amtsblatt innsbruck

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derNndes nuptstadt V. b b. nnsdruek Erscheint einmal imM äich. Einzelnummer so Gr. schriftleitung Nathaus. 2 slock links Nr. 9 15. September 1936 2. Jahrgang Kleinwohnungsbauten in firaöl Der schlechte Bauzustand der ehemaligen Kriegsbarak- ken in Pradl stellt die Stadtgemeinde Innsbruck vor die dringende Aufgabe, in geeigneter Weise und in ausrei- chender Anzahl Ersatzwohnungen zu errichten. Es wäre sicher wünschenswert, die wohnungsbedürfti- gen Familien in Eigenheimen unterzubringen und ihnen ein entsprechendes Grundstück zur Bewirtschaftung zu überlassen. Besonders geeignet ist diese Art von Woh- nungen für arbeitsfreudige und -fähige Väter kinder- reicher, ärmerer Familien, da ihnen in der Grundaus- nützung eine zusätzliche Erwerbsmöglichkeit geboten wird. Die Voraussetzung für eine solche Wohnungsbeschaffen- heit bildet in erster Linie, daß im ausreichenden Maße geeigneter Grund zur Verfügung steht; bei der großen Zahl der Wohnungsuchenden verursacht die Grundbe- schaffung große Schwierigkeiten. Es besitzen aber auch nicht alle Wohnungsbedürftigen die Eignung, eine solche halbländliche Siedlung zu bewirtschaften. Für diese plant die Stadtgemeinde die Errichtung in sich geschlossener Kleinwohnungsbauten. Für diese Bauten steht ein Grund südlich vom ehemaligen Garnisonsspital zur Verfügung. Um zu geeigneten Entwürfen zu gelangen, wurde der Zentralvereinigung der Architekten Österreichs, Landes- verband Tirol, im Wege eines Wettbewerbes die Auf- gabe gestellt, in dieses Grundstück eine Wohnbauanlage zu projektieren, die rund 100 Einzimmerwohnungen und 100 Zweizimmerwohnungen mit Küchen und Nebenräu- men umfaßt. Die Ergebnisse dieses Preisausschreibens zeitigten sehr beachtenswerte Lösungen und wurden in einer Ausstel- lung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Stadt- bauamt arbeitete außer Wettbewerb ein Projekt aus, das vom Gemeindetage wegen seiner klaren Grundriß- lösung und insbesondere mit Rücksicht auf seine große Wirtschaftlichkeit zur Ausführung bestimmt wurde. Der Entwurf des Stadtbauamtes nimmt in erster Linie dar- auf Bedacht, im Hinblicke auf die gestellte Aufgabe billige Wohnungen für bedürftige Familien zu errichten. Größt- mögliche Einfachheit in der Gestaltung gewährleistet die rationellste Ausnützung, weshalb getrachtet wurde, die Ein- und Zweizimmerwohnungen in einem Grundriß unterzubringen. Weiterhin erschien es notwendig, den Anteil der Wohnungen an den gemeinsam zu benützen- den Baukörpern so gering als möglich zu gestalten. Dem- entsprechend sind in jedem Geschosse vier Wohnungen geplant. Daraus ergeben sich die parallelliegenden Ein- und Zweizimmerwohnungen. Um jeder Wohnung die notwendige Sonnenlage zu geben, war es nötig, die Fenster gegen die Ost-, bezie- hungsweise Westseite zu richten; diese Anordnung be- dingte die Aneinanderreihung des Grundrißtyps in der Nord-Süd-Richtung. Aus diesen Erwägungen ergaben sich die in der Nord-Süd-Richtung gestellten Reihen- häuser. Die zwischen den Häuserreihen liegenden Felder sind durch Mauern straßenseitig abgetrennt, so daß die da- durch entstehenden breiten Höfe vom Straßenverkehr geschieden sind. Die Höfe können auf verschiedene Weise ausgestaltet werden, und zwar als Gärten, Rasen- oder Spielplätze. Es wird im Entwürfe des Stadtbauamtes weiters ge- zeigt, daß auch ein Einbau von Geschäftsräumen, Poli- zeiwachstuben usw. zwischen den Häuserreihen ohne wei- teres möglich ist, ein Umstand, der bei der dichten Besied- lung wünschenswert erscheint. Auch ist es bei dieser Art der Verbauung der Stadt- gemeinde ermöglicht, das Bauvorhaben in einzelne Bau- abschnitte aufzuteilen, ohne dabei dem äußeren Bilde den Charakter der Unvollständigkeit zu geben. Die Höhe der Mietzinse würde nach den reinen Bau- kosten unter Außerachtlassung des Wertes des Grundes, der Betriebskosten, der Kosten für die Baureifmachung usw. rund 20 8 für die Einzimmerwohnung und rund 30 8 für die Zweizimmerwohnung betragen! Selbstver- ständlich ist sich die Stadtverwaltung bewußt, daß die end- gültige Bestimmung des Mietzinses im einzelnen Falle

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Ausgabe September 1936

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derNndes nuptstadt

V. b b.

nnsdruekErscheint einmal imM

ä i c h . Einzelnummer so Gr.schriftleitung Nathaus. 2 slock links

Nr. 9 15. September 1936 2. Jahrgang

Kleinwohnungsbauten in firaölDer schlechte Bauzustand der ehemaligen Kriegsbarak-

ken in Pradl stellt die Stadtgemeinde Innsbruck vor diedringende Aufgabe, in geeigneter Weise und in ausrei-chender Anzahl Ersatzwohnungen zu errichten.

