außenwirtschaftscenter kairo 27.09.2021 | 14.00 uhr

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Zollrecht Ägypten Aktuelle Informationen für Exportunternehmen AußenwirtschaftsCenter Kairo 27.09.2021 | 14.00 Uhr

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Zollrecht Ägypten

Aktuelle Informationen für

Exportunternehmen

AußenwirtschaftsCenter Kairo

27.09.2021 | 14.00 Uhr

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass alle in dieser Präsentation zusammengestellten Zollinformationen

seitens des AußenwirtschaftsCenter Kairo, obwohl nach bestem Wissen und genauestens

recherchiert, nur unverbindlich sowie ohne Gewähr weitergegeben werden

Eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

oder des AußenwirtschaftsCenter Kairo wird ausgeschlossen

Da das ACI-System erst am 1.10.2021 – somit nach diesem Webinar – in Kraft tritt, können

wir uns in den Ausführungen dieser Präsentation nur auf bisher erhaltene Informationen und

Erfahrungswerte berufen

Wir hoffen, Ihnen mit den Informationen dieser Präsentation einen guten Überblick über die

aktuellen zollrechtlichen Bestimmungen geben zu können

Zollrecht Ägypten

2

Die Vortragenden

Zollrecht Ägypten

3

Herbert Herzig

WKÖ Abteilung für Finanz-

und Steuerpolitik

Sherihan Radi

WKÖ AC Kairo

Georg Krenn

WKÖ AC Kairo

Agenda

Herbert Herzig: Problemfälle in Ägypten in den Bereichen Zollrecht, Ursprung und

Freihandelsabkommen, Warenbegleitpapiere

Sherihan Radi & Georg Krenn: Advance Cargo Information (ACI) System:

Verpflichtende Vorabregistrierung von Frachtinformationen

Georg Krenn: Registrierungspflicht für ausländische Hersteller bei GOEIC

Q & A: Zeit für Ihre Fragen

Zollrecht Ägypten

4

Problemfälle in Ägypten in den Bereichen Zollrecht, Ursprung und Freihandelsabkommen, Warenbegleitpapiere

1

Zollrecht Ägypten

Herbert Herzig, WKÖ FSP

6

Zollrecht Ägypten

Handelsabkommen der EU mit Ägypten

Die Handelsbeziehungen der EU mit Ägypten basieren auf dem Europa-Mittelmeer-

Abkommen zur Gründung einer Assoziation, welches seit 1. Juni 2004 in Kraft ist.

Seit Juni 2013 führt die EU mit Ägypten einen "Sondierungsdialog" für ein vertieftes

und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA).

Alle Informationen siehe www.wko.at/service/aussenwirtschaft/EU-Aegypten.html

Stempel für EUR. aus AT 1 wurden/werden nicht akzeptiert7.

VALID FROM / VALABLE A PARTIR DU: 1.1.2021

*)

7

Stempel für EUR. 1 aus AT wurden/werden nicht akzeptiert

• Die Benachrichtigung, dass mit 1.1.2021 neue Stempel (Zollamt

Österreich) verwendet werden; wurde der EK und über die EK auch an

alle Vertragspartnerländer geschickt.

• Leider erfolgte die Weiterleitung in Ägypten nicht so wie gewünscht

8

Problemfälle – gebrauchte Waren

• Die Einfuhr von gebrauchten Waren, ausgenommen Maschinen und Ersatzteile,

ist an bestimmte Bedingungen und Genehmigungen gebunden. Eine in den

letzten Jahren beträchtlich ausgeweitete Liste führt jene Produkte an, die vor

ihrer Abfertigung zum freien Verkehr einer kostenpflichtigen und oft

zeitaufwendigen amtlichen Qualitätskontrolle unterzogen werden.

• Problem: Ware ist nicht auf der Liste und trotzdem wird eine

Qualitätskontrolle verlangt.

9

Problemfälle – vorübergehende Verwendung

• Peinlich genaue Warenlisten und Werte (!!!!!) erforderlich.

• Zur Vermeidung von langwierigen Zollprozeduren und Wartezeiten

sollte der lokale Bevollmächtigte mit der Zollbehörde Kontakt

aufnehmen und die Papiere vorab prüfen lassen.

• Vollmacht für den lokalen Dienstleister sollte auch die Tätigkeit

umfassen.

• Leider kein Carnet ATA möglich.

