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Max Heinr. Sutor oHG | Hermannstraße 46 | 20095 Hamburg | www.sutorbank.de 1 Bis zur Tilgung der Abschlusskosten gelten Zuzahlungen als Sonderzahlungen für Abschlusskosten. Danach werden auf Zuzahlungen 5,75% Abschlusskosten erhoben. SutorGoldDepot Antrag auf Abschluss eines Goldsparplans Stand: 17/10/2013 Verteiler: Bank: Seite 1 bis Seite 2, Anlagevermittler: Seite 1 bis Seite 2, Kunde: Seite 1 bis Seite 15 ANTRAG AUF ABSCHLUSS EINES GOLDSPARPLANS SUTORGOLDDEPOT Kunde Frau Herr Firma Die nachstehende Anschrift ist auch mein ständiger Wohnsitz (falls nicht zutreffend, bitte ständigen Wohnsitz separat angeben). * (alle lt. amtl. Ausweis – Rufname bitte unterstreichen) verheiratet alleinstehend @epost.de selbständig Name Vorname(n)* Straße, Hausnr. PLZ Ort E-Mail E-Post Telefon Familien- stand Geburtsdatum Geburtsort Beruf/ Ausbildung Branche Steuer-Identifi- kationsnummer Staats- angehörigkeit Sparplan mit einmaligem Anlagebetrag (EA) Einmalanlage zum Erwerb von physischem Feingold (999,9/1000). Anlagebetrag inkl. Abschlusskosten: EUR Abschlusskosten: 5,75% des Anlagebetrages/jeder Zuzahlung (min. 2.000,00 EUR) Sparplan mit monatlichen Raten (RS) Sparplan zum Erwerb von physischem Feingold (999,9/1000). Monatl. Sparbeitrag (min. 50,00 EUR): 50,00 EUR 100,00 EUR EUR Abschlusskosten = 5,75 % der Vertragssumme + 2 Monatsbeiträge = EUR Sonderzahlung für Abschlusskosten: Laufzeit des Sparplanes (min. 10 Jahre): Jahre (Vertragssumme = 12 x Monatsbeitrag x Laufzeit) EUR Ich bin damit einverstanden, dass die Max Heinr. Sutor oHG („Bank“) mit mir im Rahmen des Goldsparplans per E-Mail kom- muniziert (gem. Ziffer 10 der Vertragsbedingungen für Goldsparpläne). Werbung wird mir die Bank nur mit meinem ausdrücklichen Einverständnis zusenden. Ich bin damit einverstanden, dass die Bank die von mir erhobenen personenbezogenen Daten, insbesondere meine E-Mail- Adresse, zu Zwecken der Übermittlung von Informationen über die Bank, von Angeboten zu Bank- und Finanzdienstleistungen sowie zur Zusendung ihres Newsletters (Werbung) verarbeitet und nutzt. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. E-Mail-Kommunikation und Datenschutz per sofort per Termin: 0 2 01. 15. Termin: 0 2 Zahlungsweise Dauerauftrag SEPA-Lastschrift Überweisung Die Zahlung des Betrages von monatlich EUR erfolgt per Dauerauftrag. Ich beauftrage die Max Heinr. Sutor oHG, meiner Hausbank das beigefügte Dauerauftragsformular zu übersenden und um Einrichtung des Dauerauftrags zu bitten. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen Sie bitte unser SEPA-Lastschriftformular. Die Zahlung des Betrages von monatlich/einmalig EUR erfolgt per Überweisung. Die Bankverbindung wird mir nach Auftragseingang durch die Bank mitgeteilt.

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Max Heinr. Sutor oHG | Hermannstraße 46 | 20095 Hamburg | www.sutorbank.de

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Bis zur Tilgung der Abschlusskosten gelten Zuzahlungen als Sonderzahlungen für Abschlusskosten. Danach werden auf Zuzahlungen 5,75% Abschlusskosten erhoben.

SutorGoldDepotAntrag auf Abschluss eines Goldsparplans

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T Kunde Frau Herr Firma

Die nachstehende Anschrift ist auch mein ständiger Wohnsitz (falls nicht zutreffend, bitte ständigen Wohnsitz separat angeben).

* (alle lt. amtl. Ausweis – Rufname bitte unterstreichen)

verheiratet alleinstehend

@epost.de

selbständig

Name

Vorname(n)*

Straße, Hausnr.

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E-Mail

E-Post

Telefon Familien-stand

Geburtsdatum Geburtsort

Beruf/ Ausbildung Branche

Steuer-Identifi-kationsnummer

Staats- angehörigkeit

Sparplan mit einmaligem Anlagebetrag (EA)

Einmalanlage zum Erwerb von physischem Feingold (999,9/1000).

Anlagebetrag inkl. Abschlusskosten: EUR

Abschlusskosten:5,75% des Anlagebetrages/jeder Zuzahlung

(min. 2.000,00 EUR)

Sparplan mit monatlichen Raten (RS)

Sparplan zum Erwerb von physischem Feingold (999,9/1000).

Monatl. Sparbeitrag (min. 50,00 EUR): 50,00 EUR 100,00 EUR EUR

Abschlusskosten = 5,75 % der Vertragssumme + 2 Monatsbeiträge = EUR

Sonderzahlung für Abschlusskosten:

Laufzeit des Sparplanes (min. 10 Jahre): Jahre

(Vertragssumme = 12 x Monatsbeitrag x Laufzeit)

EUR

Ich bin damit einverstanden, dass die Max Heinr. Sutor oHG („Bank“) mit mir im Rahmen des Goldsparplans per E-Mail kom-muniziert (gem. Ziffer 10 der Vertragsbedingungen für Goldsparpläne). Werbung wird mir die Bank nur mit meinem ausdrücklichen Einverständnis zusenden.

Ich bin damit einverstanden, dass die Bank die von mir erhobenen personenbezogenen Daten, insbesondere meine E-Mail- Adresse, zu Zwecken der Übermittlung von Informationen über die Bank, von Angeboten zu Bank- und Finanzdienstleistungen sowie zur Zusendung ihres Newsletters (Werbung) verarbeitet und nutzt. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

E-Mail-Kommunikation und Datenschutz

per sofort per Termin: 02

01. 15.Termin: 02

Zahlungsweise

Dauerauftrag

SEPA-Lastschrift

Überweisung

Die Zahlung des Betrages von monatlich EUR erfolgt per Dauerauftrag. Ich beauftrage die Max Heinr. Sutor oHG, meiner Hausbank das beigefügte Dauerauftragsformular zu übersenden und um Einrichtung des Dauerauftrags zu bitten.

Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nutzen Sie bitte unser SEPA-Lastschriftformular.

Die Zahlung des Betrages von monatlich/einmalig EUR erfolgt per Überweisung. Die Bankverbindung wird mir nach Auftragseingang durch die Bank mitgeteilt.

Legitimationsprüfung

Bitte einsenden an:

Multi-Invest Ges. für Vermögensbildung mbHLudwig-Landmann-Straße 34960487 Frankfurt

KundeninformationenBitte beachten Sie die im Anhang dieses Antrages abgedruckten• InformationenzumFernabsatzfürGoldsparpläne,sofernderVertragunterausschließlicherVerwendungvonFernkommunikationsmittelnabge-

schlossen wird (S. 6-7).• InformationenüberdieAnlageinEdelmetallen(S.15).

Einbeziehung weiterer GeschäftsbedingungenNeben den Vertragsbedingungen für Goldsparpläne (S. 3-5) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (S. 8-13) sowie das Preis- und Leistungs-verzeichnis für Sparverträge (S. 14).

