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Miteinander achtsam lebenPrävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen – Schulung für Ehrenamtliche

Inhalt

Was muss ich wissen? Was kann ich tun? Wo hole ich mir Hilfe? Was muss ich tun?

Was muss ich wissen?

Begriffsdefinition: Grenzverletzungen

Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen

Ob eine Handlung unangemessen ist, hängt ab von objektiven Kriterien UND vom Erleben des betroffenen Menschen

Begriffsdefinition: Sexuelle Übergriffe

unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch die Massivität und / oder die Häufigkeit,

gehören zu den typischen Strategien von Täter_innen.

Begriffsdefinition: Strafbare Handlungen

Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern unter 14 Jahren sind verboten.

Sie werden mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Statistik – was sagen uns die Zahlen?

Die meisten Fälle geschehen innerhalb der Familien. 13 - 29 % der Mädchen und 5 - 8 % der Jungen sind

betroffen, davon sind zwei Drittel bei der Tat jünger als 12 Jahre.

Ein Drittel der Täter_innen sind jünger als 21 Jahre. 85 % aller Täter sind heterosexuelle Männer. Missbrauch geschieht in allen sozialen Schichten.

Strategien von Täter_innen

tadelloser Ruf, engagiertes und einfühlsames Auftreten gezielte Suche nach Nähe zu Kindern / Jugendlichen und

Aufbau eines Vertrauensverhältnisses Gestaltung einer Anbahnungsphase Einsatz von Verunsicherung, Schuldgefühlen, Drohungen

Täter_innen nutzen ihre Autoritäts- und Machtposition aus, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen!

Mögliche Auswirkungen auf Betroffene

Die Folgen für die Betroffenen können sehr unterschiedlich sein.

gedanklich – körperlich – gefühlsmäßig – verhaltensbezogen

Es gibt keine eindeutigen Anzeichen für sexuellen Missbrauch!

Warum melden sich die Betroffenen nicht?

Die meisten Betroffenen sprechen aus Angst oder Scham nicht über das, was sie erlebt haben.

Viele Kinder fühlen sich mitschuldig am sexuellen Übergriff.

Was kann ich tun?

Was kann ich tun, wenn ein Kind / ein(e) Jugendliche(r) auf mich zukommt und von sexualisierter Gewalt erzählt?

Ruhe bewahren! Zuhören und Glauben schenken Vertraulichkeit zusichern Keine unhaltbaren Versprechungen Gespräch dokumentieren Träger kontaktieren Hilfe holen!

Was kann ich tun, wenn ich etwas beobachte, mir etwas über Dritte erzählt wird und ich sexualisierte Gewalt vermute?

Wahrnehmen und dokumentieren! Keine eigenen Ermittlungen oder Befragungen! Sich selbst Hilfe holen! Weiterleiten!

Was kann ich tun, wenn ich sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen beobachte?

Schreiten Sie gegen sexualisierte Sprache und Bilder ein! Vorgehensweise wie bei Übergriffen durch Erwachsene:

Ruhe bewahren, Zuhören, Hilfe holen! Beziehen Sie deutlich Stellung gegenüber übergriffigen

Jugendlichen!

Standards für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche bestärken, sich zu wehren! Grenzverletzungen frühzeitig ansprechen und aufarbeiten Keine finanziellen Zuwendungen und Geschenke Berührungen - altersgerecht und angemessen Sprache - altersangemessen und wertschätzend Männliche und weibliche Leiter_innen und

Ansprechpersonen

Standards für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Leiter_innen und Teilnehmer_innen, Mädchen und Jungen schlafen getrennt

Transparenz und Klarheit bzgl. Einzelkontakten Kinder / Jugendliche und Leiter_innen duschen getrennt Kinder / Jugendlichen haben ein Recht am eigenen Bild Rituale und Traditionen überprüfen

Kinderrechte

Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, sich wohl zu fühlen.

Alle Kinder dürfen Ideen einbringen, wie die Gemeinschaft für alle angenehm und fair gestaltet werden kann.

Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, fair und gerecht behandelt zu werden.

Dein Körper gehört DIR!

Wenn jemand deine Gefühle verletzt, darfst du NEIN sagen und dich wehren!

Hilfe holen ist kein Petzen!

Wo hole ich mir Hilfe?

Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese München und FreisingGisela Prechtl und Peter Bartlechner

Ansprechpersonen bei Missbrauchsverdacht der Erzdiözese München-FreisingUte Dirkmann und Dr. Martin Miebach

Beratungs- und Fachstellen

Was muss ich tun?

Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung underweitertes polizeiliches Führungszeugnis

erweitertes Führungszeugnis beantragen Führungszeugnis zur Einsichtnahme schicken Vorlage bei der Einsatzstelle

– Bescheinigung über die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses

– Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung – Einverständniserklärung zur Datenspeicherung

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