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Federazione svizzera delle infermiere et degli infermieri anestesisti Fédération suisse des infirmières et infirmiers anesthésistes www.siga-fsia.ch ANÄSTHESIE JOURNAL ANÄSTHESIE JOURNAL ANESTHESIE JOURNALE ANESTHESIE JOURNALE 1/2007 1/2007 Davos

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ANÄSTHESIE JOURNALANÄSTHESIE JOURNAL

ANESTHESIE JOURNALEANESTHESIE JOURNALE

1/20071/2007

Davos

EDITORIAL 1

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

Das Anästhesieteam (siehe Titelbild) aus Davos heisst alle Willkommen zum Kongress am31.3.07. In diesem Zusammenhang stellt sich die Anästhesieabteilung in diesem Journal mitden wichtigsten Eckdaten kurz vor.

Dieses Journal steht ganz unter dem Motto «Arbeitssituationen». Ein Anästhesieteam ist dochjederzeit und überall erreichbar und schnell im Einsatz.

Die Arbeitssituationen sind in jedem Spital anders. Alle Spitäler haben jedoch gemeinsam,dass sie sich mit den Arbeitszeiten an das Arbeitsgesetz halten müssen. Mit diesen Rahmenbe-dingungen unter dem Aspekt der Erreichbarkeit der Anästhesiepflege hat sich Martin Müllerauseinandergesetzt. Dass die Nachtarbeit, respektive die Arbeitssituation in Nachtstunden Auswirkungen auf denKörper hat ist unbestritten. Wie sich die Nachtarbeit jedoch genau auswirkt beschreibt CelinèSchäfer in ihrem Artikel. Bei einer Reanimation ist ein schnelles Handeln verlangt. Jedoch stellt ein nicht realisierbarervenöser Zugang oft Probleme dar. In den neuen REA-Richtlinien ist auch die Anwendung derIntraossärnadel beschrieben. Wie man diese anwendet und welches die «best practice» ist zei-gen Lars Egger und Christoph A. Pfister auf.

Anschliessend an den Kongress findet die nächste Hauptversammlung statt, die Traktandenlistefür diese Versammlung finden sie ebenfalls in dieser Ausgabe.

Wir hoffen nun, dass Wir Euch am SIGA-Kongress in Davos treffen, denn dort stehen wir vonder Redaktion für Anregungen und Diskussionen das Journal betreffend gerne persönlich zurVerfügung.

Viel Spass beim Lesen (vielleicht in ruhigen Nachtarbeitsstunden) des Journals

wünscht Euch das Redaktionsteam

INHALTSVERZEICHNIS 2

EDITORIAL 1

ARBEITSSITUATION ANÄSTHESIE

–Arbeit – Arbeitsgesetz Martin Müller 3

–Nachtarbeit und ihre Auswirkungen Celinè Schäfer 6

– Agenda 7

DAVOS

–Kongressprogramm 8

–Die Anästhesieabteilung Davos - Eckdaten 11

AUS DEM VORSTAND

–Hauptversammlung in Davos 13

–Anmerkung zum Artikel «Zukunft der Anästhesie- 14

pflege»

ARTIKEL

–Systematisches Vorgehen – failed IV access 15

Lars Egger, Christoph A. Pfister

IMPRESSUM

30. Jahrgang/année/annoWEMF-Auflage: 2374 Ex./2004Erscheint/parait/pubblicazione4x jährlich/par an/per anno

Homepagewww.siga-fsia.chwww.anästhesiepflege.ch

Redaktion/Rédaction/RédazioneCéline SchäferUniversitätsspital [email protected]

Luzia Vetter Kantonsspital [email protected]

Yvonne HuberCardiocentro Ticino [email protected]

Martin MüllerBürgerspital [email protected]

Martin SalzmannKantonsspital St. [email protected] 494 15 12

Inseratenannahme/Annonces/AnnunciPeter Siegfried071 494 14 [email protected]

Abbonemente/Abbonements/Abbonnamentifür SBK-Mitglieder gratispour membres ASI gratuitper membri ASI gratiuitoandere/autres/altri CHF 50.–Ausland/étranger/stranieri CHF 65.–

Christian Garriz044 735 26 [email protected]

Druck/Impression/StampaDruckerei Drage GmbH, 9444 Diepoldsau

VerlagMartin SalzmannKantonsspital St. [email protected] 494 15 12

ARBEITSSITUATION ANÄSTHESIE 3

Martin MüllerVizepräsident SIGA-FSIAOberpfleger AnästhesieBürgerspital Solothurn

In regelmässigen Abständen werdenwir mit Fragen aus dem Arbeitsge-setz konfrontiert. In unserem Berufgehört Nacht- und Wochenendar-beit zur Selbstverständlichkeit. Dis-kussionen über diese Dienste tau-chen in den Spitälern regelmässigauf.Auf den Wunsch vieler Mitgliedermachte ich mich auf die Suche nachden entsprechenden Weisungen undReglementen. Neben den kantonal-en Vorlagen ist das SchweizerischeArbeitsgesetz unser wichtigstes Nach-schlagewerk. Im Arbeitsgesetz werden zu folgen-den, uns betreffenden Themen, Aus-sagen gemacht:

–Wöchentliche Höchstarbeitszeit–Tägliche/jährliche maximale Über-

zeit–Tages-/Abend-/Nacht- und Sonn-

tagsarbeit–Tägliche/wöchentliche Ruhezeit,

Ruhetag und Pausen–Pikettdienst (Definition, Dauer des

Einsatzes, Anrechnung an Arbeits-zeit

–Entschädigung (Lohn- oder Zeitzu-schlag) bei Überzeit, Nacht- undSonntagsarbeit

–Anzahl freier Sonntage pro Jahr

Die Umfrage der Management-Gruppe (Veröffentlicht in den SIGA-Journalen des letzten Jahres) zeigteein sehr unterschiedliches Bild. Esgibt Spitäler, in denen von der Anäs-thesiepflege ein «normaler» Nacht-dienst geleistet wird. In kleinerenHäusern ist die Anästhesie im Hauseauf Pikett, in vereinzelten Häusern(häufig auch Privatkliniken) ist dieAnästhesiepflege zu Hause auf Pi-kett.

Die wichtigsten Punkte aus dem Ar-beitsgesetz:

1. Tägliche, wöchentliche Ar-beitszeit

(Definition der Arbeitszeiten: Tages-arbeit: 06.00h–20.00h, Abendar-beit: 20.00h–23.00h, Nachtarbeit:23.00–06.00h. Eine Verschiebungdieser Zeiten um 1 Stunde ist erlau-bt!)

Maximale tägliche AZ:

• Bei Tages- sowie Abendarbeit:

–14 Sunden (inkl. Pausen undÜberzeit) (Art. 10 Abs. 3 ArG)

–17 Stunden, sofern im Durch-schnitt einer Kalenderwoche tägli-che Ruhezeit min. 12 aufeinanderfolgende Stunden! Tägliche Ruhe-zeit muss dabei zwischen zwei Ar-beitseinsätzen mind. 8 aufeinan-der folgende Stunden betragen(Art. 5 ArGV2).

