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Arbeitstagung für die Jugendamtsleitung Arbeitstagung für Leiter/innen und leitende Mitarbeiter/innen der Jugendämter in Westfalen-Lippe 17. / 18. 09. 2003 im Jugendhof Vlotho (Veranstaltungsnummer 03-31-31-03) LWL-LANDESJUGENDAMT

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Arbeitstagung für Leiter/innen und

leitende Mitarbeiter/innen der Jugendämter in Westfalen-Lippe

17. / 18. 09. 2003 im Jugendhof Vlotho (Veranstaltungsnummer 03-31-31-03)

LWL-LANDESJUGENDAMT

Impressum Herausgegeben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Landesjugendamt Verantwortlich: Landesrat Hans Meyer Redaktion: Andreas Gleis, Andrea Mügge, Rosemarie Kock Landesjugendamt Westfalen-Lippe Warendorfer Str. 25, 48133 Münster Internet: www.lja-wl.de Diese Veröffentlichung erscheint ausschließlich als PDF-Datei im Internetangebot des LWL-Landesjugendamtes und ist nicht in gedruckter Form zu bestellen. Münster, 25.09.03

Programm: Mittwoch, 17. September 2003: 10:30 Uhr STEHKAFFEE

11:00 Uhr Begrüßung Hans Meyer, LWL-Landesjugendamt

11:15 Uhr „come together“ Umsetzung der Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen für Kinder und Schule - Impulsreferate und Diskussion Christa Döcker-Stuckstätte, LWL-Landesjugendamt Ulrich Gläßer, Bezirksregierung Münster

12:30 Uhr MITTAGSPAUSE

13:30 Uhr „Der Startschuss ist gefallen ...“ Beteiligung der Jugendhilfe beim Ausbau der offenen Ganztagsgrundschule in NRW Klaus-Heinrich Dreyer, LWL-Landesjugendamt Mareile Kalscheuer, LWL-Landesjugendamt

14:00 Uhr Arbeitsgruppen: Erfahrungen von Einsteigern mit der Offenen Ganztagsschule

15:30 Uhr „Jugendarbeit wirkt ...“

Vorstellung der Zwischenergebnisse des Wirksamkeitsdialoges in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Remi Stork, LWL-Landesjugendamt

16:45 Uhr PAUSE

17:00 Uhr „Jugendhilfe Selbst- oder Fremdbestimmt?“ Die neuen Probleme sind die Alten – Reflektionen zur Situation und Impulse für die Weiterentwicklung der öffentlichen Jugendhilfe Dieter Greese, Essen

18:00 Uhr ABENDESSEN

20:00 Uhr Gemütlicher Abend in der alten Tenne mit musikalischem Rahmenprogramm und satirischen Texten

Donnerstag, 18. September 2003: 09:00 Uhr „Kurz und bündig“

Aktuelle Informationen aus dem Landesjugendamt Klaus-Heinrich Dreyer, LWL-Landesjugendamt Matthias-Lehmkuhl, LWL-Landesjugendamt

09:45 Uhr „Qualitätsentwicklung und Steuerung für Entscheider/innen“

Fachcontrolling in den Allgemeinen Sozialen Diensten Marco Szlapka, INSO Essen Raimund Gausmann, Jugendamt RheineStefan Opitz, LWL-Landesjugendamt

10:45 Uhr PAUSE 11:00 Uhr „Ende des Drehtüreffekts“

Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie Norbert Hahn, Jugendamt Unna Dr. Paul Erdélyi, LWL-Landesjugendamt

12:00 Uhr „Neue Praxis der Adoptionsvermittlungsstellen“

Folgen der Neuregelungen in der Adoptionsvermittlung für die Praxis Reimund Wiedau, LWL-Landesjugendamt

13:00 Uhr MITTAGSESSEN / TAGUNGSENDE Tagungsleitung Hans Meyer, Landesrat des LWL - Landesju-gendamtes und Westf. Schulen Veranstaltungsnummer: 03-31-31-03 Anmeldung: Mit beigefügtem Formular bis zum 05.09.2003 Ansprechpartnerin zu organisatori-schen Fragen: Doris Heide, Tel.: 0251 591-4559

Ansprechpartner zu inhaltlichen Fragen: Andreas Gleis, Tel.: 0251 591-3457

Eine Wegbeschreibung erhalten Sie mit der Teilnahmebestätigung.

Kosten Bei dieser Veranstaltung ist die Teilnahme an nur einem Tagungstag möglich. Demnach ergeben sich folgende unterschiedliche Kosten. Eine Reduzierung der Kosten durch Verzicht auf die Verpflegung ist allerdings nicht möglich.

- 97,40 EUR bei einer Teilnahme an beiden Tagen incl. Stehkaffee, Mittagessen, Kaffee / Kuchen, A-bendessen und Übernachtung im Einzelzimmer (incl. 30 EUR Teilnahmeentgelt)

- 66,40 EUR bei einer Teilnahme an beiden Tagen incl. Stehkaffee, Mittagessen, Kaffee / Kuchen, oh-ne Übernachtung (incl. 30 EUR Teilnahmeentgelt)

- 28,90 EUR bei einer Teilnahme nur am ersten Tag (17.09.2003) incl. Stehkaffee, Mittagessen, Kaffee / Kuchen (incl. 15 EUR Teilnahmeentgelt)

- 27,90 EUR bei einer Teilnahme nur am zweiten Tag (18.09.2003) incl. Stehkaffee, Mittagessen (incl. 15 EUR Teilnahmeentgelt)

(Die Übernachtung erfolgt grundsätzlich im Einzel-zimmer. Da dem Jugendhof Vlotho nur in begrenztem Umfang Einzelzimmer zur Verfügung stehen, behält sich dieser eine Unterbringung in Hotels vor.)

Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Schule

• Bildungsvereinbarung• Entwicklungs- und Beobachtungsbögen• Sprachstandserfasssungsbogen

( SISMIK )• Schulrechtsänderungsgesetz• Schulfähigkeitsprofil• Grundsätze zur Zusammenarbeit

Bildungsvereinbarung NRW (1/2)

• zwischen Land, Kommunalen Spitzenverbänden, Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen vereinbart

• gilt ab 1.8.2003• soll den Bildungsauftrag der

Tageseinrichtung herausstellen und präzisieren

• beigefügte Handreichung ist als offener Bildungsplan zu verstehen

• beobachtende Wahrnehmung des Kindes ist Basis für Entwicklungsberichte 1.Bildungsbericht wird den Eltern ausgehändigt2.Eltern können diesen Bericht bei der Einschulung

den Lehrkräften übergeben

• die Arbeit in den Tageseinrichtungen wird intern evaluiert

• Kooperation mit der Grundschule wird verstärkt durch gemeinsame Einschulungskonferenzen

Bildungsvereinbarung NRW(2/2)

Entwicklungs – und Beobachtungsbögen (1/2)

• haben für die Erzieherin eine unterstützende Funktion (z.B.Erziehertagebuch)

• Reflexionsmöglichkeit der pädagogischen Arbeit• sollen vor allem die Lern– und Bildungsgeschichte

des Kindes darstellen • Fokus soll auf alle in der Handreichung zur

Bildungsvereinbarung benannten Bildungsbereiche gerichtet sein

• Beobachtungsbögen unterstützen den Erziehungs-und Bildungsauftrag der Tageseinrichtung

• sind Grundlage zur gezielten Förderung der Kinder

Entwicklungs – und Beobachtungsbögen (2/2)

• formalisierte Raster – Beobachtungsbögen -können hilfreich sein

• stellen Grundlagen für Elterngespräche dar• Raster als Orientierung für

Beobachtungsbogen und Bildungsdokumentation

• Leuvener Engagiertheitsskala

Fortbildung für ErzieherInnen zum Thema:

• Wahrnehmen von Bildungsprozessen • Auswertung von Beobachtungen• Interventionen der pädagogischen

Arbeit

Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in

Kindertageseinrichtungen ( SISMIK )• ist ein Sprachstandserhebungsbogen für Kinder mit

Migrationshintergrund• entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums von

Michaela Ulich und Toni Mayr vom Staatsinstitut für Frühpädagogik in München

• ist ein strukturiertes, wissenschaftlich begründetes und empirisch abgesichertes Beobachtungsverfahren

• als Frageraster für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt angelegt

• Veröffentlichung dieses Beobachtungsverfahrens im September 2003

Schulrechtsänderungsgesetz 2003

• Gesetzgeberische Konsequenz aus den zentralen Befunden von PISA

• Informationsveranstaltungen für Eltern vierjähriger Kinder (Kommunen laden ein, haben Federführung )

• Anmeldung zur Grundschule ein Jahr vor der Einschulung

• Verpflichtung zur Teilnahme ab vorschulischen Sprachfördermaßnahmen bei mangelnden Deutschkenntnissen

• Zurückstellung vom Schulbesuch nur noch in begründeten Ausnahmefällen

Schulfähigkeitsprofil

• definiert Anforderungen für Schule • mit Übersicht über Kompetenzbereiche• als Handreichung für Tageseinrichtungen wie

Grundschule• hat Parallelen aber nicht gleiche Strukturen wie die

Bildungsvereinbarung• nicht als Checkliste gedacht• hat empfehlenden Charakter

Grundsätze zur Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen und Grundschule

• muss auf gleicher Augenhöhe passieren• gleiches Bild vom Kind • dieselbe Auffassung von kindlichen

Bildungsprozessen• dieselben Bildungsziele• Schaffen klarer Strukturen • klare Aufgabenverteilung zwischen Kommune/Schule

und Jugendhilfe • regelmäßige gegenseitige Besuche/Hospitationen• gemeinsame Weiterbildung von LehrerInnen und

ErzieherInnen

Gemeinsame Informationsveranstaltungen müssen mindestens folgende Themen

behandeln:

• Wie bereitet der Kindergarten auf die Schule vor ?

• Wie gestaltet Schule die Schuleingangsphase ?

• Was ist bei der Wahl des Einschulungszeitpunktes zu bedenken ?

Ansprechpartner:

Frau Döcker-StuckstätteTel.: 0251-591 5962

Email: [email protected]

Offene Ganztagsschule NRWOffene Ganztagsschule im Schuljahr 2003/2004

(kommunale- und Ersatzschulträger)

40

129

6496

90

41

107

5225

170

0% 25% 50% 75% 100%

Kommunen(NRW=81)

Schulen (NRW=236)

Schulkinder(NRW=11.721)

eingebrachteHortplätze

(NRW=260)

Westfalen-Lippe Rheinland

Schulen und Schulträger

Regionale Verteilung

Detmold: 21 Schulen,

960 Kinder

1 kreisfreie Stadt,

5 kreisangeh. JÄ,

7 Gemeinden ohne JA,

1 Ersatzschulträger

Arnsberg:76 Schulen,

3944 Kinder,

4 kreisfreie Städte,

6 kreisang. JÄ,

2 Gemeinden ohne JA,

3 Ersatzschulträger

Münster: 32 Schulen,

1581 Kinder,

3 kreisfreie Städte, 8 kreisangeh. JÄ,

1 Gemeinde ohne JA

Lehrerstellen und Pauschalen

Beantragte Lehrerstellen

• nur für 460 Plätze • 1,84 Stellen• bei 5 Schulträgern

Auflösung von Gruppen

Bewilligungen Juni 2003• Da das Antragsvolumen geringer ausgefallen war,

als die Planungen und die zur Verfügung stehenden Mittel, konnten nahezu alle Anträge gefördert werden.

• Noch keine Auswahlkriterien • Kritische Rückfragen

• Kommune lehnt Übernahme des Eigenanteils ab• Unzureichendes pädagogisches Konzept• Die in eine OGS umzuwandelnde Schule wurde nicht

informiert (geschweige denn hatte sie zugestimmt (!)

• In WL wurden alle Anträge unmittelbar bewilligt!

Auswertung der Checklisten Planungsphase • I.d.R. Bildung gemeinsame Planungs- und Steuerungsgruppen von Schulverwaltungs- und Jugendamt (32 von 35 Kommunen)

Elternbefragungen • in 23 Kommunen bis Mai 03 durchgeführt (16)• oder vorbereitet (7)

Sozialräumliche Schwerpunktsetzungen • Migrantenkinder (23), • Kinder- mit Lern, Leistungs- oder sozialen Schwierigkeiten (23)• hochbegabte Kinder (10)

Aussagen zur Form der Beteiligung der freien Jugendhilfe sind auf der Basis der Anträge noch nicht zu treffen.

Aktuelle Entwicklungen (1)Zukunft der Horte ?• „Eine Entscheidung über die Zukunft der Horte ist

noch nicht getroffen; die Landesregierung geht aber davon aus, dass es mittelfristig keine Parallelstrukturen geben wird.“

• „Die großen altersgemischten Gruppen sind nicht Bestandteil des Konzepts der Landesregierung.“

• 2003/04: 260 Hortplätze in OGS eingebracht• 2004/05 ?

Aktuelle Entwicklungen (2)• Überarbeitung Erlass / Förderichtlinie im Herbst (u.a.

strukturelle Einbindung vorhandener Angebote freier Träger, Schülerfahrtkosten, Sonderschulen)

• Keine Mindestzahl für Gruppen (Ausn.: Investitionen, Lehreranteile)

• Personalhoheit freier Träger (auch Förderverein)• Kooperation benachbarter Schulen, kein

gemeinsames Angebot• Weisungsrecht Schulleitung: kommt darauf an ! • Generell: Angebot bis mind. 15 Uhr• Investitionen: Deckungsfähigkeit der

Förderpositionen bis 10 %; generell: vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich; Eigenanteil durch Elternarbeit/-beiträge

Aktuelle Entwicklungen (3)

Vereinbarungen auf Landesebene• Sport und Musik liegen vor, freie Träger verhandeln

noch• Rahmenvereinbarungen,

keine Mustervereinbarungen,keine Bindungswirkung für Kommunen

• Inhalt u.a.: Vorrang öffentlicher und gemeinwohlorientierter Anbieter,Hinweise für Fachkräfte, Entgelte, Mitwirkung in der Schulkonferenz, Umfang des Angebots, Räume etc.

