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SEPTEMBER 2012

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Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden interessierte Leserinnen und Leser am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ sind zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen veröffentlicht.

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Page 1: Arbeitgeber aktuell

SEPTEMBER 2012

Page 2: Arbeitgeber aktuell
Page 3: Arbeitgeber aktuell

AUS DER ARBEIT DER BDAAUS DER ARBEIT DER BDASEPTEMBER 2012

Page 4: Arbeitgeber aktuell

Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwer-punkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.

ARBEITGEBER AKTUELL

Page 5: Arbeitgeber aktuell

AKTUELLE ARBEITSSCHWERPUNKTE

VERANSTALTUNGEN

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19

22

4

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10

Jahressteuergesetz 2013Jahressteuergesetz 2013

Jahressteuergesetz 2013Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren

Elektronisches LohnsteuerabzugsverfahrenBetriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge

Steuerliches Reisekostenrecht

Steuerliches Reisekostenrecht

Steuerliches ReisekostenrechtUmsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts

Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts

Nationaler Sozialbericht 2012Nationaler Sozialbericht 2012

Europäische Staatsschuldenkrise

Europäische StaatsschuldenkriseFrauenquote

Beschäftigungsnetzwerk EURESZyprische EU-Ratspräsidentschaft

Zyprische EU-RatspräsidentschaftSaisonarbeitnehmer-Richtlinie

Saisonarbeitnehmer-RichtlinieInternationale Arbeitskonferenz

Internationale Arbeitskonferenz

EU-Arbeitszeitrichtlinie

EU-Arbeitszeitrichtlinie

EU-Arbeitszeitrichtlinie

EU-ArbeitszeitrichtlinieUmstrukturierungsinitiative

Umstrukturierungsinitiative

Befristungen BefristungenBefristungenArbeitszeitrecht

Arbeitszeitrecht Elternzeit

ElternzeitElternzeit

ElternzeitElternzeit

TarifeinheitTarifeinheit

TarifeinheitBeschäftigtendatenschutzBeschäftigtendatenschutz

BeschäftigtendatenschutzUrlaubsrecht UrlaubsrechtUrlaubsrecht

UrlaubsrechtMediationsgesetz

Mediationsgesetz

Mediationsgesetz

MediationsgesetzSeearbeitsgesetz

SeearbeitsgesetzSeearbeitsgesetz

Seearbeitsgesetz

Tarifabschlüsse

TarifabschlüsseTarifabschlüsseFlexibilisierung

FlexibilisierungFlexibilisierung

FlexibilisierungVerdienststrukturen

Verdienststrukturen

Verdienststrukturen

VerdienststrukturenMindestlohnMindestlohn

Mindestlohn

ZeitarbeitZeitarbeit

Zeitarbeit

Branchenzuschläge

BranchenzuschlägeTarifautonomie

TarifautonomieAus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Aus- und WeiterbildungsdienstleistungenAus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Nationales MINT-Forum

Nationales MINT-ForumLehramt MINToring

Lehramt MINToring

Lehramt MINToring

Fachkräftesicherung

FachkräftesicherungStiftung der Deutschen Wirtschaft

Stiftung der Deutschen WirtschaftJugendarbeitslosigkeit

Qualitätssicherung an Hochschulen

Qualitätssicherung an Hochschulen

Übergang Schule und Ausbildung

Übergang Schule und AusbildungÜbergang Schule und AusbildungWeiterbildung

Wettbewerb „Starke Schule“

Wettbewerb „Starke Schulen“

Demografiestrategie

Demografiestrategie

Europäischer Sozialfonds

Europäischer SozialfondsEingliederungsbeitrag

Eingliederungsbeitrag

Logib-D

Logib-D

BeschäftigungsinitiativeBeschäftigungsinitiativeArbeitsmarktdienstleistungen

ArbeitsmarktdienstleistungenBetreuungsgeldBetreuungsgeld

BetreuungsgeldArbeitsmarktmigration

Arbeitsmarktmigration

FachkräftesicherungFachkräftesicherung

FachkräftesicherungStrukturförderung

Rentenbeitragssatz

RentenbeitragssatzRentenpaket

RentenpaketEntgeltbescheinigung

Entgeltbescheinigung

ArbeitsstättenverordnungArbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung

Praxisgebühr

PraxisgebührPraxisgebührMinijobs

MinijobsMinijobs

Arzneimittelpreise

Arzneimittelpreise

Psychische Belastung Psychische Belastung

Psychische BelastungElektronischer Lohnnachweis

Elektronischer Lohnnachweis

Elektronischer LohnnachweisSozialwahlbericht

Sozialwahlbericht

INFORMATIONSDIENSTE UND PUBLIKATIONEN26

Page 6: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht4

ausschöpfen, wäre aber ein Schritt hin zu einer durchgreifenden Beschäftigungsförderung.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Befristungen

Datenschutzgrundverordnung

Der Entwurf für eine europäische Daten-schutzgrundverordnung wird derzeit im Eu-ropäischen Parlament intensiv diskutiert. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders re-levant ist der Aspekt des Beschäftigtendaten-schutzes.

Die BDA wirbt auf europäischer wie nationa-ler Ebene für einen Beschäftigtendatenschutz, der Arbeitgebern und Arbeitnehmern Handlungsspiel-räume für die Nutzung von Daten erhält und die Datennutzung innerhalb von Konzernen unbüro-kratisch regelt. Daher unterstützt und begrüßt die BDA die Aussage des federführenden Bericht-erstatters im EU-Parlament, dass die Kontrolle des Einzelnen über seine Daten ein wesentliches Element der Reform sein muss. Dazu gehört, dass Arbeitnehmer in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen können.

Unverzichtbar für Arbeitgeber, Arbeitneh-mer und Betriebsrat ist zudem die Möglichkeit, Daten auf der Grundlage von Betriebsvereinba-rungen und Tarifverträgen erheben, verarbeiten und nutzen zu können. Auf diese Weise kann die Mitwirkung der Arbeitnehmer beim Zustan-dekommen von Regelungen zum Datenschutz gesichert werden. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge gewährleisten die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten. Sie schaffen eine rechts-sichere Grundlage für die Erhebung von Daten, auf die Unternehmen, Betriebe und Arbeitneh-mer für die Begründung, Durchführung und Ab-wicklung von Arbeitsverhältnissen angewiesen sind. Ebenso müssen Rechtsverstöße verhindert werden können.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Datenschutz

ARBEITSRECHT

Befristungen

In zwei Entscheidungen hat das Bundesar-beitsgericht (BAG) kürzlich den wiederhol-ten Abschluss befristeter Arbeitsverträge zu Vertretungszwecken für zulässig erklärt. Das Gericht schafft damit Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gleichzeitig macht es deutlich, dass es keine einheitliche Grenze für eine solche Vertretungsbefristung geben kann. Das BAG folgt mit seiner Ent-scheidung Hinweisen des Europäischen Ge-richtshofs (EuGH).

Die BDA hat seit dem Urteil des EuGH, das häufig verzerrt in der Öffentlichkeit dargestellt wurde, immer wieder unterstrichen, dass Befris-tungen zur Vertretung abwesender Arbeitnehmer vom europäischen Recht anerkannt sind. Damit wurde einer gefährlichen Grundsatzdiskussion über beschäftigungsfeindliche Beschränkungen befristeter Arbeitsverhältnisse entgegengewirkt. Auch wenn in erster Linie von wiederholten Be-fristungen zur Vertretung mit demselben Arbeit-nehmer die öffentliche Verwaltung betroffen ist, darf nicht der falsche Eindruck entstehen, solche Befristungen seien generell unzulässig.

Die BDA hat vielfach darauf hingewiesen, dass befristete Arbeitsverhältnisse eines der wichtigsten Beschäftigungsinstrumente gerade für junge Berufseinsteiger sind. So werden fast 60 % der Beschäftigten unmittelbar nach Ablauf der ersten Befristung in ein dauerhaftes Arbeits-verhältnis übernommen. Deshalb wird sich die BDA dafür einsetzen, dass diese Chancen nicht durch neue Unsicherheit im Arbeitsrecht verbaut werden. Vielmehr sollten befristete Arbeitsver-hältnisse durch klare und präzise gesetzliche Regelungen gefördert werden. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die im Koalitionsvertrag an-gekündigte Präzisierung der Nutzungsmöglich-keit von sachgrundlosen Befristungen. Bisher gilt nach der Rechtsprechung des BAG, dass solche Befristungen im Rhythmus von drei Jahren ab-geschlossen werden können. Das europäische Recht lässt hier mehr Spielräume zu. Der von den Koalitionspartnern vorgesehene Zeitraum von einem Jahr würde diese Spielräume nicht

Page 7: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht 5

Tarifeinheit

Nachdem im Frühjahr der Arbeitskampf von Vorfeldmitarbeitern am Frankfurter Flughafen zu erheblichen Behinderungen des Luftver-kehrs und Schäden bei Unternehmen geführt hat, unterstreicht der Streik der Flugbeglei-terorganisation UFO nachdrücklich, dass es notwendig ist, die Tarifeinheit gesetzlich zu re-geln. Eine solche gesetzliche Regelung wirkt der Zersplitterung der Tarifautonomie durch immer mehr Spartenorganisationen entgegen. Sie unterstützt die Friedenswirkung des Ta-rifvertragssystems und sichert damit dessen Akzeptanz.

Die BDA wirbt weiter nachdrücklich für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, die die ge-fährliche Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Tarifeinheit korrigiert und die Tarifeinheit auf Grundlage des Mehrheitsprinzips sichert.

Aus der FDP-Bundestagsfraktion sind zum Umgang mit Tarifpluralitäten erneut Quotenrege-lungen vorgeschlagen worden. Die Rechtsstellung von Arbeitnehmerorganisationen soll sich nach dem Organisationsgrad richten. Dieses Verfahren würde die Gefahr einer möglichen Radikalisierung und Segmentierung der Belegschaften weiter er-höhen. Es entstünde ein Dauerwettbewerb um Arbeitnehmer mit dem Ziel, eine bestimmte Quote zu erfüllen. Dadurch würde die Bereitschaft, den Verteilungskampf in die Betriebe hineinzuführen, erheblich verstärkt, was bisher das erfolgreich bestehende System von Branchentarifverträgen verhindern konnte. Daher ist nur die Tarifeinheit geeignet, die für das Tarifvertragssystem zentrale Friedenswirkung nachhaltig zu sichern.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifeinheit

Arbeitszeitrecht

Mobile Arbeits- und Kommunikationsmittel sind für Arbeitnehmer und Unternehmen ein wichtiges Mittel, um betriebliche Anforderun-gen mit persönlichen Bedürfnissen, wie z. B. der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in Einklang zu bringen. Sie genießen eine hohe Akzeptanz, da sie neue Chancen bei der Ge-staltung der Arbeitszeit eröffnen. In der Dis-kussion über die Nutzung dieser Arbeitsmittel müssen diese Anliegen angemessen berück-sichtigt werden.

