenzen mit Blick auf den fachspezifischen Wissenserwerb (Fachkompetenz) Die Kategorie Koumlnnen umshyfasst die Kompetenzen die einen Absolventen dazu befaumlhigen Wissen anzuwenden (Methoshydenkompetenz) und einen Wissenstransfer zu leisten Daruumlber hinaus finden sich hier die kommunikativen und sozialen Kompetenzen wieder
Internationale Initiativen
Joint Qualit y Initiative (informelles Netzwerk fuumlr Qualitaumltssicherung und Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengaumlngen Oumlsterreich Belgien Daumlnemark Deutschland Irland Niederlande Norwegen Spanien Schweden Schweiz England) Y Dublin Descripshytors (Definition von Qualifikationen zur Unterscheidung von Bachelor- und Masterstudienshygaumlngen)
14 HQR
European Consortium for Accreditation (ECA) Tuning Project 2001ndash2004 Y (generic und subject-related competences) Bachelor-Master Generic Qualification Initiatives EUA Master degrees Survey (Andrejs Rauhvargers Christian Tauch September 2002) NARIC-ENIC Meeting Januar 2003 Bruumlssel zu Anerkennungsfragen bei den neuen Ab shy
schluumlssen Transnational European Evaluation Project (TEEP) 2002ndash2003 koordiniert durch ENQA
(Entwicklung fuumlr Kriterien transnationaler externer Evaluation)
Weitere Qualifikationsrahmen
Daumlnischer Qualifikationsrahmen Irish Qualifications Framework UK Qualifications Framework Scottish Credit and Qualifications Framework
HQR 15
Qualifikationsrahmen fuumlr deutsche Hochschulabschluumlsse
Vorbemerkung Der vorliegende Entwurf beschraumlnkt sich zunaumlchst auf Hochschulabschluumlsse In naumlchsten Schritten sollte der gesamte Schulbereich sowie die Bereiche der beruflichen Bildung und des Lebenslangen Lernens mit einbezogen werden
Studienstruktur im Europaumlischen Hochschulraum
Qualifikationsstufen Formale Aspekte Abschluumlsse des Hochschulstudiums
Hochschulgrade und Staatsexamina5
1 Stufe Bachelor-Ebene Grade auf Bachelor-Ebene
3 35 oder 4 Jahre Vollzeitstushydium bzw 180 210 oder 240 ECTS Punkte
alle Grade berechtigen zur Bewer shybung fuumlr Masterprogramme
B A B Sc B Eng BFA B Mus LLB
Diplom (FH) Staatsexamen
2 Stufe Master-Ebene Grade auf Master-Ebene
normalerweise 5 Jahre Vollzeitshystudium bzw 300 ECTS-Punkte bei gestuften Studiengaumlngen 1 15 oder 2 Jahre bzw 60 90 oder 120 ECTS-Punkte auf Master-Ebene
Typen von Master-Abschluumlssen staumlr ker anwendungsorientiert staumlrker forschungsorientiert kuumlnstlerisches Profil Lehramtsprofil alle Grade berechtigen zur Bewerbung fuumlr ein Promotionsvorhaben6
MA M Sc M Eng MFA M Mus LLM etc
Diplom (Univ)
Magister Staatsexamen
Nicht-konsekutive und weiter shybildende Master7
shy
3 Stufe Doktoratsebene (Grade bauen in der Regel auf einem Abschluss auf Master-Ebene also von 300 ECTS-Punkten oder mehr auf)8
Dr Ph D
5678
5 Auflistung siehe Anlage 1 Staatspruumlfungen sind in der Regel der zweiten Studienstufe zugeordnet allerdings bestehen folgenshyde Sonderregelungen Studiengaumlnge mit Staatspruumlfung haben eine Regelstudienzeit von 3 Jahren (Lehraumlmter der Grundschule bzw Primarstufe und Sekundarstufe I mit moumlglicher Zuordnung zur 1 Studienstufe) bis 65 Jahren (Medizin) dies entspricht 180ndash390 ECTS-Punkten
6 Fuumlr kuumlnstlerische Studiengaumlnge an Kunst- und Musikhochschulen gilt diese Berechtigung nur eingeschraumlnkt
7 Die Abschlussbezeichnungen fuumlr nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschraumlnken sich nicht auf die genannten Abschlussbe Die Abschlussbezeichnungen fuumlr nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschraumlnken sich nicht auf die genannten Abschlussbezeichnungen zB MBA
8 Besonders qualifizierte Bachelor- und Diplom (FH)-Absolventen koumlnnen auch direkt zur Promotion zugelassen werden
910
16 HQR
Stufe 1 Bachelor-Ebene (180 210 oder 240 ECTS)
Wissen und Verstehen Koumlnnen (Wissenserschlieszligung) Formale Aspekte
Wissensverbreiterung Wissen und Verstehen von Absolshyventen bauen auf der Ebene der Hochschulzugangsberechtigung au fund gehen uumlber diese wesentlich hinaus
Absolventen haben ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen ihres Lerngebietes nachgewiesen
Wissensvertiefung Sie verfuumlgen uumlber ein kritisches Verstaumlndnis der wichtigsten Theoshyrien Prinzipien und Methoden ihre s Studienprogramms und sind in der Lage ihr Wissen vertikal horizontal und lateral zu vertiefen Ihr Wissen und Verstehen entspricht dem Stand der Fachliteratur sollte aber zugleich einige vertiefte Wissensshybestaumlnde auf dem aktuellen Stand der Forschung in ihrem Lerngebiet einschlieszligen
Absolventen haben folgende Komshypetenzen erworben
Instrumentale Kompetenz ihr Wissen und Verstehen auf ihre
Taumltigkeit oder ihren Beruf anzushywenden und Problemloumlsung en und Argumente in ihrem Fachshygebiet zu erarbeiten und weiter zuentwickeln
Systemische Kompetenzen relevante Informationen insbeshy
sondere in ihrem Studienproshygramm zu sammeln zu bewerten und zu interpretieren
daraus wissenschaftlich fundierte Urteile abzuleiten die gesellshyschaftliche wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse beruumlck sichtigen
selbstaumlndig weiterfuumlhrende Lernshyprozesse zu gestalten
Kommunikative Kompetenzen fachbezogene Positionen und Problemloumlsung en zu formulieren und argumentativ zu verteidigen sich mit Fachvertretern und mit Laien uumlber Informationen Ideen Probleme und Loumlsungen austaushyschen Verantwortung in einem Team
uumlbernehmen
Zugangsvoraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung
(s Anlage 2) entsprechend den Laumlnderregeshy
lungen zum Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzushygangsberechtigung9
Dauer (einschl Abschlussarbeit) 3 35 oder 4 Jahre (180 210 oder 240 ECTS Punkte)
Abschluumlsse auf der Bachelor-Ebene stellen den ersten berufsqualifizieshyrenden Abschluss dar
Anschlussmoumlglichkeiten Programme auf Master- (bei herausshyragender Qualifikation auch direkt auf Promotions-)Ebene andere Weiterbildungsoptionen
Uumlbergaumlnge aus der beruflichen Bildung Auszligerhalb der Hochschule er worbene und durch Pruumlfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen koumlnnen bei Aufnahme eines Studiums von der jeweiligen Hochschule durch ein Aumlquivalenzshypruumlfverfahren in einer Houmlhe
angerechnet werden die den Leistungsanforderungen des jeweishyligen Studiengangs entspricht10
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9 Vgl Staumlndige Kultusministerkonferenz der Laumlnder (Hrsg) Synoptische Darstellung der in den Laumlndern bestehenden Moumlglichshykeiten des Hochschulzugangs fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Stand Maumlrz 2003
10 Vgl Gemeinsame Empfehlung des BMBF der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium vom 26092003
HQR 17
Stufe 2 Master-Ebene (300 ECTS-Punkte nach Abschluss
auf Bachelor-Ebene 60 90 120 ECTS-Punkte)
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shyshy
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Wissen und Verstehen Koumlnnen (Wissenserschlieszligung) Formale Aspekte
Wissensverbreiterung Masterabsolventen haben Wissen und Verstehen nachgewiesen das normalerweise auf der Bachelor-Ebene aufbaut und dieses wesentshylich vertieft oder erweitert Sie sind in der Lage die Besonderheiten Grenzen Terminologien und Lehr meinungen ihres Lerngebiets zu definieren und zu interpretieren
Wissensvertiefung Ihr Wissen und Verstehen bildet die Grundlage fuumlr die Entwicklung und oder Anwendung eigenstaumlndiger Ideen Dies kann anwendungs- oder forschungsorientiert erfolgen Sie verfuumlgen uumlber ein breites detailshyliertes und kritisches Verstaumlndnis auf dem neusten Stand des Wissens in einem oder mehreren Spezialbeshyreichen
Absolventen haben folgende Komshypetenzen erworben
Instrumentale Kompetenzen ihr Wissen und Verstehen sowie
ihre Faumlhigkeiten zur Problemshyloumlsung auch in neuen und unver trauten Situationen anzuwenden die in einem breiteren oder multishydisziplinaumlren Zusammenhang mit ihrem Studienfach stehen
Systemische Kompetenzen Wissen zu integrieren und mit
Komplexitaumlt umzugehen auch auf der Grundlage un
vollstaumlndiger oder begrenzter Informationen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu faumlllen und dabei gesellschaftliche wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse zu beruumlcksichtigen die sich aus der Anwendung ihres Wissens und aus ihren Entschei dungen ergeben
selbstaumlndig sich neues Wissen und Koumlnnen anzueignen
weitgehend selbstgesteuert und oder autonom eigenstaumlndige for schungs- oder anwendungsorienshytierte Projekte durchzufuumlhren
Kommunikative Kompetenzen auf dem aktuellen Stand von
Forschung und Anwendung Fachvertretern und Laien ihre Schlussfolgerungen und die diesen zugrunde liegenden Infor mationen und Beweggruumlnde in klarer und eindeutiger Weise zu vermitteln
sich mit Fachvertretern und mit Laien uumlber Informationen Ideen Probleme und Loumlsungen auf wis senschaftlichem Niveau auszutau schen
in einem Team herausgehobene Verantwortung zu uumlbernehmen
Zugangsvoraussetzungen Fuumlr grundstaumlndige Studiengaumlnge (Diplom Magister Staatsexamen) Hochschulzugangsberechtigung entsprechend den Laumlnderregeshy
lungen zum Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzushygangsberechtigung11
Fuumlr die Master-Ebene Erster berufs qualifizierender Hochschulabschluss mindestens auf Bachelor-Ebene plus weitere von der Hochschule zu definierende Zulassungsvorausset zungen
Dauer fuumlr Masterprogramme 1 15 oder
2 Jahre (60 90 oder 120 ECTS Punkte)
fuumlr grundstaumlndige Studiengaumlnge mit Hochschulabschluss 4 45 oder 5 Jahre einschl Abschlussshyarbeit (240 270 oder 300 ECTS Punkte)
fuumlr Studiengaumlnge mit Staatsshyexamen12
Anschlussmoumlglichkeiten Promotion Weiterbildungsoptionen
Uumlbergaumlnge aus der beruflichen Bildung Unbeschadet des Erfordernisses eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses koumlnnen auszligerhalb der Hochschule erworbene und durch Pruumlfung nachgewiesene Qualifishykationen und Kompetenzen bei Aufnahme eines Studiums von der jeweiligen Hochschule durch ein Aumlquivalenzpruumlfverfahren in einer Houmlhe angerechnet werden die den Leistungsanforderungen des jeweishyligen Studiengangs entspricht13
111213
shy
11 Vgl Staumlndige Kultusministerkonferenz der Laumlnder (Hrsg) Synoptische Darstellung der in den Laumlndern bestehenden Moumlglichshykeiten des Hochschulzugangs fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Stand Maumlrz 2003
12 S Fuszlignote 1
13 Vgl Gemeinsame Empfehlung des BMBF der KMK und der HRK an die Hochschulen zur Vergabe von Leistungspunkten in der beruflichen Fortbildung und Anrechnung auf ein Hochschulstudium vom 26092003
18 HQR
Stufe 3 Doktoratsebene
300 ECTS +
Wissen und Verstehen Koumlnnen (Wissenserschlieszligung) Formale Aspekte
Wissensverbreiterung Promovierte haben ein systemashytisches Verstaumlndnis ihrer Forschungs disziplin und die Beherrschung der Fertigkeiten und Methoden nachshygewiesen die in der Forschung in diesem Gebiet angewandt werden
Sie verfuumlgen uumlber eine umfas sende Kenntnis der einschlaumlgigen Literatur
Wissensvertiefung Sie haben durch die Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit einen eigenen Beitrag zur Forschung geshyleistet der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen oder internationalen Begutachtung durchFachwissenschaftler standhaumllt
Promovierte haben folgende Komshypetenzen erworben
Instrumentale Kompetenz wesentliche Forschungsvorhaben
mit wissenschaftlicher Integritaumlt selbstaumlndig zu konzipieren und durchzufuumlhren
Systemische Kompetenzen Wissenschaftliche Fragestelshy
lungen selbstaumlndig zu identifishyzieren
die kritische Analyse Entwicklung und Synthese neuer und kompleshyxer Ideen durchzufuumlhren
den gesellschaftlichen wissenshyschaftlichen undoder kulturellen
Fortschritt einer Wissensgesellshyschaft in einem akademischen oder nicht-akademischen berufshylichen Umfeld voranzutreiben
Kommunikative Kompetenzen Erkenntnisse aus ihren Spezialshy
gebieten mit Fachkollegen zu diskutieren vor akademischem Publikum vorzutragen und Laien zu vermitteln
ein Team zu fuumlhren
Zugangsvoraussetzungen Master (Uni FH) Diplom (Uni) Magister Staatsexamen besonders qualifizierter Bachelor oder besonshyders qualifiziertes Diplom FH
Weitere Zugangsvoraussetzungen werden von der Fakultaumlt festgelegt
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HQR 19
Anlage 1
Uumlbersicht Staatsexamen
Lehraumlmter der Grundschule bzw Primarstufe (6ndash7 Sem)
Uumlbergreifende Lehraumlmter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundar shy
stufe I (7ndash9 Sem)
Lehraumlmter fuumlr alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (7ndash9 Sem)
Lehraumlmter der Sekundarstufe II (Allgemeinbildende Faumlcher) oder fuumlr das Gymnasium (9 Sem)
Lehraumlmter der Sekundarstufe II (Berufliche Faumlcher) oder fuumlr die beruflichen Schulen (9 Sem)
Sonderpaumldagogische Lehraumlmter (8ndash9 Sem)
Rechtswissenschaften (9 Sem)
Medizin (13 Sem)
Zahnmedizin (11 Sem)
Veterinaumlrmedizin (11 Sem)
Pharmazie (8(ndash9) Sem)
Lebensmittelchemie ((8ndash)9 Sem)
Anlage 2
Anlage 2
Uumlbersicht Hochschulzugangsberechtigungen
allgemeine Hochschulreife
Fachgebundene Hochschulreife
Fachhochschulreife (ggf fachgebunden bzw studiengangbezogen)
Laumlnderrechtlich geregelte Moumlglichkeiten des Hochschulzugangs fuumlr beruflich qualifizierte Bewer shy
ber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Anhang B
Liste der am Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) beteiligten Institutionen
ANHANG 21
Anhang zum DQR-Dokument
Liste der am Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR)
beteiligten Institutionen
Vorsitz
Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung
Staumlndige Konferenz der Kultusminister der Laumlnder
Mitglieder
Bundesagentur fuumlr Arbeit
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eV vertreten durch die Katho lische Fachhochschule Freiburg
Bundesinstitut fuumlr Berufsbildung
Bundesministerium fuumlr Wirtschaft und Technologie
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbaumlnde
dbb beamtenbund und tarifunion vertreten durch den Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an WirtschaftsschulenBundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruf lichen Schulen
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutscher Industrie- und Handelskammertag eV
Experte Fachhochschule Osnabruumlck
Experte Universitaumlt Duisburg-Essen
freier zusammenschluss von studentInnenschaften eV
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hochschulrektorenkonferenz
IG Metall
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft fuumlr Berufsbildung vertreten durch den Handelsverband Deutschland
Rat der Weiterbildung vertreten durch den Deutschen Volkshochschulverband
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengaumlngen in Deutschland
Wirtschaftsministerkonferenz
Wissenschaftsrat
Zentralverband des Deutschen Handwerks eV
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Anhang C
Empfehlung des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 23 April 2008 zur Einrichtung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen
EMPFEHLUNG DES EUROPAumlISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23 April 2008
zur Einrichtung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen (Text von Bedeutung fuumlr den EWR)
(2008C 11101)
DAS EUROPAumlISCHE PARLAMENT UND DER RAT DEREUROPAumlISCHEN UNION ndash
gestuumltzt auf den Vertrag zur Gruumlndung der Europaumlischen Gemeinschaft insbesondere auf Artikel 149
Absatz 4 und Artikel150 Absatz 4
auf Vorschlag der Kommission
nach Stellungnahme des Europaumlischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1
1 ABl C 175 vom 2772007 S 74
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2
2 ABl C 146 vom 3062007 S 77
gemaumlszlig dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags3
3 Stellungnahme des Europaumlischen Parlaments vom 24 Oktober 2007(noch nicht im Amtsblattveroumlffentlicht) und Beschluss des Rates vom14 Februar 2008
in Erwaumlgung nachstehender Gruumlnde
(1) Individuelle Entwicklung Wettbewerbsfaumlhigkeit Beschaumlftigung und der soziale Zusammenhalt in der Gemeinschaft haumlngen entscheidend vom Ausbau und von der Anerkennung der Kenntnisse Fertigkeiten und Kompetenzen der Buumlrger ab Der Ausbau und die Anerkennung sollten die transnationale Mobilitaumlt von Beschaumlftigten und Lernenden erleichtern und dazu beitragen dass den Anforderungen von Angebot und Nachfrage des europaumlischen Arbeitsmarkts entsprochen wird Deshalb sollten der Zugang zum und die Teilnahme am lebenslangen Lernen fuumlr alle ndash auch fuumlr benachteiligte Menschen ndash und die Nutzung von Qualifikationen auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene gefoumlrdert und verbessert werden
(2) Auf seiner Tagung in Lissabon im Jahr 2000 ist der Europaumlische Rat zu dem Schluss gelangt dass eine groumlszligere Transparenz der Befaumlhigungsnachweise ein wesentlicher Bestandteil der Anpassung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Gemeinschaft an die Anforderungen der Wissensgesellschaft bilden sollte Auf seiner Tagung in Barcelona im Jahr 2002 hat der Europaumlische Rat ferner sowohl eine engere Zusammenarbeit im Universitaumltsbereich als auch die Verbesserung der Transparenz und Methoden zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsbildungssystemen gefordert
(3) In seiner Entschlieszligung vom 27 Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen4 hat der Rat die Kommission ersucht in enger Zusammenarbeit mit dem Rat und den Mitgliedstaaten einen Rahmen fuumlr die Anerkennung von Qualifikationen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auszuarbeiten wobei die Ergebnisse des Bologna-Prozesses als Grundlage dienen und vergleichbare Maszlignahmen auf dem Gebiet der beruflichen Bildung angestrebt werden sollten
4 ABl C 163 vom 972002 S 1
(4) Die gemeinsamen Berichte des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Arbeitsprogramms bdquoAllgemeine und berufliche Bildung 2010ldquo die im Jahr 2004 und2006 angenommen wurden betonen die Notwendigkeit der Entwicklung eines Europaumlischen Qualifikationsrahmens
(5) Im Kontext des Kopenhagen-Prozesses haben die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15 November2004 uumlber die kuumlnftigen Prioritaumlten einer verstaumlrkten europaumlischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung der Entwicklung eines offenen und flexiblen Europaumlischen Qualifikationsrahmens gestuumltzt auf Transparenz und gegenseitiges Vertrauen der als gemeinsamer Bezugsrahmen sowohl fuumlr berufliche Bildung als auch fuumlr das Hochschulwesen dienen soll Vorrang eingeraumlumt
(6) Die Validierung nicht formalen und informellen Lernens sollte gemaumlszlig den Schlussfolgerungen des Rates vom28 Mai 2004 uumlber gemeinsame europaumlische Grundsaumltze fuumlr die Ermittlung und Validierung von nicht formalem und informellem Lernen gefoumlrdert werden
(7) Bei den Tagungen des Europaumlischen Rates in Bruumlssel im Maumlrz 2005 und im Maumlrz 2006 ist die Bedeutung der Verabschiedung eines Europaumlischen Qualifikationsrahmens betont worden
(8) Diese Empfehlung traumlgt der Entscheidung Nr 22412004EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 15 Dezember 2004 uumlber ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Foumlrderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass)5 sowie der Empfehlung 2006962EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 18 Dezember 2006 zu Schluumlsselkompetenzen fuumlr lebenslanges Lernen6 Rechnung
5 ABl L 390 vom 31122004 S 6 6 ABl L 394 vom 30122006 S 10
(9) Diese Empfehlung steht in Einklang mit dem Rahmen fuumlr den Europaumlischen Hochschulraum und die Zyklus-Deskriptoren den die fuumlr die Hochschulbildung zustaumlndigen Minister von 45 europaumlischen Staaten auf ihrer Tagung am 19 und 20 Mai 2005 in Bergen im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinbart haben
(10) Die Schlussfolgerungen des Rates zur Qualitaumltssicherung in der beruflichen Bildung vom 23 und 24 Mai 2004die Empfehlung 2006143EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 15 Februar 2006 uumlber die verstaumlrkte europaumlische Zusammenarbeit zur Qualitaumltssicherung in der Hochschulbildung7 und die von den fuumlr die Hochschulbildung zustaumlndigen Ministern im Mai 2005auf ihrer Tagung in Bergen vereinbarten Normen und Richtlinien fuumlr die Qualitaumltssicherung im Europaumlischen Hochschulraum enthalten gemeinsame Grundsaumltze fuumlr die
7 ABl L 64 vom 432006 S 60
Qualitaumltssicherung auf die sich die Umsetzung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens stuumltzen sollte
(11) Diese Empfehlung laumlsst die Richtlinie 200536EG des Europaumlischen Parlamentes und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualifikationen8 unberuumlhrt mit der sowohl den zustaumlndigen nationalen Stellen als auch den Migranten Rechte und Pflichten uumlbertragen werden Der Verweis auf die Niveaus des Europaumlischen Qualifikationsrahmens darf keine Auswirkungen auf den Zugang zum Arbeitsmarkt haben wenn Berufsqualifikationen gemaumlszlig der Richtlinie200536EG anerkannt wurden
8 ABl L 255 vom 3092005 S 22 Richtlinie geaumlndert durch die Richtlinie 2006100EG des Rates (ABl L 363 vom 20122006 S 141)
(12) Diese Empfehlung verfolgt das Ziel einen gemeinsamen Referenzrahmen als Uumlbersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus zu schaffen und zwar sowohl fuumlr die allgemeine und die Hochschulbildung als auch fuumlr die berufliche Bildung Dies wird zu einer besseren Transparenz Vergleichbarkeit und Uumlbertragbarkeit der Qualifikationsbescheinigungen fuumlhren die den Buumlrgern gemaumlszlig der Praxis in den verschiedenen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden Jedes Qualifikationsniveau sollte grundsaumltzlich auf verschiedenen Bildungs- und Karrierewegen erreichbar sein Daruumlber hinaus sollte der Europaumlische Qualifikationsrahmen den internationalen sektoralen Organisationen ermoumlglichen ihre Qualifikationssysteme auf einen gemeinsamen europaumlischen Referenzpunkt zu beziehen und so die Beziehung internationaler sektoraler Qualifikationen zu nationalen Qualifikationssystemen aufzeigen Diese Empfehlung leistet daher einen Beitrag zu den allgemeineren Zielen der Foumlrderung des lebenslangen Lernens und der Erhoumlhung der Beschaumlftigungsfaumlhigkeit Mobilitaumlt und sozialen Integration von Arbeitskraumlften und Lernenden Transparente Qualitaumltssicherungsgrundsaumltze und der Austausch von Informationen werden ihre Umsetzung durch die Entwicklung gegenseitigen Vertrauens foumlrdern
(13) Diese Empfehlung sollte der Modernisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems der Kopplung zwischen Bildung Ausbildung und Beschaumlftigung sowie der Bruumlckenbildung zwischen formalem nicht formalem und informellem Lernen dienen und auch zur Validierung von durch Erfahrungen erlangten Lernergebnissen beitragen
(14) Die nationalen Qualifikationssysteme undoder Qualifikationen werden durch diese Empfehlung weder ersetzt noch definiert Der Europaumlische Qualifikationsrahmen beschreibt keine spezifischen Qualifikationen oder Einzelkompetenzen und bestimmte Qualifikationen sollten uumlber das jeweilige nationale Qualifikationssystem dem entsprechenden Niveau des Europaumlischen Qualifikationsrahmens zugeordnet werden
(15) Aufgrund ihrer nicht verbindlichen Natur steht diese Empfehlung im Einklang mit dem Subsidiaritaumltsprinzip da sie das Taumltigwerden der Mitgliedstaaten unterstuumltzt und ergaumlnzt indem sie eine engere Zusammenarbeit mit dem Ziel ermoumlglicht die Transparenz zu erhoumlhen und die Mobilitaumlt sowie das lebenslange Lernen zu foumlrdern Sie sollte im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis umgesetzt werden
(16) Da das Ziel dieser Empfehlung naumlmlich einen gemeinsamen Referenzrahmen als Uumlbersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus zu schaffen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maszlignahmen besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen ist kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritaumltsprinzip taumltig werden Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhaumlltnismaumlszligigkeit geht diese Empfehlung nicht uumlber das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maszlig hinaus ndash
EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN
1 den Europaumlischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden um die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl das lebenslange Lernen und die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch die weitere Integration des europaumlischen Arbeitsmarkts zu foumlrdern wobei die Vielfalt der nationalen Bildungssysteme zu respektieren ist
2 ihre nationalen Qualifikationssysteme bis 2010 an den Europaumlischen Qualifikationsrahmen zu koppeln insbesondere indem sie ihre Qualifikationsniveaus auf transparente Art und Weise mit den in Anhang II aufgefuumlhrten Niveaus verknuumlpfen und im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis gegebenenfalls nationale Qualifikationsrahmen erarbeiten
3 gegebenenfalls Maszlignahmen zu erlassen damit bis 2012 alle neuen Qualifikationsbescheinigungen Diplome und Europass-Dokumente die von den dafuumlr zustaumlndigen Stellen ausgestellt werden uumlber die nationalen Qualifikationssysteme einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des Europaumlischen Qualifikationsrahmens enthalten
4 bei der Beschreibung und Definition von Qualifikationen einen Ansatz zu verwenden der auf Lernergebnissen beruht und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemaumlszlig den gemeinsamen europaumlischen Grundsaumltzen die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 28 Mai 2004 vereinbart wurden zu foumlrdern wobei besonderes Augenmerk auf die Buumlrger zu richten ist die sehr wahrscheinlich von Arbeitslosigkeit und unsicheren Arbeitsverhaumlltnissen bedroht sind und in Bezug auf die ein derartiger Ansatz zu einer staumlrkeren Teilnahme am lebenslangen Lernen und zu einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt beitragen koumlnnte
5 bei der Koppelung der im Rahmen der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworbenen Qualifikationen innerhalb der nationalen Qualifikationssysteme an den Europaumlischen Qualifikationsrahmen die in Anhang III dargelegten Grundsaumltze fuumlr die Qualitaumltssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu foumlrdern und anzuwenden
6 nationale mit den spezifischen Strukturen der Mitgliedstaaten verbundene und ihren jeweiligen Anforderungen genuumlgende Koordinierungsstellen zu benennen die die Beziehung zwischen den nationalen Qualifikationssystemen und dem Europaumlischen Qualifikationsrahmen unterstuumltzen und zusammen mit anderen zustaumlndigen nationalen Behoumlrden lenken um die Qualitaumlt und die Transparenz dieser Beziehung zu foumlrdern
Diese nationalen Koordinierungsstellen sollten unter anderem folgende Aufgaben erfuumlllen
a) Verknuumlpfung der Qualifikationsniveaus der nationalen Qualifikationssysteme mit den in Anhang II beschriebenen Niveaus des Europaumlischen Qualifikationsrahmens
b) Gewaumlhrleistung einer transparenten Methodik mit deren Hilfe nationale Qualifikationsniveaus mit dem Europaumlischen Qualifikationsrahmen verknuumlpft werden um die Vergleichbarkeit zwischen diesen zu erleichtern und Gewaumlhrleistung der Veroumlffentlichung der daraus folgenden Entscheidungen
c) Sicherstellung des Zugangs der Betroffenen zu Informationen und Leitlinien daruumlber wie nationale Qualifikationen uumlber die nationalen Qualifikationssysteme an den Europaumlischen Qualifikationsrahmen gekoppelt werden
d) Foumlrderung der Einbindung aller wichtigen Betroffenen wozu ndash im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis ndash auch Einrichtungen der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung Sozialpartner Sektoren und Experten im Bereich des Vergleichs und der Nutzung von Qualifikationen auf europaumlischer Ebene gehoumlren
BILLIGEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION
1 die Mitgliedstaaten bei der Durchfuumlhrung der oben angefuumlhrten Aufgaben und internationale sektorale Organisationen bei der Verwendung der Referenzniveaus und der in dieser Empfehlung dargelegten Grundsaumltze des Europaumlischen Qualifikationsrahmens zu unterstuumltzen vor allem dadurch dass sie die Zusammenarbeit den Austausch bewaumlhrter Verfahren und die praktische Erprobung ndash unter anderem durch die freiwillige gegenseitige Begutachtung und die Durchfuumlhrung von Pilotprojekten im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen sowie durch die Einleitung von Maszlignahmen zur Information und Anhoumlrung der mit dem sozialen Dialog befassten Ausschuumlsse ndash foumlrdert und unterstuumltzende Materialien und Leitfaumlden ausarbeitet
2 bis 23 April 2009 eine beratende Gruppe fuumlr den Europaumlischen Qualifikationsrahmen die Vertreter der Mitgliedstaaten der europaumlischen Sozialpartner und gegebenenfalls andere Betroffene umfasst einzurichten die dafuumlr zustaumlndig ist fuumlr die Gesamtkohaumlrenz des Prozesses der Koppelung von Qualifikationssystemen an den Europaumlischen Qualifikationsrahmen zu sorgen und dessen Transparenz zu foumlrdern
3 die auf diese Empfehlung hin durchgefuumlhrten Maszlignahmen unter anderem auch das Mandat und den Zeitrahmen fuumlr die beratende Gruppe in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten nach Anhoumlrung der Betroffenen zu beurteilen und zu bewerten und dem Europaumlischen Parlament und dem Rat bis zum 23 April 2013 einen Bericht uumlber die gewonnenen Erfahrungen sowie Schlussfolgerungen fuumlr die Zukunft vorzulegen dies schlieszligt erforderlichenfalls eine Uumlberpruumlfung und Uumlberarbeitung dieser Empfehlung ein
4 enge Verknuumlpfungen zwischen dem Europaumlischen Qualifikationsrahmen und bestehenden oder kuumlnftigen europaumlischen Systemen zur Anrechnung und Akkumulierung von Studienleistungen an Hochschulen und bei der Berufsausbildung zufoumlrdern um die Mobilitaumlt der Buumlrger zu verbessern und die Anerkennung der Lernergebnisse zu erleichtern
Geschehen zu Straszligburg am 23 April 2008
Im Namen des Europaumlischen
Parlaments
Der Praumlsident
H-G POumlTTERING
Im Namen
des Rates
Der Praumlsident
J LANARČIČ
ANHANG I
Begriffsbestimmungen
Im Sinne der Empfehlung bezeichnet der Ausdruck
a) bdquoQualifikationldquo das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses bei dem eine dafuumlr zustaumlndige Stelle festgestellt hat dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen
b) bdquonationales Qualifikationssystemldquo alle Aspekte der Maszlignahmen eines Mitgliedstaats die mit der Anerkennung von Lernen zu tun haben sowie sonstige Mechanismen die einen Bezug zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung einerseits und dem Arbeitsmarkt und der Zivilgesellschaft andererseits herstellen Dazu zaumlhlen die Ausarbeitung und Umsetzung institutioneller Regelungen und Prozesse im Zusammenhang mit der Qualitaumltssicherung sowie der Beurteilung und der Vergabe von Qualifikationen Ein nationales Qualifikationssystem kann aus mehreren Teilsystemen bestehen und einen nationalen Qualifikationsrahmen umfassen
c) bdquonationaler Qualifikationsrahmenldquo ein Instrument zur Klassifizierung von Qualifikationen anhand eines Buumlndels von Kriterien zur Bestimmung des jeweils erreichten Lernniveaus Ziel ist die Integration und Koordination nationaler Qualifikationsteilsysteme und die Verbesserung der Transparenz des Zugangs des fortschreitenden Aufbaus und der Qualitaumlt von Qualifikationen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Zivilgesellschaft
d) bdquoSektorldquo eine Zusammenfassung beruflicher Taumltigkeiten anhand ihrer wichtigsten Wirtschaftsfunktion ihres wichtigsten Produkts ihrer wichtigsten Dienstleistung oder ihrer wichtigsten Technik
e) bdquointernationale sektorale Organisationldquo eine Vereinigung nationaler Organisationen wozu z B Arbeitgeber- und Berufsverbaumlnde gehoumlren die die Interessen nationaler Sektoren vertritt
f) bdquoLernergebnisseldquo Aussagen daruumlber was ein Lernender weiszlig versteht und in der Lage ist zu tun nachdem er einen Lernprozess abgeschlossen hat Sie werden als Kenntnisse Fertigkeiten und Kompetenzen definiert
g) bdquoKenntnisseldquo das Ergebnis der Verarbeitung von Information durch Lernen Kenntnisse bezeichnen die Gesamtheit der Fakten Grundsaumltze Theorien und Praxis in einem Arbeits-oder Lernbereich Im Europaumlischen Qualifikationsrahmen werden Kenntnisse als Theorie-undoder Faktenwissen beschrieben
h) bdquoFertigkeitenldquo die Faumlhigkeit Kenntnisse anzuwenden und Know-how einzusetzen um Aufgaben auszufuumlhren und Probleme zu loumlsen Im Europaumlischen Qualifikationsrahmen werden Fertigkeiten als kognitive Fertigkeiten (logisches intuitives und kreatives Denken) und praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden Materialien Werkzeugen und Instrumenten) beschrieben
i) bdquoKompetenzldquo die nachgewiesene Faumlhigkeit Kenntnisse Fertigkeiten sowie persoumlnliche soziale und methodische Faumlhigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und fuumlr die berufliche undoder persoumlnliche Entwicklung zu nutzen Im Europaumlischen Qualifikationsrahmen wirdKompetenz im Sinne der Uumlbernahme von Verantwortung und Selbststaumlndigkeit beschrieben
ANHANG II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europaumlischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Jedes der acht Niveaus wird durch eine Reihe von Deskriptoren definiert die die Lernergebnisse beschreiben die fuumlr die Erlangung der diesem Niveau entsprechenden Qualifikationen in allen Qualifikationssystemen erforderlich sind
Kenntnisse Fertigkeiten Kompetenz
Im Zusammenhang mit dem EQR werden Kenntnisse als Theorie-undoder Faktenwissen beschrieben
Im Zusammenhang mit dem EQR werden Fertigkeiten als kognitive Fertigkeiten (unter Einsatz logischen intuitiven und kreativen Denkens) und praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden Materialien Werkzeugen und Instrumenten) beschrieben
Im Zusammenhang mit dem EQR wird Kompetenz im Sinneder Uumlbernahme von Verantwortung und Selbststaumlndigkeit beschrieben
Niveau 1
Zur Erreichung von Niveau 1 erforderliche Lernergebnisse
grundlegendes Allgemeinwissen
grundlegende Fertigkeiten die zur Ausfuumlhrung einfacher Aufgaben erforderlich sind
Arbeiten oder Lernen unter direkter Anleitung in einem vorstrukturierten Kontext
Niveau 2
Zur Erreichung von Niveau 2 erforderliche Lernergebnisse
grundlegendes Faktenwissen in einem Arbeits-oder Lernbereich
grundlegende kognitive und praktische Fertigkeiten die zur Nutzung relevanter Informationen erforderlich sind um Aufgaben auszufuumlhren und Routineprobleme unter Verwendung einfacher Regeln und Werkzeuge zu loumlsen
Arbeiten oder Lernen unter Anleitung mit einem gewissen Maszlig an Selbststaumlndigkeit
Niveau 3
Zur Erreichung von Niveau 3 erforderliche Lernergebnisse
Kenntnisse von Fakten Grundsaumltzen Verfahren und allgemeinen Begriffen in einem Arbeits- oder Lernbereich
eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten zur Erledigung von Aufgaben und zur Loumlsung von Problemen wobei grundlegende Methoden Werkzeuge Materialien und Informationen ausgewaumlhlt und angewandt werden
Verantwortung fuumlr die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben uumlbernehmen bei der Loumlsung von Problemen das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstaumlnde anpassen
Niveau 4 breites Spektrum eine Reihe kognitiver und Selbststaumlndiges Taumltigwerden
Zur Erreichung von Niveau 4 erforderliche Lernergebnisse
an Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits-oder Lernbereich
praktischer Fertigkeiten die erforderlich sind um Loumlsungen fuumlr spezielle Probleme in einem Arbeits- oder Lernbereich zu finden
innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- oder Lernkontexten die in der Regel bekannt sind sich jedoch aumlndern koumlnnen Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen wobei eine gewisse Verantwortung fuumlr die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitaumlten uumlbernommen wird
Niveau 5 ()
Zur Erreichung von Niveau 5 erforderliche Lernergebnisse
umfassendes spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits-oder Lernbereich sowie Bewusstsein fuumlr die Grenzen dieser Kenntnisse
umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind um kreative Loumlsungen fuumlr abstrakte Probleme zu erarbeiten
Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- oder Lernkontexten in denen nicht vorhersehbare Aumlnderungen auftreten Uumlberpruumlfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen
Niveau 6 ()
Zur Erreichung von Niveau 6 erforderliche Lernergebnisse
fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits-oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verstaumlndnisses von Theorien und Grundsaumltzen
fortgeschrittene Fertigkeiten die die Beherrschung des Faches sowie Innovationsfaumlhigkeit erkennen lassen und zur Loumlsung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spezialisierten Arbeits-oder Lernbereich noumltig sind
Leitung komplexer fachlicher oder beruflicher Taumltigkeiten oder Projekte und Uumlbernahme von Entscheidungsverantwort-ung in nicht vorhersehbaren Arbeits- oder Lernkontexten Uumlbernahme der Verantwortung fuumlr die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen
Niveau 7 ()
Zur Erreichung von Niveau 7 erforderliche Lernergebnisse
hoch spezialisiertes Wissen das zum Teil an neueste Erkenntnisse in einem Arbeits-oder Lernbereich anknuumlpft als Grundlage fuumlr innovative Denkansaumltze undoder Forschung kritisches Bewusstsein fuumlr Wissensfragen in einem Bereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen
spezialisierte Problemloumlsungsfertigkeiten im Bereich Forschung undoder Innovation um neue Kenntnisse zu gewinnen und neue Verfahren zu entwickeln sowie um Wissen aus verschiedenen Bereichen zu integrieren
Leitung und Gestaltung komplexer unvorhersehbarer Arbeits- oder Lernkontexte die neue strategische Ansaumltze erfordern Uumlbernahme bon Verantwortung fuumlr Beitraumlge zum Fachwissen und zur Berufspraxis undoder fuumlr die Uumlberpruumlfung der strategischen Leistung von Teams
Bereichen
Niveau 8 ()
Zur Erreichung von Niveau 8 erforderliche Lernergebnisse
Spitzenkenntnisse in einem arbeits-oder Lernbereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen
weitest fortgeschrittene und spezialisierte Fertigkeiten und Methoden einschlieszliglich Synthese und Evaluierung zur Loumlsung zentraler Fragestellungen in den Bereichen Forschung undoder Innovation und zur Erweiterung oder Neudefinition vorhandener Kenntnisse oder beruflicher Praxis
fachliche Autoritaumlt Innovationsfaumlhigkeit Selbststaumlndigkeit wissenschaftliche und berufliche Integritaumlt und nachhaltiges Engagement bei der Entwicklung neuer Ideen oder Verfahren in fuumlhrenden Arbeits-oder Lernkontexten einschlieszliglich der Forschung
Kompatibilitaumlt mit dem Qualifikationsrahmen fuumlr den europaumlischen Hochschulraum
Der Qualifikationsrahmen fuumlr den Europaumlischen Hochschulraum bietet Deskriptoren fuumlr
Studienzyklen Jeder Deskriptor fuumlr einen Studienzyklus formuliert eine allgemeine Aussage uumlber
gaumlngige Erwartungen betreffend Leistungen und Faumlhigkeiten die mit Qualifikationen am Ende eines
Studienzyklus verbunden sind
() Der Deskriptor fuumlr den Kurzstudiengang (innerhalb des ersten Studienzyklus oder in Verbindung
damit) der von der Joint Quality Initiative als Teil des Bologna-Prozesses entwickelt wurde
entspricht den zur Erreichung von EQR-Niveau 5 erforderlichen Lernergebnissen
() Der Deskriptor fuumlr den ersten Studienzyklus des Qualifikationsrahmens fuumlr den Europaumlischen
Hochschulraum der von den fuumlr die Hochschulbildung zustaumlndigen Ministern auf ihrer Tagung im
Mai 2005 in Bergen im Rahmen des Bologna-Prozesses beschlossen wurde entspricht den zur
Erreichung von EQR-Niveau 6 erforderlichen Lernergebnissen
() Der Deskriptor fuumlr den zweiten Studienzyklus des Qualifikationsrahmens fuumlr den Europaumlischen
Hochschulraum der von den fuumlr die Hochschulbildung zustaumlndigen Ministern auf ihrer Tagung im
Mai 2005 in Bergen im Rahmen des Bologna-Prozesses beschlossen wurde entspricht den zur
Erreichung von EQR-Niveau 7 erforderlichen Lernergebnissen
() Der Deskriptor fuumlr den dritten Studienzyklus des Qualifikationsrahmens fuumlr den Europaumlischen
Hochschulraum der von den fuumlr die Hochschulbildung zustaumlndigen Ministern auf ihrer Tagung im
Mai 2005 in Bergen im Rahmen des Bologna-Prozesses beschlossen wurde entspricht den zur
Erreichung von EQR-Niveau 8 erforderlichen Lernergebnissen
ANHANG III
Gemeinsame Grundsaumltze fuumlr die Qualitaumltssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung im Kontext des Europaumlischen Qualifikationsrahmens
Bei der Umsetzung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens sollten um die Rechenschaftspflicht und die Verbesserung der Hochschul- und Berufsbildung zu gewaumlhrleisten fuumlr die Qualitaumltssicherung folgende Grundsaumltze gelten
- Qualitaumltssicherungsstrategien und -verfahren sollten allen Niveaustufen des Europaumlischen Qualifikationsrahmens zugrunde liegen
- die Qualitaumltssicherung sollte integraler Bestandteil der internen Verwaltung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sein
- die Qualitaumltssicherung sollte die regelmaumlszligige Evaluierung von Einrichtungen und deren Programmen und Qualitaumltssicherungssystemen durch externe Pruumlforgane oder -stellen einschlieszligen
- externe Pruumlforgane oder -stellen die Qualitaumltssicherung durchfuumlhren sollten selbst regelmaumlszligig uumlberpruumlft werden
- Qualitaumltssicherung sollte die Dimensionen Kontext Input Prozess und Output umfassen und den Schwerpunkt auf Output und Lernergebnisse legen
Qualitaumltssicherungssysteme sollten folgende Elemente beinhalten
- klare und messbare Ziele und Standards
- Leitlinien fuumlr die Umsetzung darunter die Einbindung der Betroffenen
- angemessene Ressourcen
- einheitliche Evaluierungsmethoden die Selbstbewertung und externe Pruumlfung miteinander verbinden
- Feedbackmechanismen und Verfahren zur Verbesserung
- allgemein zugaumlngliche Evaluierungsergebnisse
- Initiativen zur Qualitaumltssicherung auf internationaler nationaler und regionaler Ebene solltenkoordiniert werden um fuumlr den Uumlbersichtlichkeit Kohaumlrenz Synergie und eine das gesamte System umfassende Analyse zu sorgen
- Qualitaumltssicherung sollte ein Prozess sein bei dem uumlber alle Niveaustufen und Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung hinweg zusammengearbeitet wird unter Beteiligung aller wichtigen Betroffenen in den Mitgliedstaaten und in der Gemeinschaft
- Leitlinien fuumlr die Qualitaumltssicherung auf Gemeinschaftsebene koumlnnen als Bezugspunkte fuumlr
Evaluierungen und Peer-Lernen dienen
Anhang D
Gemeinsamer Beschluss der Staumlndigen Konferenz der Kultusminister der Laumlnder in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums fuumlr Bildung und Forschung der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen (DQR)
1
Gemeinsamer Beschluss der Staumlndigen Konferenz der Kultusminister der Laumlnder in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums fuumlr Bildung und Forschung der
Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen (DQR)
Praumlambel
Das Europaumlische Parlament und der Rat der Europaumlischen Union haben mit ihrer Empfehlung zur Einrichtung des Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen vom 23042008 (Europaumlischer Qualifikationsrahmen fuumlr lebenslanges Lernen ndash EQR) einen europaumlischen Refe-renzrahmen geschaffen der die Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Europa unter Wahrung der Bildungsvielfalt foumlrdern soll Der europaumlische Referenzrahmen fungiert als Uumlbersetzungsinstrument das nationale Qualifikationen europaweit verstaumlndlich macht Der EQR ist damit ein wichtiger Baustein zur Staumlrkung der Mobilitaumlt zwischen den europaumlischen Bildungs-systemen und auf dem sich zunehmend oumlffnenden europaumlischen Arbeitsmarkt
Der EQR ist Ausgangspunkt fuumlr die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens fuumlr le-benslanges Lernen (DQR) der die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems beruumlcksichtigt Der DQR soll als umfassende bildungsbereichsuumlbergreifende Matrix zur Einordnung von Qua-lifikationen zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen beitragen
Artikel 1
Gegenstand
(1) Die Staumlndige Konferenz der Kultusminister der Laumlnder in der Bundesrepublik Deutschland (Kul-tusministerkonferenz) das Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung die Wirtschaftsmi-nisterkonferenz und das Bundesministerium fuumlr Wirtschaft und Technologie haben sich darauf verstaumlndigt den Europaumlischen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen (EQR) in Deutschland durch einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) umzusetzen der die Zu-ordnung der Qualifikationen der Allgemeinbildung der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung - jeweils einschlieszliglich der Weiterbildung - zu den Niveaustufen des EQR auf der Grundlage der Lernergebnisse ermoumlglicht (Anlage)
(2) Die Unterzeichnenden sind sich daruumlber einig dass die Zuordnung von Qualifikationen zu den Niveaus des DQR keine Berechtigung verleiht Die Zuordnung ersetzt das in Deutschland be-stehende Berechtigungssystem nicht sie hat insbesondere keine Wirkung fuumlr den Zugang zu oder fuumlr Anerkennungsentscheidungen in diesem Berechtigungssystem Ferner bleibt die Richtlinie 200536EG unberuumlhrt
1 200536EG des Europaumlischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uumlber die Anerkennung von Berufsqualif kationen (ABl L 255 vom 30092005 S 22) geaumlndert durch die Richtlinie 2006100EG des Rates (ABl L 363 vom 20122006 S 141)
1 Es besteht auszligerdem Einvernehmen dass die in Deutsch-land geltenden Ausbildungs- und Pruumlfungsordnungen und die hierfuumlr geltenden Zustaumlndigkei-ten durch die Zuordnung von Qualifikationen zu den Niveaus des DQR und des EQR nicht be-ruumlhrt werden
(3) Fuumlr das Verfahren der Zuordnung der Qualifikationen zu den Niveaus des DQR und des EQR werden eine Zuordnungsuumlbersicht und ein Handbuch die die Verfahrensqualitaumlt bei der Zu-ordnung der einzelnen Qualifikationen gewaumlhrleisten sollen bereitgestellt
2
Artikel 2
Bescheinigungen uumlber das Referenzniveau
(1) Es wird angestrebt dass Bescheinigungen uumlber Qualifikationen (beginnend mit dem Jahr 2013 schrittweise) einen Hinweis auf das jeweilige DQR EQR-Referenzniveau enthalten und dass die hierfuumlr zustaumlndigen Stellen in allen Bildungsbereichen durch geeignete Maszlignahmen sicher-stellen dass die Hinweise der Zuordnungsuumlbersicht entsprechen Dies gilt sowohl fuumlr oumlffentli-che Schulen Hochschulen als auch fuumlr Schulen und Hochschulen in freier Traumlgerschaft nicht-oumlffentliche Bildungseinrichtungen und zustaumlndige Stellen nach BBiGHwO
(2) Qualifikationen von Schulen und Hochschulen in freier Traumlgerschaft und sonstiger nicht-oumlffent-licher Bildungseinrichtungen die durch staatliche Maszlignahmen nicht einbezogen werden koumln-nen in das Verzeichnis der Zuordnungen zu einer Niveaustufe des DQR und des EQR aufge-nommen werden wenn sie den DQR und die ihm zugrundeliegenden Grundsaumltze akzeptieren und das im Handbuch beschriebene Zuordnungsverfahren durchlaufen haben
Artikel 3
Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle DQR
(1) Zur Koordination der sich aus diesem Gemeinsamen Beschluss ergebenden Aufgaben treten Beauftragte der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Bildung und For-schung sowie Beauftragte der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technologie als Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle DQR zusammen Bei Bedarf werden Vertreter weiterer Fachministerien hinzugezogen Der AK DQR wird als Beratungs-gremium beteiligt Die Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle DQR handelt als Nationale Koordinie-rungsstelle im Sinne der Empfehlungen des Europaumlischen Parlaments und des Rats der Euro-paumlischen Union vom 23042008 Sie uumlberpruumlft die Zuordnungen im Hinblick auf die Stimmig-keit des Gesamtgefuumlges und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr
bull Abgabe von Empfehlungen zur Verknuumlpfung der Qualifikationsniveaus des DQR mit denen des EQR
bull Gewaumlhrleistung einer transparenten Methodik mit deren Hilfe die Qualifikationsniveaus des DQR mit denen des EQR verknuumlpft werden um die Vergleichbarkeit zwischen diesen zu erleichtern (Handbuch)
bull Fuumlhrung eines Verzeichnisses der von den zustaumlndigen Stellen vorgenommenen Zuord-nungen zu einem Niveau des DQR und des EQR und die mindestens einmal jaumlhrlich erfol-gende Veroumlffentlichung einer aktualisierten Fassung des Verzeichnisses
bull Sicherstellung der Information von Betroffenen wie und nach welchen Leitlinien in Deutsch-land erworbene Qualifikationen uumlber den DQR an den EQR gekoppelt werden
bull Einbeziehung der Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen und weiterer betroffener Or-ganisationen
(2) Die Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle DQR besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern Hiervon werden jeweils zwei Mitglieder von der Kultusministerkonferenz und vom Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung und jeweils ein Mitglied von der Wirtschaftsministerkonferenz und vom Bundesministerium fuumlr Wirtschaft und Technologie benannt Sie tagt in der Regel zweimal jaumlhrlich und gibt sich eine Geschaumlftsordnung
(3) Die Arbeit der Bund-Laumlnder-Koordinierungsstelle DQR wird durch die jeweils zustaumlndigen Ar-beitseinheiten des Sekretariats der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr
3
Bildung und Forschung unterstuumltzt Die Arbeitseinheiten wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zusammen
(4) Den Vorsitz uumlbernehmen je ein von der Kultusministerkonferenz und ein von dem Bundes-ministerium fuumlr Bildung und Forschung benanntes Mitglied gemeinsam
(5) Der Arbeitskreis DQR (AK DQR) setzt sich zusammen aus Akteuren der Allgemeinbildung der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Sozialpartner und anderen Experten aus Wissenschaft und Praxis
(6) Meinungsverschiedenheiten die sich aus der Auslegung oder bei der Durchfuumlhrung dieses Gemeinsamen Beschlusses ergeben werden durch Konsultationen zwischen jeweils drei vom Bund und den Laumlndern benannten Beauftragten (Steuerungsgremium DQR) unter Beruumlcksich-tigung der Empfehlungen des Beratungsgremiums AK DQR guumltlich beigelegt
Artikel 4
Kosten
(1) Die durch die Umsetzung dieses Gemeinsamen Beschlusses verursachten Kosten werden im Rahmen der haushaltsmaumlszligigen Moumlglichkeiten von jeder Seite fuumlr ihren Zustaumlndigkeitsbereich selbst getragen Es wird davon ausgegangen dass bei dieser Verfahrensweise eine gleichmauml-szligige Kostenbelastung entsteht so dass weitere Regelungen entbehrlich sind
(2) Die notwendigen persoumlnlichen und saumlchlichen Ausgaben zur Durchfuumlhrung von Sitzungen tra-gen die entsendenden Stellen selbst
(3) Die Verpflichtungen aus diesem Gemeinsamen Beschluss stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
Artikel 5
Inkrafttreten
Der Gemeinsame Beschluss tritt zum 01052013 in Kraft
Artikel 6
Schlussbestimmung
Dieser Gemeinsame Beschluss soll entsprechend den Empfehlungen der Europaumlischen Kommis-sion in den naumlchsten Jahren auf andere Lernbereiche (nicht-formal informell) ausgeweitet werden Der Beitritt weiterer Fachministerkonferenzen und Bundesministerien zu diesem Beschluss wird deswegen begruumlszligt
Anlage
zum Gemeinsamen Beschluss der Staumlndigen Konferenz der Kultusminister der Laumlnder in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums fuumlr Bildung und Forschung der Wirt-schaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums fuumlr Wirtschaft und Technologie
zur Einfuumlhrung des Deutschen Qualifikationsrahmens fuumlr lebenslanges Lernen (DQR)
Uumlbersicht der Zuordnungen
Aktualisierter Stand 1 August 2013
1
Niveau Qualifikationen
1
deg Berufsausbildungsvorbereitung
bull Maszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB)
bull Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
2
deg Berufsausbildungsvorbereitung
bull Maszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB)
bull Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
bull Einstiegsqualifizierung (EQ)
deg Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung)
3 deg Duale Berufsausbildung (2-jaumlhrige Ausbildungen)
deg Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss)
4
deg Duale Berufsausbildung (3- und 3 frac12-jaumlhrige Ausbildungen)
deg Berufsfachschule (Assistentenberufe)
deg Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung nach BBiGHwO)
5 deg IT-Spezialist (Zertifizierter)
deg Servicetechniker (Gepruumlfter)
6
deg Bachelor
deg Fachkaufmann (Gepruumlfter)
deg Fachschule (Staatlich Gepruumlfter hellip)
deg Fachwirt (Gepruumlfter)
deg Meister (Gepruumlfter)
deg Operativer Professional (IT) (Gepruumlfter)
7 deg Master
deg Strategischer Professional (IT) (Gepruumlfter)
8 deg Promotion
Weitere Qualifikationen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden nach dem im bdquoGemeinsamen Beschlussldquo beschriebenen Verfahren konsensual zugeordnet
2
Niveau 1
Uumlber Kompetenzen zur Erfuumlllung einfacher Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt unter Anleitung
Qualifikationen
Berufsausbildungsvorbereitung
deg Maszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB)
deg Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Berufsausbildungsvorbereitung1
1 Da die Berufsausbildungsvorbereitung sowohl Niveau 1 als auch Niveau 2 zugeordnet wird ist der Text identisch
Die Berufsausbildungsvorbereitung zielt darauf ab Grundlagen fuumlr den Erwerb beruflicher Hanlungsfaumlhigkeit zu vermitteln und somit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzufuumlhren Damit erleichtert sie jungen Menschen die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule noch nicht ausbil-dungsreif sind den Einstieg in das Berufsleben Sie richtet sich somit an lernbeeintraumlchtigte oder sozial benach-teiligte Personen deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten laumlsst Sie ist im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung gere-gelt (sect 1 und sect 68 ff BBiG sect 42 k ff HwO)
Die Vermittlung von Grundlagen fuumlr den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz kann insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine nach sect 69 BBiG)
Qualifizierungsbausteine koumlnnen in einer schulischen Maszlignahme im Rahmen des Besuchs des Berufsvorberei-tungsjahres an beruflichen Schulen in Zustaumlndigkeit der Laumlnder oder auszligerschulisch im Rahmen der Teilnahme an einer Maszlignahme der Bundesagentur fuumlr Arbeit angeboten werden
Eine moumlgliche Zertifizierung im Rahmen schulischer Maszlignahmen ist mitunter in Verordnungen der Laumlnder uumlber die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfaumlhigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorberei-tung geregelt
Die Absolventen verfuumlgen hellip
Wissen hellipuumlber grundlegendes Orientierungswissen
Fertigkeiten hellipuumlber basale Elemente kognitiver methodischer oder praktischer Fertigkeiten
Sozialkompetenz hellipuumlber grundlegende Faumlhigkeiten sich in sozialen Kontexten zu verorten
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber grundlegende Faumlhigkeiten um Verantwortung fuumlr die eigene Lebensgestaltung zu uumlbernehmen
3
Maszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB) gem sectsect 5152 SGB III
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Berufsvorbereitende Bildungsmaszlignahmen der BA sind ein Qualifizierungsinstrument um Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermoumlglichen
Ziel der Grundstufe ist die Herausbildung und Festigung erforderlicher persoumlnlicher Faumlhigkeiten und Fertigkeiten fuumlr die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit Das beinhaltet auch die Motivierung des Jugendlichender Ju-gendlichen zur Aufnahme einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung bzw zur Aufnahme eines Beschaumlfti-gungsverhaumlltnisses
Eine Dokumentation der erworbenen Kompetenzen in BvB im Sinne eines formellen Nachweises erfolgt nur in den Faumlllen in denen Qualifizierungsbausteine bzw Ausbildungsbausteine erworben wurden oder ein Schulab-schluss nachgeholt wurde
2 Beispiel
Beim Einstieg in BvB werden insbesondere folgende Zielgruppen unterschieden
a) Eintritt in die Grundstufe mit Eignungsanalyse
In die Grundstufe treten die Teilnehmenden ein die (noch) nicht ausbildungsreif sind noch keine Berufswahl-entscheidung getroffen haben oder (noch) nicht uumlber die erforderliche Eignung fuumlr den angestrebten Beruf ver-fuumlgen In diese Stufe treten in der Regel auch die Teilnehmenden ein die im Rahmen der BvB einen Hauptschulabschluss oder vergleichbaren Schulabschluss nachholen wollen
b) Eintritt in die Uumlbergangsqualifizierung
In die Uumlbergangsqualifizierung treten die Teilnehmenden ein bei denen trotz vorhandener Ausbildungsreife und Berufseignung der Uumlbergang in betriebliche Ausbildung oder Arbeit nicht gelungen ist (marktbenachteiligte Ju-gendliche) Schwerpunkt ist bei dieser Zielgruppe die Foumlrderung der beruflichen Handlungsfaumlhigkeit im ange-strebten Beruf Die Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten soll auf der Grundlage von Qualifizierungsbausteinen (sect 68 ff BBiG) erfolgen
Bundesweit anerkannte Ausbildungsbausteine wurden fuumlr die Vermittlung der beruflichen Grundfertigkeiten in der Uumlbergangsqualifizierung seit 2009 ebenfalls zugelassen
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 1
Siehe Seite 8
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)2
2 Da das Berufsvorbereitungsjahr sowohl Niveau 1 als auch Niveau 2 zugeordnet wird ist der Text identisch
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Das Berufsvorbereitungsjahr an beruflichen Schulen hat die Aufgabe Teilnehmende auf den Eintritt in eine Be-rufsausbildung oder in ein Arbeitsverhaumlltnis vorzubereiten Dabei sind insbesondere Maszlignahmen zu unterstuumlt-zen die in Kooperation mit anderen Traumlgern die Chancen fuumlr einen Uumlbergang in ein Beschaumlftigungsverhaumlltnis verbessern Das Berufsvorbereitungsjahr soll den nachtraumlglichen Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses ermoumlglichen
Das Berufsvorbereitungsjahr dauert ein Schuljahr
Bei Teilnehmenden des Berufsvorbereitungsjahres handelt es sich auf Grund ihrer Lebenssituation ihrer Lern-beeintraumlchtigung undoder ihrer Verhaltensauffaumllligkeiten um Jugendliche mit besonderem Foumlrderbedarf
Fuumlr die Niveaueinschaumltzung wird zwischen zwei Alternativen unterschieden
deg Abgangszeugnis mit Gleichstellungsvermerk zum Abschlusszeugnis der Schule mit dem Foumlrderschwer-punkt Lernen (Niveau 1)
4
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen
deg Abschlusszeugnis mit Gleichstellungsvermerk zum Hauptschulabschluss (Niveau 2)
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen
2 Beispiel
Bildungsgang Berufsvorbereitungsjahr Metalltechnik und Kraftfahrzeugtechnik
Rechtliche
Grundlagen
deg Lehrplan Baden-Wuumlrttemberg vom 29 Mai 1998 Lehrplanheft 3 1998
deg Lehrplan Thuumlringen vom 01 September 2004
deg Lehrplan Rheinland-Pfalz vom 01022001
deg Verordnung uumlber die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23 Juli 2007 (BGBl I S 1599)
deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25 Maumlrz 2004
deg Berufsschulverordnung Rheinland-Pfalz vom 07102005
deg Verordnung uumlber die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfaumlhigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung ndash BAVBVO) vom 16072003
Abschluss Abgangszeugnis gleichwertig zum Abschlusszeugnis der Schule mit dem Foumlrderschwerpunkt Lernen Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen
Qualifikation Teile der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Metalltechnik bzw Kraftfahrzeugtechnik
Anschluss Anrechnung beruflicher Vorbildung auf eine sich anschlieszligende Ausbildung nach sect 7 BBiG
3Liste der Qualifikationen ndash Niveau 1
Siehe Seite 8
5
Name der Qualifikation
Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsreife Berufsorientierung) (sect 1 und sect 68 ff BBiG sect 42 k ff HwO)
deg Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Metalltechnik und Kraftfahrzeugtechnik
Kurzbeschreibung
Das Berufsvorbereitungsjahr an berufsbildenden Schulen hat die Aufgabe Schuumller auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhaumlltnis vorzubereiten Dabei sind insbesonde-re Maszlignahmen zu unterstuumltzen die in Kooperation mit anderen Traumlgern die Chancen fuumlr einen Uumlbergang in ein Beschaumlftigungsverhaumlltnis verbessern Das Berufsvorbereitungsjahr soll den nachtraumlglichen Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses ermoumlglichen
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Lehrplan Baden-Wuumlrttemberg vom 29051998
deg Lehrplan Thuumlringen vom 01092004
deg Lehrplan Rheinland-Pfalz vom 01022001
Die drei genannten Lehrplaumlne wurden aus der Vielzahl von Regelungen der Bundeslaumlnder ausgewaumlhlt weil sie neben der Breite der fachpraktischen Inhalte auch unterschiedliche didaktisch-methodische Konzepte repraumlsentieren
deg Verordnung uumlber die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23 Juli 2007 (BGBl I S 1599) deg Berufsschulverordnung Rheinland-Pfalz vom 07102005
deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25 Maumlrz 2004
deg Verordnung uumlber die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfaumlhigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung ndash BAVBVO) vom 16072003
Niveau 1
Uumlber Kompetenzen zur Erfuumlllung einfacher Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt unter Anlei-tung
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber elementares allgemeines Wissen verfuumlgen
Einen ersten Einblick in einen Lern- oder Arbeitsbereich haben
Uumlber kognitive und praktische Fertigkeiten verfuumlgen um einfache Aufgaben nach vorge-gebenen Regeln auszufuumlhren und deren Ergebnisse zu beurteilen
Elementare Zusammenhaumlnge herstellen
Mit anderen zusammen lernen oder arbeiten sich muumlndlich und schriftlich informieren und austauschen
Unter Anleitung lernen oder arbeiten
Das eigene und das Handeln anderer ein-schaumltzen und Lernberatung annehmen
Aneignung von elementarem allgemeinem Wissen und grundlegendem Fachwissen
Durchfuumlhrung grundlegender Operationen (Bearbeitung von Texten Loumlsung von be-rufsfeld-lernfeldbezogenen Rechenaufga-ben)
Das erworbene Wissen wird in ersten Ansaumlt-zen auf das Berufs- Lernfeld bezogen
Es wird grundlegendes Fachwissen vermit-telt bezogen auf das Lernfeld Berufsfeld Elementare Zusammenhaumlnge werden her-gestellt
Bearbeitung fachlicher Aufgaben in der Grup-pe oder im Team (bdquomit anderen zusammenldquo)
Die Kontexte in denen gelernt und gearbeitet wird sind weitgehend stabil Soziales Verhal-ten soll entwickeltgefoumlrdert werden
Die Situation ist immer noch eine Lernsitua-tion bdquoLernberatung annehmenldquo im Gegen-satz zu bdquoLernberatung nachfragenldquo
Lernverhalten soll entwickeltgefoumlrdert wer-den
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Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Im schulischen BVJ der Berufsausbildungsvorbereitung wird auf das erste Ausbildungsjahr der metalltechnischen Berufe in Theorie und Praxis Bezug genommen In der Theorie orientieren sich die Lehrplaumlne an den Rahmenlehrplaumlnen der dualen Berufsausbildung In der Berufspraxis werden die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans in Form von Lernfeldern dargestellt Inhaltli-che Kuumlrzungen werden zugunsten der Aufarbeitung von Defiziten in der Allgemeinbildung vorgenommen Der Unterricht in der Berufspraxis erfolgt in voll ausgestatten Lehrwerkstaumltten bzw kann teilweise in einem gelenkten Praktikum organisiert werden
In den Ordnungsmitteln erfolgt der Hinweis auf Erwerb eines berufsfeldbreiten grundlegenden Wissens und grundlegender Qualifikationen im Kontext berufsfeldtypischer Handlungsablaumlufe Zielsetzung ist die Erlangung der Ausbildungsreife bei gleichzeitiger Ermoumlglichung einer Berufsorientierung
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Erfuumlllung einfacher Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt unter Anleitung
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Liste der Qualifikationen ndash Niveau 1
Maszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB) gem sectsect 5152 SGB III idF vom 01042012
Die Zuordnung der Qualifikationen im Rahmen von BvB-Maszlignahmen der Arbeitsagentur zu Niveau 1 erfolgt fuumlr Teilnehmende die in die Grundstufe zugewiesen wurden nach mindestens 4-monatiger Teilnahme
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an beruflichen Schulen
Die Bildungsgaumlnge im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahrs an beruflichen Schulen orientieren sich an dem Foumlrderbedarf der Teilnehmer und sind somit sehr vielfaumlltig
Fuumlr die Niveaueinschaumltzung wird zwischen zwei Alternativen unterschieden
deg Abgangszeugnis mit Gleichstellungsvermerk zum Abschlusszeugnis der Schule mit dem Foumlrder-schwerpunkt Lernen (Niveau 1)
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen
deg Abschlusszeugnis mit Gleichstellungsvermerk zum Hauptschulabschluss (Niveau 2)
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen
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Niveau 2
Uumlber Kompetenzen zur fachgerechten Erfuumlllung grundlegender Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung
Qualifikationen
deg Berufsausbildungsvorbereitung
bull Maszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB)
bull Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
bull Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ)
deg Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung)
Berufsausbildungsvorbereitung3
3 Da die Berufsausbildungsvorbereitung sowohl Niveau 1 als auch Niveau 2 zugeordnet wird ist der Text identisch
