b e s c h l u s s · 2020. 8. 31. · b e s c h l u s s des bewertungsausschusses gemäß § 87...
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Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB VGeschäftsführung des Bewertungsausschusses
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B E S C H L U S S
des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB Vin seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
zur Änderung des Beschlusses des Bewertungsausschusses inseiner 350. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu den
Schlüsselverzeichnissen zu Datenlieferungen gemäß § 87 Abs. 3fSatz 1 und 2 SGB V sowie gemäß § 87a Abs. 6 SGB V
mit Wirkung zum 1. Januar 2017
Der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 350. Sitzung (schriftliche Beschluss-fassung) zu den Schlüsselverzeichnissen zu Datenlieferungen gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1und 2 SGB V sowie gemäß § 87a Abs. 6 SGB V mit Wirkung zum 1. April 2015 wird zurErgänzung um ein Schlüsselverzeichnis 8b auf Grundlage der Protokollnotiz Nr. 2 des Be-schlusses des Bewertungsausschusses in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zuVorgaben gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V für ein Verfahren zur Bereinigung des Behand-lungsbedarfs aufgrund ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung gemäß § 116b Abs. 6Satz 13 ff. SGB V wie folgt geändert:
1. Änderung im Abschnitt I.
a) Nr. 5 wird wie folgt geändert:Am Ende der Nr. 5 werden die Wörter „zu Datenlieferungen gemäß § 87 Abs. 3fSatz 1 und 2 SGB V“ durch ein Komma sowie die Wörter „zuletzt geändert durchden Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 369. Sitzung am 15. Dezem-ber 2015, bzw. gemäß entsprechenden Folgebeschlüssen“ ersetzt.
b) Nr. 6 wird wie folgt geändert:Im ersten Satz werden die Wörter „zu Datenlieferungen gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1und 2 SGB V“ durch ein Komma sowie die Wörter „zuletzt geändert durch den Be-schluss des Bewertungsausschusses in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember2015, bzw. gemäß entsprechenden Folgebeschlüssen“ ersetzt.
c) Nach Nr. 6 wird eine neue Nr. 7 eingefügt, die wie folgt gefasst ist:„7. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt die aktuellen Abrechnungs-
IK, welche die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie mit ihnen verbundeneoder von ihnen beauftragte Organisationen im Rahmen der Abrechnung vonLeistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116bAbs. 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V verwenden, mit den zugehörigen Be-zeichnungen bis zum 31. Januar 2017 an das Institut des Bewertungsausschus-ses, welches auf dieser Grundlage das Schlüsselverzeichnis 8b (Verzeichnisder Abrechnungs-IK öffentlich-rechtlicher Stellen im Rahmen der ASV-Abrech-nung) erstmals für das Berichtsquartal 1/2017 erstellt sowie gemäß Nr. 2 veröf-fentlicht und pflegt. Bei Bedarf übermittelt die Kassenärztliche Bundesvereini-
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gung quartalsweise den notwendigen Anpassungsbedarf des Schlüsselver-zeichnisses 8b an das Institut des Bewertungsausschusses unter Beachtungder Fristen gemäß Nr. 2.“
Die bisherigen Nrn. 7 und 8 werden zu Nrn. 8 und 9.
2. Austausch der Anlage
Die Anlage „Struktur der Schlüsselverzeichnisse zu Datenlieferungen gemäß § 87 Abs.3f Satz 1 und 2 SGB V sowie gemäß § 87a Abs. 6 SGB V mit Wirkung für Berichtszeit-räume ab dem Jahr 2011 (Stand: 1. April 2015)“ wird gegen die Anlage des vorliegen-den Beschlusses „Struktur der Schlüsselverzeichnisse zu Datenlieferungen gemäß § 87Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V sowie gemäß § 87a Abs. 6 SGB V mit Wirkung für Be-richtszeiträume ab dem Quartal 1/2017 (Stand: 12. Dezember 2016)“ ausgetauscht.