Der Einsatz mobiler Arbeits- und Kommuni-kationsmittel kann ein wichtiger Beitrag sein, die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und Überlastun-gen vorzubeugen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen die mit dem Einsatz mobiler Kommunika-tionsmittel verbundenen Möglichkeiten verantwor-tungsvoll. Selbstverständlich werden dabei die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten. In vielfältigen Betriebsvereinbarun-gen sind betrieblich angepasste Regelungen für ihre Nutzung vereinbart. Daher sind Einschrän-kungen durch neue bürokratische Regelungen überflüssig. Vielmehr sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch gesetzliche Änderungen darin unterstützt werden, die Anforderungen von Arbeit und Familie vereinbar zu gestalten. Ein Beitrag hierzu ist die Anpassung der zulässigen gesetz-lichen Höchstarbeitszeit an die Vorgaben der Arbeitszeitricht linie der EU. Anders als in vielen Mitgliedstaaten wird in Deutschland die Höchstar-beitszeit arbeitstäglich festgelegt. Das kommt den Wünschen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer weniger entgegen. Es verhindert, flexibel auf Anforderungen aus dem persönlichen oder betrieblichen Umfeld zu reagieren. Die BDA for-dert daher auch weiterhin eine Fortentwicklung des deutschen Arbeitszeitrechts, nach der die zulässige Höchstarbeitszeit wochen- und nicht ar-beitstagbezogen ermittelt wird.

Page 8: Arbeitgeber aktuell

6 BDA | Arbeitgeber aktuell | Arbeitsrecht6

Neues Mediationsgesetz in Kraft getreten

Am 25. Juli 2012 ist das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der au-ßergerichtlichen Konfliktbeilegung“ in Kraft ge-treten. Die Reform sieht auch Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes vor, insbesondere eine Verweisung der Güteverhandlung an einen sog. Güterichter, falls die Parteien damit einverstan-den sind. Die BDA hat gemeinsam mit dem DGB darauf hingewiesen, dass die Verweisung das Verfahren nicht unnötig verzögern darf. Ohnehin führt die Güteverhandlung bereits heute in vie-len Fällen erfolgreich zu einer einvernehmlichen Streitbeilegung.

Regelung über vorzeitige Beendigung der Elternzeit geändert

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2012 das „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs“ gebil-ligt, das eine Neufassung von § 16 Abs. 3 BEEG beinhaltet. Danach kann die Elternzeit zur Inan-spruchnahme von Mutterschutzfristen ohne Zu-stimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. Die Änderung setzt die bereits geltende Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Sari Kiiski“ (C-116/06) in deutsches Recht um und hat daher klarstellenden Charakter.

Leistungsschutzrecht für Presseverleger grundsätzlich sinnvoll

Im August 2012 hat das Bundeskabinett den Ent-wurf eines Leistungsschutzrechts für Pressever-leger verabschiedet. Der Entwurf gewährt den Herstellern von Presseerzeugnissen ein Leistungs-schutzrecht, wenn ihr Presserzeugnis oder Teile da-von durch Suchmaschinen oder ähnlich arbeitende Anbieter öffentlich zugänglich gemacht werden. Das geistige Eigentum bedarf wie jede Form des Eigen-tums staatlichen Schutzes. Erforderlich ist daher ein angemessener Interessenausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern und wirtschaftlicher Nutzung. Die künftige Ausgestaltung muss Verlage effektiv schützen, darf aber nicht zu einer unnötigen Kos-tenbelastung für Unternehmen führen.

KURZ NOTIERT

Urlaubsansprüche verfallen bei langjähriger Erkrankung

Der EuGH hat seine überraschende Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie zum Urlaub aus dem Jahr 2009 dahingehend präzisiert, dass Urlaubsansprüche auch bei lang andauernder Erkrankung nach Ab-lauf von 15 Monaten verfallen können. Das BAG hat am 7. August auf der Grundlage dieser Ent-scheidung seine Rechtsprechung so angepasst, dass auch nach deutschem Recht Urlaub bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs verfällt. Das entspricht im Wesentlichen den Vorschlägen der BDA, die seit 2009 darauf hingewiesen hatte, dass durch die Rechtsprechungsänderung Rechtsunsicherhei-ten und damit erhebliche negative Effekte, gerade auch für Arbeitnehmer, entstanden waren.

Seearbeitsgesetz – Offshore-Beschäftigung flexibel gestalten

Mit dem Seearbeitsgesetz soll das Seearbeits-übereinkommen von 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) umgesetzt und für die Offshore-Beschäftigung im Arbeitszeitgesetz Fle-xibilisierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die BDA hat frühzeitig Kontakt zu den zuständi-gen Ministerien aufgenommen und für gesetzli-che Regelungen geworben, die die Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, den von ihnen gewünschten Arbeitszeitrhythmus zu unterbrechen. Die Bun-desregierung hat sich dafür entschieden, dies durch eine Rechtsverordnungsermächtigung im Arbeitszeitgesetz sicherzustellen. Bei der Aus-füllung dieser Verordnungsermächtigung wird die BDA nachdrücklich darauf hinwirken, dass es nicht zu vermeidbaren Verzögerungen kommt.

Page 9: Arbeitgeber aktuell

7BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung 7

Demografiestrategie der Bundesregierung

Am 4. Oktober 2012 findet der erste Demogra-fiegipfel statt, den die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ende April 2012 beschlossenen Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ aus-richtet. Ziel ist es, in insgesamt neun Arbeits-gruppen gemeinsam mit Ländern, Kommu-nen, Verbänden, Sozialpartnern und weiteren Akteuren die mit dem demografischen Wandel einhergehenden Herausforderungen zu disku-tieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die BDA ist in mehreren Arbeitsgruppen ver-treten. Diese bereiten das Gipfeltreffen im Ok-tober inhaltlich vor und legen gleichzeitig das Arbeitsprogramm bis zum zweiten Gipfel im Frühjahr 2013 fest. Dabei orientieren sie sich an den in der Demografiestrategie der Bun-desregierung benannten Handlungsfeldern.

Die BDA ist vertreten in den Arbeitsgruppen „Familie als Gemeinschaft stärken“, „Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten“ sowie „Grund-lagen für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand sichern“. Ein wesentlicher Kritikpunkt an der De-mografiestrategie ist, dass gerade die entschei-dende Frage, wie die Sozialversicherungssyste-me demografiefest gestaltet werden können, nicht explizit behandelt wird. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass konkrete Lösungsvorschläge er-arbeitet und die richtigen Weichenstellungen zur Bewältigung der zunehmenden demografischen Herausforderungen vorgenommen werden. Dazu gehören z. B. eine Gesamtstrategie zur Siche-rung der Fachkräftebasis, die noch ungenutzte Erwerbspotenziale stärker in den Blick nimmt, so-wie ausgabensenkende Strukturreformen in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Demografischer Wandel

BESCHÄFTIGUNG

Beschäftigung für Menschen mit Behinderung

Das Bundesarbeitsministerium plant voraus-sichtlich für das nächste Jahr eine neue Ini-tiative für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Diese zielt darauf, Menschen mit Behinderung mehr Aus-bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschlie-ßen. Die BDA und alle anderen maßgeblichen Akteure sollen darlegen, welchen Beitrag sie in diesem Zusammenhang leisten (können). Dabei sollen folgende drei Handlungsfelder in den Blick genommen werden: Prävention, Ausbildung und Beschäftigung.

Die BDA wird sich hier sehr konstruktiv einbringen, sich jedoch gegen gesetzliche Re-gulierungen und starre Vorgaben aussprechen. Die bessere Erschließung des Potenzials von Menschen mit Behinderung, die Förderung und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die Bewahrung des bestehenden Wissens und der Erfahrung der einzelnen Mitarbeiter durch Wie-dereingliederung nach Unfällen oder längerer Krankheit sind vor dem Hintergrund der beste-henden Fachkräfteengpässe im ureigenen Inte-resse der Unternehmen. Die BDA wird auf das vielfältige Engagement der Wirtschaft verstärkt aufmerksam machen und mit eigenen Aktionen, z. B. einer neuen Publikation mit Praxisbeispielen zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, verdeutlichen, dass die Betriebe bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Berufliche Rehabilitation

Page 10: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung8

Förderschwerpunkte des Europäischen Sozialfonds auf Bundesebene nach 2013

Obgleich die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Neuausrichtung der EU-Strukturförderung ab 2014 noch nicht abgeschlossen sind, lau-fen auf Bundes- und Landesebene bereits die Abstimmungen zur künftigen Ausgestaltung der Schwerpunkte der europäischen Struktur-förderung in Deutschland. Das für die Umset-zung des Europäischen Sozialfonds (ESF) ver-antwortliche Bundesarbeitsministerium strebt an, auch in der neuen Förderperiode aus dem ESF geförderte Sozialpartnerprogramme auf-zulegen, und hat mit BDA, ZDH und DGB Ge-spräche aufgenommen, um mögliche Förder-ansätze zu identifizieren.

Die BDA spricht sich für eine enge Einbin-dung der Sozialpartner bei der ESF-Umsetzung auf allen Ebenen aus. In der laufenden EU-Strukturförderperiode (2007 bis 2013) konnten im Rahmen der unter Beteiligung von BDA und DGB durchgeführten ESF-Programme „weiter bilden“ und „gleichstellen“ viele erfolgversprechende be-triebliche Handlungsansätze zur Unterstützung des Lebenslangen Lernens und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben identifiziert und umgesetzt wer-den. Um eine möglichst konsistente Förderpoli-tik auf Bundes- und Landesebene zu erreichen, unterstützt die BDA die Landesvereinigungen der Arbeitgeberverbände beim Informationsaus-tausch zur Umsetzung der EU-Strukturförderung auf Bundes- und Landesebene und bringt die von den Mitgliedsverbänden angeregten Schwerpunk-te für die Förderung ab 2014 in die Gespräche mit dem Bundesarbeitsministerium ein. Vor allem die Sicherung der Fachkräftebasis und die Bewälti-gung des demografischen Wandels müssen da-nach im Fokus des ESF in Deutschland stehen. Die BDA hat mit ZDH und DGB Vorschläge, wie diese Ziele im Rahmen künftiger Sozialpartner-programme umgesetzt werden können, erarbeitet und gegenüber dem Bundesarbeitsministerium eingebracht.

Vergabe arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen

Die Regierungsfraktionen haben am 13. Sep-tember einen Entschließungsantrag zur Verga-be sozialer Dienstleistungen (BT-Drs. 17/10113) in den Bundestag eingebracht. Ziel des Antrags ist es, bei der Vergabe sozialer Dienstleistun-gen, die als sog. nachrangige Dienstleistun-gen nicht dem EU-Vergaberegime unterliegen, Qualitätskriterien bei der Zuschlagserteilung stärker zu gewichten. Bisher ist diese qualitäts-bezogene Gewichtung vergaberechtlich nicht zulässig. Stattdessen gilt der Grundsatz, dass Eignungs- und Zuschlagskriterien im Vergabe-verfahren strikt getrennt werden müssen.

