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Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Vollzug Umwelt MITTEILUNGEN ZUM GEWÄSSERSCHUTZ NR. 26 Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässer in der Schweiz ModuI-Stufen- Konzept

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Bundesamt fürUmwelt, Wald undLandschaftBUWAL

Vollzug Umwelt

MITTEILUNGEN ZUMGEWÄSSERSCHUTZ

NR. 26

Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässerin der Schweiz

ModuI-Stufen-Konzept

Herausgegeben vom Bundesamtfür Umwelt, Wald und LandschaftBUWALBern, 1998

In Zusammenarbeit mitEidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG)Bundesamt für Wasserwirtschaft (BWW)Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, des Kantons Zürich (AWEL)

Vollzug Umwelt

Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässerin der Schweiz

ModuI-Stufen-Konzept

MITTEILUNGEN ZUMGEWÄSSERSCHUTZ

NR. 26

Impressum:

Autoren: Dieser Bericht wurde von der Projektgruppe „Fliessgewässerbeurteilung“ erarbeitet. Mitglieder der Projektgruppe waren:

Bundesamt für Umwelt, Wald und LandschaftPaul LiechtiUeli Sieber

Bundesamt für WasserwirtschaftUlrich von BlücherHans Peter Willi

Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und GewässerschutzUeli Bundi (Vorsitz)Andreas FrutigerMichael HütteArmin Peter

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luftdes Kantons ZürichChristian GöldiUrs KupperWalo MeierPius Niederhauser

Ergänzende Beiträge lieferten: Eidg. Anstalt für Wasserversorgung,

Abwasserreinigung und GewässerschutzHerbert Güttinger

Landeshydrologie und GeologieHugo Aschwanden

Layout: HYDRA, Büro Peter Rey, Konstanz

Bezugsquelle: DokumentationsdienstBundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft3003 BernFax ++41 (0)31 324 02 16E-mail: [email protected]: http://www.admin.ch/buwal/publikat/d/

© BUWAL 1998

Preis: Fr. 15.-

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Inhalt

Inhalt

Abstracts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5

Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71.1 Ausgangslage und Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . .71.2 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .91.3 Ziel und Zweck von Fliessgewässeruntersuchungen . . . .10

2 Das modulare Konzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112.1 Genereller Aufbau des Konzeptes . . . . . . . . . . . . . . . . . .112.2 Die Stufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122.3 Beurteilung der Untersuchungsergebnisse . . . . . . . . . . . .132.4 Die Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .152.4.1 Hydrodynamik und Morphologie . . . . . . . . . . . . . . . . .152.4.2 Biologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .172.4.3 Chemische und toxikologische Effekte . . . . . . . . . . . . .18

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

A1 Rechtlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20A1.1 Gewässerschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20A1.2 Wasserbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22A1.3 Raumplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22A1.4 Fischerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23A1.5 Natur und Landschaftsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

A2 Ökologische Anforderungen an Fliessgewässer . . . . . . . .24A2.1 Gewässerzustand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24A2.2 Einflussfaktoren und konkrete Anforderungen . . . . . . .24

A3 Kurzfassung der Module - Stand der Bearbeitung . . . .30

Abstracts

Abstracts

Integrierte Gewässerüberwachung in der SchweizDas Gewässerschutzgesetz vom 24.1.1991 geht von einemumfassenden Schutzgedanken aus. Gewässer sollen vor allennegativen Einwirkungen, also nicht nur vor Verunreinigungdurch Abwasser geschützt werden, damit sie ihre vielfältigenFunktionen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere, aberauch als Nutzungsobjekte erfüllen können. Diese Funktionenund die verschiedenen Gewässerbelastungen müssen bei derGewässerbeurteilung in Rechnung gestellt werden. Diese sollsowohl überblicksmässig für einen Kanton oder eine Regionwie auch vertieft für einzelne Gewässer und Gewässersystemeerfolgen. Diesen Anforderungen kann mit einem modular auf-gebauten Untersuchungskonzept entsprochen werden. Damitwerden die Empfehlungen von 1982 über die Untersuchungder schweizerischen Oberflächengewässer wesentlich erwei-tert. In drei verschiedenen Intensitätsstufen sind Erhebungs-verfahren in den Bereichen Hydrologie, Ökomorphologie,Biologie (Ufer und Umlandvegetation, höhere Wasser- undSumpfpflanzen, Algen, Makrozoobenthos, Fische), Wasser-chemie und Ökotoxikologie vorgesehen. Der multidisziplinä-re Ansatz soll eine integrale Beurteilung der Fliessgewässererlauben, aufgrund derer Defizite erkannt und Massnahmen-pläne entwickelt werden können. Die verschiedenen Modulewerden in separaten Teilpublikationen vorgestellt; der vorlie-gende Text erläutert die Grundzüge des modularen Konzeptes,verweist auf die rechtlichen Grundlagen und diskutiert Zielund Zweck der Methodensammlung.

Sorveglianza integrata delle acque in SvizzeraLa legge federale del 24 gennaio 1991 sulla protezione delleacque parte dal presupposto di un’idea di protezione globaledelle acque. Le acque devono essere protette da tutte le influ-enze negative e non soltanto dalle acque di scarico inquinate.Ciò dovrebbe permettere alle acque di svolgere le loro multi-ple funzioni quale habitat per flora e fauna ma anche di essereutilizzate in senso più generale. Al momento in cui si effettuauna valutazione delle acque è necessario tenere conto di dettefunzioni nonché dei loro diversi carichi. Ciò deve avvenire nelquadro di una visione d’insieme per un Cantone o una regionecome pure in maniera più approfondita per singoli corsi esistemi d’acqua. A dette esigenze può essere corrisposto conun concetto d’esame strutturato a moduli, il quale permette diampliare in modo sostanziale le raccomandazioni emanate nel1982 sull’esame delle acque di superficie svizzere. Nel quadrodi tre livelli d’intensità sono previsti rilevamenti nell’ambitodei settori idrologia, ecomorfologia, biologia (riva e vegeta-zione circostante, piante acquatiche e palustri, alghe, macro-zoobenthos, pesci), chimica dell’acqua ed ecotossicologia.L’approccio multidisciplinare deve permettere una valutazio-ne integrale dei corsi d’acqua, sulla base della quale è possibi-le riconoscere insufficienze e pianificare provvedimenti. Idiversi moduli verranno presentati nel quadro di pubblicazio-ni parziali a sé stanti. Il testo presente spiega le caratteristichedi base del concetto modulare, ne indica le basi giuridiche ediscute obiettivi e scopi della raccolta basata sul metodo.

Integral surveillance of running waters in SwitzerlandThe water pollution control law of 24.1.1991 is based on theconcept of comprehensive protection. To effectively fulfilltheir numerous functions as habitats for plants and animalsand as objects of use for man, surface waters (i.e. lakes, rivers,streams, etc.) must be protected not only from pollutants, butalso from all other negative influences. In accordance with thisgoal, it is intended to carry out an assessment of these func-tions and of the various pollutant sources in the form of gene-ral surveys for cantons and regions, and, in more depth, forindividual rivers and streams or complete river systems. Therequirements for these surveys can be met by a modular moni-toring procedure. In this way, the measures recommended in1982 on the investigation of Swiss surface waters will be con-siderably expanded. Survey procedures are planned at threeintensity levels in the areas of hydrology, ecomorphology, bio-logy (banks and surrounding vegetation, higher water andmarsh plants, algae, makrozoobenthos, fish), water chemistryand ecotoxicology. The multidisciplinary approach will permitan integral assessment to be made of running waters, and thisin turn will enable insufficiencies to be detected and measuresto be developed. The various modules will be described inseparate publications. The present text discusses the principalaspects of the modular procedure makes reference to the legalbasis, and discusses the aim and purpose of the proposed com-pendium of methods.

Surveillance intégrée des cours d’eau en SuisseLa loi fédérale du 24 janvier 1991 sur la protection des eauxrésulte d’une volonté de protection globale: les eaux doiventêtre protégées non seulement contre la pollution par les eauxusées, mais aussi contre toute influence négative, pour qu’el-les puissent remplir la diversité de leurs fonctions de biotopespour les plantes et les animaux et servir de ressource naturel-le. Les différentes fonctions et utilisations des eaux doiventêtre prises en compte dans l’appréciation des cours d’eau.Cette appréciation, sommaire à l’échelle d’un canton ou d’unerégion, doit être approfondie pour certains cours d’eau etréseaux hydrographiques. Ces exigences peuvent être satisfai-tes par un système modulaire d’analyse, qui élargit considéra-blement les recommandations de 1982 concernant l’analysedes eaux superficielles. Les méthodes d’investigationprévoient trois niveaux dans les domaines suivants: hydrolo-gie, écomorphologie, biologie (rives et végétation des rives,plantes aquatiques et palustres, algues, macrozoobenthos,poissons), chimie des eaux et écotoxicologie. Cette approchemultidisciplinaire permettra une appréciation complète descours d’eau, la mise en évidence des déficits écologiques etl’élaboration de plans de mesures. Les différents modulesseront présentés dans des publications distinctes; le présentdocument explique les principes du système modulaire, faitréférence aux bases légales et commente les objectifs des dif-férentes méthodes.

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Vorwort

Vorwort

Bereits seit längerem hatten die Fachstellen von Bund und Kantonen er-kannt, dass ein Bedarf für Untersuchungsmethoden besteht, mit denen dieAuswirkungen der vielfältigen Nutzungen auf die Gewässerökosysteme er-fasst werden können und anhand derer der Handlungsbedarf im Hinblick aufdie heute geltenden gesetzlichen Anforderungen abgeleitet werden kann.

Handlungsbedarf und Erfolgskontrolle der Abwassersanierung orientiertensich bis heute hauptsächlich an der Gewässerbeurteilung mittels chemischerKenngrössen gemäss den „Empfehlungen über die Untersuchung der schwei-zerischen Oberflächengewässer“ von 1982. Für den Vollzug einer modernenganzheitlichen Schutzkonzeption müssen jedoch auch die Verfahren zurBeurteilung der Gewässer weiterentwickelt werden.

Für den Zustand der Fliessgewässer spielen neben der Belastung durchAbwasser die Nutzungen im quantitativen Bereich wie z.B. Wasserkraft,Siedlungsentwässerung und Hochwasserschutz eine wichtige Rolle. Daher istneben der Bewertung der chemischen Wasserqualität und des biologischenZustandes insbesondere die Erhebung und Beurteilung derjenigen Kenn-grössen notwendig, die die morphologischen und hydrologischen Bedingun-gen sowie die Dynamik im Gewässer als Lebensraum charakterisieren.

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und die Eid-genössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewäs-serschutz (EAWAG) beschlossen 1993, vorerst in den Bereichen Ökomor-phologie, Hydrologie und Fischbiologie allgemein gültige Empfehlungen fürdie Beurteilung der schweizerischen Fliessgewässer bereitzustellen.

Verschiedene Expertengruppen erarbeiteten Anleitungen zur Beurteilungder schweizerischen Fliessgewässer und stellten in der Folge die Grundlagenfür ein modular aufgebautes Konzept bereit. Auf dieser Basis wurde in engerZusammenarbeit von BUWAL, EAWAG, Bundesamt für Wasserwirtschaft(BWW), Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des KantonsZürich und anderen kantonalen Fachstellen das vorliegende Gesamtkonzeptfür die Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässer inder Schweiz erarbeitet.

Das vorliegende Konzept ermöglicht keine vollständige Beschreibung desZustandes eines Fliessgewässers. Dazu würde zum Beispiel auch eine detail-lierte Analyse des Einzugsgebietes oder etwa eine Aufnahme aller Nutzungenin und am Gewässer gehören, die hier aber nicht berücksichtigt sind. Dasneue Konzept bildet jedoch den Rahmen für eine ganze Reihe von Methodenzur Untersuchung und Bewertung der Fliessgewässer anhand morphologi-scher, biologischer und chemisch-physikalischer Parameter. Es ist so konzi-piert, dass es nicht nur der Erfolgskontrolle im Gewässerschutz allein, son-dern allgemeiner auch der integrierten Umweltberichterstattung im Rahmender heutigen Umweltpolitik für eine dauerhafte Entwicklung dienen kann.

Die einzelnen Methoden des Konzeptes werden in loser Reihenfolge eben-falls im Rahmen „Vollzug Umwelt“ in den Mitteilungen zum Gewässerschutzdes BUWAL erscheinen. Getrennt von den vorliegenden Empfehlungen zurUntersuchung der Fliessgewässer ist auch die Veröffentlichung von Metho-den zur Untersuchung der stehenden Gewässer der Schweiz geplant.

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Zusammenfassung

ZusammenfassungDas vorliegende Konzept zur Untersuchung der Fliessgewässer der

Schweiz stellt eine Weiterentwicklung der Empfehlungen von 1982 überdie Untersuchung der schweizerischen Oberflächengewässer dar. Es rich-tet sich nach dem umfassenden Schutzgedanken des Gewässerschutzge-setzes vom 24. Januar 1991 und ist aus Teilmethoden, sogenannten Modu-len, aufgebaut (siehe Tab. 1). Vorgesehen sind Module in den BereichenHydrodynamik und Morphologie (Hydrologie, Ökomorphologie), Biolo-gie (Ufer und Umlandvegetation, höhere Wasser- und Sumpfpflanzen,Algen, Makrozoobenthos, Fische) und chemische und toxische Effekte(Wasserchemie, Ökotoxikologie). Die Auswahl der zur Anwendung kom-menden Teilmethoden richtet sich nach den verschiedenen Zielen, die mitder Gewässeruntersuchung verfolgt werden.