Übergangsregelungen Horte Geplanter Erlass MSJK:

• Betonung der Jugendhilfeplanung im Übergang zur OGS: Einbeziehung der vorhandenen Struktur

• Investitionen: keine Rückzahlung– Umwandlung in andere Gruppe oder OGS-Gruppe– Unvollständiges Raumprogramm– Zwecke der Jugendhilfe– Anderer förderfähiger Zweck– Unverschuldeter Leerstand– Ausnahme: kommerzielle Nutzung

Übergangsregelungen Horte

• Betriebskosten– möglich: Aufhebung der Freistellung der Leitung und

Änderung der tariflichen Eingruppierung (keine Übergangsregelung, aber Zahlung bis zur Wirksamkeit von Änderungskündigungen)

– Reduzierung der Sachkosten, Ausnahme: weitere Nutzung für GTK-Zwecke (s.o. Investitionen)

– Unterschreiten der Gruppenstärke: § 3 BKVO, BudgetV– Reduzierung der Förderung nach Feststellung des

Bedarfswegfalls von Gruppen im Rahmen der Jugendhilfeplanung

Evaluation • ISA Münster, LfS Soest, Uni Dortmund, SPI Köln• regionale Zuständigkeit• Start ab Anfang 2004• Keine flächendeckende wissenschaftliche Begleitung, • Zuweisung einer begrenzten Anzahl von Schulen • Interviews und Gruppendiskussionen mit

Schlüsselpersonen an Schulen und Elterninterviews • Zwischenbericht 2005 ? • Thema Horte ?

BeratungsstrukturLandesjugendamt• Planungsgrundlagen, Planungsschritte

bis zur Antragstellung

• Bedarfsfeststellung, Gesamtkonzept und Finanzkonzept des Schulträgers

• Förder- und Finanzierungsfragen

• Fragen der Umwandlung bestehender Ganztagsangebote für Schulkinder

• Konzeptionsentwicklung und qualitative Standards der OGS

• Gewinnung von und Vereinbarungen mit Kooperationspartnern

Bezirksregierungen• Beratung Schulämter und

Schulen

• Beratung rund um die Antragsstellung (Landes- und Bundesmittel und Bewilligung

Ganztagsberater • Beratung der OGS-Teams und

Schulleitungen

• Organisation und Moderation von Teamfortbildungen (je Team und Jahr 300 EUR)

Leitfragen für die ArbeitsgruppenWie verlief der

Planungsprozess?

– Einbeziehung Jugendhilfe-/Schulentwicklungs-planung,

– Kooperation mit Schule,

– Erfahrungen mit Elternbeiträgen

Wie gestalteten sich die Kooperationsvereinbarungen mit den freien Trägern?

Welche neuen pädagogischen Konzepte sind vor dem Hintergrund der Offenen Ganztagsschule bereits entwickelt worden?

Wie verläuft die Umgestaltung der Horte / vorherigen Angebote?

Welche Veränderungsbedarf für den Fördererlass sehen Sie?

Ansprechpartner:

Frau Mareile KalscheuerTel.: 0251-591 3623

Email: [email protected]

Herr Klaus-Heinrich DreyerTel.: 0251-591 5926

Email: [email protected]

Berater zur pädagogischen Optimierung von Ganztagsangeboten m Regierungsbezirk Arnsberg Sabine Wegener HS Parkstraße Parkstr. 48 58675 Hemer Tel: 02372 / 10928 Mail: [email protected] Bochum Frau Urbainsky

GS Köllerholz-Schule Köllerholzweg 61 44879 Bochum Tel: 0234 / 9422097

Frau Reichstein-Schmidt GS Günnigfeld Marktstr. 21 44866 Bochum Tel: 02327 / 23310 Fax: 02327 / 900288 Mail: [email protected]

Dort mund Frau Angelika Strössner GS Kleine-Kielstraße Kleine Kielstr. 20 44145 Dortmund Tel: 0231 / 861043-0 Mail: [email protected]

ERK Herr H.-J. Vogt GGS am Strückerberg Alter Hohlweg 18 58285 Gevelsberg Tel: 02332 / 10492

Hagen Frau Michaelis GGS Boloh Weizenkamp 3 58093 Hagen Tel: 02331 / 52191 Fax: 02331 / 56983

Frau Ute Luig GGS Freiherr-vom-Stein Lindenstr. 16a 58089 Hagen Tel: 02331 / 305346 Fax: Mail:

Hamm Frau Mayr GS Freiligrathschule Freiligrathstr. 1 59075 Hamm Tel: 02381 / 305310

Herne Frau Ingrid Hageleit GS Michaelstraße Michaelstr. 16 44649 Herne Tel: 02325 / 370800 Mail: [email protected]

Frau Christine Winnacker GS Claudiusstraße Claudiusstr. 88 44649 Herne Tel: 02325 / 791092

HSK Herr A. Braun GS Andreasschule Bestwig Zum Ostenberg 2 59904 Bestwig Tel: 02904 / 2360

Herr Ludger Schmitz GHS Binnerfeld Graf-Galen-Str. 6 59755 Arnsberg Tel: 02932 / 700140 Fax: 02932 / 700141

Fax: Fax: 02904/ 709126 Mail: [email protected]

[email protected]

Märkischer Kreis Frau Petra Ninnemann GGS Sümmern Burggräfte 15 58640 Iserlohn Tel: 02371 / 979950 Fax: 02371 / 979957 Mail: [email protected]

Frau Veit Städt. GGS Auf der Emst Kalkofen 5 58638 Iserlohn

Olpe Herr Wurm KGS Wenden Westerbergstr. 1 57482 Wenden Tel: 02762 / 929026 Fax: 02762 / 929028 Mail: [email protected]

SI-WI Frau Höpfner-Diezemann GGS Nordschule Nordstr. 30 57072 Siegen Tel: 0271 / 52918

Herr Nowak GS Niedernetphen Frohnhausener STr. 1 57250 Netphen Tel: 02738 / 69 1146 Fax: 02738 / 69 11 47 Mail: [email protected]

Soest Frau Reinhild Steffen-Selzer Astrid-Lindgren-Schule Soest Kaiser-Otto-Weg 13 59494 Soest Tel: 02921 / 76570 Fax: 02921 / 76399 Mail: als [email protected]

Herr Ralf Blüthner Koperniskushauptschule Lippstadt Landsberger Str. 9 59557 Lippstadt Tel: 02941 / 21947 Fax: 02941 / 14897 Mail: [email protected]

Frau Dierkes-Hartwig KGS Katharinenstraße Bornemannstraße1 59423 Unna Tel.: 02303/22287 Mail: [email protected]

Frau Funk-Bögershausen GR Wiehagenschule Horster Str. 83 59368 Werne Tel: 02389 / 71546 Fax: 02389 / 538820 Mail: [email protected]

Fachberater zur pädagogischen Optimierung von verlässlichen Ganztagsangeboten im Regierungsbezirk Münster

Fachberater/in Schulamt zuständige(r) Schulaufsichtsbeamter(in)

Heiko Dorkewitz Städt. Gem.Grundschule Vonderort Am Quellenbusch 101 46242 Bottrop

Schulamt für die Stadt Bottrop Paßstraße 6 46236 Bottrop Tel.-Nr.: (0 20 41) 70 - 0 Fax-Nr.: (0 20 41) 70 - 38 16 eMail: [email protected]

SchR'in Christine Brune Tel.-Nr.: (0 20 41) 70 - 32 90 eMail: [email protected]

Jürgen Bregar Antoniusschule (So) Antoniusstr. 2 45881 Gelsenkirchen

SchAD Willi Stegemann Tel.-Nr.: (02 09) 169 - 21 58 eMail: [email protected]

Uwe Fernholz Hauptschule Emmastr. Emmastr. 12/16 45888 Gelsenkirchen

Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen Ahstraße 22 45879 Gelsenkirchen Tel.-Nr.: (02 09) 169 - 0 Fax-Nr.: (02 09) 169 - 35 16

Dirk Jedamski Richard-von-Weizsäcker-Schule Beckstraße 24 - 26 48155 Münster

SchAD'in Gisela Breder Tel.-Nr.: (02 51) 492 - 40 05 eMail: [email protected]

Ingrid Keller-Paczian Waldschule Kinderhaus (GHS) Große Wiese 14 48159 Münster

Schulamt für die Stadt Münster Klemensstr. 10 48143 Münster Tel.-Nr.: (02 51) 492 - 0 Fax-Nr.: (02 51) 492 - 77 23 eMail: [email protected]

Helga Runge Eichendorffschule Angelmodde (GGS) Eichendorffstraße 36 48167 Münster

Sabine Schneider Eilermark-Grundschule Albrechtstr. 27 48599 Gronau

SchAD Dr. Hermann Vortmann Tel.-Nr.: (0 28 61) 82 - 13 38 eMail: h.vortmann@kreis -borken.de

Johannes Siehoff Johannesschule (So) Am Losbergpark 8 - 10 48703 Stadtlohn

Schulamt für den Kreis Borken Burloer Str. 93 46325 Borken Tel.-Nr.: (0 28 61) 82 - 0 Fax-Nr.: (0 28 61) 82 - 13 75 eMail: schulamt@kreis -borken.de

Martin Rebohle Martin-Luther-Grundschule Köbbinghof 1 48653 Coesfeld

SchAD Ulrich Fischer Tel.-Nr.: (0 25 41) 18 - 42 10 eMail: ulrich.fischer@kreis -coesfeld.de

Dr. Dieter Potente Johann-Gutenberg-Hauptschule An der Kreuzkirche 5 48249 Dülmen

Schulamt für den Kreis Coesfeld Schützenwall 18 48653 Coesfeld Tel.-Nr.: (0 25 41) 18 - 0 Fax-Nr.: (0 25 41) 18 - 42 99 eMail: schulamt@kreis -coesfeld.de

Frau A. Wittenberg-vom-Heu Fröbelschule Städt. Schule für Lernbehinderte Grimpingstr. 88 48653 Coesfeld

Elsbeth Kroh Wilhelm-Grundschule Wilhelmstr. 48 44575 Castrop-Rauxel

SchAD'in Wilhelmine van Beek Tel.-Nr.: (0 23 61) 53 - 30 27 eMail: wilhelmine.vanbeek@kreis -recklinghausen.de

Herr Lubrich Paul-Gerhardt-Schule Gem.Hauptschule Lortzingstr. 2 45739 Oer-Erkenschwick

Schulamt für den Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Tel.-Nr.: (0 23 61) 53 - 1 Fa-Nr.: (0 23 61) 53 - 32 21 eMail: schulamt@kreis -recklinghausen.de

Gerhard Smektala Friedrich-Ludwig-Jahn Schule (So) Jahnstraße 32 45665 Recklinghausen

Achim Beckmann Kardinal-von-Galen-Grundschule Meyringstraße 5 49479 Ibbenbüren-Laggenbeck

SchR Herbert Westhoff Tel.-Nr.: (0 25 51) 69 - 22 37 eMail: herbert.westhoff@kreis -steinfurt.de

Dorothea Assmann Johannesschule Städt. Schule für Lernbehinderte Alte Lindenstraße 25 48268 Greven

Schulamt für den Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Tel.-Nr.: (0 25 51) 69 - 0 Fax-Nr.: (0 25 51) 69 - 24 00 eMail: schulkulturamt.st@kreis -steinfurt.de

Heiner Lammers Overberg-Hauptschule Meisenstraße 30 48429 Rheine

Frau Jaworski Franziskusschule (So) Rosenstr. 11 48231 Warendorf

SchAD Winfried Waterkortte Tel.-Nr.: (0 25 81) 53 - 21 23 eMail: Winfried.Waterkortte@kreis -warendorf.de

Frau Michels Clemens-Hauptschule August-Winkhaus-Str. 4 48291 Telgte

Schulamt für den Kreis Warendorf Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf Tel.-Nr.: (0 25 81) 53 - 0 Fax-Nr.: (0 25 81) 53 - 26 26

Marita Muermans, Rektorin Barbaraschule Städt. Kath. Grundschule Wetterweg 27 59229 Ahlen

Berater und Berater zur pädagogischen Optimierung von Ganztagsangeboten Bezirksregierung Detmold.

Beratung im Regierungsbezirk Detmold: Grimm, Manfred Lutherschule (Städt. Gem. HS) Josefstr. 16 33602 Bielefeld Tel.: 0521/512376 Bielefeld Frau Karin Sohl

GGS Am Waldschlösschen Am Waldschlösschen 66 33739 Bielefeld Tel.: 0521/513800

Gütersloh Herr Evers GGS Rietberg Rinnerforth 25 33397 Rietberg Tel.: 05244/70930

Herr Konrektor Kerkhoff GHS Ost Am Anger 54 33332 Gütersloh Tel.: 05252/930179

Herford Frau Rektorin Meyer GS Wilhelm Oberhaus Schulwall 5 32052 Herford Tel.: 05221/189402

Frau Koch HS Meierfeld Im Meierfeld 15 32049 Herford Tel.: 05252/930179

Höxter Dr. Stroop GGS Brakel Klöckerstraße 17 33034 Brakel Tel.: 05272/5357

Herr Mahrenholz HS am Bielenberg 37671 Höxter Tel.: 05271/963700

Lippe Frau Ermeling GGS Kusselberg Am Zwiebelkamp 8 32758 Detmold Tel.: 05232/98800

Frau Rektorin Niederkrome HS Heinrich Drake Vogelsang 8a 32657 Lemgo Tel.: 05261/94810

Minden-Lübbecke Herr Rektor Bauman GS Lahde Schulstraße 40 32469 Petershagen Tel.: 05702/4158

Frau Zassenhaus HS Süd Piwittskamp 38 32429 Minden Tel.: 0571/52201

Paderborn Frau Laposchan EGS Bad Lippspringe Im Bruch 33175 Bad Lippspringe Tel.: 05252/930179

Herrn Rektor Claus HS Niederntudorf/ Wewelsburg Im Hagen 6 33154 Salzkotten Tel.: 02955/7617112

Thesenpapier zur Jugendamtsleitertagung am 17. September 2003

„Jugendarbeit wirkt ...“

Zwischenergebnisse des Wirksamkeitsdialoges in der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Der Wirksamkeitsdialog (WD) bietet Einrichtungen, Trägern, Kommunen und Land zahlreiche Chancen zur Profilierung. Der Begriff des WD ist mittlerweile überwiegend positiv besetzt. Die OKJA ist der einzige Arbeitsbereich der Jugendhilfe, die ein der-art anspruchsvolles Modell für Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen zwischen Ein-richtung und Politik nachweisen kann. Auch überregional schaut man mit Interesse nach NRW. (vgl. z.B. Zeitschrift „deutsche jugend“)

Die einzelnen bisher entwickelten Elemente (Angebote zur einrichtungsbezoge-nen QE, Kommunikations- und Steuerungsmodelle auf kommunaler Ebene, Erhe-bung von Strukturdaten durch das Land) sind notwendig und geeignet aber noch nicht ausreichend. Weitere Elemente (kommunales Berichtswesen, Dialogforen zum Austausch der Kommunen) sind in Vorbereitung bzw. teilweise von den Kommunen selbst bereits entwickelt.

