amtsblatt landratsamt dachau Überschwemmungsgebiet

Upload: seppalot99

Post on 13-Apr-2018

231 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    1/21

    AMTSBLATTFR DEN LANDKREIS DACHAU

    Verantwortlich fr den Inhalt: Landratsamt DachauErscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16,

    85221 Dachau; [email protected]; www.landkreis-dachau.de;Jhrlicher Bezugspreis Euro 35,00

    67. Jahrgang Nr. 1 Datum 17.01.2011

    Inhaltsverzeichnis:

    ffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 25.01.2011um 14.00 Uhr bung der Bundeswehr Amtliche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zwischen dem Amperverband, Krper-

    schaft des ffentlichen Rechts, Bahnhofstrae 7, 82223 Eichenau und der Gemeinde Berg-kirchen zur Schmutzwasserentsorgung der Grundstcke Allacher Str. 105, FlSt.Nr. 615/2und Allacher Str. 108r, FlSt.Nr. 615/1, je der Gemarkung Geiselbullach in 82140 Olching.

    Schulverband Hebertshausen;Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Hebertshausen frdas Haushaltsjahr 2011 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehrde.

    Vollzug der Wassergesetze;Einleiten von in Kleinklranlagen behandeltem Hausabwasser oder hnlichem Schmutz-wasser bis acht Kubikmeter je Tag in Gewsser.

    Bekanntmachungzur vorlufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Mnchen ermittelten ber-schwemmungsgebietes an der Amper in der Groen Kreisstadt Dachau und in den Ge-meinden Bergkirchen, Haimhausen und Hebertshausen

    **********************************************

    ffentliche Bekanntmachung

    Am Dienstag, 25.01.2011, um 14:00 Uhrfindet eine Sitzung statt.

    Gremium: Umweltausschuss

    Ort: Landratsamt DachauRaum: Kleiner Sitzungssaal

    T a g e s o r d n u n g

    1. Erstellung eines Klimasparbuches fr den Landkreis Dachau;Antrag der Bndnis 90/Die Grnen-Kreistagsfraktion (Kreisrtin Marese Hoffmann) vom15.11.2010

    2. Anfrage zur Mitgliedschaft beim Klimabndnis;Anfrage von Kreisrtin Marese Hoffmann fr die Kreistagsfraktion von Bndnis 90/Die Grnen vom30.11.2010

    3. Resolution des Landkreises Dachau zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

    Die Sitzung wird hiermit ffentlich bekannt gemacht.

    Hansjrg ChristmannLandrat

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    2/21

    2

    bung der Bundeswehr

    Eine Einheit der Bundeswehr fhrt am 31.01.2011 eine militrische bung durch.

    Grenzen des bungsraums:Pasenbach - Lauterbach - B 13 - Gronbach - Hebertshausen Pasenbach

    Es wird gebeten, die Jagdberechtigten und die im bungsgebiet angesiedelten Bewohner von dieserbung in ortsblicher Weise zu benachrichtigen.

    Der Bevlkerung ist nahe zu legen, sich von Einrichtungen der benden Truppen fernzuhalten. JederFund liegengebliebener militrischer Sprengmittel (Fundmunition etc.) muss der nchsten Polizeidienst-stelle gemeldet werden.

    Fr die Abgeltung etwaiger bungsschden ist die Wehrbereichsverwaltung VI, Dachauer Str. 128,80637 Mnchen, zustndig.

    Entschdigungsantrge und Anfragen sind an die jeweilige Gemeinde zu richten.

    HaasSachbearbeiterin

    **********************************************

    Az.: 20/050-1/2

    Amtl iche Bekanntmachung der Zweckvereinbarung zwischen dem Amperverband,Krperschaft des ffentlichen Rechts, Bahnhofstrae 7, 82223 Eichenau und derGemeinde Bergkirchen zur Schmutzwasserentsorgung der Grundstcke Allacher Str. 105,FlSt.Nr. 615/2 und Al lacher Str . 108r, FlSt.Nr. 615/1, je der Gemarkung Geiselbu llach in82140 Olching.