Die Untersuchungen sind in drei Stufen unterschiedlicher Bearbeitungs-intensität unterteilt:

Flächendeckend, d.h. alle Fliessgewässer in einem Gebiet; wenigeSchlüsselparameter, geringe Untersuchungstiefe, geringer Auf-wand pro Einzeluntersuchung;

Systembezogen, d.h. ganze Fliessgewässer mit ihren Zuflüssen;grössere Anzahl an Parametern, mittlere Untersuchungstiefe, mitt-lerer Aufwand pro Einzeluntersuchung;

Abschnittsbezogen, d.h. bestimmte Bereiche eines Fliessgewäs-sers; gezielte Untersuchungen zur Beantwortung von Detail-fragen, lokal aufwendige Erhebungen.

F

S

A

F

Ökomor-phologie*

Hydrologie

Kartierungaller vorhan-denen Arten

umfassendeQuantifizie-rung und Mes-sung der Be-einflussungen

z.B. detaillierte Untersu-chungen von Auen

z.B quantitati-ve Aufnahmenaller Arteneinschliesslichder zeitlichenDynamik

z.B. detaillier-te Untersu-chungen aufArtniveau ein-schliesslich der zeitlichenDynamik

z.B. detaillier-te Untersu-chungen aufArtniveau ein-schliesslichder zeitlichenDynamik

z.B. quan-titativeUnter-suchungen

z.B.Spezialana-lysen

verschiedenetoxikologischeund chemi-sche Erhe-bungen: Ein-leiterkataster

Untersuchungder Kieselal-gen

Erhebung der morpholo-gischen Beeinträchtigun-gen mit wenigen aussa-gekräftigen Parametern;Identifikation der Durch-gängigkeitsstörungen, ab-schnittsweise Beurteilungder Naturnähe

Charakterisie-rung des Ab-flussregimesund pauschaleErhebung derBeeinflussun-gen

systembezogene Defizit-analyse; Entwicklungvon Massnahmenplänenmit Angabe von Priori-täten

systematischeErhebung undgrobe Quanti-fizierung derBeeinflussun-gen

Schätzung derHäufigkeitvon Algen;Untersuchungder Kieselal-gen

Schätzung derHäufigkeitvon höherenWasserpflan-zen

einfache Erhebungenund Beurtei-lung auf feld-tauglichemtaxonomi-schem Niveau

Makro-zoobenthos

AlgenUfer- undUmland-vegetation

höhere Was-ser- undSumpf-pflanzen

Vergleich dervorkommen-den Taxa mitBezugsgewäs-sern

vertiefteErhebungder vor-kommen-den Arten

Untersu-chung einerVielzahlvon Bela-stungspara-metern

saisonale oderhäufigereÜberprüfungder wichtig-sten Einleiter

Stichpro-ben zurErmitt-lung desFischar-tenspek-trums

Fische Wasser-chemie

Öko-toxikologie

stichprobe-weise Er-mittlunganthropo-gener Bela-stungen mitwenigenParametern

Stichproben, 2bis 3 einfacheTestverfahren,Verdünnungs-reihe zur Er-mittlung derNOEC**

Biologie chemische und toxische Effekte

S

A

Stuf

e

Tafel 1: Zusammenstellung des dreistufigen, modularen Konzeptes

Hydrodynamik undMorphologie

* unter Berücksichtigung des äusseren Aspektes gemäss Artikel 1 der Verordnung über Abwassereinleitungen vom 8.Dez. 1975

** No Observed Effect Concentration

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Einleitung

Beeinträchtigung derFliessgewässer durch:

- Siedlung und Landwirtschaft

- Rodung und Waldnutzung

- Wasserkraft-nutzung

- Abwasser-kanalisation

- Zunahme derStoffflüsse

Lange Tradition derGewässerunter-suchungen

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage und Aufgabenstellung

Gewässeruntersuchungen haben in der Schweiz eine lange Tradi-tion. Den Limnologen, die bereits vor vielen Jahrzehnten mit den da-maligen analytischen Hilfsmitteln versuchten, den chemischen, physi-kalischen und biologischen Zustand der Fliessgewässer und Seen fest-zustellen, verdanken wir die Kenntnisse über die Entwicklung derWasserqualität vor dem Hintergrund der zunehmenden Verschmutzungder Gewässer.

Verschiedene Entwicklungen führten zu einer starken Beeinträch-tigung der Fliessgewässer hinsichtlich ihrer Qualität als Lebensräumefür Tiere und Pflanzen sowie als Landschaftselemente und hinsichtlichihrer Nutzfunktionen:

Rodung und intensive Waldnutzung in den Berggebieten im 17.,18. und 19. Jh. führten zu grösseren Abflussspitzen, was mit derdamit verbundenen Erhöhung der Geschiebefrachten zunehmendgrössere Überschwemmungen im flacheren Mittelland bewirkte.Insbesondere Ende des letzten Jh. wurden deshalb an vielenFliessstrecken Korrektionen durchgeführt; meistens wurde durchBegradigen und Tieferlegen die Schleppkraft der Gewässer ver-bessert, damit diese das aus den Bergen zugeführte Geschiebewieder selbst abführen konnten.

Der Ausbau der Wasserkraftnutzung in diesem Jh. führte zuRestwasserstrecken oder Staustrecken und veränderte dasAbflussverhalten und die Geschiebeführung ganzer Fliessge-wässersysteme.

Mit dem Ausbau der Abwasserkanalisation aus hygienischenGründen gelangten ab Mitte des 19. Jh. zunehmend Schmutz- undNährstoffe in die Gewässer. Der wirtschaftliche Aufschwungnach 1950 vergrösserte die Belastungen in einem Ausmass, dasdie öffentliche Hand zum Eingreifen zwang.

Die intensive Entwicklung der Siedlungsstruktur ab 1950, derAusbau von Schiene und Strasse sowie die Intensivierung derLandwirtschaft verringerte zunehmend den Raum, der denFliessgewässern zugestanden wurde. Viele Gewässer wurdenkanalisiert, verbaut oder sogar eingedolt. Heute sind schätzungs-weise nur noch ca. 10% der Fliessgewässer des Gewässernetzesder Schweiz morphologisch noch einigermassen intakt. VieleFlüsse und Bäche sind zudem in den Einzugsgebieten durch dieWasserkraftnutzung (hydrologisch) beeinträchtigt.

Die Entwicklung der zivilisatorischen Aktivitäten führte auch zueiner Erhöhung der Stoffflüsse zwischen Luft, Boden undWasser: Die Belastung der Gewässer mit Stickstoff, Phosphorund Metallen aus diffusen Quellen nahm dadurch bis vor kurzemstetig zu.

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Modul - Stufen - Konzept

Bei der Revision des ersten Gewässerschutzgesetzes im Jahre 1971wurde die entsprechende Gesetzesgrundlage für die regelmässige Un-tersuchung der ober- und unterirdischen Gewässer geschaffen. Aufdieser Grundlage gab das Eidg. Departement des Innern (EDI) 1974„Vorläufige Empfehlungen über die regelmässigen Untersuchungender schweizerischen Fliessgewässer“ heraus. Die Entwicklung derGesetzgebung und der Ausbau der Abwasserreinigung gingen somitHand in Hand mit einer Intensivierung der Überwachung derGewässer bezüglich Inhaltsstoffen. Die Kenntnis des chemischenWasserzustandes bildet die Voraussetzung für eine gezielteMassnahmenplanung und Erfolgskontrolle.

Die wissenschaftlichen und praktischen Fortschritte bei der Unter-suchung und Interpretation des chemischen Gewässerzustandes veran-lassten das EDI schliesslich, den Stand des Wissens bei der Gewäs-seruntersuchung im Jahre 1982 in den „Empfehlungen über die Unter-suchung der schweizerischen Oberflächengewässer“ festzuhalten.Diese Vollzugshilfe des Bundes zuhanden der Gewässerschutzfach-stellen hat bis heute Bestand. Die Empfehlungen enthalten neben ei-nem Teil über stehende Gewässer einen Teil mit methodischenHinweisen zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässer. ZurAnwendung kommen dabei hauptsächlich chemische Parameter fürdie Beurteilung der Wasserqualität. Andere Bewertungsverfahren, z.B.anhand biologischer Kenngrössen, werden nicht im Detail erläutert.

Mit der Verbesserung der Wasserqualität durch den Aufbau der Ab-wasserreinigung gewinnen nun aber auch die morphologischen, hydro-logischen und biologischen Defizite der Gewässer zunehmend an Ge-wicht, denn diese relativieren die Erfolge des Schutzes vor Verunreini-gungen. Damit die Gewässer ihre Funktion als Lebensraum erfüllenkönnen, müssen auch diese Beeinträchtigungen erfasst, interpretiertund dargestellt werden; nur so können sie gezielt angegangen und be-hoben werden. Aufwand und Erfolg von Gewässerrenaturierungenmüssen aber in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen unddie jeweiligen Randbedingungen in Rechnung stellen. Dies erfordertzielorientierte Erhebungen und Kontrollen.

In den Abwasserreinigungsanlagen werden vor allem leichter abbau-bare organische Stoffe, Phosphor, Stickstoffverbindungen und absetz-bare Stoffe aus dem Abwasser entfernt. Gewerbe, Industrie, Landwirt-schaft und Haushalte setzen täglich Tausende von chemischen Sub-stanzen ein, über deren Abbauverhalten und Langzeitwirkung in derUmwelt aber wenig oder nichts bekannt ist. Bei der Verwendung oderbei der Entsorgung gelangen solche Stoffe direkt oder indirekt, etwavia Luft und Boden, ins Wasser. Viele dieser Stoffe können den Men-schen und die Lebensgemeinschaften in Konzentrationen störend be-einflussen, die mit den üblichen chemischen Analysenmethoden nurnoch sehr schwer oder gar nicht mehr feststellbar sind. Für die Beur-teilung von Substanzen mit oekotoxikologischer Wirkung oder ande-ren negativen Eigenschaften müssen Verfahren entwickelt werden,welche über die bisherigen, klassischen chemischen Untersuchungenhinausgehen.

Die ökologischenAuswirkungen chemi-scher Stoffgemischesind noch weitgehendunbekannt

Bei verbesserterWasserqualitätrücken andereGewässerdefizite inden Vordergrund

ZielorientierteErhebungen undKontrollen

1971:Erste Revision desGewässerschutzgesetzes

1974:Empfehlungen über dieGewässerunter-suchungen

1982:Empfehlungen über dieUntersuchung derschweizerischenOberflächengewässer

1991:Zweite Revision desGewässerschutzgesetzes(GSchG)

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Im Rahmen des Vollzugs des revidierten Gewässerschutzgesetzesvom 24. Januar 1991 (GSchG), welches den Schutz der Gewässeröko-systeme als Ganzes bezweckt, ist deshalb eine Erweiterung der Metho-den für eine gesamtschweizerisch vergleichbare Untersuchung undBeurteilung der Fliessgewässer notwendig geworden.

1.2 Gesetzliche GrundlagenDas GSchG legt grossen Wert auf den Schutz, die Erhaltung und

Wiederherstellung der Gewässer als naturnahe Lebensräume für Tiereund Pflanzen (Art. 1, Zweck). In der revidierten Gewässerschutzver-ordnung werden ökologische Ziele formuliert, die bei allenMassnahmen nach der Verordnung berücksichtigt werden müssen, mitdem Zweck, die Gewässer im Sinne des Vorsorgeprinzips generell vornachteiligen Einwirkungen zu schützen und deren nachhaltigeNutzung zu ermöglichen. Die Lebensgemeinschaften von Pflanzen,Tieren und Mikroorganismen der Gewässer und der von ihnen beein-flussten Umgebung sollen eine standortgerechte Artenzusammen-setzung und -häufigkeit aufweisen und sich selbst reproduzieren undregulieren können. Die Hydrodynamik (Geschiebetrieb, Wasserstands-und Abflussregime) und Morphologie sowie die Wasserqualität sollenmöglichst naturnah sein. Für die Wasserqualität legt der Bundesrat inder Verordnung gemäss Artikel 9, Absatz 1 GSchG zusätzlich dieAnforderungen fest. Werden diese Mindestanforderungen nicht einge-halten, ergibt sich unmittelbar Handlungsbedarf für die zuständigenBehörden.

Mindestanforderungen an den Gewässerzustand im Rahmen derRestwasserproblematik sowie bei Verbauungen und Korrektionen fin-den sich in Artikel 31, Absatz 2 und Artikel 33, Absatz 3, sowie inArtikel 37, Absatz 2 GSchG. In Artikel 50 verpflichtet das GSchGBund und Kantone, die Öffentlichkeit über den Gewässerschutz sowieden Zustand der Gewässer zu informieren und Massnahmen zurVerhinderung und zur Verminderung nachteiliger Einwirkungen aufdie Gewässer zu empfehlen. Grundlage dafür sind umfassendeKenntnisse der Zusammenhänge zwischen den Einflussgrössen unddem Gewässerzustand. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit gezielterErhebungen um die Erfüllung der Gesetze zu gewährleisten.

Der Bund führt zudem Erhebungen von gesamtschweizerischem In-teresse durch über die hydrologischen Verhältnisse, die Wasserqualität,die Trinkwasserversorgung und über andere Belange des Gewässer-schutzes und stellt deren Ergebnisse und die Auswertung Interessiertenzur Verfügung ( Art. 57, Abs. 1 und 3 GSchG). Der Bundesrat regeltdie Durchführung der Erhebungen und ihre Auswertung (Art. 57, Abs.4).