Die Berufsausbildungsvorbereitung zielt darauf ab Grundlagen fuumlr den Erwerb beruflicher Handlungsfaumlhigkeit zu vermitteln und somit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzufuumlhren Damit erleichtert sie jungen Menschen die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule noch nicht ausbildungsreif sind den Einstieg in das Berufsleben Sie richtet sich somit an lernbeeintraumlchtigte oder sozial benachteiligte Personen deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Aus-bildungsberuf noch nicht erwarten laumlsst Sie ist im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung geregelt (sect 1 und sect 68 ff BBiG sect 42 k ff HwO)
Die Vermittlung von Grundlagen fuumlr den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz kann insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberu-fe entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine nach sect 69 BBiG)
Qualifizierungsbausteine koumlnnen in einer schulischen Maszlignahme im Rahmen des Besuchs des Berufsvorbe-reitungsjahres an beruflichen Schulen in Zustaumlndigkeit der Laumlnder oder auszligerschulisch im Rahmen der Teil-nahme an einer Maszlignahme der Bundesagentur fuumlr Arbeit angeboten werden
Eine moumlgliche Zertifizierung im Rahmen schulischer Maszlignahmen ist mitunter in Verordnungen der Laumlnder uumlber die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfaumlhigkeit im Rahmen der Berufsausbildungs-vorbereitung geregelt
Die Absolventen verfuumlgenhellip
Wissen hellipuumlber grundlegendes Orientierungswissen zur Berufs- und Arbeitswelt
Fertigkeiten hellipuumlber basale Elemente kognitiver methodischer oder praktischer Fertigkeiten und ent-wickeln berufliche Handlungskompetenz
Sozialkompetenz hellipuumlber grundlegende Faumlhigkeiten sich in sozialen Kontexten zu verorten und entwickeln basale Problemloumlsungskompetenz
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber grundlegende Faumlhigkeiten um Verantwortung fuumlr die eigene Lebensgestaltung zu uumlbernehmen und koumlnnen unter Anleitung verantwortungsbewusst lernen oder arbeiten
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Maszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB) gem sectsect 5152 SGB III
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Berufsvorbereitende Bildungsmaszlignahmen der BA sind ein Qualifizierungsinstrument um Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermoumlglichen
Die Uumlbergangsqualifizierung richtet sich an Jugendliche denen die Aufnahme einer Ausbildung (noch) nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Foumlrderung ihrer beruflichen Handlungsfaumlhigkeit erhoumlht werden sollen Ziel der Uumlbergangsqualifizierung ist die Verbesserung der beruflichen Handlungskompetenzen insbesondere durch Vermittlung von ausbildungs- oder arbeitsplatzbezogenen Qualifi-kationen
Jugendliche die zunaumlchst in die Grundstufe eingetreten sind koumlnnen im Maszlignahmeverlauf in die Uumlbergangs-qualifizierung wechseln wenn in der BvB Ausbildungsreife und Berufseignung hergestellt wurde und der ange-strebte Uumlbergang in eine betriebliche Ausbildung auch weiterhin noch nicht moumlglich ist
Eine Dokumentation der erworbenen Kompetenzen in BvB im Sinne eines formellen Nachweises erfolgt nur in den Faumlllen in denen Qualifizierungsbausteine bzw Ausbildungsbaustein erworben wurden oder ein Schulab-schluss nachgeholt wurde
2 Beispiel
Beim Einstieg in BvB werden insbesondere folgende Zielgruppen unterschieden
a) Eintritt in die Grundstufe mit Eignungsanalyse
In die Grundstufe treten die Teilnehmenden ein die (noch) nicht ausbildungsreif sind noch keine Berufswahl-entscheidung getroffen haben oder (noch) nicht uumlber die erforderliche Eignung fuumlr den angestrebten Beruf ver-fuumlgen In diese Stufe treten in der Regel auch die Teilnehmenden ein die im Rahmen der BvB einen Hauptschulabschluss oder vergleichbaren Schulabschluss nachholen wollen
b) Eintritt in die Uumlbergangsqualifizierung
In die Uumlbergangsqualifizierung treten die Teilnehmenden ein bei denen trotz vorhandener Ausbildungsreife und Berufseignung der Uumlbergang in eine betriebliche Ausbildung oder Arbeit nicht gelungen ist (marktbenachteiligte Jugendliche) Schwerpunkt ist bei dieser Zielgruppe die Foumlrderung der beruflichen Handlungsfaumlhigkeit im ange-strebten Beruf Die Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten soll auf der Grundlage von Qualifizierungsbaustei-nen (sect 68 ff BBiG) erfolgen
Bundesweit anerkannte Ausbildungsbausteine wurden fuumlr die Vermittlung der beruflichen Grundfertigkeiten in der Uumlbergangsqualifizierung seit 2009 ebenfalls zugelassen
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 2
Siehe Seite 19
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Das Berufsvorbereitungsjahr an beruflichen Schulen hat die Aufgabe Teilnehmende auf den Eintritt in eine Be-rufsausbildung oder in ein Arbeitsverhaumlltnis vorzubereiten Dabei sind insbesondere Maszlignahmen zu unterstuumlt-zen die in Kooperation mit anderen Traumlgern die Chancen fuumlr einen Uumlbergang in ein Beschaumlftigungsverhaumlltnis verbessern Das Berufsvorbereitungsjahr soll den nachtraumlglichen Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses ermoumlglichen
Das Berufsvorbereitungsjahr dauert ein Schuljahr
Bei Teilnehmenden des Berufsvorbereitungsjahres handelt es sich auf Grund ihrer Lebenssituation ihrer Lern-beeintraumlchtigung undoder ihrer Verhaltensauffaumllligkeiten um Jugendliche mit besonderem Foumlrderbedarf
Fuumlr die Niveaueinschaumltzung wird zwischen zwei Alternativen unterschieden
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deg Abgangszeugnis mit Gleichstellungsvermerk zum Abschlusszeugnis der Schule mit dem Foumlrderschwer-punkt Lernen (Niveau 1)shy
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinenshy
deg Abschlusszeugnis mit Gleichstellungsvermerk zum Hauptschulabschluss (Niveau 2)shy
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinenshy
2 Beispiel
Bildungsgang Berufsvorbereitungsjahr Elektrotechnik
Rechtliche
Grundlagen
deg Lehrplan Rheinland-Pfalz vom 01022001
deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule fuumlr den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Be-rufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Elektrotechnik Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 1605 2003
deg Landesverordnung zum Berufsvorbereitungsjahr des entsprechenden Bundeslandes
deg Einstiegsqualifizierung ndash Elektro Zertifikat der IHK
deg Berufsschulverordnung Rheinland-Pfalz vom 07102005
deg Verordnung uumlber die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfaumlhigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsausbildungsvorbereitungs-Be-scheinigungsverordnung ndash BAVBVO) vom 16072003
Abschluss Abschlusszeugnis gleichwertig zum Hauptschulabschluss
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen
Qualifikation Teile der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Elektrotechnik
Anschluss Anrechnung beruflicher Vorbildung auf eine sich anschlieszligende Ausbildung nach sect 7 BBiG
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 2
Siehe Seite 19
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Name der Qualifikation
Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsreife Berufsorientierung) (sect 1 und sect 68 ff BBiG sect 42 k ff HwO)
deg Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
deg Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) (sect 235b SGB III)
Kurzbeschreibung des BVJ (Rheinland-Pfalz)
Die Gesamtkonzeption des Berufsvorbereitungsjahres orientiert sich am Leitgedanken der berufsvorbereitenden Bildungsmaszlignahme d h an der bestmoumlglichen beruflichen und sozialen Integration junger Menschen auf der Grundlage einer angemessen entwickelten beruflichen und allgemeinen Handlungsfaumlhigkeit
Das Berufsvorbereitungsjahr ermoumlglicht Schuumllern
deg die ganzheitliche Entwicklung der Persoumlnlichkeit deg die bestmoumlgliche Qualifizierung fuumlr die Lebenssituation innerhalb und auszligerhalb von Arbeit und Beruf deg eine umfassende systematische kontinuierliche sowie integrative Foumlrderung deg die kritische Annahme und Nutzung neuer sowie zukuumlnftiger Technologien und Medien deg de n Erwer b eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes
um auf das Leben in Beruf und Arbeit in der Gesellschaft sowie in der Familie und Freizeit moumlglichst umfassend vorzubereiten
Eine Berufsausbildungsvorbereitung kann auch als Teil der Einstiegsqualifizierung angesehen werden und bei der Festlegung der Dauer der Einstiegsqualifizierung beruumlcksichtigt werden
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Lehrplan fuumlr das Berufsvorbereitungsjahr vom 01012001
deg Landesverordnung zum Berufsvorbereitungsjahr des entsprechenden Bundeslandes
deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule fuumlr den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Elektrotechnik Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16052003
deg Einstiegsqualifizierung ndash Elektro Zertifikat der IHK
deg Berufsschulverordnung Rheinland-Pfalz vom 07102005
deg Verordnung uumlber die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfaumlhigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung ndash BAVBVO) vom 16072003
Niveau 2
Uumlber Kompetenzen zur fachgerechten Erfuumlllung grundlegender Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen
Uumlber grundlegende kognitive und praktische Fertigkeiten zur Ausfuumlhrung von Aufgaben in einem Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen und deren Ergebnisse nach vorgegebenen Maszligstaumlben beurteilen sowie Zusammenhaumln-ge herstellen
In einer Gruppe mitwirken Allgemeine Anre-gungen und Kritik aufnehmen und aumluszligern In muumlndlicher und schriftlicher Kommunikation situationsgerecht agieren und reagieren
In bekannten und stabilen Kontexten weitge-hend unter Anleitung verantwortungsbewusst lernen oder arbeiten Das eigene und das Handeln anderer einschaumltzen Vorgegebene Lernhilfen nutzen und Lernberatung nachfra-gen
In den Lernfeldern der Fachtheorie und Fach-praxis wird je nach Vermoumlgen der Jugendli-
Im Rahmen des fachpraktischen Unterrichts orientieren sich die Arbeiten an Geschaumlfts-
Ein Ziel des Berufsvorbereitungsjahres ist die Weiterentwicklung von sozialer und
Die Schuumller erwerben die Faumlhigkeiten Ar-beitsauftraumlge weitgehend unter Anleitung
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che n der Schwerpunk t au f den Erwer b eines berufsfeldbreite n grundlegenden Wissens un d grundlegender Qualifikatione n im Kontex t berufsfeldtypischer Handlungsablaumluf e gelegt Die Lernfelder orientiere n sic h deshalb a n de n berufliche n Arbeits- un d betrieblichen Ge-schaumlftsprozessen Daher erhalte n das kun-denorientiert e Berufshandeln und di e Auftragsabwicklun g eine n besondere n Stel-lenwer t un d sin d bei der Umsetzung der Lern-felder in Lernsituatione n besonders zu beruumlcksichtigen
Gemaumlszlig de n Ordnungsmittel n koumlnne n folgend e fachlich e Inhalte Gegenstan d des theoreti-sche n Unterrichts sein
deg Elektrotechnisch e System e analysieren un d Funktione n pruumlfen
deg Elektrisch e Installatione n plane n und ausfuumlhren
deg Steuerunge n analysiere n und anpassen deg Informationstechnisch e System e bereit-
stellen
Dabe i ist z u beruumlcksichtigen dass di e Inhalte nich t i n der volle n Tief e behandel t werden sondern dass zunaumlchs t didaktisc h reduziert vorgegange n wird
prozesse n des erste n Ausbildungsjahres der Ausbildungsberuf e im Berufsfeld
Gemaumlszlig de n Ordnungsmitte l koumlnne n folgen-d e Fertigkeite n Gegenstan d des fachprakti-sche n Unterrichts sein
deg Elektrisch e Geraumlt e herstelle n un d in Stand setzen
deg Elektrisch e Installatione n planen und ausfuumlhren
deg Steuerunge n realisiere n un d aumlndern
deg Informationstechnisch e System e auf-baue n und i n Betrieb nehmen
personaler Kompetenz Dies wird in Theorie un d Praxis durc h angemessen e Didaktik un d Methodik erreicht Die Schuumllerinne n un d Schuumller erwerbe n die Faumlhigkeiten im Team zu arbeiten sic h gegenseitig zu unterstuumlt-zen sowie angemesse n zu kommunizieren Die in den Zielformulierunge n z u de n Lern-felder n ausgefuumlhrte n Arbeitsprozess e sollen vo n de n Lernende n als ganzheitlich e Hand-lungen moumlglichs t im Team ausgefuumlhr t wer-den
Die Schuumller
deg handeln kundenorientiert deg erkenne n di e Notwendigkei t vo n Zeit-
managemen t un d Arbeitsorganisation deg entwickel n ein stabiles Selbstwertge-
fuumlhl und ein e realistisch e Selbstein-schaumltzung
deg kommuniziere n im Team deg dokumentieren praumlsentiere n un d be-
werte n di e Arbeitsergebnisse
verantwortungsbewusst zu planen durchzu-fuumlhre n un d die Ergebniss e zu reflektieren
Die Schuumller
deg erhalte n eine n Einblick in di e Berufe des Berufsfeldes
deg erfahre n Anforderunge n der Arbeits-welt
deg erkenne n Gefahre n im Arbeitsumfeld un d reagiere n angemessen
deg entwickel n Umwelt- un d Gesundheits-bewusstsein
deg uumlbernehme n Verantwortun g fuumlr sich un d fuumlr andere
deg erwerbe n grundlegend e Lern- un d Ar-beitstechniken
deg entwickel n di e Bereitschaf t sic h eigen-staumlndig Wisse n anzueignen
deg nutze n Medie n kompeten t un d ange-messen
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Im schulischen BVJ und der EQ der Berufsausbildungsvorbereitung wird das erste Ausbildungsjahr der elektrotechnischen Berufe in Theorie und Praxis vollstaumlndig abgebildet In der Theorie sind die Lehrplaumlne identisch mit den Rahmenlehrplaumlnen bei dualer Berufsausbildung In der Berufspraxis werden die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans in Form von Lernfeldern dargestellt Dabei werden keine inhaltlichen Kuumlrzungen vorgenommen Der Unterricht in der Berufspraxis erfolgt in voll ausgestatten Lehrwerkstaumltten bzw kann teilweise in einem gelenkten Praktikum organisiert werden Die Einstiegsqualifizierung muss mindestens zu 70 Prozent im Betrieb stattfinden
In den Ordnungsmitteln erfolgt der Hinweis auf Erwerb eines berufsfeldbreiten grundlegenden Wissens und grundlegender Qualifikationen im Kontext berufsfeldtypischer Handlungsablaumlufe Zielsetzung ist die Erlangung der Berufsreife bei gleichzeitiger Ermoumlglichung einer Berufsorientierung
Bei der EQ wurde die Einschaumltzung fuumlr eine einjaumlhrige Maszlignahme vorgenommen
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur fachgerechten Erfuumlllung grundlegender Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- und Arbeitsbereich Die Erfuumll-lung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung
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Einstiegsqualifizierung (EQ) gem sect 54a SGB III
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickel-tes sechs bis zwoumllf Monate dauerndes Angebot das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Bruumlckeshyin die Berufsausbildung dient Einstiegsqualifizierungen muumlssen mindestens zu 70 Prozent im Betrieb stattfin-den Eine Berufsausbildungsvorbereitung kann auch als Teil der Einstiegsqualifizierung angesehen und bei dershyFestlegung der Dauer fuumlr die Einstiegsqualifizierung beruumlcksichtigt werdenshy
Die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen fuumlr den Erwerb beruflicher Handlungskompetenz erfolgt bei EQ-Maszlignahmen durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten die aus den Inhalten des ersten Ausbil-dungsjahres anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden Im Unterschied zu anderen Formen der Berufs-ausbildungsvorbereitung verbringen die EQ-Qualifikanten die uumlberwiegende Zeit direkt in den Betrieben undshylernen zusaumltzlich wie berufsbezogene Inhalte in die unternehmerische Praxis transferiert werdenshy
Die im Rahmen der Einstiegsqualifikation zu erwerbenden Kompetenzen werden verbindlich beschrieben DasshyZertifikat der zustaumlndigen Stelle bestaumltigt ihren Erwerbshy
Bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung werden hinsichtlich einer Berufsgruppe (z B im Bereich Elektro-technik) bestimmte Fachkompetenzen (Wissen und Fertigkeiten) und personale Kompetenzen (Sozialkompetenzshyund Selbstaumlndigkeit) handlungsorientiert beschriebenshy
2 Beispiel
Bildungsgang Einstiegsqualifizierung Elektro ndash Kabel und Leitungsverlegung
Gesetzliche
Verortung
sect 235b SGB III
Abschluss IHK Zertifikat nach Punkt I2 Nationaler Pakt fuumlr Ausbildung und Fachkraumlftenachwuchs in Deutschland
Qualifikation Teile aus dem ersten Ausbildungsjahr von Ausbildungsordnungen die der Berufsgruppe Elektro zugehoumlrig sind
Anschluss Verkuumlrzung der Ausbildungszeit bei anschlieszligender Berufsausbildung gemaumlszlig sect 8 Abs 1 BBiG moumlglich
Betrachtet man das erste Ausbildungsjahr der Industrieelektriker so zeigt sich dass diese z B in der Lage sind elektrische Systeme und Anlagen zu installieren Sie nehmen diese in Betrieb betreiben sie und fuumlhren an ihnen Wartungsarbeiten durch Dabei fuumlhren sie qualitaumltssichernde Maszlignahmen durch dokumentieren die Produkti-onsdaten und stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab Sie sind Elektrofachkraumlfte im Sinne der Unfallverhuumltungsvorschriften
Bei der Einstiegsqualifizierung bdquoElektro ndash Kabel und Leitungsverlegungldquo werden die nachfolgend aufgefuumlhrten Taumltigkeiten dagegen weitgehend nur unter Anleitung und nach Anweisung ausgefuumlhrt
deg Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
deg Technische Kommunikation
deg Planen der Auftragsabwicklung
deg Bearbeiten und Verbinden von mechanischen Teilen
deg Erweitern von Leitungsfuumlhrungssystemen und Verlegen von Leitungen
Bei dieser EQ liegt der fachliche Schwerpunkt uumlberdies beim Erweitern von Leitungsfuumlhrungssystemen und Ver-legen von Leitungen
Da die erfolgreiche Teilnahme an einer EQ-Qualifizierung auch eine Anrechnung der EQ-Qualifizierungszeit auf eine spaumltere berufliche Ausbildung ermoumlglicht sind die EQ-Inhalte wie die Ausbildungsinhalte zu bewerten
Die Teilnehmer sind in der Lage Aufgaben unter weitgehender Anleitung zu erfuumlllen Am Beispiel des Kompe-tenzbereichs bdquoWissenldquo bedeutet das z B dass sie zwar noch nicht uumlber bdquoerweitertes Fachwissen in einem be-
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ruflichen Taumltigkeitsfeldldquo (Niveau 3) verfuumlgen aber schon mehr als einen bdquoersten Einblick in ein Lern- und Ar-beitsbereichldquo gewonnen haben (Niveau 1)
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 2
Siehe Seite 19
Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung)
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Ziel dieser einjaumlhrigen Berufsfachschule ist der Erwerb einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung Sie eroumlffnet berufsbezogene und allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zur Foumlrderung der berufli-chen Handlungskompetenz und unterstuumltzt die Schuumller bei der Entwicklung eigener Lerntechniken und Lernstra-tegien
Durch das Bestehen der Abschlusspruumlfung wird der Erwerb der Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres (Berufliche Grundbildung) nachgewiesen
In der einjaumlhrigen Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung wird das erste Ausbildungsjahr in Theorie und Praxis vollstaumlndig abgebildet In der Theorie sind die Lehrplaumlne identisch mit den Lehrplaumlnen bei dualer Unterweisung In der Berufspraxis werden die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans in Form von Lernfel-dern dargestellt Dabei werden keine inhaltlichen Kuumlrzungen vorgenommen Der Unterricht in der Berufspraxis erfolgt in voll ausgestatten Lehrwerkstaumltten bzw kann teilweise in einem gelenkten Praktikum organisiert wer-den
Die Schuumller arbeiten nicht nur selbstaumlndig sondern beginnen auch in Gruppen zu arbeiten Sie bringen sich dabei teilweise auch in Teams ein Sie verfuumlgen uumlber ein breites Grundwissen in ihrem Bereich Dieses kann bei sich anschlieszligender Ausbildung in einem entsprechenden BBiG-Beruf voll angerechnet werden
Die Absolventen verfuumlgen hellip
Wissen hellipuumlber grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einemshyBerufsfeldshy
Fertigkeiten hellipuumlber grundlegende kognitive methodische und praktische Fertigkeiten und entwickeln berufliche Handlungskompetenz
Sozialkompetenz hellipuumlber Faumlhigkeiten im Team zu arbeiten sich gegenseitig zu unterstuumltzen sowie fach-sprachlich korrekt zu kommunizieren
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber die Faumlhigkeit Arbeitsauftraumlge weitgehend unter Anleitung verantwortungsbewusst zu planen durchzufuumlhren und die Ergebnisse zu reflektieren
2 Beispiel
Bildungsgang Berufsfachschule I Elektrotechnik in Rheinland-Pfalz
Rechtliche Grundlagen
deg Berufsfachschulverordnung I und II fuumlr Rheinland-Pfalz vom 17092009
deg Lehrplan fuumlr die Berufsfachschule I fuumlr Rheinland-Pfalz Fachrichtung Technik vom 05082005
Empfehlungen Vereinbarungen
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 idF vom 07122007)
deg Rahmenlehrplan fuumlr den berufsbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Elektrotechnik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16052003)
Abschluss deg Abschlusszeugnis der Berufsfachschule I
Qualifikation deg Berufliche Grundbildung im Berufsfeld Elektrotechnik
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Anschluss deg Anrechnung beruflicher Vorbildung auf eine sich anschlieszligende Ausbildung nach sect 7shyBBiGshy
deg Besuch der Berufsfachschule IIshy
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 2
Siehe Seite 20shy
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Name der Qualifikation
Berufliche Grundbildung
bull Einjaumlhrige Berufsfachschule (Berufsfachschule I Fachrichtung Technik Schwerpunkt Elektrotechnik in Rheinland-Pfalz)
Kurzbeschreibung
Die Berufsfachschule I vermittelt eine fachrichtungsbezogene berufliche Grundbildung zur fachgerechten Erfuumlllung grundlegender Anforderungen Sie vermittelt berufsbezogene und allge-meine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zur Foumlrderung der beruflichen Handlungskompetenz und unterstuumltzt die Schuumllerinnen und Schuumller bei der Entwicklung eigener Lerntechniken und Lernstrategien Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung
Der Planung von Lernsituationen liegt das Prinzip ganzheitlichen Lernens zu Grunde Als methodisches Konzept empfiehlt die Lehrplankommission die vollstaumlndige Handlung Analysieren Planen Durchfuumlhren Kontrollieren Dokumentieren und Bewerten Dieser Ansatz ermoumlglicht es die theoretischen Inhalte soweit wie moumlglich in einen konkreten praktischen Zusammenhang zu stellen Ein an den Schuumllerinteressen orientiertes Handlungsprodukt implementiert technische sicherheitstechnische oumlkonomische rechtliche oumlkologische und soziale Aspekte
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule fuumlr den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld Elektrotechnik Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16052003
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 idF vom 07122007) deg Lehrplan fuumlr die Berufsfachschule I Fachrichtung Technik in Rheinland-Pfalz vom 05082005 deg Berufsfachschulverordnung I und II fuumlr Rheinland-Pfalz vom 17092004
Niveau 2
Uumlber Kompetenzen zur fachgerechten Erfuumlllung grundlegender Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen Die Erfuumlllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
Eigenstaumlndigkeit Verantwortung Reflexivi-taumlt Lernkompetenz
Uumlber grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen
Uumlber grundlegende kognitive und praktische Fertigkeiten zur Ausfuumlhrung von Aufgaben in einem Lern- oder Arbeitsbereich verfuumlgen und deren Ergebnisse nach vorgegebenen Maszligstaumlben beurteilen sowie Zusammenhaumln-ge herstellen
In einer Gruppe mitwirken Allgemeine Anre-gungen und Kritik aufnehmen und aumluszligern In muumlndlicher und schriftlicher Kommunikation situationsgerecht agieren und reagieren
In bekannten und stabilen Kontexten weit-gehend unter Anleitung verantwortungsbe-wusst lernen oder arbeiten Das eigene und das Handeln anderer einschaumltzen Vorge-gebene Lernhilfen nutzen und Lernberatung nachfragen
In den Lernfeldern der Fachtheorie und Fach-praxis wird der Schwerpunkt auf den Erwerb eines berufsfeldbreiten grundlegenden allge-meinen Wissens und grundlegender Qualifika-tionen im Kontext berufsfeldtypischer Handlungsablaumlufe gelegt Die Lernfelder orientieren sich deshalb an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschaumlftsprozes-sen Daher erhalten das kundenorientierte Berufshandeln und die Auftragsabwicklung einen besonderen Stellenwert und sind bei der Umsetzung der Lernfelder in Lernsituationen besonders zu beruumlcksichtigen
Im Rahmen des fachpraktischen Unterrichts orientieren sich die Arbeiten an Geschaumlfts-prozessen des ersten Ausbildungsjahres der Ausbildungsberufe im Berufsfeld Dadurch verfuumlgen Absolventen uumlber grundlegende kognitive und praktische Fertigkeiten zur Ausfuumlhrung von Aufgaben in einem Lern-und Arbeitsbereich und koumlnnen deren Er-gebnisse nach vorgegebenen Maszligstaumlben beurteilen sowie Zusammenhaumlnge herstel-len
Folgende fachlichen Inhalte sind Gegen-stand des fachpraktischen Unterrichts
Ein Ziel der Berufsfachschule ist die Weiter-entwicklung von sozialer und personaler Kompetenz Dies wird in Theorie und Praxis durch angemessene Didaktik und Methodik erreicht Absolventen verfuumlgen uumlber die Faumlhigkeiten im Team zu arbeiten sich gegenseitig zu unterstuumltzen sowie fach-sprachlich korrekt zu kommunizieren Die in den Zielformulierungen zu den Lernfeldern ausgefuumlhrten Arbeitsprozesse sollen von den Lernenden als ganzheitliche Hand-lungen moumlglichst im Team ausgefuumlhrt wer-den
Die Schuumller erwerben die Faumlhigkeiten Arbeitsauftraumlge weitgehend unter Anleitung verantwortungsbewusst zu planen durch-zufuumlhren und die Ergebnisse zu reflektie-ren
Die Absolventenhellip
deg zeigen eine positive persoumlnliche Einstellung gegenuumlber ihrer Werk-stattarbeit und uumlbernehmen Verant-wortung fuumlr den Geschaumlftsprozess
deg lernen Methoden des Lernens im Kontext aller Unterrichtsfaumlcher einzu-
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Der Lehrplan formuliert bewusst ein gemein-sames Curriculum fuumlr de n berufsbezogene n Antei l der Stundentafe l und heb t insofer n di e bisherig e Faumlchertrennun g in berufsbezogenen theoretische n Unterrich t un d Fachpraxis im Hinblick au f die beruflich e Realitaumlt auf Aus organisatorische n Gruumlnde n sin d jedoc h die Stundenansaumltz e noc h getrenn t ausgewiesen
Folgende fachliche n Inhalte sind Gegen- stan d des theoretische n Unterrichts
deg Herstellen Instandsetzen und Uumlberpruuml-fe n der Funktio n vo n elektrische n Gerauml-te n (60)
deg Plane n und Ausfuumlhre n elektrischer Instal-latione n (60)
deg Analysiere n und Anpasse n vo n Steue-runge n (40)
deg Aufbau und Inbetriebnahm e vo n informa-tionstechnische n Systeme n (40)
deg Herstellen Instandsetzen und Uumlberpruuml- -fe n der Funk- tion vo n elektrische n Geraumlte n (180)
deg Plane n und Ausfuumlhren elektrischer Installationen (180)
deg Analysiere n und Anpasse n vo n Steue-runge n (120)
deg Aufbau und Inbetriebnahm e vo n infor-mationstechnische n Systeme n (120)
Der fachpraktisch e Unterrich t kan n bis zur Haumllfte i n einem gelenkten Praktikum organi-sier t werden
Die Absolventenhellip
deg ermittel n Kundenerwartunge n zur Auf-tragsabwicklun g un d reagiere n auf Kundenwuumlnsche Sie fuumlhre n Gespraumlche mi t Vorgesetzten Mitarbeiter n und Lie-ferante n und beachten di e Bedeutung der Kundenpflege
deg fuumlhre n Arbeitsauftraumlg e im Team aus uumlbernehme n unterschiedlich e Funkti-onsaufgabe n im Team un d wende n die Fachsprach e an
deg bemessen Komponente n un d waumlhlen dies e unter funktionalen oumlkonomischen un d oumlkologische n Aspekte n aus
deg ermittel n fuumlr die Errichtun g vo n Anlagen di e Kosten erstellen Angebote un d er-laumluter n dies e dem Kunden
deg wenden Methode n der Arbeits- Zeit- un d Lernplanung an
deg uumlbergebe n Anlagen a n Kunden de-monstriere n di e Funktio n un d weise n in di e Nutzun g ein
deg dokumentieren bewerten und optimie-re n Arbeitsergebnisse
setzen und nehmen aktiv am Unterrich t tei l durc h Zuhoumlren Nachfragen Protokollieren Praumlsentiere n und Nachbereiten
deg richte n de n haumlusliche n Arbeitsplatz ei n un d gestalte n eine foumlrderliche Lernatmosphaumlre
deg planen angemessen Lern- un d Ar-beitszeite n un d halte n dabe i verbind-lich e Zeitplanungen ein
deg wende n Standardsoftwar e und Lernsoftwar e vorteilhaf t an
deg richte n das individuell e Lernverhalten au f die jeweiligen Anforderunge n der Unterrichtsfaumlcher ein
deg erwerbe n Gespraumlchs- un d Kooperati-onstechniken
deg beachte n di e Bestimmunge n und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrische n Anlage n un d Geraumlten sowi e di e Vorschriften des Arbeits- un d Umweltschutzes verantwortungs-bewusst
deg entwickel n Umwelt- und Gesund-heitsbewusstsein
deg uumlbernehme n Verantwortung fuuml r sich un d fuuml r andere
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Im Bildungsgang Berufsfachschule wird das erste Ausbildungsjahr der elektrotechnischen Berufe in Theorie und Praxis vollstaumlndig abgebildet In der Theorie sind die Lehrplaumlne identisch mit den Lehrplaumlnen bei dualer Beschulung In der Berufspraxis werden die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans in Form von Lernfeldern dargestellt Dabei wurden keine inhaltlichen Kuumlr-zungen vorgenommen Der Unterricht in der Berufspraxis erfolgt in voll ausgestatten Lehrwerkstaumltten bzw kann teilweise in einem gelenkten Praktikum organisiert werden
In den Ordnungsmitteln erfolgt der Hinweis auf Erwerb eines berufsfeldbreiten grundlegenden Wissens und grundlegender Qualifikationen im Kontext berufsfeldtypischer Handlungsablaumlufe Die Qualifikation entspricht somit einer im ersten Ausbildungsjahr vermittelten beruflichen Grundbildung
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur fachgerechten Erfuumlllung grundlegender Anforderungen in einem uumlberschaubar und stabil strukturierten Lern- und Arbeitsbereich Die Erfuumll-lung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung
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Liste der Qualifikationen Niveau 2
Maszlignahmen der Arbeitsagentur (BvB) gem sectsect 5152 SGB III idF vom 01042012
Die Zuordnung der Qualifikationen im Rahmen von BvB-Maszlignahmen der Arbeitsagentur zu Niveau 2 erfolgt fuumlr hellip
deg Teilnehmende die zunaumlchst in die Grundstufe zugewiesen wurden im Maszlignahmeverlauf in die Uumlber-gangsqualifizierung gewechselt sind und dort mindestens 6 Monate qualifiziert wurden
deg Teilnehmende die direkt in die Uumlbergangsqualifizierung zugewiesen und mindestens 6 Monate in der Uumlbergangsqualifizierung qualifiziert wurden
deg Teilnehmende die im Rahmen der BvB einen Hauptschulabschluss oder vergleichbaren Schulab-schluss nachgeholt haben
deg Teilnehmende die im Rahmen der BvB mindestens einen oder mehrere Qualifizierungsbausteine mit einem zeitlichen Vermittlungsumfang von 420 Stunden oder einen Ausbildungsbaustein erfolgreich absolviert haben
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an beruflichen Schulen
Die Bildungsgaumlnge im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahrs an beruflichen Schulen orientieren sich an dem Foumlrderbedarf der Teilnehmer und sind somit sehr vielfaumlltig
Fuumlr die Niveaueinschaumltzung wird zwischen zwei Alternativen unterschieden
deg Abgangszeugnis mit Gleichstellungsvermerk zum Abschlusszeugnis der Schule mit dem Foumlrder-schwerpunkt Lernen (Niveau 1)
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen
deg Abschlusszeugnis mit Gleichstellungsvermerk zum Hauptschulabschluss (Niveau 2)
Evtl Zertifizierung von Qualifizierungsbausteinen
Einstiegsqualifizierung (EQ) gem sect 54a SGB III idF vom 01042012
Die Zuordnung einer erfolgreich durchlaufenen Einstiegsqualifikation zu Niveau 2 setzt die Genehmigung der Maszlignahme durch die Arbeitsagentur auf folgender Rechtsgrundlage voraus
bdquosect 54a SGB III Einstiegsqualifizierung
(1) hellip Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen fuumlr den Erwerb beruflicher Handlungsfaumlhigkeit Soweit die betriebliche Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungs-vorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz durchgefuumlhrt wird gelten die sectsect 68 bis 70 des Berufsbildungs-gesetzes
(2) Eine Einstiegsqualifizierung kann fuumlr die Dauer von sechs bis laumlngstens zwoumllf Monaten gefoumlrdert werden wenn sie
1 auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des sect 26 des Berufsbildungsgesetzes mit der oder dem Auszubildenden durchgefuumlhrt wird
2 auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des sect 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes sect 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereitet und
3 in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehoumlrigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgefuumlhrt wird
(3) Der Abschluss des Vertrags ist der nach dem Berufsbildungsgesetz im Fall der Vorbereitung auf einen nach dem Altenpflegegesetz anerkannten Ausbildungsberuf der nach Landesrecht zustaumlndigen Stelle anzu-zeigen Die vermittelten Fertigkeiten Kenntnisse und Faumlhigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen Die zustaumlndige Stelle stellt uumlber die erfolgreich durchgefuumlhrte betriebliche Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat ausldquo
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Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung)
Die Zuordnung dieser Qualifikationen zu Niveau 2 basiert auf den Vorgaben der Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 idF vom 0712 2007)
Ziffer 21 Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen die eine berufliche Grundbildung ermoumlglichen deren er-folgreicher Besuch aber nicht auf die Ausbildungszeit in anerkannten Ausbildungsberufen an-gerechnet wird
Ziffer 214 [hellip] Das Abschlusszeugnis schlieszligt die Berechtigung des Hauptschulabschlusses ein
Ziffer 22 Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen die eine berufliche Grundbildung ermoumlglichen und deren erfolgreicher Besuch nach der jeweils vom zustaumlndigen Bundesministerium erlassenen Verordnung auf die Ausbildungszeit in anerkannten Ausbildungsberufen angerechnet wird
Ziffer 223 [hellip] Im einjaumlhrigen Bildungsgang sind mindestens 26 Stunden im fachrichtungsbezogenen Lern-bereich zu unterrichtenshy
Im zweijaumlhrigen oder mehrjaumlhrigen Bildungsgang der Berufsfachschule sind insgesamt mindestens 30 Stun-den im fachrichtungsbezogenen Lernbereich zu unterrichtenshy
Erfolgt die Anrechnung bereits nach dem ersten Jahr sind mindestens 26 Stunden im fachrichtungsbezoge-nen Lernbereich zu unterrichtenshy
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Niveau 3
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Erfuumlllung fachlicher Anforderungen in einem noch uumlberschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeits-feld verfuumlgen
Qualifikationen
bull Duale Berufsausbildung (2-jaumlhrige Ausbildungen)
bull Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss)
Duale Berufsausbildung4
4shy Da die duale Berufsausbildung zwei Niveaus zugeordnet wird ist der Text unter Ziffer 1 jeweils identisch
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Das Berufsbildungsgesetz (sect 1 Absatz 3) definiert welche Anforderungen an einen Ausbildungsberuf zu stellen sind Danach eroumlffnet die Berufsausbildung die fuumlr die Ausuumlbung einer qualifizierten beruflichen Taumltigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten Kenntnisse und Faumlhigkeiten (berufliche Handlungsfaumlhigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang der auch den Erwerb der erforderlichen Berufser-fahrung ermoumlglicht
Berufliche Handlungsfaumlhigkeit entfaltet sich in die Dimensionen Fachkompetenz Methodenkompetenz Sozial-kompetenz und Personale Kompetenz5
5shy Bundesinstitut fuumlr Berufsbildung (Hrsg) (2011) Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen hellip Bonn Bundesinstitut fuumlr Berufsbildung Abrufbar unter httpwwwbibbdedokumentepdfAusbildungsordnungen_deutsch_pdf28229pdf (letzter Zugriff 29042013)
Der Kompetenzbegriff der im Zentrum des DQR steht bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persoumlnliche soziale und methodische Faumlhigkeiten zu nutzen und sich durch-dacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten Er hat einen hohen Bezug zu der oben formulier-ten beruflichen Handlungsfaumlhigkeit
Die zu erwerbenden Kompetenzen sind nach Handlungs-Lernfeldern strukturiert und bilden eine umfassende Handlungskompetenz ab Sie sind an betrieblichen Geschaumlftsprozessen orientiert Breite und Tiefe der erworbe-nen Kompetenzen sind in Korrelation der Ausbildungsdauer (Anzahl und zunehmende Komplexitaumlt der Hand-lungs-Lernfelder) zu sehen
Die in der jeweiligen Ausbildungsordnung und dem jeweiligen Rahmenlehrplan genannten Fertigkeiten Kennt-nisse und Faumlhigkeiten (berufliche Handlungsfaumlhigkeit) sollen so eroumlffnet werden dass die Auszubildenden zur Ausuumlbung einer qualifizierten beruflichen Taumltigkeit im Sinne von sect 1 Absatz 3 BBiG befaumlhigt werden die insbe-sondere selbstaumlndiges Planen Durchfuumlhren und Kontrollieren einschlieszligt Diese Befaumlhigung ist in der Berufsab-schlusspruumlfung vor der zustaumlndigen Stelle nachzuweisen Die Berufsschule erteilt ein Abschlusszeugnis
Im Rahmen der dualen Berufsausbildung gliedern sich die nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannten ca 350 Ausbildungsberufe nach ihrer Dauer in zweijaumlhrige dreijaumlhrige und dreieinhalbjaumlhrige Ausbildungsberufe
Die Absolventen verfuumlgen hellip
Wissen hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung auf der Grundlage erweiterten fachlichen Wis-sens und Koumlnnens Aufgaben und Probleme zielorientiert sachgerecht methodenge-leitet und selbstaumlndig zu loumlsen und das Ergebnis zu beurteilenshy
Fertigkeiten hellipuumlber ein Spektrum von Kompetenzen zu selbstaumlndigem Planen Durchfuumlhren und Be-urteilen von Arbeitssituationen im Rahmen ihrer Berufstaumltigkeit
Sozialkompetenz hellip uumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen
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22
rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verstaumlndigen
hellipuumlber Eigenschaften wie soziale Verantwortung und Solidaritaumlt
verfuumlgen uumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung kommunikative Situationen zu verste-hen und zu gestalten
hellipuumlber Kompetenzen eigene Absichten und Beduumlrfnisse sowie die der Partner wahrzu-nehmen zu verstehen darzustellen und punktuell Unterstuumltzung anzubieten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung die Lern- oder Arbeitsumgebung mitzugestalten sowie Ablaumlufe und Ergebnisse adressatenbezogen darzustellen
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung sich in beruflichen gesellschaftlichen und priva-ten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung als individuelle Persoumlnlichkeit die Entwicklungs-chancen Anforderungen und Einschraumlnkungen in Familie Beruf und oumlffentlichem Le-ben zu klaumlren zu durchdenken und zu beurteilen eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebensplaumlne zu fassen und fortzuentwickeln
hellipuumlber Eigenschaften wie Eigenstaumlndigkeit Kritikfaumlhigkeit Selbstvertrauen Zuverlaumlssig-keit Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein sowie durchdachte Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung auch in weniger bekannten Kontexten selbstaumln-dig und verantwortungsbewusst zu lernen oder zu arbeiten sowie das Handeln anderer einzuschaumltzen
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung im Beruf und uumlber den Berufsbereich hinaus Lernberatungen nachzufragen und verschiedene Lernhilfen auszuwaumlhlen
Der Bildungsgang schlieszligt bei zweijaumlhriger Ausbildungsdauer nach der Fachstufe I mit der Berufsabschlusspruuml-fung vor der zustaumlndigen Stelle ab
2 Beispiel
Beispielhaft wurden hier ein zweijaumlhriger und unter Niveau 4 ein evtl darauf aufbauender dreieinhalbjaumlhriger Ausbildungsberuf ausgewaumlhlt
Bildungsgang Duale Berufsausbildung (Ausbildungsbetrieb ndash Berufsschule)
deg Industrieelektriker (zweijaumlhrig)
Rechtliche Grundlagen
Anerkannter Ausbildungsberuf nach sect 4 Abs 1 BBiG
deg Verordnung uumlber die Berufsausbildung zum Industrieelektriker vom 28 Mai 2009 (BGBl I S 1201)
deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 23April 2009
Empfehlungen Vereinbarungen
deg Gemeinsames Ergebnisprotokoll betreffend das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplaumlnen im Bereich der beruflichen Bildung zwischen der Bundesregierung und den Kultusministern (-senatoren) der Laumlnder vom 30 Mai1972
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonfe-renz vom 15 Maumlrz 1991)
deg Vereinbarung uumlber den Abschluss der Berufsschule (Beschluss der Kultusminister- konferenz vom 01 Juni 1979 i d F vom 04 Dezember 1997)
deg Handreichung der fuumlr die Erarbeitung von Rahmenlehrplaumlnen der Kultusminister-konferenz fuumlr den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Ab-stimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes fuumlr anerkannte Ausbildungs-berufe vom September 2007
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschul-zugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06 Maumlrz 2009)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumln-gen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05 Juni 1998 i d F vom 09 Maumlrz 2001)
Abschluss deg Berufsabschluss (Pruumlfung vor der zustaumlndigen Stelle)
deg Abschlusszeugnis der Berufsschule
deg Gleichwertigkeit mit dem Sekundarabschluss I bei entsprechenden Leistungen
deg Fachhochschulreife bei Bestehen der Zusatzpruumlfung
Qualifikation deg Facharbeiter Fachangestellter Geselle
Anschlussshy Nach sect 5 Abs 2 Nr 4 BBiG kann nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung des zweijaumlhrigen Ausbildungsberufes Industrieelektriker mit den Fachrichtungen Betriebstechnik oder Geraumlte und Systeme die Berufsausbildung nach den Vorschriften des dritten und vier-ten Ausbildungsjahres folgender Berufe fortgesetzt werden
deg Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik
deg Elektrotechniker fuumlr Gebaumlude- und Infrastruktursysteme
deg Elektroniker fuumlr luftfahrttechnische Systeme
deg Systeminformatiker
Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung besteht nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung die Moumlglichkeit der Techniker- oder Meisterausbildung
Der Zugang zur Hochschule ist geregelt
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 3
Siehe Seite 32-33
23
Name der Qualifikation
Industrieelektriker mit den Fachrichtungen Betriebstechnik + Informations- und Telekommunikationstechnik
deg Duale Berufsausbildung (2 Jahre) Anerkannter Ausbildungsberuf nach sect 4 Abs 1 BBiG
Kurzbeschreibung
Industrieelektriker sind Elektrofachkraumlfte im Sinne der Unfallverhuumltungsvorschriften Sie bearbeiten montieren und verbinden mechanische Komponenten und Betriebsmittel Auszligerdem ana-lysieren sie elektrische Systeme und pruumlfen Funktionen
Diese bundesweit geregelte 2-jaumlhrige duale Berufsausbildung mit 2 Fachrichtungen findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt Es erfolgt eine Spezialisierung in einer der beiden Fachrichtungen
deg Industrieelektriker - Betriebstechnik Diese montieren elektrische Betriebsmittel und schlieszligen sie an Sie messen und analysieren elektrische Systeme und beurteilen deren Sicherheit Zudem halten sie die Anlagen und Systeme instand Hauptsaumlchlich arbeiten sie in der Industrie Dort sind sie in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie der Automobilindustrie oder im Anlagenbau taumltig Dar-uumlber hinaus koumlnnen sie in Energieversorgungsunternehmen arbeiten
deg Industrieelektriker - Geraumlte und Systeme Diese montieren elektrische Betriebsmittel und schlieszligen sie an Sie messen und analysieren elektrische Systeme und beurteilen deren Sicherheit Zudem stellen sie die Geraumlte und Systeme her indem sie Leitungen konfektionieren und Komponenten verbinden Hauptsaumlchlich arbeiten sie in Betrieben der Industrie wie zum Beispiel in Unternehmen der Elektroindustrie der Informationstechnik und der Kommunikationstechnik
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber die Berufsausbildung zum Industrieelektriker vom 28 Mai 2009 (BGBl I S 1201) deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 23 April 2009 deg Berufsschulverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Niveau 3
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Erfuumlllung fachlicher Anforderungen in einem noch uumlberschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuuml-gen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber erweitertes allgemeines Wissen oder uumlber erweitertes Fachwissen in einem Lern-bereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuuml-gen
Uumlber ein Spektrum von kognitiven und prakti-schen Fertigkeiten zur Planung und Bearbei-tung von fachlichen Aufgaben in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Ergebnisse nach weitgehend vorge-gebenen Maszligstaumlben beurteilen einfache Transferleistungen erbringen
In einer Gruppe mitwirken und punktuell Unterstuumltzung anbieten Die Lern- oder Arbeitsumgebung mitgestalten Ablaumlufe und Ergebnisse adressatenbezogen darstellen
Auch in weniger bekannten Kontexten selb-staumlndig und verantwortungsbewusst lernen oder arbeiten Das eigene und das Handeln anderer einschaumltzen Lernberatungen nach-fragen und verschiedene Lernhilfen auswaumlh-len
Industrieelektriker haben ein Verstaumlndnis fuumlr das Zusammenwirken mathematischer und naturwissenschaftlicher Inhalte sowie si-cherheitstechnischer oumlkonomischer bzw betriebswirtschaftlicher und oumlkologischer Aspekte
Sie haben erweitertes Fachwissen insbe-sondere in Elektrotechnik Installationstech-nik Informationstechnik Mess- und
Industrieelektriker verfuumlgen uumlber kognitive und praktische Fertigkeiten die sie befaumlhigen mechanische Komponenten und Betriebsmit-tel zu bearbeiten und zu verbinden und elekt-rische Systeme zu analysieren und Funk-tionen zu pruumlfen Sie koumlnnen Arbeitsergeb-nisse beurteilen und Transferleistungen er-bringen
Sie hellip
Industrieelektriker koumlnnen im Team ar-beiten sich gegenseitig unterstuumltzen fach-sprachlich korrekt kommunizieren die Lern-und Arbeitsumgebung mitgestalten und Ab-laumlufe und Ergebnisse adressatenbezogen darstellen
Sie
deg arbeiten uumlberwiegend im Team und kommunizieren im Rahmen der be-
Industrieelektriker sind befaumlhigt selbstaumlndig zu arbeiten Insbesondere im Umgang mit Strom fuumlhrenden Bauteilen agieren sie verantwortungsbewusst und sorgfaumlltig
Sie
deg planen Arbeitsablaumlufe und Teilaufga-ben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben
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Steuertechnik erworben
Industrieelektriker verfuumlge n uumlber erweitertes Fachwissen u m
deg elektronisch e System e z u analysieren un d Funktione n z u pruumlfen
deg elektrisch e Installationen zu planen un d auszufuumlhren
deg Steuerunge n z u analysiere n und an-zupassen
deg Informationstechnisch e Systeme be-reitzustellen
Fachrichtun g Betriebstechni k
deg Elektroenergieversorgun g un d Sicher-hei t vo n Betriebsmitteln z u gewaumlhr-leisten
deg Geraumlt e un d Baugruppe n i n Anlage n zu analysiere n un d z u pruumlfen
deg Steuerunge n fuuml r Anlagen zu pro-grammiere n un d zu realisieren
deg Antriebssystem e auszuwaumlhle n un d zu integrieren
Fachrichtun g Geraumlt e un d Syste me
deg Elektroenergieversorgun g fuumlr Geraumlte un d System e zu realisieren
deg elektronisch e Baugruppe n vo n Gerauml-te n z u konzipieren herzustelle n und zu pruumlfen
deg Baugruppe n hard- un d softwareseitig zu konfigurieren
deg Geraumlt e herzustelle n un d z u pruumlfen
deg bearbeiten montiere n und verbinden mechanisch e Komponente n und elekt-risch e Betriebsmittel
deg messe n un d analysiere n elektrische Funktione n un d Systeme
deg beurteile n die Sicherhei t vo n elektri-sche n Anlagen un d Betriebsmitteln
deg installiere n und konfiguriere n IT-Systeme
Fachrichtun g Betriebstechni k
deg erbringe n eine technisch e Auftragsana-lyse
deg installiere n elektrisch e Anlagen und setzen dies e in Betrieb
deg halte n Anlagen un d System e Instand
Fachrichtun g Geraumlt e un d Syste me
deg erbringe n eine technisch e Auftragsana-lyse
deg fertigen Komponente un d Geraumlte
deg stelle n Geraumlte un d System e he r und nehme n dies e in Betrieb
ruflichen Taumltigkei t fachsprachlic h kor-rek t inner- un d auszligerbetrieblic h mi t andere n Personen
deg wende n Methode n der Arbeits- Zeit- un d Lernplanung an
deg planen Aufgaben im Team un d stim-me n si e ab
deg recherchieren beschaffe n un d be-werte n Informationen
deg koumlnne n Sachverhalt e darstellen Pro-tokoll e anfertigen deutsch e un d eng-lisch e Fachbegriff e anwenden
deg fuumlhre n Gespraumlch e mi t Vorgesetzten Mitarbeiter n un d im Team situations-gerech t un d zielorientier t un d beruumlck-sichtigen kulturelle Identitaumlten
deg stelle n Dokumentatione n zusammen un d ergaumlnze n sie
deg pflegen schuumltzen sicher n un d archi-viere n Daten un d Dokumente
deg erklaumlre n Leistunge n und Produkte un d uumlbergebe n sie an Nutzer
deg nutzen aktuell e Informations- und Kommunikationssystem e zur Be-schaffun g vo n Informationen Bear-beitun g vo n Auftraumlgen Dokumen-tation un d Praumlsentatio n der Arbeitser-gebnisse
deg kalkuliere n und bewerten Material- un d Arbeitsaufwand erfasse n er-bracht e Leistungen
deg wende n betriebsuumlblich e Qualitaumltssi-cherungssystem e an
deg erkenne n ihre n eigene n Qualifikati-onsbedar f un d nutzen Qualifizie-rungsmoumlglichkeiten
deg beachte n Norme n un d Vorschriften nutzen technisch e Regelwerk e und Bestimmungen Datenblaumltter un d Be-schreibungen Betriebsanleitungen un d ander e berufstypisch e Infor-mationen auc h in englischer Sprache
deg wende n Normen Vorschrifte n und Regeln zur Sicherun g der Produkt-qualitaumlt an sicher n die stoumlrungsfreie Arbeit vo n Anlagen und Systemen un d trage n zur staumlndige n Verbes-serun g der Arbeitsablaumluf e bei
deg handeln verantwortungsbewuss t unter Beruumlcksichtigung sicherheitstechni-scher Aspekte
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Erfuumlllung fachlicher Anforderungen in einem noch uumlberschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder berufli-chen Taumltigkeitsfeld
Nach sect 5 Abs 2 Nr 4 BBiG kann nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung des zweijaumlhrigen Ausbildungsberufes Industrieelektriker mit den Fachrichtungen Betriebstechnik oder Geraumlte und Systeme die Berufsausbildung nach den Vorschriften des dritten und vierten Ausbildungsjahres folgender Berufe fortgesetzt werden
deg Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik
deg Elektrotechniker fuumlr Gebaumlude- und Infrastruktursysteme
deg Elektroniker fuumlr luftfahrttechnische Systeme
deg Systeminformatiker
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbil-dungsberuf sowie ndash in Verbindung mit Unterricht in weiteren Faumlchern ndash der Abschluss der Berufsschule erworben Damit werden wesentliche Voraussetzungen fuumlr eine qualifizierte Beschaumlf-tigung sowie fuumlr den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgaumlnge geschaffen
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Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss)
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Die Berufsfachschule zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses verbindet berufsuumlbergreifende mit berufsbe-zogenen Kompetenzen der jeweiligen Fachrichtung und fuumlhrt zum Mittleren Schulabschluss Dabei wird berufli-che Handlungskompetenz gefoumlrdert in dem Erfahrungs- und Lernsituationen eroumlffnet werden die den individuellen Lernprozess der Schuumller unterstuumltzen
Die zweijaumlhrige Berufsfachschule ermoumlglicht Jugendlichen den Erwerb erster berufsbezogener Faumlhigkeiten und Fertigkeiten in dem jeweiligen Berufsfeld Dazu werden im Bildungsgang grundlegende Kenntnisse und Qualifi-kationen erworben die zum beruflichen Handeln befaumlhigen In Werkstaumltten Laboren oder Lernbuumlros erfolgt der Erwerb der Kompetenzen der betrieblichen Ausbildung Neben der Fachkompetenz werden vor allem die perso-nalen Kompetenzen gefoumlrdert die im jeweiligen Berufsfeld von besonderer Bedeutung sind Der Erwerb der an den Bildungsstandards des Mittleren Schulabschlusses orientierten berufsuumlbergreifenden Kompetenzen fuumlhrt durch die Pruumlfung zu den Berechtigungen des Mittleren Schulabschlusses
Die Absolventen verfuumlgenhellip
hellipuumlber Kompetenzen zum selbstaumlndigen Agieren in beruflichen und privaten Handlungssituationen und passen sich veraumlndernden Anforderungen flexibel an
Wissen hellipverfuumlgen uumlber erweitertes Fachwissen im Berufsfeld oder der Berufsgruppe der jewei-ligen Fachrichtung Dabei verbinden sie Wissen von Arbeits- und Geschaumlftsprozessenshymit wissenschaftlichem Struktur- und Grundlagenwissenshy
hellipverfuumlgen uumlber erweitertes allgemeines Wissen mit deutlicher Orientierung an den Standards fuumlr den Mittleren Schulabschluss in den Faumlchern Deutsch Mathematik und Erste Fremdsprache
Fertigkeiten hellipverfuumlgen uumlber ein Spektrum von kognitiven und praktischen Faumlhigkeiten zur Planung und Bearbeitung von fachlichen Aufgaben in Produktions- und Geschaumlftsprozessen der jeweiligen Fachrichtung
hellipkoumlnnen Ergebnisse von Produktions- und Geschaumlftsprozessen sowie Arbeitsergebnis-se im berufsuumlbergreifenden Lernbereich nach weitgehend vorgegebenen Maszligstaumlben beurteilen und einfache Transferleistungen erbringen
Sozialkompetenz hellipwirken in Teams mit und bieten punktuelle Unterstuumltzung an
hellipgestalten aktiv Sozialbeziehungen und Kommunikationsprozesse
hellipgestalten die Lern- und Arbeitsumgebung in der jeweiligen Fachrichtung
hellipgestalten Ablaumlufe und stellen Ergebnisse adressatenbezogen dar
Selbstaumlndigkeit helliplernen oder arbeiten auch in weniger bekannten Kontexten eigenstaumlndig und verant-wortungsbewusst
hellipfragen Lernberatung und Auswahl von Lernhilfen nach
Erforderlich ist der erfolgreiche Erwerb der Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres (Berufliche Grundbil-dung) und der an den Bildungsstandards des Mittleren Schulabschlusses orientierten berufsuumlbergreifenden Kompetenzen Dadurch werden die Berechtigungen des Mittleren Schulabschlusses erworben
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2 Beispiel
Bildungsgang Zweijaumlhrige Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung Bremen
Rechtliche Grundlagen
deg Lehrplan fuumlr den fachrichtungsbezogenen Unterricht an der Handelsschule des Landes Bremen
deg Rahmenlehrplan fuumlr den berufsbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
Empfehlungen
Vereinbarungen
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 28021997 i d F vom 07122007)
Abschluss Abschlusszeugnis der teilqualifizierenden Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung
Qualifikation Berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung Mittlerer Schulabschluss
Anschluss Fortsetzung des Bildungsweges in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgaumlngen
Anrechnung beruflicher Vorbildung auf eine sich anschlieszligende Ausbildung nach sect 7 BBiG
Im Bereich Wirtschaft und Verwaltung werden z B orientiert an den Handels- und Buumlroberufen Prozesse aus den profilgebenden Handlungsfeldern Gestaltung von Lieferanten- und Kundenbeziehungen sowie Steuerung der betrieblichen Leistungserstellung und des Personaleinsatzes auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Daten abgebildet und die Schuumller auf die Taumltigkeit in kaufmaumlnnischen Berufen vorbereitet Neben der Fachkompetenz werden vor allem jene Schluumlsselkompetenzen gefoumlrdert die fuumlr den Umgang im Berufsleben von entscheidender Bedeutung sind kommunikative Kompetenz Methodenkompetenz und Lern-kompetenz als konkrete Beschreibung von Sozial- und Selbstkompetenz
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 3
Siehe Seite 33
27
Name der Qualifikation
Berufliche Grundbildung Mittlerer Schulabschluss
deg Zweijaumlhrige Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung in Bremen
Kurzbeschreibung
Die zweijaumlhrige Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung in Bremen verbindet berufsuumlbergreifende Inhalte mit berufsbezogenen Projekten aus den einzelnen Fachrichtungen und fuumlhrt zum Mittleren Schulabschluss Dabei soll die berufliche Handlungskompetenz gefoumlrdert werden in dem Erfahrungs- und Lernsituationen geschaffen werden die den individuellen Lernprozess der Schuumller unterstuumltzen Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Erfuumlllung fachlicher Anforderungen in einem noch uumlberschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 i d F vom 07122007)
deg Lehrplan fuumlr den fachrichtungsbezogenen Unterricht an der Handelsschule des Landes Bremen
deg Rahmenlehrplan fuumlr den berufsbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
Niveau 3
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Erfuumlllung fachlicher Anforderungen in einem noch uumlberschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber erweitertes allgemeines Wissen oder uumlber erweitertes Fachwissen in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Uumlber ein Spektrum von kognitiven und prakti-schen Fertigkeiten zur Planung und Bearbei-tung von fachlichen Aufgaben in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Ergebnisse nach weitgehend vor-gegebenen Maszligstaumlben beurteilen einfache Transferleistungen erbringen
In einer Gruppe mitwirken und punktuell Unterstuumltzung anbieten Die Lern- oder Ar-beitsumgebung mitgestalten Ablaumlufe und Ergebnisse adressatenbezogen darstellen
Auch in weniger bekannten Kontexten selb-staumlndig und verantwortungsbewusst lernen oder arbeiten Das eigene und das Handeln anderer einschaumltzen Lernberatungen nach-fragen und verschiedene Lernhilfen auswaumlh-len
Berufsfachschuumller verfuumlgen uumlber Grundlagen-kenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre im Rechnungswesen und der Informationsverar-beitung Siehellip
deg stellen den Aufbau eines Unternehmens dar
deg beschreiben betriebliche Ablaumlufe im Unter-nehmen
deg kennen Rechtsformen von Unternehmen und beurteilen deren Auswirkungen auf Haftung und Geschaumlftsfuumlhrung
deg stellen den erweiterten Wirtschaftskreislauf dar
deg unterscheiden Markt und Marktformen (Kaumlufer- und Verkaumlufermarkt) Beduumlrfnisse
Berufsfachschuumllerhellip
deg orientieren sich in Schule Betrieb und regionaler Wirtschaft
deg dokumentieren Geschaumlftsprozesse doku-mentieren und erledigen Zahlungsvor-gaumlnge
deg bearbeiten Kundenauftraumlge aus dem In-und Ausland
deg entwickeln einfache Marketingmaszlignah-men bahnen Kundenkontakte an und pflegen diese
deg disponieren und beschaffen Guumlter
deg stellen Daten fuumlr die Steuerung von Ge-schaumlftsprozessen bereit
deg fuumlhren private und betriebliche personal-
Berufsfachschuumllerhellip
deg arbeiten im Team
deg stellen akzeptierte und gemeinsame Regeln fuumlr individuelle Lern- und Arbeits-prozesse auf
deg praumlsentieren Arbeitsergebnisse und begruumlnden diese
deg geben Feedback und nehmen dieses an
deg kommunizieren in einfacher Form in der englischen Sprache
deg diskutieren und bewerten gemeinsam den Unternehmenserfolg
deg begruumlnden ihre Arbeitsergebnisse
deg kommunizieren mit Kunden situationsbe-zogen (Beratung Preisverhandlungen
Berufsfachschuumllerhellip
deg uumlbernehmen Verantwortung fuumlr ihr Han-deln
deg sammeln Informationen
deg beurteilen das eigene oumlkonomische und oumlkologische Verhalten
deg wenden geeignete Lernstrategien an
deg arbeiten konzentriert gewissenhaft sauber und strukturiert
deg wenden Strategien zum Leseverstehen an
deg denken und handeln wirtschaftlich
deg reflektieren das eigene Gespraumlchsverhal-ten im Umgang mit dem Kunden
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und Bedarf
deg erklaumlren Angebot und Nachfrage als preis-bestimmende Faktoren
deg beschreiben die Wirtschaftsordnungen der sozialen Marktwirtschaft in ihren Grundzuuml-gen
deg erlaumlutern die Funktionen des Geldes
deg zeigen die Zusammenhaumlnge von Oumlkono-mie und Oumlkologie auf
deg beschreiben das System der Doppik
deg beschreiben Wertstroumlme anhand von Bele-gen auf der Grundlage geltender Rechts-vorschriften
deg beschreiben das System der Umsatzsteu-er
deg bewerten und ermitteln den Unterneh-menserfolg anhand einfacher Zahlen
deg entscheiden uumlber die Nutzung von Skonto
deg fuumlhren Erfolgs- und Bestandsbuchungen durch
deg erlaumlutern Kaufvertragsinhalte und nennen deren Zusammenhaumlnge
deg erlaumlutern wichtige rechtliche Grundlagen des Kaufvertragsrechtes
deg beschreiben Ablage- und Dokumentations-formen
deg erkennen Zusammenhaumlnge zwischen Marketingstrategien der Unternehmen und dem Konsumentenverhalten der Verbrau-cher
deg entwickeln Aspekte einer Marketingstrate-gie
deg kennen grundlegende Instrumente der Marktforschung
deg erlaumlutern Maszlignahmen der vier Marke-tinginstrumente (Produkt- und Servicepoli-tik Preis- und Konditionenpolitik Kommunikationspolitik Distributionspolitik)
deg zeigen Grenzen unternehmerischer Ab-satzplanung und schaumltzen diese ein
deg ermitteln Guumlterbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht
deg ermitteln Bezugsquellen und holen Ange-bote ein
deg verstehen und beurteilen allgemeine Ge-
wirtschaftliche Maszlignahmen
deg beziehen wirtschaftliche Rahmenbedin-gungen in privates Handeln ein
deg planen Projekte fuumlhren dies durch und werten diese aus
Auftragsannahme Entschuldigung Be-schwerde) in angemessener Weise
deg verwenden einen rechtlichen und wirt-schaftlichen Fachwortschatz
deg begruumlnden und vertreten die eigene Meinung sachlich und nachvollziehbar
deg verhalten sich kundenorientiert
deg verfassen Schriftstuumlcke der Auftragsbe-arbeitung norm- und adressatengerecht und nutzen dabei Formatvorlagen und Textbausteine
deg verfassen einfache Texte der Auftrags-bearbeitung in englischer Sprache
deg fuumlhren zielorientiert Verkaufs- und Re-klamationsgespraumlche durch
deg wenden Interaktionsregeln und Elemente der nonverbalen Kommunikation an
deg erstellen Werbebriefe und Flyer
deg erstellen E-Mails und Serienbriefe
deg begruumlnden ihre Entscheidungen
deg arbeiten im Team an Loumlsungsvorschlauml-gen aus dem Bereich Marketing
deg formulieren Anfragen und Bestellungen
deg erfassen wesentliche Aussagen und Handlungsanweisungen standardisierter Geschaumlftsbriefe auch in einer Fremd-sprache
deg uumlbersetzen einfache englische Ge-schaumlftsbriefe und geben muumlndlich deren wesentlichen Inhalte wieder
deg beachten Formvorschriften fuumlr die muumlnd-liche Kommunikation und die Handels-korrespondenz in englischer Sprache mit auslaumlndischen Geschaumlftspartnern
deg praumlsentieren Arbeitsergebnisse und begruumlnden diese
deg reflektieren Gespraumlchsverlaumlufe
deg denken und handeln kundenorientiert
deg uumlbernehmen Verantwortung fuumlr den Geschaumlftserfolg im Rahmen der Beschaf-fungsplanung und -durchfuumlhrung
deg reflektieren eigene Entscheidungen im Bereich der Beschaffung
deg bearbeiten selbststaumlndig einfache Aufga-ben aus dem Bereich der Beschaffung
deg handeln verantwortungsvoll
deg koumlnnen Werbemaszlignahmen wirtschaftlich juristisch und ethisch beurteilen
deg beschaffen sich selbstaumlndig Informatio-nen zu den Themen Kennzahlenanalyse und Preisbildung aus Schul- und Fach-buumlchern Zeitschriften Zeitungen und dem Internet
deg entwickeln persoumlnliche Handlungsstrate-gien zur Vermeidung und Verkuumlrzung ei-gener Arbeitslosigkeit
deg gehen oumlkonomisch mit ihren privaten Ein-nahmen um und planen selbstverantwort-lich ihre privaten Ausgaben
deg koumlnnen sich mit ihrer eigenen Persoumln-lichkeit reflektierend auseinandersetzen
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schaumlftsbedingungen
deg beurteilen Lieferanten mit Hilfe von Bewer-tungskriterien
deg berechnen und beurteilen Lagerkennziffern und die optimale Bestellmenge
deg kennen Rechte und Pflichten bei Kaufver-tragsstoumlrungen und deren Voraussetzun-gen
deg beschreiben den Zusammenhang von Pro-duktivitaumlt Wirtschaftlichkeit und Rentabili-taumlt
deg zeigen die Unterschiede zwischen einer Vollkosten- und einer Teilkostenrechnung auf
deg erklaumlren den Preisbildungsmechanismus am vollkommenen Markt
deg verstehen das Modell des vollkommenen Marktes und arbeiten Unterschiede zu herr-schenden Marktformen heraus
deg unterscheiden Kaumlufer- von Verkaumlufermaumlrk-ten
deg beschreiben Qualifikationsanforderungen der Unternehmen an zukuumlnftige Auszubil-dende
deg benennen wesentliche gesetzliche tarifli-che und vertragliche Rechtsgrundlagen von Ausbildungs- und Arbeitsvertraumlgen
deg erlaumlutern das System der Sozialversiche-rung
deg unterscheiden Steuern und Abgaben
deg unterscheiden private Einnahmen nach deren Herkunft
deg beurteilen die Entwicklung des Geldwertes anhand von Konsumausgaben im Ver-gleich zur nominalen und realen Einkom-mensentwicklung
deg erlaumlutern unterschiedliche Sparformen und andere Geldanlagemoumlglichkeiten als finan-zielle Vorsorgesicherung
deg beurteilen die Finanzierung von Konsum-guumltern uumlber Ratenkauf Darlehn Dispositi-onskredit sowie Leasing
deg benennen und beurteilen Ursachen und Folgen der Verschuldung von Privathaus-halten
deg unterscheiden Buumlrgschaft Sicherungs-
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uumlbereignung und Pfand als Sicherungsfor-men
deg unterscheiden und bewerten wirtschaftspo-litische Ziele des Stabilitaumltsgesetzes
deg erlaumlutern die Arbeitsweise von Projekten
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
