sepa informationen aus dem fundraising frühstück
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27.09.2013
SEPA
Ort, Datum
Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie als zuverlässiger Partner
27.09.2013
SEPA
Partner Ziele Definition
Ihre Berliner Sparkasse
unterstützt Sie
als Kunden bei der
Umsetzung der SEPA
und bietet Ihnen neue,
zukunftsorientierte
SEPA-Produkte an.
SEPA ermöglicht grenzen-
loses Bezahlen in ganz
Europa durch die Nutzung
einheitlicher Zahlungs-
verkehrsinstrumente und
Standards.
Bargeldlose Zahlungen
sollen damit in 33 Staaten
Europas so einfach, sicher
und effizient getätigt
werden wie bereits die
heutigen Inlands-
zahlungen.
SEPA ist der einheitliche
Euro-Zahlungsverkehrs-
raum, in dem inländische
und grenzüberschreitende
Zahlungen in Euro nach
gleichen Regeln behandelt
werden.
SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa
27.09.2013
SEPA
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten
Teilnehmende Länder
Land
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Kroatien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Lettland
Land
Malta
Monaco
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweiz
Schweden
Spanien
Slowenien
Slowakei
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern
27.09.2013
SEPA
IBAN und BIC – Die neue Kontokennung
IBAN BIC
– International Bank Account Number/
Internationale Bankkontonummer
– Besteht in Deutschland aus dem Länder-
kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl
sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen
Beispiel:
– Business Identifier Code/Internationale
Bankleitzahl
– Besteht aus 8 oder 11 Stellen.
– Enthält in Kurzform den Institutsnamen,
das Land, den Ort und ggf. die Filiale/
das angeschlossene Institut
(z. B. BELADEBE bzw. BELADEBEXXX)
Länderkenn-zeichen
Prüfziffer 2-stellig
Bankleitzahl 8-stelllig
Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen)
DE 87 12345678 0012343121
IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking
und auch auf neuen SparkassenCards zu finden !
27.09.2013
SEPA
Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor
31.03.2012
– Für die 17 Länder mit Euro-
Landeswährung ist die
Erreichbarkeit für SEPA-
Überweisungen und SEPA-
Basis-Lastschriften gesetzlich
vorgeschrieben. Darüber
hinaus sind viele
Zahlungsdienstleister
in den weiteren 16 Ländern
des SEPA-Raumes bereits
erreichbar
– Kunden und Zahlungsdienstleister in
Deutschland müssen SEPA-ready sein
– Die nationalen Euro-Zahlverfahren für
Überweisungen und Lastschriften werden
abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren
ersetzt
– Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe
der IBAN ausreichend (BIC ist optional)
01.02.2014
27.09.2013
SEPA
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick
IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 1.
Auftragswährung ist immer Euro 2.
Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 3.
Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 4.
Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 5.
Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 6.
XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS 7.
27.09.2013
SEPA
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I)
Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro.
Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschrift-mandat (Originalunterschrift erforderlich).
Das Lastschriftmandat ist eine Ermächti-gung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Last-schriften einzulösen.
Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden.
Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung).
27.09.2013
SEPA
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II)
Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften).
Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.
Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.
Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer.
Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format).
Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online).
27.09.2013
SEPA
Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Die SEPA-Firmen-Lastschrift
hat folgende Besonderheiten:
Der Zahlungspflichtige
verzichtet auf seinen
Erstattungsanspruch.
Verbraucher sind als
Zahlungspflichtige nicht
zugelassen.
Die Vorlagefrist bei der
Zahlstelle beträgt einheitlich
einen Tag.
Der Zahlungspflichtige muss
vor der ersten Einlösung das
Mandat bei seinem Kredit-
institut bestätigen
(Mitteilung relevanter Mandats-
daten bzw. Kopie des Mandats).
27.09.2013
SEPA
Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung
Das SEPA-Lastschriftmandat…
– ermächtigt den Zahlungsempfänger,
den fälligen Betrag vom Konto des
Zahlungspflichtigen einzuziehen
– weist die Bank des Zahlungs-
pflichtigen zur Einlösung
der Lastschrift an
– ist Voraussetzung für den Einzug von
SEPA-Lastschriften und muss vom
Zahlungspflichtigen eingeholt werden
– enthält Information zu Rückgabe-
rechten
– ist vom Zahlungspflichtigen zu
unterschreiben (kein E-Mandat!)
– gilt grundsätzlich unbefristet,
es sei denn:
– der Zahlungspflichtige widerruft
das Mandat oder
– das Mandat verfällt 36 Monate
nach erstem bzw. letztem Einzug
bei Nichtnutzung
– ist im Original durch den Zahlungs-
empfänger mindestens 14 Monate nach
dem letzten Einzug in der gesetzlich
vorgeschrieben Form aufzubewahren !