Nach Artikel 7 Absatz 3 GSchG und gemäss den Bedingungen derrevidierten Gewässerschutzverordnung sorgen die Kantone dafür, dassfür jede Gemeinde ein genereller Entwässerungsplan (GEP)* erstelltwird, der einen sachgemässen Gewässerschutz und eine zweckmässi-

* Im GEP-Musterbuch des VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute)werden Vorschläge erarbeitet als Hilfe für die Erhebungsplanung. Im Kapitel „ZustandsberichtGewässer“ werden Querverweise zum vorliegenden Konzept und Kriterien zur Modulauswahlvorgegeben.

Gewässerschutzgesetzund revidierte Gewäs-serschutzverordnung:

- standortgerechte und selbstregulie-rende Lebensge-meinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganis-men

- möglichst naturna-he Hydrodynamik und Morphologie sowie Wasser-qualität

- Mindestanforde-rungen an den Gewässerzustand beim Restwasser

- Information derÖffentlichkeit

- gezielte Erhebungen

- Erhebungen von gesamtschweizeri-schem Interesse

- genereller Entwäs-serungsplan (GEP)

Gesamtschweizerischvergleichbare Unter-suchung und Beur-teilung

Einleitung

10

Modul - Stufen - Konzept

ge Siedlungsentwässerung gewährleistet. Soweit notwendig, wird derEntwässerungsplan auf die Region ausgedehnt.

Detaillierte Ausführungen über die wichtigsten gesetzlichen Grund-lagen in den Bereichen Gewässerschutz, Wasserbau, Raumplanung,Fischerei sowie Natur- und Landschaftsschutz, welche sich mit Anfor-derungen an den Gewässerzustand befassen, sind in Kapitel A1 desAnhangs enthalten.

1.3 Ziel und Zweck von Fliessgewässeruntersuchungen

Eine sinnvolle Überwachung der Fliessgewässer prüft deren Funk-tion als Lebensraum und Landschaftselement im Zusammenhang mitden verschiedenen Nutzungen, identifiziert entsprechende Defiziteund zeigt den Handlungsbedarf auf.

Dies bedingt, dass sich die Untersuchung und Beurteilung nicht aufeine einzelne Methode, sondern auf mehrere verschiedene Methodenaus allen betroffenen Bereichen abzustützen hat. Je nach Zielsetzungder Untersuchung können dabei verschiedene Vorgehensweisen geeig-net sein. Zentral wird dabei die Formulierung der Fragestellung, wel-che die Basis für die geeignete Methodenwahl bildet. Es drängt sichzudem die Integration dieser Beurteilungsverfahren in einem umfas-senden Rahmenkonzept auf.

Für die erfolgreiche und zweckmässige Durchführung von Fliess-gewässeruntersuchungen wird eine vorgängige Erhebungsplanung em-pfohlen. Wichtige Faktoren, die es bei einer präzisen Formulierung derFragestellung zu berücksichtigen gilt, sind neben einer möglichst de-taillierten Definition der vorliegenden Probleme anhand der bereits

Aufzeigen vonDefiziten undHandlungsbedarf

Methodenwahlaufgrund derFragestellung

Erhebungsplanung alsBasis erfolgreicherGewässerunter-suchungen

Tafel 2: Anwendungsbereich des Modul-Stufen-Konzeptes im Spannungsfeld zwi-schen aktuellem Gewässerzustand und ökologischen Zielen

Gesetzliche Mindestanforderungen an den Gewässerzustand

Naturnaher Zustand

Beurteilungdes Gewässer-

zustandes

Erhebungdes Gewässer-

zustandes AnwendungsbereichModul-Stufen-Konzept

Erfolgskontrolle

- planen

Massnahmen

- umsetzen

11

Das modulare Konzept

vorhandenen Kenntnisse die gesetzlich verankerten Anforderungen andie Fliessgewässer, die Anforderungen aus ökologischer Sicht (sieheKapitel A2 im Anhang), die zeitlichen, materiellen und finanziellenRahmenbedingungen, die Art der Beurteilung der Ergebnisse und dieArt der geplanten Veröffentlichung.

Das in Kapitel 2 vorgestellte Konzept stellt für die zuständigen Voll-zugsbehörden eine Grundlage bereit zur Planung und Durchführungvon Erhebungen an schweizerischen Fliessgewässern.

2 Das modulare Konzept

2.1 Genereller Aufbau des Konzeptes

Das vorliegende Konzept zur Untersuchung und Beurteilung derschweizerischen Fliessgewässer stellt eine Weiterentwicklung der Me-thodik dar, welche in den „Empfehlungen über die Untersuchung derschweizerischen Oberflächengewässer“ von 1982 enthalten ist. Ent-sprechend den vielfältigen Anforderungen des neuen Gewässerschutz-gesetzes wird eine integrale Beurteilung der Gewässer angestrebt, dieaus mehreren Teilmethoden, sogenannten Modulen, aufgebaut wird.Die umfassende Beurteilung eines Gewässers verlangt nach Beurtei-lungs- und Untersuchungsmethoden, die alle natürlichen und anthro-pogenen Einflüsse berücksichtigen. Bei der Erhebungsplanung undauch bei der Beurteilung sind deshalb bereits vorhandene Informatio-nen ebenfalls zu berücksichtigen. Dies können Angaben über Nutzun-gen im Einzugsgebiet oder im Bereich des Gewässers sein, beispiels-weise das Inventar der bestehenden Wasserentnahmen nach Artikel 29und Artikel 82 GSchG.

Im folgenden werden die Bereiche aufgeführt, für die im Rahmendes vorliegenden Publikationskonzeptes (Schriftenreihe Vollzug Um-welt) konkrete und detaillierte Anleitungen (Module) vorgesehen sind.

Die verschiedenen Teilmethoden sind aufeinander abgestimmt.Jedes Modul kann aber auch einzeln und unabhängig von den übrigen

Integrale Beurteilungder Gewässer mittelsmehrerer Teilmetho-den (Module)

Nutzung weitererverfügbarerInformationen

Hydrodynamik undMorphologie

Lebensgemeinschaften(Pflanzen, Tiere,Mikroorganismen)

Wasserqualität

Hydrodynamik und Morphologie- Hydrologie- Ökomorphologie

Biologie- Ufer und Umlandvegetation,- höhere Wasser- und Sumpfpflanzen- Algen- Makrozoobenthos- Fische

Chemische und toxische Effekte- Wasserchemie- Ökotoxikologie

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Modul - Stufen - Konzept

Stufe A:aufwendige Untersu-chungen zu bestimm-ten Fragestellungen

Stufe F:schneller Überblicküber wichtige Aspekte

Erkennen deutlicherDefizite

Stufe S:detaillierte Analysedes Fliessgewässer-systems

Modulen angewendet werden. Durch das übergeordnete Konzept wirdsichergestellt, dass die Erhebungen in den verschiedenen Modulenkomplementär und die Resultate untereinander vergleichbar sind. DieListe der Module ist offen und kann erweitert werden.

Die Auswahl der zur Anwendung kommenden Teilmethoden richtetsich nach der Fragestellung der geplanten Untersuchung.

Je nach Bedarf und Zielsetzung sowie nach den zeitlichen und mate-riellen Rahmenbedingungen können die Erhebungen unterschiedlichdetailliert durchgeführt werden. Die einzelnen Module sind deshalb inder Regel aus drei Intensitätsstufen bezüglich Erhebungsaufwand undBeurteilungstiefe aufgebaut.

2.2 Die Stufen

Flächendeckende ErhebungenBei Erhebungen auf Stufe F sollen flächendeckend grössere Ge-

biete (Kantone, Regionen, Gemeinden) untersucht werden. Die Bear-beitungstiefe ist hier (bezogen auf einen untersuchten Gewässer-abschnitt) relativ gering. Diese Untersuchungen sollen neben Fach-leuten auch Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung einenschnellen Überblick über wichtige Aspekte des Zustandes derGewässer bzw. deren Beeinträchtigungen geben. Um dies zu erleich-tern, wird in den verschiedenen Modulen, wenn möglich, ein einheitli-ches Klassierungssystem eingeführt. Die entsprechenden Benotungenkönnen in Lageplänen farbig dargestellt werden. Auf diese Weise sindGewässerabschnitte mit deutlichen Defiziten rasch zu erkennen.

Systembezogene ErhebungAuf Stufe S werden die Gewässer systemhaft untersucht und

bewertet, d.h. ganze Gewässerläufe, möglichst einschliesslich allerZuflüsse, werden gesamthaft analysiert. Untersuchungsaufwand undBearbeitungstiefe sind wesentlich grösser als auf Stufe F. Eine detail-lierte Analyse der verschiedenen ökologischen Defizite im Gesamt-kontext des betrachteten Gewässers erlaubt die systemgerechte Pla-nung von Massnahmen einschliesslich ihrer Priorität. Die weniger auf-wendigen Methoden von Stufe F, sind soweit möglich und sinnvoll,Teil der Erhebungen auf Stufe S.

Abschnittsbezogene ErhebungenStufe A behandelt aufwendige, zielorientierte Untersuchungen,

welche zumeist abschnittsweise bei spezifischen Problemen zum Zugekommen. Im Rahmen dieses Modulkonzeptes werden für Stufe A nurallgemeine Hinweise gegeben, da problemspezifisch auch unter-schiedliche Methoden zum Einsatz kommen müssen.Anwendungsbeispiele für die Methoden der Stufe A sind z.B. dieErfolgskontrolle von Gewässerrenaturierungen, Bestimmung vonDotierwassermengen für Restwasserstrecken, Ermittlung ökologischerEffekte durch Kläranlagen u.a.

F

S

UnabhängigeTeilmethoden mitvergleichbarenResultaten

Drei IntensitätsstufenbezüglichErhebungsaufwand

A

13

Das modulare Konzept

2.3 Beurteilung der UntersuchungsergebnisseFür eine umfassende Beurteilung der Fliessgewässer wird eine Har-

monisierung der Beurteilungsansätze in den Modulen angestrebt.

Benotung auf Stufe Die Gewässerabschnitte werden aufgrund der ermittelten Parameter

benotet und in Klassen eingeteilt. In Karten können die verschiedenenQualitätsstufen oder Defizitbereiche farbig dargestellt werden, wo-durch auch für Laien ein guter Überblick über die Situation der Gewäs-ser gegeben wird. Die Einteilung in Klassen ist bezüglich der organi-schen Belastung relativ einfach, da deren Auswirkungen in Fliess-gewässern unabhängig von der geographischen Region prinzipiellgleich sind. Schwieriger ist eine Zustandsklassierung für die Gewäs-sermorphologie und die Biologie, da diese wesentlich von örtlichenGegebenheiten abhängt.

Die Benotung/Klasseneinteilung der Stufe F in den verschiedenenModulen soll nach Möglichkeit nach einem einheitlichen Grundmustererfolgen, einer Bewertung der untersuchten Parameter mittels einerPunkteskala. Aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt dieEinteilung der untersuchten Gewässerabschnitte in vier Klassen.

Die Bewertungsergebnisse lassen sich anschliessend auf einer Kartemit vier Farben (blau, grün, gelb, rot) in übersichtlicher Weise darstel-len. Dabei sollen Synergien mit anderen Verfahren genutzt werden.Die Lage und Definition der Gewässerabschnitte beispielsweise kannaufgrund der Vorgaben von GEWISS (Gewässerinformationssystem

Bewertung liefert gutdifferenzierten undleicht verständlichenÜberblick über denGewässerzustand

Darstellung übersicht-lich und vierfarbig

Einteilung in vierKlassen

F

F

Flächendeckend, Un-tersuchung aller Fliess-gewässer in einemGebiet (z.B.Kanton,Region, Gemeinde)

gering

Fachpersonen, Behör-den, Politiker, Öffent-lichkeit

überblicksmässigeErfassung des Gewäs-serzustandes und ökolo-gischer Defizite,abschnittsweiseBenotung

detaillierte Erfassungdes Gewässerzustan-des mit Defizitanalyseund Herleitung vonMassnahmenplänen

S A

Erhebungs-Aufwandpro untersuchterGewässerstelle

primäreAdressatenderUntersuchungs-ergebnisse

räumlicherMassstab

Stufe

Ziel Zweck

Systemhaft, Analyseganzer Fliessgewässer,möglichst ein-schliess-lich aller wichtigenZuflüsse

mittel

Fachpersonen und Be-hörden aus Wasserbau,Gewässerschutz,Fischerei, Natur-schutz, Raumplanungusw.

Abschnittsweise,Analyse ausgewählterGewässerbereiche

hoch

Fachpersonen, Behör-den und Wissenschaftleraus Wasserbau,Gewässerschutz,Fischerei, Naturschutzusw.

problemspezifischeAnalyse zu speziellenFragestellungen

Tafel 3: Definition der Stufen unterschiedlichen Erhebungsaufwandes

14

Modul - Stufen - Konzept

Schweiz) durchgeführt werden. Die kartographischen Darstellungensollen, falls möglich, mittels Geographischer Informationssysteme er-folgen. Falls entsprechende Programme zur elektronischen Erfassungund Speicherung der Daten bereits entwickelt wurden, sind Angabendazu in den separaten Teilpublikationen zu den verschiedenenModulen enthalten.

