verhandlungsschrift feb 2013
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1
MARKTGEMEINDEAMT SCHARDENBERG
4784 Schardenberg, Schärdinger Straße 4 Tel.: 07713/7055 Fax.: 7055-8 office@schardenberg.at www.schardenberg.at
Wahl – 201 – 2012
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die Sitzung der Mitglieder des Gemeinderates am D o n n e r s t a g ,
07. Februar 2013.
Anwesende:
1. Bürgermeister Josef Schachner, als Vorsitzender, ÖVP
2. Vizebürgermeister Rosa Hofmann, ÖVP
3. Gemeinderatsmitglied Alois Kislinger, ÖVP
4. Gemeinderatsmitglied Josef Fasching, ÖVP
5. Gemeinderatsmitglied Gerhard Kosch, ÖVP
6. Gemeinderatsmitglied Roswitha Hell, ÖVP
7. Gemeinderatsmitglied Josef Hamedinger, ÖVP
8. Gemeinderatsmitglied Johann Knonbauer, ÖVP
9. Gemeinderatsmitglied Michael Weitzhofer, ÖVP
10. Gemeinderatsmitglied Franz Wallner, ÖVP
11. Gemeinderatsmitglied Andrea Kasbauer, ÖVP
12. Gemeinderatsmitglied Josef Dullinger, ÖVP
13. Gemeinderatsmitglied Barbara Ketteler, ÖVP
14. Gemeinderatsmitglied Helmut Mager, SPÖ
15. Gemeinderatsmitglied Andreas Wiesner, SPÖ
16. Gemeinderatsmitglied Josef Bauer, FPÖ
17. Gemeinderatsmitglied Markus Kasbauer, FPÖ
18. Ersatzmitglied Johann Mayrhofer, ÖVP,
19. Ersatzmitglied Katharina Haas, ÖVP
20. Ersatzmitglied Walter Haas, ÖVP
21. Ersatzmitglied Andreas Knunbauer, ÖVP
22. Ersatzmitglied Franz Eggertsberger, SPÖ
23. Ersatzmitglied Georg Brummer, SPÖ
24. Ersatzmitglied Andrea Leitner, FPÖ
25. Ersatzmitglied Ludwig Drexler, FPÖ.
Entschuldigt:
Gemeinderatsmitglied Gertrude Glas, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Matthias Grünberger, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Stefan Bachmair, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Christine Pfeil, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Günther Eymannsberger, entschuldigt,
2
Gemeinderatsmitglied Manfred Eymannsberger, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Stefan Engertsberger, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Georg Engetsberger, entschuldigt.
Beginn: 20.00 Uhr
Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;
b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 0ö. Gem0.) enthalten ist und
die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich
am 29. Jänner 2013 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
c) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13. Dezember 2012 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,
während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis
zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können;
e) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Sodann bestimmt er GB Johann Scharnböck zum Schriftführer dieser Sitzung und weist
darauf hin, dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und
Einwendungen bis Sitzungsschluss eingebracht werden können.
TAGESORDNUNG und BESCHLÜSSE
Punkt 1.
Voranschlag für das Finanzjahr 2013
a) Kassenkredit
Der Bürgermeister führt aus, dass alljährlich der Kassenkredit beschlossen werden muss, der
nach einer Gesetzesnovellierung nun höchstens ¼ der Einnahmen des ordentlichen
Gemeindevoranschlages betragen darf und heuer € 832.500,00 ausmacht. Gegenüber den
Vorjahren hat sich insofern eine Änderung ergeben, als der Rahmen früher 1/6 der Einnahmen
ausmachte. Die Raiffeisenbank Region Schärding hat ein Angebot erstellt und einen
Vertragsentwurf darüber vorgelegt, den der Bürgermeister vollinhaltlich vorbringt.
3
Basis 3-Monats-Satz-Euribor + 1,15 %-Punkte Aufschlag, auf volle 0,125 %-Punkte
kaufmännisch gerundet und der Zinsfuß macht derzeit 1,375 % p.A. aus. Die Raiffeisenbank
Region Schärding bietet diese Konditionen für alle Bezirksgemeinden gleich an.
Wie im Vorjahr kommt man auch heuer zum Ergebnis, den Kassenkredit bei der
kontoführenden Bank Raiffeisenbank Region Schärding aus Zweckmäßigkeitsgründen zu
nehmen.
Der Aufschlag hat sich gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich erhöht, umgekehrt ist aber der
3-Monats-Euribor stark gefallen, sodass unter dem Strich gegenüber dem Vorjahr sogar ein
günstigerer Kassenkredit in Anspruch genommen werden kann. Der Bürgermeister stellt fest,
dass der Kontostand erfreulicherweise im positiven Bereich liegt und heuer erwartet werden
darf, dass der Kassenkredit nicht sehr stark beansprucht werden wird.
Der Bürgermeister verliest die vorliegende Darlehensurkunde vollinhaltlich und stellt den
Antrag, den Höchstbetrag des Kassenkredites für 2013 mit € 832.500,00 festzusetzen und
bei der Kreditgeberin Raiffeisenbank Region Schärding aufzunehmen mit einem
Zinsfuß von 1,375 % p.a. zum Tage der Beschlussfassung, kontokorrentmäßig mit
vierteljährlicher Anpassung, entsprechend der Entwicklung 3-Monats-Satz-Euribor +
1,15 %-Punkte Aufschlag, kaufmännisch gerundet auf volle 0,125 %-Punkte,
Überziehungszinsen 1,2 % p.a., Kontoführungsentgelt pro Abschlusstermin € 21,56, ab
01.04.2013 € 22,17.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
b) Dienstpostenplan
Der Bürgermeister berichtet, dass gegenüber dem genehmigten Dienstpostenplan keine
Änderungen zu erwarten sind, die Personalaufstockung durch den Betrieb der Krabbelstube
wurde ja bereits aufsichtsbehördlich genehmigt.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den von ihm vollinhaltlich verlesenen
Dienstpostenplan wie folgt zu genehmigen:
Bewertung
neu
Bewertung
alt
Name Geb.Datum Verwendung B/VB Einstufung B-
Ausmaß
Bedienstete der allgem. Verwaltung
1,00 GD 10 B II-VII Scharnböck
Johann
28.09.1954 Amtsleiter B B/VII/6 100
2,00 GD 16 C I-V Lechner
Leopold
10.02.1957 Qual.
Sachbearbeiter
B C/V/8 100
C I-V Dirmhirn
Andrea
29.08.1971 Qual.
Sachbearbeiter
B C/IV/6 dzt. 50
%
0,75 GD 18 VB I/c Kosch Margit 09.02.1964 Sachbearbeiter VB c/22 75
2,75 GD 17 VB I/d Bachmair Josef 04.08.1972 Sachbearbeiter VB GD 17/9 100
VB I/d Neissl Georg 19.09.1970 Sachbearbeiter VB GD 17/9 100
VB I/d Schwarz
Ursula
25.06.1968 Sachbearbeiter VB GD 17/11 75
4
Bedienstete
des handw.
