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Kriterienkatalog „Für Allergiker geeignet“
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2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume
Gültig ab: 01.09.2014
TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH
Erstellt: Björn Koch Geprüft: Dr. Karl Sander
TÜV Rheinland Kriterienkatalog für Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser,
Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume,
Stand 09/2014
1 Zweck
In diesem TÜV Rheinland Kriterienkatalog „Für Allergiker geeignet“ werden für Allergiker
geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn,-Schlaf- und
Nutzräume die Anforderungen zur Vergabe des TÜV Rheinland Signets mit den Keywords
„schadstoffgeprüft“ und „für Allergiker geeignet“ definiert. Insbesondere werden in den
Prüfobjekten, die die Anforderungen dieses Kriterienkatalogs einhalten, die gesundheitlichen
Risiken durch Schadstoffe, Staub, Keime in der Raumluft oder Kontaktallergene minimiert.
Es erfolgt keine umfassende Überprüfung gesetzlicher Anforderungen, da deren Einhaltungen
grundsätzlich vorausgesetzt werden.
2 Anwendungsbereich
Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume.
Hierbei können u.a. auch Kindertagesstätten, Kreuzfahrtschiffskabinen, Hotelzimmer,
Zugabteile, Büros oder Verkaufsräume zertifiziert werden, soweit keine zusätzlichen
Anforderungen (wie z.B. kommunal-, seefahrt-, luftfahrt-, transportrechtliche Anforderungen) für
diese Objekte standardmäßig erfüllt werden müssen. Ggf. müssen hierzu zusätzliche
Nachweise vorliegen.
Das Prüfobjekt ist zwingend mit einer geeigneten raumlufttechnischer Ausstattung auszuführen.
Die raumlufttechnische Ausstattung muss den beschriebenen Mindestanforderungen gemäß
Punkt 4. „Erforderliche Dokumente und Nachweise“ erfüllen.
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3 Grundlagen
Schadstoffe und Allergene können auf unterschiedlichen Pfaden in den menschlichen Körper
gelangen und die Gesundheit beeinträchtigen bzw. schädigen. Die wichtigsten Aufnahmepfade
sind:
• das Einatmen von Stäuben, Fasern, Gasen oder flüchtigen Verbindungen wie
Formaldehyd oder Lösemittel
• das Verschlucken z.B. leicht entfernbarer Kleinteile oder nicht schweiß- und
speichelechter Farbmittel in Bezug auf dekorative Innenraumausstattungen
• der Hautkontakt von Produkten, die vorhersehbar mit der Haut in Berührung kommen,
wie z.B. Türklinken, Handläufe, Armaturen u.a.
Grundsätzlich werden bei der Schadstoffbeurteilung von Produkten alle drei Aufnahmepfade
berücksichtigt. Je nach Erzeugnis sind die Aufnahmepfade allerdings von unterschiedlicher
Bedeutung.
• Insbesondere bei Materialien, die großflächig verbaut werden, wie Bodenbelägen,
Wand- und Deckenverkleidungen sowie alle verwendeten Klebstoffe und Lackierungen,
ist vor allem auf eine mögliche Belastung der Raumluft mit Schadstoffen zu achten.
Daher wird beispielsweise ein Fußbodenbelag in einer Prüfkammer unter
nutzungsnahen und standardisierten Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchte und
Beladung der Kammer) auf Emissionen untersucht.
• Es dürfen sich unter den gewählten Prüfungsrandbedingungen keine oder allenfalls
geringe Schadstoffkonzentrationen nachweisen lassen. Die Schadstoffkonzentrationen
im Sinne einer Einzelstoffbetrachtung sowie in Summe müssen deutlich unterhalb
einschlägiger Richtwerte für die Innenraumluft bzw. und folglich signifikant unterhalb der
Grenzwerte der an Arbeitsplätzen erlaubten Konzentrationen liegen (TRGS 900 [7]).
