anspruch auf kindergeld auch rückwirkend geltend … · großzügigere regeln beim kindergeld...

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Page 1: Anspruch auf Kindergeld auch rückwirkend geltend … · Großzügigere Regeln beim Kindergeld Kindergeld steht auch Eltern volljähriger Kinder zu. Nach einem am 13. Mai 2005 veröffentlichten

Ihre KAB informiert Musterbrief Absender An die Familienkasse Straße Wichtiges Urteil des PLZ; Ort

Bundesverfassungsgerichtes Rückwirkende Nachzahlung von Kindergeld für Kind/er mit Ausbildungs-vergütung

Kindergeldnr.: Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11. Januar

2005 (Az.: 2 BvR 167/02) entschieden, dass die Einbeziehung von Sozi-alversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EstG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und die Einkünfte des Kindes um die Sozialversicherungsbeiträge zu mindern sind. Aufgrund der Überschreitung der Freigrenze ist mir der Anspruch auf Kindergeld für den Zeitraum vom ……. bis ......... verwehrt worden. Diesen mache ich hiermit rückwirkend geltend.

Hiermit beantrage ich die rückwirkende Zahlung des nicht ausgezahlten

Kindergeldes auf mein Konto bei der Bank (Kontonummer) (Name des Kreditinstitutes/BLZ) Kindergeld auch

Anspruch auf

rückwirkend und bitte mir hierüber einen entsprechenden Bescheid zukommen zu lassen. Als Nachweis für den mir zustehenden Anspruch, habe ich Ko-pien über die Höhe der Ausbildungsvergütung (und ggf. Nachweis über Werbungskosten, die über die Werbungskostenpauschale hinausgehen) für den in Frage kommenden Zeitraum beigefügt.

(b Mit freundlichen Grüßen

geltend machen ei volljährigen Kindern in Ausbildung)

Page 2: Anspruch auf Kindergeld auch rückwirkend geltend … · Großzügigere Regeln beim Kindergeld Kindergeld steht auch Eltern volljähriger Kinder zu. Nach einem am 13. Mai 2005 veröffentlichten

Großzügigere Regeln beim Kindergeld Kindergeld steht auch Eltern volljähriger Kinder zu. Nach einem am 13. Mai 2005 veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten dabei nun neue großzügigere Regelungen. Viele Eltern haben weiter Anspruch auf Kindergeld. Häufig können sie außerdem mit Nachzahlun-gen rechnen.

Wann wird Kindergeld auch für volljährige Kinder gezahlt? Für arbeitslose und Arbeit suchende Kinder bis zum 21. Geburtstag. Kin-der in einer Ausbildung können bis zum 27. Geburtstag Kindergeld be-kommen - bei ehemaligen Zivil- oder Wehrdienstleistenden verschiebt sich die Grenze noch um die Dienstzeit.

Spielt dabei das Einkommen der Eltern eine Rolle? Nein. Kindergeld gibt es in gleicher Höhe für ärmere Eltern und für Einkommens-Millionäre.

Spielt das Einkommen der Söhne und Töchter für das Kindergeld eine Rolle?

Ja, bei volljährigen Kindern. Kindergeld gibt es für sie nur, wenn ihr Jah-reseinkommen unter dem Existenzminimum von derzeit 7680 Euro im Jahr liegt. 2002 und 2003 lag diese Grenze bei 7188 Euro, 2001 betrug sie 14.040 DM. Fraglich war bislang aber, ob es sich hierbei um eine Net-to- oder - wie die für diese Zahlungen zuständigen Familienkassen unter-stellten - eine Brutto-Grenze handelt. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht Mitte Mai ein wichtiges Urteil bekannt gegeben (Az. 2 BvR 167/02). Die Karlsruher Richter ha-ben die bisherige Praxis der Famili-enkassen als verfassungswidrig ein-gestuft und angeordnet, dass für die Grenze die Sozialversicherungsbei-träge vom Bruttoeinkommen der Kinder abzuziehen sind.

Was folgt daraus für Kinder mit eigenem Verdienst? Auszubildende können kindergeldberechtigt werden, wenn sie eine jährli-che Ausbildungsvergütung in Höhe von knapp 11.000 Euro brutto bezie-hen. Wenn ein Azubi in diesem Jahr eine Ausbildungsvergütung von 10.900 Euro erhält, muss er davon 2300 Euro Sozialversicherungsbeiträ-ge zahlen. Dazu kann er die Werbungskostenpauschale von 920 Euro absetzen. Insgesamt kommt er damit auf Abzugsbeträge in Höhe von 3220 Euro. Sein anrechenbares Nettoeinkommen beträgt damit genau 7680 Euro. Damit sind seine Eltern gerade noch kindergeldberechtigt. Läge das Einkommen nur einen Euro höher, würde der Anspruch völlig entfallen.

Muss die Absetzung der Sozialversicherungsbeiträge beantragt werden?

Bei neuen Kindergeld-Anträgen nicht.

Und was gilt für die vergangenen Monate und Jahre? Der Anspruch gilt auch für die Vergangenheit. Die Leistung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gewährt werden. Die betroffenen Eltern müssen von sich aus entgangenes Kindergeld rückwirkend beantragen.

Gilt das auch, wenn ein Antrag auf Kindergeld rechtskräftig abge-lehnt wurde?

Ja, aber nur für den restlichen Zeitraum ab dem Ablehnungsbescheid. Weitere Informationen: Familienpädagogisches Institut der KAB , Annaberg 40 45721 Haltern, Tel: 02364 / 105-0, Fax: 02364 / 105-100, E-Mail: [email protected] www.kab.de Das Merkblatt Kindergeld ist kostenlos bei den Familienkassen erhältlich - für Ausländer auch in anderen Sprachen. Auszug aus : der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit" 5/2005