Dienstes
1,00 GD 19
+ 75 %
GHZ
VB II p 2 Mayer Gerhard 02.03.1966 Facharbeiter VB GD 19/6 100
3,00 GD 19
+ 75 %
GHZ
VB II p 3 Weitzhofer
Markus
31.10.1961 Facharbeiter VB p 2/20 100
VB II p 3 Kosch Helmut 07.09.1965 Facharbeiter VB p 2/14 100
VB II p 3 Scherrer
August
31.03.1963 Facharbeiter VB p 2/14 100
1,22 GD 23 VB II p 4 Mayr-
Steffeldemel
Sabine
07.02.1963 Angelernte
Arbeiterin
VB p 4/18 53
VB II p 4 Kasbauer Berta 19.10.1962 Angelernte
Arbeiterin
VB p
4/19+75%p3
69
3,74 GD 25 VB II p 5 Bauer
Waltraud
08.05.1957 Reinigungskraft VB GD 25/3 62,50
VB II p 5 Böhm Renate 30.07.1969 Reinigungskraft VB GD 25/3 65
VB II p 5 Engertsberger
Helene
13.08.1964 Reinigungskraft VB GD 25/3 62,5
VB II p 5 Scherrer
Elfriede
13.04.1959 Reinigungskraft VB p 5/9 52,75
VB II p 5 Schönböck
Ernestine
02.05.1959 Reinigungskraft VB GD 25/3 56,25
VB II p 5 Glas Gertrude 08.08.1969 Reinigungskraft VB GD 25/4 75
Bedienstete Krabbelstube
1,15 I L/12b1 Scherrer Ingrid 28.03.1977 Kindergarten-
Pädagogin
VB I2b1/3 82,50
1 L/12b1 Scharnböck
Christine
23.04.1968 Kindergarten-
Pädagogin
VB I2b1/3 32,50
0,813 GD
22.3
VB I/d Mayrhofer
Eveline
01.03.1975 Kindergarten-
Helferin
VB GD 22/3 81,25
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
5
c) Freiwillige Leistungen
Auch hier berichtet der Bürgermeister, dass gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen
vorgesehen sind und verliest die Aufstellung der Freiwilligen Zuwendungen 2013
vollinhaltlich. Lediglich bei der haushaltsrechtlichen Post wurden manche Beträge
angeglichen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Freiwilligen Zuwendungen 2013 wie folgt zu
beschließen:
T e x t Betrag
Förderung der Betriebsgemeinschaft
(1/094/729)
600,00
Freiwillige Feuerwehr - Teilnahme an
Kursen (1/163/729)
Kosten des Grundlehrganges und Kosten des
Funklehrganges werden zur Gänze von der
Gemeinde übernommen
Teilnahme am Landeswettbewerb
je Kurtsteilnehmer € 20,00
€ 10,- pro Teilnehmer
2.000,00
Zuwendung für Schullandwochen,
Schulschwimm- und Schulschikurse und
Jungmusiker-Seminarwoche (1/232/768)
€ 15,00 (Veranstaltungsdauer bis 3 Tage )
€ 25,00 (Veranstaltungsdauer ab 3 Tagen)
€ 36,00 für Sprachwochen im Ausland
€ 10,00 pro Kind für Schwimmkurse im
Hallenbad im Rahmen des Turnunter-
richtes
€ 22,00 pro Teilnehmer bei der
Jungmusiker-Seminarwoche
3.000,00
Zuwendung FC Asing 220,00
Zuwendung ESV Mayrhof 220,00
Zuschuss an die Pfarrbücherei (1/273/757) 500,00
Subvention an die Trachtenmusikkapelle
(1/322/757)
3.650,00
Zuwendung an den Fotoclub (1/351/757) 220,00
Zuwendung an die Landjugend (1/742/7571) 220,00
Zuwendung an den Heimat- und
Trachtenverein (1/369/7572)
365,00
Zuwendung an den Siedlerverein
(1/369/7573)
220,00
Zuwendung an den Zimmererverein
(1/369/7574)
220,00
Zuwendung an die Goldhaubengruppe
(1/369/7575)
220,00
Altentag (1/419/729) 2.600,00
6
Zuwendung an den Kameradschaftsbund
(1/429/757)
220,00
Caritative Spenden (Sternsinger, SOS-
Kinderdorf) (1/429/7571)
300,00
Zuwendung an Gemeindebürger über 80
Jahre (1/429/768)
€ 25,00 pro Person
1.900,00
Spareinlagen für Kleinkinder (1/439/768) € 30,00 pro Kleinkind 900,00
Bekleidungsbeihilfe für Gemeindearbeiter
(1/617/541)
€ 200,00 je Gemeindearbeiter 800,00
Zuwendung an den Imkerverein (1/742/757) 220,00
Badekartenzuschuss (1/831/778) 1.300,00
Zuwendung für den Ankauf von
Kompostern
Zuwendung für Solaranlagen
Zuwendung für die Errichtung von
Kleinkläranlagen
Zuwendung für den Einbau von Pellets-,
Hackschnitzel- und Stückgut-Heizanlagen,
Erdwärme;
Zuwendung für Fernwärmeanschluss bei
Nahwärmegenossenschaft
(1/522/778)
30 % der Anschaffungskosten,
höchstens jedoch € 58,00
20 % der Landesförderung,
höchstens jedoch € 440,00
10 % der Kosten, höchstens jedoch
€ 370,00 je Haus
20 % der Landesförderung,
höchstens jedoch € 440,00
20 % der Landesförderung,
höchstens jedoch € 440,00
5.000,00
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
d) Voranschlag – Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass am 29. Jänner 2013 eine Finanzausschuss-Sitzung
stattgefunden hat, in der der Voranschlag vollinhaltlich durchbesprochen wurde. Es liegt
jedem Gemeinderatsmitglied ein Entwurf vor.
Erfreulicherweise konnte der Voranschlag 2013 ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je € 3,330.000,00 erstellt werden. Mitverantwortlich für den Haushaltsausgleich
ist die Jahresabrechnung 2012 des Pfarrcaritaskindergartens Schardenberg mit einem Abgang
von knapp € 15.000,00, der im Vergleich zum Jahre 2011 mit € 71.000,00 deutlich geringer
ausfällt. Für nächstes Jahr kann mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit so einem
günstigen Fehlbetrag gerechnet werden, da die Zuschussleistungen bedingt durch die
Minderung der Gruppenanzahl von vier auf drei aufgerollt werden.
Einnahmenseitig dürfen höhere Ertragsanteile erwartet werden, auch die Kommunalsteuer hat
sich gut entwickelt und ausgabenseitig haben sich die SHV- und Krankenanstaltenbeiträge
stabilisiert.
Bei den Ausgaben machen sich die Aufwendungen für die Krabbelstube bemerkbar.
7
€ 14.000,00 konnten im ordentlichen Haushalt für die Erneuerung der EDV-Anlage der
Hauptschule untergebracht werden.
Kanal- und Wasseranschlussgebühren in Höhe von € 88.000,00 wurden als Zuführung an den
außerordentlichen Haushalt veranschlagt.
Der Schuldenstand wird sich von € 4.184.200,00 zu Beginn des Haushaltsjahres auf
€ 5,058.900,00 erhöhen, wobei der wesentliche Grund in der Darlehensaufnahme für die
Abwasserbeseitigungsanlage Kubingerfeld zu sehen ist.
Die Landesdarlehen werden sich ebenfalls erhöhen, sie belasten die Gemeinde allerdings in
keiner Weise. Die 20,6 % -ige Abschreibung ist berücksichtigt.
Die Rücklage für den Bürgermeisterrentenfonds vermindert sich von € 97.000,00 auf
€ 70.000,00 und soll in 5 Jahresraten zur Gänze aufgelöst sein.
Aus dem Verkauf der Volksschule Achleiten sind rd. € 250.000,00 als Rücklage veranschlagt,
die vorerst einmal für die Sanierung der Hauptschule vorgesehen sind.
Der außerordentliche Haushalt weist bei Einnahmen von € 2,732.400,00 und Ausgaben mit €
2,791.400,00 einen Fehlbetrag in Höhe von € 59.00,00 auf. Dieser Abgang betrifft die
Wasserversorgungsanlage BA 05 Kubingerfeld, weil die Anschlussgebühren erst sukzessive
eingenommen werden.
Johann Knonbauer fragt an, wie es mit der Abgangsdeckung 2012 aussehen wird?
Dazu der Bürgermeister, dass mit einem Fehlbetrag lt. Rechnungsabschluss 2012 in Höhe von
€ 30.000,00 gerechnet wird – im Voranschlag waren noch € 115.000,00 veranschlagt und der
Haushaltsausgleich in anerkannter Höhe übernommen wird.
2013 ist der Voranschlag zwar ausgeglichen, aber dennoch könnte sich im
Rechnungsabschluss ein Abgang ergeben, der dann wieder eine Kostenübernahme zur Folge
haben wird, obgleich momentan Diskussionen laufen, diesbezüglich die ganze
Abgangsdeckung auf andere Füße zu stellen.
Josef Bauer spricht das Benchmark der Gemeinden an und Ziel sollte es sein, dass gut
wirtschaftende Gemeinden nicht benachteiligt werden.
Markus Kasbauer bezieht sich auf die Finanzausschuss-Sitzung in der der Voranschlag
eingehend diskutiert wurde und hält es für richtig, den Haushaltsausgleich herbeigeführt zu
haben, um so keine Einschränkung bei der € 5.000,00–Investitionen-Regelung mehr zu haben.
Josef Hamedinger hält es grundsätzlich für vernünftig, auf einen Haushaltsausgleich
hinzuarbeiten.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, den ordentlichen Voranschlag für das Finanzjahr
2013 wie folgt zu beschließen:
EINNAHMEN
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 69.200,00
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.800,00
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 208.600,00
3 Kunst, Kultur und Kultus 100,00
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 0,00
5 Gesundheit 31.900,00
8
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 159.300,00
7 Wirtschaftsförderung 100,00
8 Dienstleistungen 697.000,00
9 Finanzwirtschaft 2,162.000,00
S U M M E € 3,330.000,00
AUSGABEN
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 691.800,00
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 19.300,00
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 482.300,00
3 Kunst, Kultur und Kultus 18.700,00
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 470.100,00
5 Gesundheit 457.700,00
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 339.300,00
7 Wirtschaftsförderung 10.300,00
8 Dienstleistungen 653.500,00
9 Finanzwirtschaft 187.000,00
S U M M E € 3,330.000,00
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Anschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den außerordentlichen Voranschlag für
das Finanzjahr 2013 wie folgt zu beschließen:
EINNAHMEN
1 Gemeindeamtsneubau 700.000,00
850 Wasserversorgung BA II und Kubing 386.500,00
6123 Straßenbauvorhaben 2005 – 2009 20.000,00
8502 Wasserversorgung – BA III 45.000,00
16300 Löschwasserbeh. Hamberg 20.000,00
84050 Kubing-Mesner-Bonauer-Gründe 360.000,00
240000 Kindergarten – Fenstertausch 23.500,00
240100 Kindergarten – Krabbelstube 27.100,00
52300 Lärmbekämpfung Schutzwand Ingling 123.900,00
850400 WA-BA V-Kubingerfeld 171.000,00
851400 AWB – BA VII Kubingerfeld 800.000,00
851500 BA VIII-WA-KAN-LIS 55.400,00
SUMME 2,732.400,00
(VA 2012 1,588.500,00)
AUSGABEN
1
Gemeindeamtsneubau
700.000,00
850 Wasserversorgung BA II und Kubing 386.500,00
6123 Straßenbauvorhaben 2005 – 2009 20.000,00
9
8502 Wasserversorgung- BA III 45.000,00
163000 Löschwasserbehälter Hamberg 20.000,00
84050 Kubing-Mesner-Bonauer-Gründe 360.000,00
240000 Kindergarten – Fenstertausch 23.500,00
240100 Kindergarten – Krabbelstube 27.100,00
52300 Lärmbekämpfung Schutzwand Ingling 123.900,00
850400 WA – BA V – Kubingerfeld 230.000,00
851400 AWB – BA VII – Kubingerfeld 800.000,00
851500 BA VIII-WA-KAN-LIS 55.400,00
S U M M E 2,791.400,00
(VA 2012 1,612.000,00)
Sollfehlbetrag € 59.000,00
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 2.
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2013 - 2016
Ein markantes Merkmal stellt die Freie Budgetspitze dar, die sich gegenüber den Vorjahren
zwar deutlich erholt darstellt, obgleich sie noch im Minusbereich liegt: 2013 - € 35.500,00,
2014 - € 65.300,00, 2015 - € 111.400,00 und 2016 - € 124.000,00. Der Bürgermeister weiß,
dass derartige Prognosen oft von verschiedenen Umständen stark abhängig sind, erkennt aber
die Tatsache, dass der negative Trend zumindest gestoppt ist.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, den von ihm vollinhaltlich vorgetragenen
Mittelfristigen Finanzplan 2013 – 2016 mit den Freien Budgetspitzen 2013 - € 35.500,00,
2014 - € 65.300,00, 2015 - € 111.400,00 und 2016 - € 124.000,00 zu beschließen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
10
Punkt 3.
Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde
Schardenberg & Co KG – Genehmigungen
a) Voranschlag 2013
Der Geschäftsführer der KG Johann Scharnböck bringt den ordentlichen Voranschlag
vollinhaltlich vor und der Bürgermeister stellt den Antrag, den ordentlichen Voranschlag
2013 von Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Schardenberg & Co
KG wie folgt zu genehmigen:
EINNAHMEN
0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung € 42.900,00
Summe Einnahmen € 42.900,00
AUSGABEN
0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung € 42.900,00
Summe Ausgaben € 42.900,00
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Anschließend bringt er den außerordentlichen Voranschlag vollinhaltlich vor und erklärt, dass
der Fehlbetrag in Höhe von € 114.900,00 ein buchhalterischer ist, davon noch die Afa in
Höhe von € 27.000,00 abzuziehen ist, weiters noch ein Liquiditätszuschuss in Höhe von
€ 12.400,00 zu berücksichtigen ist, weiters der Kontostand + € 71.400,00 beträgt und vom
Finanzamt eine Vorsteuer in Höhe von € 2.000,00 zu erwarten ist, sodass der abzudeckende
Betrag € 26.900,00 tatsächlich ausmacht.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den außerordentlichen Voranschlag für das
Finanzjahr 2013 von Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde
Schardenberg & Co KG wie folgt zu genehmigen:
EINNAHMEN
10000 Gemeindeamt-Neubau (BZ-Mittel) € 700.000,00
90000 Liquiditätszuschuss Gemeinde € 18.000,00
Summe Einnahmen € 718.000,00
11
AUSGABEN
10000 Gemeindeamt-Neubau € 95.000,00
90000 Zwischenfinanzierung € 700.000,00
91400 Beteiligungen und Kapitalkonten (Verlust OH) € 37.900,00
Summe Ausgaben € 832.900,00
Fehlbetrag € 114.900,00
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
b) Mittelfristiger Finanzplan 2013 – 2015
Der Schriftführer bringt den Mittelfristigen Finanzplan 2013 – 2015 vollinhaltlich vor.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Mittelfristigen Finanzplan 2013 – 2015 von VFI
der Gemeinde Schardenberg & Co KG wie folgt zu genehmigen:
Kostenbereiche
Ausgaben 2013 2014 2015
Darlehensrück-
zahlung
700.000,00
AfA
27.000,00 27.000,00 27.000,00
Lfd.Betrieb KG
8.300,00 2.400,00 2.400,00
Planung u.
Bauleitung
43.000,00
Baumeister- und
Professionisten
52.000,00
Zinsen für
Finanzschulden
7.500,00
Ausgaben
837.800,00
29.400,00
29.400,00
Einnahmen
Liquiditätszuschuss
d. Gemeinde
BZ-Gde an VFI
18.000,00
700.000,00
10.900,00
700.000,00
10.800,00
Abschluss
31.12.2014
Miete/Betriebsk. 4.900,00 5.000,00 5.000,00
AfA 27.000,00 27.000,00 27.000,00
Einnahmen
749.900,00
42.900,00
42.800,00
Ausgaben/Einnahmen -87.900,00 +13.500,00 +13.400,00
Diff. Zuschuss lfd. +12.400,00
12
Jahr - Vorjahr Zwischensumme 100.300,00
Kontokorrent Haben 71.400,00
Ust – Finanzamt 2.000,00
-26.900,00 +13.500,00 +13.400,00
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 4.
Pfarrcaritas-Kindergarten Schardenberg – Kenntnisnahme der
Jahresrechnung 2012 und Abgangsdeckung
Anhand einer Overheadfolie zeigt der Bürgermeister die Jahresrechnung 2012 und greift
markante Zahlen heraus, wie z.B. bei den Einnahmen den Landesbeitrag 2012 mit €
197.000,00 - im Vergleich 2011 € 131.000,00 und dies daher rührt, dass 2011 drei
Kindergartengruppen eingerichtet waren, 2012 dagegen vier Gruppen. Drei Monate des
Jahres 2011 gab es schon vier Gruppen, der Landesbeitrag dafür wurde aber erst 2012
ausbezahlt.