Bewertung anhand eines Bezugsgewässers auf Stufe Je spezialisierter ein Erhebungsverfahren ist, desto schwieriger wird

es, die Bewertung der Ergebnisse nach einem modulübergreifendenGrundmuster zu gestalten. Eine Bewertung setzt im Gegensatz zu einer allgemeinen Beurteilungeine vorgegebene Werteskala voraus. Die Module werden sich auf derStufe S in der Regel auf eine Bewertung anhand von Vergleichs- oderReferenzzuständen abstützen. Der ideale Referenzzustand wäre dervom Menschen unbeeinflusste natürliche Gewässerzustand. Ein sol-cher existiert in der Schweiz allerdings - mit Ausnahme hochalpinerSituationen - nicht mehr. Für vom Menschen veränderte Gewässer las-sen sich prinzipiell 3 verschiedene Arten von Referenzzuständen defi-nieren: räumliche, historische und theoretisch (gedanklich) rekonstru-ierte Referenzen.

Eine räumliche Referenz ist ein nicht oder nur wenig beeinflusstes,vergleichbares Gewässer innerhalb derselben geographischen Region.Dabei wird es sich im ausseralpinen Raum zumeist um Fliessgewässer(-abschnitte) in naturnahen Waldbereichen handeln. Eine Gewässer-typisierung erleichtert das Auffinden von passenden Referenzgewäs-sern, sofern genügend naturnahe Gewässer vorhanden sind.

Bei einer historischen Referenz sind geschichtliche Informationenbeizuziehen. Zum einen sind dies alte Karten, in welchen ursprüngli-che Linienführung und Gerinneform zu erkennen sind, und zum ande-ren Daten über die ursprünglich vorhandenen Arten (z.B. Fische). Die-se Unterlagen sind allerdings zumeist nur für grössere Fliessgewässervorhanden.

Bei einer theoretisch rekonstruierten Referenz wird der Referenzzu-stand pragmatisch aufgrund von allgemeinen - wissenschaftlichen -Erkenntnissen hergeleitet. So können z.B. geomorphologische undgeobotanische Gesetzmässigkeiten zur Rekonstruktion der ursprüngli-chen Morphologie und Vegetation dienen. Dennoch wird ein erhebli-cher Interpretationsspielraum verbleiben, es werden immer subjektiveElemente in die Beurteilung einfliessen.

Bewertung nach vor-gegebener Werteskala:

räumlicheReferenz

historischeReferenz

theoretischrekonstruierteReferenz

S

Klasse 1

natürlich /naturnah

wenig beeinträchtigt

starkbeeinträchtigt

naturfremd /künstlich

Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4

Tafel 4: Klassierung der Fliessgewässerabschnitte.

15

Das modulare Konzept

Nicht jeder der oben genannten Referenztypen eignet sich für jedesModul. Während sich zum Beispiel beim Makrozoobenthos am ehe-sten eine räumliche Referenz in Form eines oder mehrerer Bezugs-gewässer gut eignet, sind im Bereich der Ökomorphologie alle drei Re-ferenztypen anwendbar.

Die Ergebnisse des Vergleichs der Untersuchungsdaten mit einemBezugsgewässer müssen schlussendlich auch zu einer Bewertung füh-ren (Grad der Abweichung vom Referenzzustand). Es ist von Vorteil,wenn diese Bewertung ebenfalls optisch zur Darstellung gebracht wer-den kann.

Bewertung auf Stufe Bei der Stufe A werden in der Regel sehr detaillierte Untersuchun-

gen vorgenommen. Allenfalls wird mit Methoden gearbeitet, welcheein bereits erprobtes Beurteilungssystem beinhalten. Bei dieser Stufewird deshalb auf die Erstellung von einheitlichen Grundsätzen für dieBeurteilung der Untersuchungsresultate verzichtet.

2.4 Die ModuleIm folgenden werden die verschiedenen Module des Beurteilungs-

konzeptes vorgestellt. Die Verfügbarkeit der Information richtet sichdabei nach dem Stand der Erarbeitung der Teilmethoden. Im BereichÖkomorphologie liegen Details zur Methodik bereits vor, während inden Bereichen Biologie und Chemie erste konzeptionelle Vorschlägevorhanden sind (Stand Januar 1998). Diese Methoden sind in Bear-beitung. Die wichtigsten Merkmale der einzelnen Module sind, soweitschon vorhanden, in einheitlich gestalteten Tabellen in Kapitel A3 desAnhangs zusammengestellt.

2.4.1 Hydrodynamik und Morphologie

HydrologieDie Struktur der Fliessgewässer im unbeeinflussten Zustand wird

durch die Hydrologie sowie die Geologie des Talgrundes und des Ein-zugsgebietes vorgegeben. Abflussdynamik und Geschiebetrieb gestal-ten die Flusslandschaft, deren Charakteristik im Modul „Ökomorpho-logie“ erhoben wird. Das Modul „Hydrologie“ umfasst eine Beschrei-bung von Abflussmenge und -regime sowie die Erfassung der Eingriffein den Wasserhaushalt.

Das Ziel der Untersuchungen auf Stufe F ist eine einfache, über-sichtsmässige Charakterisierung der Hydrologie der Fliessge-

wässer einer Region. Falls Messungen vorliegen, wird das Abfluss-regime mit den statistischen Abfluss-Kennwerten, wie sie aus denhydrologischen Jahrbüchern bekannt sind (z.B mittl. jährlicher Ab-fluss; Monatsmittel, -minimum und -maximum; Ganglinie und Dauer-linie der Tagesmittel, langjährige Monatsmittel), beschrieben. Andern-

Modul - Stufen -Konzept wird konti-nuierlich ausgebaut

Beschreibung vonAbflussmenge undGeschiebetrieb

ÜbersichtsmässigeCharakterisierung derHydrologie derFliessgewässer einerRegion

F

Keine einheitlichenBewertungskriterien

A

Bewertung:Abweichung vomReferenzzustand

MODUL„HYDROLOGIE“

16

Modul - Stufen - Konzept

falls können das Regime und die monatlichen Mittelwerte des Abflus-ses mit einem Verfahren nach ASCHWANDEN & WEINGARTNER

(Hydrologischer Atlas der Schweiz 1992, Blatt 5.2) abgeschätzt wer-den. Aufgrund eines vorgegebenen Kategorienkatalogs werden an-schliessend Art und Ausmass der Eingriffe in den Wasserhaushaltermittelt und bezüglich der Auswirkungen auf die Hydrologie desFliessgewässers beurteilt. Je nach Beeinflussungsgrad, wird das be-trachtete Gewässer aufgrund ökologischer Kriterien einer Zustands-klasse zugeordnet. Aus der Untersuchung resultiert zum einen einFliessgewässerinventar mit Angabe zum Abflussregime und zu festge-stellten Eingriffen. Zum anderen werden die Zustandsklassen derEinzugsgebiete in einer Übersichtskarte dargestellt. Sie sollen es erlau-ben, eine orientierende Beurteilung der Fliessgewässer auf Handlungs-bedarf bezüglich ökologischer Defizite im Bereich Hydrologie vorzu-nehmen.

Die Untersuchungen auf Stufe S zielen auf eine detaillierte Ana-lyse der Hydrologie eines Fliessgewässersystems und des dazu-

gehörenden Einzugsgebietes hin. Dazu ist das Vorhandensein vonlangjährigen - allenfalls bereits länger zurückliegenden - Messauf-zeichnungen unerlässlich. Die in Stufe F pauschal festgestellten Ein-griffe in den Wasserkreislauf werden systematisch und lagegenau er-fasst sowie grob quantifiziert. Der Vergleich von Messungen ausunterschiedlichen Zeitperioden mit verschiedenemBeeinflussungsgrad oder der Vergleich von Messungen mit der quanti-tativen Abschätzung der Eingriffe erlaubt eine Rekonstruktion dernatürlichen Abflussverhältnisse. Daraus wiederum lassen sichMassnahmen zur Verminderung der ökologischen Defizite im BereichHydrologie ableiten. Bei geplanten Massnahmen lassen sich umge-kehrt die Auswirkungen der Eingriffe abschätzen. Aus derUntersuchung resultieren ein Inventar der Eingriffe und ihrerAuswirkungen auf das Fliessgewässer sowie die Beschreibung dernatürlichen Abflussverhältnisse in Berichts- und Tabellenform. Dieresultierenden Zustandsklassen werden auf dieser Stufe bezogen aufdas Gewässernetz in einer Karte dargestellt.

Ökomorphologie

Das Ziel der Untersuchungen auf Stufe F ist eine einfache, über-sichtsmässige Erhebung und Darstellung des ökomorphologischenZustandes der Gewässer. Bei einer Begehung werden die strukturellenGegebenheiten in und am Gewässer erfasst. Felderhebungen könnennach kürzerer Instruktionszeit, jedoch ohne spezielle wissenschaftlicheAnforderungen an das Personal durchgeführt werden. Die Erhebungen

Beschreibung derstrukturellen Gege-benheiten in und amGewässer

Detaillierte Analyseder Hydrologie einesFliessgewässersystemsund des dazugehören-den Einzugsgebietes

Bewertung derNaturnähe

die Sohlenbreite und Wasserspiegelbreitenvariabilität,

die Verbauung der Sohle,

die Verbauung des Böschungsfusses,

die Breite und Beschaffenheit des Uferbereiches,

die Lage und Art der Durchgängigkeitsstörungen.

F

S

MODUL„ÖKOMORPHOLOGIE“

17

Das modulare Konzept

umfassen:Anhand der ersten vier Parameter werden die einzelnen Gewässer

hinsichtlich ihrer Naturnähe, die wesentlich durch die Strukturvielfaltcharakterisiert ist, bewertet (siehe „Benotung auf Stufe F“, unterKapitel 2.3).

Die aufgenommenen Parameter und die Gesamtbewertung könnenkartographisch dargestellt werden. Die Klasseneinteilung wird mit denFarben blau, grün, gelb und rot in Lageplänen dargestellt. Die Durch-gängigkeitsstörungen gelangen auf den Plänen separat zur Darstellung.

Neben den oben genannten Kriterien können bei der Stufe F des Mo-duls „Ökomorphologie“ weitere Parameter erhoben werden. Hierzugehört z.B. eine Abschätzung der Häufigkeit von Algen und höherenWasserpflanzen, die in diesem Modul nur als Strukturelemente gewer-tet werden. Auf dieser Stufe werden ebenfalls die Erhebungen zumäusseren Aspekt gemäss Artikel 1 der Verordnung über Abwasserein-leitungen (neu: Anhang 1.2 der revidierten Gewässerschutzverord-nung) integriert.

Das Ziel der Untersuchungen auf Stufe S ist die detaillierteErhebung und Bewertung des ökomorphologischen Zustandes einesGewässersystems und, darauf aufbauend, die Herleitung vonMassnahmenplänen.

Die Stufe S des Moduls „Ökomorphologie“ umfasst neben der Erhe-bung und Bewertung der Stufe F noch eine Reihe weiterer Parameterwie Linienführung, Sohleneintiefung u.a. Zudem wird gesondert fürjedes Gewässer aufgrund geomorphologischer Gesetzmässigkeiten einReferenzzustand (theoretisch) rekonstruiert, welcher bei der Beur-teilung als Bezugsgrösse dient. Die Stufe S ist für ganze Gewässer-systeme vorgesehen, wobei die Zuflüsse zum Hauptgewässer mög-lichst umfassend einzubeziehen sind. Die ermittelten ökologischenDefizite werden mit Blick auf ihre Bedeutung für das betrachteteSystem bewertet. Auf dieser Basis können dann nach vorgegebenenGrundsätzen Massnahmenpläne zur ökologischen Aufwertung derGewässer entwickelt werden. Die Prioritätenfolge ergibt sich aus einerAnalyse im Vergleich zum ökologischen Nutzen.

Wo Eingriffe in ein Gewässer oder Gestaltungsmassnahmen vorge-sehen sind, liefert die Stufe S wesentliche Informationen über die Rol-le der betroffenen Gewässerabschnitte im Gesamtsystem. Der system-hafte Überblick zeigt auch die Möglichkeiten auf, mit geringem Auf-wand optimale Verbesserungen zu erzielen.

2.4.2 Biologie

Während die Erhebung der Ufer und Umlandvegetation Teil desModuls „Ökomorphologie“ ist, sieht das vorliegende Konzept für dieUntersuchung der im Wasser lebenden Organismen selbständige Ein-zelmodule vor. Biologische Untersuchungen, wie z.B. bei den Kiesel-algen, erlauben nicht nur eine Beurteilung der Zusammensetzung derArten, sondern geben auch Hinweise auf die stoffliche Belastung über

Algen-, Pflanzen-gemeinschaften undzusätzliche Parameter

Stufe F ergänzt durchzusätzliche Kriterien

Basis fürMassnahmenpläne

Biologische Erhebun-gen in selbständigenEinzelmodulen

Systemhafter Überblickerlaubt optimalen öko-logischen Nutzen derMassnahmen

S

Einteilung in vierKlassen

18

Modul - Stufen - Konzept

eine gewisse Zeit. Die Module der biologischen Untersuchungen sol-len nach folgenden grundsätzlichen Überlegungen ausgestaltet wer-den:

Höhere Wasser- und Sumpfpflanzen

Schätzung der Häufigkeit von höheren Wasserpflanzen

Kartierung der vorhandenen Arten

Algen

Schätzung der Häufigkeit von Algen, Untersuchung der Kiesel-algen

Untersuchung der Kieselalgen

Makrozoobenthos

Einfache Erhebungen und Beurteilung der Taxa auf feldtaugli-chem Niveau

Vergleich der vorkommenden Taxa mit Bezugsgewässern,Defizitanalyse

FischeIn Anlehnung an die Fischereigesetzgebung betrifft das Modul Fischedie Knochenfische, die Zehnfusskrebse und die Rundmäuler.

