mediadaten: stand mai 2011
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Mediadaten
Kreuznacher Rundschau
Ersc
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etErscheinungstag DonnerstagAuflagenhöhe 51.224 Exemplare
l 55595 Spabrücken l 55595 Dalberg l 55452 Windesheim
l 55595 Wallhausen
l 55595 Argenschwang l 55595 Gutenberg
l 55452 Guldental
55559 Bretzenheim l
l 55595 Hargesheim
l 55545 Winzenheiml 55595 Winterbach
l 55595 Bockenaul 55595 Sponheim
l 55595 Burgsponheim
l 55596 Waldböckelheim
l 55595 Boos
l 55596 Schloßböckelheim
55585 Niederhausen
l l 55585
Oberhausenl 55585 Duchroth
l 67824 Feilbingert
l 67826 Hallgarten
55585 Hochstätten l
55546 Fürfeld l
55546 Frei-Laubersheim l
l 55583 Bad Münster am Steinl
55583 Ebernburg
l 55585 Altenbamberg
l 55595 Roxheiml
55595 Mandel
l 55595 Hüffelsheim
l Bad Kreuznach
l 55546 Hackenheim
l 55545 Bosenheim
55546 Neu Bamberg
l
l 55546 Biebelsheim
l 55545 Ippesheim
l 55546 Pfaffen- Schwabenheim
l 55543 Planig
55593 Rüdesheim l
l 55576 Pleitersheim
55546 Volxheim l
l 55444 Schweppenhausenl
55444 Schöneberg
l 55576 Badenheim
l 55595 Spall
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l 67823 Obermoschel
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l 55452 Hergenfeld
l55444 Eckenroth
l 55595 Münchwald
l 55595 Allenfeld
l 55595 Sommerloch
l 55595 Braunweiler
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Wir fühlen uns wohl in der Verbandsgemeinde
Rüdesheim und wünschen zum 40-jährigen
Jubiläum alles Gute und weiterhin viel Erfolg!
8 Kreuznacher Rundschau - Sonderausgabe - KW 44 - 4. November 2010
40 JahreVerbandsgemeinde Rüdesheim
Franz Haas aus Wallhausen war der erste Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rüdesheim.
Er führte das Amt bis 1990 aus. Herr Haas stand uns dankenswerterweise für ein Interview
zur Verfügung.
Kreuznacher Rundschau: Herr Haas, was fällt Ihnen ein, wenn Sie auf die Entstehung und 40
Jahre Verbandsgemeinde Rüdesheim zurückblicken?
Franz Haas: Ich erinnere mich an die Bedenken einiger Mitbürger, dass ein Gebilde mit 27 Gemeinden
zu groß für eine Verwaltung wäre. Durch die Besetzung von Fachleuten ist es uns relativ schnell
gelungen, vier bestehende Ämter zu einer neuen Einheit zu formieren. Mir persönlich ist es in der
Anfangszeit gelungen, Gegensätze zu verbinden. Die 27 Gemeinden haben schnell erkannt, dass
die neue Verwaltung sehr leistungsfähig ist. Durch die sachbezogene Arbeit der Verwaltung und
der Gemeinderäte hat sich die Verbandsgemeinde nicht nur zu einer der größten, sondern auch zu
einer der leistungsstärksten in Rheinland-Pfalz entwickelt.
Kreuznacher Rundschau: Welche Themen standen an oberster
Stelle?Franz Haas: Nach der Gründung wurden in Schulen der Zusamm-
schluss aller Klassen in einem Raum aufgelöst. Ganz wichtig
war es auch, eine Infrastruktur in den Gemeinden zu
schaffen. Der Bau von Ver- und Entsorgungsanlagen wurde
in den Gemeinden vorgenommen. Ein weiteres wichtiges
Thema war die Ausweisung von Neubaugebieten. Wenn
man dabei bedenkt, dass die Einwohnerzahl von 20 000
auf knapp 25 000 zugenommen hat, erkennt man das
Besondere.
Der erste Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Rüdesheim,
Franz Haas (rechts), zusammen mit dem
amtierenden Bürgermeister,
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Verkehrssicherheit
Herbstgefahren durch Wild,
Sturm und NebelNebel, Sturm und Wildwechsel: Der Herbst erfordert besondere Vorsicht im Straßenverkehr. Der ADAC
hat Empfehlungen zusammengestellt, um sicher durch die dritte Jahreszeit zu kommen. Bei einge-
schränkter Sicht durch Nebel gilt grundsätzlich: Fuß vom Gas und vorausschauend fahren. Die Faust-
formel „Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit“ hilft, Unfälle zu vermeiden. Konkret bedeutet das:
Liegt die Sicht bei weniger als 50 Metern, darf auch der Tacho nicht mehr als 50 km/h anzeigen (§3 I 1
StVO). Zur Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen
im 50-Meter-Abstand stehen.
Gedrosseltes Tempo bei schlechter Sicht oder bei Fahrten durch Waldstücke empfiehlt sich auch noch
aus einem anderen Grund: Mit abnehmendem Tageslicht sind Wildtiere morgens später und abends frü-
her aktiv. Rund 2800 Verkehrsteilnehmer werden jährlich bei Wildunfällen verletzt. Taucht Wild auf der
Fahrbahn auf, sollte man sofort bremsen, gegebenenfalls abblenden und hupen, aber nicht unkontrol-
liert ausweichen. Passiert dennoch ein Unfall, muss die Unfallstelle gesichert und die Polizei informiert
werden – auch wenn das Tier nur verletzt wurde und wieder im Wald verschwindet. Angefahrene Tiere
sollten auf keinen Fall berührt werden – sie könnten auskeilen oder Krankheiten übertragen. Strafbar ist
es, getötetes Wild mitzunehmen – Wilderei wird mit Geld- und Haftstrafen geahndet.
Vorsicht ist im Herbst auch beim so genannten Bauernglatteis geboten: Wenn landwirtschaftliche
Fahrzeuge nach der Ernte die Straße verschmutzen, können Lehm- und Erdklumpen leicht zu gefähr-
lichen Situationen führen, insbesondere wenn sich die Klumpen mit Feuchtigkeit zu einem rutschigen
Schmierfilm verbinden.
Übrigens: Auch der Blick nach oben kann im Herbst vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Bei
Sturm und starken Winden sollte man sein Auto nicht unbedingt unter Bäumen, insbesondere Pappeln,
parken. Herabfallende Äste könnten das Fahrzeug beschädigen – auch wenn nach einem aktuellen
Urteil des OLG Saarbrücken (Az 4 U 482/09) die Verantwortlichen
dazu angehalten sind, auch gesunde Pappeln im Bereich von
Parkplätzen zu entfernen. www.adac.de
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Mit immer neuen künstlichen Produktnamen wie „fuelsave“, „ultimate“ oder „V-power“ verunsi-
chern die Mineralölgesellschaften ihre Tankkunden. Für neuerliche Verwirrung dürfte im Süden
Deutschlands jetzt ein Produkt des österreichischen Mineralölkonzerns OMV mit der Bezeichnung
„Winterdiesel“ sorgen. Der ADAC hält diese Produktbezeichnung für irreführend. Sie suggeriert dem
Verbraucher, er müsse im Winter diesen OMV-Kraftstoff tanken, der im Vergleich zum herkömm-
lichen Diesel immerhin zehn Cent teurer ist.
Das ist jedoch nicht notwendig. Jeder Dieselkraftstoff, der in Deutschland zwischen dem 16. Novem-
ber und Ende Februar angeboten wird, ist ein „Winterdiesel“, denn gemäß DIN EN 590 muss er bis
minus 20 Grad Celsius frostsicher sein. Sicherheitshalber verkaufen Tankstellen im Winter üblicher-
weise Dieselkraftstoff, der bis minus 22 Grad Celsius funktioniert. In der Übergangszeit vom 1. Ok-
tober bis 15. November sowie vom 1. März bis 14. April muss Dieselkraftstoff bis minus zehn Grad
Celsius funktionieren. So wird sichergestellt, dass der bei tiefen Temperaturen versulzende Kraftstoff
störungsfrei den Filter passiert. Analysen von Kraftstoffproben im letzten Winter haben übrigens
gezeigt, dass alle untersuchten Kraftstoffe in puncto Wintertauglichkeit mindestens normgerecht sind.
Beim größten Teil lag die Filtrierbarkeit sogar bei etwa minus 25 Grad Celsius.
Der höhere Preis des OMV „Winterdiesel“ wird mit einer Frostsicherheit bis zu minus 35 Grad Celsi-
us begründet. Neben besseren Kälteeigenschaften sollen spezielle Additive den Motor vor Korrosion
und Ablagerungen schützen und eine längere Lebensdauer gewährleisten.
Der ADAC fordert grundsätzlich, dass alle Mineralölhersteller in Deutschland Dieselqualitäten an-
bieten, die eine Verwendungsfähigkeit bis mindestens minus 25 Grad Celsius sicherstellen und zwar
ohne Aufpreis. In Österreich sind derartige Qualitäten bereits handelsüblich. www.adac.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Und so funktioniert Ihr Inserat in der Kreuznacher Rundschau
1. Wenn Sie in der Kreuznacher Rundschau inserieren wollen, möchten wir Sie einladen sich mit unseren zuständigen Mitarbeiter in Verbindung zu setzen. Mit Ihnen klären Sie Größe, Inhalt und Termin der Anzeige. Wenn nichts anderes abgesprochen ist, gilt der jeweils nächste Erschei-nungstermin der Kreuznacher Rundschau.
2. Sie haben bereits eine fertige Anzeige? Sie können sie uns am besten in den Datenformaten: PDF, EPS, JPEG, TIFF übermitteln. Weitere Formate auf Anfrage.
3. Die fertig gestaltete Anzeige wird Ihnen als Korrekturabzug per Mail oder Fax zugesendet. Dies geschieht bis spätestens Diens-tag Vormittag vor dem jeweilig gewünschten Erscheinungstermin der Kreuznacher Rundschau (immer donnerstags). Sie haben nun bis Dienstag Abend vor dem vereinbarten Erscheinungstermin, 18 Uhr, Zeit, die Anzeige zu überprüfen und uns Korrekturen mitzuteilen. Wenn wir bis dahin nichts von Ihnen hören, gilt die Druckfreigabe als erteilt und die Anzeige erscheint in der Ihnen mitgeteilten Form.
4. Die Rechnung wird Ihnen am Erscheinungstag zugesendet. Es gilt unsere Preisliste des Datums der Auftragserteilung. Wir gewähren ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Wenn Sie uns eine Ein-zugsermächtigung erteilen, gewähren wir zusätzlich ein Skonto von 3%.
5. Wir sind beim Zustandekommen der Kreuznacher Rundschau auf die Mitarbeit Dritter angewiesen. Dies betrifft insbesondere den Druck der Zeitung. Sofern die Kreuznacher Rundschau aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben (Verzögerungen im Druck, Streik etc) nicht oder verspätet erscheint, übernehmen wir dafür keine Haftung. Dies gilt auch für Fälle höherer Gewalt (z.B. Witterung) oder andere unvorhersehbare Umstände. Schadenersatz wegen fehlenden oder verspäteten Erschei-nens der Zeitung kann nicht geltend gemacht werden.
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Stand: 05/2011
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