    Nachstehend wird gem Art. 13 Abs. 1 und 2 des Gesetzes ber die Kommunale Zusammenarbeit(KommZG) die Zweckvereinbarung zwischen dem Amperverband, Krperschaft des ffentlichenRechts, Bahnhofstrae 7, 82223 Eichenau und der Gemeinde Bergkirchen zur Schmutzwasserentsor-gung der Grundstcke Allacher Str. 105, FlSt.Nr. 615/2 und Allacher Str. 108r, FlSt.Nr. 615/1, je derGemarkung Geiselbullach in 82140 Olching amtlich bekanntgemacht, soweit Rechte und Pflichten Drit-ter berhrt werden.

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    3/21

    3

    Zweckvereinbarung

    zur Schmutzwasserentsorgung der Grundstcke Allacher Str. 105, FlSt.Nr. 615/2 und AllacherStr. 108r, FlSt.Nr. 615/1, je der Gemarkung Geiselbu llach in 82140 Olching.

    zwischen

    dem Amperverband, Krperschaft des ffentlichen Rechts,Bahnhofstrae 7, 82223 Eichenau, nachfolgend AV genannt- vertreten durch den Verbandsvorsitzenden

    und

    der Gemeinde Bergkirchen,Joh.-Michael-Fischer-Str. 1, 85232 Bergkirchen, nachfolgend Gemeinde genannt- vertreten durch den Ersten Brgermeister -

    wird gem Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff des Gesetzes ber die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.1994 (GVBl S. 555, BayRS 2020-6-1-I, ber. GVBl 1995S. 98), zuletzt gendert durch Gesetz vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400),

    folgende Zweckvereinbarung geschlossen:

    1Vorbemerkung

    Der AV hat einen Teilbereich des Siedlungsgebietes Gralfinger Moos abwassertechnisch erschlossen.Aus wirtschaftlichen Grnden konnte nicht fr alle Grundstcke eine Anschlussmglichkeit an die ffent-liche Einrichtung geschaffen werden. In diesen Fllen bleibt es entsprechend dem Abwasserentsor-

    gungskonzept des AV bei der Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers mittels einer privatenKleinklranlage. Auf den gegenstndlichen Grundstcken ist der Betrieb einer Kleinklranlage wegendes sehr hohen Grundwasserstandes allerdings nur unter erschwerten Bedingungen mglich, weshalbdie Grundeigentmer eine Privatleitung zur ffentlichen Kanalisation der Gemeinde erstellen wollen. Einprivater Anschluss an die ffentliche Einrichtung des AV ist fr die Grundeigentmer wirtschaftlich we-sentlich ungnstiger. Der AV sieht fr diesen Bereich keine ffentliche Erschlieung vor, untersttztaber Gleichwohl das Begehren der Grundeigentmer, da er auch diesen Grundstcken eine ordnungs-geme, dauerhaft gesicherte Abwasserbeseitigung ermglichen mchte.

    2Gegenstand der Zweckvereinbarung

    Der AV bertrgt der Gemeinde die Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers fr die GrundstckeAllacher Str. 105, FlSt.Nr. 615/2 undAllacher Str. 108r, Flst.Nr. 615/1 je der Gemarkung Geiselbullachin 82140 Olching (Grundstcke).

    3Befugnisbertragung, geltendes Recht

    (1) Mit der bertragung der Aufgabe auf die Gemeinde gehen auf sie auch alle hoheitlichen Befugnis-se fr die Beseitigung des Schmutzwassers nicht des Niederschlagswassers fr die Grundst-cke ber. Dies gilt insbesondere fr die Erhebung von Herstellungsbeitrgen, Gebhren und Kostennach den fr das Einrichtungsgebiet der Gemeinde geltenden Satzungen sowie die Durchsetzungder hierfr erforderlichen Manahmen wie im eigenen Gebiet.

    (2) Mit dem Wirksamwerden dieser Vereinbarung treten fr die Grundstcke die Entwsserungssat-zung der Gemeinde vom 27. April 2007 (bekannt gemacht durch Niederlegung in der Verwaltungund Hinweis auf den Amtstafeln) sowie die Beitrags- und Gebhrensatzung der Gemeinde vom 27.

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    4/21

    4

    April 2007 (bekannt gemacht durch Niederlegung in der Verwaltung und Hinweis auf den Amtsta-feln), zuletzt gendert durch Satzung vom 02. Juni 2009 (bekannt gemacht durch Niederlegung inder Verwaltung und Hinweis auf den Amtstafeln), in der jeweils gltigen Fassung in Kraft. SptereSatzungen der Gemeinde erstrecken sich auch auf die Grundstcke.