In der zweijaumlhrigen Berufsfachschule werden die Kompetenzen einer beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung und die Berechtigungen des Mittleren Schulabschlus-ses erworben Die Absolventen verfuumlgen uumlber eine bessere Grundlage fuumlr ihre Berufsentscheidung Sie verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Erfuumlllung fachlicher Anforderungen in einem noch uumlberschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld
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Liste der Qualifikationen Niveau 3
Duale Berufsausbildung (2 jaumlhrige Ausbildungen)
Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe - Stand 01082013 (Quelle BiBB)Abrufbar unter httpwww2bibbdetoolsaabaab_berufe_nach_ausbdauerphp
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumlssendie nach dem 31072013 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahrenzugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
Dauer Monate
Berufsbezeichnung Datum
24 Aumlnderungsschneider Aumlnderungsschneiderin 09052005
24 Ausbaufacharbeiter Ausbaufacharbeiterin - SP Zimmerarbeiten Stukkateurarbeiten Fliesen- Platten- und Mosa-ikarbeiten Estricharbeiten Waumlrme- Kaumllte- und Schallschutzarbeiten Trockenbauarbeiten
02061999
24 Bauten- und Objektbeschichter Bauten- und Objektbeschichterin 03072003
24 Berg- und Maschinenmann - FR Vortrieb und Gewinnung Transport und Instandhaltung 22061979
24 Chemielaborjungwerker Chemielaborjungwerkerin 08111938
24 Fachkraft fuumlr Automatenservice 08012008
24 Fachkraft fuumlr Holz- und Bautenschutzarbeiten 02052007
24 Fachkraft fuumlr Kurier- Express- und Postdienstleistungen 22032005
24 Fachkraft fuumlr Lederverarbeitung 14022011
24 Fachkraft fuumlr Metalltechnik - FR Konstruktionstechnik Montagetechnik Umform- und Drahttechnik Zerspanungs-technik
02042013
24 Fachkraft im Gastgewerbe 13021998
24 Fachlagerist Fachlageristin 26072004
24 Fahrradmonteur Fahrradmonteurin 18052004
24 Hochbaufacharbeiter Hochbaufacharbeiterin - SP Maurerarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten Feuerungs-und Schornsteinbauarbeiten
02061999
24 Industrieelektriker Industrieelektrikerin - FR Betriebstechnik Geraumlte und Systeme 28052009
24 Isolierfacharbeiter Isolierfacharbeiterin 31011997
24 Kraftfahrzeugservicemechaniker Kraftfahrzeugservicemechanikerin 02062004
24 Maschinen- und Anlagenfuumlhrer Maschinen- und Anlagenfuumlhrerin - SP Metall- und Kunststofftechnik Textiltechnik Textilveredelung Lebensmitteltechnik Druckweiter- und Papierverarbeitung
27042004
24 Modenaumlher Modenaumlherin 13021997
24 Polster- und Dekorationsnaumlher Polster- und Dekorationsnaumlherin 09052005
24 Produktionsfachkraft Chemie 23032005
24 Produktpruumlfer Textil Produktpruumlferin Textil 07052007
24 Servicefachkraft fuumlr Dialogmarketing 23052006
24 Servicefahrer Servicefahrerin 22032005
24 Servicekraft fuumlr Schutz und Sicherheit 21052008
24 Speiseeishersteller Speiseeisherstellerin 13052008
24 Tiefbaufacharbeiter Tiefbaufacharbeiterin - SP Straszligenbauarbeiten Rohrleitungsbauarbeiten Kanalbauarbeiten Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten Gleisbauarbeiten
02061999
24 Verkaumlufer Verkaumluferin 16072004
24 Vorpolierer Schmuck- und Kleingeraumlteherstellung Vorpoliererin Schmuck- und Kleingeraumlteherstellung 24041940
FR = Fachrichtung(en) SP = Schwerpunkt(e)
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Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss)
Die Zuordnung dieser Qualifikationen zu Niveau 3 basiert auf den Vorgaben der Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 i d F vom 0712 2007)
Ziffer 22shy
Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen die eine berufliche Grundbildung ermoumlglichen und deren erfolgreichershyBesuch nach der jeweils vom zustaumlndigen Bundesministerium erlassenen Verordnung auf die Ausbildungszeit inshyanerkannten Ausbildungsberufen angerechnet wirdshy
Im einjaumlhrigen Bildungsgang sind mindestens 26 Stunden im fachrichtungsbezogenen Lernbereich zu un-terrichtenshy
Im zweijaumlhrigen oder mehrjaumlhrigen Bildungsgang der Berufsfachschule sind insgesamt mindestens 30 Stundenshyim fachrichtungsbezogenen Lernbereich zu unterrichtenshy
Erfolgt die Anrechnung bereits nach dem ersten Jahr sind mindestens 26 Stunden im fachrichtungsbezogenenshyLernbereich zu unterrichtenshy
Ziffer 224shy
Das Abschlusszeugnis schlieszligt die Berechtigung des Mittleren Schulabschlusses ein wenn eine Pruumlfung be-standen wird die in ihrem schriftlichen Teil die Faumlcher Deutsch und eine Fremdsprache sowie zwei fachrich-tungsbezogene Faumlcher umfasst Die Pruumlfung in den fachrichtungsbezogenen Faumlchern erstreckt sich in jedemshyFall auf Mathematik oder eine Naturwissenschaft an die Stelle der Mathematik koumlnnen ersatzweise auchshygleichwertige mathematische Inhalte aus den fachrichtungsbezogenen Faumlchern tretenshy
Faumlcher und Umfang der muumlndlichen und gegebenenfalls praktischen Pruumlfung richten sich nach LandesrechtshyDas Anspruchsniveau fuumlr Deutsch die Fremdsprache und Mathematik richtet sich nach den von der Kul-tusministerkonferenz vereinbarten Standards zum Mittleren Schulabschluss (Beschluss der KMK vom 12shy051995) unter Beruumlcksichtigung des Berufsbezuges der jeweiligen Fachrichtungshy
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Niveau 4
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellun-gen in einem umfassenden sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Qualifikationen
deg Duale Berufsausbildung (3- und 3 frac12 jaumlhrige Ausbildungen)
deg Berufsfachschule (Assistentenberufe)
deg Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung analog BBiGHwO)
Duale Berufsausbildung6
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Das Berufsbildungsgesetz definiert in sect 1 Absatz 3 welche Anforderungen an einen Ausbildungsberuf zu stellen sind Danach eroumlffnet die Berufsausbildung die fuumlr die Ausuumlbung einer qualifizierten beruflichen Taumltigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten Kenntnisse und Faumlhigkeiten (berufliche Handlungsfaumlhigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang der auch den Erwerb der erforderlichen Berufser-fahrung ermoumlglicht
Berufliche Handlungsfaumlhigkeit entfaltet sich in die Dimensionen Fachkompetenz Methodenkompetenz Sozial-kompetenz und Personale Kompetenz7
6 Da die duale Berufsausbildung zwei Niveaus zugeordnet wird ist der Text unter Ziffer 1 jeweils identisch Bundesinstitut fuumlr Berufsbil-dung (Hrsg) (2011) Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen hellip Bonn Bundesinstitut fuumlr Berufsbildung Abrufbar unter httpwwwbibbdedokumentepdfAusbildungsordnungen_deutsch_pdf28229pdf (letzter Zugriff 29042013)
Der Kompetenzbegriff der im Zentrum des DQR steht bezeichnet die Faumlhigkeit und Bereitschaft des Einzelnen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persoumlnliche soziale und methodische Faumlhigkeiten zu nutzen und sich durch-dacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten Er hat hohen Bezug zu der oben formulierten be-ruflichen Handlungsfaumlhigkeit
Die zu erwerbenden Kompetenzen sind nach Handlungs-Lernfeldern strukturiert und bilden eine umfassende Handlungskompetenz ab Sie sind an betrieblichen Geschaumlftsprozessen orientiert Breite und Tiefe der erworbe-nen Kompetenzen sind in Korrelation der Ausbildungsdauer (Anzahl und zunehmende Komplexitaumlt der Hand-lungs-Lernfelder) zu sehen
Die in der jeweiligen Ausbildungsordnung und dem jeweiligen Rahmenlehrplan genannten Fertigkeiten Kennt-nisse und Faumlhigkeiten (berufliche Handlungsfaumlhigkeit) sollen so eroumlffnet werden dass die Auszubildenden zur Ausuumlbung einer qualifizierten beruflichen Taumltigkeit im Sinne von sect 1 Absatz 3 BBiG befaumlhigt werden die insbe-sondere selbstaumlndiges Planen Durchfuumlhren und Kontrollieren einschlieszligt Diese Befaumlhigung ist in der Berufsab-schlusspruumlfung vor der zustaumlndigen Stelle nachzuweisen Die Berufsschule erteilt ein Abschlusszeugnis
Im Rahmen der dualen Berufsausbildung gliedern sich die nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannten ca 350 Ausbildungsberufe nach ihrer Dauer in zweijaumlhrige dreijaumlhrige und dreieinhalbjaumlhrige Ausbildungsberufe
Die Absolventen verfuumlgenhellip
Wissen hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung auf der Grundlage vertieften fachlichen Wissens und Koumlnnens Aufgaben und Probleme zielorientiert sachgerecht methodengeleitet und selbstaumlndig zu loumlsen und das Ergebnis zu beurteilen
Fertigkeiten hellipuumlber ein breites Spektrum von Kompetenzen zu selbstaumlndigem Planen Durchfuumlhren
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und Beurteilen von Arbeitssituationen im Rahmen ihrer Berufstaumltigkeit unter Einbezie-hung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen
Sozialkompetenz hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verstaumlndigen
hellipuumlber Eigenschaften wie soziale Verantwortung und Solidaritaumlt
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten
hellipuumlber Kompetenzen eigene Absichten und Beduumlrfnisse sowie die der Partner wahrzu-nehmen zu verstehen darzustellen sowie kontinuierlich Unterstuumltzung anzubieten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung zu zielgerichtetem planmaumlszligigen Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeits-schritte)
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung sich in beruflichen gesellschaftlichen und priva-ten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung als individuelle Persoumlnlichkeit die Entwicklungs-chancen Anforderungen und Einschraumlnkungen in Familie Beruf und oumlffentlichem Leben zu klaumlren zu durchdenken und zu beurteilen eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebensplaumlne zu fassen und fortzuentwickeln
hellipuumlber Eigenschaften wie Eigenstaumlndigkeit Kritikfaumlhigkeit Selbstvertrauen Zuverlaumlssig-keit Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein sowie durchdachte Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung Informationen uumlber Sachverhalte und Zusam-menhaumlnge selbstaumlndig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen auszuwerten in ge-dankliche Strukturen einzuordnen und zu verantworten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung im Beruf und uumlber den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese fuumlr lebenslanges Lernen zu nutzen
Der Bildungsgang schlieszligt bei drei- bzw dreieinhalbjaumlhriger Ausbildungsdauer nach der Fachstufe II bzw III mitshyder Berufsabschlusspruumlfung vor der zustaumlndigen Stelle abshy
Nach Maszliggabe der Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Be-schluss der KMK vom 05061998 in der jeweils guumlltigen Fassung) kann zusaumltzlich die Fachhochschulreife er-worben werdenshy
Daruumlber hinaus ist der Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung mit Beschluss der KMK vom 06032009 geregeltshy
2 Beispiel
Beispielhaft wurden unter Niveau 3 ein zweijaumlhriger und unter Niveau 4 ein evtl darauf aufbauender dreieinhalb-jaumlhriger Ausbildungsberuf ausgewaumlhlt
Bildungsgang Duale Berufsausbildung (Ausbildungsbetrieb ndash Berufsschule)
deg Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik (dreieinhalbjaumlhrig)
Rechtliche Grundlagen
deg Anerkannter Ausbildungsberuf nach sect 4 Abs 1 BBiG und sect 25 Abs 1 HwO
deg Verordnung uumlber die Berufsausbildung zum Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik vom 03 Juli 2003 (BGBl I S 1413)
deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 23 April 2009
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Empfehlungen Vereinbarungen
deg Gemeinsames Ergebnisprotokoll betreffend das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplaumlnen im Bereich der beruflichen Bildung zwischen der Bundesregierung und den Kultusministern (-senatoren) der Laumlnder vom 30 Mai 1972
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15 Maumlrz 1991)
deg Vereinbarung uumlber den Abschluss der Berufsschule (Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 01 Juni 1979 i d F vom 04 Dezember 1997)
deg Handreichung der fuumlr die Erarbeitung von Rahmenlehrplaumlnen der Kultusministerkonfe-renz fuumlr den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes fuumlr anerkannte Ausbildungsberufe vom Septem-ber 2007
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06 Maumlrz 2009
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05 Juni 1998 i d F vom 09 Maumlrz 2001)
Abschluss deg Berufsabschluss (Pruumlfung vor der zustaumlndigen Stelle)
deg Abschlusszeugnis der Berufsschule
deg Gleichwertigkeit mit dem Sekundarabschluss I bei entsprechenden Leistungen
deg Fachhochschulreife bei Bestehen der Zusatzpruumlfung
Qualifikation deg Facharbeiter Fachangestellter Geselle
Anschluss Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung besteht nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung die Moumlglichkeit der Techniker- oder Meisterausbildung
Der Zugang zur Fachhochschule bzw Universitaumlt ist geregelt
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 4
Siehe Seite 50-55
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Uumlber vertieftes allgemeines Wissen oder uumlber fachtheoretisches Wissen in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Name der Qualifikation
Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik
deg Duale Berufsausbildung (35 Jahre) Anerkannter Ausbildungsberuf nach sect 4 Abs 1 BBiG und sect 25 Abs 1 HwO
Kurzbeschreibung
Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik richten hochkomplexe rechnergesteuerte Anlagen ein Sie sorgen dafuumlr dass die jeweiligen Einzelkomponenten ein automatisch arbeitendes Ge-samtsystem bilden Dazu programmieren und testen sie die Anlagen nehmen sie in Betrieb und halten sie instand
In der Industrie arbeiten sie in Unternehmen die Automatisierungsloumlsungen entwickeln herstellen oder einsetzen Vor allem Unternehmen der Elektroindustrie oder des Maschinenbaus kom-men in Betracht Arbeitsplaumltze gibt es daruumlber hinaus auch z B in der Automobilindustrie der chemischen Industrie in Kunststoff verarbeitenden Betrieben und zahlreichen anderen Anwen-derbranchen
Im Handwerk arbeiten sie bei Herstellern von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen Ebenso sind sie in Betrieben der Elektroinstallation taumltig z B bei technischen Gebaumludeausruumlstern Daruumlber hinaus koumlnnen sie in Wasser- und Klaumlrwerken bzw Recyclinganlagen der Abfallwirtschaft beschaumlftigt sein
Diese bundesweit geregelte dreieinhalbjaumlhrige duale Berufsausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber die Berufsausbildung zum Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik vom 25 Juli 2008 (BGBl I S 1413) deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16 Mai 2003
deg Berufsschulverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Niveau 4
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber ein breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfuumlgen die selb-staumlndige Aufgabenbearbeitung und Prob-lemloumlsung sowie die Beurteilung von Arbeitsergebnissen und -prozessen unter Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Berei-chen ermoumlglichen Transferleistungen erbrin-gen
Die Arbeit in einer Gruppe und deren Lern-oder Arbeitsumgebung mitgestalten und kontinuierlich Unterstuumltzung anbieten Ablaumlu-fe und Ergebnisse begruumlnden Uumlber Sachver-halte umfassend kommunizieren
Sich Lern- und Arbeitsziele setzen sie reflek-tieren bewerten und verantworten
Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik haben ein Verstaumlndnis fuumlr das Zusammenwir-ken mathematischer und naturwissenschaftli-cher Inhalte sowie sicherheitstechnischer oumlkonomischer bzw betriebswirtschaftlicher und oumlkologischer Aspekte
Sie haben fachtheoretisches Wissen insbe-sondere in Elektrotechnik Informationstechnik Mess- und Steuertechnik erworben
Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik verfuuml-
Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik ver-fuumlgen uumlber ein breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertigkeiten das sie befauml-higt selbstaumlndig mechanische Komponen-ten und Betriebsmittel zu bearbeiten und zu verbinden Sie analysieren elektrische Sys-teme und pruumlfen Funktionen Sie koumlnnen Ar-beitsergebnisse und -prozesse unter Einbe-ziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Berei-
Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik koumlnnen im Team kommunizieren Konflikte loumlsen und ihre Arbeit organisieren Sie sind in der Lage fachsprachlich korrekt und umfassend zu kommunizieren sowie Ablaumlufe und Ergebnisse zu begruumlnden adressaten-bezogen darzustellen und Dokumentationen anzufertigen Sie koumlnnen Kunden beraten und betreuen Sie koumlnnen Arbeitsergebnisse bewerten und tragen zur kontinuierlichen
Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik sind befaumlhigt sich Lern- und Arbeitsziele zu setzen sie zu reflektieren zu bewerten und zu verantworten Bei ihrer Arbeit beruumlcksich-tigen sie oumlkonomische und oumlkologische sicherheitstechnische und rechtliche Aspek-te
Sie
deg zeigen eine positive persoumlnliche Ein-stellung gegenuumlber ihrer Arbeit und
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gen uumlber vertieftes fachtheoretisches Wissen u m
deg Elektronisch e System e zu analysieren un d Funktione n z u pruumlfen
deg Elektrisch e Installationen zu plane n und auszufuumlhren
deg Steuerunge n z u analysiere n und anzu-passen
deg Informationstechnisch e System e bereit-zustellen
deg Elektroenergieversorgun g un d Sicher-heit von Betriebsmitteln z u gewaumlhrleis-ten
deg Anlage n z u analysiere n un d dere n Si-cherhei t zu pruumlfen
deg Steuerunge n fuumlr Anlagen zu program-miere n un d zu realisieren
deg Antriebssystem e auszuwaumlhle n un d zu integrieren
deg Steuerungssystem e un d Kommunikati-onssystem e z u integrieren
deg Automatisierungssystem e i n Betrie b zu nehme n un d zu uumlbergeben
deg Automatisierungssystem e in Stan d zu halte n und zu optimieren
deg Automatisierungssystem e zu planen un d zu realisieren
chen beurteilen und Transferleistungen er-bringen
Si e hellip
deg montiere n elektrisch e Betriebsmitte l un d schlieszligen si e an
deg messe n un d analysiere n elektrische Funktione n un d Systeme
deg beurteile n die Sicherhei t vo n elektri-sche n Anlagen un d Betriebsmitteln
deg installiere n und konfiguriere n IT-Systeme
deg berate n un d betreue n Kunden erbrin-ge n Serviceleistungen
deg Fuumlhre n technisch e Auftragsanalysen durc h un d entwickel n Loumlsungen
deg errichte n Einrichtunge n der Automati-sierungstechnik
deg konfiguriere n und programmieren Automatisierungssysteme
deg pruumlfe n Automatisierungssysteme nehme n si e in Betrieb
deg halte n Automatisierungssystem e In-stan d un d optimiere n sie
deg si e arbeite n geschaumlftsprozessorien-tier t un d wirke n am Qualitaumltsma-nagemen t mit
Dies e Fertigkeiten haben sie in einem der folgende n Einsatzgebiet e vertieft
deg Produktions- un d Fertigungsautomati-on
deg Verfahrens- un d Prozessautomation
deg Netzautomation
deg Verkehrsleitsysteme
deg Gebaumludeautomation
Verbesserung im Betriebsablauf bei
Sie
deg arbeite n un d kommuniziere n im Rah-me n der berufliche n Taumltigkei t inner- un d auszligerbetrieblich e mit anderen Personen auc h aus andere n Kultur-kreisen
deg koumlnne n Vorstellunge n un d Bedar f von Kunde n ermitteln
deg erwerbe n Gespraumlchs- un d Kooperati-onstechniken
deg fuumlhre n Gespraumlch e mi t Vorgesetzten Mitarbeiter n un d im Team situations-gerech t un d zielorientiert
deg organisiere n un d moderiere n Arbeits-sitzungen erarbeite n Entscheidungen im Team un d halten Gespraumlchser-gebniss e schriftlic h fest
deg loumlse n Konflikt e im Team
deg planen Aufgaben im Team un d stim-me n si e ab
deg fuumlhre n Kalkulatione n nac h betriebli-che n Vorgabe n durch vergleichen Kosten
deg wende n aktuell e Informations- und Kommunikationssystem e zur Beschaf-fun g vo n Informationen Bearbeitung vo n Auftraumlge n un d Projekten Doku-mentatio n un d Praumlsentation der Ar-beitsergebniss e an
deg wende n Methode n der Arbeits- Zeit- un d Lernplanung an
deg uumlbernehme n un d uumlbergebe n Anlagen weise n Nutzer i n die Bedienun g ein un d erbringe n Serviceleistungen
uumlbernehmen Verantwortung fuumlr den Geschaumlftsprozess
deg beachte n Norme n un d Vorschriften nutzen technisch e Regelwerk e und Bestimmungen Datenblaumltter un d Be-schreibungen Betriebsanleitungen un d ander e berufstypisch e Informati-onen auc h in englischer Sprache
deg planen angemesse n Lern- un d Ar-beitszeite n un d halte n dabei verbindli-ch e Zeitplanunge n ein
deg organisiere n Ihr e Lern- un d Arbeits-aufgaben selbstaumlndi g sowi e im Team si e analysieren reflektiere n und be-werte n dabe i gewonnene Erkenntnis-se
deg beachte n be i der Planun g un d Durch-fuumlhrun g der Arbei t ergonomische oumlkonomische oumlkologisch e un d ge-sellschaftlich e Aspekt e durc h verant-wortungsbewusstes Handeln sie minimiere n durc h Verwendun g geeig-neter Materialie n unter Beachtung von Vorschrifte n des Umweltschutzes ne-gativ e Auswirkunge n au f di e Umwelt
deg wende n Normen Vorschrifte n und Regeln zur Sicherun g der Produkt-qualitaumlt an sicher n die stoumlrungsfreie Arbeit vo n Anlagen und Systemen un d trage n zur staumlndige n Verbesse-run g der Arbeitsablaumlufe bei
deg handeln verantwortungsbewuss t unter Beruumlcksichtigun g sicherheitstechni-scher Aspekte
deg nutzen Qualifizierungsmoumlglichkeiten un d wenden unterschiedlich e Lern-technike n an
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Die Absolventen sind in der Lage in einem dynamischen betrieblichen Umfeld Arbeitsauftraumlge fuumlr hochkomplexe rechnergesteuerte Anlagen selbstaumlndig und eigenverantwortlich zu planen durchzufuumlhren und die Ergebnisse zu reflektieren Sie loumlsen Aufgaben auf der Grundlage ihres vertieften mathematischen und naturwissenschaftlichen Fachwissens sowie sicherheitstechni-scher oumlkonomischer bzw betriebswirtschaftlicher und oumlkologischer Kompetenzen
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbil-dungsberuf sowie ndash in Verbindung mit Unterricht in weiteren Faumlchern ndash der Abschluss der Berufsschule erworben Damit werden wesentliche Voraussetzungen fuumlr eine qualifizierte Beschaumlfti-gung sowie fuumlr den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgaumlnge geschaffen
38
Berufsfachschule (Assistentenberufe)
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Anspruch der Houmlheren Berufsfachschule ist es die zur Berufsqualifizierung zur Houmlherqualifizierung und die zu einer weiteren Persoumlnlichkeitsbildung notwendigen beruflichen und allgemeinen Kompetenzen zu foumlrdern Hier-zu werden berufsuumlbergreifende mit berufsbezogenen Kompetenzen zur Entwicklung einer beruflichen Hand-lungsfaumlhigkeit mit einem eigenstaumlndigen Profil als staatlich gepruumlfter Assistent verbunden
Staatlich gepruumlfte Assistenten verfuumlgen uumlber Qualifikationen die eine Berufsfaumlhigkeit beinhalten Fachkompe-tenz Personalkompetenz und Sozialkompetenz zur Handlungskompetenz verbinden und die Voraussetzung fuumlr Methoden- und Lernkompetenz schaffen Berufliche Flexibilitaumlt sowie die Faumlhigkeit und Bereitschaft zur Fort-und Weiterbildung sind vorhanden Verantwortungsbewusstsein fuumlr die Teilnahme am oumlffentlichen Leben und fuumlr die Gestaltung des eigenen Lebensweges ist weiterentwickelt
Die an der Houmlheren Berufsfachschule angebotene Assistentenausbildung beinhaltet Bildungsgaumlnge bundes-rechtlich (im Gesundheitswesen) sowie landesrechtlich geregelter Berufe die zu einem Berufsausbildungsab-schluss fuumlhren der nur uumlber den Besuch einer Schule erreichbar ist
Die Dauer der Ausbildung betraumlgt zwei Jahre Sie kann auch drei bis vier Jahre betragen sofern der Erwerb der Fachhochschulreife bzw der Allgemeinen Hochschulreife Bestandteil des Bildungsganges ist
Zulassungsvoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss ggf die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
In der Abschlusspruumlfung wird der Erwerb vorgegebener Kompetenzen in Theorie und Praxis nachgewiesen
Staatlich gepruumlfte Assistenten verfuumlgen8hellip
8 Die generellen Kompetenzen sind mit denen der dualen Berufsausbildung (drei- und dreieinhalbjaumlhrige Berufe) identisch
Wissen hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung auf der Grundlage vertieften fachlichen Wis-sens und Koumlnnens Aufgaben und Probleme zielorientiert sachgerecht methodenge-leitet und selbstaumlndig zu loumlsen und das Ergebnis zu beurteilen
Fertigkeiten hellipuumlber ein breites Spektrum von Kompetenzen zu selbstaumlndigem Planen Durchfuumlhren und Beurteilen von Arbeitssituationen im Rahmen ihrer Berufstaumltigkeit unter Einbe-ziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Berei-chen
Sozialkompetenz hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung soziale Beziehungen zu leben und zu gestal-ten Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu ver-staumlndigen
hellipuumlber Eigenschaften wie soziale Verantwortung und Solidaritaumlt
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten
hellipuumlber Kompetenzen eigene Absichten und Beduumlrfnisse sowie die der Partner wahr-zunehmen zu verstehen darzustellen sowie kontinuierlich Unterstuumltzung anzubie-ten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung zu zielgerichtetem planmaumlszligigen Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte)
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung sich in beruflichen gesellschaftlichen und pri-vaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung als individuelle Persoumlnlichkeit die Entwick-lungschancen Anforderungen und Einschraumlnkungen in Familie Beruf und oumlffentli-
39
chem Leben zu klaumlren zu durchdenken und zu beurteilen eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebensplaumlne zu fassen und fortzuentwickeln
hellipuumlber Eigenschaften wie Eigenstaumlndigkeit Kritikfaumlhigkeit Selbstvertrauen Zuverlaumls-sigkeit Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein sowie durchdachte Wertvorstellun-gen und die selbstbestimmte Bindung an Werte
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung Informationen uumlber Sachverhalte und Zusam-menhaumlnge selbstaumlndig und gemeinsam mit anderen zu verstehen auszuwerten in gedankliche Strukturen einzuordnen und zu verantworten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung im Beruf und uumlber den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese fuumlr lebenslanges Lernen zu nutzen
Nach Maszliggabe der Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Be-schluss der KMK vom 05061998 in der jeweils guumlltigen Fassung) kann zusaumltzlich die Fachhochschulreife er-worben werden
Daruumlber hinaus ist der Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung mit Beschluss der KMK vom 06032009 geregelt
2 Beispiel
Bildungsgangshy Houmlhere Berufsfachschule in Rheinland-Pfalz
Fachrichtung Energiesystemtechnik und -marketing - Schwerpunkt Solartechnik (2 Jahre)
Rechtliche Grund-lagen
deg Lehrplan fuumlr die houmlhere Berufsfachschule Fachrichtung Energiesystemtechnik und -marketing Schwerpunkt Solartechnik in Rheinland-Pfalz vom 24082009
deg Landesverordnung uumlber die houmlhere Berufsfachschule in Rheinland-Pfalz vom 16 012009
EmpfehlungenshyVereinbarungenshy
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen
deg (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 i d F vom 07122007)
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Ausbildung und Pruumlfung zum Staatlich gepruumlften technischen Assistenten und zum Staatlich gepruumlften kaufmaumlnnischen Assistenten an Berufsfachschulen
deg (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30092011)
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschul-zugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungs-gaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
Abschluss deg Abschlusszeugnis der houmlheren Berufsfachschule Berufsabschluss
deg FachhochschulreifeFachgebundene HochschulreifeAllgemeine Hochschulreife bei Bestehen der Zusatzpruumlfung
Qualifikation deg Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Energiesystemtechnik und -marketing Schwer-punkt Solartechnik
Anschluss deg Anrechnung beruflicher Vorbildung auf eine sich anschlieszligende Ausbildung nach sect 7 BBiG
deg Zulassung zur Berufsabschlusspruumlfung nach sect 43 Abs 2 bzw sect 36 Abs 2 HwO
deg Der Zugang zur Fachhochschule bzw Hochschule ist geregelt
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 4
Siehe Seite 55-62
40
Name der Qualifikation
Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Energiesystemtechnik und Energiesystemmarketing Schwerpunkt Solartechnik
deg Houmlhere Berufsfachschule in Rheinland-Pfalz Fachrichtung Energiesystemtechnik und -marketing Schwerpunkt Solartechnik
Kurzbeschreibung
Staatlich gepruumlfte Assistenten fuumlr Energiesystemtechnik und Energiesystemmarketing Schwerpunkt Solartechnik sind in Handwerksbetrieben unterschiedlicher Arten und Groumlszligen taumltig Diese stellen nicht nur kundenorientiert Werke her sondern erbringen auch zusaumltzlich Dienst- und Serviceleistungen Sie muumlssen nicht nur uumlber umfangreiche technische Faumlhigkeiten Kompetenzen und Fertigkeiten verfuumlgen sondern auch uumlber kaufmaumlnnische Kompetenzen insbesondere in den Bereichen der Kundenberatung -gewinnung -betreuung und Projektabwicklung
Handlungsorientiert werden technische sicherheitstechnische oumlkonomische rechtliche oumlkologische und soziale Aspekte eroumlffnet Die Anwendung englischsprachiger Elemente und das selb-staumlndige Erarbeiten von Wissen sind integrativ erworben
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 i d F vom 07122007)
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Ausbildung und Pruumlfung zum Staatlich gepruumlften technischen Assistenten und zum Staatlich gepruumlften kaufmaumlnnischen Assistenten an Berufsfach-schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30092011)
deg Lehrplan fuumlr die houmlhere Berufsfachschule Fachrichtung Energiesystemtechnik und -marketing Schwerpunkt Solartechnik Rheinland-Pfalz vom 24082009
deg Landesverordnung uumlber die houmlhere Berufsfachschule in Rheinland-Pfalz vom 16012009
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
Niveau 4
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber vertieftes allgemeines Wissen oder uumlber fachtheoretisches Wissen in einem Lernbe-reich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Uumlber ein breites Spektrum kognitiver und prakti-scher Fertigkeiten verfuumlgen die selbstaumlndige Aufgabenbearbeitung und Problemloumlsung sowie die Beurteilung von Arbeitsergebnissen und -prozessen unter Einbeziehung von Hand-lungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen ermoumlglichen Transfer-leistungen erbringen
Die Arbeit in einer Gruppe und deren Lern-oder Arbeitsumgebung mitgestalten und kontinuierlich Unterstuumltzung anbieten Ablaumlu-fe und Ergebnisse begruumlnden Uumlber Sachver-halte umfassend kommunizieren
Sich Lern- und Arbeitsziele setzen sie reflek-tieren bewerten und verantworten
Es ist ein faumlcheruumlbergreifender Ansatz vor-gegeben Der Erwerb von Kompetenzen ist im Rahmen folgender Handlungsfelder vorgesehen
deg Wertstroumlme und Werte eines Hand-werksbetriebes erfassen dokumentie-ren und Angebote erstellen
deg Bautechnische Konstruktionen analy-sieren
deg Solarthermische Systeme warten und
Die Lernbereiche im berufsbezogenen Unter-richt sind nicht in Theorie und Praxis unter-schieden Sie lauten somit analog wie bei Wis-sen aufgefuumlhrt
deg Wertstroumlme und Werte eines Hand-werksbetriebes erfassen dokumentie-ren und Angebote erstellen
deg Bautechnische Konstruktionen analysie-ren
deg Solarthermische Systeme warten und
Die Absolventen
deg definieren planen fuumlhren durch kon-trollieren und steuern Projekte
deg ermitteln Kundenerwartungen zur Auftragsabwicklung und reagieren auf Kundenwuumlnsche Sie fuumlhren Gesprauml-che mit Vorgesetzten Mitarbeitern und Lieferanten und beachten die Be-deutung der Kundenpflege
deg fuumlhren Arbeitsauftraumlge im Team aus
Die Absolventen
deg zeigen eine positive persoumlnliche Ein-stellung gegenuumlber ihrer Werkstattar-beit und uumlbernehmen Verantwortung fuumlr den Geschaumlftsprozess
deg verfuumlgen uumlber Methoden des Lernens und koumlnnen diese aktiv einsetzen durch Zuhoumlren Nachfragen Protokol-lieren Praumlsentieren und Nachberei-ten
41
instand halten
deg Solarthermisch e System e installieren un d i n Betrieb nehmen
deg Elektrisch e Installatione n planen und ausfuumlhren
deg Informations- un d kommunikations-technisch e Systeme aufbaue n un d in Betrieb nehmen
deg Verkaufsgespraumlch e kundenorientiert fuumlhren
deg Absatzprozess e planen durchfuumlhren un d kontrollieren
deg Investitionsrechnunge n durchfuumlhren un d Finanzierungsmoumlglichkeiten auf-zeigen
deg Bauliche n Waumlrmeschut z analysieren un d planen
deg Solarthermisch e System e zu r Trink-wassererwaumlrmun g planen
deg Elektrisch e Energieversorgungssys-tem e plane n und errichten
Berufliche r Schwerpunkt Waumlrmetechni k
deg Solarthermisch e System e zweckorien-tier t entwerfen berechnen installieren un d bewerten
deg Raumheizeinrichtungen und hei-zungstechnisch e Rohrnetz e auslegen installiere n und abgleichen
Berufliche r Schwerpunkt Energie- un d Gebaumludetechni k
deg Anlage n der Gebaumludesystemtechnik planen un d realisieren
deg Steuerunge n i n Wohn-Zweckbauten un d Anlagen programmiere n un d rea-lisieren
deg Abschlussprojekt
Wahlpflichtfac h
deg Waumlrmeerzeuger installieren
instand halten
deg Solarthermisch e System e installieren un d i n Betrieb nehmen
deg Elektrisch e Installatione n plane n und ausfuumlhren
deg Informations- un d kommunikationstech-nisch e System e aufbaue n un d i n Be-trie b nehmen
deg Verkaufsgespraumlche kundenorientier t fuumlhren
deg Absatzprozess e planen durchfuumlhren un d kontrollieren
deg Investitionsrechnunge n durchfuumlhre n und Finanzierungsmoumlglichkeiten aufzeigen
deg Bauliche n Waumlrmeschut z analysieren un d planen
deg Solarthermisch e System e zur Trinkwas-sererwaumlrmun g planen
deg Elektrisch e Energieversorgungssysteme plane n un d errichten
Beruflicher Schwerpunk t Waumlrmetechni k
deg Solarthermisch e System e zweckorien-tier t entwerfen berechnen installieren un d bewerten
deg Raumheizeinrichtungen un d heizungs-technisch e Rohrnetz e auslegen instal-liere n un d abgleichen
Beruflicher Schwerpunkt Energie- und Ge-baumludetechni k
deg Anlage n der Gebaumludesystemtechnik planen un d realisieren
deg Steuerunge n i n Wohn-Zweckbauten un d Anlage n programmiere n un d reali-sieren
deg Abschlussprojekt
Wahlpflichtfac h
deg Waumlrmeerzeuger installieren
uumlbernehmen unterschiedliche Funkti-onsaufgabe n im Team un d wende n di e Fachsprach e an
deg festige n un d vertiefe n Gespraumlchs- und Kooperationstechniken
deg zeige n sicher e Gespraumlchsfuumlhrung auch in Konfliktsituationen und prauml-sentieren Verhandlungs- un d Bera-tungsergebniss e mi t geeigneten Methoden
deg vergleiche n un d diskutiere n Loumlsungs-weg e un d begruumlnde n Entscheidun-gen
deg treffe n Entscheidunge n unter funktio-nalen oumlkonomische n un d oumlkologi-sche n Aspekten
deg ermittel n fuumlr di e Errichtun g vo n Anla-ge n di e Kosten erstelle n Angebote un d erlaumluter n dies e dem Kunden
deg reagiere n angemesse n un d situati-onsgerech t au f moumlglich e Vertragsstouml-rungen
deg wenden Methoden der Arbeits- Zeit- und Lernplanung an
deg uumlbergeben Anlagen an Kunden de-monstrieren die Funktion und weisen in die Nutzung ein
deg ermitteln den tatsaumlchlichen Erfolg des Betriebes au f Basis der erzielten Prei-se
deg dokumentieren bewerten und opti-mieren der Arbeitsergebnisse
deg richten den haumluslichen Arbeitsplatz ei n un d gestalte n ein e foumlrderlich e Ler-natmosphaumlre
deg plane n angemesse n Lern- un d Ar-beitszeite n un d halte n dabe i verbindli-ch e Zeitplanunge n ein
deg wenden Standardsoftwar e un d Lern-softwar e vorteilhaft an
deg richte n das individuell e Lernverhalten au f die jeweiligen Anforderunge n ein
deg erwerbe n Gespraumlchs- un d Kooperati-onstechniken
deg beachte n di e Bestimmunge n un d Si-cherheitsregel n beim Arbeiten an elektrische n Anlage n und Geraumlten sowi e di e Vorschrifte n des Arbeits- un d Umweltschutzes verantwortungs-bewusst
deg entwickel n Umwelt- un d Gesundheits-bewusstsein
deg uumlbernehme n Verantwortun g fuumlr sich un d fuumlr andere
deg koumlnne n Arbeitsauftraumlg e weitgehend unter Anleitun g verantwortungsbe-wuss t planen durchfuumlhre n un d die Ergebniss e reflektieren
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Die houmlhere Berufsfachschule foumlrdert berufliche und allgemeine Kompetenzen und fuumlhrt zu schulischen Berufsqualifikationen zur Houmlherqualifizierung und zur Persoumlnlichkeitsbildung
Ausgebildet wird berufsqualifizierend entsprechend dem Profil der Fachrichtung Die Kompetenzen orientieren sich an den Anforderungen der berufstypischen Arbeits- und Geschaumlftsprozesse
42
und basieren auf einer Verzahnung von schulischem und beruflichem Lernen
Der Lehrplan der houmlheren Berufsfachschule Fachrichtung Energiesystemtechnik und -marketing Schwerpunkt Solartechnik orientiert sich an den Ausbildungsordnungen der Ausbildungsbe-rufe Anlagenmechaniker-in fuumlr Sanitaumlr- Heizung- und Klimatechnik sowie Elektroniker-in fuumlr Energie- und Gebaumludetechnik
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden sich veraumlndernden Lernbereich oder berufli-chen Taumltigkeitsfeld
43
Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung analog BBiGHwO)
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Die dreijaumlhrige Berufsfachschule bietet eine vollschulische Berufsausbildung an in Bildungsgaumlngen die Ausbil-dungsberufen nach BBiG bzw HwO oder bundeseinheitlich geregelten Ausbildungsberufen des Gesundheits-wesens entsprechen Letztere sind nur uumlber den Besuch einer Schule erreichbar Aufgrund sect 50 Absatz 1 BBIG bzw sect 40 HwO kann das Bundesministerium fuumlr Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bun-desministerium fuumlr Bildung und Forschung nach Anhoumlrung des Hauptausschusses des Bundesinstituts fuumlr Be-rufsbildung durch Rechtsverordnung die Gleichstellung der Pruumlfungszeugnisse einer dreijaumlhrigen Berufsfachschule mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschluss- und Gesellenpruumlfung in dem entspre-chenden Ausbildungsberuf veranlassen
Das Berufsbildungsgesetz definiert somit auch in der dreijaumlhrigen Berufsfachschule welche Anforderungen an einen Ausbildungsberuf zu stellen sind Danach eroumlffnet die Berufsfachschule die fuumlr die Ausuumlbung einer quali-fizierten beruflichen Taumltigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten Kennt-nisse und Faumlhigkeiten (berufliche Handlungsfaumlhigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang der auch den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermoumlglicht
Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befaumlhigung des Einzelnen sich in beruflichen gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz Humankompetenz und Sozialkompetenz
Die zu erwerbenden Kompetenzen sind nach Lernfeldern strukturiert die aus beruflichen Handlungsfeldern ab-geleitet werden und somit eine umfassende Handlungskompetenz abbilden Lernfelder Handlungsfelder neh-men je nach Dauer der Ausbildung an Quantitaumlt sowie Komplexitaumlt und Tiefe zu
In den Ordnungsmitteln erfolgt der Hinweis auf Erwerb einer beruflichen Grund- und Fachbildung Die Grundbil-dung ist Gegenstand des ersten Ausbildungsjahres Die Fachbildung wird im zweiten und dritten Schuljahr (Fachstufe I und II) erworben Breite und Tiefe der erworbenen Kompetenzen sind somit auch in Korrelation der Anzahl und zunehmenden Komplexitaumlt der Lern-Handlungsfelder zu sehen
Die Absolventen verfuumlgen9hellip
9 Die generellen Kompetenzen sind mit denen der dualen Berufsausbildung identisch
Wissen hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung auf der Grundlage vertieften fachlichen Wissens und Koumlnnens Aufgaben und Probleme zielorientiert sachgerecht methodengeleitet und selbstaumlndig zu loumlsen und das Ergebnis zu beurteilen
Fertigkeiten hellipuumlber ein breites Spektrum von Kompetenzen zu selbstaumlndigem Planen Durchfuumlhren und Beurteilen von Arbeitssituationen im Rahmen ihrer Berufstaumltigkeit unter Einbezie-hung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen
Sozialkompetenz hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verstaumlndigen
hellipuumlber Eigenschaften wie soziale Verantwortung und Solidaritaumlt
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten
hellipuumlber Kompetenzen eigene Absichten und Beduumlrfnisse sowie die der Partner wahrzu-nehmen zu verstehen darzustellen sowie kontinuierlich Unterstuumltzung anzubieten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung zu zielgerichtetem planmaumlszligigen Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Ar-beitsschritte)
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung sich in beruflichen gesellschaftlichen und priva-ten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu
44
verhalten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung als individuelle Persoumlnlichkeit die Entwicklungs-chancen Anforderungen und Einschraumlnkungen in Familie Beruf und oumlffentlichem Le-ben zu klaumlren zu durchdenken und zu beurteilen eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebensplaumlne zu fassen und fortzuentwickeln
hellipuumlber Eigenschaften wie Eigenstaumlndigkeit Kritikfaumlhigkeit Selbstvertrauen Zuverlaumlssig-keit Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein sowie durchdachte Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung Informationen uumlber Sachverhalte und Zusam-menhaumlnge selbstaumlndig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen auszuwerten in gedankliche Strukturen einzuordnen und zu verantworten
hellipuumlber die Bereitschaft und Befaumlhigung im Beruf und uumlber den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese fuumlr lebenslanges Lernen zu nutzen
Nach Maszliggabe der Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Be-schluss der KMK vom 05061998 in der jeweils guumlltigen Fassung) kann zusaumltzlich die Fachhochschulreife er-worben werden
Daruumlber hinaus ist der Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung mit Beschluss der KMK vom 06032009 geregelt
2 Beispiel
Bildungsgangshy Berufsfachschule ndash Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverban-des Pfalz in Kaiserslautern Rheinland-Pfalz
deg Systemelektroniker
Rechtliche Grundlagen
deg Anerkannter Ausbildungsberuf nach sect 4 Abs 1 BBiG und sect 25 Abs 1 HwO deg Gleichstellung der Pruumlfungszeugnisse einer dreijaumlhrigen Berufsfachschule mit den
Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschluss- und Gesellenpruumlfung in dem entspre-chenden Ausbildungsberuf nach sect 50 Absatz 1 BBIG bzw sect 40 HwO
deg Verordnung uumlber die Berufsausbildung zum Systemelektroniker vom 25 Juli 2008 (BGBl I S 1455)
deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16052003
deg Berufsfachschulverordnung ndash Handwerksberufe ndash Meisterschule Kaiserslautern vom 25052001
EmpfehlungenshyVereinbarungenshy
deg Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen deg (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 i d F vom 07122007) deg Handreichung der fuumlr die Erarbeitung von Rahmenlehrplaumlnen der Kultusministerkon-
ferenz fuumlr den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes fuumlr anerkannte Ausbildungsberufe vom Sep-tember 2007
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumln-gen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
Abschluss deg Berufsabschluss deg Abschlusszeugnis der Berufsfachschule deg Gleichwertigkeit mit dem Sekundarabschluss I bei entsprechenden Leistungen deg Fachhochschulreife bei Bestehen der Zusatzpruumlfung
Qualifikation deg Facharbeiter Fachangestellte Geselle
45
Anschluss Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung besteht nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung die Moumlglichkeit der Techniker- oder Meisterausbildung
Der Zugang zur Hochschule ist geregelt
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 4
Siehe Seite 62-68shy
46
Uumlber vertieftes allgemeines Wissen oder uumlber fachtheoretisches Wissen in einem Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Name der Qualifikation
Systemelektroniker Anerkannter Ausbildungsberuf nach sect 25 Abs 1 HwO
deg Dreijaumlhrige Berufsfachschule vollqualifizierende Berufsausbildung analog BBiGHwO
Kurzbeschreibung
Systemelektroniker entwickeln elektrische und elektronische Komponenten Geraumlte und Systeme Sie stellen Muster und Einzelstuumlcke her planen und uumlberwachen die Serienfertigung Zudem halten bzw setzen sie elektronische Geraumlte und Systeme instand und beraten Kunden
Beschaumlftigung finden Systemelektroniker hauptsaumlchlich in Betrieben des Elektrotechnikerhandwerks sowie in der Elektroindustrie Sie arbeiten z B bei Herstellern von Mess- Steuer- und Regelungseinrichtungen oder elektrischen Ausruumlstungen Betriebe des Maschinen- und Anlagenbaus kommen ebenso als Arbeitgeber infrage Auch in der Herstellung und der Reparatur von Buumlromaschinen Computern phono- video- und medizintechnischen Geraumlten sind sie taumltig
Diese bundesweit geregelte dreieinhalbjaumlhrige duale Berufsausbildung wird im Handwerk angeboten und findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt Auch eine schulische Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren ist moumlglich
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Gleichstellung der Pruumlfungszeugnisse einer dreijaumlhrigen Berufsfachschule mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschluss- und Gesellenpruumlfung in dem entsprechenden Aus-bildungsberuf nach sect 50 Absatz 1 BBIG bzw sect 40 HwO
deg Verordnung uumlber die Berufsausbildung zum Systemelektroniker vom 25 Juli 2008 (BGBl I S 1455) deg Rahmenlehrplan fuumlr die Berufsschule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16 Mai 2003
deg Berufsfachschulverordnung ndash Handwerksberufe ndash Meisterschule Kaiserslautern vom 25 Mai 2001
Niveau 4
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber ein breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfuumlgen die selb-staumlndige Aufgabenbearbeitung und Prob-lemloumlsung sowie die Beurteilung von Arbeitsergebnissen und -prozessen unter Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Berei-chen ermoumlglichen Transferleistungen erbrin-gen
Die Arbeit in einer Gruppe und deren Lern-oder Arbeitsumgebung mitgestalten und kontinuierlich Unterstuumltzung anbieten Ablaumlu-fe und Ergebnisse begruumlnden Uumlber Sachver-halte umfassend kommunizieren
Sich Lern- und Arbeitsziele setzen sie reflek-tieren bewerten und verantworten
Systemelektroniker haben ein Verstaumlndnis fuumlr das Zusammenwirken mathematischer und naturwissenschaftlicher Inhalte sowie sicher-heitstechnischer oumlkonomischer bzw be-triebswirtschaftlicher und oumlkologischer Aspekte
Sie haben fachtheoretisches Wissen insbe-sondere in Elektrotechnik Informationstechnik sowie Mess- Steuer- und Regelungstechnik erworben
Systemelektroniker verfuumlgen uumlber ein breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertig-keiten das sie befaumlhigt selbstaumlndig mecha-nische Komponenten und Betriebsmittel zu bearbeiten und zu verbinden Sie analysie-ren elektrische Systeme und pruumlfen Funktio-nen Sie koumlnnen Arbeitsergebnisse und -prozesse unter Einbeziehung von Hand-lungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen beurteilen und
Systemelektroniker koumlnnen im Team kom-munizieren Konflikte loumlsen und ihre Arbeit organisieren Sie sind in der Lage fach-sprachlich korrekt und umfassend zu kom-munizieren sowie Ablaumlufe und Ergebnisse zu begruumlnden adressatenbezogen darzu-stellen und Dokumentationen anzufertigen Sie koumlnnen Kunden beraten und betreuen Sie koumlnnen Arbeitsergebnisse bewerten und tragen zur kontinuierlichen Verbesserung im
Systemelektroniker sind befaumlhigt sich Lern- und Arbeitsziele zu setzen sie zu reflektie-ren zu bewerten und zu verantworten Bei ihrer Arbeit beruumlcksichtigen sie oumlkonomische und oumlkologische sicherheitstechnische und rechtliche Aspekte
Sie
deg zeigen eine positive persoumlnliche Ein-stellung gegenuumlber ihrer Arbeit und uumlbernehmen Verantwortung fuumlr den
47
Systemelektroniker verfuumlgen uumlber vertieftes fachtheoretisches Wisse n z u hellip
deg Berufsbildung Arbeits- un d Tarifrecht
deg Aufbau und Organisation eines Betrie-bes
deg Sicherhei t und Gesundheitsschut z bei der Arbeit
deg Umweltschutz
deg Betrieblich e und technisch e Kommuni-kation
deg Plane n und Organisatio n der Arbeit Bewerte n der Arbeitsergebnisse Quali-taumltsmanagement
deg Berate n und Betreue n vo n Kunden Verkauf
deg Einrichten des Arbeitsplatzes
deg Konzipiere n vo n Komponente n und Geraumlten
deg Montiere n und Installieren
deg Installiere n vo n Systemkomponenten
deg Programmiere n un d Testen
deg Messe n un d Analysieren Pruumlfe n von Komponenten un d Geraumlten
deg Einrichten und optimiere n der Ferti-gungsprozesse
deg Pruumlfe n der Schutzmaszlignahmen
deg Realisiere n und Inbetriebnehme n von Systemen
deg Durchfuumlhre n vo n Serviceleistungen
Transferleistungen erbringen
Sie hellip
deg analysiere n Arbeitsauftraumlge beschaf-fe n Informatione n aus Unterlagen klauml-re n technisch e un d organisatorische Schnittstellen bewerte n Loumlsungsvari-ante n unter technischen betriebswirt-schaftliche n un d oumlkologischen Gesichtspunkte n un d waumlhlen diese aus
deg legen Teilaufgaben fest planen Auf-tragsablaumluf e a b und stimme n diese ab erstellen Planungsunterlagen und beruumlcksichtigen Arbeitsablaumlufe und Zustaumlndigkeite n am Einsatzort
deg fuumlhre n Auftraumlg e durch nehme n Gerauml-t e oder System e i n Betrieb pruumlfen Funktion Sicherhei t und Kennwerte un d dokumentiere n dies beachten Norme n un d Spezifikatione n zur Qua-litauml t un d Sicherheit suche n un d behe-be n systematisc h Ursache n vo n Feh-ler n un d Maumlngeln
deg uumlbergebe n Geraumlt e oder Systeme erteile n Fachauskuumlnfte auc h unter Verwendun g englischer Fachausdruuml-cke fertigen Abnahmeprotokolle an dokumentiere n Arbeitsergebniss e und Leistungen und bewerte n diese rech-ne n Leistungen a b und doku-mentiere n Geraumlt e oder Systemdaten un d -unterlagen
Betriebsablauf bei
Sie
deg arbeite n un d kommuniziere n im Rah-me n der berufliche n Taumltigkei t inner- un d auszligerbetrieblich e mit anderen Personen auc h aus andere n Kultur-kreisen
deg arbeite n daruumlber hinaus teamorien-tiert
deg analysiere n Kundenanforderungen
deg nehme n Sachverhalt e und Informatio-ne n zur Abwicklung vo n Auftraumlgen auf geben dies e wieder un d werten dies e aus
deg stelle n Montage- un d Bauteile Mate-rialie n un d Betriebsmittel fuumlr de n Ar-beitsablau f fest waumlhle n dies e aus forder n dies e termingerech t an trans-portieren lager n und stelle n diese montagegerech t bereit
deg waumlhlen persoumlnlich e Schutzeinrichtun-gen Werkzeuge Messgeraumlte Bear-beitungsmaschine n und technische Einrichtunge n aus disponieren be-schaffe n un d stellen dies e bereit
deg legen Arbeitsschritte fest schaumltzen erforderlich e Abwicklungszeite n ein planen Arbeitsablaumluf e un d Teilaufga-be n unter Beachtung wirtschaftlicher un d terminlicher Vorgaben setzen bei Abweichunge n vo n der Planun g Prio-ritaumlten
deg biete n den Kunde n uumlber de n Auftrag hinausgehende Leistunge n an
deg installiere n und konfiguriere n Hard- un d Softwarekomponenten
deg verknuumlpfe n Teilsystem e uumlber Netze zu komplexen Automatisierungssys-temen
deg wende n Methode n der Arbeits- Zeit- un d Lernplanung an
deg steuern und programmiere n Automa-tisierungssysteme aus der Leitebene heraus
deg entwickeln begruumlndete Vorgehens-weisen fuumlr die Inbetriebnahme Feh-lersuche und Beseitigung von Stoumlrungen
Geschaumlftsprozess
deg beachte n Norme n un d Vorschriften nutzen technisch e Regelwerk e und Bestimmungen Datenblaumltter un d Be-schreibungen Betriebsanleitungen und ander e berufstypische In-formationen auch in englischer Spra-che
deg wenden aktuelle Informations- und Kommunikationssysteme zur Beschaf-fun g vo n Informationen Bearbeitung von Auftraumlgen und Projekten Doku-mentation und Praumlsentation der Ar-beitsergebnisse an
deg planen angemessen Lern- und Ar-beitszeite n un d halte n dabei verbindli-ch e Zeitplanunge n ein
deg erwerbe n Gespraumlchs- un d Kooperati-onstechniken
deg organisiere n Ihr e Lern- un d Arbeits-aufgaben selbstaumlndi g sowi e im Team si e analysieren reflektiere n und be-werten dabe i gewonnene Erkenntnis-se
deg beachten be i der Planung und Durch-fuumlhrung der Arbeit ergonomische oumlkonomische oumlkologische und ge-sellschaftliche Aspekte durch verant-wortungsbewusstes Handeln sie minimieren durch Verwendung geeig-neter Materialien unter Beachtung von Vorschriften des Umweltschutzes ne-gative Auswirkungen auf die Umwelt
deg wenden Normen Vorschriften und Regeln zur Sicherung der Produkt-qualitaumlt an sichern die stoumlrungsfreie Arbeit von Anlagen und Systemen und tragen zur staumlndigen Verbesse-rung der Arbeitsablaumlufe bei
deg handeln verantwortungsbewusst unter Beruumlcksichtigung sicherheitstechni-scher Aspekte
48
deg pruumlfen die Wirksamkeit von Schutz-maszlignahmen
deg wenden Pruumlf- und Messverfahren an und leiten aus Fehlerdiagnosen Fol-gerungen fuumlr Fehlerbeseitigung Ferti-gungsoptimierung oder konstruktive Aumlnderungen ab
deg uumlbernehmen und uumlbergeben Anlagen weisen Nutzer in die Bedienung ein und erbringen Serviceleistungen
deg uumlberwachen und warten Anlagen fuumlhren regelmaumlszligige Pruumlfungen durch analysieren Stoumlrungen leiten Sofort-maszlignahmen ein und setzen Anlagen in Stand
deg fuumlhren Berechnungen zur Kostenkal-kulation durch und erstellen eine Rechnung
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden sich veraumlndernden Lernbereich oder berufli-chen Taumltigkeitsfeld
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbil-dungsberufe sowie ndash in Verbindung mit Unterricht in weiteren Faumlchern ndash der Abschluss der Berufsfachschule erworben Damit werden wesentliche Voraussetzungen fuumlr eine qualifizierte Beschaumlftigung sowie fuumlr den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgaumlnge geschaffen Die Gleichstellung der Pruumlfungszeugnisse dieser dreijaumlhrigen Berufsfachschule mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschluss- und Gesellenpruumlfung im Ausbildungsberuf Systemelektroniker wurde nach sect 50 Absatz 1 BBIG bzw sect 40 HwO bestaumltigt
49
Liste der Qualifikationen Niveau 4
Duale Berufsausbildung (3- und 3 frac12 jaumlhrige Ausbildungen)
Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe - Stand 01082013 (Quelle BiBB)Abrufbar unter httpwww2bibbdetoolsaabaab_berufe_nach_ausbdauerphp
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumlssendie nach dem 31072013 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren zugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
Dauer Monate
Berufsbezeichnung Datum
36 shy Asphaltbauer Asphaltbauerin 19031984
36 shyAufbereitungsmechaniker Aufbereitungsmechanikerin - FR Naturstein feuerfeste und keramische Rohstoffe Sand und Kies Steinkohle Braunkohle shy
09022004
36 shy Augenoptiker Augenoptikerin 26042011shy 36 Automatenfachmann Automatenfachfrau 08012008shy 36 Automobilkaufmann Automobilkauffrau 26051998shy 36 shy Baumlcker Baumlckerin 21042004shy 36 shy Bankkaufmann Bankkauffrau 30121997shy 36 shy Baugeraumltefuumlhrer Baugeraumltefuumlhrerin 12051997shy 36 shy Baustoffpruumlfer Baustoffpruumlferin - SP Geotechnik Moumlrtel- und Betontechnik Asphalttechnik 24032005shy 36 Bauwerksabdichter Bauwerksabdichterin 24041997
36 shyBauwerksmechaniker fuumlr Abbruch und Betontrenntechnik Bauwerksmechanikerin fuumlr Abbruch und Beton-trenntechnikshy
02061999
36 shy Bauzeichner Bauzeichnerin - SP Tief- Straszligen- und Landschaftsbau Ingenieurbau Architektur 12072002shy 36 shy Bergbautechnologe Bergbautechnologin - FR Tiefbautechnik Tiefbohrtechnik 04062009shy 36 shy Berufskraftfahrer Berufskraftfahrerin 19042001shy 36 shy Bestattungsfachkraft 07052007shy 36 shy Beton- und Stahlbetonbauer Beton- und Stahlbetonbauerin 02061999shy 36 shy Betonfertigteilbauer Betonfertigteilbauerin - SP Betonstein und Terrazzo Betonfertigteilbau 09091985
36 shyBetonstein- und Terrazzohersteller Betonstein- und Terrazzoherstellerin - SP Betonstein und Terrazzo Be-tonfertigteilbaushy
09091985
36 shy Binnenschiffer Binnenschifferin 20012005shy 36 shy Biologiemodellmacher Biologiemodellmacherin 22101938shy 36 shy Bodenleger Bodenlegerin 17062002shy 36 shy Bogenmacher Bogenmacherin 27011997shy 36 shy Boumlttcher Boumlttcherin 05052010shy 36 shy Brauer und Maumllzer Brauerin und Maumllzerin 22022007shy 36 shy Brenner Brennerin 30011981shy 36 shy Brunnenbauer Brunnenbauerin 02061999shy 36 shy Buchbinder Buchbinderin 20052011shy 36 shy Buchhaumlndler Buchhaumlndlerin 15032011shy 36 shy Buumlchsenmacher Buumlchsenmacherin 26052010shy 36 shy Buumlhnenmaler und -plastiker Buumlhnenmalerin und -plastikerin - FR Plastik Malerei 01022000shy 36 shy Buumlrokaufmann Buumlrokauffrau 13021991shy 36 shy Buumlrsten- und Pinselmacher Buumlrsten- und Pinselmacherin - FR Buumlrstenherstellung Pinselherstellung 14121984shy 36 shy Dachdecker Dachdeckerin - FR Reetdachtechnik Dach- Wand- und Abdichtungstechnik 13051998shy 36 shy Destillateur Destillateurin 22011981shy 36 shy Diamantschleifer Diamantschleiferin - SP Industriediamanten Schmuckdiamanten 20111989shy 36 shy Drechsler (Elfenbeinschnitzer) Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin) - FR Drechseln Elfenbeinschnitzen 07121987shy 36 shy Drogist Drogistin 30061992shy 36 shy Edelmetallpruumlfer Edelmetallpruumlferin 22121937shy 36 shy Edelsteingraveur Edelsteingraveurin 28011992shy 36 shy Edelsteinschleifer Edelsteinschleiferin 28011992shy 36 shy Eisenbahner im Betriebsdienst Eisenbahnerin im Betriebsdienst - FR Lokfuumlhrer und Transport Fahrweg 15072004shy 36 shy Elektroanlagenmonteur Elektroanlagenmonteurin 17061997shy 36 shy Estrichleger Estrichlegerin 02061999shy 36 shy Fachangestellter fuumlr Arbeitsmarktdienstleistungen Fachangestellte fuumlr Arbeitsmarktdienstleistungen 24052012shy 36 shy Fachangestellter fuumlr Baumlderbetriebe Fachangestellte fuumlr Baumlderbetriebe 26031997shy 36 shy Fachangestellter fuumlr Buumlrokommunikation Fachangestellte fuumlr Buumlrokommunikation 12031992shy 36 shy Fachangestellter fuumlr Markt- und Sozialforschung Fachangestellte fuumlr Markt- und Sozialforschung 06042006
50
shyshy
shy
36 Fachangestellter fuumlr Medien- und Informationsdienste Fachangestellte fuumlr Medien- und Informationsdienste -FR Medizinische Dokumentation Information und Dokumentation Bibliothek Archiv Bildagentur
03061998
36 Fachinformatiker Fachinformatikerin - FR Anwendungsentwicklung Systemintegration 10071997 36 Fachkraft Agrarservice 23072009 36 Fachkraft fuumlr Abwassertechnik 17062002 36 Fachkraft fuumlr Fruchtsafttechnik 25061984 36 Fachkraft fuumlr Hafenlogistik 20012006
36 Fachkraft fuumlr Kreislauf- und Abfallwirtschaft - SP Abfallbeseitigung und -behandlung Abfallverwertung und -behandlung Logistik Sammlung und Vertrieb
17062002
36 Fachkraft fuumlr Lagerlogistik 26072004 36 Fachkraft fuumlr Lebensmitteltechnik 09022000 36 Fachkraft fuumlr Moumlbel- Kuumlchen- und Umzugsservice 06042011 36 Fachkraft fuumlr Rohr- Kanal- und Industrieservice - SP Industrieservice Rohr- und Kanalservice 17062002 36 Fachkraft fuumlr Schutz und Sicherheit 21052008 36 Fachkraft fuumlr Straszligen- und Verkehrstechnik 21072000 36 Fachkraft fuumlr Suumlszligwarentechnik - FR Dauerbackwaren Konfekt Schokolade Zuckerwaren 03101980 36 Fachkraft fuumlr Veranstaltungstechnik - SP Aufbau und Durchfuumlhrung Aufbau und Organisation 18072002 36 Fachkraft fuumlr Wasserversorgungstechnik 17062002 36 Fachkraft fuumlr Wasserwirtschaft 21072000 36 Fachkraft im Fahrbetrieb 11072002 36 Fachmann fuumlr Systemgastronomie Fachfrau fuumlr Systemgastronomie 13021998
36 Fachverkaumlufer im Lebensmittelhandwerk Fachverkaumluferin im Lebensmittelhandwerk - SP Baumlckerei Kondito-rei Fleischerei
31032006
36 Fahrzeuginnenausstatter Fahrzeuginnenausstatterin 21072003 36 Fahrzeuglackierer Fahrzeuglackiererin 03072003 36 Fassadenmonteur Fassadenmonteurin 19051999 36 Feinpolierer Feinpoliererin 1937 36 Fertigungsmechaniker Fertigungsmechanikerin 02042013 36 Feuerungs- und Schornsteinbauer Feuerungs- und Schornsteinbauerin 02061999 36 Figurenkeramformer Figurenkeramformerin 24011995 36 Film- und Videoeditor Film- und Videoeditorin 29011996 36 Film- und Videolaborant Film- und Videolaborantin 07121982
36 Fischwirt Fischwirtin - SP Fischhaltung und Fischzucht Seen- und Flussfischerei Kleine Hochsee- und Kuumls-tenfischerei
16111972
36 Flachglasmechaniker Flachglasmechanikerin 07011991 36 Flechtwerkgestalter Flechtwerkgestalterin - SP Korbwaren Flechtmoumlbel Flechtobjekte 31032006 36 Fleischer Fleischerin 23032005 36 Fliesen- Platten- und Mosaikleger Fliesen- Platten- und Mosaiklegerin 02061999 36 Florist Floristin 28021997 36 Forstwirt Forstwirtin 23011998
36 Fotograf Fotografin - SP Portraumltfotografie Produktfotografie Industrie- und Architekturfotografie Wissen-schaftsfotografie
12052009
36 Fotomedienfachmann Fotomedienfachfrau 19032008 36 Friseur Friseurin 21052008
36 Gaumlrtner Gaumlrtnerin - FR Baumschule Staudengaumlrtnerei Friedhofsgaumlrtnerei Garten- und Landschaftsbau Gemuumlsebau Obstbau Zierpflanzenbau
06031996
36 Gebaumludereiniger Gebaumludereinigerin 21041999 36 Geigenbauer Geigenbauerin 27011997 36 Geomatiker Geomatikerin 30052010 36 Gerber Gerberin 13081981 36 Geruumlstbauer Geruumlstbauerin 26052000 36 Gestalter fuumlr visuelles Marketing Gestalterin fuumlr visuelles Marketing 12052004 36 Glas- und Porzellanmaler Glas- und Porzellanmalerin 07021962 36 Glasapparatebauer Glasapparatebauerin 21121983 36 Glasblaumlser Glasblaumlserin - FR Glasgestaltung Christbaumschmuck Kunstaugen 19061998 36 Glaser Glaserin - FR Fenster- und Glasfassadenbau Verglasung und Glasbau 05072001 36 Glasmacher Glasmacherin 15071985
36 Glasveredler Glasveredlerin - FR Glasmalerei und Kunstverglasung Kanten- und Flaumlchenveredelung Schliff und Gravur
27042004
36 Gleisbauer Gleisbauerin 02061999 36 Graveur Graveurin - SP Reliefgraviertechnik Flachgraviertechnik 15051998 36 Hafenschiffer Hafenschifferin 20012006 36 Handzuginstrumentenmacher Handzuginstrumentenmacherin 27011997 36 Hauswirtschafter Hauswirtschafterin 30061999 36 Holz- und Bautenschuumltzer Holz- und Bautenschuumltzerin - FR Holzschutz Bautenschut 02052007 36 Holzbearbeitungsmechaniker Holzbearbeitungsmechanikerin 15072004 36 Holzbildhauer Holzbildhauerin 27011997 36 Holzblasinstrumentenmacher Holzblasinstrumentenmacherin 27011997
36 Holzmechaniker Holzmechanikerin - FR Moumlbelbau und Innenausbau Bauelemente Holzpackmittel und Rahmen
25012006
51
36 Holzspielzeugmacher Holzspielzeugmacherin 08071996 36 Houmlrgeraumlteakustiker Houmlrgeraumlteakustikerin 12051997 36 Hotelfachmann Hotelfachfrau 13021998 36 Hotelkaufmann Hotelkauffrau 13021998 36 Immobilienkaufmann Immobilienkauffrau 14022006 36 Industrie-Isolierer Industrie-Isoliererin 31011997 36 Industriekaufmann Industriekauffrau 23072002 36 Industriekeramiker Anlagentechnik Industriekeramikerin Anlagentechnik 03062005 36 Industriekeramiker Dekorationstechnik Industriekeramikerin Dekorationstechnik 03062005 36 Industriekeramiker Modelltechnik Industriekeramikerin Modelltechnik 03062005 36 Industriekeramiker Verfahrenstechnik Industriekeramikerin Verfahrenstechnik 03062005 36 Informatikkaufmann Informatikkauffrau 10071997
36 Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin
10071997
36 Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau
10071997
36 Investmentfondskaufmann Investmentfondskauffrau 21052003 36 Justizfachangestellter Justizfachangestellte 26011998 36 Kanalbauer Kanalbauerin 02061999 36 Kaufmann fuumlr audiovisuelle Medien Kauffrau fuumlr audiovisuelle Medien 15051998 36 Kaufmann fuumlr Buumlrokommunikation Kauffrau fuumlr Buumlrokommunikation 13021991 36 Kaufmann fuumlr Dialogmarketing Kauffrau fuumlr Dialogmarketing 23052006
36 Kaufmann fuumlr Kurier- Express- und Postdienstleistungen Kauffrau fuumlr Kurier- Express- und Postdienst-leistungen
22032005
36 Kaufmann fuumlr Marketingkommunikation Kauffrau fuumlr Marketingkommunikation 31032006 36 Kaufmann fuumlr Spedition und Logistikdienstleistung Kauffrau fuumlr Spedition und Logistikdienstleistung 26072004 36 Kaufmann fuumlr Tourismus und Freizeit Kauffrau fuumlr Tourismus und Freizeit 18032005 36 Kaufmann fuumlr Verkehrsservice Kauffrau fuumlr Verkehrsservice - SP Verkauf und Service Sicherheit und Service 24061997
36 Kaufmann fuumlr Versicherungen und Finanzen Kauffrau fuumlr Versicherungen und Finanzen - FR Finanzberatung Versicherung
17052006
36 Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel 24032009 36 Kaufmann im Eisenbahn- und Straszligenverkehr Kauffrau im Eisenbahn- und Straszligenverkehr 12071999 36 Kaufmann im Gesundheitswesen Kauffrau im Gesundheitswesen 25062001 36 Kaufmann im Groszlig- und Auszligenhandel Kauffrau im Groszlig- und Auszligenhandel - FR Groszlighandel Auszligenhandel 14022006 36 Keramiker Keramikerin 27052009 36 Koch Koumlchin 13021998 36 Konditor Konditorin 03062003 36 Kosmetiker Kosmetikerin 09012002 36 Kuumlrschner Kuumlrschnerin 13021997 36 Landwirt Landwirtin 31011995 36 Leichtflugzeugbauer Leichtflugzeugbauerin 02121986 36 Leuchtroumlhrenglasblaumlser Leuchtroumlhrenglasblaumlserin 13121985 36 Luftverkehrskaufmann Luftverkehrskauffrau 02121960
36 Maler und Lackierer Malerin und Lackiererin - FR Bauten- und Korrosionsschutz Gestaltung und Instandhal-tung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
03072003
36 Maskenbildner Maskenbildnerin 08022002 36 Maszligschneider Maszligschneiderin - SP Damen Herren 15042004 36 Mathematisch-technischer Softwareentwickler Mathematisch-technische Softwareentwicklerin 14032007 36 Maurer Maurerin 02061999
36 Mechaniker fuumlr Reifen- und Vulkanisationstechnik Mechanikerin fuumlr Reifen- und Vulkanisationstechnik - FR Reifen- und Fahrwerktechnik Vulkanisationstechnik