Im heurigen Jahr ist damit zu rechnen, dass ab Herbst wieder nur drei Gruppen eingerichtet
werden, die Förderung aber für die 4-gruppige Höhe heranzuziehen ist und somit 2014 mit
einer Aufrollung zu rechnen ist mit der Folge, dass der Abgang sich wieder in den gewohnten
Höhen einpendeln wird.
Kindergartenleiterin Vizebgm. Rosa Hofmann erklärt den Abrechnungsmodus bzw. die
Voraussetzungen für den Landesbeitrag und erwähnt, dass es eine pauschale
Gruppenförderung gibt.
Gerhard Kosch möchte wissen, ob die Krabbelstube im Kindergarten integriert ist?
Dies verneint der Bürgermeister, nur im Gemeindehaushalt sind beide Einrichtungen gesamt
dargestellt.
Markus Kasbauer konstatiert, dass man 2014 wieder mit einem Abgang in der bisherigen
gewohnten Höhe zuzüglich Aufwendungen für die Krabbelstube wird rechnen müssen.
Helmut Mager stellt fest, dass Kinderbetreuung Geld kostet, der politische Wille dafür auch
vorhanden ist und bei uns in Schardenberg die Kosten noch überschaubar sind.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, die Jahresrechnung 2012 des Pfarrcaritas-
Kindergartens Schardenberg mit Einnahmen von € 226.622,55 und Ausgaben in Höhe
von € 241.538,29 zur Kenntnis zu nehmen und den Abgang in Höhe von € 14.915,74
abzudecken.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
13
Punkt 5.
Baugrundstücksangelegenheiten
Verkauf von Bauparzellen (Kubingerfeld) – Genehmigung der
Kaufverträge
Der Bürgermeister erinnert daran, dass in der letzten Gemeinderatssitzung 6 Bauparzellen
zum Kauf reserviert wurden und heute 4 Kaufverträge zur Beschlussfassung vorliegen.
Herr Ludwig Kühner hat sein Kaufinteresse zurückgezogen (Reservierung der Parzelle E) und
bei Johann Hackl / Jennifer Karl schiebt sich der Vertragsabschluss insofern hinaus als die
Umwidmung dieses Bereiches noch im Gange ist und folglich der fertige Geometerplan noch
ausständig ist (Reservierung für Parzelle Nr. 32).
Der Bürgermeister verliest die vorliegenden Kaufverträge von
Jürgen Sälzer, geb. 15.01.1971, D-94078 Freyung, Königsfeld 11 für Parzelle 207/9 mit 989
m² á € 37,00 / m², Gesamtkaufpreis € 36.593,00;
Kai Müller, geb. 09.06.1979, D-94113 Tiefenbach, Schloßbergweg 9 und Manuela
Mayrhofer, geb. 09.10.1975, D-94113 Tiefenbach, Schloßbergweg 9 für Parzelle 207/5 im
Gesamtausmaß von 1000 m² á € 37,00 / m² , Gesamtkaufpreis € 37.000,00;
Stefan Penzinger, geb. 16.03.1985, Schafberg 4, 4783 Wernstein am Inn und Carina Gabor,
geb. 10.05.1989, Schafberg 4, 4783 Wernstein am Inn für Parzelle 207/12 im Ausmaß von
1000 m² á € 37,00 / m², Gesamtkaufpreis € 37.000,00;
Mag. Gerhard Osterkorn, geb. 10.05. 1983, Hittmairstraße 9, 4020 Linz und Mag. Andrea
Wallner, geb. 27.11.1983, Hittmairstraße 9, 4020 Linz für Parzelle 207/17 im Gesamtausmaß
von 1000 m² á € 37,00 / m², Gesamtkaufpreis € 37.000,00
vollinhaltlich und stellt den Antrag, diese Kaufverträge zu genehmigen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
14
Punkt 6.
Grundtransaktion in der Krennbauer-Siedlung zwischen
Marktgemeinde Schardenberg und MMag. Stefan Krennbauer; –
Genehmigung der Vermessungsurkunde SVM Krennbauer;
Anhand einer Overheadfolie zeigt der Bürgermeister die Vermessungsurkunde von Geometer
Schachinger, GZ 10859 a vom 19.11.2012 und erläutert, das der in Wirklichkeit rd. 3 m breite
asphaltierte Weg nur zum Teil öffentliches Gut, zum anderen Teil im Besitz von Stefan
Krennbauer ist und dies bereinigt werden soll. Auslöser für diese Grundtransaktion ist das
Bauvorhaben der Familie Haydn, die ein Nebengebäude erweitern möchte. Die Familie
Haydn hat dort eine Garage an der Grundgrenze in einer Länge von 10 m und diese Garage
soll auf 15 m verlängert werden. Dies ist nur möglich, wenn es sich beim Anrainer des
Grundstückes um öffentliches Gut handelt.
30 m² würden laut Geometerplan kostenlos an das öffentliche Gut abgetreten werden.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, entsprechend der Vermessungsurkunde von
Geometer Schachinger, Ziviltechniker GmbH, Schärding, vom 19.11.2012, GZ 10859a,
diese Grundtransaktion zwischen MMag. Stefan Krennbauer und Marktgemeinde
Schardenberg durchzuführen – 30 m² kostenloses Grundabtreten an das öffentliche Gut
von MMag. Krennbauer.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 7.
Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 34 a, Marktgemeinde
Schardenberg – Restfläche Kubingerfeld; – Beschlussfassung;
Der Bürgermeister legt eine Overheadfolie auf und erklärt, dass es sich bei den
gegenständlichen Flächen um die von den Ehegatten Josef und Franziska Haas bzw. Matthias
und August Maier angekaufte Gründe handelt und die Einleitung des Flächenwidmungsplan-
Änderungsverfahrens am 6. September 2012 beschlossen wurde.
Die Stellungnahmen sind nun eingelangt und der Bürgermeister verliest sie vollinhaltlich.
Energie AG vom 16.10.2012 – kein Einwand;
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abtlg. Straßenerhaltung
und Betrieb vom 24.10.2012 – es besteht kein Einwand, da festliegende Planungen des
Landes nicht betroffen sind. Über eine neu zu errichtende Zufahrt kann die Verkehrsauf-
schließung erfolgen, ein weiterer zusätzlicher direkter Anschluss an die Landesstraße wird
aber keinesfalls gestattet.
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Sollte es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft erfordern, sind zur Ausschaltung von
Behinderungen vom Antragsteller die erforderlichen Maßnahmen wie z.B. die Errichtung
einer Linksabbiegespur vorzusehen. Der Landesstraßenverwaltung dürfen auch keine Kosten
hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen.
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft, Abtlg. Umwelt, Bau-
und Anlagentechnik, Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 23.11.2012
– das geplante Widmungsareal befindet sich innerhalb der Grenzen des ÖEK und schließt
direkt an zum Teil bestehende und im Übrigen noch geplante Siedlungsstrukturen an. Es
bestehen keine Einwände gegen den Änderungsantrag.
Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 28.11.2012 – forstfachliche Stellungnahme – keine
Einwände, jedoch die Forderung, um Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist ein Abstand von
mindestens 30 m, das entspricht ca. einer Baumlänge vom Waldrand zur Widmungsgrenze
einzuhalten.
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche
Entwicklung, Abtlg. Raumordnung vom 17.12.2012 – zum vorgelegten Änderungsantrag
betreffend Wohngebietserweiterung im Bereich Kubing wird seitens der Örtlichen
Raumordnung in Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten fachlichen
Stellungnahmen unter den darin angeführten Bedingungen (Erschließung, Waldabstand etc.)
kein Einwand erhoben. Ein Widerspruch zum ÖEK wird nicht festgestellt.
Der Bürgermeister greift nochmals die forstfachliche Forderung heraus, wonach ein Abstand
von mindestens 30 m einzuhalten ist und wird nochmals in Gesprächen versuchen, diesen
Abstand auf 25 m zu reduzieren, da es sich um Laubwald handelt und dieser Abstand deshalb
ausreichend wäre. Ein Lärmschutzstreifen, zu dem der Ortsplaner rät, ist laut DI Werschnig
nicht Voraussetzung im Flächenwidmungsplanänderungsverfahren, obgleich so ein
Lärmschutzstreifen empfehlenswert wäre.