Antrag und Bestätigung der Angaben und ErklärungenIch bestätige, dass meine in diesem Antrag gemachten Angaben und Erklärungen richtig und vollständig sind und beantrage bei der Bank den Abschluss eines Goldsparplans gemäß den Bestimmungen in diesem Antragsformular und zu den im Anhang abgedruckten Vertragsbedingungen.

Ort, Datum Unterschrift des Kunden und/oder der/des gesetzlichen Vertreter/s

Ort, Datum Unterschrift des Kunden und/oder der/des gesetzlichen Vertreter/s

BestätigungIch habe ein Exemplar dieses mit Anhängen aus 15 Seiten bestehenden Antragsformulars erhalten.

Stand: 17/10/2013

Unterrichtung über Datenverarbeitung: Ihre in diesem Antrag enthaltenen sowie sonstige im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden personen- und anlagebezogenen Daten werden von der Max Heinr. Sutor oHG als verantwortliche Stelle elektronisch erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Bank übermittelt die Daten an von ihr mit der Datenverarbeitung beauftragte Dritte. Dies geschieht zum Zweck der Verwaltung und Betreuung des Depots/Kontos. Die Bank verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten, sofern Sie die entsprechende Einwilligung erteilt haben, auch zu dem Zweck, Ihnen für Sie interessante Angebote und Informationen zukommen lassen zu können. Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit widersprechen.EINWILLIGUNG IN DATENÜBERTRAGUNG: Ich willige ein, dass die Bank meine personen- und anlagebezogenen Daten auch dem im Antrag genannten Anlagevermittler, der Vermittlerorganisation, der er angehört, sowie der Multi-Invest Gesellschaft für Vermögens-bildung mbH zu deren Servicezwecken zugänglich macht.Aufzeichnung von Telefongesprächen: Ich bin damit einverstanden, dass meine Telefongespräche mit der Bank unter bestimmten Voraussetzungen aufgezeichnet und für einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert werden können. Die Aufzeichnungen dienen zu Nachweiszwecken. Zu Beginn eines Mitschnitts werde ich ausdrücklich über die geplante Aufzeichnung und deren Zweck unterrichtet und um mein Einverständnis gebeten. Dieses kann ich jederzeit widerrufen.Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten: Ich erkläre ausdrücklich, im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) zu handeln. Dies gilt für alle, auch zukünftige Depots und Konten, die ich im Rahmen der Geschäftsbeziehung noch eröffnen werde.Erklärung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 GWG (Geldwäschegesetz): Ich erkläre, dass weder ich noch eines meiner unmittelbaren Familienmitglieder, noch eine mir nahe stehende Person ein wichtiges öffentliches Amt (z.B. Mitglied einer Regierung, eines Parlaments oder eines obersten Gerichts, Bot-schafteroderhochrangigerOffizierderStreitkräfte)ausübebzw.ausübtoderinnerhalbdesletztenJahresausgeübthabebzw.hat.Meldepflicht an US-Behörden: Ich bestätige, dass ich kein US-Bürger im Sinne der Steuergesetze der USA bin.Änderung der gemachten Angaben: Ichverpflichtemich,derBankÄnderungenzudenAngabenzumeinerPerson,zumwirtschaftlichBerechtigtenoderzudervorstehendenErklärungzuwichtigenpolitischenÄmternimLaufederGeschäftsbeziehungunverzüglichundunaufgefordertanzuzeigen.Erklärung zu den Abschlusskosten: Bei Sparplänen mit monatlichen Raten beauftrage ich die Bank, bis zur vollständigen Zahlung der Abschlusskos-ten, jeweils 80 % aus den ersten monatlichen Sparbeiträgen bzw. 100 % der Zuzahlungen/Sonderzahlungen einzubehalten und davon bis zu 100% an die Vermittlungsgesellschaft Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH, 60487 Frankfurt, auszubezahlen, die ihrerseits bis zu 100% dieser Zahlungen an den Anlagevermittler weiterleiten kann. Bei Sparplänen mit einmaligem Anlagebetrag beauftrage ich die Bank, die Abschlusskosten in voller Höhe aus dem Anlagebetrag bzw. jeder Zuzahlung einzubehalten und davon bis zu 100% an die Multi-Invest GmbH auszubezahlen, die ihrerseits diese Zahlungen an den Anlagevermittler weiterleiten kann.

Legitimationsprüfung per POSTIDENT: Der Vertragsabschluss ist von der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung abhängig.

Legitimationsprüfung durch Anlagevermittler: Bitte lassen Sie nachstehende Legi timations prüfung vornehmen.

Legitimationspapier: Reisepass Personalausweis

Dokument-Nummer:

Gültig bis:

Ausstellende Behörde:

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Legitimationsprüfung durch Anlagevermittler

0 Vermittlernummer: Name des Anlagevermittlers (in Druckbuchstaben):

Raum für Vermittlerstempel

Erklärung des AnlagevermittlersIch bestätige, die Identität des Kunden in seiner Anwesenheit anhand des oben angegebenen gültigen Ausweispapiers festgestellt zu haben.

Ort, Datum Unterschrift des Anlagevermittlers✗

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TWiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Wi-derruf ist zu richten an die Max Heinr. Sutor oHG, Hermannstraße 46, 20095 Hamburg.WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur inverschlechtertemZustandzurückgewährenbeziehungsweiseherausgeben,müssenSieunsinsoweitWertersatzleisten.VerpflichtungenzurErstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Ende der Widerrufsbelehrung.

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

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Max Heinr. Sutor oHG | Hermannstraße 46 | 20095 Hamburg | www.sutorbank.de

Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

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SEPA-Lastschrift

SEPA-Lastschriftmandat

Name: Max Heinr. Sutor oHG, Hermannstraße 46, 20095 HamburgGläubiger-Identifikationsnummer: DE30ZZZ00000142407Mandatsreferenz: wird separat mitgeteiltVertrag: o. g. Antragsdatum bzw. Konto-/Depotnummer

Ich ermächtige die Max Heinr. Sutor oHG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Max Heinr. Sutor oHG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann inner-halb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Dem Zahler ist vor dem Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift (bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen: einmalig vor dem ersten Lastschrifteinzug) eine Vorabinformation (Pre-Notification) zuzuleiten, die den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag enthält. Die Vorankündigungsfrist (Pre-Notification) der Bank für das SEPA-Lastschriftverfahren beträgt mindestens drei Bank-arbeitstage.

Vorab-Information (Pre-Notification) im Rahmen der SEPA-Lastschrift

Name und Vorname (Kontoinhaber)

Straße und Hausnummer

PLZ und Ort

Kreditinstitut BIC

D EIBAN

Hinweis: Für die Änderung der Lastschrift verwenden Sie bitte das Service-Formular. Dieses finden Sie unter www.sutorbank.de/formulare.

Bitte einsenden an:Multi-Invest Ges. für Vermögensbildung mbH, Ludwig-Landmann-Straße 349, 60487 Frankfurt

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(alle lt. amtl. Ausweis – Rufname bitte unterstreichen)

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Max Heinr. Sutor oHG | Hermannstraße 46 | 20095 Hamburg | www.sutorbank.de

Vertragsbedingungen für Goldsparpläne

1. Abschluss des Rahmenvertrages

1.1Mit vorliegendem Antrag beantragt der Kunde bei der Max Heinr. Sutor oHG den Abschluss eines Rahmenvertrages über den Er-werb und die Verwahrung von physischem Gold („Goldspar-plan“). Der Antrag schließt die Einrichtung eines für die Abwick-lung des Goldsparplans notwendigen, auf EURO lautenden Verrechnungskontos und eines Edelmetallverwaltungsdepots bei der Max Heinr. Sutor oHG ein.Die Max Heinr. Sutor oHG wird im Folgenden auch als „Bank“, der Kunde und die Max Heinr. Sutor oHG jeweils auch als „Partei“ sowie das Edelmetallverwaltungsdepot als „EVD“ bezeichnet.