Seit langem setzt sich die BDA gegenüber der Politik für eine Rechtsänderung in diesem Be-reich in Bezug auf Arbeitsmarktdienstleistungen ein. Die aktuelle Rechtslage führt dazu, dass As-pekte der guten Ergebnisperformance des Dienst-leisters, z. B. die bisherigen Eingliederungserfol-ge, nur bei der grundsätzlichen Eignungsprüfung, nicht aber bei der finalen Auswahlentscheidung berücksichtigt werden können. Beim Zuschlag entscheidet damit in erster Linie der Preis. Bei Arbeitsmarktdienstleistungen kann aber auch ein etwas teurerer Anbieter durch zügigere und nach-haltigere Integration in Beschäftigung und Ausbil-dung die wirtschaftlichere Leistung erbringen. Der nun eingebrachte Entschließungsantrag ist ein erster Schritt, um notwendige Verbesserungen im Vergaberecht für Arbeitsmarktdienstleistungen zu erreichen. Die BDA wird weiter darauf hinwirken, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Auswahlverfahren arbeitsmarktpolitischer Förderleistungen nach Wirkung und Wirtschaft-lichkeit gesteuert werden und Anbieter mit einem „Mehr an Eignung“ und den langfristig wirtschaftli-cheren Ergebnissen zum Zuge kommen.

Page 11: Arbeitgeber aktuell

9BDA | Arbeitgeber aktuell | Beschäftigung

KURZ NOTIERT

Eingliederungsbeitrag wieder vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundessozialgericht hat die Vereinbarkeit von Aussteuerungsbetrag und Eingliederungsbei-trag mit dem Grundgesetz bejaht und den gegen diese Milliardenzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt gerichteten Klagen nicht stattgegeben, weil die auf diesem Weg ab-geführten Mittel so „noch zur Finanzierung von Aufgaben der Arbeitslosenversicherung dienten“. Damit ist der Weg für die von BDA und DGB an-gestrebte verfassungsrechtliche Klärung frei. Mit Unterstützung der BDA wurden Mitte August Ver-fassungsbeschwerden erhoben, damit das Bun-desverfassungsgericht die 2010 zunächst noch offengelassene Frage der Verfassungswidrigkeit der Zweckentfremdung von Beitragsmitteln i. H. v. jährlich 4 bis 5 Mrd. € beantwortet. Nähere Infor-mationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Eingliederungsbeitrag

Betreuungsgeld trotz Widerständen geplant

Trotz der Warnungen einer geschlossenen Ab-wehrfront aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Teilen der Regierungs- und aller Oppositionsfraktionen hält die Bundesregierung weiter an der Einführung eines Betreuungsgelds fest. Der Gesetzentwurf wurde am 14. Septem-ber 2012 erstmalig in einer öffentlichen Anhörung im Familien ausschuss beraten und soll noch im Herbst vom Bundestag beschlossen werden. Die BDA wird weiterhin auf die arbeitsmarkt- und bildungspolitisch negativen Effekte des Betreu-ungsgelds hinweisen. Wird das Betreuungsgeld durchgesetzt, müssen die Wirkungen regelmäßig überprüft und ggf. entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

Beschleunigung des Visumverfahrens konsequenter angehen

Das Bundesinnenministerium hat den Referen-tenentwurf einer 8. Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vorgelegt. Hierbei wird vorrangig das richtige Ziel verfolgt, das Visum-verfahren zur Arbeitsmarktmigration zu beschleu-nigen. Gerade das Verfahren des internationalen Personalaustauschs könnte einfacher als durch die vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Ein-führung der seit langem von der BDA geforderten „Blanket-Petition“ erleichtert werden. Wichtig ist auch, dass die nach den Plänen des Bundesin-nenministeriums künftig mit zusätzlichen Aufga-ben betrauten Auslandsvertretungen in der Lage sind bzw. in diese versetzt werden, solche Aufga-ben zu erfüllen.

Logib-D mit positiven Ergebnissen

Seit 2010 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Entgeltstrukturen unter Geschlechterge-sichtspunkten mit dem internetbasierten Tool Lo-gib-D sowie einer kostenlosen und vertraulichen Beratungsdienstleistung zu analysieren. Hierbei wurde deutlich, dass die Unternehmen über dis-kriminierungsfreie Entgeltstrukturen verfügen, dass jedoch Frauen durch längere Erwerbsunter-brechungen und kürzere Arbeitszeiten beruflich und finanziell ins Hintertreffen geraten. Noch bis Dezember 2012 können sich interessierte Unter-nehmen für eine kostenlose Vergütungsberatung unter www.logib-d.de bewerben.

Page 12: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung10

Rentenversicherungsbeitragssatz und Rentenpaket

Am 29. August 2012 hat das Bundeskabi-nett den Entwurf eines Beitragsgesetzes be-schlossen, mit dem der Rentenbeitragssatz von derzeit 19,6 % zum 1. Januar 2013 auf voraussichtlich 19,0 % gesenkt werden soll. Die anderen Maßnahmen des Rentenpakets (Einführung einer Zuschussrente, Leistungs-verbesserungen bei der Erwerbsminderungs-rente, Kombirente, Anpassung des Budgets für Rehabilitationsleistungen, Absicherungs-pflicht für Selbstständige) sollen im Herbst im Koalitionsausschuss beraten werden.

Die von der BDA nachdrücklich geforderte Rentenbeitragssenkung ist richtig, weil sie die verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer er-höht und gleichzeitig die Unternehmen bei den Lohnzusatzkosten spürbar entlastet. Die finanzi-elle Situation der Rentenversicherung wird durch die Beitragssatzsenkung nicht gefährdet, da die Nachhaltigkeitsrücklage auch nach einer Senkung mit rd. 28 Mrd. € Ende 2013 auf Rekordniveau liegen wird. Zudem schützt eine Beitragssatzsen-kung vor neuen politischen Begehrlichkeiten, mit zusätzlichen Beitragsmitteln Leistungsausweitun-gen, Reformrücknahmen oder andere Maßnah-men zu finanzieren.

Beim Rentenpaket hat sich die BDA insbe-sondere gegen die geplante Einführung der Zu-schussrente ausgesprochen, da sie entgegen frü-heren Zusagen zu milliardenschweren finanziellen Belastungen der Beitragszahler führen würde. Zudem würde die Zuschussrente in ihrer zuletzt geplanten Ausgestaltung das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung, nach dem die Höhe der Renten von der Höhe der zuvor gezahlten Bei-träge abhängt, schwächen und zu ungerechten Ergebnissen führen. Die BDA wird sich auch wei-terhin dafür einsetzen, dass die Zuschussrente in der derzeitigen Ausgestaltung nicht eingeführt wird.

Nähere Informationen unter www.arbeitge-ber.de > Themen A–Z > Rentenversicherung

Praxisgebühr

Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bun-desgesundheitsminister Bahr haben bereits mehrfach gefordert, die Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaf-fen. Die BDA spricht sich hingegen ausdrück-lich dafür aus, die Praxisgebühr beizubehalten und weiterzuentwickeln.

Die mit der Praxisgebühr verbundenen Ziele sind nach wie vor richtig: Zum einen sollen die Ei-genverantwortung der GKV-Versicherten gestärkt und die Beitragszahler finanziell entlastet, zum anderen medizinisch unnötige Arztbesuche und Verschreibungen vermieden werden. Die Steue-rungswirkung der Praxisgebühr könnte deutlich verbessert werden, indem die bisherige Pauscha-le von 10 € je Quartal durch eine Zuzahlung von 5 € je Arztbesuch ersetzt wird. Durch die beste-henden gesetzlichen Belastungsobergrenzen würden die Patienten auch weiterhin vor einer finanziellen Überforderung geschützt.

Die Abschaffung der Praxisgebühr wäre da-gegen ein Fehler: Auf die mögliche Steuerungs-wirkung dieses Zuzahlungsinstruments würde verzichtet und die entstehenden Einnahmenaus-fälle der Ärzte müssten durch die Krankenkassen und damit letztlich von den Versicherten ausge-glichen werden. Arztbesuche als einzigen Leis-tungsbereich von Zuzahlungen auszunehmen, ist auch deshalb wenig sinnvoll, weil Arztbesuche nicht nur unmittelbare Kosten auslösen, sondern mittelbar über Verschreibungen auch in anderen Versorgungsbereichen Ausgaben verursachen.

SOZIALE SICHERUNG

Page 13: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung 11

Minijobs

Die Koalitionsfraktionen planen, Ende Sep-tember 2012 den Entwurf für ein „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügig ent-lohnten Beschäftigung“ in den Bundestag ein-zubringen. Mit dem Gesetz, das zum 1. Janu-ar 2013 in Kraft treten soll, sollen zum einen die seit 2003 unveränderten Verdienstgrenzen für Minijobs von 400 € auf 450 € und für Midi-jobs von 800 € auf 850 € erhöht werden. Zum anderen soll für geringfügig Beschäftigte Ver-sicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-versicherung bestehen, wobei auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht mög-lich sein soll.

Die BDA setzt sich dafür ein, dass auf die ge-planten überflüssigen Übergangsregelungen, ins-besondere für Beschäftigte mit einem derzeitigen Bruttogehalt von 800,01 € bis 850,00 €, verzichtet und vor Inkrafttreten des Gesetzes eine ausrei-chende Frist für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen gewährleistet wird.

Die geplante Anhebung der Verdienst-grenzen ist sachgerecht, weil mit ihr in etwa die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung nachvollzogen wird. Dabei dürfte die praktische Bedeutung jedoch gering sein, da derzeit nur rd. 10 % der geringfügig entlohnten Beschäftigten ein Arbeitsentgelt von annähernd 400 € erzielen. Nur diese würden vermutlich als Folge der Neure-gelung in den Bereich der erweiterten Minijobzo-ne bis 450 € aufrücken. Die Neuregelung bei der Rentenversicherungspflicht ist mit Blick auf die angestrebte Verbesserung der Altersversorgung für diesen Personenkreis und der vorgesehenen Befreiungsmöglichkeit vertretbar.

Psychische Belastung

Die Diskussion über die psychische Gesund-heit am Arbeitsplatz hat in den letzten Mona-ten weiter zugenommen. Die IG Metall hat am 27. Juni 2012 den Entwurf einer „Anti-Stress-Verordnung“ vorgelegt. Zudem wird das Thema im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Ar-beitsschutzstrategie (GDA) intensiv diskutiert.

Die BDA weist immer wieder mit Nachdruck darauf hin, dass Arbeit nicht psychisch krank macht. Im Gegenteil: Berufstätigkeit als wichtiger Bestandteil des Lebens schafft Selbstbestätigung und Anerkennung und ist damit eine fundamenta-le Ressource für psychische Gesundheit. Die po-sitiven Wirkungen von Arbeit übersteigen die mit ihr in Verbindung gebrachten gesundheitlichen Risiken in aller Regel sehr deutlich. Nichterwerbs-tätige sind öfter und Arbeitslose sogar viermal so häufig psychisch krank wie Berufstätige. Vermehr-te Fehltage, Behandlungen und Erwerbsminde-rungsrenten aufgrund psychischer Erkrankungen sind vor allem Folgen eines gewandelten Diagno-severhaltens, einer erhöhten Aufmerksamkeit für psychische Störungen und einer Enttabuisierung psychischer Erkrankungen.