Der Bürgermeister könnte sich vorstellen, diesen Punkt noch einmal zu überlegen und evtl.
einen Grünstreifen im öffentlichen Gut in einer Breite von 2 - 3 m zu belassen und mit
Bäumen zu bepflanzen.
Für Markus Kasbauer wäre es aufgrund der Parzellengrößen, wie in einem
Geometerplanentwurf dargestellt, möglich, eine Grünfläche zur Straße hin vorzusehen und
evtl. im Verkaufspreis zu berücksichtigen.
Der Bürgermeister glaubt, dass kein Bauwerber sein Haus in Straßennähe errichten wird, da er
keine direkte Ausfahrt hat und über die neu zu errichtende Siedlungsstraße seine Ausfahrt
wird planen müssen.
Auch für ihn gilt es, noch eine differenzierte Grundpreisgestaltung in diesem Bereich zu
überlegen.
Andrea Kasbauer spricht den diskutierten Lärmschutzstreifen an und der Bürgermeister hält
es von Vorteil, eine schlanke Allee vorzusehen - als Abgrenzung, aber auch als Lärmschutz.
Johann Knonbauer fragt an, ob die Gemeinde hinsichtlich Zaunabstände einwirken kann?
Im dortigen Bereich sind sie nicht von Relevanz, da ein Gehsteig vorhanden ist und keine
Sichtbehinderung gegeben ist, so der Bürgermeister, aber natürlich gibt es Bestimmungen im
0ö. Straßengesetz, die es der Straßenverwaltung ermöglicht einzugreifen.
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In diesem Fall handelt es sich um eine Landesstraße, deshalb wäre die Kompetenz bei der
Straßenmeisterei Münzkirchen.
Alois Kislinger glaubt, dass die Häuser doch eher an der Eisenbirner Landesstraße zum
Errichten kommen, um dann gegen Süden bzw. Südwesten die „schöne“ Seite zu haben und
deshalb eine Allee dort gut tun würde.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen, weshalb der Bürgermeister den Antrag stellt,
aufgrund der durchwegs positiven Stellungnahmen das Änderungsverfahren Nr. 4/34 a
betreffend die Umwidmung der Parzellen 338, 339, 337/1, KG Schardenberg, von
Grünland in Bauland / Wohngebiet zu beschließen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 8.
Verkehrsmäßiger Anschluss des Siedlungsgebietes Kubingerfeld
(Edtholz) an die L 515 Eisenbirner Landesstraße; - Genehmigung
des Gestattungsvertrages mit dem Land Oberösterreich
Der Bürgermeister legt eine Overheadfolie auf und berichtet, dass beim Land Oberösterreich
hinsichtlich Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die L 515 Eisenbirner Straße -
neues Siedlungsgebiet in Kubing - angesucht wurde.
Die mündliche Zusage wurde bereits gegeben, es ist aber ein Gestattungsvertrag
abzuschließen, der nun in schriftlicher Form vorliegt.
Der Bürgermeister verliest den Gestattungsvertrag vollinhaltlich und stellt den Antrag, ihn
wie folgt zu beschließen:
GESTATTUNGSVERTRAG
Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die
L 515 Eisenbirner Straße, bei km 19,715 li.i.S.d.Km
abgeschlossen zwischen
1. Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, im
Folgenden kurz als „Straßenverwaltung“ bezeichnet und
2. Marktgemeinde Schardenberg, Schärdinger Straße 4, 4784 Schardenberg, im
Folgenden kurz als „Gemeinde“ bezeichnet,
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wie folgt:
1. Präambel
1.1.Die Gemeinde strebt den Anschluss der Verkehrsfläche einer Gemeindestraße an die L
515 Eisenbirner Straße im Bereich bei km 19,715 li.i.S.d.Km. an. Es handelt sich um
den Anschluss an eine Verkehrsfläche des Landes. Diese Verkehrsfläche wird im
Folgenden als „Landesstraße bezeichnet.
1.2.Die Gemeinde hat am 20.11.2012 schriftlich um Zustimmung der Straßenverwaltung
ersucht. Grundlage für die Zustimmung ist das durch Geometer Schachinger erstellte
Projekt vom 16.08.2012. Die Gemeinde hat die erforderlichen Pläne und
Beschreibungen vorgelegt.
1.3.Gegenstand dieses Vertrages ist die Zustimmung der Straßenverwaltung zur
Herstellung des Anschlusses gemäß § 20 und die Regelung des Ersatzes von
Mehrkosten gemäß § 16 des 0ö. Straßengesetzes 1991.
2. Zustimmung
2.1.Die Straßenverwaltung erteilt hiermit die Zustimmung zur Herstellung des
Anschlusses an die Landesstraße entsprechend der planlichen Darstellung laut Anlage
2.
2.2.Die Zustimmung gilt nur für eine der planlichen Darstellung gemäß Anlage 2
entsprechende Ausführung. Jede Änderung bedarf einer neuerlichen Zustimmung der
Straßenverwaltung. Die Anlage 2 bildet einen integrierenden Bestandteil dieses
Vertrages.
2.3.Die Zustimmung wird unter den in Punkt 3 geregelten Bedingungen und Auflagen
erteilt. Die Ausführung muss den technischen Vorschriften gemäß Anlage 1
entsprechen. Die Anlage 1 bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.
3. Auflagen und Bedingungen
3.1.Die Zustimmung wird erst wirksam, wenn sämtliche zur Herstellung des Anschlusses
der Gemeindestraße nach sonstigen Rechtsvorschriften erforderlichen Bewilligungen
und Genehmigungen, insbesondere allfällige nach der StV0 erforderlichen
Genehmigungen, rechtskräftig erteilt sind.
3.2.Die Zustimmung zur Herstellung des Anschlusses wird unter der auflösenden
Bedingung erteilt, dass der Anschluss bis spätestens 01.09.2014 hergestellt wird.
Wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Anschluss nicht hergestellt ist, verliert die
Zustimmung ihre Wirksamkeit.
3.3.Die Gemeinde hat den Anschluss so herzustellen, dass während der Bauarbeiten der
Bestand der Landesstraße und der Verkehr auf der Landesstraße geringstmöglich
beeinträchtigt werden. Die Gemeinde hat den Anschluss so zu erhalten und zu
betreuen, dass hierdurch weder der Bestand der Landesstraße und der dazugehörenden
Anlagen noch der Verkehr auf der Landesstraße beeinträchtigt wird. Die Gemeinde
hat diesbezüglichen Anordnungen der Straßenverwaltung unverzüglich Folge zu
leisten.
3.4.Die Ausführung der Bauarbeiten hat durch befugte Gewerbetreibende zu erfolgen.
3.5.Vorhandene Grenzzeichen sind vor Beginn der Bauarbeiten im Einvernehmen mit der
Straßenverwaltung in einem Katasterplan festzulegen. Müssen Grenzzeichen im Zuge
der Arbeiten entfernt werden, so muss die Wiederherstellung durch einen Ingenieur-
konsulenten für Vermessungswesen auf Kosten der Gemeinde durchgeführt werden,
dabei ist das Einvernehmen mit der Liegenschaftsverwaltung des Amtes der oö.
Landesregierung (Abtlg. GeoL) herzustellen.
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3.6.Sind Arbeiten jedweder Art in oder an der Landesstraße und den dazugehörigen
Anlagen notwendig, dürfen diese nur nach vorheriger Zustimmung und im
Einvernehmen mit der Straßenverwaltung durchgeführt werden. Bei augenscheinlich
mangelhafter Ausführung von Arbeiten in oder an der Landesstraße oder den
dazugehörigen Anlagen ist die Straßenverwaltung berechtigt, von der Gemeinde eine
gemeinsame Begehung zur Feststellung der Mängel und eine unverzügliche Abhilfe
zu verlangen. Kommt die gemeinsame Begehung aus Gründen, die von der Gemeinde
zu vertreten sind, nicht zustande, so kann die Straßenverwaltung ohne vorherige
Anhörung der Gemeinde die Mängel feststellen und Abhilfe verlangen. Beseitigt die
Gemeinde nicht innerhalb angemessener Frist die von der Straßenverwaltung
angezeigten Mängel, so ist die Straßenverwaltung berechtigt, auf Kosten der
Gemeinde eine Bauaufsicht mit Anordnungsbefugnis zu bestellen. Die
Straßenverwaltung ist weiters berechtigt, auf Kosten der Gemeinde die erforderlichen
Ersatzmaßnahmen durchführen zu lassen. Bei Gefahr im Verzug ist die
Straßenverwaltung auch ohne vorherige Information der Gemeinde berechtigt, die
erforderlichen Maßnahmen auf Kosten der Gemeinde durchführen zu lassen.