Es wäre sicher wünschenswert, die wohnungsbedürfti-gen Familien in Eigenheimen unterzubringen und ihnenein entsprechendes Grundstück zur Bewirtschaftung zuüberlassen. Besonders geeignet ist diese Art von Woh-nungen für arbeitsfreudige und -fähige Väter kinder-reicher, ärmerer Familien, da ihnen in der Grundaus-nützung eine zusätzliche Erwerbsmöglichkeit gebotenwird.

Die Voraussetzung für eine solche Wohnungsbeschaffen-heit bildet in erster Linie, daß im ausreichenden Maßegeeigneter Grund zur Verfügung steht; bei der großenZahl der Wohnungsuchenden verursacht die Grundbe-schaffung große Schwierigkeiten. Es besitzen aber auchnicht alle Wohnungsbedürftigen die Eignung, eine solchehalbländliche Siedlung zu bewirtschaften. Für diese plantdie Stadtgemeinde die Errichtung in sich geschlossenerKleinwohnungsbauten. Für diese Bauten steht ein Grundsüdlich vom ehemaligen Garnisonsspital zur Verfügung.

Um zu geeigneten Entwürfen zu gelangen, wurde derZentralvereinigung der Architekten Österreichs, Landes-verband Tirol, im Wege eines Wettbewerbes die Auf-gabe gestellt, in dieses Grundstück eine Wohnbauanlagezu projektieren, die rund 100 Einzimmerwohnungen und100 Zweizimmerwohnungen mit Küchen und Nebenräu-men umfaßt.

Die Ergebnisse dieses Preisausschreibens zeitigten sehrbeachtenswerte Lösungen und wurden in einer Ausstel-lung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Stadt-bauamt arbeitete außer Wettbewerb ein Projekt aus,das vom Gemeindetage wegen seiner klaren Grundriß-lösung und insbesondere mit Rücksicht auf seine großeWirtschaftlichkeit zur Ausführung bestimmt wurde. DerEntwurf des Stadtbauamtes nimmt in erster Linie dar-auf Bedacht, im Hinblicke auf die gestellte Aufgabe billigeWohnungen für bedürftige Familien zu errichten. Größt-

mögliche Einfachheit in der Gestaltung gewährleistet dierationellste Ausnützung, weshalb getrachtet wurde, dieEin- und Zweizimmerwohnungen in einem Grundrißunterzubringen. Weiterhin erschien es notwendig, denAnteil der Wohnungen an den gemeinsam zu benützen-den Baukörpern so gering als möglich zu gestalten. Dem-entsprechend sind in jedem Geschosse vier Wohnungengeplant. Daraus ergeben sich die parallelliegenden Ein-und Zweizimmerwohnungen.

Um jeder Wohnung die notwendige Sonnenlage zugeben, war es nötig, die Fenster gegen die Ost-, bezie-hungsweise Westseite zu richten; diese Anordnung be-dingte die Aneinanderreihung des Grundrißtyps in derNord-Süd-Richtung. Aus diesen Erwägungen ergabensich die in der Nord-Süd-Richtung gestellten Reihen-häuser.

Die zwischen den Häuserreihen liegenden Felder sinddurch Mauern straßenseitig abgetrennt, so daß die da-durch entstehenden breiten Höfe vom Straßenverkehrgeschieden sind. Die Höfe können auf verschiedene Weiseausgestaltet werden, und zwar als Gärten, Rasen- oderSpielplätze.

Es wird im Entwürfe des Stadtbauamtes weiters ge-zeigt, daß auch ein Einbau von Geschäftsräumen, Poli-zeiwachstuben usw. zwischen den Häuserreihen ohne wei-teres möglich ist, ein Umstand, der bei der dichten Besied-lung wünschenswert erscheint.

Auch ist es bei dieser Art der Verbauung der Stadt-gemeinde ermöglicht, das Bauvorhaben in einzelne Bau-abschnitte aufzuteilen, ohne dabei dem äußeren Bilde denCharakter der Unvollständigkeit zu geben.

Die Höhe der Mietzinse würde nach den reinen Bau-kosten unter Außerachtlassung des Wertes des Grundes,der Betriebskosten, der Kosten für die Baureifmachungusw. rund 20 8 für die Einzimmerwohnung und rund30 8 für die Zweizimmerwohnung betragen! Selbstver-ständlich ist sich die Stadtverwaltung bewußt, daß die end-gültige Bestimmung des Mietzinses im einzelnen Falle

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unter Berücksichtigung des besonderen Zweckes dieserKleinwohnungsbauten, die für die Unterbringung nichtund weniger bemittelter Wohnungsuchender gedacht sind,erfolgen wird müssen.