• Bei Nachtarbeit:

–9 Stunden innerhalb von 10 Stun-den (mit Einschluss Pausen) (Art.17a ArG)

–10 Stunden innerhalb von 12Stunden bei max. 3 von 7 aufein-ander folgenden Nächten/Woche(Art. 29 ArGV1)

–12 Stunden innerhalb von 12h,wenn grosser Teil davon reine Prä-senzzeit sowie min. 4 Sunden Ru-hezeit sowie Ruhegelegenheit vor-handen (Art. 10 Abs. 2 ArGV2,GB)

Maximale wöchentliche AZ:

• 50 h (Art. 9 Abs. 1 lit. B ArG)

➞ Arbeit, auch wenn sie nur teil-weise während des Nachtzeitraumsgeleistet wird, gilt gesamthaft alsNachtarbeit, womit die Vorschriftender Nachtarbeit zur Anwendung ge-langen!

2. Arbeitswoche

–Die (Arbeits-) Woche beginnt mitdem Montag oder bei mehrschich-tigen Systemen in der Sonntag-/Montagnacht und endet mit demSonntag. Vorbehalten bleiben dieBestimmungen des ununterbro-chenen Betriebs (Art. 16 Abs. 1ArGV1).

–Für den einzelnen Arbeitnehmerdarf die Arbeitswoche höchstens51/2 Arbeitstage umfassen. Siekann auf 6 Arbeitstage ausgedeh-nt werden, sofern die wöchent-lichen freien Halbtage im Einver-ständnis mit dem Arbeitnehmerfür längstens 4 Wochen zusam-mengelegt werden (Art. 16 Abs. 2sowie Art. 21 ArGV1).

–Gemäss Arbeitsgesetz gilt derSamstag als normaler Arbeitstagund der Sonntag als Ruhetag (Art.21 Abs. 1 ArGV1).

ARBEIT – ARBEITSGESETZ

ARBEITSSITUATION ANÄSTHESIE 4

–Bei der Festsetzung der Arbeits-und Ruhezeit ist auf Arbeitnehmermit Familienpflichten besondersRücksicht zu nehmen. Als Familien-pflichten gelten die Erziehung vonKindern bis 15 Jahren sowie dieBetreuung pflegebedürftiger Ange-höriger oder nahestehender Per-sonen (Art. 36 Abs. 1 ArG).

3. Sonntags- und Feiertags-arbeit

–Grundsätzlich ist die Arbeit anSonntagen verboten (Art. 18 Abs.1 ArG). Ausnahmen vom Verbotbedürfen der Bewilligung (Art. 19Abs. 1 ArG).

–Die Spitäler sind von der Einho-lung einer solchen Bewilligungbefreit; sie dürfen ihre Arbeitneh-mer an Sonntagen beschäftigen(Art. 4 Abs. 2 ArGV2).

–Dem Arbeitnehmer sind im Kalen-derjahr min. 12 freie Sonntage zugewähren. Sie können unregel-mässig auf das Jahr verteilt wer-den. In den Wochen ohne freienSonntag ist jedoch im Anschlussan die tägliche Ruhezeit eine wö-chentliche Ruhezeit von 36 aufein-anderfolgenden Stunden zu ge-währen (Art. 12 Abs. 2 ArGV2).

–Muss an einem Sonntag gearbei-tet werden, darf der Arbeitnehmernicht mehr als an 6 aufeinander-folgenden Tagen beschäftigt wer-den. Vorbehalten bleiben die Be-stimmungen über den ununterbro-chenen Betrieb (Art. 21 Abs. 3ArGV1).

–Sonntagsarbeit von einer Dauerbis zu 5 Stunden ist durch Freizeitgleicher Dauer innert vier Wochenauszugleichen (Art. 20 Abs. 2ArG, Art. 21 Abs. 7 ArGV1).

–Dauert die Sonntagsarbeit längerals 5 Stunden, so ist während dervorhergehenden oder nachfolgen-den Woche im Anschluss an dietägliche Ruhezeit ein auf einenArbeitstag fallender Ersatzruhetag

von mind. 24 aufeinanderfolgen-den Stunden zu gewähren (Art.20 Abs. 2 ArG).

–Für Feiertage gilt die gleiche Re-gelung wie für Sonntage.

4. Nachtarbeit

–Grundsätzlich ist Nachtarbeit ver-boten (Art. 16 ArG). Ausnahmenvom Verbot bedürfen der Bewilli-gung (Art. 17 Abs. 1 ArG).

–Die Spitäler sind von der Einho-lung einer solchen Bewilligung be-freit; sie dürfen ihre AN in derNacht beschäftigen (Art. 4 Abs. 1ArGV2).

–Arbeitnehmer, die 25 und mehrNachteinsätze pro Jahr leisten,haben auf Verlangen Anspruchauf medizinische Untersuchungund Beratung (Art. 44 Abs. 1ArGV1). Dieser Anspruch kann inregelmässigen Abständen von 2Jahren geltend gemacht werden.Nach Vollendung des 45. Lebens-jahres steht den Arbeitnehmerndieses Recht in Zeitabständen von1 Jahr zu (Art. 44 Abs. 2 ArGV1).

–Die medizinische Kontrolle bein-haltet eine Basiskontrolle des Ge-sundheitszustandes des betroffe-nen Arbeitnehmers. Der Umfangrichtet sich nach der Art der aus-zuübenden Tätigkeit und der Ge-fährdung am Arbeitsplatz (Art. 43Abs. 1 ArGV1).

–Die medizinische Untersuchung istvon einem Arzt oder einer Ärztinvorzunehmen, der oder die sich mitdem Arbeitsprozess, den Arbeits-verhältnissen und den arbeitsme-dizinischen Grundlagen vertrautgemacht hat. Frauen haben An-spruch auf medizinische Untersu-chung und Beratung bei einerÄrztin (Art. 43 Abs. 2 ArGV1).

–Die medizinische Untersuchungund Beratung ist obligatorisch fürJugendliche, die dauernd oder re-gelmässig wiederkehrend zwi-schen 1 Uhr und 6 Uhr Nachtar-

beit leisten, und für Arbeitnehmer,die dauernd oder regelmässig wie-derkehrende Nachtarbeit leistenund dabei in erhöhtem Ausmassbelastende oder gefährliche Tätig-keiten verrichten oder belastendenoder gefährlichen Situationenausgesetzt sind (Art. 45 Abs. 1ArGV1).

5. Pausen (Art. 15 ArG)

–Bei täglicher AZ von über 5 1/2Stunden: 1/4 Stunde

–Bei täglicher AZ von über 7 Stun-den: 1/2 Stunde

–Bei täglicher AZ von über 9 Stun-den: 1 Stunde

–Die Pausen gelten als Arbeitszeit,wenn Arbeitnehmer ihren Arbeits-platz nicht verlassen dürfen.