1.2Der Goldsparplan kommt mit Annahme des Antrages durch die Bank zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annah-meerklärung. Die Bank unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Antragsannahme.

1.3Für jedes eröffnete Verrechnungskonto und EVD vergibt die Bank eine Vertragsnummer.Die Konto-/EVD-Nummer und Vertragsnummer sind identisch.

2. Erwerb von Gold durch den Kunden

2.1Mit jeder Einzahlung auf das Verrechnungskonto (unabhängig, von wem die Einzahlung stammt) beantragt der Kunde bei der Bank den Kauf von physischem Feingold (mind. 999,9/1000) in Barrenform einer international anerkannten Prägeanstalt („Kauf-antrag“).Zu diesen international anerkannten Prägeanstalten gehören alle Prägeanstalten (refiners), die von der „The London Bullion Mar-ket Association“ oder einer vergleichbaren Edelmetallhändlerver-einigung im Zeitpunkt der Abwicklung des jeweiligen Kaufantrags anerkannt sind.Die kleinste zu erwerbende Einheit beträgt 1/10.000 Gramm, der ungeachtet dessen geltende Mindestanlagebetrag ergibt sich aus dem Antragsformular.

2.2Die Bank nimmt den Kaufantrag des Kunden innerhalb von sie-ben Bankarbeitstagen nach dem Tag des Eingangs der Einzah-lung auf dem Verrechnungskonto an.Die Bank ist nicht verpflichtet, Kurslimite zu beachten. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Erklärung der Annahme seines Kaufantrages. Für den Fall, dass die Bank den Antrag nicht an-nimmt, wird sie den Kunden unverzüglich entsprechend unter-richten.

2.3Der Kaufpreis entspricht dem am Tag der Annahme des Kaufantra-ges in London geltenden Goldpreis in US-Dollar für den Kauf die-ses Edelmetalls (Nachmittagsfixing der The London Gold Market Fixing Limited) zuzüglich eines Kaufpreisaufschlages, dessen Höhe sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Invest-mentdepots und Sparverträge ergibt. Sollte der Kauf von Gold mehrwertsteuerpflichtig werden, so erhöht sich der vorbezeich-nete Kaufpreis um den jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz.

2.4Die Bank wechselt die Einzahlungen nach Abzug der Abschluss-kosten zum Euro-Referenzkurs „Geld“ des Tages der Annahme des Kundenantrages in US-Dollar um. Die Bank trägt die Menge und den Kaufpreis (in EUR) des gekauften Goldes und den Tag der Annahme des Kaufantrages unverzüglich nach Abschluss des schuldrechtlichen Kaufvertrages in das EVD des Kunden ein. Der Kunde erhält halbjährlich eine Aufstellung der Kaufgeschäfte.

2.5Die Bank verschafft dem Kunden das Eigentum an dem gekauf-ten Gold durch Einräumung von Miteigentum nach Bruchteilen an

einem im Besitz der Bank befindlichen Sammelbestand an physi-schem Feingold in Barrenform der in Ziffer 2.1 bezeichneten Art und Güte („Goldsammelbestand“). Die Übertragung des Eigen-tums an dem gekauften Gold erfolgt jeweils 4 Wochen nach dem im EVD dokumentierten Tag der Annahme des betreffenden Kauf antrags. Die Parteien erklären bereits heute die Einigung in Bezug auf die Eigentumsübertragung.

3. Miteigentum am Sammelbestand, Verwaltungsbefug-nis der Bank bei der Sammelverwahrung

3.1Für die Bestimmung des Miteigentumbruchteils des Kunden am Goldsammelbestand der Bank ist die in dem jeweils aktuellen Kontoauszug des Kunden eingetragene Menge des Goldes maß-gebend. Das EVD wird als Edelmetallgewichtskonto in Gramm geführt.

3.2Die gesetzlichen Regelungen der § 744 bis 746 BGB über die gemeinschaftliche Verwaltung sind ausgeschlossen. Es gelten die nachstehenden vertraglichen Vereinbarungen.

3.3Die Bank kann aus dem Goldsammelbestand jedem Kunden die diesem Kunden gebührende Menge Goldes herausgeben oder die ihr selbst gebührende Menge Goldes entnehmen, ohne dass es hierzu der Zustimmung der übrigen Beteiligten bedarf.

3.4In anderer Weise darf die Bank den Sammelbestand nicht verrin-gern.

3.5Diese Vereinbarungen sind im Falle der Drittverwahrung auf Zwi-schenverwahrer entsprechend anzuwenden.

4. Drittverwahrung

4.1Die Bank ist berechtigt, den Goldsammelbestand unter ihrem Namen einem anderen Verwahrer zur Verwahrung anzuvertrau-en. Die Bank haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit des Drittver-wahrers.

4.2Vertraut die Bank den Goldsammelbestand einem Dritten an, so ist sie verpflichtet, den Dritten darüber aufzuklären, dass der Goldsammelbestand der Bank nicht gehört. Sie hat vertraglich sicher zu stellen, dass der Dritte an dem Goldsammelbestand ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen solcher Forderungen geltend machen kann, die mit Bezug auf den Gold-sammelbestand entstanden sind.

5. Herausgabeanspruch des Kunden bei der Sammelver-wahrung

5.1Das Recht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft ist für im-mer ausgeschlossen. Dieser Ausschluss besteht beim Tode eines Kunden fort.

5.2Der Kunde kann von der Bank verlangen, dass ihm aus dem Gold sammelbestand die ihm bereits übereignete Menge Gold in Barrenform in nachstehend vereinbarter Auslieferungsgröße her-ausgegeben wird.Es gilt eine Mindestauslieferungsmenge von 100g und Ausliefe-rungsstückelungen von 100g, 250g, 500g und 1.000g. Hinsicht-lich kleinerer Mengen als den oben angegebenen Mindestgrößen kann der Kunde ausschließlich den Rückkauf von der Bank ver-langen, sofern die Bank den Rückkaufantrag nicht gemäß Ziffer 6.2 ablehnt. Ein entsprechendes Herausgabeverlangen wird von der Bank nicht als Rückkaufantrag behandelt.

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5.3Die Bank nimmt den Antrag des Kunden unverzüglich an. Die Herausgabe erfolgt nach vorheriger Terminabsprache durch Übergabe an den Kunden oder einen von ihm bevollmächtigten Vertreter in den Geschäftsräumen der Bank bzw. durch Übergabe an einen Versender, soweit der Kunde den Versand wünscht. Das Gold wird in Form von Barren einer international anerkannten Prägeanstalt (siehe Ziffer 2.1) gegen Empfangsbestätigung über-geben. Gibt der Kunde der Bank im Rahmen seines Ausliefe-rungsauftrages keine Weisung bezüglich der Barrengröße, wählt die Bank die Barrengröße nach eigenem Ermessen im Rahmen der vorbezeichneten Auslieferungsgrößen.

5.4Die Kosten für die Herausgabe (siehe „Übergabe an Kunden“ im Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Spar-verträge) trägt der Kunde. Bei einer Auslieferung des Goldbe-stands in Barrenform fällt eine Transportgebühr (inkl. Versiche-rung) gemäß dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Sparverträge an. Maßgeblich für die Berechnung des Auslieferungswertes ist der jeweilige Goldkurs (Nachmittagsfixing der The London Gold Market Fixing Limited) am Eingangstag des Auslieferungsauftrags und die auszuliefern-de Goldmenge. Die Kosten für die Herausgabe sind vor der Über-gabe fällig und werden dem Verrechnungskonto des Kunden belastet. Weist das Verrechnungskonto eine Unterdeckung auf, kann die Bank an dem herauszugebenden Gold ein Zurückbehal-tungsrecht geltend machen, bis die Unterdeckung ausgeglichen ist.