12052004
36 Mediengestalter Bild und Ton Mediengestalterin Bild und Ton 26052006
36 Mediengestalter Digital und Print Mediengestalterin Digital und Print - FR Beratung und Planung Konzeption und Visualisierung Gestaltung und Technik
26042013
36 Mediengestalter Flexografie Mediengestalterin Flexografie 15032011 36 Medienkaufmann Digital und Print Medienkauffrau Digital und Print 31032006 36 Medientechnologe Druck Medientechnologin Druck 07042011 36 Medientechnologe Druckverarbeitung Medientechnologin Druckverarbeitung 20052011 36 Medientechnologe Siebdruck Medientechnologin Siebdruck 07042011 36 Medizinischer Fachangestellter Medizinische Fachangestellte 26042006
36 Metall- und Glockengieszliger Metall- und Glockengieszligerin - FR Kunst- und Glockengusstechnik Metallguss-technik Zinngusstechnik
15051998
36 Metallbildner Metallbildnerin - FR Goldschlagtechnik Guumlrtler- und Metalldruumlcktechnik Ziseliertechnik 15051998 36 Metallblasinstrumentenmacher Metallblasinstrumentenmacherin 02051997 36 Mikrotechnologe Mikrotechnologin - SP Halbleitertechnik Mikrosystemtechnik 06031998 36 Milchtechnologe Milchtechnologin 09042010 36 Milchwirtschaftlicher Laborant Milchwirtschaftliche Laborantin 29052013 36 Modeschneider Modeschneiderin 13021997 36 Modist Modistin 15042004
52
36 Muumlller (Verfahrenstechnologe in der Muumlhlen- und Futtermittelwirtschaft) Muumlllerin (Verfahrenstechnologin in der Muumlhlen- und Futtermittelwirtschaft)
01062006
36 Musikfachhaumlndler Musikfachhaumlndlerin 24032009
36 Naturwerksteinmechaniker Naturwerksteinmechanikerin - FR Maschinenbearbeitungstechnik Schleiftechnik Steinmetztechnik
09052003
36 Notarfachangestellter Notarfachangestellte 23111987 36 Oberflaumlchenbeschichter Oberflaumlchenbeschichterin 26042005 36 Ofen- und Luftheizungsbauer Ofen- und Luftheizungsbauerin 06042006
36 Orthopaumldietechnik-Mechaniker Orthopaumldietechnik-Mechanikerin - SP Prothetik Individuelle Orthetik Indivi-duelle Rehabilitationstechnik
15052013
36 Packmitteltechnologe Packmitteltechnologin 20052011 36 Papiertechnologe Papiertechnologin 20042010 36 Parkettleger Parkettlegerin 17062002 36 Patentanwaltsfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte 23111987 36 Pelzveredler Pelzveredlerin 29071981 36 Personaldienstleistungskaufmann Personaldienstleistungskauffrau 13022008
36 Pferdewirt Pferdewirtin - FR Pferdehaltung und Service Pferdezucht Klassische Reitausbildung Pferderen-nen Spezialreitweisen
07062010
36 Pflanzentechnologe Pflanzentechnologin 12032013 36 Pharmazeutisch-kaufmaumlnnischer Angestellter Pharmazeutisch-kaufmaumlnnische Angestellte 03072012 36 Polsterer Polsterin 13021997 36 Produktgestalter Textil Produktgestalterin Textil 24062003 36 Produktionsmechaniker Textil Produktionsmechanikerin Textil 09052005 36 Produktionstechnologe Produktionstechnologin 16062008 36 Produktveredler Textil Produktveredlerin Textil 09052005
36 Raumausstatter Raumausstatterin - SP Boden Polstern Raumdekoration Licht- Sicht- und Sonnenschutz-anlagen Wand- und Deckendekoration
18052004
36 Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte 23111987 36 Rechtsanwaltsfachangestellter Rechtsanwaltsfachangestellte 23111987 36 Restaurantfachmann Restaurantfachfrau 13021998 36 Revierjaumlger Revierjaumlgerin 18052010 36 Rohrleitungsbauer Rohrleitungsbauerin 02061999 36 Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin 23062004 36 Sattler Sattlerin - FR Fahrzeugsattlerei Feintaumlschnerei Reitsportsattlerei 23032005 36 Schaumldlingsbekaumlmpfer Schaumldlingsbekaumlmpferin 15072004 36 Schifffahrtskaufmann Schifffahrtskauffrau - FR Trampfahrt Linienfahrt 22072004
36 Schilder- und Lichtreklamehersteller Schilder- und Lichtreklameherstellerin - SP Technik Montage Werbe-elektrik-elektronik Grafik Druck Applikation
26032012
36 Schornsteinfeger Schornsteinfegerin 20062012 36 Schuhfertiger Schuhfertigerin 11051998 36 Schuhmacher Schuhmacherin 11032004 36 Segelmacher Segelmacherin 05052010 36 Seiler Seilerin - SP Seilherstellung Seilkonfektion Netzkonfektion 22052008 36 Servicekaufmann im Luftverkehr Servicekauffrau im Luftverkehr 23031998
Sozialversicherungsfachangestellter Sozialversicherungsfachangestellte - FR allgemeine Krankenversiche-36 rung gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Rentenversicherung knappschaftliche Sozialversicherung 18121996
landwirtschaftliche Sozialversicherung 36 Spezialtiefbauer Spezialtiefbauerin 02061999 36 Spielzeughersteller Spielzeugherstellerin 10061997 36 Sport- und Fitnesskaufmann Sport- und Fitnesskauffrau 04072007 36 Sportfachmann Sportfachfrau 04072007 36 Stanz- und Umformmechaniker Stanz- und Umformmechanikerin 02042013
36 Steinmetz und Steinbildhauer Steinmetzin und Steinbildhauerin - Fr Steinmetzarbeiten Steinbildhauer-arbeiten
09052003
36 Steuerfachangestellter Steuerfachangestellte 09051996
36 Stoffpruumlfer (Chemie) Glas- Keramische Industrie sowie Steine und Erden Stoffpruumlferin (Chemie) Glas- Kera-mische Industrie sowie Steine und Erden
05101939
36 Straszligenbauer Straszligenbauerin 02061999 36 Straszligenwaumlrter Straszligenwaumlrterin 11072002 36 Stuckateur Stuckateurin 02061999 36 Tankwart Tankwartin 18081952 36 Technischer Konfektionaumlr Technische Konfektionaumlrin 04052010
36 Textilgestalter im Handwerk Textilgestalterin im Handwerk - FR Filzen Kloumlppeln Posamentieren Sticken Stricken Weben
17062011
36 Textilreiniger Textilreinigerin 17062002 36 Thermometermacher Thermometermacherin - FR Thermometerblasen Thermometerjustieren 27051986 36 Tiermedizinischer Fachangestellter Tiermedizinische Fachangestellte 22082005 36 Tierpfleger Tierpflegerin - FR Forschung und Klinik Zoo Tierheim und Tierpension 03072003 36 Tierwirt Tierwirtin - FR Imkerei Gefluumlgelhaltung Rinderhaltung Schaumlferei Schweinehaltung 17052005 36 Tischler Tischlerin 25012006
53
36 Tourismuskaufmann (Kaufmann fuumlr Privat- und Geschaumlftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau fuumlr Privat- und Geschaumlftsreisen)
19052011
36 Trockenbaumonteur Trockenbaumonteurin 02061999 36 Uhrmacher Uhrmacherin 02072001 36 Veranstaltungskaufmann Veranstaltungskauffrau 25062001 36 Verfahrensmechaniker fuumlr Beschichtungstechnik Verfahrensmechanikerin fuumlr Beschichtungstechnik 12071999 36 Verfahrensmechaniker fuumlr Brillenoptik Verfahrensmechanikerin fuumlr Brillenoptik 18072002
Verfahrensmechaniker fuumlr Kunststoff- und Kautschuktechnik Verfahrensmechanikerin fuumlr Kunststoff- und 36 Kautschuktechnik - FR Bauteile Compound- und Masterbatchherstellung Formteile Halbzeuge Mehrschicht- 21052012
kautschukteile Faserverbundtechnologie Kunststofffenster 36 Verfahrensmechaniker Glastechnik Verfahrensmechanikerin Glastechnik 19062000
Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie Verfahrensmechanikerin in der Steine- und Erdenin-36 dustrie - FR Baustoffe Asphalttechnik Gipsplatten oder Faserzement Kalksandsteine oder Porenbeton 09022004
Transportbeton vorgefertigte Betonerzeugnisse 36 Vergolder Vergolderin 26051997 36 Vermessungstechniker Vermessungstechnikerin - FR Vermessung Bergvermessung 30052010
Verwaltungsfachangestellter Verwaltungsfachangestellte - FR Bundesverwaltung Landesverwaltung Kom-36 munalverwaltung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern Kirchenverwaltung in den 19051999
Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland 36 Wachszieher Wachszieherin - FR Kerzenherstellung Wachsbildnerei 21121984 36 Waumlrme- Kaumllte- und Schallschutzisolierer Waumlrme- Kaumllte- und Schallschutzisoliererin 02061999 36 Wasserbauer Wasserbauerin 26052004 36 Weintechnologe Weintechnologin 15052013 36 Werkfeuerwehrmann Werkfeuerwehrfrau 07072009
36 Werkgehilfe Schmuckwarenindustrie Taschen- und Armbanduhren Werkgehilfin Schmuckwarenindustrie Taschen- und Armbanduhren
10111939
36 Winzer Winzerin 03021997 36 Zahnmedizinischer Fachangestellter Zahnmedizinische Fachangestellte 04072001 36 Zimmerer Zimmerin 02061999 36 Zupfinstrumentenmacher Zupfinstrumentenmacherin 27011997
42 Anlagenmechaniker fuumlr Sanitaumlr- Heizungs- und Klimatechnik Anlagenmechanikerin fuumlr Sanitaumlr- Heizungs-und Klimatechnik
24062003
42 Anlagenmechaniker Anlagenmechanikerin 23072007 42 Behaumllter- und Apparatebauer Behaumllter- und Apparatebauerin 21031989 42 Biologielaborant Biologielaborantin 25062009 42 Bootsbauer Bootsbauerin - FR Neu- Aus- und Umbau Technik 08062011 42 Chemielaborant Chemielaborantin 25062009 42 Chemikant Chemikantin 10062009 42 Chirurgiemechaniker Chirurgiemechanikerin 23031989 42 Edelsteinfasser Edelsteinfasserin 02041992 42 Elektroniker fuumlr Automatisierungstechnik Elektronikerin fuumlr Automatisierungstechnik 24072007 42 Elektroniker fuumlr Betriebstechnik Elektronikerin fuumlr Betriebstechnik 24072007 42 Elektroniker fuumlr Gebaumlude- und Infrastruktursysteme Elektronikerin fuumlr Gebaumlude- und Infrastruktursysteme 24072007 42 Elektroniker fuumlr Geraumlte und Systeme Elektronikerin fuumlr Geraumlte und Systeme 24072007 42 Elektroniker fuumlr Informations- und Systemtechnik Elektronikerin fuumlr Informations- und Systemtechnik 15022013 42 Elektroniker fuumlr Maschinen und Antriebstechnik Elektronikerin fuumlr Maschinen und Antriebstechnik 25072008
42 Elektroniker Elektronikerin - FR Informations- und Telekommunikationstechnik Energie- und Gebaumludetech-nik Automatisierungstechnik
25072008
42 Feinoptiker Feinoptikerin 22072002
42 Feinwerkmechaniker Feinwerkmechanikerin - SP Maschinenbau Feinmechanik Werkzeugbau Zer-spanungstechnik
07072010
42 Fluggeraumltelektroniker Fluggeraumltelektronikerin 28062013
42 Fluggeraumltmechaniker Fluggeraumltmechanikerin - FR Instandhaltungstechnik Fertigungstechnik Triebwerks-technik
26062013
42 Gieszligereimechaniker Gieszligereimechanikerin - FR Druck- und Kokillenguss Handformguss Maschinenform-
28051997 guss
42 Goldschmied Goldschmiedin - FR Juwelen Schmuck Ketten 02041992 42 Industriemechaniker Industriemechanikerin 23072007 42 Informationselektroniker Informationselektronikerin - SP Geraumlte- und Systemtechnik Buumlrosystemtechnik 12071999
42 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin - FR Karosseriein-standhaltungstechnik Karosseriebautechnik Fahrzeugbautechnik
25072008
42 Kfz-Mechatroniker Kfz-Mechatronikerin - SP Personenkraftwagentechnik Nutzfahrzeugtechnik Motorradt-echnik System- und Hochvolttechnik Karosserietechnik
14062013
42 Klavier- und Cembalobauer Klavier- und Cembalobauerin - FR Klavierbau Cembalobau 07121982 42 Klempner Klempnerin 21062013 42 Konstruktionsmechaniker Konstruktionsmechanikerin 23072007 42 Lacklaborant Lacklaborantin 25062009 42 Manufakturporzellanmaler Manufakturporzellanmalerin 24011995 42 Mechaniker fuumlr Land- und Baumaschinentechnik Mechanikerin fuumlr Land- und Baumaschinentechnik 25072008 42 Mechatroniker fuumlr Kaumlltetechnik Mechatronikerin fuumlr Kaumlltetechnik 20072007
54
42 Mechatroniker Mechatronikerin 21072011 42 Metallbauer Metallbauerin - FR Konstruktionstechnik Metallgestaltung Nutzfahrzeugbau 25072008 42 Orgel- und Harmoniumbauer Orgel- und Harmoniumbauerin - FR Orgelbau Pfeifenbau 14121984 42 Orthopaumldieschuhmacher Orthopaumldieschuhmacherin 21041999 42 Pharmakant Pharmakantin 10062009 42 Physiklaborant Physiklaborantin 30011996
42 Schneidwerkzeugmechaniker Schneidwerkzeugmechanikerin - SP Schneidwerkzeug- und Schleiftechnik Schneidemaschinen- und Messerschmiedetechnik
10041989
42 Silberschmied Silberschmiedin - SP Metall Email 02041992 42 Systemelektroniker Systemelektronikerin 25072008 42 Systeminformatiker Systeminformatikerin 24072007 42 Technischer Modellbauer Technische Modellbauerin - FR Gieszligerei Karosserie und Produktion Anschauung 27052009
42 Technischer Produktdesigner Technische Produktdesignerin - FR Maschinen- und Anlagenkonstruktion Produktgestaltung und -konstruktion
21062011
42 Technischer Systemplaner Technische Systemplanerin - FR Elektrotechnische Systeme Stahl- und Metall-bautechnik Versorgungs- und Ausruumlstungstechnik
21062011
42 Textillaborant Textillaborantin - SP Textilchemie Textilveredlung Textiltechnik 24062003
42 Verfahrensmechaniker in der Huumltten- und Halbzeugindustrie Verfahrensmechanikerin in der Huumltten- und Halbzeugindustrie - FR Eisen- und Stahl-Metallurgie Stahl-Umformung Nichteisen-Metallurgie Nichteisen-metall-Umformung
28051997
42 Werkstoffpruumlfer Werkstoffpruumlferin - SP Metalltechnik Halbleitertechnik Waumlrmebehandlungstechnik 25062013 42 Werkzeugmechaniker Werkzeugmechanikerin 23072007 42 Zahntechniker Zahntechnikerin 11121997 42 Zerspanungsmechaniker Zerspanungsmechanikerin 23072007 42 Zweiradmechaniker Zweiradmechanikerin - FR Fahrradtechnik Motorradtechnik 25072008
FR = Fachrichtung(en) SP = Schwerpunkt(e)
Berufsfachschule (Assistentenberufe ndash Landesrechtlich geregelte Berufsabschluumlsse)10
10 Den landesrechtlich geregelten Berufsabschluumlsse der Assistentenberufe liegen die folgenden KMK-Rahmenvereinbarungen zugrunde a) Berufsabschluumlsse an Berufsfachschulen nach der KMK-Rahmenvereinbarung vom 28021997 in der jeweils geltenden Fassung b) Berufsabschluumlsse zum Staatlich gepruumlften technischen Assistentenzur Staatlich gepruumlften technischen Assistentinnen und zum
Staatlich gepruumlften kaufmaumlnnischen Assistentenzur Staatlich gepruumlften kaufmaumlnnischen Assistentinnen an Berufsfachschulen nach der KMK-Rahmenvereinbarung vom 30092011 in der jeweils geltenden Fassung
c) Ziffer 112 fuumlr Berufsbezogene Bildungsgaumlnge die (doppeltqualifizierend) zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur All-gemeinen Hochschulreife fuumlhren der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07071972 in der jeweils geltenden Fassung)
Geringfuumlgige Abweichungen der laumlnderspezifischen Berufsbezeichnungen sind moumlglich
Die Zuordnung dieser Qualifikationen zu Niveau 4 basiert auf den Vorgaben der Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 i d F vom 0712 2007)
Ziffer 24 Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen die zu einem Berufsbildungsabschluss fuumlhren der nur uumlber den Besuch einer Schule erreichbar ist
Ziffer 242 Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen fuumlr Berufe deren Ausbildung und Pruumlfung nach Landesrecht geregelt sind
Ziffer 2421 Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen fuumlr AssistentinnenAssistenten Es gilt die Rahmenvereinbarung uumlber die Ausbildung und Pruumlfung von technischen Assistententechnischen Assistentinnen an Berufsfachschulen und zum kaufmaumlnnischen Assistentenzur kaufmaumlnnischen Assistentin an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30092011) [hellip] Die Bildungsgaumlnge koumlnnen auch nach den unter Ziffer 112 genannten Bedingungen zur Fachhochschulreife fuumlhren
Ziffer 2422 Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen fuumlr weitere Berufe Die Ausbildung in diesen Bildungsgaumlngen vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausuumlbung eines Aus-bildungsberufes Die Bildungsgaumlnge dauern mindestens zwei Jahre Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen die zu einem Berufsausbildungsabschluss in einem Assistenten-Assistentinnenberuf fuumlhren muumlssen den Vorgaben der unter Ziffer 2421 genannten Rahmenvereinbarungen entsprechen Diese nach dem Recht der Laumlnder
55
geregelten Bildungsgaumlnge fuumlhren zu einem Berufsausbildungsabschluss der nur uumlber den Besuch einer Schule erreichbar ist
Die Stundentafel kann neben einem Pflichtbereich auch einen Wahlpflichtbereich undoder einen Wahlbereich vorsehen Die woumlchentliche Unterrichtszeit betraumlgt im Pflichtbereich je nach Ausbildungsberuf mindestens 32 Stunden und umfasst einen allgemeinen (berufsuumlbergreifenden) und einen berufsbezogenen ndash gegebenenfalls fachtheoretischen und fachpraktischen - Lernbereich
Lfd Nr
Berufsbezeichnung
1 Assistent im Gesundheits- und Sozialwesen
Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen
2 Assistent in hauswirtschaftlichen Betrieben
Assistentin in hauswirtschaftlichen Betrieben
3 Medizinischer Dokumentar
Medizinische Dokumentarin
4 Staatlich anerkannter Kinderpfleger
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin
5 Staatlich anerkannter sozialpaumldagogischer Assistent
Staatlich anerkannte sozialpaumldagogische Assistentin
6 Staatlich gepruumlfte Fachkraft fuumlr Haushaltsfuumlhrung und ambulante Betreuung
7 Staatlich gepruumlfte Fachkraft fuumlr Hauswirtschaft und Familienpflege
8 Staatlich gepruumlfte Fachkraft fuumlr Pflegeassistenz
9 Staatlich gepruumlfte Servicekraft
10 Staatlich gepruumlfter agrarwirtschaftlich-technischer Assistent
Staatlich gepruumlfte agrarwirtschaftlich-technische Assistentin
- Agrar- und Umweltanalytik
11 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Elektronik
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Elektronik
12 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Freizeitwirtschaft
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Freizeitwirtschaft
13 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Gestaltungstechnik
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Gestaltungstechnik
14 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Gesundheitstourismus
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Gesundheitstourismus
15 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Hotelmanagement
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Hotelmanagement
16 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Innenarchitektur
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Innenarchitektur
17 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Konstruktions- und Fertigungstechnik
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Konstruktions- und Fertigungstechnik
18 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Maschinenbautechnik
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Maschinenbautechnik
19 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Mode und Design
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Mode und Design
20 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Screen Design
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Screen Design
21 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Textil und Modedesign
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Textil und Modedesign
56
22 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Tourismus
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Tourismus
23 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Tourismusmanagement
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Tourismusmanagement
24 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Wirtschaftsinformatik
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Wirtschaftsinformatik
25 Staatlich gepruumlfter Assistent in der Systemgastronomie
Staatlich gepruumlfte Assistentin in der Systemgastronomie
26 Staatlich gepruumlfter Atem- Sprech- und Stimmlehrer
Staatlich gepruumlfte Atem- Sprech- und Stimmlehrerin
27 Staatlich gepruumlfter automatisierungstechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte automatisierungstechnische Assistentin
- Mechatronik
28 Staatlich gepruumlfter bautechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte bautechnische Assistentin
- Denkmalpflege
Hoch-Tiefbau
- Technische Kommunikation
29 Staatlich gepruumlfter bekleidungstechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte bekleidungstechnische Assistentin
30 Staatlich gepruumlfter Berufsartist
Staatlich gepruumlfte Berufsartistin
31 Staatlich gepruumlfter biologisch-technischer Assistent
Staatlich gepruumlfte biologisch-technische Assistentin
- Biochemie
- Chemische und biologische Laboratorien
32 Staatlich gepruumlfter Buumlhnentaumlnzer
Staatlich gepruumlfte Buumlhnentaumlnzerin
33 Staatlich gepruumlfter chemisch-technischer Assistent
Staatlich gepruumlfte chemisch-technische Assistentin
- Biotechnologie
- Chemische Analytik
- Laboratoriumstechnik
- Lebensmittelanalytik
- Umweltanalytik
- Umweltschutztechnik
34 Staatlich gepruumlfter denkmaltechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte denkmaltechnische Assistentin
35 Staatlich gepruumlfter Designer
(angewandte Formgebung Schmuck und Geraumlt)
Staatlich gepruumlfte Designerin
(angewandte Formgebung Schmuck und Geraumlt)
36 Staatlich gepruumlfter Designer (Mode)
Staatlich gepruumlfte Designerin (Mode)
37 Staatlich gepruumlfter elektrotechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte elektrotechnische Assistentin
- Elektrotechnik und Datentechnik
38 Staatlich gepruumlfter energietechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte energietechnische Assistentin
- Erneuerbare Energien
57
- Solarthermie und Fotovoltaik
- Energiesystemtechnik und -marketing ndash Bereich Solartechnik
39 Staatlich gepruumlfter Ensembleleiter
Staatlich gepruumlfte Ensembleleiterin
in der Fachrichtung KlassikRock Pop JazzMusicalVolksmusik
nach Abschluss des paumldagogischen Aufbaujahres mit dem Zusatz mit paumldagogischer Zusatzpruumlfung
40 Staatlich gepruumlfter Euro-Korrespondent
Staatlich gepruumlfte Euro-Korrespondentin
41 Staatlich gepruumlfter Euro-Management-Assistent
Staatlich gepruumlfte Euro-Management-Assistentin
42 Staatlich gepruumlfter Europasekretaumlr
Staatlich gepruumlfte Europasekretaumlrin
43 Staatlich gepruumlfter FachmannStaatlich gepruumlfte Fachfrau fuumlr Euro-Hotelmanagement
44 Staatlich gepruumlfter Fotodesigner
Staatlich gepruumlfte Fotodesignerin
45 Staatlich gepruumlfter Fremdsprachenkorrespondent
Staatlich gepruumlfte Fremdsprachenkorrespondentin
46 Staatlich gepruumlfter gebaumludetechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte gebaumludetechnischer Assistentin
- Gebaumludeservice
- Facility Management
47 Staatlich gepruumlfter gestaltungstechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte gestaltungstechnische Assistentin
- Design und visuelle Kommunikation
- Grafik
- Grafik und Design
- Medien und Design
- Medien und Kommunikation
- Mediengestaltung und Medienmanagement
- Mode und Design
- Screen Design
- Produktdesign
48 Staatlich gepruumlfter Glasbildner
Staatlich gepruumlfte Glasbildnerin
49 Staatlich gepruumlfter Grafikdesigner
Staatlich gepruumlfte Grafikdesignerin
50 Staatlich gepruumlfter Grafik-Designer
Staatlich gepruumlfte Grafik-Designerin
51 Staatlich gepruumlfter Gymnastiklehrer
Staatlich gepruumlfte Gymnastiklehrerin
52 Staatlich gepruumlfter hauswirtschaftlicher Assistent
Staatlich gepruumlfte hauswirtschaftliche Assistentin
53 Staatlich gepruumlfter hauswirtschaftlich-technischer Assistent
Staatlich gepruumlfte hauswirtschaftlich-technische Assistentin
54 Staatlich gepruumlfter Hauswirtschaftsassistent
Staatlich gepruumlfte Hauswirtschaftsassistentin
55 Staatlich gepruumlfter Hauswirtschaftshelfer
Staatlich gepruumlfte Hauswirtschaftshelferin
58
56 Staatlich gepruumlfter Heilerziehungshelfer
Staatlich gepruumlfte Heilerziehungshelferin
57 Staatlich gepruumlfter Industrietechnologe
Staatlich gepruumlfte Industrietechnologin
58 Staatlich gepruumlfter Informatiker
Staatlich gepruumlfte Informatikerin
59 Staatlich gepruumlfter informationstechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte informationstechnische Assistentin
- Automatisierungs- und Computertechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Informations- und Netzwerksystemtechnik
- Informations- und Telekommunikationstechnische Systeme
- Informationsverarbeitung ndash Technik
- Interaktive Animation
- IT-Systeme
- Medieninformation
- Technische Informatik
- Technische Redaktion
- Wirtschaftsinformatik
60 Staatlich gepruumlfter Ingenieurassistent
Staatlich gepruumlfte Ingenieurassistentin
- Bautechnik
- Chemie
- Gestaltungstechnik
- Haushaltstechnik
- Elektrotechnik
- Maschinenbau
- Maschinentechnik
- Textiltechnik
61 Staatlich gepruumlfter internationaler Marketingassistent
Staatlich gepruumlfte internationale Marketingassistentin
62 Staatlich gepruumlfter internationaler Touristikassistent
Staatlich gepruumlfte internationale Touristikassistentin
63 Staatlich gepruumlfter internationaler Wirtschaftsfachmann
Staatlich gepruumlfte internationale Wirtschaftsfachfrau
64 Staatlich gepruumlfter kaufmaumlnnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte kaufmaumlnnische Assistentin
- Betriebswirtschaft
- Betriebs- und Personalwirtschaft
- Buumlrowirtschaft
- Buumlro- und Medienwirtschaft
- Fremdsprachen
- Fremdsprachen und Buumlrokommunikation
- Fremdsprachen und Korrespondenz
- Informationsverarbeitung
- Informationsverarbeitung und Wirtschaftsinformatik
65 Staatlich gepruumlfter kaufmaumlnnischer Medienassistent
Staatlich gepruumlfte kaufmaumlnnische Medienassistentin
66 Staatlich gepruumlfter Keramiker
Staatlich gepruumlfte Keramikerin
67 Staatlich gepruumlfter Kinderpfleger
59
Staatlich gepruumlfte Kinderpflegerin
68 Staatlich gepruumlfter Kirchenmusiker (C-Pruumlfung)
Staatlich gepruumlfte Kirchenmusikerin (C-Pruumlfung)
nach Abschluss des paumldagogischen Aufbaujahres mit dem Zusatz mit paumldagogischer Zusatzpruumlfung
69 Staatlich gepruumlfter klassischer Taumlnzer
Staatlich gepruumlfte klassische Taumlnzerin
70 Staatlich gepruumlfter Kommunikationsdesigner
Staatlich gepruumlfte Kommunikationsdesignerin
71 Staatlich gepruumlfter Kommunikationswirt
Staatlich gepruumlfte Kommunikationswirtin
72 Staatlich gepruumlfter Assistent fuumlr Konstruktions- und Fertigungstechnik
Staatlich gepruumlfte Assistentin fuumlr Konstruktions- und Fertigungstechnik
73 Staatlich gepruumlfter Kosmetiker
Staatlich gepruumlfte Kosmetikerin
74 Staatlich gepruumlfter lebensmitteltechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte lebensmitteltechnische Assistentin
75 Staatlich gepruumlfter Lehrer fuumlr Tanz und taumlnzerische Gymnastik
Staatlich gepruumlfte Lehrerin fuumlr Tanz und taumlnzerische Gymnastik
76 Staatlich gepruumlfter Logistikassistent
Staatlich gepruumlfte Logistikassistentin
77 Staatlich gepruumlfter maschinenbautechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte maschinenbautechnische Assistentin
78 Staatlich gepruumlfter mathematisch-technischer Assistent
Staatlich gepruumlfte mathematisch-technische Assistentin
- Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsinformatik
79 Staatlich gepruumlfter medientechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte medientechnische Assistentin
- Foto- und Medientechnik
- Geovisualisierung
- Mediengestaltung und Printproduktion
80 Staatlich gepruumlfter medizinischer Dokumentationsassistent
Staatlich gepruumlfte medizinische Dokumentationsassistentin
81 Staatlich gepruumlfter medizintechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte medizintechnische Assistentin
- Medizinische Geraumltetechnik
82 Staatlich gepruumlfter metalltechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte metalltechnische Assistentin
83 Staatlich gepruumlfter Modedesigner
Staatlich gepruumlfte Modedesignerin
60
84 Staatlich gepruumlfter physikalisch-technischer Assistent
Staatlich gepruumlfte physikalisch-technische Assistentin
- Metallographie und physikalische Werkstoffanalyse
- Metallographie und Werkstoffkunde
85 Staatlich gepruumlfter praumlparationstechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte praumlparationstechnische Assistentin
- Biologie
- Geowissenschaften
- Medizin
- Naturkundliche Museen und Forschungsinstitute
86 Staatlich gepruumlfter Produktassistent
Staatlich gepruumlfte Produktassistentin
87 Staatlich gepruumlfter schiffsbetriebstechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte schiffsbetriebstechnische Assistentin
88 Staatlich gepruumlfter Sekretaumlr im Gesundheitswesen
Staatlich gepruumlfte Sekretaumlrin im Gesundheitswesen
89 Staatlich gepruumlfter Sozialassistent
Staatlich gepruumlfte Sozialassistentin
90 Staatlich gepruumlfter Sozialbetreuerin
Staatlich gepruumlfte Sozialbetreuer
91 Staatlich gepruumlfter Sozialhelfer
Staatlich gepruumlfte Sozialhelferin
92 Staatlich gepruumlfter sozialpaumldagogischer Assistent
Staatlich gepruumlfter sozialpaumldagogische Assistentin
93 Staatlich gepruumlfter Sportassistent
Staatlich gepruumlfte Sportassistentin
94 Staatlich gepruumlfter Technischer Assistent fuumlr Betriebsinformatik
Staatlich gepruumlfte Technische Assistentin fuumlr Betriebsinformatik
95 Staatlich gepruumlfter Technischer Assistent fuumlr Informatik
Staatlich gepruumlfte Technische Assistentin fuumlr Informatik
96 Staatlich gepruumlfter technischer Assistent fuumlr Metallographie und Werkstoffkunde
Staatlich gepruumlfte technische Assistentin fuumlr Metallographie und Werkstoffkunde
97 Staatlich gepruumlfter Technischer Assistent
Staatlich gepruumlfte Technische Assistentin
98 Staatlich gepruumlfter Technischer Zeichner
Staatlich gepruumlfte Technische Zeichnerin
99 Staatlich gepruumlfter textiltechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte textiltechnische Assistentin
- Qualitaumltspruumlfung
100 Staatlich gepruumlfter Tourismusassistent
Staatlich gepruumlfte Tourismusassistentin
101 Staatlich gepruumlfter Touristikassistent
Staatlich gepruumlfte Touristikassistentin
102 Staatlich gepruumlfter umweltschutztechnischer Assistent
Staatlich gepruumlfte umweltschutztechnische Assistentin
103 Staatlich gepruumlfter Verkehrsassistent
Staatlich gepruumlfte Verkehrsassistentin
61
104 Staatlich gepruumlfter Wirtschaftsassistent
Staatlich gepruumlfte Wirtschaftsassistentin
- Fremdsprachen
105 Technischer Kommunikationsassistent
Technische Kommunikationsassistentin
Berufsfachschule (Bundesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheitswesen und in der Altenpflege)
Die Zuordnung dieser Qualifikationen zu Niveau 4 basiert auf den Vorgaben der Rahmenvereinbarung uumlber die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 i d F vom 0712 2007)
Ziffer 24 Bildungsgaumlnge der Berufsfachschulen die zu einem Berufsbildungsabschluss fuumlhren der nur uumlber den Besuch einer Schule erreichbar ist
Fuumlr die in Anlage 1 genannten Berufe im Gesundheitswesen gelten die entsprechenden bundesrechtlichen Vor-gaben
Die Bildungsgaumlnge koumlnnen auch nach den unter Ziffer 112 genannten Bedingungen zur Fachhochschulreife fuumlhren
Bundesanzeiger vom 13062013
Bekanntmachung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen nach sect 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23 Maumlrz 2005 (BGBl I S 931) das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20 Dezember 2011 (BGBl I S 2854) geaumlndert worden ist sowie das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen bekannt (Stand 1 Oktober 2012)
Auszug aus Seite 203 bis 205
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumlssen die nach dem 01102012 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren zugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
221 Bundesrechtliche Ausbildungsregelungen fuumlr Berufe im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
Die Ausbildung in den hier aufgefuumlhrten Berufen wird in berufsbildenden Schulen durchgefuumlhrt die den Schul-gesetzen der Bundeslaumlnder unterstehen (sect 3 Absatz 1 BBiG) oder in Schulen des Gesundheitswesens
Lfd
Nr BerufsbezeichnungRechtsgrundlageFundstelle
Ausbildungsdauer in Monaten
1
Altenpfleger Altenpflegerin
(Voll-Teilzeit) Gesetz uumlber die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) vom 17112000 (BGBl I S 1513) in der Neufassung vom 25082003 (BGBl I S 1690)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
Ausbildungs- und Pruumlfungsverordnung fuumlr den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Pruumlfungsverordnung - AltPflAPrV) vom 26112002 (BGBl I S 4418 4429)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
3660
2
Diaumltassistent Diaumltassistentin
Gesetz uumlber den Beruf der Diaumltassistentin und des Diaumltassistenten und zur Aumlnderung verschiedener Gesetze uumlber den Zugang zu anderen Heilberufen (Heilberufsaumlnderungsgesetz - HeilBAumlndG) vom 08031994 (BGBl I S 446) zuletzt geaumlndert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr Diaumltassistentinnen und Diaumltassistenten (DiaumltAssAPrV) vom 01081994 (BGBl I S 2088)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
36
3
Entbindungspfleger Hebamme
Gesetz uumlber den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) vom 04061985 (BGBl I S 902)
36
62
zuletzt geaumlndert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
Anlage geaumlndert durch VO vom 17122007 (BGBl I S 2945)
AO und PrVO fuumlr Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) i d F der Bekanntmachung vom 16031987 (BGBl I S 929)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
4
Ergotherapeut Ergotherapeutin
Gesetz uumlber den Beruf der Ergotherapeutin des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG) vom 25051976 (BGBl I S 1246)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Pruumlfungsver-ordnung - ErgThAPrV) vom 02081999 (BGBl I S 1731)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
36
5
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
(Voll-Teilzeit) Gesetz uumlber die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) vom 1607 2003 (BGBl I S 1442)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
Anlage geaumlndert durch VO vom 17122007 (BGBl I S 2945)
Ausbildungs- und Pruumlfungsverordnung fuumlr die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10112003 (BGBl I S 2263)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 06122012 (BGBl I S 2515)
3660
6
Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin
(Voll-Teilzeit) Gesetz uumlber die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) vom 16072003 (BGBl I S 1442)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
Anlage geaumlndert durch VO vom 17122007 (BGBl I S 2945)
Ausbildungs- und Pruumlfungsverordnung fuumlr die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10112003 (BGBl I S 2263)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
3660
7
Logopaumlde Logopaumldin
Gesetz uumlber den Beruf des Logopaumlden vom 07051980 (BGBl I S 529)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 52 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrO fuumlr Logopaumlden vom 01101980 (BGBl I S 1892)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 53 des Gesetzes vom 06122012 (BGBl I S 2515)
36
8
Masseur und medizinischer Bademeister Masseurin und medizinische Bademeisterin
Gesetz uumlber die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26051994 (BGBl I S 1084)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 45 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV) vom 06121994 (BGBl I S 3770)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
30
9
Medizinisch-technischer Assistent Medizinisch-technische Assistentin Funktionsdiagnostik
Gesetz uumlber technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG) vom 02081993 (BGBl I S 1402)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25041994 (BGBl I S 922)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
36
10
Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
Gesetz uumlber technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG) vom 02081993 (BGBl I S 1402)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25041994 (BGBl I S 922)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
36
11
Medizinisch-technischer Radiologieassistent Medizinisch-technische Radiologieassistentin
Gesetz uumlber technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG) vom 02081993 (BGBl I S 1402)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25041994 (BGBl I S 922)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
36
63
12
Orthoptist Orthoptistin
Gesetz uumlber den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (Orthoptistengesetz - OrthoptG) vom 28111989
(BGBl I S 2061)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 54 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr Orthoptistinnen und Orthoptisten (OrthoptAPrV) vom 21031990 (BGBl I S 563)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 55 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
36
13
Pharmazeutisch-technischer Assistent Pharmazeutisch-technische Assistentin
Gesetz uumlber den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten i d F der Bekanntmachung vom 23091997 (BGBl I S 2349)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 43 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTAAPrV) vom 23091997 (BGBl I S 2352)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
30
14
Physiotherapeut Physiotherapeutin
Gesetz uumlber die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26051994 (BGBl I S 1084)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 45 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr Physiotherapeuten (PhysThAPrV) vom 06121994 (BGBl I S 3786)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 46 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
36
15
Podologe Podologin
Gesetz uumlber den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG) vom 04122001 (BGBl I S 3320)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
Ausbildungs- und Pruumlfungsverordnung fuumlr Podologinnen und Podologen (PodAPrV) vom 18122001 (BGBl I S 12)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
2448
16
Rettungsassistent Rettungsassistentin
Gesetz uumlber den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz -RettAssG) vom 10071989 (BGBl I S 1384)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 02122007 (BGBl I S 2686)
AO und PrVO fuumlr Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 07111989 (BGBl I S 1966)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 02122007 (BGBl I S 2686)
24
17
Veterinaumlrmedizinisch-technischer Assistent Veterinaumlrmedizinisch-technische Assistentin
Gesetz uumlber technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG) vom 02081993 (BGBl I S 1402)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515)
AO und PrVO fuumlr technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrVO) vom 25041994 (BGBl I S 922)
zuletzt geaumlndert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 06122011 (BGBl I S 2515d)
36
Mit Blick auf die noch nicht abgeschlossenen Beratungen zur Aumlnderung der Europaumlischen Berufsaner-kennungsrichtlinie (Richtlinie 200536EG) und auf nationale Uumlberlegungen zur Neustrukturierung der Pflegeberufe wird die Zuordnung der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe die der auto-matischen Anerkennung nach der Richtlinie unterliegen zunaumlchst zuruumlckgestellt
Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung analog BBiGHwO)
Die Zuordnung dieser Qualifikationen zu Niveau 4 basiert auf den Vorgaben der Rahmenvereinbarung uumlberdie Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28021997 i d F vom 0712 2007)shy
Ziffer 23shyBildungsgaumlnge der Berufsfachschulen die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf fuumlhrenshy
64
Ziffer 231shyDie Ausbildung in diesen Bildungsgaumlngen vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausuumlbung eines aner-kannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz bzw Handwerksordnungshy
Ziffer 232shyDie Dauer dieser Bildungsgaumlnge orientiert sich an dem Zeitraum fuumlr vergleichbare Ausbildungen im dualen Sys-tem Bei der Vermittlung zusaumltzlicher Qualifikationen kann der Bildungsgang laumlnger dauern Die Bildungsgaumlngeshygliedern sich in der Regel in die Grundstufe und die darauf aufbauende(n) Fachstufe(n) Dem Unterricht sind dieshyAusbildungsordnungen und die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplaumlne zugrunde zushylegenshy
Ziffer 233shyDie Stundentafel kann neben einem Pflichtbereich auch einen Wahlpflichtbereich undoder einen Wahlbereichshyvorsehen Die woumlchentliche Unterrichtszeit betraumlgt im Pflichtbereich mindestens 32 Stunden und umfasst einenshyallgemeinen (berufsuumlbergreifenden) und einen berufsbezogenen ndash gegebenenfalls fachtheoretischen und fach-praktischen - Lernbereichshy
Ziffer 234shyDas Ergebnis einer auszligerschulischen Pruumlfung vor der zustaumlndigen Stelle (nach Berufsbildungsgesetz odershyHandwerksordnung) kann in die schulische Abschlusspruumlfung einbezogen werden oder an deren Stelle tretenshyNach Bestehen der Abschlusspruumlfung wird ein Abschlusszeugnis ausgestelltshy
Ziffer 235shy[hellip] Die Bildungsgaumlnge koumlnnen auch nach den unter Ziffer 112 genannten Bedingungen zur Fachhochschulrei-fe fuumlhrenshy
Bundesanzeiger vom 13062013
Bekanntmachung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen nach sect 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23 Maumlrz 2005 (BGBl I S 931) das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20 Dezember 2011 (BGBl I S 2854) geaumlndert worden ist sowie das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen bekannt (Stand 1 Oktober 2012)
Auszug aus Seite 185 bis 188
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumlssen die nach dem 01102012 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren zugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
152 Rechtsverordnungen zur Gleichstellung von Pruumlfungszeugnissen nach 3 50 Absatz 1 BBiG (Ab-schlusspruumlfung) oder sect 40 HwO (Gesellenpruumlfung)
1521 Inland
Berufsklasse BA2010
Abschluss- Gesellenpruumlfung im
Ausbildungsberuf
Ausbil-dungs-
bereich
Gleichgestelltes Pruumlfungszeugnis der Ausbildungsstaumltte Pruumlfungsbe-
houmlrde Rechtsgrundlage Fundstelle
28222 Damenschneider
Damenschneiderin Hw
Staatlich anerkannte Hiberniaschule Herne erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1481)
Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012 (BGBl I S 1384)
93332 Drechsler (Elfenbein- schnitzer) Drechslerin
(Elfenbeinschnitzerin) Hw
Berufsfachschule fuumlr das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk
(MichelstadtOdenwaldkreis) erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1483)
Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012 (BGBl I S 1385)
65
93522 Edelsteinfasser Edel-
steinfasserin IH
Staatliche Zeichenakademie Hanau erteilt bis 31122012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1491)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 17122012shy
(BGBl I S 3115)shy
26252 Elektroniker Elektroni-
kerin fuumlr Betriebstechnik IH
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-
gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen des Theodor-Reuter-
Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs- fachschule fuumlr Fertigungstechnik und
Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in
Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
26312 Elektroniker Elektroni-
kerin fuumlr Geraumlte und Systeme
IH
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-
gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen des Theodor-Reuter-
Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs- fachschule fuumlr Fertigungstechnik und
Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in
Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
-
Elektroniker Elektroni- kerin
Ausbildung in Fachrich-tungen ndashshy Energie- und Gebaumlu-
detechnik
Hw Staatlich anerkannte Hiberniaschule
Herne erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1481)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1384)shy
26252
Energieelektroniker Energieelektronikerin
Ausbildung in Fachrich-tungen ndashshy Anlagentechnik
IH
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-
gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen des Theodor-Reuter-
Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs- fachschule fuumlr Fertigungstechnik und
Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in
Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
24512
Feinwerkmechaniker Feinwerkmechanikerin
Ausbildung nach Schwer-punkten ndashshy Maschinenbau
Hw Staatlich anerkannte Hiberniaschule
Herne erteilt bis 30092011
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1481)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1384)shy
24512
Feinwerkmechaniker Feinwerkmechanikerin
Ausbildung nach Schwer-punkten Maschinenbau
Hw
Berufsfachschule ndash Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des
Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslau- tern erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1489)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1388)shy
21322 Glasapparatebauer
Glasapparatebauerin Hw IH
Erwin-Stein-Schule Staatliche Glas- fachschule Hadamar erteilt bis
31122016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungszeug- nissen vom 19072007 (BGBl I S 1487)
Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012 (BGBl I S 1387)
33342
Glaser Glaserin Ausbildung in Fachrich-
tungen ndashshy Verglasung und Glas-
bau ndashshy Fenster- und Glasfas-
sadenbau
Hw Erwin-Stein-Schule Staatliche Glas-
fachschule Hadamar erteilt bis 31122016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1487)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1387)shy
33342
Glaser Glaserin Ausbildung in Fachrich-
tungen ndashshy Verglasung und Glas-
bau
Hw
Staatliches Berufskolleg Glas-Keramik- Gestaltung des Landes Nordrhein-
Westfalen in Rheinbach erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1487)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1387)shy
66
21342
Glasveredler Glasvered-lerin Ausbildung in Fachrich-tungen ndashshy Kanten- und Flaumlchen- Hw IH
veredlung ndashshy Schliff und Gravur ndashshy Glasmalerei und
Kunstverglasung
Staatliches Berufskolleg Glas-Keramik- Gestaltung des Landes Nordrhein-
Westfalen in Rheinbach erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1485)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1386)shy
21342
Glasveredler Glasver-edlerin Ausbildung in Fachrich-tungen ndashshy Kanten- und Flaumlchen- Hw IH
veredlung ndashshy Schliff und Gravur ndashshy Glasmalerei und
Kunstverglasung
Erwin-Stein-Schule Staatliche Glas-fachschule Hadamar erteilt bis 31122016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen vom 19072007 (BGBl I S 1487) shyErste VO zur Aumlnderung vom 20062012 shy(BGBl I S 1387)shy
93522
Goldschmied Gold- schmiedin Ausbildung in Fachrich- Hw IH
tungen ndashshy Schmuck
Berufsfachschule ndash Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des
Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslau- tern erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1489)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1388)shy
93522
Goldschmied Gold-schmiedin Ausbildung in Fachrich-tungen Hw IH ndashshy Schmuck ndashshy Juwelen ndashshy Ketten
Staatliche Zeichenakademie Hanau erteilt bis 31122011
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen vom 19072007 (BGBl I S 1491) shyErste VO zur Aumlnderung vom 17122011 shy(BGBl I S 3115)shy
93532
Graveur Graveurin Ausbildung nach Schwer-punkten Hw ndashshy Flachgraviertechnik ndashshy Reliefgraviertechnik
Staatliche Zeichenakademie Hanau erteilt bis 31122011
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen vom 19072007 (BGBl I S 1491)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 17122011shy (BGBl I S 3115)shy
93312 Holzbildhauer Holzbild-
Hw hauerin
Berufsfachschule fuumlr das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk
(MichelstadtOdenwaldkreis) erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1483)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1385)shy
25102 Industriemechaniker
IH Industriemechanikerin
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs-fachschule fuumlr Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
26312 IT-Systemelektroniker IT-
IH Systemelektronikerin
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs-fachschule fuumlr Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
26312
Kommunikationselek-troniker Kommunika-tionselektronikerin
IH Ausbildung in Fachrich-tungen ndashshy Informations technik
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs-fachschule fuumlr Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
26312 Kommunikationselek-
IH troniker Kommunika-
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohnshy Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen des Theodor-Reuter-
67
tionselektronikerin Ausbildung in Fachrich-
tungen ndashshy Funktechnik
gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs- fachschule fuumlr Fertigungstechnik und
Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in
Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
33212
Maler und Lackierer Malerin und Lackiererin
Ausbildung in Fachrich- Hw
tungen ndashshy Gestaltung und In-
standsetzung
Berufsfachschule ndash Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des
Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslau- tern erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1489)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1388)shy
26112 Mechatroniker Mechat-
IH ronikerin
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-
gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen des Theodor-Reuter-
Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs- fachschule fuumlr Fertigungstechnik und
Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in
Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
24412
Metallbauer Metallbauerin
Ausbildung in Fachrich- Hw tungen ndashshy Metallgestaltung
Berufsfachschule ndash Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des
Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslau- tern erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfung- szeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1489)
Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012 (BGBl I S 1388)
93593
Metallbildner Metallbildnerin
Ausbildung in Fachrich- Hw
tungen ndashshy Guumlrtler- und Metall-
druumlcktechnik
Staatliche Zeichenakademie Hanau erteilt bis 31122012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1491)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 17122011shy
(BGBl I S 3115)shy
93522
Metallbildner Metallbildnerin
Ausbildung in Fachrich- Hw tungen ndashshy Goldschlagtechnik
Staatliche Zeichenakademie Hanau erteilt bis 31122012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1491)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 17122011shy
(BGBl I S 3115)shy
93532
Metallbildner Metallbildnerin
Ausbildung in Fachrich- Hw tungen ndashshy Ziseliertechnik
Staatliche Zeichenakademie Hanau erteilt bis 31122012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1491)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 17122011shy
(BGBl I S 3115)shy
93522
Silberschmied Silberschmiedin
Ausbildung nach Schwer- Hw IH
punkten ndashshy Metall ndashshy Email
Staatliche Zeichenakademie Hanau erteilt bis 31122012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1491)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 17122011shy
(BGBl I S 3115)shy
93312
Steinmetz und Bildhauer Steinmetzin und Bild-
hauerin Ausbildung in Fachrich- Hw
tungen ndashshy Steinmetzarbeiten ndashshy Steinbildhauerarbeiten
Berufsfachschule ndash Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des
Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslau- tern erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1489)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1388)shy
26312 Systemelektroniker
Hw Systemelektronikerin
Berufsfachschule ndash Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des
Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslau- tern erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1489)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1388)shy
22342 Tischler Tischlerin Hw Staatlich anerkannte Hiberniaschule
Herne erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs- zeugnissen vom 19072007 (BGBl I
S 1481)shy Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012shy
(BGBl I S 1384)shy
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22342 Tischler Tischlerin Hw
Berufsfachschule fuumlr das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk (MichelstadtOdenwaldkreis) erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen vom 19072007 (BGBl I S 1483) Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012 (BGBl I S 1385)
22342 Tischler Tischlerin Hw
Berufsfachschule - Handwerksberufe -an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslau-tern erteilt bis 30092016
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen vom 19072007 (BGBl I S 1489) Erste VO zur Aumlnderung vom 20062012 (BGBl I S 1388)
24522 Werkzeugmechaniker Werkzeugmechanikerin
IH
Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn Staatliche Berufsfachschule fuumlr Ferti-gungstechnik und Elektrotechnik erteilt bis 31072012
VO zur Gleichstellung von Pruumlfungs-zeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn Staatliche Berufs-fachschule fuumlr Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen uumlber das Bestehen der Abschlusspruumlfung in Ausbildungsberufen vom 12082008 (BGBl I S 1709)
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Niveau 5
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen spezialisierten sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Qualifikationen
deg IT-Spezialist (Zertifizierter)
deg Servicetechniker (Gepruumlfter)
IT-Spezialist (Certified IT-Spezialist)
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Die Qualifikation des IT-Spezialisten baut auf eine berufliche Erstausbildung auf sie stellt die erste Stufe des IT-Weiterbildungs-Systems nach der IT-Fortbildungsverordnung dar Sie beschreibt ein Konzept der arbeits-prozessorientierten Weiterbildung das zu anerkannten Fortbildungsabschluumlssen fuumlhrt indem es Lernen und Arbeiten systematisch miteinander verknuumlpft Das selbstgesteuerte Lernen in vollstaumlndigen Arbeitshandlun-gen im betrieblichen Kontext wird dabei durch Lernprozessbegleiter und fachliche Berater unterstuumltzt und begleitet Der Durchfuumlhrung und Dokumentation eines betrieblichen Projekts folgt die Auswertung in einem abschlieszligenden Fachgespraumlch
IT-Spezialisten sollen sowohl in anbietenden als auch in anwendenden Unternehmen IT-Aufgaben wahr-nehmen koumlnnen Im Unterschied zur Aus- und Fortbildung erfolgt bei den IT-Spezialisten eine privatwirt-schaftliche Personalzertifizierung nach DIN EN ISOIEC 17024 bezogen auf 14 Spezialistenprofile Dabei fuumlhrt ein IT-Spezialist einschlaumlgige Prozesse bzw Projekte durch dokumentiert sie und reicht diese Doku-mentation bei der Zertifizierungsstelle ein Dann fuumlhrt er mit von der Zertifizierungsstelle benannten Experten aus der Praxis ein Fachgespraumlch uumlber seine Ergebnisse und Erfahrungen und erhaumllt abschlieszligend ein Zerti-fikat Die Industrie- und Handelskammern bieten eigene Zertifizierungen an
Die Basis fuumlr Dokumentation und Beurteilung der Handlungsfaumlhigkeit eines IT-Spezialisten bildet die jeweili-ge Profilbeschreibung die Arbeitsgebiete und Aufgaben Kompetenzen und typische Prozesse enthaumllt
Zertifizierte IT-Spezialistenhellip
Wissen hellipsind in der Lage auf der Grundlage integrierten fachlichen Wissens und Koumln-nens die Realisierbarkeit von Loumlsungen und die damit verbundenen Aufwaumlnde unter Beruumlcksichtigung von Implementierungsrisiken abzuschaumltzen sowie schon bei der Ausgestaltung von Systemdesign durch Muster (Patterns) und Standardbibliotheken die Grundlagen fuumlr eine effiziente Umsetzung zu legen
hellipverfuumlgen uumlber integriertes fachliches Wissen im Rahmen folgender gruppen-spezifischer Kompetenzfelder
deg Methoden und Werkzeuge der Softwareentwicklung deg Engineering-Prozesse deg Systemanalyse deg Entwicklungsstandards (Leistungsfaumlhigkeit Sicherheit Verfuumlgbarkeit In-
novation) deg Qualitaumltsstandards deg Datenbanken Netzwerke und folgender deg profilspezifischer Kompetenzfelder deg Moduldesign Designmuster deg Programmier- und Darstellungssprachen deg Programmbibliotheken deg Algorithmen und Datenstrukturen deg Schnittstellen deg Datenmodelle -formate -typen
Fertigkeiten hellipverfuumlgen uumlber ein sehr breites Spektrum fachlicher und uumlberfachlicher Kompe-tenzen zu selbstaumlndigem Planen Durchfuumlhren und Reflektieren von IT-
70
Aufgabenstellungen bei Erbringung umfassender Transferleistungen
Sozialkompetenz helliparbeiten in Team- und Projektzusammenhaumlngen
helliphandeln auch fachuumlbergreifend strukturiert und zielorientiert
hellipbeachten Standards des Qualitaumltsmanagements und der Qualitaumltssicherheit
hellipverfuumlgen uumlber hohe Problemloumlsungsfaumlhigkeit
hellipsind kommunikativ und uumlberzeugend
hellipdokumentieren und praumlsentieren
hellipverfuumlgen uumlber fremdsprachliche Kompetenz
hellipsind kompetent bei Zeitmanagement Aufgabenplanung und -priorisierung so-wie wirtschaftlichem Handeln
Selbstaumlndigkeit hellipreflektieren und bewerten eigene und fremd gesetzte Lern- und Arbeitsziele verfolgen und verantworten diese und ziehen Konsequenzen fuumlr die Arbeitspro-zesse im Team
hellipverhalten sich in beruflichen gesellschaftlichen und privaten Situationen sach-gerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich
hellipbeachten oumlkonomische oumlkologische sicherheitstechnische und datenschutz-rechtliche Standards
hellipsind gewohnt Lerntechniken und Lernstrategien selbstaumlndig und angepasst an die jeweilige Situation im Beruf und uumlber den Berufsbereich hinaus zu entwi-ckeln und diese fuumlr lebenslanges Lernen zu nutzen
hellipverfuumlgen uumlber Faumlhigkeiten zur Selbstmotivation und Selbstdisziplin Durchhalte-vermoumlgen und Eigeninitiative sowie Innovation
hellipverfuumlgen uumlber eine ausgepraumlgte Kritik- und Reflektionsfaumlhigkeit um das Lern-potenzial in informellen Situationen nutzen zu koumlnnen
2 Beispiel
Bildungsgang IT-Spezialist (Certified IT-Spezialist)
deg Software Developer (Softwareentwickler)
Rechtliche Grundlagen
deg Verordnung uumlber die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Tele-kommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3 Mai 2002 (BGBl I S 1547) zuletzt geaumlndert durch Art 1 VO vom 23 Juli 2010 (BGBl I S 1010)
Abschluss deg Zertifikat nach DIN EN ISOIEC 17024
deg Erwerb der Berufsbezeichnung Software Developer (Certified IT-Spezialist)
Qualifikation Software Developer (Certified IT-Spezialist)
Anschluss Weiterbildungsoption z B Operativer oder Strategischer IT-Professional
Die zentrale Taumltigkeit des Software Developer ist das Programmieren von Softwaresystemen und deren Bausteine insbesondere in der industriellen Form der Softwareproduktion mit standardisierten Prinzipien Methoden Sprachen und Werkzeugen Hier muss der Software Developer auf eine hohe Benutzerakzeptanz und deutliche Rationalisierung des Erstellungsprozesses achten Dazu arbeitet er eng mit dem Konfigurati-onsmanagement und der Qualitaumltssicherung zusammen um bei den von ihm erstellten Bausteinen und An-wendungen Zuverlaumlssigkeit Benutzerfreundlichkeit Effizienz Wartungsfreundlichkeit Testbarkeit und Flexibilitaumlt zu sichern Dies erfordert die Faumlhigkeit mit den rasanten technologischen Weiterentwicklungen Schritt halten zu koumlnnen und Technologien Werkzeuge und Bibliotheken bezuumlglich ihrer Eignung fuumlr die eigene Aufgabenstellung auswaumlhlen und bewerten zu koumlnnen
Um diese zentralen Taumltigkeiten herum gruppieren sich eine Reihe von vorwiegend unterstuumltzenden Aufga-ben die von der Erstellung von Prototypen und Installationsprogrammen uumlber verschiedene Tests bis zur Installation beim Kunden reichen Mit Ausnahme von Groszligprojekten ist es uumlblich dass Software Developer in die Analyse und das Systemdesign eingebunden werden Durch ihre Erfahrung und Fachkenntnis sind sie in der Lage die Realisierbarkeit von Loumlsungen und die damit verbundenen Aufwaumlnde unter Beruumlcksichti-
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gung von Implementierungsrisiken abzuschaumltzen sowie schon bei der Ausgestaltung von Systemdesign durch Muster (Patterns) und Standardbibliotheken die Grundlagen fuumlr eine effiziente Umsetzung zu legen
In Europa und insbesondere in Deutschland spielt aufgrund der Dominanz von sekundaumlrer IT vor allem die kundennahe Anwendungsentwicklung eine starke Rolle Dies bedeutet dass die Einbindung von existieren-den Fremdsystemen und die Nutzung von vom Kunden vorgegebenen Datenbasen keine Ausnahme darstel-len sondern vielmehr den Alltag vieler Softwareentwickler bestimmen Softwareentwickler sind daher fachlich und methodisch in der Lage Schnittstellen von existierenden Systemen zu bewerten und zu nutzen bzw existierende Systeme so zu kapseln dass sie als Komponenten an andere Systeme angebunden wer-den koumlnnen Hierzu sind ein schnelles Eindenken in Geschaumlftsablaumlufen und ein Bewusstsein fuumlr die Sicher-heitsanforderungen des Kunden notwendig
Der Uumlbergang vom Spezialisten zum operativen Professional geschieht fuumlr Software Developer am naumlchsten liegend uumlber die fachliche Schiene zum IT Systems Manager oder durch die Leitung groumlszligerer Softwarepro-jekte zum IT Business Manager Fuumlr Software Developer die uumlber einen laumlngeren Zeitraum Systementwick-lung fuumlr bestimmte Branchen betrieben haben kommt auch eine Weiterqualifizierung zum (branchenspezifischen) IT Business Consultant in Frage
Die im Folgenden beschriebenen Teilprozesse dokumentieren den gesamten profiltypischen Arbeitsprozess der IT-Spezialisten Die Beherrschung dieses Arbeitsprozesses in Verbindung mit den Kompetenzen in den jeweiligen Kompetenzfeldern und der Berufserfahrung bilden die Grundlage fuumlr die berufliche Handlungs-kompetenz
deg Unterstuumltzen von IT-Systemanalytikern und IT-Systemplanern bei der System-Analyse und dem System-Design zum Beispiel durch Erstellen von Prototypen
deg Mitwirken bei der Festlegung des Entwicklungsrahmens und der Entwicklungsumgebung der Ab-schaumltzung von Aufwaumlnden der Festlegung von Meilensteinen und der Identifizierung von Implemen-tierungsrisiken
deg Uumlberpruumlfen von Anforderungsmodellen und System-Design-Dokumenten auf Korrektheit Ein-deutigkeit und Vollstaumlndigkeit sowie auf Realisierbarkeit der Systemanforderungen bezuumlglich Si-cherheit und Performance Abstimmen von funktionalen Aumlnderungen und Erweiterungen mit IT-Systemanalytikern IT-Systemplanern und weiteren Spezialisten aus dem Bereich Entwicklung
deg Verfeinern von Systementwuumlrfen durch Abbilden der spezifizierten umfangreicheren System-komponenten auf kleinere Software-Bausteine wie z B Klassen und Objekte Spezifizieren der In-teraktionen und Beziehungen dieser Software-Bausteine in Form geeigneter Diagramme
deg Abstimmen von konkreten Schnittstellen und Datenformaten innerhalb des Teams
deg Ableiten von Testfaumlllen und -szenarien aus den Spezifikationen fuumlr die Software-Bausteine und Be-reitstellen von Testdaten fuumlr den Unit-Test
deg Entwerfen von Datenbanktabellen und Mechanismen fuumlr entfernte Aufrufe unter anderem unter Ver-wendung von Code-Generatoren
deg Kapseln von existierenden Systemen Konvertieren von Daten Abbilden von komplexen Kom-munikations- und Abfrageprotokollen auf Klassen und Methoden
deg Implementieren der Software-Bausteine und Durchfuumlhren der Unit-Tests Festhalten der Test-ergebnisse
deg Implementieren von Installationsprogrammen
deg Unterstuumltzen der Systemintegration und der Systemtests bzw bei kleineren Projekten Durchfuumlhren der Systemintegration mit Unterstuumltzung der am Projekt beteiligten Entwickler
deg Mitarbeiten bei der Erstellung von Handbuumlchern Installationsanleitungen und Trainingsmaterialien
Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt Kompetenzen unterschiedlicher Reichweite in den nachstehend aufgefuumlhrten beruflichen Kompetenzfeldern voraus Den Kompetenzfeldern sind Wissen und Faumlhigkeiten sowie typische Methoden und Werkzeuge unterschiedlicher Breite und Tiefe zugeordnet
Grundlegend zu beherrschende gemeinsame Kompetenzfelder
deg Unternehmensziele und Kundeninteressen deg Problemanalyse -loumlsung deg Kommunikation Praumlsentation deg Konflikterkennung -loumlsung deg Fremdsprachliche Kommunikation (englisch) deg Projektorganisation -kooperation deg Zeitmanagement Aufgabenplanung und -priorisierung deg Wirtschaftliches Handeln deg Selbstlernen Lernorganisation deg Innovationspotenziale
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deg Datenschutz -sicherheit deg Dokumentationsrichtlinien -standards deg Qualitaumltssicherung deg Fundiert zu beherrschende gruppenspezifische Kompetenzfelder deg Methoden und Werkzeuge der Softwareentwicklung deg Engineering-Prozesse deg Systemanalyse deg Entwicklungsstandards (Leistungsfaumlhigkeit Sicherheit Verfuumlgbarkeit Innovation) deg Qualitaumltsstandards deg Datenbanken Netzwerke deg Routiniert zu beherrschende profilspezifische Kompetenzfelder deg Moduldesign Designmuster deg Programmier- und Darstellungssprachen deg Programmbibliotheken deg Algorithmen und Datenstrukturen deg Schnittstellen deg Datenmodelle -formate -typen
Im Regelfall wird ein hinreichendes Qualifikationsniveau auf der Basis einschlaumlgiger Berufsausbildung oder Berufserfahrung vorausgesetzt
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 5
Siehe Seite 82
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Name der Qualifikation
IT-Spezialist (Certified IT-Spezialist)
deg Software Developer
Kurzbeschreibung
Software Developer konzipieren und implementieren Komponenten fuumlr informationstechnische Systeme Sie setzen einen Systementwurf in funktionsfaumlhige integrierbare Komponenten um Dabei koumlnnen sie auf bestimmte Anwendungen Funktionalitaumlten oder Bereiche spezialisiert sein Software Developer spezifizieren Komponenten und definieren Schnittstellen Sie entwerfen Algorithmen definieren Datenstrukturen und setzen Programme in houmlhere Programmiersprachen in der Regel mit Hilfe entsprechender Tools um Sie konzipieren und implementieren Da-tenbanken erstellen auf der Ebene der Komponenten Testspezifikationen Testdaten und Testumgebungen und fuumlhren die Tests durch
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3 Mai 2002 zuletzt geaumlndert durch Art 1 VO vom 23 Juli 2010 (BGBl I S1010)
Niveau 5
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen spezialisierten sich veraumlndernden Lernbereich oder beruf-lichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivi-taumlt und Lernkompetenz
Uumlber integriertes Fachwissen in einem Lern-bereich
oder
uumlber integriertes berufliches Wissen in einem Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Das schlieszligt auch vertieftes fachtheoretisches Wissen ein
Umfang und Grenzen des Lernbereichs oder beruflichen Taumltigkeitsfelds kennen