    (3) Soweit diese Vereinbarung nichts Abweichendes regelt, gelten die Vorschriften des Gesetzes ber

    die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der jeweils gltigen Fassung.

    4Sonstige Vereinbarungen

    (1) Art und Umfang der Entwsserungseinrichtung werden von der Gemeinde nach Magabe ihrerLeistungsfhigkeit und Erforderlichkeit bestimmt. Der AV trgt keine aus dieser Vereinbarung anfal-lenden Kosten. Es besteht kein Anspruch des AV oder von Einwohnern seines Einrichtungsgebie-tes, dass die Gemeinde die Entwsserungseinrichtung oder Teile von ihr erweitert oder abndert.

    (2) Soweit sie ihm bekannt werden, wird der AV der Gemeinde smtliche Bauantrge vorlegen, dieeine bauliche Vernderung der in 2 bezeichneten Grundstcke betreffen.

    (3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berhrt die Wirksamkeit der brigen Regelungen die-ser Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durchsolche zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung recht-lich und wirtschaftlich entsprechen.

    (4) nderungen und Ergnzungen der Zweckvereinbarung ebenso wie Nebenabreden bedrfen derSchriftform.

    5Schlichtung von Streitigkeiten

    Bei Streitigkeiten ber Rechte und Pflichten der Beteiligten aus der Zweckvereinbarung wird vor Einlei-tung eines frmlichen Rechtsstreits das Landratsamt Dachau zur Schlichtung angerufen.

    6Vertragsdauer, Kndigung, Auseinandersetzung

    (1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Unter Einhaltung einer Frist von ei-nem Jahr, jeweils zum 31.12 eines Jahres, kann sie von beiden Parteien schriftlich gekndigt wer-den, wenn die ihr zu Grunde liegenden tatschlichen Voraussetzungen wegfallen oder sich ndern.

    (2) Das Recht auf auerordentliche Kndigung aus wichtigem Grunde bleibt davon unberhrt. Alswichtiger Grund gilt insbesondere die Verhinderung schwerer Nachteile fr das Gemeinwohl oder

    ein grob fahrlssiger, bzw. vorstzlicher Versto eines Vertragspartners gegen die Pflichten ausdieser Vereinbarung.

    (3) Wird die Zweckvereinbarung gekndigt, haben die Parteien eine Auseinandersetzung anzustreben,die eine ordentliche Schmutzwasserentsorgung der Grundstcke gewhrleistet.

    7Genehmigung

    Der Abschluss dieser Zweckvereinbarung, ihre nderung oder Aufhebung bedarf der Genehmigung desLandratsamtes Dachau.

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    5/21

    5

    8

    Inkrafttreten, Ausfertigung

    (1) Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

    (2) Jeder Vertragspartner erhlt eine Ausfertigung dieser Zweckvereinbarung, die LandratsmterDachau und Frstenfeldbruck jeweils eine beglaubigte Abschrift.

    Eichenau, den 20.12.2010 Bergkirchen, den 20.12.2010AV Gemeinde

    gez. gez.

    Frederik Rder Simon LandmannVerbandsvorsitzender Erster Brgermeister

    Die Zweckvereinbarung wurde mit Schreiben des Landratsamts Dachau vom 05.01.2011, Nr.20/050-1/2rechtsaufsichtlich genehmigt.

    **********************************************Az.:20/941-4

    Schulverband Hebertshausen

    Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Hebertshausen fr das Haus-haltsjahr 2011 nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehrde.

    Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i.V.m. Art. 40Abs. 1 des Gesetzes ber die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeinde-ordnung fr den Freistaat Bayern (GO) erlsst der Schulverband folgende Haushaltssatzung, die hiermitgem. Art. 24 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht wird.

    I.

    Haushaltssatzung

    des Schulverbandes Hebertshausen(Landkreis Dachau)

    fr das Haushaltsjahr 2011

    Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes -BaySchFG-, Art. 35 KommZG sowieder Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlsst der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    6/21

    6

    1

    Der als Anlage beigefgte Haushaltsplan fr das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schliet

    im Verwaltungshaushalt

    in den Einnahmen und Ausgaben mit 755.200

    und

    im Vermgenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 274.000

    ab.

    2

    Kreditaufnahmen fr Investitionen und Investitionsfrderungsmanahmen sind nicht vorgesehen.

    3

    Verpflichtungsermchtigungen im Vermgenshaushalt werden nicht festgesetzt.