10

Problemfälle - Pre Shipment Inspection

• Pre Shipment Inspection, PSI wird nicht durchgeführt.

Liste der Waren und anerkannten Prüfgesellschaften

• Cotecna

• SGS

• Intertek

• Bureau Veritas

• Group ViTSAN / Applus / EGESCOQuality

• TÜV Rheinland

11

Warenbegleitpapiere

• Ursprungszeugnis (Ursprungsnachweis) bzw.

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärung (wenn

möglich)

• Bestätigung des Ursprungszeugnisses durch Wirtschaftskammer und EG

– Botschaft.

• Bisweilen auch EG-Botschaft mit Sitz im Ursprungsland

• Ursprungserklärung des „ermächtigten Ausführers“ wird nicht

anerkannt! In allen Fällen, in denen das AC interveniert hat, war dies

nicht der Wunsch des Zollamtes sondern die ex ante Reaktion des

Spediteurs!

12

Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa-Mittelmeer-Abkommen

• Ursprünglich sollten alle 21 Ursprungsprotokolle innerhalb der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zu mit 1. September benutzerfreundlich anwendbar sein. gestalten.

• Seit 1. September 2021 sind die Transitional Rules vorerst im Warenverkehr zwischen der E, der Schweiz (inkl. Liechtenstein), Norwegen, Island, Albanien, Jordanien und den Färöer Inseln anwendbar. Diese Länder, die das neue, überarbeitete Abkommen ratifiziert haben, können zwischen PEM-Regelungen und Transitional Rules wählen!

• Die Verhandlungen mit allen anderen Partnern (Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Moldau, Georgien, Ukraine, Palästina, Libanon, Türkei und Ägypten) sind noch nicht abgeschlossen. Intern hieß es aus Brüssel, dass dies bis Jahresende erfolgen sollte.

13

Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa-Mittelmeer-Abkommen

Beide Regelungen - PEM und Transitional Rules - existieren parallel und sind optional! Wahlmöglichkeit der Abwicklung pro Sendung!

Toleranzregel für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft wurde von 10 % auf 15 % erhöht. Allerdings darf der in der Ursprungsliste angeführte Höchstwert nicht überschritten werden.

Beispiel Tomaten, Pilze und Trüffel, anders als mit Essig oder Essigsäure haltbar gemacht:

Herstellen aus Vormaterialien jeder Position ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis, bei dem alle verwendeten Vormaterialien des Kapitels 7 vollständig gewonnen oder hergestellt sind.

14

Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa-Mittelmeer-Abkommen

• Einführung der vollen Kumulierung für einen Großteil der Waren. Ausgenommen sind jedoch die Kapitel 50 bis 63. Bisher war die volle Kumulierung nur innerhalb der EU möglich.

Als Nachweis dient die Lieferantenerklärung oder Langzeit-Lieferanterklärung (für Waren ohne Präferenzursprung). Anhang VI und VII des Ursprungsprotokolls (noch zu veröffentlichen).

• Flexiblere und einfachere Ursprungsregeln (nach Aussage der EK). Dies ist im Einzelfall zu beurteilen.

• Buchmäßige Trennung von Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft und ohne Ursprungseigenschaft (auch für Zucker der Pos 1701) ist möglich.

15

Änderung der Ursprungsprotokolle der Europa-Mittelmeer-Abkommen

• Entfall des Draw-Back Verbots. Möglichkeit der Zollrückvergütung

für die meisten Erzeugnisse (ausgenommen Kapitel 50 bis 63).

• Das Prinzip der direkten Beförderung wird gelockert und

„Nichtveränderung“ genannt.

Erzeugnisse oder Sendungen können im Drittland gelagert oder

Sendungen aufgeteilt werden, wenn sie im Durchfuhrdrittland (in

den Durchfuhrländern) unter zollamtlicher Überwachung bleiben.