Uumlber ein sehr breites Spektrum spezialisierter kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfuuml-gen
Arbeitsprozesse uumlbergreifend planen und sie unter umfassender Einbeziehung von Hand-lungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen beurteilen
Umfassende Transferleistungen erbringen
Arbeitsprozesse kooperativ auch in hetero-genen Gruppen planen und gestalten
andere anleiten und mit fundierter Lernbera-tung unterstuumltzen
Auch fachuumlbergreifend komplexe Sachverhal-te strukturiert zielgerichtet und adressaten-bezogen darstellen
Interessen und Bedarf von Adressaten vo-rausschauend beruumlcksichtigen
Eigene und fremd gesetzte Lern- und Ar-beitsziele reflektieren
bewerten selbstgesteuert verfolgen und verantworten
sowie Konsequenzen fuumlr die Arbeitsprozes-se im Team ziehen
Software Developer verfuumlgen uumlber integriertes Fachwissen zur Konzeption und Implementati-on von Software
Sie verfuumlgen uumlber integriertes Fachwissen zu folgenden ineinander greifenden Modulen
deg Systementwurf Prototypentwicklung
- Arten von Prototypen und deren Ei-genschaften sowie Vor- und Nach-teile
- Design Patterns
deg Feinspezifikation
- Firmen- und Kundenstandards
Software Developer verfuumlgen uumlber ein sehr breites Spektrum fachlicher und uumlberfachli-cher Kompetenzen zu selbstaumlndigem Pla-nen Durchfuumlhren und Reflektieren von IT-Aufgabenstellungen bei Erbringung umfas-sender Transferleistungen sie erarbeiten Konzepte und eigenstaumlndige Varianten von Loumlsungen in einem Spezialgebiet
Sie hellip
deg analysieren Aufgabenstellungen
deg unterstuumltzen die System-Analyse und das System-Design zum Beispiel durch Erstellen von Prototypen
Software Developer arbeiten eng mit ande-ren IT-Fachleuten und mit Kunden zusam-men Sie planen und gestalten die Arbeitsprozesse des Teams managen Projekte und vertreten das Team bei inter-nen und externen Kunden Interessen und Bedarfe von Kunden beruumlcksichtigen sie vorausschauend
Sie hellip
deg uumlbernehmen Verantwortung im Team in Gruppen- und in Partnerarbeit
deg gestalten aktive und konstruktive Gruppenprozesse mit
Software Developer arbeiten reflektiert ergebnisorientiert und strukturiert
Sie
deg schaumltzen ihre eigenen Handlungs-moumlglichkeiten realistisch ein
deg sind kooperationsfaumlhig
deg geben ihr fachliches und methodi-sches Wissen an andere weiter
deg beschaffen und waumlhlen Informatio-nen aus und werten diese aus
deg entwickeln Loumlsungsstrategien
deg planen Projekte und fuumlhren diese
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- Sicherheitstechnologie
- Bibliotheken
- Vertragsrecht
- Middleware
- Client-Server-Architekturen
- Datentypen
deg Aufsetzen von Testfaumlllen
- Theorie der Fehlerbehandlung
- Kenntnis der Testmethoden und Testarten
deg Kapseln von externen Systemen
- Dokumentationsrichtlinien und -standards
- Datenbanksysteme und -technologien
- Transaktionskonzepte
- Nutzerrechtekonzept
- Datentypen von Datenbanken
- Middleware (z B CORBA)
deg Implementieren der Kernfunktionalitaumlt
- Softewareergonomie
- Usebility
- Firmen- und projektinterne Design-richtlinien und -standards
deg Komponenten- und Systemtest
- Testarten
- Dokumentationsrichtlinien und -standards
deg Implementieren von Hilfsprogrammen
- Gaumlngige Formen und Standards der Online-Hilfe
- Dokumentationsrichtlinien und -standards
deg uumlberpruumlfen Anforderungsmodelle und Systemdesign-Dokumente
deg wirken mit bei der Festlegung des Entwicklungsrahmens
deg verfeinern Systementwuumlrfe
deg stimmen interne Schnittstellen und Datenformate ab
deg leiten Testszenarien und Testdaten ab
deg implementieren Testprogramme
deg spezifizieren und kapseln Datenbank-zugriffe
deg spezifizieren und kapseln entfernte Aufrufe
deg kapseln Fremdsysteme
deg implementieren Systemfunktionalitaumlt
deg fuumlhren Unit-Tests durch
deg erstellen und binden Online-Hilfe an
deg implementieren Werkzeuge zur Instal-lation und Konfiguration
deg arbeiten mit bei Nutzerschulungen
deg unterstuumltzen Systemintegration und Systemtest
deg wenden Methoden zur Entschei-dungsfindung an
deg entwickeln integrative Loumlsungen kon-struktiv
deg treffen Entscheidungen und setzen diese um
deg wenden Feedback-Methoden an
deg stellen Arbeitsablaumlufe dar zeigen Wirkungszusammenhaumlnge auf und bewaumlltigen Entscheidungssituationen in dem sie angemessene Werkzeu-geMethoden nutzen
deg erfassen komplexe Zusammenhaumlnge
deg analysieren und interpretieren Fach-texte
deg beherrschen differenziert die deutsche Sprache und besitzen die Kommuni-kationsfaumlhigkeit in einer Fremdspra-che
deg planen Projekte fuumlhren diese durch und evaluieren diese
deg dokumentieren praumlsentieren Arbeits-ergebnisse und reflektieren die Ar-beitsablaumlufe zur Optimierung
durch
deg reflektieren Arbeits- und Lernstrate-gien und Ergebnisse
deg nutzen aktuelle Informations- und Kommunikationssysteme zur Be-schaffung von Informationen Bear-beitung von Auftraumlgen und Projekten sowie Dokumentation und Praumlsentation der Arbeitsergebnisse
deg verfuumlgen uumlber Methoden zur Model-lierung von Daten und Vorgaumlngen
deg verfuumlgen uumlber Methoden der Auf-wandsschaumltzung
deg verfuumlgen uumlber Methoden des Risi-komanagements
deg entwickeln Bereitschaft und Faumlhig-keit zum lebenslangen Lernen
deg denken in politisch-oumlkonomischen Zusammenhaumlngen
deg identifizieren initiieren und reflektie-ren Problemloumlseprozesse
deg beachten oumlkonomische oumlkologi-sche ethische soziale aumlstheti-sche juristische sicherheitstech-nische und datenschutzrechtliche Aspekte
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Software Developer haben nachgewiesen dass sie selbstaumlndig Systementwuumlrfe in funktionsfaumlhige integrierbare Komponenten umsetzen koumlnnen Ihre Taumltigkeit reicht von der Ermittlung der Anforderungen bis zum Testen und der Integration der erstellten Komponenten Diese Arbeitsprozesse stellen umfassende fachliche Aufgabenstellungen in einem spezialisierten sich stark veraumlndernden beruflichen Taumltigkeitsfeld dar Software Developer arbeiten eng mit anderen IT-Fachleuten und Kunden zusammen und uumlbernehmen koordinierende Funktionen
Die Absolventen erwerben nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsprozesses ein Zertifikat nach DIN EN ISOIEC 17024 Das Personenzertifikat wird von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt die von der Traumlgergemeinschaft fuumlr Akkreditierung (TGA) akkreditiert ist Die Industrie- und Handelskammern stellen eigene Zertifikate aus
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Gepruumlfter Servicetechniker
1 Beschreibung der Qualifikation
Der gepruumlfte Servicetechniker baut auf dem Gesellenabschluss auf und stellt ein Beispiel fuumlr die erste Ebene der beruflichen Fortbildung dar Die Qualifikation richtet sich beispielsweise im Kfz-Gewerbe vorwiegend an Gesellen des Kfz-Techniker-Handwerks und der Automobilindustrie Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fahrzeuge instand setzenden Beruf ist somit Voraussetzung
Die Qualifikation des Servicetechnikers ist aufgrund einer oumlffentlich-rechtlichen Pruumlfungsverordnung staat-lich anerkannt Die nach sect 53 BBiG bzw sect 42 HwO bundesweit einheitlich geregelte Pruumlfung wird auf den praktischen Teil (Teil I) der jeweiligen Meisterpruumlfung angerechnet
Berufsbildungszentren der Kammern oder Trainingszentren der Automobilindustrie sowie andere Bildungs-traumlger bieten Vorbereitungskurse auf die Weiterbildungspruumlfung an (Vollzeit ca 2 bis 6 Monate Teilzeit 6 bis 12 Monate)
Die Weiterbildung kann bereits waumlhrend des letzten Ausbildungsjahres auf jeden Fall aber unmittelbar nach der bestandenen Gesellenpruumlfung begonnen werden
Servicetechniker verfuumlgenhellip
Wissen hellipuumlber integriertes berufliches Wissen einschlieszliglich vertieftes fachtheoretisches Fachwissen
Fertigkeiten hellipuumlber ein sehr breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertigkeiten
hellipuumlber Kompetenzen die selbstaumlndige Aufgabenbearbeitung und Problemloumlsung sowie die Beurteilung von Arbeitsergebnissen und -prozessen unter Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen ermoumlglichen
hellipuumlber Kompetenzen Transferleistungen zu erbringen
Sozialkompetenz hellipuumlber Kompetenzen Arbeitsprozesse kooperativ auch in heterogenen Gruppen zu planen und zu gestalten andere anzuleiten und mit fundierter Lernberatung zu un-terstuumltzen
hellipuumlber Kompetenzen auch fachuumlbergreifend komplexe Sachverhalte strukturiert zielgerichtet und adressatenbezogen darzustellen sowie Interessen und Bedarf von Adressaten vorausschauend zu beruumlcksichtigen
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber die Befaumlhigung eigene und fremd gesetzte Lern- und Arbeitsziele zu reflektie-ren zu bewerten selbstgesteuert zu verfolgen und zu verantworten sowie Konse-quenzen fuumlr die Arbeitsprozesse im Team zu ziehen
2 Beispiel
Bildungsgangshy Gepruumlfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker
Bundesweit einheitlich nach sect 53 BBiG bzw sect 42 HwO geregelte berufliche Weiterbildung
Rechtliche Grundlagen
bull Verordnung uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker vom 15 Dezember 1997 BGBl I S 3127)
Abschluss bull Fortbildungspruumlfung bei der zustaumlndigen Stelleshy
Erwerb der Berufsbezeichnung bdquoGepruumlfter Kraftfahrzeug-Servicetechnikerldquoshy
Qualifikation Gepruumlfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker
Anschluss Weiterbildungsoptionen
Die Weiterbildung zum gepruumlften Kfz-Servicetechniker qualifiziert zu verantwortungsvollen Taumltigkeiten die folgende Hauptbereiche umfassen
deg Instandhaltung von Kraftfahrzeugen
deg Diagnose technischer Probleme im Kundengespraumlch
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deg Besprechen der Instandhaltungs- und Reparaturmaszlignahmen mit dem Kunden
deg Unterstuumltzung des Ausbildungsmeisters in der Lehrlingsausbildung
deg Funktionen in der innerbetrieblichen Kommunikation
deg Sicherung von Servicebereitschaft und Arbeitsqualitaumlt
Kompetenzen werden erworben im Bereich
deg Service-Kommunikation und Service-Qualitaumlt
deg Grundlagen der Fahrzeugtechnik
deg Grundlagen der Kfz-Elektrik Kfz-Elektronik
deg Motormanagement
deg Komfort- und Sicherheits-Elektronik
deg Diagnose
Kfz-Servicetechniker erwerben zusaumltzlich zu hoher technischer Kompetenz in den Bereichen Elekt-rikElektronik Pneumatik und Hydraulik auch Kompetenzen in den Bereichen Service-Kommunikation und Service-Qualitaumlt
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 5
Siehe Seite 82-83
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Name der Qualifikation
Gepruumlfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker Bundesweit einheitlich nach BBiGHwO geregelte berufliche Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Kraftfahrzeug-Servicetechniker beraten Kunden uumlber Maszlignahmen zur Inspektion Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie uumlber Einbaumoumlglichkeiten bzw den Austausch von Kfz-Zubehoumlr Zusatz- und Sonderausstattungen Zunaumlchst fuumlhren sie eine Fahrzeugdiagnose zur Feststellung von Stoumlrungen und Schaumlden durch Unter Beruumlcksichtigung von Wirtschaftlichkeits- und Quali-taumltsstandards sowie der Terminplanung des Unternehmens wickeln sie Auftraumlge ab Sie halten Kraftfahrzeuge aller Art instand und beachten dabei die Grundsaumltze und Vorschriften der Qualitaumltssiche-rung der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes
Daruumlber hinaus unterstuumltzen Kraftfahrzeug-Servicetechniker die Betriebsleitung in technischen Fragen z B um die Arbeitsprozesse zu verbessern und technische Neuheiten einzufuumlhren Zudem wirken sie bei der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und der Ausbildung des Fachkraumlftenachwuchses mit
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Kraftfahrzeug-Techniker vom 15 Dezember 1997 (BGBl I S 3127) deg Rahmenlehrplan Vorbereitungslehrgang Arbeitsprozesse im Kfz-Betrieb
Niveau 5
Uumlber Kompetenzen zur selbstaumlndigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen spezialisierten sich veraumlndernden Lernbereich oder beruflichen Taumltig-keitsfeld verfuumlgen
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber integriertes Fachwissen in einem Lern-bereich
oder
uumlber integriertes berufliches Wissen in einem Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Das schlieszligt auch vertieftes fachtheoretisches Wissen ein
Umfang und Grenzen des Lernbereichs oder beruflichen Taumltigkeitsfelds kennen
Uumlber ein sehr breites Spektrum spezialisierter kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfuuml-gen
Arbeitsprozesse uumlbergreifend planen und sie unter umfassender Einbeziehung von Hand-lungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen beurteilen
Umfassende Transferleistungen erbringen
Arbeitsprozesse kooperativ auch in heteroge-nen Gruppen planen und gestalten
andere anleiten und mit fundierter Lernberatung unterstuumltzen
Auch fachuumlbergreifend komplexe Sachverhalte strukturiert zielgerichtet und adressatenbezo-gen darstellen
Interessen und Bedarf von Adressaten voraus-schauend beruumlcksichtigen
Eigene und fremd gesetzte Lern- und Arbeitsziele reflektieren
bewerten selbstgesteuert verfolgen und verant-worten
sowie Konsequenzen fuumlr die Arbeitsprozesse im Team ziehen
Gepruumlfte Kfz-Servicetechniker
verfuumlgen uumlber ein integriertes berufliches Wissen in ihrem Taumltigkeitsfeld Ihr fachtheoretisches Wissen haben sie insbesondere in den Berei-chen Service-Kommunikation und Service-Qualitaumlt Fahrzeugtechnik Kfz-Elektrik Kfz-Elektronik Motormanagement Komfort- und Sicherheits-Elektronik und Diagnose vertieft
Sie kennen hellip
deg die Informationen der Fahrzeugtechnik und Fahrzeugsysteme bzw Werkstatt und
Gepruumlfte Kfz-Servicetechniker verfuumlgen uumlber Kompetenzen um verantwortungsvolle Taumltig-keiten komplett selbstaumlndig auszufuumlhren und erledigen umfassend komplexe Kundenauf-traumlge in einem sich staumlndig veraumlndernden beruflichen bzw betrieblichen Taumltigkeitsfeld
Sie hellip
deg schaumltzen Kosten ab und sind bei der Er-stellung eines Kostenvoranschlages be-hilflich
deg recherchieren technische Informationen und erstellen in Abstimmung mit dem
Gepruumlfte Kfz-Servicetechniker koumlnnen als technischer Kundenberater komplexe Sach-verhalte adressatengerecht darstellen und innerbetrieblich andere beim Kompetenzer-werb unterstuumltzen Sie planen Arbeitsprozesse kooperativ
Sie hellip
deg aktualisieren das betriebliche Informa-tions- und Dokumentationssystem
deg leiten Kollegen an neue Arbeitstechni-ken zu verwenden
deg fuumlhren mit dem Kunden situationsge-
Gepruumlfte Kfz-Servicetechniker sichern Ser-vicebereitschaft und Arbeitsqualitaumlt unter Beach-tung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitaumltsstan-dards
Sie hellip
deg recherchieren selbstaumlndig Reparaturinfor-mationen mit Hilfe branchenbezogener In-strumente
deg erlernen selbstaumlndig mit webbasierten Medien neue Fahrzeugtechnologien
deg werten Arbeitsauftraumlge aus
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Betriebstechnik
deg di e erforderliche n Betriebsablaumlufe der Organisation Kooperatio n und Kommuni-kation
deg di e markenspezifische n Besonderheiten der Fahrzeugtechnik -system Werkstatt- un d Betriebstechnik
deg di e unterschiedliche n Funktionsweisen der markenspezifische n Fahrzeugbautei-le -baugruppe n un d -systeme
deg di e Vorgabe n der Sicherhei t und des Ar-beitsschutzes in einem Kfz-Betrieb sowie di e Vorgabe n des Umweltschutzes
deg di e unterschiedliche n Mess- Pruumlf- Diag-nose- bzw Instandsetzungsgeraumlte und dere n Arbeitsweise
deg de n Prozess de r Auftragsabwicklung Ersatzteil Zubehoumlrbestimmun g un d Kos-tenabschaumltzung
deg das betrieblich e Informations- un d Doku-mentationswesen
deg di e Besonderheite n der Kundenbetreuung un d Beratung
Vorgesetzten betriebliche Informations-un d Dokumentationsinstrumente diag-nostiziere n Fehler un d Ursachen be-werte n di e Ergebnisse schlage n Alternative n vor un d ergaumlnze n Arbeits-auftraumlge
deg fuumlhre n spezielle Diagnose- un d Instand-setzungsarbeite n selbstaumlndi g durc h und ruumlste n Fahrzeug e nac h oder um
deg planen Arbeitsauftraumlg e unter Beachtung der betrieblichen hersteller- oder sys-tembezogenen Vorgabe n un d fuumlhren dies e aus
deg fuumlhre n Dokumentationen unter Rechts- Gewaumlhrleistungs- und Qualitaumltsge-sichtspunkten
deg diagnostiziere n spezielle Problem e und beachte n dabe i Kundenangaben
deg verwende n di e neusten Mess- Pruumlf- un d Diagnosegeraumlt e und erarbeite n ein internes Schulungskonzept
deg unterstuumltze n die Kollegen be i speziellen Frage n der Instandhaltungs- un d Diag-nosetechnik
rechte Gespraumlche und stellen techni-sch e Sachverhalt e dar
deg nehme n vom Kunde n Wuumlnsch e und Informatione n entgegen und verwerten dies e be i der Durchfuumlhrun g des Arbeits-auftrages
deg nutzen Kundenaussage n fuumlr di e Diag-nose
deg erlaumluter n Kunde n technisch e Sachver-halte
deg unterstuumltze n de n Ausbildungsmeister in der Lehrlingsausbildung
deg beurteilen neue Reparaturinformationen
deg lernen selbstaumlndi g sic h in neue Fahr-zeugtechnologie n einzuarbeite n un d ver-folge n die Weiterentwicklung
deg arbeite n verantwortlic h im Qualitaumltsma-nagement im betriebliche n Verbesse-rungsprozess un d in der Organisatio n des Arbeits- Gesundheits- un d Umweltschut-zes mit
deg berate n di e Geschaumlftsleitun g in Bezug auf di e Anschaffung neuer Werkstatt- un d Be-triebstechnik
deg lerne n selbstaumlndig neue Pruumlf- un d Unter-suchungsbedingungen
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Die Absolventen erwerben nach Bestehen der Pruumlfung die Berufsbezeichnung Gepruumlfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker
Kfz-Servicetechniker fuumlhren als technische Spezialisten des Kfz-Betriebes selbstaumlndig komplexe Aufgaben der Instandhaltung Fehlerdiagnose Reparatur und Aus- und Umruumlstung aus Sie werden staumlndig mit neuen Reparaturinformationen und -methoden und deren Alternativen konfrontiert welches ein hohes Maszlig an Selbstaumlndigkeit zum Lernen erfordert Als Bindeglied zwischen dem Geselle und dem Meister sind Kfz-Servicetechniker die Problemloumlser fuumlr technische Faumllle mit gutem Kommunikationsvermoumlgen hinsichtlich Kunden und Kollegen in der Kfz-Werkstatt bei Service- und Bera-tungsaufgaben Sie verfuumlgen damit uumlber Kompetenzen zur selbststaumlndigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen spezialisierten sich veraumlndern-den beruflichen Taumltigkeitsfeld
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Liste der Qualifikationen Niveau 5
IT-Spezialist (Certified IT-Spezialist)
Verordnung uumlber die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunika-tionstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) Anlage 5 (zu sect 2 Absatz 2) Spezialistenprofile in der IT-Fortbildung
(Fundstelle BGBl I 2010 S 1010 - 1029)
Profilgruppe Software und Solution Developer
1 Digital Media Developer (Entwickler Digitale Medien und Entwicklerin Digitale Medien)
2 IT Solution Developer (Loumlsungsentwickler und Loumlsungsentwicklerin)
3 IT Tester (IT-Tester und IT-Testerin)
4 Software Developer (Softwareentwickler und Softwareentwicklerin)
Profilgruppe Customer Advisor
5 IT Sales Advisor (IT-Vertriebsbeauftragter und IT-Vertriebsbeauftragte)
6 IT Service Advisor (IT-Kundenbetreuer und IT-Kundenbetreuerin)
7 IT Trainer (IT-Trainer und IT-Trainerin)
Profilgruppe Administrator
8 IT Administrator (IT-Administrator und IT-Administratorin)
Profilgruppe Coordinator
9 IT Project Coordinator (IT-Projektkoordinator und IT-Projektkoordinatorin)
10 IT Quality Management Coordinator (IT-Qualitaumltssicherungskoordinator und IT-Qualitaumltssiche-rungskoordinatorin)
11 IT Security Coordinator (IT-Sicherheitskoordinator und IT-Sicherheitskoordinatorin)
Profilgruppe Technician
12 Component Developer (Komponentenentwickler und Komponentenentwicklerin)
13 Industrial IT Systems Technician (Industriesystemtechniker und Industriesystemtechnikerin)
14 Security Technician (Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin)
Gepruumlfter Servictechniker
Bundesanzeiger vom 13062013
Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach sect 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23 Maumlrz 2005 (BGBl I S 931) zuletzt geaumlndert durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5 Februar 2009 (BGBl I S 160) sowie das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen bekannt (Stand 1 Oktobershy2012)shy
Auszug aus Seite 365 ff shy
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumls-sen die nach dem 01102012 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren zugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
322 Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach sect 53 Absatz 1 BBiG bzw sect 42 Absatz 1 HwO sowie Empfehlungen des Bundes fuumlr die Durchfuumlhrung von Fortbildungslehrgaumln-gen (auszliger Regelungen fuumlr die Meisterpruumlfungen)
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Die Empfehlungen fuumlr die Durchfuumlhrung von Fortbildungslehrgaumlngen betreffen Maszlignahmen durch die auf eine Pruumlfung zu einem staatlich anerkannten Abschluss vorbereitet wird
Lfd
Nr Berufsbezeichnung Bereich
Regelung
vom RechtsgrundlageFundstelle
40 Kraftfahrzeug-Servicetechniker (Ge-pruumlfter) Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin (Gepruumlfte)
Hw IH 15121997 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Kraftfahrzeug-ServicetechnikerGepruumlfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin (BGBl I S 3127)
Neu
Zweirad-Servicetechniker (Gepruumlfter) - motorisierte Zweiradtechnik Zwei-rad-Servicetechnikerin (Gepruumlfte) -motorisierte Zweiradtechnik und Gepruumlfter Zweirad-Servicetechniker -nichtmotorisierte Zweiradtechnik Gepruumlfte Zweirad-Servicetechnikerin - nichtmotorisierte Zweiradtechnik
Hw IH 13022013
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Zweirad-Servicetechniker - motorisierte Zweiradtechnik Gepruumlfte Zweirad-Servicetechnikerin - motorisierte Zweiradtechnik und Gepruumlfter Zweirad-Servicetechniker - nichtmo-torisierte Zweiradtechnik Gepruumlfte Zweirad-Servicetechnikerin - nichtmotorisierte Zweiradtech-nik (BGBl I S 214)
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Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachli-chen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumln-derungen gekennzeichnet
[Die Stufe 1 (Bachelor) des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse ent-spricht hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens]
Qualifikationen
deg Bachelor
deg Fachkaufmann (Gepruumlfter)
deg Fachschule (Staatlich Gepruumlfterhellip)
deg Fachwirt (Gepruumlfter)
deg Meister (Gepruumlfter)
deg Operativer Professional (IT) (Gepruumlfter)
Bachelor
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Bachelorstudiengaumlnge koumlnnen gemaumlszlig sect 19 Hochschulrahmengesetz (HRG) von unterschiedlichen Hochschular-ten (Universitaumlten Fachhochschulen etc) eingerichtet werden und vermitteln wissenschaftliche Grundlagen Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und der fachwissenschaftlichen Ausrichtung des jeweiligen Studiengangs Sichergestellt wird in Bachelorstudiengaumlngen eine breite wissenschaftliche Qualifizierung gemaumlszlig dem Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulabschluumls-se Die gemaumlszlig dem Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse erworbenen Kompetenzen werden im Folgenden in den Kategorien des Deutschen Qualifikationsrahmens dargestellt
Absolventen von Bachelorstudiengaumlngen verfuumlgen demnachhellip
Wissen hellipuumlber ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grund-lagen ihres Lerngebietes
hellipuumlber ein kritisches Verstaumlndnis der wichtigsten Theorien Prinzipien und Methoden ihres Studienprogramms
hellipKompetenzen ihr Wissen vertikal horizontal und lateral zu vertiefen
hellipuumlber Wissen und Verstehen entsprechend dem Stand der Fachliteratur Das schlieszligt zugleich einige vertiefte Wissensbestaumlnde auf dem aktuellen Gebiet der Forschung in ihrem Lerngebiet ein
Fertigkeitenshy hellipuumlber Kompetenzen ihr Wissen und Verstehen auf ihre Taumltigkeit oder ihren Beruf an-zuwenden und Problemloumlsungen und Argumente in ihrem Fachgebiet zu erarbeiten und weiterzuentwickeln sowie die systemische Kompetenz relevante Informationen zu sammeln zu bewerten und zu interpretieren
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Sozialkompetenz hellipuumlber Kompetenzen aus gegebenen Informationen wissenschaftlich fundierte Urteile abzuleiten die gesellschaftliche wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse beruumlck-sichtigen
hellipuumlber Kompetenzen sich mit Fachvertretern und Laien uumlber Informationen Ideen Probleme und Loumlsungen auszutauschen
hellipuumlber Kompetenzen Verantwortung in einem Team zu uumlbernehmen
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber Kompetenzen selbstaumlndig weiterfuumlhrende Lernprozesse zu gestalten
Maszliggebend fuumlr die Konzeption und Ausgestaltung von Bachelorstudiengaumlngen sind zum einen die Laumlnderge-meinsamen Strukturvorgaben fuumlr die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengaumlngen die im Rahmen des Bologna-Prozesses am 10102003 und in einer uumlberarbeiteten Fassung am 04022010 von der Kultusmi-nisterkonferenz beschlossen wurden zum anderen der Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulabschluumls-se der im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz Kultusministerkonferenz und Bundesministerium fuumlr Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21042005 beschlossen wurde Durch die Regelungen in den Laumlndergemeinsamen Strukturvorgaben sowie den Qualifikationsrahmen fuumlr Deut-sche Hochschulabschluumlsse wird sichergestellt dass mit einem Bachelorabschluss ndash unabhaumlngig von Hoch-schulart Studiengangsprofil und -typ ndash das gleiche Kompetenzniveau erreicht wird und somit die gleichen akademischen Berechtigungen verliehen werden koumlnnen Der Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulab-schluumlsse schlieszligt zudem die Beschreibung von Schnittstellen zur beruflichen Bildung ein
In den Laumlndergemeinsamen Strukturvorgaben finden sich u a folgende maszliggebliche Regelungen
deg Bachelor- und Masterstudiengaumlnge koumlnnen sowohl an Universitaumlten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden ohne die unterschiedlichen Bildungsziele dieser Hochschularten in Frage zu stellen (die Abschluumlsse von Bachelorausbildungsgaumlngen an Berufsakade-mien sind bei Vorliegen einer Programmakkreditierung den Bachelorabschluumlssen an Hochschulen gleichgestellt)
deg Bachelorstudiengaumlnge koumlnnen auch dann eingerichtet werden wenn an der Hochschule kein entspre-chender Masterabschluss erworben werden kann
deg Die Gesamtregelstudienzeit fuumlr konsekutive Bachelor- und Masterstudiengaumlnge betraumlgt fuumlnf Jahre Da-bei betraumlgt die Regelstudienzeit fuumlr Bachelorstudiengaumlnge mindestens drei und houmlchstens vier Jahre und fuumlr Masterstudiengaumlnge mindestens ein und houmlchstens zwei Jahre Kuumlrzere und laumlngere Regelstu-dienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefaumlllen moumlglich Auch ist der einzelne Studierende nicht gehindert nach einem vierjaumlhrigen Bachelorstudium an einer Hochschule einen zweijaumlhrigen Masterstudiengang an einer anderen Hochschule zu studieren
deg Fuumlr den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen Fuumlr den Masterab-schluss werden ndash unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums bis zum ersten berufsqualifizieren-den Abschluss ndash 300 ECTS-Punkte benoumltigt Davon kann bei entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden Das gilt auch dann wenn nach Abschluss eines Mas-terstudiengangs 300 ECTS-Punkte nicht erreicht werden Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Faumlhigkeiten die auszligerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden koumlnnen bis zur Haumllfte der fuumlr den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden (Beschluumlsse der KMK vom 28062002 und vom 18092008) Im Uumlbrigen richtet sich die in Bachelor- oder Masterstudiengaumlngen zu erwerbende Anzahl von ECTS-Punkten nach den unterschiedlichen Regelstudienzeiten
deg Bachelor- ebenso wie Masterstudiengaumlnge werden obligatorisch mit einer Abschlussarbeit (Bachelor-Masterarbeit) abgeschlossen mit der die Faumlhigkeit nachgewiesen wird innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbstaumlndig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbei-ten Der Bearbeitungsumfang fuumlr die Bachelorarbeit betraumlgt mindestens 6 ECTS-Punkte und darf 12 ECTS-Punkte nicht uumlberschreiten fuumlr die Masterarbeit ist ein Bearbeitungsumfang von 15 ndash 30 ECTS-Punkten vorzusehen
deg Hochschulen koumlnnen fuumlr Bachelor- und Master-Studiengaumlnge Abschlussgrade verleihen die in den Laumln-dergemeinsamen Strukturvorgaben gelistet sind
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2 Beispiel
Studiengang Bachelor of Science BSc
Betriebswirtschaftslehre Europa-Universitaumlt Viadrina Frankfurt (Oder)
Rechtliche Grundlagen
deg Studien- und Pruumlfungsordnung fuumlr den Studiengang bdquoBetriebswirtschaftslehreldquo mit dem Abschluss Bachelor der Europa-Universitaumlt Viadrina i d F vom 21 Januar 2009
deg Antrag der zur Akkreditierung des Studiengangs bdquoBetriebswirtschaftslehreldquo mit dem Abschluss Bachelor of Science (B Sc) an der Europa-Universitaumlt Viadrina Frankfurt (Oder) (Januar 2010)
Empfehlungen Vereinbarungen
deg Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse KMK 21042005
deg Laumlndergemeinsame Strukturvorgaben fuumlr die Akkreditierung von Bachelor- und Mas-terstudiengaumlngen KMK vom 10102003 in der geltenden Fassung
deg Regeln fuumlr die Akkreditierung von Studiengaumlngen und fuumlr die Systemakkreditierung (Akkreditierungsrat 08122009 in der geltenden Fassung
Abschluss deg Hochschulabschluss
deg Akademischer Abschluss
Qualifikation deg Bachelor of Science BSc
(Berufsmoumlglichkeiten bieten sich in Wirtschaftsunternehmen im oumlffentlichen Dienst und in einer selbstaumlndigen Taumltigkeit)
Anschluss Befaumlhigung zum Berufseinstieg zu einem weiterfuumlhrenden wissenschaftlich vertiefenden Studium oder zu einem nicht-betriebswirtschaftlichen Zusatzstudium Bei herausragender Qualifikation auch direkt Promotion moumlglich Weiterbildungsoptionen
Aus der Studien- und Pruumlfungsordnung
Die Pruumlfung zum Bachelor of Science bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Rahmen des kon-sekutiven Studienganges Betriebswirtschaftslehre Durch die Pruumlfung soll der Kandidat nachweisen dass er uumlber grundlegende Fachkenntnisse verfuumlgt die Zusammenhaumlnge des Faches uumlberblickt sowie die internationale Dimension des Wirtschaftsgeschehens und dessen gesellschaftliche Implikationen zu erkennen vermag Mit der Bachelorarbeit soll der Kandidat nachweisen dass er faumlhig ist das erlernte wissenschaftliche Instrumentarium auf praktische Probleme selbststaumlndig anzuwenden [hellip]
Primaumlres Ziel der Ausbildung ist die Aneignung geeigneter Methoden die zum Erkennen Formulieren und wis-senschaftlichen Bearbeiten einzel- und gesamtwirtschaftlicher Probleme befaumlhigen Bedingt durch die Ausrich-tung der Fakultaumlt und die besondere Auslandsorientierung des Studienganges wird dem internationalen Charakter des Wirtschaftsgeschehens in der Ausbildung besondere Bedeutung beigemessen Daher strebt der Studiengang Betriebswirtschaftslehre an eine profunde betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Ausbil-dung mit dem Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen zu verbinden und die Studienfaumlcher international auszu-richten Aspekte der Interdisziplinaritaumlt in der Lehre insbesondere die Verbindung zu kultur- und rechtswissenschaftlichen Themen werden dabei explizit beruumlcksichtigt
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 6
Siehe Seite 138-139
84
85
Name der Qualifikation
Bachelor of Science B Sc bdquoBetriebswirtschaftslehreldquo Europa-Universitaumlt Viadrina Frankfurt (Oder)
Kurzbeschreibung
Hinweis
In diesem Schaubild wurden die Kompetenzbeschreibungen der Struktur des DQR beispielhaft zugeordnet um die Kompatibilitaumlt des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulab-schluumlsse mit dem DQR trotz ihrer unterschiedlichen Strukturen zu veranschaulichen Fuumlr die Akkreditierung von Studiengaumlngen ist weiterhin der Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hoch-schulabschluumlsse (und damit seine Struktur) bindend
Im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre eignen sich die Studierenden die Methoden an die sie befaumlhigen einzel- und gesamtwirtschaftliche Probleme zu erkennen zu formulieren und wissenschaftlich zu bearbeiten Den Studierenden soll durch ihr Studium die Faumlhigkeit zum wissenschaftlichen Denken und verantwortungsbewussten Handeln vermittelt werden Dar-uumlber hinaus sollen die Studierenden fundierte Kenntnisse uumlber die Wirtschaftssysteme anderer Sprach- und Kulturraumlume erwerben
Die Regelstudienzeit betraumlgt einschlieszliglich der Zeit fuumlr die Anfertigung der Bachelorarbeit sechs Semester Das Studium laumlsst sich in zwei Phasen einteilen Die Orientierungsphase dauert in der Regel drei Semester Sie umfasst wichtige Grundlagenveranstaltungen aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre Wirtschaftsinformatik Mathematik und Statistik sowie Recht Weiterhin lernen die Studierenden intensiv mindestens eine Fremdsprache Die sich an die Orientierungsphase anschlieszligende Profilierungsphase ist ebenfalls auf drei Semes-ter angelegt Im Rahmen der Profilierungsphase soll das im ersten Studienabschnitt vermittelte Wissen vertieft werden Es sind insgesamt 14 Themenkomplexe zu absolvieren Neben Ver-anstaltungen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre welche sich durch ihren internationalen Kontext auszeichnen belegen die Studierenden eine interdisziplinaumlre Veranstaltung aus dem Bereich der Kulturwissenschaften oder Rechtswissenschaften und trainieren daruumlber hinaus ihre Softskills
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Studien- und Pruumlfungsordnung fuumlr den Studiengang bdquoBetriebswirtschaftslehreldquo mit dem Abschluss Bachelor der Europa-Universitaumlt Viadrina i d F vom 21 Januar 2009
deg Antrag der zur Akkreditierung des Studiengangs bdquoBetriebswirtschaftslehreldquo mit dem Abschluss Bachelor of Science (B Sc) an der Europa-Universitaumlt Viadrina Frankfurt (Oder) (Ja-nuar 2010)
deg Qualifikationsrahmen fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse KMK 21042005
deg bdquoKriterien des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung von Studiengaumlngenldquo (Fassung vom 08122009)
deg FIBAA- Akkreditierungsbericht
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivi-taumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen ein-schlieszliglich der wissenschaftlichen Grundlagen der praktischen Anwendung eines wissen-schaftlichen Faches sowie eines kritischen Verstaumlndnisses der wichtigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wis-sen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entspre-chend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hoch-schulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen11 verantwort-lic h leiten
11 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumenta-
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern-und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wis-senschaftlichen Faches oder
eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beur-teilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anfor-derungen
tiv vertreten und mit ihnen weiterentwickeln
Auszug bdquoDurch die breitgefaumlcherte Grundla-gen- und Methodenorientierung sind die Absol-venten in angemessenem Umfang auf lebenslanges Lernen und auf einen Einsatz in unterschiedlichen Berufsfeldern vorbereitet So bildet dieses Bachelorstudium die Basis fuumlr spaumltere Vertiefungen Verbreiterungen und Spezialisierungen und ermoumlglicht den Einstieg in den Arbeitsmarkt oder die Aufnahme eines Masterstudiumsldquo
Auszug bdquoDie Absolventen sind in der Lage auch bislang unbekannte betriebswirtschaftli-che Probleme in ihrer Grundstruktur zu ana-lysieren da sie uumlber das notwendige quantitative und qualitative Methodenwissen verfuumlgen Aufgrund dieser Kompetenz ist es ihnen ebenfalls moumlglich abstrakte Modelle aufzustellen
Die erworbene Methodenkompetenz ermoumlg-licht den Absolventen auszligerdem unternehme-rische Probleme insbesondere auch im Kontext komplexer Systeme unter ausgewo-gener Beruumlcksichtigung oumlkonomischer tech-nischer und gesellschaftlicher Randbedingungen erfolgreich bearbeiten zu koumlnnen
Die Absolventen werden exemplarisch auch fuumlr nichtoumlkonomische Anforderungen der betrieblichen Realitaumlt wie beispielsweise das sozial kompetente Agieren den konstruktiven Umgang mit Konflikten und das Austarieren interkultureller Unterschiede sensibilisiert In diesem Rahmen werden auszligerdem die Vo-raussetzungen zur Entwicklung von Fuumlh-rungsqualifikationen insbesondere auch in international agierenden Unternehmen ge-schaffenldquo
Auszug bdquoDie Absolventen haben gelernt Aufgaben in arbeitsteilig organisierten inter-national zusammengesetzten Teams zu uumlbernehmen selbstaumlndig zu bearbeiten die Ergebnisse anderer aufzunehmen und die eigenen Ergebnisse wirkungsvoll zu kommu-nizieren Sie sind daher in bestimmtem Aus-maszlig in der Lage Projekte zu leiten
Die Absolventen sind aufgrund ihrer Fremd-sprachenkenntnisse ebenfalls in der Lage Ergebnisse und Probleme in einem internati-onalen Umfeld zu kommunizieren
Die Absolventen werden exemplarisch auch fuumlr nichtoumlkonomische Anforderungen der betrieblichen Realitaumlt wie beispielsweise das sozial kompetente Agieren den konstruktiven Umgang mit Konflikten und das Austarieren interkultureller Unterschiede sensibilisiert In diesem Rahmen werden auszligerdem die Vo-raussetzungen zur Entwicklung von Fuumlh-rungsqualifikationen insbesondere auch in international agierenden Unternehmen ge-schaffenldquo
Auszug bdquoDie Absolventen haben gelernt Aufgaben in arbeitsteilig organisierten international zusammengesetzten Teams zu uumlbernehmen selbstaumlndig zu bearbeiten die Ergebnisse anderer aufzunehmen und die eigenen Ergebnisse wirkungsvoll zu kommunizieren Sie sind daher in bestimm-tem Ausmaszlig in der Lage Projekte zu lei-tenldquo
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Auszug bdquoDer Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Europa-Universitaumlt Viadrina erfuumlllt die Qualitaumltsanforderungen fuumlr Bachelor-Studiengaumlnge und kann von [hellip] akkreditiert werden Der Studiengang entspricht den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) den Anforderungen des Akkreditierungsrates sowie den Anforderungen des nationalen Qualifi-kationsrahmens in der jeweils zum Zeitpunkt der Verfahrenseroumlffnung geltenden Fassung Er ist modular gegliedert mit ECTS-Punkten versehen und schlieszligt mit dem akademischen Grad bdquoBachelor of Scienceldquo ab Der Grad wird von der Hochschule verliehen Bei der Bewertung wurden die Selbstdokumentation und die Ergebnisse der Begutachtung vor Ort beruumlcksichtigt Unter besonderer Beruumlcksichtigung der Strategie und Ziele der Konzeption der Ressourcen und Dienstleistungen sowie der Qualitaumltssicherung handelt es sich um ein Programm das die Qualitaumltsanforderungen insgesamt erfuumlllt in einer Reihe von Faumlllen uumlbertrifft und in einem Fall als exzellent bewertet worden ist Entwicklungspotenzial sehen die Gutachter in der systemati-schen und formativen Vermittlung uumlberfachlicher Qualifikationen und Kompetenzen insbesondere der Fuumlhrungskompetenzen Staumlrken sehen die Gutachter in der Kooperation mit wissen-schaftlichen Einrichtungen insbesondere im Ausland im umfassenden Einsatz von Tutoren den didaktischen Ansaumltzen und Uumlberlegungen der wissenschaftlichen Qualitaumlt des Lehrpersonals und in der exzellenten Raum- und Bibliotheksausstattung [hellip] Die Zielsetzungen sind sowohl in fachlicher Hinsicht als auch unter Kompetenzgesichtspunkten insgesamt logisch und nach-vollziehbar und lassen eine systematische und zuumlgige Realisierung im Studium erwarten [hellip] Die Gutachter haben den Eindruck gewonnen dass im Studiengang eine fundierte wissen-schaftlich-methodische Ausbildung mit einer angemessenen Berufsfeldqualifizierung verbunden wird Dabei wird zu Recht besonderer Wert auf die Vermittlung von Methoden gelegt deren Beherrschung auch die Loumlsung bisher unbekannter betriebswirtschaftlicher fachlicher Probleme erlauben soll Ebenso wird der Foumlrderung der Persoumlnlichkeits-persoumlnlichen Entwicklung ein angemessener Stellenwert eingeraumlumt [hellip] Das Studiengangkonzept und die angestrebten Qualifikations- und Kompetenzziele sind aufeinander abgestimmt Der Studiengang entspricht der Anwendung der den Qualifikationsstufen zugeordneten Deskriptorenldquo
86
Gepruumlfter Fachkaufmann
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Die Qualifikation Gepruumlfter Fachkaufmann ist untergliedert in die Bereiche Einkauf und Logistik Auszligenwirt-schaft Buumlromanagement Marketing Personalmanagement Bilanzbuchhaltung Organisation Vertrieb Verwal-tung im Gesundheitswesen sowie Werbung und Kommunikation
Gepruumlfte Fachkaufleute arbeiten in allen Bereichen der Wirtschaft in Industrie- und Handelsunternehmen in groszligen Handwerksbetrieben und Dienstleistungsbereich Sie arbeiten auch in leitender Funktion z B in Import-Exportabteilungen von Unternehmen wie auch im Einkauf oder Verkauf oder in anderen Fachabteilungen Dar-uumlber hinaus sind sie mitunter auch in Auslandsniederlassungen taumltig oder als selbststaumlndige Handelsmittler im Import-Exportgeschaumlft Auf der Ebene des mittleren Managements koumlnnen sie auch fremdsprachlich alle Fach-und Fuumlhrungsaufgaben zur Planung Anbahnung und Abwicklung von Geschaumlften eigenstaumlndig und verantwort-lich ausfuumlhren Sie uumlbernehmen zudem Aufgaben im Personalwesen und in der Kundenpflege
Gepruumlfter Fachkaufmann ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbil-dungsgesetz (BBiG)
Die Qualifikation baut auf einem Berufsabschluss und entsprechender Berufspraxis auf
Vorbereitungslehrgaumlnge auf die Weiterbildungspruumlfung werden in der Regel in Teilzeit durchgefuumlhrt und dauern 1-2 Jahre bei Vollzeitunterricht 6-12 Monate Fuumlr die Zulassung zur Pruumlfung ist die Teilnahme an einem Lehr-gang nicht verpflichtend
Neben dem gepruumlften Fachkaufmann als funktionsbezogener Fortbildungsgang gibt es auch den gepruumlften Fachwirt als branchenbezogener Fortbildungsgang der fuumlr vergleichbare Positionen eingesetzt werden kann z B Technischer Fachwirt Handelsfachwirt Industriefachwirt usw
Fachkaufleute verfuumlgen
Wissen hellipuumlber breites und integriertes berufliches Wissen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklung als Grundlage fuumlr die eigenstaumlndige Ausuumlbung komplexer fachlicher und verantwortlicher Aufgaben der Planung Fuumlhrung Organisation und Kontrolle unter Nut-zung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente
Fertigkeiten hellipuumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld
hellipuumlber Kompetenzen neue Loumlsungen zu erarbeiten und unter Beruumlcksichtigung unter-schiedlicher Maszligstaumlbe zu beurteilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
hellipuumlber die Befaumlhigung den Dienstleistungsprozess auch als Wertschoumlpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitaumltsmanagementmaszlignahmen einer zielgerichteten Loumlsung zuzufuumlhren sowie neue Strategien Strukturen Systeme Prozesse oder Verhaltensweisen in der Organisation umzusetzen
Sozialkompetenz hellipuumlber Kompetenzen um Auszubildende Mitarbeiter und Teams zu leiten und zu motivie-ren sowie zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Moumlglichkeit von interdisziplinaumlrer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit zu erkennen und zu nutzen
Selbstaumlndigkeit hellip uumlber die Befaumlhigung Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse zu definieren zu reflektieren und zu bewerten sowie Lern- und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig zu ge-stalten
87
2 Beispiel
Bildungsgang Gepruumlfter Fachkaufmann fuumlr Auszligenwirtschaft
Bundesweit einheitlich nach BBiG geregelte berufliche Weiterbildung
Rechtliche Grundlagen
deg Verordnung uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Fachkaufmann fuumlr Auszligenwirtschaft vom 19 Juli 2005 (BGBl I S 2191)
Abschluss deg Fortbildungspruumlfung bei der zustaumlndigen Stelle
deg Gepruumlfter Fachkaufmann fuumlr Auszligenwirtschaft
Qualifikation deg Gepruumlfter Fachkaufmann fuumlr Auszligenwirtschaft
(befaumlhigt Aufgaben im mittleren bzw oberen Fuumlhrungsbereich zu uumlbernehmen)
Anschluss Der Zugang zur Hochschule ist geregelt Weiterbildungsoptionen
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 6
Siehe Seite 139
88
Name der Qualifikation
Gepruumlfter Fachkaufmann fuumlr Auszligenwirtschaft
Bundesweit einheitlich nach BBiG geregelte berufliche Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Fachkaufleute fuumlr Auszligenwirtschaft bahnen Import- und Exportgeschaumlfte an und wickeln diese ab Sie arbeiten in nahezu allen Wirtschaftsbereichen Fachkaufleute fuumlr Auszligenwirtschaft sind taumltig in Import- und Exportunternehmen bei Transport- Speditions- und Logistikunternehmen sowie bei Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen die Auslandsgeschaumlfte taumltigen
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Fachkaufmann fuumlr Auszligenwirtschaft vom 19 Juli 2005 (BGBl I S 2191)
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivi-taumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen ein-schlieszliglich der wissenschaftlichen Grundla-gen der praktischen Anwendung eines wissenschaftlichen Faches sowie eines kritischen Verstaumlndnisses der wichtigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikations-rahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumls-se)
oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wissen einschlieszliglich der aktuellen fachli-chen Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wissenschaftlichen Faches
oder
eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikations-rahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beurtei-len auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen12 verantwort-lic h leiten
12 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumenta-tiv vertreten und mit ihnen weiterentwickeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern-und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
Ziel der Pruumlfung ist der Nachweis der not-wendigen Qualifikationen die folgenden Aufgaben unter Beruumlcksichtigung der oumlko-nomischen oumlkologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaf-tens eigenstaumlndig und verantwortlich wahr-
Gepruumlfte Fachkauflaute fuumlr Auszligenwirtschafthellip
deg erkennen volkswirtschaftliche Zusam-menhaumlnge und beurteilen Auswirkungen wirtschaftlicher Maszlignahmen auf das Unternehmen auf Basis der Qualifikati-
Gepruumlfte Fachkaufleute fuumlr Auszligenwirt-schafthellip
deg kommunizieren mit Mitarbeitern Auszu-bildenden Geschaumlftspartnern und Kun-den zielorientiert und fuumlhren Mitarbeiter
Gepruumlfte Fachkaufleute fuumlr Auszligenwirt-schafthellip
deg uumlberwachen Betriebsablaumlufe
deg erstellen Kostenplaumlne uumlberwachen die Kostenentwicklung und achten auf
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nehmen zu koumlnnen
deg Import- Export- un d Transithandelsge-schaumlft e anbahnen un d abwickeln
deg Vorschlaumlg e und Entscheidungshilfe n zur Unternehmenspolitik im Bereic h der au-szligenwirtschaftliche n Aktivitaumlte n entwi-ckeln
deg Kooperatione n mi t Auszligenhandelsunter-nehme n vorbereiten Vertriebs- un d Im-portorganisationen im In- un d Ausland aufbauen
deg Auslandsmarketing plane n un d durch-fuumlhren
deg Fuumlhrungsaufgabe n wahrnehmen
Gepruumlft e Fachkaufleut e fuumlr Auszligenwirtschaf t verfuumlge n uumlber breites un d integriertes Fach-wisse n in de n Bereichen
deg Auszligenhande l
deg Auszligenwirtschaftsrecht
deg Controlling
deg Distributionssystem e plane n un d einset-zen
deg Dokumentensachbearbeitung (Auszligen-handel)
deg Fremdsprachenkorrespondenz
deg Internationaler Zahlungsverkehr
deg Internationales Marketing
deg Kalkulation
deg Kosten- un d Leistungsrechnung
deg Zollvorschriften Zollabwicklung
Die Qualifikatione n umfasse n di e Hand-lungsbereiche
deg Auszligenwirtschaftlich e un d volkswirt-schaftlich e Aspekte
deg Rech t im Auszligenhandel
deg Unternehme n un d Auszligenwirtschaft
deg Internationales Marketing
deg Im- un d Exportabwicklung
deg Kommunikatio n und Organisation
onsschwerpunkte
- Volkswirtschaftlich e Einflussfaktoren un d Zusammenhaumlng e
- Wirtschaftspolitik
- Auszligenwirtschaftssysteme
- Grundzuumlg e des Weltwaumlhrungssys-tem s
- Volkswirtschaftlich e Gesamtrech-nun g
- Organisatione n im Welthande l so-wi e international e Zusammen-schluumlss e un d Vereinbarunge n
deg erkenne n di e Bedeutun g des Rechts im Auszligenhandelsgeschaumlf t un d wende n die zur Erschlieszligung vo n Maumlrkte n und zur Durchfuumlhrun g vo n Auszligenhandelsge-schaumlfte n relevante n Rechtsbestimmun-ge n a n auf Basis der Qualifikationsschwerpunkte
- Auszligenwirtschaftsrelevant e Rechts-bestimmungen
- Rech t des grenzuumlberschreitenden Wirtschaftsverkehrs
- EG-Recht
- Internationales Privatrecht
- Vertragsgestaltung
- Internationale Handelsschiedsge-richtsbarkeit
deg akquiriere n Kunden und Lieferante n im Ausland
deg bereite n Grundsatzentscheidunge n fuumlr Auslandsgeschaumlft e vor un d bewerten diese
deg baue n Import- un d Exportorganisationen im In- un d Auslan d auf und
deg pruumlfe n dabe i die betriebliche n Voraus-setzungen
deg waumlhlen geeignet e Geschaumlftsarte n un d -forme n aus un d erarbeite n Konzepte un d Strategie n zur unternehmensspezi-fische n Umsetzun g au f Basis der Quali-fikationsschwerpunkte
- Unternehmensspezifisch e Umset-zun g auszligenwirtschaftlicher Aktivitauml-ten
- Geschaumlftsforme n i n der Auszligenwirt-
Auszubildende und Projektgruppen si-cher Bei Verhandlunge n un d in Konflikt-faumlllen handeln si e loumlsungsorientier t und beruumlcksichtigen dabe i Methode n der Kommunikatio n und Motivationsfoumlrde-rung
deg leiten di e Mitarbeiter zu selbstaumlndigem verantwortlichem Handel n an motivie-re n und beteiligen dies e a n Entschei-dungsprozessen
deg informiere n un d beteiligen rechtzeitig un d angemesse n Mitarbeiter sowi e be-teiligt e betrieblich e Bereiche
deg moderiere n un d betreue n Gruppen
deg foumlrder n di e zielorientiert e Kooperation un d Kommunikation zwische n und mit de n Mitarbeitern mi t den Fuumlhrungskraumlf-te n sowi e mi t dem Betriebsrat
deg wirke n bei der Planung des Personal-bedarfs mit
deg fuumlhre n Beurteilungen vo n Einzelne n und Gruppe n durc h un d strebe n eine den Befaumlhigunge n der Mitarbeiter angemes-sen e Personalentwicklun g an
deg foumlrder n di e Innovationsbereitschaf t der Mitarbeiter un d wirke n auf ihr e systema-tisch e Weiterbildung innerhalb und au-szligerhalb des Betriebes hin
deg verfuumlge n uumlber interkulturelle Kompetenz
einen wirtschaftlichen und nachhalti-ge n Ablauf
deg planen Qualitaumlts- un d Quantitaumltsvor-gabe n und sorge n fuumlr die Einhaltung
deg koordiniere n un d uumlberwache n die Betriebsprozess e i n Abstimmun g mit de n zustaumlndigen Mitarbeiter n sowie de n beteiligte n betriebliche n Berei-chen
deg gewaumlhrleisten i n enger Zusammenar-beit mi t dem Sicherheitsbeauftragten di e Einhaltun g der Arbeitssicherheits- Umwelt- un d Gesundheitsvorschriften
deg berate n i n Zusammenarbei t mi t den Mitarbeiter n uumlbergeordnet e Pla-nungsgruppe n un d bringen Werkstatt-date n un d Produktionsergebniss e in di e Planungsprozess e ein
deg gestalte n Arbeitsplaumltz e nac h ergono-mische n Gesichtspunkte n un d di e Ar-beitsstaumltten unter Beachtung entsprechender Vorschriften
deg richte n Verordnunge n und Normen ein setzen Weiterentwicklungen im Unternehme n um un d organisieren un d uumlberwache n di e Neuanlaumlufe
deg arbeite n bei der Entwicklun g von Vorschlaumlge n fuumlr neu e Konzepte und Projekt e mi t un d gestalte n de n staumlndi-ge n Arbeits- un d Verbesserungspro-zess
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schaft
- Vertriebsforme n be i der Ausfuhr
- Bezugsforme n be i der Einfuhr
- Dienstleistunge n des Auszligenhandels
- Betriebswirtschaft Controllin g und Qualitaumltsmanagemen t
- Instrument e der Personalfuumlhrung einschlieszliglic h arbeitsrechtlicher As-pekt e
deg planen durchfuumlhre n un d bewerten unter Beachtun g der jeweiligen oumlkonomi-schen rechtliche n und gesellschaftli-che n Rahmenbedingunge n der Zielmaumlrkt e Maszlignahme n des internatio-nalen Marketing und entwickel n Kon-zepte un d Entscheidungshilfen zu unternehmerische n Aktivitaumlte n auf Basis der Qualifikationsschwerpunkte
- Strategisches Export-Marketing
- Marktforschung
- Marketin g Mix
- Bewertun g un d Korrektur der Mar-ketingkonzeption
deg bahne n Import- Expor t un d Transithan-delsgeschaumlft e eigenstaumlndig a n un d wi-ckel n dies e ab
deg bereite n dabe i unter Beachtung der spezifische n Rahmenbedingungen des Unternehmens Entscheidungen fuumlr ein auszligenwirtschaftliches Engagemen t vor be i Beruumlcksichtigung der Risikoanalyse des Zielmarktes sowi e insbesonder e der Pruumlfun g der Rentabilitaumlt sowie der fi-nanztechnische n und logistischen Durchfuumlhrbarkei t au f Basis der Qualifi-kationsschwerpunkte
- Kalkulation
- Finanzierung
- Zahlungsverkehr
- Risikoabsicherung
- Zoll- Devisen- Steuer- und gewer-berechtlich e Bestimmunge n
deg entwickel n Konzept e zur Organisation vo n Projekte n un d Aktivitaumlte n au f inter-nationale n Maumlrkte n un d setze n diese um unter Einsat z vo n Instrumente n des Projektmanagements die Kommunika-
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tion und Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern einschlieszliglich der Entwicklung von Konfliktloumlsungs-strategien Basis sind hier die Qualifika-tionsschwerpunkte
- Projektmanagement
- Interkulturelle Kommunikation
- Moderations- und Praumlsentations-techniken
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Gepruumlfte Fachkaufleute fuumlr Auszligenwirtschaft arbeiten in allen Bereichen der Wirtschaft die im Auszligenhandelsgeschaumlft taumltig sind insbesondere in Handels- Industrie- und Dienstleistungsun-ternehmen Sie arbeiten auch in leitender Funktion in Import-Exportabteilungen von Unternehmen wie auch im Einkauf oder Verkauf oder in anderen Fachabteilungen mit Bezug zum Auszligenhandel Daruumlber hinaus sind sie auch in Auslandsniederlassungen taumltig oder als selbststaumlndige Handelsmittler im Import-Exportgeschaumlft Auf der Ebene des mittleren Managements koumlnnen sie auch fremdsprachlich alle Fach- und Fuumlhrungsaufgaben zur Planung Anbahnung und Abwicklung von Geschaumlften im Auszligenhandel eigenstaumlndig und verantwortlich ausfuumlhren insbesondere
deg Import- Export- und Transithandelsgeschaumlfte anbahnen vertraglich gestalten und abwickeln
deg Vorschlaumlge und Entscheidungshilfen zur Unternehmenspolitik im Bereich der auszligenwirtschaftlichen Aktivitaumlten entwickeln
deg Kooperationen mit Auszligenhandelsunternehmen vorbereiten Vertriebs- und Importorganisationen im In- und Ausland aufbauen
deg Auslandsmarketing planen und durchfuumlhren
deg Fuumlhrungsaufgaben wahrnehmen
Sie verfuumlge n uumlber Kompetenzen zur Bearbeitung vo n umfassende n fachliche n Aufgaben- un d Problemstellunge n sowi e zur eigenverantwortlichen Steuerun g von Prozesse n in Teilbereiche n eines wissenschaftliche n Faches oder i n einem berufliche n Taumltigkeitsfeld Di e Anforderungsstruktur ist durc h Komplexitauml t und haumlufig e Veraumlnderunge n gekennzeichnet
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Fachschule (zwei oder dreijaumlhrig)
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung im postsekundaumlren Bereich (Tertiaumlr B) und ver-mitteln in vielfaumlltigen Bereichen (Agrarwirtschaft Gestaltung Technik Wirtschaft Sozialwesen) in unterschiedli-chen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) nach Landesrecht staatlich anerkannte BerufsabschluumlsseshySie koumlnnen daruumlber hinaus Ergaumlnzungs- bzw Aufbaubildungsgaumlnge sowie Maszlignahmen der Anpassungsweiter-bildung anbietenshy
Fachschulen qualifizieren fuumlr die Uumlbernahme von gehobener Facharbeit und fuumlr Fuumlhrungs- und Management-aufgaben in mittleren und gehobenen Funktionsbereichen die gleichzeitig wissenschaftsorientiert und praxisbe-tont sind Die Lehrplaumlne bauen auf den Kenntnissen und Faumlhigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie denshyErfahrungen mehrjaumlhriger beruflicher Taumltigkeit auf und orientieren sich eng an der betrieblichen Praxis und denshyaktuellen fachwissenschaftlichen Bezugsdisziplinenshy
Es werden Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben-und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Arbeitsprozessen oder zur beruflichenshySelbstaumlndigkeit erworben Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekenn-zeichnetshy
Im Rahmen der Fachschulausbildung ist i d R der Erwerb der Fachhochschulreife moumlglich Studienwillige koumln-nen sich zudem i d R Qualifikationen fuumlr den Hochschulbereich anrechnen lassenshy
Mit dem Bestehen der Abschlusspruumlfung werden die oben beschriebenen hohen Qualifikationsanspruumlche nach-gewiesen Das bedeutet dass mindestens die folgenden Lernergebnisse bestaumltigt werdenshy
Die Absolventenhellip
Wissen hellipverfuumlgen uumlber vertiefte sprachliche (fachbezogene) Kompetenzen in Deutsch und i d R in Englisch
hellipverfuumlgen uumlber wissenschaftsorientierte fachuumlbergreifende Kenntnisse und Faumlhigkei-ten in Grundlagenfaumlchern (Natur- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
hellipverfuumlgen uumlber ein breites und integriertes Wissen der fachlichen Domaumlne einschlieszliglich der neuesten fachliche Entwicklungen
hellipbesitzen die Faumlhigkeit dieses umfassende Fachwissen in komplexen sich veraumlndern-den fachlichen Situationen zielsicher anzuwenden
Fertigkeiten hellipverfuumlgen uumlber die kognitiven und fachpraktischen Faumlhigkeiten und Fertigkeiten die eine praxisorientierte Fuumlhrungskraft besitzen muss (z B argumentativ uumlberzeugen Berechnungen erstellen Versuche und Demonstrationen planen und durchfuumlhren)
hellipkoumlnnen Projektarbeiten oder Geschaumlfts- und Arbeitsprozesse selbstaumlndig planen durchfuumlhren praumlsentieren und bewerten
hellipreflektieren kritisch alternative Loumlsungswege und treffen eine begruumlndete Auswahl
Sozialkompetenz hellipanalysieren als Mitglieder einer mittleren Fuumlhrungsebene Fuumlhrungsstil und Fuumlh-rungsstrategien und wenden diese gezielt an
hellipfuumlhren Mitarbeitergespraumlche professionell und erkennen und steuern gruppendyna-mische Prozesse
hellipnehmen Personalmanagement- und Organisationsaufgaben erfolgreich wahr und foumlrdern Teamarbeit
Selbstaumlndigkeit hellipuumlbernehmen fuumlr ihre berufliche Weiterbildung Verantwortung
hellipdefinieren fuumlr sich und ihren Arbeitsbereich selbstaumlndig Ziele entwickeln Umset-zungsstrategien und kontrollieren und bewerten (Zwischen-) Ergebnisse
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2 Beispiel
Beispiel A
Bildungsgang Fachschule Technik Fachrichtung Maschinentechnik in Baden Wuumlrttemberg (2 Jahre)
Nach Landesrecht geregelte berufliche Weiterbildung
Rechtliche Grundlagen
deg Verordnung des Kultusministeriums uumlber die Ausbildung und Pruumlfung an den zweijaumlhri-gen Fachschulen fuumlr Technik und fuumlr Gestaltung vom 25061999
deg Bildungsplan fuumlr die Fachschule fuumlr Technik Fachrichtung Maschinentechnik vom No-vember 1999
Empfehlungenshy Vereinbarungenshy
deg Rahmenvereinbarung uumlber Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07112002 idF vom 27022013)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Abschluss deg Staatliche Abschlusspruumlfung
deg Fachhochschulreife bei Bestehen der Zusatzpruumlfung
Qualifikation deg Staatlich gepruumlfter Techniker fuumlr Maschinentechnik (befaumlhigt fuumlr leitende Aufgaben)
Anschluss Die Anerkennung des Abschlusses der Fachschule bei der Eintragung in die Handwerksrol-le und bei Ablegung der Meisterpruumlfung im Handwerk richtet sich nach den einschlaumlgigen Bestimmungen der Handwerksordnung
Der Zugang zur Hochschule ist geregelt Weiterbildungsoptionen
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Name der Qualifikation
Staatlich gepruumlfter Techniker fuumlr Maschinentechnik
Fachschule Technik in Baden-Wuumlrttemberg Fachrichtung Maschinentechnik (2 Jahre) Landesrechtlich geregelte Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Staatlich gepruumlfte Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik bzw Maschinenbautechnik entwickeln berechnen und konstruieren Maschinen und Anlagen fuumlr die unterschiedlichsten Wirt-schaftsbereiche und Anwendungszwecke Zudem montieren sie diese und halten sie instand Auszligerdem sorgen sie dafuumlr dass alle benoumltigten Materialien und Betriebsstoffe zur Verfuumlgung stehen
Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik bzw Maschinenbautechnik arbeiten in erster Linie fuumlr Betriebe des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Elektromaschinen- und Fahrzeug-baus Sie sind auch fuumlr Unternehmen taumltig die Geraumlte der Mess- Steuerungs- und Regelungstechnik der Feinmechanik und Optik sowie der Medizintechnik produzieren Ingenieurbuumlros fuumlr technische Fachplanung eroumlffnen weitere Taumltigkeitsfelder Daruumlber hinaus koumlnnen Betriebe des Metallbaus oder Hersteller von technischen Kunststoffteilen als Arbeitgeber infrage kommen Bisweilen sind sie auch in der oumlffentlichen Verwaltung im Ressort Wirtschaftsfoumlrderung beschaumlftigt
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung des Kultusministeriums uumlber die Ausbildung und Pruumlfung an den zweijaumlhrigen Fachschulen fuumlr Technik und fuumlr Gestaltung vom 25061999
deg Bildungsplan fuumlr die Fachschule fuumlr Technik Fachrichtung Maschinentechnik in Baden-Wuumlrttemberg vom November 1999
deg Rahmenvereinbarung uumlber Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07112002 idF vom 27022013)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen einschlieszlig-lich der wissenschaftlichen Grundlagen der praktischen Anwendung eines wissenschaftli-chen Faches sowie eines kritischen Verstaumlnd-nisses der wichtigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hoch-schulabschluumlsse)
oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wissen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwick-lungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wis-senschaftlichen Faches
oder
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entspre-chend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hoch-schulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beur-teilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen13 verant-wortlic h leiten
13 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumen-tativ vertreten und mit ihnen weiterentwi-ckeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern- und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
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eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Staatlich gepruumlfte Techniker fuumlr Maschinen-technik werde n waumlhren d ihrer Ausbildung au f di e vielfaumlltige n technologischen organisatori-sche n un d kooperative n Aufgaben in den Be-triebe n der Maschinentechnik vorbereitet
Die Faumlcher Betrieblich e Kommunikation Berufsbezogenes Englisch un d Betriebswirt-schaftslehre festigen un d erweiter n di e sozia-len kommunikative n un d betriebswirtschaftliche n Kompetenzen Si e werden berufsbezogen unterrichtet
Staatlich gepruumlfte Maschinenbautechniker hellip
verfuumlgen uumlber ein breites und integriertes Wis-sen einschlieszliglich der neuesten fachlichen Entwicklungen in den Bereichen
deg Technisch e Mathematik
- Linear e Gleichunge n und Gleichungs-systeme Ungleichungen
- Potenzen Wurzeln und quadratische Gleichunge n
- Funktionen
- Analytisch e Geometrie in der Ebene
- Trigonometrie Saumltz e aus der Drei-ecksgeometri e
- Differenzial- und Integralrechnung
deg Informationstechnik
- Erwer b vo n Kenntnisse n un d Fertigkei-te n durc h de n exemplarische n Umgan g mi t einer Standardsoftware di e das Einarbeiten i n speziell e Anwendersoft-war e wie SPS CNC PPS CA D er-leichtern
- exemplarischer Einblick i n eine Pro-grammiersprache um di e Grundstruk-ture n im Aufba u eines Programmes fuumlr ei n Informationsverarbeitungssystem zu verstehen
deg Technisch e Physik
- verfuumlge n uumlber grundlegend e Begriffe un d Gesetzmaumlszligigkeiten der fuumlr ihr Fachgebie t maszliggebende n Naturwis-senschaft
- erfasse n physikalisch e Fragestellun-
Praxisbezug und Handlungsorientierung werde n besonders durc h de n geraumltebezoge-ne n Unterricht gefoumlrdert Er umfasst z B de n Einsat z vo n Computern Maschinen un d Geraumlten und kann uumlber alle Faumlcher hinweg erteilt werden Der geraumltebezogene Unter-richt ist in der Rege l mi t einem Stundenum-fang von ca 25 bezogen auf die Gesamtstundenzahl vorgesehen
Sie hellip
deg verfuumlgen uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komple-xer Probleme in Anwendung der Fertig-keiten aus den Bereichen
- Technisch e Mathematik
- Informationstechnik
- Technisch e Physik
- Qualitaumltsmanagement
- Technisch e Kommunikation
- Fertigungstechnik
- Konstruktion
- Automatisierungstechnik
- Produktionsorganisation
- Selbstaumlndig e Projektarbeit
deg erarbeite n neue Loumlsunge n und beurtei-le n dies e unter Beruumlcksichtigun g unter-schiedlicher Maszligstaumlbe auc h bei sich haumlufi g aumlndernden Anforderungen
deg sin d i n der Lage die Aufgaben und Problem e der maschinentechnischen Fertigungsbetrieb e z u erkennen zu strukturieren zu analysiere n und z u be-urteilen
