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Thema: Sicher unter Strom
• Entstehungsursachen von Elektrounfällen, Unfallbeispiele
• Grundlagen des Betreibens elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
• Begriffe und Hintergründe zum Begriff Anlagenbetreiber,
Verantwortliche Elektrofachkraft, Elektrofachkraft für festgelegte
Tätigkeiten, Elektrotechnisch unterwiesene Person
• Sichere Arbeitsverfahren in der Elektrotechnik
• Prüffristenermittlung und Organisation der
Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel
• Diskussion zum Thema
Referent: Dipl.-Ing. Jörn Martens ARSIO GmbH
Vorstellung
Dipl.- Ing. Jörn MartensFachkraft für Arbeitssicherheit
Sachverständiger Elektrotechnik
Geschäftsführer
SeminareUnternehmerschulungen ArbeitsschutzArbeitssicherheitsseminareFachseminare Elektrotechnik
ArbeitssicherheitsbetreuungFertigungsbetriebe, Elektrobetriebe, Metallbau, Energieversorger
Elektrische PrüfungenAnlagenprüfungBetriebsmittelprüfungElektrothermografie
ARSIO GmbH 2012
Arbeitsschutz: Wer ist für was verantwortlich?
o Der Unternehmer?o Der Vorgesetzte?
o Der Mitarbeiter?o Die Sicherheitsfachkraft?o Der Sicherheitsbeauftragte?o …………………
Informationsdefizit:Was muss ich tun?
Wie soll ich es machen?
3ARSIO GmbH 2011
Unfallursachen
10 % Technische Ursachen 90 % Ursachenin Organisation und Verhalten
Keine Unterweisung
Gefahr unterschätzt
Mangelhafte Koordination
Unklare Verantwortlichkeiten
Prüfungen nicht durchgeführt
Mangelhafte Planung u.
Vorbereitung von Arbeiten
Versagen der Technik
Technische Defizite
7ARSIO GmbH 2011
Lerngesetze
Ein Verhalten ...
� ... wird als Erfolg erlebt:
� Tendenz zur Wiederholung
� ... wird als Misserfolg erlebt:
� Tendenz zur Veränderung
� ... wird wiederholt als Erfolg erlebt:
� Ausprägung einer Gewohnheit
8ARSIO GmbH 2011
Teufelskreis
� Bei Nichtbeachtung der Schutzmaßnahmen!
� sicherheitswidrigeGewohnheit
� sicherheitswidrigesVerhalten
� Verstärkung � kein Unfall
� Erfolg
9ARSIO GmbH 2011
5 Sicherheitsregeln Seite 10
Unfall Arbeiten in der Nähe
Seite 11
Unfall Arbeiten in der Nähe
Unfall Trafozelle
Elektriker ohne Erfahrung im Mittelspannungsbereich betritt Trafozelle und stirbt durch Körperdurchströmung. Ende eines 26 jährigen Lebens!
Wer hat die Arbeit angewiesen? Wer gab den Schlüssel? Warum war der Trafo noch eingeschaltet? ???????
Kosten eines Arbeitsunfalls für die BG
Heilverfahren (einschließlich orthopädische Versorgung) 644.111,56 EURVerletztengeld 6.616,68 EURSozialversicherungsbeiträge 3.410,18 EURVerwaltungskosten (gezahlt an Krankenkasse) 220,15 EURVergütung für Kleidermehrverschleiß 18.015,56 EURBerufshilfe, Wohnungshilfe, Kfz-Hilfe 94.851,93 EURPflegegeld 215.502,16 EURRente 535.633,25 EUR
----------------------------Gesamtkosten bis 31.12.2009 1.518.361,47 EUR
Weiter entstehen laufend:monatliche Rente 2.052,05 EURmonatliches Pflegegeld 825,64 EURmonatlicher Kleidermehrverschleiß 69,00 EUR
Beispiel: Starkstromunfall Durchströmung 20 kV (Oktober 1988)-Verlust beider Arme-
13
21.07.2014 Seite 14
21.07.2014 ARSIO GmbH Seite 15
Grundpflichten des Unternehmers
Planungs- und Koordinationspflicht
� Arbeitsabläufe und -verfahren planen
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
� Gefährdungen ermitteln, Risiken beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen
Anweisungs- und Unterweisungspflicht
� Mitarbeiter richtig an- und unterweisen
Auswahlpflicht
� Der richtige Mitarbeiter am richtigen Platz
Aufsichts- und Kontrollpflicht
� Kontrolle muss sein
Anpassungspflicht
� Maßnahmen an geänderte Bedingungen anpassen
Planungs- und Koordinationspflicht
� Arbeitsabläufe und -verfahren planen
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
� Gefährdungen ermitteln, Risiken beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen
Anweisungs- und Unterweisungspflicht
� Mitarbeiter richtig an- und unterweisen
Auswahlpflicht
� Der richtige Mitarbeiter am richtigen Platz
Aufsichts- und Kontrollpflicht
� Kontrolle muss sein
Anpassungspflicht
� Maßnahmen an geänderte Bedingungen anpassen
Was muss organisiert sein?
• Gefährdungsbeurteilungschriftlich; Mitarbeiter beteiligen
• Arbeitsschutzorganisation aufbauen
• Mitarbeiter Einweisen und unterweisenpraxisnah, mindestens jährlich, dokumentieren
• Erste Hilfe organisieren
• Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
• Aufsicht und Kontrolle sicherstellen
Eine Elektrofachkraft ist,
• Wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung
• Kenntnisse und Erfahrungen,
• sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen,
• die ihm übertragenden Arbeiten beurteilen und
• mögliche Gefahren erkennen kann.
•
•Qualifikat ionsstufe
•VEFK
•EFK ANLV
•EFK SK
•AV als EFK
•EFK
•GE/FA
• Die Darstellung visualisiert die in Deutschland etablierten Qualifikationsstufen und ist qualitativ zu verstehen
•VEFK Der „Cheforganisator“ im Elektrobereich
•EFK SK: Spezialkenntnisse, z. B. im Bereich ...
• Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen*
•Arbeiten unter Spannung (AuS)
•Schaltberechtigung in Mittel-/Hochspannungsanlagen
•Legende:
•EFK ffT
•EuP/
•AV als EuP
•Laie EuP EFK ffT GE/FA •EFK
EFK SK
AV •EFK ANLV
VEFK
•Laie
•Laie gemäß DIN VDE 0105-100 •elektrotechnisch unterwiesene Person Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Geselle/Facharbeiter (nach Ausbildungsabschluss) Elektrofachkraft (nach erfolgter Einarbeitung) Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen Arbeitsverantwortlicher (EFK, EFK ffT oder EuP) Anlagenverantwortlicher (EFK) •verantwortliche Elektrofachkraft •(nach DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.3)
•Steigende Anforderung an fachliche und persönliche Eignung
•(auch die Dauer der Ausbildung bzw. der Ausübung der Tätigkeit spielt in vielen Fällen eine Rolle)
•* Die Elektrofachkraft mit besonderen Kenntnissen im Bereich elektrischer Prüfungen ist mit einer befähigten Person nach TRBS 1203gleichzusetzen (Quelle: MEBEDO GmbH, Koblenz)
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist,
� Wer durch eine Elektrofachkraft
� über die ihr übertragenen Aufgaben
� und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
� unterrichtet und ggf. angelernt
� sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und
� Schutzmaßnahmen unterrichtet wurde.
Arbeitsverfahren in der Elektrotechnik
1. Arbeiten im spannungsfreien Zustand
2. Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
3. Arbeiten an unter Spannung stehenden
Teilen
5 Sicherheitsregeln Seite 21
BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
(VBG 4) § 6 Arbeiten an aktiven Teilen
(1) An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel darf, abgesehen von den Festlegungen in §8, nicht gearbeitet werden.
(2) Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel muss der spannungsfreien Zustand hergestellt und für
die Dauer der Arbeit sichergestellt werden.(3) ....(4) ....
Die 5 Sicherheitsregeln
5 Sicherheitsregeln Seite 22
Die Fünf Sicherheitsregeln
� Freischalten
� Gegen Wiedereinschalten sichern
� Spannungsfreiheit feststellen� Erden und Kurzschließen
� Benachbarte, unter Spannung stehende Teile
abdecken oder abschranken
Die 5 Sicherheitsregeln
5 Sicherheitsregeln Seite 23
Der Teil der Anlage, an dem gearbeitet werden
soll, muss von allen Einspeisungen
freigeschaltet werden (allseitig und allpolig)
1. Freischalten
Anlagen >1kV: Trennstrecken bzw.