Stichproben zur Ermittlung des Artenspektrums

Vertiefte Erhebung der vorkommenden Arten

2.4.3 Chemische und toxikologische Effekte

Wasserchemie

Chemische Untersuchungen auf Stufe F bezwecken ein grobesScreening für mögliche Belastungen von meist kleineren Fliess-gewässern, die noch nie oder kaum je chemisch untersucht wordensind. Sie umfassen die wichtigsten Parameter, die anthropogene Bela-stungen anzeigen können: Phosphat, Ammonium und DOC (gelösterorganischer Kohlenstoff). Als Hilfsgrössen für die Interpretation derErgebnisse werden die Temperatur, der pH-Wert und der Abflussbestimmt oder abgeschätzt. Falls mit einem gut ausgerüstetenLaboratorium mit weitgehend automatisierten Verfahren gearbeitetwird, können weitere Parameter gemäss Stufe S gemessen und beur-teilt werden. Es sollen mindestens vier Messungen pro Jahr durchge-

Grobes Screening derBelastungen kleinererFliessgewässer

F

F

S

F

F

S

S

GrundsätzlicheVorgaben zu den bio-logischen

F

S

MODUL„HÖHERE WASSER-

UND SUMPFPFLANZEN“

MODUL„ALGEN“

MODUL„MAKROZOO-

BENTHOS“

MODUL„FISCHE“

MODUL„WASSERCHEMIE“

19

Das modulare Konzept

führt werden. Probenahmen auf Stufe F sind mindestens einmal proJahreszeit, wenn möglich bei Normal- oder Niederwasser zu erheben.

Ziel der Erhebungen ist eine grobe Abschätzung der Belastungs-situation. Der Aufwand bei der Probenahme muss deshalb in einemvernünftigen Verhältnis zu den möglichen Aussagen stehen.

Chemische Untersuchungen auf Stufe S bezwecken eine vertief-te Analyse mit höherer Probenahmefrequenz und eignen sich wegendes damit verbundenen Aufwandes für grössere Bäche oder für Flüsseund nur bei speziellen Belastungssituationen auch für kleinereGewässer. Sie umfassen nebst den Erhebungsgrössen aus Stufe F auchdie in der revidierten Gewässerschutzverordnung enthaltenen nume-rischen Anforderungen an die Wasserqualität (Anhang 1.2) aufgeführ-ten Substanzen und werden ergänzt mit Nitrit, Chlorid, Gesamt-Stickstoff, Gesamt-Phosphor, TOC und eventuell geochemischenParametern.

Es sollen mindestens zwölf Messungen pro Jahr durchgeführt wer-den. Zur Beurteilung werden vier Klassen gebildet. Die Beurteilungsoll Hinweise liefern, ob und welche Massnahmen zur Verbesserungdes Gewässerzustandes notwendig sind.

Ökotoxikologie

Ökotoxikologische Untersuchungen auf Stufe F sollen rascheund kostengünstige Hinweise auf die Gefährdung durch toxischeStoffe geben können. Damit sollen potentielle Problemgewässer er-kannt werden.

Stichproben werden einer Verdünnungsreihe unterworfen: anhandvon zwei bis drei einfachen Testverfahren wird die Konzentrationbestimmt, bei welcher keine toxischen Effekte mehr nachgewiesenwerden können (No Observed Effect Concentration, NOEC). Je mehrbis zur Erreichung der NOEC verdünnt werden muss, desto grösser istdie Toxizität.

Mit saisonalen oder häufigeren toxikologischen Untersuchun-gen auf Stufe S werden die wichtigsten Einleiter und Zuflüsse sowiedie Vorfluter ober- und unterhalb von Abwassereinleitungen überprüft.Damit können die Einleiter toxischer Substanzen lokalisiert und ange-ordnete Massnahmen überprüft werden.

Wie bei Stufe F werden die Proben einer Verdünnungsreihe unter-worfen: anhand von verschiedenen Testverfahren wird die Konzen-tration bestimmt, bei welcher keine toxischen Effekte mehr nachge-wiesen werden können (No Observed Effect Concentration, NOEC).Der Verdünnungsfaktor gibt Hinweise auf die Toxizität.

Rasche, kostengünsti-ge Tests gebenHinweise auf dieGefährdung durchtoxische Stoffe

Durch gezielte, wiederholte Unter-suchungen kann derUrsprung toxischerSubstanzen lokalisiertund die Einhaltungvon Auflagen über-prüft werden

F

S

Vertiefte Analyse,höhere Probenahme-frequenz, zusätzlicheParameter

S

MODUL„ÖKOTOXIKOLOGIE“

20

Anhang A 1 Rechtlicher Rahmen

Die folgende Übersicht befasst sich mit den wichtigsten gesetzli-chen Grundlagen, welche Anforderungen an den Gewässerzustand ent-halten.

A 1.1 GewässerschutzIm Zentrum der Vorschriften, welche sich mit dem Schutz der Ge-

wässer als natürliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere und Res-source für den Menschen befassen, stehen das Bundesgesetz über denSchutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) vom24. Januar 1991 sowie die revidierte Gewässerschutzverordnung(GSchV), welche die Bestimmungen der Allgemeinen Gewässer-schutzverordnung (SR 814.201) vom 19. Juni 1972 und der Verord-nung über Abwassereinleitungen (SR 814.225.21) vom 8. Dezember1975 in überarbeiteter Form vereint.

Das GSchG bezweckt den Schutz der Gewässer vor nachteiligenEinwirkungen u.a. im Interesse der Gesundheit, der Trink- undBrauchwasserversorgung, der Erhaltung natürlicher Lebensräume fürTiere und Pflanzen sowie der Sicherung der natürlichen Wasser-kreisläufe. Es strebt einen umfassenden Schutz der Gewässer an. Diesesollen vor allen Arten von Einwirkungen, also nicht nur vor Verun-reinigung durch Abwasser geschützt werden. Stand früher die Wasser-qualität im Zentrum der Gewässerschutzmassnahmen, geht es neudarum, die Ökosysteme der Gewässer gesamthaft, einschliesslich ihrerWasserführung, Morphologie und Uferbereiche zu schützen. Die Ge-wässer sollen ihre Funktion als Lebensräume für Pflanzen und Tierewieder erfüllen können.

Das GSchG legt grossen Wert auf den Schutz, die Erhaltung bzw.Wiederherstellung der Gewässer als naturnahe Lebensräume für Tiereund Pflanzen (Art. 1, Zweck). In Artikel 9, Absatz 1, wird der Bundes-rat ermächtigt, die Anforderungen an die Wasserqualität der ober- undunterirdischen Gewässer festzulegen. Im Bereich der Gestaltung desLebensraumes enthält es zudem einige Bestimmungen, welche für dieMorphologie der Fliessgewässer massgebend sind. Verbauungen undKorrektionen werden nur noch dann erlaubt, wenn der Schutz vonMensch und erheblichen Sachwerten dies erfordert oder wenn derZustand eines bereits beeinträchtigten Gewässers verbessert werdenkann (Art. 37, Abs. 1). Die Eingriffe sind möglichst naturnah auszu-

Modul - Stufen - Konzept

GSchG strebt einenumfassenden Schutzder Gewässer an

Eingriffe sind möglichst naturnahauszuführen

Bundesgesetz über denSchutz der Gewässer

der natürliche Verlauf des Fliessgewässers muss möglichst beibe-halten oder wiederhergestellt werden;

Gewässer und Ufer müssen so gestaltet werden, dass- sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum

dienen können,

21

Anhang 1:Rechtlicher Rahmen

führen (Art. 37, Abs. 2), d.h., Fliessgewässer dürfen grundsätzlich nicht mehr überdeckt oder ein-

gedolt werden. Bestehende Überdeckungen und Eindolungen sind beinotwendigem Ersatz offenzulegen (Art. 38).

Bei Wasserentnahmen muss die gesetzlich geforderte Restwasser-menge (Art. 31, Abs. 1) erhöht werden, wenn eine Reihe von Anfor-derungen nach Artikel 31, Absatz 2 nicht erfüllt sind und nicht durchandere Massnahmen erfüllt werden können. Diese Anforderungenbetreffen u.a. die Einhaltung der vorgeschriebenen Wasserqualität, dieErhaltung seltener Lebensräume und -gemeinschaften sowie die freieWanderung und Fortpflanzung der Fische.

Artikel 7, Absatz 3 GSchG verpflichtet die Kantone, eine kommuna-le und, soweit notwendig, eine regionale Entwässerungsplanungdurchzuführen.

Die revidierte GSchV enthält in Anhang 1 die ökologischen Zieleund die Anforderungen an die Wasserqualität für oberirdische undunterirdische Gewässer. Grundsätzliches Ziel ist die Sicherstellungvon reichen, ausgeglichenen und lebensfähigen Gewässerökosystemenmit einer standortgerechten Artenvielfalt (Anh. 1.1). Neben der Was-serqualität sollen auch die morphologische Vielfalt von Gewässerbettund Ufer zusammen mit der Dynamik von Abfluss, Geschiebetrieb undTemperatur den Anforderungen an ein naturnahes Gewässer entspre-chen.

Die Anforderungen an die Wasserqualität stellen Mindestanforderun-gen dar, welche eingehalten werden müssen (Anh. 1.2). Dabei wurdenim wesentlichen die Bestimmungen der Artikel 1 und 2 der Verord-nung über Abwassereinleitungen übernommen und an neue Er-kenntnisse angepasst. Für die Fliessgewässer gelten neben den allge-meinen Anforderungen an die Wasserqualität auch eine Reihe beson-derer Anforderungen.

Grundsätzlich keineEindolungen mehr

Gesetzlich geforderteRestwassermengen

Kommunale undregionale Entwässe-rungsplanung

Ökologische Ziele fürGewässer undAnforderungen an dieWasserqualität

- die Wechselwirkungen zwischen ober- und unterirdischem Gewässer weitgehend erhalten bleiben,

- eine standortgerechte Ufervegetation gedeihen kann.

Die Hydrodynamik (Geschiebetrieb, Wasserstands- und Abfluss-regime) und Morphologie des Gewässers sollen möglichst natur-nahen Bedingungen entsprechen. Sie sollen die Selbstreinigungs-prozesse, den natürlichen Stoffaustausch zwischen Wasser undGewässersohle sowie die Wechselwirkung mit der Umgebunguneingeschränkt gewährleisten.

Gewässer sowie die von ihnen beeinflusste Umgebung sollenmöglichst naturnahe, sich selbst reproduzierende und regulieren-de Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorga-nismen aufweisen.

Die Lebensgemeinschaften sollen eine Vielfalt und Häufigkeitder Arten aufweisen, die typisch sind für den nicht oder nurschwach anthropogen beeinflussten Zustand des Gewässers.

Selbstregulierendeund gewässertypischeLebensgemeinschaften

Hydrodynamik undMorphologie mit mög-lichst naturnahenBedingungen

22

Modul - Stufen - Konzept

Ökologische Ziele für Gewässer

Anforderungen an die Wasserqualität

A 1.2 WasserbauVon Bedeutung im Bereich Morphologie und Lebensraumgestal-

tung der Fliessgewässer ist das Bundesgesetz über den Wasserbau vom21. Juni 1991 (WBG; SR 721.100), das in Artikel 4, Absatz 2-4 kon-gruent ist mit den Bestimmungen über die Gewässerverbauungen imGewässerschutzgesetz (Art. 37, Abs. 2-4 GschG).

A 1.3 RaumplanungGemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; SR 700) sind

Durch Abwassereinleitungen soll sich im Gewässer keineSchlammbildung, Trübung, Verfärbung und Schaumbildung zei-gen sowie kein sauerstoffarmer Zustand entstehen und sich keinnachteiliger pH-Wert ergeben.

Die Konzentrationen von Nitrit- und Ammoniak in den Fliessge-wässern sollen die Fortpflanzung und Entwicklung der empfind-lichen Organismen (z.B. Salmoniden) nicht beeinträchtigen.

Die Sauerstoffversorgung in der Gewässersohle soll für die dortlebenden Organismen ausreichend sein, und es sollen sich keineEisensulfidflecken bilden. Die Sauerstoffverhältnisse sollen nichtbeeinträchtigt werden durch eine unnatürlich erhöhte Sauerstoff-zehrung oder eine unnatürlich verminderte Sohlendurchlässigkeit(z.B. durch Kolmation).

Für eine Reihe chemischer Parameter (BSB5, DOC, Ammonium,Nitrat, Schwermetalle und organische Pestizide) werden direktenumerische Anforderungen an die Wasserqualität gestellt.

Bundesgesetz über denWasserbau

Bundesgesetz über dieRaumplanung

Im Wasser, in den Schwebstoffen und in den Sedimenten sollenkeine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sein, und die bio-logischen und chemischen Prozesse, welche die Lebensvorgängeder Tiere und Pflanzen sowie die Beziehungen zwischen denOrganismen steuern, sollen gewährleistet sein.

Die Wasserqualität muss so beschaffen sein, dass sich im Ge-wässer keine mit blossem Auge sichtbaren Kolonien von Bakte-rien, Pilzen oder Protozoen und keine unnatürlichen Wucherun-gen von Algen und höheren Wasserpflanzen bilden.