27.09.2013
SEPA
Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale
ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal
DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche Bundesbank
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation
eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich
wie folgt zusammen:
– Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden:
http://glaeubiger-id.bundesbank.de
– Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen
– Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar
(Vorbelegung ZZZ)
Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung
eines SEPA-Mandats.
– Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben
– Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen
– Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden
(z. B. Vertrags-/Kundennummer)
27.09.2013
SEPA
Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden
Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift
im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein
für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen
als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt.
Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher
nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen:
Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Berliner
Sparkasse abschließen.
Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstamm-
daten einpflegen.
Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID,
die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.
27.09.2013
SEPA
Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt
Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von
SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden.
Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht
des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss…
der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom
Zahlungspflichtigen einholen
der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor
dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen
SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht
zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern
können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden !
27.09.2013
SEPA
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden
Wichtige Handlungsfelder:
Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben
Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen
Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen
Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten
Zahlungen möglichst beleglos einreichen
Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren
* ISO 20022 XML-Standard
Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre
Berliner Sparkasse Konvertierungstools zur Verfügung !
27.09.2013
SEPA
Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich
Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll
Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen
Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)
Die Berliner Sparkasse bietet umfangreiches Informationsmaterial sowie
Checklisten zum Download an: www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand !
27.09.2013
SEPA
Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich
www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand www.sepadeutschland.de
27.09.2013
SEPA
Fazit
Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin
zum 01.02.2014 stehen insbesondere Vereine vor der Herausforderung,
die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern.
Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie gern als zuverlässiger
Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche
Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit.
Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs
und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose
SEPA-Migration !
27.09.2013
SEPA
Ansprechpartner
Matthias Bieberstein Senior Referent Vertriebssteuerung Firmenkunden Badensche Str. 23 10715 Berlin Tel.: +49 30 8598 3396 matthias.bieberstein@berliner-sparkasse.de
27.09.2013
SEPA
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
27.09.2013
SEPA
Berliner Sparkasse. Gut für Deutschland. Und Europa.
27.09.2013
SEPA
Zusatzinformationen
27.09.2013
SEPA
Das neue SEPA-Datenformat
Marktgängige Electronic Banking-Produkte unterstützen bereits
die SEPA-Zahlungen (z.B. SFirm 2.5) bzw. werden derzeit fit gemacht +
Einreichung in nur einer Datei für:
– Mehrere Konten und/oder
– Ausführungs- bzw. Fälligkeitstermine und/oder
– Erst-, Folge- und Einmallastschriften
+
Standardkonform und damit zukunftssicher durch Spezifikationen
des European Payments Council bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft +
Ab 01.02.2014 dürfen Zahlungen ausschließlich in diesem
Datenformat eingereicht und verarbeitet werden
XML als Syntax
(ISO-Standard 20022)
Ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift
und die SEPA-Überweisung
Unser Service für Sie: Kostenloser Download der SEPA-Datenformat-
Spezifikation unter: www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand !
27.09.2013
SEPA
Vergleich SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift
Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in EUR)
National und grenzüberschreitend (in EUR)
Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP
2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit 1 Tag vor Fälligkeit
Bestätigung der Mandats-erteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle
Nicht erforderlich Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise)
Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen
8 Wochen Ausgeschlossen (durch Verzicht)
Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen
13 Monate Nicht relevant (durch Bestätigung gegenüber der Zahlstelle)
Rückgabefrist Zahlstelle Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit
Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)
IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)
27.09.2013
SEPA
Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren
SEPA-Basis-Lastschrift Einzugs- ermächtigungsverfahren
Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in Euro)
National (in Euro)
Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht)
Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen
8 Wochen ab Belastung 8 Wochen ab Belastung*
Eindeutige Identifikation des Mandats
Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz)
Nein
Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)
Kontonummer und BLZ
Geltungsdauer des Mandats Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung
Unbefristet, bis auf Widerruf
Aufbewahrung des Originalmandats
Beim Zahlungsempfänger Beim Zahlungsempfänger
* Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen
27.09.2013
SEPA
Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren
SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungs- auftragsverfahren
Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher
National (in Euro)
Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht)
Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen
Nein Nein
Eindeutige Identifikation des Mandats
Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz)
Nein
Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)
Kontonr. und BLZ
Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats
Bestätigung vor Einlösung erforder-lich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger
Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt
27.09.2013
SEPA
Unsere Empfehlung für Firmenkunden: Firmenkundenbroschüre mit Handlungsempfehlungen
Informationen zu SEPA
Die SEPA-Zahlverfahren
Änderungen und Termine
Handlungsbedarf und -empfehlungen
Die Broschüre finden Sie zum kostenlosen Download auf www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand !
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