Das Sozialministerium hat inzwischen in Aussicht ge-nommen, für eine größere Zahl von Nebenerwerbsiedlun-

gen wieder die notwendigen Bundeszuschüsse zu gewäh-ren, so daß das ursprüngliche Projekt für die Errichtungder Kleinwohnungs-Reihenhäuser in Pradl eingeschränktwerden kann. Dadurch wäre allenfalls die Möglichkeitgegeben, die zwischen den Reihenhäusern gelegenen Höfezu verbreitern.

Entwurf für Kleinwohnungen in Pradl

Htockholmer Gemeinöebeamte besuchenInnsbruck

Am 16. August d. I . traf eine Gruppe von Gemeinde-beamten der Stadt Stockholm unter der Führung desHerrn Axel Anderzon zum Abfchlutz ihrer Reise durchOesterreich zu einem dreitägigen Aufenthalt in Inns-bruck ein. Am Tage der Ankunft entbot Herr Bürger-meisterstellvertreter Platter den schwedischen Gästen ge-legentlich ihrer Fahrt auf das Hafelekar im Berghotelauf der Seegrube den Willkommgruß der Stadtverwal-tung. Die schwedischen Beamten benützten ihren Aufent-halt in Innsbruck zum Befuche einer Reihe von Sehens-würdigkeiten und zur Besichtigung der wichtigsten Ge-meindebauten und städtischen Einrichtungen. Zum Teilverbrachten sie ihre Zeit mit ihren Berufskollegen derStadt Innsbruck in regem gegenseitigen Gedankenaus-tausch und in geselliger und herzlicher Kameradschaftlich-keit. Mit Worten aufrichtigen Dankes für die gastfreund-liche Aufnahme nahmen die schwedischen Beamten vonInnsbruck Abschied.

Mersieülung öes Htaötischen JugenöamtesEnde August ist das Städtische Jugendamt von der Sa-

lurner Straße Nr. 4 in den 2. Stock des ehemaligen Po-lizeiamtsgebäudes am Burggraben übersiedelt. I n derSalurner Straße war das Stadt. Jugendamt seit seinerVerlegung aus dem Goldenen-Dachl-Gebäude elf Jahrelang untergebracht. Mit der Übersiedlung in das Amts-gebäude am Burggraben ist das seit Jahren angestrebteZiel, dem Stadt. Iugendamte entsprechend der außer-ordentlichen Erweiterung seines Arbeitsumfanges dienotwendigen Räumlichkeiten zuweisen zu können, endlicherreicht worden. Dies ist um so mehr zu begrüßen, alsdas Amtieren in den bisherigen Räumen in der Ealur-ner Straße mit dem ständigen Anwachsen des Arbeits-umfanges von Jahr zu Jahr für Beamte und Parteienunerträglich wurde; diese waren bei der Unzulänglichkeitder Räume gezwungen, selbst die diskretesten Angelegen-heiten förmlich vor einem Auditorium vorzubringen.

Die Freistellung der Räume in der Salurner Straßeermöglichte es auch der Stadtgemeinde, in teilweiser Er-füllung der von ihr anläßlich der Verbundlichung derInnsbrucker Polizei übernommenen vertraglichen Ver-pflichtung gegenwärtig wenigstens für einen leitendenBeamten der Bundesvolizeidirektion eine Dienstwoh-nung zu schaffen.

Amtsblatt Nr. 9

Arbeitslosenstanö imHtaötgebiete Innsbruck am 5s. Augu

Insgesamt vorgemerkt sind: Männer 1590

Frauen 762

Hievon sind unterstützt:

Zusammen: 2352

Männer 1445

Frauen 631

Zusammen: 2076

Die 2352 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf dieeinzelnen Verufsklassen wie folgt: Männer Frauen Zusam.

1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtneret)2. Bergbau und Salinenirefen3. Stein-, Ton- und Glasindustrie4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W.6. Metallindustrie7. Holzindustrie. Tapezierergewerbe8. Leder- und Häuteindustrie9. Textilindustrie

10. Bekleidungsindustrie11. Papierindustrie12. Graphische Industrie13. Chemische Industrie14. Nahrungs- und Genutzmittelindustrie15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe16. Handel17. Transport und Verkehr18. Bank- und Versicherungswesen19. Körperpflege und Reinigungswesen20. Heilkunde und Gesundheitswesen21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter-

haltungsberufe22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten,

Notare usw.)23. Oeffentlicher Dienst24. Haushaltungsberufe25. I n verschiedenen Industriezweigen vor-

kommende Berufe

5—23

467—

172965

16658

261

1048886

1157

306

35

62

227

——81

————687874

—1

282955

—205

17

——15

156

5—-31

468—-

172965

8414315301

105370181120

75011

52

62

15

383

Summe: 1590 762 2352

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Juli 1936ergibt sich eine Abnahme um 196 Personen.

GewerbeNachweisder im Monat August 1936 durchgeführten

Gewerbeloschungen.