Die Wasserqualität soll so beschaffen sein, dass die Temperatur-verhältnisse möglichst naturnah sind und Stoffe, die infolgemenschlicher Tätigkeit ins Wasser gelangen, weder auf die Le-bensgemeinschaften noch auf die Nutzung der Gewässer nach-teilige Einwirkungen haben und weder in Pflanzen, Tieren,Mikroorganismen noch in Schwebstoffen und Sedimenten ange-reichert werden

Auflagen für die stoff-liche Belastung vonFliessgewässern

Keine nachteiligenEinwirkungen vonStoffen aus menschli-cher Tätigkeit auf dieLebensgemeinschaften

Keine künstlichen undlanglebigen Stoffe inWasser, Schwebstof-fen und Sedimenten

23

Anhang 1:Rechtlicher Rahmen

naturnahe Landschaften und Erholungsräume zu erhalten. See- undFlussufer müssen freigehalten und die öffentliche Zugänglichkeit sollerleichtert werden (Art. 3, Abs. 2 Bst c und d). Bäche und Flüsse undihre Ufer sowie Lebensräume für schutzwürdige Tiere und Pflanzensind wichtige Objekte von Schutzzonen (Art. 17).

A 1.4 FischereiDas Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (BGF; SR

923.0) bezweckt u.a. den Schutz der Gewässer als Lebensräume derFische, Krebse und Fischnährtiere (z.B. Makroinvertebraten). Aus denBestimmungen über die Erhaltung der Fischlebensräume können indi-rekt gewisse Anforderungen an die Qualität der Fliessgewässerökosy-steme abgeleitet werden. Nach Artikel 7 BGF haben die Kantone dafürzu sorgen, dass:

Im weiteren empfehlen die Kantone nach Artikel 22a, BGF geeigneteSchutz- und Unterhaltsmassnahmen.

A 1.5 Natur- und LandschaftsschutzDas Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli

1966 (NHG, SR 451) bezweckt u.a. den Schutz der einheimischenTier- und Pflanzenwelt sowie ihres natürlichen Lebensraums (Art. 1,Buchs. d.). Betreffend Anforderungen an den Gewässerzustand bestehtein Zusammenhang zu den Bestimmungen, welche die Erhaltunggenügend grosser Lebensräume verlangen, um dem Aussterben einhei-mischer Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken (Art. 18). In inten-siv genutzten Gebieten sorgen die Kantone für ökologischen Ausgleichmit Feldgehölzen, Hecken, Uferbestockungen oder mit anderer natur-naher standortgemässer Vegetation. Insbesondere wird auch dieUfervegetation explizit geschützt (Art. 21), und die Kantone werdenangehalten, fehlende Ufervegetation anzulegen oder die Voraussetzun-gen für deren Gedeihen zu schaffen.

Die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar1991 (NHV, SR 451.1) hält u.a. fest: Der ökologische Ausgleich ( Art.18b Abs. 2 NHG) bezweckt insbesondere, isolierte Biotope miteinan-der zu verbinden, nötigenfalls auch durch die Neuschaffung vonBiotopen, die Artenvielfalt zu fördern, eine möglichst naturnahe undschonende Bodennutzung zu erreichen, Natur in den Siedlungsraumeinzubinden und das Landschaftsbild zu beleben.

Fliessgewässer und ihre Ufer eignen sich als Verbindungsstreckenzwischen Biotopen in besonderem Ausmass; ausser bei eingedolten

Bundesgesetz über dieFischerei

Bundesgesetz über denNatur- undHeimatschutz

Anforderungen an dieQualität der Öko-systeme

Schutz und ökologi-scher Ausgleich fürstandortgemässeVegetation

Biotopvernetzung

Schutz und Unterhalt

Bachläufe und Gewässerpartien, die dem Laichen und Aufwach-sen der Fische dienen, erhalten bleiben;

nach Möglichkeit Massnahmen ergriffen werden zur Verbes-serung und Wiederherstellung der Lebensräume für die Was-sertiere.

24

Modul - Stufen - Konzept

oder ausgetrockneten Bächen sind die Verbindungen durch den Was-serlauf bereits vorgegeben. Werden die natürlichen oder naturnahenStrukturen in und an den Gewässern wiederhergestellt, können Fliess-gewässer ihre ursprünglichen Funktionen als verbindende Land-schaftselemente erneut übernehmen.

Die Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationalerBedeutung (Auenverordnung, SR 451.31), Artikel 4, legt eine unge-schmälerte Erhaltung der Schutzobjekte fest. Zum Schutzziel gehöreninsbesondere die Erhaltung und Förderung der auentypischen einhei-mischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Vorausset-zungen sowie die Erhaltung und, soweit es sinnvoll und machbar ist,die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässer- undGeschiebehaushaltes.

A 2 Ökologische Anforderungen an Fliessgewässer

A 2.1 Gewässerzustand

Der Zustand der Gewässer wird bestimmt durch die natürlichen unddie zivilisatorischen Wirkgrössen, durch den Wasserhaushalt, dieVernetzung mit dem Umland und dem Grundwasser sowie durch dieim Gewässer selbst ablaufenden Prozesse. Die Beurteilung eines Ge-wässers erfolgt im Hinblick auf seine Funktionen innerhalb der Land-schaft sowie auf die verschiedenen anthropogenen Nutzungsziele.Fliessgewässer und ihr Uferbereich dienen als Lebensraum für Tiereund Pflanzen und als Verbindungsstrecke für die Verbreitung vonOrganismen und sind somit massgebend für die Erhaltung derBiodiversität und des flächenhaften Genaustausches. DieseFunktionen müssen durch Sanierungsmassnahmen in und an denGewässern erhalten oder wieder hergestellt werden. Inhaltsstoffe,Morphologie und Hydrologie beeinflussen den Lebensraum derGewässer, sind für die in ihnen vorkommenden Arten bestimmend undmüssen deshalb bei umfassenden Gewässeruntersuchungen mitberück-sichtigt werden.

A 2.2 Einflussfaktoren und konkrete Anforderungen

HeterogenitätDer über physikalische Grössen beeinflusste Zustand eines natürli-

chen Fliessgewässers ist zwar über längere Strecken und Zeiträumestabil (z.B. mittlere Korngrössenverteilung des Sedimentes, Tempe-raturjahresgang), örtlich oder kurzfristig ist er aber sehr heterogen undschnellen Veränderungen unterworfen (z.B. Wechselfolge von Läufenund Hinterwassern, Temperaturtagesgang, Wasserführung). An diese

Fliessgewässer als verbindende Land-schaftselemente

Auenschutz

Erhaltung oder Wie-derherstellung grund-legender Funktionender Fliessgewässer set-zen umfangreicheGewässerunter-suchungen voraus

25

Anhang 2:ökologische Anforderungen

an Fliessgewässer

dynamischen und räumlich heterogenen Verhältnisse ist die Lebeweltangepasst. Die ständig wechselnden Bedingungen sind die Ursache fürdie grosse Formenvielfalt und die Stabilität der Biozoenose. Vielfalt inder Physiographie des Gewässers ist eine wichtige Voraussetzung füreine hohe Artenvielfalt. Es entstehen verschiedenartige Kleinlebens-räume (Meso- und Mikrohabitate), welche von einer grossen AnzahlSpezialisten besetzt werden.

Das generelle Ziel muss sein, im Lebensraum Fliessgewässer diegrösstmögliche Strukturvielfalt und Dynamik zu erhalten oder wieder-herzustellen.

TemperaturregimeDas Temperaturregime eines Fliessgewässers ist charakterisiert

durch den Tagesgang (Amplitude und zeitliche Lage der Extremwerte)und den sich aus den Tagesmittelwerten ergebenden Jahresgang. Jedegravierende Änderung eines dieser Aspekte des Temperaturregimesbeeinflusst die standorttypische Biozoenose nachhaltig.

Als Folge von Eingriffen soll die Grössenordnung und die zeitlicheLage der Temperaturamplituden nicht signifikant verändert werden.Gemäss revidierter GSchV darf eine künstliche Veränderung derTemperaturen 3°C (1.5 °C bei Laichgewässern für Forellen) nichtübersteigen.

AbflussregimeDie Wasserführung eines natürlichen Fliessgewässers ist beträchtli-

chen Schwankungen unterworfen. Je nach den natürlichen Gegeben-heiten können mehrere Male pro Jahr Abflüsse auftreten, bei denenGeschiebetrieb einsetzt. Diese beeinflussen die Biozoenose des Ge-wässers. Eine Folge von ausbleibenden Hochwasserabflüssen kanneine Veralgung oder Verkrautung sein. Durch Hochwasser wird dieSohle aufgebrochen, "gereinigt" und neu strukturiert. Dies verhindertein Verschliessen des Interstitialraumes durch sedimentierendePartikel (Kolmation). Das Interstitial spielt alsGrundwasserinfiltrationsbereich und Lebensraum vieler Kleintiereeine wichtige Rolle.

FeststofftransportEntscheidend für den Feststofftransport in einem Fliessgewässer

sind einerseits Angebot aus dem Einzugsgebiet bezüglich Wasser- undStoffmenge und andererseits Nachfrage in Form des Transportver-mögens, welches vom Gefälle sowie vom Aufbau und von der Strukturder Sohle abhängig ist. Bei turbulenten Wasserbewegungen entstehenkreisähnliche, walzenförmige Bewegungen, mittels derer auch gröbe-res Material angehoben und verfrachtet werden kann. Verringert sichdie Abflussmenge im Gerinne oder geht die Fliessgeschwindigkeit ausanderen Gründen zurück, so verringert sich auch die Turbulenz, eswird weniger oder gar kein Geschiebe mehr transportiert, und dieSchwebestoffe werden auf der Sohle abgelagert. Nur wenn in einemFluss ein dynamisches Gleichgewicht zwischen Feststoffangebot undFeststofftransport vorliegt, ist die Sohlenlage stabil.

Strukturvielfalt undDynamik des Fliessge-wässers müssen erhal-ten oder wiederherge-stellt werden

Temperaturamplitudedarf nicht signifikantverändert werden

StrukturierendeHochwasserereignissesollten nicht unter-bunden werden

Dynamisches Gleich-gewicht zwischenFeststoffangebot undFeststofftransport

26

Modul - Stufen - Konzept

RestwasserstreckenIn Restwasserstrecken fehlt der natürliche Wechsel zwischen

Nieder-, Mittel- und Hochwasser weitgehend, die Geschiebebewegun-gen gehen stark zurück, und die betroffene Fliessstrecke wird monoto-ner; auch das aus den kleineren Seitentälern angelieferte Geschiebewird nicht mehr in ausreichendem Masse abtransportiert. Von der Seiteher eindringende Pflanzen, Sträucher und Bäume besetzen ehemalsseichte Uferpartien; Lebensräume verschwinden, die insbesondereauch für juvenile Stadien wichtig sind. Verringerte Fliessgeschwin-digkeiten fördern die Kolmation und kieslaichende Fische verschwin-den oder wandern aus.

In den Stauseen sedimentieren die Feststoffe, d.h. sie werden weit-gehend zurückgehalten. Damit das Stauvolumen nicht zu starkabnimmt, müssen Stauseen deshalb periodisch gespült werden. Dieskann auf Fliessstrecken unterhalb der Stauseen, insbesondere beiFischen zu extrem starkem Stress führen, denn kurzfristig werdenTrübstoffgehalte erreicht, die natürlicherweise kaum je auftreten; dieKiemenatmung kann so stark gestört werden, dass die Fische einge-hen.

WasserrückgabestreckenFliessstrecken unterhalb der Wasserrückgabe aus Stauhaltungen

sind ebenfalls stark gestört. Im Winter, wenn anfallsweise viel Strombenötigt wird, steigt die Abflussmenge innert wenigen Minuten um einVielfaches an, und die Gewässerfauna wird weggespült.

Bedingt durch die vorgängige Speicherung des Wassers ist diesesweitgehend frei von Geschiebe und Schwebstoffen. Dadurch ist dieSedimentation unterhalb der Wasserrückgabe praktisch unterbunden.Durch die Turbulenz der täglichen Schwallwasser werden auch grös-sere Geschiebetrassen destabilisiert und die vorhandenen Sedimenteinnert kürzester Zeit ausgeschwemmt, was zu einer intensivenTiefenerosion führt. Tägliche Schwallwasser bewirken viel grössereErosionsbeträge als wenige, durch Unwetter oder Schneeschmelzebedingte Hochwasser, die zudem auch gleichzeitig wieder Geschiebenachliefern.

Linienführung und GerinnemorphologieDer Verlauf natürlicher Fliessgewässer ist je nach Feststofführung

und Geländemorphologie gestreckt, verzweigt oder bogig bis mäand-rierend. Dabei zeigen die Fliessgewässer (mit Ausnahme von Bächenin Lehm- oder Felsuntergrund) eine hohe Wassertiefen- und Wasser-spiegelbreitenvariabilität. Dadurch ergibt sich eine grosse Vielfalt anunterschiedlichen Kleinlebensräumen, was eine hohe Artenvielfaltgarantiert.

Eine natürliche Linienführung mit einer vielfältigen Struktur soll,wenn immer möglich, beibehalten oder angestrebt werden.

In natürlichen Fliessgewässern wechseln infolge des wechselndenGefälles langsam und schnell fliessende Abschnitte häufig. Entspre-chend treten unterschiedliche Sortierungen des bei Hochwasser trans-

Negative ökologischeAuswirkungen inner-halb von Restwasser-strecken

Ökologische Folgenvon Stauraumspü-lungen

Unnatürliche Erosionseffekte undOrganismendriftdurch Schwallbetrieb

StrukturelleVariabilität

27

Anhang 2:ökologische Anforderungen

an Fliessgewässer

portierten Materials und somit Strecken mit feinem und grobemSohlenmaterial auf. Diese unterschiedlichen Lebensräume sind mitspeziell angepassten Organismen besiedelt.