deg koumlnne n organisatorisch e un d zugleich wirtschaftlich e Loumlsungen entwickel n und einfuumlhren
deg erstellen zum Nachweis der erworbenen Kompetenzen eine Technikerarbeit
Im zweite n Jahr der Ausbildung is t nebe n dem Unterrich t ein e Technikerarbeit selb-staumlndig anzufertigen Mit ihr sol l di e Faumlhig-kei t nachgewiese n werden im Sinn e vo n Schluumlsselqualifikatione n wissenschafts-propaumldeutisc h arbeiten faumlcheruumlbergrei-
Die Fachschuumller erwerben neben Fach-kompeten z auc h Human- Kommunikati-ons- un d Sozialkompetenz Dies e Befaumlhigungen sind au f betriebliche Bege-benheiten ausgerichte t und sollen u a uumlber Fallstudien Rollenspiele und grup-pendynamische Uumlbungen vermittelt wer-den Die muumlndliche und schriftliche Sprachkompetenz muss in allen Lehr-planeinheiten gepflegt werden
Sie hellip
deg verfuumlgen uumlber Eigenverantwortlichkeit Teamfaumlhigkeit Kommunikationsfaumlhig-kei t sowie Durchsetzungsvermoumlgen
deg passe n sic h der Veraumlnderun g vo n Quali-fikationsprofilen und Fuumlhrungstechniken flexibe l an
deg fuumlhren und organisieren ein Unterneh-men
deg reagieren sensibe l auf Veraumlnderungen im organisatorischen technologischen Managementbereich
deg setzen Kommunikationsmodelle und Kommunikationstechniken um
deg wenden Motivationstechniken und moti-vationsfoumlrdernde Maszlignahmen an
deg analysieren Konfliktsituationen und wenden Konfliktbewaumlltigungsstrategien an
deg analysiere n Fuumlhrungsverhalten unter-scheide n Fuumlhrungstechnike n un d wen-den diese an
deg nehme n Personalmanagementaufgaben wahr
deg dokumentieren kenne n Praumlsentations-technike n und wenden dies e an
deg wende n Moderationstechnike n an
deg verfuumlge n uumlber Fremdsprachenkompe-ten z in Englisc h auf GER-Nivea u B2 (Auf diesem Niveau zielt der Fremd-sprachenunterrich t sowoh l auf einen dif-ferenzierten sprachlichen Ausdruck als auch au f zunehmende inhaltliche Kom-plexitaumlt Zur Vermittlung kommunikativer Kompetenzen werden die Fachschuumller
Im Themenbereich Lernen und Arbeiten wird besonderes Augenmerk au f die Ent-wicklung der Selbstkompeten z gelegt Hier werden neben den Einfluumlssen au f den per-soumlnlichen Lernprozess auch die Themenstel-lungen Lern- und Arbeitsvoraussetzungen sowie Lern- und Arbeitstechniken eingehend behandelt
Besonders im Rahmen der Erstellung der Technikerarbeit werden sehr hohe Anspruuml-che an die Fachschuumller gestellt Die The-menstellung muss in Absprache mit einem Unternehmen gefunden werden die erfor-derlichen Informationen zusammengestellt und das Projek t im Rahmen der Arbeit er-stellt werden Das gesamt e Zeitmanagement sowie die Dokumentation werden von den Schuumllern eigenverantwortlich erstellt wobei der Umfang der Dokumentation nicht selten weit mehr als 100 Seiten umfasst Die Bera-tun g durc h di e Fachlehrer bezieht sic h in der Rege l ausschlieszliglich auf fachliche Problem-stellungen
Siehellip
deg analysieren die Aufgabenstellungen
deg beschaffen und waumlhlen Informationen aus
deg werten Informationen
deg entwickeln Loumlsungsstrategien
deg loumlsen Aufgaben und stellen Ergebnisse zusammen
deg hinterfrage n Arbeitsstrategien und Ergeb-nisse
deg verfuumlgen uumlber lernpsychologische Faumlhig-keiten
deg steuern zielorientiert die Wertschoumlpfungs-kette des Unternehmens (Qualitaumlt Zeit Kosten Kundenzufriedenheit)
deg verfuumlgen uumlber Kompetenzen des Erken-nens von Zusammenhaumlngen im Unter-nehmen Kenntnisse von Qualitaumltsmanagementelementen ein-schlieszliglich der entsprechenden Quali-taumltsmanagementwerkzeugen
deg fuumlhren Selbstbestimmung und Selbstkon-troll e erfolgreic h durch
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gen systematisch und uumlbertragen diese exemplarisch auf Anwendungen aus dem Bereich der Maschinentechnik Dies beinhaltet auch den sicheren Um-gang mit der grafischen Darstellung physikalisch-technischer Vorgaumlnge in Diagrammen und Tabellen
deg Qualitaumltsmanagement
- kennen die Ziele des Qualitaumltsmana-gements und setzen sie durch geeig-nete Maszlignahmen um
- sind dadurch befaumlhigt in ihren spaumlte-ren Taumltigkeitsbereichen das Qualitaumlts-bewusstsein der Mitarbeiter zu foumlrdern und in Qualitaumltszirkeln wirksam mitzu-arbeiten
deg Technische Kommunikation
- technische Unterlagen wie Zeichnun-gen Stuumlcklisten Arbeits- sowie Mon-tageplaumlne und andere Informationstraumlger analysieren und von Hand bzw computerunterstuumltzt zu er-stellen
- Kenntnisse entsprechender Normen aktualisieren bzw diese Normen ver-stehen und verwenden
- Verbindungselemente berechnen und aus Katalogen auswaumlhlen
- Konstruktionen grundlegender Verbin-dungstechniken werkstoff- beanspru-chungs- und kostengerecht gestalten
deg Fertigungstechnik
- beurteilen Fertigungsverfahren und lei-ten daraus Anwendungen Grenzen und Wirtschaftlichkeit unter Einbezie-hung von Kenntnissen aus anderen Lernbereichen ab
- waumlhlen die dazu noumltigen Werkzeuge Werkzeugmaschinen und Fertigungs-einrichtungen verfahrensabhaumlngig und fertigungsgerecht aus und ordnen die-se zu
- erfassen dabei neben der betrieblichen Kostenverantwortung die Auswirkun-gen auf Mensch Betrieb und Umwelt bewusst
- erstellen anhand von Fertigungs- und Arbeitsplaumlnen CNC-Programme fuumlr
fend denken und arbeiten sowie Arbeits-ergebnisse angemessen praumlsentieren zu koumlnnen Die Themen werden im Rahmen der Bildungs- und Lehrplaumlne auf Vorschlag des Schuumllers von der Schule spaumltestens sechs Monate vor Ende der Ausbildung festgelegt Hierbei handelt es sich in den meisten Faumlllen um reale Problemstellun-gen aus der Wirtschaft Die Ergebnisse der Technikerarbeit werden durch eine Praumlsentation vorgestellt und als Teil der Abschlusspruumlfung bewertet
mit der berufsgruppentypischen Fach-sprache vertraut gemacht und damit zum Informationsaustausch auf interna-tionaler Ebene befaumlhigt Voraussetzung dafuumlr ist eine kulturelle Kompetenz die einen sensiblen Umgang mit anderen Kulturen (z B unterschiedliche Verhal-tensweisen und Umgangsformen) er-moumlglicht)
deg im Rahmen einer Projektarbeit ein fachliches Problem analysieren und strukturieren
deg planen erstellen und praumlsentieren eine Technikerarbeit
deg begruumlnden im Rahmen eines Kolloqui-ums zur Projektarbeit ihre Arbeitsergeb-nisse
Im Endergebnis ergibt sich folgendes Bild
Der Absolvent einer Fachschule kann Gruppen verantwortlich leiten und ihre Arbeitsergebnisse vertreten Komplexe fachbezogene Probleme kann er gegen-uumlber Fachleuten argumentativ vertreten und die fachliche Entwicklung anderer gezielt foumlrdern
deg sind sich neben der betrieblichen Kosten-verantwortung des Konstrukteurs seiner besonderen Verantwortung hinsichtlich Gesellschaft sowie Sicherheitsfragen Energie und Umwelt bewusst
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Werkstuumlcke fertigen die Werkstuumlcke und optimieren den Fertigungsablauf
deg Konstruktion
- konzipieren weitgehend selbstaumlndig unter Anwendung geeigneter Metho-den und Hilfsmittel einschlieszliglich ver-fuumlgbarer CAD-Systeme nach den Arbeitsschritten des methodischen Konstruierens entwerfen in Grundzuuml-gen und arbeiten beispielhaft ein Ein-zelteil dazu aus
- bewerten unter gegebenen Zielsetzun-gen und Randbedingungen alternative Loumlsungsmoumlglichkeiten vergleichend und treffen eine Auswahl
deg Automatisierungstechnik
- verfuumlgen aufgrund der staumlndig fort-schreitenden Automatisierung in der Fertigungstechnik und in der Montage uumlber die notwendige Handlungskompe-tenz insbesondere im Bereich der Steuerungs- und Regelungstechnik
- entwickeln neben der Beherrschung der benoumltigten Technik flexibles Den-ken und Handeln unter Einbeziehung von Wirtschaftlichkeit sowie humanitauml-ren und rechtlichen Gesichtspunkten
- verfuumlgen uumlber Bewusstsein fuumlr Sicher-heitsfragen Energie und Umwelt
deg Produktionsorganisation
- handeln unter betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen
- denken und handeln entscheidungsori-entiert kosten und risikobewusst und beruumlcksichtigen Zielsetzungen uumlber das Oumlkonomische hinaus
deg Selbstaumlndige Projektarbeit
- Technikerarbeit planen durchfuumlhren und praumlsentieren (Zielformulierung Zeitmanagement Informationsbeschaf-fung Materialien Vortrag Dokumenta-tion)
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Die an Fachschulen fuumlr Technik vermittelte berufliche Qualifikation orientiert sich eng an den Erfordernissen der beruflichen Praxis und der Stellung der Absolventen in den Betrieben Auf-bauend auf abgeschlossener Berufsausbildung und einschlaumlgiger Berufserfahrung befaumlhigt die Ausbildung den schnellen technologischen Wandel zu bewaumlltigen und die sich daraus erge-benden Entwicklungen der Wirtschaft mitzugestalten Die Personalfuumlhrungskompetenz und die Faumlhigkeit kostenbewusst zu handeln werden besonders gefoumlrdert Diese ganzheitliche berufliche Qualifikation ermoumlglicht den Anforderungen der mittleren Fuumlhrungsebene und einer selbststaumlndigen Taumltigkeit zu entsprechen Die Maschinenbautechniker sind durch eine breit
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angelegte Ausbildung in der Lage in den Bereichen Entwicklungs- und Betriebsmittelkonstruktion Produktionsplanung und Produktionssteuerung Fertigung Qualitaumltskontrolle und Versuch sowie im technischen Kundendienst oder Verkauf taumltig zu werden Daruumlber hinaus verfuumlgen sie in Anbetracht der zunehmenden internationalen Verflechtung der Unternehmen in der Regel uumlber die Faumlhigkeit zur Kommunikation in Fremdsprachen insbesondere in berufsbezogenem Englisch
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderun-gen gekennzeichnet
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Beispiel B
Bildungsgang Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft in Baden Wuumlrttemberg (2 Jahre)
Nach Landesrecht geregelte berufliche Weiterbildung
Rechtliche Grundlagen
deg Verordnung des Kultusministeriums uumlber die Ausbildung und Pruumlfung an den zweijaumlhri-gen Fachschulen fuumlr Wirtschaft vom 27061999
Bildungsplan fuumlr die Fachschule fuumlr Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft in Baden-Wuumlrttemberg vom 25081999
Empfehlungen Vereinbarungen
deg Rahmenvereinbarung uumlber Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07112002 idF vom 27022013)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Abschluss deg Staatliche Abschlusspruumlfung
deg Fachhochschulreife bei Bestehen der Zusatzpruumlfung
Qualifikation deg Staatlich gepruumlfter Betriebswirt (befaumlhigt fuumlr leitende Aufgaben)
Anschluss Der Zugang zur Hochschule ist geregelt Weiterbildungsoptionen
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Name der Qualifikation
Staatlich gepruumlfter Betriebswirt
Fachschule Wirtschaft in Baden-Wuumlrttemberg Fachrichtung Betriebswirtschaft (2 Jahre) Landesrechtlich geregelte Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Betriebswirte planen organisieren und kontrollieren als oumlkonomisch versierte Generalisten Wirtschafts- und Verwaltungsvorgaumlnge Sie uumlbernehmen qualifizierte Fach- und Fuumlhrungsaufgaben in der mittleren Fuumlhrungsebene vieler Wirtschaftszweige Sie arbeiten in Industrie- Handels- und Dienstleistungsunternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige Auch in der oumlffentlichen Verwaltung koumlnnen sie beschaumlftigt sein
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung des Kultusministeriums uumlber die Ausbildung und Pruumlfung an den zweijaumlhrigen Fachschulen fuumlr Wirtschaft vom 27061999
deg Bildungsplan fuumlr die Fachschule fuumlr Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft in Baden-Wuumlrttemberg vom 25081999
deg Rahmenvereinbarung uumlber Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02112002 idF vom 27022013)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivi-taumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen ein-schlieszliglich der wissenschaftlichen Grundlagen der praktischen Anwendung eines wissen-schaftlichen Faches sowie eines kritischen Verstaumlndnisses der wichtigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse)
oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wis-sen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wis-senschaftlichen Faches
oder
eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entspre-chend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hoch-schulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beur-teilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen14 verantwort-lic h leiten
14 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumenta-tiv vertreten und mit ihnen weiterentwickeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern-und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
Die Ausbildung zum bdquoStaatlich gepruumlften Be- Praxisbezug und Handlungsorientierung sind Die Fachschuumller erwerben neben Fachkom- Der staatlich gepruumlfte Betriebswirt muss
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triebswirtldquo ist darauf ausgerichtet die Absol-vente n zu befaumlhigen kaufmaumlnnisch e Taumltigkei-te n im mittlere n Managemen t vo n Wirtschaf t un d Verwaltung selbstaumlndig un d verantwortlich wahrzunehmen
Die Absolvente n de r Fachschul e verfuumlge n uumlber profund e Fachkenntniss e au f dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehr e und a n de n Schnittstelle n zur Volkswirtschaftslehre IuK-Anwendungen Rech t und Wirtschaftsmathe-matik
Staatlic h gepruumlft e Betriebswirt e koumlnne n hellip
deg volkswirtschaftlich e Zusammenhaumlnge verstehe n sowi e gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingunge n und dere n Ein-fluumlss e auf ei n Unternehme n analysieren
deg geldpolitisch e Wirkunge n vo n Entschei-dunge n de r Zentralbanke n beurteilen
deg wirtschaftspolitisch e un d weltwirtschaft-liche Einflussfaktore n au f ei n Unter-nehme n analysieren
deg au f Konte n buche n un d mi t Hilf e der Abgrenzungsrechnun g au s dem steuer-liche n Jahresabschlus s da s Betriebser-gebni s ermitteln
deg bilanziell e Kennzahle n ermittel n und beurteilen
deg di e betriebliche n Leistungen mi t Hilfe der Vollkosten- un d Deckungsbeitrags-rechnun g kalkulieren
deg Weg e der Beschaffun g vo n Kapita l un-terscheide n und Finanzierungskennzif-fer n analysieren
deg Moumlglichkeite n der Kreditbeschaffung un d verschieden e Leasingarten beurtei-len
deg wesentlich e Rechtsgrundlagen des pri-vate n un d oumlffentliche n Rechts analysie-re n (BGB HGB Arbeitsrecht Steuerlehre)
deg mi t Hilf e mathematischer un d statischer Verfahre n Entscheidunge n im wirt-schaftliche n Bereic h herbeifuumlhren
deg Marktprognose n analysiere n und Maszlig-nahme n der Marketinginstrument e er-laumlutern
deg Leistungsprozess e eines Unternehmens
wesentliche Elemente des Unterrichts an der Fachschul e fuumlr Wirtschaft Dies erforder t de n Einsat z vo n Unterrichtsforme n wie z B Projektmethode Fallstudie Planspie l un d Rollenspiel I n de n Lehrplaumlne n sin d durch-gehen d zeitlich e Ressource n fuumlr dies e hand-lungsorientiert e Themenbearbeitun g vorgesehen
Die Absolvente n de r Fachschul e verfuumlge n uumlbe r ein sehr breites Spektrum a n Methode n zu r Bearbeitun g komplexer Probleme Sie sin d i n der Lage Loumlsunge n zu erarbeite n un d neu e Verfahre n zu entwickel n un d z u bewerten
Sie hellip
deg bearbeiten Beleggeschaumlftsgaumlng e mit einem Finanzbuchhaltungsprogramm
deg bewerte n Bilanzpositionen und erstel-le n eine n Jahresabschlus s nac h ge-setzliche n Vorgaben
deg analysiere n eine n Jahresabschluss mi t Hilf e de r Tabellenkalkulation
deg bereite n Daten eine s Jahresabschlus-se s mi t Hilfe eine s Grafikprogramms auf
deg berechne n de n Finanzbedar f und die Wirtschaftlichkei t vo n Investitionen mit Hilfe eines Tabellenkalkulationspro-gramms un d treffen Finanzierungs- un d Investitionsentscheidungen
deg durchdringe n anfallende Rechtsprob-lem e eigenstaumlndig anhand der Geset-ze
deg erkenne n Entscheidungsmoumlglichkei-te n in de n vo n Gesetz und Rechtspre-chun g gesetzten Grenzen
deg nehme n personalwirtschaftlich e Auf-gabe n selbstaumlndig wahr
deg beurteile n die verschiedene n Quali-taumltsmanagementmodelle
deg betreiben begruumlnde t Organisations-entwicklung
deg erstellen ein e Marktprognos e und planen entwickel n und kontrollieren marketingpolitisch e Maszlignahmen
deg entwickel n zielgruppengerech t unter Nutzung de s Marketing-Mi x ein Mar-
petenz auch Human- Kommunikations- und Sozialkompetenz Dies e Befaumlhigunge n sind au f betrieblich e Begebenheiten ausgerichte t un d solle n u a uumlber Fallstudien Rollenspie-l e un d gruppendynamisch e Uumlbunge n vermit-tel t werden Die muumlndlich e und schriftlich e Sprachkompeten z muss i n allen Lehr-planeinheite n gepflegt werden
Der staatlic h gepruumlft e Betriebswir t muss nac h de n Vorgaben des Lehrplans in der Lag e sein mi t Mitarbeiter n produktiv zu-sammenzuarbeiten un d die im Rahme n seine r berufliche n Kompetenz erforderliche n auszligerbetriebliche n Kontakt e zu pflegen Dies setz t eine umfassend e Kommunikati-onsfaumlhigkei t voraus die auc h die Faumlhigkei t der Problemdarstellung zum Berichten zur Beschreibun g eigener Vorstellunge n un d Idee n einschlieszligt
Sie hellip
deg arbeite n im Team
deg beurteile n Stoumlrungen im Motivations-fluss
deg analysiere n Strategien zu r Konflikt-vermeidun g und -bewaumlltigung
deg koumlnne n verantwortungsvolle Aufgaben selbstaumlndig uumlbernehmen
deg koumlnnen eigene Erfahrungen reflektie-rend aufarbeiten
deg praumlsentieren Arbeitsergebnisse und begruumlnden diese
deg im Rahmen einer Projektarbeit ein fachliches Problem analysiere n und strukturieren
deg planen erstellen und praumlsentieren eine Betriebswirtarbeit
deg begruumlnde n im Rahme n eines Kollo-quiums zur Projektarbeit ihr e Arbeits-ergebnisse
deg koumlnne n sic h ne u wachsende n und komplexe n Anspruumlche n a n Fuumlhrung un d Verantwortung stellen
deg verfuumlge n uumlber Fremdsprachenkompe-tenz in Englisc h auf GER-Nivea u B2 (Au f diesem Nivea u ziel t der Fremd-sprachenunterrich t sowoh l au f einen differenzierte n sprachliche n Ausdruck als auc h au f zunehmend e inhaltliche
nach den Vorgaben des Lehrplans in der Lage sein selbstaumlndig Probleme eines Berufsbereichs zu erkennen zu strukturie-ren zu analysieren zu beurteilen und Wege zur Loumlsung zu finden In wechseln-de n und neue n Situationen muumlsse n dabe i kreativ e Idee n un d Loumlsungsansaumltz e entwi-ckelt werden Durc h di e eigenstaumlndige Anfertigung einer Projektarbei t muumlssen di e Fachschuumller sic h selbstaumlndig Wisse n erschlieszlige n und fuumlr anwendungsbezogen e Aufgaben Loumlsunge n suche n und praumlsen-tieren
Sie
deg koumlnne n selbstaumlndi g komplex e Auf-gabe n aus dem Bereic h der Be-triebswirtschaf t analysiere n und bearbeiten
deg koumlnne n fuumlr neu e anwendungsorien-tierte Aufgaben unter Reflexion der moumlgliche n gesellschaftliche n und wirtschaftliche n Auswirkunge n Ziele definieren
deg koumlnne n geeignete Mitte l begruumlndet einsetzen und hierfuumlr Wisse n selb-staumlndig erschlieszligen
deg koumlnnen sich mit ihrer eigenen Per-soumlnlichkeit reflektierend auseinan-dersetzen
deg koumlnnen wirtschaftlich Denken und verantwortlich handeln
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analysieren und optimieren
deg Fragen der Existenzgruumlndun g aufzeigen un d eine n Businessplan erstellen
deg Organisationen vo n Unternehme n ana-lysieren
deg zentrale Unterschied e der Fuumlhrungsthe-orie n reflektieren
deg Aufgaben des Personalmanagements erlaumlutern
deg Fuumlhrungsprozess e beschreibe n und reflektieren
deg Grundlage n der Qualitaumltssicherun g und Qualitaumltsentwicklun g beschreiben
deg Element e der Aufbauorganisatio n und Kernprozess e der Ablauforganisation darstellen
deg Formen Ansaumltz e und Strategie n der Organisationsentwicklun g reflektieren
deg erstellen zum Nachweis der erworbenen Kompetenzen eine Betriebswirtarbeit
ketingkonzept
deg gestalte n den Wande l vo n Organisati-one n unter veraumlnderte n sozio-oumlkonomische n un d politische n Rah-menbedingungen
deg analysiere n Fuumlhrungstheorie n und reflektiere n Fuumlhrungsrollen im berufli-che n Alltag
deg wende n Methode n und Instrumente zur Analyse Beschaffung Nutzung un d Erweiterun g der Personal- und Wissensressource n an
deg verwalte n und werte n Stammdaten mi t Hilf e relationaler Datenbanken aus
deg berechne n mi t Hilfe der Datenverar-beitun g den Materialbedarf
deg optimiere n Beschaffungsprozesse
deg planen steuer n und kontrolliere n Be-schaffungsprozess e mi t de r Hilfe der Datenverarbeitung
deg bearbeiten Kundenauftraumlg e aus dem In- un d Ausland
Im zweite n Jahr der Ausbildung is t nebe n dem Unterrich t ein e Betriebswirtarbei t selbstaumlndig anzufertigen Mi t ih r sol l die Faumlhigkei t nachgewiese n werden im Sinn e vo n Schluumlsselqualifikatione n wissen-schaftspropaumldeutisc h arbeiten faumlcher-uumlbergreifen d denke n und arbeite n sowi e Arbeitsergebniss e angemesse n praumlsentie-re n zu koumlnnen Di e Theme n werde n im Rahme n der Bildungs- un d Lehrplaumln e auf Vorschla g des Schuumllers vo n der Schul e spaumltestens sechs Monate vor End e der Ausbildun g festgelegt Hierbe i handel t es sic h in de n meiste n Faumllle n um real e Prob-lemstellungen aus der Wirtschaft Die Er-gebniss e der Betriebswirtarbeit werde n durc h ein e Praumlsentation vorgestell t und als Tei l der Abschlusspruumlfun g bewertet
Komplexitaumlt Zur Vermittlung kommu-nikativer Kompetenzen werde n die Fachschuumller mi t der berufsgruppenty-pische n Fachsprach e vertrau t ge-mach t un d dami t zum Informationsaustausc h au f internatio-naler Eben e befaumlhigt Voraussetzun g dafuumlr ist ein e kulturelle Kompetenz di e eine n sensible n Umgan g mi t an-dere n Kulture n (z B unterschiedlich e Verhaltensweise n und Umgangsfor-men) ermoumlglicht)
Im Endergebnis ergibt sic h folgendes Bild
Der Absolven t einer Fachschul e kan n Grup-pe n verantwortlic h leite n un d ihr e Arbeitser-gebniss e vertreten Komplexe fachbezogen e Problem e kan n er gegenuumlber Fachleute n argumentativ vertrete n un d die fachlich e Entwicklun g anderer geziel t foumlr-dern
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Die Absolventen sind in der Lage selbststaumlndig Probleme ihres Berufsbereiches zu erkennen zu strukturieren zu analysieren zu beurteilen und Wege zur Loumlsung zu finden In wechseln-den und neuen Situationen entwickeln sie dabei kreativ Ideen und Loumlsungsansaumltze Leitziel dabei ist die Orientierung an wirtschaftlichem Denken und verantwortlichem Handeln In Fuumlh-rungspositionen motivieren fuumlhren und beurteilen sie Mitarbeiter Die Faumlhigkeit zu konstruktiver Kritik und zur Bewaumlltigung von Konflikten ist dabei genauso wichtig wie die Kompetenz zur aufbauenden Teamarbeit Zur Bewaumlltigung von Fuumlhrungsaufgaben im Management beherrschen sie sicher die deutsche Sprache in Wort und Schrift Auf die vielfaumlltigen Anforderungen als Fuumlhrungskraft sei es in der Konstruktion und Fertigung in Buumlroorganisation und Marketing im Service und Kundendienst reagieren sie auch sprachlich angemessen und sicher Daruumlber hinaus verfuumlgen sie in Anbetracht der zunehmenden internationalen Verflechtung der Unternehmen in der Regel uumlber die Faumlhigkeit zur Kommunikation in Fremdsprachen insbesondere in berufsbezogenem Englisch
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Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnde-rungen gekennzeichnet
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Beispiel C
Bildungsgang Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpaumldagogik in Rheinland-Pfalz (3 Jahre)
Nach Landesrecht geregelte berufliche Weiterbildung
Rechtliche Grundlagen
deg Fachschulverordnung fuumlr in modularer Organisationsform gefuumlhrte Bildungsgaumlnge im Fachbereich Sozialwesen vom 02022005 geaumlndert durch Verordnung vom 05042006 (GVBl Rh-Pf S 159)
deg Lehrplan fuumlr die Fachschule Sozialwesen FR Sozialpaumldagogik in Rheinland-Pfalz vom 20052011
deg Rahmenplan fuumlr das Berufspraktikum an der Fachschule Sozialwesen FR Sozialpaumlda-gogik in Rheinland-Pfalz vom 20052011
EmpfehlungenshyVereinbarungenshy
deg Rahmenvereinbarung uumlber Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27112002 idF vom 27022013)
deg Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil fuumlr die Ausbildung von Erziehern an Fach-schulenFachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01122011)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Abschluss deg Staatliche Abschlusspruumlfung
deg Fachhochschulreife bei Bestehen der Zusatzpruumlfung
Qualifikation deg Staatlich anerkannter Erzieher (befaumlhigt fuumlr leitende Aufgaben)
Anschluss Der Zugang zur Hochschule ist geregelt Weiterbildungsoptionen
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 6
Siehe Seite 140-143
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Name der Qualifikation
Staatlich anerkannter Erzieher
Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpaumldagogik in Rheinland-Pfalz (3 Jahre) Landesrechtlich geregelte Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Staatlich anerkannte Erzieher betreuen und foumlrdern Kinder und Jugendliche Sie sind vor allem in der vorschulischen Erziehung in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung taumltig
Sie arbeiten hauptsaumlchlich in Kinderbetreuungseinrichtungen z B in kommunalen und kirchlichen Kindergaumlrten Kinderkrippen Schul- und Betriebskindergaumlrten sowie Horten oder Heimen fuumlr Kinder und Jugendliche Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen Jugendzentren Familien- oder Suchtberatungsstellen Tagesstaumltten Wohnheimen fuumlr Menschen mit Behinde-rung oder in ambulanten sozialen Diensten taumltig Weitere Beschaumlftigungsmoumlglichkeiten bieten Kinderkliniken kirchlich-religioumlse Einrichtungen der Kinderbetreuung Grund- und Sonderschulen oder Internate Jugendorganisationen und Interessenvertretungen sowie Erholungs- und Ferienheime
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Fachschulverordnung fuumlr in modularer Organisationsform gefuumlhrte Bildungsgaumlnge im Fachbereich Sozialwesen vom 02022005 geaumlndert durch Verordnung vom 05042006 (GVBl Rh-Pf S 159)
deg Lehrplan fuumlr die Fachschule Sozialwesen FR Sozialpaumldagogik in Rheinland-Pfalz vom 20052011
deg Rahmenplan fuumlr das Berufspraktikum an der Fachschule Sozialwesen FR Sozialpaumldagogik in Rheinland-Pfalz vom 20052011
deg Rahmenvereinbarung uumlber Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07112002 idF vom 27022013)
deg Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil fuumlr die Ausbildung von Erziehern an FachschulenFachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01122011)
deg Vereinbarung uumlber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgaumlngen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05061998 i d F vom 0903 2001)
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen ein-schlieszliglich der wissenschaftlichen Grundlagen der praktischen Anwendung eines wissen-schaftlichen Faches sowie eines kritischen Verstaumlndnisses der wichtigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Ba-chelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse)
oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wis-sen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wis-
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikations-rahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beurtei-len auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen15 verant-wortlic h leiten
15 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumen-tativ vertreten und mit ihnen weiterentwi-ckeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern- und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
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senschaftlichen Faches
oder
eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Die Ausbildung fuumlr die selbstaumlndig e un d ei-genverantwortlich e Arbei t als Fachkraf t in allen sozialpaumldagogische n Bereiche n ermoumlglich t Orientierun g un d Uumlberblick in einem komple-xe n Berufsfeld mi t seine n miteinander vernetz-te n und verzahnte n Arbeitsfelder n un d vermittel t eine theoretisch e un d praktisch e Ausbildung in mindestens zwe i Arbeitsfelder n der Kinder- un d Jugendhilfe Si e gewaumlhrleiste t dami t ein e Grundqualifikation di e de n Zugan g zu unterschiedliche n Arbeitsfelder n oumlffnet einen Wechse l des Arbeitsfeldes im Lauf e des Berufslebens ermoumlglich t und die Grundlag e fuumlr lebenslanges Lerne n legt
Nebe n dem Erwer b der Grundqualifikation kan n in einem Wahlbereic h di e Option einge-raumlum t werden di e Ausbildung in einem Ar-beitsfeld undoder Themenbereic h der Kinder- un d Jugendhilf e exemplarisc h zu erweiter n oder zu vertiefen Dadurc h kan n ein e Profilie-run g innerhalb der Berufsausbildun g erworbe n werden di e den persoumlnlichen Neigunge n un d Faumlhigkeite n entspricht Dies e Form der Profil-bildung is t neben der generalistische n Ausbil-dun g ei n weiteres praumlgendes Kennzeiche n der Erzieherausbildung
Daruumlber hinaus befaumlhig t die Ausbildun g Erzie-her sic h in ihrer Professio n weiterzuentwi-ckeln i n multiprofessionellen Teams z u arbeite n sowi e a n gesellschaftliche n Veraumlnde-runge n gestalten d mitzuwirken
Staatlic h anerkannt e Erzieher verfuumlge n uumlber breites und integriertes Wisse n einschlieszliglic h der wissenschaftliche n Grundlagen der prakti-schen Anwendun g eines wissenschaftliche n Faches sowi e eines kritische n Verstaumlndnisses der wichtigste n Theorien und Methoden
Das Qualifikationsprofi l weist Kompetenzen auf di e folgenden berufliche n Handlungsfel-der n zugeordne t sind
Kinder Jugendliche un d junge Erwachsenein ihrer Lebenswelt verstehe n un d paumldago-gische Beziehunge n zu ihne n gestalten
Praxisbezu g un d Handlungsorientierun g sin d wesentlich e Element e des Unterrichts a n der Fachschule
Die Qualifizierun g i n der Fachschul e fuumlr Sozi-alpaumldagogik is t gekennzeichne t durc h ein e Vernetzung der Lernort e Schule un d Praxis Hierdurc h wir d auc h die Abstimmun g des schulische n Lehrplans mi t de n Erfordernisse n der praktische n Ausbildung institutionel l und konzeptionell gesichert D h ei n wesentlicher Teil des Kompetenzerwerbs der Fachschulab-solvente n geschieh t durc h die fachdidaktisc h un d -methodisc h angeleitete n Praktika
Dieser Prozess der fachliche n und personale n Kompetenzentwicklun g wir d i n besonderer Weis e durc h die intensiv e Zusammenarbei t zwische n de n Lehrkraumlfte n der Fachschul e un d de n Fachkraumlfte n der Praxis gefoumlrdert Kompe-tenzentwicklun g is t auc h angewiese n auf kontextbezogene praktisch e Erfahrunge n un d au f ein systematisiertes Lerne n in der Praxis
Die Absolvente n der Fachschul e verfuumlge n uumlber ein sehr breites Spektrum a n Methode n zur Bearbeitun g komplexer Probleme Sie sin d i n der Lage Loumlsunge n z u erarbeite n un d neu e Verfahre n z u entwickel n und zu bewerten
Sie verfuumlge n uumlber ei n sehr breites Spektrum a n Methoden zur Bearbeitun g komplexer Problem e i n einem wissenschaftliche n Fach weitere n Lernbereiche n sowi e in ihrem berufli-che n Taumltigkeitsfeld
Sie erarbeiten neu e Loumlsunge n und beurteilen dies e unter Beruumlcksichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe auc h be i sic h haumlufi g aumlndernde n Anforderungen
Das Qualifikationsprofi l weist Kompetenzen auf di e folgenden berufliche n Handlungsfel-dern zugeordnet sind
Kinder Jugendliche und junge Erwachsene i n ihrer Lebenswelt verstehen un d paumldago-gische Beziehungen z u ihnen gestalten
(Handlungsfeld 1)
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Fertigkeiten hellip
deg Kinder Jugendliche und junge Erwach-
Die Kategorien Sozialkompeten z un d Selbstaumlndigkei t beschreibe n die auszubil-dend e professionelle Haltun g der Erzieher Sie beziehe n sic h einerseits au f ei n pro-fessionelles Rollen- un d Selbstverstaumlndnis im Sinne eines Habitus andererseits au f di e sic h bestaumlndi g weiterentwickelnd e Persoumlnlichkei t der paumldagogische n Fach-kraft Selbstaumlndigkei t un d Sozialkompe-ten z werde n im Kapite l bdquoProfessionell e Haltungldquo zusammengefass t hervorgeho-ben
Als Ziel e vo n Ausbildung flieszlige n si e in die didaktisch e Realisierun g aller Handlungs-felder ein
Die Absolvente n hellip
deg sin d der Welt sic h selbs t und Mit-mensche n gegenuumlber offen neugie-rig aufmerksam un d tolerant
deg akzeptiere n Vielfal t und Komplexitaumlt gesellschaftlicher Lebenslage n in einer demokratische n Gesellschaft
deg respektiere n un d beachte n Diversi-tauml t un d Komplexitauml t in sozialen Kon-texte n und bejahen dies e als Quelle vo n Lernerfahrunge n un d als Moumlg-lichkei t der Initiierun g und Mitgestal-tun g vo n Bildungsprozessen
deg pflege n einen Kommunikationsstil au f der Grundlage wechselseitiger Anerkennun g un d Wertschaumltzung
deg zeigen Empathi e fuumlr Kinder Ju-gendliche ihr e Familien un d deren unterschiedlich e Lebenslagen
deg respektiere n die Vielfalt vo n Zielen un d Werte n in der Bildun g von Kin-der n un d Jugendlichen
deg handeln praumlventiv gegenuumlber den Tendenze n der Exklusion
deg sin d i n der Lage paumldagogische Beziehungen aufzubauen und pro-fessionel l zu gestalten
deg beruumlcksichtigen die Bedeutung
Die Kategorien Sozialkompeten z un d Selb-staumlndigkei t beschreibe n die auszubildende professionelle Haltun g der Erzieher Si e beziehe n sic h einerseits au f ein professio-nelles Rollen- un d Selbstverstaumlndnis im Sinn e eines Habitus andererseits au f die sic h bestaumlndig weiterentwickelnde Persoumln-lichkei t der paumldagogische n Fachkraft Selb-staumlndigkei t un d Sozialkompeten z werde n im Kapite l bdquoProfessionelle Haltungldquo zusammen-gefass t hervorgehoben
Als Ziel e vo n Ausbildung flieszlige n si e in die didaktisch e Realisierun g aller Handlungsfel-der ein
Die Absolvente n hellip
deg reflektiere n die eigene Sozialisation un d Berufsmotivation
deg sin d sic h bewusst dass si e fuumlr Kinder Jugendlich e un d junge Erwachsene eine Vorbildfunktio n haben
deg reflektiere n un d bewerten di e Subjek-tivitauml t eigener Wahrnehmunge n im Spannungsfel d vo n Selbst- und Fremdwahrnehmung
deg habe n ein e kritisch e un d reflektieren-d e Haltung zu Handlunge n ihres be-rufliche n Alltags
deg habe n di e Bereitschaft zur Uumlberpruuml-fun g eigener Werte Norme n un d Ste-reotype au f der Grundlage einer stetige n Reflexion un d Auseinander-setzun g mi t de n eigenen kulturellen un d religioumlse n Praumlgungen
deg reflektiere n die biographische n Anteile des eigenen Handelns und ziehen entsprechende Schlussfolgerungen fuumlr die Entwicklung ihrer beruflichen Identitaumlt
deg sind in der Lage ein paumldagogisches Ethos zu entwickeln prozessorientiert zu reflektieren und Erkenntnisse ar-gumentativ zu vertreten
deg lassen sich auf offene Arbeitsprozes-
107
(Handlungsfeld 1)
Die Absolvente n verfuumlge n uumlber hellip
deg breites un d integriertes Wisse n zu un-terschiedliche n fachliche n Beobach-tungsmethoden
deg Wisse n uumlber die Grundfrage n menschli-cher Existenz auc h aus der Sicht von Kindern Jugendliche n un d jungen Er-wachsenen
deg breites un d integriertes Wisse n uumlber Bindungstheorie n un d entwicklungsfoumlr-derlich e paumldagogisch e Beziehungsge-staltung
deg breites un d integriertes Wisse n uumlber Einflussfaktore n erfolgreicher Kommu-nikation
deg vertieftes fachtheoretisches Wissen uumlber de n Einfluss vo n soziooumlkonomi-sche n Bedingungen au f die Lebenswelt vo n Kindern Jugendliche n un d jungen Erwachsenen
deg vertieftes fachtheoretisches Wissen uumlber de n Einfluss vo n kulturel l und reli-gioumls bedingten lebensweltlichen sozia-le n un d institutionelle n Norme n und Regeln auf Verhalten und Erlebe n von Kindern Jugendliche n un d jungen Er-wachsenen
deg systematisches un d wissenschaftlich fundiertes Wisse n aus de n relevanten Bezugswissenschaften die ei n komple-xes un d kritisches Verstaumlndnis vo n Ent-wicklungs- un d Sozialisationsprozessen ermoumlglichen
deg fachtheoretisches Wisse n uumlber erzie-hungswissenschaftlich e Konzept e und dere n Bedeutun g fuumlr erzieherisches Handeln sowie zu Geschichte Theorien un d Methoden der Kinderun d Jugend-arbeit
deg umfangreiches Wisse n uumlber di e rechtli-che n Bedingungen un d Auftraumlg e paumlda-gogische n Handelns
deg vertieftes Wisse n uumlber die rechtlichen Vorgabe n fuumlr das Fel d der Jugendhilfe
deg umfangreiches Wisse n uumlber de n Auftrag vo n familienergaumlnzenden un d -ersetzende n Einrichtungen
sene in ihrer Individualitaumlt und Persoumln-lichkei t als Subjekt e i n der paumldagogi-sche n Arbeit wahrzunehmen einzuschaumltzen und in ihrer Kompe-tenzerweiterun g zu unterstuumltzen
deg Entwicklungsverlaumluf e und Sozialisati-onsprozess e vo n Kindern Jugendlichen un d junge n Erwachsene n zu analysie-re n un d zu beurteilen und unter Beach-tun g der wesentlichen Bedingungsfaktore n des Verhaltens Er-lebens und Lernens entwicklungs- und bildungsfoumlrderlich e paumldagogisch e Pro-zess e selbstaumlndig z u plane n und z u ge-stalten
deg Kommunikations- Beziehungs- und Interaktionsprozess e anhand theoreti-scher Modelle zu beschreibe n und zu analysiere n sowi e verbale un d nonver-bale Kommunikationsmitte l im Umgang mi t Kindern Jugendliche n un d jungen Erwachsene n zielbezogen und situa-tionsorientier t einzusetze n und nachhal-tig weiterzuentwickeln
deg das Mediennutzungsverhalte n der Ziel-grupp e erns t zu nehmen un d i n ihrem medienpaumldagogische n Handel n daran anzuknuumlpfen
deg kulturelle religioumlse lebensweltliche sozial e und institutionelle Norme n und Regeln als Einflussfaktore n au f das Verhalten und Erleben vo n Kindern Ju-gendliche n und jungen Erwachsene n zu erfasse n un d zu analysieren
deg di e eigen e Rolle als Erzieheri n oder Erziehe r i n Entwicklungs- un d Bildungs-prozesse n der Kinder Jugendliche n und junge n Erwachsene n wahrzunehmen zu reflektiere n un d Konsequenzen fuumlr das paumldagogisch e Handeln zu entwi-ckeln
deg di e ausgewaumlhlte n paumldagogische n Hand-lungsansaumltz e hinsichtlic h ihrer Anwend-barkei t kritisc h zu uumlberpruumlfe n un d im Dialog der Fachkraumlft e weiterzuentwi-ckeln
deg eigene Beziehungsfaumlhigkei t zu reflektie-re n un d weiterzuentwickeln
deg sic h aufgrun d fundierte r Selbstreflexion i n die individuelle n Lebenssituationen vo n Kindern Jugendliche n un d jungen
emotionaler Bindungen und sozialer Beziehungen be i der paumldagogi-sche n Arbeit
deg habe n ei n Bil d vom kompetenten Kind als Leitlini e ihrer paumldagogi-sche n Arbeit
deg sehe n Kinder Jugendlich e un d jun-g e Erwachsen e als Subjekte ihrer Entwicklun g un d begegne n ihnen mi t einer ressourcenorientierten Grundhaltung
deg unterstuumltze n die Entwicklun g der Kinder Jugendliche n und jungen Erwachsenen
deg unterstuumltze n Kinder Jugendliche un d jung e Erwachsen e dabei ein positives Selbstkonzep t z u entwi-ckeln
deg foumlrder n di e Selbstbildungspotenziale vo n Kindern Jugendliche n un d jun-ge n Erwachsenen
deg foumlrder n di e Bereitschaf t vo n Kin-dern Jugendliche n und junge n Er-wachsenen produktiv und selbstaumlndig Problem e zu loumlsen
deg uumlbernehme n di e Verantwortun g fuumlr di e Leitung vo n paumldagogischen Gruppen
deg verfuumlge n uumlber di e Faumlhigkeit vo-rausschauen d initiativ zu sei n und selbstaumlndig im Team zu arbeiten
deg habe n di e Faumlhigkei t zur Kooperation mi t allen Akteure n des Arbeitsfel-des
se ein und koumlnnen mit Komplexitaumlt un d haumlufige n Veraumlnderunge n im be-rufliche n Handel n umgehen
deg habe n di e Faumlhigkei t berufstypische Anforderunge n zu erfuumlllen und Taumltig-keite n in verschiedene n sozialpaumlda-gogische n Arbeitsfelder n nachhaltig zu gestalten
deg verfuumlge n uumlber eine ausgepraumlgt e Lern-kompetenz durc h die sie di e Entwick-lung ihrer Professionalitauml t als lebenslange n Prozess verstehe n um ih n nachhaltig zu gestalten
deg habe n di e Faumlhigkeit di e Berufsrolle als Erzieher weiterzuentwickeln
108
Entwicklungs- und Bildungsprozesse anre-gen unterstuumltzen und foumlrdern (Handlungs-feld 2)
Die Absolvente n verfuumlge n uumlber hellip
deg ei n vertieftes Verstaumlndnis vo n Bildung un d Entwicklun g als individuellem le-benslangem Prozess im Rahme n ihrer sozialpaumldagogische n Aufgabenstellung bdquoBilden Erziehe n und Betreuenldquo
deg ei n breites und integriertes Wisse n uumlber de n Bildungs- un d Erziehungsauftra g in seine n Bezuumlgen zum Wertesystem der Gesellschaft
deg ei n breites und integriertes Wisse n uumlber di e eingefuumlhrten Bildungsempfehlungen fuumlr die Arbeitsfelder
deg ei n breites und integriertes Wissen das ihnen ei n komplexes Verstaumlndnis von Entwicklungs- Lern- Bildungs- Soziali-sationsprozesse n eroumlffnet
deg exemplarisc h vertieftes Wisse n uumlber aktuell e Konzepte der auszligerschulischen Bildungsarbeit und der Inklusion
deg fachtheoretisc h vertieftes Wisse n zu Entwicklungsfaktoren -aufgaben un d -prozesse n in verschiedene n Lebens-phasen
deg exemplarisc h vertieftes Wisse n zu Ent-wicklungsbesonderheite n be i Kindern Jugendliche n un d jungen Erwachsenen
deg ei n breites und integriertes Wisse n uumlber di e Bedeutung der paumldagogischen Grundhaltung fuumlr di e Gestaltun g von Bildungssituationen
deg fachtheoretisches Wisse n uumlber Be-obachtungs- un d Dokumentationsver-fahren zur Erfassung von Entwicklungs- un d Bildungsprozessen
deg grundlegendes und exemplarisch fach-theoretisch vertieftes Wissen uumlber di-daktischmethodische Konzepte in den verschiedenen Bildungs- und Lernberei-chen fuumlr sozialpaumldagogische Arbeitsfel-der
deg vertieftes didaktisch-methodische s Wis-sen zur fachkompetenten Foumlrderung von Kindern Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ausgewaumlhlten Bil-dungsbereichen
Erwachsenen hineinzuversetzen
deg professionelle Beobachtungsverfahren fuumlr die sozialpaumldagogische Praxis be-gruumlndet auszuwaumlhlen und fuumlr die Pla-nung paumldagogischer Prozesse zu nutzen
deg selbstaumlndig paumldagogische Konzeptio-nen an den Lebenswelten von Kindern Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten zu planen und zu gestal-ten
Entwicklungs- un d Bildungsprozesse anre-gen unterstuumltze n un d foumlrdern (Handlungs-feld 2)
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Fertigkeiten hellip
deg ihre eigenen Bildungserfahrungen und Kompetenzen in den verschiedenen Bil-dungs- und Lernbereichen zu reflektie-ren und weiterzuentwickeln
deg Handlungsmedien aus den verschiede-nen Bildungsbereichen sach- metho-den- und zielgruppengerecht einzusetzen
deg didaktisch-methodische Konzepte be i der Planung von Lernumgebungen und Bildungssituationen in den verschiede-nen Bildungsbereichen fuumlr Kinder Ju-gendliche und junge Erwachsene fachlich begruumlnde t einzusetzen
deg Innen- und Auszligenraumlume in sozialpaumlda-gogischen Einrichtungen unter dem Ge-sichtspunkt der Schaffung einer lernanregenden Umgebung zu gestal-ten
deg das kulturelle Angebo t und das Angebot der Religionsgemeinschaften im sozia-len Umfeld der Einrichtung in die paumlda-gogische Arbeit mit Kindern Jugendlichen und jungen Erwachsenen einzubeziehen
deg ethische Bildungsprozesse anzuregen und zu gestalten
deg Medien zur Anregung von Selbstbil-dungsprozessen von Kindern Jugendli-chen und jungen Erwachsenen zu nutzen
deg technische Medien in die paumldagogische Arbeit mi t Kindern Jugendlichen und
109
deg breites und integriertes Wissen uumlber die Bedeutung von kulturellen Bildungspro-zessen fuumlr die Entwicklung von Kindern Jugendlichen und jungen Erwachsenen
deg fachtheoretisch vertieftes Wissen zur Sprachkompetenzentwicklung bei Kin-dern Jugendlichen und jungen Erwach-senen
In Gruppen paumldagogisc h handeln (Hand-lungsfel d 3 )
Die Absolventen verfuumlgen uumlber hellip
deg breites und integriertes Wissen uumlber Gruppenpsychologie sowie uumlber die Gruppenarbeit als klassische Methode der Sozialpaumldagogik
deg breites und integriertes Fachwissen uumlber entwicklungsbedingtes Verhalten in einer Gruppe sowie uumlber Konzepte einer inklusiven Gruppenpaumldagogik in homogenen und heterogenen Gruppen
deg grundlegendes und exemplarisch ver-tieftes Fachwissen uumlber Bedingungsfak-toren und Gruppenverhalten und -einstellungen aus der Sicht ver-schiedener Vielfaltaspekte (z B Ge-schlecht Entwicklungsstand soziale Herkunft Kultur Religion)
deg vertieftes fachtheoretisches Wissen uumlber Genderaspekte in der sozialpaumlda-gogischen Gruppenarbeit
deg exemplarisch vertieftes fachtheoreti-sches Wissen uumlber didaktisch-methodische und konzeptionelle Ansaumlt-ze zur Bildung Erziehung und Betreu-ung in Kleingruppen in den klassischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugend-hilfe
deg vertieftes Wissen um rechtliche Rah-menbedingungen sozialpaumldagogischen Handelns
Erziehungs- un d Bildungspartnerschaften mit Elter n un d Bezugspersone n gestalten (Handlungsfel d 4 )
Die Absolventen verfuumlgen uumlberhellip
deg breites und integriertes berufliches Wis-sen uumlber verschiedene Modelle Metho-den und Formen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
junge n Erwachsene n gezielt einzube-ziehen
deg das eigene paumldagogisch e Handel n in de n verschiedene n Bildungs- un d Lern-bereiche n methodengeleitet z u reflektie-ren
deg Kommunikations- un d Interaktionspro-zess e zu gestalten in denen sic h Bil-dungs- un d Entwicklungsprozess e von Kindern Jugendliche n un d jungen Er-wachsene n entfalte n koumlnnen
deg spezifisch e didaktisch-methodische Konzept e in de n Bildungs- un d Lernbe-reiche n adressatengerech t zu planen durchzufuumlhre n und methodengeleitet zu analysieren
deg individuell e Lern- un d Entwicklungspro-zess e vo n Kindern Jugendliche n und junge n Erwachsene n ressourcenorien-tiert zu begleiten und dami t Inklusio n ak-tiv z u foumlrdern
deg ausgewaumlhlte Beobachtungsverfahren zur Dokumentatio n des Bildungsprozes-ses bzw des Entwicklungsstandes oder der Lernvoraussetzungen des Kindes Jugendliche n un d jungen Erwachsenen zu planen anzuwenden und auszuwer-ten
deg Lebenswelten vo n Kindern Jugendli-che n un d jungen Erwachsene n unter fachtheoretische n Gesichtspunkte n zu analysiere n un d Foumlrdermoumlglichkeite n im Sinn e einer Praumlventio n bzw Kompensa-tion zu entwickeln
deg Lernumgebunge n in de n verschiedenen Einrichtunge n der Kinder- un d Jugend-hilfe selbstverantwortlic h und partizipativ zu gestalten
deg individuell e un d gruppenbezogene Im-puls e fuumlr Bildungs- un d Entwicklungs-prozesse zu gestalten und dabei Ausdrucksweisen und Selbstbildungs-prozesse von Kindern Jugendlichen un d junge n Erwachsene n ressourcen-orientiert zu beruumlcksichtigen
deg ein vielfaumlltiges Spektrum an Hand-lungsmedie n un d Methode n aus den verschiedene n Bildungs- un d Lernberei-che n geziel t einzusetzen un d deren Wirksamkei t z u evaluieren
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deg breites und integriertes Wissen uumlber familiaumlre Lebenssituationen in ihren so-zialraumlumlichen Bezuumlgen und uumlber die Einfluumlsse kultureller und religioumlser Prauml-gung sowie ethnischer Zugehoumlrigkeit
deg integriertes Fachwissen uumlber rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen fuumlr die Zusammenarbeit mit Eltern und anderen Bezugspersonen
deg Fachwissen uumlber Unterstuumltzungs- und Beratungssysteme fuumlr Familien und Be-zugspersonen im Sozialraum
deg breites und integriertes Wissen uumlber Kommunikationstheorien und Methoden der Gespraumlchsfuumlhrung
deg breites und integriertes berufliches Wis-sen einschlieszliglich der aktuellen fachli-chen Entwicklungen zur Beteiligung und Einbeziehung von Eltern und Bezugs-personen in paumldagogischen Prozessen
deg vertieftes Wissen um Familien bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufga-ben zu unterstuumltzen sowie Wissen uumlber familienersetzende Hilfen
deg einschlaumlgiges Wissen zu Formen und Methoden der Oumlffentlichkeitsarbeit in sozialen Einrichtungen
Institution und Team entwickeln (Hand-lungsfel d 5 )
Die Absolventen verfuumlgen uumlber hellip
deg breites und integriertes Wissen uumlber konzeptionelle Ansaumltze zur Gestaltung des Alltagslebens in sozialpaumldagogi-schen Institutionen
deg vertieftes fachtheoretisches Wissen zur Konzeptionsentwicklung im Team und in der Institution
deg exemplarisch vertieftes fachtheoreti-sches Wissen uumlber verschiedene Kon-zepte der Qualitaumltsentwicklung
deg breites und integriertes berufliches Wis-sen uumlber Strukturen und Formen der Teamarbeit sowie weitere Elemente der Organisationsentwicklung
deg einschlaumlgiges Wissen zur Oumlffentlich-keitsarbeit aus der Perspektive sozial-paumldagogischer Einrichtungen und deren Wettbewerbssituation
deg integriertes Fachwissen uumlber die
deg sprachliche Bildungssituationen zu er-kennen und diese verantwortungsvoll fuumlr die Gestaltung altersgerechter Lern-situationen zu nutzen
I n Gruppe n paumldagogisch handeln (Hand-lungsfel d 3 )
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Fertigkeitenhellip
deg Gruppenverhalten Gruppenprozesse Gruppenbeziehungen und das eigene professionelle Handeln systematisch zu beobachten zu analysieren und zu be-urteilen
deg diversitaumltsbedingte Verhaltensweisen und Werthaltungen in Gruppen zu er-kennen zu beurteilen paumldagogische Schlussfolgerungen daraus zu ziehen Ziele zu entwickeln und in Handlungen umzusetzen
deg geschlechtsspezifisches Gruppenver-halten geschlechtsbezogene Gruppen-normen und Stereotype uumlber Geschlechterrollen zu erkennen zu be-urteilen paumldagogische Schlussfolge-rungen daraus zu ziehen Ziele zu entwickeln und in Handlungen umzuset-zen
deg Ressourcen des einzelnen Gruppenmit-gliedes feststellen und in die Planung der Gruppenarbeit einzubeziehen
deg anregende Erziehungs- Bildungs- und Lernumwelten zu entwickeln und hierbei die jeweiligen Gruppenzusammenset-zungen zu beruumlcksichtigen
deg auf der Grundlage eines breiten Spekt-rums an Methoden gruppenbezogene paumldagogische Aktivitaumlten partizipato-risch zu planen zu begleiten und an-gemessen zu steuern
deg Konzepte zur Foumlrderung von Chancen-gerechtigkeit und Inklusion unter Be-ruumlcksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen zu entwickeln und zu vertreten
deg erzieherische Maszlignahmen unter Be-ruumlcksichtigung und Einbeziehung des erzieherischen Umfeldes (rechtlich fa-miliaumlr und schulisch) zu entwickeln zu planen und durchzufuumlhren
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Rechtsgrundlagen und die Finanzie-rungs- und Traumlgerstrukturen sozialpauml-dagogischer Einrichtungen und ihre aktuelle Weiterentwicklung
deg vertieftes fachtheoretisches Wissen uumlber rechtliche Bestimmungen und Leis-tungen der Kinder- und Jugendhilfe an-grenzender Rechtsgebiete sowie Bezuumlge zum internationalen Recht (z B Kinderrechtskonvention Bundeskinder-schutzgesetz)
deg grundlegendes Wissen um arbeits- tarif- und vertragsrechtliche Zusam-menhaumlnge in sozialpaumldagogischer Tauml-tigkeit zu verstehen
In Netzwerke n und Uumlbergaumlngen kooperie-ren (Handlungsfeld 6 )
Die Absolventen verfuumlgen uumlber hellip
deg breites und integriertes berufliches Wis-sen uumlber Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderer Fachdienste und anderer Bildungsinstitutionen
deg ein breites Spektrum an Wissen uumlber Methoden sozialraumlumlicher und lebens-weltbezogener Arbeit
deg breites und integriertes berufliches Wis-sen uumlber Unterstuumltzungssysteme und Netzwerke
deg exemplarisch vertieftes fachtheoreti-sches Wissen uumlber die Gestaltung von Uumlbergaumlngen
deg wissenschaftlich fundiertes Wissen uumlber Bindungsmuster und deren Bedeutung fuumlr die Transitionsprozesse
deg Partizipationsstrukturen fuumlr Kinder Ju-gendliche und junge Erwachsene kon-zeptionell zu verankern
deg verschiedene Gruppenkonstellationen zielgerichtet fuumlr Bildungs- Erziehungs-und Lernprozesse zu nutzen
deg soziales und entdeckendes Lernen in Zusammenhaumlngen durch gruppenbezo-gene Aktivitaumlten zu initiieren und zu un-terstuumltzen
deg Konflikte zu erkennen und Kinder Ju-gendliche und junge Erwachsene darin zu unterstuumltzen diese selbstaumlndig zu loumlsen
deg Bedingungen in Gruppen zu schaffen in denen sich das einzelne Gruppenmit-glied in der Gruppe selbstwirksam erle-ben kann
deg gruppenpaumldagogische Prozesse me-thodengeleitet zu analysieren zu reflek-tieren weiterzuentwickeln und zu vertreten
deg eigene und fremde Ziele der inklusiven paumldagogischen Arbeit und des paumldago-gischen Handelns in Gruppen zu beur-teilen und zu vertreten
deg die eigene Rolle in Gruppenprozessen zu reflektieren und nachhaltig veraumlndern zu koumlnnen
deg die gewaumlhlten Beobachtungsverfahren und -instrumente auf ihre Wirksamkeit in paumldagogischen Prozessen an Hand von Kriterien zu beurteilen und ggf zu ver-aumlndern
Erziehungs- und Bildungspartnerschafte n mit Eltern und Bezugspersonen gestalten (Handlungsfeld 4)
Die Absolventen verfuumlgen uumlber die Fertigkei-ten hellip
deg individuell unterschiedliche Bedarfsla-gen und Ressourcen von Familien und Bezugspersonen festzustellen metho-dengeleitet zu beurteilen und auf dieser Grundlage strukturelle Rahmenbedin-gungen und Angebote zu uumlberpruumlfen
deg Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu verstehen zu analysieren und in Bezie-hung zu den Erwartungen und Beduumlrf-
112
nissen von Familien mit und ohne Mig-rationshintergrund zu setzen
deg Kommunikationsprozesse und -strukturen mit Eltern und anderen Be-zugspersonen zu analysieren Schluss-folgerungen fuumlr die weitere Zusammenarbeit zu ziehen und sich da-raus ergebenden Handlungsbedarf zu planen Ziele zu entwickeln in Handlun-gen umzusetzen und zu reflektieren
deg bedarfsgerechte Angebote der Eltern-bildung und -beratung gemeinsam mit anderen Fachkraumlften zu planen und zu organisieren
deg die besonderen Lebenssituationen von Eltern zu erfassen und diese bei der Ar-beit mit Familien zu beruumlcksichtigen um sie bei der Wahrnehmung ihrer Erzie-hungsaufgaben zu unterstuumltzen
deg professionelle Zusammenarbeit mit an-deren Einrichtungen bedarfsgerecht mitzugestalten und Angebote im Be-reich der Eltern- und Familienbildung in Zusammenarbeit mit anderen Fachkraumlf-ten zu organisieren
deg die eigenen professionellen Grenzen in der Unterstuumltzung und Beratung von El-tern und Familien zu erkennen und auf fachkompetente Unterstuumltzung zu ver-weisen
deg eigene und fremd gesetzte Lern- und Arbeitsziele zu uumlberpruumlfen und die Ein-bindung externer Unterstuumltzungssyste-me hinsichtlich des eigenen Bedarfs zu beurteilen
deg Konzepte fuumlr die Oumlffentlichkeitsarbeit in sozialen Einrichtungen zu entwickeln durchzufuumlhren und zu evaluieren
Institutio n und Team entwickeln (Hand-lungsfel d 5 )
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Fertigkeiten hellip
deg an Bedarfs- und Bestandsanalysen fuumlr die sozialpaumldagogische Institution mit-zuwirken um diese in die konzeptionelle Planung einzubeziehen
deg wesentliche Kriterien fuumlr die Planung von Prozessen und Organisationsablaumlu-fen im eigenen Team zu entwickeln
deg Arbeitsprozesse nach paumldagogischen
113
und organisatorischen Erfordernissen selbstaumlndig zu planen
deg Erziehungs- Bildungs- und Hilfeplanun-gen gemeinsam mit dem Team zu ent-wickeln und reflektiert umzusetzen
deg die Umsetzung von vereinbarten Erzie-hungs - und Bildungszielen mit allen Be-teiligten zu uumlberpruumlfen und ggf zu modifizieren
deg die eigene Teamsituation auf der Grundlage von Kriterien zu analysieren weiterzuentwickeln und ggf Unterstuumlt-zung zu organisieren
deg Konzepte der Qualitaumltsentwicklung in der eigenen Einrichtung anzuwenden
deg Veraumlnderungen in den rechtlichen fi-nanziellen gesellschaftlichen Rahmen-bedingungen zu analysieren und als Grundlage konzeptioneller Entschei-dungen in der sozialpaumldagogischen Ein-richtung zu beurteilen
deg Konzepte fuumlr die Oumlffentlichkeitsarbeit in sozialen Einrichtungen zu entwickeln durchzufuumlhren und zu evaluieren
deg die Nachhaltigkeit von Prozessen der Team- und Organisationsentwicklung zu reflektieren
I n Netzwerken un d Uumlbergaumlnge n kooperie-ren (Handlungsfel d 6 )
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Fertigkeiten hellip
deg die Relevanz von Netzwerkstrukturen und Kooperationspartnern fuumlr die eigene Zielgruppe einzuschaumltzen und in das Planungshandeln einzubeziehen
deg relevante Ressourcen im Sozialraum fuumlr die Zielgruppe zu erschlieszligen
deg an sozialraumbezogenen Projekten als Netzwerkpartner mitzuwirken und Ko-operationen mitzugestalten
deg Kooperationsziele mit den Netzwerk-partnern abzustimmen und in die eigene Einrichtung zu integrieren
deg Uumlbergaumlnge systematisch aufgrund wis-senschaftlicher Erkenntnisse und kon-zeptioneller Vorstellungen zu gestalten
deg die Wirksamkeit sozialraumlumlicher Pro-jekte und Kooperationen zu evaluieren und weiterzuentwickeln
114
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Die Absolventen sind in der Lage selbstaumlndig Probleme ihres Berufsbereiches zu erkennen zu strukturieren zu analysieren zu beurteilen und Wege zur Loumlsung zu finden In wechselnden und neuen Situationen entwickeln sie dabei kreativ Ideen und Loumlsungsansaumltze Leitziel dabei ist die Orientierung an paumldagogischem Denken und verantwortlichem Handeln In Fuumlhrungsposi-tionen motivieren fuumlhren und beurteilen sie Mitarbeiter Die Faumlhigkeit zu konstruktiver Kritik und zur Bewaumlltigung von Konflikten ist dabei genauso wichtig wie die Kompetenz zur aufbauenden Teamarbeit Zur Bewaumlltigung von Fuumlhrungsaufgaben beherrschen sie sicher die deutsche Sprache in Wort und Schrift Daruumlber hinaus verfuumlgen sie in Anbetracht der zunehmenden Internati-onalitaumlt der Mitarbeiter (und deren Kinder) in Unternehmen in der Regel uumlber die Faumlhigkeit zur Kommunikation in Fremdsprachen insbesondere in Englisch
Sie verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekenn-zeichnet
115
Gepruumlfter Fachwirt
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Die Qualifikation als Gepruumlfter Fachwirt ist auf einen speziellen Wirtschaftszweig bezogen und unterscheidet sich damit von einer uumlbergreifenden Fortbildung wie zum Beispiel Gepruumlfter Betriebswirt oder einem BWL-Studiumshy
Gepruumlfte Fachwirte nehmen in Betrieben unterschiedlicher Groumlszlige und Branchenzugehoumlrigkeit sowie in verschie-denen Bereichen und Taumltigkeitsfeldern eines Betriebes Sach- Organisations- und Fuumlhrungsaufgaben auf mittle-rer Eben wahr sie erfuumlllen die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischenshyUnternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen sie stellen sich auf veraumlndernde Methoden undshySysteme in der Produktion auf sich veraumlndernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden dershyOrganisationsentwicklung der Personalfuumlhrung und -entwicklung flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit Sie arbeiten in Industrieunternehmen Handwerksbetrieben BankenshyHandel Versicherungen Medien sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens insbesondere in der ambulan-ten Versorgungshy
Gepruumlfter Fachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungs-gesetz (BBiG)shy
Die Qualifikation baut auf einen Berufsabschluss und entsprechender Berufspraxis aufshy
Vorbereitungslehrgaumlnge auf die Weiterbildungspruumlfung dauern in der Regel in Teilzeitform bis zu 3 Jahre alsshyWochenendunterricht z B 18 Monate in Vollzeit z B 6 Monate und bei E-Learning-Kursen ebenfalls ca 6 Mo-nate Fuumlr die Zulassung zur Pruumlfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtendshy
Neben den Fachwirten als branchenbezogener Fortbildungsgang gibt es auch die Fachkaufleute als funktions-bezogener Fortbildungsgang die fuumlr vergleichbare Positionen eingesetzt werden z B Fachkaufleute fuumlr Marke-ting Controlling Einkauf Personalwesen uswshy
Neben der beruflichen Praxis sollen sich die Stundenkontingente der auf die Pruumlfung vorbereitenden Maszlignah-men in der Regel an 500 - 600 Stunden orientieren um ein entsprechendes Qualifikationsniveau zu erreichenshyDie Stundenzahl richtet sich nach den jeweils erforderlichen Inhalten Es soll im Vergleich zum wissenschaftli-chen Studium der besondere Ansatz der berufsbezogenen Handlungsorientierung gewahrt bleiben wobei dieshyLehrgangsempfehlungen wie die Pruumlfungen nach berufstypischen Handlungsfeldern und nicht nach Wissen-schaftsdisziplinen strukturiert werdenshy
Gepruumlfte Fachwirte sowie Betriebswirte fuumlr Management im Gesundheitswesen sind eine branchenspezifische Fortbildung Sie entlasten Aumlrzte und Zahnaumlrzte bei organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben in groumlszligeren Organisationseinheiten und komplexen Kooperationsstrukturen in der ambulanten medizinischen Ver-sorgung und bei der Vernetzung mit dem stationaumlren Bereich Sie erfuumlllen in Abstimmung mit der aumlrztlichen Ent-scheidungsebene eigenverantwortlich Fuumlhrungs- und Managementaufgaben Hierbei wird auf einschlaumlgige Ausbildungen in Gesundheitsberufen und Berufserfahrung aufgebaut damit die Spezifika der Patientenversor-gung angemessen beruumlcksichtigt werden koumlnnen Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend uumlber 2 Jahre und fuumlhrt zu Handlungskompetenzen in der Analyse Planung Steuerung und Evaluation in den Bereichen Projekt-und Qualitaumltsmanagement im Personal- und Ausbildungsmanagement in EDVTelematik in der betriebswirt-schaftlichen Unternehmensfuumlhrung sowie im Rechnungs- und Finanzwesen
Fachwirte verfuumlgenhellip
Wissen hellipuumlber breites und integriertes berufliches Wissen einschlieszliglich der aktuellen fachli-chen Entwicklung als Grundlage fuumlr die eigenstaumlndige Ausuumlbung komplexer fachli-cher und verantwortlicher Aufgaben der Planung Fuumlhrung Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steue-rungsinstrumente
Fertigkeiten hellipuumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld
hellipuumlber Kompetenzen neue Loumlsungen zu erarbeiten und unter Beruumlcksichtigung unter-schiedlicher Maszligstaumlbe zu beurteilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
hellipuumlber die Befaumlhigung den Dienstleistungsprozess auch als Wertschoumlpfungsprozess
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zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufga-ben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitaumltsmanagement-maszlignahmen einer zielgerichteten Loumlsung zuzufuumlhren sowie neue Strategien Strukturen Systeme Prozesse oder Verhaltensweisen in der Organisation umzuset-zen
Sozialkompetenz hellipuumlber Kompetenzen um Auszubildende Mitarbeiter und Teams zu leiten und zu moti-vieren sowie zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Moumlglichkeit von interdisziplinaumlrer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit zu erkennen und zu nutzen
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber die Befaumlhigung Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse zu definieren zu reflektie-ren und zu bewerten sowie Lern- und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig zu gestalten
2 Beispiel
Bildungsgang Gepruumlfter Technische Fachwirt
Bundesweit einheitlich nach BBiG geregelte berufliche Weiterbildung
Rechtliche Grundlagen
deg Verordnung uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Technische Fachwirt vom 17 Januar 2006 (BGBl I S 66) zuletzt geaumlndert durch Art 9 VO vom 23 Juli 2010 (BGBl I S 1010)
Abschluss deg Fortbildungspruumlfung bei der zustaumlndigen Stelle
deg Gepruumlfter Technische Fachwirt
Qualifikation deg Gepruumlfter Technische Fachwirt
(befaumlhigt Aufgaben im mittleren bzw oberen Fuumlhrungsbereich zu uumlbernehmen)
Anschluss Der Zugang zur Hochschule ist geregelt Weiterbildungsoptionen
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 6
Siehe Seite 143-145
117
Name der Qualifikation
Gepruumlfter Technischer Fachwirt
Technischer Fachwirt ist eine in Industrie und Handel bundesweit einheitlich geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Kurzbeschreibung
Gepruumlfte Technische Fachwirte sind befaumlhigt in Betrieben unterschiedlicher Groumlszlige und Branchenzugehoumlrigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Taumltigkeitsfeldern eines Betriebes Sach- Organisations- und Fuumlhrungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompe-tenzen wahrzunehmen Sie stellen sich auf sich veraumlndernde Methoden und Systeme in der Produktion Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwick-lung der Personalfuumlhrung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit
Technische Fachwirte arbeiten in Industrieunternehmen und Handwerksbetrieben der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Technischer Fachwirt vom 25 Januar 2006 (BGBl I S 66) zuletzt geaumlndert durch Artikel 9 der VO vom 23 Juli 2010 (BGBl I S 1010)
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivi-taumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen ein-schlieszliglich der wissenschaftlichen Grundlagen der praktischen Anwendung eines wissen-schaftlichen Faches sowie eines kritischen Verstaumlndnisses der wichtigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Ba-chelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse)
oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wis-sen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wis-senschaftlichen Faches
oder
eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entspre-chend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hoch-schulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beur-teilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen16 verantwort-lic h leiten
16 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Louml-sungen gegenuumlber Fachleuten argumentativ vertreten und mit ihnen weiterentwickeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern-und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
Ziel der Pruumlfung ist der Nachweis der Qualifika-tion zum Gepruumlften Technischen Fachwirt und damit die Befaumlhigung
Die Absolventen verfuumlgen uumlber ein sehr brei-tes Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem Lernbereich
Die Absolventen koumlnnen in Expertenteams verantwortlich arbeiten oder Gruppen oder Organisationen verantwortlich leiten die