(Art. 18 ArGV1)–Die Pausen sind um die Mitte der

Arbeitszeit anzusetzen.–Pausen von über 1/2 Stunde dür-

fen aufgeteilt werden.–Bei flexiblen Arbeitszeiten, wie et-

wa der gleitenden Arbeitszeit, istfür die Bemessung der Pausen diedurchschnittliche tägliche Arbeits-zeit massgebend.

Arbeitnehmer mit Familienpflichtenist auf Verlangen eine Mittagspausevon wenigstens anderthalb Stundenzu gewähren (Art. 36 Abs. 2 ArG).

6. Ruhezeit

–Dem Arbeitnehmer ist grundsätz-lich eine tägliche Ruhezeit vonmind. 11 aufeinanderfolgendenStunden zu gewähren (Art. 15aAbs. 1 ArG).

–Ausnahmsweise Herabsetzung dertäglichen Ruhezeit für erwachseneArbeitnehmer einmal in der Wo-che bis auf 8 Stunden, sofern dieDauer von 11 Stunden im Durch-schnitt von 2 Wochen eingehalten

ARBEITSSITUATION ANÄSTHESIE 5

wird (Art. Art. 15a Abs. 2 ArG),dann aber Verbot der Leistung vonÜberzeit (Ausnahme: Notfälle)(Art. 19 Abs. 2 ArGv1).

–Ausnahmsweise Herabsetzungder täglichen Ruhezeit für erwach-sene Arbeitnehmer bis auf 9 Stun-den, sofern sie im Durchschnittvon 2 Wochen 12 Stunden beträgt(Art. 9 ArGV2).

–Fallen zwei oder mehrere Ruheta-ge oder gesetzliche Feiertage ineine Woche, so kann die zusam-menhängende Ruhezeit von 35Stunden nach Art. 21 Abs. 2ArGV1 einmal auf 24 Stundenverkürzt werden (Art. 19 Abs. 1ArGV1).

– In Wochen ohne freien Sonntag ist im Anschluss an die tägliche Ruhezeit eine wöchentliche Ruhe-zeit von 36 aufeinanderfolgendenStunden zu gewähren (Art. 12Abs. 2 ArGV2) (Vgl. dazu auchunter «Sonntags- und Feiertagsar-beit»).

–Bei 12-stündigen Nachtschichtenmüssen mind. 4 Stunden davon Ru-hezeit sein. Anschliessend an die-se Nachtschicht ist dem Arbeit-nehmer eine tägliche Ruhezeit von12 Stunden zu gewähren (Art. 10Abs. 2 ArGV2, Ziff. 1 Globalbe-willigung seco).

–Verbot der Abgeltung von Ruhe-zeit! Ausnahme: bei Beendigungdes Arbeitsverhältnisses (Art. 22ArG).

7. Pikettdienst

–Definition: Der Arbeitnehmer hältsich neben der normalen Arbeit fürallfällige Arbeitseinsätze bereit fürdie Behebung von Störungen, dieHilfeleistung in Notsituationen, fürKontrollgänge oder für ähnlicheSonderereignisse (Art. 14 Abs. 1ArGV1).

–Der einzelne Arbeitnehmer darf imZeitraum von 4 Wochen an höch-stens 7 Tagen auf Pikett sein oder

Piketteinsätze leisten. Nach Beendi-gung des letzten Pikettdienstes darfder Arbeitnehmer während den 2darauf folgenden Wochen nichtmehr zum Pikettdienst aufgebotenwerden (Art. 14 Abs. 2 ArGV1).

–Ausnahmsweise kann der Arbeit-nehmer im Zeitraum von 4 Wochenan höchstens 14 Tagen auf Pikettsein, sofern auf Grund der betrieb-lichen Grösse und Struktur keinegenügenden Personalressourcenfür einen Pikettdienst zur Verfügungstehen und die Anzahl der tatsäch-lichen Piketteinsätze im Durch-schnitt eines Kalenderjahres nichtmehr als 5 Einsätze pro Monatausmacht.

–Bei der Planung sind die Arbeit-nehmer beizuziehen (Art. 69ArGV1). Der Arbeitnehmer ist überden Einsatz sowie Einsatzänderun-gen im Plan möglichst früh zu infor-mieren, in der Regel 2 Wochenzuvor (Art. 69 Abs. 1 ArGV1).

–Kurzfristige Änderungen dürfen fürArbeitnehmer mit Familienpflichtennur mit deren Einverständnis vorge-nommen werden und soweit eineandere Lösung für den Betrieb nichtzumutbar ist (Art. 14 Abs. 4ArGV1).

–Der Arbeitnehmer darf währendder Ruhezeit pikettmässig einge-plant werden; die Ruhezeit wirdalleine dadurch nicht «zerstört».

–Wird die tägliche Ruhezeit durcheinen Piketteinsatz unterbrochen,muss diese im Anschluss an denPiketteinsatz im restlichen Umfangnachgewährt werden. Kann durchdie Piketteinsätze eine minimaleRuhezeit von vier aufeinander fol-genden Stunden nicht erreicht wer-den, so muss im Anschluss an denletzten Einsatz die tägliche RZ von11 Stunden nachgewährt werden(Art. 19 Abs. 3 ArGV1).

– Inwiefern ein Ruhetag durch einenPiketteinsatz «zerstört» wird, be-antwortet das ArG nicht!

Wie Ihr sehen könnt, ist die ganzeArbeitsgesetzgebung eine ganz

komplexe Materie. Ich habe hier nurdie wichtigsten Punkte herausge-sucht. Weitere Sonderregelungengelten für Jugendliche, Lernende,schwangere Frauen und stillendeMütter. Wer sich weiter informierenmöchte, dem empfehle ich die Seitendes seco (Bezugsquellen).

Abkürzungen:ArG ArbeitsgesetzArGV: Verordnung zum ArbeitsgesetzSeco: Staatssekretariat für Wirtschaft

Bezugsquellen, gesetzliche Grundla-gen:

–Arbeitsgesetz:http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html

–ArGV(Verordnung zum Arbeitsgesetz):http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_111.html,http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_112.html undhttp://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_111_52.html

Internetseite des seco (Staatsse-kretariat für Wirtschaft), Informa-tionen zu verschiedenen Themen:

–Frauen, Jugendliche:http://www.seco-admin.ch/the-men/arbeit/arbeitnehmer/frau-en/index.html?lang=de

–Arbeits- und Ruhezeit (Merkblät-ter, Gesuchsformulare, Beispielevon Schichtplänen, Globalbewil-ligungen, etc.): http://www.seco-admin.ch/the-men/arbeit/arbeitnehmer/arbeitszeiten/index.html

–Wegleitungen zum ArG und zuden Verordnungen: http://www.seco-admin.ch/the-men/arbeit/arbeitnehmer/gesetzliche_grundlagen/untersei-te00086/index.html?lang=de

ARBEITSSITUATION ANÄSTHESIE 6

Celinè SchäferPflegefachfrau AnästhesieUniversitätsspital Basel

Biologischer RhythmusSeit eh und je bestimmen biolo-gische Rhythmen unser Leben,unsern Tagesablauf und denWechsel zwischen Schlaf- undWachphasen. Am Tage sind wiraktiv, in der Nacht ruhen wir.

