info einschreibung ws 19 20 jun 19 - ph-gmuend.de · sie bekommen eine eigene ph e‐mailadresse....
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Herzlichen Glückwunsch zur Zulassung! Und herzlich willkommen an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd! Bevor Sie sich an der Pädagogischen Hochschule immatrikulieren (einschreiben) können, müssen Sie zum Studium zugelassen sein. Erst der Zulassungsbescheid berechtigt Sie, sich zu immatrikulieren. Auf Ihrem Zulassungsbescheid finden Sie die Frist zum Einschreiben (Immatrikulationsfrist). Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin, d. h., die Zulassung erlischt, wenn Ihre Einschreibunterlagen nicht innerhalb dieser Frist bei der Hochschule postalisch eingehen. Maßgebend ist das Eingangsdatum an der Hochschule und nicht der Poststempel. Die Einschreibung erfolgt online.
Bei der Online‐Immatrikulation werden Sie durch den Immatrikulationsprozess geführt und erhal‐ten am Ende den Antrag auf Immatrikulation. Dieser muss von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und an uns zurückgeschickt werden.
Die allgemeinen Informationen zur Einschreibung und zum Studienbeginn sowie die zusätzlich zu Ihrem Immatrikulationsantrag benötigten Anträge finden Sie auf unserer Homepage unter www.ph‐gmuend.de Studium Bewerben & Immatrikulieren Zulassung / Immatrikulation Infobox / Anträge (rechte Seite)
Während der Öffnungszeiten des Studierendensekretariats (A 020) kann der Antrag auch persönlich abgegeben werden.
Sollten Sie die Einschreibfrist aus wichtigem Grund nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte um‐gehend mit dem Studierendensekretariat in Verbindung. Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd Studierendensekretariat Oberbettringer Str.200 73525 Schwäbisch Gmünd Öffnungszeiten: Mo – Fr 09.30 – 11.30 Uhr Do 13.30 – 15.00 Uhr
Telefonsprechzeiten: Mo – Fr 08.30 – 09.30 Uhr Mo – Do 14:00 – 15.00 Uhr
Tel. 07171/983‐213, 983‐206 und 983‐209 E‐Mail: ssek@ph‐gmuend.de Die Hochschule benötigt zur Immatrikulation
1. den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag.
2. eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis), falls Sie diese dem Zulassungsantrag nicht beigefügt hatten.
3. bei Masterstudiengängen und Zweitstudiumbewerber: Beglaubigte Kopie Ihres Studienabschlusses (Diplom, Bachelor o. a.) falls Sie diese nicht dem Zulassungsantrag beigelegt hatten.
4. Krankenversicherungsnachweis zur Immatrikulation an einer Hochschule oder Befreiung (er‐hältlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen), wenn Sie privat versichert sind (ein Nachweis über eine private Versicherung alleine reicht nicht aus). Ohne Vorlage der Versicherungs‐ bzw. Befreiungsbescheinigung werden Sie nicht immatrikuliert. Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden.
5. Formular „Passbild für den Studienausweis / Chipkarte“ mit aufgeklebtem Passbild.
evtl.
6. Alumni‐Adressen‐Nutzung, wenn Sie mit einer Nutzung Ihrer Adressdaten nach Ihrer Exmatriku‐lation nicht einverstanden sind.
7. (freiwillige) Angaben, falls Sie während des Studiums ein Kind / Kinder betreuen.
8. Nachweis über eine studienfachliche Beratung, falls Sie derzeit im 3. oder einem höheren Fach‐semester immatrikuliert sind und zum nächsten Semester einen Studiengangwechsel vorneh‐men und Sie diesen Nachweis mit dem Zulassungsantrag nicht eingereicht hatten.
9. die Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, wenn Sie vorher an an‐deren Hochschulen studiert haben.
10. Wenn Sie Ihr Hochschulzugangszeugnis nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben ha‐ben, müssen Sie vor Studienaufnahme Ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Z. B. durch TestDaF (mit der Mindestnote TDN 4 in allen Prüfungsteilen), DSH 2 oder Goethe‐Zertifikat Deutsch C2.
