aufnahmekonzepte für flüchtlinge in deutschland und der eu andrea kothen, 11.02.2011
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Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge
in Deutschland und der EUAndrea Kothen, 11.02.2011
Flüchtlingsaufnahme in Deutschland
• 13.000 Ungarnflüchtlinge (1956)• 35.000 vietnam. Boatpeople (ab1979)
• 212.000 jüdische Kontingentfl. (ab1990)
• 330.000 bosnische Flüchtlinge (ab1992)• 15.000 Kosovo-Flüchtlinge (1999)
• 2.500 Irak-Flüchtlinge (2009/2010)• 102 nordafrik. Flüchtl. aus Malta (2010)• 50 Iranflüchtlinge aus der Türkei (2010/2011)
aktuelle Aufnahmekonzepte
Resettlement= Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten in aufnahmebereiten Staaten iranische Flüchtlinge aus der Türkei Iraker/innen aus Syrien + Jordanien
Relocation= Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU Somalier/Eritreer aus Malta
„Vorübergehender Schutz“= Europäisches Aufnahmeverfahren im Falle eines „Massenzustroms“ noch nie angewendet vergleichbar der Aufnahmeaktion Kosovo 1999
Aufnahme von Jüdinnen + Juden= Aufnahme aus den ehem. Staaten der Sowjetunion bzw. von jüdischen Opfern des NS
Aufnahme von Jüdinnen und Juden
Rechtsgrundlage: Bund-Länder-Vereinbarung, § 23 II AufenthG
Ziel: Wiederbelebung jüdischer Gemeinden in Deutschland + Solidarität für die osteuropäischen Juden nach dem Umbruch.
Rechtsfolgen: • NE (AE für Familie) • Wohnortzuweisung• SGB II• Arbeitserlaubnis
Bedingungen: jüdische Herkunft + GemeindezugehörigkeitDeutschkenntnisse + Integrationsprognose (LUS) Für NS-Opfer erleichterte Bedingungen
Resettlement = Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten in
aufnahmebereiten Staaten
Praxis: i.d.R. UNHCR-Verfahren mit den einzelnen StaatenDeutschland bislang nur Ad-hoc-Aufnahme
Iran-Flüchtlinge aus der Türkei Iraker/innen aus Syrien + Jordanien
Bhutanflüchtlinge aus Nepal Myanmar-Flüchtlinge aus Thailand Europa-Anteil Resettlement (2007)
9% (6.200 Plätze)
Europa-Anteil Resettlement (2009) 13% (10.100 Plätze)
Resettlementvon Irakflüchtlingen in Europa 2009
über Resettlementprogramme (Jahresgesamtquote aller HKL): 1.762
Ad-hoc-Quoten*: 3.360
Quelle: ICMC IRC-Report 10.000 Refugees from Iraq. 5/2010. *nicht: Zahl der tatsächlich 2009 dort Eingereisten
Resettlement Rechtsgrundlagen in Deutschland: § 23 II bzw. § 22 AufenthG
Rechtsfolgen - je nach Anordnung / Vereinbarung. Bisher galt: • SGB II, Integrationskurs, Arbeitserlaubnis• Wohnortzuweisung, Verteilung bundesweit • AE für drei Jahre (Iraker/innen § 23 II; Iraner/innen § 22)
i.d.R. Verlängerung• KEIN Flüchtlingsstatus
EU-Konzept (2009): • freiwillige Beteiligung der Staaten • gemeinsame Prioritäten• EFF-Zuschüsse• strategischer Nutzen
(potenzielle künftige Zielgruppen von UNHCR)- Iraner aus Türkei- Afghanen aus Iran
Relocation= Umverteilung von (anerkannten) Flüchtlingen innerhalb der EU Flüchtlinge aus Malta 2010: 102 nach Deutschland / 255 europaweit
Rechtsgrundlage in Deutschland: § 23 II bzw. § 22 AufenthG
Rechtsfolgen in D. - je nach Anordnung/Vereinbarung• AE für drei Jahre, Verlängerung im Regelfall • Wohnortzuweisung bundesweit, • SGB II• Integrationskurs, Arbeitserlaubnis
EU-Pläne: „...wirksame Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die einem besonderen Zuwanderungsdruck ausgesetzt sind... Mechanismen für die freiwillige und koordinierte Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sollten ... weiterentwickelt werden...“ (Stockholmer Programm)
„Vorübergehender Schutz“
Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2001/55/EG; umgesetzt in § 24 AufenthG
Grundlage: Ratsentscheidung; (Konzept auch als Bundesentscheidung nach § 23 II)
Ziel: „ausgewogene Verteilung“ der Belastungen auf die Mitgliedstaaten„im Falle eines Massenzustroms“ aus Drittstaaten
Rechtsfolgen: •AE für (max.) ein Jahr, •Wohnortzuweisung bundesweit, •AsylbLG•Arbeitserlaubnis ggf. nur nach Vorrangprüfung