Protokollnotiz:Das Institut des Bewertungsausschusses wird eine Lesefassung des durch diesen Beschlussgeänderten Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 350. Sitzung (schriftlicheBeschlussfassung) erstellen und auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Anlage: Struktur der Schlüsselverzeichnisse zu Datenlieferungen gemäß § 87 Abs. 3fSatz 1 und 2 SGB V sowie gemäß § 87a Abs. 6 SGB V mit Wirkung für Berichts-zeiträume ab dem Quartal 1/2017, Stand: 12. Dezember 2016
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Anlage
zum Beschluss des Bewertungsausschussesin seiner 350. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung),
zuletzt geändert durch den Beschluss des Bewertungsausschussesin seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016
Struktur der Schlüsselverzeichnisse zu Datenlieferungengemäß § 87 Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V sowie
gemäß § 87a Abs. 6 SGB V
mit Wirkung für Berichtszeiträume ab dem Quartal 1/2017
(Stand 12. Dezember 2016)
Inhalt
1 Dateibeschreibung ........................................................................................................ 4
2 Satzartbeschreibung SCHLUESSELGUELTIGKEIT ...................................................... 5
3 Struktur von Schlüsselverzeichnis 1 – Kostenträgerarten .............................................. 6
4 Struktur von Schlüsselverzeichnis 2 – Kassenärztliche Vereinigungen .......................... 7
5 Struktur von Schlüsselverzeichnis 3 – Valutaeinheit ...................................................... 8
6 Struktur von Schlüsselverzeichnis 4 – Leistungssegmentierung .................................... 9
7 Struktur von Schlüsselverzeichnis 6 – Abrechnungsgruppen der Arztpraxis ................ 10
8 Struktur von Schlüsselverzeichnis 7 – Alters- und Geschlechtsklassen ....................... 11
9 Struktur von Schlüsselverzeichnis 8 – Verzeichnis der Kassensitz-IK ......................... 12
10 Struktur von Schlüsselverzeichnis 8a – Verzeichnis der Abrechnungs-IK .................... 13
11 Struktur von Schlüsselverzeichnis 8b – Verzeichnis der Abrechnungs-IKöffentlich-rechtlicher Stellen im Rahmen der ASV-Abrechnung ................................... 14
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1 Dateibeschreibung
Die maschinell verarbeitbaren Schlüsselverzeichnisse und die Satzart zur Gültigkeit derSchlüsselverzeichnisse nach Berichtsquartalen sind jeweils in einer logischen Datei im CSV-Format mit variabler Nutzdatenlänge zu veröffentlichen. Es wird der Zeichensatz ISO 8859-15 verwendet. Jeder Datensatz steht in einer eigenen Zeile, die durch die Zeichenfolge Car-riageReturn/LineFeed (Hexadezimalcode 0x0D 0x0A) abgeschlossen wird. Zeichenkettenwerden nicht durch Textbegrenzungszeichen eingeschlossen. Die einzelnen Datenfeldereines Datensatzes sind durch das Trennzeichen „#“ getrennt. Es ist darauf zu achten, dassdieses innerhalb der Textfelder nicht vorkommt. Die Dateien enthalten keine Spaltenüber-schriften.
Folgende Dateinamenskonvention ist einzuhalten:
Für die Satzart zur Gültigkeit der Schlüsselverzeichnisse nach Berichtsquartalen (SCHLUES-SELGUELTIGKEIT):
SCHLUESSELGUELTIGKEIT_Stand.Endung
Für die Schlüsselverzeichnisse:
Typ_Nummer_Name_Version.Endung
Hierbei sind folgende Formate einzuhalten:Stand als Datum achtstellig numerisch(JJJJMMTT),Typ konstant alphanumerisch(S),Nummer des Schlüsselverzeichnisses alphanumerisch(1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 8a, 8b),Name des Schlüsselverzeichnisses alphanumerisch(KTART, KV, VALUTAEINHEIT, LEISTSEG, ABRGR, ALTER_GESCHLECHT_KLASSE,KSIK, ABRIK, ASV_KV_ABRIK),Version des Schlüsselverzeichnisses dreistellig alphanumerisch(CCC),Endung csv.