16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Herbert Herzig

WKÖ Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik

T +43 (0)5 90 900 - 4412

E [email protected]

W wko.at/zoll

W wko.at/carnet

17

Advance Cargo Information (ACI) System

Verpflichtende Vorabregistrierung von Frachtinformationen

2

Zollrecht Ägypten

Sherihan Radi & Georg Krenn

AußenwirtschaftsCenter Kairo

ACI: Grundlegende Informationen

Zielsetzung: Zollabwicklung auf rein elektronischem Weg

Standardisierung, Vereinfachung & Effizienzsteigerung

Elektronisches System soll als Risikomanagementsystem dienen

Eindeutige Identifikation/Verifikation der beteiligten Handelspartner

Ab 1.10.2021 verpflichtend anzuwenden für alle Seefrachtlieferungen

Geplante Ausdehnung auf alle Häfen (inkl. Flughäfen, Dry Ports und Free Zones)

Gilt ausnahmslos für jede Lieferung, u.a. auch für staatliche Stellen/Ministerien/Militär

19

Zollrecht Ägypten

ACI: Die Plattformen

Nafeza (www.nafeza.gov.eg) | Für ägyptische Importeure

Ägyptisches Single-Window implementiert von Misr Technology Services – MTS

CargoX (www.cargox.digital) | Für ausländische Exporteure (Spediteur/Frachtführer)

In Slowenien entwickelte Website zum Dokumententransfer mittels Blockchain Technology

Problemstellung: MTS & CargoX ≠ Ägyptischer Zoll

20

Zollrecht Ägypten

21

Quelle: MTS | Präsentation zu Nafeza für die EU-Delegation Kairo, 2. September 2021

22

Quelle: Screenshot CargoX, 24. September 2021

CargoX: Wissenswertes rund um die Plattform

Vom ägyptischen Zoll zur Dokumente- & Datenübertragung zertifiziert

Registrierung für Exporteure auf CargoX kostenfrei (unbegrenzte Zahl von Benutzerkonten)

Erste Anmeldung: Vergabe des „active blockchain key“ (verbunden mit dem Konto)

Verifizierung des Exporteurs notwendig

Bezahlung auf CargoX mittels Units (1 Unit = 1 USD) | Mindestkauf: 150 Units

Alle auf CargoX eingegebenen Daten müssen mit jenen auf Nafeza übereinstimmen

Das Hochladen der Frachtdokumente ist die Verantwortung des Exporteurs

Registrierung unabhängig von Einzellieferung; Anmeldung jederzeit möglich23

Zollrecht Ägypten

24

Quelle: Screenshot CargoX, 24. September 2021

CargoX: Verifizierung

Kostenpunkt Verifizierung: Überweisung von USD 15 an CargoX

Nachweis: Hochladen der Quittung mit dem Betrag von USD 15 auf CargoX

Verifizierung (KYC) in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunftei dun & bradstreet

Nach positivem Ergebnis der Verifizierung wird der Exporteur in die “white list“ aufgenommen

Ohne Verifizierung: Kein Dokumententransfer möglich

Bisher 198 Unternehmen aus Österreich verifiziert

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Zollrecht Ägypten

CargoX: Anlage mehrerer Benutzerkonten

Jedes Unternehmen kann über eine unbegrenzte Anzahl an Benutzerkonten verfügen

Aber nur ein Benutzer eines Unternehmens hat die Berechtigung "Manage company details" /

"company manager“, mit der neue Benutzer hinzugefügt und verwaltet werden können

Der Benutzer mit “Manage company details“ / “company manager“ kann die Blockchain-

Schlüssel der Benutzer genehmigen und deaktivieren; er kann die Unternehmensdaten

aktualisieren & Benutzer aus dem Unternehmen entfernen

Um auf CargoX Dokumente übertragen zu können, muss jeweils zum Konto ein Blockchain-

Schlüssel hinzugefügt werden

(siehe https://help.cargox.digital/en/user-manual/managing-company-details/add-user/)

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Zollrecht Ägypten

Nafeza: Start des ACI-Prozesses durch den Importeur

Zollrecht Ägypten

Quelle: Screenshot Nafeza, 24. September 2021

Nafeza: Grundlegende Informationen

Registrierung des Importeurs (oder seines Agent) auf Nafeza (kostenfrei)

Der Importeur (oder sein Agent) registriert die Daten des ausländischen Exporteurs auf

Nafeza

Der Importeur muss alle Informationen zur Sendung auf Nafeza eingeben

Eingabe der Daten des Exporteurs und der Frachtinformationen notwendig zum Erhalt der

ACID

28

Zollrecht Ägypten

Nafeza: Notwendige Daten des ausländischen Exporteurs

Die notwendigen Daten, die der Exporteur dem Importeur bekannt geben muss:

Land, in dem der Exporteur registriert ist

Registrierungsnummer des Exporteurs: Lokale VAT Nummer -

Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) Falls keine UID vorhanden, wird die

Firmenbuch-Nummer akzeptiert

Handelsname des Exporteurs

Art des Exporteurs (Hersteller, Niederlassung des Unternehmens, andere)