    4

    Schulverbandsumlage

    1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Aus-gaben im Verwaltungshaushalt wird fr das Haushaltsjahr 2011 auf 620.000,00 festgesetzt

    und nach der Zahl der Verbandsschler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Ver-waltungsumlage).

    2. Fr die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die magebende Schlerzahl nach demStand vom 01. Oktober 2010 auf 317 Verbandsschler festgesetzt.

    3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschler auf 1.955,84 festgesetzt.

    5

    Der Hchstbetrag der Kassenkreditezur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts-plan wird auf 25.000 festgesetzt.

    6

    Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

    7

    Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    7/21

    7

    II.

    Der Haushaltsplan liegt eine Woche, in der Zeit vom 24.01.2011 bis 31.01.2011, in der Geschftsstelledes Schulverbandes Hebertshausen, Am Weinberg 1, Hebertshausen, ffentlich aus.

    Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen auerdem whrend des ganzen Jahres innerhalb

    der allgemeinen Geschftsstunden zur Einsicht bereit.

    Hebertshausen, den 28.12.2010Schulverband Hebertshausen

    gez.Michael KreitmeirSchulverbandsvorsitzender

    **********************************************

    Az. 61/641-2/2

    Vollzug der Wassergesetze;Einleiten von in Kleinklranlagen behandeltem Hausabwasser oder hnlichem Schmutzwasser bis achtKubikmeter je Tag in Gewsser

    Bekanntmachung des Landratsamts Dachau

    Das Landratsamt Dachau bezeichnet die Ortsteile, die in der nachfolgenden Aufstellung aufgefhrt sind,als Gebiete im Sinne von Art 70 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG). In den be-zeichneten Gebieten kann fr die Einleitung von in Kleinklranlagen behandeltem Hausabwasser oderhnlichem Schmutzwasser bis acht Kubikmeter je Tag in ein Gewsser eine Erlaubnis mit Zulassungs-fiktion nach Art 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    1. Die Abwassereinleitung darf nicht in einem Wasserschutzgebiet oder in einer im Altlastenkatastereingetragenen Altlastenverdachtsflche liegen.

    2. Fr Ortsteile, die in der Aufstellung unter Klasse II (bergangslsung bis zum Anschluss an einezentrale Sammelkanalisation) aufgefhrt sind, muss die Kleinklranlage mindestens als Dreikam-merausfaulgrube mit ausreichender Bemessung fr die Anzahl der Bewohner des entsorgten Anwe-sens ausgefhrt sein. Die Wartung muss gem den jeweils gltigen Vorschriften zur Eigenberwa-chung durchgefhrt werden.

    3. Fr Ortsteile, die in der Aufstellung unter Klasse III (dezentrale Dauerlsung) aufgefhrt sind, mussdie Kleinklranlage so ausgefhrt sein, dass die Mindestanforderungen nach der Abwasserverord-nung eingehalten werden knnen. Dies erfordert grundstzlich eine biologische Reinigungsstufe. Die

    Wartung muss gem den jeweils gltigen Vorschriften zur Eigenberwachung durchgefhrt wer-den.

    4. Es muss ein Gutachten eines privaten Sachverstndigen nach Art. 65 BayWG darber vorgelegtwerden, dass die Planung der einzelnen Kleinklranlage den unter Nr. 1 bis 3 bekannt gegebenenAnforderungen ber die Abwasserbeseitigung, im brigen dem Stand der Technik entspricht.

    5. Die ordnungsgeme Errichtung der Kleinklranlage ist vor Inbetriebnahme durch eine Abnahmeeines privaten Sachverstndigen nach Art. 65 BayWG dem Landratsamt Dachau nachzuweisen.

    Frhere Bekanntmachungen ber bezeichnete Gebiete werden durch diese Bekanntmachung ersetzt.