Trennschalter öffnen, sichtbare Trennstrecke
Wichtig !!
Meldung abwarten
1. Regel
5 Sicherheitsregeln Seite 24
Sicherungseinsätze herausnehmen und sicher
verwahren!
Antriebe oder Steuerungen
unwirksam machen!(z.B. durch Vorhängeschloss)
Verbotsschild anbringen!
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
2. Regel
5 Sicherheitsregeln Seite 25
allpolig an Arbeitsstelle bzw. an Ausschaltstelle
nur mit geeigneten Spannungsprüfern
3. Spannungsfreiheit feststellen
3. Regel
5 Sicherheitsregeln Seite 26
Spannungskontrolle an Leitung trotz Freischalten und
Sichern gegen Wiedereinschalten
� Induktion (parallele Leiter) bzw. Influenz
� Verwechslungen von Kabeln und Leitungen
� falsche Leitung freigeschaltet
� unbekannte Überbrückung oder Querverbindung
� leitende Verbindung über Messleitung
� Spannung durch unbekannte Einspeisung
zur 3. Regel
zurück
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5 Sicherheitsregeln Seite 27
Beachte beim Feststellen der Spannungsfreiheit
� geeignete Spannungsprüfer verwenden
- bis 1 kV zweipolige Spannungsprüfer (Multimeter nurzulässig, wenn nach VDE 0680 T5 gebaut)
- über 1 kV einpolige Spannungsprüfer (VDE 0681 T4)� Funktionsprüfung kurz vor Benutzung� Sicherheitsabstand einhalten
� möglich sind auch:� Spannungsprüfsysteme� fest eingebaute Vorrichtungen mit Anzeige,� fest eingebaute Erdungsvorrichtungen,� zwangsgeführte ortveränderliche Geräte zum E.u.K.,
� ferngesteuerte Erdungsschalter mit übertragener Anzeige
zur 3. Regel
zurück
5 Sicherheitsregeln Seite 28
Freileitungen:an Ausschaltstellen und in der Nähe der Arbeitsstelle sichtbar
Trafo:an nächstgelegener Schaltstelle, Ober- und Unterspannungsseite
4. Erden und Kurzschließen
Auch eine Lösung:Kurzschlussbrücke (Eigenbau)Niederspannung:
EVU Bereich vermehrtpraktiziert;Sonstiger Elektrobereich:Leider nicht
4. Regel
5 Sicherheitsregeln Seite 29
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
� Schutz durch Abdeckung� Schutz durch Abstand
(Arbeitsgrenze eindeutig kennzeichnen)
5. Regel
5 Sicherheitsregeln Seite 30
Definition: Arbeiten in der Nähe unter
Spannung stehender Teile
� Schutzabstände nach Tabelle 4 der BGV A3 werdenunterschritten
� Grenze der Gefahrenzone nach Tabelle 2 der BGV A3
kann erreicht werden
� unter Spannung stehendes aktives Teil
� kein vollständiger Schutz gegen direktes Berühren
zur 5. Regel
zurück
5 Sicherheitsregeln Seite 31
Tabelle 2
zurück
5 Sicherheitsregeln Seite 32
Tabelle 3
zurück
5 Sicherheitsregeln Seite 33
Tabelle 4
zurück
5 Sicherheitsregeln Seite 34
Tab. 102.
Tab. 3
Tab. 4
Laien, Bagger, Hebezeuge Markierung, Abschrankung
EF/EUP/Laien unter Aufsicht EF/EUP bei bestimmten Arbeiten Markierung, Abschrankung, feste Abdeckung
EF/EUP,wenn Gefahrenzone nicht erreichbar
Tab. 2
Zulässige Bereiche für „Arbeiten in der Nähe“
zurück
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5 Sicherheitsregeln Seite 35
Tab. 3
Tab. 4 Unter Beaufsichtigung durch eine
- Elektrofachkraft
- Elektrotechnisch unterwiesene Person des Betreibers
Zulässige Bereiche für „Nicht-elektrotechnische Arbeiten“
zurück
weiter
5 Sicherheitsregeln Seite 36
DV
DL
Äußere Oberfläche der isolierenden Schutzeinrichtung
Annäherungszone
Gefahrenzone
Unter Spannung stehendes Teil
Schutz durch isolierende Schutzvorrichtung
zurück
weiter
5 Sicherheitsregeln Seite 37
DV
DL
Äußere Oberfläche der Absperrung
Annäherungszone
Gefahrenzone
Unter Spannung stehendes Teil
Schutz durch Absperrung
5 Sicherheitsregeln Seite 38
Kabel auflegen an einer
Niederspannungsverteilung
Abdecken Niederspannung
5 Sicherheitsregeln Seite 39
Abdecken des unter
Spannung stehenden
Anlagenteils mit einer nach VDE 0681-8 zugelassenen
Einschubplatte
Arbeitsstelle Mittelspannung
5 Sicherheitsregeln Seite 40
siehe
auch
BGI 758
Arbeitsstelle Hochspannung
Was ist Arbeiten unter Spannung
21.07.2014 Seite 41
Wird hier unter Spannung
gearbeitet ?
21.07.2014 Seite 42
Definition AuS
21.07.2014 Seite 43
Bei Arbeiten unter Spannung berühren Personen mit Körperteilen, Werkzeugen,
Ausrüstungen oder Hilfsmitteln blanke unter Spannung stehende Teile oder dringen in die
Gefahrzone ein.
Nach VDE 0105 – 100 (EN 50110)
BGV A3 § 6
21.07.2014 Seite 44
(1) An unter Spannung stehenden aktiven Teilen
elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf,
abgesehen von den Festlegungen in § 8,
nicht gearbeitet werden.
(2)
(3)
(4)
BGV A3 § 8
21.07.2014 Seite 45
Von den Forderungen der §§ 6 und 7 darf abgewichen werden, wenn:
1. durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch
Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist,
oder
2. aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt werden kann soweit dabei
-
-
Risikoabschätzung
21.07.2014 Seite 46
Gefährdungen:
Lichtbogenbildung
Körperdurchströmung
Risiko !
Arbeitsverfahren nach DIN VDE 0105 -100
21.07.2014 Seite 47
Arbeiten mit Abstand
Arbeiten mit Isolierhandschuhen
Arbeiten auf Potential
Arbeiten unter Spannung müssen nach national erprobten Verfahren durchgeführt werden
21.07.2014 Seite 48
21.07.2014 Seite 49
Arbeiten auf Potential
21.07.2014 Seite 51
Arbeiten auf Potential
werden im Bereich von
Hochspannungsanlagen
mit Spannungen > 110 kV
durchgeführt.
(z.B. Frankreich, Kanada, USA)
Organisatorische Maßnahmen
21.07.2014 Seite 52
Der Unternehmer muß ...
Zwingende Gründe klären
Schulung organisieren
Verantwortliche Person bestimmen
Ausrüstung bereitstellen
Verantwortliche Elektrofachkraft
21.07.2014 Seite 53
Entscheidung im Einzelfall
Auswahl geeigneter Elektrofachkräfte
Arbeitsanweisung für AuS erstellen
Überwachung der Arbeiten
Aufgaben :
Elektrofachkraft für AuS
21.07.2014 Seite 54
Entscheidung vor Ort ob AuS
Einhaltung der Arbeitsanweisung
Prüfung und Pflege der Ausrüstung
Fachgerechte Ausführung der AuS
Ausbildung zum AuS
21.07.2014 Seite 55
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Regelmäßige Auffrischung/Wiederholung
Nachweis durch Bescheinigung
Voraussetzung:
Elektrofachkraft mit 2 Jahren Berufserfahrung (spannungsfrei)
Was ist zu prüfen?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittelmüssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:• Vor der Inbetriebnahme,• Vor der Wiederinbetriebnahme,• In festgelegten Zeitabständen.
Prüfungen umfassen:• Sichtprüfung auf äußerliche erkennbare Mängel,• Kontrolle der elektrischen Verbindungen,• Prüfung der Schutzmaßnahmen,• Prüfung der Isolationswiderstände,• Funktionsprüfung.
§ 5 BGV A3 (ehem. VBG 4)Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
Prüfgrundsätze
Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Gewährleistung der Betriebssicherheit umfasst in der Regel drei Schritte:
Besichtigen
Erproben
Prüfen (und Messen)
Die Ergebnisse sind immer z.B. durch ein Prüfprotokoll zu dokumentieren.
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
Prüforganisation
Zur Prüforganisation gehören:
Festlegung der zu prüfenden elektrischen Betriebsmittel(Arbeitsmittel, Verbraucher)
Festlegung der Fristen für die Wiederholungsprüfung
Benennung der befähigten Personen(Anforderungsprofil)
Mess- und Prüfgeräte
Normen und Regelwerke
Prüftechnologie, die definiert, was zu prüfen ist
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
Fristen für die Wiederholungsprüfung – Grundsätze
Der Betreiber muss die Sicherheitder elektrischen Betriebsmittel (Arbeitsmittel) über die gesamte Nutzungsdauer gewährleisten.
Der Betreiber muss deshalb Festlegungen treffen zur:• Frist für die Wiederholungsprüfung• Befähigung der prüfenden Person
Die Prüforganisation regelt die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln.
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
Mängelstatistik
Eine Mängelstatistik ist die Grundlage für die:
Festlegung der Fristen für die Wiederholungsprüfung
Verringerung von Verlusten durch die nicht sachgerechte• Auswahl,• Verwendung oder• nicht bestimmungsgemäße
Benutzung von Betriebsmitteln oder Anlagen
Schulung der Beschäftigten
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten
DIN VDE 0701-0702:2008-06
Sichtprüfung
nur Messgeräte benutzen, die regelmäßig geprüft und kalibriertsind
Funktionsprüfung
Nachweis der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und -einrichtungen(sofern technisch möglich)
Prüfung der Aufschriften
Messung des Isolationswiderstands (sofern technisch möglich)
Prüfung des Schutzleiters (nur für Geräte mit Schutzleitern)
Messung bestimmter elektrischer Werte(sofern technisch möglich oder notwendig, wie z.B. Schutzleiterstrom, Berührungsstrom)
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
Sichtprüfung an elektrischen Geräten (1)
DIN VDE 0701-0702:2008-06
Schäden an der Anschlussleitung
Schäden an Isolierungen
Anzeichen unzulässiger Eingriffe oder Veränderungen
Schäden am Gehäuse und den Schutzabdeckungen
Zustand der Befestigungen, Leitungshalterung
Anzeichen einer Überlastung oder einer unsachgemäßen Anwendung
Mängel an Zugentlastung der Anschlussleitung
Zustand des Netzsteckers, der Anschlussklemmen und -adern
bestimmungsgemäße Auswahl und Anwendung von Leitungen und Steckern
Mängel am Biegeschutz
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
Sichtprüfung an elektrischen Geräten (2)
DIN VDE 0701-0702:2008-06
die Sicherheit unzulässig beeinträchtigende Verschmutzung, Korrosion oder Alterung
Verschmutzung, Verstopfung von der Kühlung dienenden Öffnungen
Lesbarkeit aller der Sicherheit dienenden Aufschriften oder Symbole, der Bemessungsdaten und Stellanzeigen
Dichtigkeit von Behältern für Wasser, Luft oder andere Medien, Zustand von Überdruckventilen
Zustand von Luftfiltern
Bedienbarkeit von Schaltern, Steuereinrichtungen, Einstellvorrichtungen usw.
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
Auswertung und Beurteilung
DIN VDE 0701-0702:2008-06
Wiederholungsprüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Prüfungen bestanden sind.fehlerhafte Geräte aussondern, diese • deutlich kennzeichnen oder • in geeigneter Weise gegen unbeabsichtigteInbetriebnahme sichern
Empfehlung:
Festlegung der Fristen für die Wiederholungsprüfung
Erstellen eines Prüfprotokolls mit Bestätigung, z.B. „geprüft nach DIN VDE 0701-0702“
Anbringen der Prüfmarke nur bei bestandener Wiederholungsprüfung
Erstellen einer Mängelstatistik
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPrüfungen
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