3.7.Die Gemeinde übernimmt das Aushubmaterial in ihr alleiniges Eigentum. Die
Gemeinde trifft daher sämtliche in Zusammenhang mit der Trennung und Entsorgung
der bei Arbeiten anfallenden Abfälle (insbesondere Baurestmassen) bestehenden
Pflichten. Die Gemeinde ist weiters in ihrer Eigenschaft als Abfallbesitzer
insbesondere verpflichtet, die Bestimmungen des AWG, des
Altlastensanierungsgesetzes, des Wasserrechtsgesetzes 1959, der Deponieverordnung
2008, der Abfallverzeichnisverordnung sowie des Bundesabfallwirtschaftsplanes
2006, einzuhalten. Die Gemeinde ist zur ordnungsgemäßen Ver- und Auffüllung von
Grabungsarbeiten, entsprechend anerkannten Regeln der Technik und den
entsprechenden fachtechnischen Normen verpflichtet.
3.8.Die Fertigstellung der Arbeiten ist der zuständigen Straßenmeisterei schriftlich
anzuzeigen. Nach der Fertigstellungsanzeige ist auf Verlangen der Straßenverwaltung
eine Begehung durch die Straßenverwaltung mit der Gemeinde unter Beiziehung der
von der Gemeinde mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragten Unternehmen
durchzuführen. Über diese gemeinsame Begehung ist ein Protokoll zu erstellen, in
dem allfällige bei der Begehung festgestellte Mängel festzuhalten sind. Die
festgestellten Mängel sind innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist durch
die Gemeinde zu beseitigen. Erfolgt keine fristgerechte Beseitigung der Mängel, ist
die Straßenverwaltung berechtigt, auf Kosten der Gemeinde die erforderlichen
Ersatzmaßnahmen durchführen zu lassen. Außerdem ist die Straßenverwaltung zum
Widerruf der Zustimmung berechtigt.
3.9.Die Gemeinde hat die ordnungsgemäße Erhaltung des Anschlusses zu gewährleisten
und hat insbesondere für die Reinigung und Schneeräumung zu sorgen. Schnee, der
infolge des normalen Räumvorganges von der Landesstraße auf dem Anschluss zu
liegen kommt, ist von der Gemeinde zu entfernen. Ein Ausbreiten des Schnees auf die
Fahrbahn der Landesstraße ist unzulässig.
Erhaltungsarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anzeige an die Straßenverwaltung
durchgeführt werden.
3.10. Die Gemeinde hat wesentliche Änderungen gegenüber den in der Anlage 2
dargestellten Nutzungsbedingungen der Straßenverwaltung schriftlich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere für Änderungen, die eine Änderung des Verkehrsaufkommens
auf der Landesstraße zur Folge haben können.
4. Kosten
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4.1.Die Kosten für die Errichtung, die Erhaltung und allfällige Änderung des Anschlusses
sowie für die Errichtung, Erhaltung und allfällige Änderung der Einrichtung sind
gemäß § 20 Abs. 4 und § 16 des 0ö. Straßengesetzes 1991 von der Gemeinde zu
tragen.
4.2.Die Gemeinde hat die Kosten für die diesem Vertrag an den Anlage 1 und 2
entsprechende Herstellung des Anschlusses zu tragen.
4.3.Die Gemeinde hat der Straßenverwaltung alle Kosten zu ersetzen, die ihr aus der
Herstellung, dem Bestand, der Änderung oder der Beseitigung des Anschlusses
erwachsen.
4.4.Alle baulichen Umgestaltungen an der Landesstraße und den dazugehörigen Anlagen
gehen entschädigungslos in das Eigentum der Straßenverwaltung über.
5. Haftung, Schadenersatz
5.1.Die Gemeinde verzichtet für sich und ihre Rechtsnachfolger auf
Schadenersatzansprüche gegen die Straßenverwaltung für Schäden, die an der
Liegenschaft oder dem Anschluss durch Maßnahmen der Straßenverwaltung entstehen
können, insbesondere durch Schneeräumung und Salzstreuung etc. weiters auf
allfällige Ansprüche wegen der von der Landesstraße ausgehenden Immissionen.
Ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von
Organen der Straßenverwaltung herbeigeführt wurden.
5.2.Die Haftung der Straßenverwaltung und ihrer Organe für indirekte Schäden und
Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird außer für den Fall der
vorsätzlichen Schadeszufügung, ausgeschlossen. Die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen durch die Gemeinde wegen mangelnder Benutzbarkeit des
Anschlusses infolge von Maßnahmen der Straßenverwaltung, welche die Landesstraße
betreffen, wird ausgeschlossen.
5.3.Die Gemeinde verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche für die von ihr geschaffenen
Anlagen für den Fall eines Widerrufs der Zustimmung durch die Straßenverwaltung
gemäß Punkt 6 oder einer Beendigung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch
immer, sowie einer Verlegung oder von Änderungen, die im Zuge der Durchführung
eines Straßenbauvorhabens erforderlich werden.
5.4.Die Gemeinde haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten an/auf der
Straße. Die Haftung der Gemeinde wird durch eine Begehung und Abnahme im Sinne
des Punktes 3.9. nicht eingeschränkt. Die Gemeinde haftet für die von ihr zur
Durchführung der Arbeiten beauftragten Bauunternehmen und sonstigen Gehilfen im
Sinne des § 1313a ABGB.
Für die Haftung der Gemeinde gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften
sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Gemeinde als Übergeber und die Straßenver-
waltung als Übernehmer anzusehen sind und die Gewährleistungsfrist 5 Jahre beträgt.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Begehung gemäß Vertragspunkt
3.9. zu laufen. Für versteckte Mängel haftet die Gemeinde auch nach Ablauf der
fünfjährigen Frist.
5.5.Die Gemeinde haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung der im
Rahmen der Arbeiten anfallenden Abfälle.
5.6.Die Gemeinde hat die Straßenverwaltung für alle Schäden, die Dritten aus der
Herstellung oder dem Bestand des Anschlusses entstehen, schad- und klaglos zu
halten.
6. Vertragsdauer
6.1.Der Vertrag tritt mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Die
Zustimmung wird unbefristet erteilt.
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6.2.Die Straßenverwaltung ist zum Widerruf der Zustimmung berechtigt, wenn
a) in diesem Vertrag oder der Anlage 1 festgelegte Auflagen trotz Mahnung und
Setzung einer Nachfrist nicht eingehalten werden und dadurch die Benutzbarkeit
der Landesstraße beeinträchtigt oder die Sicherheit des Verkehrs gefährdet werden
kann,
b) die für die Errichtung oder den Betrieb des Anschlusses erforderlichen
Bewilligungen oder Genehmigungen widerrufen werden oder ihre Wirksamkeit
verlieren,
c) die für die Zustimmung nach dem 0ö. Straßengesetz 1991 erforderlichen
Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere die Benutzbarkeit der
Landesstraße beeinträchtigt wird,
d) eine wesentliche Änderung in der Nutzung des Anschlusses eintritt.
6.3.Nach Widerruf der Zustimmung und bei Beendigung des Vertrages hat die Gemeinde
auf Verlangen der Straßenverwaltung die in oder an der Landesstraße und den
dazugehörigen anlagen errichteten Einrichtungen binnen 3 Monaten zu entfernen und
den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das Recht der Behörde, die
Beseitigung des Anschlusses gemäß § 20 Abs. 3 des 0ö. Straßengesetzes 1991
aufzutragen, bleibt unberührt.