Das Längsprofil verbauter Fliessgewässer soll so gestaltet sein, dassAbschnitte mit unterschiedlichem Gefälle gemäss den natürlichenGeländeverhältnissen auftreten, und dass Hochwasser genügendSchleppkraft entwickeln, um den natürlichen Geschiebetrieb herbeizu-führen.

GewässersohleDie vertikale Besiedlung der Gewässersohle mit Invertebraten ist

abhängig von der Beschaffenheit des Sedimentes. In einem grobkiesi-gen Schotterbett können Organismen bis zu über einem Meter Tiefevorkommen.

In verbauten Gewässerabschnitten sollte die Durchlässigkeit undAusdehnung der Gewässersohle und das Sohlenmaterial den natürli-chen Verhältnissen möglichst nahe kommen.

UferbereichBei einer Verbauung oder Befestigung der Ufer durch Beton oder

dichtgefügte Steine gehen die natürlicherweise vorhandenen Inter-aktionen zwischen Wasser und Land verloren. Der Uferbereich mussden Fischen Unterstandsmöglichkeiten und den Insekten Ausstiegs-möglichkeiten bieten.

Der Lebensraum Fliessgewässer umfasst auch die Ufervegetation.Für Amphibien, Vögel und Kleinsäuger ist diese ein wichtiger Zu-fluchts- und Lebensraum. Sie produziert einen namhaften Anteil desEnergieeintrags in die Gewässer in Form von Fallaub und anderenPflanzenteilen, ist Lebensraum vieler geflügelter Insekten und schütztvor allem kleine Gewässer vor allzu starker Sonneneinstrahlung. Fi-sche meiden besonnte Gewässerabschnitte. Zudem fördert mangelnderSchatten die Verkrautung, und über die erhöhte Photosyntheserate wirdder pH-Wert beeinflusst; auch die Wassertemperatur wird ansteigen.Falls durch obenliegende Abwassereinleitungen signifikante Ammoni-umfrachten vorliegen, kann dadurch das Protolysegleichgewicht lokalstark in Richtung des fischgiftigen Ammoniaks verschoben werden.

Mit Ausnahme von Wild- und Tobelbächen wird bei allen Fliess-gewässern ein mehr oder weniger grosser Bereich des Umlandes beiHochwassern regelmässig überschwemmt. Hier bildet sich mit der Zeiteine Auenvegetation, welche an die Überflutungen angepasst ist undaus ökologischer Sicht als äussert wertvoll eingestuft werden muss.Diese Überschwemmungsbereiche sind zu erhalten oder wenn immermöglich wiederherzustellen.

DurchgängigkeitDie Durchgängigkeit der Fliessgewässer für Organismen muss in

Längsrichtung gewährleistet bleiben, soweit sie natürlicherweise gege-ben wäre. Die Aufrechterhaltung der auf- und abwärts gerichteten bio-logischen Vernetzung ist eine Voraussetzung für die Verbreitung ver-schiedener Organismen, insbesondere der Fische.

Natürliche Durchgän-gigkeit und Vernet-zung erhalten

Gestaltung der Fliess-gewässer gemäss dennatürlichen Gelände-verhältnissen

Natürliche Durchläs-sigkeit und Ausdeh-nung der Gewässer-sohle

Ökologisch wichtigeInteraktionen zwi-schen Gerinne undUferbereich:

- Verzahnung - Ufervegetation- Beschattung - Überschwem-

mungsraum

28

Modul - Stufen - Konzept

Stoffliche Zusammensetzung des WassersDie Erosion durch fliessendes Wasser und die sprengende Kraft der

winterlichen Vereisungen gestalten im Verlaufe der Zeit die Fliess-gewässer und ihre Täler neu. Die Hauptmenge der Wasserinhaltsstoffestammt aus der Verwitterung der Gesteine. Natürliche geochemischeProzesse bestimmen weitgehend die Stofffrachten in den Gewässern.Die geochemisch bedingten Inhaltsstoffe variieren weniger mit derWassermenge als mit den abhängig von den Jahreszeiten unterschied-lichen Anteilen in der Herkunft des Wassers (Schmelzwasser, Regen-wasser, Seeabfluss, austretendes Grundwasser, etc.).

Mit Abwassereinleitungen gelangen organische Stoffe sowie stick-stoff- und phosphorhaltige Verbindungen in die Gewässer. Danebenführen Abwässer Spuren toxischer Stoffe, wie Schwermetalle, Biozideund Organochlorverbindungen sowie die verschiedensten schlecht ab-baubaren, organischen Verbindungen mit sich. Bei den Einleitungen indie Kanalisation sind aufgrund der anthropogenen Aktivitäten tägliche,wöchentliche und saisonale Schwankungen zu beobachten.

Abschwemmungen landwirtschaftlich genutzter Böden tragen eben-falls zur Belastung der Gewässer mit den Nährstoffen Phosphor, Stick-stoff und organischem Kohlenstoff bei. Diese Aus- und Abschwem-mungen sind abhängig von Regenereignissen und nehmen mit derenGrösse zu. Einige wenige sommerliche Gewitterregen können bei-spielsweise beim Phosphor bis zu 50% der Jahresfracht bringen.

Von grosser Bedeutung für die Konzentrationen an Nährstoffen oderabbaubaren Substanzen und für deren zeitliche Veränderungen sindjedoch die im Gewässer selbst ablaufenden biochemischen und biolo-gischen Prozesse. So wird beim Aufbau pflanzlichen Materials demWasser nicht nur Kohlendioxid entzogen und gleichzeitig dieKarbonathärte verändert, es werden auch Nährstoffe, wie Phosphorund Stickstoff, aufgenommen und somit der Wasserphase entzogen.Da die biologischen Prozesse naturgemäss stark von Temperatur undBelichtung abhängen, zeigen sich hier ausgeprägte tägliche und vorallem saisonale Unterschiede.

Die jahreszeitlichen und täglichen Abfluss- und Temperaturschwan-kungen, die Änderungen in der Sonneneinstrahlung und die Variati-onen in der Belastung durch den Menschen führen deshalb zu mehroder weniger grossen Fluktuationen der Wasserinhaltsstoffe. BeimAmmonium kann die Konzentration schon nur während eines Tagesum mehrere Hundert Prozent ändern.

Für die Beurteilung der Inhaltsstoffe sind häufig weitere detaillierteKenntnisse über die Vorgänge im Gewässer und im Einzugsgebiet not-wendig. So können saisonale Schwankungen beispielsweise bei derGemüseverarbeitung, bei Mostereien, bei der Konservenfabrikation,etc. oder das Ansprechen von Hochwasserentlastungen oder raschansteigende oder abfallende Wasserführung im Fluss, beispielsweiseauch wegen des Betriebes hydroelektrischer Anlagen, die Konzentra-tionen zusätzlich beeinflussen. Inhaltsstoffe sind auch durch intensiveKontakte der Fliessgewässer mit der Umlandvegetation beeinflusst(z.B. Fallaub).

Stoffliche Gewässer-belastung durch:

- natürliche geoche-mische Prozesse

- Abwasser- Abschwemmungen

landwirtschaftli-cher Nutzflächen

- biochemische Prozesse

Saisonale und kurzfristige Belastungs-änderungen

29

Anhang 2:ökologische Anforderungen

an Fliessgewässer

Anthropogene Beeinträchtigungen der Fliessgewässer durch orga-nisch belastete Abwässer und einer sich daraus ergebenden Sauerstoff-zehrung, oder Nährstoffe, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasser-stoffe und die Versauerung durch saure Niederschläge dürfen nicht zueiner Schädigung der natürlicherweise vorkommenden Biocoenoseführen.

Nutzung als TrinkwasserSowohl Oberflächen- als auch Grundwasser muss ohne grösseren

Aufwand als Trinkwasser aufbereitbar sein. Das Wasser darf aufInstallationseinrichtungen der Wasserversorgung nicht korrosiv wir-ken; sauerstoffzehrende Stoffe dürfen nicht in Konzentrationen vorlie-gen, die bei der Infiltration (ins Grundwasser, durch Aufbereitungs-filter) eine deutliche Sauerstoffzehrung bewirken. Auch dürfen Keim-zahl und toxische Substanzen gewisse Grenzwerte nicht überschreiten.

Bewässerung landwirtschaftlicher FlächenEs muss die Möglichkeit bestehen, abgeleitetes Wasser direkt zur

Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu gebrauchen. ImWasser dürfen daher keine schädlichen Stoffe enthalten sein, welchedirekt oder nach einer Anreicherung Bodenorganismen oder Pflanzenschädigen.

Fischereiliche NutzungEine nachhaltige Nutzung der Fischbestände verlangt einen ausrei-

chenden Lebensraum. Insbesondere müssen die natürlicherweise vor-handenen Ausbreitungs- und Fortpflanzungsbedingungen erhaltenbleiben oder wiederhergestellt werden. Das Wasser darf weder für Fi-sche toxische Substanzen enthalten, noch dürfen sich in Fischen toxi-sche Substanzen anreichern.

Ästhetische Werte/ErholungsfunktionDas Wohlbefinden des Menschen wird durch den Zustand der

Umwelt mitbeeinflusst. Dieser Aspekt ist bei der Motivation desGewässerschutzes ebenfalls zu berücksichtigen. Das Ziel soll sein, dieVielfalt und Schönheit der Gewässer zu bewahren oder wiederherzu-stellen und damit deren ästhetische und gefühlsmässigen Werte.

Anthropogene Beein-trächtigung darf dienatürliche Biocoenosenicht schädigen

Wasser muss ohnegrösseren Aufwandfür unterschiedlicheNutzung aufbereitetwerden können

Keine fischtoxischenSubstanzen

Wasser zurBewässerung land-wirtschaftlicherNutzflächen

Bewahrung ästheti-scher Werte

30

Modul - Stufen - Konzept

A 3 Kurzfassung der Module - Stand der Bearbeitung

Im vorliegenden Anhang werden die Module des Konzeptes zurUntersuchung und Beurteilung der schweizerischen Fliessgewässer ineinheitlicher tabellarischer Kurzform präsentiert. Neben den wichtig-sten Merkmalen der Methoden sind auch Angaben zum Stand derBearbeitung enthalten. Für jedes Modul werden die Stufen F und Sgetrennt dargestellt.

Module, für welche zum Zeitpunkt der Publikation des vorliegendenBerichtes die fachliche Diskussion noch nicht eröffnet war und für dienoch kein Konzeptentwurf verfügbar war, wurden nicht in die Zusam-menstellung aufgenommen.

HYDROLOGIE Stufe: F

Stand: 20.01.1998

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Einfache, übersichtsmässige Charakterisierungder Hydrologie der Fliessgewässer in einerRegion (z.B. Gemeinde, Kanton)

- Falls Messungen vorhanden: statistische Hauptzahlen des Abflusses; sonst Abfluss-regimetyp nach ASCHWANDEN & WEINGART-NER (Hydrologischer Atlas der Schweiz 1992,Blatt 5.2)

- Eingriffe in den Wasserkreislauf gemäss einem vorgegebenen Kategorienkatalog

ganzjährig möglich

Grobbeurteilung der Eingriffe bezüglich ihrerRelevanz für die Hydrologie der Fliessgewässerund Einteilung der Einzugsgebiete in Zustands-klassen je nach Beeinflussungsgrad

Fliessgewässerinventar in Tabellenform

Detaillierte Bearbeitung vorgesehen

- Erabeitung eines Fliessgewässerinventars mitAngaben zum Abflussregime und zu festge-stellten Eingriffen in den Wasserkreislauf

- Orientierende Beurteilung der Fliessgewässerin Bezug auf Handlungsbedarf hinsichtlich Verbesserung des Lebensraumes (räumliche und ökologische Defizite)

FragestellungZweck

31

Anhang 3:Kurzfassung der Module

Stand der Bearbeitung

HYDROLOGIE Stufe: S

Stand: 20.01.1998

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Detaillierte Analyse der Hydrologie einesFliessgewässersystems (in der Regel =Hauptfluss mit ausgewählten Zuflüssen)

- Abflussregime und statistische Abfluss-Kenndaten anhand langjähriger Pegelauf-zeichnungen; wenn nicht vorhanden, allen-falls alte Pegelaufzeichnungen

- Eingriffe in den Wasserkreislauf (Lage, Typ, Grobquantifizierung)

ganzjährig möglich

Gegenüberstellung der Messungen und derAbschätzung der Beeinflussungen

- Lagegenaue Darstellung der Eingriffe und Abschätzung ihrer Auswirkungen (Inventar);

- Rekonstruktion der natürlichen Abflussver-hältnisse oder Abschätzung der Auswirkungenvon geplanten Massnahmen bezogen auf ein Einzugsgebiet (Bericht, Tabellen)

Detaillierte Bearbeitung vorgesehen

- Detaillierte Ermittlung des Handlungsbedarfshinsichtlich Massnahmen zur Verminderung der ökohydrologischen Defizite eines Fliess-gewässers (Defizitanalyse)

- Untersuchung der Auswirkungen von wasser-baulichen Massnahmen

FragestellungZweck

32

Modul - Stufen - Konzept

ÖKOMORPHOLOGIE Stufe: F

Stand: 19.11.1997

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Einfache, übersichtsmässige Darstellung desökomorphologischen Zustandes der Fliessge-wässer in einer Region (z.B. Gemeinde,Kanton)

Durchgängigkeitsstörungen (Lage, Art), Sohlen-breite, Wasserspiegelbreitenvariabilität, Verbau-ung von Sohle und Böschungsfuss, Breite undBeschaffenheit des Uferbereiches

Ganzjährig möglich, vorzugsweise von Frühlingbis Herbst (ausgenommen Hochwassersituatio-nen)

Verschiedenen Parametern werden je nach demökologischen Zustand Punkte zugeordnet, diePunktzahlen werden addiert, und je nacherreichter Gesamtpunktzahl wird jedem Gewäs-serabschnitt eine Klasse (natürlich/naturnah;wenig beeinträchtigt, stark beeinträchtigt;naturfremd/künstlich) zugeteilt.