    Landratsamt Dachau

    Dachau, 02.12.2010Eva RehmStellvertreterin des Landrats

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    8/21

    8

    Markt Altomnster

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Arnberg XAsbach XBreitenau XErlach XErlau XFreistetten XHaag XHohenried XHumersberg XHutgraben XIrchenbrunn mit Hinterholz XIrchenbrunn Hinterholz Nr. 22 und 24 XLauterbach XLichtenberg XMaisbrunn XObererlach XOberschrttenloh XOttelsburg XOttmarshausen XRadenzhofen XRametsried XRandelsried XReichertshausen XRckersberg 5 und 5 a XRudersberg XSchauerschorn XSchielach X

    Schloberg XSchmarnzell XSchmelchen XSengenried XTeufelsberg Xbelmanna XXyger X

    Gemeinde Bergkirchen

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Eschenried (Bereich 1, 2 und 4) X

    Neuhimmelreich (Seeweg, Hochstattweg, Himmelreich-und Eschenrieder Strae teilweise) XNeuhimmelreich (Obermoosweg, Ascherbachweg) X

    Feldgeding (Frstenfelder Str. 80, 85, 87; GralfingerStr. 55)

    X

    Unterbachern (Gmainweg 3 und 4) X

    Oberbachern (Dorfstr. 65) X

    Lauterbach (Prieler Str. 25) X

    Bergkirchen (Leitenweg 2, Sonnenstr. 2) X

    Bergkirchen-Lus (Palsweiser Str. 68) XEschenried (Bereich 3) XHeihof X

    Hopfenau XPalsweis-Moos XPalsweis (Thaler Str. 1) X

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    9/21

    9

    Priel XRennhof XRodelzried X

    Groe Kreisstadt Dachau

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Rothschwaigerweg (zu Dachau) XEisingertshofen XFreisinger Str., Prittlbacher Str. XLudwig-Dill-Str. 44 u. 60 XIm Lus, Brucker Str. (zu Mitterndorf) XObergrashof XSteinkirchen XViehhausen XWrmmhle XAn der Flolnde (zu Wrmmhle) XPrittlbacher Str. (zu Wrmmhle) X

    Gemeinde ErdwegOrtsteil Klasse II Klasse III

    Altstetten X

    Bogenried XBrand XAm Brand XForsthaus (Kappelhof) XGuggenberg - Ost XHappach XLangengern XOberhandenzhofen X

    Schluttenberg X

    Gemeinde HaimhausenOrtsteil Klasse II Klasse IIIHrgenbach XInhausen XMaisteig X

    Gemeinde Hebertshausen

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Gnsstall XHackenhof X

    Unterweilbach Sommerhaus XHebertshausen Krautgartenstrae 32 und 34, Waldfrie-denstrae 40

    X

    Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Buxberg X

    Eichenried XGartelsried XHollerschlag X

    Mannried XMichelskirchen XNelholz X

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    10/21

    10

    Oberdinkelhof XObertsloh XPirket XPranst XReichel XThalhof X

    Thonhof XUnterdinkelhof XWeiherhaus XWeitenwinterried XWinterried XLarezhausen XFerlhof X

    Gemeinde Karlsfeld

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Karlsfeld Moosgebiet X

    Obergrashof XWaldschwaige XAm Krebsbach, auerorts X

    Markt Markt Indersdorf

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Aberl X

    Ainried XAlbersbach XBerg XBrand XEglersried X

    Eichstock XErl XFrauenhofen XGittersbach XGrainhof XGundackersdorf XHarreszell XHartwigshausen XHrgenbach XKattalaich XKleinschwabhausen XKreut X

    Lanzenried XLochhausen XNeuried XNeusreuth XOberainried XObergeiersberg XObermoosmhle XPuch XRied XRiedhof XSchnberg XSenkenschlag X

    Stachusried XStangenried XTafern XTiefenlachen X

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    11/21

    11

    Unterainried XUntergeiersberg XUntermoosmhle XWagenried XWeil XWengenhausen X

    Wildmoos XWhr X

    Gemeinde Odelzhausen

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Sankt Johann XRiedhof XHadersried (Sgewerksanwesen) XEbertshausen St. Michael Strae 14 X

    Gemeinde Petershausen

    Ortsteil Klasse II Klasse IIIBerghanerl XFreymann XMhldorf XOberhausen XSpeckhof X

    Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Bayerzell X

    Kaltenbach XMiesberg X

    Stockach X

    Gemeinde RhrmoosOrtsteil Klasse II Klasse IIIDurchsamsried XLindenhof XMariabrunn XRudelzhofen XScharlhof XSchillhofen XStidlhof X

    Gemeinde SchwabhausenOrtsteil Klasse II Klasse IIIEdenholzhausen XGrub XKappelhof XLindach XMachtenstein XRienshofen XRothhof XSickertshofen XUnterhandenzhofen X