Empfehlungen des Bundesinstitutes für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sowie
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden ebenfalls berücksichtigt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende sowie sehr
giftige und giftige Stoffe dürfen nur im Bereich der analytischen Nachweisgrenze
detektierbar sein.
• Als Grundlage für die Bewertung und Durchführung von Raumluftmessungen dienen
die in Anlage 1 aufgeführten Normen bzw. die aufgeführten Literaturhinweise.
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4 Erforderliche Dokumente und Nachweise
Folgende Dokumente und Nachweise sind für die Prüfung und Zertifizierung erforderlich:
• Technische Beschreibung der raumlufttechnischen Anlage und Spezifikation zur
Wirksamkeit der Partikelabscheidung (Die Anlage muss den Lufthygiene-
Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage
mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der
DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder mit einem Filtersystem gleicher
Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach DIN EN 779 [37] einen
mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße von 0,4 µm einhalten.)
• Datum der Fertigstellung des Hauses
• Baubeschreibung
• Liste mit Beschreibung der im Innenraum verwendeten Materialien und Produkte
• Verkaufsprospekt
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Zusätzlich können folgende Dokumente und Nachweise zur Bewertung, soweit
vorhanden, herangezogen werden:
• Prüfberichte und Bewertungen der Materialien anderer anerkannter Instituten, z.B.
Emissionen gefährlicher Stoffe [da Prüfinhalte unterschiedlicher Prüfinstitute deutlich
divergent sein können, halte ich diese Dokumente für schwierig interpretierbar]
• Herstellerangaben
• Sicherheitsdatenblätter
• Technische Datenblätter
5 Prüfanforderungen
5.1 Prüfprogramm zur Bewertung von Baumaterialien und raumlufttechnischen Anlagen
•••• Ermittlung der im Prüfobjekt eingesetzten Produkte, die hinsichtlich der
Schadstoffabgabe in die Raumluft ein Gefährdungspotential aufweisen. Dazu werden
die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkt- und Materiallisten
ausgewertet. Zu den schadstoffrelevanten Produkten werden Informationen des
Herstellers / Lieferanten über Rezepturen genutzt oder es werden ggf. vorliegende
Sicherheitsdatenblätter, Bescheinigungen und Zertifikate vom Auftraggeber übergeben
und zur Bewertung herangezogen. Aufgrund dieser Produktinformationen erfolgt eine
erste Bewertung, die gegebenenfalls bereits Empfehlungen zum Ersatz bestimmter
Materialien bzw. Einsatzstoffe durch schadstoffärmere Produkte beinhaltet.
•••• Baumaterialien (z.B. für Türklinken, Handläufe, Armaturen) sind vom
Hersteller/Bauherrn so zu wählen, dass keine allergieauslösenden Stoffe in Bereichen
oder Produkten mit bestimmungsgemäßen Hautkontakt eingesetzt werden.
Berücksichtigt werden dabei die Kontaktallergene, die vom Bundesinstitut für
Risikobewertung [34] als „wichtige allergene Stoffe in verbrauchernahen Produkten“
bezeichnet werden und die bei bestimmungsgemäßer Anwendung in Gebäuden zu
vermehrtem Hautkontakt führen können. Als Allergene dürfen u.a. Nickel, Kobalt und
Chrom-VI-Verbindungen nicht in Produkten mit bestimmungsgemäßen Hautkontakt
eingesetzt sein (z.B. Türklinken, Handläufe, Armaturen). Durch TÜV Rheinland werden
hierzu u.a. stichprobenartige Überprüfungen durch Reibetests an Materialoberflächen
durchgeführt.
•••• In Verdachtsfällen oder bei unzureichender Datenlage werden Untersuchungen
schadstoffrelevanter Materialien durchgeführt. Die Überprüfung erfolgt auf Schadstoffe
im Material und ggf. Emissionen (Prüfkammer-Verfahren).