Definition von Schlaf: Schlaf ist ein unbewusster Zu-stand, der jederzeit in einen be-wussten Zustand konvertiert wer-den kann.

Die verschiedenen Schlafstadienunter den Schlaf/-Wachzyklen,sind Folge eines komplexen Zu-sammenspiels zahlreicher neuro-naler Netzwerke.Über Jahrzehnte ist man von ein-er überwiegend reparativen Be-deutung des Schlafs als passivesGeschehen eines sich erholen-den Organismus ausgegangen.In jüngeren Untersuchungen wur-de zunehmend die wissenschaft-liche Evidenz erbracht, dassSchlaf ein vorwiegend aktiverProzess ist. Der Schlaf am Tagallerdings, ist störanfälliger, wirdhäufiger unterbrochen und er-reicht nicht die Tiefe des Nacht-schlafs.

Chronobiologie Chronobiologie ist die Lehre vonden zeitlichen Gesetzmässigkei-ten im Ablauf von unsern Lebens-vorgängen. Sie erforscht unteranderem die rhythmischen, peri-odischen Abläufe des Lebens vonOrganismen.

Innere UhrWer seinem biologischem Rhyth-mus etwas Gutes tun will, solltesehr auf seine «innere Uhr» hö-ren. Den Tagesablauf danachplanen. Regelmässigkeit ist da-bei ein wesentlicher Faktor. Aller-dings bestimmt in unserem Ar-beitsumfeld, das genaue Gegen-teil, die Unregelmässigkeit, denAlltag. Nicht nur die verschiedenArbeitszeiten, sondern auch dieungeregelten Pausenzeiten, mach-en es uns sehr schwer Schlaf/Wach- sowie Essgewohnheitenetc. einzuhalten, um unsere «in-nere Uhr» nicht aus dem Takt zubekommen.Wobei es da auch individuelleUnterschiede gibt, wie z.b. dieMorgenmuffel, die Frühaufsteheroder die Nachteulen. Sie allezeigen Unterschiede in ihren bio-logischen Rhythmen und damit inihrer Leistungsfähigkeit zu ver-schiedenen Tageszeiten. Dieseverschiedenen Eigenarten schei-nen aber wenig veränderbar zusein. So versuchen wir unsereMüdigkeit und oder unser Leis-tungstief etwa mit Cafe zu über-brücken. Abends hingegen greiftder ein oder andere zu Alkoholoder zu Schlaftabletten.Viele Funktionen unseres Körpersunterliegen rhythmischen Verän-derungen, die teils von äussern,nicht beeinflussbaren Zeitgebern

gesteuert werden. So z.B. dasSonnenlicht und die Temperatur.

HormoneDie Epiphyse produziert dasHormon, Melatonin, dessen Aus-schüttung durch Dunkelheit ge-fördert und durch Tageslicht ge-hemmt wird. Es unterliegt einemzirkadianen Rhythmus, der un-sern Schlaf-/Wachzyklus beein-flusst. Da die Epiphyse besondersauf den Wechsel von Hell undDunkel reagiert und auf dieseWeise wahrscheinlich körperli-che Funktionen auf den Tag/Nacht-Rhythmus abgestimmt wer-den, machen uns auch ver-gleichsweise z.b. Interkontinen-talflüge oft sehr zu schaffen, ähnlich dem Einstieg in denNachtdienst bzw. den Wechselauf den «normalen» Rhythmus. Die neuste Forschung beschäftigtsich mit der Wirkung von synthe-tisch erzeugtem Melatonin, dasman nach dem Nachtdienst mor-gens zur Steuerung des zirkadia-nen Rhythmus einnimmt, so dassman tagsüber schlafen undnachts arbeiten kann. Bei mirpersönlich hilft es sehr gut. Aller-dings sprechen nicht alle Men-schen darauf an. In der Schweizist es noch nicht erhältlich, in derUSA /Australien kann man es inDrogerien rezeptfrei kaufen.Ein anderes Hormon aus derGruppe der Glukokortikoide,das Kortison, wird in der Neben-nierenrinde ausgeschüttet und istnachts gegen 3 Uhr am niedrig-sten.Das heisst wie sind extrem müde,reduziert und die Konzentra-tionsfähigkeit ist sehr niedrig.

NACHTARBEIT UND IHRE AUS-WIRKUNGEN

ARBEITSSITUATION ANÄSTHESIE / AGENDA 7

FolgenNachtarbeit bedeutet für denKörper Mehrarbeit, wenn dieKörpertemperatur herab gesetztist und sich die Stoffwechselvor-gänge verlangsamen, muss sichder Organismus mehr anstren-gen, um leistungsfähig zu blei-ben. Dazu müssen zusätzliche Re-serven mobilisiert werden, daswieder rum bedeutet, Stress fürden Körper. Die Immunabwehrist geschwächt. Das kann sichdarin äussern, dass man sich mü-de und abgeschlagen fühlt oderes kann auch zu schwerwiegen-den gesundheitlichen Problemenführen, z.b. häufen sich Herzer-krankungen und vor allem Ma-gengeschwüre. Schmerzen jeg-licher Art, psychische Störungen,Depressionen und Schlafstörun-

gen treten auf.Nachts lässt die Konzentrationund die Aufmerksamkeit nach.Dadurch passieren leichter Feh-ler. Die Unfall- und Verletzungs-gefahr ist um diese Zeit beson-ders hoch.Neben den gesundheitlichen Aus-wirkungen der Nachtarbeit sinddie sozialen Beeinträchtigungennicht zu unterschätzen, da dasgesellschaftliche Leben dem normalen Tagesrhythmus un-terliegt. Von vielen Aktivitätenausgeschlossen sein, bedeutet so-ziale Isolation. Die Lebensqualitätleidet. Die familiären Bezie-hungen können in Mitleidenschaft gezogen werden, Müdigkeit,Schlafstörungen und Stimmungs-schwankungen schlagen sich ne-gativ auf das Privatleben nieder.

Der Zusammenhalt in der Familiekann dadurch verloren gehen,das steigert wieder rum das er-höhte Risiko psychischer Störun-gen. Je jünger der Mensch, um sobesser kann man mit dem «ge-störten» biologischen Rhythmusumgehen.

Nicht zu vergessen:

SCHLAF IST EIN ESSENTIEL-LER BESTANDTEIL DES LE-BENS

AGENDA

Datum date Thema/Veranstaltung thème/événement Ort lieu

31.03. SIGA-Kongress Davos Davoswww.siga-fsia.ch

17.03. 7. Berlin-Brandenburger Anästhesie-Pflegetag DGF Berlinwww.brietzke-berlin.de

17.03. 3. Berlin-Brandenburger FB-Tag OP-Pflege und OTA / DGF Berlinwww.brietzke-berlin.de

05.–08.05. Deutscher Anästhesiecongress DAC 2007 Hamburg<MCN> (0911) 393 16-21 mit Pflegesymposium

24.–28.06. 5. Weltkongress für pädiatrische Intensivpflege CH-Genfwww.pcc2007.com

13.–15.09. 9. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesie und BerlinIntensivtherapie mit Pflegesymposium (HAI) www.mcn-nuernberg.de

DAVOS 8F

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Die SIGA/FSIA und die Abteilung Anästhesie des Spital Davos laden ein zum 54. Kongress für Pflegefachfrauen und -männer Anästhesie.