Detaillierte Adresse

E-Mail-Adresse

29

Zollrecht Ägypten

Nafeza: Notwendige Informationen zur Sendung

Die notwendigen Daten, die zur Sendung bekanntgegeben werden müssen:

Registrierungsnummer des ausländischen Exporteurs

Code des Exportlandes

Code des Exporthafens

Warendaten

Zolltarif

Rechnungsdaten

30

Zollrecht Ägypten

CargoX: Notwendige Frachtdokumente für Exporteure

Für das ACI System sind folgende Frachtdokumente zum Hochladen auf CargoX notwendig:

Frachtbrief / Bill of Lading (kann vorab als vorläufige Version (Draft) hochgeladen werden)

Proforma Rechnung | Endgültige Rechnung mit Elektronische Rechnung / E-Invoice

Ursprungszeugnis (Ursprungsnachweis) bzw. EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung (EU-Ursprung)

Packlisten

31

Zollrecht Ägypten

ACID = 19-stellige Identifikationsnummer der Lieferung

Nach positiver Prüfung durch die Zollbehörde (dauert max. 48 Stunden) wird die ACID per

Email an den Importeur und den Exporteur geschickt

Diese ACID-Nummer gilt als „vorläufige Genehmigung“ für die Einfuhr

Mit der ACID ist der Importeur in der Zolldatenbank registriert & der Exporteur darf mit

Genehmigung des Handelsministeriums die Ware nach Ägypten liefern

Die ACID-Nummer ist 6 Monate gültig (danach Neubeantragung nötig)

Bei Ablehnungsentscheidung: Beschwerde durch Importeur innerhalb von drei Arbeitstagen

Beschwerde ist innerhalb von zwei Arbeitstagen zu prüfen & mit Annahme der Beschwerde

und dem Erstellen der ACID-Nummer oder mit einer Ablehnung inkl. Begründung zu erledigen

32

Zollrecht Ägypten

Die Advance Cargo Information Declaration Number - ACID

Alle Frachtdokumente müssen auf CargoX mit der erhaltenen ACID Nummer hochgeladen

werden

Handgeschriebene ACID Nummern auf Dokumenten werden nicht akzeptiert

Bei nicht änderbaren Dokumenten kann die ACID Nummer via #-Tag auf CargoX am Ende an jedes

Dokument hinzugefügt werden

Es ist erlaubt, die Versanddaten (z.B. Ankunftshafen) nach dem Ausstellen der ACID-Nummer

(aber vor dem Versand) zu ändern

Keine Änderung der Daten des ägyptischen Importeurs sowie des ausländische Exporteurs

33

Wissenswertes zur ACID

Zollrecht Ägypten

Frachtdokumente: Vorschriften für Frachtbrief / B/L

Die Daten des Frachtbriefs / B/L müssen zwingend enthalten:

ACID-Nummer

Identifikationsnummer des ägyptischen Importeurs

Identifikationsnummer des ausländischen Exporteurs

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Zollrecht Ägypten

Frachtdokumente: Vorschriften für die Rechnung

Die Rechnung (.pdf Format) muss zwingend enthalten:

Registrierungsnummer des Exporteurs

ACID-Nummer

Daten des Exporteurs/Produzenten (Name, Anschrift, Telefonnummer, u.a.)

Art des Exporteurs (Hersteller, Niederlassung des Unternehmens, Distributionszentrum, Markeninhaber, u.a.)

Zolltarif „HS Code“ | Es wäre hilfreich dass die Rechnung den 10 stelligen HS Code von Ägypten enthält. Der 8 stellige internationale HS Code ist auch in Ordnung)

Steuerregistrierungsnummer des Importeurs

GS1 Nummer bzw. alternative internationale Standard-Nummer

35

Zollrecht Ägypten

Was ist der GS1 Code?

GS1: Standardisiertes Strichcode- / Barcode-System

Detaillierte Informationen zu GS1 Code finden Sie auf www.gs1.at

Sie können sich direkt an das GS1 Austria/Kundenservicecenter wenden:

E [email protected], T +43 (0) 1 50 58 601 131 oder +43 (0) 1 50 58 601 161

36

Zollrecht Ägypten

Quelle: Screenshot von

www.gs1.at,

24. September 2021

Alternativen zum GS1 Code

Nur der HS-Code ist keine Alternative zum GS1 Code

Wenn es keinen GS1 Code gibt: „Part Number“ + HS Code verwenden

„Part Number“: Die Nummer / der Code des firmeninternen Codierungssystems

Das Feld für die „Part Number“ + HS-Code auf CargoX ist von den Zeichen unbegrenzt

Kein firmeninternes Codierungssystem: Beantragung eines GS1 Codes bei GS1 Austria

Die drei von MTS akzeptierten Möglichkeiten:

Global Standards 1 (GS1) Code Part Number + HS Code Global Product Classification (GPC)

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Zollrecht Ägypten

Frachtdokumente: Elektronische Rechnung / E-Invoice

Die elektronische Rechnung ist eine Anforderung der Egyptian Customs Authority (ECA).

Zusammen mit der Rechnung als .pdf muss ein Dokument mit den Daten/Details der Sendung in

auswertbarer Form (.xcel oder .xml) auf CargoX hochgeladen werden.

Keine Auftragsverarbeitungssoftware oder wenige Positionen: Excel-E Invoice

SAP oder Oracle: Rechnungsdaten als .xml-File (derzeit wieder in Prüfung!)

Andere Auftragsverarbeitungssoftware: Abstimmung mit MTS

Upload auch als Dokumenttyp „INV“ auf CargoX

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Zollrecht Ägypten

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Zollrecht Ägypten

Excel-E Invoice: Rechnungsmuster von MTS

Das AußenwirtschaftsCenter Kairo schickt das Rechnungsmuster bei Bedarf gerne zu!

Bitte um kurze Nachricht mit dem Betreff „Rechnungsmuster MTS“ an [email protected]

Quelle: Screenshot MTS-Informationsmail, 8. September 2021

SAP oder Oracle als Standard bei Auftragsverarbeitungssoftware

MTS arbeitet derzeit an Automatisierung der Übernahme von Daten aus SAP & Oracle

Export der Daten aus SAP oder Oracle als .xml-File

Für dieses .xml-File mit allen Informationen zur Sendung soll eine Schnittstelle bestehen, um

die SAP/Oracle-Daten 1:1 in Nafeza übernehmen zu können

Laut Auskunft MTS: Wichtig ist, dass ein .xxd File oder eine Referenzdokumentation

enthalten ist, die die .xml-Codierung beschreibt

Derzeit Evaluierung, ob .xml Files wirklich anwendbar/ausreichend sind

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Zollrecht Ägypten

SAP oder Oracle als Auftragsverarbeitungssoftware

Spezielles Angebot an Exporteure, die eine andere Auftragsverarbeitungssoftware verwenden

Daten aus dieser Verarbeitungssoftware sollen künftig auch automatisiert übernommen werden

Um sicherzugehen, dass die jeweilige Format akzeptiert wird & maschinell konvertiert werden

kann, können an MTS-Rechnungsmuster gesendet werden

Zusendung von mindestens 5 Rechnungsmustern (inkl. Beschreibung der jeweiligen Felder) in

Form von digital lesbaren .pdf Files an MTS per E-Mail ([email protected])

Mittels „Machine Learning“ sollen die Rechnungen ins Nafeza System „gefüttert“ und mit der

Beschreibung der jeweiligen Felder als Vorlage übernommen werden, um künftig automatisiert

gelesen zu werden

Damit soll auf CargoX selber ein so erstelltes .pdf in eine .excel Datei konvertiert werden können

(Converting the Exporter PDF invoice TO E-Invoice MS Excel file Automated (RPA) service).

Dieser Service ist für die ersten 6 Monate kostenfrei, danach wird es eventuell kostenpflichtig.

41

Zollrecht Ägypten

Andere Auftragsverarbeitungssoftware

Individuelles Rechnungsmuster zur Vorlage an MTS

Felderbeschreibung des Rechnungsmusters für MTS

44

Quelle: Screenshot

MTS-Infomail,

8. September 2021

45Quelle: Screenshot MTS-Infomail, 8. September 2021

Da die E-Invoice vom Ägyptischen Zoll gefordert wird, müsse sie laut neuester MTS-Auskunft

den 10-stelligen ägyptischen HS-Code enthalten

Der Importeur müsse auch auf Nafeza den 10-stelligen ägyptischen HS Code eintragen

Die .pdf Rechnung und B/L könne den 8-stelligen EU HS-Code enthalten

Enge Abstimmung mit dem Importeur ist somit notwendig!

Änderungen im Bereich der Elektronischen Rechnung / E-Invoice sind jederzeit möglich

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Zollrecht Ägypten

Elektronische Rechnung / E-Invoice: HS-Code

CargoX: Versenden der Frachtdokumente (Dokumentransfer)

Quelle: Screenshot CargoX, 24. September 2021

Hochladen & Versenden der Frachtdokumente auf CargoX

Der Exporteur muss die Frachtdokumente nach dem Hochladen elektronisch an Nafeza mittels

eines „Egypt ACI Envelopes“ durch CargoX senden

Hochgeladene unbeglaubigte Frachtdokumente werden von CargoX sowie MTS akzeptiert

(aber nicht vom Ägyptischen Zoll!)

Hochladen & Versenden der Frachtdokumente spätestens 48 Stunden vor Ankunft der

Sendung in Ägypten auf CargoX

Empfehlung von MTS & Zollbehörde: Frachtdokumente sobald sie vorhanden sind hochladen

und nicht bis zum Fristende abwarten

Verzögerungen bei der Einreichung der Frachtdokumente können zu zusätzlichen Kosten

führen, wenn die Ware schon in Ägypten angekommen ist

48

Zollrecht Ägypten

Als „recipient“/Empfänger soll der Exporteur “Egyptian customs platform NAFEZA (via MTS)“

auf CargoX auswählen (Übermittlung an den Importeur erfolgt anhand der ACID Nummer)

Nach dem Versand der Dokumente von CargoX an Nafeza erhalten Exporteur und

Importeur eine Empfangsbestätigungs-Mail

Die versendeten Dokumente kann nur der Importeur auf Nafeza sehen, diese sind für den

Zoll nicht sichtbar

Nach Erhalt der Dokument, muss der Importeur die Rechnung elektronisch unterzeichnen und

die Dokumente an den Zoll via Nafeza senden

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Hochladen & Versenden der Frachtdokumente auf CargoX

Zollrecht Ägypten

Notwendigkeit der Vorlage der Original Frachtdokumente

Die volle elektronische Zollabwicklung funktioniert derzeit noch nicht!

Für die Freigabe der Lieferung durch den Zoll müssen immer noch die originalen und

beglaubigten Frachtdokumente inkl. des Zahlungsnachweis Form 4 an die Egyptian Customs

Authority - ECA eingereicht werden

In Zukunft sollen auch die Banken, die General Organization for Export und Import Control –

GOEIC sowie die National Food Safety Authority - NFSA im ACI System integriert werden und

die Übermittlung der Originaldokumente nicht mehr notwendig sein

Alle Abläufe und Genehmigungen sollen somit elektronisch erfolgen

50

Zollrecht Ägypten

SCHON BISHER

ANFALLENDE KOSTEN

NEUE KOSTEN FÜR

AUSLÄNDISCHE

EXPORTEURE

NEUE KOSTEN FÜR

ÄGYPTISCHE

IMPORTEURE

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ACI: Kostenübersicht

Schon bisher anfallende Kosten:

Logistikkosten: EGP 2,200 für das Ausstellen des elektronischen Zollzertifikats

Zollgebühren: Importzoll (falls nicht zollfrei) und 14 % Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer

Neue Kosten für Exporteure:

Einmalige CargoX-Verifizierungskosten: USD 15

Gebühren für die ACI-Einreichung (versendeter Envelope) pro ACID-Nummer: USD 50

Kosten für die Übertragung von Blockchain-Dokumenten gemäß der Preisliste von CargoX

Hochladen pro Dokument auf CargoX: 3,00 USD (unabhängig von der Dokumentgröße)

Neue Kosten für Importeure:

E-Signatur: EGP 1,000 für die erste Unterschrift und EGP 500 für die jährliche Erneuerung52

Zollrecht Ägypten

53

Registrierungspflicht für ausländische Hersteller bei GOEIC

54

3

Zollrecht Ägypten

Georg Krenn

AußenwirtschaftsCenter Kairo

GOEIC Registrierung: Grundlegende Informationen

Die Richtlinie mit der Registrierungspflicht trat Mitte März 2016 in Kraft

Rechtliche Grundlage: Dekret 43-2016 – daher auch „GOEIC 43 Registrierung“ genannt

Das Dekret enthält die Liste der Produkte, die nur importiert werden können, wenn sie in

registrierten Produktionsstätten hergestellt werden

Die Liste wird laufend erweitert

Auswahl betroffener Produkte: Milchprodukte, Beleuchtungsgeräte für den Hausgebrauch,

Textilien, Bekleidung, Teppiche, Decken, Einrichtungsstoffe, etc.

Detaillierte Liste: www.wko.at/service/aussenwirtschaft/aegypten-export-import.html

Sie sind unsicher ob Ihre Ware betroffen ist? Kontaktieren Sie uns unter [email protected]

Zollrecht Ägypten

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GOEIC Registrierung: Benötigte Unterlagen

Bei der Registrierung durch den Hersteller werden folgende Dokumente benötigt:

Vollmacht an den lokalen Rechtsvertreter

Handelsregisterauszug und Gewerbeberechtigung

Das Markenzeichen des Produkts und die unter Lizenz des Eigentümers hergestellten

Markenzeichen

Ein von ILAC/IAF anerkanntes Zertifikat, welches belegt, dass der Produktionsbetrieb einem

Qualitätskontrollsystems unterliegt. Es wird auch eine solche Zertifizierung von ähnlichen

ausländischen Behörden akzeptiert, wenn diese vom ägyptischen Handels- und

Industrieminister anerkannt wird

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Zollrecht Ägypten

Die erwähnten Dokumente müssen durch die Wirtschaftskammer (Landeskammer) oder

einer ähnlichen Behörde im Produktionsland sowie von der Ägyptischen Botschaft

beglaubigt und von einer Übersetzung durch ein anerkanntes Dolmetschbüro begleitet sein

Die Österreichisch-Arabische Handelskammer übernimmt alle Beglaubigungswege ab der

Beglaubigung der jeweiligen Dokumente durch die lokale Wirtschaftskammer.

Die notwendigen Schritte zur Beglaubigung der Dokumente:

1. zuerst die lokal zuständige Wirtschaftskammer,

2. dann die Österreichisch-Arabische Handelskammer (AACC bzw. ÖAHK) und schließlich

3. die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

57

Zollrecht Ägypten

GOEIC Registrierung: Notwendige Beglaubigungen

Beglaubigungsgebühren in Österreich:

Die Gebühren der ÖAHK betragen pro Dokument für Mitglieder EUR 35,- und für

Nichtmitglieder EUR 50,-.

Die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten verlangt für die Beglaubigungen pro

Dokument Euro 200,-.

Die Gebühr für die Legalisierung von Übersetzungen beträgt EUR 75,- pro Dokument

zusätzlich zu den EUR 200,- bzw. EUR 75,- pro Original.

Kosten in Ägypten:

Die Kosten einer Registrierung sollten EGP 550 (ca. € 30) nicht überschreiten.

Die genauen Kosten werden bei der Registrierung bekannt gegeben.58

Zollrecht Ägypten

GOEIC Registrierung: Kosten

Die Dokumente müssen durch einen bevollmächtigten lokalen Vertreter an die General

Organization for Export and Import Control (GOEIC) eingereicht werden

Gemäß Aussage der GOEIC ist die Dauer des Prozesses unterschiedlich

Nach unseren Erfahrungswerten muss mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden

Teilweise ist das AußenwirtschaftsCenter Kairo in der Lage den Prozess zu beschleunigen,

kontaktieren Sie uns bei Problemen unter [email protected]

59

Zollrecht Ägypten

GOEIC Registrierung: Dauer des Registrierungsprozesses

Fachreport: Zollrecht Ägypten

Zollrecht Ägypten

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05.10.2021 | Webinar für Ihre ägyptischen Partner

Virtuelles Meeting via MS-Teams | Dienstag, 5.10.2021 - 14.00 Uhr

Veranstaltungssprache: Englisch

Präsentation von Herrn Gamal Kotb, CEO von Misr Technology Services – MTS

Vorrangig Informationen zum Nafeza Portal für Ägyptische Importeure

Anmeldung via [email protected] | MS-Teams Link wird zugesendet

Zollrecht Ägypten

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Zeit für Q & A: Über Ihre Fragen freuen wir uns!

Herbert Herzig

Wirtschaftskammer Österreich

Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik

T +43 (0)5 90 900 - 4412

E [email protected]

W wko.at/zoll

W wko.at/carnet

Sherihan Radi

Georg Krenn | linkedin.com/in/georg-krenn

AußenwirtschaftsCenter Kairo

T +20 2 27 36 11 50

E [email protected]

W www.wko.at/aussenwirtschaft/eg

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Zollrecht Ägypten