Die Absolventen verfuumlgen uumlber die Faumlhig-keiten Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse zu definieren zu reflektieren zu bewerten
118
deg in Betrieben unterschiedlicher Groumlszlige und Branchenzugehoumlrigkei t sowi e in ver-schiedenen Bereiche n un d Taumltigkeitsfel-der n eines Betriebes Sach- Organisations- un d Fuumlhrungsaufgaben wahrzunehmen
deg di e Schnittstellenfunktio n zwische n den betriebswirtschaftliche n un d technischen Unternehmensbereiche n durc h kommu-nikativ e Kompetenzen wahrzunehmen
deg sic h au f veraumlndernd e Methode n un d Sys-tem e i n der Produktion au f sic h veraumln-dernd e Strukture n der Arbeitsorganisatio n un d au f neu e Metho-de n der Organisationsentwicklung der Personalfuumlhrun g und -entwicklung fle-xibel einzustelle n sowi e den technisch-organisatorische n Wande l im Betrie b mit-zugestalten
Die Absolvente n verfuumlge n somi t uumlber ei n brei-tes un d integriertes Wissen einschlieszliglic h der wissenschaftliche n Grundlagen sowie uumlber neuestes Fachwisse n i n Teilbereiche n eines wissenschaftliche n Faches oder uumlber breites un d integriertes berufliches Wisse n einschlieszlig-lic h der aktuellen fachlichen Entwicklunge n sowi e uumlber einschlaumlgiges Wisse n a n Schnitt-stelle n z u andere n Bereichen
Sie verfuumlge n uumlber Qualifikatione n i n de n be-triebliche n Funktionsfelder n
deg MaterialwirtschaftLogistik
deg Absatzwirtschaft
deg Einkauf
deg ArbeitsvorbereitungKostenrechnung
deg EntwicklungKonstruktion
deg BetriebserhaltungProduktion
Die Qualifikatione n umfasse n
deg Betriebswirtschaftlich e Qualifikationen
- Aspekt e der Volks- un d Betriebswirt-schaft Rech t un d Steuern
- Unternehmensfuumlhrung Controlling un d Rechnungswesen
- Personalwirtschaft Informationsma-nagemen t un d Kommunikation
deg Technisch e Qualifikationen
- Naturwissenschaftlich e un d techni-
oder beruflichen Taumltigkeitsfeld Sie koumlnnen neu e Loumlsunge n erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlb e beur-teilen auc h be i sic h haumlufi g aumlndernde n An-forderungen
Die Absolvente n koumlnne n hellip
deg volkswirtschaftlich e Zusammenhaumlnge erkenne n un d Auswirkunge n wirtschaft-licher Maszlignahme n auf das Unterneh-me n beurteilen Daz u gehoumlr t der Besitz vo n Kenntnisse n des buumlrgerlichen Rechts un d des Handels- un d des Ar-beitsrechts un d Insbesonder e Kennt-niss e des Vertragsrechts un d der Vertragsgestaltung Sie sin d vertraut mi t dem Steuerrech t un d verfuumlge n uumlber di e Faumlhigkeit die fuumlr di e geschaumlftliche Taumltigkei t relevante n Steuer n z u kennen un d ihr e Bemessungsgrundlage n zu beruumlcksichtigen
deg das Handeln mi t de n Ziele n der Unter-nehmun g i n Einklan g bringe n und die Einflussfaktore n au f ein zielgerichtetes Handeln der Unternehmensfuumlhrung un d di e daraus resultierende n Steue-rungs- un d Koordinationsfunktionen darstellen sowie au f Prozess e des Wandels angemesse n reagieren
deg di e Bedeutung des Personalmanage-ments als betriebliche n Faktor erken-nen die Bestimmungsfaktore n der Personalbereitstellun g und der betrieb-liche n Bildungsarbeit kenne n und um-zusetze n sowi e mi t Partner n innerhalb un d auszligerhalb des Unternehmens teamorientier t kommunizieren Auszliger-dem beherrsche n si e de n Einsat z von Informationsmedie n und -techniken un d koordiniere n dies e zielorientiert
deg einschlaumlgig e naturwissenschaftliche Gesetzmaumlszligigkeiten zu r Loumlsun g techni-scher Problem e einbeziehen un d dabei mathematische physikalische chemi-sch e un d technisch e Kenntniss e aus der betriebliche n Praxis anwenden
deg naturwissenschaftlich e Kenntniss e zur Loumlsun g technischer Aufgabenstellun-ge n anwenden und technisch e Kom-munikationsmittel einsetzen
deg di e technische n Modul e und Einrich-
fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauen d mi t Probleme n im Team umgehen Komplex e fachbezogene Problem e und Loumlsunge n werde n gegenuumlber Fachleute n argumentativ vertrete n un d mi t ihne n weiter-entwickelt
Die Absolvente n
deg kommuniziere n mi t Mitarbeitern Aus-zubildenden Geschaumlftspartner n und Kunde n zielorientier t un d fuumlhre n Mitar-beiter Auszubildende und Projektgrup-pe n sicher Bei Verhandlunge n un d in Konfliktfaumlllen handel n si e loumlsungsorien-tier t un d beruumlcksichtige n dabe i Metho-de n der Kommunikation un d Motiva-tionsfoumlrderung
deg leiten di e Mitarbeiter zu selbstaumlndigen verantwortliche n Handeln an motivie-re n un d beteiligen dies e a n Entschei-dungsprozessen
deg informiere n un d beteiligen rechtzeitig un d angemesse n Mitarbeiter sowi e be-teiligt e betrieblich e Bereiche
deg moderiere n un d betreue n Gruppen
deg foumlrder n di e zielorientiert e Kooperation un d Kommunikation zwische n und mit de n Mitarbeitern mi t den Fuumlhrungskraumlf-te n sowi e mi t dem Betriebsrat
deg wirke n be i der Planung des Personal-bedarfs mit
deg fuumlhre n Beurteilungen vo n Einzelne n und Gruppe n durc h un d strebe n eine den Befaumlhigunge n der Mitarbeiter angemes-sen e Personalentwicklun g an
deg foumlrder n di e Innovationsbereitschaf t der Mitarbeite r un d wirke n auf ihre systema-tisch e Weiterbildung innerhalb und au-szligerhal b des Betriebes hin
deg
und Lern- und Arbeitsprozesse eigenstaumln-di g un d nachhaltig zu gestalten
Di e Absolvente n
deg uumlberwache n Produktionsablaumlufe
deg entscheide n uumlber den Einsat z der Betriebs- und Produktionsmitte l und gewaumlhrleisten dere n Erhaltung und Betriebsbereitschaft
deg setzen Kenntniss e der Fertigungs- un d Betriebstechnik in Produktions-prozesse n planerisc h um
deg erstellen Kostenplaumlne uumlberwachen di e Kostenentwicklun g und achten au f einen wirtschaftliche n Ablauf
deg planen Qualitaumlts- un d Quantitaumltsvor-gabe n und sorge n fuumlr die Einhal-tung
deg koordiniere n un d uumlberwache n die Produktionsprozess e in Abstimmung mi t de n zustaumlndige n Mitarbeitern sowi e den beteiligten betrieblichen Bereichen
deg gewaumlhrleisten i n enger Zusammen-arbei t mit dem Sicherheitsbeauftrag-te n die Einhaltun g der Arbeitsicher-heits- Umwelt- und Gesundheitsvor-schriften
deg berate n i n Zusammenarbei t mi t den Mitarbeiter n uumlbergeordnet e Pla-nungsgruppe n un d bringen Werk-stattdate n un d Produktionsergeb-niss e in di e Planungsprozess e ein
deg gestalte n Arbeitsplaumltz e nac h ergo-nomische n Gesichtspunkte n un d die Arbeitsstaumltte n unter Beachtung ent-sprechende r Vorschriften
deg richte n Verordnunge n und Normen ein setze n technisch e Weiterent-wicklunge n im Unternehme n um und organisiere n un d uumlberwache n die Neuanlaumlufe
deg arbeite n bei der Entwicklun g von Vorschlaumlge n fuumlr neu e technische Konzept e mit un d gestalten den staumlndigen Arbeits- un d Produktions-verbesserungsprozess mit
deg
119
sche Grundlagen
- Technisch e Kommunikation und Werkstofftechnologie
- Fertigungs- un d Betriebstechnik
deg Handlungsspezifisch e Qualifikationen
- Absatz- Materialwirtschaf t un d Lo-gistik
- Produktionsplanung -steuerun g und -kontrolle
- Qualitaumlts- un d Umweltmanagement sowi e Arbeitsschutz
- Fuumlhrun g un d Zusammenarbeit
tungen sowie ihre Instandhaltung funk-tionsgerech t planen organisiere n un d uumlberwachen Weiterhi n koumlnnen sie Fer-tigungsprozess e zur Herstellung un d Veraumlnderun g vo n Produkte n planen organisiere n un d uumlberwache n und ver-fuumlge n uumlber die Faumlhigkeit fertigungs-technisch e Einzelheite n und Zu-sammenhaumlng e sowi e Optimierungs-moumlglichkeite n des Fertigungsprozes-ses z u erkenne n und zweckentspre-chend e Maszlignahme n einzuleiten Beim Einsat z neuer Maschinen Anlage n un d Werkzeug e sowie be i der Be- un d Ver-arbeitung neuer Werkstoffe un d Ferti-gungshilfsstoffe erkenne n und beruumlck-sichtigen si e die Auswirkunge n auf de n Fertigungsprozess
deg das absatzwirtschaftlich e Instrumenta-rium anwende n un d Aufgaben der Ma-terialwirtschaft sowie unternehmensspezifisch e Frage n louml-sen
deg di e Aufgabe n der Produktionswirtschaft un d dere n Funktione n im Unternehmen vo n der Produktentwicklung bis zum Vertrie b umsetzen
deg Qualitaumltsziele durc h Anwendung ent-sprechender Methode n und Beeinflus-sun g des Qualitaumltsbewusstseins der Mitarbeiter sicher n un d kenne n daruumlber hinaus einschlaumlgig e Gesetze Verfah-re n un d Bestimmunge n i n ihrer Bedeu-tun g un d koumlnne n ihr e Einhaltung si-cherstellen s o dass sic h di e Mitarbeiter arbeits- gesundheits- un d umweltbe-wusst verhalte n und entsprechend handeln
Sieh e detailliert e Darlegung der Fertigkeite n i n der Verordnung
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Gepruumlfte Technische Fachwirte sind befaumlhigt in Betrieben unterschiedlicher Groumlszlige und Branchenzugehoumlrigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Taumltigkeitsfeldern eines Betriebs Sach- Organisations- und Fuumlhrungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompeten-zen wahrzunehmen Sie stellen sich auf sich veraumlndernde Methoden und Systeme in der Produktion Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwick-lung der Personalfuumlhrung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit
Die Absolventen verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Bearbeitung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
120
Meister
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Der Meister ist ein Fortbildungstitel der mit einem Weiterbildungsabschluss vor allem in den gewerblich-tech-nischen Berufen durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterpruumlfung (im Handwerk groszliger Befaumlhigungsnachweis)shyverliehen wird Diese bescheinigt ihm umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Koumlnnen in seinemshyBeruf kaufmaumlnnischen Belangen und der Ausbildung Sie gestattet ihm einen Betrieb zu fuumlhren sowie Auszubil-dende in seinem Beruf auszubildenshy
Vom Handwerksmeister ist der Industriemeister zu unterscheiden dessen Weiterbildung die Industrie- und Han-delskammern auf der Basis des BBiG regeln Der Industriemeister nimmt in der Industrie eine Stellung zwischenshyFacharbeitern und Ingenieuren ein Der Aufgabenschwerpunkt der Industriemeister liegt in der fachlichen organi-satorischen und personellen Fuumlhrung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industriebetriebenshy
Der Meister ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Weiterbildung nach BBiG bzw HwOshy
Die Qualifikation baut auf einem Berufsabschluss und entsprechender Berufspraxis aufshy
Die Bildungseinrichtungen von Handwerkskammern Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungstrauml-gern bieten Vorbereitungslehrgaumlnge auf die Meisterpruumlfungen an (Vollzeit ca 1 Jahr Teilzeit zwischen 2 und 4shyJahre Fernunterricht mit ergaumlnzenden Seminaren ca 2 12 Jahre) Fuumlr die Zulassung zur Meisterpruumlfung ist dieshyTeilnahme an den Vorbereitungslehrgaumlngen jedoch nicht verpflichtendshy
Meister verfuumlgenhellip
Wissen hellipuumlber breites und integriertes berufliches Wissen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklungen sowie uumlber Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines beruflichen Taumltig-keitsfeldes und uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen um einen Betrieb selbstaumlndig zu fuumlhren bzw in Betrieben unterschiedlicher Groumlszlige und Branchenzugehoumlrigkeit als auch in unterschiedlichen Bereichen und Taumltigkeitsfeldern eines Betriebes Sach- Organisations- und Fuumlhrungsaufgaben wahrzunehmen
Fertigkeiten hellipuumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld
hellipuumlber die Befaumlhigung sich auf veraumlnderte Methoden und Systeme in einem Betrieb bzw in der Produktion auf sich veraumlndernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung der Personalfuumlhrung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Be-trieb mitzugestalten
Sozialkompetenz hellipuumlber Kompetenzen um Auszubildende Mitarbeiter und Teams zu leiten und zu moti-vieren sowie zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Moumlglichkeit von interdisziplinaumlrer Zusammenarbeit mit internen und externen Part-nern sowie multiprofessioneller Teamarbeit zu erkennen und zu nutzen
Selbstaumlndigkeit hellipuumlber Kompetenzen Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse zu definieren zu reflektieren und zu bewerten und Lern- und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig zu ge-stalten
hellipuumlber Kompetenzen die eigene berufliche Handlungskompetenz selbstaumlndig an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen und umzusetzen
2 Beispiel
Beispiel A
Bildungsgangshy Gepruumlfter Industriemeister der Fachrichtung Elektrotechnik
Berufliche Weiterbildung bundesweit einheitlich nach BBiG geregelt
Rechtliche Grund-lagen
deg Verordnung uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industriemeis-ter ndash Fachrichtung Elektrotechnik vom 30 November 2004 (BGBl I S 3133) zuletzt geaumlndertdurch VO vom 23 Juli 2010 (BGBl I S 1010)
121
Empfehlungen Vereinbarungen
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzu-gangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Abschluss deg Fortbildungspruumlfung bei der zustaumlndigen Stelle
deg Erwerb des Meistertitels
Qualifikation deg Gepruumlfter Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik
(befaumlhigt leitende Aufgaben in der mittleren Fuumlhrungsebene eines Betriebes oder die Leitung eines eigenen Betriebes zu uumlbernehmen Ausbildereignung)
Anschluss Der Zugang zur Hochschule ist geregelt Weiterbildungsoptionen
Industriemeister nehmen in Betrieben unterschiedlicher Groumlszlige und Branchenzugehoumlrigkeit sowie in verschie-denen Bereichen und Taumltigkeitsfeldern eines Betriebs Sach- Organisations- und Fuumlhrungsaufgaben wahr (sect 1 Abs 2 Nr 1 VO) Sie muumlssen sich auf sich veraumlndernde Methoden und Systeme in der Produktion auf sich veraumlndernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung der Per-sonalfuumlhrung und -entwicklung flexibel einstellen sowie den technisch organisatorischen Wandel im Betrieb mit-gestalten (sect 1 Abs 2 Nr 2 VO)
Sie sind qualifiziert folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Industriemeisters wahrnehmen zu koumlnnen
deg den Produktionsablauf uumlberwachen uumlber den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewaumlhrleisten fuumlr die Einhaltung der Qualitaumlts- und Quan-titaumltsvorgaben sorgen Maszlignahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstoumlrungen einleiten und die notwendige Energieversorgung im Betrieb sichern die Arbeitsplaumltze nach ergonomischen Gesichts-punkten gestalten und die Arbeitsstaumltten unter Beachtung entsprechender Vorschriften Verordnungen und Normen einrichten technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanlaumlufe organisieren und uumlberwachen fuumlr den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und La-gerung zustaumlndig sein und Material Bau- und Ersatzteile disponieren bei der Entwicklung von Vor-schlaumlgen fuumlr neue technische Konzepte mitarbeiten und den staumlndigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten
deg die Arbeitsablaumlufe einschlieszliglich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen Kostenplaumlne auf-stellen die Kostenentwicklung uumlberwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten bei der Aus-wahl und Beschaffung von Maschinen Anlagen und Einrichtungen mitwirken Qualitaumlts- und Quantitaumltsvorhaben planen und fuumlr die Einhaltung der Termine sorgen die Instandhaltung in Abstim-mung mit den zustaumlndigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und uumlberwachen in enger Zusammenarbeit mit der fuumlr die Sicherheit zustaumlndigen Fachkraft die Einhaltung der Arbeitssicherheits- Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewaumlhrleisten Mitarbeiter und beteiligte betriebliche Bereiche rechtzeitig und angemessen informieren in Zusammenarbeit mit seinen Mitarbei-tern uumlbergeordnete Planungsgruppen beraten und Werkstattdaten und Produktionsergebnisse in die Planungsprozesse einbringen
deg die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele fuumlhren und ihnen Aufgaben unter Beruumlcksichtigung der Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwaumlgung ihrer persoumlnlichen Da-ten Qualifikationen und Interessen zuordnen die Mitarbeiter zu selbstaumlndigem verantwortlichem Han-deln anleiten und sie motivieren sie an Entscheidungsprozessen beteiligen bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken Gruppen betreuen und moderieren die zielori-entierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern mit den Fuumlhrungskraumlften sowie mit dem Betriebsrat foumlrdern Beurteilungen von einzelnen und von Gruppen durchfuumlhren und eine Personalentwicklung anstreben die den Befaumlhigungen der Mitarbeiter angemessen ist die Innovations-bereitschaft der Mitarbeiter foumlrdern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und auszligerhalb des Betriebes hinwirken neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einfuumlhren die Ausbildung der ihm zu-geteilten Auszubildenden verantworten die Qualitaumltsmanagementziele in seinem Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitaumltsbewusstsein der Mitarbeiter foumlrdern bei der Kunden- und Lieferantenbe-treuung mitwirken die Kunden beraten und die Kundenzufriedenheit foumlrdern
122
Name der Qualifikation
Gepruumlfter Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik
Bundesweit einheitlich nach BBiG geregelte berufliche Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Industriemeister der Fachrichtung Elektrotechnik uumlbernehmen Fach- und Fuumlhrungsaufgaben in Betrieben der Elektroindustrie vor allem in der Planung und Fertigung Sie verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Bearbeitung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissen-schaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Sie arbeiten z B bei Herstellern von Elektromotoren oder bei Betreibern von Uumlberlandleitungen fuumlr die Stromuumlbertragung sind aber auch bei Herstellern von Computern oder elektromedizi-nischen Geraumlten und Instrumenten taumltig Bei Rundfunkveranstaltern sind Industriemeister der Fachrichtung Elektrotechnik z B im Bereich der Sendetechnik beschaumlftigt im Eisenbahnver-kehr in der technischen Instandhaltung Daruumlber hinaus koumlnnen sie in Unternehmen des Maschinen- und Werkzeugbaus oder des Fahrzeugbaus hierbei insbesondere im Bereich der Fahrzeugelektronik taumltig sein
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industriemeister ndash Fachrichtung Elektrotechnik vom 30 November 2004 (BGBl I S 3133) zuletztgeaumlndert durch VO vom 23 Juli 2010 (BGBl I S 1010)
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivitaumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen ein-schlieszliglich der wissenschaftlichen Grundla-gen der praktischen Anwendung eines wissenschaftlichen Faches sowie eines kritischen Verstaumlndnisses der wichtigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikations-rahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumls-se)
oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wissen einschlieszliglich der aktuellen fachli-chen Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wis-senschaftlichen Faches
oder
eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikations-rahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beurtei-len auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforde-rungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen17 verantwort-lic h leiten
17 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumen-tativ vertreten und mit ihnen weiterentwi-ckeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern- und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
123
Ziel der Pruumlfung ist der Nachweis der Quali-fikatio n zum Gepruumlfte n Industriemeister ndashFachrichtun g Elektrotechnik und dami t dieBefaumlhigung
deg i n Betriebe n unterschiedlicher Groumlszlige un d Branchenzugehoumlrigkei t sowi e in unterschiedliche n Bereiche n und Tauml-tigkeitsfelder n eine s Betriebe s Sach- Organisations- un d Fuumlhrungsaufga-be n wahrzunehme n und
deg sic h au f veraumlndernd e Methode n und System e i n de r Produktion au f sich veraumlndernd e Strukture n de r Arbeitsor-ganisatio n un d au f neu e Methoden der Organisationsentwicklung der Personalfuumlhrun g und -entwicklung fle-xibel einzustelle n sowi e den tech-nischorganisatorische n Wande l im Betrieb mitzugestalten
Di e Absolvente n verfuumlge n uumlbe r Qualifikatio-ne n i n de n betrieblichen Funktionsfelder n
deg Betriebserhaltun g Produktion
deg Betriebserhaltun g Infrastruktur
deg Fertigun g und Montage
Die Qualifikatione n umfassen
deg Berufs- un d arbeitspaumldagogische Qualifikationen (is t gemaumlszlig der Ausbil-dereignungsverordnun g nachzuwei-sen)
deg Fachrichtungsuumlbergreifende Basis-qualifikationen
deg Rechtsbewusstes Handeln
deg Betriebswirtschaftliches Handeln
deg Anwenden vo n Methoden der Informa-tion Kommunikation un d Planung
deg Zusammenarbei t im Betrieb
deg Beruumlcksichtige n naturwissenschaftli-cher un d technischer Gesetzmaumlszligigkei-ten
Als Handlungsspezifisch e Qualifikationen werde n aufgefuumlhrt
deg Handlungsbereic h bdquoTechnikldquo
- Infrastruktursystem e un d Betriebs-technik
- Automatisierungs- un d Informati-onstechnik
Die Absolventen koumlnnen uahellip
deg unter Beruumlcksichtigung der einschlaumlgi- ge n Vorschriften elektrotechnisch e An-
lagen un d System e funktionsgerecht installiere n und dere n Instandhaltung planen organisiere n un d uumlberwachen di e Energieversorgun g im Betrie b si-cherstellen beim Einsat z neue r Ma-schinen Anlage n und System e sowie be i der Be- un d Verarbeitung neuer Baugruppe n und Bauelement e die Auswirkunge n au f de n Fertigungspro-zes s erkenne n un d beruumlcksichtigen
deg unte r Beruumlcksichtigung einschlaumlgiger Vorschrifte n Automatisierungs- un d In-formationssystem e projektieren in Be-trie b nehme n un d instand halten erforderlich e Aumlnderunge n de r Automa-tisierungsablaumlufe durchfuumlhre n sowie entsprechend e Maszlignahme n einleiten Automatisierungs- un d Informationssys-tem e i n uumlbergeordnet e System e ein-binden Daz u gehoumlrt bei m Einsatz neuer Maschinen Anlage n un d Syste-m e sowi e be i der Be- und Verarbeitung neuer Baugruppe n und Bauelemente di e Auswirkunge n au f den Ferti-gungsprozes s erkenne n un d beruumlck-sichtigen zu koumlnnen
deg betriebswirtschaftlich e Zusammenhaumln-g e un d kostenrelevante Einflussfakto-re n erfasse n un d beurteilen Moumlglichkeite n der Kostenbeeinflussung aufzeigen un d Maszlignahme n fuumlr ein kos-tenbewusstes Handel n planen orga-nisieren einleite n un d uumlberwache n zu koumlnnen Dazu gehoumlrt Kalkulationsver-fahre n un d Methode n der Zeitwirtschaft anzuwenden organisatorisch e und personell e Maszlignahme n auc h i n ihrer Bedeutun g als Kostenfaktore n beurtei-le n un d beruumlcksichtige n zu koumlnnen
deg di e Bedeutung dieser System e erken-nen si e anforderungsgerech t auswaumlh-le n un d entsprechend e System e zur Uumlberwachun g vo n Planungszielen und Prozesse n anwenden
deg einschlaumlgig e Vorschrifte n un d Bestim-munge n i n ihrer Bedeutung erkennen un d ihr e Einhaltun g sicherstellen Ge-fahre n vorbeugen Stoumlrunge n erkennen
Die Absolventen
deg fuumlhre n die Mitarbeiter im Sinn e der Unternehmensziele und ordnen ihnen Aufgaben unter Beruumlcksichti-gun g der Vorgaben nac h be-triebswirtschaftliche n Gesichts-punkte n und unter Abwaumlgung ihrer persoumlnliche n Daten Qualifikationen un d Interesse n zu
deg leiten di e Mitarbeite r zu selbstaumlndi-gem verantwortlichem Handel n an motiviere n un d beteiligen dies e an Entscheidungsprozessen
deg informiere n un d beteiligen rechtzeitig un d angemesse n Mitarbeite r und Mitarbeiterinnen sowie beteiligte be-trieblich e Bereiche
deg moderiere n un d betreue n Gruppen
deg foumlrder n di e zielorientiert e Kooperati-o n un d Kommunikatio n zwischen un d mi t den Mitarbeiter n un d Mitar-beiterinnen mi t de n Fuumlhrungskraumlften sowi e mi t dem Betriebsrat
deg wirke n be i de r Planung de s Perso-nalbedarfs mit
deg fuumlhre n Beurteilungen vo n Einzelnen un d Gruppe n durc h un d strebe n eine de n Befaumlhigungen der Mitarbeiter angemessen e Personalentwicklung an
deg foumlrder n di e Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und wirke n au f ihre systematisch e Weiterbildun g inner-halb un d auszligerhal b des Betriebes hin
deg
Die Absolventen
deg planen Arbeitsablaumluf e einschlieszliglich des Einsatzes vo n Materia l un d Be-triebsmitteln und beteiligen sic h an de r Planun g und Umsetzung neuer Arbeitstechnike n un d Fertigungs-prozessen
deg erstellen Kostenplaumlne uumlberwachen di e Kostenentwicklun g und achten auf einen wirtschaftliche n Ablauf
deg planen Qualitaumlts- un d Quantitaumltsvor-gabe n und sorge n fuumlr die Einhaltung
deg koordiniere n un d uumlberwache n die Instandhaltun g i n Abstimmun g mi t den zustaumlndige n Mitarbeiter n sowie den beteiligte n betriebliche n Bereichen
deg gewaumlhrleiste n i n enge r Zusammenar-beit mi t de m Sicherheitsbeauftragten di e Einhaltun g de r Arbeitsicherheits- Umwelt- un d Gesundheitsvorschriften
deg berate n i n Zusammenarbei t mi t den Mitarbeiter n un d Mitarbeiterinnen uumlbergeordnet e Planungsgruppe n und bringe n Werkstattdate n un d Produkti-onsergebniss e i n di e Planungspro-zess e ein
deg gestalte n Arbeitsplaumltz e nac h ergono-mische n Gesichtspunkte n un d di e Ar-beitsstaumltten unter Beachtung entsprechender Vorschriften
deg richte n Verordnunge n und Normen ein setzen technisch e Weiterentwick-lungen im Unternehme n um un d or-ganisiere n und uumlberwache n die Neuanlaumlufe
deg arbeite n bei der Entwicklun g vo n Vor-schlaumlge n fuumlr neue technisch e Konzep-t e mi t un d gestalte n de n staumlndigen Arbeits- un d Produktionsverbesse-rungsprozess mit
deg
124
deg Handlungsbereich bdquoOrganisationldquo
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssystem e
- Arbeits- Umwel t un d Gesund-heitsschut z
deg Handlungsbereic h bdquoFuumlhrun g un d Per-sonalldquo
- Personalfuumlhrung
- Personalentwicklung
- Qualitaumltsmanagement
und analysieren sowie Maszlignahmen zu ihrer Vermeidung oder Beseitigung ein-leiten Dazu gehoumlr t sicherzustellen dass sic h di e Mitarbeiter un d Mitarbei-terinne n arbeits- umwelt- un d gesund-heitsschutzbewuss t verhalte n un d ent-sprechen d handeln
deg au f der Basis einer qualitative n und quantitative n Personalplanung eine systematisch e Personalentwicklung durchfuumlhren Daz u gehoumlrt Personal-entwicklungspotential e einschaumltze n und Personalentwicklungs- un d Qualifizie-rungsziel e festlegen z u koumlnnen ent-sprechend e Maszlignahme n planen realisieren dere n Ergebniss e uumlberpruuml-fe n und die Umsetzun g im Betrieb foumlr-dern
deg Qualitaumltsziele durc h Anwenden ent-sprechender Methode n und Beeinflus-sun g des Qualitaumltsbewusstseins der Mitarbeiter sicher n sowi e be i der Reali-sierun g eines Qualitaumltsmanagement-systems mitwirke n un d zu dessen Verbesserun g un d Weiterentwicklung beitragen
deg betriebliche Aufgabenstellunge n analy-sieren strukturiere n un d einer begruumln-dete n Loumlsung zufuumlhren Daz u gehoumlrt Loumlsungsvorschlaumlg e unter Einbeziehung vo n Praumlsentationstechnike n zu erlaumlu-ter n un d z u eroumlrtern
Sieh e detailliert e Fertigkeite n i n der Verord-nung
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Industriemeister der Fachrichtung Elektrotechnik uumlbernehmen Fach- und Fuumlhrungsaufgaben in Betrieben der Elektroindustrie vor allem in der Planung und Fertigung Sie verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Bearbeitung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissen-schaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Industriemeister muumlssen aufgrund der sehr kurzen Innovationsintervalle uumlber die Kompetenz verfuumlgen sich staumlndig neu zu orientieren und sich weiterzubilden
Neben der fachlichen Qualifikation wird ein hohes Maszlig an Leitungs- Team- und Kommunikationsfaumlhigkeit erwartet
Sie verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekenn-zeichnet
125
Teilen I64 S
Beispiel B
Bildungsgang Kraftfahrzeugtechnikmeister im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
Berufliche Weiterbildung bundesweit einheitlich nach HwO geregelt
Rechtliche Grundlagen
deg Verordnung uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk vom 10 August 2000 (BGBl I S 1286) geaumlndert durch VO vom 17 november 2011 (BGBl I S 2234)
deg Verordnung uumlber die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterpruumlfung im Hand-werk Teil III und IV
Empfehlungen deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschul-Vereinbarungen zugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Abschluss deg Fortbildungspruumlfung bei der zustaumlndigen Stelle
deg Erwerb des Meistertitels
Qualifikation deg Meister im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
(Leitung eines eigenen Betriebes Ausbildereignung)
Anschluss Der Zugang zur Hochschule ist geregelt Weiterbildungsoptionen
Kfz-Meister
bull sind befaumlhigt zur Gruumlndung und selbstaumlndigen Fuumlhrung von Handwerksbetrieben
bull nehmen dabei entscheidungsrelevante technische sowie kaufmaumlnnisch-betriebswirtschaftliche Lei-tungsaufgaben wahr
bull planen und gestalten betriebliche Arbeits- und Geschaumlftsprozesse
bull fuumlhren und motivieren Mitarbeiter und bilden jungen Menschen aus
bull und sind verantwortlich fuumlr den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Betriebs
Dabei beruumlcksichtigen sie die berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften technischen Normen sowie die aner-kannten Regeln der Kfz-Technik
Kfz-Meister werden insbesondere in der Kundenannahme eingesetzt und sind damit erste Ansprechpartner der Kunden Sie erstellen eigenverantwortlich Arbeitsauftraumlge planen u a Termine koordinieren die Mitarbeiter erstellen Kostenvoranschlaumlge loumlsen Problemfaumllle uumlbernehmen die Endkontrolle der durchgefuumlhrten Arbeiten und fuumlhren selbstaumlndig Maszlignahmen zur Qualitaumltssicherung durch Daruumlber hinaus sind sie in der Lage das Produkt- und Dienstleistungsangebot zu vermarkten und dieses an sich aumlndernde Marktbedingungen Normen der Technik und Kundenanforderungen anzupassen
Das fachtheoretische Wissen und die fachpraktischen Kenntnisse hat der Kfz-Meister in einem umfangreichen Vorbereitungslehrgang erlangt Kfz-Meister sind gehalten selbst die neusten Wartungs- und Reparaturinformati-onen zu eruieren und Informationen uumlber die neuste Fahrzeugtechnik und die sie betreffenden Diagnose- und die sie betreffenden Diagnose- und Instandsetzungsmethoden an die Mitarbeiter weiterzugeben
3 Qualifikationen ndash Niveau 6
Siehe Seite 145-160
126
Name der Qualifikation
Kraftfahrzeugtechnikermeister im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
Bundesweit einheitlich nach HwO geregelte berufliche Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Kraftfahrzeugtechnikermeister sind Fach- und Fuumlhrungskraumlfte und leiten als solche Werkstaumltten oder Betriebsabteilungen Dabei uumlbernehmen sie neben den anspruchsvollen Fachaufgaben im Kfz-Bereich wie bspw Reparatur von bestimmten Baugruppen oder Erprobung neuer Diagnosegeraumlte vor allem den Kundenservice und die Beratung Daruumlber hinaus organisieren Kraft-fahrzeugtechnikermeister den Betriebsablauf und stellen die Abwicklung der kaufmaumlnnischen und verwaltenden Aufgaben sicher u a Verhandlungen mit Auftraggebern und Lieferanten Angebotskalkulation und Abrechnung Als Fuumlhrungskraumlfte leiten sie Mitarbeiter und Fachkraumlfte an weisen sie in neue Aufgabenbereiche ein und uumlberwachen die termin- und fachgerechte Durchfuumlhrung von Arbeitsauftraumlgen unter Beruumlcksichtigung von gesetzlichen und betrieblichen Qualitaumltsvorschriften In ihrem Verantwortungsbereich sind sie auszligerdem fuumlr die Ausbildung neuer Fachkraumlfte zustaumlndig
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk vom 10 August 2000 (BGBl I S 1286) geaumlndert durch VO vom 17 November 2011 (BGBl I S 2234)
deg Verordnung uumlber die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterpruumlfung im Handwerk Teil III und IV
deg Hochschulzugang fuumlr beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06032009)
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivi-taumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen ein-schlieszliglich der wissenschaftlichen Grundla-gen der praktischen Anwendung eines wissenschaftlichen Faches sowie eines kriti-schen Verstaumlndnisses der wichtigsten Theo-rien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse)
oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wis-sen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wis-senschaftlichen Faches
oder
eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikations-rahmens fuumlr Deutsche Hochschulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beurtei-len auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforde-rungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen18 verantwort-lic h leiten
18 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumen-tativ vertreten und mit ihnen weiterentwi-ckeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern-und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
127
Durch die Meisterpruumlfung im Kraftfahrzeug-techniker-Handwerk wir d festgestellt dass der Pruumlfling befaumlhig t ist einen Handwerksbetrie b selbstaumlndig zu fuumlhren Leitungsaufgabe n i n de n Bereichen Technik Betriebswirtschaft Personalfuumlhrun g und -entwicklung wahrzu-nehmen di e Ausbildung durchzufuumlhre n un d sein e beruflich e Handlungskompeten z selb-staumlndig a n neu e Bedarfslage n in diese n Be-reiche n anzupasse n un d umzusetzen
Die Absolvente n verfuumlge n uumlber Qualifikatio-ne n i n den betrieblichen Funktionsfelder n
deg Auftragsabwicklun g un d Zeitplanung
deg Servic e un d Wartung
deg Instandsetzung Reparatur und Nachruumls-tung
deg Diagnose
deg Untersuchung Endkontroll e un d Fahr-zeuguumlbergabe
deg Personalprozess e organisiere n un d Mit-arbeiter fuumlhren
deg Ausbildun g in einem Handwerksbetrieb organisieren
deg Gruumlndung Fuumlhrun g un d Organisation vo n Handwerksbetrieben
deg Betrieblich e Arbeitsprozess e un d Leis-tungen kalkulieren bewerten kontrollie-ren und dokumentieren sowie betriebliche Liquiditaumlt sicherstellen
Kfz-Technikermeister im Handwerk hellip
deg fuumlhren eigenverantwortlich einen Betrieb und verfuumlgen uumlber Kenntnisse
- z u de n Besonderheiten der Be-triebsfuumlhrung
- der Personalplanung und des Per-sonaleinsatzes
deg erstellen in Absprach e mi t dem Kunden Arbeitsauftraumlg e un d steuer n die Durch-fuumlhrun g bis hin zur Endabnahme
deg stelle n sic h haumlufig auf komplex e und sic h staumlndig aumlndernd e Bedingunge n und Sachverhalt e im berufliche n Taumltigkeits-feld ein
deg verfuumlge n uumlber aktuell e Kenntniss e (auch markenspezifisch)
Kfz-Technikermeister im Handwerk hellip
deg erstellen gemeinsam mi t dem Kunden de n Arbeitsauftrag
deg erstellen Kostenvoranschlaumlge
deg recherchiere n technisch e Informationen un d erstelle n Informations- und Doku-mentationsinstrument e unter Beachtung der Qualitaumltssicherung
deg bewerte n di e Diagnoseergebniss e und schlage n Reparaturweg e und Alternati-ve n vor
deg kontrolliere n di e durchgefuumlhrte n Arbeiten un d erstelle n eine Nachkalkulation
deg planen Arbeitsauftraumlg e unter Beachtung des Personaleinsatzes un d stellen die er-forderliche n Arbeitsmitte l bereit
deg legen Umfan g un d Dauer vo n Arbeitsauf-traumlge n fest un d beachte n di e Terminein-haltung
deg beurteile n Fehler Stoumlrungen un d Diag-noseprotokoll e und entscheide n uumlber die weiter e Instandsetzungs- un d Reparatur-wege
deg ermittel n die Bezugsquellen des fuumlr die Ausfuumlhrun g des Arbeitsauftrages erfor-derliche n Materials
deg bearbeiten Reklamationen und loumlse n die dabei entstandene n Probleme
deg sin d fuumlr den Arbeitsschutz un d Umwelt-schut z verantwortlich
deg erarbeite n Konzepte zur Qualitaumltskontrol-l e un d Verbesserun g der Arbeitsqualitaumlt
deg unterstuumltze n die Kollegen be i speziellen Frage n der Instandhaltungs- un d Diagno-setechnik
deg uumlberpruumlfe n de n Arbeitsumfang erstellen die Rechnung und erklaumlren diese dem Kunden
Kfz-Technikermeister im Handwerk hellip
deg erstellen un d aktualisiere n das be-trieblich e Informations- un d Dokumen-tationssystem
deg loumlse n Problem e i n der Belegschaft und unterweisen das Persona l in neue Arbeitstechniken ein
deg fuumlhren mit dem Kunden situationsge-rechte Gespraumlche und stellen techni-sche Sachverhalte dar und loumlsen Problemfaumllle
deg nehmen vom Kunden Wuumlnsche und Informatione n entgegen
deg analysieren die Faumllle und werten die-se aus
deg beurteilen Kundenaussagen in Bezug au f die Erstellung des Arbeitsauftra-ges
deg erlaumluter n Kunde n technisch e Sach-verhalt e un d loumlse n Problemfaumlll e sowie Reklamationen
deg werte n Aussage n vom Persona l aus und nutze n Informationen i n Bezug auf die Anschaffung neuer Werkstatt- und Betriebstechnik
deg fuumlhre n Maszlignahme n zur Qualitaumltssi-cherun g durch
deg wende n Informations- un d Kommuni-kationstechnologien an
Kfz-Technikermeister im Handwerk hellip
deg recherchiere n selbststaumlndig Informa-tione n mit Hilf e von branchenbezo-gener Instrument e un d erstellen innerbetrieblich e Konzepte
deg erlernen selbststaumlndig mi t webbasier-ten Medien neue Fahrzeugtechnolo-gien und arbeiten Konzepte fuumlr die Aus- und Weiterbildung aus
deg werten Arbeitsauftraumlge und deren Arbeitsprozesse aus und erstellen Analysen
deg lernen selbstaumlndig sich in neue Fahr-zeugtechnologien einzuarbeiten und verfolgen die Weiterentwicklung
deg lernen selbstaumlndig neue Pruumlf- und Untersuchungsbedingungen
deg erstellen selbstaumlndi g Schulungskon-zepte fuumlr innerbetriebliche Aus- und Weiterbildungsmaszlignahmen
deg handeln sozia l und oumlkologisch ver-antwortlich
128
- zu Fahrzeugtechnik und Fahrzeug-systemen
- Werkstatt und Betriebstechnik
- den erforderlichen Betriebsablaumlufen (Organisation Kooperation Kom-munikation)
deg kennen die Vorgaben des Sicherheits- Arbeits- und Umweltschutzes
deg kennen die unterschiedlichen Mess- Pruumlf- Diagnose- bzw Instandsetzungs-geraumlte und deren Arbeitsweise
deg kennen den Prozess der Arbeitsabwick-lung Ersatzteil- und Zubehoumlrbestim-mung sowie der Kostenkalkulation
deg kennen das betriebliche Informations-und Dokumentationswesen
deg kennen die Qualitaumltsvorgaben der Ge-schaumlftsfuumlhrung und fuumlhren danach den Kfz-Betrieb
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
Kfz-Technikermeister im Handwerk fuumlhren selbstaumlndig den Kfz-Betrieb in den Bereichen Werkstatt und Verwaltung Sie sind verantwortlich fuumlr die Personalplanung und den Einsatz des Personals Sie stellen fuumlr die Ausfuumlhrung der entsprechenden Arbeitsauftraumlge die notwendigen Arbeitsmittel und Ausruumlstung bereit Sie beraten Kunden und bearbeiten Reklamationen Sie nehmen Preiskalkulationen vor und erarbeiten Kostenvoranschlaumlge Sie sorgen fuumlr ein gutes Betriebsklima und beachten die Einhaltung aller fuumlr einen Kfz-Betrieb notwendigen Vorschriften und Richtlinien Sie kontrollieren die Arbeitsauftraumlge in Bezug auf die Qualitaumlt der Arbeit erstellen eine Nachkalkulation sowie bereiten die Buchfuumlhrung vor Sie sind verantwortlich fuumlr die Aus- und Weiterbildung der Belegschaft und tragen Sorge dass die Arbeitsprozesse jeweils dem neusten Stand der Technik angepasst werden
Sie muumlssen aufgrund der sehr kurzen Innovationsintervalle uumlber die Kompetenz verfuumlgen sich staumlndig neu zu orientieren und sich weiterzubilden
Neben der fachlichen Qualifikation wird ein hohes Maszlig an Leitungs- Team- und Kommunikationsfaumlhigkeit erwartet
Sie verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekenn-zeichnet
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Operativer Professional
1 Beschreibung des Qualifikationstyps
Die operativen Professionals sind Fuumlhrungskraumlfte auf der mittleren Ebene mit Verantwortung fuumlr Personal und Budget Fuumlr die Leitung von Projekten oder Abteilungen verfuumlgen sie uumlber weit reichende soziale Kompetenzen im Umgang mit Mitarbeitern Kollegen und Vorgesetzten Als Fuumlhrungskraft verfuumlgen sie uumlber unternehmeri-sches Denken und Handeln
Operative Professionals untergliedern sich in vier Anforderungsprofile und verfuumlgen so uumlber profilspezifische Kompetenzen als IT Systems Manager IT Business Manager IT Business Consultant oder IT Marketing Mana-ger
Aumlhnlich wie die IT-Spezialisten weisen auch die operativen IT-Professionals ihre Kompetenz im Wesentlichen mit Dokumentation und Fachgespraumlch der von ihnen durchgefuumlhrten praxisrelevanten Projekte undoder Auf-gaben aus betrieblichen IT-Prozessen nach Von der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden zusaumltzlich schriftliche profilspezifische IT-Fachaufgaben gestellt und muumlndliche wie schriftliche Pruumlfungen in Mitarbeiter-fuumlhrung und Personalmanagement abgehalten Die einschlaumlgigen Bestimmungen dazu stehen in der IT-Fortbildungsverordnung
Zu beruumlcksichtigen ist auch dass Voraussetzung fuumlr jeden operativen Professional eine Berufsausbildung und einschlaumlgige Berufspraxis ist die der Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten entspricht Diese schon vorausgesetzten Kompetenzen werden auf der Ebene der Professionals nicht noch einmal dargestellt und ab-gepruumlft Die bereits vorausgesetzten Kompetenzen muumlssen also mitgedacht werden um fuumlr die Zuordnung der Kompetenzen ein vollstaumlndiges Bild der Handlungsfaumlhigkeit eines operativen Professionals zu erhalten
Operative Professionalshellip
Wissen hellipsind in der Lage auf der Grundlage eines breiten und integrierten fachlichen Wis-sens und Koumlnnens die Realisierbarkeit von technisch optimalen und marktgerech-ten Loumlsungen und die damit verbundenen Aufwaumlnde unter Beruumlcksichtigung von Implementierungsrisiken abzuschaumltzen und bei Beruumlcksichtigung der Anforderun-gen des Qualitaumltsmanagements der Rechtsvorschriften sowie technischer und be-triebswirtschaftlicher Zusammenhaumlnge effizient umzusetzen
Fertigkeiten hellipverfuumlgen uumlber ein sehr breites Spektrum fachlicher und uumlberfachlicher Kompetenzen zu selbstaumlndigem Planen Durchfuumlhren und Reflektieren von IT-Aufgabenstellungen bei Erbringung umfassender Transferleistungen auch bei sich haumlufig aumlndernden An-forderungen
Sozialkompetenz hellip arbeiten in Team- und Projektzusammenhaumlngen verantwortlich leitend und gehen vorausschauend mit Problemen im Team um
helliphandeln auch fachuumlbergreifend strukturiert und zielorientiert
hellipbeachten Standards des Qualitaumltsmanagements und der Qualitaumltssicherheit
hellipverfuumlgen uumlber hohe Problemloumlsungsfaumlhigkeit und koumlnnen situativ im Diskurs mit Fachleuten Loumlsungen reflektieren und weiterentwickeln
hellipsind kommunikativ und uumlberzeugend
hellipdokumentieren und praumlsentieren
hellipverfuumlgen uumlber fremdsprachliche Kompetenz
hellipsind kompetent bei Zeitmanagement Aufgabenplanung und -priorisierung sowie wirtschaftlichem Handeln
Selbstaumlndigkeit hellipdefinieren Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse reflektieren und bewerten diese ei-genstaumlndig und gestalten diese nachhaltig
hellipverhalten sich in beruflichen gesellschaftlichen und privaten Situationen sachge-recht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich
hellipbeachten oumlkonomische oumlkologische sicherheitstechnische und datenschutzrechtli-
130
che Standards
hellipsind gewohnt Lerntechniken und Lernstrategien selbstaumlndig und angepasst an die jeweilige Situation im Beruf und uumlber den Berufsbereich hinaus zu entwickeln und diese fuumlr lebenslanges Lernen zu nutzen
hellipverfuumlgen uumlber Faumlhigkeiten zur Selbstmotivation und Selbstdisziplin Durchhaltever-moumlgen und Eigeninitiative sowie Innovation
hellipverfuumlgen uumlber eine ausgepraumlgte Kritik- und Reflektionsfaumlhigkeit um das Lernpoten-zial in informellen Situationen nutzen zu koumlnnen
2 Beispiel
Bildungsgangshy Operative Professional Gepruumlfter IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager)
Berufliche Weiterbildung bundesweit einheitlich nach BBiG geregelt
Rechtliche Grundlagen
deg Verordnung uumlber die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Tele-kommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3 Mai 2002 (BGBl I S 1547) zuletzt geaumlndert durch Art 1 VO vom 23 Juli 2010 (BGBl I S 1010)
Abschluss deg Fortbildungspruumlfung bei der zustaumlndigen Stelle
deg Erwerb der Fortbildungsabschlusses bdquoGepruumlfter IT-Entwicklerldquo
Qualifikation Operativer Professional (Fuumlhrungskraft auf mittlerer Ebene)
Anschluss Der Zugang zur Hochschule ist geregelt Weiterbildungsoptionen
Gepruumlfte IT-Entwickler sind in Unternehmen der IT-Branche aber auch in IT-Abteilungen von Anwendern in anderen Branchen als technische Projektleiter taumltig Sie planen steuern und kontrollieren Projekte zur Entwick-lung und Implementierung technisch optimaler und marktgerechter IT-Loumlsungen bzw deren Adaption an be-triebliche Anforderungen
Sie sind qualifiziert unter Beruumlcksichtigung von Rechtsvorschriften Ergonomie und Umweltaspekten sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhaumlnge und des Qualitaumltsmanagements folgende Prozesse durchfuumlhren zu koumlnnen
deg Analysieren der vorgegebenen Projektkenngroumlszligen (fachliches Modell)
deg Designen des zu entwickelnden Produkts anhand der Kundenanforderungen
deg Entwickeln und Erstellen der Loumlsungskomponenten (Implementierung)
deg Integrieren der Komponenten in die Gesamtloumlsung Durchfuumlhren der Tests und Abnahme der Produkte und Loumlsungen
deg Planen Budgetieren Leiten und Uumlberwachen von IT-Projekten Vorgeben der Rahmenbedingungen fuumlr die Projektarbeit
deg Bewerten und Evaluieren der Produkte Loumlsungen und Entwicklungsprozesse im Hinblick auf wirtschaft-lichen Erfolg und Kundenzufriedenheit
deg Planen und Zusammenstellen des Projektteams Fuumlhren und Motivieren der Mitarbeiter Foumlrdern der Kooperation und Kommunikation Beteiligen der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen Anwenden von Konfliktloumlsungsstrategien Mitwirken bei Stellenbesetzungen und laufenden Beurteilungen
deg Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterentwicklung Feststellen des Qualifizierungsbedarfs Einleiten und Unterstuumltzen von Qualifizierungsaktivitaumlten Planen und Leiten der Ausbildung
Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt Kompetenzen unterschiedlicher Reichweite in den beruflichen Kompetenzfeldern voraus IT Systems Manager verfuumlgen uumlber hohe fachliche Kompetenzen vor allem in den Bereichen Softwareentwicklung und Projektmanagement Dies bezieht sich u a auf IT-Techno-logien allgemein Software-Entwicklungswerkzeuge Vorgehensmodelle aber auch Qualitaumltsmanagement und Risikomanagement Weiterhin stellen sie sich auf neue Technologien auf veraumlnderte lokale und globale Markt-verhaumlltnisse auf neue Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und koumlnnen den technisch-organisatorischen Wandel unter Beruumlcksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz gestalten Sie sind befaumlhigt Aufgaben der Mitarbeiterfuumlhrung wahrzunehmen
131
3 Liste der Qualifikationen ndash Niveau 6
Siehe Seite 160-161
132
Name der Qualifikation
Operativer Professional
Gepruumlfter IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager)
Bundesweit einheitlich nach BBiG geregelte berufliche Weiterbildung
Kurzbeschreibung
IT Systems Manager planen steuern und kontrollieren IT-Entwicklungsprojekte zur Entwicklung und Implementierung technisch optimaler marktgerechter IT-Loumlsungen in Betrieben die Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen anbieten oder anwenden
IT-Systems Manager sind befaumlhigt in Betrieben die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen anbieten oder anwenden technisch optimale und marktgerechte IT-Loumlsungen zu entwickeln und zu implementieren IT-Entwicklungsprojekte zu planen zu steuern und zu kontrollieren
Verwendete Dokumente und Quellentexte
deg Verordnung uumlber die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3 Mai 2002 (BGBl I S 1547) zuletzt geaumlndert durch Art 1 VO vom 23 Juli 2010 (BGBl I S 1010)
Niveau 6
Uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekennzeichnet
Fachkompetenz Personale Kompetenz
Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstaumlndigkeit
Breite und Tiefe Instrumentelle und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfaumlhigkeit
Team-Fuumlhrungsfaumlhigkeit Mitgestaltung und Kommunikation
EigenstaumlndigkeitVerantwortung Reflexivi-taumlt und Lernkompetenz
Uumlber breites und integriertes Wissen ein-schlieszliglich der wissenschaftlichen Grundlagen der praktischen Anwendung eines wissen-schaftlichen Faches sowie eines kritischen Ver-staumlndnisses der wichtigsten Theorien und Me-thoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deut-sche Hochschulabschluumlsse)
oder
uumlber breites und integriertes berufliches Wis-sen einschlieszliglich der aktuellen fachlichen Entwicklungen verfuumlgen
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wis-senschaftlichen Faches
oder
eines beruflichen Taumltigkeitsfeldes besitzen
Uumlber einschlaumlgiges Wissen an Schnittstellen zu anderen Bereichen verfuumlgen
Uumlber ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entspre-chend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens fuumlr Deutsche Hoch-schulabschluumlsse) weiteren Lernbereichen
oder
einem beruflichen Taumltigkeitsfeld verfuumlgen
Neue Loumlsungen erarbeiten und unter Beruumlck-sichtigung unterschiedlicher Maszligstaumlbe beur-teilen auch bei sich haumlufig aumlndernden Anforderungen
In Expertenteams verantwortlich arbeiten
oder
Gruppen oder Organisationen19 verantwort-lic h leiten
19 Dies umfasst Unternehmen Verwaltungseinheiten oder gemeinnuumltzige Organisationen
Die fachliche Entwicklung anderer anleiten und vorausschauend mit Problemen im Team umgehen
Komplexe fachbezogene Probleme und Loumlsungen gegenuumlber Fachleuten argumenta-tiv vertreten und mit ihnen weiterentwickeln
Ziele fuumlr Lern- und Arbeitsprozesse definie-ren reflektieren und bewerten und Lern-und Arbeitsprozesse eigenstaumlndig und nachhaltig gestalten
Durch die Fortbildungspruumlfung zum operativen Professional wird festgestellt dass der Pruumlfling
Sie hellip
deg ermitteln die Stakeholder des Pro-
Sie hellip
deg dokumentieren Planung Durchfuumlh-
Sie hellip
deg analysieren Aufgabenstellungen
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befaumlhigt ist Geschaumlftsprozesse in den Berei-che n Entwicklung Organisation Beratun g oder Vertrie b und Marketing zu gestalte n sowie Auf-gabe n der Mitarbeiterfuumlhrun g wahrzunehme n un d seine beruflich e Handlungskompeten z selbstaumlndig an neu e Bedarfslagen in diese n Bereiche n anzupasse n und umzusetzen
Gepruumlft e IT-Entwickler verfuumlge n uumlber Qualifika-tione n in de n betriebliche n Funktionsfelder n
deg Technologien Standards Kriterie n und Fachlichkeit der Anwendungsdomaumlne
deg Technologie n i n Systemarchitekturen
deg Musterarchitekture n un d Entwurfsmuster
deg IT-Produkte Entwicklungsumgebungen un d ihr Markt
deg Vorgehensmodelle Phase n un d Metho-de n der Systementwicklung Standards
deg Konzept e der Qualitaumltssicherung
deg Konzept e de s Risikomanagement s (Ri-sikoanalyse Risikobewertung Umgang mi t Risiken Moumlglichkei t des Risikotrans-fers)
deg Planungskompetenz Projektcontrolling
deg Konzept e des Konfigurationsmanage-ments (Versionierung Releas e Ma-nagement Change Management)
deg Personalfuumlhrungsmodelle Kommunika-tionsmodelle Fuumlhrungstechniken Fuumlh-rungsstile
deg Arbeitsrechtlich e Bestimmungen
Gepruumlft e IT-Entwickler verfuumlge n uumlber breites un d integriertes Wisse n einschlieszliglic h der ak-tuellen fachliche n Entwicklunge n un d uumlber einschlaumlgiges Wisse n a n Schnittstelle n z u andere n Bereiche n be i folgenden dre i inei-nandergreifende n Arbeitsprozessen
deg Plane n der Systementwicklung
- Initialisiere n des Projekts
- Begleiten der Planung der Qualitaumlts-sicherun g
- Begleitung be i der Planun g des Kon-figurationsmanagements
- Begleiten der Systemanalyse
- Begleiten des Systemdesigns
- Planen der Umsetzung des System-
jekts
deg definiere n die Projektziele der Stake-holder und ermitteln ihr e Messbarkeit
deg fasse n Ziele entsprechen d ihrem Zusammenhan g zusamme n un d ord-ne n diese
deg ermittel n die Wichtigkeit eines Ziels
deg ermitteln ausgehen d vo n den Pro-jektzielen Faktore n un d Schluumlssel-groumlszligen
deg erkenne n de n Zusammenhan g zwi-sche n Projektzielen un d kritische n Er-folgsfaktoren
deg ermittel n und dokumentiere n Rah-menbedingungen und Vorgabe n fuumlr di e Abwicklun g eines Projekts
deg untersuche n un d dokumentiere n Pro-jektziel -situation Rahmenbedingun-ge n und Vorgabe n au f spezifische Anforderunge n un d Merkmale
deg ermittel n die verfuumlgbare n Ressourcen fuumlr die Abwicklung des Projekts
deg erarbeite n bzw praumlzisiere n eine Stra-tegi e zum Erreiche n der Projektziele
deg legen ausgehend vo n de n Anforde-runge n un d der Strategie di e metho-dische n un d technologischen Rahmenbedingunge n sowi e das Vor-gehensmode l fest und passe n dieses an
deg definiere n de n Genehmigungsbedarf vo n Produkte n sowi e Entscheidungs- un d Genehmigungsinstanzen im Pro-jekt
deg bestimme n au f Erfahrunge n gestuumltzt naumlherungsweise ausgehen d vo n ei-nem Realisierungskonzep t und ersten Loumlsungsskizzen die Aufwaumlnde Ter-mine Meilensteine Ressource n und planen de n Personalsatz
deg verfuumlge n uumlber Methoden zur Beurtei-lung un d Auswah l vo n Varianten (z B bewertet e Entscheidungs-matrix Nutzwertanalyse)
deg betreiben Konfigurationsmanagement
deg legen allgemein e Vorgabe n fuumlr die Systemarchitektur fest
deg legen au f Grundlage der Kundenan-
rung und Evaluation des Projekts
deg uumlbertrage n die Rolle des Vorgehens-modells au f die konkret e Projektsitua-tion lege n Qualifikationsprofile fest un d bestimme n de n Umfan g des not-wendigen Personals
deg stellen abhaumlngig vom Umfan g des Projekts un d vo n der Ausgestaltung der Rollen unter fachliche n Gesichts-punkte n Teams zusamme n un d legen Verantwortlichkeiten fest
deg definiere n organisatorisch e Schnitt-stelle n zwische n Persone n und Teams
deg verfuumlge n uumlber Methoden der Zielfin-dun g (zB intuitiv e diskursiv e Ver-fahren Workshops)
deg verfuumlge n uumlbe r Methoden zum Aufbau vo n Zielhierarchien Mess-Systeme fuuml r Ziel e (z B Balance d Scorecard)
deg verfuumlge n uumlbe r Methoden zur Darstel-lung un d Beschreibun g vo n Varianten (zB Checklisten)
deg nutzen aktuell e Informations- und Kommunikationssystem e zur Be-schaffun g vo n Informationen Bearbei-tun g vo n Auftraumlge n und Projekten sowi e Dokumentation un d Praumlsentati-o n der Arbeitsergebnisse
deg verfuumlge n uumlber Methoden zur Modellie-run g vo n Date n un d Vorgaumlngen
deg nutzen Methoden zur Identifikation un d Bewertun g vo n Risike n (z B SWOT-Analyse Expertengespraumlch Brainstorming Risikoatlas Probabili-ty-Impact-Matrix)
deg erweiter n ihr e Teamfaumlhigkeit in dem sie
- leitend e Verantwortun g im Team i n Gruppen- un d in Partnerarbei t uumlbernehme n
- aktiv e un d konstruktiv e Gruppen-prozess e mi t un d leiten d gestalten
- Konflikt e als Chanc e begreifen
- integrativ e Loumlsungen konstruktiv entwickel n
- Entscheidungen treffe n und diese umsetzen
und verantworten betriebliche Ab-laumlufe
deg beschaffe n un d waumlhle n Informatio-ne n aus und werte n diese
deg entwickel n Loumlsungsstrategien pla-ne n Projekt e und fuumlhre n dies e durch
deg loumlse n Aufgaben und stellen Ergeb-niss e zusammen
deg erarbeite n Strategie n zur Erreichung der Qualitaumltsziele un d zum Umgang mi t de n Qualitaumltsrisiken
deg hinterfrage n Arbeits- un d Lernstra-tegie n und Ergebnisse
deg verfuumlge n uumlbe r Methoden der Auf-wandsschaumltzun g (zB Vergleichs-methoden)
deg verfuumlge n uumlbe r Methoden der Struk-turierun g de s Ablauf- un d Termin-management s (zB Netzplan-technik)
deg verfuumlge n uumlbe r Methoden de s Quali-taumlts- Risiko- Konfigurations-Change- und Releasemanage-ments
deg nutzen Chance n zur Persoumlnlich-keitserweiterung
deg entwickel n Bereitschaf t zum lebens-langen Lernen
deg entwickel n di e Wahrnehmun g und das Verstaumlndnis gesellschaftlicher Entwicklungen dere n Ursach e und Gestaltbarkei t weiter
deg planen ih r Lebe n individuell auf dem Hintergrun d der gesamtgesell-schaftliche n Entwicklung
deg uumlbernehme n sozial- kultur- und wirtschaftspolitisch e Verantwortung
deg entwickel n eigene Wertvorstellun-ge n weiter be i entsprechender Ein-schaumltzun g gegenwaumlrtiger Wert e und Normen
deg beachte n oumlkonomische oumlkologi-sche sicherheitstechnisch e un d da-tenschutzrechtlich e Aspekt e be i elektrotechnische n Prozesse n und Problemloumlsungen
deg ermittel n den Qualifizierungsbedarf eines Mitarbeiters un d definieren
134
designs
- Planen des Projektcontrollings
- Planen des Risikomanagements
- Planen der Beschaffun g vo n Fertig-produkte n
- Vergebe n vo n Auftraumlge n an Fremd-firme n
- Plane n der Systemabnahm e un d -einfuumlhrun g
deg Durchfuumlhre n un d Uumlberwache n der Sys-tementwicklung
- Unterstuumltzen bei der Entwicklun g der Systemkomponente n
- Unterstuumltzen der Systemintegration un d der Systemtests
- Unterstuumltzen bei Systemabnahme un d -einfuumlhrun g
- Entscheide n uumlber Aumlnderungsanfor-derungen
- Durchfuumlhre n des Risikomanage-ment s
- Durchfuumlhre n des Controllings
- Durchfuumlhre n vo n Kosten-Nutzen-Analysen
- Fuumlhre n des Teams
- Entscheide n uumlber Aumlnderungsmaszlig-nahme n
- Wahrnehme n vo n Informationsauf-gabe n
- Abschlieszlige n des Projekts
deg Wahrnehme n projektuumlbergreifender Pla-nungs- un d Fuumlhrungsaufgaben
- Unterstuumltzung der Auftragsakquise
- Unterstuumltzung der Personalplanung
- Fuumlhre n vo n Mitarbeitern
- Optimierun g betrieblicher Prozesse
forderung Bewertungskriterien fuumlr Fertigprodukte Standards un d Tech-nologien sowie zu beruumlcksichtigend e Musterarchitekture n fes t
deg pruumlfe n alternativ e technisch e Louml-sungsvorschlaumlg e und suche n einen Vorschlag aus
deg bestimme n au f Basis des Systemde-signs die geschaumltzten Aufwaumlnde die Ressourcenbindunge n un d die Inan-spruchnahm e vo n Personal
deg bestimme n relevant e Methoden Werkzeug e un d Richtlinien fuumlr die Systementwicklun g und hinsichtlich der Erfuumlllung der Mindestanforderung a n z B Funktion und Sicherheit
deg vermitteln die Ablauforganisation als organisatorische n Rahme n fuumlr de n In-tegrations- un d Pruumlfplan
deg stimme n Feinplanung sowie Integra-tions- un d Pruumlfpla n aufeinander ab
deg definiere n Qualifikationsanforderun-ge n a n das Personal
deg richte n di e notwendige Infrastruktur zur Unterstuumltzung der Controlling-Maszlignahme n ei n un d etabliere n diese
deg erarbeite n und etabliere n Mechanis-me n zur Fruumlherkennun g vo n Risiken un d zur Kontrolle festgelegter Maszlig-nahmen
deg beauftrage n Anbieter mi t Lieferung einzusetzender Fertigprodukte
deg schreibe n Leistunge n unter Beruumlck-sichtigung der geltende n Ausschrei-bungsrichtlinien aus und waumlhle n die beste n Angebote aus
deg stimme n Feinplanung und Planung der Auftragserfuumlllun g zeitlic h bzgl der Inanspruchnahm e vo n Ressourcen un d organisatorisc h aufeinander ab
deg leiten notwendig e Infrastruktur- und Schulungsmaszlignahme n zur Umset-zun g der Einfuumlhrungsstrategi e ab und stimme n dies e mi t dem Kunde n ab
deg leiten aus den Anforderunge n a n den Abnahmetes t Vorbereitungsmaszlig-nahme n zur Verbesserunge n der Er-gebniss e ab
deg unterstuumltze n fachlic h den I T Systems
- Feedback-Methoden anwenden
- Hilfsbeduumlrftige unterstuumltze n und gegenuumlber Andersdenkende n To-leran z zeigen
- unterschiedlich e Begabunge n ef-fektiv nutzen und Arbeitsteilun g anwenden
- ihr e individuell e Leistungsfaumlhigkeit steiger n un d Synergieeffekt e in Teamprozesse n nutzen
- das Team waumlhren d der Ausfuumlh-run g der Arbeitsauftraumlg e fachlic h begleiten
- di e Ursache n moumlglicher Abwei-chunge n der Arbeitsergebniss e vo n de n Zielvorgabe n i n Zusam-menarbei t mi t dem Team ermitteln sowi e moumlglich e Aumlnderungsmaszlig-nahme n im weitere n Vorgehen ableiten
deg stelle n Arbeitsablaumlufe dar zeigen Wirkungszusammenhaumlng e auf und bewaumlltige n Entscheidungssituationen i n dem si e sic h folgender Werkzeu-geMethoden bedienen
- Interviewtechniken Moderations-technike n
- Visualisierungstechniken
- Methode n der Wissensvermittlung (zB Coaching Testformen Re-flektion Ergebnissicherung)
- Methode n zur Aufwandsschaumlt-zun g (zB Vergleichsmethoden Function-Point-Methode)
- Entwurf vo n Strukture n (z B Top-Down Bottom-Up )
- Modularisierungsprinzipien (funk-tionale Abstraktion Datenabstrak-tion Informations-Hiding Schnittstellenminimalitaumlt)
- Modellierun g vo n Funktionen (zB funktionale Dekomposition Funk-tionsbaum )
- Klassen-Objektmodellierun g (zB UML-Klassendiagramme)
- Prozessmodellierun g (zB Ereig-nis-Prozess -Ketten UML-Aktivitaumlts-Diagramme )
Qualifizierungsziele fuumlr bestimmte Zeitraumlum e
deg begleite n Mitarbeiter be i der Vorbe-reitun g auf Abschlusspruumlfungen
135
Developer bei der Definition der funk-tionale n und nich t funktionale n Anfor-derunge n a n di e SW-HW-Komponente n bzw Fertigprodukt e un d ihr e Schnittstellen
deg untersuche n di e Entwicklun g bzw Anpassun g vo n Systemkomponenten hinsichtlic h der Notwendigkeit vorbe-reitender Maszlignahme n (zB Schulun-ge n des Personals) leite n konkrete Maszlignahme n a b und sicher n deren Durchfuumlhrun g ab
deg unterstuumltze n fachlic h die Entwickler be i der Erstellun g der Systemkompo-nenten
deg untersuche n di e erforderlich e Infra-struktur un d Umgebun g fuumlr di e Sys-temintegration und Systemtests hinsichtlic h ihrer Verfuumlgbarkei t und stelle n die Verfuumlgbarkei t durc h geeig-net e Maszlignahme n in Abstimmun g mit der Feinplanun g sicher
deg untersuche n di e Durchfuumlhrun g der Abnahmetests hinsichtlic h der Not-wendigkei t vorbereitender Maszlignah-me n (zB Schulunge n des Bedie-nungspersonals) leiten konkrete Maszlignahme n a b un d sicher n deren Durchfuumlhrun g ab
deg unterstuumltze n de n Kunden be i den Abnahmetests fachlich
deg untersuche n di e Durchfuumlhrun g von Infrastruktur- un d Schulungsmaszlig-nahme n beim Kunde n und begleiten dies e fachlich
deg entscheide n ausgehend vo n der Be-urteilun g der Aumlnderungsanforderun-ge n uumlber dere n Realisierung
deg uumlberarbeite n das Risikomanagement hinsichtlic h ne u identifizierter Risiken
deg leiten Maszlignahme n zur Risikobehand-lung ei n und uumlberwache n deren Durchfuumlhrung
deg fuumlhre n Controlling-Maszlignahme n ent-sprechen d der Planung durc h bzw leiten dies e ein und uumlberwache n die-se
deg ermittel n aus der Gegenuumlberstellung vo n finanziellem Aufwand un d Nutz-
- Datenmodellierung (zB ER-Diagramme Datenflussdiagram-me)
- Modellierung von Verhal-tenInteraktionsmodellierung (z B UML-Kollaboration-Diagramme UML-Sequenz-Diagramme UML-Zustandsuumlbergangsdiagramm)
- Controllings-Systeme
- Verhandlungstechniken
- Personalfuumlhrungsmodelle
deg erfassen komplexe Zusammenhaumlnge
deg analysieren und interpretieren Fach-texte
deg beherrschen differenziert die deutsche Sprache und besitzen die Kommuni-kationsfaumlhigkeit in einer Fremdspra-che
deg wenden Methoden zur Entschei-dungsfindung an
deg wenden Kreativtechniken an und nut-zen individuelle Begabungen
deg dokumentieren praumlsentieren Arbeits-ergebnisse und reflektieren die Ar-beitsablaumlufe zur Optimierung
deg begleiten beratend die Analyse und die technisch realisierbare Umsetzung der Kundenanforderungen
deg dokumentieren eingehende Aumlnde-rungsanforderungen ermitteln deren Dringlichkeit (Fehler Wuumlnsche) und priorisieren dementsprechend
deg begruumlnden relevante Aumlnderungen in der Planung des Projektverlaufs dem Kunden und stimmen diese mit ihm ab
deg gewaumlhrleisten dass allen internen und externen Projektbeteiligten alle notwendigen Informationen zur Verfuuml-gung stehen
deg dokumentieren den Projektverlauf abschlieszligend und bewerten diesen hinsichtlich der Uumlbereinstimmung mit der Planung
deg verfassen einen Abschlussbericht mit allen notwendigen Informationen ent-sprechend dem Vorgehensmodell bzw der Planung
deg bestimmen ausgehend von den Zie-
136
wert die optimale Loumlsungsvariante len der Struktur der Groumlszlige und der Erfahrung des Unternehmens den Rahmen Umfang und die Inhalte zu-kuumlnftiger Auftraumlge
deg bereiten Personalauswahlgespraumlche vor und fuumlhren diese durch
deg bewerten Mitarbeiter und waumlhlen die-se entsprechend den Qualifikations-anforderungen aus
deg beurteilen Mitarbeiter und erstellen Arbeitszeugnisse
deg kommunizieren Zielvorgaben und Entwicklungsperspektiven und treffen Zielvereinbarungen
deg motivieren zur Erfuumlllung der Zielvor-gaben Mitarbeiter und uumlberwachen die Zielerfuumlllung
Zusammenfassende Begruumlndung der Niveau-Zuordnung
IT-Systems Manager sind berufserfahrene und praxisbewaumlhrte Experten die Projekte Teams oder Funktionsbereiche und Fachabteilungen leiten Dafuumlr verfuumlgen sie uumlber Personal- und Budgetverantwortung In der Regel setzen IT-Systems Manager die von der Unternehmensleitung festgelegten Unternehmensziele um Sie koumlnnen sich auf neue Technologien auf veraumln-derte lokale und globale Marktverhaumlltnisse auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel einstellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel unter Beruumlcksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz gestalten Neben der fachlichen Qualifikation verfuumlgen sie uumlber ein hohes Maszlig an Leitungs- Team- und Kommunikationsfaumlhigkeit Sie sind somit auch befaumlhigt Aufgaben der Mitarbeiterfuumlhrung wahrzunehmen
Sie verfuumlgen uumlber Kompetenzen zur Planung Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Taumltigkeitsfeld Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexitaumlt und haumlufige Veraumlnderungen gekenn-zeichnet