Es gibt bisher wohl keine Kommune, in der bereits alle notwendigen Elemente in ausreichender Qualität entwickelt und erprobt sind, als dass das Ziel eines umfas-senden WD schon erreicht würde.

Die Gefahr der bürokratischen „Aufblähung“ durch parallele Prozesse und Wie-derholungen ist gegeben. Wollte eine Kommune alles auf einmal entwickeln, wäre der Aufwand immens. Es erscheint sinnvoller, wenn weiterhin Schritt für Schritt gegangen wird.

Auf Landesebene ist das selbst formulierte Ziel „die Verwendung von Steuermit-teln genauer zu gestalten“ noch bei weitem nicht erreicht. Selbst wenn alle geplanten Elemente des WD relativ gekonnt eingesetzt werden und die Dialoge auf kommuna-ler und Landesebene noch fruchtbarer werden, bleibt der Steuerungswunsch des Landes wohl eher Phantasie. Auf der Ebene der Kommunen scheint eine dialogische Steuerung möglich. Aktuelle Arbeitsgruppen / Gremien:

Arbeitsgruppe auf Landesebene (Kommunen / Träger / Land). Federführende Stelle LWL-Landesjugendamt, Mareile Kalscheuer ([email protected])

Dialogforen (Austausch der Kommunen zu Stand und Weiterentwicklung der kommunalen WD). Termine November 2003 – Januar 2004. Ansprechpartner im LWL-Landesjugendamt: Remi Stork ([email protected]) Aktuelle Veröffentlichungen:

MFJFG: Offene Kinder- und Jugendarbeit. Der Wirksamkeitsdialog. („Kernbroschüre“) MFJFG: Langfassung der Ergebnisse der WD in Düren und Hamm. MFJFG: Bericht über die Erhebung der Strukturdaten der Offenen Kinder- und Jugendar-

beit in NRW 2001. (Im Erscheinen) LWL-Landesjugendamt: 6. Infobrief (Im Erscheinen)

Remi Stork (Fachberater für Jugendarbeit im LWL-Landesjugendamt)

„Jugendarbeit wirkt ...“

Zwischenergebnisse aus dem Wirksamkeitsdialog

in der offenen Kinder- und Jugendarbeit

„Wir in NRW ...“erforschen die Praxis,bewerten die Leistungenund entwickeln sie weiter.

2

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ziele des Wirksamkeitsdialoges

„Der WD hat die Aufgabe, sowohl auf der kommunalen als auf der Landesebene die offene Kinder- und Jugendarbeit so darzustellen, dass darüber eine mit allen Beteiligten abgestimmte Weiterentwicklung nachhaltig gelingen kann.“

Im Landesjugendplan heißt es dazu:„Er soll vor allem darauf abzielen, ... den wirksamen Einsatz der

Mittel zu überprüfen und Anregungen für Veränderungen ... in der Förderung zu geben. ... Der WD soll auch auf kommunaler Ebene stattfinden. Träger, die Mittel aus dem LJP erhalten, sind verpflichtet, für ein Berichtswesen notwendige Daten zu erheben und diese den überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.“ ...

„Der WD soll Transparenz schaffen darüber, was konkret gefördert wird. Es soll jedoch nicht die Wirksamkeit der pädagogischen Maßnahmen in Bezug auf die Kinder und Jugendlichen beurteilt werden.“

3

„ Jugendarbeit wirkt ...“

politische Entschei-dungsebene

operative Einrichtungs-und Handlungsebene

strategische Steuerungs-und Planungsebene

Konzeptent-wicklung, Reflexion,Evaluation

Dialog

Dialog

Strukturen, Prozesse, Ergebnisse

Informationen über

Der Wirksamkeitsdialog ist eine Aufgabefür alle Ebenen in der Kommune !

© Szlapka 2001

4

„ Jugendarbeit wirkt ...“Zwischenergebnisse des WD bis z. Jahr 2002

Entwicklung von Instrumenten für die einrichtungsbezogene QE

Erprobung kommunaler Verfahren in 18 Jugendämtern

Wiss. Begleitung von 2 Jugendämtern

Entwicklung eines landesweiten Berichtswesens

Fortbildungen für Jugendämter

Veröffentlichung von Empfehlungen zum kommunalen Wirksamkeitsdialog

5

„ Jugendarbeit wirkt ...“

Universität SiegenZentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste

§ Sozialraumanalyse§ Leitbild / Konzept / Profil§ Angebote, Ziele und Zielerreichung§ Selbstevaluation (Projekte u. Checklisten)§ Planungs- und Dialogaspekte

Berichtswesen

Dialogstruktur

Bericht der Einrichtung /Träger jährlich, auf durchgeführter Qualitätsarbeit beruhend

Strukturmodell Wanja (Kreis Düren u. Stadt Hamm)

Ergebnisse

Auswertungdurch die

Moderationsgruppe

Einrichtungs- und trägerüber-greifendeQualitätsgruppen

Fachdebatte zu übergreifenden Themen des Feldes

Bericht/Empfehlungenan Planung und Politik

Einrichtungsbezogene Empfehlungen zur QE

Fachliches Feedbackan die Einrichtungen

6

„ Jugendarbeit wirkt ...“

Externe:

•Eltern•Schule

•Bezirkssozialarbeit•AnwohnerInnen

•Polizei

•...

NichtnutzerInnen

Kinder & Jugendliche

Jahres-Bericht

- Qualität- Quantität

kriteriengeleiteteBewertung

interner WDkommunaler (kreisweiter) WDlandesweiter WD

Dialogmit Träger & Fachkräften

BeratungQualitätszirkel

JHP

BerichtOKJA Kreis GT•Zahlen, Daten...•Qualitatives

•Kernaussagen Jugendhäuser•Jahresziele

Information / Beratung

FachausschüsseStädte / Gemeinden

JHA

BerichtLand NRW•Strukturdaten•Q-Bericht

Jugendhaus

Träger

Kinder und Fachkräfte Jugendliche

(NutzerInnen)

7

„ Jugendarbeit wirkt ...“

Grundmuster des Wirksamkeitsdialogs(Entwurf Empfehlungen)

als Planungsprojektder strategischen Ebene

als Evaluations- und Qualitäts-entwicklungsprojekt deroperativen Ebene

Der Wirksamkeitsdialogwird als integraler Bestand-teil der Jugendhilfeplanungverstanden und von dieserorganisiert und verantwortet.

Bei beiden Grundmustern besteht die Gefahr, dass der Zusammenhang zwischen operativer und strategischer Ebene nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Der Wirksamkeitsdialogwird als integraler Bestand-teil der Offenen Kinder- undJugendarbeit verstanden undvon dieser organisiert undverantwortet.

© Szlapka 2001

8

„Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Abb. 1: Die Aggregationsebenen der Wissensproduktion zur OKJA

Einrichtungsebene

Jugendamts-Ebene

Bundesland-Ebene

Bundesebene

Ver

band

sebe

ne

Am

tlich

e K

inde

r-un

d Ju

gend

hilfe

stat

istik

Berichtssys-teme der Ju-

gendämter

Landes-weites

Berichts-wesen

Berichtssys-teme der Ein-richtungen

Empirisch fundiertes Wissen zur OKJA

NRW -Strukturdatenerhebung zur OKJA 2001

9

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Beobachtungsperspektiven auf die OKJA in NRW:

FinanziellerEinsatz

(Infra-)Struktur

Pädagogische Praxis

Durch Kommunen,Land, freieTräger etc.

Personal,Gebäude,

Ausstattungetc.

Angebote,Projekte

etc.

Besucherbzw.

Nutzer

10

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Beobachtungsdimension „Finanzen“:

Kommunale Mittel für OKJA: 188 Mill. Euro

Landesmittel (LJP) für OKJA: 33,6 Mill. Euro

Eigenmittel der freien Träger: 31,5 Mill. Euro

86 % der kommunalen und 96 % der Landesmittel fließen in die Häuser der OKJA, der Rest in Spielmobile, Abenteuerspielplätze, Mobile Jugendarbeit

11

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Beobachtungsdimension „Finanzen“:

Jugendamtstyp Öffentliche Ausgaben pro 6-26jährigem im JA-Bezirk (in €)

Landesförderung pro 6-26jährigem im JA-Bezirk (in €)

JÄ in kreisfreien Städten

55 10,2

Kreisjugendämter

26 4,9

Kreisangeh. Gemeinden unter 60.000 EW

47 7,0

Kreisangeh. Gemeinden über 60.000 EW

36 8,9

Alle JÄ

42 8,1

12

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Beobachtungsdimension „Personal“

Ca. 3.400 Fachkräfte auf 3000 VollzeitstellenDavon 92 % in den Häusern tätig90 % einschlägig qualifiziert (Soz-Päd, Dipl.-Päd, Erzieher ...)50% FrauenCa. 4.400 Nebenamtliche und HonorarkräfteÜber 20.000 Ehrenamtliche

13

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Beobachtungsdimension „Personal“

5,3

13,4

17,9

20,4

16,5

11,2

6,7

2,7 3,3

1,01,5

0

5

10

15

20

25Pr

ozen

tant

eil

Unter20-

Jährige

20 bisunter25 J.

25 bisunter30 J.

30 bisunter35 J.

35 bisunter40 J.

40 bisunter45 J.

45 bisunter50 J.

50 bisunter55 J.

55 bisunter60 J.

60 bisunter65 J.

über 65Jahre

Altersgruppe

14

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Beobachtungsdimension Besucher/-innen:

Ca. 4,4 % der 6-26-jährigen in NRW sind Stammbesucher; weitere 5% Gelegenheitsbesucher

Altersgruppen:

Altersgruppe

Gesamtverteilung in Nordrhein-

Westfalen (in %)

Verteilung der regelmäßig anwesenden

(Stamm)Besucher-Innen in der OKJA

(in %)

Differenz der %-Werte

06 bis einschl. 11 Jahre 28,7 28,0 - 0,7 12 bis einschl. 14 Jahre 14,9 25,6 + 10,7 15 bis einschl. 17 Jahre 13,9 29,0 + 15,1 18 bis einschl. 21 Jahre 19,0 12,8 - 6,2 22 bis einschl. 26 Jahre 23,5 4,6 - 18,9

Quellen: NRW-Strukturdatenerhebung zur OKJA 2001; Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW 2002; eigene Berechnungen

15

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Abb. 1 : Anteil der weiblichen (Stamm)BesucherInnen (nach Altersgruppen; in %)

46,6

38,4

32,7

26,4

21,8

0

10

20

30

40

50Pr

ozen

tant

eil

1 2 3 4 5

Altersgruppe

6-11 Jahre 12-14 Jahre 22-26 Jahre18-21 Jahre15-17 Jahre

NRW-Strukturdatenerhebung zur OKJA 2001

16

„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung

Beobachtungsdimension „Angebote“

Ca. 2.400 Häuser der offenen Tür, davon 70 % in freier Trägerschaft

Mädchengruppen in 40% der Häuser, -räume bei 12%

Ca. 50 % der JÄ haben Fachkräfte für mobile Jugendarbeit

Weitere Merkmale zu besonderen Angebotsformen waren nur schwerlich erhebbar

17

„ Jugendarbeit wirkt ...“Wie geht es weiter mit dem WD ???

Strukturdatenerhebung 2002 ist angefangen

Dialogforen finden 2003 / 2004 erstmalig statt. Wiss. Auswertung durch Herrn Dr. Deinet (FH Düsseldorf)

AG zum kommunalen Berichtswesen wird gebildet

Fortbildungen (auch In-House) laufen weiter, insbesondere zur einrichtungsbezogenen QE

Kommunikation via Infobriefe wird fortgesetzt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – nun sind Sie zum Dialog eingeladen ...

Ansprechpartner:

Herr Remi StorkTel.: 0251-591 6730

Email: [email protected]

1

Dieter Greese Die neuen Probleme sind die alten – nur ganz anders

1965 – 2202 ! Das sind meine 37 Jahre beruflicher Arbeit in unterschiedlichen Feldern der

Kinder- und Jugendhilfe: Kindergarten, Jugendarbeit, Allgemeiner Sozialer Dienst,

Verbandsgeschäftsführung, Interessenvertreter, Verbandsfunktionär, Jugendamtsleiter, JHA-

Mitglied auf kommunaler und auf Landesebene, Mitglied einer Jugendberichtskommission für

den Bund, Mitwirkender in Institutionen, Dachverbänden und Projekten, aktuell: gestaltender

ehrenamtlicher Funktionär eines renommierten Lobby-Verbandes für Kinder, Autor

unzähliger Aufsätze und Beiträge, Vortragskünstler auf Tagungen und Kongressen. Wow!

Was für eine Berufsvita für den einzigen Sohn einer Kriegerwitwe aus Hamburg!

Bei allem auch noch Ehemann, Vater und Großvater mit phasenweise unterschiedlich

intensivem, d.h. auch manchmal tadelnswertem Engagement. Aktuell: einmal wöchentlich

Tagespflege-Großvater bei einem fast eineinhalbjährigen Enkel, für den es keinen

Tagesbetreuungsplatz gab.

So einer scheint prädestiniert zu sein, über alte und neue Problem im fraglichen Themenfeld

zu reden. Aber dennoch: Was für ein Thema! Wenn die alten Probleme wirklich die neuen

wären, was hätte denn alles Bemühen all die Jahre genützt? Aber vielleicht sind ja auch nur

die Wirkungen, die Phänomene unterschiedlichster Ursachen gleich oder ähnlich, die

Notwendigkeiten mit ihnen umzugehen bzw. auf sie zu reagieren, aber ganz andere als die

erprobten, die eben nicht mehr nur als die bewährten gelten können, weil ihre

Bedingungsfaktoren neu und bislang einmalig sind.

Es gibt darüber hinaus auch ganz neue Problem, die ich auch in ihrer phänomenologischen

Gestalt so noch nicht erlebt habe, so dass sie für diesen Vortrag eigentlich ausfallen. Dazu

zählen die Alterung unserer Gesellschaft und ihre multikulturelle Zusammensetzung.