11. Ausländische (nicht EU‐Bürger/innen) und staatenlose Studienbewerber/innen müssen eine Aufenthaltsgenehmigung, die zur Aufnahme des Studiums berechtigt, vorlegen.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie derzeit an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd immatrikuliert sind, benöti‐gen wir zur Immatrikulation nur die unter Punkten 1 und 3 genannten Unterlagen. Allgemeine Informationen:
Sobald Ihre Unterlagen v o l l s t ä n d i g vorliegen und der Semesterbeitrag in Höhe von 147,00 € auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, werden Sie immatrikuliert. Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Studierendenwerksbeitrag 67,00 €, dem Beitrag für die Ver‐fasste Studierendenschaft 10,00 € und dem Verwaltungskostenbeitrag 70,00 € zusammen.
Falls Sie Ihren Einschreibantrag vor Semesterbeginn (1. Oktober / 1. April) zurückziehen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
Zusätzliche Informationen für die Studierenden des Studiengangs Pflegepädagogik:
Für den kooperativen Studiengang Master Pflegepädagogik wird ein Semesterbeitrag in Höhe von 215,40 Euro erhoben. Dieser Beitrag setzt sich aus dem Studierendenwerksbeitrag 135,40 Euro, dem Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft 10,00 Euro und dem Verwaltungskostenbeitrag 70,00 Euro zusammen.
Die Studierenden des Masterstudiengangs Pflegepädagogik können zusätzlich noch Leistungen vom Studierendenwerk Stuttgart in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage www.studierendenwerk‐stuttgart.de.
Nach erfolgter Immatrikulation werden Ihnen Ihr Passwort, Ihr Studienausweis und ein Studien‐buch zugesandt. Sollten Sie bereits einen Studierendenausweis der PH Schwäbisch Gmünd besitzen, wird ihnen kein neuer Ausweis zugesandt. Sie können Ihren alten Studierendenausweis nach Eingang des Semester‐beitrags für das kommende Semester validieren. Danach können Sie sich über das LSF‐Onlineportal der Hochschule https://lsf.ph‐gmuend.de/ Ihre Studienbescheinigungen ausdrucken und diese in Ihrem Studienbuch sammeln. Somit liegen Ihnen auch nach Beendigung Ihres Studiums Studiennachweise (z. B. für Finanzamt, Rentenversiche‐rung) vor.
Sie bekommen eine eigene PH E‐Mailadresse. Wichtige E‐Mails und Informationen werden nur an diese Adresse gesendet. Sie sind verpflichtet, diese regelmäßig zu sichten. Ihr Studium beginnt mit der Einführungswoche. Es finden Einführungsveranstaltungen statt, die Ihnen den Einstieg in das Studium an der Pädagogischen Hochschule erleichtern. Eine Übersicht zur Einführungswoche finden Sie auf der Homepage der PH http://www.ph‐gmuend.de/studium/beratung‐und‐information/studienbeginn/
In der Einführungswoche findet für die Studienanfänger des Faches Englisch ein Spracheingangs‐test statt. Dieser Test ist keine Zulassungsvoraussetzung zum Studium des Faches Englisch, sondern dient ausschließlich zu Beratungszwecken.
Für Studierende des Faches Mathematik wird vor Vorlesungsbeginn ein Mathevorkurs angeboten. Den Termin finden Sie auf dem Beiblatt.
Die Lehrveranstaltungen finden Sie unter http://www.ph‐gmuend.de/studium/studienorganisation/vorlesungsverzeichnisse/
Das Studierendenwerk Ulm nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zusammenwirken mit den Hochschulen in Aalen, Biberach, Schwäbisch Gmünd und Ulm die Aufgaben sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden wahr.