LAWINEN- UNDSCHMERZMANAGEMENT

Samstag, 31. März 2007Im Kongresszentrum Davos

Auskunft erteilt:www.siga-fisa.chemail: [email protected]

DAVOS 9

Programm/Allgemeines

09:00 – 09:45 IndustrieausstellungKaffee und Gipfeli

09:50 – 10:00 Begrüssung Hans Peter Michel, Landamman Landschaft Davos

10:05 – 10:25 Pistenrettung «Der Lawinenunfall»Romano Pajarola, Pisten- und Rettungschef ParsennVali Meier, Pisten- und Rettungschef Jakobshorn

10:30 – 10:50 Analgosedierung im RettungsdienstSteffen Bohn, Leiter Rettungsdienst Spital Davos

10:50 – 11:00 Podium

11:00 – 11:30 KaffeepauseIndustrieausstellung

11:35 – 11:55 Schockraummanagement bei Hypothermie Dr. Maria Fischer, Oberärztin Anästhesie Spital Davos undRegaärztin Untervaz

12:00 – 12:20 Organisation des Schmerzdienstes im SpitalProbleme bei der Pflege von SchmerzkatheternOtto Rossknecht, Diplomierter Pflegefachmann Anästhesie Balgrist, Zürich

12:20 – 12:30 Podium

12:30 – 13:45 Mittagspause

13:50 – 14:20 Neues aus der SIGA/FSIA Marcel Künzler, Präsident SIGA/FSIAInfos Journal, RedaktionsteamVorstellung Herbstkongress BaselKarsten Boden, Leiter Anästhesiepflege Kantonsspital Basel

14:20 – 14:50 Pro und Kontra prä-/postoperativer SchmerzkatheterIst die i.v.-Analgesie postoperativ das Beste?Dr. Dietrich Hübner, Chefarzt Anästhesie Spital Davos

14:55 – 15:25 Schmerzkatheter der oberen und unteren ExtremitätWelche Möglichkeiten der Regionalanästhesie gibt es bei Verletzungen ausserhalb desSpitals ?Dr. Andy Grünefelder, Chefarzt Anästhesie Gut Klinik, St. Moritz

15:30 – 15:40 Podium

15:45 – 15:55 Schlusswort

16:00 – 16:30 Apéro

DAVOS 10

16.30 Hauptversammlung und Wahlen SIGA/FSIA

Ab 19.00 AbendprogrammNachtessen in der Jatzhütte mit Möglichkeit zur Fackelabfahrt 45.– CHF Infos und Anmeldung siehe www.siga-fsia.ch

Kongressort Kongresszentrum Davos

Informationen Sonja Heine, Leitung Anästhesie Spital Davos, [email protected] Schmid, Eventmanagement SIGA/FSIA [email protected]

Organisation SIGA/FSIA und Abteilung Anästhesie Spital Davos

Kongressgebühr SIGA/FSIA Mitglieder 130.– CHFVRS Mitglieder 130.– CHFNichtmitglieder 150.– CHFTageskasse 180.– CHFVormittag inkl. Mittagessen 90.– CHFTageskasse Vormittag 105.– CHF

Abendprogramm siehe www.siga-fsia.ch

Uebernachtung «Pauschalangebote mit Skipass» können über Davos Tourismus oder Fun Mountaingebucht werden.Link www.siga-fsia.ch

Anmeldung Die Anmeldung ist nur online möglich über Davos Tourismus Link www.siga-fsia.ch

Anmeldeschluss Freitag 9. März 2007 Nach diesem Datum ist der Tageskassenpreis zu entrichten

Abstracts sind ab 15. März als PDF auf der Homepage verfügbarAus ökologischen Gründen werden in Davos keine Abstracts in gedruckter Form abge-geben.

Anreise/Lage Ab Bahnhof Davos Dorf Rundbus bis Haltestelle Kongresszentrum/Hallenbad

Parkmöglichkeiten Parkplatz Kongresszentrum, Parkplatz Post Horlauben, Parkplatz Eisstadion

DAVOS 11

Die Redaktion

Die Mitarbeiter von Davos haben uns, der Redaktion, einerseits das Foto für die Titelseite und andererseits dieZusammenstellung ihrer Daten zur Verfügung gestellt.Hierfür danken wir ihnen herzlich.Um eine Vorstellung über die Arbeit des Anästhesieteams Davos zu bekommen, sind die wichtigsten Eckdaten imfolgenden Text aufgeführt.Wenn man diese Zahlen durchliest ergeben sich einige interessante Fragen, wie zum Beispiel welche Eingriffe kom-men in welcher Häufigkeit vor etc. Sicherlich stehen die Teammitglieder aus Davos am Kongress gerne für solcheFragen zur Verfügung.

Patienten gesamt: 1791Anästhesien gesamt: 2084

Nach Dringlichkeit

Elektiv 73.2%Notfall 19.8%Org. Notfall 7%

Durchschnittszeiten (in Minuten)

Einleitung 18 Op-Vorbereitung 26Op-Dauer 55Abgabe an AWR/IPS etc. 15Anästhesiedauer 113

Gesamtanästhesiestunden: 3921

Anästhesiearten

Allgemeinanästhesie 22 %Kombination geplant 14 %Kombination ungeplant 2 %MAC 3 %Regionalanästhesie 56 % ➞ mit Kombinationen: 72 %Chron. Sz.Therapie 3 %

DIE ANÄSTHESIEABTEILUNGDAVOS – ECKDATEN

DAVOS 12

ASA-Klassen

1 39.7% 3 16.8%2 42.7% 4 0.8%

Geburten

98primäre Sectio 10secundäre Sectio 14PDA 18Sectiones: 33 in SA 18 in CSE 1 in ITN 4 in PDA 10

Schmerztherapie

2821 Kathetertage bei 509 Patienten ➞ durchschnittliche Liegedauer 5.5 Tage744 Tage mit intravenöser PCA bei 116 Patienten ➞ durchschnittliche Anwendungsdauer 6,4 Tage

485 h Schmerzvisite durch Pflegende Anästhesie

Schmerzkatheterarten:

Katheterarten Anzahl 2005546

Femoral 198Scalenus 125DIK 56VIB 37Axillär 36PDK G 29Ischiadikus dors. 25PDK C 21PDK M 10PDK M 10Ischiadikus ant. 4Suprascapulär 4Peroneus 1

AUS DEM VORSTAND 13

Traktandenliste für die Hauptversammlung der SIGA-FSIA vom

Samstag, 31. März 72006 um 16.30h im Kongresszentrum in Davos

1. Wahl der Stimmenzähler

2. Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung

3. Genehmigung des Jahresberichts des Präsidenten

4. Genehmigung der Jahresrechnung gemäss Revisorenbericht

5. Entlastung des Vorstandes

6. Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten

7. Wahl der Vorstandsmitglieder aus der Reihe der Aktivmitglieder

8. Wahl der Rechnungsrevisoren

9. Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung

10. Aufsicht über die Verbandsorgane gemäss Organigramm

11. Bestimmung der grundsätzlichen Verbandspolitik (Jahresziele)

12. Beratung und Beschlussfassung über Anträge des Vorstands

13. Festlegung der Entschädigung der Organe

14. Genehmigung des Budgets und des Finanzplans

15. Varia

Anträge zu Handen der Hauptversammlung müssen bis 26.März 2007 beim Präsidenten schriftlich eingereicht wer-

den.