Und noch eine letzte Vorbemerkung: Ich lebe nicht in einem wissenschaftlichen Archiv.

Daten, Statistiken, Literaturzitationen und –hinweise können hier nur sporadisch, zufällig

bzw. selektiv eingefügt werden. Die Reflektion persönlicher beruflicher Lebenserfahrung soll

den Charakter dieses Vortrags ausmachen.

Am Anfang standen Armut und Massenarbeitslosigkeit in den fünfziger und frühen sechziger

Jahren des vorigen Jahrhunderts. 1955 müssen es wohl um die 5 Mio Arbeitslose in

Deutschland gewesen sein. Die soziale Sicherung war minimal, das soziale Erfordernis

riesengroß. Die Menschen taten damals das, was ihnen zukünftig offenbar zunehmend

wieder zugemutet werden soll: Sie mussten sich durchschlagen mit Gelegenheitsjobs, mit

Tauschgeschäften und manchmal auch mit illegaler Beschaffung lebensnotwendiger

Ressourcen (z.B. Kohlenklau). Nachbarschafts- bzw. Familienselbsthilfe standen hoch im

2

Kurs. „Do it yourself“ war keine Hobby-Bewegung sondern unverzichtbar notwendig.

Wohnungen, insbesondere kindgerechte, waren Mangelware. Zugewiesene Untermieter

mussten verkraftet werden, ob sie nun genehm waren oder nicht.

Herausgreifen will ich einige Sozialphänomene jener Zeit, die heute neue Aktualität

gewonnen haben. Als ich 14 Jahre alt war, suchten meine Eltern verzweifelt nach einer

Lehrstelle für mich, aber als ich 19 war, wurde ich als Abiturient schon von der sich rasch

rekonstruierenden Wirtschaft durch ein finanziell attraktives, weit übertariflich bezahltes

Lehrstellenangebot davon abgehalten zu studieren. Es ging dynamisch aufwärts.

Ein Jahrzehnt später erlaubte diese Entwicklung das Entstehen einer Lehrlingsbewegung, in

der die Betroffenen massenhaft auf die Straße gingen, um eine qualitativ hochwertige

Berufsausbildung einzufordern. Ihr verdanken wir u.a. das Berufsbildungsgesetz und das

Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung. Heute nun gibt es wieder massenhafte

Jugendarbeitslosigkeit und wer noch einen Ausbildungsplatz ergattern konnte, der muss

nehmen, was kommt. Qualitative Ansprüche haben da zurückzustehen. Spektakulärer

Protest in der Öffentlichkeit gegen Qualitätsmängel, die es auch heute noch geben soll, wäre

da wenig opportun.

Die allgemeine Sicherheitslage war am Anfang unserer Republik deutlich prekärer als heute.

Es gab Ausgangssperren. Kinder, die nach Eintreten der Dunkelheit noch auf der Straße

angetroffen wurden, wurden von der Polizei aufgegriffen. Die Ziffern der Jugendkriminalität

waren sicher höher als heute, insbesondere in Form der Beschaffungskriminalität,

verständlich angesichts des allgemeinen Mangels. Und auch Kinder und Jugendliche waren

zahlreich beteiligt. Kinder- und Jugenddelinquenz war damals eindeutig weit überwiegend

ein Armutsphänomen.

Auch heute sind die Minderbemittelten überproportional an einer wieder steigenden

Jugendkriminalitätsquote und zunehmender Kinderdelinquenz beteiligt. Aber noch ist es

nicht die wieder anwachsende existentiell bedrohliche materielle Armut, die zu Straftaten

motiviert, sondern oft der Frust, ausgeschlossen und abgeschottet zu sein, wo andere aus

dem Vollen schöpfen können. Das gerinnt dann vielfach zu Gewalt. Und natürlich gibt es

auch so etwas wie ein erodiertes Wertebewusstsein angesichts brüchiger und

unverlässlicher gewordener Beziehungsstrukturen.

Auch das Schicksal allein erziehen zu müssen, war damals angesichts im Krieg gefallener

oder lange Jahre in Kriegsgefangenschaft fest gehaltener Männer deutlich höher als heute.

Dazu kamen noch die Besatzungskinder, deren Mütter nicht geheiratet wurden von den

Vätern ihrer Kinder bzw. deren Ehemänner später wieder auftauchten und nicht von ihnen

gezeugte Kinder vorfanden. Verschärft wurde diese Situation durch das Fehlen jedweder

sozialen Infrastruktur. Der Begriff „Verwahrlosung“ stammt aus dieser Zeit und die

Fürsorgeerziehung als Reaktion darauf auch.

3

Auch heute werden über eine Million Kinder von Alleinerziehenden auf das Leben

vorbereitet. Aber die Gründe dafür haben sich geändert. Es ist nicht der Mangel an Männern,

sondern die gestiegene Anspruchs- und Erwartungshaltung an Partnerschaften, die einer

stressigen Alltagsrealität mit wachsenden Risiken nicht standhielt und zum Zerbrechen von

Partnerschaften führten..

Mit dem angelaufenen Rückbau des Sozialstaats und der zunehmenden Massen- ,

insbesondere Kinderarmut, deren alarmierendes Ausmaß die inzwischen vorliegenden

Armuts- (und Reichtums-) Berichte einiger Wohlfahrtsverbände und der Bundesregierung

selbst nachweisen, droht wegzubrechen, was inzwischen an sozialer Infrastruktur

geschaffen wurde, um dieses Phänomen abzufedern. Aktuell ist die Beratungsszene schon

akut gefährdet. Aber auch der vor- und außerschulische Bildungsbereich der Kinder- und

Jugendhilfe schwächelt, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass die soziale Selektion, die

aus der Armut resultiert, sich weiter verschärft.

Grundsätzlich macht es aber einen fundamentalen Unterschied, ob es vom Punkt null

aufwärts oder ob es von oben in Richtung null geht. Die aus letzterem resultierende

Stimmungslage erleben wir gerade.

Wenden wir uns von den phänomenologischen zu eher grundsätzlichen Problemen.

Die skizzierte Situation der großen Kinderzahl der Nachkriegszeit vor einer vergleichsweise

kleinen Zahl Erwachsener und noch weitgehend fehlender sozialpädagogischer bzw.

sozialarbeiterischer Infrastruktur machte es dringend notwendig, die Rechtsgrundlagen der

Kinder- und Jugendhilfe auf den Stand der Zeit bzw. den der neuen demokratischen

Verhältnisse zu bringen.

1961 wurde aus dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) das Jugendwohlfahrtsgesetz

(JWG). Und sofort entbrannte eine Problematik, die heute aus ganz anderen Gründen wieder

höchste Aktualität hat. Einige Bundesländer klagten beim Bundesverfassungsgericht gegen

den Bund, weil ihrer Auffassung nach das JWG Leistungen enthielt, die eigentlich Bildung

sind und deshalb gar nicht in einem Bundesgesetz hätten geregelt werden dürfen. Spezifisch

gemeint war damals die Jugendpflege, aber auch der Kindergarten, der als Begriff im JWG

noch gar nicht auftauchte, gehörte in diesen Kontext.

Mit der denkbar knappen Mehrheit von einer Richterstimme entschied das BVerfG, dass

diese Art von Bildung „vorbeugende Fürsorge“ sei und deshalb gemäß Art. 74 GG im

Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vom Bund in einem Gesetz geregelt werden

durfte.

Damit war auch der Weg frei für die Protagonisten eines umfassenden Sozialgesetzbuches,

in das das Kinder- und Jugendhilfegesetz, der Nachfolger des JWG, mit seiner

Verabschiedung 1989 endgültig eingegliedert wurde (SGB VIII).

4

Doch auch dieses „alte“ Problem ist unversehens zu einem „neuen“ geworden. Sätestens die

PISA –Studie hat die Erkenntnis gefördert, dass Deutschland im internationalen Vergleich zu

wenig Schule und dazu noch die strukturell falsche hat. Man könnte auch so formulieren: Wir

haben im internationalen Vergleich so viel Kinder- und Jugendhilfe, weil wir so wenig Schule

haben. Die Halbtagsschule als Regelschule tut es nicht mehr angesichts gewandelter

gesellschaftlicher Verhältnisse. Sie ist zum wirtschaftlich nachteiligen Standortfaktor in der

internationalen Konkurrenz geworden.

Nun aber hat man so lange gewartet, bis das Geld nicht mehr da war, das man gebraucht

hätte, um die Ganztagsschule als Regelschule flächendeckend einzuführen. Und man

erkennt, dass wir uns eigentlich den Luxus zweier weitgehend unverbundener Erziehungs-

und Bildungssysteme leisten. Das eine, in kommunaler Verantwortung, heißt „Kinder- und

Jugendhilfe“, das andere, in staatlicher Länderverantwortung „Schule“. Die einen bestehen

zu Recht darauf, dass sie auch Bildung leisten. Die anderen, ebenso zu Recht, dass sie

auch Erziehungsinstanz sind. Nun aber haben sie ein riesiges verfassungsrechtliches

Problem: Die Kinder- und Jugendhilfe gilt gem. Art. 6 GG als subsidiärer Erziehungsträger in

Bezug zu der Grundverantwortung der Eltern für alles Erzieherische, die Schule soll als Staat

die Bildung sicherstellen. Das Leben aber kann in der Realität Erziehung und Bildung nicht

trennen. Darauf hat u.a. das Bundesjugendkuratorium überzeugend hingewiesen. Engländer

und Franzosen wissen das schon lange: Sie nennen beides „education“. Nun steht die

Politik, stehen Bund. Länder und Gemeinden sowie auch die freien Träger vor der epochalen

Aufgabe, die beiden Systeme ganz oder wenigstens in Teilen zusammenzuführen. Das

Pendel ist zurückgeschlagen. Nun wird über Kinder- und Jugendhilfe wieder als Bildung und

nicht als Sozialleistung geredet.

Postwendend stellt sich dann aber das alte Legitimationsproblem der Kinder- und

Jugendhilfe wieder ein. Ich hätte nämlich auch formulieren können: Wir haben im

internationalen Vergleich so viel Kinder- und Jugendhilfe, weil wir so viel auf die Kraft und die

Verantwortung der Familie gesetzt haben. Solange Kinder- und Jugendhilfe letztlich

Ausdruck des staatlichen Wächteramtes über die eigentlich zur Erziehung ihrer Kinder

verpflichteten Eltern ist, solange darf man sie auch als Spiegel des Zustandes von Familien

werten.

Als das Grundgesetz entstand, mag eines der Motive für die starke Stellung der Familie die

Sicherung ihrer Privatsphäre vor dem Zugriff eines totalitären Staates gewesen sein.

Dennoch mutet es aus der Sicht von heute kurios an, alles was nicht schulische Bildung im

engeren Sinne ist, in die Hände der Familie zu legen

Dies ist letztlich die Quelle für die extreme soziale Ungleichheit, die das deutsche

Bildungswesen charakterisiert. Die, die über entsprechende personale Kompetenzen und

finanzielle Ressourcen verfügen, konnten ihren Kindern vermitteln, was das wenige an

5

Schulunterricht offen ließ. Die anderen waren auf die unterstützenden, ergänzenden und

manchmal ersetzenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verwiesen bzw., wenn sie

davon keinen freiwilligen Gebrauch machen wollten oder konnten, nahmen sie Lücken und

Defizite bei ihren Kindern in Kauf.

Nichts dokumentiert die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels in den

Familienverhältnissen besser als die quantitative und qualitative Entwicklung der Kinder- und

Jugendhilfe seit den fünfziger Jahren. Ich nehme als Beispiel das Jugendamt der Stadt

Essen. In den frühen fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte dieses Amt zwischen

50 und 60 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Heute ist es mit über 1300 Fachkräften

unterschiedlicher Profession das größte Amt der Stadtverwaltung mit einem jährlichen

Umsatz von ca. 160 Mio €. Hinzu kommen noch Tausende Fachkräfte bei freien Trägern. Ich

erinnere daran, dass die Kinder- und Jugendhilfe nur subsidiär zu den Familien zu leisten ist.

Das bedeutet doch in der Konsequenz, dass die Leistungskraft bzw. Leistungsbereitschaft

der Familien in eben diesem Umfang zurückgegangen ist. Es könnte z.T. auch so sein, dass

die traditionsgeprägten Handlungsrepertoires der Familien gar nicht geeignet waren,

passende Antworten auf eine sich immer rasanter verändernde gesellschaftliche Wirklichkeit

zu geben.

Wenn wir aus diesem Dilemma herauskommen wollen, muss noch verbindlicher gelten, was

im 11. Kinder- und Jugendbericht mit „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ bereits

thematisiert ist. Über Maß und Formen dieser öffentlichen Verantwortung kann man

leidenschaftlich streiten, aber ohne eine deutliche Verbesserung und Steigerung wird es

nicht gehen. Da trifft es sich gut, dass die Betonung der Bildungsfunktion der Kinder-und

Jugendhilfe auf den Staat verweist.

Dann aber tut sich ein neues „altes“ Problem auf. Die Mütter und Väter des RJWG (Marie

Juchacz und Kurt Löwenstein) und ihre Erben, die Gestalter von JWG und KJHG, sahen sich

der Formel von der „Einheit der Jugendhilfe“ verpflichtet. Symbolisch zeigte sich das z.B.

darin, dass aus der „Arbeitsgemeinschaft für Jugendfürsorge und Jugendpflege (AGJJ)“ in

den sechziger Jahren die „Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)“ wurde.

Inhaltlich meinte das: Weil alle kommunalen Leistungen für Kinder und Jugendliche letztlich

ihre Legitimation im Zustand der eigentlich verantwortlichen Familien hatten, macht es Sinn,

diese unter einer Regie, dem kommunalen Jugendamt, zusammenzufassen. Zugleich sollten

hier alle Interessen der Kinder und Jugendlichen gebündelt werden, um sie gesellschaftlich

besser zur Geltung zu bringen. Außerdem werden die Leistungen für Kinder, Jugendliche

und Familien auf Grund ihrer sehr unterschiedlichen historischen Wurzeln von öffentlichen

und freien Trägern in einem aufeinander bezogenen partnerschaftlichen Setting erbracht. Mit

der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes und der „außerparlamentarischen“ Besetzung von

6

zwei Fünfteln des Jugendwohlfahrts-, später Jugendhilfeausschusses, sollten alle

lizensierten (anerkannten) Träger unter einem Dach , dem Jugendamt, vereint werden.