5.5Die Bank nimmt im Rahmen der Herausgabe eine Austragung der herausgegebenen Menge Goldes in dem von der Bank geführten EVD vor.

5.6Die Herausgabe erfolgt zu den nachstehenden Lieferbedingun-gen.

6. Rückkauf durch die Bank

6.1Der Kunde kann jederzeit bei der Bank den Rückkauf eines Teils oder der Gesamtheit der von ihm gekauften Menge Goldes bean-tragen. Dieser Antrag ist unterschrieben bei der Bank einzurei-chen.

6.2Die Bank nimmt den Rückkaufsantrag des Kunden innerhalb von sieben Bankarbeitstagen nach Eingang des schriftlichen Antrags an und wickelt den Rückkauf unverzüglich ab. Die Bank ist nicht verpflichtet, Kurslimite zu beachten. Die Bank hat das Recht zur Ablehnung des Rückkaufantrags, wenn der Markt für Gold in ei-ner Weise gestört ist, die der Bank die Möglichkeit zur Weiterver-äußerung des Edelmetalls nimmt. Lehnt die Bank den Rückkauf-antrag ab, hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe des ihm übereigneten Goldes ungeachtet ansonsten geltender Mindest-auslieferungsmengen. Die Kosten der Herausgabe trägt der Kun-de. Es gilt Ziffer 5.4. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Erklärung der Annahme seines Rückkaufantrages. Für den Fall, dass die Bank den Antrag nicht annimmt, wird sie den Kunden unverzüglich entsprechend unterrichten.

6.3Der von der Bank zu zahlende Rückkaufpreis entspricht dem am Tag der Annahme des Kundenantrages in London geltenden Goldpreis in US-Dollar für den Verkauf dieses Edelmetalls (Nach-mittagsfixing der The London Gold Market Fixing Limited) abzüg-lich eines Verkaufspreisabschlages, dessen Höhe sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Sparverträge ergibt. Eine eventuelle Mehrwertsteuer wird von dem Rückkaufspreis ebenfalls abgezogen, sofern die Bank nicht ihrerseits zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

6.4Mit der Ausbuchung der zurückgekauften Menge Goldes aus dem EVD verliert der Kunde sein Eigentum; die Bank erwirbt Eigen-tum. Die Parteien erklären bereits heute die Einigung in Bezug auf die Eigentumsübertragung. War das zurückgekaufte Gold im Zeitpunkt der Absendung des Rückkaufsantrags dem Kunden noch nicht übereignet, verliert der Kunde in diesem Zeitpunkt seinen Anspruch gegen die Bank auf Übereignung des Edelme-talls.

6.5Die Bank wechselt den US-Dollar-Rückkaufpreis zum Euro-Refe-renzkurs „Brief“ des Tages der Annahme des Kundenantrages in Euro um.

6.6Die Buchung des Rückkauferlöses in Euro auf das Verrechnungs-konto erfolgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen nach dem Ei-gentumsübergang des Goldes auf die Bank.

7. Kontoauszug

Nach Ende jeden Kalenderhalbjahres übersendet die Bank dem Kunden für seinen Goldsparplan einen Auszug, aus dem alle Geld- und Goldumsätze zu den jeweiligen Antragsannahmetagen sowie die Geldsalden und der Wert des gekauften (einschließlich des noch nicht übereigneten) Goldbestandes zum aktuellen Kurs (Nachmittagsfixing der The London Gold Market Fixing Limited) am Stichtag des Auszuges hervorgehen.

8. Kosten und Gebühren

8.1Auf alle Verträge werden vorab Abschlusskosten gemäß Antrag erhoben. Das Gleiche gilt für weitere Zuzahlungen über den im Antrag vereinbarten Anlagebetrag hinaus. Bis zur Tilgung der Ab-schlusskosten gelten Zuzahlungen als Sonderzahlungen auf die Abschlusskosten. Die Gebühren für die Führung des Verrech-nungskontos und des EVD ergeben sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Sparverträ-ge. Die Bank kann die hierin enthaltenen Anteile für Konto- und EVD-Führung nach eigenem Ermessen bestimmen. Die Erhebung der Gebühren für die Konto- und EVD-Führung erfolgt erstmalig in dem Kalenderhalbjahr, in dem die erste Einzahlung eingegan-gen ist. Die Bank ist berechtigt, fällige Forderungen gegen den Kunden mit Einzahlungen auf dem Verrechnungskonto des Kun-den und/oder mit dem Kunden zustehenden Rückkaufserlösen aufzurechnen. Gebühren und Abschlusskosten werden dem Ver-rechnungskonto des Kunden belastet.

8.2Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Vertrages mit fester Lauf-zeit können weitere Kosten entstehen, deren Höhe sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Spar-verträge in der jeweils geltenden Fassung ergibt. Darüber hinaus berechnet die Bank für weitere Leistungen Gebühren gemäß dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentde-pots und Sparverträge der Bank; ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetz-lichen Vorschriften.

9. Antragstellung über einen Anlagevermittler –Abschlusskosten

9.1Erfolgt die Antragstellung über einen Anlagevermittler, so ent-steht der Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH, Frankfurt (im Folgenden „Multi-Invest GmbH“), mit dem Zustan-dekommen des Goldsparplans zwischen dem Kunden und der Bank ein Anspruch gegen den Kunden auf bis zu 100% der im Antrag ausgewiesenen Abschlusskosten (Vertrag zugunsten Drit-ter bezüglich der Abschlusskosten). Soweit die Abschlusskosten nicht vorab erbracht werden, beauftragt der Kunde die Bank bei Sparplänen mit monatlichen Raten, die Abschlusskosten zu 80 %

Max Heinr. Sutor oHG | Hermannstraße 46 | 20095 Hamburg | www.sutorbank.de

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aus den ersten monatlichen Sparbeiträgen bzw. zu 100% aus Zuzahlungen/Sonderzahlungen zu entnehmen und davon bis zu 100% an die Multi-Invest GmbH auszuzahlen, bis die Abschluss-kosten getilgt sind. Bei Sparplänen mit einem einmaligen Anlage-betrag beauftragt der Kunde die Bank, die Abschlusskosten in voller Höhe aus dem Anlagebetrag bzw. jeder Zuzahlung zu ent-nehmen und davon bis zu 100% an die Multi-Invest GmbH aus-zuzahlen. Die Bank ist nur insoweit zur Weiterleitung der Ab-schlusskosten an die Multi-Invest GmbH verpflichtet, wie Einzahlungen vertragsgerecht geleistet werden. Der Anspruch der Multi-Invest GmbH gegen den Kunden auf die Abschlusskos-ten ist rechtlich unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Goldsparplans. Werden die Abschlusskosten nicht vorab er-bracht und leistet der Kunde keine Einzahlungen, aus denen die Abschlusskosten an die Multi-Invest GmbH abgeführt werden können, kann die Multi-Invest GmbH die Abschlusskosten im ei-genen Namen und auf eigene Rechnung beim Kunden geltend machen.