Ergebnisse in Tabellenform und Darstellung derabschnittsweisen Benotung farbig: natürlich/naturnah = blau; wenig beeinträchtigt = grün; stark beeinträchtigt = gelb; naturfremd/künstlich = rotin Lageplänen separate Darstellung der Durch-gängigkeitsstörungen

Weitere Merkmale können in die Erhebung in-tegriert werden, z.B.: Einleitungen, Abschät-zung der Häufigkeit von Wasserpflanzen undAlgen, Trübung, Verfärbung, Geruch, Schaum-bildung, Linienführung, Kolmation, etc.. DieResultate können ebenfalls kartographisch dar-gestellt werden.

Publikation in der Schriftenreihe “VollzugUmwelt; Mitteilungen zum Gewässerschutz”Nr....... Mitte 1998

- Fliessgewässerinventar mit Daten zum Gewässerzustand (Zustand des Gewässer-netzes)

- Orientierende Beurteilung der Fliessgewässerin Bezug auf Handlungsbedarf hinsichtlich Verbesserung des Lebensraumes (räumliche und ökologische Defizite)

FragestellungZweck

33

Anhang 3:Kurzfassung der Module

Stand der Bearbeitung

ÖKOMORPHOLOGIE Stufe: S

Stand: 19.11.1997

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Detaillierte Kenntnis des ökomorphologischenZustandes eines Fliessgewässersystems (in derRegel = Hauptfluss mit ausgewählten Zuflüssen)

Wie bei Modul Ökomorphologie Stufe F; weite-re Parameter zusätzlich: z.B. Talform, Linien-führung, mittlere Wassertiefe, Wassertiefenva-riabilität, Höhe der Gewässersohle, Korngrössendes Sohlenmaterials,Kolmation, Algen, höhereWasserpflanzen, Totholz, Beschattung, Umland

Im Prinzip ganzjährig möglich, am besten aberFrühling bis Herbst; ausgenommen Hochwas-sersituationen

Abschnittsweise Beurteilung mittels Vergleichmit einem gesondert (zumeist theoretisch d.h.nach geomorphologischen Gesetzmässigkeiten)für jedes Gewässer rekonstruierten Referenz-zustand

Ergebnisse in Tabellenform und Darstellungausgewählter Parameter in Lageplänen

- Die im Vergleich zum Referenzzustand er-mittelten Defizite müssen im Hinblick auf ihre Bedeutung für das betrachtete System überprüft werden; Entwicklung von ökolo-gisch orientierten Massnahmen; Prioritäten gemäss Kosten-Nutzen-Analyse

- Bei allen grösseren Gestaltungsmassnahmen in und an einem Gewässer sollten die Infor-mationen gemäss Methode Ökomorphologie Stufe S vorhanden sein: Abschätzung der ökologischen Bedeutung dergeplanten Massnahmen

Präsentation des Berichtsentwurfes anlässlicheiner Informationstagung an der EAWAG imDezember 1995 (in Überarbeitung)

- Detaillierte Ermittlung des Handlungsbedarfs hinsichtlich Massnahmen zur ökologischen Verbesserung eines Fliessgewässers (Defizit-analyse)

- Untersuchungen im Zusammenhang mit Was-serbauprojekten (Ausgangszustand, zu er-wartende Veränderungen, eingetretene Ver-änderungen)

- Ermittlung von morphologisch wertvollen undsomit schützenswerten Gewässerabschnitten

FragestellungZweck

34

Modul - Stufen - Konzept

MAKROZOOBENTHOS Stufe: F

Stand: 20.5.1998

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Grober Überblick über das Organismenspek-trum des Makrozoobenthos

Anzahl vorhandener Taxa (bestimmte, fest defi-nierte Taxa vorgeben); Ermittlung und Beurtei-lung aller vorkommenden Taxa; Beurteilung an-hand ausgewählter Indikator-Taxa, z.B. Makro-index (modifiziert) Eisensulfid als Anzeiger fürSauerstoffzehrung; sichtbare Ciliatenbeläge alsAnzeiger für organische Belastung

2 Probenahmen (Spätwinter/Spätsommer)

Benotung analog zu Ökomorphologie Stufe F

Analog zu Ökomorphologie Stufe F

Mit dieser Methode können in erster Linie stoff-liche Belastungen ermittelt werden

Vorentwurf in Bearbeitung; Testphase für 1999vorgesehen

- Fliessgewässerinventar mit Daten zum biolo-gischen Gewässerzustand (Zustand des Ge-wässernetzes)

- Orientierende Beurteilung der Fliessgewässer in Bezug auf organische und/oder andere stoffliche Belastungen (integrierend über eine gewisse Zeit) sowie weitere, unbekannte Be-einträchtigungen

FragestellungZweck

35

Anhang 3:Kurzfassung der Module

Stand der Bearbeitung

MAKROZOOBENTHOS Stufe: S

Stand: 19.11.1997

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Detaillierte Beschreibung und Analyse desMakrozoobenthos

Anzahl und relative Häufigkeit der vorhandenenTaxa

4 Probenahmen (je eine pro Saison)

Vergleich mit naturnahen unbelasteten Bezugs-gewässern; Artenvielfalt (Diversität), Domi-nanzverhältnisse, Umweltansprüche der vor-kommenden Taxa

Analog zu Ökomorphologie Stufe F

Mit dieser Methode können v.a. stoffliche Be-lastungen sowie bisher unbekannte Beeinträch-tigungen ermittelt werden.

Vorentwurf in Bearbeitung

- Überwachung der Fliessgewässer als Lebens-räume für Wasserorganismen

- Ermittlung des Handlungsbedarfes zur Ver-besserung des Gewässerzustandes einzelner Fliessgewässer (Lebensraum, Wasserqualität)

- Erfolgskontrolle nach Sanierungsmassnahmenund Nachweis von Schadstoffeinleitungen

- Erhebungen zu Artenvielfalt/ Artenschutz/ Ausbreitung einzelner Arten

FragestellungZweck

36

Modul - Stufen - Konzept

Fische Stufe: F

Stand: 19.11.1997

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Überblick über das Fischartenspektrum (inklusive Krebse)

Anzahl festgestellte Fischarten in ausgewähltenStichproben

Spätsommer, Herbst

Vergleich mit naturnahen Gewässern aufgrunddes bestehenden Wissens

Die Methode gibt einen groben Überblick überdie longitudinale Vernetzung

Vorentwurf in Bearbeitung

- mit Daten zum biologischen Gewässerzustand(Zustand des Gewässernetzes)

- Orientierende Beurteilung der Fliessgewässer in Bezug auf Handlungsbedarf hinsichtlich Verbesserung des Lebensraumes

- Erhebungen zur Verbreitung der Fische mit Gefährdungsstatus 1-3 gemäss Fischereiver-ordnung/Laich- und Jungfischhabitate

FragestellungZweck

37

Anhang 3:Kurzfassung der Module

Stand der Bearbeitung

FISCHE Stufe: S

Stand: 19.11.1997

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Überblick über das Fischartenspektrum, dasVorkommen von Krebsen und Analyse derFischpopulationen

- Ermittlung von Fischartenspektrum und Grössenverteilung der Fische mittels halb-quantitativer Methode;

- Informationen über Krebse; zusätzlich: fisch-spezifische Habitatsparameter (Strukturviel-falt, Meso- und Mikrohabitate)

Spätsommer, Herbst und evtl. zusätzlich Winter(Krebse im Sommer)

Vergleich mit historischer Referenz und mitnaturnahen Referenzgewässern

Zustand der longitudinalen Vernetzung, Diver-sität der Fischfauna, Populationsdiagnosen

Detaillierter Überblick über longitudinale Ver-netzung und Strukturreichtum

Vorentwurf in Bearbeitung

- Ermittlung des Handlungsbedarfs zur Verbes-serung des Gewässerzustandes einzelner Ge-wässer als Lebensraum für Fische und Krebse

- Untersuchungen im Zusammenhang mit Was-serbauprojekten (Ausgangszustand, zu erwar-tende Veränderungen, eingetretene Verände-rungen, Erfolgskontrolle nach Revitalisie-rungsprojekten)

- Fischerei- und artenschutzspezifische Frage-stellungen

FragestellungZweck

38

Modul - Stufen - Konzept

WASSERCHEMIE Stufe: F

Stand: 19.11.1997

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Grobes Screening bezüglich Wasserqualität beiFliessgewässern, welche bisher noch nie oderkaum chemisch untersucht worden sind

Wenige anthropogene Belastungsgrössen undpH, Temperatur, Abfluss

Je einmal pro Jahreszeit, wenn möglich beiNormal- oder Niederwasser

Einteilung der Resultate in 3 oder 4 Klassen

Darstellung in Farbe auf Karten (Massstab....)

Die Auswahl der Untersuchungsgrössen wirdauf Parameter beschränkt, die als Indikator füranthropogene Belastungen dienen und mit demgeringstmöglichen Aufwand erfasst werdenkönnen.

Vorentwurf in Bearbeitung

- Fliessgewässerinventar mit Daten zum Ge-wässerzustand (Zustand des Gewässernetzes)

- Orientierende Beurteilung der Fliessgewässer in Bezug auf Handlungsbedarf hinsichtlich Verbesserung der Wasserqualität

- Ermittlung von unbekannten Abwassereinlei-tungen

- Ermittlung des Einflusses bekannter Abwas-sereinleitungen

FragestellungZweck

39

Anhang 3:Kurzfassung der Module

Stand der Bearbeitung

WASSERCHEMIE Stufe: S

Stand: 19.11.1997

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Detaillierte Kenntnis des Zustandes der Wasser-qualität in einem Fliessgewässersystem (in derRegel = Hauptfluss mit ausgewählten Neben-flüssen)

Parameter gemäss Stufe F; weitere Parameterzusätzlich: Nitrit, Nitrat, DOC, Abflussmenge,Temperatur;mögliche zusätzliche Parameter:Leitfähigkeit, Chlorid, Pestizide, pH, N-tot, P-tot, P-gel, TOC, BSB5, geochem. Parameter,Schwermetalle

mind. 12 Stichproben pro Jahr über das Jahrverteilt. (Bemerkung: Berücksichtigung derTagesdynamik?)

Abschnittsweise Beurteilung mittels Vergleichmit einem gesondert (zumeist theoretisch d.h.nach geomorphologischen Gesetzmässigkeiten)für jedes Gewässer rekonstruierten Referenz-zustand

Darstellung in Farbe auf Karten (zu prüfen)

- Sammelproben über einen ganzen Tag (24h oder mehr) sind Stichproben in den meisten Fällen vorzuziehen.

- Chemische Erhebungen auf Stufe S sind zweckmässigerweise vor dem Zusammenflussmit grösseren Gewässern und unterhalb kri-tischer Belastungsquellen anzuwenden.

Vorentwurf in Bearbeitung

- Ermittlung des Handlungsbedarfes hinsicht-lich Massnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes von Fliessgewässern, hin-sichtlich Einhaltung der Anforderungen an dieWasserqualität

- Fliessgewässerüberwachung bezüglich Was-serqualität kurzfristig/langfristig (Trends)

- Erfolgskontrolle nach der Sanierung von Abwassereinleitungen

FragestellungZweck

40

Modul - Stufen - Konzept

ÖKOTOXIKOLOGIE Stufe: F

Stand: 27.01.1998

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Grobes Screening bezüglich Ökotoxikologie beiFliessgewässern

Abgestufte Verdünnungen der erhobenen Pro-ben bis die „no effect concentration“ (NOEC =Schadstoffkonzentration bei der keine toxischenEffekte mehr bekannt sind) erreicht ist; dieBeurteilung erfolgt anhand von zwei bis dreirepräsentativen, aber einfachen und raschenTestverfahren.

Ein bis zwei Stichproben pro Jahr

Einteilung der Resultate in 4 Klassen anhandder Verdünnung zur Erreichung der NOEC

Darstellung in Farbe auf Karten (Massstab......)

Die Auswahl wird auf Testverfahrenbeschränkt, die mit dem geringstmöglichenAufwand durchgeführt werden können.

Detaillierte Bearbeitung vorgesehen

Feststellen potentieller ProblemgewässerFragestellungZweck

41

Anhang 3:Kurzfassung der Module

Stand der Bearbeitung

ÖKOTOXIKOLOGIE Stufe: S

Stand: 27.01.1998

Parameter

Zielsetzung

MODUL

Zeitpunkt

Bewertung

Resultate

Bemerkungen

Stand derBearbeitung

Lokalisierung der Einleiter toxischer Stoffe

Abgestufte Verdünnungen der erhobenen Pro-ben bis die „No Observed Effect Concentra-tion“ (NOEC = Schadstoffkonzentration, beider keine toxischen Effekte mehr beobachtbarsind) erreicht ist; die Beurteilung erfolgtanhand verschiedener Testverfahren.

Mindestens eine Stichprobe pro Saison

Detaillierte Bearbeitung vorgesehen

Unbekannte Quellen toxischer Substanzen eru-ieren oder die Wirksamkeit getroffener Mass-nahmen überprüfen

FragestellungZweck