Detaillierte Unterlagen zur HV können durch die Mitglieder ab Mitte März per e-mail angefordert werden.

Bitte senden Sie ein Mail mit dem Betreff «HV Unterlagen» an

[email protected] mit Name und SBK Mitgliedernummer.

Es wird kein separates HV-Büchlein erstellt!

AUS DEM VORSTAND 14

ANMERKUNG ZUM ARTIKEL«ZUKUNFT DER ANÄSTHESIEPFLEGE»Der Artikel «Zukunft der Anästhesiepflege» (Brunner/Pasch im Journal 4/2006) hat eine breite Aufmerksamkeiterweckt. Die Reaktionen auf diesen breit gefassten Artikel fielen unterschiedlich auf die diversen Inhalte aus. Eini-ge differenzierte Anmerkungen, müssen jedoch zur Kenntnis genommen werden.

Aus aktuellem Anlass (neues Berufsbild, Arbeit an einem neuen Rahmenlehrplan) möchte auch der Vorstand derSIGA/FSIA seine Haltung transparent machen:

Wir begrüssen es, dass ein offener Dialog zwischen der Ärzteschaft und dem Pflegefachpersonal gelebt wird. Imoben genannten Artikel suggerierten einige Darstellungen ein abgrenzendes Verständnis zwischen ärztlichen undpflegerischen Tätigkeits- und Verantwortungsfeldern im anästhesiologischen Alltag. Die anästhesiologische Dienst-leistung, wie sie heute grösstenteils in der Schweiz erbracht wird, baut auf dem ärztlichen und dem pflegerischenBereich auf. Anästhesiepflegende erbringen zweifelsfrei qualitativ hochstehende Leistungen unter ärztlicher Dele-gation. Aber auch Ärzte nehmen pflegerische Aufgaben wahr, und so ergibt sich eine traditionell bewährte Koope-ration, die nicht auf Konkurrenz sondern gegenseitiger Akzeptanz basiert. Diese Werte stehen für uns im Zentrumder Berufsausübung, sei es als Anästhesiearzt oder Anästhesiepflegende. Das neue Berufsbild beinhaltet diese Be-trachtungsweise, die durch den Artikel «Zukunft der Anästhesiepflege» nicht verkannt werden sollte.

Für den SIGA/FSIA Vorstand

Marcel KünzlerPräsident

Wir sind ein Akutspital im Kanton Basellandschaft mit 400 Betten und qualifizierten Dienstleistungen im stationären und ambulanten Bereich. Patientin und Patient stehen als Persönlichkeit im Zentrum unserer Arbeit.

Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Dipl. Pflegefachfrau/mann Anästhesie Beschäftigungsgrad 70 –100 %

Wir legen Wert auf selbständiges, verantwortungsvolles Arbeiten, Teamfähigkeit, Flexibilität und eine hohe Belastbarkeit. Ebenso wichtig ist uns die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Kommunikation.

Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in der Anästhesie, die Gelegenheit zur internen und externen Fort- und Weiterbildung sowie Anstellungs-bedingungen nach kantonalen Richtlinien.

Bei entsprechender Eignung besteht die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich auch im Rettungsdienst eingesetzt zu werden.

Ein Schnuppertag gibt Ihnen Gelegenheit, Ihren Entscheid für eine Anstellung bei uns zu erleichtern.

Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen Herr P. Macquat, Leiter Anästhesie Pflegedienst, Tel. 061/925 34 60 und Herr M. Degen, Leiter OPS /Notfallbereiche, Tel. 061/925 23 84 gerne zur Verfügung.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an das Kantonsspital Liestal, Personaldienst, Referenz-Nr. 13-2007, Rheinstrasse 26, 4410 Liestal.

ARTIKEL 15

Lars EggerPflegefachmann Anästhesie &dipl. Rettungssanitäter, Klinik undPoliklinik für Anästhesiologie,Inselspital Bern

Christoph A. PfisterLeitender Arzt Anästhesie, Spitaldes Seebezirks Meyriez-Murten

Welche Vorteile hat ein sys-tematisches Vorgehen in derSituation failed IV access inpädiatrischen Notfallsitua-tionen?

Einleitung:Es ist ein sonniger Januartag, siehaben Tagdienst und sind auf demUnfallwagen ihres Rettungsdienstesfür die Notfalleinsätze eingeteilt. Siesitzen gerade beim Mittagessen, alsfolgende Meldung eingeht: «D1,21/2 jähriges Kind wurde von TV-Gerät erdrückt. Zustand aktuell kritisch, respiratorisch insuffizient,starke Blutung am Kopf». – Wahr-scheinlich kennen sie dieses beklem-mende Gefühl, wenn solche Mel-dungen eintreffen: Wie ernst wirdder Zustand des Kindes bei unse-rem Eintreffen tatsächlich sein? Sollich bereits mit dieser Alarmmeldungden Notarzt aufbieten? Haben wiralles notwendige Material auch fürdiese kleinen Erdenbürger griffbe-reit und vollständig zur Hand? Wieviele Angehörige und Betroffene er-

warten uns wohl in Erwartung derbesten medizinischen Versorgungfür den kleinen Pechvogel? Bezieheich das soziale Umfeld mit ein, auchwenn’s ganz heikel wird, oder «iso-lieren» wir die Behandlung des Kin-des vom Umfeld? Welche Medika-mente brauchen wir ? In welchenDosierungen und Spritzengrössen?Wie gross und schwer ist das Kind?etc. – Beim Eintreffen des Rettungs-dienstes zeigte sich ein Kind mitSchnappatmung und in schwerstschockiertem Zustand.Kindernotfälle stellen auch für pro-fessionelle Retter eine besondereHerausforderung dar. Wir haben esnicht einfach mit kleinen Erwachse-nen zu tun, Kinder haben ihre eige-ne Physiologie, Kompensationsme-chanismen und nicht zuletzt ist allesso ungewöhnlich klein und delikat!Eine Untersuchung von 1992 ineiner kanadischen Grossstadt überdas präklinische Legen von IV-Zugängen an 513 Kindern zwi-schen 0 und 18 Jahren durch Para-medics zeigte eine durchschnittlicheErfolgsrate von 84%, wobei beiKindern jünger als 6 Jahren in 50%der Fälle kein IV-Zugang möglichwar i. Lillis kommt deshalb zumSchluss, dass mehrfache Punktionenunterlassen werden sollten, da siedem Kleinkind wenig Profit bringenund die Zeit zwischen Ereignis undTherapie im Spital verlängern kön-nen.Als professionelle Notfallversorgerwurden wir ausgebildet, die adä-quaten und richtigen Erstmassnah-men einzuleiten. Die «Pediatric Ad-vanced Life Support» (PALS) -Richt-linien geben uns ein hilfreiches undbewährtes Vorgehen vor, das allevitalbedrohlichen Zustände raschund in sinnvoller Priorität erfassen