6.4.Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge von künftigen Straßenbauvorhaben
Änderungen erforderlich werden können. Sie erteilt hiermit ihre Zustimmung, dass die
Straßenverwaltung in diesem Fall die erforderlichen Änderungen des Anschlusses
durchführt oder durchführen lässt. Die Straßenverwaltung wird bei erforderlichen
Änderungen auf die Interessen der Gemeinde nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
7. Schlussbestimmungen
7.1.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für ein abgehen vom Schriftformerfordernis.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
7.2.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sind, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu
vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten
entspricht.
7.3.Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen jeder Vertragsteil
eine Ausfertigung erhält.
7.4.Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Linz vereinbart.
7.5.Soweit in diesem Vertrag auf das 0ö. Straßengesetz 1991 verwiesen wird, beziehen
sich die Verweise auf die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Im
Falle einer Änderung der betreffenden Bestimmungen des 0ö. Straßengesetzes 1991
treten an die Stelle der im Vertrag angeführten Bestimmungen die entsprechenden
Nachfolgebestimmungen.
7.6.Die Vertragserrichtung erfolgt durch die Straßenverwaltung, der Gemeinde werden
keine Vertragserrichtungskosten verrechnet. Die Kosten einer allfälligen rechts-
freundlichen Beratung und Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst. Im Übrigen trägt
die Gemeinde alle mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages,
einschließlich der grundbücherlichen Durchführung, verbundenen Kosten, Steuern und
Gebühren. Die Gemeinde verpflichtet sich, eine nach dem Gebührenrecht allenfalls
erforderliche Anmeldung im Namen der Straßenverwaltung durchzuführen. Die
Gemeinde hält die Straßenverwaltung diesbezüglich schad- und klaglos.
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Anlage 1 Technische Bestimmungen
Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde
1. Die Zufahrt ist bei der Einmündung in die übergeordnete Straße derart auszuführen,
dass keine Oberflächenwässer oder sonstige Abwässer auf die Fahrbahn der
Landesstraße abfließen können.
2. Die Längsneigung der Zufahrt darf auf eine Länge von mind. 10,0 m, gemessen aber
dem Fahrbahnrand der Landesstraße, höchstens 3 % betragen.
3. Die durch die Zufahrt notwenige Straßengrabenüberbrückung hat mittels Beton-
Schwerlastrohren oder PVC Rohren mit Ummantelungsbeton zu erfolgen. Die Rohre
müssen im Gefälle des Straßengrabens verlegt werden und eine lichte Weite von mind.
30 cm besitzen.
4. Sollten durch Grabungsarbeiten Entwässerungsanlagen der Landesstraße berührt
werden, so sind diese entsprechend den Weisungen der Straßenverwaltung wieder
herzustellen. Der Wasserablauf der Straße darf keinesfalls behindert werden.
5. Die Einmündungstrompete der Zufahrt ist mit folgendem Straßenoberbau herzustellen:
- 40 cm ungebundene untere Tragschicht – gemäß RVS 08.15.01., Kategorie Cnr
- 10 cm ungebundene obere Tragschicht – gemäß RSV 08.15.01, Kategorie Cnr
- 10 cm bituminöse Tragschicht, AC32trag, 70/100, T2, G5
- 3 cm Asphaltbetondeckschicht, AC11deck, 70/100, A1,G3
Der Anschluss der Asphaltbetondeckschicht an den Altbestand der Landesstraße ist
mit einem schmelzbaren Bitumen-Fugenband herzustellen.
6. Zur Errichtung der erforderlichen Ausfahrtssichtweite auf die Landesstraße ist der
Sichtraum gemäß nachstehender Abbildung 28 der RVS 03.05.12 von jeglicher
Verbauung und sonstiger Einrichtungen (Zaun, Hecke ect.) freizuhalten:
Der Sichtraum ist wie folgt definiert:
Schenkellänge a = 85 m
Knotenbeobachtungsdistanz b = 3,0 m
Zielpunkthöhe 1,0 – 2,0 m über der Fahrbahn
Augpunkthöhe von 1,0 bis 2,5 m über der Zufahrt.
Eine eventuell vorhandene Bepflanzung im Sichtraum ist laufend auf eine max. Höhe von 80
cm zurückzuschneiden.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
22
Punkt 9.
Verkehrssicherheitsüberprüfung der BH Schärding; – Beratung
des Vorschlages auf Schließung der Einbindung des Neudorfer
Weges in die Eisenbirner Landesstraße;
Der Bürgermeister legt eine Overheadfolie auf und zeigt die Situation und erwähnt, dass es
seitens der Bezirkshauptmannschaft Schärding eine Begutachtung aufgrund zweier Anträge
von privaten Personen gegeben hat. Anrainer ersuchten um Erhebungen, ob im Freiland an
der L 515 Eisenbirner Straße bei den Einmündungen der 1153 Steinbrunner Straße,
Wührstraße und des Neudorfer Weges die Erforderlichkeit aus verkehrssicherheitstechnischer
Sicht zur Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen gegeben ist bzw. welche anderen
Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit möglich sind.
Am 8. Jänner 2013 fand durch die BH Schärding ein Lokalaugenschein statt, vorher gab es
Geschwindigkeits- und Verkehrsmengenmessungen.
Manche Verkehrsmaßnahmen wurden zwischenzeitig schon gesetzt wie z.B. die Stopptafel
beim Bauhof, weiters ein Überholverbot auf der Eisenbirner Landesstraße von der Kreuzung
Bauhof bis zur Wührstraße bzw. Neudorfer Weg.
Auch die Ausfahrt Neudorfer Weg in die Eisenbirner Landesstraße wurde begutachtet und
festgestellt, dass sie eher ungünstig liegt und als erste Lösung vorgeschlagen, die Einbindung
des Neudorfer Weges wie beim Birkenweg baulich zu schließen, zumal die verkehrliche
Erschließung dieses Siedlungsteiles über die Wührstraße ohne nennenswerte Umwege
möglich ist.
Der Bürgermeister hat die Betroffenen zu einer Aussprache an Ort und Stelle am Samstag,
den 2. Februar 2013 eingeladen und nicht überraschend erfahren, dass sich alle einhellig
gegen den Vorschlag der Schließung des Neudorfer Weges aussprechen.
Als zweite Variante, sollte sich die Gemeinde nicht für die Schließung des Neudorfer Weges
entscheiden, wird vorgeschlagen, eine einseitige 80-km/h-Beschränkung von Haibach
kommend zu verordnen, was sich natürlich auch optimal für die Wührstraße auswirken
würde.
Die Verkehrsmessung in diesem Bereich hat ergeben, dass die V85%-Geschwindigkeiten
sowohl in Richtung Schardenberg als auch in Richtung Haibach knapp über 100 km/h liegen,
Spitzenwerte wurden mit 173 km/h bzw. 166 km/h aufgezeigt.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich Gasthaus Bauer wird seitens des Gastwirtes
nicht mehr weiter betrieben, denn dann müsste die obere Ausfahrt gesperrt werden.
Man kann davon ausgehen, dass das nun im Gespräch befindliche Überholverbot doch zur
Hebung der Verkehrssicherheit beitragen wird.
Markus Kasbauer möchte wissen, ob bei diesen Ausfahrten schon Unfälle passiert sind? Dies
bestätigt Andrea Leitner.
Für Markus Kasbauer ist es aber dann unverständlich, warum sich die Anrainer dort gegen
eine Wegsperre aussprechen, obgleich die Umleitung durch die Siedlung möglich ist.
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Für Alois Kislinger ist eine Sperre des Neudorfer Weges nicht akzeptabel, weil er zur
Bewirtschaftung landwirtschaftliche Gründe unbedingt notwendig ist. Der Verkehr mit
großen landwirtschaftlichen Maschinen würde bei den Siedlungsbewohnern wenig Freude
entfachen.
Die angesprochene Geschwindigkeitsbeschränkung und das Überholverbot sind dort sehr
vernünftige Lösungen.
Vizebgm. Rosa Hofmann kann sich auch nicht für eine Sperre erwärmen, zumal es jedem
freisteht, den Umweg über die Siedlung zu nehmen, wenn er die Ausfahrt als zu gefährlich
einstuft.