Die Abteilung für Studienfinanzierung vom Studierendenwerk berät Sie über verschiedene Möglich‐keiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie BAföG, Bildungskredit, KfW‐Studienkredit oder gibt Informationen über Stipendien. http://www.Studierendenwerk‐ulm.de
Das Studierendenwerk Ulm möchte Ihnen auch die Suche nach einem geeigneten Wohnraum erleich‐tern. Infos zu Wohnmöglichkeiten in Schwäbisch Gmünder Studentenwohnhaus und eine Privatzim‐merkartei finden sie auf der Homepage des Studierendenwerkes Ulm http://www.Studierendenwerk‐ulm.de
In den lokalen Tageszeitungen REMS‐ZEITUNG (Telefon: 07171 / 6006 – 0) und GMÜNDER TA‐GESPOST (Telefon: 07171 / 6001 – 0) sowie in den Wochenblättern GMÜNDER WOCHENBLATT (Tele‐fon: 07171 / 6006 – 0) und GMÜNDER ANZEIGER (Telefon 07171 / 6001 – 777) finden Sie samstags bzw. mittwochs Wohnungsangebote bzw. können dort selbst inserieren.
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu stellt Ihnen der Haus‐/Wohnungsbesitzer eine Wohnungsgeberbescheinigung aus. Diese und Ihren Ausweis benötigen Sie bei der Meldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.
Mit dem Semesterticket fahren Sie günstig mit Nahverkehrszügen und Bussen. http://www.ph‐gmuend.de/studium/studienorganisation/semesterticket/ Entsprechende Fahrpläne finden Sie unter www.stadtbus‐gmuend.de oder www.ostalbmobil.de.
Die Studierenden des Masterstudiengangs Pflegepädagogik haben durch die Entrichtung der beiden Solidaritätsbeiträge die Möglichkeit der Nutzung der Basisangebote der beiden Tarifverbünde, also Ostalb und VVS (http://www.ph‐gmuend.de/studium/studienorganisation/semesterticket/), (http://www.hs‐esslingen.de/de/studierende/informationenformulare‐fuer‐studierende/studi‐ticket.html) oder sie kaufen jeweils die Semestertickets der beiden Tarifverbünde dazu.
Die PH ist eine familienfreundliche Hochschule, die sich die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie für alle Mitglieder der Hochschule zum Ziel gesetzt hat. Infos dazu unter http://www.ph‐gmuend.de/einrichtungen/beauftragte‐vertretungen/gleichstellung‐familienfreundlichkeit/
Wir wünschen Ihnen, dass Sie Ihr Studium in Schwäbisch Gmünd mit Engagement und Neugier be‐ginnen und dass unsere Hochschule zu „Ihrer“ Hochschule wird.
Ihr Studierendensekretariat
Pädagogische Hochschule | Schwäbisch Gmünd | Oberbettringer Straße 200 | D 73525 Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Gmünd, 27.06.2019
Einführungswoche vom 07.10. – 11.10.2019 Liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger, wir begrüßen Sie herzlich an unserer Hochschule. Ihr Studium beginnt am
Montag, den 7. Oktober 2019,
um 10.00 Uhr s.t. in der Sporthalle In der Einführungswoche erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Studium, zu Ihren Fä‐chern und zu den Lehrveranstaltungen, die Sie im ersten Semester belegen müssen. Sie kön‐nen die Hochschule kennenlernen, sich umfassend orientieren und mit Kommiliton_innen, Dozent_innen und Mitarbeiter_innen der PH ins Gespräch kommen. Dazu gehört auch ein Ein‐blick in die vielfältigen Angebote und Projekte, die es Ihnen ermöglichen, in Ihrem Studium ein persönliches Profil zu entwickeln. Die Teilnahme an der Einführungswoche ist verpflichtend. Die Programmübersicht finden Sie auf der PH‐Homepage. Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen guten Start ins Studium. Viele Grüße im Namen des Einführungswochenteams vom Staufer Studienmodell und der Stu‐dienberatung Anette Schoch
Studienberaterin, Akademische Mitarbeiterin des Staufer Studienmodells
Fremdsprachenkenntnisse für den Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I
Bei Wahl der Fächer Deutsch oder Englisch in den oben genannten Studiengängen werden bestimmte Fremdsprachenkenntnisse als Studienvoraussetzung verlangt.