Brugger Jakob, Schlossergasse 8, Beförderung von Lasten mitKraftwagen. 28. 6. 1931. ZI. 2—V/9421. — Gasser Jakob. Uni-versitätsstraße 10, Gemifchlwarenhandel, 16. 8. 1917, ZI. 28.313. —Voller Josef, Innsiraße 53, Kleidermachergewerbe, 30. 1. 1903.ZI. 3266. — Graf Johann, Handel mit allen im freien Verkehrgestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO.aufgeführten Artikel, Pradler Stratze 13. 19. 4. 1928. Zl. 4876. —

Hasenbichler Simon, Anichstraße 22, Schuhmachergewerbe, 12. 9.1899. Zl. 22.019. — Kölle Josef. Riesengasse 4, Tischlergewerbe.15. 12. 1906, Zl. 52.178. — Kuen Johann. Fallbachgasse 14. Tisch-lergewerbe, 30. 9. 1912> Zl. 28.743/1912. — Mader Ludwig, Höt-tinger Gasse 21/1., Galvaniseurgewerbe. 4. 3. 1929, ZI. 3992. —Dr. Mycinsky Richard. Viaduktstraße 31/111.. Landschafts-Photo-graphengemerbe, 21. 7. 1926, Zl. 14.293 (die Löschung dieses Ge-werbes erfolgte bereits am 8. 2. 1933). — Oesterle Jakob, Gas-werkstraße 23, Kleidermachergewerbe. 28. 5. 1901. Zl. 12.073,Bezh. Innsbruck. — Offene Handelsgesellschaft Emil Kranewit-ter 6 Co., Maria-Theresien-Straße 5, Optikergewerbe. 20. 3.1931, Zl. 5183. — Offene Handelsgesellschaft Emil Kranewitter<K Co., Maria-Theresien-Straße 5, Handel mit allen im freienVerkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38.Abf. 5, GO. aufgeführten Artikel, 18. 3. 1931, ZI. 5182. — PenzBarbara, Marktplatz, Handel mit allen im freien Verkehre gestat-teten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. auf-geführten Artikel. 2. 4. 1925, Zl. 5269. — Rainer Heinrich. Schul-straße 8. gebundenes Stickereigewerbe, 28. 11. 1928, ZI. 21.217. —Rainer Heinrich, Schulstraße 8, Vordruckergewerbe,, 28. 11 1928,Zl. 21.218. — Rothböck Josef, Schulstraße 13, Gemifchtwaren-handel, 24. 1. 1921, Zl. 126. — Schuhhaus zum Hans Sachs, Hof-bauer und Janelle, Herzog-Friedrich-Straße 37, Schuhwarenhan-del, 25. 10. 1935. Zl. 12.459. — Spiegl Iosefine, Berg, Isel» Kioskbeim Restaurationsgebäude, Handel mit Rauchrequisiten, An-sichtskarten und Reiseandenken. 14. 7. 1925. Zl. 12.339. — Wei-dinger Franz. Graßmayrstraße 6, Schuhmachergewerbe. 23. 12.1932, Zl. 17.631. — Winkler Tobias. Kirschentalgasse 2 / I I I . , Han-del mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mitAusschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 28. 7.1930. Zl. 14.649.

Verzeichnisüber die im Monat August 1936 ausgestellten Gewerbe-

scheine, bzw. Konzesfionsdekrete.