Seit dem Bestehen der verfassten Jugendhilfe, d.h. seit 1922, war dieses Prinzip nie

unstreitig. Nach dem Krieg kam der erste Vorstoß dieser Art aus der unabhängigen

Kommission für den 3. Jugendbericht, der der erste umfassende und regierungsunabhängig

erstellte war. Die Kommission schlug damals (1972) vor, den Jugendwohlfahrtsausschuss in

einen normalen Ratsausschuss umzuwandeln, um dem Prinzip der Gewaltenteilung auch auf

kommunaler Ebene gerecht zu werden. Der Vorstoß scheiterte am Widerstand der

öffentlichen wie der freien Fachszene.

In den folgenden Jahrzehnten wurde immer wieder versucht, unterhalb der Gesetzesebene

neue Ämterstrukturen zu schaffen. Trierer-, Bremer-, Dortmunder-Modell und viele weniger

bekannte Versuche beschäftigten die Fachwelt über Jahrzehnte. Im Zuge der

Verwaltungsmodernisierung wurde die Bezeichnung „Amt“ zugunsten von „Fachbereich“,

„Stadtbetrieb“, „Arbeitsfeld“ o.ä. ersetzt. Trotz allem kommt die jüngste Untersuchung des

Deutschen Jugendinstituts zu dem Ergebnis, „dass eine Zersplitterung der

Jugendhilfeaufgaben auf kommunaler Ebene nicht festzustellen ist und die überwiegende

Zahl der Kommunen Jugendhilfeaufgaben in einer organisatorischen Einheit wahrnimmt. In

Bezug auf den ASD ist es sogar zu einer Konzentration bei der Kinder – und Jugendhilfe

gekommen. Waren 1958/59 nur 5 % aller ASDs bei der Jugendhilfeverwaltung, so sind es

heute 93 %.

Man kann den Zustand der Einheit der Jugendhilfe heute aber auch weniger positiv

bewerten. Nur noch eine knappe Mehrheit nennt die kommunale Verwaltungseinheit für

Kinder, Jugendliche und Familien „Jugendamt“, obwohl § 69 Abs. 3 KJHG das vorschreibt.

In 2 % aller Kommunen lässt sich nach massiven Umstrukturierungen überhaupt kein klar

umrissenes Jugendamt mehr ausmachen. Vielerorts sind einzelne Aufgabenblöcke an

andere Ämter bzw. Verwaltungseinheiten abgegeben worden, z.B. Amt für Kinderinteressen,

Kinderbüros als Stabsstellen, Ämter für Soziale Dienste, Kitas bei Schulämtern oder als

eigenständige Fachbereiche.

Und mancherorts wird auch schon damit experimentiert, Fachausschüsse

zusammenzulegen. Neben der Fusion mit Sozialausschüssen erhalten nun mit der

Bildungsdiskussion die Schulausschüsse besondere Anziehungskraft.

Obwohl bisher alle Versuche von Landesregierungen bzw. Länderinnenministerien

gescheitert sind, im Zuge eines sog. Zuständigkeitslockerungsgesetzes die Sonderrolle des

JHA aufzuheben oder abzuschwächen, sind in der Praxis durchaus Erosionserscheinungen

festzustellen, die von der Kommunalaufsicht nicht geahndet werden.

Mit der sog. Verwaltungsmodernisierung entsteht dieses alte Problem neu. Die EU wird dazu

dem Prozess, über den ich jetzt reden möchte, weitere Schubkraft verleihen.

7

Der 11. Kinder- und Jugendbericht hat neben der Formel vom „Aufwachsen in öffentlicher

Verantwortung“ ein weiteres Paradigma kreiert: „Fachlich regulierter Wettbewerb bzw.

Qualitätswettbewerb“. Das meint ein neues Verhältnis zwischen öffentlichen und freien

Trägern. Die (lizensierten?) freien Träger sollen gemäß dem von Hans-Uwe Otto im 9.

Kinder- und Jugendbericht transportierten Begriff der Dienstleistung zu Dienstleistern im

Auftrag des Jugendamtes (bzw. analoger Verwaltungseinheiten) werden. Dieses selbst

beschränkt sich auf Planung, Entscheidung, Evaluation und Controlling.

Und da taucht dann unversehens ein anderer alter Problembekannter wieder auf. Das

Bundesverfassungsgericht hatte sich in seinem Urteil aus dem Jahre 1967 auch mit der

Frage des Vor- bzw. Nachrangs der Leistungsanbieter zu beschäftigen. Der

Gesetzeswortlaut des JWG war als klare Subsidiaritätsregelung zu deuten, nach der

zuvörderst die freien Träger zu übernehmen hatten. Dagegen wehrten sich einige

Kommunen, die selbst ambitioniert waren zu leisten und neue Akzente setzen zu wollen.

Mühsam kittete damals das BVerfG den Streit, in dem es den Kommunen die

Planungsverantwortung zusprach, in deren Kontext auch eigene Vorhaben und

Leistungsanteile unterzubringen waren.

Nun heißt es im 11. Kinder- und Jugendbericht wieder, die Qualitätsstandards der

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe „nur subsidiär durch eigene Leistungen zu sichern“.

Nun aber entsteht diese neue Subsidiarität nicht aus der Logik einer vorgeblichen

Wertevielfalt sondern aus der Zwangsläufigkeit eines marktwirtschaftlichen Umbaus der

gesamten Kinder- und Jugendhilfe bzw., wenn Sie so wollen, des gesamten Sozialstaats.

Die Kommune soll hier als Auftraggeber auftreten, der dadurch eine Interessenkollision mit

sich selber als Anbieter eigener Leistungen vermeiden soll. Das bedeutet in der

Konsequenz, alle Einrichtungen und Dienste aufzugeben oder in unabhängige

Trägerschaften zu überführen.

Das müsste, folgerichtig zu Ende gedacht, aber auch dazu führen, den

Jugendhilfeausschuss nun in der Tat in einen normalen Ratsausschuss umzuwandeln. So

wenig wie im Bauausschuss die mit städtischen Aufträgen zu betrauenden Unternehmen

sitzen, so wenig können die Dienstleister des Jugendamtes dann dort über Qualität und

Quantität des Erforderlichen bzw. über die dazu zu zahlenden Preise mitentscheiden.

Aus Partnern würden unversehens Konkurrenten. Partnerschaftliche Zusammenarbeit wäre

existenzgefährdend, es sei denn, es gelingt eine Art Kartellbildung. Dafür gibt es heute

schon Vorformen (Liga der Wohlfahrtsverbände, Jugendringe). Solche Kartelle aber werden

nun durch die EU gefährdet, die auch andere als die öffentlich lizensierten in den „Sozial-

Markt“ reinlassen will.

Und in diesem Kontext taucht ein weiterer Problembekannter auf. Als ich Mitte der sechziger

Jahre in das Bezirksjugendamt Hamburg-Mitte eintrat, fand ich dort einen sozialen Dienst

8

vor, in dem die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen Außendienst machten und

Verwaltungsfachkräfte im Innendienst nach Vorlage von Berichten der Außendienstler über

deren Vorschläge entschieden.

Die Zukunft eines ökonomisch strukturierten Jugendamtes könnte wieder ähnlich aussehen:

Die Fachkompetenz für das soziale Handeln ist draußen, die Entscheidungskompetenz über

Erfordernisse und dafür nötige Mittel ist innen, in der Verwaltung. Alsbald bilden sich zwei

unterschiedliche Kompetenzen bzw, Professionen heraus, die sich argwöhnisch

gegenüberstehen.

Dieter Sommerfeld und Dieter Haller leiten ihren in diesem Kontext sehr lesenswerten

Aufsatz in NP 1/2003 mit einem englischen Limerick ein: „There was a young lady of Riga,

who rode with a smile on an tiger. They returned from that ride with the lady inside. And a

smile on the face of the tiger.“ Sie werfen damit die Frage auf, ob der sozialen Arbeit der Ritt

auf dem Tiger Ökonomie bzw. Betriebswirtschaft gelingen kann. Sie kommen zu dem

Ergebnis: nein! Das professionelle Handeln in der sozialen Arbeit hat es mit komplexen,

systematisch nicht standardisierbaren Problemstellungen zu tun. Sie sind als soziale

problembezogene Dienstleistungen nur durch Ko-Produktion mit den Klienten bearbeitbar.

Und diese sind wegen ihrer individuellen Dispositionen nur sehr beschränkt berechenbar.

Hinzufügen möchte ich noch, dass Klienten nicht nur Ko-Produzenten sondern mindestens

auch Ko-Auftraggeber sind, denn sie sind die Eigentümer der Rechtsansprüche.

Wenn man so lange im Job war wie ich, erscheint das Leben manchmal wie eine

Küstenlandschaft mit Ebbe und Flut.

Anfang der sechziger Jahre wurde in Deutschland die nach Einzelfallhilfe und sozialer

Gruppenarbeit dritte Methode der Sozialarbeit entdeckt, die Gemeinwesenarbeit. Wir jungen

Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen pilgerten nach Holland, weil man dort schon „viel

weiter“ war. In München-Hasenbergl, Köln-Chorweiler und in vielen anderen seelenlosen

Nachkriegshochhaussiedlungen wurden Stadtteilbüros errichtet. Die Victor-Gollancz-Stiftung

machte die GWA zu ihrem Arbeitsschwerpunkt.

Merkwürdig, die gewünschten Erfolge müssen wohl bescheiden geblieben sein. Das Ende

der Victor-Gollancz-Stiftung war dazu vielleicht symptomatisch. Jedenfalls konzentrierte sich

die fachliche Nachwelt dann im KJHG-Reformprozess darauf, die überall schon

entstandenen Spezialdienste und Zielgruppeninstitutionen zu legalisieren und über

Rechtsansprüche ihre Existenz zu sichern. Spätestens im 8. Jugendbericht hieß das dann

aber „Versäulung“, wurde angeprangert und in Folge erstand die gute alte GWA im Gewand

von Lebenswelt- bzw. Sozialraumorientierung neu.

Natürlich ist dieses Phänomen auch ein Reflex auf die inzwischen eingetretene kommunale

Finanznot, insoweit übrigens auch eine Parallele zu den Anfängen der GWA-Konjunktur. Es

wird ein neues Allheilmittel versprochen, um die Hoffnung zu nähren, die steigenden

9

Individualleistungen auf Grund unabweisbarer Rechtsansprüche auf diese Weise reduzieren

zu können.

Aber da tun sich gleich drei Widersprüche auf.

Erstens wird unterstellt, der Sozialraum sei der Lebensmittelpunkt von Kindern, Jugendlichen

und Eltern. Tatsächlich hat unser extrem gegliedertes Schulsystem dafür gesorgt, dass

allenfalls noch die Grundschule einen engen Bezug zum Wohnbereich ihrer Schüler und

Schülerinnen pflegen kann. Alle anderen Schulformen und Schulstufen haben weite

Einzugsbereiche. Und, je prekärer die soziale Befindlichkeit von Kindern und Jugendlichen

ist, umso länger werden ihre Wege zu den wenigen Haupt- und Sonderschulen, kein

Wunder, dass viele von ihnen im wahrsten Sinne des Wortes beim Schulbesuch auf der

Strecke bleiben.

Zweitens: Durch eine gelingende Vernetzung bürgerschaftlicher bzw. nachbarschaftlicher

Ressourcen in Vereinen, Kirchengemeinden und Institutionen wird ja nicht nur aufgefangen

und verhindert, sondern auch festgestellt, was bisher verborgen geblieben war. D.h., der Ruf

nach Hilfen aus dem Katalog des KJHG kommt nun auch von anderen als nur den Profis der

sozialen Arbeit. Was auf der einen Seite durch Vernetzung eingespart wird, wird auf der

anderen Seite durch Vernetzung wieder hinzugefügt. Und schließlich ist die Vernetzung

selbst auch nicht kostenlos zu haben.

Aber vielleicht ist das Ganze auch nur ein grandioses Katz- und Mausspiel: Ein neues

Paradigma nährt die Hoffnung der Kämmerer auf Einsparungen. Also bleibt die Jugendhilfe

einstweilen weitgehend ungeschoren bei Kürzungen und Sparmaßnahmen. Wenn man

Glück hat ist die Krise vorbei, wenn die Hoffnungen sich als trügerisch erwiesen haben.

Wenn nicht, denkt man sich ein neues hoffnungsträchtiges Paradigma aus.

Drittens schließlich wird die potentielle Kraft des Sozialraums auch dadurch ausgehöhlt, dass

der Arbeitsmarkt, so er denn überhaupt noch funktioniert, immer größere

Zumutbarkeitsanforderungen an Väter und Mütter stellt, die es immer schwerer machen,

zusätzlich Kraft und Zeit für die Gestaltung eines lebendigen Soziotops im Stadtteil

aufzubringen.

Und noch so ein Ebbe-und-Flut-Problem: Das Jugendwohlfahrtsgesetz kannte mit der

Fürsorgeerziehung durchaus sehr rigide Formen der Heimerziehung, die dem heute wieder

auftretenden Bemühungen um Einführung bzw. weitere Verbreitung geschlossener

Heimerziehung entsprachen. Das sog. Wirtschaftswunder und die damit verbundene relative

staatliche Prosperität erlaubten es dann, die Hilfe an einem anderen Erziehungsideal als

dem von Abschreckung und Strafe auszurichten. Dementsprechend entwickelte sich eine

differenzierte Beratungslandschaft und ein Hilfesetting mit vielen unterschiedlichen aber

auch variablen und kombinierbaren Angeboten. Diensten und Institutionen (§27).

10

Mit schwindender öffentlicher Finanzkraft besinnt man sich offenbar der alten Zeiten:

Entsäulung, geschlossene Heimerziehung, Glen-Mills-Konzepte, Verschärfung des

Jugendstrafrechts. Das mag im Einzelnen teurer sein, aber man kann ja die anderen

Hilfeformen solange aussetzen, bis die Zeit für den Vorschlaghammer gekommen ist, der

alles bis dahin aufgestaute Übel mit einem Schlag gründlich beseitigt. So entfallen die

Kosten für Prävention bzw. den sanfteren Eingriff zur rechten Zeit, dessen Effizienz nie so

richtig nachgewiesen werden konnte.