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•••• Für die Vergabe des Signets ist eine raumlufttechnische Anlage im Gebäude zwingend
erforderlich. Die Anlage muss den Lufthygiene-Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29]
entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach
DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder mit einem
Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach
DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße
von 0,4 µm einhalten.
5.2 Prüfprogramm zur Bewertung von Schadstoffen, Staub und Keimen in der Raumluft
Durchführung einer repräsentativen Anzahl von Raumluftuntersuchungen (mindestens 2
Messpunkte) auf die Parameter VOC, Partikel und Keime im Prüfobjekt.
5.3 Prüfprogramm zur Marktüberwachung
Nach erfolgter Zeichenvergabe erfolgt eine jährliche Marktüberwachung. In diesem Rahmen
werden Raumluftuntersuchungen und ggf. Stichprobenkontrollen der Materialien durchgeführt.
Bindend ist hierbei das letzte Berichtsdatum der Zertifizierung. Danach hat der Kunde 12
Monate Zeit ein neues Prüfmusterhaus bereit zustellen und testen zu lassen. Der Auswahl des
Prüfmusters muss von Seiten TÜV Rheinland zugestimmt werden. Erst nach der Zustimmung
können die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden.
6 Anforderungen
6.1 Baumaterialien
Zur Bewertung der gemäß Produkt- und Materialliste des Herstellers aufgeführten Materialien
werden die nachfolgenden Anforderungen zugrunde gelegt.
Bei Einhaltung dieser Anforderungen und sachgerechtem Einbau der Materialien ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass das gesamte Haus die Anforderungen für die
Raumluft erfüllt.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass neuere Prüfergebnisse an Verbundsystemen (Bodenaufbau-
oder Wandsystemen) gezeigt haben, dass auch bei Kombination von zertifizierten,
emissionsarmen Einzelprodukten durchaus auch Emissionswerte freigesetzt werden können,
welche die gestellten Anforderungen nicht erfüllen! Bei festgestellten Abweichungen von diesen
Anforderungen kann nach Einzelbewertung ein Austausch eines Materials oder Anpassung des
Systems erforderlich sein.
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Es dürfen in den Materialien keine Stoffe enthalten sein, die gemäß der TRGS 905 (Verzeichnis
der krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) als
krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1, 2
eingestuft sind und deren Konzentrationen die Grenzen für die Kennzeichnung überschreiten.
Hinsichtlich der Emission ist entscheidend, dass die Einhaltung der Grenzwerte dieses
Kriterienkatalogs für die Raumluft im fertig gestellten Gebäude nachgewiesen wird.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Anforderungen für Baumaterialien sind nur im
Verdachtsfall auf Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen.
Anforderungen für Baumaterialien /
Bewertung mittels Kriterienkatalog 2 PfG_S_0131/10.14
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Die TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH behält sich das Recht vor, im Bedarfsfalle weitere Untersuchungen vorzunehmen, die über die nachfolgend definierten Materialparameter hinausgehen, sofern die Zusammensetzung des Bauproduktes eine tiefergehende Bewertung erfordert oder eine entsprechende Schadstoffbelastung aufgrund verfügbarer Daten oder Informationen erwarten lässt. Als Minimalanforderungen sind produktgruppenbezogen folgende Untersuchungen vorgesehen:
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Anforderungen für Baumaterialien (Fortsetzung)
Komponente Nickelabgabe
aus metallischen Oberflächen mit bestimmungsgemäßem Hautkontakt
Untersuchungsmethode Nickelreibetest CR 12471 vor und nach Entfernung einer Polymerdeckschicht
Armaturen negativ
Türgriffe, Fenstergriffe negativ
Handläufe, Haltegriffe negativ
6.2 Anforderungen an die raumlufttechnische Anlage
6.2.1 Allgemeine Anforderungen
Eine raumlufttechnische Anlage ist zur Erfüllung der Prüfkriterien zwingend erforderlich.
• Die technische Beschreibung der raumlufttechnischen Anlage und Spezifikation zur
Wirksamkeit der Partikelabscheidung muss den Lufthygiene-Anforderungen der VDI
6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter
der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder
mit einem Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7
müssen nach DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer
Partikelgröße von 0,4 µm einhalten.
6.2.2 Technische Anforderungen der raumlufttechnischen Anlagen
Grundsätzlich sind die Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] zu erfüllen.
Ziel der Richtlinie ist eine ganzheitliche Formulierung von hygienisch begründeten baulichen,
technischen und organisatorischen Anforderungen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der
Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-
Anlagen).
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6.3 Kriterien zur Bewertung von flüchtigen organischen Komponenten, Keimen und
Staub in der Raumluft
6.3.1 Flüchtige organische Komponenten in der Raumluft
Gemäß VDI 4300 Blatt 1 [15] werden die Raumluftmessungen bei 21-23 °C durchgeführt,
nachdem die betreffenden Räume 8 Stunden nicht durch Fenster und Türen belüftet wurden.
Die raumlufttechnische Anlage muss in dieser Zeit und während der Messung in Betrieb sein.
Der Zeitpunkt der Messdurchführung ist frühestens 30 Tage, spätestens 12 Monate nach
Fertigstellung des Hauses. In dieser Zeit dürfen keine Schadstoffe emittierenden Produkte (z.B.
Lacke, Farben, Reinigungsmittel) in das Haus eingebracht werden. Unmittelbar nach
Fertigstellung hat eine mindestens 21-tägige Lüftung mit einer Luftwechselrate von mindestens
1/h bei einer Raumtemperatur von mindestens 21° C zu erfolgen. In der Heizperiode muss das
Haus mit dem installierten Heizungssystem geheizt werden. Zusätzliche Geräte oder
Ersatzheizungen können keine ausreichende Konditionierung aller Baumaterialien garantieren.
Bis zum Abschluss der Messungen verbleibt das Gebäude im unmöblierten Zustand.
Komponente Anforderung
Geruch max. schwach produkttypischer Geruch Die Geruchsprüfung der Raumluft darf keine Hinweise auf verwendete Duftstoffe ergeben.
Formaldehyd 2) 60 µg/m3 (= 0,05 ppm)
Acetaldehyd 2) 60 µg/m3
VOC 3) Komponente / Stoffgruppe Anforderung
- Benzol 1) n.n. (Bestimmungsgrenze 2 µg/m³)
- Styrol 1,4) 30 µg/m3
Σ VOC 1,2, 3) 1000 µg/m3
Unter Prüfbedingungen1) erfassbare CMR-Verbindungen
C, M, R 1, 2 3,5): n.n (n.n.: Bestimmungsgrenze,
i.d.R. 2 µg/m³), bzw. wenn vorhanden Einhaltung des Richtwertes I 4)
weitere unter Prüfbedingungen1) erfassbare Verbindungen (außer CMR)
Einzelbewertung4)
1) Sammlung auf Tenax (Thermodesorption), GC/MS/ECD/FID gemäß DIN ISO 16000-6 (QMA 2.516.231) 2) Sammlung auf DNPH-Silica-Kartuschen, Desorption mit Acetonitril, HPLC (VDI 3862 Bl. 3) 3) Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen); Summe der Einzelkomponenten gemäß DIN ISO 16000-6 zwischen C6 –C16; bei der Summenbildung innerhalb der einzelnen Stoffgruppen werden nur die eindeutig identifizierten Komponenten mit Gehalten oberhalb der Bestimmungsgrenze berücksichtigt. 4) Richtwerte der IRK/AUH-AOLG: Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten 5) C cancerogene, M mutagene und R reproduktionstoxische Eigenschaften von Stoffen gemäß TRGS 905 Verzeichnis der krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe; incl. aktueller Änderungen und Ergänzungen
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6.3.2 Belastung von Keimen und Staub in der Raumluft
Die Untersuchungen werden zeitgleich und unter gleichen Bedingungen wie im Kapitel 6.3.1
beschrieben durchgeführt.