Vockmaier Heribert«, Warenhandel gem. § 1a, Abs. 1, lit. b),Punkt 36, GO. am Marktplatz. 10. 8. 1936. ZI. 13.126. — Vrug-ger Jakob, Beförderung von Lasten mit Kraftfahrzeugen gem. § 1,Pkt. 1. d. Minist.-Vdg. v. 31. 3. 1931, BGBl. 109. Schlosserg. 8/I I..17. 8. 1936. ZI. 13.215. — Falschlunger Eduard, Konzession gemäߧ 15, Pkt. 20. GO. zur Ausübung des Hufbeschlages. Kloster-gasse 1 11. 8. 1936. Zl. 13.163. — Fa. Martin Tschurtschenthaler.Erzeugung chemisch-technischer Artikel, insoweit diese nicht aneine Konzession gebunden ist, Herzog-Friedrich-Straße Nr. 39.11. 8. 1936, I I . 13.173. — Fohringer Karl. Legen von Linoleum,Meraner Straße 5, 8. 8. 1936. ZI. 13.043. — Gasser, geb.Tschurtschenthaler Anna, Handel mit Rauch- und Schreibrequisiten,Briefpapier und Ansichtskarten. Unwersitätsstraße 10. 17. 8. 1936.I I . 13.395. — Grepl Franz, Kleidermachergewerbe, Erlerstraße 1,11. 8. 1936, Zl. 13.127. — Gruber Stephanie, geb. Benigni, Han-del mit Obst und Gemüse, Marktplatz, 5. 8. 1936, Zl. 12.938/1936.— Heine Margarete. Agenturgewerbe, Gutenbergstraße 14/IV..13. 8. 1936, Zl. 13.316. — Holzknecht Katharina, Reinigungsan-stalt, insoweit dies nicht in den Umfang eines gebundenen hand-werksmäßigen oder konzessionierten Gewerbes fällt, Schöpfstr. 17,29. 8. 1936, ZI. 13.997. — Hosner Gustav, Schuhmachergewerbe.Graßmayrstraße 6. Stockt, 3. 8. 1936, ZI. 12.778. — Ihme Hein-rich, Buchsachverständiger, Bücherrevisor, Finanz- und Wirtschafts-berater, Erzherzog-Eugen-Straße 3, 28. 8. 1936. Zl. 13.814. — Ja-nelle Johann, Handel mit Schuhwaren, Herzog-Friedrich-Str. 37,17. 8. 1936. Zl. 13.480. — Kranewitter Albert. Handel. § 1a. Abs. 1.Pkt. 36. GO.. Muria-Theresien-Straße 5. 24. 8. 1936. Zl. 13.744.— Lorenzi Aldo, Handel mit Küchenmessern, Stilettmessern, Ta-schenmessern, Bestecken» Haushalts- und Berufsscheren, Rasiermes-sern, Rasierklingen und Rasierapparaten, Hofgasse 3, 28. 8. 1936.ZI. 13.884. — Lorenzi Hermann, Handel mit Küchen-, Stilett- undTaschenmessern, Bestecken, Haushältungs- und Verufsfcheren, Ra-siermessern, Rasierklingen und Rasierapparaten, Seilergasse 19,28. 8. 1936, Zl. 13.885. — Magiska-Guggenberger Erich. Konzes-sion zum Betriebe der Vermittlung des Kaufes, Verkaufes undTaufches, der Pachtung und Verpachtung von Realitäten und derVermittlung von Hypothekardarlehen (Realitätenvermittlung),Anichstraße 8, 18. 8. 1936, Zl. la—1917/2. Landeshauptmannschaft.Mag.-Zl. 13.722. — Norz Hubert, Graveur- und Emmlleurgewerbemit der Beschränkung der Gültigkeit auf selbsterzeug.e Studen-tenartikel, Maria-Theresien-Straße 8, 27. 8. 1936, Zl. 13.745. —Norz Hubert, Zifeleurgewerbe, beschränkt auf die Gültigkeit des

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Iifelierens felbsterzeugter Nachbildungen der Figuren aus derHofkirche, Maria-Theresien-Straße 8. 27. 8. 1936, I I . 13.883. —Paca Rudolf, Baumeistergewerbe. Hohlweg 8, 10. 8. 1936.I I . I»—2023/2. Landeshauptmannschaft. Magistratszahl 13.210/1936— Rainer Heinrich sen., Vordruckergewerbe. Leopoldstr. 11/P.,17. 8. 193H ZI. 13.397. — Rainer Heinrich, Stickereigewerbe mitAusschluß der Gold-. Silber- und Perlenstickerei, Leopoldstr. 11/P..17. 8. 1936. Zl. 13.396. — Strobl Anna. Wwe.. geb. Metzmer, Wä-schewarenerzeugung, St. Nikolausgasse 3, 5. 8. 1936, Zl. 12.870. —Tunner Alfons, Großhandel mit Lebensmitteln ohne Betrieb einesLadengeschäftes, Erzherzog-Eugen-Str. 19, 23. 8. 1936. I I . 13.790.— Wanzenböck Theodor, Schuhmachergewerbe, Madersberger-straße 5. 7. 8. 1936. I I . 12.984.

Gewerbestrafen im Monat August i?F<5§ 13b GO, unbefugtes Verleihen von Kraftfahrzeugen. 70 8

l3 Tage). — § 13b GO., unbefugtes Autolohnfuhrwerk. 30 8(2 Tage). — § 3 LGVI. 32/29, Nichteinhaltung der Sonntagsruhe:50 8 (2 Tage). 50 8 (2 Tage). 50 8 (2 Tage). — § 13b GO-, unbe-fugte Wohnungsvermittlung. 20 8 (1 Tag). — § 2 Haufierpatent,unbefugtes Hausieren mit Gebrauchsartikel. 1 Tag. — § 132o GO-,unbefugter Ankauf von Beeren und Schwämmen, 50 8 s24 Stun-den). — § 140 GSVG., Mißbrauch der Notstandsaushilfe. 24 Stun-den. — § 39 GO-, Nichtanzeige der Standortverlegung, 9 8 (24Swnden). — § 3 d. Marktord., Verkauf von Marktwaren außer-halb des Marktplatzes während der Marktzeit: 20 8 (24 Stunden).20 8 (24 Stunden), 20 8 (24 Stunden). — § 59 GO., unbefugtesAufsuchen von Bestellungen, 20 8 (24 Stunden), Warenverfall. —§ 14 GO., unbefugte Verrichtung von Anstreicherarbeiten, 50 8(3 Tage). — § 132 GO., Verwendung eines unbefugt Arbeiten-den zu Anstreicherarbeiten. 40 8 (2 Tage). — § 59 GO., unbe-fugtes Aufsuchen von Bestellungen. 20 8 (24 Stunden). - § 3 d.Vdg. v. 3. 4. 1921. LGVl. 46 (Sonntagsruhe) in 4 Fällen zua 20 8 (24 Stunden), 80 8 (96 Stunden). — Uebertre'ung der Vor-schriften für den Verkehr mit frischer Milch 10 8 (12 Stunden). —Uebertretung des Weingesetzes 10 8 (24 Stunden). — Uebertretungder Milchvorfchriften 10 8 (12 Stunden). — Uebertretung des Fi-schereigesetzes 100 8 (2 Tage). — Uebertretung des Vogelschutzge-fetzes 4 8 (12 Stunden).