Der Bürgermeister bringt auch noch die Argumente des Winterdienstes als auch der
Müllabfuhr ein, die gegen eine Sperre des Neudorfer Weges sprechen.
Helmut Mager spricht die Möglichkeit einer Einbahnregelung an, die aber mit dem Hinweis
auf die Eigenverantwortung auch wieder verworfen wird.
Für Andrea Kasbauer wäre ein Spiegel hilfreich.
Den Spiegel wird es dort ohnehin geben, so der Bürgermeister.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, den Beschluss zu fassen, dass die im Rahmen der
Verkehrssicherheitsprüfung der BH Schärding vorgeschlagene Sperre der Einbindung
des Neudorfer Weges in die Eisenbirner Landesstraße abgelehnt wird.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 10.
Erweiterung des Musikprobenraumes / Anbau an das Musikheim; –
Antrag der Trachtenmusikkapelle Schardenberg; – Beratung;
Der Bürgermeister stellt vorweg fest, dass es heute nur um eine Information zum Antrag der
Trachtenmusikkapelle Schardenberg geht und legt eine Overheadfolie-Skizze des möglichen
Anbaues auf.
Tatsache ist, dass sich die Trachtenmusikkapelle Schardenberg ständig weiterentwickelt und
der Platz einfach nicht mehr ausreicht, sodass dringend nach Lösungen gesucht wird. Um das
Ganze auf Schiene zu bringen, wurde offiziell ein Antrag an die Marktgemeinde
Schardenberg gestellt.
Es heißt darin, dass die Musikkapelle derzeit 74 aktive Mitglieder hat, in Ausbildung weitere
20 Jugendliche stehen und das Durchschnittsalter derzeit ca. 28 Jahre beträgt.
Schön ist zwar, dass die Mitgliederzahl ständig wächst, aber dieser Zuwachs verursacht
spürbare Platzprobleme bei den Proben.
Es wird daher ersucht, diese Überlegung der Musikkapelle im Hinblick auf Finanzierungen
weiter zu verfolgen und der Vorschlag geht dahin, die Erweiterung des Gebäudes nach
Südwesten – offener Platz hinter dem Feuerwehrhaus – dafür vorzusehen.
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Ein Finanzierungsvolumen von rd. € 50.000,00 wurde dafür einmal unverbindlich genannt,
das der Bürgermeister aber anzweifelt und bisher von Fachleuten auch nicht bestätigt ist.
Natürlich muss dieses Vorhaben auch mit den anderen Mitbenützern dieses Gebäudes – der
Freiwilligen Feuerwehr und des Heimat- und Trachtenvereines – abgestimmt werden, wobei
dieses Projekt wie der Bürgermeister weiß, nicht im Sinne der Feuerwehr ist.
Die Feuerwehr ist nämlich der Ansicht, dass die Räumlichkeiten für sie auch für die Zukunft
reichen, wenn die Musik ein gänzlich neues Zuhause erhält und aus diesem Gebäude dann
auszieht.
Es ist insgesamt eine schwierige Frage, da schon kurzfristig getrachtet werden muss, bei der
Raumnot Abhilfe zu schaffen, wogegen ein neues Musikheim ganz andere zeitliche
Dimensionen haben würde.
Der Vorschlag des Bürgermeisters lautet, die Erweiterungsmöglichkeit mit Fachleuten zu
bereden, eventuell DI Stefan Lasinger darum ersuchen – war Bauleiter bei der Errichtung des
Gemeindeamtes.
Josef Bauer hält den Vorschlag, diese Angelegenheit mit DI Lasinger zu bereden, für sinnvoll.
Der Bürgermeister betont, dass eine kurzfristige Umsetzung des Musikvereinswunsches
aufgrund der Finanzierung nicht erwartet werden darf.
Der Bedarf des Musikvereines ist bekannt, führt Vizebgm. Rosa Hofmann aus, es ist aber
auch wichtig, die Feuerwehr einzubinden, auch da scheint ein höherer Raumbedarf
vorzuherrschen, gerade auch im Hinblick auf die sehr aktive Feuerwehrjugend.
Was sagt die Feuerwehr zu diesem Projekt, fragt Andrea Leitner?
Es geht heute um die Information des Gemeinderates, die Feuerwehr selber muss das noch
intern diskutieren.
45 m² Raumfläche würden hinzukommen und fürs erste schon die Raumnot lindern, so der
Bürgermeister auf die Anfrage von Leitner Andrea.
Das Anliegen der Trachtenmusikkapelle ist berechtigt, so Helmut Mager und er würde als
weiteres Ziel einen Neubau für die Musikkapelle präferieren.
Josef Fasching stellt fest, dass das Ansuchen der Musikkapelle aus der akuten Raumnot
heraus erfolgt und schlägt auch ein gemeinsames Gespräch Feuerwehr – Trachtenverein –
Gemeinde mit DI Lasinger vor.
Für Markus Kasbauer ist es wichtig, den Bedarf genau zu erheben und dabei auch die
Freiwillige Feuerwehr miteinzubeziehen.
Einen Neubau in den nächsten Jahren zu verwirklichen, gibt er keine große Chance. Es muss
daher eine Zwischenlösung gefunden werden, um den Bedarf zumindest kurzfristig
abzudecken.
Josef Hamedinger erkennt das akute Problem, das aber nicht mit anderen verknüpft werden
darf, sonst wird die Realisierung völlig ungewiss.
Die von Andrea Kasbauer angesprochene Eigeninitiative bzw. von Andrea Leitner ins
Gespräch gebrachte Bausteinaktionen müssen ohnehin in Erwägung gezogen werden, man
wird aber zu gegebener Zeit darüber reden müssen und die Gemeinde muss sich auf die Suche
nach öffentlichen Mitteln machen, so der Bürgermeister.
25
Alois Kislinger merkt an, dass man sich mit Eigenleistungen natürlich viel Geld ersparen
kann und erinnert an den damaligen Bau des Vereinsheimes, das äußerst günstig in Eigenregie
erfolgte durch die Baukoordination und Begleitung von einem Mitglied der Feuerwehr –
Ohrhallinger Johann.
Wie eingangs erwähnt, wurde heute dieses Anliegen der Musikkapelle nur diskutiert, es
erfolgt kein Beschluss.
Punkt 11.
Allfälliges
a) Rechnungsabschluss 2012
In der schon terminisierten Sitzung am 11. April 2013 kommt der Rechnungsabschluss 2012
zur Beschlussfassung, der Abgang wird sich um die € 30.000,00 bewegen.
b) Kubingerfeld – Erschließung
Die Firma Braumann arbeitet schon mit Unterbrechungen an der Errichtung der Infrastruktur
mit dem Subunternehmen Firma Grünberger aus Englhaming und es wird getrachtet, die
Häuslbauer nicht aufzuhalten.
c) Stockschützenhalle
Aktueller Stand ist, dass von der Sektion Stockschießen der Wunsch nun deponiert ist, vier
Bahnen zu überdachen, gegenüber den ursprünglichen drei. Nun werden die neuen Kosten
erhoben, um dann mit der Förderstelle die Finanzierung abklären zu können. Die
Federführung liegt beim Union-Obmann Helmut Kosch.
d) Diverses
Der Bürgermeister hat es beim Neujahrsempfang schon erwähnt, dass die 25-Jahr-Feier der
Patenschaft mit der Gemeinde St. Georgen ansteht und die Feier in St. Georgen im Rahmen
eines Dorffestes am 28. Juli stattfinden soll.
26
Unterschrift des Schriftführers: Unterschrift des Vorsitzenden:
Unterschrift eines Mitgliedes
der ÖVP-
Gemeinderatsfraktion:
Unterschrift eines Mitgliedes
der SPÖ-
Gemeinderatsfraktion:
Unterschrift eines Mitgliedes
der FPÖ-
Gemeinderatsfraktion:
Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung:
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung zur
Einsichtnahme aufgelegen ist und keine Einwendungen vorgebracht wurden. Er erklärt sie
daher für genehmigt und schließt die Sitzung.
Der Bürgermeister:
Ende: 22.00 Uhr
Abschluss Gasthaus Kirchenwirt
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