    Gemeinde SulzemoosOrtsteil Klasse II Klasse III

    Hilpertsried X

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    12/21

    12

    Oberwinden XUnterwinden XEinsbach Weiherweg 10 XOrthofen Bachstrae 11 X

    Gemeinde VierkirchenOrtsteil Klasse II Klasse III

    Gramling XMilbertshofen XMitterwiedenhof XOberwiedenhof XUnterwiedenhof XJedenhofen Eichenstrae XVierkirchen Eichenstrae XVierkirchen Indersdorfer Strae XVierkirchen Bichlfeldweg XPasenbach Hortstrae und Jedenhofener Strae XGiebing Kapellenweg X

    Gemeinde Weichs

    Ortsteil Klasse II Klasse III

    Albertshof X

    Breitenwiesen XDaxberg XEdenholzhausen XEdenpfaffenhofen XFrnking XHolzbck X

    Zillhofen XBichlhof X

    **********************************************

    Az. 61/645-1/2

    BEKANNTMACHUNG

    zur vorlufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Mnchen ermittelten berschwem-mungsgebietes an der Amper in der Groen Kreisstadt Dachau und in den Gemeinden Bergkir-chen, Haimhausen und Hebertshausen

    Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusor-gen, um Hochwasserschden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafr ist, die Gebiete zu ermitteln, diebei Hochwasser voraussichtlich berschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz verpflichtetdeshalb die Wasserwirtschaftsmter, die berschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kar-tieren (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG).

    Grundlage fr die Ermittlung des berschwemmungsgebiets ist das 100-jhrliche Hochwasser (Bemes-sungshochwasser HQ 100). Ein 100-jhrliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    13/21

    13

    einmal erreicht oder berschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abflussinnerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

    Fr die Amper in Bergkirchen, Dachau, Haimhausen und Hebertshausen wurde das berschwem-mungsgebiet berechnet und in dem beiliegenden bersichtsplan dargestellt. Es wird ausdrcklich dar-

    auf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermittlung und Dokumentation einer von der Natur ausbestehenden Gefhrdungslage und nicht um eine durchgefhrte oder eine vernderbare Planung han-delt.

    Die bei einem Bemessungshochwasser berschwemmten Flchen sind in dem bersichtslageplanM = 1 : 25.000 senkrecht schraffiert und blau eingefasst. Detailkarten im Mastab = 1 : 2.500 knnen imLandratsamt Dachau, Weiherweg 16, 85221 Dachau, Zimmer E 09, in der Groen Kreisstadt Dachausowie in den Gemeinden Bergkirchen, Haimhausen und Hebertshausen in der Zeit vom 24.01.2011 bis24.02.2011 whrend der blichen ffnungszeiten oder im Internet unter http://www.landratsamt-dachau.de (> Landratsamt > Geschftsverteilung > Abt. 6 Umweltschutz > Sg. 61 Umweltrecht > Was-serrecht > berschwemmungsgebiete im Landkreis Dachau > Gebiet entlang der Amper > Detailplne)eingesehen werden.

    Mit dieser Bekanntmachung gelten die als berschwemmungsgebiet dargestellten Flchen als vorlufiggesicherte Gebiete. Damit sind nach 78 Abs. 6 in Verbindung mit 78 Abs. 1 des Wasserhaushalts-gesetzes folgende Rechtswirkungen verbunden:

    Im vorlufigen berschwemmungsgebiet sind untersagt

    1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplnen oder sonstigen Satzungen nach demBaugesetzbuch,

    2. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den 30, 33, 34 und 35 des Baugesetz-

    buches,

    3. die Errichtung von Mauern, Wllen oder hnlichen Anlagen quer zur Flierichtung des Wassers beiberschwemmungen,

    4. das Aufbringen und Ablagern von wassergefhrdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, dieStoffe drfen im Rahmen der ordnungsgemen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,

    5. die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenstnden, die den Wasserabfluss behindern knnenoder die fortgeschwemmt werden knnen,

    6. das Erhhen oder Vertiefen der Erdoberflche,

    7. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorbeugendenHochwasserschutzes gem 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 75 Abs. 2 WHG entgegenstehen,

    8. die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

    Ausgenommen von den vorstehenden Verboten sind Manahmen des Gewsserausbaus, des Bausvon Deichen und Dmmen, der Gewsser- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie derBetrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen von zugelassenen Gewsserbenutzungen.

    Das Landratsamt Dachau kann abweichend von der oben genannten Nr. 1 die Ausweisung neuer Bau-gebiete unter den Voraussetzungen des 78 Abs. 2 WHG zulassen.