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2 Satzartbeschreibung SCHLUESSELGUELTIGKEIT
Dateiinhalt:Die Satzart beschreibt die Gültigkeit der Schlüsselverzeichnisse nach Berichtsquartalen.Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 01, 02 und 04 identifiziert einen Datensatzeindeutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Satzart M 21 alphanum. konstant „SCHLUESSEL-GUELTIGKEIT“
01 Stand M 8 numerisch Stand der Gültigkeitstabelle imFormat JJJJMMTT
02 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M ′ 5 alphanum. Nummer des Schlüsselver-zeichnisses, für das die Zu-ordnung der Version zum Be-richtsquartal definiert wird
03 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M ′ 255 alphanum. Name des Schlüsselverzeich-nisses, für das die Zuordnungder Version zum Berichtsquar-tal definiert wird
04 Berichtsquartal M 5 numerisch Angabe des Berichtsquartalsim Format JJJJQ
05 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses für das Berichts-quartal nach Feld 04
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3 Struktur von Schlüsselverzeichnis 1 – Kostenträgerarten
Dateiinhalt:Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 1 alphanum. konstant „1“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 5 alphanum. konstant „KTART“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 Code M 2 alphanum. Code der Kostenträgerart
04 Bezeichnung M ′ 255 alphanum. Bezeichnung der Kostenträ-gerart
05 Bemerkung K ′ 255 alphanum. Bemerkung
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4 Struktur von Schlüsselverzeichnis 2 – Kassenärztliche Vereini-gungen
Dateiinhalt:Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 1 alphanum. konstant „2“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 2 alphanum. konstant „KV“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 Code M 2 alphanum. Code der KassenärztlichenVereinigung
04 Bezeichnung M ′ 255 alphanum. Bezeichnung der Kassenärztli-chen Vereinigung
05 Bemerkung K ′ 255 alphanum. Bemerkung
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5 Struktur von Schlüsselverzeichnis 3 – Valutaeinheit
Dateiinhalt:Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 1 alphanum. konstant „3“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 13 alphanum. konstant „VALUTAEINHEIT“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 Code M 1 alphanum. Code der Valutaeinheit
04 Bezeichnung M ′ 255 alphanum. Bezeichnung der Valutaeinheit
05 Bemerkung K ′ 255 alphanum. Bemerkung
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6 Struktur von Schlüsselverzeichnis 4 – Leistungssegmentierung
Dateiinhalt:Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 1 alphanum. konstant „4“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 8 alphanum. konstant „LEISTSEG“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 Code M ′ 10 alphanum. Code des Leistungssegments
04 Bezeichnung M ′ 4.000 alphanum. Bezeichnung des Leistungs-segments
05 Bemerkung K ′ 4.000 alphanum. BemerkungHinweis: Nähere Festlegungenzu Buchstabensuffices sowiezu beendeten Leistungsseg-menten und Gebührenord-nungspositionen sind hier zutreffen.