Obwohl die Ursachen von psychischen Er-krankungen vorrangig im familiären Umfeld, im Lebensstil, im Freizeitverhalten, in genetischen und entwicklungsbedingten Faktoren liegen, sind dennoch auch die Betriebe bei diesem Thema ge-fordert. Denn psychisch bedingte Fehlzeiten und Leistungseinschränkungen der Mitarbeiter schla-gen unmittelbar auf das Betriebsergebnis durch: sei es durch eine geringere Produktivität der Be-troffenen oder durch vermehrte Fehltage. Viele Unternehmen fördern deshalb bereits heute die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter mit pass-genauen Strategien. Hinzukommen muss aber vor allem eine Verbesserung der ambulanten psy-chotherapeutischen Versorgung. Die meist mona-telangen Wartezeiten bis zu einem Ersttermin bei einem Psychotherapeuten sind weder für die Be-troffenen noch für die Betriebe akzeptabel. Hierzu befindet sich die BDA derzeit in Gesprächen u. a. mit dem GKV-Spitzenverband, der Ende Septem-ber einen „Masterplan“ vorlegen will.

Page 14: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Soziale Sicherung12

KURZ NOTIERT

Beitragszahler nicht durch höhere Arznei-mittelfestzuschläge für Apotheken zusätzlich belasten

Die BDA hat in ihrer Stellungnahme zum Re-ferentenentwurf zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung“ die geplante Anhebung des Festzuschlags auf ver-schreibungspflichtige Arzneimittel für Apotheken als nicht nachvollziehbar kritisiert und daher abge-lehnt. Der Entwurf sieht vor, zum 1. Januar 2013 den Festzuschlag auf verschreibungspflichtige Arzneimittel um 0,25 € je Packung und um insge-samt 190 Mio. € pro Jahr zu erhöhen. Die Politik darf sich vor dem Hintergrund der aktuell guten Finanzlage der Krankenversicherung nicht dazu verleiten lassen, Ausgabenerhöhungen zu be-schließen. Die BDA fordert stattdessen, die Arz-neimittelpreisverordnung aufzuheben sowie das Mehr- und Fremdbesitzverbot bei Apotheken ab-zuschaffen.

Entgeltbescheinigungsverordnung vorgelegt

Das Bundesarbeitsministerium hat den Entwurf einer Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbe-scheinigung vorgelegt. Mit dieser Verordnung, die im Wesentlichen der bisherigen Entgeltbe-scheinigungsrichtlinie entspricht, soll ein einheit-licher Standard für die von den Arbeitgebern zur erstellenden Verdienstbescheinigungen festge-schrieben werden. Die Standardisierung eröffnet Möglichkeiten zum Bürokratieabbau, weil eine standardisierte Bescheinigung häufig ausreichen kann, damit Arbeitnehmer ihren Arbeitsverdienst gegenüber Behörden nachweisen können. Ge-sonderte Arbeitgeberbescheinigungen wären dann überflüssig. Die BDA wird sich dafür einsetzen, dass möglichst viele Arbeitgeberbescheinigungen zukünftig durch Vorlage der standardisierten Ent-geltbescheinigung entfallen bzw. in ihrem Umfang reduziert werden können.

Verschiebung des elektronischen Lohnnach-weises zur Unfallversicherung geplant

Die gesetzliche Übergangsfrist, innerhalb der die Arbeitgeber die für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung relevanten Daten in doppelter Weise an die Sozialversicherungs-träger übermitteln müssen, soll erneut bis 2016 verlängert werden. Ursprünglich sollte der elektro-nische Lohnnachweis bereits 2012 die papierge-bundenen Meldungen ablösen. Die BDA kritisiert die erneute Verschiebung und fordert von den Sozialversicherungsträgern die zeitnahe Beseiti-gung der Fehlerquellen im elektronischen Verfah-ren, um nach Möglichkeit schon vor 2016 auf die paral lelen Meldungen verzichten zu können.

Novellierung der Arbeitsstättenverordnung angekündigt

Das Bundesarbeitsministerium arbeitet an ei-ner Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Dabei sollen die Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert und die Telearbeitsplätze in den Geltungsbereich der Ar-beitsstättenverordnung aufgenommen werden. Ferner sollen Änderungen beim Nichtraucher-schutz vorgenommen werden. Die BDA wird die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung kri-tisch begleiten. Sie darf nicht zu weiter gehen-den Anforderungen an die Arbeitsstätten führen. Schon heute stellen die Verordnung sowie die sie konkretisierenden Arbeitsstättenregeln erhebliche Belastungen für die Betriebe dar.

Sozialwahlbericht Ende September erwartet

Der Bundeswahlbeauftragte Weiß wird voraus-sichtlich Ende September seinen Sozialwahlbe-richt vorstellen. Vorab hat er bereits angekündigt, dass er in dem Bericht u. a. die Abschaffung der Friedenswahlen bei den Sozialwahlen und die Einführung einer Frauenquote von 40 % in den Gremien der Selbstverwaltung vorschlagen wird. Diesen untauglichen – z. T. auch mit viel zusätz-lichem Aufwand verbundenen – Vorschlägen wird die BDA mit Nachdruck entgegentreten.

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13BDA | Arbeitgeber aktuell | Tarifpolitik

durch den Gesetzgeber überflüssig ist. Die Ta-rifpartner der Zeitarbeitsbranche stellen mit den Branchenzuschlagsregelungen ihre Handlungsfä-higkeit und die Eigenständigkeit ihrer Branche un-ter Beweis. Nur sie sind in der Lage, branchendif-ferenzierte und somit praxisgerechte Lösungen zu finden. In einem Spitzengespräch mit Bundesar-beitsministerin von der Leyen und dem DGB-Vor-sitzenden Sommer betonte Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt dementsprechend die Alleinzu-ständigkeit der Sozialpartner der Zeitarbeitsbran-che, um die Angleichung der Zeitarbeitsentgelte an die Entgelte der Stammarbeitnehmer in den Einsatzbetrieben zu regeln. Die vereinbarten Zu-schläge werden zwar zu einer deutlichen Verteue-rung des Einsatzes von Zeitarbeit führen. Sie sind aber ein wichtiger Schritt, um auch künftig Zeit-arbeit als notwendiges Flexibilitätsinstrument für die betriebliche Personalwirtschaft zu erhalten. Sie gewährleisten die Balance zwischen einer an-gemessenen Vergütung der Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeit als Flexibilitätsinstrument und Jobmotor für den deutschen Arbeitsmarkt.

Tarifabschlüsse und -verhandlungen

Das bisherige Tarifjahr 2012 ist geprägt von branchenspezifischen und an der Konjunk-turentwicklung orientierten Tarifabschlüssen. Vor dem Hintergrund erster negativer Auswir-kungen der europäischen Staatsschuldenkrise auch auf die deutsche Wirtschaft ist die Bei-behaltung einer produktivitätsorientierten und differenzierten Tarifpolitik unumgänglich.

Insgesamt liegen die bisher vereinbarten Ta-

rifsteigerungsraten in einer Spanne von 2 % bis 4,5 %. Diese Differenziertheit zeigt, dass der von der BDA stets für notwendig erachtete Maßstab für Tariflohnsteigerungen – nämlich die branchen-spezifische Konjunkturlage – auch dieses Jahr wieder Berücksichtigung findet. Aufgrund der zu Beginn des Jahrs guten Auftragslage und eines konjunkturell insgesamt guten Starts in 2012 lie-gen die Abschlussraten der Tarifvereinbarungen mehrheitlich sogar über 3 %. Unter Berücksichti-

Weitere Branchenzuschlags-tarifverträge für die Zeitarbeit

Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte es erste Vereinbarungen über Branchenzuschlä-ge für die Zeitarbeit in der Metall- und Elektro-industrie mit der IG Metall und in der che-mischen Industrie mit der IG BCE gegeben. Anfang August haben sich die Zeitarbeitge-berverbände mit der IG BCE auf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Zeitarbeit auch in der Kautschukindustrie und in der Kunststoff verarbeitenden Industrie geeinigt. Am 9. Au-gust 2012 folgte eine entsprechende Verein-barung im Schienenverkehrsbereich mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Damit wird in weiteren Branchen die Tarifdif-ferenz zwischen Zeitarbeitnehmer und Stamm-arbeitnehmer stufenweise ausgeglichen.

Für immer mehr der knapp 900.000 Zeit-arbeitnehmer gilt bei Arbeitseinsätzen in den entsprechenden Branchen – aufgrund der Mit-gliedschaft in einer Tarifvertragspartei oder durch arbeitsvertragliche Bezugnahme – verbindlich ein Branchenzuschlag. Dieser ist in seiner Höhe an das jeweilige Branchenlohnniveau angepasst, be-zieht sich auf die Entgeltgruppen der Zeitarbeits-tarifverträge und ist Teil des festen Tarifentgelts. Der Zuschlag steigt jeweils bei ununterbrochener Tätigkeit in einem Einsatzbetrieb in fünf Stufen, Unterbrechungen des Arbeitseinsatzes unter drei Monaten bleiben unberücksichtigt. Die Tarifpart-ner waren sich einig, dass den Unterschieden zwi-schen Stamm- und Zeitarbeitnehmern insbeson-dere bei betrieblicher Erfahrung und Produktivität Rechnung getragen werden muss. Aktuell finden Gespräche zwischen den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit und einzelnen DGB-Gewerkschaf-ten für weitere Branchen statt. Dabei zeigt sich, dass es nicht überall einer Branchenzuschlags-regelung bedarf. Es gibt Bereiche, in denen die Entgelte der Zeitarbeitnehmer bereits annähernd denen der Stammarbeitnehmer entsprechen.

Die BDA begrüßt die aktuelle Entwicklung in der Zeitarbeitsbranche. Sie sieht sich darin bestä-tigt, dass eine weitere Regulierung der Zeitarbeit

TARIFPOLITIK

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Tarifpolitik14

gung der bereits im Vorjahr für 2012 vereinbarten Tariflohnanhebungen beträgt die durchschnittli-che Tarifsteigerungsrate für dieses Halbjahr laut Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Insti-tut 2,7 %.

Der allgemeine Trend zeigt sich auch bei dem am 24. Juli 2012 vereinbarten Tarifergebnis für die Lokomotivführer. Bereits in der zweiten Verhand-lungsrunde einigte sie sich mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) auf eine zwei-stufige Erhöhung der Entgelte sowie eine Erhö-hung der betrieblichen Altersvorsorge. So werden die Tariflöhne bei einer Laufzeit von 24 Monaten rückwirkend zum Juli dieses Jahres um 3,8 % und im November 2013 um weitere 2,4 % angehoben. Für die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeiten-de Industrie wurde am 7. September 2012 eben-falls ein zweijähriger Abschluss erzielt. Danach werden die Entgelte nach zwei Nullmonaten in zwei Stufen um 3,1 % im November 2012 und um 3,0 % im November 2013 angehoben.

Aktuell verhandelt die Lufthansa AG mit der Gewerkschaft UFO für die Flugbegleiter. Diese Verhandlungen gestalten sich schwierig. Nach ersten Streiks haben sich die Tarifpartner inzwi-schen auf eine Schlichtung verständigt. Ende 2012 stehen für die übrigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG, in der Textil- und Bekleidungsindustrie, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst der Länder Lohntarifverhand-lungen an.

Mindestlohn

Die Diskussion über einen allgemeinen ge-setzlichen Mindestlohn ist weiter auf dem Vormarsch. Nach dem Vorschlag einer Ar-beitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgen zunehmend Initiativen aus einzelnen Bundesländern, die auf einen allgemeinen ge-setzlichen Mindestlohn zielen. Zudem spielt der Mindestlohn auf Landesebene immer häu-figer bei der öffentlichen Auftragsvergabe eine Rolle.

Die BDA bleibt bei ihrem eindeutigen Nein zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, unabhängig von der Frage, ob dieser von der Politik oder einer Kommission festgesetzt wird. Im Ergebnis steht immer ein politischer Mindest-lohn, der Beschäftigung in Deutschland massiv gefährdet und insbesondere die Schwächsten am Arbeitsmarkt trifft. Diesen Menschen durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn die Teilha-be am Arbeitsmarkt und damit am gesellschaft-lichen Leben zu verbauen, ist sozial ungerecht. Vor diesem Hintergrund hat Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt die Koalition in Gesprächen deut-lich davor gewarnt, den Vorschlag aus der CDU/CSU-Fraktion weiterzuverfolgen. Die aktuellen Er-gebnisse von Eurostat zur Jugendarbeitslosigkeit in Europa bestätigen die Befürchtung der BDA. Sie zeigen, dass alle europäischen Länder mit ei-nem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn eine signifikant höhere Jugendarbeitslosigkeit haben als Deutschland.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn

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15BDA | Arbeitgeber aktuell | Tarifpolitik

KURZ NOTIERT

BA-Statistik belegt Flexibilisierungscharakter der Zeitarbeit

Die im Juli 2012 veröffentlichten Zahlen zur Zeit-arbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdeut-lichen erneut den von der BDA stets betonten Flexibilisierungscharakter der Branche und die aus der Zeitarbeit mehrheitlich resultierende Be-schäftigungsperspektive. So wurden 63 % der neuen Zeitarbeitsverhältnisse mit Personen ge-schlossen, die zuvor nicht beschäftigt waren. Die BA weist auf den konjunkturell bedingten Beschäf-tigungsverlauf hin, bei dem Zeitarbeitnehmer in der Frühphase des Aufschwungs eingestellt werden (Zeitarbeitnehmer 08/2011: ca. 930.000) und die Betriebe anschließend dazu übergehen, Stammpersonal aufzubauen (Zeitarbeitnehmer 12/2011: ca. 872.000).

Neuer Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Am 1. August 2012 ist die erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Wei-terbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III in Kraft getreten. Für die Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich der vom Geltungsbereich erfassten Betriebe mit Ausnahme von Praktikan-ten ist nun ein Mindeststundenentgelt von 12,60 € (West) bzw. 11,25 € (Ost) zu zahlen. Darüber hi-naus gilt bei einer Fünftagewoche ein Mindestur-laub von 26 Arbeitstagen.

Bremisches Mindestlohngesetz stellt Tarifautonomie in Frage

Ab 1. September 2012 müssen in Bremen öffentli-che Arbeitgeber und Unternehmen in mehrheitlich öffentlicher Hand sowie Einrichtungen, Instituti-onen und Vereine, die öffentliche Zuwendungen bzw. Aufträge erhalten, ihren Beschäftigten einen Mindeststundenlohn von 8,50 € zahlen. Bremen ist damit das erste Bundesland, das einen allge-meinen gesetzlichen Mindestlohn für den öffent-lichen Sektor verabschiedet hat – mit Signalwir-kung auch für andere Bundesländer. Die BDA

lehnt einen solchen Mindestlohn vehement ab. Wenn dieser Versuch einer Landesregierung, sich über das öffentliche Beschaffungswesen hinaus allgemein in die Lohnfindung der Tarifparteien ein-zumischen, Schule macht, steht die Tarifautono-mie vor einer folgenschweren Belastungsprobe.

Verdienststrukturerhebung: Mindestlohn gefährdet Arbeitsplätze

Die ersten vom Statistischen Bundesamt veröf-fentlichten Daten zur Verdienststrukturerhebung 2010 verdeutlichen die von der BDA stets zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, dass ein allge-meiner gesetzlicher Mindestlohn von z. B. 8,50 € pro Stunde vor allem Arbeitsplätze in Ostdeutsch-land gefährden würde. Der Erhebung zufolge lag der Stundenverdienst bei mehr als einem Fünf-tel aller in Ostdeutschland Beschäftigten unter diesem Betrag – in Westdeutschland wäre jeder zehnte Arbeitsplatz betroffen. Deutschlandweit waren die größte Gruppe dieser Beschäftigten die Hilfsarbeitskräfte. Fast 70 % dieser Arbeits-plätze gab es in kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern.

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Bildung16

Nationales MINT-Forum

Aktuell fehlen den deutschen Unternehmen rd. 210.000 Fachkräfte im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Tech-nik – kurz MINT. Die Initiative der Wirtschaft „MINT Zukunft schaffen“, die 2008 von BDA und BDI ins Leben gerufen wurde, setzt sich für eine Stärkung der MINT-Bildung ein. Zu-sammen mit weiteren Initiativen der Wirtschaft ist es gelungen, das Thema „MINT“ in Poli-tik und Öffentlichkeit deutlicher als zuvor zu verankern. Die Studienanfängerquoten in den MINT-Studiengängen sind gestiegen – nicht zuletzt auch ein Erfolg des Einsatzes von Un-ternehmen und Verbänden. Nichtsdestotrotz ist die MINT-Fachkräftelücke weiter gewach-sen. Vor diesem Hintergrund bedarf es eines gemeinsamen und nachhaltigen Engagements der beteiligten Akteure in Deutschland.

Auf Initiative von „MINT Zukunft schaffen“ und der deutschen Akademie der Technikwissen-schaften acatech wurde im Juni 2012 das Nationa-le MINT-Forum gegründet. Das Nationale MINT-Forum ist ein Zusammenschluss von überregional tätigen Organisationen, die sich für die Förderung der MINT-Bildung einsetzen. Das Nationale MINT-Forum, bei dessen Gründung die BDA mitgewirkt hat, versteht sich als eine Multiplikationsplattform, um die vielfältigen Aktivitäten und Initiativen der Akteure im MINT-Bereich besser zu koordinieren, die Breitenwirkung zu verstärken und ggf. für eine Schwerpunktsetzung zu bündeln. Es fördert und verstärkt die Vernetzung und Kooperation seiner Mitglieder. Ziel ist es, gegenüber Politik und Ge-sellschaft mit einer Stimme zu sprechen und dem Thema „MINT“ auch in Zukunft hohe Priorität zu sichern – sowohl auf der politischen Agenda als auch in seiner medialen Wahrnehmung.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > MINT

Jugendarbeitslosigkeit in Europa

Deutschland zeichnet sich durch eine der niedrigsten Jugendarbeitslosenquoten in Eu-ropa aus. Das geht ganz wesentlich auf das duale Ausbildungssystem zurück. Die enge Verknüpfung mit der Praxis und das große Ausbildungsengagement der Unternehmen si-chern jungen Menschen gute Beschäftigungs-perspektiven. Europäische Länder mit hoher Jugendarbeitslosigkeit schauen daher zurzeit vermehrt auf dieses System, um ebenfalls du-ale Ausbildungsansätze in ihren Ländern zu verankern. Sie dabei mit Erfahrungen und Be-ratung zu unterstützen, ist eine wichtige Auf-gabe.

Die BDA beteiligt sich an entsprechenden Initiativen. Sie hat z. B. aktiv an der Erarbeitung der Publikation „Creating Opportunities for Youth“ von BUSINESSEUROPE mitgewirkt, die konkrete Handlungsempfehlungen an die EU, die Mitglied-staaten und die Arbeitgeber zur Umsetzung du-aler Ausbildungsansätze gibt. Dabei hat die BDA darauf hingewiesen, dass die Etablierung dualer Ausbildungsstrukturen nur dann gelingt, wenn eine enge Einbeziehung der Wirtschaft erfolgt und Unternehmen eigenes Engagement insbeson-dere durch die Bereitstellung von Ausbildungs-plätzen einbringen. Um die bereits vorhandenen Erfahrungen von Unternehmen, Verbänden und Bildungseinrichtungen der Wirtschaft auf diesem Themenfeld zu diskutieren und Interessierte bei neuen Initiativen zu unterstützen, findet im Rah-men des BDA/BDI-Arbeitskreises Berufsbildung am 18. September ein Erfahrungsaustausch zum Thema „Duale Ausbildung in Europa“ statt. Dabei wird es auch um Initiativen gehen, die es Jugend-lichen aus anderen europäischen Ländern ermög-lichen, in Deutschland ausgebildet zu werden.

BILDUNG

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Bildung 17

Europäische Standards für Quali-tätssicherung an Hochschulen

Eine verlässliche Qualitätssicherung an Hoch-schulen ist notwendige Voraussetzung dafür, dass Hochschulabschlüsse auf dem Arbeits-markt Anerkennung finden. Dies gilt umso mehr für ausländische Qualifikationen, deren Akzeptanz so wesentlich verbessert werden kann. Mit den Europäischen Standards für Qualitätssicherung an Hochschulen besteht seit 2005 ein Referenzrahmen, der für die in-terne und externe Qualitätsprüfung von Stu-dienangeboten europaweit verbindlich ist. Die Standards sollen bei Hochschulen, Arbeitge-bern und in der breiten Öffentlichkeit Vertrau-en in die Studienqualität aller europäischen Hochschulen schaffen und so die Mobilität von Studierenden und Absolventen erhöhen.

Die Bildungsminister aller 47 Staaten des europäischen Hochschulraums haben sich kürz-lich darauf verständigt, die Standards einer Re-vision zu unterziehen. Beauftragt wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschulen, Studierenden, Qualitätssicherungsagenturen und der Sozialpartner.

Die BDA, die BUSINESSEUROPE in der Ar-beitsgruppe vertritt, setzt sich insbesondere dafür ein, dass durch die Revision die Verständlichkeit der Standards erhöht und damit eine europaweit einheitliche Auslegung gefördert wird. Dies er-leichtert es auch Studierenden, ihre an auslän-dischen Hochschulen erbrachten Leistungen in Deutschland anerkennen zu lassen. Darüber hi-naus tritt die BDA dafür ein, dass alle relevanten Qualitätsmerkmale erfasst und abgebildet wer-den. Wichtige Kriterien wie die Kompetenzorien-tierung der Curricula oder die Beschäftigungsbe-fähigung der Absolventen kommen derzeit noch viel zu kurz.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Bologna-Prozess

Neues Projekt „Lehramt MINToring“ der sdw

Um mehr junge Menschen für Naturwissen-schaften und Technik zu begeistern, bedarf es u. a. engagierter MINT-Lehrer in den Schu-len. Sie sind somit ein wichtiger Schlüssel beim Schließen der MINT-Fachkräftelücke in Deutschland. Zukünftige MINT-Lehrer aus Lei-denschaft zu finden und zu fördern, ist das Anliegen des gemeinsamen Modellprojekts „Lehramt MINToring“ der TÜV SÜD Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw).

Das Programm informiert Schülerinnen und Schüler über die Perspektiven einer Karriere als MINT-Lehrer und motiviert sie zur Aufnahme ei-nes entsprechenden Lehramtsstudiums. Start ist im Herbst 2012 mit insgesamt 50 Schülerinnen und Schülern in Karlsruhe und Stuttgart. Die För-derung ist auf drei Jahre angelegt und umfasst die letzten zwei Jahre vor dem Abitur sowie das ers-te Jahr an der Hochschule. „Lehramt MINT oring“ bietet aktive Einblicke in das Lehramtsstudium und in den pädagogischen Beruf. Exkursionen zu Forschungseinrichtungen und Unternehmen ermöglichen es den angehenden Lehrern zudem, die Praxis in den späteren Schulalltag zu integrie-ren. Während der gesamten Förderdauer werden die Teilnehmer von Mentoren begleitet. „Lehramt MINToring“ ist Teil der MINToring-Initiative Baden-Württemberg – getragen von der sdw und dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. (Südwestmetall).

Nähere Informationen unter www.sdw.org

Page 20: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Bildung18

KURZ NOTIERT

Rekordteilnahme von 700 Schulen beim Wettbewerb „Starke Schule“

Ende Juni 2012 endete die Bewerbungsfrist für den bundesweiten Wettbewerb „Starke Schu-le – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbil-dungsreife führen“, der von der Hertie-Stiftung, BA, BDA und der Deutsche Bank Stiftung gemein-sam durchgeführt wird. Insgesamt haben sich fast 700 Schulen angemeldet – ein neuer Rekord! Zurzeit begutachten die Jurymitglieder die Online-Bewerbungen der Schulen. Auf einer Jurysitzung im September 2012 werden die Auswertungen intensiv diskutiert und mögliche Preisträger iden-tifiziert. Diese Schulen werden dann von Jury-mitgliedern besucht, ehe im Dezember definitiv über die Preisträger von „Starke Schule“ in den 16 Bundesländern entschieden wird.

sdw-Handbuch gibt Impulse für Übergang Schule/Ausbildung

In ihrem neuen Handbuch stellt die sdw bewähr-te Förderformate ihres Modellprojekts „Zeig, was Du kannst!“ vor. Das Handbuch bietet Lehrenden, Ausbildern und Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft Impulse für eine erfolgreiche Ge-staltung des Übergangs von der Schule in die Aus-bildung. Das Projekt bereitete Jugendliche des Hauptschulzweigs in ihren letzten beiden Schul-jahren auf den Berufsstart vor und unterstützte sie im ersten Jahr der Ausbildung. Nach fünfjähriger Förderung durch das Bundesbildungsministerium wird das erfolgreiche Programm zukünftig mit Un-terstützung eines privaten Partners fortgesetzt. Das Handbuch kann über schuelerakademie @sdw.org kostenlos bestellt werden.

Weiterbildung an Technischen Universitäten ausbauen

Die BDA setzt sich dafür ein, dass sich Hochschu-len wesentlich stärker als bisher in der berufs-begleitenden Weiterbildung engagieren. Gerade Technische Universitäten tun sich hiermit vielfach noch schwer. Zusammen mit dem Verband der in-

genieurwissenschaftlichen Fakultäten an Univer-sitäten (4ING) hat die BDA für September Vertre-ter von Universitäten und Unternehmen zu einem ersten Werkstattgespräch eingeladen. Ziel ist es, Vorschläge und Empfehlungen zu entwickeln, wie Technische Hochschulen und Unternehmen er-folgreiche Weiterbildungspartnerschaften gestal-ten können.

Workshop: Mit Teilqualifikationen Fachkräfte sichern

Fachkräftesicherung wird angesichts der demo-grafischen Entwicklung eine immer größere He-rausforderung. Dabei spielt die Nutzung brach-liegender Potenziale, z. B. leistungsschwacher Schulabgänger oder Geringqualifizierter, eine besondere Rolle. In den letzten Jahren wurden, auch von Verbänden und Bildungseinrichtungen der Wirtschaft, Ansätze erprobt, die zur Erschlie-ßung dieser Potenziale Teilqualifizierungen vorse-hen. Ein Erfahrungsaustausch und die Information weiterer interessierter Verbände und Bildungs-einrichtungen finden am 17. September 2012 im Rahmen des BDA-Workshops „Teilqualifikationen als Instrument zur Fachkräftesicherung“ statt.

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19BDA | Arbeitgeber aktuell | Europa und Internationales

Europäische Staatsschuldenkrise

Bis zum nächsten Gipfeltreffen der euro-päischen Staats- und Regierungschefs am 18./19. Oktober 2012 müssen noch zahlreiche Aufgaben bewältigt werden. Vor allem geht es jetzt um die Vorschläge der sog. Vierergruppe, bestehend aus den Präsidenten von Europä-ischem Rat, Kommission, Europäischer Zen-tralbank und Euro-Gruppe, zur Umstrukturie-rung der Währungsunion.

Angesichts der anhaltenden Diskussionen

darüber, wie die europäische Staatsschuldenkri-se überwunden und die politische Union weiter-entwickelt werden kann, hat sich die BDA erneut deutlich positioniert. Wie Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt im August 2012 in einem Beitrag für „Die Welt“ darlegte, sind die EZB-Hilfen rich-tige und wichtige Notfallmaßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr, müssen jedoch befristete und streng konditionierte Nothilfen bleiben. In der öf-fentlichen Kritik wird teilweise übersehen, dass die Strukturreformen in den meisten Krisenlän-dern ernsthaft angegangen werden und erste po-sitive Wirkungen zeigen. Von pauschal „reformun-willigen Südstaaten“ kann daher keine Rede sein, lediglich Griechenland handelt teilweise nicht entschlossen genug. Um die Währungsunion zu einer dauerhaften Stabilitätsunion weiterzuentwi-ckeln und weltweit das Vertrauen von Investoren zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa zurückzugewinnen, ist mehr Abstim-mung in der Haushalts- und Finanzpolitik nötig, so wie dies im Fiskalpakt vorgesehen ist. Erfor-derlich sind strengere Eingriffs- und Kontrollrech-te auf EU-Ebene, die ein nationales Abweichen vom Weg zu Wettbewerbsfähigkeit und soliden Staatsfinanzen verhindern. Keineswegs verliert ein Staat dadurch seine nationale Identität und Souveränität: Jedem Euro-Mitgliedsstaat bleibt es vielmehr unbenommen, die neuen Bedingungen nicht zu akzeptieren. Dann muss er aber auch die Konsequenzen alleine tragen.

Umstrukturierungsinitiative des EP

Obwohl die Europäische Kommission die Schlussfolgerungen aus ihrer öffentlichen Konsultation „Umstrukturierung und Anti-zipierung von Veränderungen“ bisher noch nicht vorgelegt hat, wird im Beschäftigungs-ausschuss des Europäischen Parlaments (EP) bereits über den vom spanischen Sozialisten Cercas verfassten Entwurf eines Initiativbe-richts beraten. Dieser enthält zahlreiche völ-lig überzogene und unrealistische Verpflich-tungen für Unternehmen rund um das Thema „Umstrukturierungen“.

Die BDA sieht alle Empfehlungen des Be-richtsentwurfs, die nach der Verabschiedung durch das EP als Grundlage für einen Richtlinie-nentwurf der Kommission dienen sollen, äußerst kritisch. Sie würden Umstrukturierungen von Un-ternehmen erheblich verzögern und verteuern sowie die unternehmerische Freiheit gravierend einengen. Befremdlich ist auch das Verfahren, dass Cercas seinen Berichtsentwurf vorlegt, ohne die Ergebnisse der Konsultation abzuwarten. Das zeugt von einem Mangel an Respekt vor der Me-thode der Kommission, bei wichtigen Gesetzge-bungsverfahren durch Konsultationsverfahren eine bürgernahe Europäische Union zu ermög-lichen. Die BDA steht in engem Kontakt mit den zuständigen Abgeordneten im EP und wirbt dafür, den Berichtsentwurf bereits im Beschäftigungs-ausschuss komplett zurückzuweisen.

Nähere Informationen unter www.arbeitge-ber.de > Themen > Europa/Internationales > Eu-ropäische Gesetzgebung: Arbeit und Soziales

Vorschlag zur Frauenquote

EU-Justizkommissarin Reding will einen Vor-schlag zur gesetzlichen Frauenquote vorle-gen. Derzeit läuft das kommissionsinterne Abstimmungsverfahren zur Vorbereitung ei-nes Richtlinienvorschlags zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in Aufsichts-räten bzw. bei monistischen Rechtsformen bei den nicht geschäftsführenden Direktoren

INTERNATIONALESEUROPA UND

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Europa und Internationales20

von börsen notierten Gesellschaften. Die Ver-abschiedung ist noch in diesem Jahr geplant. Allerdings stößt die Initiative in den Mitglied-staaten z. T. auf erhebliche Widerstände, so dass ungewiss ist, ob der Richtlinienvorschlag überhaupt verabschiedet wird. Nach den be-kannt gewordenen internen Vorentwürfen wä-ren Aufsichtsräte aller börsennotierten Unter-nehmen betroffen mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 50 Mio. €. Das jeweils unterrepräsentier-te Geschlecht soll bis 2020 mindestens 40 % der Aufsichtsratsposten innehaben. Börsen-notierte Unternehmen der öffentlichen Hand sollen dies bereits bis 2018 erreichen. Bei Nichterfüllung der Quote greifen verschiedene Sanktionen.

Die BDA hat bereits seit einem Jahr zahl-reiche Gespräche geführt und sich auch bei der öffentlichen Konsultation der Kommission „Unausgewogenes Geschlechterverhältnis in den höchsten Entscheidungsgremien von Un-ternehmen in der EU“ gemeinsam mit dem BDI gegen eine starre gesetzliche Frauenquote aus-gesprochen. Entsprechend fordert die BDA von der Bundesregierung eine klare Ablehnung des Vorhabens. Eine per europäische Richtlinie ver-ordnete starre Frauenquote ist weder zielführend noch erforderlich, um den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Auch würde eine EU-weite Frauenquote die erfolgreichen Vorga-ben nationaler Corporate-Governance-Kodizes konterkarieren. Diese enthalten Empfehlungen zu einer ausgewogenen Besetzung von Auf-sichtsräten, lassen aber Raum für Branchen- und Unternehmensbesonderheiten. So wurden ge-rade im Verlauf des letzten Jahrs bei Neubeset-zungen Erfolge erzielt: Der Anteil der Frauen in Aufsichtsräten der DAX-30-Unternehmen bei den Anteilseignern konnte von 20 auf 34 erhöht wer-den. Damit liegen die DAX-30-Unternehmen mit einem Frauenanteil von insgesamt 18,2 % in den Aufsichtsgremien über dem EU-Durchschnitt von 13,7 %. Erhebliche Zweifel bestehen zudem mit Blick auf die Rechtsetzungskompetenz der EU nach Art. 157 Abs. 3 AEUV, da Maßnahmen der umgekehrten Diskriminierung den Mitgliedstaaten

vorbehalten (Art. 157 Abs. 4 AEUV) und zudem Fragen des Gesellschafts- und nicht des Arbeits-rechts betroffen sind.