In Innenräumen ist die Keimkonzentration der Raumluft hauptsächlich von derjenigen der
Außenluft abhängig, sofern keine internen Keimquellen vorliegen. Dies ist auf die Tatsache
zurückzuführen, dass sich in konventionell belüfteten Gebäuden bei entsprechendem
Lüftungsverhalten die Keimgehalte der Außen- und Innenraumluft austauschen und angleichen.
Keime können aber auch an Personen oder Gegenstände gebunden in Innenräume gelangen
oder beispielsweise in größeren Mengen in Blumentopferde oder Hausmüll entstehen. Da
Luftkeime größtenteils an Staub gebunden vorliegen, ist in Räumen mit einem hohen
Staubanteil zumeist auch eine erhöhte Luftkeimbelastung nachweisbar. In Abhängigkeit vom
Standort, der Jahreszeit und dem Tagesklima schwankt die Keimbelastung der Außenluft
erfahrungsgemäß zwischen 100 und 1.000 KBE/m3, selten werden Luftkeimkonzentrationen im
Außenbereich von größer als 5.000 KBE/m3 nachgewiesen (Tesseraux et al. 2004 [33]).
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlich verbindlichen Grenzwerte für die
Keimbelastung der Außenluft und der Innenraumluft. Die Beurteilung der
Untersuchungsergebnisse der Raum- und Außenluftproben erfolgt für die Schimmelpilze
entsprechend dem Schimmelpilzleitfaden [30] bzw. des Schimmelpilzsanierungsleitfadens [30].
Hier werden verschiedene Keime von Innen- und Außenluft miteinander verglichen und
bewertet.
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Zur Bewertung des Gehaltes der Bakterien in der Raum- und Außenluft wird die
Arbeitsstättenverordnung [35] verwendet. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung [35] muss unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft
vorhanden sein. Gemäß der Arbeitsstätten-Richtlinie Lüftung (ASR 5) [32] ist ausreichend
gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen dann vorhanden, wenn die
Innenraumluftqualität im Wesentlichen der Außenluftqualität entspricht, sofern diese nicht durch
außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt ist. Daher darf der Gehalt der Bakterien in der
Innenraumluft nicht höher ausfallen als in der Außenluft. Auch wenn dieses Kriterium nicht im
Sinne der Arbeitsstätten-Richtlinie für bewohnte Innenräume gilt, orientiert sich der
Kriterienkatalog zur Beurteilung des Keimgehaltes in der Raumluft von bewohnten
Innenräumen an dieser Vorgabe.
Für die mikrobiologische Bewertung von Innenräumen bzw. Gebäuden werden folgende
Kriterien herangezogen:
Komponente Kriterien
Belastung bezogen auf Keime Innenraumluftqualität besser als Außenluftqualität, Innenraumbelastung max. 1.000 KBE/m3
Staub bezogen auf die Partikelgrößen 0,3 µm und 0,5 µm
Innenraumluftqualität besser als Außenluftqualität, Partikelanzahl je cm³ Innenraumluft bei Partikeln der Größen 0,3 µm und 0,5 µm um jeweils mindestens 30 %verringert
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7 Erklärung der Keywords, Marketingtext
Das TÜV Rheinland Signet erhält als Keywords:
• Schadstoffgeprüft
• Für Allergiker geeignet
Das Keyword mit der Aussage „Schadstoffgeprüft“ wird für Wohn- und Fertighäuser, Container-
und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume vergeben, wenn sie
• den gesetzlichen Anforderungen genügen Diese Fragen sind berechtigt und bedürfen
einer näheren Spezifizierung!
• in allen sonstigen relevanten Eigenschaften mindestens den marktüblichen
Eigenschaften entsprechen
• in der Eigenschaft, für die das Keyword ausgelobt wird, den marktüblichen Standard
deutlich übertreffen
Die Anforderungen sind durch Prüfmerkmale / Grenzwerte definiert und durch festgelegte
Prüfverfahren bestimmt.