und behandeln lässt. Speziell beiKindern steht die Behandlung vonrespiratorischen Störungen im Vor-dergrund. Die Hypoxie steht zu-oberst auf der Liste der Morbiditäts-und Mortalitätsursachen bei Kin-dern. Die Freilegung des Atemwegsund die Sicherung einer suffizientenOxygenation bilden IMMER die Leit-massnahmen und sollen mit kleinst-möglichem Zeitverlust sichergestelltwerden.

Aber auch die Behandlung des Kreis-laufmanagements (Circulation) stelltbei pädiatrischen Patienten, wie be-reits erwähnt, eine besondere Her-ausforderung dar. Dies ist primärauf die anatomischen Verhältnisse(kleiner Körper, Fettpölsterchen anArmen und Beinen, kurzer Hals)sowie mangelnde Routine durch dieErstversorger zurückzuführen. Kin-dernotfälle gehören mit ca. 5% zuden seltenen Notfällen im Rettungs-dienst ii.

Ausgangslage des Projekts failed IVaccess - intraossäre Infusion:Durch den gemeinsamen Einsatzvon zwei Rettungsorganisationenund mit Hilfe einer intraossären In-fusion, konnte der Knabe, wie inder Einleitung beschrieben, ohneschwere Folgeschäden notfallmedi-

SYSTEMATISCHES VORGEHEN –fai led IV access

ARTIKEL 16

zinsch therapiert werden. Die Nach-bereitung dieses Fall ergab folgen-de Situationsbeurteilung:• Die intraossäre Infusion ist ein

etabliertes jedoch selten ange-wandtes Verfahren für einen pa-renteralen Zugangiii. Sie ist auchbei Neugeborenen geeignet iv.

• Die intraossäre Punktion wird imRahmen des Pediatric AdvancedLife Support (PALS) bei Herzstill-stand als erste Wahl empfohlenv.

• Es wird, insbesondere in der Prä-klinik, auch paramedizinischesPersonal erfolgreich in dieserTechnik ausgebildet. Für die Dele-gation der ärztlichen Handlungensind Richtlinien notwendig, dievielerorts fehlenvi.

• Der Zeitgewinn durch die Ver-wendung eines einheitlichen IO-Sets kann Leben retten.

In Anlehnung an vertiefte Diskussio-nen einer interdisziplinären und na-tional durchmischten Projektgruppe,entschied sich die Leitung der Klinikund Poliklinik für Anästhesiologie(KAS) des Inselspitals, ein Qualitäts-management-Projekt zu initiieren.Auch die Qualitätskommission desInselspitals unterstützte dieses Pro-jekt, welches von Ende 2001 bisEnde 2004 unter unserer Leitungdurchgeführt wurde.

Projektziele:Die Projektgruppe bestand anfäng-lich aus 2 präklinischen und 3 kli-nischen Betrieben und erweitertesich innerhalb von drei Jahren aufinsgesamt 27 schweizweit verteilteProjektpartner mit folgenden Ziel-setzungen:1. Einführung eines Algorithmus

failed IV access beim Kind undeines IO-Sets für das Inselspital,die REGA, die Sanitätspolizei derStadt Bern und alle Strukturen,die sich im weiteren dem Projektanschliessen möchten

2. Ausbildung von jeweils minde-stens 70% der qualifizierten Mit-arbeiterInnen der teilnehmenden

Institutionen mit einer standardi-sierten theoretischen und prakti-schen Ausbildung

3. Einführung eines Validierungsin-strumentes für Set und Algorith-mus mittels eines strukturiertenInterviews zu intraossären Punk-tionen im Bereich der beteiligtenInstitutionen. Die Verteilung vonneuen Sets sollte deshalb durchdie KAS koordiniert werden, umKenntnis von Punktionen oderPunktionsversuchen zu erhalten.Zur Entwicklung eines brauchba-ren IO-Sets strebten wir die Vali-dierung von 30 Anwendungenan.

Rahmenbedingungen:Eine Verbesserung bei der Behand-lung von Notfallpatienten kann vorallem durch Zeitgewinn und eineOptimierung der «best practice» er-reicht werden. Die Hypothese war,dass durch die Verbesserung undVereinheitlichung des Materials fürdie intraossäre Punktion (IO-Set)und die Standardisierung der Schu-lung (IO-Workshop) Leben gerettetwerden kann. Zudem wurde für dieDelegation der Massnahme annichtärztliches Person ein breit ab-gestützter Algorithmus failed IVaccess eingeführt: OxygeniertesKind in extremis, <6 Jahre, max. 3IV-Punktionsversuche während max.90sec. Im Inselspital wurde vor Pro-jektbeginn etwa 3 mal pro Jahr not-fallmässig IO punktiert.

Projektverlauf:Während den 3 Jahren konnten 35IO Infusions-Anwendungen vali-diert werden. 30 Anwendungen(86%) waren innert einem bis dreiPunktionsversuchen erfolgreich.

Festgestellte Schwächen des Sets,des Algorithmus und der Ausbil-dung wurden fortlaufend korrigiert.Die Complaints zum IO-Set nahmenwährend dem Projektverlauf ab unddie Zufriedenheit der Anwenderstieg. Insgesamt haben >600 quali-fizierte Fachkräfte (Anästhesisten,Notärzte, Pädiater, dipl. Rettungs-sanitäter und Anästhesiepflegeper-sonal) auch den standardisierten IOWorkshop besucht. In dieser Unter-suchung zeigte die Validierung derDaten, dass der Besuch des stan-dardisierten Workshops eine deutli-che Erfolgserhöhung bei der kor-rekten Anlage einer IO-Infusiongegenüber Anwendern ohne stan-dardisierte Schulung erwirkte. ErsteValidierungsresultate wurden 2005an internationalen Kongressen mitSchwerpunkt medizinische Ausbil-dungvii, Qualitätsmanagement viii

und dem nationalen Anästhesiekon-gress ix präsentiert.