Gelverbeveranöerungen215. Allgemeines Lebensmittelmagazin, reg. Gen. m. b. H.. Ver-

legung des Standortes der Filiale des Gemischtwarenhandelsvon der Innstraße 59 in die Innstraße 2 (Turnusvereins-haus. Nord-Ost-Ecke).

216. As ter Josef — Standortverlegung des Gewerbebetriebes derErzeugung von Likören auf kaltem Wege von der Südbahn-stratze 18 in die Mentlgasse 14.

217. D i d l Hans, Verlegung des Standortes des Vaumeister-gewerbes von der Schöpfstraße 4 in die Andreas-Hofer-Straße 33/1.

218. H a ß l w a n t e r Anton, Verlegung des Standortes des Han-dels mit Musikinstrumenten und deren Zubehörteilen vomMarktgraben 27 in die Kiebachgasse 15.

219. H ö f e r Carola, Fortführung des von dem verstorbenen Gat-ten Othmar Hofer hinterlassenen Gewerbes zum Papiergroß-handel im Standorte Innsbruck, Leopoldftraße 3, auf eigeneRechnung und Bestellung des Herrn Eduard B r e n n e r zumGeschäftsführer (Stellvertreter).

220. I a b i n g e r Ludwig. Verlegung des Standortes des Han-dels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedochmit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikelvon der Andreas-Hofer-Straße 49, in die Egger-Lienz-Straße.Kiosk.

221. I e l i n e k Emil, Hofrat i. P., Iurücklegung der Konzes-sion zur öffentlichen Geschäftsführung oder Agentie mit derEinschränkung auf Steuer-, Gebühren- und Iollangelegenhei-ten in Tirol mit dem Sitze in Innsbruck.

222. K e l l e r Anna, Verlegung des Standortes des Gewerbe-betriebes der Schönheitspflege von der Maria-Theresien-Straße 23—25/III in die Falkstraße 18/P.

223. K n o t t Anna. geb. Radlinger, Verpachtung der radiziertenBierschankgerechtsame in der Mentlgasse 4 an Frau AnnaH a a s an Stelle der bisherigen Pächterin Frau ElisabethHafele.

224. K n o t t Anna, Verpachtung des persönlichen Gast- undSchankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 GO. Ut. b),6), t) und ß) im Standorte Innsbruck, Mentlgasse 4, an FrauAnna H a a s an Stelle der bisherigen Pächterin Frau Elisa-beth Hafele.

225. K o l l e r Edmund, I iv.- Ing. für Elektrotechnik, Verlegungdes Wohnsitzes von Innsbruck nach G r a z .

226. M a y r Karl, Maler, Verlegung des Standortes des Anstrei-cher-, Lackierer- und Zimmermalergewerbes von der Grill-parzerstratze 2 in die Innstratze 2.

227. M u g l a c h Alois, Kaufmann, Verlegung des Standortes desHandels mit Herden und Oefen und deren Bestandteilen vonder Wilhelm-Greil-Straße 23 in die Templstraße 2.

228. P a i l Aloisio, Witwe, Fortführung des von dem verstorbe-nen Gatten Anton P a i l hinterlaffenen Gemischtwarenhan-dels im Standorte Innsbruck, Museumstraße 37, auf eigeneRechnung.

229. P l a t t n e r Josef, Wiederaufnahme des Vrunnenmeisterge-werbes und Verlegung des Standortes dieses Betriebes vonder Kapuzinergasse 34 in die Rofeggerstraße 28.

230. P u t z ! Margarete. Verlegung des Standortes des Frauen-und Kinderkleidermachergewerbes von der Welsergasse 7 indie Salurner Straße 6.

231. S a t t l e r Alfred, Verlegung des Standortes des Handelsmit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mitAusschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikelvon der Müllerftraße 25 in die Müllerstraße 26.

232. Schmid Anna. Verlegung des Standortes des Maschin-strickergewerbes von der Höttinger Gasse 6 in die Neurauth-gasse 1. Stöckl.

233. S i n g e w a l d Otto, Verlegung des Standortes des Tape-zierergewerbes von der Mariahilferstraße 32 in die Michael-Gaismayr-Straße 8.

234. T ichy Leopold, Verlegung des Standortes des Gemischt-warenhandels von der Glasmalereistraße 4 auf den Markt-platz.

235. T o n d i Olivia, Verehelichung und Aenderung des Namensauf ..Walkner".

2Z6. T o n d l Olivia, Inhaberin der Wäscherei und Putzerei imStandorte Innsbruck, Maximilianstraße 19, Verehelichungund Aenderung des Namens auf „ W a l k n e r " .