137
Liste der Qualifikationen Niveau 6
Qualifikationsrahmen fuumlr deutsche Hochschulabschluumlsse
Studienstruktur im Europaumlischen Hochschulraum
Qualifikationsstufen Formale Aspekte Abschluumlsse des Hochschulstudiums Hochschulgrade und Staatsexamina1
1 Stufe Bachelor-Ebene Grade auf Bachelor-Ebene
3 35 oder 4 Jahre Vollzeitstudium
bzw 180 210 oder 240 ECTS Punkte
alle Grade berechtigen zur Bewerbung
fuumlr Masterprogramme
Bachelor of Arts (BA)
Bachelor of Science (BSc)
Bachelor of Engineering (BEng)
Bachelor of Law (LLB)
Bachelor of Fine Arts (BFA)
Bachelor of Music (BMus)
Bachelor of Education (BEd)
Diplom (FH) Staatsexamen
2 Stufe Master-Ebene Grade auf Master-Ebene
normalerweise 5 Jahre Vollzeitstudium
bzw 300 ECTS-Punkte
bei gestuften Studiengaumlngen 1 15
oder 2 Jahre bzw 60 90 oder 120
ECTS-Punkte auf Master-Ebene
Typen von Master-Abschluumlssen staumlrker
anwendungsorientiert staumlrker
forschungsorientiert kuumlnstlerisches
Profil Lehramtsprofil alle Grade
berechtigen zur Bewerbung fuumlr ein
Promotionsvorhaben2
Master of Arts (MA)
Master of Science (MSc)
Master of Engineering (MEng)
Master of Law (LLM)
Master of Fine Arts (MFA)
Master of Music (MMus)
Master of Education (MEd)
Diplom (Univ)
Magister Staatsexamen
Nicht-konsekutive und
weiterbildende Master3
3 Stufe Doktoratsebene (Grade bauen in der Regel auf
einem Abschluss auf Master-Ebene
also von 300 ECTS-Punkten oder
mehr auf)4
Akademischer Doktorgrad (Dr)
Doctor of Philosophy (PhD)
1 Auflistung siehe Anlage 1 Staatspruumlfungen sind in der Regel der zweiten Studienstufe zugeordnet allerdings bestehen folgende Sonderregelungen Studien-gaumlnge mit Staatspruumlfung haben eine Regelstudienzeit von 3 Jahren (Lehraumlmter der Grundschule bzw Primarstufe und Sekundarstufe I mit moumlglicher Zuord-nung zur 1 Studienstufe) bis 65 Jahren (Medizin) dies entspricht 180ndash390 ECTS-Punkten
2 Fuumlr kuumlnstlerische Studiengaumlnge an Kunst- und Musikhochschulen gilt diese Berechtigung nur eingeschraumlnkt
3shy Die Abschlussbezeichnungen fuumlr nichtkonsekutive und weiterbildende Master sind nicht vorgeschrieben und beschraumlnken sich nicht auf die genannten Ab-schlussbezeichnungen z B MBA
4 Besonders qualifizierte Bachelor- und Diplom (FH)-Absolventen koumlnnen auch direkt zur Promotion zugelassen werden
Anlage 1
Uumlbersicht Staatsexamen
bull Lehraumlmter der Grundschule bzw Primarstufe (6ndash7 Sem) bull Uumlbergreifende Lehraumlmter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (7ndash9 Sem) bull Lehraumlmter fuumlr alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (7ndash9 Sem) bull Lehraumlmter der Sekundarstufe II (Allgemeinbildende Faumlcher) oder fuumlr das Gymnasium (9 Sem)
bull Lehraumlmter der Sekundarstufe II (Berufliche Faumlcher) oder fuumlr die beruflichen Schulen (9 Sem) bull Sonderpaumldagogische Lehraumlmter (8ndash9 Sem) bull Rechtswissenschaften (9 Sem) bull Medizin (13 Sem) bull Zahnmedizin (11 Sem) bull Veterinaumlrmedizin (11 Sem)
bull Pharmazie (8(-9) Sem) bull Lebensmittelchemie ((8-)9 Sem)
Unter folgendem Link sind alle aktuell angebotenen Bachelor- und Masterstudiengaumlmge verzeichnet
httpwwwwhochschulkompassdestudium-in-deutschland-die-fachsuchehtmltx szhrksearch_pi1[search]=1ampgenios=amptx_ szhrksearch_pi1[fach]=amptx_szhrksearch_pi1[studtyp]=3ampx=47ampy=11
138
Gepruumlfter Fachkaufmann
Bundesanzeiger vom 13062013 Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach sect 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23 Maumlrz 2005 (BGBl I S 931) zuletzt geaumlndert durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5 Februar 2009 (BGBl I S 160) sowie das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen bekannt (Stand 1 Oktober 2012) Auszug aus Seite 365 ff
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumlssen die nach dem 01102012 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren zugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
322 Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach sect 53 Absatz 1 BBiG bzw sect 42 Absatz 1 HwO sowie Empfehlungen des Bundes fuumlr die Durchfuumlhrung von Fortbildungslehrgaumlngen (au-szliger Regelungen fuumlr die Meisterpruumlfungen)
Die Empfehlungen fuumlr die Durchfuumlhrung von Fortbildungslehrgaumlngen betreffen Maszlignahmen durch die auf eine Pruumlfung zu einem staatlich anerkannten Abschluss vorbereitet wird
Lfd Nr Berufsbezeichnung Bereich Regelung
vom RechtsgrundlageFundstelle
16 Fachkaufmann (Gepruumlfter) Einkauf und
Logistik Fachkauffrau (Gepruumlfte) Ein- kauf und Logistik
IH 31102001
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Fachkaufmann Einkauf und Logis-
tikGepruumlfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik (BGBl I S 2892)
17 Fachkaufmann (Gepruumlfter) fuumlr Auszligen-
wirtschaft Fachkauffrau (Gepruumlfte) fuumlr Auszligenwirtschaft
IH 19072005
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Fachkaufmann Gepruumlfte Fachkauffrau fuumlr Auszligenwirtschaft (BGBl I S 2191)
18 Fachkaufmann (Gepruumlfter) fuumlr Buumlro- und
Projektorganisation Fachkauffrau (Ge- pruumlfte) fuumlr Buumlro- und Projektorganisation
IH 09122012
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlf-ter Fachkaufmann fuumlr Buumlro- und Projektorganisation Gepruumlfte Fachkauffrau fuumlr Buumlro- und Pro-jektorganisation (BGBl I S 268)
19 Fachkaufmann (Gepruumlfter) fuumlr Marketing Fachkauffrau (Gepruumlfte) fuumlr Marketing
IH 28032006 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss
Gepruumlfter Fachkaufmann fuumlr MarketingGepruumlfte Fachkauffrau fuumlr Marketing (BGBl I S 588)
49 Personalfachkaufmann (Gepruumlfter)
Personalfachhkauffrau (Gepruumlfte) IH 11022002
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Personalfachkaufmann Gepruumlfte Perso-
nalfachkauffrau (BGBl I S 930)
25082009 Geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung
von Fortbildungsverordnungen (BGBl I S 2960)
23072010
Zuletzt geaumlndert durch Artikel 7 der Dritten VO zur Aumlnderung von Fortbildungsverordnungen
(BGBl I S 1010)
Neu
Fachkaufmann (Gepruumlfter) fuumlr Logistik- systeme Fachkauffrau (Gepruumlfte) fuumlr Lo-
gistiksysteme
IH 13022013
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Fachkaufmann fuumlr LogistsystemeGepruumlfte
Fachkauffrau fuumlr Logistiksysteme (BGBl I S 241)
139
Fachschule (Rahmenvereinbarung uumlber Fachschulen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07112002 i d F vom 27022013)
Fachbereich Agrarwirtschaft Berufsbezeichnung
mit mindestens 2400 Unterrichtsstunden Staatlich gepruumlfter AgrarbetriebswirtStaatlich gepruumlfte Agrarbe-
triebswirtin in Verbindung mit der Fachrichtung
Fachrichtungen
Dorfhilfe und soziales Management Landbau
Forstwirtschaft Landwirtschaft
Gartenbau Milch- und Molkereiwirtschaft
Hauswirtschaft Weinbau und Oumlnologie
Laumlndliche Hauswirtschaft
Fachbereich Agrarwirtschaft Berufsbezeichnung
mit mindestens 1200 Unterrichtsstunden Staatlich gepruumlfter WirtschafterStaatlich gepruumlfte Wirtschafterin
in Verbindung mit der Fachrichtung
Fachrichtungen
Agrarwirtschaft Laumlndliche Hauswirtschaft
Floristik Landbau
Forstwirtschaft Landwirtschaft
Gartenbau Weinbau und Oumlnologie
Garten- und Landschaftsbau
Hauswirtschaft
Fachbereich Gestaltung Berufsbezeichnung
mit mindestens 2400 Unterrichtsstunden Staatlich gepruumlfter GestalterStaatlich gepruumlfte Gestalterin
in Verbindung mit der Fachrichtung
Fachrichtungen
Ausstellungsdesign Metallgestaltung Bekleidungsdesign Moumlbel- und Innenraumgestaltung BlumenkunstFloristik Mode Design und visuelle Kommunikation Modellistik Edelmetallgestaltung Produktdesign Edelstein- und Schmuckgestaltung Raumgestaltung und Innenausbau Farbe Gestaltung Werbung Schmuck und Geraumlt Farbtechnik und Raumgestaltung Spielzeuggestaltung Gewandmeister Steingestaltung Glasgestaltung Werbegestaltung Handwerkliches Gestalten Werbe- und Mediendesign Holzgestaltung Keramikgestaltung Kommunikationsdesign
140
Fachbereich Technik Berufsbezeichnung
mit mindestens 2400 Unterrichtsstunden Staatlich gepruumlfter TechnikerStaatlich gepruumlfte Technikerin
in Verbindung mit der Fachrichtung
Fachrichtungen
Abfalltechnik
Abwassertechnik
Agrartechnik
Augenoptik
Automatisierungstechnik
AutomatisierungstechnikMechatronik
Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung
Bautechnik
Bekleidungstechnik
Bergbautechnik
Biogentechnik
Biotechnik
Bohr- Foumlrder- und Rohrleitungstechnik
Bohrtechnik
Brauwesen und Getraumlnketechnik
Chemietechnik
Druck- und Medientechnik
Elektromobilitaumlt
Elektrotechnik
Fahrzeugtechnik
Farb- und Lack(ier)technik
Feinwerktechnik
Fleischereitechnik
Foto- und Medientechnik
Galvanotechnik
Gartenbau - Produktion und Vermarktung
Garten- und Landschaftsbau
Gebaumludesystemtechnik
Geologietechnik
Gieszligereitechnik
Glasbautechnik
Glastechnik
Heizungs- Luumlftungs- und Klimatechnik
Holztechnik
Industrielle Beschichtungstechnik
Informatik
Informatiktechnik
Informationstechnik
Kaumlltetechnik
Kaumllte- und Klimasystemtechnik
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
Karosserie- und Fahrzeugtechnik
Keramiktechnik
Korrosionsschutztechnik
Kraftfahrzeugtechnik
Kunststofftechnik
Kunststoff- und Kautschuktechnik
Landwirtschaft
Lebensmitteltechnik
Lebensmittelverarbeitungstechnik
Leiterplattentechnik
Luftfahrttechnik
MaschinentechnikMaschinenbautechnik
Mechatronik
Medien
Medien und Informationssysteme
Medizintechnik
MetalltechnikMetallbautechnik
Muumlhlenbau Getreide- und Futtermitteltechnik
Museums- und Ausstellungstechnik
Nautik
Papiertechnik
Physiktechnik
Reinigungs- und Hygienetechnik
Sanitaumlr- Heizungs- und Klimatechnik
Sanitaumlrtechnik
Schiffbautechnik
Schiffsbetriebstechnik
Schuhtechnik
Spreng- und Sicherheitstechnik
Steintechnik
Technische Betriebswirtschaft
Technische Gebaumludeausruumlstung
Textiltechnik
Textiveredlung
Umweltschutztechnik
Verfahrenstechnik
Verkehrstechnik
Vermessungstechnik
Versorgungstechnik
Wasser- und Abfallwirtschaft
Wasserversorgungstechnik
Weinbau und Oumlnologie
Werkstoff- und Pruumlftechnik
Werkstofftechnik
Windenergietechnik
Zerspannungstechnik
141
Fachbereich Wirtschaft Berufsbezeichnung
mit mindestens 2400 Unterrichtsstunden Staatlich gepruumlfter BetriebswirtStaatlich gepruumlfte Betriebswirtin bzw Staatlich gepruumlfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter Staatlich gepruumlfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin in Verbindung mit der Fachrichtung
Fachrichtungen
Agrarwirtschaft Informatik
Auszligenhandel Informationsverarbeitung und Informationsmanagement
Betriebswirtschaft Internationale Wirtschaft
Betriebswirtschaft und Logistik
Unternehmensmanagement Marketing
Catering Moumlbelhandel
DatenverarbeitungOrganisation Textilbetriebswirtschaft
Fremdenverkehrswirtschaft Tourismus
FremdspracheWirtschaftssprache Veranstaltungs- und Eventmanagement
Hauswirtschaft VerkehrswirtschaftLogistik
HauswirtschaftLaumlndliche Hauswirtschaft Wirtschaft
Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement Wirtschaftsinformatik
Hotel- und Gaststaumlttengewerbe Wohnungswirtschaft (und Realkredit)
Fachbereich Sozialwesen Berufsbezeichnung mit mindestens 2400 Unterrichtsstunden und 1200 Stunden Praxis
Staatlich anerkannter ErzieherStaatlich anerkannte Erzieherin bzw Staatlich anerkannter HeilerziehungspflegerStaatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Fachrichtungen
Sozialpaumldagogik
Heilerziehungspflege
Fachbereich Sozialwesen Berufsbezeichnung mit mindestens 1800 Unterrichtsstunden Staatlich anerkannter Heilpaumldagoge
Staatlich anerkannte Heilpaumldagogin
Fachrichtungen
Heilpaumldagogik
142
Fachwirt
Bundesanzeiger vom 13062013
Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach sect 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23 Maumlrz 2005 (BGBl I S 931) zuletzt geaumlndert durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5 Februar 2009 (BGBl I S 160) sowie das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen bekannt (Stand 1 Oktober 2012)
Auszug aus Seite 365 ff
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumlssen die nach dem 01102012 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren zugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
32 Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach sect 53 Absatz 1 BBiG bzw sect 42 Absatz 1 HwO sowie Empfehlungen des Bundes fuumlr die Durchfuumlhrung von Fortbildungslehrgaumlngen (au-szliger Regelungen fuumlr die Meisterpruumlfungen)
Die Empfehlungen fuumlr die Durchfuumlhrung von Fortbildungslehrgaumlngen betreffen Maszlignahmen durch die auf eine Pruumlfung zu einem staatlich anerkannten Abschluss vorbereitet wird
Lfd Nr Berufsbezeichnung Bereich
Regelung vom
RechtsgrundlageFundstelle
2 Bankfachwirt (Gepruumlfter) Bankfachwirtin
(Gepruumlfte) IH 01032000 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss
Gepruumlfter BankfachwirtGepruumlfte Bankfachwirtin (BGBl I S 193)
21 Fachwirt (Gepruumlfter) fuumlr FinanzberatungFachwirtin (Gepruumlfte) fuumlr Finanzberatung
IH 09022012 VO uumlber die Pruumlfung zu anerkannten Fortbildungs-abschluumlssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft(BGBl I S 274)
15032013 Berichtigung(BGBl I S 510)
22 Fachwirt (Gepruumlfter) fuumlr Versicherungen und Finanzen Fachwirtin (Gepruumlfte) fuumlr Versicherungen und Finanzen
IH 26082008
25082008
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten AbschlussGepruumlfter Fachwirt fuumlr Versicherungen und FinanzenGepruumlfte Fachwirtin fuumlr Versicherungen und Finanzen(BGBl I S 1758)Geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderungvon Fortbildungsverordnungen (BGBl I S 2960
23 Fachwirt (Gepruumlfter) im Gesundheits-und Sozialwesen Fachwirtin (Gepruumlfte) im Gesundheits- und Sozialwesen
IH 21072011
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbildungs-abschluss Gepruumlfter Fachwirt im Gesundheits- undSozialwesen Gepruumlfte Fachwirtin im Gesundheits-und Sozialwesen (BGBl I S 1679)
143
30 Handelsfachwirt (Gepruumlfter) Handels-
fachwirtin (Gepruumlfte) IH 25012008
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Ge-Gepruumlfter HandelsfachwirtGepruumlfte Handelsfachwirtin (BGBl I S 59)
25082009 Geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbildungspruumlfungsverordnungen (BGBl I S 2960)
31 Immobilienfachwirt (Gepruumlfter) Immobi-
lienfachwirtin (Gepruumlfte) IH 25012008
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter ImmobilienfachwirtGepruumlfte Immobilien- fachwirtin (BGBl I S 117)
32 Industriefachwirt (Gepruumlfter)
Industriefachwirtin (Gepruumlfte) IH 25062010
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter IndustriefachwirtGepruumlfte Industriefachwir-
tin (BGBl I S 883)
44 Leasingfachwirt (Gepruumlfter)
Leasingfachwirtin (Gepruumlfte) IH 30111995
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter LeasingfachwirtGepruumlfte Leasingfachwirtin
(BGBl I S 1570)
45 Medienfachwirt Digital (Gepruumlfter)
Medienfachwirtin Digital (Gepruumlfter) IH 21082009
VO uumlber die Pruumlfung zu anerkannten Fortbil- dungsabschluumlssen in der Medienwirtschaft (Medien-
Fortbildungsverordnung) (BGBl I S 2894)
07102009 Berichtigung
(BGBl I S 3538)
23072010 Geaumlndert durch Artikel 6 der Dritten VO zur Aumlnde-
rung von Fortbildungsverordngen (BGBl I S 1010)
46 Medienfachwirt Print(Gepruumlfter)
Medienfachwirtin Print (Gepruumlfter) IH 21082009
VO uumlber die Pruumlfung zu anerkannten Fortbil- dungsabschluumlssen in der Medienwirtschaft (Medien-
Fortbildungsverordnung) (BGBl I S 2894)
07102009 Berichtigung
(BGBl I S 3538)
23072010 Geaumlndert durch Artikele 6 der Dritten VO zur Aumlnde-
rung von Fortbildungspruumlfungsverordnungen (BGBl I S 1010)
48 Personaldienstleistungsfachwirt (Gepruumlf-
ter) Personaldienstleistungsfachwirtin (Gepruumlfte)
IH 23072010
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbildungs- abschluss Gepruumlfter Personaldienstleistungsfachwirt
und Gepruumlfte Personaldiensteistungsfachwirtin (BGBl I S 1035)
54 Rechtsfachwirt (Gepruumlfter)
Rechtsfachwirtin (Gepruumlfte) FB 23082001
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Rechtsfachwirt Gepruumlfte Rechtsfachwirtin
(BGBl I S 2250)
57 Sportfachwirt (Gepruumlfter)
Sportfachwirtin (Gepruumlfte) IH 02112010
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbildungs- abschluss Gepruumlfter Sportfachwirt und Gepruumlfte
Sportfachwirtin (BGBl I S 1490)
59 Technischer Fachwirt (Gepruumlfter) Technischer Fachwirtin (Gepruumlfte)
IH 17012006
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Technischer FachwirtGepruumlfte Techni-
scher Fachwirtin (BGBl I S 66)
21082006 Aumlnderung
(BGBl I S 1976)
25082009 Geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung
von Fortbildungsverordnungen (BGBl I S 2960)
144
23072010 Zuletzt geaumlndert durch Artikel 9 der Dritten VO zur
Aumlnderung von Fortbildungsverordnungen (BGBl I S 1010)
61 Tourismusfachwirt (Gepruumlfter)
Tourismusfachwirtin (Gepruumlfte) IH 09022012
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbil- dungsabschluss Gepruumlfter Tourismusfachwirt und
Gepruumlfte Tourismusfachwirtin (BGBl I S 302)
63 Veranstaltungsfachwirt (Gepruumlfter)
Veranstaltungsfachwirtin (Gepruumlfte) IH 25012008
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Veranstaltungsfachwirt Gepruumlfte Veran-
staltungsfachwirtin (BGBl I S 109)
23072010 Geaumlndert durch Artikel 8 der Dritten VO zur Aumlnde-
rung von Fortbildungsverordnungen (BGBl I S 1010)
64 Verkehrsfachwirt (Gepruumlfter)
Verkehrsfachwirtin (Gepruumlfte) IH 23121998
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter VerkehrsfachwirtGepruumlfte Verkehrsfach-
wirtin (BGBl I S 4065)
66 Wirtschaftsfachwirt (Gepruumlfter)
Wirtschaftsfachwirtin (Gepruumlfte) IH 26082008
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter WirtschaftsfachwirtGepruumlfte Wirtschafts- fachwirtin
(BGBl I S 1752)
25082009 Geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung
von Fortbildungsverordnungen (BGBl I S 2960)
neu
Fachwirt (Gepruumlfter) fuumlr Guumlterverkehr und Logistik Fachwirtin (Gepruumlfte) fuumlr
Guumlterverkehr und Logistik IH 13022013
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Fachwirt fuumlr Guumlterverkehr und Logistik
Gepruumlfte Fachwirtin fuumlr Guumlterverkehr und Logistik (BGBl I S 236)
Fachwirt (Gepruumlfter) fuumlr Personenverkehr und Mobilitaumlt Fachwirtin (Gepruumlfte) fuumlr
Personenverkehr und Mobilitaumlt IH 13022013
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Fachwirt fuumlr Personenverkehr und Mobilitaumlt Gepruumlfte Fachwirtin fuumlr Personenverkehr und Mobili-
taumlt (BGBl I S 231)
Sozialversicherungsfachwirt (Gepruumlfter) Fachrichtung gesetzliche Renten- und
knappschaftliche Sozialversiche- rungFachwirtin (Gepruumlfte) Fachrichtung
gesetzliche Renten- und knappschaftli- che Sozialversicherung
IH 13022013
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Fachwirt Fachrichtung gesetzliche Renten-
und knappschaftliche Sozialversicherung Gepruumlfte Fachwirtin Fachrichtung gesetzliche Renten- und
knappschaftliche Sozialversicherung (BGBl I S 206)
Meister
Bundesanzeiger vom 13062013
Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach sect 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23 Maumlrz 2005 (BGBl I S 931) zuletzt geaumlndert durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5 Februar 2009 (BGBl I S 160) sowie das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen bekannt (Stand 1 Oktober 2012)
Auszug aus Seite 350 ff
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumlssen die nach dem 01102012 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren zugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
321 Regelungen fuumlr Meisterpruumlfungen
3211 Rechtsverordnungen nach sect 45 Absatz 1 sowie sect 51a Absatz 2 HwO uumlber die Anforderungen in der Meisterpruumlfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw B zur Handwerksordnung
(1) Neben den aufgelisteten Rechtsverordnungen bestehen zurzeit fuumlr die noch nicht geregelten Handwerksbe-rufe bdquoFachliche Vorschriften zur Regelung der Meisterpruumlfungrdquo die nach sect 122 HwO uumlbergangsweise bis zum Erlass von Meisterpruumlfungsanforderungen nach sect 45 HwO fortgelten
145
(2) Auf die Verordnung uumlber das Zulassungs- und allgemeine Pruumlfungsverfahren fuumlr die Meisterpruumlfung im Handwerk und in handwerksaumlhnlichen Gewerben (Meisterpruumlfungsverfahrensverordnung - MPVerfVO) vom 17 Dezember 2001 (BGBl I S 4154) geaumlndert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26 Oktober 2011 (BGBl I S 2145) wird hingewiesen ebenso auf
(3) die Verordnung uumlber die Meisterpruumlfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksaumlhnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterpruumlfungsverordnung - AMVO) vom 26 Oktober 2011 (BGBl I S 2149)
Lfd Nr
Berufsbezeichnung Regelung
vom RechtsgrundlageFundstelle
1 Augenoptikermeister Augenoptiker-meisterin
29082005
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den shyTeilen I und II der Meisterpruumlfung im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeis-
terverordnung - AugOptMstrV)shy (BGBl I S 2610)shy
2 Baumlckermeister Baumlckermeisterin 28021997
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Baumlcker-Handwerk (Baumlckermeister-
VOBaumlckMstrV) shy(BGBl I S 393)shy
3 Bestattermeister Bestattermeisterin 15092009
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den shyTeilen I und II der Meisterpruumlfung im Bestattungsgewerbe (Bestattermeisterverord-
nung - BestMstrV)shy (BGBl I S 3036)shy
17112011Aumlnderung shy(BGBl I S 2234)shy
4 Betonstein- und Terrazzohersteller-meister Betonstein- und Terrazzoher-stellermeisterin
21011993VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-
schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk shy(BGBl I S 87)shy
5 Bogenmachermeister Bogenmacher-meisterin
26011998
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Bogenmacher-Handwerk (Bogenmachermeis-
ter-VO-BogMstrV)shy (BGBl I S 221)shy
6 Bootsbauermeister Bootsbauermeis-terin
25081992
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Bootsbauer-Handwerk (Bootsbauermeister-
VO - BootbMstrV)shy (BGBl I S 1582)shy
7 Brauer- und Maumllzermeister Brauer- und Maumllzermeisterin
15081996
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Brauer- und Maumllzer-Handwerk (Brauer- undshy
Maumllzermeister-VO - BrauMMstrV)shy (BGBl I S 1329)shy
8 Brunnenbauermeister Brunnenbau-ermeisterin
14102005
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den shyTeilen I und II der Meisterpruumlfung im Brunnenbauer-Handwerk (Brunnenbauermeis-
ter-VO - BrbMstrV)shy (BGBl I S 3024)shy
17112011Aumlnderung shy
(BGBl I S2234)shy
9 Buchbindermeister Buchbindermeis-terin
05052006
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den shyTeilen I und II der Meisterpruumlfung im Buchbinder-Handwerk (Buchbindermeisterver-
ordnung - BuchBMstrV)shy (BGBl I S 1152)shy
17112011 Aumlnderung shy
(BGBl I S 2234)shy
10 Buumlchsenmachermeister Buumlchsenma-chermeisterin
01101981
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Buumlchsenmacher-Handwerk (Buumlchsenma-
chermeister-VO - BuumlchsMstrV)shy (BGBl I S 1117)shy
11 Chirurgiemechanikermeister Chirur-giemechanikermeisterin
27072006 VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den shyTeilen I und II der Meisterpruumlfung im Chirurgiemechaniker-Handwerk (Chirurgieme-chanikermeisterverordnung - ChirMechMstrV)shy
146
(BGBl I S 1731)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
12 Dachdeckermeister Dachdeckermeis-
terin 23052006
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Dachdecker-Handwerk (Dachdeckermeister-
verordnung - DachdMstrV)shy (BGBl I S 1263)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
13 Damen- und Herrenschneidermeister Damen- und Herrenschneidermeiste-
rin 05092006
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Damen- und Herrenschneider-Handwerkshy
(Damen- und Herrenschneidermeisterverordnung - DaHeSchnMstrV)shy (BGBl I S 2122)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
14
Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmachermeister Drechs-
ler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holz- spielzeugmachermeisterin
05112001
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspiel-
zeugmacher-Handwerk (Drechsler-(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugma- chermeisterverordnung - DrechsHolzspielMstrV)shy
(BGBl I S 2985)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
15 Druckermeister Druckermeisterin 16081984
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk (Drucker-
meister-VO - DruckMstrV)shy (BGBl I S 1148)shy
16 Edelsteinschleifer- und Edelsteingra-
veurmeister Edelsteinschleifer- und Edelsteingraveurmeisterin
10081992 VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-
schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Edelsteingraveur-Handwerkshy (BGBl I S 1511)shy
17 Elektromaschinenbauermeister Elekt-
romaschinenbauermeisterin 17062002
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Elektromaschinenbauer-Handwerk (Elektro-
maschinenbauermeisterverordnung - ElektroMbMstrV)shy (BGBl I S 2325)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
18 Elektrotechnikermeister Elektrotech-
nikermeisterin 17062002
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Elektrotechniker-Handwerk (Elektrotechniker-
meisterverordnung - ElektroTechMstrV)shy (BGBl I S 2331)shy
06032003 Erlaumluterungen (Banz S 3952)
17112011 Aumlnderung der Elektrotechnikermeisterverordnung
(BGBl I S 2234)
19 Estrichlegermeister Estrichlegermeis-
terin 16021995
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Estrichleger-Handwerk (Estrichlegermeister-
VO - EstrMstrV)shy (BGBl I S 214)shy
20 Feinwerkmechanikermeister Fein-
werkmechanikermeisterin 05042001
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Feinwerkmechaniker-Handwerk (Feinwerkme-
chanikermeisterverordnung - FeinwerkMechMstrV)shy (BGBl I S 487)shy
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
21 Fleischermeister Fleischermeisterin 19061996
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Fleischer-Handwerk (Fleischermeister-VO -
FleiMstrV)shy (BGBl I S 882)shy
19102007 Aumlnderung
(BGBl I S 2461)
147
22 Flexografenmeister Flexografenmeis-terinshy
01081994
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Flexografen-Handwerk (Flexografenmeister-VO - FlexMstrV)shy (BGBl I S 2014)shy
23 Fliesen- Platten- und Mosaikleger-meister Fliesen- Platten- und Mosa-iklegermeisterin
10032008
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Fliesen- Platten- und Mosaikleger-Handwerk (Fliesen- Platten- und Mosaiklegermeisterverordnung - FPMMstrV) (BGBl I S 378)
17112011 Aumlnderung (BGBl I S 2234)
24 shyFotografenmeister Fotografenmeiste-rinshy
17042002
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Fotografen-Handwerk (Fotografenmeisterver-ordnung - FotografMstrV)shy (BGBl I S 1438)shy
06092002 Erlaumluterungen (Banz S 21413)
17112011 Aumlnderung (BGBl I S 2234)
25 Friseurmeister Friseurmeisterin 19042001
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Friseur-Handwerk (Friseurmeisterverordnung - Friseur-MstrV) (BGBl I S 638)
28052002 Erlaumluterungen (Banz S 11586)
17112011 Aumlnderung (BGBl I S 2234)
26 shyGalvaniseurmeister Galvaniseurmeis-terinshy
25061984
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Galvaniseur- und Metallschleifer-Handwerk (Galvaniseurmeisterverordnung - GalvMstrV) shy(BGBl I S 768)shy
27 shyGebaumludereinigermeister Gebaumluderei-nigermeisterin shy
12021988
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Gebaumludereiniger-Handwerk (Gebaumludereini-germeister-VO -GebrMstrV)shy (BGBl I S 151)shy
24061994 Aumlnderung (BGBl I S 1416)
20072000 Aumlnderung (BGBl I S 1045)
17122008letzte Aumlnderung des Infektionsschutzgesetzes (S 1045) durch Artikel 16 des Ge-
setzes vom 17122008 (BGBl I S 2586)
28 shyGeigenbauermeister Geigenbauer-meisterin shy
26011998
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Geigenbauer-Handwerk (Geigenbauermeis-ter-VO - GeigbMstrV)shy (BGBl I S 219)shy
29 shyGeruumlstbauermeister Geruumlstbauer-meisterin shy
12122000
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Geruumlstbauer-Handwerk (Geruumlstbauermeister-verordnung - GeruumlstbMstrV)shy (BGBl I S 1694)shy
08062002 Erlaumluterungen (Banz S 12408)
17112011 Aumlnderung (BGBl I S 2234)
30 shyGlasapparatebauermeister Glasappa-ratebauermeisterin shy
11011990
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Glasapparatebauer-Handwerk (Glasappara-tebauermeister-VO - GlAppMstrV)shy (BGBl I S 104)shy
31 Glasermeister Glasermeisterin 09121975 VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Glaser-Handwerk
148
(BGBl I S 3012)shy
32 Glasveredlermeister Glasveredler-
meisterin 02051994
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Glasveredler-Handwerk (Glasveredlermeis- ter-VO - GlasVMstrV)shy (BGBl I S 994)shy
33 Gold- und Silberschmiedemeister Gold- und Silberschmiedemeisterin
08052003
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Gold- und Silberschmiede-Handwerk (Gold-
und Silberschmiedemeisterverordnung - GoldSilberschmiedMstrV)shy (BGBl I S 672)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
34 Graveurmeister Graveurmeisterin 16112005
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Graveur-Handwerk (Graveurmeisterverord-
nung - GravMstrV)shy (BGBl I S 3182)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
35 Handzuginstrumentenmachermeister
Handzuginstrumentenmachermeisterin 06031998
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Handzuginstrumentenmacher-Handwerkshy
(Handzuginstrumentenmachermeister-VO - HandzMstrV)shy (BGBl I S 431)shy
36 Holz- und Bautenschutzmeister Holz- und Bautenschutzmeisterin
10092012 VO uumlber die Meisterpruumlfung in den Teilen I und II im Holz- und Bautenschutzge-
werbe (Holz- und Bautenschutzmeisterverordnung - HoBaMstrV)shy (BGBl I S 1891)shy
37 Holzbildhauermeister Holzbildhauer-
meisterin 10041987
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Holzbildhauer-Handwerk (Holzbildhauermeis- ter-VO - HolzbhMstrV)shy (BGBl I S 1192)shy
38 Holzblasinstrumentenmachermeister Holzblasinstrumentenmachermeisterin 07101997
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Holzblasinstrumentenmacher-Handwerkshy
(Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung - HoblMstrV)shy (BGBl I S 2455)shy
39 Houmlrgeraumlteakustikermeister Houmlrgerauml-
teakustikermeisterin 26041994
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Houmlrgeraumlteakustiker-Handwerk (Houmlrgerauml-
teakustikermeister-VO - HoumlrgeAkMstrV)shy (BGBl I S 895)shy
40 Informationstechnikermeister Informa-
tionstechnikermeisterin 17062002
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Informationstechniker-Handwerk (Informations-
technikermeisterverordnung - InformationsTechMstrV)shy (BGBl I S 2328)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
41 Installateur- und Heizungsbauermeis-
ter Installateur- und Heizungsbauer- meisterin
17072002
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerkshy
(Installateur- und Heizungsbauermeisterverordnung - InstallateurHeizungsbauerM- strV)shy
(BGBl I S 2693)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
42 Kaumllteanlagenbauermeister Kaumllteanla-
genbauermeisterin 27081979
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Kaumllteanlagenbauer-Handwerkshy (BGBl I S 1559)shy
43 Karosserie- und Fahrzeugbauermeis-
ter Karosserie- und Fahrzeugbauer- meisterin
08052003
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerkshy
(Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung - KaFbMstrV)shy (BGBl I S 668)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
44 Keramikermeister Keramikermeisterin 13012006 VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den
149
Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Keramiker-Handwerk (Keramikermeisterver- ordnung - KeramMstrV)shy
(BGBl I S 148)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)
45 shy Klavier- und Cembalobauermeister Klavier- und Cembalobauermeisterinshy
23071997
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Klavier- und Cembalobauer-Handwerk (Kla-
vier- und Cembalobauermeister-VO - KlaCbMstrV)shy (BGBl I S 1912)shy
46 Klempnermeister Klempnermeisterin 23052006
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Klempner-Handwerk (Klempnermeisterverord-
nung - KlempnerMstrV) (BGBl I S 1267)
05112008 Aumlnderung
(BGBl I S 2165)
17112011 Aumlnderung der Klempnermeisterverordnung
(BGBl I S 2234)
47 Konditormeister Konditormeisterin 12102006
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Konditoren-Handwerk (Konditormeisterverord-
nung - KondMstrV) (BGBl I S 2278)
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
48 shy Korbmachermeister Korbmachermeis-
terinshy07111993
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Korbmacher-Handwerk (Korbmachermeister-
VO - KorbmMstrV)shy (BGBl I S 1868)shy
49 shy Kraftfahrzeugtechnikermeister Kraft-
fahrzeugtechnikermeisterinshy10082000
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (Kraftfahr-
zeugtechnikermeisterverordnung - KfzTechMstrV)shy (BGBl I S 1286)shy
15112001 Erlaumluterungen (Banz S 23434)
17112011 Aumlnderung der Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung
(BGBl I S 2234)
50
Kupferschmiedmeister (Behaumllter- und Apparatebauermeister) Kupfer-schmiedmeisterin (Behaumllter- und Apparatebauermeisterin)
28081974 VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Kupferschmiede-Handwerk (BGBl I S 2142)
51 Kuumlrschnermeister Kuumlrschnermeisterin 17111994
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Kuumlrschner-Handwerk (Kuumlrschnermeister-VO - KuumlrMstrV)shy (BGBl I S 3463)shy
52 shy Landmaschinenmechanikermeister Landmaschinenmechanikermeisterinshy
05042001
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Landmaschinenmechaniker-Handwerk (Land-
maschinenmechanikermeisterverordnung - LandmMechMstrV)shy (BGBl I S 490)shy
24082002 Erlaumluterungen (Banz S 20452)
17112011 Aumlnderung der Landmaschinenmechanikermeisterrverordnung
(BGBl I S 2234)
53 shy Maler- und Lackierermeister Maler-
und Lackierermeisterinshy13062005
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Maler- und Lackierer-Handwerk (Maler- und Lackierermeisterverordnung - MuLMstrV)shy (BGBl I S 1659)shy
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
54 Maurer- und Betonbauermeister
shyMaurer- und Betonbauermeisterin
30082004 VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk (Maurer- und BetonbauermeisterVO - MaurerBetonbMstrV)
150
(BGBl I S 2307)
17112011Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
55 Metallbauermeister Metallbauermeis-
terin 22032002
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Metallbauer-Handwerk (Metallbauermeister-
verordnung - MetallbMstrV)shy (BGBl I S 1224)shy
17122002 Erlaumluterungen (BAnz S 26237)
17112011
Aumlnderung (BGBl I S 2234)
56 Metallbildnermeister Metallbildner-
meisterin 17092001
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Metallbildner-Handwerk (Metallbildnermeister-
verordnung - MetallbildMstrV)shy (BGBl I S 2432)shy
28082002 Erlaumluterungen (BAnz vom S 20695)
17112011
Aumlnderung der Metallbildnermeisterverordnung (BGBl I S 2234)
57 Modellbauermeister Modellbauer-
meisterin 19031998
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Modellbauer-Handwerk (Modellbauermeister-
VO - MbauMstrV)shy (BGBl I S 521)shy
58 Modistenmeister Modistenmeisterin 09091994
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Modisten-Handwerk (Modistmeister-VO -
ModMstrV)shy (BGBl I S 2312)shy
59 Muumlllermeister Muumlllermeisterin 03021982
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und im fachtheore- tischen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Muumlller-Handwerk (Muumlllermeister-VO -
MuumlMstrV)shy (BGBl I S 113)shy
60 Ofen- und Luftheizungsbauermeister Ofen- und Luftheizungsbauermeisterin
05032009
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk (Ofen- und Luftheizungsbauermeisterverordnung - OfenLufthMstrV) (BGBl I S 456)
17112011
Aumlnderung (BGBl I S 2234)
61 Orgel- und Harmoniumbauermeister Orgel- und Harmoniumbauermeisterin
23071997
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Orgel- und Harmoniumbauer-Handwerk (Orgel- und Harmoniumbauermeister-VO - OrgHbMstrV)shy (BGBl I S 1915)shy
62 Orthopaumldiemechaniker- und Banda-
gistenmeister Orthopaumldiemechaniker- und Bandagistenmeisterin
26041994
VO uumlber Berufsbild und Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr das Orthopaumldie- mechaniker- und Bandagisten-Handwerk (Orthopaumldiemechaniker- und Bandagis-
tenmeister-VO - OrthBandMstrV)shy (BGBl I S 904)shy
63 Orthopaumldieschuhmachermeister Orthopaumldieschuhmachermeisterin
24062008
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Orthopaumldieschuhmacher-Handwerk (Orthopauml-
dieschuhmachermeisterverordnung - OrthSchMstrV)shy (BGBl I S 1096)shy
17112011
Aumlnderung (BGBl I S 2234)
64 Parkettlegermeister Parkettlegermeis-
terin 28081974
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Parkettleger-Handwerk (BGBl I S 2154)
65 Raumausstattermeister Raumausstat-
termeisterin 18062008
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Raumausstatter-Handwerk (Raumausstatter-
meisterverordnung - RaumausMstrV)shy (BGBl I S 1087)shy
17112011
Aumlnderung (BGBl I S 2234)
151
66 Rollladen- und Jalousiebauermeister Rollladen- und Jalousiebauermeisterin
22012007
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Rollladen- und Jalousiebauer-Handwerk (Roll- laden- und Sonnenschutzmeisterverordnung - RollSonnMstrV) BG(Bl I S 51)
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
67 Sattler- und Feintaumlschnermeister Sattler- und Feintaumlschnermeisterin
15082008
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Sattler- und Feintaumlschner-Handwerk (Sattler-
und Feintaumlschnermeisterverordnung - SattlFeintMstrV)shy (BGBl I S 1733)shy
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
68 Schiffbauermeister Schiffbauermeis-
terin 18091996
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Schiffbauer-Handwerk (SchiffbauermeisterVO
- SchiffbMstrV)shy (BGBl I S 1480)shy
69 Schilder- und Lichtreklamehersteller-
meister Schilder- und Lichtrekla-meherstellermeisterin
18062007
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk
(Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung - SchiLichtrMstrV) (BGBl I S 1173)
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
70 Schneidwerkzeugmechanikermeister
Schneidwerkzeugmechanikermeisterin 02081976
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti-schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Messerschmiede-Handwerk
(BGBl I S 2051)
71 Schornsteinfegermeister Schornstein-
fegermeisterin 25061984
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Schornsteinfeger-Handwerk (Schornsteinfe-
germeister-VO - SchoMstrV)shy (BGBl I S 771)shy
72 Schriftsetzer- (Buchdrucker-) Meister Schriftsetzer- (Buchdrucker-) Meisterin
13061995
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Schriftsetzer- (Buchdrucker-)Handwerk
(Schriftsetzermeister-VO - SchriSeMstrV)shy (BGBl I S 799)shy
73 Schuhmachermeister Schuhmacher-
meisterin 08121982
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Schuhmacherhandwerk (Schuhmachermeis- ter-VO - SchuhmMstrV)shy (BGBl I S 1677)shy
74 Segelmachermeister Segelmacher-
meisterin 05071993
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Segelmacher-Handwerk (Segelmachermeis- ter-VO - SegelmMstrV)shy (BGBl I S 1138)shy
75 Seilermeister Seilermeisterin 28051997
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Seiler-Handwerk (Seilermeister-VO - Seil- MstrV)shy (BGBl I S 1257)shy
76 Siebdruckermeister Siebdruckermeis-
terin 05092006
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Siebdrucker-Handwerk (Siebdruckermeister-
verordnung - SiebdrMstrV)shy (BGBl I S 2126)shy
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
77 Steinmetz- und Steinbildhauermeister Steinmetz- und Steinbildhauermeiste-
rin 11072008
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk
(Steinmetz- und Steinbildhauermeisterverordnung - StmStbMstrV) (BGBl I S 1281)
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
78 Straszligenbauermeister Straszligenbauer-
meisterin 17022009 VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den
Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Straszligenbauer-Handwerk (Straszligenbauermeis-
152
terverordnung - StrbauMstrV)shy (BGBl I S 390)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
79 Stuckateurmeister Stuckateurmeiste-
rin 30082004
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Stuckateur-Handwerk (StuckateurmeisterVO -
StuckMstrV)shy (BGBl I S 2311)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
80 Textilreinigermeister Textilreiniger-
meisterin 16091983
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Textilreiniger-Handwerk (Textilreinigermeis- ter-VO - TextRMstrV)shy (BGBl I S 1179)shy
81 Thermometermachermeister Ther-
mometermachermeisterin 20061989
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Thermometermacher-Handwerk (Thermome-
termachermeister-VO - ThermMstrV)shy (BGBl I S 1131)shy
shy 82 Tischlermeister Tischlermeisterin 13052008
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Tischler-Handwerk (Tischlermeisterverordnung
- TischlMstrV)shy (BGBl I S 826)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
83 Uhrmachermeister Uhrmachermeiste-
rin 01112005
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Uhrmacher-Handwerk (Uhrmachermeisterver-
ordnung - UhrmMstrV)shy (BGBl I S 3122)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
84 Vergoldermeister Vergoldermeisterin 12021990
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Vergolder-Handwerk (Vergoldermeister-VO -
VergMstrV)shy (BGBl I S 283)shy
85 Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-
meister Vulkaniseur- und Reifenme- chanikermeisterin
05052006
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerkshy
(Vulkaniseur- und Reifenmechanikermeisterverordnung - VulkReifMechMstrV)shy (BGBl I S 1156)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
86 Wachsziehermeister Wachszieher-
meisterin 23061987
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Wachszieher-Handwerk (Wachsziehermeis- ter-VO - WachszMstrV)shy (BGBl I S 1553)shy
87 Waumlrme- Kaumllte- und Schallschutzisolie-
rermeister Waumlrme- Kaumllte- und Schallschutzisolierermeisterin
03061982
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Waumlrme- Kaumllte- und Schallschutzisolierer-
Handwerk (Isolierermeister-VO - IsolMstrV)shy (BGBl I S 663)shy
88 Weinkuumlfermeister Weinkuumlfermeisterin 16101995
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Weinkuumlfer-Handwerk (Weinkuumlfermeister-VO -
WeinkMstrV)shy (BGBl I S 1418)shy
89 Zahntechnikermeister Zahntechni-
kermeisterin 08052007
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in denshy Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Zahntechniker-Handwerk (Zahntechnikermeis-
terverordnung - ZahntechMstrV)shy (BGBl I S 687)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)shy
90 Zimmerermeister Zimmerermeisterin 16042008 VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den
153
Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Zimmerer-Handwerk (Zimmerermeisterverord- nung - ZimMstrV)shy
(BGBl I S 743)shy
17112011 Aumlnderungshy
(BGBl I S 2234)
Zupfinstrumentenmachermeister 91shy
Zupfinstrumentenmachermeisterinshy07101997
VO uumlber Berufsbild und Pruumlfungsanforderungen im praktischen und fachtheoreti- schen Teil der Meisterpruumlfung fuumlr das Zupfinstrumentenmacher-Handwerk (Zupfin-
strumentenmachermeisterverordnung - ZupfMstrV) (BGBl I S 2458)
Zweiradmechanikermeister Zweirad-92 shy
mechanikermeisterinshy29082005
VO uumlber das Meisterpruumlfungsberufsbild und uumlber die Pruumlfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterpruumlfung im Zweiradmechaniker-Handwerk (Zweiradme-
chanikermeisterverordnung - ZwrMechMstrV) (BGBl I S 2562)
17112011 Aumlnderung
(BGBl I S 2234)
29032012 Aumlnderung
(BGBl I S 603)
3212 Fortgeltung bestehender Regelungen bei handwerklichen Meisterpruumlfungen nach sect 122 HwO
Lfd Nr
Berufsbezeichnung Regelung vom RechtsgrundlageFundstelle
1 Backofenbauermeister Backofenbauer-meisterin
04021950 Erlass BMWi-II2-264535-895150
25091957 Erlass BMWi-IIB1-302257 (Berufsbild)
2 Boumlttchermeister Boumlttchermeisterin 23031957 Erlass BMWi-IIB1-100457 (Berufsbild)
04021963 Erlass BMWi-IIA1-801846
3 Chemigrafenmeister Chemigrafenmeisterin -
4 Feinoptikermeister Feinoptikermeisterin -
5 Galvanoplastikermeister Galvanoplastiker-meisterin
-
6 Glas- und Porzellanmalermeister Glas- und Porzellanmalermeisterin
-
7 Glockengieszligermeister Glockengieszligermeis-terin
24061937 Erlass des Reichs- und Preuszlig Wirtschaftsministers Nr V 1315737
14061962 Erlass BMWi-IIB1-465815 (Berufsbild)
8 Hut- und Muumltzenmachermeister Hut- und Muumltzenmachermeisterin
11081936 Nr V 1503136
28121936 Erlass des Reichs- und Preuszlig Wirtschaftsministers Nr V 2675936 II Ang
9 Metallformer- und Metallgieszligermeister Metallformer- und Metallgieszligermeisterin
03121964 Erlass BMWi-IIB1-800033 (Berufsbild)
10 Stereotypeurmeister Stereotypeurmeisterin -
11 Stickermeister Stickermeisterin 25071938 Erlass des Reichs- und Preuszlig Wirtschaftsministers Nr III SW 1038438
24051957 Erlass BMWi-IIB1-175657 (Berufsbild)
12 Wagnermeister Wagnermeisterin 22081957 Erlass BMWi-IIB1-287457 (Berufsbild)
154
29071963 Erlass BMWi-IIB1-108653
13 Webermeister Webermeisterin 08061939 Erlass RWM Nr III SW 1110739shy
13031957 Erlass BMWi-IIB1-71557 (Berufsbild)shy
14 Zinngieszligermeister Zinngieszligermeisterin 19101939 Erlass RWM Nr III SW 1072539shy
08011969 VO uumlber das Berufsbild fuumlr das Zinngieszliger-Handwerkshy
(BGBl I S 37)
3213 Rechtsverordnungen uumlber die Anforderungen in Meisterpruumlfungen
32131 Nach sect 53 BBiG bzw sect 42 Absatz 1 HwO
Hierbei handelt es sich nicht um die Handwerksmeisterpruumlfung nach sect 45 HwO als Voraussetzung fuumlr den selbstaumlndigen Betrieb eines Handwerks (so)
Lfd Nr
Berufsbezeichnung Bereich Regelung
vom Rechtsgrundlage Fundstelle
1 Abwassermeister (Gepruumlfter) Abwas-
sermeisterin (Gepruumlfte) IH oumlD 23022005
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Abwasser- meister Gepruumlfte Abwassermeisterin
(BGBl I S 369)
25082009 geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbildungspruuml-
fungsverordnungen (BGBl I S 2960)
2 Baumaschinenmeister (Gepruumlfter) Hw IH 23011985 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Bauma-
schinenmeister (BGBl I S 177)
25082009 zuletzt geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbil-
dungspruumlfungsverordnungen (BGBl I S 2960)
3 Floristmeister (Gepruumlfter) Floristmeiste-
rin (Gepruumlfte) IH 05042001
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Floristmeis- ter Gepruumlfte Floristmeisterin
(BGBl I S 534)
25082009 zuletzt geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbil-
dungspruumlfungsverordnungen (BGBl I S 2960)
4 Hotelmeister (Gepruumlfter) Hotelmeisterin
(Gepruumlfte) IH 05082003
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Hotelmeis- ter Gepruumlfte Hotelmeisterin
(BGBl I S 1568)
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 5 der Dritten VO zur Aumlnderung von Fort-
bildungspruumlfungsverordnungen (BGBl I S 1010)
5 Industriemeister (Gepruumlfter) Fachrich-
tung Glas IH 09041980
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie- meister -Fachrichtung Glas
(BGBl I S 432)
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 12 der Dritten VO zur Aumlnderung von
Fortbildungspruumlfungsverordnungen (BGBl I S 1010)
6 Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Buchbinderei
IH 10061988 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meister Gepruumlfte Industriemeisterin -Fachrichtung Buchbinderei (BGBl I S 756)
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 10 der Dritten VO zur Aumlnderung von
Fortbildungspruumlfungsverordnungen (BGBl I S 1010)
155
7 shy Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Chemie
IH 15092004 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meisterGepruumlfte Industriemeisterin -Fachrichtung Chemieshy (BGBl I S 2337)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 2 der Dritten VO zur Aumlnderung von Fort-
bildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
8 Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Elektrotechnik
IH 30112004 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meister Gepruumlfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnikshy (BGBl I S 3133)shy
23072010 geaumlndert durch Artikel 11 der Dritten VO zur Aumlnderung von Fortbil-
dungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
9 shy
Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie- meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Isolierung (Waumlrme- Kaumllte- Schall- und
Brandschutz)
IH 29061993
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie- meister Gepruumlfte Industriemeisterin -Fachrichtung Isolierung (Waumlrme-shy
Kaumllte- Schall- und Brandschutz)shy (BGBl I S 1117)shy
25082009 zuletzt geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbil-
dungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 2960)shy
10 shy Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
IH 27061984
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie- meister Gepruumlfte Industriemeisterin -Fachrichtung Kunststoff und Kaut-
schukshy (BGBl I S 847)shy
25082009 zuletzt geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbil-
dungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 2960)shy
11 shy Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Lebensmittel
IH 21081985 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meister Gepruumlfte Industriemeisterin -Fachrichtung Lebensmittelshy (BGBl I S 1695)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 13 der Dritten VO zur Aumlnderung vonshy
Fortbildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
12 shy Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Mechatronik
IH 19102005 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meisterGepruumlfte Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronikshy (BGBl I S 3037)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 14 der Dritten VO zur Aumlnderung vonshy
Fortbildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
13 shy Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Metall
IH 12121997 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meister Gepruumlfte Industriemeisterin -Fachrichtung Metallshy (BGBl I S 2923)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 15 der Dritten VO zur Aumlnderung vonshy
Fortbildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
14 shy Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
IH 25012008
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie- meisterGepruumlfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papier- und Kunst- stoffverarbeitungshy
(BGBl I S 99)shy
25082009 Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbildungspruumlfungsverordnun-
genshy (BGBl I S 2960)shy
15 shyIndustriemeister (Gepruumlfter) Industrie-meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Papiererzeugung
IH 22082005 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meister Gepruumlfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugungshy (BGBl I S 2501)shy
25082009 geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbildungspruuml- fungsverordnungenshy
156
(BGBl I S 2960)shy
16 Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Pharmazie
IH 260682010 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Gepruumlftershy
Industriemeister Gepruumlfte Industriemeisterin ndash Fachrichtung Pharmazieshy (BGBl I S 1249)shy
17 Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Printmedien
IH 21082009 VO uumlber die Pruumlfung zu anerkannten Fortbildungsabschluumlssen in dershy
Medienwirtschaft (Medien-Fortbildungsverordnung)shy (BGBl I S 2894)shy
23072010 Dritte VO zur Aumlnderung von Fortbildungspruumlfungsverordnungen (Arti-
kel 6)shy (BGBl I S 1010)shy
18 Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Schuhfertigung
IH 08112002 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meister Gepruumlfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigungshy (BGBl I S 4401)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 16 der Dritten VO zur Aumlnderung vonshy
Fortbildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
19 Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Suumlszligwaren
IH 12071994 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meister Gepruumlfte Industriemeisterin -Fachrichtung Suumlszligwarenshy (BGBl I S 1596)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 17 der Dritten VO zur Aumlnderung vonshy
Fortbildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
20 Industriemeister (Gepruumlfter) Industrie-
meisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Textilwirtschaft
IH 17012006 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-
meisterGepruumlfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaftshy (BGBl I S 74)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 18 der Dritten VO zur Aumlnderung vonshy
Fortbildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
25082009 zuletzt geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbil-
dungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 2960)shy
21 Kuumlchenmeister (Gepruumlfter) Kuumlchen-
meisterin (Gepruumlfte) IH 05082003
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Kuumlchen- meister Gepruumlfte Kuumlchenmeisterinshy
(BGBl I S 1560)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 3 der Dritten VO zur Aumlnderung von Fort-
bildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
22 Logistikmeister (Gepruumlfter) Logistik-
meisterin (Gepruumlfte) IH 25012010
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Gepruumlfter shy LogistikmeisterGepruumlfte Logistikmeisterinshy
(BGBl I S 26)shy
23 Meister der Hauswirtschaft Meisterin
der Hauswirtschaft Hausw 28072005
VO uumlber die Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr den Beruf Haus- wirtschafterHauswirtschafterinshy
(BGBl I S 2278)shy
24 Meister (Gepruumlfter) fuumlr Baumlderbetriebe
Meisterin (Gepruumlfte) fuumlr Baumlderbetriebe oumlD 07071998
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Meister fuumlrshy Baumlderbetriebe Gepruumlfte Meisterin fuumlr Baumlderbetriebeshy
(BGBl I S 1810)shy
25082009 zuletzt geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbil-
dungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 2960)shy
25 Meister fuumlr Kraftverkehr (Gepruumlfter)
(Gepruumlfter) Meisterin fuumlr Kraftverkehr (Gepruumlfte)
IH 09022012 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Gepruumlftershy
Meister fuumlr Kraftverkehr und Gepruumlfte Meisterin fuumlr Kraftverkehrshy (BGBl I S 286)shy
26 Meister (Gepruumlfter) Meisterin (Gepruumlf-
te) fuumlr Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Staumldtereinigung
IH oumlD 23022005 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Meistershy
Gepruumlfte Meisterin fuumlr Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Staumldtereini- gungshy
157
(BGBl I S 359)shy
25082009 geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbildungspruuml-fungsverordnungen shy(BGBl I S 2960)shy
27 Meister (Gepruumlfter) Meisterin (Gepruumlf-
te) fuumlr Rohr- Kanal- und Industrieser- IH oumlD vice
23022005 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Meistershy
Gepruumlfte Meisterin fuumlr Rohr- Kanal- und Industrieserviceshy (BGBl I S 339)shy
25082009 geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbildungspruuml-
fungsverordnungenshy (BGBl I S 2960)shy
28 Meister (Gepruumlfter) fuumlr Schutz und
Sicherheit Meisterin (Gepruumlfte) fuumlr IH Schutz und Sicherheit
26032003 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Meistershy
Gepruumlfte Meisterin fuumlr Schutz und Sicherheitshy (BGBl I S 433)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 19 der Dritten VO zur Aumlnderung vonshy
Fortbildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
29 Meister (Gepruumlfter) fuumlr Veranstaltungs- technik Meisterin (Gepruumlfte) fuumlr Veran- IH
staltungstechnik 21082009
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Gepruumlfter shy Meister fuumlr VeranstaltungstechnikGepruumlfte Meisterin fuumlr Veranstal-
tungstechnikshy (BGBl I S 2920)shy
30
Meister (Gepruumlfter) fuumlr Veranstaltungs- technik Meisterin (Gepruumlfte) fuumlr Veran-
Hw IH staltungstechnik in den Fachrichtungen
BuumlhneStudio Beleuchtung Halle
26011997
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Meister fuumlrshy Veranstaltungstechnik Gepruumlfte Meisterin fuumlr Veranstaltungstechnik inshy
den Fachrichtungen BuumlhneStudio Beleuchtung Halleshy (BGBl I S 118)shy
25082009
zuletzt geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbil- dungspruumlfungsverordnungen diese Verordnung tritt am 31122015shy
auszliger Kraftshy (BGBl I S 2960)shy
31 Meister Medienproduktion Bild und Ton
(Gepruumlfter) Meisterin Medienproduktion IH Bild und Ton (Gepruumlfte)
04072012
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Meistershy Medienproduktion Bild und Ton Gepruumlfte Meisterin Medienprodktionshy
Bild und Tonshy (BGBl I S 1467)shy
32 Polier (Gepruumlfter)
IH Polierin (Gepruumlfte)
06092012 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Gepruumlfter shy
Polier und Gepruumlfte Polierinshy (BGBl I S 1926)shy
33 Restaurantmeister (Gepruumlfter) Restau-
IH rantmeisterin (Gepruumlfte)
05082003 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Restau-
rantmeister Gepruumlfte Restaurantmeisterinshy (BGBl I S 1576)shy
23072010 zuletzt geaumlndert durch Artikel 4 der Dritten VO zur Aumlnderung von Fort-
bildungspruumlfungsverordnungenshy (BGBl I S 1010)shy
34 Tierpflegemeister (Gepruumlfter) Tierpfle-
IH gemeisterin (Gepruumlfte)
16032009 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Tierpfle-
gemeister Gepruumlfte Tierpflegemeisterinshy (BGBl I S 513)shy
35 Wasserbaumeister (Gepruumlfter) Was-
IH oumlD serbaumeisterin (Gepruumlfte)
18102007 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Wasser-
baumeisterGepruumlfte Wasserbaumeisterinshy (BGBl I S 2476)shy
25082009 geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbildungspruuml-
fungsverordnungenshy (BGBl I S 2960)shy
36 Wassermeister (Gepruumlfter) Wasser-
IH oumlD meisterin (Gepruumlfte)
23022005 VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Wasser-
meister Gepruumlfte Wassermeisterinshy (BGBl I S 349)shy
25082009 geaumlndert durch Zweite Verordnung zur Aumlnderung von Fortbildungspruuml-
158
fungsverordnungen (BGBl I S 2960)
neu
Industriemeister(Gepruumlfter)Fachrichtung Schuhfertigung Industriemeisterin (Gepruumlfte) Fachrichtung Schuhfertigung
IH 13022013
VO uumlber die Pruumlfung zum anerkannten Abschluss Gepruumlfter Industrie-meister Fachrichtung SchuhfertigungGepruumlfte Industriemeisterin -Fachrichtung Schuhfertigung (BGBl I S 221)
32132 Landwirtschaft
Lfd Nr
Berufsbezeichnung Bereich Regelung
vom Rechtsgrundlage Fundstelle
1 Agrarservicemeister Agrarservicemeisterin Lw 18082010
VO uumlber die Meisterpruumlfung zum anerkannten Fortbil- dungsabschluss Agrarservicemeister und Agrarservice-
meisterin (Agrarservicemeisterpruumlfungsverordnung - AgrarservMeistPrV)shy
(BGBl I S 1191)shy
2 Fischwirtschaftsmeister Fischwirtschafts-
meisterin Lw 21121978
VO uumlber Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr denshy Beruf Fischwirtshy (BGBl I S 2073)shy
29102008 zuletzt geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriftenshy
uumlber die Berufsbildung in der Landwirtschaftshy (BGBl I S 2155)shy
3 Forstwirtschaftsmeister Forstwirtschafts-
meisterin Lw 06102004
VO uumlber die Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr denshy Beruf Forstwirt Forstwirtin (ForstWiMeistPrV)shy (BGBl I S 2591)shy
29102008 geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriften uumlbershy
die Berufsbildung in der Landwirtschaftshy (BGBl I S 2155)shy
4 Gaumlrtnermeister Gaumlrtnermeisterin Lw 12081997 VO uumlber die Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr denshy
Beruf Gaumlrtner Gaumlrtnerinshy (BGBl I S 2046)shy
29102008 zuletzt geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriftenshy
uumlber die Berufsbildung in der Landwirtschaftshy (BGBl I S 2155)shy
5 Landwirtschaftlicher Brennmeister Land-
wirtschaftliche Brennmeisterin Lw 21102008
VO uumlber die Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr denshy Beruf BrennerBrennerin im landwirtschaftlichen Bereichshy (BGBl I S 2065)shy
6 Landwirtschaftsmeister Landwirtschafts-
meisterin Lw 12031991
VO uumlber Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr denshy Beruf Landwirt Landwirtinshy (BGBl I S 659)shy
29102008 zuletzt geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriftenshy
uumlber die Berufsbildung in der Landwirtschaftshy (BGBl I S 2155)shy
7 Milchwirtschaftlicher Labormeister Milch-
wirtschaftliche Labormeisterin Lw 28021991
VO uumlber Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr denshy Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant Milchwirtschaftlicheshy
Laborantinshy (BGBl I S 520)shy
29102008 zuletzt geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriftenshy
uumlber die Berufsbildung in der Landwirtschaftshy (BGBl I S 2155)shy
8 Molkereimeister Molkereimeisterin Lw 27051994 VO uumlber Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr denshy Beruf Molkereifachmann Molkereifachfraushy
159
(BGBl I S 1195)
29102008 zuletzt geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriften
uumlber die Berufsbildung in der Landwirtschaft (BGBl I S 2155)
9
Pferdewirtschaftsmeister Pferdewirt- schaftsmeisterin Teilbereich Pferdezucht
und -haltung Reitausbildung Galopprenn- training oder Trabrenntraining
Lw 04021980 VO uumlber Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr den
Beruf Pferdewirt (BGBl I S 131)
29102008 zuletzt geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriften
uumlber die Berufsbildung in der Landwirtschaft (BGBl I S 2155)
10 Revierjagdmeister Revierjagdmeisterin Lw 28121982 VO uumlber Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr den
Beruf Revierjaumlger Revierjaumlgerin (BGBl I S 3)
29102008 zuletzt geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriften
uumlber die Berufsbildung in der Landwirtschaft (BGBl I S 2155)
11
Tierwirtschaftsmeister Tierwirtschaftsmeis- terin Fachrichtung Rinderhaltung Schwei-
nehaltung Gefluumlgelhaltung Schaumlferei Imkerei
Lw 18082010
VO uumlber die Meisterpruumlfung zum anerkannten Fortbil- dungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirt- schaftsmeisterin (Tierwirtmeisterpruumlfungsverordnung -
TierwMeistPrV) (BGBl I S 1186)
12 Winzermeister Winzermeisterin Lw 27082001 VO uumlber die Anforderungen in der Meisterpruumlfung fuumlr den
Beruf Winzer Winzerin (BGBl I S 2255)
29102008 geaumlndert durch VO zur Aumlnderung von Vorschriften uumlber
die Berufsbildung in der Landwirtschaft (BGBl I S 2155)
Operativer Professional (Gepruumlfter)
Bundesanzeiger vom 13062013
Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach sect 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23 Maumlrz 2005 (BGBl I S 931) zuletzt geaumlndert durch Artikel 15 Absatz 90 des Gesetzes vom 5 Februar 2009 (BGBl I S 160) sowie das Verzeichnis der zustaumlndigen Stellen bekannt (Stand 1 Oktober 2012)
Auszug aus Seite 365 ff
Novellierungen und Neuordnungen zu bundesrechtlich geregelten Fort- und Ausbildungsabschluumlssen die nach dem 01102012 erfolgen und nach dem im Gemeinsamen Beschluss beschriebenen Verfahren zugeordnet wurden sind von dieser Zuordnung zum DQR miteinbezogen
32 Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach sect 53 Absatz 1 BBiG bzw sect 42 Absatz 1 HwO sowie Empfehlungen des Bundes fuumlr die Durchfuumlhrung von Fortbildungslehrgaumlngen (au-szliger Regelungen fuumlr die Meisterpruumlfungen)
Die Empfehlungen fuumlr die Durchfuumlhrung von Fortbildungslehrgaumlngen betreffen Maszlignahmen durch die auf eine Pruumlfung zu einem staatlich anerkannten Abschluss vorbereitet wird
Lfd
Nr Berufsbezeichnung Bereich
Regelung
vom RechtsgrundlageFundstelle
34
IT-Berater (Gepruumlfter)
(Certified IT Business Consultant)
IT-Beraterin (Gepruumlfte)
IH 03052002
VO uumlber die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekom-munikationstechnik (IT-Fortbildung) (BGBl I S 1547)
160
(Certified IT Business Consultant)
29072002
23022005
Aumlnderungshy (BGBl I S 2904)shy
Aumlnderungshy (BGBl S 338)shy
23072010
Zuletzt geaumlndert durch Artikel 1 der Dritten VOshy zur Aumlnderung von Fortbildungspruumlfungsverord-
nungenshy (BGBl I S 1010) shy
35
IT-Entwickler (Gepruumlfter)
(Certified IT Systems Manager)
IT-Entwicklerin (Gepruumlfte)
(Certified IT Systems Manager)
IH 03052002
VO uumlber die berufliche Fortbildung im Bereichshy der Informations- und Telekom-
munikationstechnik (IT-Fortbildung)shy (BGBl I S 1547)shy
29072002
23022005
Aumlnderungshy (BGBl I S 2904)shy
Aumlnderungshy (BGBl S 338)shy
23072010
Zuletzt geaumlndert durch Artikel 1 der Dritten VOshy zur Aumlnderung von Fortbildungspruumlfungsverord-
nungenshy (BGBl I S 1010)shy
36
IT-Oumlkonom (Gepruumlfter)
(Certified IT Marketing Manager)
IT-Oumlkonomin (Gepruumlfte)
(Certified IT Marketing Manager)
IH 03052002
VO uumlber die berufliche Fortbildung im Bereichshy der Informations- und Telekom-
munikationstechnik (IT-Fortbildung)shy (BGBl I S 1547)shy
29072002
23022005
Aumlnderungshy (BGBl I S 2904)shy
Aumlnderungshy (BGBl S 338)shy
23072010
Zuletzt geaumlndert durch Artikel 1 der Dritten VOshy zur Aumlnderung von Fortbildungspruumlfungsverord-
nungenshy (BGBl I S 1010)shy
37
IT-Projektleiter (Gepruumlfter)
(Certified IT Business Manager)
IT-Projektleiterin (Gepruumlfte)
(Certified IT Business Manager)
IH 03052002
VO uumlber die berufliche Fortbildung im Bereichshy der Informations- und Telekom-
munikationstechnik (IT-Fortbildung)shy (BGBl I S 1547)shy
29072002
23022005
Aumlnderungshy (BGBl I S 2904)shy
Aumlnderungshy BGBl S 338)shy
23072010
Zuletzt geaumlndert durch Artikel 1 der Dritten VOshy zur Aumlnderung von Fortbildungspruumlfungsverord-
nungenshy (BGBl I S 1010)shy
161