Aktueller Stand:Es konnten in diesem Projekt dankeinem konstruktiven, interdisziplinä-ren Netzwerk eine «best practice»und validierte Hilfsmittel für die fai-led IV access Situation beim Kindentwickelt werden. Für das Setkonnte 2005 ein Partner gefundenwerden, der den Vertrieb und dieProduktion für die Schweiz und dieEU auf hohem Qualitätsniveau si-cherstellen kann. Die Durchführungsowie inhaltliche Monitorisierungder standardisierten IO Workshopswurde in bestehende Bildungsstruk-turen der KAS integriert. Diese sol-len auch in Zukunft von einem inter-disziplinären Advisory Board eva-luiert und weiterentwickelt werden.Die Validierungsresultate werdenaktuell zur wissenschaftlichen Publi-kation aufbereitet. Zudem soll dasentstandene Wissen zusammen mitweiteren Erfahrungen via Web allenInteressierten im Sinne einer Peer-Plattform zugänglich gemacht wer-den. Dadurch sollen auch in Zu-

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kunft die kleinsten unserer Patienteneine möglichst optimale Primärver-sorgung bekommen.Für die nächste Zukunft muss er-wähnt werden, dass in den ILCOR-Guidelines 2005 auch beim Er-wachsenen der intraossäre Zugangvor der intratrachealen Applikationvon Medikamenten empfohlenwird.x Das entwickelte IO-Set kannbedenkenlos beim Erwachsenenverwendet werden. 6 der 35 An-wendungen fanden beim Erwach-senen statt, wobei die Anwenderdie distale Punktion an der Tibiabevorzugten (Malleolus medialis).Neben verschiedenen IO-Nadelnsind auch andere Instrumente aufdem Markt verfügbar, die unsererAnsicht nach nun mit dem IO-Setbezüglich Material, optimalenPunktionsorten und Ausbildungs-verfahren wissenschaftlich ver-glichen werden sollten.Wir danken an dieser Stelle den vie-len engagierten und motiviertenKolleginnen und Kollegen, die mitviel Einsatz, Vertrauen und Good-will ihre Erfahrungen und ihr Wis-sen zum erfolgreichen Abschlussdieses Projekts beigetragen haben.

Ohne die Teile, gibt es kein Ganzes.Ohne ein Ganzes, ergibt die Vor-stellung von Teilenkeinen Sinn.

Dalai Lama

Weiterführende Informationen zu:

IO-Set:Promedical AGBleichestrasse 65CH-8750 GlarusTel.: ++41 (0) 55 645 50 00Fax: ++41 (0) 55 645 50 01e-mail: [email protected]: www.promedical.ch

IO-Schulung & failed IV access:CPR-SchulungszentrumRessort failed IV accessPostfach 25InselspitalCH-3010 BernTel.: ++41 (0) 31 632 27 22Fax: ++41 (0) 31 632 05 54e-mail: [email protected]: www.io-infusion.ch

Literatur:

i Lillis K.a., Jaffe D.M.: «Preho-spital intravenous access inchildren.» Ann Emerg Med1992; 21(12); 1430-4

ii Nagele P, Kroesen G.: «Kin-dernotfälle im Notarztdienst.»Anästhesist 2000; 8; 49:725-731

iii Fisher DH: Intraosseous infu-sion. N Engl J Med 1990;322:1580-81

iv Ellemunter H, Burkhart S, Tra-wöger R, Maurer H: Intraos-seous lines in preterm and fullterm neonates. Arch DisChild Fetal Neonatal Ed1999; 80(F):74-75

v International Liaison Commit-tee on Resuscitation (ILCOR).Pediatric Advanced Life Sup-port. Circulation 2000; 102(suppl I):291-342

vi Interverband für Rettungswe-sen (IVR): Richtlinien für Ärztebetreffend die Delegationmedizinischer Kompetenz annichtärztliches Personal imRettungswesen. IVR-Richtli-nien Aarau, IV.1997

vii Pfister CA, Egger L. Failed IVaccess on children - Intraos-seous Infusion? In: AMEE(Intern Association for Medi-cal Education in Europe);2005 1th Septembre; Amster-dam; 2005.

viii Pfister CA, Egger L. QualityImprovement to Save Life!

«TQM» for Intraosseous Infu-sion. In: 22 ISQUA (InternSociety for Quality in HealthCare); 2005 27th Octobre;Vancouver; 2005.

ix Pfister CA, Egger L. Failed IVAccess on Children: Essenti-als for Intraosseous Infusion!In: SGAR (Schweiz Gesell-schaft für Anästhesiologieund Reanimation); 2005 4thNovembre; Interlaken; 2005.

ix International Liaison Commit-tee on Resuscitation (ILCOR).Advanced Life Support. Cir-culation 2005; 112(SuppIII);30

GUTES BESSER

GEMACHTGeringer Injektionsschmerz1

Reduziertes Hypertriglyceridämie-Risiko2,3

Gute Leberverträglichkeit4

Kein Monitoring der Zink-Plasmaspiegel

notwendig5

Referenzen: 1 Kunitz O et al. Propofol-LCT versus Propofol-MCT/LCT mit oder ohne Lidocain – Vergleichende Untersuchung zum Injektionsschmerz. AnästhesiolIntensivmed Notfallmed Schmerzther 2004; 39:10-4 2 Theilen HJ et al. Propofol in a medium- and long-chain triglyceride emulsion: Pharmacological characte-ristics and potential beneficial effects. Anesth Analg 2002; 95:923-9 3 Wicklmayr M et al. Comparison of metabolic clearance rates of MCT/LCT and LCT emulsionsin diabetics. JPEN J Parenter Enteral Nutr 1988; 12(1):68-71 4 Baldermann H et al. Changes of hepatic morphology during parenteral nutrition with lipid emulsionscontaining LCT or MCT/LCT quantified by ultrasound. JPEN J Parenter Enteral Nutr 1991; 15(6):601-3 5 Arzneimittel-Kompendium der Schweiz, 2005.

Gekürzte Fachinformation Propofol-®Lipuro 1% (Amp 20 ml, Infusionsfl. 50 ml und 100 ml) und 2% (Infusionsfl. 50 ml). Zusammensetzung: Propofolum10 mg/ml bzw. 20 mg/ml. Hilfsstoffe: Sojae oleum, Triglycerida saturata media, Glycerolum, Lecithinum ex ovo, Natrii oleas, Aqua. Liste B. Indikationen:Allgemeinnarkose (ab 3 Jahren), Sedierung (ab 16 Jahren). Dosierung: Induktion 1,5–2,5 mg/kg, Aufrechterhaltung 4-12mg/kg/h, Sedierung 0,3–4,0 mg/kg/h.Kontraindikationen: Überempfindlichkeit. Vorsichtsmassnahmen: bei eingeschränkter Herz-, Lungen- oder Nierenfunktion, Epilepsie, Stillzeit. Schwanger-schaftskategorie B. Interaktionen: Fentanyl, Ciclosporin, Inkompatibel mit Infusionslösungen; siehe Ausnahmen. Unerwünschte Wirkungen: Hypotonie,transitorische Apnoe, Bradykardie, Asystolie, Anaphylaxie. Weitere Informationen: Arzneimittel-Kompendium der Schweiz oder B.Braun Medical AG,6204 Sempach. www.bbraun.com

B. Braun Medical AG

SeesatzCH-6204 Sempach

www.bbraun.ch