Der Begriff „Für Allergiker geeignet“ kann verwendet werden, wenn das Produkt nach einem
strengen Anforderungskatalog unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks auf Eignung
zur Minimierung allergischer Reaktionen geprüft wurde. Je nach Art des Produkts kann sich die
Aussage auf die Minimierung von Schadstoffen und Stoffen mit allergener Wirkung im Produkt
selbst (z.B. Nickelfreiheit) oder auf die Wirksamkeit eines Produktes zur Rückhaltung von
Allergenen aus bestimmten Emissionsquellen beziehen (z.B. Pollenfilter). Die Anforderungen
werden in einem für die Produktart spezifischen Kriterienkatalog beschrieben. Da eine Vielzahl
unterschiedlichster Allergiearten besteht, muss sichergestellt sein, dass vom Verbraucher
durch das Keyword kein umfassender Schutz für alle Arten von Allergien erwartet wird. Daher
wird dem Zeichennutzer zusätzlich zum Prüfzeichen mit Keyword ein Marketingtext
vorgegeben, der die Produktart, die Art der Prüfung und das Ausmaß des hierdurch zu
erwartenden Schutzes für Allergiker eindeutig beschreibt und den zugrundeliegenden
Kriterienkatalog genau angibt.
Vorschlag für den Marketingtext:
Mit dem TÜV Rheinland Signet ausgezeichnete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume erfüllen strenge Anforderungen hinsichtlich Schadstoffen und Allergenen in Materialien und in der Raumluft, so dass für die Bewohner die Risiken allergischer Reaktionen minimiert sind. Durch die Filter eines aktiven Belüftungssystems wird die Partikelbelastung der zugeführten Außenluft wirksam reduziert.
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Anlage 1: relevante Normen bzw. Literatur
Norm / Literatur Ausgabe Titel
1 VDI 3492 Juni 2013 Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messen von anorganischen faserförmigen Partikeln
2 Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes
Juli 2007 Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten, Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden, BGesundhBl. Nr. 7 vom Juli 2007 S. 990
3 PCB-Richtlinie 08/1996 NRW: Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 03.07.1996 (Nr. II B4-476.101), veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land NRW, Nr. 52
4 PCP-Richtlinie 10/1996 Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
5 PAK-Leitfaden 04/2000 Hinweis zur Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden, DiBt-Mitteilung 4/2000 S. 114
6 Formaldehyd – Raumluft
10/1977
06/2014
BGA: Bewertungsmaßstab für Formaldehyd in der Raumluft – Pressedienst 1977
Neueinstufung von Formaldehyd ist mit der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 der Kommission vom 5. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-V)
6a Umweltbundesamt 06/2006 Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2006 – 11: 1169Krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd- Änderung für die Innenraumluft von 0,1ppm nicht erforderlich
7 TRGS 900 01/2006 zuletzt geändert und ergänzt im April 2014
Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz Luftgrenzwerte
8 TRGS 905 März 2014 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
9 DIN EN 717-1 01/2005 Holzwerkstoffe – Bestimmung der Formaldehyd-abgabe – Teil 1: Formaldehydabgabe nach der Prüfkammer-Methode
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Norm / Literatur Ausgabe Titel
10 DIN EN 120 08/1992 Holzwerkstoffe; Bestimmung des Formaldehyd-gehaltes; Extraktionsverfahren genannt Perforator-methode
11 DIN EN 717-1 01/2005 Holzwerkstoffe - Bestimmung der Formaldehydabgabe - Teil 1: Formaldehydabgabe nach der Prüfkammer-Methode
12 DIN EN 13346 04/2001 Charakterisierung von Schlämmen – Bestimmung von Spurenelementen und Phosphor – Extraktions-verfahren mit Königswasser
13 DIN EN ISO 11885 09/2009 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von ausgewählten Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (ICP-OES) (ISO 11885:2007)