237. Württembergische Metallwarenfabrik, Innsbruck, Burggraben 13, Bestellung des Herrn Friedrich Rieger zum Ge-schäftsführer an Stelle des bisherigen Geschäftsführers Wal-ter Schubert.

Meisterprüfungim Anstreicher- uns Rackierergewerbe

Nachstehend wird die im 59. Stück des BGBl. unterNr. 245 kundgemachte Verordnung des Bundesministersfür Handel und Verkehr vom 25. Juli 1936 über die Mei-sterprüfung im Anstreicher- und Lackierergewerbe ver-lautbart:

Auf Grund des § 24 der GO. wird verordnet:§ 1. Die Meisterprüfung in den im §1K, Punkt 53,

der Gewerbeordnung aufgezählten Gewerben der Anstrei-cher und Lackierer kann auch in jedem dieser Gewerbegetrennt abgelegt werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt rückwirkend am 1. Juni1936 in Kraft.

Amtsblatt Nr. 9

Konzessionszwang für öie gewerbsmäßigeVerarbeitung von ltrööl

Nachstehend wird die im 62. Stück des Bundesgesetz-blattes unter Nr. 262 kundgemachte Verordnung desBundesministers für Handel und Verkehr vom 31. Juli1936 über den Konzessionsgwang für die gewerbsmäßigeVerarbeitung von Erdöl auszugsweise wiedergegeben:

Die gewerbsmäßige Verarbeitung von Erdöl ist aneine Konzession gebunden. Verkaufsniederlagen sind sogu behandeln, wie wenn das Gewerbe nicht an eine Kon-zession gebunden wäre. (§ 1)

Als Erdöl im Sinne der Verordnung gelten alle festen,flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffe und derenMischungen, gleichgültig, ob sich diese Stoffe in rohemZustande befinden oder künstlich hergestellte Mischungenoder durch Destillation gewonnene Erzeugnisse (Erdöl-erzeugnisse) sind.

Als Verarbeitung im Sinne der Verordnung gelten:a) jede wie immer auch geartete Verarbeitung von

rohem Erdöl und von Erdölgemischen, die in ihrerBeschaffenheit rohem Erdöl entsprechen;

b) jede Zerlegung (Spaltung) von anderen Mischungenund Erdölerzeugnissen in ihre Bestandteile durchDestillation, Verkrakung oder auf andere Weife.l§3)

Die Konzession wird vom Vundesmimsterium für Han-del und Verkehr verliehen. Bei der Entscheidung ist aufdie Lokalverhältnisfe, und zwar insbesondere auf denBedarf, und auf die Lage der Mineralölindustrie Bedachtzu nehmen. (§3)

Kunömachungder Bundespolizeidirektion Innsbruck im Einvernehmenmit der Landeshauptmannschaft für Tirol, als mit derGebäude- und Schloßverwaltung zu Innsbruck und Am-bras betrauten Behörde, vom 13. August 1936, ZI. A. B.16.010/5/1936:1. Das Anlehnen von Fahrrädern an den Vorgarten-

umfassungsmauern, in Gängen, Durchfahrten, Höfenund Stiegen der Hofburg außerhalb der für ihre Auf-stellung bestimmten Fahrradständer ist verboten.

2. Die Fahrradständer dürfen nur von folchen Personenbenützt werden, die bei Parteien oder in Aemtern in-nerhalb der Hofburg zu tun haben.

3. Das Radfahren in den Durchfahrten und Höfen ist ver-boten.

4. Ballspielen und sonstiges lärmendes Spielen ist in denHöfen der Hofburg untersagt. Die Eltern und Auf-sichtspersonen sind für die Einhaltung dieses Verbotesverantwortlich.

5. Das Einstellen von Autos und Motorrädern in Gän-gen, Durchfahrten und Höfen der Hofburg ist verboten.

6. Jedwede Verunreinigung von Stiegen, Gängen undHöfen der Hofburg ist verboten.

Uebertretungen der vorstehenden Anordnungen wer-den gemäß Art. 7 EGVG. mit Geld bis zu 200 8 oderArrest bis zu 14 Tagen bestraft.

Gleichzeitig wird die Kundmachung vom 31. Mai 1936,Zl. A. B. 16.010/4 außer Kraft gesetzt.

Für den Polizeidirektor:Dr. M a i r e. h.

Mitteilungen öes HtaötphgsitatesStand der Infektionskrankheiten im August 1938:

Scharlach: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall.Diphtherie: 11 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.

Zahl der Geburten im August 1936:Gesamtzahl: 38, davon keine Totgeburt; 19 männlich,

keine Totgeburt; 19 weiblich, keine Totgeburt.

Todesfälle im August 1936:Gesamtzahl: 75davon auswärts: 26

49 (24 männlich, 25 weiblich).