Reform des Beschäftigungs-netzwerks EURES

Die Europäische Kommission plant, das euro-päische Beschäftigungsnetzwerk EURES zu reformieren: Horizontale Aktivitäten wie der In-ternetauftritt sollen zwar weiterhin zentral von der Kommission verwaltet werden. Aber es ist angedacht, die nationalen und grenzüber-schreitenden EURES-Aktivitäten nicht mehr wie bisher direkt im Rahmen einer eigenen Haushaltslinie bei der EU zu fördern, sondern sie ab 2014 in den Europäischen Sozialfonds (ESF) zu integrieren. Damit können sie dezen-tral, z. B. über die nationalen ESF-Strukturen, administriert werden.

Eine enge Verzahnung und inhaltliche Abstim-mung der beiden europäischen beschäftigungspo-litischen Instrumente EURES und ESF bewertet die BDA grundsätzlich positiv. Die vollständige ad-ministrative und budgetäre Integration der grenz-überschreitenden und nationalen EURES-Aktivitä-ten in den ESF muss jedoch gut durchdacht sein. Es muss verhindert werden, dass die gut funktio-nierenden grenzüberschreitenden sog. EURES-T-Partnerschaften zukünftig eingeschränkt werden, weil die Beantragung von finanziellen Mitteln über die nationalen ESF-Strukturen viel komplizierter ist und eine angemessene Beteiligung der Sozialpart-ner gefährdet sein könnte. EURES-T-Partnerschaf-ten bestehen in Regionen, wo große grenzüber-schreitende Pendlerströme zu finden sind. Durch Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingun-gen im Nachbarland sowie individuelle Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität tragen sie dazu bei, einen integrierten grenzüber-schreitenden Arbeitsmarkt in der Region zu ent-wickeln. Die BDA führt deshalb intensive Gesprä-che mit den relevanten Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene und setzt sich dafür ein, dass die Fortführung bewährter EURES-T-Aktivitäten auch in Zukunft gewährleistet bleibt.

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21BDA | Arbeitgeber aktuell | Europa und Internationales

KURZ NOTIERT

Erfolgreiches Treffen mit Vertretern der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft

Wie zu jeder neuen EU-Ratspräsidentschaft hat die Hauptgeschäftsführung der BDA auch Gesprä-che mit hochrangigen Vertretern der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft geführt und die Erwartun-gen der Arbeitgeber dargelegt. Mit großem Inter-esse und Offenheit haben die Gesprächspartner, u. a. die zyprische Arbeitsministerin Charalam-bous und der Finanzminister Shiarly, die Anliegen der BDA zur Kenntnis genommen und zugesi-chert, sie in anstehenden Ratsverhandlungen zu berücksichtigen.

BDA positioniert sich im Bundestag zur ICT- und Saisonarbeitnehmer-Richtlinie

Im Vorfeld der sog. Trilog-Verhandlungen zwi-schen Rat, EU-Kommission und EP zur Intra-Corporate-Transfer-Richtlinie (ICT) bezog die BDA am 25. Juni 2012 bei einer Sachverständi-genanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags Stellung. Sie plädierte dafür, eine Baubereichsausnahme bzw. explizite Nullkon-tingentregelung durchzusetzen, keine Sperrzeit zwischen Entsendungen einzuführen, das Weiter-entsendungsrecht nicht zu verkürzen, eine Vorbe-schäftigungszeit abzulehnen, da praxisfern, und eine „Blanket-Petition“ weiter zu ermöglichen. Bei der Saisonarbeitnehmer-Richtlinie sprach sich die BDA für die Einbeziehung von Kurzaufenthalten und gegen eine starr festgelegte Höchstbeschäf-tigungsdauer aus.

Verhandlungen zur EU-Arbeitszeitrichtlinie dauern an

Die Verhandlungen der europäischen Sozialpart-ner zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie werden bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Nach der im Vertrag über die Arbeitsweise der EU vorgesehenen Neunmonatsfrist hätten die Verhandlungen bereits im September 2012 ab-geschlossen werden müssen. Da dies nach Auf-fassung von Arbeitgebern und Gewerkschaften

angesichts der Komplexität der Materie und der Unterbrechung durch die Sommerpause nicht möglich war, hatten die Sozialpartner die Kom-mission um eine Fristverlängerung gebeten. Die Kommission hat diesem Wunsch – wie auch schon bei vorangegangenen Sozialpartnerver-handlungen – entsprochen.

Internationale Arbeitskonferenz: Normen-anwendungsausschuss ohne Ergebnis

Bei der diesjährigen Internationalen Arbeitskon-ferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisa-tion (ILO) konnte sich der Normenanwendungs-ausschuss, der als Überwachungsorgan der IAK mögliche Verstöße gegen ratifizierte Arbeitsüber-einkommen untersucht, erstmals nicht auf die zu beratenden Fälle verständigen. Hintergrund ist, dass der vorbereitend tätige Sachverständigen-ausschuss trotz wiederholter Klarstellungen durch die Arbeitgeber Übereinkommen 87 zur Vereini-gungsfreiheit so interpretiert, dass sich ein allge-meines Streikrecht ergibt. Das geben aber weder Entstehungsgeschichte noch Wortlaut her. Der Verwaltungsrat der ILO muss eine abschließende Klärung der strittigen Fragen herbeiführen und da-für sorgen, dass zukünftig eine bessere Balance zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsinteres-sen in diesen Gremien sichergestellt wird.

Page 24: Arbeitgeber aktuell

BDA | Arbeitgeber aktuell | Wirtschaft und Gesellschaft22

eingekauft werden, durch den „versteckten“ Um-satzsteueranteil verteuern. Die BDA setzt sich unverändert für eine Korrektur ein.

Elektronisches Lohnsteuer-abzugsverfahren

Zum Jahreswechsel 2012/2013 wird mit dem Start des neuen elektronischen Lohnsteuer-abzugsverfahrens (ELStAM) die papierge-bundene Lohnsteuerkarte endgültig der Ver-gangenheit angehören: Künftig werden dem Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Beschäftigten elektronisch zur Verfü-gung stehen. Voraussichtlich noch im Sep-tember 2012 wird die Finanzverwaltung Ar-beitgebern und Arbeitnehmern weitere Details zum Verfahren mitteilen.

Die BDA konnte zusammen mit sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen ge-werblichen Wirtschaft erreichen, dass die Fi-nanzverwaltung Mitte Juli 2012 endlich erste Informationen über die bevorstehende Einfüh-rungsphase des ELStAM-Verfahrens offiziell bekannt gegeben hat. Das Verfahren soll – wie gesetzlich vorgesehen – zum 1. Januar 2013 starten, beinhaltet aber eine zwölfmonatige Ku-lanzfrist. Hintergrund der verlängerten Nichtbe-anstandungsphase ist, dass bislang noch nicht alle der rd. 200 Softwarehersteller den Arbeit-gebern eine ELStAM-kompatible Software zur Verfügung stellen können. Auch möchte die Fi-nanzverwaltung verhindern, durch gehäufte An-fragen von Steuerpflichtigen zu stark belastet zu werden. Der Erfolg des ELStAM-Verfahrens hängt allerdings in sehr hohem Maße von früh-zeitigen und umfassenden Informationen sowohl an Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch an die Mitarbeiter der Landesfinanzverwaltungen ab. Die BDA setzt sich daher unverändert dafür ein, dass die Finanzverwaltung rechtzeitig – also noch im September – detaillierte Verfahrensin-formationen (z. B. Infoflyer für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber mit Ansprechpartnern in der Fi-nanzverwaltung, detaillierte Fragen-Antworten-Liste) bereitstellt.

Jahressteuergesetz 2013

Der Bundesrat hat sich in seiner ersten Be-ratung des Jahressteuergesetzes 2013 dafür ausgesprochen, die im Regierungsentwurf geplante schrittweise Reduzierung der Auf-bewahrungsfristen nach Abgabenordnung, Umsatzsteuergesetz und Handelsgesetzbuch zu streichen. Daneben fordert die Länder-kammer u. a. die Einführung einer generel-len Steuerpflicht für Streubesitzdividenden. Ende September wird voraussichtlich die öf-fentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags stattfinden. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für Ende Novem-ber vorgesehen. Das Gesetz soll zum 1. Janu-ar 2013 greifen.

Die BDA setzt sich unverändert dafür ein, dass die Aufbewahrungsfristen nach Abgaben-ordnung, Umsatzsteuergesetz und Handelsge-setzbuch deutlich verkürzt werden. Die im Ka-binettsbeschluss vom 23. Mai 2012 enthaltene schrittweise Verkürzung von bislang zehn auf acht Jahre ab 2013 und in einer zweiten Stufe ab 2015 auf sieben Jahre ist zu begrüßen, auch wenn diese Verkürzung hinter früheren Zusagen der Bundesregierung zurückbleibt. Die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen würde ei-nen wichtigen Beitrag zur Bürokratieentlastung der Wirtschaft leisten. Nachdrücklich lehnt die BDA – zusammen mit den sieben anderen Spit-zenverbänden der deutschen Wirtschaft – die vom Bundesrat geforderte generelle Steuerpflicht für Streubesitzdividenden ab: Der Bundesrats-vorschlag würde auf eine erdrückende Mehr-fachbesteuerung hinauslaufen, wenn Ausschüt-tungen über mehrere Gesellschaften hinweg erfolgen. Mit einer derartigen Regelung würden vor allem der weiterhin dringend notwendige Ausbau sowie die Rentabilität der betrieblichen Altersversorgung außerordentlich belastet wer-den. Nachbesserungsbedarf besteht im Bereich der Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungseinrichtungen. Bildungsanbieter sollen nach dem aktuellen Gesetzentwurf künftig kei-ne Möglichkeit mehr haben, vom Vorsteuerab-zug Gebrauch zu machen. Damit würden sich Fortbildungsmaßnahmen, die von Unternehmen

GESELLSCHAFTWIRTSCHAFT UND

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Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts

Das Bundesfinanzministerium hat Anfang August 2012 die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung des Ehrenamts in dem Entwurf eines neuen Anwendungs-schreibens praxistauglicher gestaltet. Dieser Entwurf entschärft – auch aufgrund von Ein-wänden der BDA – das Anwendungsschrei-ben vom 2. Januar 2012. Das endgültige An-wendungsschreiben soll nach schriftlicher Anhörung der Verbände zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Wesentliche Forderungen der BDA, ehren-amtliche Tätigkeit nicht durch unnötige wie büro-kratielastige steuerliche Regelungen zu erschwe-ren, wurden vom Bundesfinanzministerium in seinem Entwurf eines untergesetzlichen Anwen-dungsschreibens grundsätzlich aufgegriffen. So soll u. a. auch künftig eine Umsatzsteuerbefrei-ung bei pauschaler Vergütung nicht generell aus-geschlossen sein, sofern neben einer pauschalen Aufwandsentschädigung auch in einem Vertrag, einer Satzung oder einem Beschluss eines laut Satzung hierzu befugten Gremiums die durch-schnittliche Stundenanzahl pro Woche/Monat/Jahr für die ehrenamtliche Tätigkeit festgehalten wird. Die BDA setzt sich derzeit u. a. weiter dafür ein, das Jahr 2013 als Nichtbeanstandungszeitraum anzusehen, da Satzungsänderungen bzw. Gremi-enbeschlüsse bis zum Jahresende nicht durchge-hend möglich sein werden. Die Umsatzsteuerbe-freiung ehrenamtlicher Tätigkeit, die für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird, ist von dem neuen Anwendungsschreiben nicht betroffen.