14 DIN EN ISO 16000-9 04/2008 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - Emissionsprüfkammer-Verfahren (ISO 16000-9:2006)
15 VDI 4300 Blatt 1 12.1995 Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Allgemeine Aspekte der Meßstrategie
16 DIN EN ISO 10301 08.1997 Wasserbeschaffenheit – Bestimmung leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe – Gaschromatographische Verfahren
17 Untersuchung von Kunststoff 21. Mitteilung
1972 Nachweis und Bestimmung von Weichmachern Bundesgesundheitsblatt 15, Seite 136
18 DIN EN 1483 07/2007 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie
19 DIN EN 1122 02/2002 Kunststoffe – Bestimmung von Cadmium – Nassaufschlussverfahren
20 BGI 505-46 04/2004 Krebserregende Arbeitsstoffe – Anerkannte Analysenverfahren – Verfahren zur getrennten Bestimmung von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
21 ZEK 01.2-08 12/2008 Prüfung und Bewertung von Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der GS-Zeichen-Zuerkennung
22 DIN ISO 16000-6 12/2004 Innenraumluftverunreinigungen – Teil 6: Bestimmung von VOC in der Innenraumluft und in Prüfkammern, Probenahme auf TENAX TA, thermische Desorption und Gaschromatographie/MS/FID
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Norm / Literatur Ausgabe Titel
23 DIN EN ISO 16000-9 04/2008 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - Emissionsprüfkammer-Verfahren
24 DIN EN ISO 16000-11 06.2006 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 11: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - Probenahme, Lagerung der Proben und Vorbereitung der Prüfstücke
24a MDHS 25/3 01/1999 Organic isocyanates in air
24b DIN EN ISO 17353 11/2005 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von ausgewählten Organozinnverbindungen - Verfahren mittels Gaschromatographie
25 CR 12471 08/2002 Schnelltest für die Nickelabgabe aus Legierungen und Auflagen auf Gegenständen, die mit der Haut in direkte und länger andauernde Berührung kommen
25a DIN 68800 Teil 1 10/2011 Holzschutz im Hochbau - Allgemeines
26 DIN 68800 Teil 2 02/2012 Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau
26 DIN 68800 Teil 3 02/2012 Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz
27 DIN 68800 Teil 4 02/2012 Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten
28 VDI 3862 Blatt 3 12/2000 Messen gasförmiger Emissionen – Messen aliphatischer und aromatischer Aldehyde und Ketone nach dem DNPH-Verfahren – Kartuschen-Methode
29 VDI 6022 Blatt 1 07/2011 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte
30 Schimmelpilzleitfaden 12/2002 Leitfaden für die Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Bundesumweltamt)
31 Schimmelpilz-sanierungsleitfaden
2005 Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Bundesumweltamt)
32 Arbeitsstättenrichtlinie 09/1984 Arbeitsstättenrichtlinie ASR 5 (Bek. Des BMA vom 13.09.1984)
33 Tesseraux et al. 2004 06/2004 Tesseraux I, Dezenter S, Veith A, Creutznacher H. Immissionsmessungen von Schimmelpilzen in der Außenluft nach VDI 4252 Blatt 2 und VDI 4253 Blatt 2 im jahreszeitlichen Vergleich. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 64 (Nr. 6): 300-305
Kriterienkatalog
„Für Allergiker geeignet“
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2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume
Gültig ab: 01.09.2014
Norm / Literatur Ausgabe Titel
34 Bundesinstitut für Risikobewertung
27.09.2006 Stellungnahme Nr. 001/2007 des BfR; Allergien durch verbrauchernahe Produkte und Lebensmittel
35 Arbeitsstättenver-ordnung (ArbStättV)
08/2004 Bgbl. I S. 2179
36 DIN EN 13779 09/2007 Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
37 DIN EN 779 05/2003 Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik - Bestimmung der Filterleistung
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