9.2Der Anlagevermittler arbeitet in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er erbringt eine eigenständige Leistung für den Kun-den. Es gibt keine Haftungsübernahmen im Sinne des Kreditwe-sengesetzes durch die Bank. Die Bank hat keine Vollmachten erteilt. Jeder Verweis auf den Anlagevermittler erfolgt daher le-diglich im Hinblick auf den Abschluss des von der Bank angebo-tenen Goldsparplans. Der Anlagevermittler ist auch nicht bevoll-mächtigt, von diesem Antrag abweichende Zusagen zu machen oder Leistungen in Aussicht zu stellen oder für die Bank zu quit-tieren. Der Anlagevermittler ist weiter nicht befugt, Geld (ein-schließlich Schecks), Edelmetalle oder sonstige Wertgegenstän-de des Kunden entgegenzunehmen. Dasselbe gilt für Unterver -mitt ler, die aufgrund eines Vertrages mit dem Anlagevermittler tätig werden.

9.3Neben dem Goldsparplan und ggf. den Sparvertragsvarianten der Bank unterbreitete Angebote des Anlagevermittlers oder eines Untervermittlers sind keinen Finanzprodukte der Bank. Einreden und Einwendungen gegen solche Angebote berechtigen den Kunden nicht zu Einreden und Einwendungen gegenüber der Bank.

10. Kommunikation per E-Mail Mit der Erteilung seines Einverständnisses zur E-Mail-Kommuni-kation erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Bankmit dem Kunden per E-Mail kommunizieren kann. Dies beinhaltet auch die Erfüllung der Berichtspflichten der Bank und Fälle, in denen aufsichtsrechtliche Regelungen ein solches Einverständnis ausdrücklich verlangen. Die Bank verwendet die ihr vom Kunden auf einem ihrer Formulare oder auf sonstigem Wege mitgeteilte E-Mail-Adresse. Zur werblichen Ansprache durch die Bank darf die E-Mail-Adresse nur mit einem zusätzlichen ausdrücklichen Einverständnis des Kunden verwendet werden.

11. Laufzeit, Kündigung

11.1Wurde für den Goldsparplan eine feste Laufzeit vereinbart, ver-pflichtet sich der Kunde, für deren Dauer monatliche Sparbeiträ-ge in der vereinbarten Höhe einzuzahlen. Er hat allerdings das Recht, die Einzahlungen zu unterbrechen. Die Laufzeit des Gold-sparplans verlängert sich nicht, wenn der Kunde von seinem Recht, die laufenden Einzahlungen zu unterbrechen, Gebrauch macht. Der Kunde kann die Einzahlungen jederzeit wieder auf-nehmen.

11.2Der Kunde kann den Goldsparplan mit fester Laufzeit jederzeit vorzeitig kündigen.

11.3Leistet ein Kunde innerhalb einer fest vereinbarten Laufzeit für einen Sechs-Monate-Zeitraum keine Einzahlungen, kann ihn die Bank auffordern, zu erklären, ob er den Vertrag fortführen will.

Gibt der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Auffor-derung keine Erklärung ab, kann die Bank den Vertrag mit sofor-tiger Wirkung kündigen.

11.4Erteilt der Kunde der Bank nach Kündigung oder Ablauf einer fest vereinbarten Laufzeit keine Weisungen, was mit seinem Goldbe-stand geschehen soll, führt die Bank den Vertrag bis zum Erhalt entsprechender Weisungen zu den hier vereinbarten Bedingun-gen fort.

12. Kundenidentifizierung

Die Identifizierung des Kunden kann über das Postidentverfah-ren, andere Banken und Finanzdienstleistungsinstitute oder sons-tige zuverlässige Dritte erfolgen.

13. Mitteilungspflichten des Kunden:

Sollte der Kunde in ein Verbraucherinsolvenzverfahren eintreten, wird er die Bank unverzüglich über diesen Umstand informieren.

14. Änderungen dieser Vertragsbedingungen

14.1Änderungen dieser Vertragsbedingungen einschließlich des Preis-und Leistungsverzeichnisses für Investmentdepots und Sparver-träge der Bank werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird die Bank den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen geson dert hinweisen.

14.2Erhebt der Kunde Widerspruch, ist die Bank berechtigt, den Ver-trag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder den weiteren Verkauf von Gold an den Kunden einzustellen.

15. Lieferbedingungen

15.1Die Bank liefert Goldbarren innerhalb der Toleranz, die nach den einschlägigen deutschen oder europäischen Industrienormen, insbesondere DIN, VDE, EN ISO o.ä. zulässig sind.

15.2Bei Abholung des Goldes kann die Bank verlangen, dass sich der Kunde mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweist und Dritte ihre Berechtigung durch eine notariell beglaubigte Voll-macht nachweisen. Der Versand des Goldes durch die Bank er-folgt als Schickschuld an die im EVD eingetragene in Deutschland gelegene Adresse des Kunden unverzüglich nach Herstellung der auszuliefernden Goldbarren.

15.3Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Ver-schlechterung eines Barrens geht in dem Zeitpunkt auf den Kun-den über, in dem die Bank den/die Barren infolge eines Heraus-gabeverlangens des Kunden zur Herausgabe bereitgestellt hat. Wurde mit dem Kunden ein Versand an den Kunden vereinbart, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Bank oder ein von ihr beauftragter Dritter den/die Barren an die zur Ausführung des Versands bestimmte Person übergeben hat. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Versandkos-ten werden vorab dem Verrechnungskonto des Kunden belastet. Verzögert sich die Herausgabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung über die Auslieferungsbereitschaft beim Kunden auf ihn über.

15.4Das Gold ist bei der Entgegennahme auf Mängel, Beschädigun-gen und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Stand 16/10/2013

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Informationen zum Fernabsatz(SutorGoldDepot)(Diese Informationen gelten bis auf Weiteres.)

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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,nachfolgend möchten wir Ihnen wichtige Informationen zum Vertragsschluss im Fernabsatz, allgemeine Informationen zur Bank und zur angebotenen Bankdienstleistung geben.

A. Allgemeine Informationen

Name und Anschrift der BankMax Heinr. Sutor oHG, Hermannstraße 46, 20095 Hamburg, ein-getragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter: HRA 25 379Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE155617009

Gesetzliche Vertretungsberechtigte der BankGeschäftsleitung: Thomas Meier, Zweite Sutor Beteiligungs GmbH (Geschäftsführung: Robert Freitag), ladungsfähige Anschrift siehe oben.

Name und Anschrift des Anlagevermittlers/Beraters Bitte entnehmen Sie diese Informationen dem Antragsformular.

Hauptgeschäftstätigkeit der BankGesellschaftszweck ist das Betreiben von Bankgeschäften aller Art mit Ausnahme des Pfandbriefgeschäfts und der Tätigkeit alszentraler Kontrahent, sowie das Erbringen von Finanzdienstleis-tungen aller Art mit Ausnahme des Betriebs eines multilateralenHandelssystems.

Zuständige AufsichtsbehördeBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, GraurheindorferStraße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main

VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kom-munikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist deutsch.

RechtsordnungEs gilt deutsches Recht.

Außergerichtliche StreitschlichtungFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schrift-lich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deut-scher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin zu richten.

Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensiche-rungDie Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Verbindlichkeiten ist in den beiliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen der Bank beschrieben.

B. Informationen zum Goldsparplan und zu den damit verbundenen Dienstleistungen

Wesentliche Leistungsmerkmale

VerwahrungDer Kunde schließt mit der Max Heinr. Sutor oHG einen Rahmen-vertrag über den Erwerb und die Verwahrung von physischem Feingold (Goldsparplan) sowie die Einrichtung des für die Abwick-lung des Goldsparplans notwendigen, auf EURO lautenden Ver-rechnungskontos und eines Edelmetallverwaltungsdepots (EVD) bei der Bank.

Erwerb und Veräußerung von GoldDer Kunde kann Feingold (999,9/1000) von der Bank erwerben oder an sie verkaufen. Mit jeder Einzahlung auf das Verrechnungs-konto beantragt der Kunde bei der Bank den Kauf von physischem Feingold (999,9/1000) in Barrenform einer international anerkann-ten Prägeanstalt (Gattungskauf).Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Gold werden in den „Vertragsbedingungen für Goldsparpläne“ geregelt.

Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von GoldDer Preis von Gold unterliegt Schwankungen auf den Edelmetall-märkten, auf die die Bank keinen Einfluss hat; es handelt sich dabei um das Risiko von Kursänderungen des Goldes sowie von Wechselkursschwankungen. In der Vergangenheit erwirtschafte-te Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.

Preise und GebührenDer Kaufpreis entspricht dem am Tag der Annahme des Kunden-antrages in London geltenden Goldpreis in US-Dollar für den Kauf dieses Edelmetalls (Nachmittagsfixing der The London Gold Mar-ket Fixing Limited) zuzüglich eines Kaufpreisaufschlages, dessen Höhe sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Sparverträge der Bank ergibt. Der von der Bank zu zahlende Rückkaufpreis entspricht dem am Tag der Annah me des Kundenantrages in London geltenden Goldpreis in US-Dollar für den Verkauf dieses Edelmetalls (Nachmittagsfixing der The London Gold Market Fixing Limited) abzüglich eines Verkaufspreisabschlages, dessen Höhe sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Spar-verträge der Bank ergibt.Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Invest-mentdepots und Sparverträge der Bank, welches auf der Inter-netseite der Bank unter www.sutorbank.de eingesehen werden kann und von der Bank dem Kunden auf Wunsch auch zugesandt wird. Die Bank wird die Gebühren gemäß § 315 BGB anpassen, sofern dies auf Grund von Veränderungen in der Kostenstruktur geboten erscheint. Die Gebührenanpassungen gelten als geneh-migt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten Wider-spruch erhebt.

Auslieferungsansprüche des KundenDer Kunde kann von der Bank verlangen, dass ihm aus dem Gold-sam melbestand Gold in Barrenform bis zur Höhe der in seinem Edelmetallverwaltungsdepot eingetragenen Menge an seine in Deutschland gelegene Adresse in handelsüblicher Auslieferungs-größe (Mindestgröße 100g, 250g, 500g, 1.000g) ausgeliefert wird. Hinsichtlich kleinerer Mengen als 100 Gramm kann der Kunde ausschließlich von der Bank den Rückkauf verlangen. Die Gebüh-ren für eine Auslieferung ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Spar-verträge.Maßgeblich für die Berechnung des Auslieferungswertes ist der jeweilige Goldkurs (Nachmittagsfixing der The London Gold Mar-ket Fixing Limited) am Eingangstag des Auslieferungsauftrags und die auszuliefernde Goldmenge.

Steuern und KostenEinkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind in der Regel steuerpflichtig. Das gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Edelmetallen in physischer Form, wenn diese innerhalb eines Jahres wieder veräußert werden. Soweit Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu bestimmten Freigrenzen nicht überschritten werden bzw. zwischen dem Erwerb und der Veräußerung des Goldes mehr als ein Jahr liegt, kann der entsprechende Goldbestand steuerfrei vereinnahmt werden.Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steu-erbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.

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Max Heinr. Sutor oHG | Hermannstraße 46 | 20095 Hamburg | www.sutorbank.de

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Gebühren aus dem ausländischen Telefonnetz sind ggf. abwei-chend.

Zahlung und Erfüllung des VertragesDie Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Goldsparplan durch Bereitstellung und Führung des Verrechnungskontos und eines Edelmetallverwaltungsdepots. Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung werden im Einzelnen in den „Vertragsbedingungen für Goldsparpläne“ beschrieben. Das dafür zu zahlende Entgelt berechnet die Bank halbjährlich und belastet dieses dem verein-barten Konto.

VertragslaufzeitWurde für den Goldsparplan eine Laufzeit vereinbart (siehe Antrags formu lar), berechnet die Bank bei vorzeitiger Vertragsauf-lösung ein Sonderentgelt, das sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis für Investmentdepots und Spar-verträge der Bank ergibt.

Vertragliche KündigungsregelnDer Kunde kann den Goldsparplan jederzeit – auch vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit – kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Übrigen gelten die in den „Vertragsbedingun-gen für Goldsparpläne“ festgelegten Kündigungsregeln.

Widerrufsbelehrung

WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Max Heinr. Sutor oHG, Hermannstraße 46, 20095 Hamburg.

WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits emp-fangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvortei-le) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner-halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und KundeDie Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den beiliegenden „Allgemeinen Geschäfts-bedingungen“ der Bank beschrieben. Daneben gelten die beilie-genden „Vertragsbedingungen für Goldsparpläne“. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

Stand 05/2012

Allgemeine GeschäftsbedingungenMax Heinr. Sutor oHG

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kun-de und Bank

1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedin-gungen und der Sonderbedingungen für einzelnde Geschäftsbe-ziehungen

(1) GeltungsbereichDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der Bank (im folgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapiergeschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparver-kehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie wer-den bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsver-bindungen zu ausländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfand-recht der Bank (Nummer 14 dieser Geschäftsbedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen.

(2) ÄnderungenÄnderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin-gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an-geboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts-beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kun-den gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vor-geschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Än-derungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

2. Bankgeheimnis und Bankauskunft

(1) BankgeheimnisDie Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis er-langt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies ge-bieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

(2) BankauskunftEine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige An-gaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsre-gister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Wei-sung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die

Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrück-lich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunfts-erteilung entgegenstehen.

(4) Empfänger von BankauskünftenBankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.

3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden

(1) HaftungsgrundsätzeDie Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für je-des Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonder-bedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Re-gelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäfts-bedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Ent-stehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

(2) Weitergeleitete AufträgeWenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der wei-teren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Ein-holung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.

(3) Störung des BetriebsDie Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden

Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt sind.

5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden

Nach dem Tod des Kunden kann die Bank zur Klärung der Ver-fügungsberechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür not-wendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Bank in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Bank kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröff-nungsniederschrift vorgelegt wird. Die Bank darf denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesonde-re mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn

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der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässig-keit nicht bekannt geworden ist.

6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmän-nischen und öffentlich-rechtlichen Kunden

(1) Geltung deutschen RechtsFür die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für InlandskundenIst der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbe-ziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.

(3) Gerichtsstand für AuslandskundenDie Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Aus-land eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Per-sonen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffent-lich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.

Kontoführung

7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung)

(1) Erteilung der RechnungsabschlüsseDie Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Ge-schäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch SchweigenEinwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung in-nerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinwei-sen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.

8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank

(1) Vor RechnungsabschlussFehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel we-gen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die

Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

(2) Nach RechnungsabschlussStellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rech-nungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto be-lasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berich-tigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch geson-dert geltend machen.

(3) Information des Kunden; ZinsberechnungÜber Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kun-den unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die Bank hin-sichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.

9. Einzugsaufträge

(1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der EinreichungSchreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaf-fen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

(2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausge-stellter SchecksEinzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätes-tens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Für Lastschriften aus anderen Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten Sonderbedingungen. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungs-stelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zu-rückgegeben werden.

10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwäh-rungskonten

(1) Auftragsausführung bei FremdwährungskontenFremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremd-währungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

(2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem KundenSchließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines

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Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwäh-rungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

(3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die BankDie Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Er-füllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lan-de dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer ande-ren Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist da-gegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(4) WechselkursDie Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäf-ten ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zah-lungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

Mitwirkungspflichten des Kunden

11. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Mitteilung von ÄnderungenZur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht be-steht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mit-teilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, erge-ben.