Fach Deutsch Kenntnis des Englischen und
Kenntnis einer weiteren Fremdsprache mit Endnote mindestens ausreichend, nachgewiesen durch
4 Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder
gesamte Sekundarstufe II mit Abiturprüfung* oder
B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR), Endnote mindestens ausreichend oder
Latein‐ / Griechischkenntnisse: 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe oder A2 GeR
Fach Englisch Englisch Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) und
Latinum oder
Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache mit Endnote mindestens ausreichend, nachgewiesen durch
4 Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder
gesamte Sekundarstufe II mit Abiturprüfung* oder
B2 GeR
* Die Formulierung „gesamte Sekundarstufe II mit Abiturprüfung“ ist so zu verstehen, dass die Fremdsprache in allen Schuljahren bis zum Abitur (G8: Stufe 10 – 12; G9: Stufe 11 – 13; BG: Eingangsklasse, Jahrgangsstufe I und II); BOS: Jahrgangsstufe I und II) belegt worden sein muss und dass die Leistung der vier Halbjahre der Jahrgangsstufe I und II zusammen im Durchschnitt mit mindestens „ausreichend“ (G8, G9, BG) bzw. „befriedigend“ (BOS) bewertet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass dieses Fach in der mündlichen und schriftlichen Abiturprüfung gewählt wurde.
Die Studienvoraussetzungen sind in § 2 Abs. 4 der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge des Kultusministeriums vom 27.04.2015 (RahmenVO‐KM) und in der jeweiligen Studien‐ und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sekundarstufe I geregelt.
Die Fremdsprachenkenntnisse sollen zu Beginn des Studiums vorliegen. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Immatrikulation mit der Auflage, die Fremdsprachenkenntnisse bis zum Ende des vierten Semesters nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht, muss das Fach gewechselt werden.
Die Vorkenntnisse weisen Sie in der Regel durch Vorlage Ihres Abiturzeugnisses, das Ihnen den Besuch des Unterrichts der geforderten Sprache über die geforderte Dauer bzw. die erforderliche Niveaustufe bestätigt, nach. Haben Sie den Unterricht in der geforderten Sprache über die erforderliche Dauer besucht, dies ist aber nicht im Abschlusszeugnis ausgewiesen, so senden Sie uns bitte einfache (nicht beglaubigte) Kopien der Jahreszeugnisse über die geforderte Dauer als Nachweis zu. Oder lassen Sie sich von Ihrer Schule eine Bestätigung ausstellen, wie lange Sie in der Sprache unterrichtet worden sind (ggf. mit entsprechender Benotung oder GeR Niveau).
Institut für Mathematik und Informatik
Prof. Dr. Helmut Albrecht
Pädagogische Hochschule | Oberbettringer Straße 200 | 73525 Schwäbisch Gmünd
Oberbettringer Straße 200 Fon: 0 71 71/9 83 – 455 Institut für
73525 Schwäbisch Gmünd Fax: 0 71 71/9 83 – 370 Mathematik / Informatik
Zentrale: 0 71 71/98 3 ‐ 0 Mail: helmut.albrecht@ph‐gmuend.de
Schwäbisch Gmünd, den 20. Mai 2019
An alle
Studienanfänger mit dem Fach Mathematik,
egal in welchem Studiengang und
Schwerpunkt Sie Mathematik studieren!
„Es ist unglaublich, wie unwissend die studirende Jugend auf Universitäten kommt, wenn ich nur 10 Minuten rechne oder geometrisire, so schläft 1/4 derselben sanfft ein.“
(G. C. Lichtenberg)
Wir glauben zwar nicht, dass Sie bei unseren Vorlesungen nach 10 Minuten einschlafen werden, haben aber festgestellt, dass Mathematik‐Studierende am Studienbeginn häufig versuchen, schulische Ver‐haltensweisen zu tradieren. In der Tat unterscheidet sich aber die Arbeitsweise im Studium grundsätz‐lich von derjenigen an der Schule und außerdem thematisieren unsere Einführungsvorlesungen viel einfachere Inhalte, als Sie aus der Mathematik der Oberstufe gewohnt sind. Allerdings werden Sie im Studium diesen einfachen Dingen wirklich „auf den Grund gehen“ und nicht nur Regeln und Verfah‐rensweisen anwenden.
Die allermeisten unserer Studienanfänger können problemlos eine Funktionsgleichung 7. Grades mehrfach nach "Schema F" ableiten. Was sie dabei tun und warum die antrainierten Verfahren funkti‐onieren, das weiß allerdings kaum jemand. Jeder ist in der Lage, die Volumenformel für den Kugelinhalt aus der Formelsammlung zu entnehmen und mit passenden Zahlenwerten zu füllen. Kaum jemand hat jedoch eine plausible Faustformel für das Kugelvolumen parat. Jeder weiß, dass 346285 durch 5 teilbar ist, aber kaum jemand kann dies anschaulich begründen. Jeder liest die obige Zahl als "dreihun‐dertsechsundvierzigtausendzweihundertfünfundachzig", kaum jemand weiß jedoch, was hinter unse‐rem Stellenwertsystem steckt. Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Sie soll illustrieren, dass es uns mehr auf ein tiefes Verständnis grundlegender Zusammenhänge ankommt und weniger auf eine artistische Handhabung von Formelsammlung und Taschenrechner!
Um Ihnen den Wechsel von der Schülerin oder dem Schüler hin zur bzw. zum eigenverantwortlich Stu‐dierenden zu erleichtern, um Ihnen typische Arbeitsweisen an einer Hochschule zu vermitteln und um Sie auf die Inhalte der Einführungs‐Vorlesungen vorzubereiten, bieten wir Ihnen einen „mathemati‐schen Vorkurs“ an: Dieser findet an vier Tagen in einer Woche vor Studienbeginn jeweils von 08:15 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Wir werden uns in dieser Zeit in durchaus unterhaltsamer Form mit grundle‐genden mathematischen Dingen wie den Zahlen und unserem Zahlensystem vertraut machen und au‐ßerdem lernen, wie man den Computer gewinnbringend im Mathematikstudium einsetzen kann. Falls Sie selbst auch der Ansicht sind, dass der Besuch dieses Vorkurses sinnvoll ist, dann kommen Sie ein‐fach dazu. Fragen Sie aber nicht uns, ob Sie kommen sollen – das müssen Sie bitte selbst entscheiden! Eine Entscheidungshilfe könnte sein, das vorbereitende Übungsblatt zu bearbeiten. Eine Anmeldung ist nicht nötig und der Vorkurs ist kostenlos!
Umseitig sind alle wissenswerten Details für Sie aufgeführt:
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd 2
Prof. Dr. Helmut Albrecht:
„Einführung in das Mathematikstudium (Arithmetik/Algebra)“
Mo., 30.09. bis Fr., 04.10.2019 (03.10. ist frei)
jeweils von 08:15 bis 16:30 Uhr (natürlich mit Pausen):
08:15 – 9:45 und 10:15 – 11:45 Vorlesung im Hörsaal 1 (HS1, im alten Mensagebäude)
12:00 – 15:00 Mittagspause, Zeit zum Bearbeiten der Übungsaufgaben
15:00 – 16:30 Übungen (Diskussion der Aufgaben) Der Beginn der Übungen wird nicht vorverlegt!
Weitere Informationen, hilfreiche Materialien und insbesondere das als Vorbereitung für den Vorkurs von Ihnen zu bearbeitende Übungsblatt erhalten Sie über meine Homepage
http://www.albrecht57.de/vorkurs
Um gleich von Beginn an die sinnvolle Verwendung des Computers in der Mathematik erfahren zu können, bringen Sie unbedingt Ihren Laptop mit, auf dem Sie neben EXCEL auch das Computer‐Al‐gebra‐System Maxima installiert haben. Näheres hierzu finden Sie ebenfalls auf der angegebenen WWW‐Seite.
Zur Vorbereitung auf unsere Sichtweise der Mathematik und als Begleitlektüre empfehle ich Ihnen:
Helmut Albrecht: Warum Elefanten dicke Beine haben
ISBN 978 383 349 693 6
Informationen zur Anreise und einen Lageplan der Hochschule finden Sie auf http://www.ph‐gmuend.de.
Oberbettringer Straße 200 Fon: 07171 983 – 435 Institut für 73525 Schwäbisch Gmünd Fax: 07171 983 – 371 Sprache und Literatur Zentrale: 07171 983 – 0 Mail: maria.mueller@ph‐gmuend.de
Pädagogische Hochschule | Oberbettringer Straße 200 | D 73525 Schwäbisch Gmünd
Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben) Schwäbisch Gmünd
Sehr geehrte, liebe neue Studierende des Faches Englisch,
bis zur Studieneinführungswoche werden noch ein paar Wochen und Monate vergehen, aber meine Kol‐
legen und ich freuen uns jetzt bereits auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Die Abteilung Englisch wird
Ihnen viele gute Chancen, genauso viele Herausforderungen und „loads of fun" bieten.
Vorab: Aus den Erfahrungen der letzten Semester ist uns bekannt, dass viele Studierende (trotz guten
oder mittleren Abiturs) gewisse Schwierigkeiten mit den zentralen Arbeitstechniken des Faches haben
und auch sprachlich nicht gut vorbereitet wurden. Da aber alle Ihre Veranstaltungen auf Englisch statt‐
finden werden und das nunmehr landesweit verlangte Sprachniveau sehr hoch angesetzt wurde (zum
Abschluss hin C1 oder C2), ist es dringend empfehlenswert, bereits zu Anfang des Studiums eine verbes‐
serte Basis zu haben.
Falls Sie also nicht absolut sicher bezüglich Ihrer fachmethodischen und sprachlichen Kenntnisse sind und
die Zeit bis zum Studienbeginn entsprechend nutzen wollen, empfehlen wir Ihnen folgende Bücher, die
sich alle bestens zum Selbststudium eignen:
(zu Fachmethoden, Sprachkompetenz)
Baier, Jochen. Englisch ‐ Grundlagen, Arbeitstechniken und Methoden.
Stark Verlag, 2009. ISBN 978‐3‐86668‐016‐6
(zu Sprachkompetenz: Übersetzen)
Humphrey, Richard. Grundkurs Übersetzen Deutsch‐Englisch.
Stuttgart: Klett Verlag, 2008. ISBN 3‐12‐939570‐9
(zu Sprachkompetenz: Grammatik)
Raymond Murphy: English Grammar in Use Fourth edition Klett
Mit Kurzgrammatik für deutschsprachige Lehrende
Book + pullout grammer, with answers and CD‐ROM Intermediate
Klett Verlag, 2009. ISBN 978‐3‐12‐534573‐7 (3‐12‐534573‐1)
In diesem Sinne: guten Start! All the best and take care...
Prof. Dr. phil. Jochen Baier, Head of the English Department
Das Merkblatt über die Krankenversicherung *
Versicherungstatbestände
a) Versicherungspflicht
Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-versicherung und sozialen Pflegeversicherung sind Studenten, die an staatlichen oder staatlich aner-kannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatli-chen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollen-det wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn
die Art der Ausbildung,
familiäre Gründe,
persönliche Gründe,
insbesondere der Erwerb der Zugangsvorausset-zung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bil-dungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäfti-gung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitneh-mer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeit-nehmer versicherungspflichtig.
b) Familienversicherung
Studenten sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner familienversi-chert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kin-der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u. a. außerdem, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (445,00 €) überschrei-tet. (Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zuläs-sige Gesamteinkommen 450,- €.)
c) Befreiung von der Versicherungspflicht
Wer durch die Einschreibung als Student versiche-rungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versi-cherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
d) Freiwillige Versicherung
Für Studenten, deren Versicherungspflicht aus rechtlichen Gründen endet (z.B. wegen Überschrei-tens der Höchstsemesterzahl oder des Höchstal-ters), setzt sich nach § 188 Abs. 4 SGB V die Versi-cherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht automatisch fort (obligato-rische Anschlussversicherung). Es sei denn, der Student erklärt innerhalb von zwei Wochen nach einem Hinweis der Krankenkasse über die Aus-trittsmöglichkeit tatsächlich seinen Austritt! Dieser Austritt wird allerdings nur dann wirksam, wenn das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absi-cherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird. Für das Zustandekommen der obligatorischen An-schlussversicherung bedarf es keiner Vorversiche-rungszeiten. Die freiwillige Mitgliedschaft wird somit auch ohne Antrag des Studenten begründet.
Wer so freiwillig in der gesetzlichen Krankenversi-cherung weiterversichert ist, bleibt auch versiche-rungspflichtig in der Pflegeversicherung. Die Versi-cherungspflicht kann wahlweise aber auch durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung eingelöst werden. Dieses Wahlrecht kann nur inner-halb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kran-kenversicherung ausgeübt werden.
Seit 1. April 2007 gelten auch für freiwillige Mitglie-der einer gesetzlichen Krankenkasse, die als Stu-denten an einer ausländischen staatlichen oder
* (gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Sommersemester 2019 aufgrund vonAngaben des AOK Bundesverbandes, 10178 Berlin)
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staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, die beitragsrechtlichen Vergünstigungen der Krankenversicherung für Studenten. Weisen diese Versicherten ab dem 1. April 2007 nach, dass sie zum Kreis der Studierenden gehören, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenversicherung in Deutschland nur den „Studentenbeitrag“.
e) Private Krankenversicherung
Wer sich privat krankenversichert, ist verpflichtet, auch eine private Pflegeversicherung abzuschlie-ßen. Jugendliche mit privat pflegeversicherten El-tern können unter denselben Voraussetzungen, wie dies in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung der Fall ist (siehe oben unter b) Familienversicherung), beitragsfrei privat pflegeversichert sein.
2. Leistungen
Studenten und ggf. ihre mitversicherten Angehöri-gen erhalten als Leistungen unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früher-kennungsuntersuchungen, Leistungen bei Schwan-gerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld be-steht hingegen nicht.
3. Beiträge*
Versicherungspflichtige Studenten haben die Bei-träge für das Semester in Höhe von 397,98 € zur gesetzlichen Krankenversicherung und 101,22 € zur Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für Kinder-lose ab 23 Jahren (dies entspricht einem Beitrag von 66,33 € bzw. 16,87 € monatlich) vor der Ein-schreibung bzw. Rückmeldung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Semes-terbeitrag zur Pflegeversicherung für Studenten mit Kindern oder für Kinderlose unter 23 Jahren beträgt 118,74 € (dies entspricht 19,79 € monatlich). Die Zahlungsweise wird vom Spitzenverband Bund für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Auch weiterhin ist eine monatliche Zahlung der Beiträge möglich. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hoch-schule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung. Krankenkassen können ab dem 1. Januar 2015 einen Zusatzbeitrag erheben, der auch von Studenten in der individuellen Höhe zu tragen ist.
Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Kranken-kasse geregelt.
Keine Einschreibung ohne Versicherung
Jeder Studienbewerber muss sich vor der Ein-schreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbeschei-nigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus,
ob er versichert ist oder
ob er versicherungsfrei, von der Versicherungs-pflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unter-lagen für die Einschreibung der Hochschule vorzu-legen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.
Welche Krankenkasse?
Studienbewerber erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbeschei-nigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Stu-dienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.
Die Studienbewerber, die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitglied-schaft oder Familienversicherung bestand. Uner-heblich ist dabei, wie lange die letzte Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung zurückliegt. Ist eine letz-te Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wähl-baren Krankenkassen für die Ausstellung der Versi-cherungsbescheinigung zuständig.
Studienbewerber, die sich von der Versicherungs-pflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versi-cherungsbescheinigung von der Krankenkasse, die die Befreiung ausspricht.
Krankenkassenwahl
Versicherungspflichtige oder versicherungsberech-tigte Studenten haben die Möglichkeit, die Mitglied-schaft bei einer der folgenden Krankenkassen zu wählen:
* Die Höhe der Beitragssätze entspricht dem Stand von Dezember 2018
3
die AOK des Wohnortes,
jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nachder Satzung auf den Wohnort des Versichertenerstreckt,
die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenndie Satzung dies vorsieht und der Versicherte imKassenbezirk wohnt,
die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitglied-schaft oder eine Familienversicherung bestan-den hat,
die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versi-chert ist,
die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, indem die Hochschule ihren Sitz hat,
die Knappschaft.
Die Wahl ist vom Versicherten spätestens zwei Wo-chen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegen-über der gewählten Krankenkasse zu erklären.
Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durch-führung der Pflegeversicherung zuständig. Fami-lienversicherte haben kein eigenes Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mitglieds.
Weitere Informationen
Dieses Merkblatt kann nur eine allgemeine Informa-tion sein. Nähere Auskünfte über die Krankenversi-cherung der Studenten erteilen die Krankenkassen.
Hinweis zu geschlechtsneutralen Bezeichnungen: Wenn auf diesen Seiten die weibliche Form nicht der männlichen Form beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weibliche Form gemeint.
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OstalbMobil – das ist ...der Tarifverbund aller Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis mit dem Ziel, Bus- und Bahnfahren einfacher und damit attraktiver zu machen.
OstalbMobil bietet:Ein Ticketangebot für jeden Bedarf und alle Verbindungen - ob Bus, ob Bahn- ob Direkt- oder Umsteigefahrt- in Stadt und Land- günstige Abokarten- spezielle Orts- und Stadttarife
Mehr Informationen erhalten Sie …- bei den Service- und Beratungsstellen (siehe Rückseite), inkl. Ticketverkauf- im Internet unter www.OstalbMobil.de- bei der Geschäftsstelle Telefon 07361 5576 814 E-Mail info@OstalbMobil.de Adresse Beinstraße 5, 73430 Aalen- bei den Verkehrsunternehmen
Fahrpreisberechnung – so geht´sDer streckengebundene Fahrpreis richtet sich nach der Zahl aller durchfahrenen Zonen auf dem tatsächlich befahrenen Li nien weg. Start-, End - sowie Leerzo nen bitte mitzählen. Bei Fahrten in den Innen be rei chen von Aalen, Ellwangen sowie Schwäbisch Gmünd oder bei Fahrten über die Zentren hinaus sind die ne ben ste hen den Pläne zu be ach ten. Nutzen Sie den Tarifrechner auf der OstalbMobil-Homepage!
www.OstalbMobil.de
Günstig mit Bus & Bahn zur Hochschule, zur Mutti, zur Party!
SemesterTicket 1 Studierende der Hochschule Aalen und der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd zahlen mit ihrem Semesterbeitrag bereits das SemesterTicket 1 und können dafür ein Semester lang täglich ab 18:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags die Nahverkehrszüge und Busse im ganzen OstalbMobil-Raum nutzen. Der gültige Studierendenausweis gilt als Fahrkarte.
SemesterTicket 2 Studierende der beiden Hochschulen, die rund um die Uhr die Nahverkehrszüge und Busse im Bereich von OstalbMobil nutzen wollen, erwerben zusätzlich das SemesterTicket 2. Erhältlich ist das SemesterTicket 2 im Vorverkauf beim Stadtbus Gmünd, im Buspunkt Aalen, bei der OVA und beim FahrBus Ostalb (siehe www.OstalbMobil.de). Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter Bestellschein mit Passbild sowie die Vorlage der Immatrikulations-bescheinigung bzw. des Studierendenausweises. Inhaber des SemesterTicket 2 können die jeweiligen Anschluss-Semester-Tickets im Bereich Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) und KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH/HNV) beziehen.
SemesterTicket 3Inhaber eines VVS-StudiTickets oder Semester-Tickets KVSH/HNV können das SemesterTicket 3 kaufen. Auch dieses gilt rund um die Uhr für alle Nahverkehrszüge und Busse im Bereich von OstalbMobil. Beim Erwerb in den OstalbMobil-Verkaufsstellen ist das jeweilige Semester-Ticket (z.B. VVS-StudiTicket), ein Passbild, eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. Studierendenausweis und der vollständig ausgefüllte Bestellschein vorzulegen.
Alle Bestellscheine sind an den Verkaufsstellen und im Internet erhältlich. Weitere Informationen, wie z. B. Preise und Übersicht der Verkaufsstellen unter www.OstalbMobil.de und Telefon 07361 5576 814.
Semester-LotterieBesitzer eines SemesterTicket 2 oder SemesterTicket 3 können je Semester 100 Euro gewinnen! Weitere Informationen und Anmeldung unter www.OstalbMobil.de/Semester-Lotterie
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