Nationaler Sozialbericht 2012

Die EU-Mitgliedstaaten müssen jährlich ihre Strategien und Fortschritte hinsichtlich der gemeinsamen Ziele im Bereich Sozialschutz und soziale Inklusion in einem Bericht dar-legen. Dieser Nationale Sozialbericht geht in den Bericht des EU-Sozialschutzausschus-

ses, den Jahreswachstumsbericht der Kom-mission sowie in die politischen Empfehlun-gen der EU ein.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Notwendigkeit, die finanziel-le Tragfähigkeit der deutschen Sozialsysteme zu sichern, setzt sich die BDA gegenüber dem Bun-desarbeitsministerium dafür ein, für den diesjähri-gen Nationalen Sozialbericht das Thema „Alters-sicherung“ als Schwerpunkt zu behandeln. Die in den letzten Jahren beschlossenen Rentenrefor-men enthalten zwar richtige Weichenstellungen, um auf die vom demografischen Wandel ausge-henden Erfordernisse im Bereich der Alterssiche-rung und des Arbeitsmarkts zu reagieren. Hand-lungsbedarf besteht jedoch weiter: Eingeleitete Reformen müssen ohne Abstriche umgesetzt und die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge weiter gestärkt werden. Auf europäischer Ebene ist die Bundesregierung dringend gefordert, bei der Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie Vorgaben zu verhindern, mit denen die von den Unternehmen bereitgestellte betriebliche Alters-versorgung verteuert werden würde.

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KURZ NOTIERT

Daten zur betrieblichen Altersvorsorge werden erhoben

Die BDA hat dem Verordnungsentwurf des Ver-dienststatistikgesetzes zugestimmt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, 2013 zum zweiten Mal nach 2009 Daten zur betrieblichen Altersvor-sorge im Rahmen der amtlichen Arbeitskosten-erhebung zu ermitteln. Gegenüber der letzten Er-hebung fällt die Kompensation zwar geringer aus, ist aber im Ergebnis weiter belastungsneutral. Die BDA hat sich beim Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass das unter ihrer Mitwirkung im Statistischen Beirat vereinbarte Entlastungs-volumen bei zukünftigen Erhebungen wieder ein-gehalten wird.

Reform des steuerlichen Reisekostenrechts kommt

Die BDA hat sich in Gesprächen mit der Finanz-verwaltung – zuletzt Ende August 2012 – erfolg-reich für die Umsetzung der längst überfälligen Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ein-gesetzt: Voraussichtlich Mitte September 2012 wird das Bundeskabinett im Rahmen eines Un-ternehmensteuer-Fortentwicklungsgesetzes neue Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht verabschieden. Die BDA spricht sich zusammen mit den sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft für die Festlegung höchs-tens einer regelmäßigen Arbeitsstätte je Beschäf-tigten sowie die grundsätzliche Vereinfachung des steuerfreien Ersatzes von Verpflegungsmehrauf-wendungen aus.

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Teams, die in einer Vorauswahl von Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft identifiziert wurden. Am 26. November 2012 werden in Berlin im Rah-men einer gemeinsamen Abschlussveranstal-tung die Preise verliehen.

Werkstattgespräch „Selbstständige Schule“

Auf Grundlage des BDA-Leitbilds „Selbstständi-ge Schule“ haben die Arbeitgeberverbände und SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg be gonnen, einen Leitfaden für selbstständige Schulen zu erstellen und gemeinsam mit elf Pro-jektschulen zu erproben. Am 29. November 2012 veranstalten daher Arbeitgeberverbände und SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg zusammen mit der BDA einen Workshop mit ersten Ergebnissen und der Spiegelung durch Experten im Bildungswerk Steinheim. Dabei stehen die Themenblöcke „Personalentwick-lung“, „Finanzmanagement“ und „Strategische Ausrichtung“ selbstständiger Schulen im Mittel-punkt.

VERANSTALTUNGEN

Deutscher Arbeitgebertag

Beim diesjährigen Deutschen Arbeitgebertag am 16. Oktober 2012 kommen erneut Spitzen-vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um aktuelle europa-, sozial- und wirt-schaftspolitische Fragen zu diskutieren. Rund 1.500 Gäste werden zu diesem wichtigsten Kon-gress der gesamten deutschen Wirtschaft er-wartet. Hauptredner sind u. a. Bundeskanzlerin Dr. Merkel, der Vorsitzende der SPD-Bundes-tagsfraktion Dr. Steinmeier und Arbeitgeberprä-sident Prof. Dr. Hundt. Der Arbeitgebertag be-ginnt um 10.00 Uhr und findet im Maritim Hotel in Berlin-Tiergarten statt.

BDA-Fachtagung zu den überarbeiteten OECD-Leitsätzen

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unter-nehmen sind eines der wichtigsten internationa-len Instrumente zur Förderung verantwortungs-bewusster Unternehmensführung und wurden in den Jahren 2010/2011 einer umfassenden Über-arbeitung unterzogen. Über die Anforderungen der überarbeiteten Leitsätze und deren Bedeu-tung in der Unternehmenspraxis informiert eine Fachtagung, die die BDA in Kooperation mit dem OECD Berlin Centre am 22. November 2012 in Berlin ausrichtet. Im Rahmen von Vorträgen und Podiumsdiskussionen sollen die vielfältigen Herausforderungen bei der Umsetzung und glo-balen Verbreitung der OECD-Leitsätze erörtert werden.

Preisverleihung zur Altersvielfalt in der Wirtschaft

Um die vielen Beispiele für einen richtigen Um-gang mit Altersvielfalt in den Unternehmen be-kannt zu machen, wird die BDA gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und der Antidiskri-minierungsstelle des Bundes einen Preis für her-ausragende Beispiele betrieblicher Praxis im Be-reich demografiefester Personalpolitik vergeben. Dieser richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten. Aus-gezeichnet werden herausragende Maßnah-men und Konzepte im Bereich altersgemischter

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Veranstaltungen26

Informationsdienste und Publikationen

Die Publikationen der BDA können unter www.arbeitgeber.de > Broschüren bzw. unter www.arbeit-geber.de > Newsletter abonniert werden. Zusätzlich besteht jetzt die Möglichkeit, die Publikationen kom-pakt und argumente stets aktuell auf Ihrer Homepage einzubinden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an [email protected].

Publikationen: In regelmäßigen Publikationen bereitet die BDA alle sozial- und tarifpolitischen Themen auf. Jährlich wird über die Arbeit der BDA und ihre Positionen im Geschäftsbericht ausführlich berichtet. Die Broschüren der BDA und der Walter-Raymond-Stiftung stehen unter www.arbeitgeber.de zur Bestel-lung als Paperback bzw. als Download zur Verfügung.

kompakt: Der Dienst kompakt gibt auf einem Blatt einen schnellen Einstieg in ein Thema, informiert über die Positionen der Arbeitgeberverbände sowie über Dienstleistungen, Veranstaltungen und Publikationen der BDA. Darüber hinaus werden die direkten Ansprechpartner genannt, an die sich unsere Mitglieder mit Fragen wenden können.

argumente: Die Publikation argumente greift aktuelle Themen und Behauptungen aus der öffentlichen Debatte auf. Sie gibt auf einem Blatt prägnante inhaltliche, mit Zahlen unterlegte Hilfestellung für Gesprä-che, Vorträge und Diskussionen und stattet die Vertreter von Mitgliedsverbänden und Unternehmen mit Argumenten und Botschaften der Arbeitgeber aus.

euro-info: Im euro-info liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung und Bewertung der Entwicklungen der europäischen Sozialpolitik. Abonnenten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft im deutschen Sprach-raum schätzen die komprimierten und aktuellen Informationen.

Soziale Selbstverwaltung: Die „Soziale Selbstverwaltung“ informiert umfangreich und mit vielen Hinter-gründen über aktuelle Entwicklungen in der sozialen Sicherung. Selbst Experten finden hier noch Neues und Wissenswertes.

Leistung und Lohn: Die Zeitschrift „Leistung und Lohn“ greift aktuelle Themen aus dem Bereich der Arbeitswirtschaft sowie angrenzender Themengebiete auf. Sie wendet sich vornehmlich an Experten aus Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und wissenschaftlichen Institutionen. Die Zeitschrift erscheint drei- bis viermal jährlich und kann abonniert werden.

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BDA | Arbeitgeber aktuell | Veranstaltungen 27

BDA-Tarifarchiv: Das BDA-Tarifarchiv erfasst und dokumentiert umfassend das laufende Tarifgesche-hen. Dadurch kann die BDA ihren Mitgliedern ein breit gefächertes Serviceangebot zur Verfügung stel-len, das von der Bereitstellung von Tarifverträgen über das Arvid-Netzwerk bis hin zu tarifpolitischen Analysen und Auswertungen reicht. Durch die Ausführung spezieller Rechercheaufträge oder die be-darfsspezifische Erstellung von Übersichten kann die BDA auch individuell auf die Bedürfnisse ihrer Mit-glieder eingehen. Das BDA-Tarifarchiv ist auf die Mithilfe der Mitgliedsverbände angewiesen und daher immer offen für Vorschläge, Informationen und Zuarbeiten durch die Mitglieder. Das BDA-Tarifarchiv ist unter [email protected] erreichbar.

BDA-Tarifnachrichten: In den Tarifnachrichten gibt die BDA mehrmals im Jahr Auskunft über die aktu-ellen tarifpolitischen Entwicklungen. Sie stellen die neuesten Tarifabschlüsse kurz und prägnant dar und geben eine Übersicht zu den Forderungen der aktuellen und künftigen Tarifverhandlungen. Die BDA-Tarifnachrichten sind somit eine gute Orientierungshilfe für unsere Mitglieder zur Vorbereitung ihrer Ta-rifverhandlungen.

www.arbeitgeber.deNutzer haben in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 2012 auf mehr als 444.000 Seiten des BDA-Internetauftritts zugegriffen.

Rund 154.000Die Anzahl der „Follower“ auf Twitter ist in den letzten zwei Monaten um weitere 60 „Follower“ auf 1.210 gestiegen.

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BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeber-verbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 52 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.

BDA | Bundesvereinigung derDeutschen Arbeitgeberverbände

Mitglied von BUSINESSEUROPE

Hausadresse:Breite Straße 29 | 10178 Berlin

Briefadresse:11054 Berlin

T +49 30 2033-1070F +49 30 2033-1075

[email protected]

Stand: 12. September 2012

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SEPTEMBER 2012