(2) Klarheit von AufträgenAufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge ha-ben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit sei-ner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.

(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausfüh-rung eines AuftragsHält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formu-larmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.

(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der BankDer Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein-wendungen unverzüglich zu erheben.

(5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mittei-lungenFalls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben ande-rer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapier-abrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet).

Kosten der Bankdienstleistungen

12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen

(1) Zinsen und Entgelte im PrivatkundengeschäftDie Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem „Preisaus-hang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Verein-barung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis-aushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zin-sen und Entgelte. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaß-lichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzli-chen Vorschriften.

(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundenge-schäftsAußerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, so-fern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetz-liche Bestimmungen dem nicht entgegen stehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bür-gerlichen Gesetzbuches).

(3) Nicht entgeltfähige LeistungFür eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.

(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei ErhöhungDie Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Bank wird dem Kunden Änderungen von Zin-sen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen.

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(5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen LeistungenÄnderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depot-führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an-geboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbe-ziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf die-sem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen angebo-ten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Ge-schäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.

(6) Ersatz von AufwendungenEin möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zah-lungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-WährungBei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträ-gen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums4 (EWR) in einer EWR-Währung5 richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweili-gen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften.

Sicherheit für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden

13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

(1) Anspruch der Bank auf Bestellung von SicherheitenDie Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäfts-verbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Bei-spiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstär-kung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsüber-nahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

(2) Veränderung des RisikosHat die Bank bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kun-den zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch spä-ter noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn – sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen oder – sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen.

Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn ausdrück-lich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucher-darlehensverträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kredit-vertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag 75.000,– Euro übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine abschließen-den Angaben über Sicherheiten enthält.

(3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von SicherheitenFür die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Bank eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die Bank, von ih-rem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde sei-ner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor hierauf hinweisen.

14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank

(1) Einigung über das PfandrechtDer Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).

(2) Gesicherte AnsprücheDas Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsver-bindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

(3) Ausnahmen vom PfandrechtGelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfü-gungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlung zur Einlö-sung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der Bank selbst ausge-gebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die Bank im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von der Bank selbst ausgege-benen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank.

(4) Zins- und GewinnanteilscheineUnterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehören-den Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.

15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontier-ten Wechseln

(1) SicherungsübereignungDie Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten Wechseln erwirbt die Bank im Zeitpunkt des Wech-selankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie diskontierte 11

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Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigen-tum an diesen Wechseln.

(2) SicherungsabtretungMit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kaufmän-nische Handelspapiere).

(3) Zweckgebundene EinzugspapiereWerden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

(4) Gesicherte Ansprüche der BankDas Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anfor-derung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegan-genen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freiga-beverpflichtung

(1) DeckungsgrenzeDie Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bank-mäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.

(2) FreigabeFalls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berech-tigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflich-tet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Aus-zahlung von Sparguthaben).

(3) SondervereinbarungenIst für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

17. Verwertung von Sicherheiten

(1) Wahlrecht der BankWenn die Bank verwertet, hat die Bank unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Aus-wahl der zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Be-lange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.

(2) Erlösgutschrift nach dem UmsatzsteuerrechtWenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bank dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht.

Kündigung

18. Kündigungsrechte des Kunden

(1) Jederzeitiges KündigungsrechtDer Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(2) Kündigung aus wichtigem GrundIst für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abwei-chende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündi-gung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

(3) Gesetzliche KündigungsrechteGesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

19. Kündigungsrechte der Bank

(1) Kündigung unter Einhaltung einer KündigungsfristDie Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordru-cken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.

(2) Kündigung unbefristeter KrediteKredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank je-derzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Soweit das Bürgerliche Ge-setzbuch Sonderregelungen für die Kündigung eines Verbraucherdar-lehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.

(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer KündigungsfristEine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berück-sichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, – wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensver- hältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Bank ver- bundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungs- karte) von erheblicher Bedeutung waren, oder – wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensver- hältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung

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des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlich- keit gegenüber der Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder – wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Ver- stärkung von Sicherheiten nach Nummer 13 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Verein- barung nicht innerhalb der von der Bank gesetzten angemes- senen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertragli-chen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we-gen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Ver-zugSoweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kün-digung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdar-lehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.

(5) Abwicklung nach einer KündigungIm Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).

Schutz der Einlagen

20. Einlagensicherungsfonds

(1) SchutzumfangDie Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlich-keiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lauten-den Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30%, bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Be-gründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungster-min. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden. Sofern es sich bei der Bank um eine Zweigniederlassung eines Instituts aus einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes handelt, erbringt der Einlagensicherungsfonds Entschädigungsleistungen nur, wenn und soweit die Guthaben die Sicherungsgrenze der Heimatlandeinla-gensicherung übersteigen. Der Umfang der Heimatlandeinlagensi-cherung kann im Internet auf der Webseite der jeweils zuständigen Sicherungseinrichtung abgefragt werden, deren Adresse dem Kun-den auf Verlangen von der Bank mitgeteilt wird.

(2) Ausnahmen vom EinlegerschutzNicht geschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhaber- einlagenzertifkate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu-ten.

(3) Ergänzende Geltung des Statuts des Einlagensiche-rungsfondsWegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfanges wird auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Ver-langen zur Verfügung gestellt wird.

(4) ForderungsübergangSoweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen ge-gen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.

(5) AuskunftserteilungDie Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Aus-künfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Ombudsmannverfahren

21. Außergerichtliche Streitschlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Ver-braucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kun-den, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewer-be“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.

Stand: 05/2012

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• Investment-/Wertpapiersparverträge/Investmentdepots

Kontoführungs- und DepotgebührWertpapiersparvertrag (VL 7 / RS) 1) halbj. 7,25 Wertpapiersparvertrag (WPS) (RS / VL 7,13,19 Max, SutorFondsDepot, RS / VL Classic)2) halbj. 14,00 Investmentsparvertrag (ISP)2) / Investmentdepot halbj. 14,00 Einmalanlage 2) halbj. 14,00

weitere GebührenFonds Switch 3): 1.) kalenderjährlich einmal, Mindest-Switchvolumen 1.000,00 EUR kostenlos 2.) abweichend von 1.) 1% vom Switchvolumen min. 10,00Ordergebühr bei ETF/Assetklassenfonds4) 0,25% des Anlagebetrages min. 1,00 max. 70,00

• Sparverträge Edelmetalle

Kontoführungs- und EdelmetalldepotgebührSutorGoldDepot / SutorEdelmetallDepot monatlich 0,025% des Depotbestandes halbj. min. 14,00 SutorEdelmetallDepotPLUS Gold monatlich 0,033% des Goldbestandes Silber monatlich 0,173% des Silberbestandes Platin monatlich 0,1% des Platinbestandes halbj. min. 14,00 Palladium monatlich 0,1% des Palladiumbestandes

Kaufpreisaufschlag / VerkaufspreisabschlagGold Aufschlag 6,5% Abschlag 1,0%Silber Aufschlag 9,0% 5)

Abschlag 3,0%Platin Aufschlag 7,0% Abschlag 4,0%Palladium Aufschlag 8,0% Abschlag 4,5%weitere GebührenÜbergabe an Kunden: 6)

SutorGoldDepot / SutorEdelmetallDepot Gold 1,25% vom Auslieferungswert min. 50,00 7)

Silber 3,25% vom Auslieferungswert min. 50,00 7)

Transport inkl. Versicherung nur fremde Gebühren

SutorEdelmetallDepotPLUS Gold 1,25% vom Auslieferungswert min. 50,00 7)

Silber, Platin, Palladium 4,75% vom Auslieferungswert

• Altersvorsorgeverträge      EURO

Kontoführungs- und DepotgebührAltersvorsorgevertrag 8) halbj. 14,00 Verwaltungsgebühr p.a. 0,3% vom Depotvolumen max. 20,00

weitere GebührenAnbieter- / Produktwechsel 80,00förderschädliche Kündigung / vorzeitige Vertragsauflösung 80,00

• Banksparverträge        EURO

KontoführungsgebührBanksparvertrag halbj. 15,00

• Sonstige Preise und Dienstleistungen      EURO

vorzeitige Vertragsauflösung 9) 50,00Verpfändung / Abtretung 29,75 Rücklastschriftgebühr 10) je Posten 5,00Scheckgebühr 20,00Gebühr für Korrekturen fehlerhafterZahlungseingänge u. -ausgänge 11) je Posten 10,00Adressnachforschungsgebühr (standardisiert) 10,00Überweisungen ins Ausland (nicht SEPA-fähig) 1,5 0/00 min. 17,50 max. 100,00

EURO

}

EURO

1) Bei Auswahl des Fonds Templeton Growth Inc. (ISIN: US8801991048) berechnet die Bank halbj. 14,00 EUR. 2) Bei gleichzeitigem Abschluss von bis zu 3 Einzelverträgen auf einem Antrag berechnet die Bank einen Paketpreis i.H.v. halbj. 14,00 EUR. Ab dem 1.4.2010 gilt: Bei gleichzeitiger Eröffnung eines Investmentsparvertrages und eines Einmalanlagevertrages erhebt die Bank einen Paketpreis

i.H.v. halbj. 14,00 EUR. 3) Der Fondsswitch erfolgt zum Nettoinventarwert; bei ETF/Assetklassenfonds wird eine Ordergebühr erhoben. 4) Nicht im Rahmen der Fondsvermögensverwaltung. 5) Der Kauf von Silber beim SutorEdelmetallDepot unterliegt der Mehrwertsteuer. 6) Auslieferung nur innerhalb Deutschlands; bis zu einem Gegenwert von 100 TEUR; darüberhinausgehende Werte auf Anfrage. 7) Zzgl. belastete fremde Kosten und Auslagen (ggf. zzgl. der aktuell gültigen MwSt.), bei Edelmetallauslieferungen werden zusätzlich fremde Transport-

u. Versicherungsgebühren und ggf. Verzollungsgebühren und Einfuhrumsatzsteuer berechnet. 8) Für die Vertragsart „ZUV“ räumt die Bank einen Preisnachlass i.H.v. halbj. 8,25 EUR ein. 9) Für Verträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit bzw. einem vertraglich vereinbarten Discountbetrag wird bei vorzeitiger Vertragsauflösung ein

Sonderentgelt erhoben.10) Eine Gebühr für Rücklastschriften wird nur in den Fällen berechnet, in denen die Bank eigene Forderungen gegen den Kunden, die aus für den

Kunden erbrachten Leistungen der Bank herrühren, per Lastschrift von einem Girokonto des Kunden bei einem anderen Kreditinstitut einzieht. Dabei wird die Bank dem Kunden eigene durch die Rücklastschrift bedingte Aufwendungen berechnen sowie diejenigen Gebühren weiterbelasten,

die ihr von dritter Seite aufgrund der Rücklastschrift gemäß Abschnitt II Nr. 4 des Lastschriftabkommens in Rechnung gestellt werden. Die Bank wird dem Kunden die Gebühr nur dann berechnen, wenn dieser die Rückgabe der Lastschrift zu vertreten hat. Die Gebühr wird dabei den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden wird der Nachweis

gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die von der Bank geltend gemachte Rücklastschriftgebühr.11) Eine Gebühr wird nur in den Fällen berechnet, in denen der Kunde die fehlerhafte Zahlung zu vertreten hat.

Stand 11/06/2013

Alle Preise verstehen sich ggf. inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.Wegen der im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die von der Bank im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, wird auf die Regelung des § 12 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Max Heinr. Sutor oHG verwiesen.

Max Heinr. Sutor oHG | Hermannstraße 46 | 20095 Hamburg | www.sutorbank.de

Preis- und Leistungsverzeichnisfür Investmentdepots und Sparverträge

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In kaum einem anderen Bereich lässt sich so vielseitig investieren, wie in dem Roh-stoff- und Edelmetallsektor.

Gold gilt auch heute noch als Symbol für Reichtum und hat von seiner Faszination nichts verloren. Begonnen hat der Handel mit Edelmetallen als Zahlungsmittel vor einigen Jahrtausenden; dabei bestimm-ten die vergleichsweise geringen Roh-stoffmengen die hohen Werte bei den Edelmetallpreisen. Das gesamte jemals geförderte Gold dieser Welt schätzen Fachleute auf ein Gesamt gewicht von bis zu 150.000 Tonnen. Eingeschmolzen er-gäbe es einen Würfel von knappen 19 Metern Kantenlänge. 90% des Goldes, das in den vergangenen 7000 Jahren ge-fördert wurde, ist noch vorhanden.

Edelmetalle wie Gold und Silber gelten als eine krisensichere Anlageform. Trotzdem finden diese in den Anlageportfolios der Privatanleger wenig Berücksichtigung. Dabei tragen auch Edelmetalle zur Di-versifizierung der Vermögensanlage bei und können somit der Risikoreduzierung dienen.

Korrelation zwischen Dollar-kurs und Edelmetallpreisen

Edelmetalle notieren üblicherweise in US-Dollar. Daher ist für den Anleger im Euroraum nicht nur die Wertentwick-lung des Edelmetalls, sondern auch das Währungsverhältnis für seine Rendite entscheidend. Bspw. ließ sich viele Jahre eine gegenläufige Entwicklung zwischen Dollarkurs und Goldpreis beobachten. Diese negative Korrelation hatte lange Zeit für die deutschen Anleger zur Folge, dass ihr Investment ein Nullsummenspiel war.

Informationen über die Anlage in Edelmetallen

In den letzten Jahren hat die positive Entwicklung des Goldpreises die Wäh-rungsverluste des US-Dollars überkom-pensiert, so dass die Goldanleger attrak-tive Gewinne erzielen konnten.

Chancen und Risiken

Die Anlage in Edelmetallen bietet je nach Marktlage und Konjunktur attraktive Ren-ditechancen, sie ist allerdings auch mit Kursrisiken verbunden, vergleichbar mit den Schwankungen von Wertpapieren am Kapitalmarkt. Anders als bei der An-lage in Gold, ist bei der Renditebetrach-tung von Silber die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen. Verliert das Papiergeld in Zeiten hoher Inflation an Wert, gelten knappe und begehrte Edelmetalle wie Gold und Silber als bestän diger Wert, ähnlich den Immobilien.

Steuerliche Behandlung

Der Kauf von Silber ist mehrwertsteu-erpflichtig, dagegen ist der Erwerb von Barrengold und bestimmten Goldmünzen von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Des Weiteren ist der Erwerb von physi-schem Gold und Silber im Gegensatz zu Wertpapieren auch nach dem Jahr 2008 abgeltungsteuerfrei, d.h. Kursgewinne aus dem Gold-/Silberverkauf sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei zu ver-einnahmen.

Preisgestaltung

Die Preise für Gold und Silber werden pro Feinunze in US-Dollar festgelegt. Einfluss auf die Edelmetallkurse nehmen u.a. Fak-toren, wie Unsicherheiten an den Kapi-talmärkten, Zinsentwicklung, Konjunktur und der aktuelle Kurs des US-Dollars.

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