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7 Struktur von Schlüsselverzeichnis 6 – Abrechnungsgruppen derArztpraxis
Dateiinhalt:Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 1 alphanum. konstant „6“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 5 alphanum. konstant „ABRGR“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 Code M 4 alphanum. Code der Abrechnungsgruppe
04 Bezeichnung M ′ 255 alphanum. Bezeichnung der Abrech-nungsgruppe
05 Bemerkung K ′ 255 alphanum. Bemerkung
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8 Struktur von Schlüsselverzeichnis 7 – Alters- und Geschlechts-klassen
Dateiinhalt:Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 1 alphanum. konstant „7“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 23 alphanum. konstant „ALTER_GESCHLECHT_KLASSE“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 Code M 5 alphanum. Code der Alters- und Ge-schlechtsklasse des Versicher-ten
04 Bezeichnung M ′ 255 alphanum. Bezeichnung der Alters- undGeschlechtsklasse des Versi-cherten
05 Bemerkung K ′ 255 alphanum. Bemerkung
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9 Struktur von Schlüsselverzeichnis 8 – Verzeichnis der Kassen-sitz-IK
Dateiinhalt:Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 1 alphanum. konstant „8“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 4 alphanum. konstant „KSIK“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 Kassensitz-IK M 9 alphanum. Institutionskennzeichen derKrankenkasse am Ort desKassensitzes
04 Name M ′ 255 alphanum. Name der Krankenkasse
05 Bemerkung K ′ 255 alphanum. Bemerkung
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10 Struktur von Schlüsselverzeichnis 8a – Verzeichnis der Abrech-nungs-IK
Dateiinhalt:Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 2 alphanum. konstant „8a“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 5 alphanum. konstant „ABRIK“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 Abrechnungs-IK M 9 alphanum. Abrechnungs-IK der Kranken-kasse
04 Kassensitz-IK M 9 alphanum. Institutionskennzeichen derKrankenkasse am Ort desKassensitzes
05 Name M ′ 255 alphanum. Name der Krankenkasse ge-mäß Schlüsselverzeichnis 8
06 Bemerkung K ′ 255 alphanum. Bemerkung
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11 Struktur von Schlüsselverzeichnis 8b – Verzeichnis der Abrech-nungs-IK öffentlich-rechtlicher Stellen im Rahmen der ASV-Ab-rechnung
Dateiinhalt:Das Schlüsselverzeichnis 8b enthält sowohl die aktuell gültigen ASV-Abrechnungs-IKs alsauch solche, welche ggf. in der Vergangenheit von den Kassenärztlichen Vereinigungen so-wie mit ihnen verbundenen oder von ihnen beauftragten Organisationen im Rahmen der Ab-rechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116bAbs. 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V verwendet worden sind.Primärschlüssel: Die Kombination der Felder 02 und 03 identifiziert einen Datensatz ein-deutig.
FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
00 Nummer desSchlüsselver-zeichnisses
M 2 alphanum. konstant „8b“
01 Name desSchlüsselver-zeichnisses
M 12 alphanum. konstant „ASV_KV_ABRIK“
02 Version M 3 alphanum. Version des Schlüsselver-zeichnisses
03 ASV-Abrechnungs-IK
M 9 alphanum. Institutionskennzeichen derKassenärztlichen Vereinigungbzw. der mit ihr verbundenenoder von ihr beauftragten Or-ganisation im Rahmen derASV-Abrechnung gemäߧ 116b Abs. 6 Satz 1 zweiterHalbsatz SGB V
04 Code M 2 alphanum. Code der KassenärztlichenVereinigung aus Feld 05 bzw.,falls in Feld 05 eine verbunde-ne oder beauftragte Organisa-tion genannt ist, Code derübergeordneten Kassenärztli-chen Vereinigung gemäßSchlüsselverzeichnis 2
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FeldNr.