Womit wir dann bei neuen Problemen bzw. Phänomenen wären, die keineswegs die alten

sind. Bei der sog neuen Steuerung, der Verwaltungsmodernisierung oder auch

Verbetriebswirtschaftlichung der öffentlichen Verwaltung sieht es zunächst nach dem schon

zitierten Katz- und Mausspiel aus. Es wird ein neues Steuerungsmodell angepriesen, das

verspricht, die Krise der öffentlichen Finanzen wieder beherrschbar zu machen, darüber

hinaus sogar noch nachweisbar gute Qualität für Produkte und Dienstleistungen zu

günstigeren Preisen als in der Vergangenheit zu garantieren. Zwar ist dieses Modell bei

weitem noch nicht überall und wohl nirgends schon richtig perfekt installiert, aber wesentlich

Elemente sind realisiert: Leitbilder, Zielbestimmungen, Produkthaushalte, Kosten-Leistungs-

Rechnung, Controllingverfahren, Evaluation, selbstverwaltete Produktbudgets etc. Deshalb

darf man, glaube ich, heute schon resümieren: Das hat noch keine

Haushaltskonsolidierungsgemeinde aus der Misere wieder herausgeführt. Das Recht zum

Gelddrucken gehört leider nicht zur Neuen Steuerung.

Dennoch wird der Ebbe-Flut-Effekt hier nicht eintreten. Die alte obrigkeitliche Verwaltung mit

ihrer Kameralistik und der organisierten Unverantwortlichkeit wird nicht zurückkehren. Die

Profession wird sich ihrer spezifischen Sozialarbeitskompetenzen unter dauerhaft

veränderten Rahmenbedingungen vergewissern müssen.

Das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht zwar an der Wiege der Sozialarbeit und gilt als ihr

Proprium, allzu oft aber hat leider der Drang zur fürsorglichen Belagerung als persönliche

Berufsmotivation zur Lähmung der Eigenkräfte des Klientels und zur Ausweitung der

Ressourcen geführt. Die wegbrechenden öffentlichen Mittel sollen aus dem „aktiven“

Sozialstaat einen „aktivierenden“ Sozialstaat machen. Das klingt nach der Münchhausen-

Geschichte vom Rausziehen aus dem Sumpf an den eigenen Haaren. Bürgergesellschaft

oder Kommunitarismus heißen dazu die neuen Paradigmen. Es wird mehr Eigeninitiative von

Hilfebedürftigen erwartet, sie zu wecken soll als soziale Tugend einer aktiven Bürgerschaft

entwickelt werden. Das könnte auch so ein altes Problem im neune Gewand sein, wenn nicht

davon auszugehen wäre, dass wir diesmal nicht im Tal eines normalen Konjunkturzyklusses

sind, sondern das einzige weltweit noch existierende, daher globalisierte, System

kapitalistischen Wirtschaftens uns dazu zwingen wird, auf Dauer mit weniger Staat

auszukommen. Dann aber brauchen wir eine Stärkung der intermediären Ebenen, wo die

11

Kräfte walten können, die die Selbsthilfe nachteilig von gesellschaftlichen Entwicklungen und

individuellen Defiziten Betroffener zur Entfaltung bringen können. Auch das kostet Geld. Der

Kinderschutzbund spürt die Diskrepanz zwischen dieser neuen Erwartung und den

schwindenden Möglichkeiten, bürgerschaftliche Potentiale zu rekrutieren und zu fördern

immer schmerzhafter.

Wir werden nicht von der Hoffnung leben dürfen, der zunehmend auf der Kinder- und

Jugendhilfe lastende Legitimationsdruck werde mit der nächsten „Ebbe“ wieder von selbst

verschwinden. In dem Maße wie Verwaltungen wie Wirtschaftsbetriebe geführt werden,

werden sie auch nachzuweisen haben, dass sie ihr Geld wert sind. Das bedeutet, dass die

Instrumente, mit denen Aufwand und Ergebnis zueinander in Bezug gesetzt werden können,

zügig weiter entwickelt bzw. perfektioniert werden müssen. Wenn wir bzw. unsere

Leistungen fachlich überleben wollen, dann müssen wir ihre Wichtigkeit und Ihre

Zweckhaftigkeit beweisen können.

Ich hoffe sehr, dass Sie dabei gute Erfolge erzielen können und drücke Ihnen dazu die

Daumen.

1

Versorgung u 3Bisherige Planung: Versorgungsquote 20 %Neue Überlegungen:• Keine starre Versorgungsquote• Zielvereinbarung Bund – Länder – Kommunale

Spitzenverbände (!) über bedarfsgerechte Versorgung

• Bedarfs-Kriterien z.B. Erwerbstätigkeit, Alleinerziehende

• KJHG: Beschreibung der Ausbaustufen 2005 –2010

• Finanzierung über Einsparungen / Hartz-Konzept 1,5 Mrd. Euro p.a. ( wie bisher )

2

Umwandlung in Tagesstätten

• Wegfallende Plätze werden nicht mehr für Rechtsanspruch benötigt

• Kostenneutralität– Schließung einer zusätzlichen Gruppe– Mehrkosten werden vor Ort aufgebracht– Bestätigung der Kostenneutralität gegenüber

Landesjugendamt

• Stichtag: 25.4.03

3

Ansprechpartner:

Herr Klaus-Heinrich DreyerTel.: 0251-591 5926

Email: [email protected]

SGB VIII – Änderungsgesetz

§§ 10, 35 a SGB VIII

§ Vorrangige SH-Zuständigkeit bei seel. Behinderung oder von solcher Behinderung bedroht

§ Beschränkt auf wesentliche seel. Behinderung, andernfalls Eingliederungshilfe

KSpV: Zustimmung, weitergehend § 35 a ganz streichen

Breg.: Zweifel, Zielgenauigkeit überprüfen(z. B. im Bereich Teilleistungsstörungen „Mitnahmeeffekte“ anderer Systeme verhindern)

SGB VIII – Änderungsgesetz

§ 41 SGB VIII

§ nur bis 21 Jahre§ nur bei Fortsetzungsgewährung§ Umwandlung von „Soll“- in „Kann“-

Bestimmung

KSpV: Zustimmung

Breg.: müsste zumindest für bestimmte Fallgruppen weiterhin möglich sein

SGB VIII – Änderungsgesetz

§ 85 SGB VIIILandesrechtsvorbehalt zur Regelung der Zuständigkeit „Aufsicht“ TEKKSpV: Zustimmung,

weitergehend auch für Bereich stat. Einricht.Breg.: Ablehnung

§§ 86 Abs. 6, 89 a SGB VIIIAufhebung der Zuständigkeitsverlagerung nach 2 Jahren bei Pflegefamilien und der entsprechenden Erstattungsnorm KSpV: ZustimmungBreg.: Zustimmung

Pflegegeld

BFH-Urteil v. 29.01.2003

probl.: „zum nicht unwesentlichen Teil unterhalten“ § 32 Abs.1 EStG

• bislang h. M.:Vermutung, dass die im Rahmen der Betreuung anfallenden Ausgaben im Verhältnis zum gesamten Unterhalts-bedarf nicht unwesentlich (20 %) seien

Pflegegeld

BFH-Urteil v. 29.01.2003

• neue Rechtsprechung:Die Leistungen zum Unterhalt des Kindes sollen den gesamten Bedarf decken (sächl. Existenzminimum)

• Folge:Keine Vermutung mehr für einen nicht unwesentlichen zusätzlichen Aufwand der Pflegeeltern

Pflegegeld

BFH-Urteil v. 29.01.2003

Konsequenz:• Pflegeeltern müssen zusätzliche

Aufwendungen im Umfang von 20 % belegen

• Finanz- und Arbeitsverwaltung beginnen mit Umsetzung

• BMFSFJ, MSJK eingeschaltetTO der AGOLJB

Westfälische Pflegefamilien

Fallzahlentwicklung

237280

332

382

475

050

100150200250300350400450500

1998 1999 2000 2.001 Jan 03

237

Westfälische Pflegefamilien

Systementwicklung:

• Vertragspartner sind 33 freie Träger in Westfalen-Lippe

• mit zurzeit ca. 70 Berater/-innen,• belegt durch 76 von 87 Jugendämtern

in Westfalen-Lippe

Westfälische Pflegefamilien

ca. 500 Kinder/Jugendliche, Berechnung bei Alternative Heim:

Mittlere Kosten WPF ca. 22.000,- €Mittlere Kosten Heim ca. 40.000,- €= Einsparungen pro Fall ca. 18.000,- €

18.000,- € x 500 Plätze = 9.000.000,- €

Je Jugendamt in W.-L. ca. 100.000,- €

HzE Bericht 2001 - Datenqualität

15.072 15.58916.948

17.81017.082

14.91215.663

16.51317.588

18.687

15.58617.099

39,1 40,2

43,345,3

43,1

37,338,8

40,743,3

45,8

38,2

41,9

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Ang

aben

abs

.

0

5

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20

25

30

35

40

45

50

Inan

spru

chna

hmew

ert

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen (abs.)

Inanspruchnahme bezogen auf die unter 21-Jährigen

Die gestrichelten Linien stellen die angenommene Fallzahlenentwicklung für Nordrhein-Westfalen aufgrund der Bestandszählungen zum 01.01.1991, 31.12.1995 sowie 31.12.2000 dar.

Entwicklung der Fallzahlen gem. § 34 SGB VIII in Nordrhein-Westfalen; 1990 bis 2001 (Angaben jeweils zum 31.12. eines Jahres; absolut sowie bezogen auf 10.000 der unter 21-jährigen Bevölkerung)1

HzE Bericht 2001 - Stationäre Hilfen§ Kontinuierlich steigenden Fallzahlen im

ambulanten Bereich gegenüber Konstanz bei den stationären Hilfen

§ Anstieg bei den stat. Hilfen im Jahr 2001 ist in erster Linie als statistischer Effekt zu werten (vergessene Abmeldungen)

§ Vollzeitpflege durchgehend bei ca. 40 %Heimerziehung aktuell ca. 54 %Betreutes Wohnen aktuell ca. 6 %

Ambu-lante Hilfen (§§ 29-32,

35)

1991 30 701992 29 711993 29,8 70,21994 31,2 68,81995 35,7 64,31996 37 631997 38,2 61,81998 38,8 61,21999 39,5 60,52000 43,7 56,32001 44,6 55,4

Stationäre Hilfen (§§ 33, 34)

HzE Bericht 2001 - ambulant/stationär

Zunehmende Ambulantisierung der HzE?

HzE Bericht 2001 - Kostenentwicklung§Hilfen gem. § 34 SGB VIII rd. 620 Mio. €

= 59% aller finanziellen Aufwendungen für HzE einschl.Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen).Anstieg zwischen 2000 und 2001 3,5 %Anstieg zwischen 1999 und 2000 9,9 %

§Entwicklung der Jugendhilfeausgaben insgesamt + 8 %

§Finanzielle Aufwendungen für die Jugendhilfeverwaltung insgesamt: Reduzierung zwischen 1992 und 2001 um 12,6% von knapp 236,5 Mio. EUR auf zuletzt knapp 207 Mio. EUR reduziert

HzE Bericht 2001 - § 35a SGB VIII

• Weiterer Anstieg zwischen 2001 und 2002

• Unterschiedliche Entwicklungen Rhld. und W.-L.

• Betroffen sind insbesondere JÄ im Rheinland

• Anstieg insbesondere bei ambulanten Maß-nahmen (Teilleistungsstörungen auf Grund von Hilfsangeboten bei Lese-/Rechtschreibschwächen

• Weitgehend konstantes Fallzahlvolumen in W.-L.

Ansprechpartner:

Herr Matthias LehmkuhlTel.: 0251-591 3635

Email: [email protected]

(Fach-) Controllingin den AllgemeinenSozialen Diensten

„Qualitätsentwicklung und Steuerungfür Entscheider/innen“

Ein Kooperationsprojekt der Jugendämter Ahaus, Gronau, Ibbenbüren und Rheine mit dem Landesjugendamt

Westfalen-Lippe sowie dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung

Opitz,Szlapka,

Gausmann

„Regelkreis der Steuerung“

Entscheidungs-ebene

Planungs-ebene

Sachgebiets-ebene

BudgetZieleZielgruppenStrukturen

ZieleZielgruppenSchwerpunkteEntwicklungen

top down

bottom up

Steuerungs-ebene

„Controlling“

Welche Informationen über die Arbeit des ASD werden von welcherEbene gebraucht?

In welchem zeitlichen Rhythmus müssen die Informationen zur Ver-fügung stehen?

Ist der Aufwand, der mit der Datenerhebung betrieben wird, gerecht-fertigt und wie lässt er sich in den Arbeitsalltag des ASD integrieren?

Wie muss ein Berichtswesen aussehen, welches Entwicklungen undTendenzen in den Erzieherischen Hilfen verdeutlicht?

Welche Zielvereinbarungen lassen sich festlegen und wie genau kann das Controlling eine Auskunft über den Grad der Zielerreichung gewährleisten?

Anforderungen an ein Controllingverfahren

Festlegung der Geschäftsprozesse Auswahl der Indikatoren

Elektronische AkteBerichtsformen(Zugriffsrechte)

Zielverein-barungen

Prozess

Politik

HauptamtAmtsleitungComputer

Anforderungen:

Mitarbeiter/innen,Sachgebietsleitung,JHP

Umsetzung: Anforderungen:

Mitarbeiter/innen,Sachgebietsleitung,JHP

Umsetzung:

ComputerHauptamt

Bericht & Entscheidung:

PolitikAmtsleitung

Informationen aus der Arbeit des ASD

ErstkontaktBeratung nach §§ 17, 18, 28 SGB VIII

Fachgespräch (kollegiale Beratung)Hilfeplan

Fortschreibung der HilfeBeendigung der Hilfe

Erfassung mit Hilfe der Datenbank JUHI 2

HilfeplanFortschreibung der Hilfe

AkteAkteKopfEinzelfall

Übergreifend

Keine übergreifendeAuswertung möglich

Kladde

Indikatoren/Merkmalebzw. Ausprägungen

von Indikatoren/MerkmalenWeitestgehend unstrukturierte

Informationen/Daten

ÜbergreifendeAuswertung möglich

Notwendigkeit einer systematischen Arbeitserfassung

Einheitliches Handeln der Verwaltung

Bürger der Stadt Entenhausen

Sozialarbeiter der Stadt Entenhausen

- Prioritäten

- zeitnahe Bearbeitung

-Weiterführung

- Problemerfassung

- Handlungsmethoden

- Beteiligung...

Motivation der Mitarbeiter/innen

- Übertragung derFallverantwortung

- Vertretung

- Kollegiale Beratung

- Prioritäten im Team

- Steuerung der Leistungen

- Ressourcensicherung

- Prävention...

„Politisches Controlling“

Jugendhilfe-ausschuß

Soziale DiensteTageseinrichtungen

für Kinder

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

Thema XY Thema XYFe

bruar April

Juni

September

Novem

ber

StrategischeSteuerung

„Fachliches Controlling“

SozialeDienste

Mitarbeiter/inTeam /

Sachgebietsleitung

Amtsleitung

Monat Quartal

Halbjahr

OperativeSteuerung

aktuelle Fragen aktuelle FragenB

edarf

Bedarf

Ablaufschema des ASD der Stadt Ahaus

nein

Erster Kontakt(telefonisch o. persönlich)

mit der HilfesuchendenPerson (Jugendlicher,Kind, Eltern/-teil, etc.)

Klärung der Zuständigkeitund Erfassung der

Stammdaten

Subjektive Darstellung derhilfesuchenden

Person(en)

ja

ENDEIst das Problem durchBeratung (ohne HzE)

lösbar?

Beteiligte Institutionenbzw. Personen,vorangegangene Hilfe, etc.,Analyse der Situation(Strukturierung)

Aktenkundigkeitsprüfung.Fälle der JGH werden analog im Karteikartensystem erfasst. Falldaten, die derKlageschrift zu entnehmen sind, werden nicht gesondert erfasst. Bei telefonischen Kurz-Auskünften werden generell keine Daten erfasst. Ab 17.04.02 werden Fälle ab dem01.01.02 nur noch über die Datenbank JUHI erfasst. Stammdaten werden ausgedruckt

Ergänzung derStammdaten, Austauschmit den beteiligtenInstitutionen, Analyse derSituation (Diagnose)

„Formlose Betreuung“über einen überschaubaren

Zeitraum

Der Erstkontakt erfolgtinnerhalb von 14 Tagennach der Meldung(Ausnahme: Polizei,Gericht)

nein

janein

ja

Antrag gemäß § 1666 BGBBeratung

über Antrag auf HzE.Wird die Hilfe beantragt?

Ist das Kindswoh l akutgefährdet?

Fallberatung bzw.kollegiale Beratung

Im Team

Min. 45. Min. BeratungOder 2 Kontakte

(nach 3 Kontakten in dieKollegiale Beratung)

ja

ENDE

Bewilligungsbescheid

Wurde der Antragbewilligt?

Beginn desHilfeplanverfahren (HPV)

Ablehnungsbescheid(wenn kein Widerspruch)

Formblatt: Vorlage zurkollegialen Beratung,Teambesprechung.

Blaues Formblatt.Wird von allen Beteiligtenunterschrieben.

Hilfeplangespräch (HPG)fallverantwortlicher MA,

betreffende Familie,Leistungserbringern u.a.

Grünes Formblatt.Fortschreibung der......ambulante Hilfen: 3., 12., 18., 24... Monat...stationäre Hilfen: 3., 9., 15., 21... Monat...Pflegekinder: 3., 12., 24., 36... Monat

Beginn der Maßnahme

HP-Fortschreibung

nein

ja

Weiterführung der Hilfe? Beendigung der Hilfe

Wechsel der Hilfeform

Es findet noch keinefallübergreifende Auswertungstatt!

Es findet noch keinefallübergreifendeAuswertung statt!

Hilfeplangespräche erfolgenauch vor einemProbewohnen. Überprüfungenerfolgen evtl. schon nach 2-3Wochen

Inhaltliche und zeitlicheVereinbarungskontrolle erfolgt durch diefallführende Fachkraft und durch die wirtschaftliche Jugendhilfe

Auswertungen und Zielvereinbarungen

ASD, JHP, Amtsleitung & Politik

Standardauswertungen & Zielvereinbarungen

ASD, JHP, Amtsleitung & Politik

Beantwortung von Anfragen & Auffälligkeiten

1. Quartalsbericht 2003(Anzahl der Erziehungshilfefälle)

§ KJHG Hilfeart k.A. 0 < 6 6 <12 12 < 18 > 17 insg.

§30 Erziehungsbeistand 3 17 5 25

§31 sozialpädagogischeFamilienhilfe3

57 57

§32 Erziehung in einerTagesgruppe

* 6 4 *

§33 Vollzeitpflege in eineranderen Familie

15 11 14 40

§34 Heimerziehung 11 16 38 17 82

§35 intensive sozialpäd.Einzelbetreuung amb

* *

§35a Eingliederungshilfe amb. 3 4 4 11

insgesamt 57 * 39 * 26 228

1. Quartalsbericht 2003(Dauer der laufenden Erziehungshilfen)

Hilfeart 00<12 12<24 24<60 60 <Erziehungsbeistand 18 4 3sozialpädagogische Familienhilfe 37 13 7Erziehung in einer Tagesgruppe 9 *Vollzeitpflege in einer anderenFamilie

14 14 8 3

Heimerziehung 43 17 19intensive sozialpäd. Einzelbetreuungamb

* 4

Eingliederungshilfe amb. 7 4insgesamt * * 37 7

Zielvereinbarungen

Kinder unter 6 Jahren werden grundsätzlich erst einmal zwecks einer Clearingphase in einem Heim untergebracht. Danachfolgt die Rückführung in die Familie oder in die Vollzeitpflege.

Die Abbruchquote in der Vollzeitpflege beträgt max. 5%.

Ca. 20 % aller Hilfen im Bereich SPFH dauern länger als 24 Monate.Eine Beendigung der Maßnahme würde in diesen Fällen zu einerZuspitzung der familiären Situation führen. Gemeinsam mit den freien Trägern soll daher ein familienunterstützendes Angebot konzipiert werden, welches in erster Linie eine häusliche und keine sozialpädagogische Hilfe beinhaltet.

Jahresbericht 2002(Anlass der Hilfe)

Anlass Beratung ambulanteHilfen

stationäreHilfen

JGH SonstigeHilfen

Anzeichen Mißhandlung 0 1 3 0 0Anzeichen sexueller Mißbrauch 9 2 0 0 0Beziehungsprobleme 30 20 23 0 5Delinquenz/Straftat des jungen Menschen 0 0 0 2 0Entwicklungsauffälligkeiten 22 22 33 0 5Erziehungsschwierigkeiten 35 23 16 0 2Inhaftierung eines Elternteils 0 0 1 0 0Integrationsprobleme Heim/Pflegefamilie 0 0 1 0 0Krankheit/Behinderung eines Elternteils 4 4 6 0 2Schulbummelei 5 7 0 0 2Sonstige Probleme in/mit der Familie 26 11 14 0 4Sonstige Probleme 5 0 1 0 0sonstige Schul-/Ausbildungsprobleme 23 29 4 0 10Straftat des Jugendlichen 1 2 1 166 0Suchtprobleme des jungen Menschen 0 0 2 2 0Tod Eltern/Elternteil 3 3 0 0 0Trennung/Scheidung der Eltern 102 4 4 0 1Überforderung Eltern/Elternteil 32 22 27 0 2unbegleitete Einreise aus Ausland 0 0 0 0 1Vernachlässigung des Kindes 8 0 28 0 1Wohnungsprobleme 4 0 1 0 1Überschuldung 1 0 1 0 0

Jahresbericht 2002(Sozialräumliche Verteilung der Hilfe)

Leistungen des ASD Bezirk 1 Bezirk 2 Bezirk 3 Bezirk 4allg.Förderung d.Erziehung i.d.Familie 18 17 21 20Beratung nicht sorgeber. Elternteile 1 1 1Beratung Ausübung Personensorge 7 14 3 23Beratung ohne Kenntnis durch PSB 3 2Beratung Trennung, Scheidung 17 10 27 25betreute Wohnform 1Betreuung in Notsituationen 2Eingliederungshilfe 2 1 1Erziehung in einer Tagesgruppe 2 3 3gemeinsame WohnformenHeimerziehung 2 4 6 4Hilfe für junge Volljährige 2 2 1 1Inobhutnahme / unbegleitete Einreise 1Jugendgerichtshilfe 42 32 48 47Jugendsozialarbeit 1 3 3soziale Gruppenarbeit 5 3 3 9sozialpädagogische Familienhilfe 5 9 8 16Vollzeitpflege in anderer Familie 8 4 3 4Gesamtergebnis 113 104 128 156

Zielvereinbarungen

Innerhalb der ASD Bezirke gibt es bezogen auf die Fallzahlen (alle Leistungen des ASD) einen Unterschied zwischen 20%und 30%. Dieser Unterschied soll zum jetzigen Zeitpunkt nichtüberbewertet werden. Die Entwicklung muss aber beobachtet werdenund bei Fragen von zusätzlichen Aufgaben für den ASD eineBerücksichtigung finden.

Es gibt einen ASD Bezirk der besonders viele Fälle aus dem BereichTrennungs- und Scheidungsberatung sowie Beratung in Fragen derPersonensorge aufweist. Dies ergibt sich durch die unterschiedlicheWohnbevölkerung. Der ASD sieht hier keinen Handlungsbedarf.

Freie Träger

Entscheidungs-ebene

Planungs-ebene

Sachgebiets-ebene

Steuerungs-ebene

ErstkontaktBeratung

FachgesprächHilfeplan

FortschreibungBeendigung

Schnittstellen definierenAnforderungen klärenDatenabgleich

Woran scheitern viele Prozesse?

Es handelt sich vielfach um Controllingverfahren, die nichtvon den Mitarbeiter/innen entwickelt sondern von anderenvorgegeben werden.

Arbeitserleichterungen durch Standardbriefe, automatischeVorlagen zur Fallberatung, Hilfepläne und ähnliches werdenzwar in Aussieht gestellt, sind aber nur selten auch unmittelbar mitder Einführung des Controlling nutzbar.

Die Dokumentation der eigenen Arbeit und Leistung ist in derSozialen Arbeit immer noch nicht selbstverständlich. Dies wird besonders dann deutlich, wenn eine unmittelbare personenbezogeneDokumentation eingefordert wird.

Der Aufbau eines Controlling setzt festgelegte Verfahren und Kriterienfür die Arbeit voraus. Innerhalb der ASD Teams muss über solcheStandards diskutiert und entschieden werden.

Woran scheitern viele Prozesse?

Auswertungen für den einzelnen Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterinsowie Auswertungen für die Teams sind häufig nicht möglich bzw.werden nicht genutzt.

Aktuelle Fragen lassen sich häufig nicht sofort beantworten, danur Standardisierte Auswertungen möglich sind. Es erfolgen zumTeil zusätzliche Erhebungen.

Zielvereinbarungen mit den Mitarbeiter/innen werden zum Teil garnicht oder erst lange nach Einführung des Controlling getroffen. AuchZielvereinbarungen auf politischer Ebene sind eher selten.

Politische Entscheidungen werden häufig ohne Rücksicht auf Ergebnisse aus Controllingverfahren getroffen.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit undfreue uns auf Ihre Nachfragen und Anmerkungen ...

1

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Leitfaden

Zur Zusammenarbeitzwischen

Kinder- und Jugendpsychiatrieund Jugendhilfe

Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi 2003

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Ziele des Leitfadens

• Die Zusammenarbeit

Ø strukturieren

Ø vereinfachen

Ø Transparent machen

• Die Qualität der Kooperation optimieren

Dr. P. Erdélyi 2003

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Strukturqualität

ü Örtlich abgestimmtes Verfahren

ü Kooperationsvereinbarung

Voraussetzungen:• beteiligten Bereiche sind im Klaren über

- Aufgabenverständnis- Umsetzung der Aufgaben- Schnittstellen zum anderen System

• Sprachverständnis• Aushandlungsprozess in AG § 78 SGB VIII• strukturelle Bedingungen

Dr. P. Erdélyi 2003

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Prozessqualität 1

Dr. P. Erdélyi 2003

Grundvoraussetzungen

1. Klarheit über Verantwortungen und Aufträgen

2. Transparenz der Handlungen

3. Beteiligung der Menschen

4. Gemeinsame Gestaltung der Übergänge

5. Rechtzeitigkeit der Kooperation

6. Strukturierte Kommunikation,

gemeinsame Reflexion

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Prozessqualität 2

Dr. P. Erdélyi 2003

Vereinbarungenüber:• Geregeltes Aufnahmeverfahren• Aufnahmen bei Krisen

- aus einer Einrichtung der Jugendhilfe- auf Anregung des Jugendamtes

• Entscheidungfindung bei einem für dasJugendamt unbekannten Fall

• Entlassungsprozessgestaltung• Konfliktregelung

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Ergebnisqualität

Dr. P. Erdélyi 2003

ü regelmäßige Überprüfung / Reflexion der Zusammenarbeit

ü mit Fragebogenals Basis für:

§ regelmäßige gemeinsame auch Einzelfall übergreifende Auswertungsgespräche

§ jährliche gemeinsame Evaluationsworkshops

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Konfliktregelung

Dr. P. Erdélyi 2003

• Einzelfall bezogene KonflikteØ unter den direkt BeteiligtenØ wenn notwendig:

nächst höhere HierarchieebeneØ evtl. durch (einzurichtende) Clearingstelle

• strukturelle KonflikteØ auf TrägerebeneØ ggf. durch Politik (Ausschüsse)

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Arbeitshilfe zur Zusammenarbeitzwischen den Klinken und

Einrichtungen derKinder- und Jugendpsychiatrie

und JugendhilfeInhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi 2003

Pfad zum Herunterladen:www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamtim Themenfenster: Jugendpsychiatrie eingeben, klicken:erscheint die:

Ansprechpartner:

Herr Dr. Paul ErdélyiTel.: 0251-591 3611

Email: [email protected]

Land

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ung

Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi 2003

Jugendhilfe Jugendpsychiatrie

Sprachen Lehren

§§

Geld

Zusammenarbeit Jugendhilfe - Jugendpsychiatrie

Jh-Jps-Koop.Dr.P.Erdélyi ´01

Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern

im Kreis Unna und

dem Westf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie,

Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm

Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern

im Kreis Unna und

dem Westf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie,

Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm

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JÄ Kr. UN WIKJPPH Hamm

Zusammenarbeit Jugendhilfe - Jugendpsychiatrie

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StrukturelleKooperation

Informationsaustausch über• Angebote, Zuständigkeiten• Ansprechpartner / Telefonlisten• Aufbau- und Ablaufstruktur • Zugangskriterien• Erreichbarkeit• Konfliktregelung

Evaluation der Zusammenarbeit• jährlicher Austausch

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Zusammenarbeit Jugendhilfe - Jugendpsychiatrie

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FallbezogeneKooperation

„gemeinsamer Fall“

Kontaktaufnahme

InterdisziplinäreFachgespräche

• Informationsaustausch • gemeinsame Falldefinition

• Abstimmung über Teilaufgaben

Entlassgespräch

Rückmeldung

Bericht zurKlärung desHilfebedarfs

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rie Zeit

Hilfeplan

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Erste Ergebnisse„Jahresrückblick“

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rieAuswertung nach 1 Jahr

Verbessert hat sich durch die Zusammenarbeit...• Wissen, Informationsstand, Kenntnisse

über einander, Zuständigkeiten und Wege• Zeitabläufe sind straffer geworden• Auftragslage ist klarer• Verfahren sind transparenter• Abschlussberichte konkreter und zeitnaher• im Kontakt offener, flexibler• Probleme sind leichter ansprechbar

Schriftlich festgelegte Standards

Schlüsselrolle des Kliniksozialdienstes

neueKultur?!

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Erste Ergebnisse„Jahresrückblick“

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rieAuswertung nach 1 Jahr

Externe erschwerende Faktoren:• unterschiedliche Wahrnehmung und Vorbehalte

der Klienten gegenüber der Hilfesysteme• Bindung durch Schweigepflichtregelung• systeminterne Hürden: Teilzeitkräfte,

häufigere Personalwechsel, rigide Verfahrensregel

• Finanzierungsprobleme

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Zusammenfassung:Kernpunkte derZusammenarbeit

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rie • verbindliches Regelwerk• gleicher Informationsstand• interdisziplinäre Fachgespräche• Bericht zur Klärung des Hilfebedarfs

als Basis der Hilfeplanaufstellung im Jugendamt

• Auswertungsfragebogen zu jedem Fall• gemeinsame Evaluation

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Erste allgemeine Empfehlungen

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es ist sinnvoll und ratsam • schriftliche Kontrakte abzuschließen• regelmäßigen Informationsaustausch einzurichten• standardisierte Berichts- und

Auswertungsbögen zu benützen• geregeltes Beschwerdemanagement zu vereinbaren• jährliche gemeinsame Evaluation durchzuführen• bei Bedarf den Kontrakt revidieren

und weiter vereinfachen oder verbessern

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Dr. Paul Erdélyi 2003

Informationen zur Zusammenarbeit:Norbert Hahn, Fachbereich Familie und Jugend des Kreises Unna, Hansastr. 4, 59425 Unna, Tel.: 02303 27-1051, Fax: 02303 27-2099, E-Mail: [email protected]

Priv. Doz. Dr. med. Renate Schepker, Leitende ÄrztinWestf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm Heithofer Allee 64, 59071 HammTelefon: 02381 893-329 E-Mail: [email protected]

Jürgen Dreier, KliniksozialdienstWestf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm Heithofer Allee 64, 59071 HammTelefon: 02381 893-131 E-Mail: Juergen.Dreier@wkp-lwl-org

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Dr. Paul Erdélyi 2003

Ansprechpartner:

Herr Dr. Paul ErdélyiTel.: 0251-591 3611

Email: [email protected]

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Zentrale Adoptionsstelle beim

Landesjugendamt Westfalen-Lippe

Reimund Wiedau

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Neue Praxis derAdoptionsvermittlungs-stellen

Folgen der Folgen der NeuregelungenNeuregelungeninin der Adoptionsvermittlung der Adoptionsvermittlung fürfür die Praxisdie Praxis

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Internationale Rechtsentwicklungen

•• Haager Konferenz für Internationales Haager Konferenz für Internationales PrivatrechtPrivatrecht

•• EuroparatEuroparat•• Organisation der Vereinten NationenOrganisation der Vereinten Nationen

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Haager Adoptionsübereinkommen und das Begleitgesetz

Artikel 1Adoptionsübereinkommens-

ausführungsgesetz

Artikel 2Adoptionswirkungsgesetz

Artikel 3Änderung

desAdoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 4Änderung sonstigen Bundesrechts(RPflG, FGG, JVKostO,EGBGB,

SGB I, SGB VIII)

Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebietder internationalen Adoption und zur

Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechtsvom 5. Nov. 2001

Haager Übereinkommen über den Schutz vonKindern und die Zusammenarbeit auf dem

Gebiet der internationalen Adoptionvom 29. Mai 1993

Zustimmungsgesetzzum

Haager Adoptionsübereinkommen(BGBl. II 2001 S. 1034)

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Haager Übereinkommen über den Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption von 1993internationalen Adoption von 1993(BGBl. 2001 S. 1034)(BGBl. 2001 S. 1034)

Ratifiziert durch die Bundesrepublik DeutschlandRatifiziert durch die Bundesrepublik DeutschlandIn Kraft seit 01.03.2002, Nationale Gesetze seit In Kraft seit 01.03.2002, Nationale Gesetze seit 01.01.2002)01.01.2002)

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Gesetze im Überblick

BGBDeutsches Recht

Adoption§§ 1741 ff

HAÜSchutzvorschriftenZusammenarbeit

Anerkennung

AdÜbAGVertragsstaaten

VerfahrenVorschriften bei Vermittlung

AdWirkGAusländisches Recht

AdoptionAnerkennung- Wirkung

AdVermiGRegelt die Vermittlung

In- und Ausland

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AdVermiG

•• Adoptionsvermittlungsgesetz Adoptionsvermittlungsgesetz ––§§ 1 ff. AdVermiG§§ 1 ff. AdVermiG

•• Generelle Regelungen für Generelle Regelungen für InlandsadoptionenInlandsadoptionen

•• Spezielle weitere Regelungen bei Spezielle weitere Regelungen bei AuslandsadoptionenAuslandsadoptionen

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BGB

•• Bürgerliches GesetzbuchBürgerliches Gesetzbuch§§ 1741 ff. BGB§§ 1741 ff. BGBVorschriften zur Annahme als Kind nach Vorschriften zur Annahme als Kind nach deutschem Rechtdeutschem Recht

– Voraussetzungen– Rechtswirkungen– Aufhebungsmöglichkeiten– Strafvorschriften zu Kinderhandel

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AdWirkG

AdoptionswirkungsgesetzAdoptionswirkungsgesetz

•• Vorschriften für das deutsche GerichtVorschriften für das deutsche Gericht•• Adoption eines Kindes im Ausland hat Adoption eines Kindes im Ausland hat

stattgefundenstattgefunden•• Voraussetzungen der Anerkennung Voraussetzungen der Anerkennung

ausländischer Adoptionsentscheidungen ausländischer Adoptionsentscheidungen

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AdÜbAG

AdoptionsübereinkommensausführungsAdoptionsübereinkommensausführungsgesetzgesetz

•• Vorschriften, die die Annahme eines Vorschriften, die die Annahme eines Kindes aus einem Vertragsstaat regelnKindes aus einem Vertragsstaat regeln

•• Das AdÜbAG gilt als einziges neues Das AdÜbAG gilt als einziges neues Gesetz für VertragsstaatenGesetz für Vertragsstaaten

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Auswirkungen auf die Praxis der Jugendämter

•• Rechtsanspruch von Bewerbern auf Rechtsanspruch von Bewerbern auf allgemeine Eignungsüberprüfungallgemeine Eignungsüberprüfung

•• Adoptionsvermittlungsstelle (AVS) bei Adoptionsvermittlungsstelle (AVS) bei jedem Jugendamt oder gemeinsame jedem Jugendamt oder gemeinsame AVSAVS

•• Mindestens zwei Fachkräfte pro AVSMindestens zwei Fachkräfte pro AVS

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Rechtsanspruch auf allgemeine Eignungsüberprüfung

•• § 7 Abs. 3 Satz 1AdVermiG§ 7 Abs. 3 Satz 1AdVermiG--RechtsanspruchRechtsanspruch--„Auf Antrag prüft die örtliche AVS die allgemeine „Auf Antrag prüft die örtliche AVS die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber mit g. A. in Eignung der Adoptionsbewerber mit g. A. in ihrem Bereich zur Annahme eines Kindes mit g. ihrem Bereich zur Annahme eines Kindes mit g. A. im Ausland.“ A. im Ausland.“

•• § 7 Abs. 2 AdVermiG§ 7 Abs. 2 AdVermiG„Die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle (§ 9a), „Die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle (§ 9a), in deren Bereich sich die Adoptionsbewerber in deren Bereich sich die Adoptionsbewerber gewöhnlich aufhalten, übernimmt auf Ersuchen gewöhnlich aufhalten, übernimmt auf Ersuchen einer anderen AVS die sachdienlichen einer anderen AVS die sachdienlichen Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern.“Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern.“

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Zuständigkeiten

•• Landesjugendamt: Zentrale AdoptionsstelleLandesjugendamt: Zentrale Adoptionsstelle§ 2 Abs. 1, § 2 a Abs. 3 Nr. 1 AdVermiG§ 2 Abs. 1, § 2 a Abs. 3 Nr. 1 AdVermiG– Zuständig kraft Gesetz– Eignungsbericht/Begleitung durch örtliche AVS

•• Jugendamt: § 2 Abs. 1, § 2 a Abs. 3 Nr. 2 Jugendamt: § 2 Abs. 1, § 2 a Abs. 3 Nr. 2 AdVermiGAdVermiG– Zuständig kraft Gestattung

•• Anerkannte Vermittlungsstelle Anerkannte Vermittlungsstelle –– § 2 a Abs. 3 § 2 a Abs. 3 Nr. 3 AdVermiGNr. 3 AdVermiG– Zuständig kraft Anerkennung – Eignungsbericht/Begleitung durch örtliche AVS

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Örtliche Adoptionsvermittlungsstellen

•• § 9a AdVermiG als zentrale Norm§ 9a AdVermiG als zentrale Norm

„Die Jugendämter haben die „Die Jugendämter haben die Wahrnehmung der Aufgaben nach den Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 7 und 9 für ihren jeweiligen Bereich §§ 7 und 9 für ihren jeweiligen Bereich sicherzustellen“.sicherzustellen“.

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Fachkraftgebot

§ 3 Abs. 1 AdVermiG§ 3 Abs. 1 AdVermiG•• FachkräfteFachkräfte

(Ausbildung, Persönlichkeit, (Ausbildung, Persönlichkeit, Berufserfahrung)Berufserfahrung)

•• Personen mit WeisungsbefugnisPersonen mit Weisungsbefugnis(dito)(dito)

•• Sonstige BeschäftigteSonstige Beschäftigte(Verantwortungsrahmen)(Verantwortungsrahmen)

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Mindestausstattung

§ 3 Abs. 2 AdVermiG§ 3 Abs. 2 AdVermiG

•• 2 Vollzeitkräfte oder2 Vollzeitkräfte oder•• entsprechende Zahl von Teilzeitkräftenentsprechende Zahl von Teilzeitkräften

(Keine überwiegende Beschäftigung mit (Keine überwiegende Beschäftigung mit vermittlungsfremden Aufgaben)vermittlungsfremden Aufgaben)

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Ausnahmen von der Mindestausstattung

§ 3 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG§ 3 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG

•• Ausnahme z. B. bei geringfügiger Ausnahme z. B. bei geringfügiger Unterschreitung der MindestausstattungUnterschreitung der Mindestausstattung

•• Zulassung durch Landesjugendamt auf Zulassung durch Landesjugendamt auf Antrag Antrag

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Anerkennung freier Träger

§ 2 Abs. 2 i. V. m. § 4 AdVermiG§ 2 Abs. 2 i. V. m. § 4 AdVermiG

•• Rechtsträger, GemeinnützigkeitRechtsträger, Gemeinnützigkeit•• FachkraftgebotFachkraftgebot•• Arbeitsweise, FinanzlageArbeitsweise, Finanzlage•• Anerkannte AuslandsvermittlungsstelleAnerkannte Auslandsvermittlungsstelle

(Besondere Anforderungen)(Besondere Anforderungen)•• BerichtspflichtBerichtspflicht•• Zentrale Adoptionsstelle führt AufsichtZentrale Adoptionsstelle führt Aufsicht(Rechtsverordnung)(Rechtsverordnung)

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Aufgabenwahrnehmung durch freie Träger

•• Delegation wie bisher praktiziert nicht Delegation wie bisher praktiziert nicht möglich, da keine Beliehenenstellungmöglich, da keine Beliehenenstellung(Gutachten Deutscher Verein)(Gutachten Deutscher Verein)

•• Praxis der erneuten Anerkennung freier Praxis der erneuten Anerkennung freier Träger in WestfalenTräger in Westfalen--LippeLippe

•• Freie Träger als Auftragnehmer für Freie Träger als Auftragnehmer für Adoptionsvermittlungsstelle als AuftraggeberAdoptionsvermittlungsstelle als Auftraggeber

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Gestattung internationaler Adoptionsvermittlung

•• AVS des Jugendamtes kann auf Antrag AVS des Jugendamtes kann auf Antrag bei der zentralen Adoptionsstelle bei der zentralen Adoptionsstelle – für einen Einzelfall,– für ein bestimmtes Landdie Gestattung zur internationalenAdoptionsvermittlung erhalten.

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Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstellen

•• Zusammenschluss, wenn sinnvollZusammenschluss, wenn sinnvoll•• Jugendämter benachbarter Gemeinden Jugendämter benachbarter Gemeinden

oder Kreiseoder Kreise•• Öffentl.Öffentl.--rechtl. Vereinbarung GkG NRWrechtl. Vereinbarung GkG NRW•• Antrag bei der zentralen AdoptionsstelleAntrag bei der zentralen Adoptionsstelle•• Zentral/DezentralZentral/Dezentral

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Weitere Auswirkungen

•• AdoptionsbegleitungAdoptionsbegleitung•• Meldepflichten gegenüber Meldepflichten gegenüber

GeneralbundesanwaltGeneralbundesanwalt•• Aktenaufbewahrung 60 JahreAktenaufbewahrung 60 Jahre•• Beteiligung bei Verfolgung von Beteiligung bei Verfolgung von

Ordnungswidrigkeiten/KinderhandelOrdnungswidrigkeiten/Kinderhandel•• Gewährung von AkteneinsichtGewährung von Akteneinsicht•• WurzelsucheWurzelsuche

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Ansprechpartner:

Herr Reimund WiedauHerr Reimund WiedauTel.: 0251Tel.: 0251--591 4585591 4585

Email: [email protected]: [email protected]