Monatsbericht über öen ßeemöenverleheMonat August 1938 (1935)

Zahl der Zahl derStändiger Wohnort Fremdenmeldungen Übernachtungen

1936 1935 1936 1935

Wien 5.634 5.289 10.519Sonstiges Oesterreich 4.635 4.648 7.960 ADeutsches Reich und Danzig . . 1.107 750 1.544 -«Schweiz und Liechtenstein . . . 2.517 1.818 3.547 "Ital ien 2.050 1.696 3.267Jugoslawien 138 104 207 AUngarn 690 577 1176 3Rumänien 166 88 332 _Tschechoslowakei 1.900 1.625 3.141 SPolen 188 118 292 "-Litauen, Lettland, Estland, Finn- "

land 34 51 ^Schweden, Norwegen, Dänemark . 401 334 596 «Niederlande 2.414^ 4.283 _.Belgien - - ' l l5i?i ^ ^ ^2 197 "Luxemburg j i . i , ,^ ^.lU/Großbritannien. I r land . . . . 4.749 2.978 11.734 ZFrankreich, Monaco 3.657. 3.682 5.394 ZSpanien. Portugal 101 88 171 LAlbanien 1 ^ 17 1Griechenland < ^ / l ^ ^Bulgarien l ? ^ ^Türkei 1 26 j Z,Ruhland u. Russisch-Asien . . . 1 22 1 KUebriges Asien 97 50 255 IAegypten. Uebr. Afrika, Australien 200 66 331 5Vereinigte Staaten von Nord- 2»

amerika, Kanada 1.714 1.061 2.795 ZStaatenlos 5 7

Zusammen . 34.015* 28.011 59.896

* Hievon: 1. Geschäftsreisende 838; 2. Jugendliche in Herber-gen, Heimen u. dgl. 930.

6 Amtsblatt Nr. 9

Interpretation öer Ausnahmenverorsnungzum Achtstunöentaggesetz VGVl . l l r .fiir öas Maler- unö Anstreichergewerbe

Das Vundesministerium für soziale Verwaltung hatmit Erlaß vom 25. Mai 1936, ZI. 75.771, Abt. 5/1935,die Bestimmung des § 25 der Ausnahmenverordnung zumAchtstundentagsgesetz in der Fassung der VerordnungBGBl. Nr. 110/28 dahin ausgelegt, daß sich die Zulässig-keit der Leistung von 120 Ueberstunden innerhalb einesKalenderjahres ohne behördliche Bewilligung auf die ein-zelne U n t e r n e h m u n g bezieht und unabhängig da-von ist, wieviel Arbeiter an den einzelnen Tagen zuUeberstunden herangezogen werden.

Die Auslegung, daß die Leistung von 120 Ueberstun-den von den bei einer bestimmten Arbeit gerade beschäf-tigten Gehilfen allein verlangt werden könne, daß sichalso die Bestimmung der Ausnahmenverordnung auf diejeweilige A r b e i t s s t e l l e beziehe, erscheint nicht ge-rechtfertigt; denn, während im § 11 dieser Verordnung,der das Baugewerbe betrifft, die Zulässigkeit der Ueber-stundenleistung ausdrücklich auf die einzelne Baustelleabgestellt und an die behördliche Bewilligung im Einzel-falle geknüpft ist, fehlt eine solche Bestimmung im § 25der Verordnung. Vom fachtechnifchen Standpunkt ausbetrachtet, wäre es ungerechtfertigt, für jede A r -b e i t s s t e l l e eines Anstreicher- oder Malermeisters dienicht an eine behördliche Bewilligung geknüpfte, alsounkontrollierte Leistung von 120 Ueberstunden jährlichzuzulassen. Dies war durch § 25 der Ausnahmenverord-nung nicht beabsichtigt.

Für Verwenöung von GerüstenDer Stadtmagistrat Innsbruck und das Gewerbe-

inspektorat für Tirol in Innsbruck haben in der letztenZeit die Beobachtung gemacht, daß bei vielen Vaufüh-rungen Gerüste verwendet werden, welche den einschlägi-gen gesetzlichen Bestimmungen der Hochbauverordnungvom 7. Februar 1907, RGBl. Nr. 24, nicht oder nur teil-weise entsprechen. Hiedurch ist nicht nur das Leben unddie Gesundheit der auf den Bauten beschäftigten Arbei-ter, sondern auch das der vorübergehenden Passantengefährdet.

Vielfach werden auch Gerüstkonstruktionen zu Arbei-ten verwendet, für die sie zufolge ihrer Bauart nicht ge-eignet sind.

Die Amtsstellen sehen sich daher veranlaßt, darauf auf-merksam zu machen, daß in Hinkunft bei Antreffen un-vorschriftsmäßiger Gerüstungen im Stadtgebiete Inns-bruck gegen die verantwortlichen Bauführer mit strengerBestrafung und bei Gefahr im Verzüge mit Sperrungder beanständeten Gerüste vorgegangen werden müßte.

Der Rachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur vonTeilen öerselben sowie öie Meöergabe von Daten unöStatistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Nie Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Ttraße 25.Druck: Graphische Kunftanstalt Tyro l ta , Innsbruck