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    14/21

    14

    Das Landratsamt Dachau bzw. im Stadtgebiet die Groe Kreisstadt Dachau knnen abweichend vonder oben genannten Nr. 2 die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den 30, 33, 34und 35 des Baugesetzbuches zulassen, wenn im Einzelfall das Vorhaben

    - die Hochwasserrckhaltung nicht oder nur unwesentlich beeintrchtigt und der verloren gehende

    Rckhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,

    - den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verndert,

    - den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeintrchtigt und

    - hochwasserangepasst ausgefhrt wird

    oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden knnen.

    Das Landratsamt Dachau kann abweichend von den oben genannten Nrn. 3 bis 8 Manahmen zulas-sen, wenn

    - Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen, der Hochwasserabfluss und dieHochwasserrckhaltung nicht wesentlich beeintrchtigt werden und

    - eine Gefhrdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschden nicht zu befrchtensind

    oder die nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen werden knnen.

    Sonstige Pflichten:

    Lagerungen von wassergefhrdenden Stoffen (z.B. Heizltanks) mssen die Anforderungen der Ver-

    ordnung ber Anlagen zum Umgang mit wassergefhrdenden Stoffen (VAwS) erfllen. Dies bedeutet,dass

    - sie so aufzustellen sind, dass sie vom Hochwasser nicht erreicht werden knnen oder

    - so zu sichern sind, dass sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen oder ihre Lage verndern knnen(mindestens 1,3fache Auftriebssicherheit) und

    - so aufzustellen sind, dass bei Hochwasser kein Wasser in Entlftungs-, Befll- oder sonstige ff-nungen eindringen kann und eine mechanische Beschdigung z.B. durch Treibgut oder Eisstauausgeschlossen ist.

    - bereits bisher prfpflichtige Lagerungen (Kellertanks mit mehr als 10.000 Liter und alle unterirdi-

    schen Lagerungen) die Anforderungen sptestens bei der nchsten wiederkehrenden Prfung zuerfllen haben.

    - die Lagerungen wassergefhrdender Stoffe der Gefhrdungsstufe B (dies sind insbesondere Heiz-ltanks im Keller ab 1.000 bis 10.000 Liter) einmalig von einem Sachverstndigen innerhalb vonzwei Jahren nach dieser Bekanntmachung zu prfen sind.

    Die vorlufige Sicherung ist eine vorbereitende Manahme fr weitere Entscheidungen des Land-ratsamtes Dachau ber die Festsetzung eines berschwemmungsgebietes durch Rechtsverordnung.Die vorlufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des berschwem-mungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet sptestens nachAblauf von fnf Jahren. Im begrndeten Einzelfall kann die Frist vom Landratsamt Dachau um zwei

    weitere Jahre verlngert werden (Art. 47 Abs. 3 BayWG).

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    15/21

    15

    Die bereits durch Rechtsverordnung vom 14.01.1974 in der Fassung der nderung vom 15.07.1998festgesetzte und in den bersichts- und Lageplnen entsprechend gekennzeichnete Teilflche bei Am-permoching bleibt von der vorlufigen Sicherung unberhrt. Fr dieses Gebiet gelten insbesondere dieFestsetzungen der Rechtsverordnung und die Ge- und Verbote nach 78 WHG.

    Weitere Informationen:

    - Alle ermittelten und festgesetzten berschwemmungsgebiete sind im Internet unter der Adressehttp://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformation/iueg/index.htm im Informationsdienst berschwem-mungsgefhrdete Gebiete in Bayern fr die ffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch zustzlicheInformationen ber berschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Fest-setzungsverfahren enthalten.

    - Das im Amtsblatt Nr. 11 des Landkreises Dachau vom 18.05.2004 ffentlich bekannt gemachte Ver-fahren zur Festsetzung eines berschwemmungsgebietes an der Amper wird hiermit eingestellt, weiles auf mittlerweile berholten Kartenmaterial und Rechtsstand beruht.

    LANDRATSAMT DACHAU

    Hansjrg ChristmannLandrat

    LANDRATSAMT DACHAUHansjrg Christmann

    Landrat

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    16/21

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    17/21

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    18/21

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    19/21

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    20/21

  • 7/26/2019 Amtsblatt Landratsamt Dachau berschwemmungsgebiet

    21/21