Feld Feld-art
AnzahlStellen
Feld-eigenschaft
Inhalt/Erläuterung
05 Bezeichnung M ′ 255 alphanum. Bezeichnung der Kassenärztli-chen Vereinigung bzw. der mitihr verbundenen oder von ihrbeauftragten Organisation imRahmen der ASV-Abrechnunggemäß § 116b Abs. 6 Satz 1zweiter Halbsatz SGB V
06 Bemerkung K ′ 255 alphanum. Bemerkung
Erläuterungen zum Schlüsselverzeichnis 8b
Das Feld Abrechnungsweg der Satzarten, die im Beschluss des 383. Bewertungsausschus-ses vom 21. September 2016 zu Vorgaben gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V für ein Ver-fahren zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs aufgrund ambulanter spezialfachärztlicherVersorgung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 13 ff. SGB V definiert wurden, ist genau dann mit derAusprägung „2 = mindestens eine Abrechnung von einem Abrechnungs-IK, das im Schlüs-selverzeichnis 8b enthalten ist“ zu füllen, wenn mindestens ein ASV-Abrechnungs-IK ausSchlüsselverzeichnis 8b in mindestens einem der folgenden Datenfelder der ASV-Abrech-nungsdaten enthalten ist:
Abrechnungsgrundlage Segment DatenfeldAnlage 2a ASV-AV REA 7.2.7 - IK_physikalischer Absender
Anlage 2b ASV-AV UNB Absenderbezeichnung
Anlage 2b ASV-AV FKT IK des Absenders
Anlage 2b ASV-AV REC IK des Krankenhauses für Zahlungsweg
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Entscheidungserhebliche Gründe
zum Beschluss des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zurÄnderung des Beschlusses des Bewertungsausschusses inseiner 350. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu denSchlüsselverzeichnissen zu Datenlieferungen gemäß § 87 Abs.3f Satz 1 und 2 SGB V sowie gemäß § 87a Abs. 6 SGB V mit Wir-kung zum 1. Januar 2017
1. Rechtsgrundlage
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zu Vor-gaben gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V für ein Verfahren zur Bereinigung des Be-handlungsbedarfs aufgrund ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung gemäߧ 116b Abs. 6 Satz 13 ff. SGB V (ASV-Bereinigungsvorgaben) unter der ProtokollnotizNr. 2 die Schaffung eines neuen Schlüsselverzeichnisses 8b angekündigt, welchesdiejenigen Abrechnungs-IK enthält, die die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie mitihnen verbundene oder von ihnen beauftragte Organisationen im Rahmen der Abrech-nung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116bAbs. 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V verwenden.Zur Umsetzung dieser Protokollnotiz beschließt der Bewertungsausschuss die Ergän-zung der Schlüsselverzeichnisse gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses inseiner 350. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) um ein Schlüsselverzeichnis 8b.
2. Regelungsinhalte und Regelungshintergründe
Die in der Anlage 1 des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 383. Sit-zung am 21. September 2016 zu ASV-Bereinigungsvorgaben enthaltenen Datensatz-beschreibungen zur Anzahl in der ASV behandelter Patienten (ANZASV116b-Daten)verweisen in den jeweiligen Erläuterungen zur Befüllung des Feldes Abrechnungswegab dem Berichtsquartal 1/2017 auf das neue Schlüsselverzeichnis 8b. Mit dem vorlie-genden Beschluss wird das Institut des Bewertungsausschusses beauftragt, dasSchlüsselverzeichnis 8b (Verzeichnis der Abrechnungs-IK öffentlich-rechtlicher Stellenim Rahmen der ASV-Abrechnung) erstmals mit Wirkung für das Berichtsquartal 1/2017auf seiner Internetseite zu veröffentlichen und daran anschließend fortlaufend zu pfle-gen. Der Veröffentlichungsturnus entspricht demjenigen der übrigen im Beschluss desBewertungsausschusses in seiner 350. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) aufge-führten Schlüsselverzeichnisse. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermitteltdem Institut des Bewertungsausschusses vor der erstmaligen Erstellung sowie an-schließend bei Bedarf für die weitere Pflege des Schlüsselverzeichnisses 8b die hierzunotwendigen Informationen.
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Die zusätzlichen Erläuterungen zum Schlüsselverzeichnis 8b einschließlich der direk-ten Verweise auf die Anlagen 2a und 2b zur Vereinbarung gemäß § 116b Abs. 6 Satz12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichenVordrucke für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-AV) sollen denKrankenkassen als Hilfestellung für die angepasste Befüllung des Feldes Abrech-nungsweg in den ANZASV116b-Daten ab dem Berichtsquartal 1/2017 dienen.
3. Inkrafttreten
Der Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft.