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Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

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Page 1: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg

Stefan Krappweis

Page 2: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Frage: Was macht ein Raumplaner? Daseinsgrundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Sich-Versorgen, Sich-Bilden, In-Gemeinschaft-Leben,

Sich-Erholen, Am-Verkehr-Teilnehmen) so entwickeln, dass

Gleichwertige Lebensverhältnisse bzw. ausgeglichene „Wisök“-Verhältnisse in allen Teilräumen erreicht werden (wisök: wirtschaftlich, infrastrukturell, sozial, ökologisch, kulturell)

(zu)ordnen, dass Konflikte vermieden werden (z.B. Immissionen, schutzwürdige Bereiche): „Trennungsgebot“,

Abstände (§ 50 BImSchG) Unnötiger Verkehr vermieden wird: „Mischungsgebot“ Nötiger Verkehr umweltverträglich abgewickelt wird (z.B. Verlagerung auf ÖPNV)

sichern, dass der Raum nachhaltig genutzt wird (Einklang ökol. Funktionen mit wirtsch., soz.

Nutzungen, Offenhaltung für Zukunft) vorhandene Siedlungsstruktur gestärkt wird (Groß-, Mittel-, Klein-, Landstädte, Dörfer; ggf. schienenerschlossene

Vororte von Oberzentren)

Örtliche Ebene: Stadtplanung Überörtliche Ebene: Landes- und Regionalplanung

Page 3: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

„Raumordnung“ privat

„Platzierung“ von Hausrat und Zimmern nach häufigster Nachfrage: häufigster Gebrauch: immer in Nähe, Griffweite, an

zentraler Stelle (kurzer Weg): täglich: Toilette, Küche (Frankfurter Küche, Stapelung/“Geschossbildung“), Essen und in

Gemeinschaft sein (Esstisch, Wohnzimmer), Armbanduhr, Schlüssel, Geld, (am Körper, „Männertasche“ in Abwandlung der Nageltasche)

wöchentlich: Staubsauger (Besenschrank), Waschmaschine (Anordnung auch nach Schallschutzgesichtspunkten)

jährlich: Weihnachtsbaumbeleuchtung, Campingausrüstung (Keller, Speicher)

„Raumpfleger“: wie in die alte Ordnung bringen

Page 4: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

„Örtliche Angelegenheiten“

Art. 28 GG:

Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der

örtlichen Gemeinschaft ...in eigener

Verantwortung zu regeln“

Kommunale Planungshoheit

FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/

Page 5: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Örtliche Angelegenheiten ! Örtlicher Verkehr, Straßen- und Wegebau Versorgung mit Wasser, Licht, Gas, Elektrizität Abwasserbeseitigung Ortsplanung Wohnungsbau und Wohnungsaufsicht örtliche Polizei, Feuerschutz Örtliche Kulturpflege Einrichtungen zur Sicherung der Ernährung Volks- und Berufsschulwesen mit Erwachsenenbildung Vormundschaftswesen und Wohlfahrtspflege Örtliches Gesundheitswesen Ehe- und Mütterberatung Schulhygiene, Ertüchtigung der Jugend Öffentliche Bäder Totenbestattung ortsgeschichtliche Denkmäler und Bauten Gemeindevermögen und Gemeindebetriebe Vgl. Gemeindeordnungen der Länder

Page 6: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtlich

Bezirk, Kreis, kreisfreie Stadt Schulentwicklungsplanung straßengebundener ÖPNV Abfallbeseitigung, Abfallwirtschaftskonzept Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung

Page 7: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtlich Land

Natur- und Landschaftsschutz Gewässer- und Wasserschutz, Hochwasserschutz Abfallplanung, Deponiestandorte Bergbauplanung Flurbereinigung Waldschutz Straßenplanung SPNV Hochschulentwicklung Krankenhausplanung Bodensanierungsplanung

Page 8: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Überörtlich Europa

Transeuropäische Netze (TEN) Regionalentwicklung Ländliche Entwicklung Naturschutz (Natura 2000-Gebiete) Umweltschutz (Luft, Wasser u.a.)

Bund atomare Zwischen- und Endlagerung Luftverkehr Bundeswasser straßen Magnetschwebebahn Eisenbahnfernverkehr Bundesfernstraßen Verteidigung (Landbeschaffung, Schutzbereiche)

Page 9: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Überörtliche Angelegenheiten

Belange der überörtlichen Gemeinschaft:

Gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG )

Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat, Art. 20 GG)

Fachplanung Raumordnung

BauGB § 1 Abs. 4 ROG § 4 Abs. 1 Bauleitpläne an Ziele der Raumordnung

anpassen, bzw. sie beachten

Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm

Page 10: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtliche Belange der Fachplanung

Mehrstufigkeit der Fachplanung:

1. Vorbereitende Fachplanung2. Verbindliche Fachplanung3. gebietsbezogene Nutzungsregelung4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung Schützende Fachplanung Eingreifende Fachplanung

AbfallBergbau; Rohstoffabbau BodenschutzDenkmalschutzEnergietrassenForstwirtschaftImmissionsschutz

LuftLärm (Umgebungslärm)Lärm (Fluglärm)

LandwirtschaftNatur- und LandschaftsschutzVerkehr

LuftverkehrPersonenbeförderungSchieneStraßeWasserstraßeVerteidigung

WasserwirtschaftWasserversorgung Abwasserbeseitigung GewässerschutzGewässerausbauHochwasserschutz

öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB):

• treffen mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Fachplanung, Bsp.

Straßenbehörden) • setzen ggü. Eigentümern durch

Page 11: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Fachplanung schützende Fachplanungen: Landwirtschaft Denkmalschutz Forst Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden) Natur- und Landschaftsschutz Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz,

Gewässerausbau, Hochwasserschutz)

eingreifende Fachplanungen: Abfall Bergbau-, Rohstoffe Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr) Verteidigung

Page 12: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Fachplanung

Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit

1. Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan)

2. Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser)

3. gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG)

4. Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nicht-privilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße)

Page 13: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtliche Belange der Raumordnung

http://slws1.bau-verm.uni-karlsruhe.de/module/bodennutzung/bodenflaesta/bodenflaesta.html#fl1

Problem: Lösung ohne Planung:

Lösung mit Planung:

Page 14: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtliche Belange der RaumordnungGesellschaftliche Trends Individualisierung/Wohnkosten Motorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit

(Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen), Lohnniveau/Kaufkraft Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), Disparitäten (BIP, Einkommen, Arbeit), Transformation (Ostdeutschland) demografischer Wandel

Folgen Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung Ballung, Suburbanisierung, Fernwanderung, Zersiedelung,

Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauch/CO2-Ausstoß

größere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen) Konsequenz: Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO

Page 15: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Warum Raumordnung?

Wieviel Hektar werden pro Tag umgewandelt?

Reihenfolge der Ursachen: (Nachfrageseite)

1. Einkommensentwicklung (zusätzlich Förderung/Subvention: Eigenheimpauschale, Entfernungspauschale, Dienstwagensteuer)

2. Individualisierung 3. Motorisierung4. Bevölkerungswachstum5. Wirtschaftswachstum

Page 16: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Warum Raumordnung?Ursachen: (Angebotsseite)

1. „Bürgermeisterwettbewerb“ bei Baulandbereitstellung Lohn- und Einkommenssteuer (Steueranteil: 43,8 %) Gewerbesteuer (Steueranteil: 31,3 %)

2. Grundsteuer-Fehlallokation: Ertragswert statt Bodenwert(Steueranteil: 19,9 %)

3. Verkehrsinfrastruktur Ausbau Straßen = Abbau Raumwiderstand Radiuserweiterung Aktionsraum (Stadtregion = Stundenraum, je

geringer Raumwiderstand - Bsp. Ortsumgehungen, Autobahnnähe - desto größer Stundenraum)

4. Subventionen (Eigenheimzulage, Pendlerpauschale, bis 1999 Fördergebietsgesetz)

Page 17: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Trend Einkommen/Kaufkraft

von 1950 bis 1999 stieg

Netto-Lohn von 213 DM auf 2710 DM auf das 13fache Kaufkraft um das 3,2fache Wohnflächen um das 2,8fache pro Kopf von 14 m² auf 39 m² 10 % mehr Kaufkraft werden in 9 % mehr Wohnfläche

umgesetzt

Statistisches Bundesamt, 25. Mai 2000

Page 18: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Trend Individualisierung

Wohlstand fördert IndividualisierungImmer mehr, immer kleinere Haushalte, 1959: 3 EW/WE 1991: 2,27 EW/WE 2001: 2,15 EW/WE

Unterschied 1991/2001: 2 Mio. WE(ohne EW-Zuwachs) 0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

3.500.000<2

0

20-2

5

25-3

0

30-3

5

35-4

0

40-4

5

45-5

0

50-5

5

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5

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0

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20

30

40

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grup

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in %

1991

2001

Anteil 1991

Anteil 2001

Einpersonenhaushalte 1991/2001Mikrozensus 2001, eigene Berechnung

Page 19: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Trend Individualisierung

größere Wohnungen Remanenzeffekt steigende Lebenserwartung

Jahr Wohnfläche je EW1950 ca. 14 m²1960 ca. 19 m²1990 ca. 37 m²2002 41,6 m²

Wohnflächenentwicklung in Deutschland

Page 20: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Trend Motorisierung

PKW-Bestand Deutschlandin 1000

1.5934.210

8.63012.905

16.51821.430 23.583

27.313

34.670

43.772 44.657

05.000

10.00015.00020.00025.00030.00035.00040.00045.00050.000

1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2002

PKW

Page 21: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Trend Wohnkosten

Kosten des Wohnens und Individualverkehrs Anteil am ausgabefähigen Einkommen

4-Personenhaushalt, Alte Länder Quelle: Verkehr in Zahlen 2001/ 2002, eigene Darstellung

4,9 4,5 4,1 4,3 4,3 4,0 3,8 3,6 3,8 3,9 4,0 3,9 3,8 3,8

4,03,3 3,4 3,8 3,5

2,6 2,6 2,6 2,8 2,7 2,8 3,0 2,8

13,9

18,1

2,7

17,4 16,9

22,522,121,822,221,8

20,620,220,321,4

20,2

0

5

10

15

20

25

1965 1970 1975 1980 1985 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

Pkw-Anschaffung

Kraftstoffe

Kosten für dieWohnung

Wohnkosten steigen schneller als Mobilitätskosten

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Stadt-Land-Rutschbahn

Mieten- und Bodenpreisgefälle Wohnflächenzuwachs über Rutschbahn Was zum Wohlstand fehlt, treibt heraus Staatliche Anreize: „Geld“ und „Asphalt“ Aktionsraumvergrößerung

(Stadtregionen sind „Stundenräume“)

Page 23: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Zeit und Raum

3. 1.256 km²

4. 5.024 km²

2. 200 km²

1. 50-80 km²

„Die Geschichte der Stadt ist die Geschichte des jeweils schnellsten Verkehrsmittels“

5. 11.304 km²

steigende Reisegeschwindigkeit, sinkender Raumwiderstand, Konstantes Zeitbudget für Verkehr (5 % von 24 Std.=75 Min) Mobilität in

Deutschland 2002, http://www.kontiv2002.de/pdf/mid_projektpraesentation_2_september.pdf

Konstante Reisezeit und wachsende Stadtregion Stadtregion als „Stundenraum“

1. Fußgängerstadt: 4-5 km/h2. Pferdebahnstadt: 8 km/h3. Straßenbahnstadt: 20 km/h 4. S-Bahnstadt: 40 km/h5. Autostadt: 60 km/h (Stadtautobahnen)

Page 24: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis
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Wachsende PendelentfernungenAnteil der Erwerbstätigen

nach Entfernung zur Arbeitsstätte (Mikrozensus)

69

6056

51 50

2328 28 29 30

6,3 9 9 11 12

1,7 3 4 5 5

1980 1994 1996 2000 2004

0-10 km10-25 km25-50 km50 km und mehr

http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2005/Tabanhang_MZ2004.pdf

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Disparitäten, Transformation

Wachsende und schrumpfende Räume

Page 27: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Disparitäten - Bevölkerungsdichte

Page 28: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Trend Globalisierung (Europäisierung)Gewerbesuburbanisierung

Optimierung Betriebsablauf: ebenerdige Produktion Flächenbedarf, Miet-/Grundstückspreise, Bodenpreisgefälle, GSt-Hebesatz

„Abbau von Lagerhaltung - (just-in-time) „Senken der Fertigungstiefe – Spezialisierung/ Outsourcing „Kostensenkung durch weltweites ‚Sourcing’ „Umsatzsteigerung durch weltweiten Absatz“ (Selling)

Folge: überregionale Verkehrsabhängigkeit LKW-optimale Standorte (Nähe Autobahnauffahrt)

Thüringen: 2/3 aller Industrieflächen im 5 km-Radius zur Autobahnauffahrt

Page 29: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Trend Siedlungs- und Verkehrsflächen

+ Zuwachs

Wohnbauflächen Gewerbeflächen Handel + Dienstleistungen

(Kaufkraft/Konsum, Tertiärisierung)

Freizeit-, Erholungsflächen (Wochenendhaus, Ferienhaus, Camping)

Straßen, Flughäfen, Wasserstraßen

- Abnahme

Militärflächen Bahnflächen (Rückzug aus der

Fläche, Güterbahn)

Industrieflächen (Altindustrie)

Page 30: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Ergebnis: Flächenverbrauch 105 ha / Tag = 143 Fußballfelder

Individualisierung & Globalisierung = Suburbanisierung

http://slws1.bau-verm.uni-karlsruhe.de/module/bodennutzung/bodenflaesta/bodenflaesta.html#fl1

Page 31: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung

2020: Flächenverbrauch 30 ha/Tag

„Gefordert sind in erster Linie Landes- und Bauleitplanung“

Quelle: Die Bundesregierung, Perspektiven für Deutschland, unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, S.99 http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Nachhaltige-Entwicklung-,11409/Die-Nachhaltigkeitsstrategie-d.htm

http://www.bundesregierung.de/Anlage585669/pdf_datei.pdf

Page 32: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Übersicht raumbedeutsame Planung

Raumentwicklungraumbedeutsame Planungen und Maßnahmen

raumbedeutsame Planungenraumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend

FachplanungRaumplanung

überfachlich, zusammenfassend

Raumordnung Bund: Leitvorstellungen, Grund-

sätze (Ziele nur in AWZ/Meer)Überörtliche Gesamtplanung

Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet

Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder)

BauleitplanungÖrtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung

Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

vorbereitende Fachplanung

gebietsbezogene

Nutzungsregelung

Vorhaben-bezogene

PlanfeststellungBei überörtlicher Bedeutung

„Privilegierte Fachplanung“

gem. §38 BauGB

raumbedeutsame Maßnahmen

(Bau-)Vorhaben bzw.

Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)

Bodennutzungen (vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB)

Fördermittel

Page 33: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

6 Ebenen der Raumentwicklung/ RaumplanungRaumentwicklung überörtlich: EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km²Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte

Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Bund: 82 Mio. Einwohner, 231 EW/km² Bundesraumordnung: Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes

16 Länder: Landesraumordnung/Landesplanung:

1 : 100.000-1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne): Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB

115 Regionen: Regionalplanung: 1:50.000 – 1 : 100 000Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB

Page 34: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

6 Ebenen der Raumplanung

örtlich: 12.353 Gemeinden: Bauleitplanung

Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000„Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen

 

Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000„Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ, Baugrenze,

Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung

Page 35: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder,

60 Optionen

Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG)Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte

Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange.

ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeitfrühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB

Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange

Raumordnung des Bundes (ROG, RoV)Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben,

( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen

Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen)

Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne)Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin

bilden Ziele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textliche

Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen

Regionalplanung (LaplaG/RegplaG)Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne

(Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet

Bauleitplanung Gemeinden (BauGB)Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere

Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung

Fachplanungen

Öffentliche Planungsträger

§ 5 ROG, § 7 BauGB

Träger öffentlicher

Belange

Anpassungspflicht (sofern beteiligt; top down)Beteiligung, Abwägung ( bottom up)

Öffentlichkeit

Anpassungspflicht: die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit(§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG)

Page 36: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtliche Belange der Raumordnung

Aufgaben Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch

RO-Pläne Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) Konfliktausgleich Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes

Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben: 1. freie Entfaltung der Persönlichkeit und Verantwortung ggü. künftigen Generationen,2. natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, 3. Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen,4. Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten,5. prägende Vielfalt der Teilräume stärken,6. gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, 7. räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen,8. räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen.

Page 37: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtliche Belange der Raumordnung

gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG, § 1 ROG), ausgeglichene „wisök“-Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat, Art. 20 GG)

Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung (§ 1 Abs. 2 ROG):

Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche

Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege

zum Zentrum am kürzesten (Bsp. Schule zentral und dezentral) Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat)

Page 38: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtliche Belange der Raumordnung

räumlich zu: 1. Siedlungsstruktur2. Freiraumstruktur3. Verdichtungsräume4. ländliche Räume5. strukturschwache Räume

49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG):

sachlich zu: 1. Erholung2. Freizeit/Sport3. Kultur / Kulturlandschaft4. Land- und Forstwirtschaft5. Lärmschutz/Luftreinhaltung6. Naturgüter/Biotopverbund7. Siedlungstätigkeit8. Soziale und technische Infrastruktur9. Verkehr10. Verteidigung11. Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz12. Wirtschaft/Gewerbe/DL13. Wohnen

Page 39: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

überörtliche Belange der Raumordnung49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG) und BauGB-

Grundsätze: (ausführlich, s.u. Notizen zur Folie)

• Zentrale Orte: Konzentration auf Zentrale Orte bei Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten), sozialer Infrastruktur, Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche)

• Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte

• Siedlungsentwicklung: auf integriertes Verkehrssystem ausrichten, Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten

• Luftaustausch: Freiraum für Luftaustausch erhalten

• Erholung in N+L siedlungsnah sicherstellen

• Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und Wasserstraße, Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit

• Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale Orte)

• Flächenverbrauch: Reduzierung

Page 40: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Überörtlicher Belang – Verkehrsvermeidung

Schule

Schule

- Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten konzentrieren- Verkehr vermeiden

4 Schüler: Schulweg insgesamt?

• Zentraler Schulstandort: 4 x 5 km = 20 km

• Dezentraler Schulstandort: 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km

5 km

8 km

3 km

9 km

4 km

5 km

5 km

5 km

Page 41: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

2003 2020

Page 42: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Grundsätze und Ziele der Raumordnung (§ 3 ROG, im Wortlaut s.u. Notizen)

Grundsätze: allgemeine Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...für nachfolgende Abwägungs- oder ErmessensentscheidungenGrundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO, Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“).

Ziele: Verbindliche Vorgabe vom Träger der Landes- und Regionalplanung als textliche oder zeichnerische Festlegung, räumlich oder sachlich bestimmt, Beteiligung von Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen, Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u.a. kommunale Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein.

Page 43: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Ziele der Raumordnung

Kontext Flächenverbrauch

Ziele der RO„verbindliche Vorgabe“ in RO-Plänen“ § 3 ROG

Ziele allg.: smart-Regel

Grundsatz: allg. Aussagen

Unterschied Ziel/Grundsatz: Ziel: Kein AbwägungsspielraumBeachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: AbwägungsspielraumBerücksichtigung = „gelbe Ampel“

- Landesplanerische Letztentscheidung- Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung- Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen)

Ziele "Festlegungen"

Inhalträumlich und sachlich

bestimmt, abschließend abgewogen,

textlich/zeichn. festgelegt

Form

sprachlich verbindlich:

ist zu; hat zu, zulässig, Vorrang vor

Page 44: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Ziele der RO Sprachliche

Verbindlichkeit

Page 45: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Grundsatz oder Ziel?1. Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden.2. Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem

Schutzanspruch“ sind unzulässig.3. Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen

zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig.

4. Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden.5. Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll

entgegengewirkt werden.6. In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur

für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden.

7. Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen.

8. Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen.

9. Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben.

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Grundsatz oder Ziel

1. Zur Deckung des Luftverkehrsbedarfs Brandenburgs und Berlins sind die Planung und der Bau eines neuen internationalen Verkehrsflughafens vordringlich zu betreiben. Der neue Flughafen ist mit leistungsfähigen Verbindungen zum übrigen Verkehrsnetz, insbesondere zum Schienennetz und zum öffentlichen Personennahverkehr, zu versehen. Die hierfür erforderlichen Verkehrstrassen und -räume sind - auch alternativ - zu sichern. Kurzstreckenluftverkehr ist grundsätzlich durch Eisenbahnfernverkehr zu ersetzen.

2. Zur Deckung des Luftverkehrsbedarfes in Brandenburg und Berlin sind die Planung und der Ausbau des Flughafens Schönefeld zu einem internationalen Verkehrsflughafen als Single-Standort vordringlich zu betreiben. Damit soll gleichzeitig das vorhandene Flughafensystem abgelöst werden.

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Raumordnung in der Hauptstadtregion

1. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg 2. Flächenmanagement am Beispiel des LEP eV3. Gemeindegebietsreform – Änderungsbedarf LEP eV

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2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg

Mauerfall, Freizügigkeit für West-Berliner Einwohner, Gewerbe

Kaufkraftsprung im Osten Einzelhandelsdilemma („Konsum“) Motorisierung der Ost-Berliner Wohnwünsche (Krise der „Platte“)

Suburbanisierungspotential Einwohner, Gewerbe, Handel

130 000 Schwellenhaushalte (Eigenheimpreis 165 000 EUR)

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2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg

80%

20%

54%46%

51% 49%

0%

20%

40%

60%

80%

Berlin Hamburg München

Stadt-/Umland- Einwohnerverhältnis

Stadt

Umland

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3. Raumordnung am Beispiel des LEP eV

Meilensteine der planerischen Zusammenarbeit Ziele des Planes Erfolgskontrolle

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Meilensteine der plan. Zusammenarbeit

Auftrag GRK 1992: Gemeinsame Aufstellung LEPro (Gesetz) 1992-1998

LEP eV Streit um

Berliner FNP 1993-1994 Abgrenzung der Regionalplanungs-Regionen in

Brandenburg 1992-1993

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Meilensteine der plan. Zusammenarbeit

„Der Marsch durch die Institutionen“ 1990-1996 PRA, GRA, GSTK, Viererrunde, KO-Ausschuss, GRK,

GASt; IMAG, PlaKo Kanzleien fordern (Plako 9.12.1993):

„Gemeinsame Landesplanung institutionalisieren“ 4.4.1995 Unterzeichnung Staatsvertrag (Glienicker Brücke)

1.1.1996 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Streitbeilegung, 84/16, Tandemprinzip Leiter/Vertreter, 4 Augen/2 Länder, Einvernehmen b. Angelegenheiten von Bedeutung, hälftige Sachkosten, Konflikttreppe

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Konflikttreppe der gem. Landesplanung

Landesplanungskonferenz Factory-Outlet-Center, Eichstädt,

restriktive Linie zu FOC Staatssekretäre Einkaufszentren

Borsig-Gelände Berlin-Tegel Bedenken Bbg; mit Auflagen befürwortetMärkische Spitze“ in Berlin-Marzahn Bedenken Bbg; mit Auflagen geduldet

Möbelmarkt Walter in Vogelsdorf Bedenken Bln; mit Auflagen befürwortet

Multiplex-Kino in Wildau Bedenken Bln; abgelehnt, mangels Ziel vor LEP eV-Inkraftsetzung verwirklicht

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LEP eV - Ziele des Planes

Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin Beginn der Entwurfsarbeit: 1992 In-Kraft-Treten der Rechtsverordnung: 21.3.1998

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LEP eV - Ziele des Planes

Typ 3: 10 %

Typ 1: 50 %Typ 2: 25 %

1990: 276 Gemeinden

Erläuterung s.u. Notizen

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LEP eV-Erfolgskontrolle – Berichtspflicht

Erster Flächenbericht: 25.7.2000 http://www.mlur.brandenburg.de/g/brolepev.pdf

Zweiter Flächenbericht (Raumordnungsbericht 2004)

Wichtiges Hilfsmittel für Erfolgskontrolle/Evaluierung: digitales Raumordnungskataster und Planungsinformationssystem

http://www.bbr.bund.de/moro/index.html?/moro/archiv/fallbeispiele/berlin_brandenburg.htm

Page 57: Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

Suburbanisierung

Wanderungen ins Berliner Umland seit 1991 (Saldo)

-5.000

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

1990 1992 1994 1996 1998 2000

Berlin

äußererEntwicklungsraumBrandenburg

neue Bundesländer

alte Bundesländer

Ausland

Einwohnerwachstum eV 1990-2002: 180.000 EW

1990: 785.000 EW 2002: 966.850 EW

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LEP eV-Erfolgskontrolle

befürwortete Wohnbaustandorte im Umland 1999 und 2000

82%

16%2%

Siedlungsbereich

gelber Freiraum

grüner Freiraum

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LEP eV-Erfolgskontrolle

Einwohnerzuwachs 1990-2000: Typ 1: 8 % (Planziel: 50 %)

Typ 2: 38 % (Planziel: 25 %)

Typ 3: 40 % (Planziel: 10 %)

Gemeinden mit Schienenhalt: + 74.454 EW (+12 %)Gemeinden ohne Schienenhalt: + 65.745 EW (+37 %)

Siedlungsflächenwachstum 1996/2000 eV: 8,1 % Bund: 4,4 %

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LEP eV-Erfolgskontrolle

Einwohnerwachstum von Typ 3-Gemeinden 1990-2000 nach Entfernungszonen

3. Hinter Berliner Ring Groß Schulzendorf 23 %

4. Außengrenze eV Nunsdorf -12 %

1. Berlin-Anrainer Schönfließ 398 % Großziethen 315 % Seeburg 189 % Eiche 178 %

2. „2.Reihe“ Diedersdorf 141 %

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LEP eV-Erfolgskontrolle

-14%

-26%

-43%

-45%-40%

-35%-30%

-25%

-20%-15%

-10%-5%

0%

Typ 1

Typ 2

Typ 3

Verhinderung geplanter Wohnbauflächen im eV durch Landesplanung (GL) seit 1990

Typ 3-Gemeinden: 2.062 ha

Alle Gemeinden: 3.500 ha

= 10 x Flughafen Tempelhof

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4. Gemeindegebietsreform – Änderungsbedarf LEP eV

GGR Brandenburg: 1992: 1.813 2003: 436

Verhältnis 4,2:1 (nach Saarland, Hessen, NRW an 4. Stelle)

Leitlinien 2000 zur Gemeindeneugliederung Einheitsgemeinden im eV

1990: 276 2003: 63 (4,4:1)

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Ausgangsfragen

Wie reagiert die Landes- und Regionalplanung auf die Gemeindegebietsreform?

Zielgenauigkeit gemeindebezogener Festlegungen um Faktor 4,4 verschlechtert

EKZ auf der grüner Wiese offiziell erlaubt? Neue Wohnparks in Ortsteilen ohne Schienenanschluss? Gewerbegebiet aufs Dorf? zentralörtliche Einrichtungen (u.a. Schule, Schwimmbad,

Hochschule, Behörden) im Vorort ? Darf Landes- und Regionalplanung ortsteilscharfe Festlegungen

treffen? Wie machen es die anderen Länder?

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LEP eV - Handlungsbedarf

1. Gebietsreform lässt Pläne veralten (eV-Gebiet, Namen)2. Gebietsvergrößerung macht Ziele mit Gemeindebezug

unscharf. 3. Nachhaltigkeitsgrundsätze ROG 1998 nicht konkretisiert

Konzentration Siedlung, soz. Infrastr., Modal split, Mischung (30 ha-Ziel verlangt Konzentration und Baudichte)

4. Gerichtsurteile führen zur Nichtigkeit von Zielen (10 %, EKZ, Flughafen, RP)

5. FNP-Änderungen nach GGR

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Empfehlung

Ziele ändern bzw. neu aufstellen Versorgungskerne zentralörtliche Siedlungsgebiete regional bedeutsame Gewerbestandorte

Steuerung von Siedlungsentwicklung Zentralörtliche Funktionen Einzelhandel Gewerbe

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Weitere Aufgaben der GL

(Aufstellung von Raumordnungsplänen) Aufsicht über Regionalplanung, Genehmigung RP Anpassung Bauleitplanung, ZAV Untersagungsverfahren ROV Braunkohlensanierungspläne Raumordnungsbericht alle 4 Jahre Nachbarabstimmung

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Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG)

Abweichung im Einzelfall zulassen

wenn raumordnerisch vertretbar Grundzüge der Planung nicht berührt

(Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz)

antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben

GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow

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Untersagungsverfahren (§ 12 ROG)

Gegen Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (unbefristet) (in Aufstellung befindliche Ziele: für 2 Jahre; im Einvernehmen mit fachlich zuständigen Ressorts in Brandenburg und Berlin) (Art. 14 LPlV)

Bsp. LEP Flughafen Schönefeld 6 Untersagungen 9 weitere im Verfahren 78 Planungen kritisch eingestuft

Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen:

Bsp. Windteilpläne

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Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV Prüfung der Raumverträglichkeit von folgenden Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u.

überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich: 1. BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG2. kerntechnische Anlage3. Endlagerung radioaktiver Abfälle 4. Deponie5. Abwasserbehandlungsanlage6. Rohrleitungsanlage7. Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer8. Bundesfernstraße9. Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals10. Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr11. Bundeswasserstraße12. Flugplatz13.  (aufgehoben)14. HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm15. Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen 16. bergbauliche Vorhaben17. Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche 18. Magnetschwebebahnen19. Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe

Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg:Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen

Vorhabenbezogene Fachplanungen - Planfeststellung

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Raumordnungsverfahren

1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben?

2. Antragskonferenz: Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV-Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung)

3. Einleitung: auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme5. Prüfung der Raum- und UmweltverträglichkeitGrundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. ErörterungsterminBewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO)6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges

Erfordernis d. RO) Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?)

7. Unterrichtung: Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit

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Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG)

Berlin-Brandenburg 1990-6/2001 Anträge gesamt: 1.096 Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG)

davon Zustimmung: 477 Ablehnung: 94

ROV positiv: 260 ROV negativ: 25 Antrag zurückgezogen: 125 Laufende ROV: 100Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg,

http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13

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Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg

1990-6/2001

Abgeschlossene ROV: 289 94 % positiv 17 ROV negativ

Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“

Bsp. Flughafen, Magnetbahn, Schnellbahntrasse

Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27