inkrafttreten des revidierten konsumkreditgesetzes ......•fragen und antworten ( faq ) zur...
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1Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Inkrafttreten des revidierten
Konsumkreditgesetzes –
Auswirkungen auf den
Online-Handel
18. November 2015
Dr. Michael Reinle, LL.M.
Bühlmann Rechtsanwälte AG
www.br-legal.ch
2Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Überblick – Worum geht’s
• Einleitung
• Fragen und Antworten ( FAQ ) zur KKG-
Revision
• Fazit
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3Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015 3»
21. Oktober 2015
Konsumkreditgesetz
(KKG)
4Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Einleitung: Die KKG-Revision
• Zweck: Verbesserung des Konsumentenschutzes
• Rechtspolitische Frage: Wie weit soll der Mensch vor
sich selbst geschützt werden?
5Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Einleitung: Beispiel
Beispiel Frau R. und der verheerende Autokauf
• Autokauf auf Raten
• Reduktion des Arbeitslohnes
• Tilgung des ersten Kredites mit einem Zweitkredit
• Verzug bei der Tilgung des Zweitkredites
• Mahnungen und Betreibungen
(Tobias Fischer, “Trotz verführender Werbung: Nie wieder ein Kredit!”, 11. September 2014,
auffindbar unter www.srf.ch)
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6Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Tasche leer
7Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Einleitung: Die KKG-Revision
Was ändert mit der Revision:
1. Ab dem 1. Januar 2016 gilt bei Telefonverkäufen und
Konsumkreditverträgen ein Widerrufsrecht von 14
Tagen
2. Aggressive Werbung für Konsumkredite wird verboten
3. Neue Regelung der Expresskredite
4. Verschärfte Kreditfähigkeitsprüfung in Zweifelsfällen
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8Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
FAQ KKG –
Revision
Konsumkredit?
Zinsen?
Aggressive Werbung?
Expresskredite?
Widerrufsrecht?
Konsumkreditgesetz
Obligationenrecht
UWG
9Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
1. Welche Änderung des KKG betrifft mich als
Versand- und Onlinehändler am Meisten?
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10Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Relevante Änderungen für Versand- und
Onlinehändler (Frage 1)
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Die neue Definition der Expresskredite
Aktuell: Expresskredite sind Kredite, die spätestens nach
3 Monaten zurückgezahlt werden müssen oder mit
bis zu 4 Raten innert 12 Monaten rückzahlbar sind
Neue Regelung: Expresskredite sind nur noch Kredite, die
spätestens nach 3 Monaten zurückgezahlt werden
müssen
11Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Konsumkredit
12Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
2. Was ist überhaupt ein Konsumkredit?
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13Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Was ist ein Konsumkredit? (Frage 2)
Art. 1 Konsumkreditvertrag
1 Der Konsumkreditvertrag ist ein Vertrag, durch den eine
kreditgebende Person (Kreditgeberin) einer Konsumentin oder einem
Konsumenten einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs,
eines Darlehens oder einer ähnlichen Finanzierungshilfe gewährt
oder zu gewähren verspricht.
2 Als Konsumkreditverträge gelten auch:
a. Leasingverträge über bewegliche, dem privaten Gebrauch des
Leasingnehmers dienende Sachen, die vorsehen, dass die vereinbarten
Leasingraten erhöht werden, falls der Leasingvertrag vorzeitig aufgelöst wird;
b. Kredit- und Kundenkarten sowie Überziehungskredite, wenn sie mit einer
Kreditoption verbunden sind; als Kreditoption gilt die Möglichkeit, den Saldo einer
Kredit- oder Kundenkarte in Raten zu begleichen.
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14Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Was ist ein Konsumkredit? (Frage 2)
Art. 7 Konsumkreditvertrag
c. Kredite, die zins- und gebührenfrei gewährt oder zur Verfügung gestellt
werden;
d. Kreditverträge, nach denen keine Zinsen in Rechnung gestellt werden, sofern
die Konsumentin oder der Konsument sich bereit erklärt, den Kredit auf einmal
zurückzuzahlen;
e. Verträge über Kredite von weniger als 500 Franken oder mehr als 80 000
Franken;
f. Kreditverträge, nach denen die Konsumentin oder der Konsument den Kredit
innert höchstens drei Monaten zurückzahlen muss;
15Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Was ist ein Konsumkredit? (Frage 2)
. Kauf auf Rechnung?
. Kredit- und Kundenkarte?
. Kontokorrent
. Vereinbarte oder stillschweigende Überziehungslimite
16Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Konsum
17Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
3. Ist das KKG anwendbar, wenn ein Kunde
auf Rechnung kauft und nach Erhalt der
Ware eine Ratenzahlung wünscht?
Falls ja, was geschieht, wenn der Kunde die
Kreditfähigkeitsprüfung nicht besteht?
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18Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Anwendbarkeit des KKG (Frage 3)
1. Nein! Nachträgliche Stundungsvereinbarung
2. Aber: Nachträgliche Ratenzahlung zins- und
gebührenfrei bzw. Expresskredit (wohl häufig der Fall)
zur Risikovermeidung
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19Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Schuldenlast
20Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
4. Unterstehe ich dem KKG, wenn ich keinen
Zins verlange?
Und wenn nur die ersten 3 Raten verzinst
werden und danach zinsfreie Amortisation?
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21Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Null-Zins-Kredit / Zinslose Kredite (Frage
4)
1. Art. 7 Abs. 1 lit. c KKG: KKG gilt nicht für Kredite, die
zins- und gebührenfrei gewährt werden.
2. Wenn die ersten drei Raten verzinst werden, ist KKG
trotzdem anwendbar. Ausnahme:
3. Expresskredit
4. Kredit weniger als CHF 500.- oder mehr als CHF
80‘000.-
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22Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
5. Kann ich die Anwendbarkeit des KKG
vermeiden, wenn ich statt Zinsen Gebühren
verlange?
23Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Gebühren statt Zinsen (Frage 5)
1. Nein! Art. 7 Abs. 1 lit. c KKG
KKG gilt auch, wenn Gebühren statt Zinsen.
2. Ausnahmen wie Expresskredit oder Bagatellkredit
vorbehalten
24Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Bild Ratenzahlungen
Schuldenfalle
25Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
6. Fällt eine Vereinbarung von 10
Ratenzahlungen ohne Zinsen unter das KKG?
26Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
10 Ratenzahlungen (Frage 6)
Nein! Art. 7 Abs. 1 lit. c KKG
KKG gilt nicht für Kredite, die zins- und gebührenfrei
gewährt werden.
27Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Kreditfähigkeitsprüfung
28Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
7. Wann darf ich die Kreditfähigkeit
summarisch prüfen?
29Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Summarische Prüfung Kreditfähigkeit (Frage 7)
Art. 30 KKG1 Räumt die Kreditgeberin oder das Kreditkartenunternehmen im Rahmen eines
Kredit- oder Kundenkartenkontos mit Kreditoption oder eines Überziehungskredits auf
laufendem Konto eine Kreditlimite ein, so prüfen sie zuvor summarisch die
Kreditfähigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Sie stützen sich dabei auf
deren oder dessen Angaben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse.
Die Kreditlimite muss den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der
Konsumentin oder des Konsumenten Rechnung tragen. Dabei sind die bei der
Informationsstelle vermeldeten Konsumkredite zu berücksichtigen.
2 Die Kreditfähigkeitsprüfung nach Absatz 1 ist zu wiederholen, wenn der
Kreditgeber oder das Kreditkartenunternehmen über Informationen verfügt, wonach
sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Konsumentin oder des Konsumenten
verschlechtert haben.
30Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Summarische Prüfung Kreditfähigkeit (Frage 7)
Aber: neu Art. 31 Abs. 3 KKG:
Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben der
Konsumentin, muss der Kreditgeber die Richtigkeit
zwingend anhand:
• einschlägiger amtlicher oder
• privater Dokumente prüfen.
Lohnnachweis oder ein Betreibungsregisterauszug
alleine genügen dann nicht mehr.
31Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
8. Was passiert, wenn ich gegen das KKG
verstosse? Wenn ich z.B. Kredite ohne die
notwendigen Informationen und
Kreditfähigkeitsprüfungen vergebe?
32Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Sanktionen
33Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Verstoss gegen KKG (Frage 8)
1. Verletzung der Form- und Inhaltsvorschriften:
Nichtigkeit des Kreditvertrages, Rückabwicklung des
Vertrages, Verlust von Zinsen und Kosten.
2. Verletzung der Vorschriften über die
Kreditfähigkeitsprüfung:
Verlust der Kreditsumme samt Zinsen und Kosten
(schwerwiegende Verletzung);
Verlust der Zinsen und Kosten (geringfügige Verletzung)
34Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Verstoss gegen KKG (Frage 8)
Art. 32 Abs. 1 Sanktionen
Verletzt die Kreditgeberin ihre Pflichten in
«schwerwiegender Weise», so wird der Kredit zum
Geschenk
. Die Konsumentin darf den empfangenen Geldbetrag
behalten und darf sogar herausverlangen, was sie schon
zurückbezahlt hat – zuzüglich fünf Prozent pro Jahr.
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35Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Verstoss gegen KKG (Frage 8)
Art. 32 Abs. 2 Sanktionen
Ist der Verstoss geringfügig oder betrifft er nur die
Meldepflichten bei der IKO, so wird der Kredit zum
zinslosen Darlehen.
. Die Kreditnehmerin schuldet die Rückzahlung der
empfangenen Summe ohne Zinsen und Kosten.
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36Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Werbung
37Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
9. Welche Werbung gilt als aggressiv?
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38Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Aggressive Werbung (Frage 9)
1. Wann genau Werbung als aggressiv gilt, muss von der
Kreditbranche in einer Konvention definiert werden (btr.
Werbeeinschränkungen und Prävention im Privatkredit- und
Konsumentenleasinggeschäft) (Art. 36a Ziff. 1 KKG)
2. Bundesrat wird subsidiär eingreifen, falls nötig (Art. 36 a
Ziff. 3 KKG)
3. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) bleibt anwendbar: Art. 2 UWG und Art. 3 Abs. 1
lit. h UWG
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39Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Beispiele
40Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Aggressive Werbung (Frage 9)
Beispiele für aggressive Werbung
41Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Beispiele für Aggressive Werbung (Frage
9)
1. Konvention betreffend Werbeeinschränkungen und
Prävention im Privatkredit- und
Konsumentenleasinggeschäft (VSKF und SLV)
2. Vereinbarung zwischen der Schweizerischen
Lauterkeitskommission und Swiss Cigarettes betreffend
Selbstbeschränkungen der Zigarettenindustrie in der
Werbung vom 27. April 2005
42Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Aggressive Werbung (Frage 9)
1. Keine besondere / gezielte Werbung an Personen unter
25 Jahren
2. Verzicht auf Argumente, die ökonomisch offensichtlich
nicht sinnvoll sind
3. Keine Werbung für Kredite zur Finanzierung kurzzeitiger
kostspieliger Freizeitaktivitäten, etc.
4. Verteilung von Kreditantragstalons auf öffentlichen
Strassen
5. Keine Kreditwerbung mit berühmten Persönlichkeiten
oder Bildern, die Erfolg, Spass und Coolness
suggerieren
43Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
10.Was sind die Konsequenzen, wenn Sie
aggressiv werben?
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44Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Folgen Aggressive Werbung (Frage 10)
Neu Art. 36b Ziff. 3 KKG
Wer vorsätzlich gegen dieses Verbot verstösst, wird mit
Busse bis zu 100‘000 Franken bestraft.
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45Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Konsequenzen
46Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Frage KKG-Revision
11.Wie beeinflusst mich als Versandhändler /
Onlineshop das verlängerte Widerrufsrecht
von 14 Tagen?
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47Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Widerrufsrecht (Frage 11)
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1. Sehr stark. Indirektes Widerrufsrecht
2. Vor allem Risiken, wenn Übergabe des
Kaufgegenstandes vor Widerruf (Normalfall)
3. Was geschieht bei Benutzung des Kaufgegenstandes
bis zum Widerruf? Wie hat Rückabwicklung zu erfolgen?
Allenfalls vertragliche Regelung
48Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Lessons Learned?
49Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Lessons Learned 1/2
1. KKG relativ schnell anwendbar
2. Ausnahmen: Expresskredit, zins- und gebührenfreie
Kredite sowie Kredite unter CHF 500.-
3. Im Zweifelsfalle genaue rechtliche Prüfung. Strenge
Sanktionen, wenn KKG nicht eingehalten.
50Webinar «Inkrafttreten des revidierten KKG» 18. November 2015
Lessons Learned 2/2
4. Sanktionen: Verlust von Zinsen und Kosten; Verlust des
gesamten Kreditbetrages
5. Aggressive Werbung: Keine spezifische Werbung an
unter 25-jährige.
6. Widerruf des Konsumkredites führt indirekt zu
Widerruf des Kaufvertrages
Vielen Dank für
die
Aufmerksamkeit.
Dr. Michael Reinle, LL.M.
Bühlmann Rechtsanwälte AG
www.br-legal.ch
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